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BAMF: Über 25 Millionen Euro für eine Asyl-Blockchain

12. Februar 2026 um 10:25

Fast die Hälfte der Asylverfahren werden mittlerweile mit Hilfe einer Blockchain verwaltet, zumindest von Registrierung bis Anhörung. Immer mehr Bundesländer nutzen das Assistenzsystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Behörde wird zunehmend zum Software-Anbieter.

Eine goldene Halskette, an den Rändern grau eingefärbt
Goldene Ketten sind besonders teuer (Symbolbild). – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Vishnu Prasad

Seit 2018 arbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an einem Blockchain-System, das mittlerweile den blumigen Namen FLORA trägt. FLORA, das steht für „Föderale Blockchain Infrastruktur Asyl“. Ziel des Assistenzsystems ist vor allem, verschiedene beteiligte Behörden bei „Registrierung, Aktenanlage und Anhörung“ zu unterstützen. Über das System sollen sie den Status von Asylverfahren abrufen können – zumindest in der Zeit zwischen der Registrierung etwa bei einer Ausländerbehörde und der Anhörung durch das BAMF.

2021 startete der Pilotbetrieb für FLORA, ab 2022 wurde das System produktiv genutzt – zuerst in Sachsen und Brandenburg. Mittlerweile kommt das Blockchain-Projekt zusätzlich in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen zum Einsatz. „Derzeit werden ca. 47 Prozent der bundesweit bearbeiteten Asylverfahren mit Unterstützung durch FLORA durchgeführt“, so eine Sprecherin des BAMF gegenüber netzpolitik.org. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen-Anhalt sollen folgen, bis Ende 2027 soll die Anbindung der interessierten Länder abgeschlossen sein.

Ausbau der Funktionen liegt auf Eis

Eigentlich sollte die Blockchain-Lösung auf Basis des Open-Source-Frameworks Hyperledger Fabric nicht nur räumlich, sondern auch funktional noch weiter ausgebaut werden: beispielsweise auf die Verteilung von Geflüchteten auf Landkreise und Kommunen oder EU-weit bei der Koordination, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Doch diese Pläne, so das BAMF, liegen vorerst auf Eis. Oder wie die Behörde es ausdrückt: wurden „zurückgestellt“.

Grund dafür sei, dass die Priorität auf einem bundesweiten Roll-out des Systems liege. „Maßgeblich für diese Entscheidung“, so das BAMF, „waren die umfangreichen Haushaltskürzungen zu Beginn des Jahres 2024“. Damals fehlten im Kernhaushalt rund 17 Milliarden Euro, die von der damaligen Ampel-Regierung an verschiedenen Stellen gekürzt wurden. Dem fiel auch die funktionale Ausweitung des Blockchain-Projekts zum Opfer.

FLORA indes hat sein ganz zu Beginn geplantes Budget schon seit langem gesprengt. 2019, nach der Machbarkeitsstudie, waren für das Projekt „Verwaltung von Asylprozessen in der Blockchain“ noch insgesamt 4,53 Millionen Euro veranschlagt gewesen. Mittlerweile liegen die Gesamtkosten für Entwicklung und Betrieb von FLORA bis Ende 2025 bei 25.710.867,50 Euro, das ist mehr als das Fünffache. Die ursprünglich geplanten Beträge waren schon 2020 erreicht, noch bevor es einen ersten Pilotbetrieb gab.

Der Aufwand, eine datenschutzkonforme, Blockchain-basierte Lösung für die Koordinierung von Prozessen zu konzipieren, die jede Menge personenbezogener Daten involvieren, war hoch. Juristen und Informatiker suchten nach Wegen, das zu realisieren. Sie erstellten Machbarkeitsstudien und Gutachten und am Ende lautete das Fazit – vereinfacht gesagt: Das ist eine Menge Aufwand, aber möglich. Dass es geht, hat das BAMF mittlerweile gezeigt. Dass das Projekt entsprechend teuer geworden ist, auch.

Die Bundesländer als „Kunden“

Die Kosten würden sich, so das BAMF, aus dem Roll-out und der Anbindung von Bundesländern ergeben. Außerdem habe es 2024 eine Neuentwicklung der FLORA-Cloudversion gegeben. In einem wissenschaftlichen Bericht von Forschenden der Universitäten von Luxembourg und Arkansas klingt an, was wohl den größeren Aufwand verursacht hat: Das BAMF hatte zu Beginn auf dezentrales Hosting von FLORA gesetzt und mehr Verantwortung bei den Bundesländern gesehen. Die Forschenden schreiben: „Diese Bemühungen gerieten jedoch ins Stocken, als die Bundesländer eine schnelle Einführung des FLORA-Systems forderten. Daraufhin beschloss das FLORA-Team, seinen (De-)Zentralisierungskompromiss weiter zu formalisieren.“

Die Länder wollten also offenbar nicht alles selbst machen, sondern am liebsten eine fertige Lösung nach ihren Anforderungen nutzen, schlüsselfertig und ohne Zusatzaufwand. Das BAMF übernahm so immer mehr Verantwortung für die FLORA-Infrastruktur, die Bundesländer wurden immer mehr zu „Kunden“ des Bundesamts – die Anpassungen bestellten, um ihre eigenen Prozesse abzubilden.

Zahlen müssen die Bundesländer dafür praktischerweise nicht. Das BAMF schreibt: „Hier entstehen für die Bundesländer keine eigenen Kosten, da das BAMF die Anwendung an die Anforderungen des einzelnen Bundeslands anpasst und die benötigte Infrastruktur zur Nutzung bereitstellt.“

Weitere Kosten, so die Sprecherin des BAMF, sind angefallen, weil die Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) Änderungen im System erforderlich macht. Derartige Anpassungen werden in diesem Jahr weiterhin erforderlich sein, denn die nationale Umsetzung von GEAS in Deutschland ist längst nicht abgeschlossen. Obwohl die EU-Regeln ab Juni 2026 in allen EU-Staaten anwendbar sein sollen, hat Deutschland bisher seine Anpassungsgesetze nicht verabschiedet, sie liegen weiterhin zur Beratung im Bundestag.

Und bevor die genauen nationalen Regeln nicht klar sind, lassen sich die IT-Systeme nicht so einfach aktualisieren. Die Zeit wird knapp, es bleiben nur noch vier Monate. Die Bundesregierung sieht „eine erhebliche Herausforderung“ darin, die GEAS-Regelungen rechtzeitig umzusetzen, schrieb sie im Januar – was längst nicht nur FLORA betrifft, sondern eine Vielzahl von IT-Systemen von BAMF und anderen Behörden.

Interesse eingeschlafen

Das BAMF will unterdessen FLORA „zur Unterstützung des Fristenmanagements“ weiterentwickeln. Durch GEAS würden sich Bearbeitungsfristen für das BAMF „zum Teil deutlich verkürzen“. Wie lange die Fristen etwa zur Entscheidung von Asylanträgen letztlich in Deutschland sein werden, ist noch nicht festgelegt. Die EU-Regeln geben den Mitgliedstaaten einen Spielraum, die Details müssen in einem nationalen Gesetz definiert werden.

Auf europäischer Ebene, so wirkt es, ist das Interesse an der Asyl-Blockchain mittlerweile eingeschlafen. „Die Kontaktaufnahme mit anderen EU-Staaten wurde im Zuge der Neuausrichtung des Projekts zu Beginn 2024 zurückpriorisiert“, so das BAMF. Aktuell seien keine weiteren Aktivitäten bekannt oder Gespräche geplant“. Ein gemeinsames Projekt mit Frankreich, eine Blockchain-basierte Lösung für die Zuständigkeitsbestimmung von EU-Ländern im bisherigen Dublin-Verfahren zu nutzen, wurde eingestellt, „da das EU-Partnerland das Projekt nicht weiterbetrieben hat“.

Während der allgemeine Blockchain-Hype also deutlich abgeflacht ist, arbeitet das BAMF unbeirrt weiter an der Technologie. Und wird, wie es aussieht, auch in den nächsten Jahren jede Menge Support für die involvierten Bundesländer-Kunden leisten müssen.


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Web3: Ein vergiftetes Versprechen

04. Februar 2022 um 12:26
Eine Kette liegt über mehreren Geldscheinen
Besitz auf der Blockchain, aber wer setzt ihn durch? (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com DWNTWN Studios.

Unter dem Sammelbegriff Web3 wird ein „neues Internet“ erträumt. Sein Versprechen: Wir erobern das Internet von den großen Plattformen zurück, die es wie Feudalherren beherrschen. Das Web3 wird uns zu gleichberechtigten Inhaberinnen eines freien Netzes machen.

Dieses Ziel wollen die Web3-Anhängerinnen durch den flächendeckenden Einsatz von Blockchains erreichen. Bisher unterliegt jeder Kommentar auf Facebook, jedes Selfie auf Instagram und jedes auf YouTube veröffentlichte Video weitgehend den Nutzungsbedingungen von Facebook, Google und Co. Wer diese Inhalte nutzen, wer Kopien erstellen und wer sie löschen darf, bestimmen oft die Plattformen, auf denen sie geteilt und veröffentlicht werden. Das macht uns – so die nicht von der Hand zu weisende Kritik der Web3-Community – zu „Gästinnen im eigenen Haus“.

Das Versprechen des Web3

Das Web3 soll das ändern, indem es jeden denkbaren digitalen Inhalt in eine spezielle, dezentrale Datenstruktur einträgt, die keine nachträglichen Änderungen oder Löschungen mehr zulässt, kurz: Blockchains. Sie bilden Rückgrat und Fundament des Web3. „Web3“ ist dabei ein Sammelbegriff, in dem viele technische Konzepte und politische Motive zusammenfließen. Für eine umfangreiche Darstellung verweise ich auf die Ausführungen des Autors und Informatikers tante.

Für die Zwecke dieses Artikels ist nur wichtig, die Grundidee des Web3 zu verstehen. So ähnlich wie wir in der „analogen Welt“ jedes Stück Land in ein Grundbuch eintragen, werden im Web3 digitale Inhalte in Blockchains eingetragen und einer Besitzerin zugeordnet. Inhalte werden aber nicht nur einer Besitzerin zugeordnet, sie können auch übertragen werden. Den Gegenstand einer Transaktion nennt man Token.

Im Web3 kann alles ein Token sein: Ein Tweet, ein Blog-Kommentar, ein Emoji oder der Hut einer Spielfigur in einer Onlinewelt. In den Medien ist im Moment vor allem von sogenannten „Non Fungible Tokens“ (NFT) zu hören. Mit ihnen sollen „Verfügungsrechte“ an digitaler Kunst zertifiziert werden.

Grundsätzlich lässt sich aber alles, was wir im Web3 tun, als Tokens einer Person zuordnen und übertragen. Die Inhalte, die wir auf Facebook, Instagram und TikTok posten, gehören – so die Idee – dann endlich uns statt den Plattformen. Das Web3 lockt also nicht nur mit Versprechen von Freiheit und Autonomie, sondern auch mit Wohlstand in der digitalen Welt.

Aber diese Versprechen des Web3 sind vergiftet. Das Web3 transportiert die Ungleichheit der analogen Wohlstandsverteilung in die digitale Welt und hat obendrein noch das Ende von Anonymität im Netz im Schlepptau.

Freiheit für wenige, Abhängigkeit für viele

Verfechterinnen des Web3 ignorieren die Ungleichheit, die das Web3 mit sich bringen würde. Inhalte werden über Tokens zwar umfassend einzelnen Verfügungsberechtigten zugeordnet, ganz so als würde man die wilde Prärie des unberührten Internets sauber einzäunen. Diese metaphorischen Zäune und die mit ihnen ausgedrückten Verfügungsrechte sind praktisch aber zunächst noch wertlos.

Als Vergleich: Jede von uns kann sich bei Google Maps einen Screenshot der Nachbarschaft erstellen und über jedes Haus im Screenshot „Meins“ schreiben. Nicht mehr passiert im Web3: Jemand schreibt in eine Datenbank (auf den Screenshot), dass ein Token (das auf dem Screenshot sichtbare Haus) übertragen wurde. Daraus folgt offensichtlich noch längst keine echte Verfügungsgewalt über die derart einverleibten Häuser.

Es fehlt die Macht, die so erfundene Verfügungsgewalt auch durchzusetzen, beispielsweise indem die Bewohnerinnen aus den Häusern geworfen würden. Rechte sind auch in der digitalen Welt nur so viel wert, wie die Herrschaftsgewalt, die ihnen – notfalls mit Gewalt – Wirksamkeit verleiht.

In einem Rechtsstaat ist diese Macht dem staatlichen Gewaltmonopol anvertraut. Der Staat setzt aber nur solche Rechte durch, die er auch anerkennt. Verfügungsbefugnisse über Grundstücke richten sich nach den Eintragungen im Grundbuch, die Verfügungsrechte über Unternehmen folgen aus dem Unternehmensregister. Ein solches Gewaltmonopol kennt das Web3 bisher nicht.

Es gibt keine Autorität, die entscheidet, welche Einträge in welchen Blockchains welche Verbindlichkeit haben. Jede digitale Bilddatei, deren Verfügungsbefugnis aktuell über ein NFT zertifiziert wird, kann (noch) via Rechtsklick kopiert und gespeichert werden. Eine rechtliche Handhabe gibt es dagegen nicht. Die mittels NFT einer bestimmten Person zugewiesenen Rechte sind bisher kaum (staatlich) durchsetzbar. Sie existieren einzig als Eintrag in einer Blockchain. Und Blockchains gibt es viele, ebenso wie Einträge darauf.

Das Web3 funktioniert also nur, wenn das ihm innewohnende Versprechen einer – in Blockchain-Einträgen sichtbaren – Verfügungsbefugnis auch durchgesetzt werden kann. Nur dann erhält das über Blockchain-Einträge transferierte Token überhaupt einen Wert. Dieser Wert entsteht erst, wenn für den Gebrauch oder Konsum des Tokens (ein Bild, Video oder ein Stück Text) ein Gegenwert verlangt werden kann. Und das wird schwer, solange es frei kopierbar bleibt.

Das Web3 und seine Blockchains sollen genau das verhindern, indem der nicht gestattete Gebrauch als Verletzung der – in Blockchain-Einträgen verbrieften – ausschließlichen Verfügungsbefugnis verhindert werden kann. Diese dem Web3 innewohnende Erschließung des Internets ist technisch nichts anderes als das, was Juristinnen Dateneigentum nennen würden.

Dieses Eigentumsversprechen des Web3 ändert aber nichts an dem Mechanismus, wie wir Eigentum verteilen – egal ob in staatlichen Registern oder in Blockchains dokumentiert. Auch das Web3 unterliegt den Gesetzen des freien Marktes. Historisch hat sich dieser Verteilungsmechanismus eher nicht als besonders geeignet erwiesen, um Ressourcen fair und gleich zu verteilen. Im Gegenteil weckt das Web3 bedrohliche Erinnerungen an historische Ereignisse, in denen die Aneignung ehemals eigentumsfreier Bereiche zu ungeheurer Konzentration von Eigentum in der Hand weniger geführt hat.

Im 16. und 17. Jahrhundert etwa führte die eigentumsrechtliche Einhegung von landwirtschaftlichen Gemeindeflächen durch feudale Grundherren in England zu einer immensen Konzentration von Eigentum bei wenigen und zu großer Armut in der allgemeinen Bevölkerung. Diese Konzentration von Verfügungsgewalt in der Hand weniger wird von Marx als „Ursprüngliche Akkumulation“ bezeichnet. Das Web3 ist nichts anderes, es wäre die ursprüngliche Akkumulation des World Wide Web.

Es gibt wenig Anhaltspunkte dafür, dass das digitale Eigentum des Web3 nicht in gleicher Weise ungleich verteilt sein wird wie das Eigentum an Land und Unternehmensanteilen in der analogen Welt. Das neue Internet wird den gleichen Investorinnen gehören wie das alte, mahnt der ehemalige Twitter-CEO Jack Dorsey.

Allein die technische Möglichkeit, im Web3 digitale Inhalte eindeutig einzelnen Eigentümerinnen zuzuordnen, heißt nicht, dass dieses – gerade gewonnene – Eigentum auch bei ihnen bleibt. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie meine Tweets, Likes und Stories, mein Profilbild oder meine Spielfigur zwar zunächst mein Eigentum sind, aber im Rahmen von Nutzungsbedingungen unmittelbar an die großen Plattformen übertragen werden müssen.

Mein in Blockchains erfasstes digitales Leben gehört eben nur so lange mir, wie Twitter, Facebook oder YouTube mich aufgrund ihrer unveränderten Marktmacht nicht zwingen, es in Form von Tokens an die ehemaligen Feudalherren zu übertragen und mich damit in digitale Leibeigenschaft zu begeben. Die durch das Web3 verheißene Freiheit des Eigentums wird so auch im Blockchain-Land alsbald zur Freiheit vom Eigentum.

Das Ende der Anonymität

Eng mit dem vergifteten Versprechen der Verfügungsmacht verbunden ist die Gefahr für die digitale Anonymität. Denn das Web3 weist nicht nur allen digitalen Inhalten eine Verfügungsberechtigte zu, sondern ermöglicht auch Transaktionen bezüglich dieser Inhalte. Wenn die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse und ihr Transfer einen wirtschaftlichen Wert haben sollen, müssen sie – wie oben erklärt – in letzter Konsequenz auch in der analogen Welt durchsetzbar sein. Übersetzt heißt das aber nichts anderes, als dass eine Zuordnung der Verfügungsrechte des Web3 zu natürlichen Personen möglich sein muss.

Zwar müssen die Besitzzertifikate auf den Blockchains des Web3 die dahinter stehenden Personen nicht selbst identifizieren, eine Zuordnung der damit verbrieften Befugnisse muss aber jedenfalls – notfalls mit weiterem Zusatzwissen – möglich sein. Das Web3 setzt damit voraus, dass das neu geschaffene Eigentum an digitalen Inhalten, Kommentaren und Social-Media-Posts immer einer natürlichen Person zugeordnet werden kann. Die Datenschutz-Grundverordnung nennt die Informationen, die so eine Zuordnung erlauben, personenbeziehbare Daten.

Die besondere Bedrohung für die Anonymität im Netz liegt im Web3 nun darin, dass praktisch alles Gegenstand von Eigentumszuweisungen und Transaktionen sein soll. Darin liegt gerade eines der Ziele des Web3. Der Autor tante schrieb dazu in seiner genannten Analyse: „Es gibt Bereiche unseres digitalen Lebens, die wir aktuell nicht verkaufen können, aber genau das soll geändert werden“.

Das Web3 fügt sich damit nahtlos in Bestrebungen ein, jeden Aspekt des menschlichen Lebens wirtschaftlich erschließen zu können. Jeff Bezos etwa wird von Analystinnen attestiert, er habe einen Masterplan. Dieser Masterplan bestehe darin, praktisch jede denkbare Dienstleistung gegenüber jederfrau zu vermitteln.

Egal ob Versicherungen, Internetzugang, Lebensmittel im Supermarkt oder gar unsere Atemluft: Jedes denkbare menschliche Bedürfnis wird wirtschaftlich erschlossen, um dann an den finanziellen Transaktionen – den Bezahlungen dieser Leistungen – beteiligt zu werden.

Das Web3 eröffnet solchen Plänen völlig neue Räume, denn im vollendeten Web3 gibt es keine Inhalte mehr, für die nicht auch eine Eigentümerin definiert ist. Inhalte, die niemandem gehören, die einen gemeinschaftlichen Wert darstellen, verschwinden. Ein Kommentar unter diesem Artikel würde ebenso in einer Blockchain vermerkt wie ein zitierender Tweet in sozialen Netzwerken oder ein entsprechender Wikipedia-Beitrag. Alles hat eine Eigentümerin, über alles wird in Form von Tokens in Blockchains Buch geführt, alles wird einer bestimmten Person zugewiesen.

Kurz gesagt: Das Web3 ist ein Netz der ständigen Identifizierbarkeit seiner Nutzerinnen. Die schon jetzt unter Beschuss stehende Pflicht, die Nutzung von Internetdiensten auch anonym zu ermöglichen, wäre im Web3 rein aus technischen Gründen endgültig Rechtsgeschichte.

Das Web3 ist deshalb ein vergiftetes Versprechen. Oder wie der Journalist Patrick Beuth es formulierte: Es ist das Internet, das es zu verhindern gilt.


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