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Anlasslose Massenüberwachung: Harter Stand für die Vorratsdatenspeicherung

04. Februar 2026 um 14:58

Im Dezember hat das Justizministerium einen ersten Entwurf für die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dieser stößt bei zivilgesellschaftlichen Gruppen auf Kritik, die vor anlassloser Überwachung warnen.

Wie hoch sollte die Eingriffsintensität ausfallen? Das lotet derzeit Stefanie Hubig (SPD) aus, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Der jüngste Anlauf, eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen, könnte womöglich gegen EU-Recht verstoßen. So lautet der Tenor aus vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in den letzten Wochen Stellung zum Gesetzentwurf bezogen haben.

Diesen hatte das Bundesjustizministerium (BMJV) im Dezember vorgestellt. Demnach sollen Netzbetreiber die IP-Adressen und Port-Nummern ihrer Nutzer:innen anlasslos drei Monate lang speichern. Außerdem sollen sich mit einer Sicherungsanordnung auch weitere Verkehrsdaten von Nutzer:innen einfrieren lassen, wenn ein Verdacht von Straftaten mit erheblicher Bedeutung vorliegt.

Die Tür für den erneuten Anlauf hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geöffnet. Im Jahr 2024 hatten die Richter:innen entschieden, die verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Zuvor hatte sich der EuGH in mehreren Urteilen stets gegen diese Form anlassloser Massenüberwachung gestellt. Diese Kehrtwende hat in vielen EU-Ländern, aber auch auf EU-Ebene, neue Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung ausgelöst.

EU-weite Lösung bevorzugt

Schon allein deshalb sei ein nationaler Alleingang fragwürdig, schreibt die Digital-NGO Digitale Gesellschaft in ihrer Stellungnahme. „Der Vorschlag läuft quer zu einem gerade angelaufenen Gesetzgebungsverfahren von der EU-Kommission zur Harmonisierung europäischer Regeln zur Vorratsdatenspeicherung“, so die Bürgerrechtler. Lieber sollte sich die Bundesregierung „auf europäischer Ebene für zielgerichtete Maßnahmen statt Massenüberwachung“ einsetzen, empfiehlt die NGO.

Auch inhaltlich spart die Digitale Gesellschaft nicht mit Kritik. In Bezug auf ein älteres EuGH-Urteil würde die vorgeschlagene Speicherfrist von drei Monaten den Maßstäben des Gerichtshofs nicht entsprechen. In seinem letzten Urteil hatte der EuGH keine Zeitspanne benannt. Er führte aus, dass das nun erlaubte Vorhalten von IP-Adressen zeitlich auf das absolut Notwendige begrenzt werden müsse sowie keine detaillierten Einblicke in das Privatleben betroffener Personen erlauben dürfe.

Aufgeweichtes „Quick Freeze“

Dem Deutschen Anwaltverein (DAV) zufolge habe das BMJV die Öffnung für die Speicherung von IP-Adressen „in einem Maße überdehnt, die nicht mehr mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang steht“. Da jegliche wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke fehle, sei „jedenfalls die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.

Neben der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen, mit denen sich die Anschlussinhaber:innen herausfinden lassen, will das BMJV mit der Sicherungsanordnung eine Form von „Quick Freeze“ einführen. Hierbei werden nach einer Anordnung auch sogenannte Verkehrsdaten wie eine Liste abgehender Anrufe oder verschickter SMS-Nachrichten eingefroren. Betroffen wären auch Standortdaten, mit denen sich Bewegungsprofile erstellen lassen. Das entspricht grob dem gescheiterten Ansatz der Ampelregierung, die in der vergangenen Legislaturperiode eine grundrechtsschonendere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung etablieren wollte.

Doch im aktuellen Entwurf schleift das nun SPD-geführte Justizministerium einige Schutzvorkehrungen. So soll für das Einfrieren der Daten eine simple Anordnung von Ermittlungsbehörden reichen. Erst beim zweiten Schritt, wenn es um das „Auftauen“ der Daten für weitere Ermittlungen geht, wäre eine unabhängige gerichtliche Prüfung notwendig.

Zudem plant das BMJV, die Eingriffsschwelle abzusenken, womit mehr einzufrierende Daten erfasst würden. Damit würde den Ermittlungsbehörden ermöglicht, schreibt der DAV, „genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung, für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten retrograde Standortdaten zu erheben und detaillierte Bewegungsprofile zu erstellen“.

Andere Ansätze existieren

Aus Sicht der Gesellschaft für Informatik (GI) ist die flächendeckende, anlasslose Einführung einer IP-Adressenspeicherung vollständig auszuschließen, da sonst jede Person unter Generalverdacht gestellt würde. Zudem müsse grundsätzlich gefragt werden, ob „eine zusätzliche Form der staatlichen Überwachung durch eine Speicherung von Verkehrsdaten überhaupt erforderlich ist“. Aktivitäten ließen sich „bereits durch private Datenabflüsse im Alltag zum Teil rekonstruieren“, so die GI.

Für andere Ansätze plädiert der Digitalverband D64. Als „grundrechtsschonende und zielgerichtete Ermittlungsinstrumente“ schlägt der Verband eine sauber geregelte „Quick Freeze“-Lösung oder eine Login-Falle vor. Auch die Digital-NGO Digitalcourage verweist auf das Quick-Freeze-Verfahren, welches „rechtsstaatlich, verhältnismäßig und bereits heute möglich“ sei.

Kritik am Vorstoß des BMJV übt auch die Wirtschaft. So weist etwa eco, der Verband der Internetwirtschaft, auf potenzielle neue Speicherpflichten für bislang datensparsame Messenger wie Signal hin. „Mit dem geänderten § 100g der Strafprozessordnung (StPO) wird neben den bereits verpflichteten Anbietern bei der Erhebung von Verkehrsdaten klargestellt, dass dieser zusätzlich auch für Anbieter von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten (NI-ICS) gilt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands.

Dem Entwurf deutlich wohlgesonnener sind die von den Speicherpflichten besonders betroffenen Netzbetreiber. Allerdings warnt etwa VATM, der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, vor Unschärfen im derzeitigen Referentenentwurf. „Wird – wie im Entwurf vorgesehen – der Startpunkt einer Session gespeichert, ist eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Endkunden nicht nur für drei Monate möglich, sondern faktisch für die gesetzliche Speicherfrist zuzüglich der Dauer der Session“, führt der Verband aus. Demnach könnten in der Praxis auch nach fünf oder sechs Monaten noch Zuordnungen vorgenommen werden. „Dies widerspricht dem Ziel einer strikt zeitlich begrenzten Speicherung.“


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Verfassungsbeschwerde: Immer feste drauf auf die Vorratsdatenspeicherung

27. Dezember 2021 um 14:31
Die Vorratsdatenspeicherung sorgt immer wieder für Proteste, hier etwa im Jahr 2015. CC-BY-NC 2.0 Pursche / Grodotzki / Campact

Sie lassen nicht ab: Digitalcourage, der AK Vorrat und 23 betroffene prominente Verbände, Künstlerinnen, Journalisten, Anwältinnen und Ärzte gehen weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vor. Das lose Bündnis hat letzte Woche seinen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht angepasst, um auf die im Dezember in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu reagieren.

Obwohl die anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer:innen aufgrund von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hierzulande ausgesetzt ist, übernahm die vergangene schwarz-rote Koalition die auf Eis liegende Regelung praktisch wortgleich in das neue TKG. Würde der EuGH ein ihr genehmes Urteil sprechen, so die Überlegung der damaligen Regierung, könnte die VDS unmittelbar und ohne langwierige Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Das wollen die Aktivist:innen verhindern. Ihre ursprüngliche Verfassungsbeschwerde stammt aus dem Jahr 2016, an ihrer Kritik ändern auch die neu nummerierten, aber inhaltlich unveränderten Paragrafen nichts. Zudem gelte laut dem EU-Abgeordneten Patrick Breyer: „Selbst wenn eine IP-Vorratsdatenspeicherung rechtlich machbar wäre, dürfen nicht alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt und die Anonymität im Netz abgeschafft werden“, so der Pirat in einer Pressemitteilung.

Regelung könnte auch Messenger treffen

Die aktualisierte Verfassungsbeschwerde weist etwa darauf hin, dass unter Umständen bestimmte Messenger-Dienste von der VDS-Regelung betroffen sein könnten, die Zweckbindung der gesammelten Daten unzureichend ausfalle und Vertrauensberufe wie Anwält:innen oder Ärzt:innen nicht genügend geschützt seien.

Abgesehen hat es die Beschwerde aber auch auf die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. „Eine generelle und undifferenzierte Vorratsspeicherung der Identität der Internet-Nutzer würde die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers in noch höherem Maße als durch den Rückgriff auf Telefon-Verbindungsdaten ermöglichen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Kenntnis der IP-Adressen von Internetnutzer:innen mache potenziell deren gesamte Internetnutzung sowie ihre Aufenthaltsorte nachvollziehbar, warnen die Aktivist:innen. Eine generelle und undifferenzierte VDS würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten und zu einer Verhaltensänderung von Bürger:innen führen – obwohl es keine belastbaren Untersuchungen gebe, die einen Zusammenhang zwischen Aufklärungsquote und anderorts in Kraft befindlicher VDS belegen könne.

Quick Freeze als Ausweg?

Für das umstrittene Überwachungsinstrument wird es ohnehin eng. Auf EU-Ebene erteilte ihm der EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona jüngst eine Absage. Oft folgt das Gericht den Empfehlungen des Generalanwalts, ein Urteil in dem Verfahren wird für das kommende Jahr erwartet. Zugleich ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass selbst eine erneute Schlappe vor Gericht den „Zombie VDS“ nicht totkriegen wird.

In Deutschland will der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die VDS hingegen „endgültig aus dem Gesetz streichen“, bestätigte er letzte Woche die Position der Ampel-Koalition. Stattdessen dürfte wohl Quick Freeze zum Einsatz kommen. In solchen Fällen werden Vorratsdaten erst nach einem konkreten Anfangsverdacht und einer gerichtlichen Anordnung „eingefroren“ und Ermittlungsbehörden zur Auswertung übergeben. Richtig umgesetzt gilt dieser Ansatz als grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung und wird von Breyer, aber etwa auch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, befürwortet.


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