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Rechenzentren in der EU: Stromfresser sollen uns souverän machen

Von: Esther Menhard

Mit einem Paket an Gesetzen will die EU-Kommission digital souveräner werden. Aber das positiv besetzte Label verschleiert eine knallharte Industrie-Agenda: Neue Rechenzentren sollen massig Energie verschlingen. Ein Kommentar.

Dieses Bild ist eine Collage mit einer farbenfrohen japanischen Vintage-Landschaft, die einen Berg, Hügel, Blumen und andere Pflanzen sowie einen kleinen Bach zeigt. In der unteren Bildhälfte sind drei große schwarze Datenserver zu sehen, aus denen eine schwarze Rauchwolke aufsteigt, die die Landschaft teilweise verdeckt.
Generative KI braucht viel Energie und Rechenzentren. (Symbolbild) CC-BY 4.0: Deborah Lupton

Das Problem verfolgt die Debatte um digitale Souveränität wie ein Schatten: Der Begriff ist nicht definiert. Wer genau sich von wem unabhängiger machen soll, bleibt unklar. Nun will die EU den Ausbau von Rechenzentren als Schritt zu mehr Souveränität verkaufen. Dabei entstehen allerdings neue Abhängigkeiten, und zwar von Energieversorgern.

Am Mittwoch hat Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen das lang erwartete Technological Sovereignty Package präsentiert. Von der Hardware bis zur Software will die Kommission Europa technologisch autonomer und resilienter machen. „Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, lässt sich Ursula von der Leyen (CDU) zitieren.

Doch die Kommission verfolge eine Definition von digitaler Souveränität, mit der sie „Regulierung und regulatorische Durchsetzungsfähigkeit weitgehend ausblendet“, kritisiert Marielle-Sophie Düh. Sie ist Doktorandin am Centre for Digital Governance der Hertie School und Mitglied der Forschungsgruppe „Politics of Digitalization“ vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Letztlich reduziere die Kommission „Souveränität auf ein industriepolitisches Projekt“.

Energiebedarf: verfünffachen


Daraus macht die Kommission keinen Hehl. Ganz offiziell will sie mit dem Paket „die Wettbewerbsfähigkeit und die geoökonomische Position Europas stärken“, heißt es in einer Zusammenfassung. Hierfür will sie den Weg für mehr Rechenzentren ebnen.

Offenbar waren die Lobby-Bestrebungen von Wirtschaftsverbänden erfolgreich. Im Vorfeld hatte etwa der Verband der Internetwirtschaft eco gewarnt: Europa dürfe „den Ausbau von Rechenzentren nicht durch neue Regulierung selbst ausbremsen“. Dabei ist Deutschland heute schon nach den USA das Land mit den weltweit meisten Rechenzentren.

Nun will die EU-Kommission Genehmigungsverfahren für Rechenzentren unter bestimmten Bedingungen beschleunigen. Wie ein hochrangiger EU-Beamter erklärte, visiert die Kommission mit ihrem Paket an, dass sich der Energiebedarf europäischer Rechenzentren in etwa verfünffachen wird – von zurzeit 12 Gigawatt auf 60 Gigawatt im Jahr 2035.

Damit verschlingen Rechenzentren zunehmend große Teile des Strombedarfs ganzer EU-Länder. Rechenzentren in Irland beanspruchen bereits heute 22 Prozent des dortigen Bedarfs, mehr als ein Fünftel. In Deutschland sind es noch vier Prozent.

Umweltvorschriften: verwässern


Um „den Weg für diese stromfressenden Rechenzentren frei zu machen“, sei die Kommission dazu bereit, „Umweltvorschriften zu verwässern“, kritisiert Bram Vranken. Er ist Forscher und Aktivist beim Corporate Europe Observatory und untersucht die Lobby-Taktiken von Unternehmen wie Meta, Amazon und Google. Dafür werfe die Kommission ihre Klimaziele über den Haufen. So habe Big Tech mithilfe aggressiver Lobbyarbeit den „Plan der Kommission, Mindeststandards für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren einzuführen, zum Scheitern gebracht“, so Vranken.

Er warnt: Mit ihrer Wirtschaftspolitik wird die EU „unser aller Stromrechnungen in die Höhe treiben“. In Irland ist das seit mindestens einem Jahr bittere Realität.

KI-Wettlauf: mithalten


Mit den Rechenzentren und ihrem Energiehunger will die EU im weltweiten KI-Wettlauf mithalten. Dafür hat die Kommission schon vor gut einem Jahr den Aktionsplan „Kontinent KI“ aufgestellt, wonach sogenannte Künstliche Intelligenz die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend bestimme.

Auch wenn Tech-Konzerne gerne ein anderes Bild vermitteln, verbraucht vor allem generative KI viel Energie und treibt den Bedarf weiter in die Höhe: So erwartet die Internationale Energieagentur, dass der Stromverbrauch aller Rechenzentren weltweit bis 2030 auf rund 945 Terrawattstunden ansteigt. Das wäre doppelt so viel wie im Jahr 2024.

Die Kommission will zwar an der Energieeffizienz schrauben, um den Bedarf an teurer Energie aus fossilen Brennstoffen zu begrenzen und stärker auf erneuerbare Energien zu setzen. Aber in welchem Ausmaß wird das gelingen? In Deutschland geht Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen ganz anderen Weg. Die Ex-CEO des Strom- und Gasnetzbetreibers Westenergie bastelt an der Ausschreibung für mehr Kapazität bei Gastkraftwerken: 20 Gigawatt bis 2030.

Für die„AI First“-Mentalität der EU-Kommission ist „digitale Souveränität“ bloß ein Label. Im Zentrum steht der globale Industrie-Wettbewerb – nicht Folgen für Umwelt oder Gesellschaft. Jüngst hat die EU-Kommission den Siemens-Vorstandsvorsitzenden Jim Hagemann Snabe als Berater für industrielle KI eingesetzt. In Brüssel gab es dafür viel Kritik, immerhin hatte sich Snabe dafür eingesetzt, KI-Vorschriften in der EU zu schleifen. Die Folgen der KI-Politik dürften jedoch alle treffen, spätestens bei der Stromrechnung.


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Cloud and AI Development Act: EU-Kommission greift bei US-Cloud-Anbietern kaum durch

Von: Esther Menhard

Die EU-Kommission hat ein Gesetz vorgestellt, mit dem sich die Mitgliedstaaten in Sachen Cloud und KI-Entwicklung von US-amerikanischen Anbietern unabhängiger machen sollen. Doch das Gesetz bleibt zurückhaltend und lässt vieles offen, kritisieren Fachleute.

EU-Kommissarin Henna Virkkunen steht auf einer Bühne, im Hintergrund auf der Leinwand steht das Wort "package"
EU-Kommissarin Henna Virkkunen auf der Pressekonferenz zum Tech Sovereignty Package – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es hierzulande gerne. Außer mit dem Finanzamt natürlich. In der Steuerverwaltung landen Informationen über Einkünfte, in der Sozialverwaltung landen Informationen über Phasen von Arbeitslosigkeit oder Wohngeld-Auszahlungen, in der Gesundheitsverwaltung landen Informationen über Krankheitsverläufe. Sensible Informationen, die viel über unser Leben verraten.

Und was macht die öffentliche Verwaltung damit? Sie schiebt die Daten zunehmend in die Cloud. Die gehört meistens Microsoft, Google, Amazon oder Oracle. Ob direkt oder über einen Subunternehmer – Verwaltungen greifen meist auf Dienste US-amerikanischer Cloud-Anbieter zurück.

Sind die Daten in einer solchen Public Cloud sicher? Und sollten Behörden in Sachen digitale öffentliche Infrastruktur auf US-Big-Tech setzen? Diese Fragen sind drängender geworden, seitdem bekannt wurde, welchen Einfluss US-Präsident Donald Trump hier ausübt und ausüben kann.

Die „geopolitische Lage“ heißt Trump


Diese „geopolitische Lage“ sei dringlich, so die Vizepräsidentin und EU-Kommissarin Henna Virkkunen bei der gestrigen Pressekonferenz zum neuen Tech Sovereignty Package. Es umfasst den Chips Act 2.0, die Open-Source-Strategie der EU und den Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.

Welchen Zugriff die US-Regierung künftig auf europäische öffentliche Informationen haben kann, will die Kommission mithilfe des Cloud and AI Development Acts (CADA) regulieren; das vierte Element im Packet. Doch gerade CADA scheint ein sehr zaghaftes Instrument der EU für mehr Unabhängigkeit von US-Big-Tech zu werden. Denn für einen großen Teil staatlicher Daten schließt die Kommission US-Cloud-Anbieter nicht vom europäischen Markt aus.

Nach ihrer Rechnung könnten gut 99 Prozent, mindestens aber 70 Prozent, staatlicher Daten der EU-Mitgliedsländer auf Clouds von US-Anbietern landen. Diese Zahlen beruhen auf einer Schätzung der Kommission zur Risikobewertung staatlicher Daten. EU-Mitgliedstaaten sollen nach einem vorgegebenen Stufensystem die Risiken bei der Beschaffung von Cloud-Diensten prüfen.

Zugriff auf Daten durch US-Regierung


Auf der anderen Seite des Atlantiks stehen dem Pakt Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der Patriot Act und der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) gegenüber. Laut CLOUD Act sind Tech-Unternehmen mit Sitz in den USA wie Microsoft oder Google dazu verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen.

Dazu zählen auch Daten aus der EU. Das ist unabhängig davon, ob die Daten eines US-Unternehmens auf einem Rechenzentrum innerhalb der EU gespeichert sind, so ein juristisches Gutachten der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Bestätigt hat das aber auch der Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, Anton Carniaux. Vor gut einem Jahr erklärte er dem französischen Senat: Wenn französische Behörden Microsoft nutzen, kann die US-Regierung diese Daten einsehen. Dafür müssen die Behörden nicht einmal ausdrücklich zugestimmt haben.

Trump kann sogar öffentliche Angestellte und Beamt:innen daran hindern, ihrer Arbeit nachzugehen. Das zeigen die Fälle von Richter:innen und einem Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof. Trump veranlasste, dass sie Dienste von Microsoft, Paypal und Co. nicht mehr nutzen können; auch auf ihre Accounts und darin enthaltene Daten können sie nicht mehr zugreifen.

Womit hält die EU dagegen?


Anhand von vier Sicherheitsstufen, den sogenannten „Union Assurance Levels“, sollen EU-Mitgliedstaaten nun die Cloud-Dienste auf den Prüfstand stellen, die sie nutzen: Welches Risiko wäre gegeben, wenn Daten an Nicht-EU-Staaten abfließen? Oder wenn ein Dienst ausfallen würde? Für diese Risikobewertung sollen die Länder ein Jahr Zeit haben, dann müssen sie ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Demnach müssen Cloud-Anbieter für ihre Dienste je nach Stufe bestimmte Kriterien erfüllen. Stufe 1 benötigt ein niedriges Maß an Souveränität, Stufe 4 ein hohes. Bei Daten, die weniger sensibel sind, reiche die Sicherheitsstufe 1 aus. Demnach müssten Behörden lediglich sicherstellen, diese Daten in europäischen Rechenzentren zu speichern statt in beispielsweise US-amerikanischen. Öffentliche Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten sollen nur Cloud-Dienste beschaffen, die mindestens Stufe 1 erfüllen. Hier ändert sich für die großen Cloud-Anbieter aus den USA wie Amazon und Google nichts. Denn sie haben die dazu erforderlichen Niederlassungen in der EU und betreiben hier bereits eigene Rechenzentren.

Auch mit der zweiten Sicherheitsstufe würde sich für sie nichts ändern, das erklärte ein hochrangiger EU-Beamter. Die Kommission hat dabei das Risiko eines Kill Switch im Blick. Damit ist gemeint, dass Betreiber aus der Ferne das IT-System abschalten könnten. Der jeweilige Cloud-Anbieter muss bei Stufe 2 ausschließen, dass Nicht-EU-Länder wie die USA oder China den Kill Switch umlegen könnten.

Cloud-Anbieter aus den USA ausschließen?


Stufe 3 soll erfordern, dass sich Cloud-Anbieter innerhalb der EU befinden und von dort aus kontrolliert werden. Daneben sollen sie Mitarbeitende mit europäischer Staatsangehörigkeit beschäftigen. Einflussnahme durch Drittstaaten soll damit reduziert werden. Virkkunen erklärte auf der Pressekonferenz, dass es US-Cloud-Anbieter schwer haben würden, Stufe 3 zu erreichen.

Doch es gibt ein Schlupfloch: Nach Artikel 18 hat die Kommission die Möglichkeit „von den Anforderungen auf Stufe 3 abzuweichen und Drittstaaten für Cloud-Anbieter anzuerkennen“, so Dennis-Kenji Kipker, Research Director und Gründer des Frankfurter Cyberintelligence Institute, gegenüber netzpolitik.org. Dazu dienen sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse im Gesetz. Solche Beschlüsse beim Thema Datenschutz haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Kommission die USA trotz erheblicher Bedenken als vertrauenswürdigen Partner ansieht.

Die höchste Stufe soll nicht nur besonders für sicherheitssensible Bereiche gelten, sondern biete laut Kommission auch maximale Souveränität: EU-Länder sollen ihren gesamten Technologie-Stack von der Hardware bis zur Software vollständig kontrollieren. Das würde Nicht-EU-Anbieter ausschließen. Demnach dürften Cloud-Anbieter in dieser Stufe keiner Einflussnahme aus einem Drittland unterliegen.

Mitgliedstaaten entscheiden


Es bleibe „den Mitgliedstaaten vorbehalten“, wie sie bewerten, was „souveränitäts- und sicherheitskritisch“ ist. Die Kommission gibt also nicht vor, wie die EU-Länder das Stufensystem umsetzen sollen. Sie empfiehlt etwa die Bereiche Justiz, Polizei und Grenzschutz der Stufe 2 zuzuordnen. Das kritisiert die Grünenpolitikerin Alexandra Geese. „Wer akzeptiert, dass eine außereuropäische Regierung im Ernstfall Einfluss auf den Betrieb kritischer digitaler Infrastrukturen von Justiz, Polizei, nationale Sicherheit und Grenzschutz nehmen oder deren Verfügbarkeit gefährden kann, schafft institutionalisierte Abhängigkeit.“

Der Stufe 4 ordnet die Kommission den Bereich Verteidigung zu. Das würde nur etwa ein Prozent staatlicher Daten betreffen. Der Großteil von 70 Prozent sei weniger schutzbedürftig und falle damit unter Stufe 1, während 20 Prozent unter Stufe 2 und neun Prozent unter Stufe 3 fielen.

Inwieweit EU-Länder jedoch US-Cloud-Anbieter meiden und wie „das Ergebnis der Bewertung und Einordnung des Sicherheitsniveaus“ ausfällt, hänge wesentlich von ihrem „Risiko-Sicherheitskontext“ ab, so Kipker. Die Kommission spricht hier kein Vergabeverbot aus. Die Länder entschieden also selbst, ob „in einem besonders sensiblen Anwendungsfall die Wahl eines hohen Sicherheitsniveaus einen außereuropäischen Anbieter faktisch ausschließt“.

Die Kommission gibt auch nicht vor, wie die EU-Länder ihre Behörden von einem Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft zu einem europäischen Anbieter migrieren. Immerhin hätte CADA nach Inkrafttreten „unmittelbare Geltung und Anwendungsvorrang, und die Kommission könnte Verstöße über das Vertragsverletzungsverfahren nach AEUV durchsetzen“, erklärt Kipker.

Das Gesetzespaket geht nun an das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Gerade von letzteren hängt ab, ob sich die Cloud-Landschaft für die Behördenarbeit in der EU tatsächlich verändert.


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Gesichtsscan und Handy-Zwang: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“

Von: Sebastian Meineck

Mit einer Handy-App für iOS und Android sollen Menschen in der EU künftig ihr Alter gegenüber Plattformen nachweisen. Doch der Nutzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fraglich. Nutzende sollen zudem ihr Gesicht scannen lassen.

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen verspricht mehr, als die Alterskontroll-App (derzeit) kann. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Andalou Images

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Digitalkommissarin Henna Virkkunen haben heute die neue Alterskontroll-App der EU vorgestellt. Mit ihr sollen Menschen in der EU ihr Alter gegenüber altersbeschränkten Online-Diensten nachweisen können.

Von der Leyen zufolge sei die App „technisch fertig“ und funktioniere auf „jedem“ Gerät. Allerdings soll es die App zunächst nur für iOS und Android geben. Auf den üblichen App-Marktplätzen ist sie zudem noch nicht verfügbar. Das heißt, die App ist noch nicht fertig und läuft nicht auf jedem Gerät.

Vielmehr sollen nun Entwickler*innen den Code nutzen, um daraus eigene Versionen der App zu bauen und auf den Markt zu bringen. Die EU-Kommission hofft sogar darauf, dass die App ein weltweiter „Goldstandard“ werde, wie ein Kommissionsbeamter in einem nachgelagerten Pressebriefing erklärte.

Alterskontrollen sind einerseits eine Option, mit der Plattformen Minderjährige schützen sollen; Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Andererseits sind verpflichtende Alterskontrollen eine Kernforderung für die Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Minderjährige, auf das mehrere EU-Mitgliedstaaten derzeit drängen.

Nutzende sollen ihr Gesicht scannen lassen

Bereits vor einem Jahr hatte die EU ein Konzept für die App vorgestellt; wenig später folgte ein Prototyp mit Google-Bindung. In der App sollen Nutzer*innen zunächst ihr Ausweisdokument hinterlegen können. Dann sollen sie per Handy-Kamera ihr Gesicht scannen lassen, wie ein neues Werbevideo der EU-Kommission zeigt.

Die App soll daraufhin prüfen, ob das gescannte Gesicht mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Dabei kommt offenbar ein biometrischer Vergleich zum Einsatz. Einmal eingerichtet soll die App einem Online-Dienst mitteilen können, ob man bereits 18 Jahre alt ist oder nicht – ein Klarname soll nicht übermittelt werden.

Der Screenshot zeigt das Gesicht eines Mannes auf dem Smartphone-Bildschirm im Prototyp der Alterskontroll-App.
Bist du’s wirklich? Video der EU-Kommission zeigt Gesichtserkennung in der Alterskontroll-App. - Alle Rechte vorbehalten EU-Kommission

Dass die App auch das Gesicht der Nutzer*innen scannen soll, war zuvor nicht Thema. Selbst in ihrer Rede zur Vorstellung der App betonte von der Leyen: Man wolle nicht, dass Plattformen Gesichter scannen. Ein Scan durch die Alterskontroll-App dagegen ist für die EU-Kommission offenbar in Ordnung.

Für die Akzeptanz in der Bevölkerung könnte das ein Problem sein. Gegenüber netzpolitik.org sagte etwa Anja Treichel, Geschäftsführerin des Vereins „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, im März:

Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.

Von der Leyen nennt irreführende Gründe für Alterskontrollen

Die Rede der Kommissionspräsidentin zur neuen Alterskontroll-App ist an mehreren Stellen lückenhaft oder irreführend. Zunächst listet von der Leyen eine Reihe von Risiken und Gefahren für Minderjährige auf, die sich angeblich mithilfe der Alterskontroll-App bekämpfen lassen sollen:

  • Cybermobbing
  • suchtfördernde Designs
  • personalisierte Inhalte
  • Bildschirmzeit
  • schädliche und illegale Inhalte
  • Grooming, also die sexuelle Anbahnung von Kontakten durch Erwachsene

Für einen Großteil dieser Gefahren erweisen sich Alterskontrollen jedoch als Scheinlösung.

Cybermobbing erleben junge Menschen in großen Teilen im Umfeld aus Gleichaltrigen, oftmals sogar Mitschüler*innen – Alterskontrollen können dagegen nichts ausrichten.

Suchtfördernde Designs und personalisierte Inhalte lassen sich durch das Gesetz über digitale Dienste und möglicherweise den kommenden Digital Fairness Act abmildern oder gänzlich verbieten. Das schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle. Es wäre im Vergleich dazu weniger zielführend, lediglich jüngere Menschen von betroffenen Plattformen auszuschließen.

Bei der Bildschirmzeit junger Menschen in Deutschland wiederum spielt laut KIM-Studie 2024 Fernsehen eine dominante Rolle. Alterskontrollen für Online-Dienste dürften daran wenig ändern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten von unter 14-Jährigen in Deutschland sind der Studie zufolge: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.

Schädliche und illegale Inhalte suchen und finden junge Menschen auch gezielt auf Seiten, die sich nicht an Regeln halten. Eine Rolle spielen dabei unter anderem Neugier und Mutproben. Alterskontrollen dürften den Zugang hierzu nicht stoppen.

Beim Grooming suchen Erwachsene über Chats Kontakt zu Minderjährigen, gerade an digitalen Orten, wo sich viele junge Menschen aufhalten. Hier könnten nach Alter abgestufte Funktionen ein Baustein sein. So lassen sich Accounts von Minderjährigen etwa abhärten, sodass Fremde sie schwerer kontaktieren können. Denkbar wäre auch, Direktnachrichten von Erwachsenen an junge Menschen einzuschränken. Flächendeckende, ausweisbasierte Kontrollen bräuchte es dafür jedoch nicht; eine Alternative sind sichere Voreinstellungen.

Von der Leyen ignoriert Warnungen aus der Wissenschaft

Die zweite Leerstelle in von der Leyens Rede: Sie blendet fundamentale Bedenken an Alterskontrollen aus. Anfang März haben 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief gefordert: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Durchblick statt Schnellschüsse

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

Ein zentraler Kritikpunkt an Alterskontrollen sind Einschnitte in die Grundrechte auf Teilhabe und Information von allen, die die neuen Hürden nicht überwinden können oder wollen. Es geht um allein in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende Menschen, die keine Papiere haben – oder zumindest keine, die mit einer Ausweis-App kompatibel wären. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

Für sie müsste es also Alternativen geben. Eine bereits verbreitete Methode sind – einmal mehr – KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person abschätzen. Die deutsche Medienaufsicht empfiehlt diese Technologie bereits für unter anderem Pornoseiten; in Australien kommt sie für altersbeschränkte Social-Media-Plattformen zum Einsatz. Einerseits ist solche Software fehleranfällig und diskriminierend, andererseits birgt die Technologie Risiken für Datenschutz und Privatsphäre.

Die App soll auf Google, Apple und Pseudonyme setzen

An mindestens zwei Stellen preist von der Leyen Fähigkeiten der App an, die nicht den online beschriebenen Funktionen entsprechen.

Erstens sei die App von der Leyen zufolge „komplett anonym“. Anonym bedeutet ohne Namen. Aktivitäten lassen sich niemandem zuordnen. In den App-Spezifikationen steht jedoch: „Es werden Domain-spezifische Kennungen oder Pseudonyme verwendet“. Das kann bedeuten: Je nach Online-Dienst erhalten Nutzer*innen ein Pseudonym, zum Beispiel für eine bestimmte Videoseite. Folglich wäre es möglich, dass diese Videoseite durchaus mehrere Aktivitäten diesem einen Pseudonym zuordnen kann.

Von einem Pseudonym zum Klarnamen wäre es dann mitunter nicht mehr allzu weit. Denn Website-Betreiber*innen könnten zur Unterscheidung von Nutzer*innen weitere Eckdaten heranziehen, etwa IP-Adresse und Browser-Einstellungen. Eine tatsächlich anonyme Alterskontrolle würde dagegen ohne ein solches Domain-spezifisches Pseudonym arbeiten. Nutzer*innen würden gegenüber Website-Betreibenden bei jeder Session als jemand anderes erscheinen.

Weiter erklärte von der Leyen, die App solle für „jedes“ Gerät verfügbar sein. Die Kommissionspräsidentin zählte daraufhin jedoch keine Betriebssysteme auf, sondern Hardware: „Handy, Tablet, Computer“. Das ist irreführend. Ausdrücklich erwähnt werden in den Spezifikationen der App nur die mobilen Betriebssysteme iOS und Android. Die Veröffentlichung einer Alterskontroll-App für andere Plattformen ist demnach nur optional. Freie und alternative Betriebssysteme wie Linux fallen unter den Tisch.

Auch Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein EU-Beamter, dass sich die EU-Kommission bei der bisherigen Arbeit an der App auf iOS und Android fokussiert habe. Das heißt: Wer künftig sein Alter nachweisen will, muss ein entsprechend ausgestattetes Handy haben. Allerdings wolle man sicherstellen, dass zumindest in Zukunft „jedes“ andere System abgedeckt werde, so der Beamte. Dabei verwies er auf den „Markt“.

Der Markt dürfte hier allerdings keine große Hilfe sein. Gerade wenn es um nicht-kommerzielle Alternativen geht, die wenig finanzielle Anreize bieten. Bis auf Weiteres setzt die Alterskontroll-App also auf kommerzielle, von US-Konzernen kontrollierte Betriebssysteme – eine schlechte Nachricht für sogenannte technologische Souveränität.

Wer nicht mitmachen will, soll ein VPN nutzen

Wasserdicht sind die mit der App geplanten Alterskontrollen ohnehin nicht, das weiß auch die EU-Kommission. So fragte ein Journalist im Pressebriefing, ob sich auch Tourist*innen, etwa aus den USA, mit der App verifizieren müssten, falls sie ihren Urlaub auf Instagram begleiten wollten. Daraufhin erklärte der EU-Beamte: Ja, das müssten sie – oder aber sie nutzten einen VPN-Dienst.

Mit einem VPN-Dienst können Nutzer*innen gegenüber Online-Diensten einen anderen IP-basierten Standort vortäuschen. So lässt sich der Eindruck erwecken, sie riefen eine Seite nicht etwa aus der EU auf, sondern beispielsweise von einem anderen Kontinent. Die an einen EU-Standort gebundenen Alterskontrollen entfallen.

Der Trick mit dem VPN gilt jedoch nicht nur für US-Tourist*innen, sondern für alle, die Alterskontrollen umgehen möchten. Also auch für Minderjährige, die die EU-Kommission mit ihrer Alterskontroll-App angeblich vor unter anderem Mobbing oder suchtfördernden Designs schützen will.


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Kinderähnliche Sexpuppen und süchtig machendes Design: EU eröffnet Verfahren gegen Shein

Von: Laura Jaruszewski

Nach Temu ermittelt die EU-Kommission nun auch gegen einen zweiten Online-Händler aus China. Die Fast-Fashion-Plattform Shein unternimmt vermutlich zu wenig gegen die Risiken, denen sie ihre Nutzer*innen aussetzt. Zur Debatte stehen gleich mehrere Verstöße gegen den Digital Services Act.

Die App Shein wird im App Store angezeigt.
Der Online-Händler Shein hat nicht nur Kleidung, sondern auch illegale Waren verkauft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Mit dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet die EU sehr große Online-Plattformen, Risiken ihrer Angebote zu identifizieren und zu beheben. Weil der chinesische Fast-Fashion-Händler Shein diesen Vorgaben möglicherweise nicht ausreichend nachgekommen ist, hat die EU-Kommission nun ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Das teilte sie am heutigen zweijährigen Geburtstag der EU-Verordnung über digitale Dienste mit.

Die Shopping-Plattform soll monatlich etwa 126 Millionen aktive Nutzer*innen in der EU haben. Seit Juni 2024 hatte die Kommission mehrfach Informationen von Shein angefragt. Die Entscheidung, eine Untersuchung einzuleiten, basiert auf diesen Auskunftsersuchen, auf einer vorläufigen Analyse der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte und auf Einschätzungen dritter Parteien.

In Frankreich hatte sich im letzten Jahr bereits Widerstand gegen den Online-Händler geregt, jedoch war die französische Regierung mit dem Versuch gescheitert, die Plattform für drei Monate zu sperren.

„Illegale Produkte sind verboten“

Die Kommission attestiert dem Konzern Handlungsbedarf in drei Bereichen. An erster Stelle steht der Verkauf illegaler Waren, wegen dem der Fast-Fashion-Händler in der Vergangenheit bereits in Kritik stand. Zum Beispiel konnten genehmigungspflichtigen Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen auf dem Marktplatz erworben werden.

Bei der Untersuchung geht es jedoch nicht darum, dass die EU gezielt den Verkauf einzelner Produktgruppen kontrollieren will. Vielmehr will sie dafür sorgen, dass die Plattform selbst ihre Systeme so gestaltet, dass Risiken minimiert werden. Konkret muss Shein also dafür sorgen, dass auf dem Marktplatz keine illegalen Waren gehandelt werden können.

„In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden“, so EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen zu dem Verfahren. „Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Käufern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren.“

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft mutmaßlich süchtig machendes Design des Online-Händlers. Er vergibt unter anderem Verbraucherpunkte oder Belohnungen für Engagement auf der Plattform. Das könne Suchtpotenzial entwickeln, welches sich negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer*innen und den Verbraucherschutz im Internet auswirkt.

Außerdem kritisiert die Kommission mangelnde Transparenz des algorithmischen Empfehlungssystems von Shein. Dieses muss nach dem DSA zudem so gestaltet sein, dass sich Nutzer*innen optional für ein nicht-personalisiertes Empfehlungssystem entscheiden können.

EU ermittelt auch gegen Temu

Shein ist die zweite sehr große Plattform im Bereich Online-Handel, gegen die eine Untersuchung wegen süchtig machender Designpraktiken besteht. Bereits im Jahr 2024 hatte die EU-Kommission aus den gleichen Gründen ein Verfahren gegen Temu eröffnet.

Sollte die Kommission im Zuge der formalen Untersuchung zu einer Nichteinhaltungsentscheidung kommen, also einen tatsächlichen Verstoß gegen den DSA feststellen, kann sie zum Beispiel Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen. Bis dahin ist es der Online-Plattform aber möglich, auf Forderungen zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen. Wann es zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommt, bleibt jedoch offen, denn der DSA schreibt hierfür keine Frist vor.

Der Online-Händler zeigt sich nach Angaben von Zeit.de bisher kooperationswillig: „Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.“ Bei altersbeschränkten Produkten habe man bereits weitere Sicherheitsvorkehrungen ergriffen.


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Offener Brief: EU-Kommission soll „Schlupflöcher“ bei digitaler Brieftasche schließen

Von: Daniel Leisegang

In Brüssel wird derzeit ausgehandelt, wie die europäische digitale Brieftasche künftig funktioniert. Entsprechende Vorlagen der EU-Kommission hat die Zivilgesellschaft wiederholt scharf kritisiert. 15 Organisationen fordern die Kommission nun dazu auf, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und den Verbraucher:innenschutz zu stärken.

Ein Loch in einer Betonfläche
Ein Schlupfloch unterhöhlt das Vertrauen in die Gesamtstatik. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com James Fitzgerald

Bei der Umsetzung von Projekten steckt der Teufel meist im Detail. Diese Erfahrung muss derzeit auch die europäische digitale Brieftasche machen.

Aktuell werden in Brüssel die technischen Vorgaben für die „European Digital Identity Wallet“ (EUDI-Wallet) verhandelt. Mit solchen EUDI-Wallets sollen sich künftig Bürger:innen und Organisationen online und offline ausweisen können, zudem lassen sich darin Identitätsdaten und amtliche Dokumente speichern und verwalten. Sensibler geht es also kaum.

Ein Bündnis aus 15 zivilgesellschaftlichen Organisationen warnt nun in einem offenen Brief vor den jüngsten Plänen der EU-Kommission. Diese würden es Unternehmen ermöglichen, mehr Daten aus den Wallets der Bürger:innen abzufragen, als es laut Gesetz erlaubt ist. Das Bündnis fordert die Kommission dazu auf, diese „Schlupflöcher“ zu schließen.

Zu den Organisationen, die den offenen Brief unterzeichnet haben, gehören unter anderem European Digital Rights (EDRi), die Electronic Frontier Foundation, Homo Digitalis, Digitalcourage und die Österreichische Bundesarbeitskammer.

Anhaltende Kritik aus der Zivilgesellschaft

Die EUDI-Wallet ist derzeit eines der größten digitalpolitischen Projekte der Europäischen Union. Ihr liegt die eIDAS-Reform zugrunde, die im Mai vergangenen Jahres in Kraft trat.

Bevor die Wallet wie geplant im Herbst 2026 starten kann, muss die EU-Kommission noch eine Reihe sogenannter Durchführungsrechtsakte erlassen. Insgesamt 40 dieser detaillierten Vorschriften für eine einheitliche Durchführung der eIDAS-Reform sind vorgesehen.

Die ersten fünf Entwürfe für Durchführungsrechtsakte hatte die Kommission im August vergangenen Jahres vorgelegt. Schon diese hatten für erhebliche Kritik aus der Zivilgesellschaft gesorgt, weil sie nicht den rechtlichen Vorgaben der reformierten eIDAS-Verordnung entsprochen hätten.

Eine ähnliche Kritik entzündet sich auch an der zweiten Charge der Rechtsakte. Anfang Dezember vergangenen Jahres bemängelte epicenter.works unter anderem den Vorschlag der Kommission, die Ausgabe sogenannter Registrierungszertifikate für sogenannte relying parties (deutsch: „vertrauenswürdige Parteien“) optional zu machen. Aus Sicht der Bürgerrechtsorganisation droht die Kommission damit „einen zentralen Pfeiler der Schutzmaßnahmen des eIDAS-Ökosystems“ einzureißen.

Die „vertrauenswürdigen Parteien“ können Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sein. Gemäß eIDAS-Verordnung müssen sie sich vorab in ihren jeweiligen EU-Mitgliedstaaten registrieren und darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden. Das soll gewährleisten, dass sie auch grenzüberschreitend nur jene Informationen aus den Wallets abfragen, die sie laut Gesetz erhalten dürfen.

Die Zertifikate sollen dies technisch sicherstellen: Vereinfacht formuliert dienen sie als eine Art Datenausweis, mit dem sich die relying parties gegenüber den Wallets der Nutzer:innen legitimieren und zudem die Abfragekategorien beschränken. Eine Anmeldung über die EUDI-Wallet bei einem sozialen Netzwerk soll dann beispielsweise ausschließen, dass dabei Gesundheitsdaten abgefragt werden.

Nutzende sollten die alleinige Kontrolle haben

An die Kritik aus dem vergangenen Dezember knüpfen die 15 Organisationen an, die den offenen Brief unterzeichnet haben.

Sie kritisieren, dass der von der Kommission vorgelegte Entwurf eine verbindliche Regelung verhindere, weil er es den EU-Ländern überlässt, Registrierungszertifikate zur Pflicht zu machen. Das gehe zulasten der Verbraucher:innen. Denn die Nutzenden müssten dann im Einzelfall entscheiden, ob sie mit einer bestimmten vertrauenswürdigen Partei interagieren oder nicht. Damit würden sie jedoch „anfällig für illegale und möglicherweise betrügerische Anfragen nach ihren Daten“, so der offene Brief.

Darüber hinaus untergrabe die Kommission mit ihrem Entwurf den Europäischen Binnenmarkt sowie das mit der eIDAS-Verordnung angestrebte Vertrauensniveau, das in allen EU-Staaten gleich sein soll.

Die Organisationen fordern die Kommission dazu auf, einen neuen Entwurf für den Durchführungsrechtsakt vorzulegen, der alle vertrauenswürdigen Parteien ausnahmslos dazu verpflichtet, Registrierungszertifikate auszustellen. „Wir sind überzeugt, dass die Aufrechterhaltung des Vertrauens in das eIDAS-Ökosystem enorm wichtig ist“, so die Organisationen.“Nur die Nutzenden sollten die alleinige Kontrolle über ihre Daten haben sowie über die Art und Weise, wie sie die EUDI-Wallet verwenden.“


Der offene Brief im Wortlaut


Dear Executive Vice-President Henna Virkkunen, Director-General Roberto Viola, Acting Director Christiane Kirketerp de Viron,

The undersigned consumer protection and human rights organizations want to thank the Commission for the important work on the eIDAS implementing acts. We welcome the recent adoption for the first batch of implementing acts regarding the provisions in Article 5a of the eIDAS regulation and acknowledge the positive changes to the text which significantly improved the privacy and human rights safeguards of the European Digital Identity Wallet.

The aim of the present letter, however, is to draw your attention to risks we identified in the recently proposed second batch of implementing acts. These concern in particular Article 5b of eIDAS. We are of the opinion that upholding trust in the eIDAS ecosystem is of utmost importance and that only the users are in sole control over their data and the way they use the European Digital Identity Wallet. The eIDAS regulation obliges relying parties to register their intended use of the Wallet and prohibits them from asking information going beyond that registration. (See Article 5b paragraph 1 and 3 of Regulation (EU) 2024/1183.) Protecting users from such illegal requests for information (‘over-asking’) requires providing them with the information if a particular request adheres to the registration of that relying party. This is done via relying party registration certificates.

While these certificates are an essential precondition for the enforcement of the eIDAS regulation, the informed user’s choice and trust into the system, the draft implementing act proposes that Member States can choose not to issue such certificates at all. All European Digital Identity Wallets would be unable to protect their users from over-asking, if the Member State where the relying party is registered has not issued these certificates.

This leaves users vulnerable to illegal and potentially fraudulent requests for their information and puts undue burden on them. In the absence of such certificates a cautions user would have to choose not to interact with relying parties from such EU countries. Thereby, the Commission’s draft would undermine the single market and prevent the harmonized trust level eIDAS aims to achieve.

Furthermore, eIDAS requires Member States to issue a public machine-readable interface to obtain all registered relying parties with the complete information they have provided. The draft implementing acts lack a harmonized specification to access such interfaces, rendering them meaningless for any public watchdog wishing to gain transparency about the eIDAS ecosystem.

To conclude, for the upcoming comitology meeting,3 the undersigned organizations ask you to propose a text that mandates the issuance of relying party registration certificates for all relying parties and to issue a harmonized specification to access the relying party registry of each Member State.

Sincerely,

  • epicenter.works – for digital rights (Austria)
  • European Digital Rights (Europe)
  • Chamber for Workers and Employees (Austria)
  • D3 – Defesa dos Direitos Digitais (Portugal)
  • Homo Digitalis (Greece)
  • IT-Political Association of Denmark (Denmark)
  • Digital Courage (Germany)
  • Stichting Vrijschrift (the Netherlands)
  • Digitale Gesellschaft Switzerland (Switzerland)
  • Citizen D (Slovenia)
  • SHARE Foundation (Serbia)
  • EFN – Electronic Frontier Norway (Norway)
  • EFF – Electronic Frontier Foundation (International)
  • ApTI – Asociația pentru Tehnologie și Internet (Romania)
  • Danes je nov dan (Slovenia)

Link: Der offene Brief bei epicenter.works


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