🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
✇netzpolitik.org

Verfahren gegen Tech-Konzerne: EU-Kommission zögert, Abgeordnete verlieren Geduld

Von: Tomas Rudl

Wann setzt Europa seine Digitalgesetze gegen Tech-Konzerne durch? Die EU-Kommission knickt ein, fürchten Abgeordnete und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Nun wollen sie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Beine machen.

Eine lachende Ursula von der Leyen, im Vordergrund ominöse Schatten.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versucht sich an einem schwierigen Spagat, um die USA nicht zu vergraulen. Hinter den Kulissen rumort es jedoch zunehmend. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Druck steigt auf die EU-Kommission, europäische Digitalgesetze konsequent durchzusetzen. In einem offenen Brief fordern dutzende zivilgesellschaftliche Organisationen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) auf, den Digital Markets Act (DMA) „buchstabengetreu und frei von politischer Einflussnahme“ zu vollstrecken.

Ähnliche Töne kommen aus dem EU-Parlament. Externer Druck dürfe die Souveränität und Autonomie der EU bei der Festlegung ihrer eigenen Regeln nicht beeinträchtigen, mahnen die Abgeordneten in einer vergangene Woche verabschiedeten Resolution. Wirksame und verhältnismäßige Geldstrafen seien „unerlässlich, um Abschreckung zu gewährleisten und die Wirksamkeit des Gesetzes über digitale Märkte zu sichern“, so der Tenor der nicht bindenden Entschließung.

Hintergrund für die Appelle sind vermehrte Zeichen, dass die EU-Kommission Beißhemmungen gegenüber großen, vor allem in den USA ansässigen Tech-Unternehmen hat – genau die Unternehmen, deren Macht der DMA eigentlich einhegen soll. Das seit wenigen Jahren wirksame Gesetz macht sogenannten Gatekeepern, die in bestimmen Digitalsektoren übermäßig viel Marktmacht angesammelt haben, eine Reihe an Auflagen, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen.

Ergebnis im Google-Verfahren überfällig


Zwar hat die EU-Kommission, die für die Aufsicht der Gatekeeper zuständig ist, zahlreiche Untersuchungen wegen Verdachts von DMA-Verletzungen eingeleitet. Vor über einem Jahr hatte sie etwa Google und Apple vorgeworfen, ihre App-Marktplätze nicht ausreichend zu öffnen. Zum anderen sollte Google in der Suchmaschine eigene Angebote für Shopping oder Reisen bevorzugt haben.

Auf das Ergebnis dieser Untersuchungen wartet die Öffentlichkeit jedoch weiterhin. Fällig wäre es Ende März gewesen. Darauf scheint sich Alphabet vorbereitet zu haben: Anonyme Quellen hatten der Nachrichtenagentur Reuters zufolge zu Beginn des Jahres in Aussicht gestellt, dass Google seine Wettbewerber prominenter in den Suchergebnissen anzeigen werde, um der drohenden Geldstrafe zu entgehen. Umgesetzt hat Google das nicht.

Von der Leyen soll auf der Bremse stehen



Tatsächlich soll die EU-Wettbewerbsabteilung zu dem Schluss gekommen sein, dass Alphabet gegen den DMA verstoßen habe, berichtete jüngst das Handelsblatt (€). Die Entscheidung – samt einer milliardenschweren Geldbuße – soll jedoch nach einer Intervention von Ursula von der Leyen wieder in der Schublade verschwunden sein.

Dem Fachblatt The Capitol Forum (€) zufolge soll die Kommissionspräsidentin bereits seit Januar auf der Bremse stehen. Anstelle einer Verurteilung setzte die Kommission seit Jahresanfang weitere Verfahren in die Welt: Unter anderem will sie Alphabet dabei unterstützen, das Android-Betriebssystem für Entwickler:innen weiter zu öffnen sowie Dritt-Anbietern den Zugriff auf bestimmte Daten der Google-Suchmaschine zu geben.

Auf Anfrage bestreitet die EU-Kommission die Vorwürfe. „Es gibt absolut keine politische Blockade von Fällen“, sagte heute ein Kommissionssprecher bei einem Presse-Briefing. Abgeschlossene Untersuchungen seien auch in ihrem Interesse. Es gehe nicht darum, eine Strafe nur der Strafe wegen zu verhängen. Eine Entscheidung werde von der Kommission erst dann final abgesegnet, wenn sie „technisch fertig und solide genug“ sei, so der Sprecher.

Europäische Digitalgesetze, neben dem DMA auch der Digital Services Act (DSA) oder die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind für große Tech-Konzerne wie Alphabet oder Apple ein rotes Tuch. Jahrzehntelang konnten sie weitgehend ungehindert wachsen und bestimmte Marktsegmente besetzen, ohne auf nennenswerten Widerstand von Kartellbehörden zu stoßen. Vor allem der in der ersten Amtsperiode von der Leyens verabschiedete DMA hat das wachsende Ungleichgewicht auf digitalen Märkten im Visier.

Mit dem Wahlsieg Donald Trumps und seiner America-First-Agenda hat die Tech-Branche einen willigen Unterstützer in ihrem Kampf gegen angebliche Überregulierung gefunden. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Januar 2025 legte der US-Präsident etwa in einem Memorandum mit Verweis auf DMA und DSA fest, US-amerikanische Unternehmen vor „Erpressung und unfairen Geldbußen aus dem Ausland“ schützen zu wollen.

Gedroht hatte Trump unter anderem mit Strafzöllen, die er einige Monate später tatsächlich vorstellte. Zwar konnte sich die EU im Spätsommer auf einen Deal mit den USA einigen, ohne auf dem Papier die Digitalgesetze anzufassen. Vom Tisch ist die Auseinandersetzung jedoch nicht: Bis heute haben sich die EU-Institutionen nicht darauf geeinigt, wie die Zollvereinbarung aus dem Vorjahr umgesetzt werden soll.

„Die EU-Kommission knickt ein“


Auch für die US-Seite ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen. Hochrangige US-Vertreter schießen weiterhin gegen EU-Digitalgesetze und verknüpfen sie mit dem Handelsstreit. Die EU müsse ihre Regulierung von Big Tech lockern, um im Gegenzug geringere Zölle auf Stahl und Aluminium entrichten zu müssen, sagte US-Handelsminister Howard Lutnick im Herbst. Zugleich warnte der US-Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, dass der DMA zu sehr auf US-amerikanische Tech-Konzerne ziele.

Im April war bekannt geworden, dass die EU-Kommission ein Gremium plant, um der Trump-Regierung entgegenzukommen. Darin soll sich die US-Regierung mit der EU zu Digitalregeln und Kartellverfahren abstimmen, wie die EU-Kommission dem Handelsblatt bestätigte.

Das nachgiebige und intransparente Vorgehen der EU-Kommission stößt jedoch immer mehr auf Kritik. Felix Duffy von der Nichtregierungsorganisation LobbyControl sagt etwa: „Die EU-Kommission knickt ein und sendet ein fatales Signal: Wenn Tech-Konzerne bei Verstößen gegen die EU-Digitalregeln keine Konsequenzen zu fürchten haben, bleiben Gesetze wie der DMA wirkungslos.“

Dem pflichtet Max Bank von der Organisation Rebalance Now bei: Zwar zeige der DMA Wirkung, drohe aber zum zahnlosen Tiger zu werden, weil die Kommission nicht konsequent handle. „Wenn selbst überfällige Strafzahlungen gegen Konzerne wie Google politisch gestoppt werden, untergräbt das die Glaubwürdigkeit des Gesetzes“, sagt Bank.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Chatbot-inspirierte Gewalt: KI-Hersteller entschädigen Familien

Von: Laura Jaruszewski

Immer wieder wird Chatbot-Herstellern vorgeworfen, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. In fünf Fällen wollen Character Industries und Alphabet die Klagen mit Geld aus der Welt schaffen. Damit sorgen die Unternehmen dafür, dass es weiterhin keinen Präzedenzfall gibt, nach dem Techunternehmen für ihre KI-Chatbots rechtliche Konsequenzen tragen müssen.

Smartphone, auf dessen BIldschirm character.ai steht.
Dem Chatbot-Hersteller Character Technologies wird vorgeworfen, dass die Nutzung seiner Chatbots Jugendliche schädige. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / SOPA Images

In den US-Bundesstaaten Florida, Texas, Colorado and New York handeln Google und Character Technologies Vergleiche mit fünf Familien aus, deren Kinder angeblich durch Chatbot-Nutzung zu Schaden gekommen sind. Der Fall, der die meiste Aufmerksamkeit erhielt, behandelt den Suizid eines 14-Jährigen Jungen. Der Jugendliche hatte eine emotionale Beziehung zum Chatbot „Dany“ von Character Technologies aufgebaut, der den Suizid des Jungen befürwortete.

In anderen Fällen hatten Chatbots von Character Technologies angeblich Jugendliche zu Gewalt gegen ihre Eltern oder selbstverletzendem Verhalten inspiriert. Die Bedingungen der Vergleiche sind bisher öffentlich nicht bekannt und werden nach Angaben von TechCrunch weiter verhandelt. Demnach wollen sich weder Sprecher*innen von Character Technologies, noch die Anwältin der Klägerin dazu äußern.

Haften Techkonzerne für ihre Chatbots?

Zwei ehemalige Google-Mitarbeiter gründeten 2021 den Chatbot-Hersteller Character Technologies. Drei Jahre später kehrten sie zu Google zurück. Im gleichen Zug erwarb der Konzern Lizenzen in Höhe von 2,7 Milliarden US Dollar von Character Technologies. Beide Gründer stehen als Angeklagte vor Gericht. Die Mutter des toten 14-Jährigen hat ebenfalls gegen Googles Mutterkonzern Alphabet geklagt. Sie argumentiert, dass das Unternehmen den Chatbot mitentwickelt hat. Google beteiligt sich nun auch an dem Vergleich.

Im Mai des vergangenen Jahres hatte die verantwortliche US-Bezirksrichterin Anne C. Conway entschieden, dass KI-Chatbots rechtlich als Produkte zu behandeln sind. Ihre Ausgaben seien nicht als geschützte Meinungsäußerung zu werten. Andernfalls hätte das die Chancen einer Haftungsklage stark verringert.

Gegenmaßnahme Altersbeschränkungen

Aktuell laufen in den USA sieben Verfahren gegen den Tech-Konzern OpenAI. Eine Klage stammt von den Eltern eines 16-Jährigen Jungen. Auch sie werfen dem Unternehmen vor, dass die KI den Jugendlichen bei der Selbsttötung unterstützt habe. OpenAI zieht sich bisher aus der Verantwortung. Der KI-Hersteller verweist auf die Missachtung der Sicherheitsmaßnahmen durch den 16-Jährigen.

Gleichzeitig führt das Unternehmen neue Tools zur Alterskontrolle und „Kindersicherung“ ein. Auch der KI-Hersteller Character Technologies hat neue Regelungen zur Altersüberprüfung eingeführt.

Präzedenzfall steht aus

Character Technologies und Google streben die nicht-öffentlichen Vergleiche wohl auch deshalb an, um Präzedenzfälle zu vermeiden, auf die sich Kläger*innen bei zukünftigen Verstößen berufen können. Außerdem ist der Schaden für die Reputation bei einem Vergleich vermutlich geringer als bei einer juristischen Niederlage.

Aline Blankertz von Rebalance Now, einem Verein der sich gegen Monopolisierung einsetzt, sagt: „Die kollektive Schutzwirkung der Gesetze wird dadurch untergraben, denn es bleibt offen, ob das Verhalten illegal war. Wir beobachten diese Tendenz in verschiedenen Rechtsbereichen.“

Blankertz erklärt auch, warum sich Kläger*innen auf Vergleiche einlassen: „Aus Sicht der einzelnen Geschädigten ergeben Vergleiche Sinn: Sie geben ihnen ein sicheres Ergebnis innerhalb kürzerer Zeit.“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

  • Es gibt keine weiteren Artikel
❌