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Online-Werbung: Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen

Von: Ingo Dachwitz

Die Werbeindustrie hat den größten Überwachungsapparat der Geschichte geschaffen. Jetzt zeigt unsere neue Recherche: Auch die deutsche Polizei bedient sich daran und unterläuft dabei den Rechtsstaat. So schafft man Unsicherheit im Namen der Sicherheit. Ein Kommentar.

Bildmontage im Stil der Databroker Files: Im Hintergrund Zahlenkolonnen im Nebel, im Vordergrund eine Polizeimütze und ein Smartphone mit Werbeanzeigen und einer großen roten Standort-Nadel
Standortdaten von Handys können über Online-Werbung an die Polizei fließen – Nebel: Vecteezy; Mütze: Pixabay/S_Salow; Montage: netzpolitik.org

Donald Trumps Abschiebemiliz ICE tut es, ungarische Behörden unter Viktor Orbán taten es und jetzt steht fest: Auch die deutsche Polizei hat Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung für heimliche Überwachung genutzt. Vermutet worden war das schon länger, dank unserer neuen IFG-Recherche mit dem Bayerischen Rundfunk haben wir es erstmals Schwarz auf Weiß: Mindestens in Mecklenburg-Vorpommern ist es passiert. Vielleicht auch in Brandenburg, das dortige Landeskriminalamt will auch auf Nachfrage nicht sagen, auf welche Art kommerzieller Daten von Databrokern es zurückgreift.

Zu den polizeilich genutzten Datensätzen aus der digitalen Werbeindustrie können unter anderem metergenaue Standortdaten von Handys gehören. Sie werden von Tracking-Firmen aus beliebten Apps ohne Wissen der Nutzer:innen abgesaugt und von windigen Databrokern an potenziell alle verkauft, die danach fragen.

Zahlreiche Recherchen zeigen: Dass solche Daten frei verfügbar sind, ist eine Gefahr, etwa für bedrohte Journalist:innen oder queere Menschen, für die nationale Sicherheit oder die der EU. In den USA gibt es Hinweise, dass Standortdaten der Werbeindustrie US-Soldat:innen zur Zielscheibe gemacht haben.

Hinzu kommt, dass die Daten, nach allem, was wir wissen, überwiegend illegal fließen. Von der Erhebung über den Handel bis zur Verwendung dürfte jedes Glied dieser Datenlieferkette gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Mindestens das Landeskriminalamt von Mecklenburg-Vorpommern muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es auf einem Daten-Schwarzmarkt mitgemischt hat. Ob und wie viel Geld geflossen ist, verrät es nicht.

Wo ein Trog ist, da sammeln sich Schweine


Überhaupt mauern deutsche Behörden bei diesem Thema, wo es nur geht. Nutzt die Polizei wirklich nur in zwei Bundesländern Daten von Databrokern? Neun LKAs verweigerten die Auskunft gleich ganz – unter Verweis auf den Schutz der Polizeiarbeit. Der Verdacht liegt nahe, dass sie etwas zu verbergen haben.

Während US-Behörden ihre Geschäftsbeziehungen zu kommerziellen Datenfirmen wie selbstverständlich offenlegen, können wir hierzulande nicht mal eine Debatte darüber führen, ob und unter welchen Umständen werbebasierte Überwachung zu unserem Verständnis vom Rechtsstaat passt. Auch die Bundesregierung verweigerte dem Parlament im Dezember Informationen zu dem Thema, selbst in eingestufter Form.

Dabei ist der Missbrauch von angeblich nur für Werbezwecke erhobenen Daten durch Polizeibehörden und Geheimdienste nur die neuste Stufe einer längeren Entwicklung: Die vermeintlich harmlose Welt der kommerziellen Datensammlung verschmilzt mit staatlicher Überwachung.

Bereits die Snowden-Leaks hatten gezeigt, dass US-Geheimdienste in großem Stil auf Daten zugreifen, die etwa bei kommerziellen E‑Mail-Anbietern wie Google oder Yahoo anfallen. Heute können staatliche Stellen auf ein wachsendes Netz privater Überwachungskameras zugreifen, mit KI-Gesichtserkennung Menschen auf Fotos in Sozialen Netzwerken aufspüren und mit Hilfe privater Anbieter wie Palantir Verdächtige aus riesigen Datenmengen generieren.

Und jetzt also ADINT, kurz für Advertising-based Intelligence, werbebasierte Aufklärung. Eigentlich keine Überraschung: Die Werbeindustrie hat den größten Überwachungsapparat der Geschichte geschaffen. Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich daran auch andere gütlich tun. Wer sich schon länger mit den Begehrlichkeiten von einmal erhobenen Daten beschäftigt, kennt den Spruch: Wo ein Trog ist, sammeln sich Schweine.

Datensparsamkeit nur bei Medienanfragen


Dass deutsche Polizeibehörden darüber lieber nicht sprechen, hat wohl einen Grund: Nach Einschätzung von Jurist:innen fehlt ihnen eine rechtliche Grundlage, um kommerziell erhobene Daten aus der Werbeindustrie zu nutzen. Auf Generalklauseln können sie sich jedenfalls nicht stützen, sagen Datenschutzbehörden.

Das Zusammenwachsen von Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat stellt die Wirksamkeit unseres Rechtsstaats auf die Probe. Wenn sie beispielsweise Menschen mit Funkzellenabfragen orten wollen, brauchen Polizeibehörden dafür eine richterliche Genehmigung. Diesen Umweg, der den Schutz von Grundrechten sicherstellen und Überwachungsexzesse verhindern soll, will sich die Polizei offenbar gerne sparen.

Deshalb müssen wir jetzt nicht nur auf Transparenz und eine politische Debatte drängen, sondern auch auf strenge Regeln. Im besten Fall verbieten wir Behörden die Nutzung von illegal erhobenen Werbedaten.

Man muss sich das vor Augen halten: In den USA jagt ICE Menschen, vermutlich auch mit Hilfe von Werbedaten. Die Regierung von Viktor Orbán könnte sie gegen Oppositionelle genutzt haben. Expert:innen warnen davor, dass feindliche Geheimdienste und Militärs sie gegen die EU einsetzen könnten. Und deutsche Polizist:innen – machen einfach auch mit. Hallo, geht’s noch?

Wir brauchen keine Polizeibehörden, die nur bei ihren Antworten auf Presseanfragen Datensparsamkeit praktizieren, aber bei neuartigen Überwachungsmethoden aus dem Vollen schöpfen wollen. Der Staat sollte uns vor Tracking-Firmen und Datenhändlern schützen, nicht mit ihnen Geschäfte machen.




Korrektur, 2. Juni, 12:00 Uhr: Aus den Antworten des LKA Brandenburg geht nicht klar hervor, ob die von Datenhändlern beschafften kommerziellen Daten aus der Werbe-Industrie stammen oder möglicherweise aus Quellen außerhalb der Werbe-Industrie. Auch auf direkte Nachfrage hat die Behörde das nicht offengelegt. Das war nicht sauber formuliert. Wir haben das korrigiert.


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Databroker Files: New data set reveals 40,000 apps behind location tracking

Von: Ingo Dachwitz · Sebastian Meineck

380 million location data from 137 countries: a previously unknown data set from a US data broker shows the dangers of global data trading. 40,000 apps are affected, including queer dating apps. For some apps, the shared location data is very precise.

An illustration with a smartphone watched over by a huge eye
Data about users of popular apps end up at data brokers – Handy: Pixabay; App-Icons: Freepik; Auge: Auge: maxpixel.net/CCO; Nebel: Vecteezy; Montage: netzpolitik.org

This is the English summary of a longer German-language article. The publication is part of the „Databroker Files“ series.

A new data set obtained from a US data broker reveals for the first time about 40,000 apps from which users‘ data is being traded. The data set was obtained by a journalist from netzpolitik.org as a free preview sample for a paid subscription. It is dated to a single day in the summer of 2024.

Among other things, the data set contains 47 million “Mobile Advertising IDs”, to which 380 million location data from 137 countries are assigned. In addition, the data set contains information on devices, operating systems and telecommunication providers.

Ths investigation is part of an international cooperation by the following media: Bayerischer Rundfunk/ARD (Germany), BNR Nieuwsradio (Netherlands), Dagens Nyheter (Sweden), Le Monde (France), netzpolitik.org (Germany), NRK (Norway), SRF/RTS (Switzerland) and WIRED (USA).

Overview of our findings

  • The approximately 40,000 apps in the new dataset cover a wide range of categories, from gaming, dating and shopping to news and education. They include some of the most popular apps worldwide, with millions of downloads in some cases.
  • For a smaller number of apps, the data set contains alarmingly precise location data. This data can help to identify a person’s place of residence. These apps include the queer dating app Hornet with more than 35 million users; the messaging app Kik with more than 100 million downloads in the Google Play Store alone; Germany’s most popular weather app Wetter Online, which also has more than 100 million downloads in the Google Play Store; and the flight tracking app Flightradar24 with more than 50 million downloads in the Googles Play Store; the app of German news site Focus Online and classifieds apps for German users (Kleinanzeigen) and French users (leboncoin).
  • For a bigger number of apps, less precise locations which appear to have been derived from IP addresses can be found in the data set. This list includes popular apps such as Candy Crush, Grindr, Vinted, Happy Color, dating apps Lovoo and Jaumo, news aggregator Upday, German email apps gmx.de and web.de as well as the popular dutch weather app Buienalarm.
  • Since the sample only covers one day, it is difficult to identify people based on their locations from this data set alone. However, in combination with other data sets from the advertising industry, which the research team obtained from data brokers, it’s possible to identify and track people on a large scale. The location data might for example provide clues to their home and work addresses.
  • Thus, the team was able to identify users of Wetter Online in Germany and Kik in Norway. The individuals confirmed that the data must belong to their devices and their use of the respective apps.
  • Location data aside, the mere information about who uses which apps can already be dangerous. For example the data set includes numerous Muslim and Christian prayer apps, health apps (blood pressure, menstruation trackers) and queer dating apps, which hint at special categories of personal data under GDPR.

Where did the data set come from?

The research team obtained the data set from US data broker Datastream Group, which now uses the name Datasys. The company did not respond to multiple requests for comment.

Contact with the data broker was established through Berlin-based data marketplace Datarade. The company states in response to inquiries that it does not host any data itself. According to a spokesperson „Data providers use Datarade to publish profiles and listings, enabling users to contact them directly“. Datarade „requires data providers to obtain valid consent in case they’re processing personal data and to aggregate or anonymize data in case they’re processing sensitive personal data“.

Where does the data originate?

According to our analysis, the data originates from Real Time Bidding (RTB), which is a process in the online advertising ecosystem. These are auctions in which advertising inventory of apps and websites is sold. In the process, apps and websites send data about their users to hundreds or thousands of companies. These data contains the information that we can see in our dataset. There have already been multiple warnings that advertising companies are collecting the data from RTB in order to sell it – often without the knowledge or explicit consent of the users or their apps.

What the apps say

None of the apps we confronted so far states they had business relations with Datastream Group / Datasys. The apps Hornet and Vinted for example wrote, that they cannot explain how their users‘ data ended up with data brokers. Queer dating app Hornet emphasizes that it does not share actual location data with third parties and announces an investigation. Other companies such as Kik, Wetter Online, Kleinanzeigen, Flightradar, Grindr and King, the company behind the game Candy Crush, did not respond to press inquiries.

Reactions

Experts from politics, government agencies and civil society expressed concern about the findings.

Michael Will, the Bavarian data protection commissioner, said there would be consequences. In an interview, he describes the findings of the investigation as disillusioning and alarming. The data protection official views the situation as a blatant breach of trust. “This is contrary to everything that the average users of apps would expect – to be able to track where they have been for months afterwards.” The data broker should not have had this data. ”This is beyond the agreed rules of the game.”

Will also expresses criticism on Real Time Bidding: anyone who uses it to display advertising must ask themselves whether their own contractual partners are really abiding by the contract. As a result of the investigation, the data protection authority wants to take action itself. “We have investigative powers. We will now make intensive use of them on the basis of the information you have provided,” says Will – and points out that his authority can also impose sanctions. “We have the option of imposing quite considerable fines.”

In view of the latest findings, the German Federal Ministry for Consumer Protection (BMUV) writes: The collection of the data alone must be prevented. “We need effective EU-wide protection against personalized advertising to prevent app providers from having incentives to collect more data than is necessary to offer an app.” The ministry continues to advocate a “consistent switch to alternative advertising models”.

In addition, the Ministry for Consumer Protection is calling for technical standards to prevent devices from collecting identifying data in the first place. “The manufacturers of operating systems and end devices also have a role to play here.” Finally, the supervisory authorities would need to take consistent action.

Michaela Schröder from the Federation of German Consumer Organizations (vzbv) comments: “The current findings show and confirm once again that the global online advertising market has escaped any control. Unscrupulous data traders collect and disseminate highly sensitive information about people, while websites and apps make these illegal practices possible in the first place and the supervisory authorities seem to be completely overwhelmed.”

Consumers are left defenceless against the massive risks posed by data trading, says Schröder. The vzbv is therefore calling for action at the European level. “It is long overdue for the European Commission to effectively protect consumers and present a proposal to ban personalized advertising – for example, through the announced Digital Fairness Act,” Schröder said.

Difference to Gravy Analytics leak

The results of our investigation confirm and expand on the insights that experts gained in early January from data obtained by hackers from US data broker Gravy Analytics. The Gravy Analytics leak also mentions thousands of apps; this data also apparently comes from Real Time Bidding. Among them are numerous apps that are also represented in our dataset from the Datastream Group: Candy Crush, Grindr, Kik, Wetter Online, Focus Online, FlightRadar24, Kleinanzeigen and many more.

However, the list of apps in our data set is much longer. For the first time, we can also differentiate between the apps for which only very rough location data is available and those for which users can be located exactly. It is this the precise location data that puts users at particular risk, as it allows to draw conclusions about their home address and movement patterns.


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Datenschutzgrundverordnung: Wichtiger Baustein für Cookie-Banner ist illegal

Von: Ingo Dachwitz
Nahaufnahme eines Kekses, der mit einem kleinen Hammer zerschlagen wird und in Einzelteile zersplittert
„Harter Schlag gegen die Datenindustrie“: Ein wichtiger Standard für Cookie-Einwilligungen verstößt gegen die DSGVO Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Theo Crazzolara

Einer der wichtigsten Standards des Ökosystems für Online-Werbung verstößt in einer Vielzahl von Punkten gegen die Datenschutzgrundverordnung. Zu diesem Schluss kommt die belgische Datenschutzbehörde APD in einer lange erwarteten Entscheidung zum sogenannten Transparency and Consent Framework (TCF). Das System, mit dem Werbetreibende im Internet Einwilligungen für Targeted Advertising einsammeln, entspreche nicht den Grundsätzen von Rechtmäßigkeit und Fairness, teile die Aufsichtsbehörde mit.

Die Entscheidung ist mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden abgestimmt und hat Konsequenzen für Cookie-Banner und verhaltensbasierte Online-Werbung in der gesamten EU. Der Werbeverband IAB Europe, der den TCF-Mechanismus entwickelt und betreibt, muss nun die so gesammelten personenbezogenen Daten löschen und eine Strafe von 250.000 Euro zahlen. Weitaus bedeutender sind jedoch die Auflagen, die die APD der Werbebranche macht, damit sie das Transparency and Consent Framework überhaupt weiter nutzen darf.

Tausende Websitebetreiber:innen, fast alle Online-Medien und auch große Werbefirmen wie Google oder Amazon nutzen den Mechanismus, um das vermeintliche Einverständnis von Nutzer:innen in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken weiterzugeben. „Menschen werden eingeladen, ihre Zustimmung zu geben, doch die meisten von ihnen wissen nicht, dass ihre Profile vielfach am Tag verkauft werden, damit sie personalisierter Werbung ausgesetzt werden“, fasst Hielke Hijmans von der APD die Kritik ihrer Behörde zusammen.

Auch wenn die Entscheidung nicht direkt das gesamte Werbesystem im Netz betreffe, werde sie großen Einfluss auf den Schutz der persönlichen Daten von Internetnutzer:innen haben, so Hijmans.

Zentraler Baustein für Targeting und Cookie-Banner illegal

Vereinfach gesagt funktioniert das System von zielgerichteter Werbung im Netz heute so: Jeder Besuch bei einer teilnehmenden Website löst eine Auktion unter den Anbietern von Werbeanzeigen aus. Unter anderem anhand der gewünschten Preise und des Datenprofils der Nutzerin entscheidet sich in Millisekundenschnelle, welche Werbung sie zu sehen bekommt. Damit dieses Real-Time-Bidding (RTB), also das Bieten in Echtzeit, funktioniert, müssen die Werbefirmen wissen, mit wem sie es zu tun haben: Alter, Geschlecht, Interessen, besuchte Websites, Wohnort, Kaufkraft und so weiter sind wichtige Kriterien, nach denen die Zielgruppen für Anzeigen zusammengestellt werden.

Hier kommt das Transparency and Consent Framework von IAB Europe ins Spiel. Wenn Nutzer:innen auf „Cookies akzeptieren“ klicken oder nicht widersprechen, dass die Nutzung ihrer Daten im legitimen Interesse des Anbieters ist, erzeugt das TCF einen sogenannten TC-String. Dieser Identifier bildet die Grundlage für die Erstellung von individuellen Profilen und für die Auktionen, in denen Werbeplätze und mit ihnen die Aufmerksamkeit der gewünschten Zielgruppe versteigert werden, und wird an aberhunderte Partner in dem OpenRTB-System weitergeleitet.

Den belgischen Datenschützer:innen zufolge sind es vor allem zwei Probleme, die das Consent Framework in seiner heutigen Form praktisch unbenutzbar machen. Zum einen hält die Behörde fest, dass bereits die TC-Strings personenbezogene Daten darstellen. Gemeinsam mit der IP-Adresse und den vom TCF gesetzen Cookies ermöglichen sie es nämlich, Nutzer:innen genau zu identifizieren. Zum anderen ist der Werbeverband IAB Europe nach Ansicht der Datenschutzaufsicht für jede Datenverarbeitung über das Framework rechtlich mitverantwortlich.

Bislang hatte der Verband sich als neutraler Anbieter eines technischen Standards inszeniert und eine Rolle als Datenverarbeiter stets von sich gewiesen – und damit auch die Verantwortung dafür, dass die Prozesse auch wirklich DSGVO-konform sind. Dass Werbetreibende sich in ihren Cookie-Bannern auf ein „legitimes Interesse“ an der Datensammlung berufen, statt um Einwilligung zu bitten, müsste das Framework zum Beispiel grundsätzlich untersagen, um rechtskonform zu sein.

Auch darüber hinaus verstoße der TCF-Mechanismus gegen diverse Vorgaben der DSGVO, zum Beispiel gegen die Grundsätze von Privacy by Design und by Default. Die Aufsichtsbehörde gibt IAB Europe zwei Monate Zeit, um einen Aktionsplan vorzulegen, wie es die Mängel beheben will.

IAB Europe prüft rechtliche Schritte

Der Werbeverband widerspricht unterdessen der Darstellung der Datenschutzbehörde in wesentlichen Punkten und kündigt an, die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen zu wollen. Er betont zudem, dass die Behörde das TCF nicht grundsätzlich verboten habe und dass man die Mängel innerhalb von sechs Monaten beheben könne.

Für die Online-Werbeindustrie und auch für viele Medienhäuser ist die Entscheidung ein herber Rückschlag. Das von ihnen genutzte Ökosystem des Targeted Advertising ist an einer entscheidenden Stelle illegal: der Einwilligungen der Nutzer:innen und damit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.

Datenschützer:innen bezweifeln seit langem, dass es überhaupt möglich ist, dass System des Targeted Advertising und des Real-Time-Biddings datenschutzkonform zu betreiben. Die Datenflüsse zwischen den hunderten Playern des Systems sind für Nutzer:innen weder nachvollziehbar, noch können sie sinnvoll intervenieren und Einwilligungen zurückziehen – von den unlauteren Design-Tricks, um sich die Einwilligung zu erschleichen, mal ganz abgesehen.

„Harter Schlag gegen die Datenindustrie“

Entsprechend euphorisch wird die Entscheidung der belgischen Behörde von vielen begrüßt. „Das war ein langer Kampf“, resümiert etwa Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties, der das Verfahren zusammen mit anderen NGOs wie der Digitalen Gesellschaft oder Panoptykon aus Polen in Gang gebracht hatte. Die heutige Entscheidung befreit hunderte Millionen Europäer:innen vom Einwilligungs-Spam und der weitreichenden Gefahr, dass Informationen über ihre intimsten Online-Aktivitäten zwischen Tausenden Firmen hin- und hergereicht werden.

Estelle Masse von der Nichtregierungsorganisation Access Now sieht durch die Klarstellung, dass das Framework keine gültige Rechtsgrundlage habe, „seine gesamte Existenz infrage gestellt“. Für Online-Medien, die auf das TCF setzen, hat sie eine dringende Empfehlung: „Verlage sollten so schnell wie möglich damit aufhören, denn sie tragen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Verarbeitung. Dieses Mal trifft die Strafe IAB Europe, doch das dürfte noch nicht das Ende der Geschichte sein.“

„Die Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsicht gegen das TCF ist ein harter Schlag gegen die Datenindustrie, die ihrem invasiven digitalen Tracking gerne einen DSGVO-konformen Anstrich verleihen wollten, indem sie uns allen die permanente Auseinandersetzung mit nutzlosen ‚Einwilligungs“-Bannern aufzwingen“, twittert der österreichische Überwachungsforscher Wolfie Christl.

Ebenfalls auf Twitter begrüßte auch der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die „wichtige Entscheidung zu Einwilligungsbannern durch die belgischen Kollegen und den europäischen Datenschutzausschuss.“


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