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EU-Rat und Parlament einigen sich: Ein Abschieberegime, von dem Rechtsextreme geträumt haben

Von: Timur Vorkul

Europaparlament und Regierungen verschärfen die Abschieberegeln. Auch Abschiebezentren in Drittstaaten und Razzien nach dem Vorbild der US-Abschiebe-Miliz ICE werden möglich. Ob die neuen Regelungen tatsächlich mehr und schnellere Abschiebungen erreichen werden, bleibt indes fraglich.

Die blaue Flagge der EU zwischen Licht und Schatten auf einer Wand im Parlamentsgebäude in Straßburg.
Zwangsmaßnahmen, Überwachung, Inhaftierung: Die Verordnung behandelt Menschen ohne Papiere wie Straftäter*innen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SNA

Vertreter*innen des Europaparlaments und der EU-Länder haben sich am Montagabend auf eine neue Rückführungsverordnung geeinigt. Das Ziel: mehr und effizientere Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthalt.

Einen ersten Entwurf für das Gesetz, das auch als „Abschiebeverordnung“ bekannt ist, hat die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Sie soll die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ergänzen, die in der gesamten EU am 12. Juni wirksam wird.

Trotz massiver Kritik von Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen halten die EU-Institutionen dabei an ihrem harten Kurs fest. So sollen Menschen künftig in Abschiebezentren außerhalb des EU-Territoriums gebracht werden können, auch ohne eine vorherige Verbindung zu dem Land. Menschen ohne Papiere sollen außerdem länger inhaftiert, mit langen Einreiseverboten belegt und für fehlende Kooperation bestraft werden können. Auch sollen ihre Wohnungen leichter durchsucht werden können, sie sollen verstärkt digital überwacht und ihre Datenträger durchleuchtet und beschlagnahmt werden.

EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Einigung als „einen wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende“. Sarah Chander von der Initiative „We Keep Us Safe“ sprach gegenüber netzpolitik.org hingegen von einem Gesetzestext, der es „rechtsextremistischen Fraktionen ermöglicht, ein von Überwachung geprägtes Abschieberegime ihrer Träume zu errichten“.

Abschiebezentren und verlängerte Abschiebehaft


Mit der Verordnung hat die EU den Weg für sogenannte „return hubs“ geebnet, in die Menschen abgeschoben werden sollen, deren Abschiebung bisher scheitert. Das kann an einer Vielzahl von Gründen liegen, beispielsweise wenn Menschen keinen Pass haben, das Herkunftsland die Wiedereinreise verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

Solche Abschiebezentren sollen zum einen als Transitzentren dienen, um die „Weiterreise in das Herkunftsland oder ein anderes Drittland zu erleichtern“. Gleichzeitig schließt der Rat nicht aus, dass Abschiebezentren das endgültige Ziel darstellen könnten – also auf unbestimmte Zeit. Während unbegleitete Minderjährige von der Abschiebung in solche Zentren verschont bleiben, können Familien mit Kindern dort festgehalten werden. Das gilt als menschenrechtlich sehr umstritten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, gemeinsam mit anderen EU-Staaten – darunter Österreich, Dänemark und Griechenland – bis Ende des Jahres Deals zur Errichtung solcher Zentren mit Drittstaaten aushandeln zu wollen. Bis auf Uganda, das eine solche Vereinbarung mit den Niederlanden getroffen hat, gibt es bisher keine konkreten Beschlüsse. Im Gespräch sind Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.

Zusätzlich gibt die Verordnung grünes Licht, unbegleitete Kinder sowie Familien mit Kindern innerhalb der EU in Abschiebehaft zu nehmen. So hat Polen beispielsweise die Inhaftierung von unbegleiteten Kindern ab 15 Jahren bereits seit Anfang des Jahres durch nationales Recht erlaubt. Mit der Verordnung wird zudem die Dauer der Abschiebehaft auf 24 Monate ausgeweitet und kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn sich die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Drittland verbessert oder die Behörden der Ansicht sind, dass Fluchtgefahr besteht.

ICE-ähnliche Hausdurchsuchungen und elektronische Überwachung


Andere geplante Maßnahmen sind unter zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht weniger umstritten. So übte Sarah Chander von der Initiative „We Keep Us Safe“ harte Kritik an den Plänen. Asyl und Legalisierung würden damit zu Tabus, Hausdurchsuchungen, invasive Datenerhebung und ‑weitergabe würden zur Norm. „Anstatt in Fürsorge und Schutz zu investieren, werden öffentliche Mittel dazu verwendet, internationale und EU-Rechtsstandards vollständig auszuhöhlen.“

Dazu gehört beispielsweise das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. So stattet die Verordnung die Mitgliedstaaten mit weitreichenden Befugnissen aus, private Wohnungen von Drittstaatsangehörigen ohne gültigen Aufenthalt und andere „relevanten Räumlichkeiten“ zu durchsuchen. Diese Regelung könne Menschenjagden auf Migrant*innen nach Vorbild der USA nach sich ziehen sowie ganze Communitys rassistischer Diskriminierung aussetzen, warnten zuletzt UN-Menschenrechtsexpert*innen sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen.

„Auf der anderen Seite des Atlantiks sehen wir die Gewalt und Angst, die durch die brutale Einwanderungskontrolle der ICE verursacht wird“, sagte Silvia Carta von der Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen. „Europa sollte aus den Schäden dieses Modells lernen, anstatt eine eigene Version aufzubauen“, so Carta weiter.

Behörden dürfen laut den Plänen außerdem Handys, Computer sowie andere elektronische Geräte von Menschen ohne Papiere durchsuchen und beschlagnahmen – eine Praxis, die in einzelnen deutschen Bundesländern bereits verbreitet ist, wie Recherchen von netzpolitik.org gezeigt haben.

Weitere Zwangsmaßnahmen sehen vor, dass Menschen in Abschiebeverfahren sich nur an einem bestimmten Ort aufhalten, Ausgangssperren unterziehen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Als sogenannte Alternativen zur Inhaftierung können außerdem das Hinterlegen einer Geldsumme oder elektronische Überwachung auferlegt werden. Bei der letzteren handelt es sich laut Fachleuten nur vermeintlich um eine Alternative. Denn diese kommt aufgrund ihrer tief in die Privatsphäre eingreifenden Wirkung de facto einer Haft gleich und kann außerdem zusätzlich zur ausgedehnten Abschiebehaft verhängt werden. Denkbar sind dafür etwa eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung vorerst ohne Wirkung


Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“ (ERO). Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt über das Schengener Informationssystem abrufen können.

Die gegenseitige Anerkennung von Abschiebeentscheidungen bleibt aber vorerst freiwillig: Ein EU-Land kann die erlassene Entscheidung eines anderen EU-Landes anerkennen und vollstrecken, muss es aber nicht. In diesem Aspekt waren sich das Parlament und die Mitgliedstaaten im Vorfeld uneinig. Während das Parlament auf eine verpflichtende Anerkennung ab 2027 pochte, war dieser Punkt unter den Mitgliedstaaten umstritten.

Laut der Pressemitteilung des Parlaments wird die EU-Kommission die gegenseitige Anerkennung innerhalb von zwei Jahren prüfen und dann gegebenenfalls die verpflichtende Anerkennung vorschlagen, laut den Mitgliedstaaten soll dies nach drei Jahren passieren. Der finale geeinigte Gesetzestext liegt noch nicht vor.

Mit ERO werden personenbezogene Daten von Menschen in Abschiebeverfahren für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, warnen Menschenrechtsorganisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Menschen ohne Papiere „wie Straftäter behandelt“


Scharfe Kritik gab es auch von Abgeordneten im EU-Parlament. Mélissa Camara, Schattenberichterstatterin der Grünen für die Rückführungsverordnung, bezeichnete die erzielte Einigung als „beschämend“. Den Standpunkt des Parlaments hatte die konservative EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit rechtsaußen Parteien wie der AfD im März verhandelt und verabschiedet. „Dieser Text verankert fremdenfeindliche Ideen und Rhetorik auf Kosten der Grundrechte von Migranten, deren einziger Fehler darin bestand, mit dem falschen Pass geboren zu sein“, so Camara. „Grundrechte stehen an der Spitze der Normenhierarchie und dürfen nicht einfach mit Füßen getreten werden.“

Auch die innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokrat*innen Birgit Sippel äußerte sich kritisch zur Verordnung. „Parlament und Mitgliedstaaten haben im Hau-Ruck-Verfahren eine Einigung gefunden und damit trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben“, sagte sie. „Alle Betroffenen werden de facto wie Straftäterinnen und Straftäter behandelt.“

Die neuen Abschieberegeln müssen vom EU-Parlament und den EU-Staaten noch formal abgesegnet werden. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Einige Bestimmungen, darunter solche zu den Abschiebezentren, gelten dann sofort. Andere Regelungen werden nach einer Übergangszeit von zwölf Monaten angewandt.

Ob die Verordnung tatsächlich zu höheren Abschiebezahlen führen wird, bleibt indes fraglich. Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird: Da Abschiebung zur Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt wird, werde die Verordnung die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Auch die von der Politik häufig bemühte Erzählung einer Vollzugslücke – etwa dass es einen massiven Rückstand an Abschiebungen gebe und nur jede fünfte Person, gegen die eine Ausreiseanordnung ergangen ist, tatsächlich abgeschoben werde – basiert auf falschen Zahlenspielen und statistischen Verzerrungen, kritisieren Wissenschaftler*innen.


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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

Von: Timur Vorkul

Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Zwei Polizisten bringen eine Person durch eine Gangway in ein Flugzeug.
Wenig bis keine Alternativen zur Abschiebung: die geplante Rückführungsverordnung hat mehr und schnellere Abschiebungen zum Ziel. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?


Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys


Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen


Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?


Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung


Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen


Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?


Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.


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Vor Schicksalswahl: Orbán-Regierung soll neuartige Überwachungsprogramme angeschafft haben

Von: Ingo Dachwitz · Sebastian Meineck

Die US-Firma Penlink verkauft Überwachungstechnik, die auf Werbe-Tracking basiert. Nach Trumps Abschiebemiliz ICE hat offenbar auch die ungarische Regierung Lizenzen gekauft. Kurz vor der Wahl könnte sie damit gegen Opposition und Medienschaffende vorgehen.

Hungarian Prime Minister Viktor Orban attends the Hungarian-American Friendship Day Rally held in Budapest, Hungary on April 7, 2026.
Viktor Orbán droht bei der Wahl der Machtverlust. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency; Bearbeitung: netzpolitik.org

Die ungarische Regierung soll kürzlich Lizenzen für ein Überwachungsprogramm erworben haben, das Menschen mithilfe von Daten aus der Online-Werbeindustrie überwachen und verfolgen kann. Das hat am Donnerstag das ungarische Investigativmedium VSquare berichtet. Das Programm Webloc der US-Firma Penlink soll auf Daten von bis zu 500 Millionen Handys beruhen.

VSquare beruft sich auf eingesehene Dokumente und mehrere Quellen mit Verbindung zu ungarischen Geheimdienstkreisen. Die Enthüllung ist Teil eines größeren Berichts zu Penlink und Webloc, den gestern das Citizen Lab der Universität Toronto veröffentlicht hat.

In dem Bericht heißt es auf Englisch:

Unsere Untersuchungen zeigen, dass mittlerweile in mehreren Ländern weltweit Militär-, Geheimdienst- und Strafverfolgungsbehörden – bis hinunter zu lokalen Polizeieinheiten – äußerst invasive und rechtlich fragwürdige, werbebasierte Überwachungstechnik ohne richterliche Anordnung oder angemessene Kontrolle einsetzen.

Zu den bekanntesten Kunden von Penlink gehört die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE, die im Auftrag der Trump-Regierung massenhaft Menschen festnehmen und deportieren soll. Sie soll das werbebasierte Überwachungswerkzeug laut Medienberichten unter anderem nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

Laut VSquare und Citizen Lab steht Webloc Ungarn mindestens seit 2022 zur Verfügung; zuletzt habe 2026 eine ungarische Sicherheitsbehörde neue Webloc-Lizenzen erworben. Es wäre der erste bestätigte Kauf eines werbebasierten Überwachungstools durch eine europäische Regierung. Auf unsere Presseanfrage hat die ungarische Regierung bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht reagiert.

Standorte und Interessen: Diese Daten soll Webloc nutzen

Das Werkzeug Webloc ist offenbar eine Erweiterung für ein größeres Überwachungsprodukt namens Tangles. Das berichten die Forschenden des Citizen Lab mit Verweis auf gesammelte Dokumente und Verträge. Webloc soll demnach Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem gehören:

  • genaue GPS-Standorte,
  • die einzigartigen Werbe-Kennungen eines Geräts (mobile advertising IDs, kurz: MAID),
  • Eckdaten zum Gerät wie Betriebssystem und weitere installierte Apps,
  • Eckdaten zur Person, die das Gerät nutzt, wie Alter, Geschlecht, Sprache sowie
  • Interessen der Person, sogenannte Zielgruppen-Segmente aus der Werbe-Industrie, zum Beispiel Vorlieben für Basketball oder Luxusgüter.

Eine Presseanfrage von netzpolitik.org zur Datengrundlage von Webloc hat die US-Betreiberfirma Penlink (früher: Cobweb Technologies) nicht beantwortet. Wir können deshalb nicht mit Sicherheit sagen, ob die beschriebene Datengrundlage zutreffend oder aktuell ist.

Die Liste der verfügbaren Daten ist zumindest plausibel. Denn genau solche Daten lassen sich aus der Online-Werbe-Industrie gewinnen. Das zeigen unsere Recherchen zum Datenmarktplatz Xandr, die von Zielgruppen-Segmenten handeln, und zu den Databroker Files, die den Handel mit Standortdaten in den Fokus nehmen.

Solche Daten werden angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, etwa beim Bieten auf digitale Werbeplätze, dem Real-Time-Bidding. Weitere Daten können über sogenannte SDKs abfließen; das sind Software-Pakete von Dritten, die Entwickler*innen in ihre Apps einbauen. Nicht alle Akteur*innen der Werbe-Industrie behandeln die Daten vertraulich.

Auf oftmals verschlungenen Wegen landen sie letztlich als Handelsware bei Databrokern – und von dort potenziell bei Unternehmen, die daraus Überwachungswerkzeuge bauen. Diese Form der Überwachung wird auch ADINT genannt, kurz für advertising-based intelligence, werbebasierte Aufklärung.

Bewegungsprofile: Das soll Webloc mit den Daten machen

Webloc soll die Arbeit mit den Daten mithilfe einer grafischen Oberfläche einfach machen, wie aus dem Bericht der Forschenden hervorgeht. Demnach sollen Kund*innen etwa suchen können, welches Handy in einem bestimmten Gebiet – oder in mehreren Gebieten – unterwegs gewesen ist. Außerdem sollen sich Nutzer*innen das Bewegungsprofil einzelner Handys anzeigen lassen können.

Als Beispiel zeigen die Forschenden den Screenshot aus der Produktpräsentation eines Drittanbieters, der die Fähigkeiten von Webloc darlegen soll. Der Screenshot zeigt die angebliche Route eines Handy-Nutzers auf einer Karte, basierend auf 39 Ortungen: Die Reise soll demnach von Deutschland über Österreich nach Ungarn geführt haben.

Zu den Fähigkeiten der Software hat sich Penlink auf Anfrage nicht geäußert. Grundsätzlich lassen sich Handy-Nutzer*innen jedoch mithilfe von Standortdaten der Werbe-Industrie auf genau diese Weise ausspionieren. Das interne Recherche-Werkzeug, das netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk für die Databroker-Files-Recherchen genutzt hat, hatte im Kern die gleichen Fähigkeiten.

Mit einem Werkzeug wie diesem lassen sich gezielt Personen oder Gruppen ins Visier nehmen, etwa Besucher*innen einer politischen Demo; Menschen, die in bestimmten Grenzregionen unterwegs sind, die bestimmte Parteizentralen oder Redaktionen besuchen und vieles mehr. In einem autoritären Regime ist das eine besondere Gefahr unter anderem für Aktivist*innen, Oppositionelle, Journalist*innen oder Migrant*innen.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Orbán muss um seine Macht bangen

Den Recherchen von VSquare und dem Citizen Lab zufolge gehörten mindestens drei ungarische Sicherheitsbehörden seit den frühen 2020er-Jahren zu den Kunden von Cobwebs Technologies, das inzwischen unter dem Namen Penlink firmiert: der Inlandsgeheimdienst Constitution Protection Office (AH), das für das Sammeln und Zusammenführen von Geheimdienstdaten zuständige National Information Center (NIC) sowie die Überwachungsbehörde Special Service for National Security (NBSZ).

Zum Portfolio von Cobwebs Technologies / Penlink sollen mehrere Werkzeuge gehören. NBSZ soll zuletzt im März 2026 Lizenzen für das werbebasierte Überwachungswerkzeug Webloc und weitere Programme erworben haben.

Die Enthüllungen kommen zu einem besonderen Zeitpunkt: Am kommenden Sonntag wählt Ungarn ein neues Parlament, und es sieht erstmals seit Langem so aus, als könnten Premier Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei die Mehrheit verlieren. Umfragen sehen die TISZA-Partei von Herausforderer Péter Magyar deutlich vorne; nach 16 Jahren droht Orbán der Machtverlust.

Er und seine Fidesz-Partei haben das Land in den vergangenen Jahren zunehmend autoritär regiert. Die Regierung macht unabhängigen Medien und Nichtregierungsorganisationen die Arbeit schwer, hat Veranstaltungen wie die queere Pride-Demonstration in Budapest verbieten lassen und lässt kaum eine Gelegenheit aus, um Hetze zu verbreiten: etwa gegen die EU, die Ukraine, queere Menschen oder den jüdischen Philanthropen George Soros. Im Rahmen der Pegasus-Affäre kam 2021 ans Licht, dass mehrere ungarische Oppositionelle und Medienschaffende mit dem gleichnamigen Staatstrojaner überwacht wurden.

Brisant ist, dass die ungarische Regierung auch gegen den Journalisten Szabols Panyi vorgeht, der für VSquare zusammen mit dem Citizen Lab zu Penlink / Cobwebs Technologies in Ungarn recherchiert. Auch auf seinem Telefon wurde 2021 die Pegasus-Überwachungssoftware entdeckt. Kürzlich berichtete Panyi auf VSquare über zunehmenden russischen Einfluss auf Viktor Orbán – unter anderem soll Moskau ein Team des Militärgeheimdienstes GRU nach Ungarn geschickt haben, um den Wahlkampf mit Desinformation zu beeinflussen. Die Regierung wirft dem Journalisten Spionage für einen ausländischen Staat vor; die Polizei ermittelt gegen ihn.

Ein großes Arsenal digitaler Waffen

Neben ungarischen Behörden soll nach Recherchen des Citizen Lab auch die Polizei in El Salvador Webloc erworben haben, wie der Bericht unter Berufung auf geleakte Dokumente und einen Medienbericht festhält. Das Land wird seit 2019 von Präsident Nayib Bukele regiert, ebenfalls zunehmend autoritär. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org ließ die betroffene Polizeibehörde unbeantwortet.

Außerdem listet der Bericht zahlreiche US-Behörden auf, von der lokalen bis zur Bundesebene, die Tangles-Lizenzen erworben haben sollen.

Entwickelt haben soll das werbebasierte Überwachungssystem das israelische Unternehmen Cobwebs Technologies. Es wurde 2023 von der US-Investmentfirma Spire Capital erworben und mit der Überwachungsfirma Penlink fusioniert, unter deren Namen die Geschäfte seitdem weiter laufen.

Neben Webloc sollen Penlink und Cobweb offenbar weitere mächtige Werkzeuge zur digitalen Überwachung im Angebot haben. Das Hauptprodukt heißt dem Bericht des Citizen Lab zufolge Tangles. Es soll etwa Soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kunden können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Dazu zählen auch Posts, Interaktionen mit anderen, besuchte Veranstaltungen oder Beziehungen zu anderen Nutzer*innen. Auch Gesichtserkennung und die automatisierte Analyse von Bildhintergründen, um Orte zu erkennen, sollen zum Produktumfang gehören.

Unsere Presseanfrage zu Tangles und weiteren Produkten ließ Penlink unbeantwortet.

Cobweb soll zumindest bis zur Fusion mit Penlink ein weiteres Produkt namens Trapdoor angeboten haben, berichtet das Citizen Lab. Das Programm wird als „Social-Engeneering-Plattform“ beschrieben, die Kund*innen bei Phishing-Angriffen unterstützen soll. Dem Bericht zufolge könne man mit dem Tool etwa Fake-Websites aufsetzen und Phishing-Links verschicken, um an Informationen und Zugangsdaten von Zielpersonen zu gelangen. Die Forschenden schlussfolgern, mit dem Werkzeug lasse sich die Installation von Malware auf dem Gerät eines Opfers erleichtern.

Das Citizen Lab beschreibt zudem das Cobwebs-Produkt Lynx, mit dem sich digitale Undercover-Operationen und Fake-Accounts in Sozialen Medien managen lassen sollen. Es soll unter anderem genutzt werden können, um sogenannte virtuelle Agenten zu steuern, mit denen Geheimdienste Gruppen im Netz infiltrieren. Auch für Lynx ist ungeklärt, ob es von Penlink übernommen wurde.

Keine Auskunft von der Bundesregierung

Mithilfe von 94 Informationsfreiheitsanfragen wollten die Forscher*innen des Citizen Lab in Erfahrung bringen, welche anderen europäischen Behörden zu den Kunden von Penlink oder Cobwebs gehören. Dabei bissen sie weitgehend auf Granit: „Viele Anfragen wurden abgelehnt oder blieben unbeantwortet“, schreiben die Forschenden. „Europol bestätigte, über Informationen zu Webloc zu verfügen, weigerte sich jedoch, diese offenzulegen.“

In Deutschland hatte zuletzt die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Ende 2025 im Rahmen einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, ob Bundesbehörden wie das BKA Produkte von Cobwebs oder Penlink nutzen. Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft. Ähnlich äußerte sich das Innenministerium nun auf eine aktuelle Presseanfrage von netzpolitik.org:

Die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) arbeiten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge auch mit kommerziellen Anbietern zusammen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen zu Details der Beschaffung und des Einsatzes von entsprechender Software keine weiteren Auskünfte geben können.

Dass Deutschland für Penlink als Markt relevant sein könnte, darauf deutet ein weiterer Fund der Recherche des Citizen Lab: Seit 2020 unterhält Cobwebs in Deutschland ein Vertriebsbüro, das seit 2025 unter dem Namen Pen-Link GmBH firmiert.


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Web3: Ein vergiftetes Versprechen

Von: Malte Engeler
Eine Kette liegt über mehreren Geldscheinen
Besitz auf der Blockchain, aber wer setzt ihn durch? (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com DWNTWN Studios.

Unter dem Sammelbegriff Web3 wird ein „neues Internet“ erträumt. Sein Versprechen: Wir erobern das Internet von den großen Plattformen zurück, die es wie Feudalherren beherrschen. Das Web3 wird uns zu gleichberechtigten Inhaberinnen eines freien Netzes machen.

Dieses Ziel wollen die Web3-Anhängerinnen durch den flächendeckenden Einsatz von Blockchains erreichen. Bisher unterliegt jeder Kommentar auf Facebook, jedes Selfie auf Instagram und jedes auf YouTube veröffentlichte Video weitgehend den Nutzungsbedingungen von Facebook, Google und Co. Wer diese Inhalte nutzen, wer Kopien erstellen und wer sie löschen darf, bestimmen oft die Plattformen, auf denen sie geteilt und veröffentlicht werden. Das macht uns – so die nicht von der Hand zu weisende Kritik der Web3-Community – zu „Gästinnen im eigenen Haus“.

Das Versprechen des Web3

Das Web3 soll das ändern, indem es jeden denkbaren digitalen Inhalt in eine spezielle, dezentrale Datenstruktur einträgt, die keine nachträglichen Änderungen oder Löschungen mehr zulässt, kurz: Blockchains. Sie bilden Rückgrat und Fundament des Web3. „Web3“ ist dabei ein Sammelbegriff, in dem viele technische Konzepte und politische Motive zusammenfließen. Für eine umfangreiche Darstellung verweise ich auf die Ausführungen des Autors und Informatikers tante.

Für die Zwecke dieses Artikels ist nur wichtig, die Grundidee des Web3 zu verstehen. So ähnlich wie wir in der „analogen Welt“ jedes Stück Land in ein Grundbuch eintragen, werden im Web3 digitale Inhalte in Blockchains eingetragen und einer Besitzerin zugeordnet. Inhalte werden aber nicht nur einer Besitzerin zugeordnet, sie können auch übertragen werden. Den Gegenstand einer Transaktion nennt man Token.

Im Web3 kann alles ein Token sein: Ein Tweet, ein Blog-Kommentar, ein Emoji oder der Hut einer Spielfigur in einer Onlinewelt. In den Medien ist im Moment vor allem von sogenannten „Non Fungible Tokens“ (NFT) zu hören. Mit ihnen sollen „Verfügungsrechte“ an digitaler Kunst zertifiziert werden.

Grundsätzlich lässt sich aber alles, was wir im Web3 tun, als Tokens einer Person zuordnen und übertragen. Die Inhalte, die wir auf Facebook, Instagram und TikTok posten, gehören – so die Idee – dann endlich uns statt den Plattformen. Das Web3 lockt also nicht nur mit Versprechen von Freiheit und Autonomie, sondern auch mit Wohlstand in der digitalen Welt.

Aber diese Versprechen des Web3 sind vergiftet. Das Web3 transportiert die Ungleichheit der analogen Wohlstandsverteilung in die digitale Welt und hat obendrein noch das Ende von Anonymität im Netz im Schlepptau.

Freiheit für wenige, Abhängigkeit für viele

Verfechterinnen des Web3 ignorieren die Ungleichheit, die das Web3 mit sich bringen würde. Inhalte werden über Tokens zwar umfassend einzelnen Verfügungsberechtigten zugeordnet, ganz so als würde man die wilde Prärie des unberührten Internets sauber einzäunen. Diese metaphorischen Zäune und die mit ihnen ausgedrückten Verfügungsrechte sind praktisch aber zunächst noch wertlos.

Als Vergleich: Jede von uns kann sich bei Google Maps einen Screenshot der Nachbarschaft erstellen und über jedes Haus im Screenshot „Meins“ schreiben. Nicht mehr passiert im Web3: Jemand schreibt in eine Datenbank (auf den Screenshot), dass ein Token (das auf dem Screenshot sichtbare Haus) übertragen wurde. Daraus folgt offensichtlich noch längst keine echte Verfügungsgewalt über die derart einverleibten Häuser.

Es fehlt die Macht, die so erfundene Verfügungsgewalt auch durchzusetzen, beispielsweise indem die Bewohnerinnen aus den Häusern geworfen würden. Rechte sind auch in der digitalen Welt nur so viel wert, wie die Herrschaftsgewalt, die ihnen – notfalls mit Gewalt – Wirksamkeit verleiht.

In einem Rechtsstaat ist diese Macht dem staatlichen Gewaltmonopol anvertraut. Der Staat setzt aber nur solche Rechte durch, die er auch anerkennt. Verfügungsbefugnisse über Grundstücke richten sich nach den Eintragungen im Grundbuch, die Verfügungsrechte über Unternehmen folgen aus dem Unternehmensregister. Ein solches Gewaltmonopol kennt das Web3 bisher nicht.

Es gibt keine Autorität, die entscheidet, welche Einträge in welchen Blockchains welche Verbindlichkeit haben. Jede digitale Bilddatei, deren Verfügungsbefugnis aktuell über ein NFT zertifiziert wird, kann (noch) via Rechtsklick kopiert und gespeichert werden. Eine rechtliche Handhabe gibt es dagegen nicht. Die mittels NFT einer bestimmten Person zugewiesenen Rechte sind bisher kaum (staatlich) durchsetzbar. Sie existieren einzig als Eintrag in einer Blockchain. Und Blockchains gibt es viele, ebenso wie Einträge darauf.

Das Web3 funktioniert also nur, wenn das ihm innewohnende Versprechen einer – in Blockchain-Einträgen sichtbaren – Verfügungsbefugnis auch durchgesetzt werden kann. Nur dann erhält das über Blockchain-Einträge transferierte Token überhaupt einen Wert. Dieser Wert entsteht erst, wenn für den Gebrauch oder Konsum des Tokens (ein Bild, Video oder ein Stück Text) ein Gegenwert verlangt werden kann. Und das wird schwer, solange es frei kopierbar bleibt.

Das Web3 und seine Blockchains sollen genau das verhindern, indem der nicht gestattete Gebrauch als Verletzung der – in Blockchain-Einträgen verbrieften – ausschließlichen Verfügungsbefugnis verhindert werden kann. Diese dem Web3 innewohnende Erschließung des Internets ist technisch nichts anderes als das, was Juristinnen Dateneigentum nennen würden.

Dieses Eigentumsversprechen des Web3 ändert aber nichts an dem Mechanismus, wie wir Eigentum verteilen – egal ob in staatlichen Registern oder in Blockchains dokumentiert. Auch das Web3 unterliegt den Gesetzen des freien Marktes. Historisch hat sich dieser Verteilungsmechanismus eher nicht als besonders geeignet erwiesen, um Ressourcen fair und gleich zu verteilen. Im Gegenteil weckt das Web3 bedrohliche Erinnerungen an historische Ereignisse, in denen die Aneignung ehemals eigentumsfreier Bereiche zu ungeheurer Konzentration von Eigentum in der Hand weniger geführt hat.

Im 16. und 17. Jahrhundert etwa führte die eigentumsrechtliche Einhegung von landwirtschaftlichen Gemeindeflächen durch feudale Grundherren in England zu einer immensen Konzentration von Eigentum bei wenigen und zu großer Armut in der allgemeinen Bevölkerung. Diese Konzentration von Verfügungsgewalt in der Hand weniger wird von Marx als „Ursprüngliche Akkumulation“ bezeichnet. Das Web3 ist nichts anderes, es wäre die ursprüngliche Akkumulation des World Wide Web.

Es gibt wenig Anhaltspunkte dafür, dass das digitale Eigentum des Web3 nicht in gleicher Weise ungleich verteilt sein wird wie das Eigentum an Land und Unternehmensanteilen in der analogen Welt. Das neue Internet wird den gleichen Investorinnen gehören wie das alte, mahnt der ehemalige Twitter-CEO Jack Dorsey.

Allein die technische Möglichkeit, im Web3 digitale Inhalte eindeutig einzelnen Eigentümerinnen zuzuordnen, heißt nicht, dass dieses – gerade gewonnene – Eigentum auch bei ihnen bleibt. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie meine Tweets, Likes und Stories, mein Profilbild oder meine Spielfigur zwar zunächst mein Eigentum sind, aber im Rahmen von Nutzungsbedingungen unmittelbar an die großen Plattformen übertragen werden müssen.

Mein in Blockchains erfasstes digitales Leben gehört eben nur so lange mir, wie Twitter, Facebook oder YouTube mich aufgrund ihrer unveränderten Marktmacht nicht zwingen, es in Form von Tokens an die ehemaligen Feudalherren zu übertragen und mich damit in digitale Leibeigenschaft zu begeben. Die durch das Web3 verheißene Freiheit des Eigentums wird so auch im Blockchain-Land alsbald zur Freiheit vom Eigentum.

Das Ende der Anonymität

Eng mit dem vergifteten Versprechen der Verfügungsmacht verbunden ist die Gefahr für die digitale Anonymität. Denn das Web3 weist nicht nur allen digitalen Inhalten eine Verfügungsberechtigte zu, sondern ermöglicht auch Transaktionen bezüglich dieser Inhalte. Wenn die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse und ihr Transfer einen wirtschaftlichen Wert haben sollen, müssen sie – wie oben erklärt – in letzter Konsequenz auch in der analogen Welt durchsetzbar sein. Übersetzt heißt das aber nichts anderes, als dass eine Zuordnung der Verfügungsrechte des Web3 zu natürlichen Personen möglich sein muss.

Zwar müssen die Besitzzertifikate auf den Blockchains des Web3 die dahinter stehenden Personen nicht selbst identifizieren, eine Zuordnung der damit verbrieften Befugnisse muss aber jedenfalls – notfalls mit weiterem Zusatzwissen – möglich sein. Das Web3 setzt damit voraus, dass das neu geschaffene Eigentum an digitalen Inhalten, Kommentaren und Social-Media-Posts immer einer natürlichen Person zugeordnet werden kann. Die Datenschutz-Grundverordnung nennt die Informationen, die so eine Zuordnung erlauben, personenbeziehbare Daten.

Die besondere Bedrohung für die Anonymität im Netz liegt im Web3 nun darin, dass praktisch alles Gegenstand von Eigentumszuweisungen und Transaktionen sein soll. Darin liegt gerade eines der Ziele des Web3. Der Autor tante schrieb dazu in seiner genannten Analyse: „Es gibt Bereiche unseres digitalen Lebens, die wir aktuell nicht verkaufen können, aber genau das soll geändert werden“.

Das Web3 fügt sich damit nahtlos in Bestrebungen ein, jeden Aspekt des menschlichen Lebens wirtschaftlich erschließen zu können. Jeff Bezos etwa wird von Analystinnen attestiert, er habe einen Masterplan. Dieser Masterplan bestehe darin, praktisch jede denkbare Dienstleistung gegenüber jederfrau zu vermitteln.

Egal ob Versicherungen, Internetzugang, Lebensmittel im Supermarkt oder gar unsere Atemluft: Jedes denkbare menschliche Bedürfnis wird wirtschaftlich erschlossen, um dann an den finanziellen Transaktionen – den Bezahlungen dieser Leistungen – beteiligt zu werden.

Das Web3 eröffnet solchen Plänen völlig neue Räume, denn im vollendeten Web3 gibt es keine Inhalte mehr, für die nicht auch eine Eigentümerin definiert ist. Inhalte, die niemandem gehören, die einen gemeinschaftlichen Wert darstellen, verschwinden. Ein Kommentar unter diesem Artikel würde ebenso in einer Blockchain vermerkt wie ein zitierender Tweet in sozialen Netzwerken oder ein entsprechender Wikipedia-Beitrag. Alles hat eine Eigentümerin, über alles wird in Form von Tokens in Blockchains Buch geführt, alles wird einer bestimmten Person zugewiesen.

Kurz gesagt: Das Web3 ist ein Netz der ständigen Identifizierbarkeit seiner Nutzerinnen. Die schon jetzt unter Beschuss stehende Pflicht, die Nutzung von Internetdiensten auch anonym zu ermöglichen, wäre im Web3 rein aus technischen Gründen endgültig Rechtsgeschichte.

Das Web3 ist deshalb ein vergiftetes Versprechen. Oder wie der Journalist Patrick Beuth es formulierte: Es ist das Internet, das es zu verhindern gilt.


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Darstellungen von Kindesmissbrauch: Das Netz vergisst nichts, solange es nicht vergessen soll

Von: Gastbeitrag
Ein Bildschirm mit verpixelten Bildern, im Hintergrund eine Mitarbeiterin der Hotline
LKA-Mitarbeiterinnen beim Start des Hinweistelefons zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in NRW. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Anfang Dezember enthüllten Journalisten des ARD-Politikmagazins Panorama und des NDR-Reportageformats STRG_F (funk) gemeinsam mit dem Spiegel, dass Fotos und Videos, die schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, oft jahrelang im Netz bleiben, obwohl Ermittlungsbehörden sie löschen lassen könnten. Opferschutzorganisationen sowie Kinder- und Jugendpsychologen sprachen im Anschluss von einer „Ohrfeige für Betroffene“, auch eine Gruppe von EU-Abgeordneten bemüht sich mittlerweile um Aufklärung.

In ihrem Gastbeitrag schildern Robert Bongen und Daniel Moßbrucker, die Teil des Rechercheteams waren, warum ein Strategiewechsel im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht nur eine ermittlungstaktische, sondern auch eine politische Frage wäre.

Bei einem seiner letzten Auftritte im November 2021 wurde der damals geschäftsführende Bundesinnenminister Horst Seehofer ungewohnt emotional. Auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) hob Seehofer einen Bereich hervor, der ihm persönlich große Sorgen bereite: Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Deren Zahl steige von Jahr zu Jahr enorm an – und dieser Trend müsse mit allen Mitteln gestoppt werden. Denn hinter den Darstellungen stehe fast immer auch ein realer Missbrauch:

Was für ein unermessliches Leid, das die Täter den Kindern zufügen! Das Bild- oder Videomaterial darf auf keinen Fall dauerhaft abrufbar sein. Die Betroffenen werden sonst immer wieder zum Opfer, und zwar ein Leben lang. Die Löschung dieser Bilder und Videos ist daher unverzichtbar.

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Und doch: Die Worte haben uns in ihrer Vehemenz überrascht. Denn zu diesem Zeitpunkt hatten wir unsere Recherche schon abgeschlossen. Und nur wenige Tage später berichteten wir, dass ausgerechnet das Bundeskriminalamt – das in Deutschland als Zentralstelle besondere Rechte und Pflichten beim Kampf gegen Kindesmissbrauch hat – Seehofers Forderung seit Jahren allenfalls teilweise erfüllt.

Fotos und Videos werden meistens bei gewöhnlichen Speicherdiensten abgelegt, die Download-Links in Darknet-Foren geteilt. Doch das BKA meldet diese Links nicht systematisch an diese Speicherdienste, obwohl damit illegales Material, das schweren Kindesmissbrauch dokumentiert, aus dem Netz verschwinden würde.

Wie kann es sein, dass eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, genau das unterlässt, was der zuständige Minister öffentlich als „unverzichtbar“ bezeichnet?

(Fast) alles ist erlaubt

Die Welt, in der sich die Ermittler:innen des BKA bewegen, ist verstörend. Ein Beispiel: Wer sich im Internet bei einem Online-Dienst registriert, muss in der Regel die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ akzeptieren. Die sind meist so lang und komplex, dass sie niemand liest.

Auf der weltweit größten Plattform im Darknet, auf der sich Pädokriminelle treffen, ist es anders. Hier bestehen die AGB aus nur einem einzigen Satz: Wer ins Forum wolle, solle niemals persönliche Informationen über sich posten. Ansonsten, so ahnt man, ist hier alles erlaubt, was auf immer größeren Anklang stößt: Allein in diesem Forum waren Ende 2021 rund 3,7 Millionen Nutzerkonten registriert, unter dem zweifelhaften Slogan: „For Child Lovers“.

Ermittlungsbehörden lassen die Foren groß werden

Dieses Forum stand im Mittelpunkt unserer Recherchen. Nie zuvor in der Geschichte des Internets hat es eine größere Plattform dieser Art gegeben. Zum Vergleich: Das Forum „Boystown“, das deutsche Behörden im April 2021 abschalten konnten, hatte zum Schluss „nur“ rund 400.000 Nutzer:innenkonten. Man sollte diese Zahlen nicht mit Menschen gleichsetzen, denn viele Pädokriminelle eröffnen mit jedem Login einen neuen Account, den sie danach nie wieder gebrauchen. Dennoch spricht viel dafür, dass es diese Darknet-Foren insbesondere in den vergangenen zwei bis drei Jahren geschafft haben, gewaltige Zuwachsraten zu verzeichnen. Die User:innen der Plattform mit dem Slogan „For Child Lovers“ hatten die dortigen Inhalte zum Zeitpunkt unserer Recherche rund 1,7 Milliarden mal angeklickt, Tendenz stark steigend.

Für den Aufstieg dieser Foren gibt es technische Gründe, zum Beispiel ist das dahinterliegende Tor-Netzwerk in den vergangenen Jahren immer schneller geworden. Vor allem aber – und das ist die zentrale Erkenntnis unserer Recherche – lassen Ermittlungsbehörden aus vielen Ländern, darunter auch das deutsche Bundeskriminalamt, diese Plattformen unfreiwillig immer attraktiver werden, weil es dort immer mehr Inhalte zum Herunterladen gibt – ohne dass die Ermittler:innen einschreiten.

Darknet übernimmt die Vermittlungsrolle

Allein in dem größten Forum „For Child Lovers“ standen unseren datenjournalistischen Analysen zufolge im November über 20 Terabyte – das sind über 20.000 Gigabyte – zum Download. Und diese Menge könnte binnen kürzester Zeit gelöscht werden.

Dies hängt mit der besonderen Architektur dieser pädokriminellen Netzwerke zusammen. Zwar agieren die Betreiber:innen der Pädo-Plattformen im anonymen Darknet, um dort einen digitalen Treffpunkt für pädokriminelle Menschen aufzubauen. Die Datenmengen der illegalen Aufnahmen, die dort von jedem getauscht werden können, sind allerdings zu groß, um auf den Darknet-Plattformen selbst gespeichert werden zu können. Daher wählen die Pädokriminellen stattdessen Speicherdienste im gewöhnlichen Internet, sogenannte One-Click-Filehoster.

Sie legen ihr Material dafür in einen Ordner, den sie als sogenanntes Archiv mit einem Passwort verschlüsseln, und dieses Archiv laden sie beim Filehoster hoch. Aus Sicht des Filehosters wurde also ein verschlüsselter Datenberg hochgeladen. Im Darknet-Forum teilen die Pädokriminellen dann den entsprechenden Download-Link und das dazugehörige Passwort. Die Filehoster ahnen also meist nichts davon, weil mögliche Upload-Filter durch den Passwortschutz nicht greifen.

Selbst müssen sie laut Rechtslage nicht danach suchen. Mehr noch: Es wäre sogar illegal, würden Betreiber:innen eines Filehosters im Internet gezielt nach Fotos und Videos suchen, auf denen Kindesmissbrauch zu sehen ist. Die Filehoster sind also darauf angewiesen, dass sie einen Hinweis erhalten.

97 Prozent der Inhalte liegen im Clearweb

Das Canadian Center for Child Protection (C3P) schätzt, dass nur etwa drei Prozent der Fotos und Videos, die Kindesmissbrauch dokumentieren, im Darknet selbst gehostet werden. 97 Prozent hingegen liegen im Clearweb, also dem Teil des Internets, der mit gewöhnlichen Browsern wie Firefox oder Chrome ansteuerbar ist.

Die kanadische Charity-Organisation C3P unterhält unter anderem eine Hotline, bei der Verdachtsfälle auf Kindesmissbrauch gemeldet werden können. Außerdem sucht die Organisation gezielt nach Missbrauchsdarstellungen und meldet diese an die zuständigen Internetfirmen.

Nach eigener Darstellung ist C3P auch im Darknet aktiv und sucht in Foren nach verlinkten Archiven, die zu Clearweb-Hostern führen. Übernimmt die NGO also den Job, sodass sich Strafverfolgungsbehörden um die Ermittlung der Täter:innen kümmern können?

Deutschen Sicherheitsbehörden ist ihre Arbeit gut bekannt, manche Ermittler:innen sprechen gar vom „kanadischen Ansatz“. Wie es dann sein kann, dass ausgerechnet im größten dieser Darknet-Foren erkennbar niemand systematisch die Inhalte meldet, beantwortet C3P auf Nachfrage ausweichend. Allgemein heißt es:

Wir stimmen mit Ihrer Feststellung überein, dass nicht genug getan wird und dieses Problem weitgehend ignoriert wird. Wie in Ihrem Bericht dargelegt, bringt diese Untätigkeit die Opfer weiterhin in Gefahr und führt zu einem anhaltenden Trauma.

Eine NGO soll das Internet reinigen

Außerdem, so C3P, wolle man alle Inhalte erst entschlüsseln und genau prüfen. Filterhoster müssten darauf vertrauen können, dass nur illegales Material gemeldet würde. Dies koste aber Zeit. „Als relativ kleine Wohltätigkeitsorganisation haben wir nur begrenzte Ressourcen, um die Menge an Medien zu bewältigen, die wir finden“, schreibt C3P.

In der Tat mutet es grotesk an, dass über 30 Jahre nach der Entwicklung des World Wide Web eine einzige Non-Profit-Organisation mit überschaubarem Team und Budget die Aufgabe haben soll, das gesamte Internet von Missbrauchsdarstellungen zu reinigen. C3P, das zwar unabhängig agiert, aber etwa zur Hälfte von überwiegend kanadischen Regierungsgeldern abhängig ist, fordert regelmäßig Internetunternehmen auf, konsequenter gegen die Inhalte auf ihren Servern vorzugehen. Ein Problem der Internetbranche also?

Firmen nehmen über 13 Terabyte aus dem Netz

Anfangs hatten wir noch vermutet, dass die Verantwortung für die Massen an Inhalten, die in den Darknet-Foren verlinkt werden, bei den Filehostern zu suchen ist. Als wir jedoch stichprobenartig einige Links an die Dienste schickten und häufig nach wenigen Minuten die Info erhielten, dass alles entfernt worden sei, begann das Narrativ von den anrüchigen, anonymen One-Click-Hostern zu bröckeln.

Am Ende sammelten wir in einer konzentrierten Aktion automatisiert rund 80.000 funktionierende Links ein, die Pädokriminelle auf einer Plattform gepostet hatten. Dahinter lagen rund 13,55 Terabyte an Daten. Das ist in etwa so viel, als wenn sich ein Mensch ein Jahr lang ein Video anschauen würde, in dem ein Kind missbraucht wird, Tag und Nacht, in HD-Qualität.

Nachdem wir die Links an die Filehoster geschickt hatten, entfernten diese das Material spätestens nach 48 Stunden von ihren Servern. Zuvor standen die Inhalte im Schnitt rund eineinhalb Jahre im Netz. Der älteste Link, den wir gefunden haben, war über sechs Jahre online und führte zu einem Video, auf dem ein Junge misshandelt und vergewaltigt wird.

Einem deutschen Bilder-Hoster schickten wir Links zu rund 100.000 Fotos, die er binnen drei Stunden von seinen Servern holte. Auch diese Fotos schlummerten zuvor teils jahrelang auf seinen Servern, ohne dass er darüber nach eigener Aussage von deutschen Behörden informiert worden war.

Behördliche Statistik mit undurchsichtiger Datengrundlage

Diese Zahlen stehen in enormer Diskrepanz zu dem, was das Bundeskriminalamt jährlich an Inhalten aus dem Netz holt. Seit einem Entschluss des Bundestages aus dem Jahr 2011 ist das BKA gehalten, die illegalen Inhalte möglichst umfassend aus dem Internet löschen zu lassen. Der Ansatz „Löschen statt Sperren“ gilt seither als Alternative zu Netzsperren, die in Anlehnung an die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen unter dem Titel „Zensursurla“ heftig diskutiert worden waren, weil Kritiker:innen den Einstieg in eine staatliche Internetzensur befürchteten.

Laut Jahresbericht ging das BKA im Jahr rund 6.800 Hinweisen auf Links nach, hinter denen sich Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbargen. Überwiegend gelang es den Strafverfolger:innen demnach, die Links binnen weniger Tage löschen zu lassen. Der Ansatz „Löschen statt Sperren“ gilt angesichts solcher Zahlen auch in der Politik als erfolgreich. Die damalige Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht kommentierte den Jahresbericht des BKA entsprechend:

Die hohen Löschquoten und die vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeiten belegen, dass das Konzept ‚Löschen statt Sperren‘ insgesamt wirkungsvoll ist.

Allerdings sind die rund 6.800 Fälle des BKA, die in der offiziellen Statistik auftauchen, nur ein Bruchteil der Massen, die wir in den großen Darknet-Foren fanden. Viele Links werden vom BKA also offenbar erst gar nicht gemeldet. Wieso nicht?

Die Mär vom „Server im Ausland“

Im Zuge der Recherche begegneten wir weltweit keinem einzigen Hoster, der nicht auf unsere Meldungen reagierte. Die Hoster, die am meisten von den Pädokriminellen missbraucht wurden, sitzen in Deutschland, Frankreich, Schweden, Island oder geben ihren Geschäftssitz gar nicht an – kooperiert haben sie jedoch alle.

Überraschend – aber auch äußerst irritierend schnell und einfach. Warum machen das die Strafverfolgungsbehörden nicht? In Gesprächen mit Ermittler:innen hörten wir immer wieder, dass die „Server im Ausland“ ein zentrales Problem seien. Ob dies für andere Rechtsbereiche wie Urheberrechtsverstöße oder Online-Betrug gilt, können wir nicht beurteilen. Bei den verlinkten Inhalten, die in den Darknet-Foren zum Tausch von Kindesmissbrauchsmaterial kursieren, ist der Serverstandort jedoch definitiv kein Hindernis.

Schon 2009 stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest, dass das BKA eine „Abuse E-Mail“ an ausländische Dienste schicken könne, um sie über illegale Inhalte zu informieren. Sollte das BKA die ausländischen Hoster nicht direkt informieren können oder wollen, könnten sie im Zweifel ausländische Strafverfolgungsbehörden um Unterstützung bitten.

Täter:innen fassen, Fotos lassen?

Obwohl es also technisch einfach möglich wäre und rechtlich erlaubt (einige Jurist:innen halten es sogar für zwingend), meldet das Bundeskriminalamt den Filehostern die illegalen Inhalte so gut wie nie. Übrigens auch nicht den wenigen deutschen Speicherdiensten.

Besonders frappierend: Auch nachdem das BKA gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im April 2021 das Forum „Boystown“ abgeschaltet hatte, ließ es die dort geteilten Links nicht löschen. Als Folge daraus teilten Pädokriminelle wenige Tage nach dem Takedown schlichtweg die weiterhin funktionierenden Links in einem anderen Forum, sodass viele „Boystown“-Inhalte wieder verfügbar waren.

Für Kinder- und Jugendpsycholog:innen sowie den Deutschen Kinderschutzbund ist das nicht nachvollziehbar. „Fassungslos“ sei man darüber, dass das BKA es offenbar unterlasse, systematisch Bildmaterial aus dem Netz zu löschen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung als Reaktion auf die Recherche. Dies sei eine „Ohrfeige für Betroffene“:

Dass Bilder ihrer schrecklichen Erlebnisse weiter im Internet abrufbar sind, ist extrem belastend und erschwert die Bewältigung des Erlebten. Manche Betroffenen sprechen von erneutem Missbrauch, sobald jemand das Bildmaterial ihres Missbrauchs ansieht.

Doch auch die aktuelle Bundesregierung verteidigt das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz antwortete Innen-Staatssekretär Markus Richter im Dezember: „Es müssen prioritär die Inhalte, die für unmittelbar gefahrenabwehrende Maßnahmen sowie für die strafrechtliche Beweisführung benötigt werden, gesichert und ausgewertet werden.“

Es ist ein typisches Argument, das Strafverfolger:innen in der Diskussion bringen: Die Priorität liegt darauf, Täter:innen zu fassen und Beweise für eine Verurteilung zu sammeln. Dadurch könnten im Optimalfall sogar noch Kinder gerettet werden, deren Missbrauch andauert. Dagegen mutet das bloße Löschen von Fotos und Videos, die an anderer Stelle ohnehin wieder hochgeladen werden können, tatsächlich weniger relevant an.

Aber: Ist es wirklich dieses traurige Dilemma, vor dem die Behörden stehen?

Löschen behindert Strafverfolgung nicht, sondern unterstützt sie

Bei genauerer Analyse wird deutlich, dass nichts dagegen spricht, sowohl Täter:innen zu fassen und Kinder zu retten, als auch Inhalte zu melden. Dieses „Entweder Oder“ gibt es in dieser radikalen Form gar nicht. Mehr noch: Es könnten vermutlich sogar Taten verhindert werden, wenn konsequenter gelöscht würde.

Denn mit den vielen Inhalten sind die Foren längst ein sozialer Raum geworden, in dem Pädokriminelle das Gefühl vermittelt bekommen, dass es normal sei, an Kindern sexuelle Handlungen vorzunehmen. Strafverfolger:innen, die in diesem Bereich ermitteln, sagten uns während der Recherchen selbst, dass sie eine Enthemmung feststellten auf diesen Plattformen, sodass möglicherweise mehr Menschen „Lust“ bekommen, Dinge auch im realen Leben probieren zu wollen. Dies bestätigten auch die Kinder- und Jugendpsycholog:innen sowie der Deutsche Kinderschutzbund in ihrer Erklärung.

Dass es aufwändig ist, die Links zu suchen, kann man nicht wirklich behaupten. Wir benötigten rund sechs Stunden mit einem Online-Crawler, einer Art „Suchhund fürs Netz“, um die 80.000 Links zu finden, die zu über 13 Terabyte führten. Tatsächlich waren wir ziemlich überrascht, wie einfach es ging, die Links einzusammeln, da die Pädokriminellen seinerzeit noch überhaupt keine Schutzmaßnahmen gegen automatisierte Downloads im Forum hatten.

Vernichtet Löschen wirklich Beweise?

Auch eine Beweissicherung ist möglich, wenn gelöscht wird. Nichts spricht dagegen, die automatisiert geladenen Links ebenso automatisiert anzuklicken und die verlinkten Inhalte einmalig herunterzuladen. Dann könnten Polizeibeamt:innen die Fotos und Videos zu einem späteren Zeitpunkt sichten, durch das Melden beim Filehoster aber die Verbreitung bereits eindämmen.

Dass so legale Inhalte als „Kollateralschäden“ gemeldet würden (sogenanntes „Overblocking“), ist de facto ausgeschlossen: Diese Foren sind nur dazu da, Kindesmissbrauchsmaterial zu verbreiten, andere Inhalte werden dort nicht geduldet.

Doch was hilft das Löschen, wenn Pädokriminelle das Material ja weiterhin auf ihren Festplatten haben und jederzeit erneut hochladen können? Dieses Argument hörten wir immer wieder.

Es ist nicht völlig falsch, aber nach unseren Recherchen auch nicht ganz so einseitig: Ein Upload dauert bedeutend länger als das Einsammeln eines Links. Die User:innen nutzen für den Upload nämlich meist das langsamere Tor-Netzwerk, um gegenüber dem Clearweb-Filehoster nicht ihre wahre IP-Adresse zu verraten. So verlangsamt sich die Dynamik in den Foren.

Ferner führen die Uploader auch ein normales Leben und sind nicht immer täglich im Forum, um überhaupt zu merken, dass ihre Links gelöscht wurden.

Nutzer:innen „zu Tode nerven“

Unvermutete Bestätigung bekamen wir hier im Übrigen vom Administrator des aktuell größten Forums selbst: Uns war es gelungen, mit ihm in Kontakt zu treten. Er schrieb uns, dass konsequentes Löschen die User:innen „zu Tode nerven“ könne: Wenn man lang genug lösche, könne es passieren, dass die Leute gehen und die Administratoren „den Laden dichtmachten“. Heißt also: Uploader sind genervt, weil ihre Arbeit zerstört wird, und Konsument:innen sind genervt, weil viele Links ins Leere führen.

Würden Inhalte konsequent und dauerhaft gemeldet, können auch Internetfirmen das Material für ein wiederholtes Hochladen sperren. Einige der Filehoster, die derzeit am stärksten von den Pädokriminellen missbraucht werden, haben bereits solche Uploadfilter im Einsatz. Sie produzieren dafür aus gemeldeten Inhalten einen sogenannten Hashwert und legen ihn in eine Datenbank.

Versucht ein:e User:in, eine Datei unverändert mit demselben Hashwert erneut hochzuladen, bricht der Upload sofort ab. Dies funktioniert sogar für die verschlüsselten Archivdateien der Pädokriminellen – allerdings nur, wenn die Filehoster von Behörden einen Hinweis erhalten, welche spezifischen Dateien mit den dazugehörigen Hashwerten illegal sind.

Nicht-Löschen-Lassen vergrößert Zahl der Täter:innen

Natürlich könnten User:innen ihr Material immer wieder bei neuen Filehostern mit anderen Hashwerten hochladen. Wie stark ist dieses Argument aber noch, wenn doch ein Nicht-Löschen-Lassen zweifellos auch dazu führt, dass immer mehr Menschen immer mehr Material auf ihren Festplatten bunkern können, um es dann weiterzuverteilen? Nicht-Löschen verbreitert also die Basis derjenigen, die das Material auf ihren Festplatten haben und sorgt für neue potenzielle Uploader:innen.

Die zuletzt immer größeren Dimensionen dieser Darknet-Foren lassen eine im Grundsatz vielleicht nachvollziehbare Prioritätensetzung des Bundesinnenministeriums und der Strafverfolgungsbehörden zunehmend absurd wirken: Wie klug sind Ressourcen eingesetzt, wenn wie im Fall „Boystown“ nach monatelangen Ermittlungen vier Personen verhaftet werden, aber dann die Inhalte nicht gesichert und aus dem Netz geholt werden? Sodass schon wenige Tage nach der Abschaltung „Boystown“-Inhalte an anderer Stelle wieder gepostet werden und sich tausende User:innen daran bis heute bedienen können?

Es mag eine Zeit gegeben haben, als das genau die passende Strategie gewesen sein mag: Ein Forum abschalten, um mit einem Ermittlungserfolg eine ganze Infrastruktur zu beseitigen. Aber heute wimmelt es nur so von diesen Foren, die alle munter im Clearweb versteckte Inhalte verlinken.

Unsere Recherchen zeigen, dass häufig identische Links zu Filehostern in unterschiedlichen Darknet-Foren geteilt werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass ein Löschen bei einem Filehoster den Inhalt gleich für mehrere Darknet-Foren entfernen würde. Im Ergebnis ein effizientes Vorgehen, um strafbare Inhalte aus dem Netz zu bekommen.

Ampel-Koalition will BKA stärken

Dass das Bundeskriminalamt genau dies offenbar strukturell unterlässt, dürfte Horst Seehofer schlichtweg nicht gewusst haben, als er auf der BKA-Herbsttagung so vehement betonte, dass das Löschen der Aufnahmen „unverzichtbar“ sei. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt: „Im Kampf gegen Kindesmissbrauch stärken wir das Bundeskriminalamt personell.“

Es ist nun eine politische Frage, wie Seehofers Nachfolgerin Nancy Faeser (SPD) diese Mittel im BKA verteilen wird. Wenn sie das „Löschen von Missbrauchsdarstellungen“ als essenziellen Bestandteil im Kampf gegen Kindesmissbrauch ernst nimmt, dann könnte sie hier mit verhältnismäßig wenig Geld und Personal viel bewirken.

Robert Bongen arbeitet beim Norddeutschen Rundfunk und ist Redakteur beim ARD-Politikmagazin Panorama.

Daniel Moßbrucker arbeitet als Journalist zu den Themen Überwachung, Datenschutz und Internetregulierung. Außerdem ist er Trainer für digitale Sicherheit und Darknet-Recherchen.


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