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Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

Von: Sebastian Meineck

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Porträt von Judith Simon
Die Philosophin Judith Simon ist Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot


Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen


Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.


So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken


Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen


Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich


Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?


Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.


All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.


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Alterskontrollen: Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

Von: Sebastian Meineck

Weltweit drängen Regierungen auf Alterskontrollen im Netz. Robust, anonym und zugänglich sollen sie sein. Während die Debatte um das Für und Wider kreist, geht das Wichtigste vergessen: Keine Technologie kann diese Ansprüche erfüllen. Eine Intervention.

Ein roter Wackelpudding
Dieser Pudding lässt sich nicht an die Wand nageln (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/Zoonar, Bearbeitung: netzpolitik.org

Unmögliche Dinge haben eine magische Anziehungskraft. Kein Tier der Welt kann gleichermaßen Eier, Wolle, Milch und Fleisch liefern, trotzdem lebt die eierlegende Wollmilchsau zumindest in unserer Fantasie. Einen festen Platz im kulturellen Gedächtnis hat auch die Katze aus der Vorstellung des Physikers Erwin Schrödinger, die sowohl tot als auch lebendig ist. Und dann gibt es noch den Kreis, den man gerne quadrieren; den Pudding, den man an die Wand nageln will.

Ein Konzept kann noch so widersprüchlich sein, in unserer Vorstellung kann es schlüssig und sinnvoll erscheinen. Genau so verhält es sich mit jenen Alterskontrollen im Netz, die Politiker*innen auf höchster Ebene fordern, seit Australien ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat. Diese Alterskontrollen sollen nämlich mehrere Eigenschaften zugleich erfüllen, die sich nicht miteinander kombinieren lassen.

  • Einerseits sollen Alterskontrollen im Netz sehr streng sein. Kinder und Jugendliche sollen sie möglichst nicht umgehen können. Eine derzeit weit verbreitete Abfrage wie „Bist du erwachsen?“ genügt demnach nicht. Die Kontrollen sollen deshalb genau, wirksam, zuverlässig und robust sein.
  • Andererseits sollen Alterskontrollen im Netz sehr mild sein. Menschen sollen von den Kontrollen nicht benachteiligt werden; ihre Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre sollen nicht leiden. Die Kontrollen sollen deshalb zugänglich, anonym und datensparsam sein. Sie sollen außerdem nicht diskriminieren und Teilhabe ermöglichen, zwei weitere Grundrechte.


Diese und weitere Ansprüche an Alterskontrollen fallen immer wieder in der Debatte. Sie tauchen etwa in den Leitlinien zur Umsetzung des Gesetzes über Digitale Dienste (DSA) für Minderjährige auf, im Forderungspapier wichtiger Politiker*innen der SPD, in einem Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag, im Parteitagsbeschluss der CDU in einem Papier vom Europäischen Datenschutzausschuss oder in einer Einigung der G7-Staaten. Die Ansprüche klingen vielversprechend und glaubhaft, gerade wenn Politiker*innen auf höchster Ebene sie beharrlich wiederholen.

Das Problem: Alles auf einmal geht nicht. Alterskontrollen sind entweder zu mild oder zu streng. Es gibt keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. Warum das so ist, machen drei Beispiele anschaulich.

Erstens: Bist du denn schon alt genug?


☝️ Anspruch: Zuverlässige Alterskontrollen brauchen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist.

🔍 Realitäts-Check: Die aktuell in der EU geplante Lösung, um das Alter von Menschen im Netz zu prüfen, ist die Alterskontroll-App. Sie soll einer Website verraten, ob ein Mensch eine Altersschwelle überschreitet oder nicht. Die App basiert auf Ausweispapieren oder anderen Dokumenten. Menschen brauchen für die App außerdem ein Smartphone, Stand aktuell mit iOS oder Google-basiertem Android. Das bedeutet Handyzwang und den Zwang, die Betriebssysteme von US-Konzernen zu nutzen. All das sind Hürden.

Es gibt allein in Deutschland nach Schätzungen Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Es ist unklar, ob sie Papiere haben, die mit einer EU-Ausweis-App kompatibel wären; oft misstrauen sie Behörden. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

Eine weitere Option der Altersüberprüfung sind KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person schätzen. Diese Technologie ist nicht nur ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre, sie macht auch Fehler. Sie kann etwa Menschen benachteiligen, die jünger aussehen, als sie sind. Oder deren Gesicht nicht so aussieht wie die Gesichter, für die die Software optimiert wurde, beispielsweise wegen einer Verletzung oder Behinderung. Und auch hier gibt es technische Hürden: Menschen brauchen eine Handykamera, die funktioniert.

Solche Hürden sind niedrig für Menschen mit bestimmen Privilegien, aber sie sind hoch für Menschen, denen solche Privilegien fehlen. Das kann marginalisierte Gruppen weiter benachteiligen. Wer die Hürden nicht überwinden kann oder will, muss auf digitale Teilhabe verzichten.

📌 Zwischenfazit: Sollen Alterskontrollen ernsthaft zuverlässig sein, könnten sie nicht für alle zugänglich sein. Sie müssten Teilhabe einschränken und diskriminieren – was Befürworter*innen ausdrücklich nicht wollen.

Zweitens: Bist du’s wirklich?


☝️ Anspruch: Robuste Alterskontrollen verlangen, dass Menschen den Altersnachweis nicht von jemandem klauen.

🔍 Realitäts-Check: Diesen Anspruch können datensparsame Lösungen wie die Alterskontroll-App der EU nicht überzeugend erfüllen. Gegenüber einer altersbeschränkten Website soll die App nur weitergeben, ob jemand eine Altersschwelle überschritten hat, mehr nicht. Das ist wichtig zum Schutz der Privatsphäre, im besten Fall läuft das sogar anonym.

Eine Website kann dann allerdings nicht prüfen, ob eine Person ihren Nachweis geklaut hat – etwa, weil sie das Handy von jemand anderem benutzt.

Eindämmen ließe sich der Nachweis-Klau nur mit weniger Privatsphäre. Man müsste Nachweis und Nutzer*in enger verknüpfen. Eine Option: Wer eine beschränkte Website öffnen will, müsste dafür in Echtzeit das eigene Gesicht scannen lassen. Eine Software könnte das Alter abschätzen, oder das Gesicht mit einem Ausweisdokument abgleichen, aus dem das Alter hervorgeht. Eine andere Option wäre ein passwortgeschützter Account, wo der geprüfte Altersnachweis hinterlegt ist. Dann könnten Website-Betreiber allerdings aus den Aktivitäten einer Person Profile bilden.

📌 Zwischenfazit: Sollen Altersschranken ernsthaft robust sein, ginge das nur mit Einbußen bei der Privatsphäre – was Befürworter*innen ausdrücklich nicht wollen.

Drittens: Bleib da, wo ich dich sehen kann!


☝️ Anspruch: Wirksame Alterskontrollen verlangen, dass Menschen die beschränkten Inhalte nicht einfach über einen Umweg abrufen.

🔍 Realitäts-Check: Hier kippt das Vorhaben ins Absurde. Junge Menschen müssen Alterskontrollen gar nicht erst austricksen, sie können sie einfach vermeiden. Das hat mit der Architektur des Internets zu tun. Alterskontrollen sind wie ein eisernes Tor auf einem Pfad, der in einen Wald führt. Man muss dieses Tor nicht aufkriegen – man kann einfach den ausgetretenen Pfad verlassen und irgendwo zwischen den Bäumen in den Wald spazieren.

Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einen anderen Ort, etwa ein anderes Land ohne Alterskontrollen. Im Mai hat eine Analyse vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments Aufsehen erregt. Im Rahmen einer Abwägung bezeichneten die Autor*innen VPN-Dienste auch als Lücke im Jugendschutz, die geschlossen werden müsse („A loophole that needs closing“).

VPN-Dienste verbieten? Für Grundrechte wie Datenschutz und Privatsphäre wäre das katastrophal. Es würde die Demokratie untergraben. Denn VPN-Dienste oder auch das Tor-Netzwerk sind wichtige Werkzeuge digitaler Selbstverteidigung. Sie schützen unter anderem Journalist*innen, Whistleblower*innen, Oppositionelle, Dissident*innen. Autoritäre Regierungen wie Russland, Iran oder Nordkorea gehen dagegen vor – also Regime, die es als Bedrohung ansehen, wenn sich Menschen frei und anonym Informationen beschaffen und kommunizieren können.

📌 Zwischenfazit: Sollen Alterskontrollen ernsthaft wirksam sein, müsste man auch Werkzeuge wie VPN-Dienste einschränken, die für Grundrechte im Netz essentiell sind – was in einer Demokratie nicht wünschenswert sein kann.

Fazit: Die Rechnung geht nicht auf


Alterskontrollen, die alle Ansprüche erfüllen: Das erscheint nur schlüssig, wenn man nicht genau hinschaut. Wer ohne Abstriche strenge und zugleich milde Alterskontrollen verspricht, kennt sich nicht aus oder ist nicht aufrichtig.

  • Die CDU verlangt in ihrem Parteitagsbeschluss: „ein effektives und technisch belastbares Altersverifikationssystem“. Die Verifikation habe „datensparsam, sicher und unter Wahrung europäischer Datenschutzstandards zu erfolgen.“ Das klappt nicht.
  • Wichtige SPD-Politiker*innen rund um Justizministerin Stefanie Hubig fordern: „eine verpflichtende, wirksame und datensparsame Altersverifizierung“. Das klappt nicht.
  • Die Grünen wollen „eine rechtssichere, verlässliche, diskriminierungsfreie, datensparsame und grundrechtsschonende Lösung.“ Das klappt nicht.
  • Der Europäische Datenschutzausschuss verlangt von Alterskontrollen: Zugänglichkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit und „datenschutzfreundlichste verfügbare Methoden“. Das klappt nicht.
  • Die DSA-Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz von Minderjährigen wollen Alterskontrollen bewerten nach: Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Nicht-Intrusivität und Nichtdiskriminierung. Das klappt nicht.
  • Die G7-Staaten wollen „robuste, zuverlässige und Privatsphäre wahrende Lösungen zur Altersüberprüfung“. Das klappt nicht.


Eine realistische Debatte ist nur möglich, wenn sich die Beteiligten ehrlich machen und klar benennen, was klappt und was nicht. Nur so können sich Abgeordnete, Diplomat*innen, Forschende, Wähler*innen und alle anderen Interessierten eine Meinung bilden und informierte Entscheidungen treffen.

Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft in Kauf nehmen, wenn wir Alterskontrollen mild oder streng gestalten? Befürworter*innen von Alterskontrollen sind darauf eine Antwort schuldig. Denn es gibt keine Option ohne Nachteile:

  • Entweder die Alterskontrollen – oder besser: Altersschranken sind mild, dann brauchen junge Menschen viele andere Schutzmaßnahmen. Dafür bietet das Gesetz über digitale Dienste eine Menge Werkzeuge, etwa Vorschriften gegen manipulative Designs und suchtfördernde Mechanismen. Kombinieren ließe sich das mit klugen und offenen Jugendschutz-Werkzeugen.
  • Oder aber die Alterskontrollen sind streng, dann gefährden sie die Grundrechte aller. Schlimmstenfalls droht ein Netz nach Vorbild autoritärer Regime.

Warnung von Forscher*innen verhallt


Strenge Alterskontrollen für alle – umgesetzt mit einer staatlich verordneten Ausweis-App – legen den Grundstein für ein umfassenden Kontroll-Apparat. Selbst wenn das System mit hohen Datenschutz-Standards startet, gibt es keine Garantie, dass das so bleibt. Es bräuchte nur ein technisches und ein juristisches Update, um einen datensparsamen Kontroll-Apparat in einen gefährlichen Überwachungsapparat zu verwandeln.

In einem solchen Fall könnte die einmal ausgerollte App plötzlich doch Klarnamen oder feste Kennungen übertragen und damit die Anonymität im Netz untergraben. Eine menschenfeindliche Regierung könnte mithilfe der App neben Minderjährigen weitere gesellschaftliche Gruppen aus digitalen Räumen drängen – etwa sortiert nach Geburtsort im In- oder Ausland. Technologisch wäre so etwas kein Problem.

Eine dringende Warnung gab es im März von mehr als 400 internationalen Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz in einem offenen Brief. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schrieben die Expert*innen aus 29 Ländern. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

Die Warnung ist offenbar verhallt. Selbst das vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Gremium hat die Gefahren von Alterskontrollen in einem 128-seitigen Zwischenbericht zum Forschungsstand nicht beachtet.

Am 24. Juni soll das deutsche Expert*innen-Gremium Empfehlungen vorlegen, wenig später ein Gremium auf EU-Ebene. Bis September könnte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen. Längst hat Ursula von der Leyen klargemacht, dass sie ein Social-Media-Verbot für Minderjährige befürwortet – was unweigerlich mit Alterskontrollen einhergehen würde. Die Kommissionspräsidentin greift förmlich nach dem Hammer, um den Pudding an die Wand zu nageln. Auf die Füße fallen würde er uns allen.


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Databroker-Deals der Polizei: Opposition fordert Aufklärung in acht Bundesländern

Von: Sebastian Meineck

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das LKA kommerzielle Handy-Standortdaten beschafft. In mehreren Bundesländern will sich die Polizei nicht zu Databroker-Deals äußern. Nach Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk verlangen Abgeordnete jetzt Transparenz.

Der Umriss einer Gestalt mit Schlapphut und Mantel stellt einen Datenhändler dar. Vor sich hat er einen Einkaufskorb mit roten Stecknadeln, die Standortddaten darstellen. Eine Deutschlandkarte zeigt die Umrisse der Bundesländer.
Angeblich nur zu Werbezwecken erhobene Handy-Standortdaten dürften ein verlockendes Angebot für Ermittler*innen sein (Symbolbild). – Nebel: Vecteezy; Korb und Figur: Pixabay; gemeinfrei-ähnlich; Montage: netzpolitik.org

In mindestens acht Bundesländern macht die Opposition Druck auf die Landesregierung und fordert Aufklärung über mögliche Databroker-Deals mit der Polizei. Der Anlass sind Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk.

Zunächst hatte das Landeskriminalamt Meckenburg-Vorpommern eingeräumt, sich Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie beschafft zu haben. Mithilfe solcher Daten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile von Nutzer*innen erstellen. Fachleute sehen dafür keine konkrete Rechtsgrundlage. Die Datenschutzbehörde von Mecklenburg-Vorpommern hat sich eingeschaltet.

In Brandenburg hat sich die Polizei Daten von beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien besorgt. In neun weiteren Bundesländern wollte sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Vielerorts hat sich deshalb die Opposition eingeschaltet.

Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen



So fordert die innenpolitische Sprecherin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Christina Kampmann, die Regierung müsse „umgehend gegenüber dem Landtag offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage“. Der innenpolitische Sprecher der Grünen in Bayern, Florian Siekmann, sagt: „Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal“.

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, sagt: „Dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, ist inakzeptabel und weckt Misstrauen.“

Auch in den Medien zieht die Recherche Kreise. Zahlreiche Zeitungen haben eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur übernommen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht Journalist*innen durch mögliches Standort-Tracking der Polizei in Gefahr. „Wo sich ein Reporter aufhält und welche Stationen er in den letzten Stunden angesteuert hat, geht die Polizei nichts an“, sagt Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der DJV fordert, deutsche Polizeibehörden sollten „keine Standortdaten kommerzieller Databroker“ verwenden.

In welchen Bundesländern sind Databroker-Deals jetzt Thema? Wir haben uns bei demokratischen Oppositionsparteien erkundigt. Die Übersicht.

  • Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“
  • NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“
  • Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“
  • M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“
  • Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“
  • Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt
  • Baden-Württemberg: Parlamentarische Anfrage geplant
  • Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“
  • Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille

Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“


Porträt von Gollaleh Ahmadi
Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verweist auf das LKA, das sich „aus Geheimschutzgründen“ nicht äußern will. Wir wissen nicht, ob die Berliner Polizei Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „Die Vorwürfe sind zu gravierend, um sie unbeantwortet im Raum stehen zu lassen“, sagt Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses. Vertrauen in Sicherheitsbehörden entstehe „durch Rechtsstaatlichkeit und Transparenz nicht durch Schweigen und Schwärzungen.“ Ahmadi fordert „vollständige Aufklärung“.

Sollten Behörden über kommerzielle Daten „Informationen erhalten, die sie auf regulärem Weg nicht erheben dürften“, sei das „nicht akzeptabel“, sagt die Abgeordnete. „Der Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen.“ Aus „gutem Grunde“ unterliege die Abfrage von Standortdaten strengen Voraussetzungen und einem Richtervorbehalt. „Wenn staatliche Behörden versuchen würden, diese Hürden durch den Kauf kommerziell gehandelter Daten zu umgehen, wäre das ein erheblicher Schlag für unseren Rechtsstaat.“

🟣 Das sagt die Linke: Es sei „inakzeptabel“ und wecke „Misstrauen“, dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, sagt der Sprecher der Linken für für Innenpolitik, Niklas Schrader. Es sei „in höchstem Maße besorgniserregend“, dass sich Polizeibehörden offenbar ohne Rechtsgrundlage Daten von Databrokern beschaffen.

„Absolut widersinnig ist es, dass mit dieser Praxis durch den Staat ein Geschäft gefördert wird, welches die innere Sicherheit gefährdet“, sagt Schrader weiter. Die Fraktion wolle über eine parlamentarische Anfrage nachhaken. Zur Gefahr des Datenhandels für die nationale Sicherheit hatten netzpolitik.org und BR mehrere Recherchen veröffentlicht.


NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“


Porträt von Christina Kampmann
Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon


⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Nordrhein-Westfalen Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: „Der Handel mit Standortdaten, Bewegungsprofilen und anderen sensiblen Informationen birgt erhebliche Risiken für Grundrechte und Privatsphäre“, warnt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

„Wenn staatliche Stellen solche Daten ankaufen, stärken sie einen Schattenmarkt, dessen Regulierung aus unserer Sicht bislang völlig unzureichend ist.“ Die Landesregierung müsse „offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage.“

🟡 Das sagt die FDP: „Sollten kommerziell gehandelte Daten ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig genutzt worden sein, wäre das ein erheblicher rechtsstaatlicher Vorgang, der von der Landesregierung nunmehr unverzüglich aufgeklärt werden muss“, sagt Marcel Hafke, Sprecher für Inneres der FPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Die FDP werde das Thema im Parlament aufgreifen.

Zwar würden Sicherheitsbehörden moderne Instrumente für Ermittlungen brauchen, so Hafke. „Aber sie dürfen sich keine Daten über den Umweg kommerzieller Datenhändler beschaffen, wenn ihnen der direkte Zugriff aus guten verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlich verwehrt wäre.“


Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“


Porträt von Florian Siekmann
Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Rolf Poss


⚫️🟠 Das sagt die schwarz-orange Regierung: Nichts. Das Innenministerium verweist auf das LKA Bayern, das keine Auskunft erteilen will, um die „Arbeitsfähigkeit“ der Polizei nicht zu gefährden. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Bayern Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „CSU-Innenminister Hermann muss umgehend erklären, ob die Bayerische Polizei Standortdaten von Bürgerinnen eingekauft hat und zu welchem Zweck genau“, fordert Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. Aufklärung und Transparenz seien das Gebot der Stunde. „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen.“

Ein Einkauf sensibler Standortdaten auf dem „Graumarkt“ wäre ein „Skandal“, so Siekmann weiter. „Ich werde zur nächsten Plenarsitzung eine parlamentarische Anfrage an den Minister richten und erwarte eine eindeutige Antwort.“

🔴 Das sagt die SPD: „Wir sprechen mehr und mehr von Datensouveränität“, sagt Horst Arnold aus dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags, „und jetzt soll durch einen Kauf von Bewegungsprofilen offenbar egal von wem und zu welchem Preis die ganze Rechtsordnung ohne Kontrollmöglichkeit auf den Kopf gestellt werden. Das geht nicht.“

Auch Arnold wolle eine parlamentarische Anfrage stellen. Würde sie unbeantwortet bleiben, wäre das „nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig.“


M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“


Porträt von Constanze Oehlrich
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BildFunkMV


🔴🟣 Das sagt die rot-rote Regierung: Nachdem die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt hatte, sich Handy-Standortdaten beschafft zu haben, erklärt das Innenministerium: „Das LKA geht von einem rechtlich getragenen Vorgehen aus.“ Mehr will das Ministerium nicht sagen, solange die Datenschutzbehörde den Fall prüft.

🟢 Das sagen die Grünen: „Wir halten die Nutzung kommerzieller Standortdaten durch die Polizei für rechtswidrig“, sagt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag. Es gebe hohe rechtliche Hürden für den Zugriff auf Standortdaten; sie dürften nicht durch Einkauf kommerzieller Daten umgangen werden. „Wir erwarten vom Innenminister Aufklärung über das Ausmaß dieser Praxis. Deshalb haben wir für die kommende Sitzung des Innenausschusses einen Bericht beantragt.“

Weiter schreibt Oehlrich: „Der Handel mit Standortdaten gefährdet die Privatsphäre und Sicherheit aller“. Der Rechtsstaat dürfe kein Kunde von Datenhändlern werden, die sich um Datenschutz nicht scheren. „Wenn der Staat Daten kauft, die ohne Wissen der Betroffenen gesammelt wurden, wird er selbst zum Komplizen fragwürdiger Datenhändler.“

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“


Porträt von Niels-Olaf Lüders
Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Das Innenministerium verweist auf die Polizei. Das LKA Brandenburg hatte zunächst vage eingeräumt, Databroker zu nutzen. Später stellte die Behörde klar, „bisher“ keine kommerziellen Standortdaten beschafft zu haben, sondern Daten von „kommerziellen Plattformen wie beispielsweise von Wirtschaftsauskunfteien“.

🟪 Das sagt das BSW: „Wir gehen davon aus, dass der Rückgriff auf Databroker durch die Polizei egal in welchen Fällen rechtswidrig ist“, sagt Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag. Es gebe dafür keine Ermächtigung im Polizeigesetz. „Innenminister Redmann ist hier aufgefordert, für Aufklärung und eine sofortige Beendigung dieser Praxis zu sorgen.“

Das BSW habe das Thema bei einer Sitzung im Ausschuss für Inneres und Kommunales ansprechen wollen; die Koalition habe das abgelehnt. „Wir werden dazu weiter nachfragen.“


Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt


Porträt von Deniz Celik
Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services


🔴🟢 Das sagt die rot-grüne Regierung: Nichts –„um den Erfolg der polizeilichen Arbeit nicht zu gefährden“. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Hamburg Datenhändler nutzt.

🟣 Das sagt die Linke: „Die Nutzung von kommerziell gehandelten Handy-Standortdaten durch die Polizei ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte“, sagt Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik. „Bewegungsprofile aus der Werbeindustrie dürfen nicht zur Hintertür staatlicher Überwachung werden.“

Es sei „inakzeptabel“, dass das LKA Hamburg keine Auskunft geben will. „Wir werden mit einer schriftlichen kleinen Anfrage den Senat dazu befragen, ob und in welchem Umfang solche Daten in Hamburg benutzt werden und erwarten eine vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit“.

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Baden-Württemberg: Anfrage im Parlament geplant


⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Baden-Württemberg Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: Wenig. Die SPD-Fraktion im Landtag werde der Sache zunächst in Form einer Anfrage nachgehen, schreibt deren Pressesprecher.



Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“


Porträt von Bernd Rudolph
Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts Brauchbares. Die Polizei nutze „verfügbare Daten, die rechtmäßig erhoben werden“. Wir wissen nicht, ob die sächsische Polizei Datenhändler nutzt.

🟪 Das sagt das BSW: Für den Rückgriff auf Datenhändler brauche die Polizei „eine eindeutige und verfassungsfeste Rechtsgrundlage“, schreibt Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag. Zwar dürfe moderne Technik die Arbeit der Polizei unterstützen. „Aber es darf keine Hintertüren geben, um Grundrechte, Richtervorbehalte oder gesetzliche Schutzvorschriften zu umgehen.“

Weiter sagt Rudolph: „Dass das LKA Sachsen hierzu keine Auskunft geben möchte, trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.“ Gerade bei sensiblen Fragen des Datenschutzes und der digitalen Überwachung sei Transparenz wichtig. Seine Fraktion hat hierzu bereits eine kleine Anfrage gestellt (Drs 8/7222). Korrektur, 9. Juni, 15:10 Uhr: Das BSW hat nur eine kleine Anfrage gestellt, nicht zwei, wie zunächst berichtet.

🟢 Das sagen die Grünen: „Ein solches Vorgehen wäre rechtswidrig“, schreibt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher, mit Blick auf mögliche Databroker-Deals der Polizei. Da sich die Behörden auf Presseanfragen nicht äußern, „wird sich der Innenminister unseren Fragen zu diesem Vorfall in der nächsten Innenausschusssitzung stellen müssen.“

🟣 Das sagt die Linke: Eine Presseanfrage blieb zunächst unbeantwortet. Update, 11. Juni: Nach Veröffentlichung des Artikels sagt Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Mir erschließt sich im Moment nicht, warum das Innenministerium nicht einfach klarstellt, ob Grenzen überschritten wurden oder nicht.“

Die sächsische Polizei habe keine gesetzliche Befugnis, Daten zu beschaffen, die nicht rechtmäßig erhoben wurden. „Sollte so etwas trotzdem geschehen sein, läge höchstwahrscheinlich ein besonders gravierender Rechtsbruch vor – und noch eine weitere Missachtung des Parlaments, denn für derartige ‚Einkäufe’ wurden im Landeshaushalt keine Mittel bereitgestellt.“


Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille


In fünf Bundesländern hatte die Polizei Databroker-Deals auf Anfrage verneint: Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz. Deshalb haben wir dort nicht weiter gegraben.



Bisher nicht erwähnt wurden Niedersachsen, Thüringen und das Saarland. Auch dort hatte die Polizei Transparenz zu möglichen Databroker-Deals verweigert. Aber die Fraktionen der angefragten Oppositionsparteien haben uns nicht geantwortet.

In Niedersachsen und dem Saarland ist unter anderem die CDU in der Opposition; in Thüringen die Linke. Interessierte können sich beispielsweise per E‑Mail an ihre Abgeordneten wenden.




netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Redakteure Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Hier ist eine Übersicht der bisherigen Recherchen.


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KW 23: Die Woche, als wir die Databroker-Debatte in die Bundesländer holten

Von: Sebastian Meineck

Die 23. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 94.018 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

vor einer Woche hatte ich hier im Newsletter eine neue Recherche zu den Databroker Files angekündigt. Am Dienstag kam sie raus: In mindestens zwei Bundesländern hat sich die deutsche Polizei Daten von Databrokern beschafft.

Die Polizei in Brandenburg wollte uns zunächst nicht sagen, was für Daten das waren. Erst im Nachgang teilte sie mit: Sie habe „bisher keine personenbezogenen Standortdaten von Datenhändlern oder anderen kommerziellen Anbietern bezogen“, sondern Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“.

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern jedoch hat auf Nachfrage verraten: Es waren auch Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie. Das ist brisant. Lasst mich kurz mit Leben füllen, was das bedeuten könnte.

Stell dir vor, du bist in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs, vielleicht machst du Urlaub. Ostsee, Rügen, Stralsund. 🏖️☀️🧴🌊🐚

Wahrscheinlich hast du dein Handy bei dir und nutzt mehrere Apps, die deine Standortdaten in den Schlund der Datenhändler leiten. Eine Wetter-App, eine Dating-App, irgendein Game. Betroffen sind potenziell alle Handy-Nutzer*innen, die nicht zufällig digitale Selbstverteidigung als Hobby betreiben. Die Apps leiten deine Standortdaten weiter an Datenhändler und von dort könnten sie bei der Polizei landen.

Vielleicht bekommst du nach dem Schwimmen einen komischen Ausschlag und lässt den kurz beim Hautarzt checken. Vielleicht besuchst du auch mal ein Casino, einen illegalen Rave oder ein Bordell – was geht es mich an?

Wegen ihrer Databroker-Deals könnten die Polizei-Beamt*innen allerdings in der Lage sein, dein Bewegungsprofil zu verfolgen. Deine Fahrt von zuhause zur Ostsee – und alle deine Abstecher.

Dürfen die das?!


Darf die Polizei das? Wahrscheinlich nicht. Fachleute halten das für rechtswidrig. Die dortige Datenschutzbehörde hat sich eingeschaltet. Und das ganze ist kein regionales Thema. Auch andere Bundesländer könnten so vorgehen. Wie es im Rest von Deutschland aussieht, wissen wir jedoch nicht. Neun Bundesländer haben unsere Fragen zu möglichen Databroker-Deals nicht beantwortet.

Dieses Schweigen finde nicht nur ich verdächtig. „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird“, sagt etwa der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Bayern ist eines der neun Bundesländer, die uns Transparenz verweigert haben. Die dortige Opposition ist alarmiert, berichten unsere Recherche-Partner*innen vom Bayerischen Rundfunk.

Florian Siekmann ist innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag. Er sagt: „das Mauern der Presse und uns gegenüber“ lasse nichts Gutes ahnen. Mit Blick auf Standortdaten sagt er: „Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal“. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) müsse umgehend erklären, ob die bayerische Polizei Standortdaten eingekauft habe.

Dafür will Siekmann eine parlamentarische Anfrage stellen. Das will auch der bayerische SPD-Abgeordnete Horst Arnold tun. Er sagt: Würde die Regierung weiter schweigen, wäre das „nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig.“

Diese Reaktionen zeigen: Da ist Feuer drin.


Die Databroker-Debatte kommt also nach Deutschland. Und wir bleiben dran.

Seit Februar 2024 recherchieren wir mit dem Bayerischen Rundfunk zu den Databroker Files. Regelmäßig fragen wir uns im Recherche-Team: Was würden wir gerne als nächstes rausfinden? Dabei fiel oft der Satz: Es wäre echt krass, wenn die Polizei in Deutschland solche Daten nutzt. Am Anfang war das nur eine Hypothese. Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß.

Recherchen wie diese sind nur möglich, weil Menschen uns mit Spenden unterstützen. Nur deshalb sind wir bei netzpolitik.org unabhängig – auch von der Werbe-Industrie, die deine Handy-Standortdaten leakt. Im Gegensatz zu den meisten kommerziellen Nachrichtenmedien tracken wir dich nicht, um dir personalisierte Werbung zu servieren. Wir verdienen kein Geld mit deiner Aufmerksamkeit und müssen keinen Klicks hinterherrennen.

Vor Kurzem haben wir eine E‑Mail an Menschen geschrieben, die uns einmalig gespendet haben. Wir haben sie gefragt, ob sie uns auch regelmäßig spenden möchten, per Dauerspende. Das gibt uns Planbarkeit und Sicherheit. Das lässt uns ruhiger schlafen. Kannst du dir eine Dauerspende vorstellen? Unter diesem Link kannst du einer der Menschen werden, die den Laden hier am Laufen halten. Danke dafür!

Ein schönes Wochenende und bis bald ☀️🧴
Sebastian


Netzpolitische Enzyklika: Wie Papst Leo gegen die Verzweckung des Menschen argumentiert

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Daten-Schwarzmarkt: Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker

Von: Ingo Dachwitz · Sebastian Meineck

In mindestens zwei Bundesländern hat sich die Polizei Daten von Databrokern beschafft, wie Recherchen von netzpolitik.org und BR erstmals zeigen. Mit solchen Daten könnten sich Handys metergenau orten lassen. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde hat sich bereits eingeschaltet.

Eine Polizeibeamtin schaut mit dem Fernglas zu einem Einkaufskorb. In dem Korb liegen rote Stecknadeln, die Standortdaten symbolisieren.
Handys orten ohne Richtervorbehalt – Werbedaten machen es möglich. (Symbolbild)

Fachleute haben es schon vermutet, jetzt belegen Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk exklusiv: Auch in Deutschland nutzt die Polizei Daten der Werbe-Industrie. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.

Dahinter steckt das oftmals illegale Geschäft der Databroker. Erhoben werden solche Daten etwa angeblich zu Werbezwecken, doch über Databroker werden sie zur Handelsware. In die Hände der Datenhändler gelangen sie über Tracking-Firmen, abgesaugt von populären Apps – und in der Regel ohne Wissen der Betroffenen.

Zum Angebot der Databroker gehören auch metergenaue Ortungen, aus denen sich Bewegungsprofile von Handys und ihren Besitzer*innen ablesen lassen: Wohnort, Arbeitsplatz und mehr. Das gefährdet nicht nur die Privatsphäre aller, sondern lässt sich auch für Spionage und Sabotage nutzen. Expert*innen aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten deshalb eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

Dass Polizeibehörden selbst Daten von Databrokern nutzen, war bislang nur von wenigen Staaten bekannt, etwa den USA und seit Kurzem Ungarn. Jetzt haben das auch zwei deutsche Landeskriminalämter bestätigt: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anlass waren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Presseanfragen von netzpolitik.org und dem BR.

Ein Geschäft, das Europas Sicherheit bedroht


Möglicherweise nutzen noch mehr deutsche Landespolizeien solche Daten. In neun Bundesländern haben die Behörden eine Auskunft verweigert. Nur in fünf Bundesländern hat die Polizei den Einsatz klar verneint.

In Reaktion auf die Recherche hat der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung eingeleitet. Weder seine Behörde noch die sonstigen 15 Landesdatenschutzbehörden, die wir angefragt haben, sehen eine konkrete rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.

Auch der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem „wirklich massiven“ Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.

Unsere Recherche zeigt: Auf wahrscheinlich illegale Weise unterstützt die Polizei den Schwarzmarkt der Databroker. Damit beteiligen sich deutsche Behörden im Namen der Sicherheit an einem Geschäft, das selbst Europas Sicherheit bedroht. Ob und wie viel Steuergeld dabei geflossen ist, wissen wir jedoch nicht.

Brandenburg „greift auf Datenhändler zurück“


Ein wichtiger Baustein unserer Recherche war eine Liste von sogenannten ADINT-Firmen. ADINT steht für Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Die Liste haben der Tracking-Forscher Wolfie Christl und das Citizen Lab der Universität Toronto bereitgestellt. Sie arbeiten an einer globalen Bestandsaufnahme zum Missbrauch von Werbedaten für Überwachungszwecke. Ihre bislang unveröffentlichten Zwischenergebnisse sind in unsere IFG- und Presseanfragen an deutsche Behörden geflossen.

Die Polizei in Brandenburg antwortete:

Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurück.


Unter anderem würden „in den Phänomenbereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität Daten weniger kommerzieller Anbieter erhoben“. Dies diene „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.

Mehr zu den Daten und ihren Quellen, den beteiligten Firmen oder entsprechenden Verträgen wollte die Behörde nicht offenlegen. Das könne „Belange der Strafverfolgung und ‑vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen“. Wir wissen deshalb nicht genau, welche kommerziellen Daten die Polizei in Brandenburg nutzt und ob dazu auch Handy-Standortdaten gehören.

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat unsere IFG-Anfrage so beantwortet:

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität, die im Zuständigkeitsbereich des LKA MV liegt, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime oder auch Wirtschaftskriminalität, erfolgt mitunter die Nutzung von Daten weniger und etablierter kommerzieller Anbieter, insbesondere für eine erste Analyse von Beteiligungen und Verflechtungen.


Erst nach einer weiteren Presseanfrage wurde die Behörde genauer: Zu den Daten gehörten demnach auch Standortdaten der Werbe-Industrie. Das LKA legt aber nicht offen, ob es die Daten selbst erworben oder einen ADINT-Dienstleister genutzt hat. Künftig will die Behörde allerdings keine kommerziellen Daten mehr nutzen: Es sei “gegenwärtig und auch zukünftig” nicht vorgesehen.

Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzbehörde prüft


Was sagt die zuständige Datenschutzbehörde zu den Databroker-Deals der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern? Das LKA hatte die Behörde „über ein entsprechendes Produkt informiert“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Anlass sei ein „regelmäßiger, informeller Austausch“ gewesen. „Bereits in diesem Termin haben wir uns kritisch zum Einsatz und insbesondere Zweifel an einer tragfähigen Rechtsgrundlage geäußert.“

Dass die Polizei das Produkt tatsächlich eingesetzt hat, erfuhr die Behörde jedoch erst auf Anfrage von netzpolitik.org und BR, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt auf Anfrage erklärt. Daraufhin habe die Behörde eine Prüfung eingeleitet. Zunächst müsse man herausfinden, welche Daten die Polizei tatsächlich genutzt habe und wofür – mehr Details zum konkreten Fall könne er deshalb nicht nennen. Grundsätzlich weist der Datenschützer jedoch auf drei mögliche Probleme bei kommerziellen Werbedaten hin:

Erstens könne die Polizei mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie „ähnliche Erkenntnisse“ gewinnen wie mit einer Funkzellenabfrage – so nennt man es, wenn die Polizei Handys über Daten von Mobilfunkanbietern ortet. Diese Überwachungsmaßnahme muss aber ein*e Richter*in genehmigen. „Einen solchen Richtervorbehalt würde man zum Beispiel umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, erklärt Schmidt.

Zweitens stecken in den Angeboten von Databrokern oftmals Daten von Millionen Geräten, also von sehr vielen Unbeteiligten. Daran seien noch mal andere Anforderungen geknüpft, als wenn es nur um Verdächtige gehe, erklärt der Datenschützer. „Wir prüfen selbstverständlich auch, ob Daten von unbeteiligten Dritten angekauft worden sind.“

Drittens ist bei kommerziell erworbenen Standortdaten nicht klar, ob sie rechtmäßig erhoben wurden. Die bisherigen Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen: Von der informierten Einwilligung, auf die sich viele App-Betreiber und Databroker mit Blick auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, kann in der Regel keine Rede sein. Schmidt sagt: „Diese Daten dann für polizeiliche Ermittlungen zu verwenden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch.“

Die Prüfung könnte Schmidt zufolge etwa ein halbes Jahr lang dauern. Das heißt, Ergebnisse kommen nicht vor der Landtagswahl am 20. September, in der die in Teilen rechtsextreme AfD Umfragen zufolge stärkste Kraft werden könnte. Was würde eine potenzielle AfD-Regierung mit einem solchen Überwachungs-Instrument tun?

Polizei-Behörden sehen sich im Recht


Der Fall Mecklenburg-Vorpommern könnte für ganz Deutschland wichtig sein. Denn unsere Recherchen zeigen: Bundesweit gehen die Einschätzungen von Polizei- und Datenschutzbehörden zur Rechtmäßigkeit der Nutzung von Werbedaten auseinander.

Wir haben alle 16 Landesdatenschutzbehörden angefragt – keine nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei.

Offenbar bräuchte es jedoch eine solche Grundlage. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse, sogenannte Generalklauseln, dürften nicht ausreichen. Das sagt etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Nachfrage von BR und netzpolitik.org. Generalklauseln “können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden”.

Das LKA Brandenburg, das nach eigener Aussage auf Datenhändler zurückgreift, hat unsere Frage zur Rechtsgrundlage nicht beantwortet. Andere Polizeibehörden argumentieren jedoch mit Generalklauseln. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich etwa auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz. Auch die Landeskriminalämter von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Saarland halten den Einsatz kommerzieller Standortdaten für rechtlich möglich.

Diese neun LKAs schweigen


Während die Polizeibehörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einige Fragen offenlassen, sind die Behörden der meisten anderen Bundesländer noch weniger transparent.



Lediglich die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei unseren jüngsten Presseanfragen klar verneint.

Neun weitere LKAs verwiesen auf Geheimschutzgründe und äußern sich nicht. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, heißt es etwa aus Sachsen. Thüringen und Baden-Württemberg verweisen auf „polizeitaktische Gründe“.

Von „sensiblen Bereichen der Polizeiarbeit“, schreiben die Behörden in Niedersachsen und Hamburg. Auch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland verweigerten eine Auskunft.

Jurist: Praxis ist „rechtswidrig“


Darf die Polizei nun Werbedaten nutzen oder nicht? Der Jurist Mark Zöller ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forscht dort zu Innerer Sicherheit und Digitalisierung. Im Gespräch mit netzpolitik.org und BR sagt er zur Nutzung von Werbedaten durch die Polizei: „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre das rechtswidrig.“

Eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz, Behörden könnten sich nicht auf bestehende Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“

Zwar könne die Polizei im Einzelfall auch illegal erhobene Daten verwenden, wie der Jurist erklärt. Die Rechtsprechung folge dem Muster: Je schlimmer die Straftat, desto eher könne auch ein rechtswidrig erhobenes Beweismittel benutzt werden. Im Fall von Standortdaten und anderen Informationen aus der Werbe-Industrie brauche es jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen.

„Das Risiko halte ich für wirklich massiv, dass man da über die Hintertür Daten erhält, die man auf verfassungskonformen Weg als Staat eigentlich gar nicht zu sehen bekommen sollte“, sagt Zöller. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben werden.

„Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“, sagt Zöller mit Blick auf den Datenhandel. Auch ermittlungstaktisch könne man das nachvollziehen. Im Rechtsstaat funktioniere die Logik jedoch anders herum: „Erst regeln, dann loslegen.“

Zöller sieht es kritisch, dass mehrere Polizeibehörden den Einsatz von Werbedaten weder bestätigen noch verneinen: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“

Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl warnt vor den Folgen staatlicher Überwachung mit Werbedaten: „Sollten deutsche Polizeibehörden ADINT-Systeme einsetzen, wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung möglich – auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen in Deutschland.“

Er spricht vom „Missbrauch“ der Daten für Überwachung. „Es gibt über die gesamte Datenlieferkette hinweg keine Rechtsgrundlage für eine Weitergabe dieser Daten für Überwachungszwecke.“

Bundesbehörden mauern ebenfalls


Nicht nur in den Bundesländern verweigern Sicherheitsbehörden Transparenz, sondern auch auf Bundesebene. Nutzen etwa die Bundespolizei und Bundeskriminalamt Daten der Werbe-Industrie? Das wollte Ende 2025 die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Bundesregierung gab keine Auskunft.

Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.


Nicht einmal in eingestufter Form, also unter Auflagen zur Geheimhaltung, wollte die Regierung das Parlament über eine mögliche Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden informieren. Auch Auskünfte zur Nutzung durch Geheimdienste verweigerte sie auf vorherige Anfragen von netzpolitik.org und BR.

Fachleute halten es jedoch für wahrscheinlich, dass auch Bundesbehörden bei Databrokern einkaufen oder Dienste von ADINT-Anbietern nutzen. „Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass dies längst geschieht“, schlussfolgern die Autoren einer Studie des Thinktanks Interface im Jahr 2024. Hinweise darauf gibt es unter anderem in der Begründung für die 2023 beschlossene Novelle des BND-Gesetzes.

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sehen Hinweise, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“. Das dazu gehörige Gutachten entstand auf Anfrage von Linken-Politikerin Vogtschmidt.

Sollten Bundesbehörden tatsächlich Werbedaten kaufen, würde das laut Gutachten rechtlich auf tönernen Füßen stehen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt hätten dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es. Eine klare Rechtsgrundlage fehlt demnach sogar für Geheimdienste, die deutlich mehr Befugnisse zur Überwachung haben.

Politiker*innen warnen über Parteigrenzen hinweg


Hinter dem Geschäft mit Handy-Standortdaten steckt globale kommerzielle Massenüberwachung. Hierzu recherchieren netzpolitik.org, Bayerischer Rundfunk und internationale Recherche-Partner seit Februar 2024. Databroker bündeln Daten aus der Werbe-Industrie und verkaufen sie in riesigen Paketen, in der Regel rechtswidrig. Dabei geht es längst nicht mehr um personalisierte Werbung. Die Daten werden zur Handelsware – ein klarer Bruch mit der Zweckbindung, wie sie die DSGVO verlangt.

Allein anhand von Gratis-Kostproben verschiedener Anbieter konnte das Recherche-Team inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standorte von Millionen Betroffenen weltweit sammeln und auswerten.

In zahlreichen Veröffentlichungen haben die Databroker Files gezeigt: In den Daten stecken teils genaueste Bewegungsprofile. Sie verraten Wohnadressen und Urlaubsziele, aber auch Privates wie Besuche in Kliniken, Bordellen oder religiösen Einrichtungen. Ausspionieren lassen sich selbst hochrangige Beamt*innen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder Menschen mit Zugang zu Militärstützpunkten und Geheimdiensten.

Sicherheitsbehörden müssen die milliardenfachen Standortdaten nicht selbst auswerten. Dafür bieten spezialisierte Firmen Software an. Zum Angebot gehört eine interaktive, grafische Nutzungsoberfläche, ähnlich wie ein Online-Kartendienst. Statt nach Restaurants können Beamt*innen damit etwa nach Handy-Ortungen in bestimmten Gebieten suchen sowie nach den Bewegungsprofilen bestimmter Geräte.

Für den Zugriff auf solche Software verlangen ADINT-Firmen eine Gebühr. Zur Branche gehören etwa die US-amerikanische Firma Penlink, das israelische Unternehmen Rayzone oder das italienische RCS Labs. Zu den öffentlich bekannten Kunden zählen die US-amerikanische Abschiebe-Miliz ICE und die ungarische Regierung, wie kürzlich das Citizen Lab der Universität Torotono mit dem Medium VSquare aufgedeckt hat.

Parteiübergreifend haben Politiker*innen in Deutschland und in der EU den unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit bezeichnet. Mit Blick auf erhöhte Gefahr von Spionage ist die Sorge groß, dass ausländische Geheimdienste solche Daten nutzen.




Korrektur, 2. Juni, 12:00 Uhr: Aus den Antworten des LKA Brandenburg geht nicht klar hervor, ob die von Datenhändlern beschafften kommerziellen Daten aus der Werbe-Industrie stammen oder möglicherweise aus Quellen außerhalb der Werbe-Industrie. Auch auf direkte Nachfrage hat die Behörde das nicht offengelegt. Das war etwa im Teaser und in der Info-Grafik nicht sauber formuliert. Wir haben das korrigiert.




Update, 4. Juni, 11:00 Uhr: Erst nach der Veröffentlichung hat das LKA Brandenburg weitere Details genannt. Die Behörde habe „bisher keine personenbezogenen Standortdaten von Datenhändlern oder anderen kommerziellen Anbietern bezogen“. Auch seien „bisher keine Dienstleister in Anspruch genommen worden, die solche Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung, aus anderen kommerziell erwerblichen oder unbekannten Quellen zur Verfügung stellen“. Stattdessen habe die Polizei auf Daten von kommerziellen Plattformen „wie beispielsweise von Wirtschaftsauskunfteien“ zurückgegriffen.




netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Autoren Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar.


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KW 22: Die Woche, als die Databroker Files weiter Kreise zogen

Von: Sebastian Meineck

Die 22. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 8 neue Texte mit insgesamt 58.965 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

mit unseren Veröffentlichungen zu den Databroker Files haben wir einiges angestoßen, und der Stein rollt weiter. Es geht um den meist illegalen Handel mit Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie.

In den USA haben Senator*innen und Kongressabgeordnete jüngst das Pentagon befragt, wie dieser Datenhandel US-Soldat*innen gefährdet. Das klingt weit weg – ist aber eine direkte Folge unserer Recherchen. Im November 2024 hatten wir gemeinsam mit dem US-Magazin Wired veröffentlicht, wie Datenhändler NATO und US-Militär bloßstellen.

Anhand von Handy-Ortungen in Deutschland konnten wir genaue Bewegungsprofile von Militär-Angehörigen nachvollziehen. Etwa in Grafenwöhr, dem größten Übungsplatz für das US-Militär in Europa, oder in der Ramstein Air Base, dem Hauptquartier der US Air Force für Europa und Afrika. Die Bewegungsprofile, die wir sahen, führten von Baracken zu Privatadressen, zu Supermärkten und teils bis zu Bordellen.

Nun, da wir eure Aufmerksamkeit haben …


Auf diese Recherche haben sich die US-Senator*innen und Kongressabgeordneten in ihren Fragen direkt bezogen. Und aus der Antwort des US-Kriegsministeriums geht klar hervor: Kommerziell verfügbare Handy-Standortdaten können US-Soldat*innen zur Zielscheibe machen.

Entsprechende Warnungen habe das Zentralkommando bereits an Truppen verschickt. Es ist zuständig für den Nahen Osten, Zentralasien und Teile Südasiens, also auch für jene Soldat*innen, die gerade Angriffe gegen den Iran führen. Zuvor habe man „mehrere Berichte über Bedrohungen erhalten, wonach Gegner kommerzielle Standortdaten ausnutzen, um US-Personal im Einsatzgebiet ins Visier zu nehmen oder zu überwachen“.

Zuerst berichtet hat das die Agentur Reuters, mit Verweis auf die Vorrecherchen von zwei deutschen „news outlets“ – gemeint sind der Bayerische Rundfunk und wir.

Ich erinnere mich noch gut, wie wir 2024 abgewogen hatten, ob wir noch einen extra Artikel zu US-Soldat*innen bringen sollen. Immerhin hatten wir schon berichtet, wie der Datenhandel alle gefährdet – und nationale Sicherheit ist kein Kernthema von netzpolitik.org. Aber wir hatten die Ahnung: Die Perspektive könnte ein Türöffner sein, um Menschen zu erreichen, die sich sonst nicht für Datenschutz und Privatsphäre stark machen, die Massenüberwachung ausweiten statt eindämmen.

Die Reaktionen aus dem Pentagon zeigen: Das hat geklappt. Reuters schreibt: „Gesetzgeber fordern das Pentagon zum Handeln auf und bezeichnen die Adtech-Branche als Bedrohung für die nationale Sicherheit“. Bingo. Möglich ist das jedoch nur, weil unsere Recherchen anschauliche Beispiele liefern, hier etwa für den demokratischen Senator Ron Wyden und sein Team, die seit Jahren mit viel Mühe zu diesem Thema arbeiten.

US-Militär kämpft gegen Werbetracking


Laut Pentagon arbeite man immer noch daran, das Werbetracking auf den Dienstgeräten der Soldat*innen wirksam abzuschalten. Das sei man gerade am Testen…

In meinen Augen zeigt das: Der oftmals zitierte Kontrollverlust rund um Tracking und Datenhandel trifft nicht nur Verbraucher*innen. Selbst eine mächtige Institution wie das US-Militär ringt damit, die gefährliche Spur der angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten abzuschütteln. Wie absurd ist das bitte?

Und damit zurück zum Datenschutz: Seit Jahren fordern Fachleute ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken. Das würde allen eine Menge Ärger ersparen. Mich würde es freuen, wenn der Stein, den wir da ins Rollen gebracht haben, eines Tages den unkontrollierten Datenhandel umkegelt. Davon sind wir aber noch sehr weit entfernt. Stattdessen setzen Regierungen, unter anderem in den USA, die Werbedaten selbst zur Überwachung ein.

Databroker Files in Österreich und Spanien


Auch in internationalen Medien ziehen die Databroker Files derweil weiter Kreise. Diese Woche hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich (ORF) das Thema fürs ZIB Magazin aufbereitet.

Für den spanischen TV-Sender Radiotelevisión Española RTVE wiederum hat mein Kollege Ingo Dachwitz das Geschäft mit unseren Daten erklärt. Die 74-minütige Doku von und mit dem Journalisten Carles Tamayo ist diese Woche erschienen.

Und nächste Woche legen wir nach, wieder zusammen mit unseren Kolleg*innen des Bayerischen Rundfunks. Eine neue Veröffentlichung, eine neue Dimension. Lasst euch überraschen.

Schönes Wochenende und bis die Tage

Sebastian
a German news outlet


Breakpoint: Das Internet verrottet

Tote Links, gelöschte Webpages und geänderte URLs machen das Internet zu einem Ort der Sackgassen. Wie Informationen im Netz verschwinden, erinnert an einen der berühmtesten Bibliotheksbrände der Geschichte. Doch allzu oft sind es nicht Katastrophen, die Wissen vernichten, sondern Desinteresse. Von Carla Siepmann –
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Für 250 Millionen Euro: Bund schafft neue Abhängigkeiten von IT-Konzernen

Für eine dreistellige Millionensumme sollen SAP und Telekom eine „KI-Cloud“ für die öffentliche Verwaltung bauen. Digitalminister Karsten Wildberger nennt das souverän. Unabhängig wird Deutschlands Verwaltung damit nicht, warnen Opposition und Fachleute. Von Esther Menhard –
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Tiere und künstliche Intelligenz: Wie die KI in unser Hackfleisch kommt

Künstliche Intelligenz ist inzwischen in der Massentierhaltung angekommen. Doch können Verhaltensscanner im Stall wirklich das Tierwohl verbessern? Und welches Rezept spuckt ein KI‑Chatbot aus, wenn man ihn nach Spaghetti Bolognese fragt? Mirjam Walser warnt im Interview: Die Folgen von KI für Tiere sind enorm. Von Timur Vorkul –
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Strafanzeige: Journalist wehrt sich gegen Staatstrojaner-Angriff

Ein deutsch-vietnamesischer Journalist wurde mit dem Staatstrojaner Predator angegriffen. Jetzt stellt er Strafanzeige, gemeinsam mit der GFF. Die Staatsanwaltschaft soll die Täter ermitteln und die Grundrechte schützen. Besonders pikant: Nicht nur das Opfer kommt aus Deutschland, sondern auch Anbieter und Kunden. Von Constanze, Andre Meister –
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Unsichere Billigimporte: EU-Kommission überzieht Temu mit einer satten Strafe

Der chinesische Online-Händler Temu schlampt im Umgang mit gefährlichen und illegalen Produkten, hat heute die EU-Kommission festgestellt. Nach X handelt es sich um den zweiten Online-Dienst, der gegen den Digital Services Act verstoßen hat. Von Tomas Rudl –
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Hype um Prognosemärkte hält an: Wetten, dass Familie Trump gewinnt

Während weltweit immer mehr Länder Prognosemärkte als Glücksspiel behandeln, baut die Trump-Regierung ihre Aufsichtsbehörde zum Anwalt der Branche um. In den USA sollen Krypto- und Prognosemärkte so unreguliert wie möglich wachsen können – und Familie Trump profitiert mit. Von Denis Glismann –
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Statt Durchsetzung von Völkerrecht: EU-Mittelmeermission IRINI dient künftig nur noch der Migrationsabwehr

Griechenland und Frankreich lassen das UN-Mandat der Mittelmeermission IRINI gegen Waffenlieferungen auslaufen. Stattdessen unterstützt die EU nun auch das abtrünnige Ostlibyen mit Überwachungstechnik und der Ausbildung libyschen Personals, das dann Flüchtlingsboote abfangen soll. Von Matthias Monroy –
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TikTok, Instagram, Youtube: Plattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren

Wenn Social-Media-Plattformen zu viel oder zu wenig löschen, können sich Nutzer:innen beim Appeals Centre Europe beschweren. In mehr als 1.700 Fällen hielten die Schlichter:innen die Entscheidungen der Tech-Konzerne für falsch. Sie bemängeln „markante und immer wiederkehrende Probleme“. Von Denis Glismann –
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Du siehst aber jung aus: Meta will uns bis auf die Knochen überwachen

Von: Sebastian Meineck

Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.

Ein freundlich wirkendes Skelett vor schwarzem Hintergrund, es scheint zu lächeln.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org

Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.

Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.

Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.

Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.

Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.

1. Bergen Metas Alterskontrollen Gefahren?


Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.

  • Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
  • Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
  • Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
  • Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
  • Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.

2. Warum macht Meta das?


Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.

Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.

  • Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
  • Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
  • Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.

3. Ist das neu?


Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.

Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.

4. Darf Meta das?


Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.

Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.


Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“

Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:

Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.


Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“

5. Was passiert als nächstes?


Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.

Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.


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Familienministerium: Fachleute blenden Gefahren von Alterskontrollen aus

Von: Sebastian Meineck

Die Familienministerin will ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Die von ihr berufenen Expert*innen eher nicht. Das zeigt deren erster Bericht – der jedoch eine gefährliche Leerstelle bei Alterskontrollen lässt. Die Analyse.

Ein Foto zeigt Familienministerin Karin Prien und die Co-Vorsitzenden der Expert*inen-Kommission, Nadine Schön und Olaf Köller
Familienministerin Prien (rechts) mit den Co-Vorsitzenden der Expert*innen-Kommission, Schön und Köller. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/IPON; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit einem pauschalen Social-Media-Verbot ist Kindern und Jugendlichen eher nicht geholfen, dafür sind die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex. Das geht hervor aus dem mit Ungeduld erwarteten ersten Bericht der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 20. April. Im Vorfeld hatte Familienministerin Karin Prien (CDU) für ein Social-Media-Verbot geworben.

Auf 128 Seiten fächern die von ihr beauftragten Fachleute nun auf, was jungen Menschen im Netz passieren kann, und wo Hilfe ansetzen könnte. Dabei geht es nicht nur um Technologien und Plattform-Regulierung, sondern auch um die Rolle von Eltern, Schulen oder Ärzt*innen.

Die aktuelle Bestandsaufnahme soll lediglich „Handlungsfelder“ beschreiben. Konkrete Handlungsempfehlungen wollen die Expert*innen erst Ende Juni vorlegen. Erkennen lässt sich dennoch, in welche Richtung manche Empfehlungen gehen könnten. So legt der Bericht unter anderem strenge Alterskontrollen nahe.

Auf die Gefahren dieser Maßnahme für Privatsphäre, Datenschutz und Teilhabe aller Menschen im Netz gehen die Fachleute jedoch nicht ein. Diese Leerstelle fällt umso mehr ins Auge, weil im März mehr als 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief eindringlich vor Alterskontrollen gewarnt hatten.

Unsere Analyse zeigt: Ohne kritische Auseinandersetzung mit den Technikfolgen von Alterskontrollen drohen die Expert*innen des Familienministeriums einen Kernaspekt der Debatte zu unterschätzen.

Die 5C-Typologie: Das droht jungen Menschen im Netz

Ausführlich beschreiben die Expert*innen zunächst, was jungen Menschen im Netz drohen kann. Dabei nutzen sie die sogenannte 5C-Typologie. Das Modell sortiert die Phänomene in fünf Gruppen, die mit dem Buchstaben C beginnen.

  1. Content: Hier geht es um für junge Menschen potenziell schädliche Inhalte wie Gewalt, Hass und Pornografie, aber auch Fehl- und Desinformation.
  2. Contact: Im persönlichen Kontakt können Erwachsene junge Menschen etwa in Abhängigkeitsverhältnisse locken und sexuell erpressen, sie stalken oder für extremistische Ideologien rekrutieren.
  3. Conduct: Diese Risiken drehen sich um Verhalten unter Minderjährigen; hier können junge Menschen sowohl Opfer als auch Täter*innen sein. Es geht unter anderem um Mobbing, sexuelle Belästigung oder Communitys, in denen sich junge Menschen dazu motivieren, sich selbst zu verletzen.
  4. Contract: Hier geht es um Risiken, die sich auf Verträge oder kommerzielle Ausnutzung beziehen. Junge Menschen können etwa durch manipulative Designs oder glücksspielähnliche Mechanismen dazu verleitet werden, ihr Taschengeld zu verprassen.
  5. Cross-cutting: Zuletzt soll eine Sammelkategorie namens Querschnitt weitere Risiken bündeln, etwa Verletzung der Privatsphäre, negative Folgen für die Gesundheit wie Bewegungsmangel oder auch Diskriminierung.

Wie schlecht geht es jungen Menschen also in der digitalen Welt? Der Bericht fasst hierzu viele Studien zusammen, das Gesamtbild ist ambivalent. Manches ist alarmierend – etwa, dass 4,7 Prozent der 10- bis 17-Jährigen in Deutschland „die Voraussetzungen für eine pathologische Nutzung sozialer Netzwerke“ erfülle sollen. Andere Befunde wiederum machen Mut – etwa dass sich soziale Medien positiv auf die „Lebenszufriedenheit“ auswirken können.

Typisch Wissenschaft: Es kommt drauf an

Für die Debatte um ein Social-Media-Verbot liefert die Bestandsaufnahme zwei wichtige Differenzierungen. Erstens zeigt die 5C-Typologie eindrücklich: Digitale Gefahren für junge Menschen lassen sich nicht auf soziale Medien reduzieren. Sie umfassen unter anderem auch Messenger (etwa beim Mobbing), Websites (etwa bei Gewaltdarstellungen) oder die Gaming-Welt (etwa bei manipulativen Designs). Ein Zuschnitt allein auf soziale Medien dürfte den Punkt verfehlen.

Zweitens zeigen die Schilderungen zum Forschungsstand: Digitale Gefahren für junge Menschen lassen sich nicht nur am Alter oder der Bildschirmzeit festmachen. „Aus der bisherigen Forschung lässt sich ableiten, dass digitale Risiken und Belastungen nicht für alle Jugendlichen gleichermaßen auftreten, sondern nach Geschlecht, Alter, und soziodemografischem Kontext variieren können“, schreiben die Forschenden.

Durchblick statt Schnellschüsse

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Es sei „entscheidend, nicht nur die Nutzungsdauer zu betrachten, sondern auch typische Nutzungsweisen sowie die Inhalte, denen Jugendliche ausgesetzt sind.“ Mehrere Studien würden betonen, „dass Auswirkungen digitaler Technologien weder einheitlich negativ noch einheitlich positiv sind, sondern die Wirkungen variieren – je nach Persönlichkeit, Nutzungsform, Plattform, Zeitverlauf und Lebenslage.“

Herunterdampfen lässt sich das auf die Formel: Es kommt drauf an.

Als anschauliches Beispiel nennen die Expert*innen junge Menschen, die Depressionen oder Angststörungen haben. Für sie kann etwa der soziale Vergleich durch Likes besonders belastend sein. Ein anderes Beispiel sind junge Menschen, die aufgrund emotionaler oder sexueller Misshandlung traumatisiert sind. Für sie wiegen Phänomene wie Mobbing oder nicht-einvernehmliche sexualisierte Kontaktaufnahme schwerer.

Zugleich halten die Expert*innen fest, wie wichtig die digitale Welt gerade für vulnerable junge Menschen sein kann:

(Digitale) Verbundenheit hat insbesondere für Jugendliche in isolierten Lebenssituationen einen hohen Stellenwert. Eine besonders konsistente Erkenntnis ist, dass marginalisierte Jugendliche überdurchschnittlich stark von Social Media profitieren. Dies betrifft queere Jugendliche, ethnische oder religiöse Minderheiten sowie Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen.

Für diese Gruppen und insbesondere für Gruppenangehörige aus ländlichen Regionen sind digitale Räume häufig die einzigen Orte, an denen sie akzeptierende Gemeinschaften finden, ihre Identität ausdrücken können und verlässliche Peer-Unterstützung erfahren. Plattformen werden damit zu einem niedrigschwelligen Zugangspunkt zu emotionaler Hilfe und stabilisierenden Beziehungserfahrungen.

Mit Blick auf die Rechtslage schlussfolgern die Expert*innen, es bedürfe „einer besonderen Begründung pauschaler Nutzungsverbote, die sich undifferenziert auf ganze Altersgruppen von Nutzenden erstrecken“. Kurzum: Der Bericht ist ein Dämpfer für alle, die sich Rückenwind für ein Social-Media-Verbot erhofft hatten.

Zumindest in ihrer Reaktion auf den Zwischenbericht hat Familienministerin Prien nicht erneut auf ein Social-Media-Verbot gepocht, sondern sich differenziert und zurückhaltend geäußert: „Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen.“ Die Ministerin erwarte nun „mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen“.

Von Eltern bis Ärzt*innen: Diese Menschen sollen Kindern helfen

Aktuell dreht sich die öffentliche Debatte um Jugendschutz im Netz vor allem um Regulierung und Technologien. Große Teile des Zwischenberichts haben dagegen einen anderen Fokus: Menschen.

Ausführlich gehen die Expert*innen auf die Rolle von Eltern ein. Aus dem Bericht geht hervor: Die Erwachsenen sollen erst einmal selbst das Handy weglegen: „Elterliches Medienverhalten, Erziehungsstil und mediale Vorbildfunktion beeinflussen das Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen.“

Programme für Prävention würden vor allem Eltern erreichen, die schon sensibilisiert sind, heißt es weiter. „Manche Eltern werden nur schwer oder gar nicht erreicht.“ Der Grund: Ein Großteil der Angebote für Eltern sei lediglich auf Deutsch und würde die „unterschiedlichen Lebenslagen von Familien“ nicht adressieren. Das deutet darauf hin, dass aktuelle Hilfsangebote wohl Familien benachteiligen, die ohnehin weniger Privilegien haben.

Wichtig ist dem Bericht zufolge außerdem, dass Eltern und Schulen an einem Strang ziehen: „Digitale Erziehung ist wirksamer, wenn Schule und Elternhaus konsistente Normen und Regeln festlegen“, so die Expert*innen. Ein wirksamer Erziehungsstil setze auf „Wärme, Struktur und Partizipation“. Die Formulierung lässt aufhorchen: Wärme statt Verbote.

Neben Eltern und Lehrer*innen gehen die Expert*innen auf weitere Menschen ein, die helfen können, gerade um „Familien mit Unterstützungsbedarf tatsächlich zu erreichen“. Konkret nennen sie Kinderärzt*innen, Gynäkolog*innen und Hebammen, „da sie in der Regel das Vertrauen der Familien genießen“.

Elternverbände sehen Daten von Kindern in Gefahr

Um Menschen geht es auch in der Kinder- und Jugendhilfe oder der Medienpädagogik. Letztere sei eine „freiwillige Leistung der Länder und Kommunen“, schreiben die Expert*innen; eine verlässliche Finanzierung sei „nicht gegeben“.

Sogar Polizist*innen sollen dem Bericht zufolge die Lage für Kinder und Jugendliche im Netz verbessern. Obwohl die Expert*innen keine Handlungsempfehlungen aussprechen wollen, heißt es im Bericht: Es „fehlt“ an „Formen zufälliger Sichtbarkeit von Polizeibehörden im Sinne einer Form von virtuellen Streifen in Deutschland.“ Der direkte Kontakt mit Beamt*innen im Netz könne angeblich die Bereitschaft junger Menschen erhöhen, Dinge wie Grooming anzuzeigen.

Was all diese Ansätze gemeinsam haben: Eltern und Fachkräfte müssten sich vermehrt Kindern und Jugendlichen widmen. Im Gegensatz zu Verboten und technischen Hürden kostet das Zeit und Geld.

Alterskontrollen: Die Achillesferse des Berichts

Auch Plattformregulierung spielt eine wichtige Rolle im Zwischenbericht. Das zentrale Regelwerk hierfür ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Demnach müssen unter anderem große Social-Media-Plattformen Maßnahmen zum Schutz junger Menschen ergreifen. Zum Beispiel können sie Chat-Kontakte mit Fremden einschränken oder es Nutzer*innen einfach machen, Vorfälle zu melden.

Eine wichtige Rolle spielen auch manipulative und suchtfördernde Designs, insbesondere die Sogwirkung personalisierter Feeds, von denen man sich ohne starke Impulskontrolle kaum lösen kann. Mithilfe des DSA könnte die EU genau dort ansetzen und Social-Media-Konzerne dazu zwingen, nicht länger die Aufmerksamkeit junger Menschen mit allen Mitteln zu Geld zu machen.

Alterskontrollen sind laut DSA nur eine Option unter mehreren solcher Vorsorgemaßnahmen. Offenbar wollen die Expert*innen Alterskontrollen jedoch mehr ins Zentrum rücken, eventuell zur Pflicht machen. Das zeigt folgender Schlüsselsatz:

Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie sie der DSA vorsieht, können ihre volle Wirksamkeit nur mithilfe einer funktionalen Altersüberprüfung entfalten.

Dahinter steckt ein folgenschwerer Regulierungsansatz. In diesem Fall wären Alterskontrollen überhaupt erst die Grundlage für weitere Jugendschutzmaßnahmen. Sie würden nicht mehr dazu dienen, junge Menschen von einer Plattform auszusperren. Stattdessen würden sie sicherstellen, dass junge Menschen einen Account wirklich nur im passenden Jugendschutz-Modus nutzen. Die mögliche Konsequenz wären großflächige Alterskontrollen über weite Teile des Internets.

Obwohl die Expert*innen noch keine Handlungsempfehlungen aussprechen wollen, fordern sie im Zwischenbericht sogar eine Ausweitung der Alterskontrollen über den aktuellen DSA hinaus: „Ausgangspunkt einer Altersverifikation sollten jedoch grundsätzlich bestehende Risiken für Kinder und Jugendliche sein, daher ist der Schutz auszuweiten“, heißt es. Konkret nennt der Bericht „Klein- und Kleinstunternehmer“, die der DSA aktuell von Jugendschutz-Pflichten ausnimmt.

Auch das hätte weitreichende Folgen: Selbst Unternehmen mit nur einem Angestellten müssten demnach möglicherweise Alterskontrollen für ihre Online-Angebote einführen.

Forschende schlagen Alarm: Kontrollen „nicht hinnehmbar“

Solche Alterskontrollen sind nicht bloß ein Website-Feature. Um, wie oft gefordert, wirksam zu sein, müssen sich Nutzer*innen etwa mit Ausweisdokumenten oder biometrischen Gesichtsscans verifizieren. Die eingangs erwähnten mehr als 400 Forscher*innen aus den Bereichen Technologie, IT-Sicherheit und Privatsphäre warnten in ihrem offenen Brief eindringlich vor den Folgen.

Es fehle ein klares Verständnis dafür, was Alterskontrollen anrichten können – für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Deren Einführung ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Staaten sollen Social-Media-Verbote stoppen

Jüngst hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Umsetzung von Alterskontrollen präsentiert: Eine App, die zunächst nur auf iOS und Android läuft, und primär Ausweispapiere nutzt. Bereits das schafft potenziell gefährliche Abhängigkeiten von den US-Konzernen Apple und Google, führt zu einem Handy-Zwang und benachteiligt Menschen, die keine (oder keine mit der App kompatiblen) Papiere haben.

Rund um die Alterskontroll-App der EU gibt es zudem mehrere technische Unklarheiten und falsche Versprechungen. So soll die App laut EU-Kommission „komplett anonym“ sein, setzt aber noch auf Pseudonyme. Die Spezifikationen der App bieten in der nationalen Umsetzung viele Spielräume, die Privatsphäre schlimmstenfalls weiter schwächen.

Die größte Gefahr von Alterskontrollen liegt jedoch darin, dass sie eine umfassende Kontroll-Infrastruktur im Netz schaffen. Selbst wenn zu Beginn Datenschutz und Privatsphäre im Mittelpunkt stehen: Es bräuchte lediglich eine kleine Anpassung im Code und eine neue Rechtsgrundlage – fertig wären Ausweis- und Klarnamenpflicht im Netz. Alterskontrollen rücken die EU gefährlich nah an eine Form der Massenüberwachung, die in der Türkei gerade auf dem Weg ist.

Reaktion: SPD-Fraktion will „verpflichtende“ Altersverifikation

Für ihren Zwischenbericht mussten sich die Forschenden wohl sehr beeilen. Ursprünglich sollten alle Ergebnisse in Ruhe gemeinsam erscheinen, nach einem Jahr Arbeit. Aber Spitzenpolitiker*innen aus Bund, Ländern und der EU erhöhen seit Monaten den Druck.

Die Co-Vorsitzende der Expert*innen-Kommission hatte dem Tagesspiegel noch im März gesagt: „Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen“. Daraus ist nichts geworden. Früher als ursprünglich geplant hatten die Expert*innen nun die Bestandsaufnahme vorgelegt. Und selbst das geht manchen nicht schnell genug.

Nach der ersten Veröffentlichung, die ausdrücklich noch keine konkreten Empfehlungen geben sollte, sieht sich die SPD bereits in ihren Forderungen bestätigt. In einer hastigen Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Bundestag pochte die jugendpolitische Sprecherin Jasmina Hostert unter anderem auf „verpflichtende, datensparsame Altersverifikation“. Die CDU hatte sich schon per Parteitagsbeschluss im Februar auf verpflichtende Alterskontrollen eingeschworen.

Solche Schnellschüsse werfen die Frage auf, wie viel Respekt die Regierungsparteien gegenüber Wissenschaft und evidenzbasierter Politik haben. Zugleich zeigen sie den Expert*innen, wofür sich die Politik offenkundig am meisten interessiert. Zumindest bisher scheinen die Technikfolgen von Alterskontrollen für die Expert*innen-Kommission keine große Rolle gespielt zu haben.


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Mit Merz und von der Leyen: Macron will Alterskontrollen für alle durchboxen

Von: Sebastian Meineck

Der französische Präsident Emmanuel Macron schwört die EU auf Alterskontrollen ein. Dafür liegt er unter anderem Kommissionspräsidentin von der Leyen und Bundeskanzler Merz in den Ohren. Mit steigendem Tempo steuert die EU auf eine Ausweispflicht im Netz zu.

Porträt von Emmanuel Macron und Ursula von der Leyen.
Emmanuel Macron und Ursula von der Leyen, hier im Oktober 2025. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MAXPPP, Bearbeitung: netzpolitik.org

Viele Spitzenpolitiker*innen wollen gerade Alterskontrollen und ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Der französische Präsident Emmanuel Macron will es ganz besonders. Medienwirksam treibt er das Vorhaben europaweit voran und versucht, andere Mitgliedstaaten auf Linie zu bringen.

Am gestrigen Donnerstag hat Macron zu einer Videokonferenz geladen. Dabei waren EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und weitere hochrangige Vertreter*innen von EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel: koordiniert vorgehen.

Auf Twitter-Nachfolger X sprach Macron von einer „Bewegung“. Ein von ihm veröffentlichter Videoclip zeigt eine Aufnahme des Bildschirms mit den zugeschalteten Gästen, darunter Bundeskanzler Merz. „Hier sind rund ein Dutzend Staaten vertreten“, so ein Schriftzug im Videoclip.

Über die Teilnahme des Kanzlers ist die französische Regierung offenbar besonders stolz. Im Vorfeld sagte ein Élysée-Sprecher, das sende ein „Signal“. Im Vergleich zu Frankreich ist die Position der Bundesregierung in Sachen Social-Media-Verbot nämlich noch verhalten.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte im Dezember 2025 das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien. Dort dürfen große Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube jungen Menschen keine Accounts mehr erlauben. Dafür sollen sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. Nun drängen mehrere EU-Mitgliedstaaten auf ein ähnliches Modell.

Rechtssicher möglich wäre das jedoch nur mit einer EU-weiten Regelung. Deshalb erhöhen die Befürworter*innen Woche für Woche den Druck auf die EU-Kommission. Staats- und Regierungsschef*innen, etwa aus Spanien und Deutschland, stellen Forderungen auf oder schreiben der Kommissionspräsidentin dringliche Briefe. Mitgliedstaaten wie Frankreich und Griechenland bringen bereits nationale Gesetze auf den Weg. EU-Parlament und Rat beziehen Position.

Die gestrige Videokonferenz ist also nur der (bisherige) Gipfel der Bemühungen.

Ausweispflicht im Netz? Das droht konkret

Der an den Tag gelegte Eifer könnte den Eindruck erwecken, Europa müsse auf eine plötzliche Katastrophe reagieren. Das ist aber nicht der Fall: Es gibt keine Hinweise, dass soziale Medien aktuell schädlicher wären als beispielsweise vor fünf Jahren. Die Forschungslage über gesundheitliche Gefahren sozialer Medien für Minderjährige ist nach wie vor unklar; Warnungen aus der Wissenschaft sind in der Gesamtschau eher vorsichtig.

Anders sieht jedoch das Bild aus, dass Spitzenpolitiker*innen zeichnen. Ursula von der Leyen hatte diese Woche die neue EU-Alterskontroll-App in ihrer Rede sogar mit der Einführung der Covid-App verglichen. Als wären soziale Medien eine Pandemie, die Europa überrollt und dabei vor allem Kinder und Jugendliche infiziert. Worauf genau steuert Europa da gerade zu?

Das in eine künstliche Drohkulisse gerahmte Vorhaben lässt sich auf vier Module herunterbrechen.

  • Erstens geht es um ein EU-weites einheitliches Mindestalter für soziale Medien – ähnlich wie für einen Auto-Führerschein. Es könnte irgendwo zwischen 12 und 16 Jahren liegen. Frankreich will es bei 15 Jahren ansetzen. Schon jetzt geben Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter vor: etwa 13 Jahre bei TikTok oder 16 Jahre bei YouTube. Für ein EU-weites Mindestalter allein wären die rechtlichen Hürden eher gering.
  • Zweitens geht es um die Verpflichtung, dass Plattformen dieses Mindestalter mit strengen Alterskontrollen sichern müssen, etwa auf Basis von Ausweisdokumenten. Eine solche Pflicht gibt es bereits für Pornoseiten, die nur ab 18 Jahren erlaubt sind. Für soziale Medien dagegen gilt das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das strenge Alterskontrollen nur als eine von mehreren Optionen vorsieht. Möchte die EU also soziale Medien zu solchen Alterskontrollen verpflichten, müsste der DSA angepasst werden.
  • Drittens geht es um die wirksame Durchsetzung einer möglichen Pflicht zu strengen Alterskontrollen. Das Beispiel von Pornoseiten zeigt: Nur weil eine strenge Pflicht de jure gilt, heißt es noch lange nicht, dass Websites sich auch de facto daran halten. Eigentlich dürfte es in der EU keine frei zugänglichen Pornoseiten geben. Seit Jahren laufen dazu Rechtsstreitigkeiten. Social-Media-Seiten sind jedoch weniger rebellisch als Pornoseiten. Sie könnten sich entsprechenden Gesetzen beugen – in Australien tun sie es auch, zumindest widerwillig.
  • Viertens geht es um einheitliche Methoden für strenge Alterskontrollen. Die EU hat hierfür jüngst eine Alterskontroll-App vorgestellt, die EU-weit ausgerollt werden soll. Später soll sie in der neuen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) aufgehen. Nutzer*innen sollen in der App etwa ein Ausweisdokument hinterlegen, das ihr Alter verrät. Die App soll dann lediglich weitergeben, ob eine Person eine bestimmte Altersschwelle überschritten hat. Rund um die App gibt es jedoch mehrere technische Unklarheiten und falsche Versprechungen.

Sobald alle vier Module wie Zahnräder ineinandergreifen, könnte ein mächtiger Kontrollapparat entstehen, der das Internet, wie wir es bisher kennen, umkrempelt. In diesem Szenario wäre es zwar weiterhin möglich, Alterskontrollen mit Tricks zu umgehen – etwa mit einem VPN-Dienst. Dennoch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Nutzer*innen lieber den offiziell gewünschten Weg geht und sich künftig mit einer Ausweis-App durchs Netz bewegt.

Zwei Updates könnten den Überwachungs-Apparat scharfstellen

Für Anonymität im Netz ist das eine Gefahr. Aktuell setzt die Alterskontroll-App der EU auf Pseudonyme, auch wenn die EU-Kommission versucht, die Kontrollen als „komplett anonym“ zu verkaufen. Technische Systeme lassen sich allerdings mühelos verändern. Vom Kontrollapparat zum Apparat für Massenüberwachung wäre es – theoretisch – kein allzu großer Schritt mehr. Dafür bräuchte es nur zwei Updates:

  • Ein technisches Update könnte die App von Pseudonymen auf Klarnamen umstellen.
  • Ein juristisches Update müsste dafür die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.

Mit der Begründung, Kinder und Jugendliche zu schützen, erschaffen Emmanuel Macron, Ursula von der Leyen und weitere Befürworter*innen von Alterskontrollen also gerade eine neue Infrastruktur, um alle Menschen im Netz umfassend zu kontrollieren. Und diese Infrastruktur wäre nur zwei Updates davon entfernt, Anonymität im Netz weitgehend abzuschaffen.

Weiter wäre es mit diesem Kontrollapparat möglich, bestimmte Personengruppen systematisch aus digitalen Räumen auszuschließen, etwa weil sie eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten oder weil sie keine erforderlichen Papiere besitzen. – Wie weit ist dieses Szenario entfernt?

Erste Hürde: Die Alterskontroll-App ist nicht fertig

Rund um Alterskontrollen gibt es eine auffällige Diskrepanz zwischen dem, was Befürworter*innen sagen, und dem, was der Fall ist. So hat Kommissionspräsidentin von der Leyen die Alterskontroll-App diese Woche für „technisch fertig“ erklärt. In einem nachgelagerten Pressebriefing betonte ein Pressesprecher mit gepresster Stimme, die App sei „fertig!“. Ein hochrangiger EU-Beamter sprach im selben Pressebriefing von einem „Goldstandard“.

Der Blick in den Code und die Spezifikationen zeigt jedoch: Die App ist nicht fertig. Einiges ist noch nicht abschließend geklärt. So braucht es je nach Nationalstaat und unterstützten Altersnachweisen eigene Umsetzungen der App. Dabei gibt es viele Spielräume, die am Ende mehr oder weniger Privatsphäre versprechen. IT-Sicherheitsexperten warnen bereits vor Lücken.

Deutschland wiederum will die Alterskontroll-App gar nicht erst einführen, wie jüngst ein Sprecher des Digitalministeriums gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) erklärte. Offenbar liegt der Fokus in Deutschland auf der digitalen Brieftasche.

Aus der Bundesagentur für Sprunginnovationen heißt es laut SZ: Die technischen Standards der Alterskontroll-App würden von jenen aus der Verordnung für die digitale Brieftasche abweichen, „ohne, dass dadurch ein Mehrwert entsteht“. Das deutet darauf hin: Der angebliche „Goldstandard“ könnte zum Rohrkrepierer werden.

Zweite Hürde: Der DSA steht im Weg

Weiter ist noch nicht entschieden, ob und inwiefern die EU-Kommission bereit wäre, Social-Media-Plattformen zu strengen Alterskontrollen zu verpflichten. Dafür müsste sie nämlich den DSA anfassen. Gibt es dafür einen politischen Willen? In ihren Äußerungen zur Videokonferenz mit Macron, von der Leyen und weiteren Spitzenpolitiker*innen hielt sich die EU-Kommission offenbar bewusst alle Türen auf.

Ursula von der Leyen schrieb auf Twitter-Nachfolger X: „Mit dem DSA haben wir EU-weite Regeln.“ Eltern sollten sich keine Sorgen machen. Das deutet darauf hin: Nein, es kommen keine neuen Gesetze, die über den DSA hinausgehen.

Am selben Tag allerdings sagte ein Kommissionssprecher dem Fachmedium Mlex: „Natürlich erwarten wir von Online-Plattformen, einschließlich sozialer Medien, dass sie angemessene Verfahren zur Altersverifikation haben, wenn für ihre Dienste Altersbeschränkungen gelten.“ Das wiederum deutet in eine andere Richtung: Die EU-Kommission könnte versuchen, bei der Durchsetzung des DSA auf strenge Altersverifikation zu pochen. Plattformen allerdings könnten sich dann rechtlich dagegen wehren und auf den Spielräumen beharren, die ihnen laut DSA zustehen.

Aktuell muss die EU-Kommission über das französische Social-Media-Verbot bis 15 Jahre entscheiden, und zwar im sogenannten Notifizierungsverfahren. Hier soll sich klären, ob das geplante nationale Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Das könnte eng werden: In zwei Gutachten hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags keine Spielräume für nationale Alleingänge bei diesem Thema gesehen.

Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Als die französische Regierung jüngst in einem Pressebriefing auf deren juristisch fundierte Einschätzung angesprochen wurde, wollte sie davon nichts wissen. Ein Sprecher weigerte sich, zu kommentieren, was „irgendein“ deutsches Gremium sage.

Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Abseits

Ähnlich wie die EU-Kommission hält sich Deutschland noch alle Türen auf. Zwar haben bereits Kanzler, Vizekanzler, die CDU und wichtige SPD-Politiker*innen Position bezogen – für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Die CSU dagegen ist skeptisch. Und die Bundesregierung teilte jüngst mit, sie habe sich noch nicht festgelegt.

Mit zunehmender Ungeduld schielen die Befürworter*innen des Modells auf zwei Expert*innen-Kommissionen; eine auf Deutschland- und eine auf EU-Ebene. Dort sollen Fachleute bis spätestens Sommer Handlungsempfehlungen für Jugendschutz im Netz vorlegen. Ihnen dürfte allerdings bewusst sein, dass Politiker*innen auf höchster Ebene gerade Entscheidungen vorwegnehmen. Wie groß ist wohl das Interesse der Forschenden, den Staats- und Regierungschef*innen mit möglicherweise abweichenden Positionen in die Parade zu fahren?

Keinerlei politisches Gehör findet derweil eine breite interdisziplinäre Palette an Kritiker*innen aus den Bereichen Kinderschutz, Pädagogik und Wohlfahrt, aus Elternverbänden, aus Datenschutz und IT-Sicherheit bis hin zur Kirchen-Organisationen. Viele lehnen sowohl ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige ab als auch strenge Alterskontrollen für alle. Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen kommen in der politischen Debatte – wenn überhaupt – nur am Rande vor.


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Gesichtsscan und Handy-Zwang: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“

Von: Sebastian Meineck

Mit einer Handy-App für iOS und Android sollen Menschen in der EU künftig ihr Alter gegenüber Plattformen nachweisen. Doch der Nutzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fraglich. Nutzende sollen zudem ihr Gesicht scannen lassen.

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen verspricht mehr, als die Alterskontroll-App (derzeit) kann. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Andalou Images

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Digitalkommissarin Henna Virkkunen haben heute die neue Alterskontroll-App der EU vorgestellt. Mit ihr sollen Menschen in der EU ihr Alter gegenüber altersbeschränkten Online-Diensten nachweisen können.

Von der Leyen zufolge sei die App „technisch fertig“ und funktioniere auf „jedem“ Gerät. Allerdings soll es die App zunächst nur für iOS und Android geben. Auf den üblichen App-Marktplätzen ist sie zudem noch nicht verfügbar. Das heißt, die App ist noch nicht fertig und läuft nicht auf jedem Gerät.

Vielmehr sollen nun Entwickler*innen den Code nutzen, um daraus eigene Versionen der App zu bauen und auf den Markt zu bringen. Die EU-Kommission hofft sogar darauf, dass die App ein weltweiter „Goldstandard“ werde, wie ein Kommissionsbeamter in einem nachgelagerten Pressebriefing erklärte.

Alterskontrollen sind einerseits eine Option, mit der Plattformen Minderjährige schützen sollen; Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Andererseits sind verpflichtende Alterskontrollen eine Kernforderung für die Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Minderjährige, auf das mehrere EU-Mitgliedstaaten derzeit drängen.

Nutzende sollen ihr Gesicht scannen lassen

Bereits vor einem Jahr hatte die EU ein Konzept für die App vorgestellt; wenig später folgte ein Prototyp mit Google-Bindung. In der App sollen Nutzer*innen zunächst ihr Ausweisdokument hinterlegen können. Dann sollen sie per Handy-Kamera ihr Gesicht scannen lassen, wie ein neues Werbevideo der EU-Kommission zeigt.

Die App soll daraufhin prüfen, ob das gescannte Gesicht mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Dabei kommt offenbar ein biometrischer Vergleich zum Einsatz. Einmal eingerichtet soll die App einem Online-Dienst mitteilen können, ob man bereits 18 Jahre alt ist oder nicht – ein Klarname soll nicht übermittelt werden.

Der Screenshot zeigt das Gesicht eines Mannes auf dem Smartphone-Bildschirm im Prototyp der Alterskontroll-App.
Bist du’s wirklich? Video der EU-Kommission zeigt Gesichtserkennung in der Alterskontroll-App. - Alle Rechte vorbehalten EU-Kommission

Dass die App auch das Gesicht der Nutzer*innen scannen soll, war zuvor nicht Thema. Selbst in ihrer Rede zur Vorstellung der App betonte von der Leyen: Man wolle nicht, dass Plattformen Gesichter scannen. Ein Scan durch die Alterskontroll-App dagegen ist für die EU-Kommission offenbar in Ordnung.

Für die Akzeptanz in der Bevölkerung könnte das ein Problem sein. Gegenüber netzpolitik.org sagte etwa Anja Treichel, Geschäftsführerin des Vereins „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, im März:

Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.

Von der Leyen nennt irreführende Gründe für Alterskontrollen

Die Rede der Kommissionspräsidentin zur neuen Alterskontroll-App ist an mehreren Stellen lückenhaft oder irreführend. Zunächst listet von der Leyen eine Reihe von Risiken und Gefahren für Minderjährige auf, die sich angeblich mithilfe der Alterskontroll-App bekämpfen lassen sollen:

  • Cybermobbing
  • suchtfördernde Designs
  • personalisierte Inhalte
  • Bildschirmzeit
  • schädliche und illegale Inhalte
  • Grooming, also die sexuelle Anbahnung von Kontakten durch Erwachsene

Für einen Großteil dieser Gefahren erweisen sich Alterskontrollen jedoch als Scheinlösung.

Cybermobbing erleben junge Menschen in großen Teilen im Umfeld aus Gleichaltrigen, oftmals sogar Mitschüler*innen – Alterskontrollen können dagegen nichts ausrichten.

Suchtfördernde Designs und personalisierte Inhalte lassen sich durch das Gesetz über digitale Dienste und möglicherweise den kommenden Digital Fairness Act abmildern oder gänzlich verbieten. Das schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle. Es wäre im Vergleich dazu weniger zielführend, lediglich jüngere Menschen von betroffenen Plattformen auszuschließen.

Bei der Bildschirmzeit junger Menschen in Deutschland wiederum spielt laut KIM-Studie 2024 Fernsehen eine dominante Rolle. Alterskontrollen für Online-Dienste dürften daran wenig ändern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten von unter 14-Jährigen in Deutschland sind der Studie zufolge: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.

Schädliche und illegale Inhalte suchen und finden junge Menschen auch gezielt auf Seiten, die sich nicht an Regeln halten. Eine Rolle spielen dabei unter anderem Neugier und Mutproben. Alterskontrollen dürften den Zugang hierzu nicht stoppen.

Beim Grooming suchen Erwachsene über Chats Kontakt zu Minderjährigen, gerade an digitalen Orten, wo sich viele junge Menschen aufhalten. Hier könnten nach Alter abgestufte Funktionen ein Baustein sein. So lassen sich Accounts von Minderjährigen etwa abhärten, sodass Fremde sie schwerer kontaktieren können. Denkbar wäre auch, Direktnachrichten von Erwachsenen an junge Menschen einzuschränken. Flächendeckende, ausweisbasierte Kontrollen bräuchte es dafür jedoch nicht; eine Alternative sind sichere Voreinstellungen.

Von der Leyen ignoriert Warnungen aus der Wissenschaft

Die zweite Leerstelle in von der Leyens Rede: Sie blendet fundamentale Bedenken an Alterskontrollen aus. Anfang März haben 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief gefordert: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Durchblick statt Schnellschüsse

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Ein zentraler Kritikpunkt an Alterskontrollen sind Einschnitte in die Grundrechte auf Teilhabe und Information von allen, die die neuen Hürden nicht überwinden können oder wollen. Es geht um allein in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende Menschen, die keine Papiere haben – oder zumindest keine, die mit einer Ausweis-App kompatibel wären. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

Für sie müsste es also Alternativen geben. Eine bereits verbreitete Methode sind – einmal mehr – KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person abschätzen. Die deutsche Medienaufsicht empfiehlt diese Technologie bereits für unter anderem Pornoseiten; in Australien kommt sie für altersbeschränkte Social-Media-Plattformen zum Einsatz. Einerseits ist solche Software fehleranfällig und diskriminierend, andererseits birgt die Technologie Risiken für Datenschutz und Privatsphäre.

Die App soll auf Google, Apple und Pseudonyme setzen

An mindestens zwei Stellen preist von der Leyen Fähigkeiten der App an, die nicht den online beschriebenen Funktionen entsprechen.

Erstens sei die App von der Leyen zufolge „komplett anonym“. Anonym bedeutet ohne Namen. Aktivitäten lassen sich niemandem zuordnen. In den App-Spezifikationen steht jedoch: „Es werden Domain-spezifische Kennungen oder Pseudonyme verwendet“. Das kann bedeuten: Je nach Online-Dienst erhalten Nutzer*innen ein Pseudonym, zum Beispiel für eine bestimmte Videoseite. Folglich wäre es möglich, dass diese Videoseite durchaus mehrere Aktivitäten diesem einen Pseudonym zuordnen kann.

Von einem Pseudonym zum Klarnamen wäre es dann mitunter nicht mehr allzu weit. Denn Website-Betreiber*innen könnten zur Unterscheidung von Nutzer*innen weitere Eckdaten heranziehen, etwa IP-Adresse und Browser-Einstellungen. Eine tatsächlich anonyme Alterskontrolle würde dagegen ohne ein solches Domain-spezifisches Pseudonym arbeiten. Nutzer*innen würden gegenüber Website-Betreibenden bei jeder Session als jemand anderes erscheinen.

Weiter erklärte von der Leyen, die App solle für „jedes“ Gerät verfügbar sein. Die Kommissionspräsidentin zählte daraufhin jedoch keine Betriebssysteme auf, sondern Hardware: „Handy, Tablet, Computer“. Das ist irreführend. Ausdrücklich erwähnt werden in den Spezifikationen der App nur die mobilen Betriebssysteme iOS und Android. Die Veröffentlichung einer Alterskontroll-App für andere Plattformen ist demnach nur optional. Freie und alternative Betriebssysteme wie Linux fallen unter den Tisch.

Auch Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein EU-Beamter, dass sich die EU-Kommission bei der bisherigen Arbeit an der App auf iOS und Android fokussiert habe. Das heißt: Wer künftig sein Alter nachweisen will, muss ein entsprechend ausgestattetes Handy haben. Allerdings wolle man sicherstellen, dass zumindest in Zukunft „jedes“ andere System abgedeckt werde, so der Beamte. Dabei verwies er auf den „Markt“.

Der Markt dürfte hier allerdings keine große Hilfe sein. Gerade wenn es um nicht-kommerzielle Alternativen geht, die wenig finanzielle Anreize bieten. Bis auf Weiteres setzt die Alterskontroll-App also auf kommerzielle, von US-Konzernen kontrollierte Betriebssysteme – eine schlechte Nachricht für sogenannte technologische Souveränität.

Wer nicht mitmachen will, soll ein VPN nutzen

Wasserdicht sind die mit der App geplanten Alterskontrollen ohnehin nicht, das weiß auch die EU-Kommission. So fragte ein Journalist im Pressebriefing, ob sich auch Tourist*innen, etwa aus den USA, mit der App verifizieren müssten, falls sie ihren Urlaub auf Instagram begleiten wollten. Daraufhin erklärte der EU-Beamte: Ja, das müssten sie – oder aber sie nutzten einen VPN-Dienst.

Mit einem VPN-Dienst können Nutzer*innen gegenüber Online-Diensten einen anderen IP-basierten Standort vortäuschen. So lässt sich der Eindruck erwecken, sie riefen eine Seite nicht etwa aus der EU auf, sondern beispielsweise von einem anderen Kontinent. Die an einen EU-Standort gebundenen Alterskontrollen entfallen.

Der Trick mit dem VPN gilt jedoch nicht nur für US-Tourist*innen, sondern für alle, die Alterskontrollen umgehen möchten. Also auch für Minderjährige, die die EU-Kommission mit ihrer Alterskontroll-App angeblich vor unter anderem Mobbing oder suchtfördernden Designs schützen will.


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Vor Schicksalswahl: Orbán-Regierung soll neuartige Überwachungsprogramme angeschafft haben

Von: Ingo Dachwitz · Sebastian Meineck

Die US-Firma Penlink verkauft Überwachungstechnik, die auf Werbe-Tracking basiert. Nach Trumps Abschiebemiliz ICE hat offenbar auch die ungarische Regierung Lizenzen gekauft. Kurz vor der Wahl könnte sie damit gegen Opposition und Medienschaffende vorgehen.

Hungarian Prime Minister Viktor Orban attends the Hungarian-American Friendship Day Rally held in Budapest, Hungary on April 7, 2026.
Viktor Orbán droht bei der Wahl der Machtverlust. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency; Bearbeitung: netzpolitik.org

Die ungarische Regierung soll kürzlich Lizenzen für ein Überwachungsprogramm erworben haben, das Menschen mithilfe von Daten aus der Online-Werbeindustrie überwachen und verfolgen kann. Das hat am Donnerstag das ungarische Investigativmedium VSquare berichtet. Das Programm Webloc der US-Firma Penlink soll auf Daten von bis zu 500 Millionen Handys beruhen.

VSquare beruft sich auf eingesehene Dokumente und mehrere Quellen mit Verbindung zu ungarischen Geheimdienstkreisen. Die Enthüllung ist Teil eines größeren Berichts zu Penlink und Webloc, den gestern das Citizen Lab der Universität Toronto veröffentlicht hat.

In dem Bericht heißt es auf Englisch:

Unsere Untersuchungen zeigen, dass mittlerweile in mehreren Ländern weltweit Militär-, Geheimdienst- und Strafverfolgungsbehörden – bis hinunter zu lokalen Polizeieinheiten – äußerst invasive und rechtlich fragwürdige, werbebasierte Überwachungstechnik ohne richterliche Anordnung oder angemessene Kontrolle einsetzen.

Zu den bekanntesten Kunden von Penlink gehört die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE, die im Auftrag der Trump-Regierung massenhaft Menschen festnehmen und deportieren soll. Sie soll das werbebasierte Überwachungswerkzeug laut Medienberichten unter anderem nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

Laut VSquare und Citizen Lab steht Webloc Ungarn mindestens seit 2022 zur Verfügung; zuletzt habe 2026 eine ungarische Sicherheitsbehörde neue Webloc-Lizenzen erworben. Es wäre der erste bestätigte Kauf eines werbebasierten Überwachungstools durch eine europäische Regierung. Auf unsere Presseanfrage hat die ungarische Regierung bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht reagiert.

Standorte und Interessen: Diese Daten soll Webloc nutzen

Das Werkzeug Webloc ist offenbar eine Erweiterung für ein größeres Überwachungsprodukt namens Tangles. Das berichten die Forschenden des Citizen Lab mit Verweis auf gesammelte Dokumente und Verträge. Webloc soll demnach Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem gehören:

  • genaue GPS-Standorte,
  • die einzigartigen Werbe-Kennungen eines Geräts (mobile advertising IDs, kurz: MAID),
  • Eckdaten zum Gerät wie Betriebssystem und weitere installierte Apps,
  • Eckdaten zur Person, die das Gerät nutzt, wie Alter, Geschlecht, Sprache sowie
  • Interessen der Person, sogenannte Zielgruppen-Segmente aus der Werbe-Industrie, zum Beispiel Vorlieben für Basketball oder Luxusgüter.

Eine Presseanfrage von netzpolitik.org zur Datengrundlage von Webloc hat die US-Betreiberfirma Penlink (früher: Cobweb Technologies) nicht beantwortet. Wir können deshalb nicht mit Sicherheit sagen, ob die beschriebene Datengrundlage zutreffend oder aktuell ist.

Die Liste der verfügbaren Daten ist zumindest plausibel. Denn genau solche Daten lassen sich aus der Online-Werbe-Industrie gewinnen. Das zeigen unsere Recherchen zum Datenmarktplatz Xandr, die von Zielgruppen-Segmenten handeln, und zu den Databroker Files, die den Handel mit Standortdaten in den Fokus nehmen.

Solche Daten werden angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, etwa beim Bieten auf digitale Werbeplätze, dem Real-Time-Bidding. Weitere Daten können über sogenannte SDKs abfließen; das sind Software-Pakete von Dritten, die Entwickler*innen in ihre Apps einbauen. Nicht alle Akteur*innen der Werbe-Industrie behandeln die Daten vertraulich.

Auf oftmals verschlungenen Wegen landen sie letztlich als Handelsware bei Databrokern – und von dort potenziell bei Unternehmen, die daraus Überwachungswerkzeuge bauen. Diese Form der Überwachung wird auch ADINT genannt, kurz für advertising-based intelligence, werbebasierte Aufklärung.

Bewegungsprofile: Das soll Webloc mit den Daten machen

Webloc soll die Arbeit mit den Daten mithilfe einer grafischen Oberfläche einfach machen, wie aus dem Bericht der Forschenden hervorgeht. Demnach sollen Kund*innen etwa suchen können, welches Handy in einem bestimmten Gebiet – oder in mehreren Gebieten – unterwegs gewesen ist. Außerdem sollen sich Nutzer*innen das Bewegungsprofil einzelner Handys anzeigen lassen können.

Als Beispiel zeigen die Forschenden den Screenshot aus der Produktpräsentation eines Drittanbieters, der die Fähigkeiten von Webloc darlegen soll. Der Screenshot zeigt die angebliche Route eines Handy-Nutzers auf einer Karte, basierend auf 39 Ortungen: Die Reise soll demnach von Deutschland über Österreich nach Ungarn geführt haben.

Zu den Fähigkeiten der Software hat sich Penlink auf Anfrage nicht geäußert. Grundsätzlich lassen sich Handy-Nutzer*innen jedoch mithilfe von Standortdaten der Werbe-Industrie auf genau diese Weise ausspionieren. Das interne Recherche-Werkzeug, das netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk für die Databroker-Files-Recherchen genutzt hat, hatte im Kern die gleichen Fähigkeiten.

Mit einem Werkzeug wie diesem lassen sich gezielt Personen oder Gruppen ins Visier nehmen, etwa Besucher*innen einer politischen Demo; Menschen, die in bestimmten Grenzregionen unterwegs sind, die bestimmte Parteizentralen oder Redaktionen besuchen und vieles mehr. In einem autoritären Regime ist das eine besondere Gefahr unter anderem für Aktivist*innen, Oppositionelle, Journalist*innen oder Migrant*innen.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Orbán muss um seine Macht bangen

Den Recherchen von VSquare und dem Citizen Lab zufolge gehörten mindestens drei ungarische Sicherheitsbehörden seit den frühen 2020er-Jahren zu den Kunden von Cobwebs Technologies, das inzwischen unter dem Namen Penlink firmiert: der Inlandsgeheimdienst Constitution Protection Office (AH), das für das Sammeln und Zusammenführen von Geheimdienstdaten zuständige National Information Center (NIC) sowie die Überwachungsbehörde Special Service for National Security (NBSZ).

Zum Portfolio von Cobwebs Technologies / Penlink sollen mehrere Werkzeuge gehören. NBSZ soll zuletzt im März 2026 Lizenzen für das werbebasierte Überwachungswerkzeug Webloc und weitere Programme erworben haben.

Die Enthüllungen kommen zu einem besonderen Zeitpunkt: Am kommenden Sonntag wählt Ungarn ein neues Parlament, und es sieht erstmals seit Langem so aus, als könnten Premier Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei die Mehrheit verlieren. Umfragen sehen die TISZA-Partei von Herausforderer Péter Magyar deutlich vorne; nach 16 Jahren droht Orbán der Machtverlust.

Er und seine Fidesz-Partei haben das Land in den vergangenen Jahren zunehmend autoritär regiert. Die Regierung macht unabhängigen Medien und Nichtregierungsorganisationen die Arbeit schwer, hat Veranstaltungen wie die queere Pride-Demonstration in Budapest verbieten lassen und lässt kaum eine Gelegenheit aus, um Hetze zu verbreiten: etwa gegen die EU, die Ukraine, queere Menschen oder den jüdischen Philanthropen George Soros. Im Rahmen der Pegasus-Affäre kam 2021 ans Licht, dass mehrere ungarische Oppositionelle und Medienschaffende mit dem gleichnamigen Staatstrojaner überwacht wurden.

Brisant ist, dass die ungarische Regierung auch gegen den Journalisten Szabols Panyi vorgeht, der für VSquare zusammen mit dem Citizen Lab zu Penlink / Cobwebs Technologies in Ungarn recherchiert. Auch auf seinem Telefon wurde 2021 die Pegasus-Überwachungssoftware entdeckt. Kürzlich berichtete Panyi auf VSquare über zunehmenden russischen Einfluss auf Viktor Orbán – unter anderem soll Moskau ein Team des Militärgeheimdienstes GRU nach Ungarn geschickt haben, um den Wahlkampf mit Desinformation zu beeinflussen. Die Regierung wirft dem Journalisten Spionage für einen ausländischen Staat vor; die Polizei ermittelt gegen ihn.

Ein großes Arsenal digitaler Waffen

Neben ungarischen Behörden soll nach Recherchen des Citizen Lab auch die Polizei in El Salvador Webloc erworben haben, wie der Bericht unter Berufung auf geleakte Dokumente und einen Medienbericht festhält. Das Land wird seit 2019 von Präsident Nayib Bukele regiert, ebenfalls zunehmend autoritär. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org ließ die betroffene Polizeibehörde unbeantwortet.

Außerdem listet der Bericht zahlreiche US-Behörden auf, von der lokalen bis zur Bundesebene, die Tangles-Lizenzen erworben haben sollen.

Entwickelt haben soll das werbebasierte Überwachungssystem das israelische Unternehmen Cobwebs Technologies. Es wurde 2023 von der US-Investmentfirma Spire Capital erworben und mit der Überwachungsfirma Penlink fusioniert, unter deren Namen die Geschäfte seitdem weiter laufen.

Neben Webloc sollen Penlink und Cobweb offenbar weitere mächtige Werkzeuge zur digitalen Überwachung im Angebot haben. Das Hauptprodukt heißt dem Bericht des Citizen Lab zufolge Tangles. Es soll etwa Soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kunden können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Dazu zählen auch Posts, Interaktionen mit anderen, besuchte Veranstaltungen oder Beziehungen zu anderen Nutzer*innen. Auch Gesichtserkennung und die automatisierte Analyse von Bildhintergründen, um Orte zu erkennen, sollen zum Produktumfang gehören.

Unsere Presseanfrage zu Tangles und weiteren Produkten ließ Penlink unbeantwortet.

Cobweb soll zumindest bis zur Fusion mit Penlink ein weiteres Produkt namens Trapdoor angeboten haben, berichtet das Citizen Lab. Das Programm wird als „Social-Engeneering-Plattform“ beschrieben, die Kund*innen bei Phishing-Angriffen unterstützen soll. Dem Bericht zufolge könne man mit dem Tool etwa Fake-Websites aufsetzen und Phishing-Links verschicken, um an Informationen und Zugangsdaten von Zielpersonen zu gelangen. Die Forschenden schlussfolgern, mit dem Werkzeug lasse sich die Installation von Malware auf dem Gerät eines Opfers erleichtern.

Das Citizen Lab beschreibt zudem das Cobwebs-Produkt Lynx, mit dem sich digitale Undercover-Operationen und Fake-Accounts in Sozialen Medien managen lassen sollen. Es soll unter anderem genutzt werden können, um sogenannte virtuelle Agenten zu steuern, mit denen Geheimdienste Gruppen im Netz infiltrieren. Auch für Lynx ist ungeklärt, ob es von Penlink übernommen wurde.

Keine Auskunft von der Bundesregierung

Mithilfe von 94 Informationsfreiheitsanfragen wollten die Forscher*innen des Citizen Lab in Erfahrung bringen, welche anderen europäischen Behörden zu den Kunden von Penlink oder Cobwebs gehören. Dabei bissen sie weitgehend auf Granit: „Viele Anfragen wurden abgelehnt oder blieben unbeantwortet“, schreiben die Forschenden. „Europol bestätigte, über Informationen zu Webloc zu verfügen, weigerte sich jedoch, diese offenzulegen.“

In Deutschland hatte zuletzt die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Ende 2025 im Rahmen einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, ob Bundesbehörden wie das BKA Produkte von Cobwebs oder Penlink nutzen. Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft. Ähnlich äußerte sich das Innenministerium nun auf eine aktuelle Presseanfrage von netzpolitik.org:

Die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) arbeiten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge auch mit kommerziellen Anbietern zusammen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen zu Details der Beschaffung und des Einsatzes von entsprechender Software keine weiteren Auskünfte geben können.

Dass Deutschland für Penlink als Markt relevant sein könnte, darauf deutet ein weiterer Fund der Recherche des Citizen Lab: Seit 2020 unterhält Cobwebs in Deutschland ein Vertriebsbüro, das seit 2025 unter dem Namen Pen-Link GmBH firmiert.


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Nach unseren Recherchen: Datenschutzbehörde findet gravierende Verstöße bei bekannter Dating-App

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Eine populäre deutsche Dating-App hat genaue Handy-Standortdaten an Werbefirmen geschickt, selbst wenn Nutzer*innen nicht eingewilligt haben. Genau solche Daten fanden netzpolitik.org und BR im Angebot von Databrokern – eine große Gefahr für Nutzer*innen.

Ein Smartphone, darüber zwei sich überlappende Standort-Pinnnadeln, die die Form eines Herzens ergeben. Oben rechts ein glubschender Augapfel. Der Hintergrund zartrosa. Verblassend sein Geo-Koordinaten zu sehen.
Liebe suchen, Standortdaten geben. – Smartphone: Unsplash / Viktor Talashuk; Auge: maxpixel.net/CCO; Montage: netzpolitik.org

Eine bekannte Dating-App aus Hamburg verkuppelt Menschen auf Kontaktsuche mit anderen in ihrem Umkreis. Den Nutzer*innen dürfte klar sein, dass die App hierfür ihre Standortdaten verwendet. Den Zugriff darauf erlauben sie sogar bewusst – in der Hoffnung auf spannende Begegnungen. Was Nutzer*innen jedoch nicht wissen konnten: Ihre genauen Standortdaten flossen über die Dating-App offenbar auch dann an Werbefirmen, wenn sie dafür keine Einwilligung erteilt hatten.

So geht es aus dem Jahresbericht der Hamburger Datenschutzbehörde für 2025 hervor. Bei der Anwendung handelt es sich anscheinend um eine von Deutschlands beliebtesten Dating-Apps: Lovoo.

Die Behörde selbst nennt den Namen der App aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht. Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, schreibt sie auf Anfrage. Auch die Betreiber-Firma von Lovoo, der Online-Dating-Riese ParshipMeet, schweigt dazu. Auf mehrere Presseanfragen erhielten wir keine Antwort.

Dennoch erlaubt der Jahresbericht der Behörde einen Rückschluss auf Lovoo. Demnach haben die Datenschützer*innen die Dating-App nach der Veröffentlichung der „Databroker Files“ von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk geprüft. Das sind die seit Februar 2024 andauernden Recherchen zum weitgehend unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie. „Den journalistischen Recherchen war der Hinweis auf die App eines Anbieters mit Sitz in Hamburg zu entnehmen“, so die Behörde. Der Clou: In diesen Recherchen taucht nur eine Dating-App aus Hamburg auf – und zwar Lovoo.

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Sie war eine von rund 40.000 Apps in einem Datensatz mit rund 380 Millionen Standortdaten aus 137 Ländern. Das Recherche-Team hat diese Daten von einem US-amerikanischen Databroker als kostenlose Vorschau für ein Abonnement erhalten. Zur Veröffentlichung unserer Recherche im Januar 2025 ließ uns ein Lovoo-Sprecher wissen, dass man Daten mit Drittparteien für Werbezwecke teile, wenn Nutzer*innen in die Datenschutzerklärung eingewilligt hätten. Lovoo verzeichnet allein im Google Play Store mehr als 50 Millionen Downloads.

Datenschutzbehörde macht „besonders schwerwiegende“ Funde

In ihrem Jahresbericht beschreibt die Datenschutzbehörde, wie Mitarbeiter*innen die – nicht näher benannte – Dating-App durchleuchtet haben. Demnach haben sie den Datenverkehr analysiert und die Erkenntnisse mit den Informationen abgeglichen, die Menschen zu sehen bekommen, wenn sie die App installieren und in die Datennutzung einwilligen.

Das Problem: „Soweit entsprechende Informationen erteilt wurden, stimmten diese nicht mit den tatsächlichen Datenflüssen überein.“ In diesen Datenflüssen konnte die Behörde „die Übermittlung von genauen Standortdaten an bestimmte Werbepartner eindeutig“ nachweisen. Wie uns die Behörde auf Anfrage erklärt, flossen die Standortdaten über eingebundene SDKs an Werbepartner. Das sind Software-Pakete von Dritten, die Entwickler*innen in ihre Apps einbauen.

Statt vorgeschriebener datenschutzfreundlicher Voreinstellungen „war die Erlaubnis zur Weitergabe von genauen Standortdaten an Werbedienste standardmäßig aktiviert“, so der Bericht weiter. Mehr noch: „Besonders schwerwiegend ist, dass die App – auch nach Entfernen des zuvor gesetzten Symbols zum ‚Akzeptieren‘ im eingesetzten Einwilligungsdialog – weiterhin genaue Standortdaten an Werbepartner übermittelte.“ Einfach ausgedrückt: Wer mithilfe der Dating-App andere Nutzer*innen im Umkreis gesucht hat, konnte wohl nicht verhindern, dass dabei die eigenen Standortdaten an Werbefirmen abfließen.

Kontrollverlust beim Online-Dating

Wo genau die Standortdaten der Dating-Interessierten gelandet sein könnten, ist kaum zu überblicken. Die Datenschutzbehörde spricht von einer „Komplexität und Vielzahl an beteiligten Akteuren“. Neben der Betreiberfirma der App gehörten dazu „verschiedene Werbepartner- und Netzwerke mit einer undurchschaubaren Menge von Beteiligten“.

Offenbar sind die Daten jedoch beim US-Datenhändler Datastream Group (heute: Datasys) gelandet. Er hatte sie zusammen mit weiteren Datensätzen als Gratis-Kostprobe dem Rechercheteam geschickt. Kontakt zu dem Datenhändler erhielten wir über den in Berlin ansässigen Datenmarktplatz Datarade.

Die Kontrolle über ihre Daten, so die Behörde, sei Nutzer*innen durch das Dating-Unternehmen „erschwert“ worden. Angesichts der laut Behörde „undurchschaubaren“ Menge von Beteiligten läge es jedoch viel näher zu sagen, dass Nutzer*innen die Kontrolle über ihre Daten und Privatsphäre komplett verloren haben.

Inzwischen soll die Dating-App den Hahn der sprudelnden Daten abgedreht haben. „Mit den Prüfergebnissen konfrontiert, hat die Anbieterin der App die Ursache der Weitergabe genauer Standortdaten an Werbepartner zügig identifiziert und mittlerweile unterbunden“, so der Bericht. „Zudem hat sie proaktiv Maßnahmen implementiert, mit welchen sie künftig Datenflüsse in der App überwachen und so den unzulässigen Abfluss an Werbenetzwerke unterbinden kann.“

Ob Daten etwa durch einen Konfigurationsfehler versehentlich abgeflossen sind oder das Unternehmen sich dessen bewusst war, lässt sich von außen nicht nachvollziehen.

Datenhandel gefährdet alle

Die Databroker Files haben gezeigt, wie gefährlich solche Standortdaten aus der Werbe-Industrie sein können. Auf oftmals verschlungenen Wegen fließen sie über Handy-Apps und deren oftmals Hunderte Werbepartner zu Datenhändlern – und von dort in die Hände aller, die bei ihnen einkaufen. Wertvoll sind solche Daten etwa für Geheimdienste und Sicherheitsbehörden, aber potenziell auch für Kriminelle und Stalker*innen.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Dem Recherche-Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Standortdaten verschiedener Datenhändler vor. Allein die Daten aus Deutschland bedecken nahezu jeden Winkel des Landes. Weil die Daten mit einer einzigartigen Werbekennung versehen sind – eine Art Nummernschild fürs Handy – lassen sich daraus eindeutige Bewegungsprofile ablesen.

Solche Bewegungsprofile machen sichtbar, wo eine Person wohnt und zur Arbeit geht, wo sie spazieren geht, in die Kirche, ins Bordell oder ins Krankenhaus. Betroffen sind Privatpersonen ebenso wie Angestellte von Militär, Geheimdiensten und Regierungsbehörden. Mit ein paar Handgriffen können Interessierte jedoch ihre Standortdaten vor dem Zugriff durch Datenhändler weitgehend schützen.


Hier sind alle Veröffentlichungen von netzpolitik.org zu den Databroker Files und hier die auf Basis der Recherchen entstandene ARD-Doku „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“.


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Alterskontrollen: Social-Media-Verbot lässt Bundesregierung ahnungslos zurück

Von: Sebastian Meineck

Die Bundesregierung weiß nicht, ob ein Social-Media-Verbot für Minderjährige wissenschaftlich ratsam wäre. Sie weiß auch nicht, ob der Eingriff in Grundrechte verhältnismäßig wäre – oder ob sie das Verbot überhaupt will. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.

Lars Klingbeil und Friedrich Merz im Bundestag; letzterer Schaut aufs Smartphone.
Regierungschef Merz und Vize Klingbeil: Was wissen sie über das Social-Media-Verbot? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Political-Moments; Bearbeitung: netzpolitik.org

Deutsche Spitzenpolitiker*innen fordern seit Monaten ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Entsprechende Vorstöße gab es unter anderem vom Bundes- und Vizekanzler, vom Bundespräsidenten und von der Justiz- und Familienministerin. Höher ließe sich ein geplantes Vorhaben kaum aufhängen. Nun zeigt allerdings die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken: Offenbar stehen die vielfachen Forderungen auf wackligen Füßen.

Fragen zur Forschungslage oder zur Abwägung von Grundrechten kann die Bundesregierung demnach nicht beantworten. Auch gebe es noch keine gemeinsame Position: „Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort auf die Fragen von Heidi Reichinnek und weiteren Abgeordneten, die wir hier veröffentlichen.

Wissenschaftliche Grundlage: Keine

Zu mehreren Anlässen hatte sich Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bereits für ein Social-Media-Verbot stark gemacht und dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse verwiesen. Die Linken-Abgeordneten wollten es genauer wissen: „Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Ministerin ihre jeweiligen Positionen?“

Auf diese Frage ging die Bundesregierung jedoch nicht näher ein. Wohl aber auf eine ähnliche Frage – nämlich die, welche Studien belegen, dass Social-Media-Verbote positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden junger Menschen hätten. Die Antwort: „Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen entsprechende belastbare Studien noch nicht vor.“

Das passt unter anderem zum Befund der Gelehrtengesellschaft Leopoldina. In einem Diskussionspapier vom August 2025 nannten die Expert*innen die Forschungslage zu den Auswirkungen sozialer Medien „unbefriedigend“. Die Frage, wie soziale Medien auf das Gehirn einwirken, sei „bislang noch kaum neurowissenschaftlich untersucht“.

Dennoch plädierte die Leopoldina für Vorsicht statt Nachsicht. Sie forderte ein Social-Media-Verbot, stützte sich dabei aber nicht auf die Forschungslage, sondern auf das „Vorsorgeprinzip“ als „ethischen Standard zum Umgang mit Unsicherheit“.

Abwägung von Grundrechten: „Dauert noch“

Ein Social-Media-Verbot für junge Menschen bis zu einer gewissen Altersgrenze greift in mehrere Grundrechte ein, dazu gehören vor allem Teilhabe und Information, aber auch die Religionsfreiheit.

Gesetze dürfen zwar in Grundrechte eingreifen, allerdings müssen sie unter anderem verhältnismäßig sein. Ob ein Social-Media-Verbot verhältnismäßig wäre, hat die Bundesregierung allerdings noch nicht geprüft, wie aus der Antwort hervorgeht. Die Prüfung „dauert noch an“.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit gibt es bereits, etwa von der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider, die in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag Ende letzten Jahres schrieb: „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden.“ Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe.

Beeinflussung der Expert*innen-Kommission: ¯\_(ツ)_/¯

Bis Sommer 2026 soll eine vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission Antworten zum „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausarbeiten, parallel zu einer ähnlichen Kommission auf EU-Ebene. Die wiederholten Forderungen von Spitzenpolitiker*innen nach einem Social-Media-Verbot sind an den deutschen Expert*innen jedoch nicht spurlos vorbeigegangen. Mitte März meldete sich die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön (CDU), zu Wort und warnte:

Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen.

„Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission nach den Äußerungen einiger Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt?“, wollten die Linken-Abgeordneten wissen. Die Bundesregierung antwortet knapp: „Die Expertenkommission ist unabhängig und arbeitet ergebnisoffen und evidenzbasiert.“

Minderjährige einbeziehen: Wenig

Minderjährige sitzen nicht in der Expert*innen-Kommission, sollen jedoch gehört werden, wie die Bundesregierung erklärt. Dafür solle es „bundesweit“ sechs Workshops geben. Bei den ersten beiden haben demnach zusammengerechnet 25 Kinder und Jugendliche teilgenommen.

Sollten die verbliebenen vier Workshops ähnlich frequentiert sein, hätte die Bundesregierung letztlich mit rund 75 jungen Menschen gesprochen. In Deutschland leben mehr als 10 Millionen unter 14-Jährige; quantitative Umfragen arbeiten oft mit mindestens 1.000 Befragten.

Einblicke in die Arbeit der Expert*innen-Kommission gibt es bislang keine. Nicht einmal die Liste der geladenen Sachverständigen ist öffentlich. Im Sommer erwartet die Bundesregierung die „Handlungsempfehlungen“ der Fachleute; sie sollen dann auf der Website des Familienministeriums veröffentlicht werden.

Vereinbarkeit mit EU-Recht: Punktuell

Weiter gingen die Linken-Abgeordneten auf die Vereinbarkeit eines deutschen Social-Media-Verbots mit dem EU-Recht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben inzwischen in zwei separaten Gutachten dargelegt, dass sie dafür keine Spielräume sehen, weil EU-Recht Vorrang hat.

Die Bundesregierung antwortet ausweichend mit einem Verweis auf eine ganz bestimmte Regelung:

Die Leitlinien nach Art. 28 Absatz 4 Digital Services Act sehen in Ziffer 37 lit. d vor, dass ein nationales Mindestalter möglich ist.

Diese Regelung gibt es wirklich; sie steht in den Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) für Minderjährige. Allerdings gibt die Regelung Mitgliedstaaten nicht automatisch grünes Licht für das Modell, das wichtige Politiker*innen seit Monaten fordern – also nationale Social-Media-Verbote mit Alterskontrollen nach australischem Vorbild. Dafür gibt es mehrere Gründe.

  • Zunächst sind die Leitlinien rechtlich nicht bindend. Die Kommission hat sie verfasst, um klarzumachen, wie sie als Aufsichtsbehörde die korrekte Umsetzung des DSA auslegen möchte.
  • Zudem sind die Leitlinien selbst widersprüchlich mit Blick auf Alterskontrollen. Einerseits empfehlen sie strenge Alterskontrollen als möglicherweise notwendige Maßnahme, um Minderjährige vor potenziell schädlichen Inhalten zu schützen. Andererseits schränken sie diese Empfehlung durch zahlreiche Bedingungen ein. Je nach Auslegung bleibt also wenig Spielraum für regelkonforme Alterskontrollen.
  • Nicht zuletzt ist der Knackpunkt eines Social-Media-Verbots nach australischem Modell nicht das reine Mindestalter, sondern dessen Durchsetzung, und zwar durch flächendeckende Alterskontrollen, etwa auf Basis von Ausweispapieren oder biometrischen Gesichtsscans. Allerdings gilt nach wie vor, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten Plattformen keine zusätzlichen Pflichten auferlegen dürfen, die über den DSA hinausgehen. Das nennt man Anwendungsvorrang.

Der DSA nennt Alterskontrollen lediglich als eine von mehreren Optionen, um Minderjährige im Netz vor Risiken zu schützen. Ohne strenge Alterskontrollen könnte ein nationales Mindestalter jedoch Gefahr laufen, symbolisch zu bleiben. Denn schon jetzt schreiben die Nutzungsbedingungen großer Social-Media-Plattformen Altersgrenzen zwischen 13 und 16 Jahren vor.

In ihrer jüngsten Analyse sehen die Jurist*innen der Wissenschaftliche Dienste das Vorhaben schon vorm Europäischen Gerichtshof landen:

Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots bzw. der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.

Reichinnek warnt vor „kopflosen Verboten“

Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek kritisiert das Vorpreschen von Kabinettsmitgliedern in Sachen Social-Media-Verbot – während die Expert*innen-Kommission noch arbeitet. „Die Regierung führt das Konzept einer solcher Kommission komplett ad absurdum, wenn doch sowieso schon klar ist, dass das Ziel ein Social-Media-Verbot für junge Menschen ist“, erklärt sie in einem Statement gegenüber netzpolitik.org.

Die Verbote seien „kopflos“, so Reichinnek weiter; die Debatte lenke von den eigentlichen Aufgaben der Bundesregierung ab: „klare Vorgaben und Strafen für Digitalkonzerne, die Sucht fördern und Hass im Netz keinen Riegel vorschieben sowie eine bessere Ausstattung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die sie dabei unterstützen, einen aufgeklärten Umgang mit Medien zu lernen und ihnen bei Problemen zu helfen.“


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Wegen Handy-Standortdaten: Wetter Online droht Bußgeld

Von: Ingo Dachwitz · Sebastian Meineck

Genaue Standortdaten von Wetter-Online-Nutzer:innen – verkauft von Databrokern. Mehr als ein Jahr nach den ersten Berichten von netzpolitik.org und BR dauert das Verfahren gegen die populäre App noch an. Nun will die zuständige Datenschutzbehörde ein Bußgeld verhängen.

Ein Gebäude im Dunkeln, im Vordergrund ist ein großes beleuchtetes Schild mit der Aufschrift "WetterOnline" zu sehen, weiße Schrift auf blauem Grund
Die Unternehmenszentrale von WetterOnline am Bonner Rheinufer – Alle Rechte vorbehalten Screenshot: ARD

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen hat ein Bußgeldverfahren gegen Wetter Online eingeleitet. Wann es zu einem Abschluss kommt, sei derzeit jedoch noch nicht absehbar, erklärt Pressesprecher Jan Keuchel auf Anfrage von netzpolitik.org.

Mehr als 100 Millionen Mal wurde die App allein aus dem Google Play Store heruntergeladen; nach eigenen Angaben hat das Angebot mehr als 22 Millionen Nutzer:innen. Was vielen dieser Menschen wohl nicht klar war: Wetter Online hatte offenbar genaue Standortdaten erfasst, obwohl das für eine Wettervorhersage nicht notwendig wäre, und diese Daten sind darüber hinaus offenbar bei Dritten gelandet.

Zu diesem Schluss ist die Landesbeauftragte für Datenschutz, Bettina Gayk, gekommen. Nach intensiven Ermittlungen wirft ihre Behörde dem Unternehmen vor, „über Jahre Standortdaten seiner Nutzer*innen ohne Rechtsgrundlage, konkret ohne deren wirksame Einwilligung erhoben und für Werbezwecke (weiter-)verarbeitet zu haben“, so der Behördensprecher. Laut Jahresbericht der Datenschutzbehörde hatte man die Praxis zügig stoppen können; Wetter Online hat demnach nachgebessert.

Anstoß für das Verfahren der Datenschutzbehörde gegen Wetter Online waren die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und BR. Auf Grundlage dieser Recherchen beleuchtet nun auch eine neue Dokumentation der ARD den außer Kontrolle geratenen Handel mit personenbezogenen Daten und geht auch auf den Fall Wetter Online ein.

Der Film „Gefährliche Apps –  Im Netz der Datenhändler“ erzählt anschaulich, wie Standortdaten aus der Online-Werbeindustrie über Handy-Apps abfließen und letztlich zur Handelsware von Databrokern werden.

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Überraschungsbesuch von der Datenschutzbehörde

Um sich selbst ein Bild von der Lage bei Wetter Online zu machen, hatten Mitarbeiter:innen der Datenschutzbehörde im vergangenen Jahr bei Wetter Online einen überraschenden Kontrollbesuch gemacht. Davon berichtet die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk in der Doku: „Man hat uns mitgeteilt, dass Standortdaten nur für eigene Zwecke, nämlich das Ausspielen dieses Wetterdienstes genutzt werden“. Tatsächlich aber habe man feststellen können, dass die Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden. Außerdem habe es Schnittstellen zum Teilen der Daten mit Dritten gegeben.

Das Unternehmen selbst hat auf eine aktuelle Presseanfrage von netzpolitik.org nicht reagiert. Im vergangenen Jahr erklärte Wetter Online jedoch, dass niemals GPS-Daten „verkauft“ worden seien. „Dies war und ist auch nicht Gegenstand der laufenden Untersuchung“, so ein Sprecher des Unternehmens im Juni 2025.

Wie genau Handy-Standortdaten von Wetter-Online-Nutzer:innen letztlich in dem uns vorliegenden Datensatz gelandet sein könnten, erklärte der Sprecher damals nicht. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Untersuchungen nicht äußern.“

Unklar bleibt deshalb auch, an welche Drittparteien Standortdaten abgeflossen sein könnten. Zeitweise listete Wetter Online in der Datenschutzerklärung mehr als 800 Werbepartner auf.

Zehntausende Handys an nur an einem Tag geortet

Hinter dem globalen Datenhandel stecken mindestens Zehntausende Apps. Dem Recherche-Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Standortdaten von verschiedenen Datenhändlern vor, allesamt erhalten als kostenlose Vorschau-Pakete. Woher die Daten stammen, erfahren Käufer:innen oft nicht. Im Januar 2025 konnten wir jedoch gemeinsam mit internationalen Partnermedien erstmals über einen Datensatz berichten, in dem auch konkrete Apps genannt werden. Insgesamt enthält dieses Datenset 380 Millionen Standortdaten aus 137 Ländern, verknüpft mit Verweisen auf rund 40.000 Apps für Android und iOS.

In dem Datensatz fanden wir auch zahlreiche Apps aus Deutschland, dazu teils genaue Handy-Standortdaten. Unter den Apps mit den meisten in Deutschland georteten Handys war Wetter Online. An nur einem Tag wurden zehntausende Wetter-Online-Nutzer:innen in Deutschland wohl teils auf den Meter genau geortet.

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Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk reagierte damals umgehend und forderte Wetter Online schon kurz nach unserer Berichterstattung auf, die Verarbeitung präziser Standortdaten „so schnell wie möglich“ zu beenden. Das Unternehmen hinter der App, die „WetterOnline – Meteorologische Dienstleistungen GmbH“ hat ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen, weshalb der Fall in die Zuständigkeit von Gayks Behörde fällt.

So gefährlich ist der Datenhandel

Die TV-Doku macht nun anhand konkreter Fälle anschaulich, wie gefährlich solche vermeintlich harmlosen Werbedaten in den falschen Händen werden können: Sie können etwa für Stalking genutzt werden, für Spionage durch ausländische Geheimdienste oder sogar Frontstellungen in der Ukraine verraten.

Die Standortdaten von Handys landen oft auf verschlungenen Pfaden bei den Databrokern. In der Regel enthalten die dort gehandelten Datensätze zwar keine Namen oder Telefonnummern der betroffenen Menschen. Aufspüren lassen sie sich dank der Mobile Advertising ID oftmals trotzdem.

Eine solche pseudonyme Identifikationsnummer ordnen Apple und Google Smartphones mit iOS oder Android zu. Mit ihr sollen Werbetreibende einzelne Personen wiedererkennen. Zugleich bewirkt die Nummer, dass sich vereinzelte Standortdaten zu aussagekräftigen Bewegungsprofilen zusammensetzen lassen.

In zahlreichen Recherchen haben wir aufgezeigt, wie leicht man anhand dieser Daten Personen ins Visier nehmen, identifizieren und ausspionieren kann. Mühelos lässt sich oftmals ablesen, wo Menschen wohnen und arbeiten, wo sie einkaufen und spazieren gehen – oder welche Ärzte, Bordelle oder religiösen Gebäude sie aufsuchen. So entdeckten wir in den Datensätzen auch genaue Standortdaten von hochrangigen Beamt:innen der EU-Kommission oder von Menschen mit Zugang zu sensiblen Arealen bei Militär und Geheimdiensten in Deutschland.

Datenschutzbehörde: Wirksame Einwilligung fehlte

Dass Tracking-Daten alles andere als harmlos sind, betont auch die Datenschutzbehörde. „In Kombination mit anderen Daten können solche Standortdaten zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden und potenziell tiefe Einblicke in das Leben der Betroffenen ermöglichen“, erklärt Sprecher Jan Keuchel. „Die Gefahr eines Missbrauchs ist deshalb groß.“

Es müsse sichergestellt werden, dass Standortdaten und ähnliche Daten nur auf Basis einer wirksamen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. „Dies gilt umso mehr, sofern die Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergeleitet werden.“ Dafür komme aus datenschutzrechtlicher Sicht nur die informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen infrage, so Keuchel.

Damit diese Einwilligung auch wirksam ist, müssten Nutzer:innen verstehen können, wozu sie genau ihr Einverständnis geben, zu welchen Zwecken ihre Daten verarbeitet werden und welche Dritten sie für welchen Zweck erhalten. An solch einer wirksamen Einwilligung habe es im Fall von Wetter Online gefehlt, so Keuchel weiter.

Potenzielle Gefährdung „hoch“

Auf Wetter Online könnte nun eine Geldbuße zukommen: „Da die potenzielle Gefährdung der Rechte der betroffenen Nutzer*innen hoch war“, so Behördensprecher Keuchel, könne man es nicht bei einer „Anordnung zur datenschutzgerechten Anpassung des Verfahrens“ belassen.

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Dass der Fall nach mehr als einem Jahr noch nicht abgeschlossen ist, erklärt Keuchel mit dessen Umfang und der Komplexität. Die Untersuchungen hätten „eine Anhörung, einen Vor-Ort-Termin sowie verschiedene schriftliche Auskunftsersuchen gegenüber dem Unternehmen“ umfasst. „Das Geldbußeverfahren verlangt noch einmal eigene Arbeitsschritte.“ Grundsätzlich spiele es bei derlei Verfahren auch eine Rolle, ob der Sachverhalt „von dem betroffenen Unternehmen eingeräumt oder bestritten wird und ob es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt“.

Datenschutz-Nachhilfe von der Aufsichtsbehörde brauchte Wetter Online unterdessen auch in einem weiteren Fall: Ein Datenauskunftsersuchen unserer Redaktion im Rahmen der Databroker-Recherchen versuchte das Unternehmen zunächst mit Hinweis auf zu hohen Aufwand abzuwimmeln. Erst als wir – unterstützt von der Datenschutzorganisation noyb – Beschwerde bei der Behörde einlegten, rückte Wetter Online zumindest ein paar Daten heraus.


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Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Erhoben zu Werbezwecken, verschleudert im Internet: Standortdaten aus der Werbe-Industrie können Menschen gefährden. Das zeigt die ARD-Doku „Gefährliche Apps“, die nun online ist. Sie beruht auf den Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk zu den Databroker Files.

Ein Collage aus vier Bildern. Oben links eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern. Oben rechts ein Mann mit lockigen Haaren und Bart. Unten links eine Frau mit langen, blonden Haaren. Unten rechts eine junge Frau mit Ohrringen.
– Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps; Collage: netzpolitik.org

Es geht um Milliarden Standortdaten von ahnungslosen Handy-Nutzer*innen, oftmals metergenau. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, fließen die Daten über populäre Handy-Apps auf teils verschlungenen Wegen in die Hände von Databrokern. Potenziell betroffen sind alle Menschen, die ein Smartphone nutzen.

Die Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk begannen im Februar 2024 mit einem Gratis-Datensatz, den ein Databroker als Vorschau für ein kostenpflichtiges Abo verschenkt hat. Anhand dieser Daten konnte das Team nicht nur einen flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre von Handy-Nutzer*innen enthüllen, sondern auch eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die EU-Kommission sagte: „Wir sind besorgt“.

Jetzt erzählt eine Fernsehdoku die wichtigsten Erkenntnisse aus den Databroker Files. Sie macht anschaulich, wie der Handel mit personenbezogenen Daten außer Kontrolle geraten ist – und vor welchem Hintergrund Fachleute aus Politik und Verbraucherschutz ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken fordern.

Erstmals berichtet die Doku darüber, wie Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie auch ukrainische Soldaten an der Front gefährden können – oder Journalist*innen im Exil. Neu ist auch die Geschichte einer bayerischen Schülerin, die niemals erwartet hätte, dass Databroker ihr genaues Bewegungsprofil offen im Netz handeln.

„Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“, produziert vom Bayerischen Rundfunk für ARD, Arte und die Deutsche Welle, ist nun in der ARD Mediathek zu sehen – und in einer etwas längeren Fassung auch in der Arte-Mediathek. Was der Datenhandel konkret für Menschen bedeuten kann, fassen wir hier anhand von vier Köpfen aus der Doku zusammen.

1. Databroker verkaufen Handy-Standortdaten von der Front

Ein Mann mit Bart sitzt an einem Holztisch auf einem grünen Hof.
Ex-Soldat Dmytro. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Heute lebt Dmytro auf einem Hof in der Nähe von Odessa. Unter raschelnden Baumkronen grast eine Kuh, in den Ästen läutet ein Windspiel. Als das Kamerateam Dmytro besucht, führt er die Pferde aus, reitet über einen Feldweg. Zuvor hat er als Soldat für die Ukraine an der Front gekämpft. Für ihn und seine Kameraden hatten Smartphones eine besondere Bedeutung.

„Das Handy ist sehr wichtig, weil es moralisch unterstützt“, erklärt er im Interview. „Man kann seine Lieben zuhause spüren, seinen Ehepartner. Es ist eine Erinnerung daran, wofür man an der Front kämpft.“

Zugleich können Smartphones im Krieg eine Gefahr darstellen, und zwar durch die potenzielle Ortung von Soldat*innen und deren Stellungen. Inzwischen liegen dem Recherche-Team Datensätze von mehreren Databrokern vor; in einem davon finden sich auch Handy-Ortungen aus umkämpften Gebieten in der Ukraine. Die Daten geben auch Preis, dass Geräte per Starlink im Netz waren, jenes Satelliteninternet, das ukrainische Truppen verwenden.

Das Recherche-Team zeigt Dymtro auf Satellitenbildern eine Auswahl von Handy-Ortungen im Kampfgebiet. Er beugt sich über den Bildschrim und bestätigt: „Genau hier an diesem roten Punkt, da war unser Hauptquartier.“

Es ist möglich, dass die russische Armee nicht auf Standortdaten der Werbe-Industrie angewiesen ist, um potenzielle Ziele zu identifizieren – es lässt sich aber auch nicht ausschließen, dass russische Behörden genau das tun. Deutsche Rüstungsunternehmen befürchten zudem, dass auch ihre neuen Produktionsstätten in der Ukraine ins Visier geraten können, wie tagesschau.de berichtet. Deren Standorte sind weitestgehend geheim, um sie vor russischen Angriffen zu schützen.


2. Exil-Journalistin in Berlin berichtet von Verfolgung

Eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern.
Exil-Journalistin Mostafa. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Ägypten hatte die Journalistin Basma Mostafa unter anderem kritisch über Polizeigewalt berichtet. Sie erzählt dem Fernsehteam von mehreren Festnahmen, sogar von Folter. Schließlich gelang ihr die Flucht; der Weg führte sie nach Berlin. Ihr Leben in Ägypten, sagt sie heute, habe sie zurückgelassen. Aber auch in Berlin werde sie von ägyptischen Agenten verfolgt und bedroht. Sie fotografiert die Männer, die ihr auffallen, und zeigt dem Recherche-Team die Fotos auf ihrem Smartphone. Die Polizei habe ihr empfohlen, den Wohnort zu wechseln.

„Ich frage mich wirklich: Woher wissen die immer genau, wo ich bin?“, sagt Mostafa im Interview. Gemeinsam mit dem Recherche-Team betrachtet auch sie einen Ausschnitt der Standortdaten, die Databroker von Millionen Handys auf der Welt verkaufen. Der Ausschnitt zeigt die Bewegungsmuster einer Person, die offenbar in Mostafas Wohnhaus lebt. Von diesem Haus führen Handy-Ortungen zu anderen Adressen, die Mostafa wiedererkennt: etwa den Spielplatz, wo sie mit ihren Kindern hingehe, oder ein Krankenhaus. Es fühle sich an, sagt sie, als wäre sie gehackt worden.

Ähnlich wie im Fall der ukrainischen Soldaten gilt: Es kann sein, dass ägyptische Behörden nicht auf Standortdaten aus der Werbe-Industrie angewiesen wären, falls sie Dissident*innen im Ausland ins Visier nehmen wollten. Sicherheitsexperte Franz-Stefan Gady legt zumindest nahe, dass ein solches Szenario denkbar ist. Anders als große Geheimdienste wie aus den USA, Russland oder China hätten „zweitrangige“ Dienste inzwischen immer mehr Zugang zu Daten, „die sie wahrscheinlich vor einigen Jahren noch nicht gehabt hätten“, erklärt Gady.


3. Die Spur der Daten führt zu 18-Jähriger aus Bayern

Eine junge Frau mit Ohrringen.
Emma aus Bayern. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Wie aufdringlich Handy-Standordaten sein können, zeigt der Fall der 18-Jährigen Emma aus Bayern. Mühelos fand das Recherche-Team ihre Privatadresse in den Daten: Ein freistehendes Haus in einer bayerischen Gemeinde, wo sich auffällig viele Ortungen eines Geräts häuften. Ebenso häuften sich die Ortungen bei einer nahegelegenen Schule, während eine Perlenschnur aus Standortddaten die Strecke beschrieb, die Emma oft mit dem Schulbus genommen hat.

Das Beispiel zeigt: Bereits zwei Orte, Wohnort plus Arbeits- oder Ausbildungsplatz, können genügen, um eine Person in einem Bewegungsprofil eindeutig wiederzuerkennen.

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„Das ist krass“, sagt Emma heute, als das Kamera-Team der 18-Jährigen ihre Standortdaten auf einem Tablet zeigt. Die Daten zeigen auch Emmas Abstecher in den Supermarkt und zu McDonald’s. Oder die genaue Route über einen Feldweg, den sie nimmt, wenn sie mit ihrem Hund spazieren geht.

„Wenn irgendein Mann diese Daten hätte“, sagt Emma, „so Stalking-mäßig“, dann wäre das „sehr unvorteilhaft“. Zur Erinnerung: Das Recherche-Team hat die Daten kostenlos von einem Databroker im Netz erhalten. Prinzipiell zugänglich sind solche Daten für alle, die Datenhändler danach fragen. Für einen vierstelligen Betrag im Monat können Interessierte ein Abonnement abschließen.


4. Standortdaten können Besuch in Abtreibungsklinik verraten

Eine Frau mit langen, blonden Haaren; im Hintergrund ein Blumenstrauß.
Mutter Miller. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Dallas, Texas, lebt Lauren Miller mit ihrem zweijährigen Sohn Henry. Abtreibungen sind ihrem US-Bundesstaat kriminalisiert. Doch vor gut zwei Jahren war eine Abtreibung genau das, was Miller und ihr damals ungeborener Sohn aus medizinischen Gründen benötigten. Denn Henry hatte einen nicht überlebensfähigen Zwillingsbruder. Nur eine Teilabtreibung hätte das gesunde Baby retten können, wie Miller berichtet.

Deshalb machten sich Miller und ihr Mann auf die Reise nach Colorado. Dieser Bundesstaat verletzt nicht die reproduktiven Rechte von Menschen; dort sind Abtreibungen weiterhin legal. „Ich weiß noch, wie ich mit gesenktem Kopf durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen gegangen bin“, erzählt Miller. „Wir haben sogar überlegt, die Handys zu Hause zu lassen.“

Am Ende hatten Miller und ihr Sohn Henry Glück. Weder US-Sicherheitsbehörden noch radikale Abtreibungsgegner*innen hatten sie an der Reise in die Abtreibungsklinik gehindert. Eines ist jedoch wahrscheinlich: Handy-Standortdaten hätten die Familie verraten können.

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In den Standortdaten, die Databroker verkaufen, lassen sich sensible Orte wie Abtreibungskliniken mühelos ins Visier nehmen. Systematisch lässt sich untersuchen, weche Geräte dort ein und ausgehen – und vor allem, welche Geräte aus einem US-Bundesstaat einreisen, der Abtreibungen verbietet.

Erste Warnungen vor verräterischen Datenspuren gab es bereits 2022, kurz nachdem der Oberste Gerichtshof in den USA den Weg zur Kriminalisierung von Abtreibungen in US-Bundesstaaten frei gemacht hatte. In der Folge hatte etwa Google angekündigt, Standortdaten zu löschen, von denen sich Klinikbesuche ableiten lassen. Dass US-Sicherheitsbehörden Handy-Standortdaten tatsächlich bei Databrokern einkaufen, ist spätestens seit 2020 bekannt; jüngst gab auch FBI-Direktor Kash Patel diese Praxis offen zu.

Im Interview sagt Miller: „Es ist schwer greifbar, wenn man sagt: ‚Die haben meine Daten.‘ Was heißt das? Ist doch egal. Aber wenn man versteht, wie bedrohlich solche Daten sein können, dann macht man sich schon Sorgen.“


Mehr als 30 Artikel veröffentlicht

Die netzpolitik.org-Redakteure Meineck und Dachwitz auf einer Couch.
In der Doku berichten auch die Autoren dieses Textes von den Recherchen. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Zu den Databroker Files hat netzpolitik.org inzwischen mehr als 30 Artikel verfasst. Hier sind Lesetipps für Interessierte, die tiefer eintauchen möchten:

Team netzpolitik.org: Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck, Anna Biselli. Team Bayerischer Rundfunk: Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Florian Heinhold, Maximilian Zierer.


Update, 14. April: Wir haben den Link zur Arte-Mediathek ergänzt.


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Von Kinderhilfswerk bis Lehrerverband: So breit ist die Kritik am Social-Media-Verbot

Von: Sebastian Meineck

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) findet ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre sympathisch. Viele Organisationen aus Kinderschutz, Wissenschaft und Pädagogik lehnen das Verbot allerdings ab – und warnen vor Schäden für Kinder und Jugendliche. Die Übersicht.

Ein Kind und eine erwachsene Person halten sich an den Händen. Ihre Köpfe sind mit bunten Fäden umwickelt. Sie schauen auf digitale Geräte.
Wie führt man Kinder in die digitale Welt? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61

Bekommt Deutschland ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild? Druck machen zumindest wichtige Politiker*innen aus den Regierungsparteien SPD und CDU. Die Debatte kocht auch international, weil in Australien seit dem 10. Dezember ein solches Verbot gilt.

Medienwirksam sprechen sich Staats- und Regierungschefs für ähnliche Maßnahmen aus, darunter der französische Präsident Emmanuel Macron und der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez. Unter Expert*innen gibt es aber viel Skepsis und Ablehnung. Das zeigen mehr als 20 Positionspapiere und Stellungnahmen von unter anderem Kinderschutz-Organisationen, Pädagog*innen, Schüler*innen und Forschenden.

Viele sprechen sich klar gegen ein Social-Media-Verbot aus und warnen vor gravierenden Folgen. Doch selbst Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots argumentieren vorsichtig und nennen Altersbeschränkungen allenfalls als eine von vielen Maßnahmen. Ein Konsens ist erkennbar, dass vor allem Plattformen sichere Räume für Kinder und Jugendliche schaffen müssen.

Hier kommt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Übersicht wichtiger Stimmen und deren Argumente.


Deutsches Kinderhilfswerk: „Verbote entmündigen Kinder“

November 2025, „Unsere Haltung zu Social-Media-Verboten“

Wer ist das? Das deutsche Kinderhilfswerk ist ein 1972 gegründeter Verein. Dessen Mitglieder engagieren sich für „eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der die Kinder ihre Interessen selbst vertreten“.

Was ist die Position? „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche“, schreibt das Kinderhilfswerk. Sie stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert. Den kompetenten und sicheren Umgang müssten Kinder und Jugendliche durch aktive Nutzung lernen. „Verbote würden die positiven sozialen Kommunikationswege in diesem Bereich abschneiden und Kindern einen Rückzugsort ihrer Lebenswelt ohne angemessenen Ersatz nehmen.“


UNICEF: „Verbote können nach hinten losgehen“

Dezember 2025: „Age restrictions alone won’t keep children safe online“

Wer ist das? UNICEF ist das 1946 gegründete Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.

Was ist die Position? „Social-Media-Verbote bergen eigene Risiken und könnten sogar nach hinten losgehen“, warnt die NGO auf Englisch. Gerade für isolierte oder marginalisierte Kinder seien soziale Medien eine „Lebensader“. Altersbeschränkungen müssten Teil eines umfassenderen Ansatzes sein, der auch das Recht junger Menschen auf Privatsphäre und Mitbestimmung achtet. Minderjährige sollten nicht in unregulierte, weniger sichere Bereiche des Internets gedrängt werden.


Save the Children: „falsches Sicherheitsgefühl“

Dezember 2025: „Policy Statement on Social Media Bans“

Wer ist das? Save The Children wurde 1919 gegründet und bezeichnet sich als weltgrößte unabhängige Organisation für Kinderrechte.

Was ist die Position? Save The Children unterstützt „wirksame, die Privatsphäre respektierende Altersüberprüfungen“. Dennoch ist die Organisation besorgt, dass altersbasierte Beschränkungen „unbeabsichtigte Schäden verursachen, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und die Rechte und Möglichkeiten von Kindern einschränken könnten“. Weiter pocht sie darauf, dass Plattformen ihre Produkte „wirklich sicher und altersgerecht gestalten“.


Bundesschülerkonferenz: Medienbildung „an erster Stelle“

Februar 2026: „Verbote sind keine Lösung“

Wer ist das? Die Bundesschülerkonferenz engagiert sich für Bildungspolitik und Mitbestimmung von Schüler*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Die psychische Gesundheit von Jugendlichen würde immer schlechter, schreibt die Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz. Social Media leiste dazu einen erheblichen Beitrag. Der Fokus der Debatte liege aber zu stark auf Verboten. „An erster Stelle muss bessere Medienbildung in Schulen stehen, denn sonst ist das Verbot nichts anderes als eine Problemverschiebung.“


Deutscher Bundesjugendring: Manipulative Designs verbieten

Oktober 2025: „Stellungnahme zur Konsultation zum Digital Fairness Act“

Wer ist das? Der Deutsche Bundesjugendring vertritt deutsche Jugendverbände und Landesjugendringe.

Was ist die Position? „Junge Menschen haben Rechte auf Schutz, Teilhabe und Befähigung – auch digital“, schreibt der Verein in einem Statement zum Digital Fairness Act, einem geplanten Digitalgesetz der EU. Der Bundesjugendring lehnt „pauschale Zugangsbeschränkungen“ ab und fordert sicher gestaltete Räume. Funktionieren soll das etwa über „verbindliche Verbote manipulativer Gestaltung“. Konkrete Beispiele seien „endlose Feeds, Lootbox-Mechaniken oder manipulative Abo-Taktiken“.


ACT Youth Advisory: Verbote können isolieren

November 2024: „The ACT Youth Advisory Council’s Response to the Online Safety Amendment“

Wer ist das? Der ACT Youth Advisory vertritt Jugendliche im „Australian Capital Territory“, wo auch die australische Hauptstadt Canberra liegt.

Was ist die Position? Der ACT-Jugendrat hätte das australische Social-Media-Verbot am liebsten verhindert. Statt Jugendliche auszusperren, so die Forderung, solle die Regierung die Plattformen regulieren. Die Jugend-Vertreter*innen sahen etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr – und das Recht auf sicheren und freien Zugang zu Informationen. Sie warnten außerdem davor, dass das Verbot vulnerable junge Menschen isolieren könne.


Deutscher Lehrerverband: „weder umsetzbar noch sinnvoll“

Juni 2025: „Digitale Teilhabe ist Realität und muss gelernt werden“

Wer ist das? Der Deutsche Lehrerverband ist eine der größten Organisationen von Lehrer*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Eine gesetzliche Altersgrenze für soziale Medien ist „weder realistischerweise umsetzbar noch sinnvoll“, schreibt Verbandspräsident Stefan Düll. Kinder und Jugendliche müssten lernen, sich in der digitalen Welt sicher und verantwortungsvoll zu bewegen. Es könne nicht die Lösung sein, Jugendlichen „plötzlich mit dem 16. Geburtstag“ einen Zugang zu geben. „Wir sollten nicht ständig diskutieren, was Kindern verboten wird – sondern was wir ihnen ermöglichen.“


BzKJ: Völliges Verbot „zu weitgehend“

Dezember 2024: „Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe“

Wer ist das? Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist als Bundesbehörde zuständig für die Durchsetzung von Kinderrechten im Netz auf Grundlage des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Was ist die Position? „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden“, sagte BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht bereits Ende 2024. „Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige“ halte er für „zu weitgehend.“ Die Anbieter in der EU hätten die gesetzliche Pflicht, „ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten“.


Landesanstalt für Kommunikation: „erhebliche Bedenken“

Februar 2026: „Social-Media-Verbot – Worum geht’s?“

Wer ist das? Die „Landesanstalt für Kommunikation“ (LFK) aus Baden-Württemberg ist eine von 14 deutschen Aufsichtsbehörden für privaten Rundfunk und Online-Medien.

Was ist die Position? Nach einer Sammlung von Pro- und Contra-Argumenten zieht die Behörde ein Fazit: Demnach sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen komplex, und es bestünden „erhebliche Bedenken gegen vermeintlich einfache Lösungsvorschläge“. Insbesondere zu beachten seien „Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit und der Reichweite eines Verbots“ sowie „unbeabsichtigte negative Folgen“.


BfDI: „keinesfalls“ undifferenzierte Altersgrenzen

Dezember 2025: Stellungnahme für den Thüringer Landtag

Wer ist das? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) berät unter anderem die Bundesregierung bei Datenschutzgesetzgebung.

Was ist die Position? „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden“, schreibt Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe. Altersbeschränkungen müssten allenfalls risikobasiert sein. Aussehen könne das so: „Die Grundversion des Dienstes ist kinderfreundlich und für alle zugänglich. Erst wenn jemand eine Funktion anschalten oder einen Bereich besuchen möchte, der mit einem hohen Risiko verbunden ist, wird die Altersprüfung eingesetzt.“

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Berliner Psychotherapeut*innen: mehrstufiger Schutz

Januar 2026: „Psychotherapeutenkammer warnt (…) und fordert wirksamen Schutz“

Wer ist das? Die Psychotherapeutenkammer Berlin vertritt die Interessen approbierter Psychotherapeut*innen in der deutschen Hauptstadt.

Was ist die Position? Die Therapeut*innen warnen vor Schäden für die psychische Gesundheit durch „Überkonsum von Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube“, auch wenn bisherige Studien keine Kausalitäten zeigen. Deshalb fordern sie ein Mindestalter und Kontrollen. „Datenschutzkonforme technische Verfahren müssen sicherstellen, dass Kinder unter einem festgesetzten Mindestalter nicht einfach Accounts erstellen“. Die Therapeut*innen fordern aber auch „sichere Voreinstellungen und Schutzmechanismen gegen exzessive Nutzung“.


Australian Psychological Society: Warnung vor Einsamkeit

November 2025: „Psychologists call for consideration for young Australians‘ mental health (…)“

Wer ist das? Die „Australian Psychological Society“ (APS) bezeichnet sich selbst als „führende Organisation“ für Psycholog*innen in Australien.

Was ist die Position? Im Vorfeld des australischen Social-Media-Verbots mahnten dortige Psycholog*innen zur Vorsicht. Zwar könnte die Maßnahme junge Menschen vor Risiken schützen. Aber ohne sinnvolle Alternativen könne der Entzug sozialer Medien eine Lücke in ihr soziales Leben reißen und Gefühle wie „Einsamkeit, Angst und Kummer“ erhöhen.


BAJ: Zugang sicher gestalten

Januar 2026: „Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!“

Wer ist das? Die im Jahr 1951 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich „für ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ ein.

Was ist die Position? Die BAJ ist gegen ein pauschales Nutzungsverbot von Social Media vor dem 16. Lebensjahr. Die zentrale Frage sei nicht, ob Minderjährige Zugang zu sozialen Netzwerken haben dürfen, sondern wie dieser Zugang gestaltet wird. Es gehe darum, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und sich entwickeln können. Wichtig sei es, Eltern zu unterstützen und bestehende Regeln durchzusetzen.


EKKJ: „vermeintliche Lösung für komplexes Problem“

November 2025: „Social Media: altersgerechter Zugang und Regeln statt Verbote“

Wer ist das? Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen ist eine staatliche Fachstelle aus der Schweiz, die Wissen für Bundesbehörden aufbereitet.

Was ist die Position? Aus Sicht der EKKJ sind „pauschale Verbote von Social Media für Kinder und Jugendliche nicht zielführend und nur eine vermeintliche Lösung für ein komplexes Problem“. Verbote seien bezüglich der negativen Folgen „weitgehend unwirksam“, so die Kommission weiter. „Gleichzeitig schränken sie positive und notwendige Lernprozesse ein, verhindern den Erwerb sinnvoller Kenntnisse und Kompetenzen und verunmöglichen wichtige Erfahrungen.“


Molly Rose Foundation: „Kinder brauchen Plattformen“

Januar 2025: „Joint statement (…) on a social media ban for under-16s“

Wer ist das? Die britische Molly Rose Foundation engagiert sich dafür, dass junge Menschen keinen Suizid begehen. Ihr Statement zum Social-Media-Verbot haben insgesamt 42 Organisationen unterzeichnet, darunter die 1884 gegründete britische Kinderschutzorganisation NSPCC.

Was ist die Position? „Gemeinsam glauben wir, dass Social-Media-Verbote die falsche Lösung sind“, halten die Unterzeichner*innen fest. Verbote würden dabei scheitern, Kindern Sicherheit zu bringen. Kinder, darunter queere und neurodivergente, bräuchten Plattformen für soziale Kontakte, Unterstützung durch Gleichgesinnte und vertrauenswürdige Hilfsangebote. Wenn Jugendliche die riskanten Plattformen dann mit 16 Jahren nutzen dürften, würden sie vor einer Klippe stehen.


Leopoldina: 13 Jahre als „verbindliches Mindestalter“

August 2025: „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“

Wer ist das? Die Leopoldina ist eine vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanzierte Gelehrtengesellschaft, die Politik und Öffentlichkeit beraten will.

Was ist die Position? „Strategien, die vorrangig auf Altersbeschränkungen setzen, greifen zu kurz“, schreiben die Forschenden. Dennoch empfehlen sie 13 Jahre als verbindliches Mindestalter für Social-Media-Accounts, pochen jedoch auf weitere Maßnahmen je nach Alter. Zudem kritisieren die Forschenden das „Prinzip der Aufmerksamkeitsökonomie“, also das Geschäftsmodell vieler populärer Plattformen. Das fördere „technologische Strategien zur Maximierung der Nutzerbindung“ und schaffe „gezielt suchtfördernde Strukturen“.


ÖAW: „Gefahr, dass das Ziel nicht erreicht wird“

Februar 2026: „Alterssperren auf Social-Media: Technische Grenzen und Möglichkeiten“

Wer ist das? Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist eine 1847 gegründete Gelehrtengesellschaft aus Wien.

Was ist die Position? Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW hat untersucht, wie sich ein Social-Media-Verbot durchsetzen ließe. Demnach könne Altersfeststellung im Internet „grundsätzlich Sinn machen“, es brauche aber eine breite gesellschaftliche Debatte. Weiter warnt die Studie vor der Gefahr, „dass trotz weitreichender Einschnitte für alle Internetnutzer:innen das Ziel, nämlich das eines besseren Schutzes von Minderjährigen, nicht erreicht wird“.


EDRi: Hürden werden umgangen

November 2025, „Why age verification misses the mark and puts everyone at risk“

Wer ist das? European Digital Rights (EDRi) ist der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte.

Was ist die Position? EDRi lehnt Social-Media-Verbote ab. Stattdessen plädiert der Verband dafür, die Ursachen für Gefahren im Netz zu bekämpfen. „Kinder brauchen und verdienen Online-Räume, in denen sie andere treffen können, Trost und Sicherheit finden, Ideen erproben und austauschen, Beziehungen aufbauen, lernen und spielen.“ Es sei sehr wahrscheinlich, dass junge Menschen Hürden umgehen.


Superrr: „Verbot ist Kurzschlussreaktion“

Februar 2025: „Nicht sehen, nicht sprechen, nicht hören“

Wer ist das? Superrr ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für feministische Digital- und Technologiepolitik einsetzt.

Was ist die Position? „Ein Verbot ist eine Kurzschlussreaktion, die eine Auseinandersetzung mit den wirklichen Problemen verweigert“, hält Superrr fest. Wenn auf einer Straße viel Verkehr sei, laute die Lösung auch nicht, Kinder zu Hause einzuschließen. „Viel von dem, was als schädlich für Kinder beschrieben wird, schadet uns allen.“ Deshalb stellt Superrr die Frage nach einer digitalen Welt ,“die nicht nur aus uns und unserer Zeit Gewinn schlagen möchte“.


GMK: Verbot „greift langfristig zu kurz“

Dezember 2024: „Zum australischen Social-Media-Verbot aus medienpädagogischer Sicht“

Wer ist das? Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur engagiert sich seit 1984 sich für Medienpädagogik und Medienkompetenz.

Was ist die Position? Ein Social-Media-Verbot könne kurzfristig attraktiv erscheinen, „greift jedoch langfristig zu kurz“, schreibt die GMK. Es würde weder die Bedürfnisse noch die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigen. Stattdessen brauche es unter anderem Hilfestellungen für Familien und Regulierung von Plattformen.


Stiftung Bildung: „Verbot schwächt Rechte junger Menschen“

Januar 2026: „Kinderrechte wahren, Medienkompetenz stärken, Teilhabe ermöglichen“

Wer ist das? Die Stiftung Bildung ist eine gemeinnützige Spendenorganisation, die sich für gute Bildung in Deutschland engagiert.

Was ist die Position? Die Stiftung spricht sich klar gegen ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild aus. „Ein solches Verbot wird den komplexen Realitäten digitaler Lebenswelten nicht gerecht und schwächt langfristig die Rechte, die Resilienz und das Vertrauen junger Menschen“, schreibt die Organisation. Stattdessen brauche es einen Ansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe verbinde.


Arbeiterwohlfahrt: „weder zielführend noch angemessen“

Januar 2026: „Gegen ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre“

Wer ist das? Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) engagiert sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft.

Was ist die Position? Die AWO lehnt ein generelles Social-Media-Verbot bis 16 Jahre ab und zweifelt, ob es rechtlich und technisch durchsetzbar wäre. Mit Blick auf betroffene Jugendliche sei das Verbot „weder zielführend noch angemessen“. Es gehe an der Alltagsrealität der meisten jungen Menschen vorbei und schränke Teilhabe ein. Stattdessen brauche es unter anderem Medienbildung und Sozialarbeit; außerdem müssten Plattformen ihre Angebote jugendgerecht gestalten.


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Jugendschutz-Debatte: SPD-Politiker*innen fordern Ausweispflicht oder Netzsperren

Von: Sebastian Meineck · Chris Köver

Wichtige SPD-Politiker*innen verlangen ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre. Alle Nutzer*innen ab 16 Jahren sollen sich ausweisen, widerspenstigen Unternehmen drohen Netzsperren. Was hat der Vorstoß zu bedeuten? Die Analyse.

Ein Smartphone, umwickelt mit eiserner Kette und Vorhänge-Schloss.
Keine sozialen Medien bis zum 14. Geburtstag (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/imagebroker; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit einem Impulspapier hat die SPD den Druck in der Debatte um ein Social-Media-Verbot in Deutschland erhöht. Mehrere hochrangige Politiker*innen fordern darin ein komplettes Verbot sozialer Medien für alle Menschen unter 14 Jahren. Alle Nutzer*innen – auch Erwachsene – müssten sich flächendeckend gegenüber Plattformen ausweisen. Unternehmen, die die neue Ausweispflicht nicht umsetzen, müssen dem Papier zufolge mit Netzsperren rechnen.

Die Debatte dreht sich um die Frage: Sollen Kinder und Jugendliche künftig noch auf sozialen Medien durch Feeds scrollen, posten und kommentieren dürfen? Australien hat diese Frage für sich schon beantwortet. Seit vergangenem Dezember gilt dort ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren. Seitdem mehren sich die Rufe nach einem ähnlichen Modell in der EU. Dänemark, Griechenland und Spanien diskutieren darüber. Frankreich hat bereits ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.

In Deutschland gab es bislang vereinzelte Forderungen nach einem Social-Media-Verbot, etwa von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig, CDU-Digitalminister Karsten Wildberger oder dem Grünen-Politiker Cem Özdemir.

Am 15. Februar meldete sich schließlich eine Gruppe einflussreicher SPD-Politiker*innen gemeinsam zu Wort. Zu den Unterzeichner*innen gehören neben Justizministerin Stefanie Hubig auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Katarina Barley, eine der Vizepräsident*innen des EU-Parlaments. Der deutsche Vize-Kanzler Lars Klingbeil hat zwar nicht unterzeichnet, das Papier aber öffentlich unterstützt. Was der SPD-Vorstoß bedeutet, zeigt unsere Analyse.

Welches Gewicht hat das Papier?

Das SPD-Impulspapier hat bereits ein enormes Medienecho ausgelöst. Wichtige Vertreter*innen einer deutschen Regierungspartei formulieren darin erstmals klare Forderungen nach einem kompletten Social-Media-Verbot.

In erster Linie dürfte das Papier wohl eine Signalwirkung Richtung Brüssel haben. Denn Alterskontrollen, wie auch andere Maßnahmen zur Plattform-Regulierung, lassen sich nach geltendem Recht nur auf EU-Ebene wirksam anwenden. Der Vorstoß der SPD in Deutschland könnte damit eine ähnliche Funktion haben wie auch jene aus Spanien oder Frankreich: Sie sollen den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, eine EU-weite Regelung zu finden.

Denn bislang gibt es kein EU-Regelwerk, das Social-Media-Plattformen feste Altersgrenzen auferlegt. Stattdessen gilt seit 2024 das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es schreibt unter anderem vor, was Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube tun müssen, um Kinder und Jugendliche vor Risiken zu schützen. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen. Nationale Regeln, die über den DSA hinausgehen, sind nach EU-Recht nicht möglich: Der DSA hat Vorrang.

Das dürften auch die Verfasser*innen des SPD-Papiers wissen. Sie schließen mit den Worten, entsprechende Regelungen seien „vorrangig auf europäischer Ebene zu treffen“. Konkret soll die EU die Forderungen im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts umsetzen. Es ist das nächste große Digitalgesetz, bis Ende des Jahres will die Kommission einen Entwurf vorlegen.

In Brüssel verhandeln Kommission, Rat und Parlament derzeit außerdem über ein weiteres Gesetzespaket, das ebenfalls Alterskontrollen für Plattformen und App-Stores vorsieht: Die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.

Der Impuls der SPD dürfte sich auch an den eigenen Koalitionspartner richten, die Union. In der Regierung zuständig für Jugendmedienschutz ist Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Sie hat zwar schon signalisiert, dass sie sich ein Verbot gut vorstellen könne. Allerdings sagte ein Regierungssprecher Anfang der Woche: Die Bundesregierung werde keinen Vorschlag vorlegen, solange die vom Familienministerium einberufene Expert*innenenkommission noch keine Ergebnisse vorgelegt hat. 16 Fachleute sollen darin bis zum Sommer ein Konzept für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ entwerfen.

Ausweiskontrollen, Netzsperren: Das fordert das SPD-Papier

Das Papier der SPD sieht eine Social-Media-Regulierung in drei Stufen vor.

Erstens sollen alle Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram nicht mehr nutzen dürfen. Die Anbieter sollen dazu verpflichtet werden, „den Zugang technisch wirksam zu unterbinden“.

Zweitens soll es für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren eine „Jugendversion“ der Plattformen geben, die mehrere Kriterien erfüllt. Sie darf demnach keine algorithmisch sortierten Inhalte zeigen, wie es etwa der For-You-Feed auf TikTok tut. Anbieter dürfen keine personalisierte Inhalte ausspielen. Und sie müssen Funktionen wie Push-Benachrichtigungen und Endlosfeeds abschalten, die darauf ausgelegt sind, Nutzer*innen möglichst lange an die Plattform zu binden.

Erziehungsberechtigte sollen den 14- und 15-Jährigen den Zugang zu den betroffenen Plattformen freischalten. Passieren soll das nach Vorstellung der SPD mit Hilfe der geplanten digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet). Das ist eine offizielle App, die künftig allen EU-Bürger*innen zur Verfügung stehen soll. Damit sollen sie sich im Netz ausweisen können, so zumindest das Versprechen der EU. Der Start in Deutschland ist für den 2. Januar 2027 geplant.

Drittens soll es für Menschen ab 16 Jahren einen vollen Zugang zu sozialen Medien geben. Doch auch hier sollen die algorithmisch optimierten Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert ein – also auch für Erwachsene. Die Verfasser*innen sehen darin eine „Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip“. Konkret erklären sie das so: „Ohne weitere Einstellungen sehe ich auf meiner Seite ausschließlich Inhalte von Personen und Accounts, denen ich aktiv folge.“

Sollten sich Plattformen nicht an die Vorgaben halten, fordern die Unterzeichner*innen eine Reihe von Sanktionen. Diese dürften nicht erst nach „langen Prüfverfahren“ greifen, sondern müssten schnell erfolgen, wenn etwa Kinder und Jugendliche gefährdet seien. Die Rede ist von „sofortigen Anordnungen“ und „empfindlichen Sanktionen“ – bis hin zu Netzsperren als „Ultima Ratio“.

Nur knapp erwähnt das Papier Aufklärung und Prävention. Medienbildung an Schulen, Schulsozialarbeit und Elternberatung wolle die SPD stärken. Solchen Maßnahmen fallen aber in der Regel in die Zuständigkeit der Länder und müssten von ihnen finanziert werden.

Welche Schwächen hat das Papier?

An mehreren Stellen argumentiert das Papier unsauber, weckt falsche Erwartungen oder blendet grundrechtliche Abwägungen aus. Folgende Aspekte fallen ins Auge.

  • Altersgrenze: Auf Seite eins argumentieren die Verfasser*innen ausführlich gegen Social-Media-Verbote. Sie fordern Schutz statt Ausschluss. Sie schreiben, ein generelles Verbot würde Kindern und Jugendlichen ihren „virtuellen Lebensraum nehmen und die eigentliche Problematik nicht in Gänze adressieren“. Auf Seite zwei wiederum fordern die Verfasser*innen ohne weitere Begründung ein generelles Social-Media-Verbot für alle unter 14 Jahren. Das ist widersprüchlich.
  • Definition: Das Papier definiert nicht, welche sozialen Medien gemeint sind. Deshalb ist unklar, ob auch kleinere nicht-kommerzielle Netzwerke wie das Fediverse eingeschränkt werden sollen – also Dienste, bei denen die befürchteten Risiken kaum oder nicht bestehen.
  • Netzsperren als Sanktion gegen Online-Plattformen sind verfassungsrechtlich bedenklich, gerade verbunden mit der Forderung, dass Konsequenzen „schnell“ sein müssen. Denn Netzsperren gelten als scharfes Schwert, das insbesondere in autoritären Regimen zum Einsatz kommt. Sie schränken Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich ein. Der DSA sieht Netzsperren lediglich bei sehr schweren Verstößen vor – und nur zeitlich beschränkt.
  • Eignung: Einige der im Papier beschriebenen Risiken sind nicht auf soziale Medien beschränkt. Zum Beispiel setzen auch viele Games auf Suchtmechanismen, die Menschen immer wieder ins Spiel hineinziehen und zu teuren In-App-Käufen verleiten. Hassrede und psychischer Druck wiederum sind auch ein großes Problem in Messengern, etwa beim Cybermobbing. Das heißt, die geforderten Regeln passen nur teilweise zu den beschriebenen Risiken.
  • Wirksamkeit: Mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten lassen sich sowohl Netzsperren als auch Altersschranken umgehen – Jugendliche in Australien tun das schon ersten Berichten zufolge. Das wirft die Frage auf, ob die Forderungen überhaupt eine Wirkung haben. Das SPD-Papier thematisiert das nicht.

Durchblick statt Schnellschüsse

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  • Bots: An zwei Stellen wechselt das SPD-Papier überraschend das Thema. Statt um Jugendschutz geht es plötzlich um Bots. „Wir brauchen mehr Handhabe darüber, dass sich hinter einem Account tatsächlich ein Mensch verbirgt“, heißt es. Demnach sollen die geforderten Alterskontrollen gegen „Bots“ schützen sowie gegen Netzwerke „zur gezielten Manipulation“. Diese Argumente stammen aus der kontroversen Debatte um Klarnamenpflicht. Sie haben kaum Anknüpfungspunkte zur laufenden Jugendschutz-Debatte.
  • Ausweispflicht: Um ihr Alter nachzuweisen, sollen Menschen künftig die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) nutzen, heißt es im SPD-Papier.  Aber laut EU-Recht darf es keinen Zwang zur digitalen Brieftasche geben. In der entsprechenden EU-Verordnung (eIDAS) steht: Die Nutzung der digitalen Brieftasche ist „freiwillig“. Wer sie nicht nutzt, darf „in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden“.
  • Teilhabe: Der Fokus auf die EUDI-Wallet wirft ein weiteres Problem auf. Wer keine Ausweispapiere hat, kann sich auch keine digitale Brieftasche einrichten – und hätte damit künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube. Das schränkt die digitale Teilhabe ein. Allein in Deutschland leben Hunderttausende Menschen ohne Papiere.
  • Datenschutz: Die Verfasser*innen versprechen Jugendschutz „ohne Einschränkung der Anonymität“. Doch die im Papier beschriebenen Lösungen für Alterskontrollen sind nicht anonym. Zwar will die EU die Kontrollen in der kommenden digitalen Brieftasche datensparsam gestalten. Ein 2025 präsentierter Prototyp funktionierte aber nicht anonym, sondern pseudonym. Ein Pseudonym lässt sich oftmals auf eine Person zurückführen. An anderer Stelle verweist das SPD-Papier auf bereits heute in Deutschland anerkannte Verfahren für Alterskontrollen im Jugendmedienschutz. Diese Verfahren sind teils sehr invasiv: Nutzer*innen müssen je nach Anbieter ihren Ausweis vor die Kamera halten, ihr Gesicht biometrisch scannen oder Daten über die Schufa abgleichen lassen.

Welche Stärken hat das Papier?

Bisher war die Debatte in Deutschland von knappen Forderungen geprägt. Meist haben sich Politiker*innen pauschal für oder gegen ein Social-Media-Verbot ausgesprochen. Das SPD-Papier liefert auf mehreren Ebenen Differenzierung.

  • Die Verfasser*innen zeichnen ein ambivalentes Bild sozialer Medien und legen auch deren Vorteile ausführlich dar: Etwa, dass sie Raum für soziale Kontakte bieten, für demokratischen Diskurs, Information, Teilhabe und Selbstbestimmung, oder dass sie Menschen eine Stimme geben, „die sonst kaum Gehör finden“.
  • Das Papier benennt konkrete Risiken, für die es strengere Regeln geben soll: Es geht um algorithmisch sortierte Feeds, die Desinformation verbreiten können, öffentliche Debatten verzerren und gesellschaftliche Gruppen polarisieren. Um Suchtmechanismen, die menschliche Aufmerksamkeit ausnutzen. Um sozialen Druck und psychische Belastungen.
  • Das Papier behandelt junge Menschen nicht als homogene Gruppe, sondern fordert je nach Altersgruppe abgestufte Vorschriften.
  • Außerdem erkennt das Papier an, dass die beschriebenen Risiken nicht nur junge Menschen betreffen, sondern alle: „Auch Erwachsene sind von Polarisierung, Hassrede und algorithmisch gesteuerten Aufmerksamkeitsökonomien betroffen.“ Entsprechend sollen die vorgeschlagenen Einschränkungen für Menschen ab 16 Jahren ebenso für Erwachsene gelten.

Was passiert als nächstes?

Die Debatte hat eine Eigendynamik, seit Australien im Dezember 2025 mit dem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige vorgeprescht ist. Angefeuert von Nachrichtenmedien wird sie oftmals auf eine simple, binäre Frage verengt: Social-Media-Verbot – ja oder nein.

Am Wochenende will die CDU auf ihrem Parteitag über einen Antrag entscheiden, der ein Verbot für unter 16-Jährige fordert, begleitet mit verpflichtender Altersverifikation. Bereits im Vorfeld hat Bundeskanzler Friedrich Merz „Sympathien“ dazu geäußert. Der Chef der Schwesterpartei CSU, Markus Söder, bewertet ein Verbot weiterhin zurückhaltend.

Die nationalen Vorstöße können ein Druckmittel sein, um die EU zu einer Initiative zu bewegen, und die Kommission hat den Ball bereits aufgegriffen. Digitalkommissarin Henna Virkkunen hat sich für eine EU-weite Lösung ausgesprochen – ohne vorwegzunehmen, ob es auf ein Verbot hinauslaufen soll. Eine konkrete Gelegenheit für strengere Social-Media-Regulierung wäre der geplante Digital Fairness Act. Verbote würden sich allerdings mit dem frisch verhandelten Gesetz über digitale Dienste (DSA) beißen, das abgestufte Regeln je nach Dienst und Risiko vorsieht.

Interessierte können sich den Sommer wohl im Kalender vormerken. Nicht nur die Verfasser*innen des SPD-Papiers pochen auf diesen Zeitraum. Auch die EU-Kommission wolle bis Sommer eine Entscheidung fällen, und die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission soll bis dahin Ergebnisse vorlegen.


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Neue Melde-App: Was im EU-Aktionsplan gegen Cybermobbing fehlt

Von: Sebastian Meineck

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan gegen Cybermobbing unter Minderjährigen vorgelegt. Dazu gehört eine neue Melde-App, die viele Nachrichtenmedien aufgreifen. Bei näherer Betrachtung kratzt der Aktionsplan jedoch nur an der Oberfläche. Eine Analyse.

Eine Frau und ein Kind gehen Hand in Hand einen Feldweg entlang.
Was hilft gegen Mobbing? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61; Bearbeitung: netzpolitik.org

„Du stinkst“, „du bist hässlich“, „geh sterben“ – auf dem Schulhof können Sätze fallen, die viele Erwachsene selten hören. Häufen sich solche Dinge gegenüber einer bestimmten Person über längere Zeit, spricht man von Mobbing. Inzwischen passiert das auch online.

Gegen dieses sogenannte Cybermobbing will die EU-Kommission mit einem neuen Aktionsplan vorgehen. Ihre Ankündigung hat sie mit dem Bild aus einer Fotodatenbank illustriert. Zu sehen ist eine sonderbare Computer-Tastatur. Statt einer Umschalttaste hat sie eine feuerrote Taste mit der Aufschrift „STOP Cyberbullying“. Ein Finger bewegt sich vom rechten Bildrand auf diese Taste zu. Das erweckt den Eindruck, man könne Cybermobbing quasi per Knopfdruck beenden.

Was wir auf dem Bild nicht sehen: Menschen. Etwa einen Teenager, der sich einer Pädagogin anvertraut oder zwei Freund*innen, die sich gegenseitig Trost spenden. Es könnte eine Nebensache sein, doch in diesem Fall ist das Motiv mit der fiktiven Tastatur ein Sinnbild dafür, wie die EU-Kommission das Thema vorwiegend angeht: technisch und distanziert.

Die EU-Kommission, so geht es aus dem 18-seitigen Aktionsplan hervor, möchte Cybermobbing primär als ein Problem von Plattformregulierung und digitaler Infrastruktur bearbeiten. Die Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen spielen eine Nebenrolle. Zeit und Vertrauen – die für gute Fürsorge oftmals entscheidenden knappen Ressourcen – stehen nicht im Zentrum. Das zeigt ein näherer Blick auf die drei Säulen des Aktionsplans.

Erste Säule: Mit Plattformregulierung gegen Cybermobbing

In der ersten von drei Säulen des Aktionsplans gegen Cybermobbing zitiert die EU-Kommission einschlägige Digitalgesetze, allen voran das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es ist das wohl wichtigste Regelwerk für Plattformen, auf denen auch Minderjährige Inhalte teilen können, etwa Instagram, TikTok, Snapchat.

„Soziale Medien sind der primäre Kanal, über den Kinder und Heranwachsende Cybermobbing ausgesetzt werden“, heißt es im Aktionsplan. Folglich will die EU-Kommission bei der bevorstehenden Prüfung der DSA-Regeln für Minderjährige den „Fokus“ auf Cybermobbing und Meldemechanismen stärken. Zudem gebe es bald Leitlinien für vertrauensvolle Hinweisgeber*innen („Trusted Flaggers“). Das sind zum Beispiel NGOs, die mit besonderer Expertise Inhalte auf Plattformen recherchieren und melden.

Dabei fällt unter den Tisch, dass Inhalte auf Plattformen nur ein Symptom von Mobbing unter Kindern und Jugendlichen sind. Primär geht es beim Mobbing allerdings nicht um regulierbaren „Content“, sondern um zwischenmenschliche Beziehungen.

Mehr als 80 Prozent der Fälle von Cybermobbing geschehen im schulischen Umfeld, das zeigt eine deutsche Studie des „Bündnis gegen Cybermobbing“ aus dem Jahr 2024. Dafür haben rund 4.200 Schüler*innen von sieben bis 20 Jahren, 1.000 Eltern und 630 Lehrer*innen ihre Erfahrungen geschildert. Demnach kennen zwei Drittel der Betroffenen die Täter*innen persönlich. Offline und online gehören beim Mobbing eng zusammen.

Eine ebenso 2024 veröffentlichte Umfrage des Deutschen Jugendinstituts (DJI) macht anschaulich, welche Form Cybermobbing häufig annimmt. Demnach gibt es Kinder und Jugendliche, die andere online bedrohen oder beleidigen, deren Fotos verbreiten, sie aus Online-Gruppen ausschließen – oder neue Gruppen gründen, um sich dort über sie lustig zu machen.

Wo genau Cybermobbing mehrheitlich geschieht, hat wiederum das Sinus-Institut mit der Krankenkasse Barmer näher erforscht. Das Ergebnis: „Eindeutiger Spitzenreiter unter den Cybermobbing-Kanälen ist weiterhin unangefochten WhatsApp.“ Diesen Messenger nannte demnach jede*r zweite Befragte. Das dürfte damit zusammenhängen, dass WhatsApp für viele die Plattform schlechthin für Klassenchats ist. Wer nachts im Klassenchat gemobbt wird, sitzt am nächsten Morgen wieder mit den Bullys zusammen im Klassenzimmer.

Nachrichten auf WhatsApp sind allerdings Ende-zu-Ende-verschlüsselt und deshalb privat. Das heißt, ein großer Teil von Cybermobbing bietet kaum Anknüpfungspunkte für Plattformregulierung. Für Betroffene steht vielmehr im Mittelpunkt, wie Konflikte in der eigenen Schulklasse ausgetragen werden, wie Lehrer*innen und Aufsichtspersonen helfen können.

Zweite Säule: Mit Info-Material gegen Cybermobbing

Die zweite Säule der EU-Kommission dreht sich um Prävention und Aufklärung. Wie die Kommission betont, müsse Prävention alle Akteur*innen einbeziehen – Gleichaltrige, Täter*innen, Eltern, Betreuer*innen, Lehrkräfte, „die gesamte Schulgemeinschaft“ und die Zivilgesellschaft.

Laut Aktionsplan will die EU-Kommission diesen Akteur*innen vor allem eines bieten: Infomaterial. Es geht primär um Leitlinien, Ressourcen und Werkzeugkästen, um Digitalkompetenz und Bildung.

Kaum eine Rolle spielt im Aktionsplan, dass es beispielsweise in deutschen Schulen vor allem an Zeit und Personal fehlt. Zuletzt hatte etwa die Leopoldina dieses Thema behandelt. In ihrem Diskussionspapier schreiben die Forschenden der Wissenschaftsgesellschaft darüber, wie sich soziale Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirken. Demnach gebe es in Deutschland keinen Mangel an Infomaterial. „Häufig scheitert schlicht die Umsetzung in den Schulen.“ Die Gründe dafür seien vielfältig. „Es fehlt unter anderem an Fachpersonal, Zeit“ oder „Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte“, so die Leopoldina.

Info-Kampagnen kosten vergleichsweise wenig. Teuer ist es dagegen, Pädagog*innen einzustellen, sie auf Fortbildungen zu schicken und ihnen die Zeit einzuräumen, ihre Kenntnisse im schulischen Alltag anzuwenden. Die Zuständigkeit dafür liegt in den Mitgliedstaaten, in Deutschland bei den Bundesländern.

Spielräume hat die EU dennoch. Darauf geht der Aktionsplan zumindest in Ansätzen ein. So nennt die Kommission etwa das Programm Erasmus+. Es soll „allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“ fördern. Dafür müssen Organisationen Anträge stellen. Bei deren Prüfung will die EU verstärkt auf Projekte für gutes Schulklima achten. Der Einfluss auf Cybermobbing geschieht also eher indirekt. Der Aktionsplan macht keine direkten finanziellen Zusagen und nennt keine messbaren Zielgrößen.

Dritte Säule: Mit einer App gegen Cybermobbing

Die dritte und letzte Säule aus dem Aktionsplan hat Nachrichtenmedien offenbar am meisten interessiert: „EU will mit Melde-App gegen Cybermobbing vorgehen“, titelte zum Beispiel tagesschau.de.

In einer separaten Ankündigung schreibt die EU-Kommission von einer „Online-Sicherheits-App“, mit der Opfer „zurückschlagen“ können, auf Englisch: „fight back“. Zumindest auf dem dazugehörigen Symbolbild sind Menschen zu sehen: drei Jungs – möglicherweise bereit „zurückzuschlagen“.

Einen Prototypen für die App will die EU-Kommission laut Aktionsplan selbst vorlegen. Auf dessen Basis könnten die Mitgliedstaaten ab dem dritten Quartal dieses Jahres eigene Versionen entwickeln.

Was die Online-Safety-App genau können soll, beschreibt die Kommission eher knapp. Drei Schwerpunkte lassen sich herauslesen.

  1. Helfen. Demnach könnte die App Anlaufstellen und Beratungsangebote für Betroffene bündeln. Die Rede ist etwa von Hilfs-Hotlines und Kinderschutz. Es geht also um fachliche und emotionale Begleitung. Vorbild sei die französische App „3018“ der NGO E-Enfance. Im Google Play Store wurde die App nur rund 10.000 Mal heruntergeladen. Die EU-Kommission bezeichnet „3018“ als „erfolgreich“.
  2. Löschen. Die Online-Safety-App könne laut Aktionsplan per Programmierschnittstelle einen direkten Draht zu Online-Plattformen bekommen. So könnten Nutzer*innen über die App deren Inhalte melden. Grundlage ist der DSA, der Plattformen dazu verpflichtet, solche Meldungen zeitnah zu prüfen. Allerdings müssen Plattformen laut DSA auch selbst zugängliche und benutzerfreundliche Meldeverfahren einrichten. Das wirft die Frage auf, welchen Sinn der Umweg über eine separate App hätte.
  3. Anzeigen. Offenbar stellt sich die EU-Kommission vor, dass Minderjährige über die App auch die Polizei einschalten können. Im Aktionsplan ist das allerdings noch nicht kindgerecht formuliert. Die Rede ist von „maßgeschneiderter Unterstützung durch koordinierte Überweisung an zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden“. Die App soll auch elektronische Beweise sicher „speichern und übermitteln“ können.

Je nach Ausgestaltung könnte die „Online-Safety-App“ also sehr unterschiedliche Richtungen einschlagen. Laut EU-Kommission hänge der Erfolg der App davon ab, ob Mitgliedstaaten sie zugänglich machen und unterstützen. Der Erfolg dürfte allerdings vielmehr davon abhängen, ob Kinder und Jugendliche die App überhaupt benutzen möchten.

In Deutschland gibt es bereits Anlaufstellen für hilfesuchende Kinder und Jugendliche, etwa die Nummer gegen Kummer oder Juuport. Beides sind gemeinnützige Vereine. Arbeit im sozialen Bereich ist oft ehrenamtlich oder prekär. Anfang 2025 hat die Stadt Berlin der „Nummer gegen Kummer“ Mittel gestrichen. Betroffen sind demnach 100 der insgesamt 3.800 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in Deutschland.

Geht es nach dem Aktionsplan der EU-Kommission, bekommen Hilfsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ zwar keine Aussicht auf bessere Finanzierung. Aber sie sollen sich wohl um die Integration in eine Melde-App kümmern – zusammen mit unter anderem TikTok, Facebook, Instagram und Polizeibehörden.


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Fachleute fordern: Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

Von: Sebastian Meineck · Chris Köver · Laura Jaruszewski

Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde.

Eine Sportlerin rastet in der Sonne mit einem Smartphone in der Hand.
Wie lassen sich Betroffene digitaler Gewalt stärken? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock; Bearbeitung: netzpolitik.org

Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.

Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.

Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.

In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.

Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.

  1. Anlaufstellen stärken
  2. Polizei und Justiz sensibilisieren
  3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
  4. Strafrecht erweitern
  5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
  6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
  7. Adressen von Betroffenen besser schützen
  8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
  9. Frauen nicht isoliert betrachten
  10. Internationale Regeln gut umsetzen

1. Anlaufstellen stärken

Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.

Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.

Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.

2. Polizei und Justiz sensibilisieren

Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.

Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.

Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.

3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen

Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“

In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.

Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.

4. Strafrecht erweitern

Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.

HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.

Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.

Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.

5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern

Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.

„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.

Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.

Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.

6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen

Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.

HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.

Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.

Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.

Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.

7. Adressen von Betroffenen besser schützen

Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.

„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“

Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.

8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen

Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.

Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.

Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.

9. Frauen nicht isoliert betrachten

Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“

Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“

Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.

Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.

10. Internationale Regeln gut umsetzen

Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.

Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.

Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.


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