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Interne Dokumente: Trilog zur Chatkontrolle geht in entscheidende Phase

Von: Andre Meister

Die EU-Institutionen verhandeln zentrale Aspekte der Chatkontrolle. Rat und Parlament streiten, ob Internet-Dienste alle Nutzer freiwillig scannen dürfen oder verdächtige Nutzer verpflichtend scannen müssen. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Mann im Anzug mit Glocke
Zypern hat die EU-Ratspräsidentschaft. – Alle Rechte vorbehalten: Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen über die Chatkontrolle, seit einem halben Jahr im Trilog. Jetzt verhandeln sie die heikelsten Fragen.

Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.

Der vierte Trilog fand am 11. Mai statt. Wir veröffentlichen einen Bericht aus Brüssel. Danach hat die Ratspräsidentschaft neue Kompromissvorschläge vorgelegt. Wir veröffentlichen die Entwürfe vom 26. Mai und vom 29. Mai. Im Rat diskutieren die Referent:innen für Justiz und Inneres diese Vorschläge. Wir veröffentlichen eingestufte Protokolle vom 21. Mai und von vorgestern 10. Juni.

Keine verschlüsselten Inhalte



Die EU-Institutionen haben sich „vorläufig darauf geeinigt“, verschlüsselte Inhalte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Damit dürfte das umstrittene Client-Side-Scanning raus sein. Wenn das so bleibt, ist das ein großer Erfolg.

Darüber hinaus haben die Gesetzgeber bisher vor allem weniger Kontroverse Punkte verhandelt, darunter Allgemeine Bestimmungen sowie Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten.

Seit kurzem bearbeiten sie den größten Brocken: Die „Aufdeckung“ illegaler Inhalte. In dieser Frage liegen die Positionen der EU-Institutionen „besonders weit auseinander“. Eine zentrale Frage ist, ob Anbieter Inhalte ihrer Nutzer scannen dürfen oder müssen. Eine weitere Frage ist, wie viele Nutzer und Inhalte die Anbieter scannen.

Freiwillig oder verpflichtend



Die Ratspräsidentschaft schlägt mehrere Optionen vor: freiwillige Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation, verpflichtende Chatkontrolle für öffentliche Inhalte wie Web-Inhalte und verpflichtende Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte.

Die EU-Staaten haben sich geeinigt, eine verpflichtende Chatkontrolle abzulehnen. Aber zum Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft haben sie noch keine einheitliche Meinung.

Seit Jahren scannen einige Big-Tech-Unternehmen die Inhalte ihrer Nutzer anlasslos. Das ist spätestens seit April illegal, sie machen trotzdem weiter.

Freiwillig, aber weitgehend



Einige Staaten wollen, dass solche Unternehmen weiterhin viele Inhalte möglichst vieler Nutzer scannen. Vor allem Frankreich und Ungarn fordern „einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung“. Die Franzosen haben „hier keinen Spielraum für Verhandlungen“.

Aber auch Deutschland spricht sich für eine weitgehende Chatkontrolle aus, entgegen anderslautender Äußerungen der Bundesregierung.

Andere Staaten sehen weiterhin jede Chatkontrolle durch Internet-Anbieter kritisch, darunter Italien, Polen und Österreich.

Der juristische Dienst der EU-Staaten bezeichnet eine anlasslose Chatkontrolle von Kommunikation als rechtswidrig. Die Juristen lehnen auch den aktuellen Vorschlag ab, „da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe“. Freiwilliges Scannen öffentlicher Inhalte halten sie jedoch für „unproblematisch“.

Deutliche Zweifel an Verpflichtung



Kommission und Parlament wollen Anbieter auch gegen deren Willen verpflichten können, Inhalte ihrer Nutzer zu scannen. Das kann Hoster wie Hetzner oder Mail-Dienste wie Posteo betreffen. Die sollen aber nicht alle Nutzer scannen, sondern nur verdächtige Nutzer-Gruppen.

Die EU-Staaten haben „deutliche Zweifel“ an der „Praxistauglichkeit“ dieses Vorschlags. Gegen Verdächtige stehen Ermittlern schon jetzt „andere Instrumente zur Verfügung“. Die Polizei kann dann Nutzer-Daten von den Anbietern anfordern und selbst auswerten.

Österreich kritisiert die verpflichtende Chatkontrolle und fordert, „das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen“ zu klären. Mehrere Staaten schließen sich an und fragen nach der „Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen“. Lettland fragt, „wo der Mehrwert sei“. Die Kommission fragt, wer die verdächtigen „Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis“.

Verhandlungen gehen weiter



Ende Juni geht die Ratspräsidentschaft von Zypern an Irland. Wie jede Ratspräsidentschaft will auch Zypern die Verhandlungen unter seinem Vorsitz abschließen. Das bleibt das offizielle Ziel. Gegenüber netzpolitik.org hat ein Sprecher jedoch bereits eingeschränkt, nur noch „möglichst große Fortschritte erzielen“ zu wollen.

Der nächste Termin für den offiziellen Termin ist am 29. Juni. Bis dahin verhandeln die Fachpolitiker der Institutionen.

Wenn sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Version einigen, müssen beide das Gesetz noch formal annehmen.




Hier die Dokumente in Volltext:



  • Datum: 18. Mai 2026
  • Von: Deutscher Bundestag
  • Betreff: Bericht aus Brüssel


Keine Einigung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet


Zusammenfassung


  • Vier Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet fand am 11. Mai 2026 der vierte Trilog statt. Trotz Fortschritten konnte keine finale Einigung gefunden werden.
  • Besonders weit liegen die Positionen in der Frage nach Aufdeckung auseinander. Während der Rat rein freiwillige Maßnahmen fordert, befürwortet das Europäische Parlament (EP) als letztes Mittel verpflichtende Aufdeckungsanordnungen für Justizbehörden bei begründetem Verdacht.
  • Der politische und zeitliche Druck ist groß, denn momentan besteht eine Regelungslücke: Eine Ausnahmeregelung, die es Dienstanbietern ermöglichte, sexuellen Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, lief am 3. April 2026 aus und kann nicht verlängert werden, da in der Abstimmung im Europäischen Parlament (EP) keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Die den Providern inzwischen untersagte freiwillige Meldung online gestellter Bilder und Videos sei dabei häufig die einzige Möglichkeit für die Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs gewesen.
  • Das Ziel der Verhandlungspartner ist ein Abschluss des Dossiers vor Sommer 2026, doch noch gibt es keine konkreten Ideen für einen gangbaren Kompromisstext.



Nach nunmehr vier Jahren intensiver Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom 11. Mai 2022 (CSAM-Verordnung) brachte auch der vierte Trilog am 11. Mai 2026 keine endgültige Einigung zutage. Von den Beteiligten wird erneut die konstruktive Arbeitsatmosphäre betont, die in den ersten drei Trilogen zur Klärung von weniger umstrittenen Fragen geführt habe, doch der kontroverseste Aspekt im Dossier, die Aufdeckungsanordnung, war erneut nicht auf der Tagesordnung: Diese führte schon bei Vorlage des Kommissionsvorschlags in einigen Mitgliedstaaten, allen voran Deutschlands, für z.T. heftige Reaktionen und Ablehnung. Stattdessen standen u. a. die Entfernungs- und Sperranordnungen im Fokus, um Darstellungen von sexuellem Kindes-missbrauch in allen Mitgliedstaaten entfernen oder sperren zu lassen.

Auch einigte man sich auf Details zu verlängerten Antwortfristen auf Löschanordnungen für Kleinst‑, kleine und mittlere Unternehmen. Einige der erreichten Kompromisse dienten dabei dem Ziel, den Verordnungstext mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in Einklang zu bringen.

Der zeitliche und politische Druck für eine finale Einigung ist groß. Eine Übergangsregelung, die es Internetanbietern rechtlich erlaubte, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden, lief am 3. April 2026 aus und wurde vom EP abgelehnt, da keine gemeinsame Position mit dem Rat gefunden werden konnte. Damit besteht aktuell eine Regelungslücke, da kooperationswilligen Internetprovidern nun nicht mehr erlaubt ist, kinderpornografische Inhalte auf ihren Webseiten zu suchen, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Zur Erinnerung: Am 11. Mai 2022 legte die Kommission den Entwurf der CSAM-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Ziel war, Anbieter von Online-Diensten zur Verhinderung, Aufdeckung, Meldung und Entfernung von Missbrauchsdarstellungen sowie zur Unterbindung von Grooming (sexuelle Anbahnung) zu verpflichten. Um Opfern mehr Gehör zu verschaffen, soll zudem ein EU-Zentrum als dezentrale EU-Agentur eingerichtet werden, flankiert durch ein Netzwerk nationaler Koordinierungsstellen. Darüber hinaus sollten Anbieter bestimmter Online-Dienste den freiwilligen Einsatz von Technologien zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermöglichen. Die bisherige Verordnung, die dies ermöglichte, lief am 3. August 2024 aus und wurde durch die eingangs erwähnte Interimsverordnung ersetzt. Um eine Regelungslücke zu vermeiden, waren die Ko-Gesetzgeber unter dänischer Ratspräsidentschaft ursprünglich bestrebt, die CSAM-Verordnung bis zum Frühjahr 2026 abzuschließen. Nachdem unter zypriotischer Ratspräsidentschaft der erste Trilog am 26. Februar 2026 stattfand, wurde für den Abschluss der CSAM-Verordnung Juni 2026 avisiert. Damals ging man dem Vernehmen nach noch davon aus, dass die Interimsverordnung verlängert werde, da ein Kompromiss bei der Aufdeckungsanordnung durch weit voneinander divergierende Positionen in weiter Ferne schien.

Aufdeckungsanordnung: Freiwillig oder als letztes Mittel verpflichtend



Die Aufdeckungsanordnung, die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag Anbieter von Hostingdiensten oder interpersoneller Kommunikationsdienste verpflichtete, mit verschiedenen Technologien sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, wurde im Rat v.a. von Deutschland, aber auch anderen Mitgliedstaaten abgelehnt, da eine anlasslose Überprüfung als unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte gewertet wurde. Wegen einer befürchteten „Massenüberwachung“ rückten sowohl Rat als auch EP in ihren Positionen weit vom Kommissionsvorschlag ab: Unter dänischer EU-Ratspräsidentschaft gelang die partielle Allgemeine Ausrichtung, die rein freiwillige Aufdeckungsmaßnahmen vorsieht, wie sie bereits in der o. g. Interimsverordnung galten. Im EP gelang dem Berichterstatter Javier Zarzalejos (EVP/ESP) im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) bereits am 24. Oktober 2023 eine Einigung, die ebenfalls eine massenhafte Überprüfung ablehnte. Justizbehörden sollte aber als letztes Mittel die Aufdeckungsanordnungen ermöglicht werden, sofern begründete Verdachtsmomente auf eine, auch indirekte, Verbindung zu Missbrauchsmaterial hindeuten. Einigkeit besteht zwischen den Ko-Gesetzgebern, dass Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsinhalte von Aufdeckungstechnologien ausgenommen bleiben sollen.

Obwohl EP und Rat über die Frage nach einer rein freiwilligen oder bei eindeutigem Verdacht verpflichtenden Aufdeckungsmaßnahme uneins waren, setzte man dem Vernehmen nach in allen drei Institutionen darauf, dass die o. g. Interimsverordnung nach Auslaufen am 3. April 2026 verlängert werde. Die Ablehnung im EP habe im Rat und in der Kommission für großen Unmut gesorgt und wird als Rückschlag für die Prävention von Kindesmissbrauch im Internet gewertet. Der Ablehnung im Parlament waren kurzfristige verschiedene Änderungen zur funktionalen Zusammenarbeit zwischen Internetprovidern und Polizei sowie zum Verbot nach bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen vorausgegangen. Für den abgeänderten Vorschlag fand sich im Ausschuss keine Mehrheit, sodass keine Position des EP beschlossen werden konnte.

Ausblick



Zwar betonen alle Seiten weiterhin eine konstruktive Arbeitsatmosphäre, doch die jahrelangen Verhandlungen zeigen, wie weit die Positionen im Spannungsfeld zwischen Daten- und Kinderschutz voneinander entfernt sind. Dass die Interimsverordnung, die den Verhandlungen mehr Zeit erkauft hätte, am 3. April 2026 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sollte den Druck auf die Trilogparteien erhöhen. Doch gehen Beteiligte nicht davon aus, dass ein Kompromiss im fünften Trilog am 29. Juni 2026 unter zypriotischer Ratspräsidentschaft noch gefunden werden kann. Vereinzelt wurde die Meinung vertreten, dass sowohl der Rat als auch das EP in ihren Positionen zur Aufdeckungsanordnung deutlich flexibler werden müssten und eine für beide Seiten tragbare Lösung außerhalb der Verhandlungsmandate des EP und des Rates gefunden werden müsste. Das bringe der Arbeitsebene im EP zufolge aber auch die zusätzliche Gefahr mit sich, dass das Parlament dem Ergebnis der Trilogverhandlungen auf Grundlage eines erweiterten Mandats am Ende doch nicht zustimmen könnte. Ebenfalls werde befürchtet, dass das Momentum verloren gehen könne und festgefahrene Positionen sich auf lange Zeit halten könnten. Die den Providern nun nicht mehr erlaubte freiwillige Meldung von online gestellten Bildern und Videos sei häufig die einzige Möglichkeit gewesen, um auf Fälle sexuellen Missbrauchs aufmerksam zu machen. Es werde aber der Arbeitsebene zufolge nun darauf gehofft, dass die aktuell entstandene Regelungslücke zusätzlichen Druck in den Migliedstaaten erzeugt und so Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen bringt. Der fünfte Trilog ist für den 29. Juni 2026 geplant.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 21. Mai 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMWK
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026



Vorsitz verwies eingangs auf die Bezugsdokumente (9139/26, WK 6982/26). Hierzu könnten MS sich bis zum 29. Mai schriftlich äußern.

Anschließend skizzierte Vorsitz kurz die Ergebnisse des letzten Trilogs, wie auch in den Bezugsdokumenten aufgeführt. Es gäbe insbesondere noch Gesprächsbedarf zur Frage, welche Behörde welche Anordnungen erlassen dürfe. Delisting und grenzüberschreitende Anordnungen habe EP nicht in seinem Mandat, zeige hier aber Flexibilität. Bei den blocking orders könne man sich vermutlich nur auf bekanntes Material mit dem EP verständigen. Bei der Frage, ob Audiokommunikation im Anwendungsbereich sein solle, hätte EP jedoch eine rote Linie.

In der anschließenden Aussprache legte AUT Prüfvorbehalt gegen alle die Kompetenzen der jeweiligen Behörden betreffenden Passagen ein und bat um einen eigenen Abschnitt zu Handbüchern. Auch SWE äußerte hier Bedenken und plädierte für eine reinen Verweis auf die CSA-Richtlinie. Wir begrüßten ebenso wie SVN die getroffene Einigung. POL machte darauf aufmerksam, dass die Handbücher nur unter den Anwendungsbereich fallen dürften, wenn sie eindeutig strafbare Inhalte hätten.

FRA bat um Umformulierung von EG 9a), um Vorfestlegungen in der Diskussion zum Zugang zu Daten zu vermeiden. Bei den Anordnungen bitte FRA um Berücksichtigung des bewährten nationalen Systems und entsprechende Textarbeit. Auch LVA bat hierzu um Beibehaltung der Ratsposition bzw. Angleichung an die TCO-VO (ähnlich HUN).

Neben uns begrüßte auch ITA die Begrenzung auf nummernunabhängige Dienste und die vorgesehene review clause, wohingegen sich LVA, HUN und ESP gegen die Begrenzung aussprachen. POL zeigte sich ebenfalls skeptisch und plädierte für eine starke review clause.

ITA sah es als notwendig an, Entfernungsanordnungen nur durch eine justizielle oder unabhängige Behörde zu erstellen oder zumindest unter deren Aufsicht.

HUN, POL, BGR, ESP und SVN plädierten für die Beibehaltung von Audiokommunikation im Anwendungsbereich, da dies für den Aspekt des Grooming wichtig sei.

Im zweiten Teil der Sitzung stellte Vorsitz erste Überlegungen für einen Umgang mit den verschiedenen Positionen des Rates und des EP zur Aufdeckung von CSAM vor. Eine Lösung könne eine Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und gezielten Aufdeckungsanordnungen sein. Man wolle in Teilen die bisherige Interims-VO in die CSAM-VO integrieren. Auch sei eine proactive Suche durch das Zentrum in öffentlich zugänglichem Material angedacht. KOM nannte die Ideen vielversprechend. Es sei klar, dass eine mögliche Lösung von beiden Seiten Kompromisse verlange. Eine Einigung würde aber auf jeden Fall die jetzige Situation verbessern.

Auf LUX Nachfrage stellte Vorsitz klar, dass das Ratsmandat sich nicht mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung befasse, weil dort keine Aufdeckungsanordnungen enthalten seien. Angesichts der EP Position sei aber davon auszugehen, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung auch bei einer Kompromisslösung nicht unter den Anwendungsbereich fallen werde.

Vorsitz kündigte an, in Kürze einen Textvorschlag zu übermitteln. Es sei wünschenswert, bis zur nächsten Sitzung der JI-Referent*innen am 2. Juni eine erste Einschätzung bzw. Kommentare/Textvorschläge hierzu zu erhalten. Ein weiteres Treffen der JI-Referent*innen sei Mitte Juni geplant. Sollte man einen Kompromiss mit dem EP erzielen, dann werde man am 24. oder 26. Juni den AStV befassen. Am 29. Juni plane man den letzten Trilog unter CYP Vorsitz. Des Weiteren werde Vorsitz ein Dokument mit Kompromisstexten zu den Art. 22, 33–39 sowie allen Artikeln zum Risikomanagement übersenden.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 11. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026


I. Zusammenfassung und Wertung



Bei der ersten substanziellen Aussprache zum Vorschlag des Vorsitz zu freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung zeigte sich ein uneinheitliches Bild.

Während einige MS weiterhin einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung bevorzugten (sehr deutlich dazu neben uns auch FRA), zeigten sich POL, AUT, LUX und ITA bekannt kritisch.

An der Praxistauglichkeit der auf einen bestimmten Personenkreis begrenzten Aufdeckungsanordnung gab es deutliche Zweifel und es wurde mehrfach die Frage gestellt, wo man die Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen und den entsprechenden Instrumenten ziehe.

KOM begrüßte den vom Vorsitz gewählten Ansatz, welcher zwischen Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten und in nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten (u.a. interpersonelle Kommunikation) unterscheide.

JD sah auch bei diesem Vorschlag nicht alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt, wobei die freiwillige Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten als unproblematisch erachtet wurde.

II. Im Einzelnen



Auf Bitten des Vorsitz gab es eine volle Tischumfrage zu Dok. 9659/26, wobei Vorsitz vorausschickte, dass man lediglich eine erste Einschätzung erwarte. Schriftliche Kommentare könnten in Vorbereitung der nächsten JI-Referent*innen Sitzung am 17. Juni übermittelt werden.

LTU, GRC, SVK, MLT, BGR, ROU, FIN (mit Hinweis auf kritische Haltung des nationalen Parlaments), SVN, CZE, SWE, DNK und BEL legten Prüfvorbehalt ein, wobei LTU, GRC, MLT, SVN, SWE und BEL diesen als positiv bezeichneten.

ESP macht deutlich, dass man auf Grooming nur verzichten werde, wenn das EP im Gegenzug von einigen seiner Positionen abrücke.

ITA zeigte sich erneut sehr kritisch und stellte folgende Forderungen auf: Definition auch von non-publicly accessible (auch LUX, PRT), own initiative search im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich nur für bekanntes CSAM (auch POL), Ausstellung von Aufdeckungsanordnungen durch Justiz (auch POL), Aufdeckungsanordnungen nur für bekanntes CSAM, ggf. auch neues CSAM, wenn auf Verdächtige begrenzt, keine proaktive Suche durch das Zentrum.

LVA sprach sich für einen weiten Anwendungsbereich (bekanntes Material, neues Material, Grooming) aus (auch HRV, SWE) und unterstützte im Übrigen den Ansatz des Vorsitz bei der freiwilligen Aufdeckung, wobei die Möglichkeit der Untersagung noch geprüft werde. Zu Punkt E stelle sich die Frage, wo der Mehrwert sei, da den Behörden dann andere Instrumente zur Verfügung stünden (auch SWE).

LUX verwies auf die bekannte Position, welche sich nicht geändert habe. Nach wie vor seien die rechtlichen Probleme nicht beseitigt.

NLD stellte die Frage, ob das ganze System funktionieren könne (auch SVN, HUN) und bat um eine systematische Darstellung. Aufdeckung im öffentlichen Bereich werde unterstützt. Es bestehe Klärungsbedarf, wie die Ausführungen zur Verschlüsselung zu verstehen seien. Die gezielte Aufdeckungsanordnung klinge zunächst gut, aber es sei fraglich, ob sie bei diesen engen Voraussetzungen überhaupt jemals zum Einsatz komme (ähnlich SVK).

EST sah es als notwendig an, den Anwendungsbereich anhand der verfügbaren Technologien einzugrenzen. Bekanntes und neues Material wäre weitgehend machbar, aber Technologien zur Detektion von Grooming seien noch zu unsicher. E2EE müsse weiterhin ausgeschlossen werden. Eine Anordnung von Aufdeckungsanordnungen durch die Justiz sei zu aufwändig (auch SWE). Die Rolle des Zentrums müsse noch geklärt werden. Dieses solle die MS unterstützen und nicht mit Bürokratie belasten.

AUT erneuerte die kritische Haltung ggü. Aufdeckungsanordnungen. Es sei auch nicht klar, wer tatsächlich von den nur unter engen Bedingungen auszustellenden Aufdeckungsanordnungen im nicht-öffentlichen Bereich betroffen sein würde. Hier müsse das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden.

HRV stellte die Frage, wer bei der Aufdeckungsanordnung feststelle, ob die Kriterien erfüllt seien, z.B. dass ein Dienst „missbraucht“ werde, und auf welcher Basis dies erfolge. HRV sehe auch die Gefahr, dass Dienstanbieter nicht mehr freiwillig suchen würden, sondern auf Aufdeckungsanordnungen warten würden.

Ich kündigte unsere schriftliche Stellungnahme an und skizzierte die dortigen Kernaussagen.

PRT zeigte sich generell zufrieden mit dem Vorschlag, Grooming könne aber im Anwendungsbereich nicht unterstützt werden.

FRA sah die Notwendigkeit eines breiten Anwendungsbereichs bei der freiwilligen Aufdeckung (auch HUN). Man habe hier keinen Spielraum für Verhandlungen. Es sei ganz klar, dass man nach neuem Material suchen müsse, welche dann ja auch zu bekanntem Material werde. FRA wolle auch die Weiterleitung von Meta- und Verkehrsdaten (auch SWE). Bei Aufdeckungsanordnungen stelle sich die Frage, welche Informationen konkret vom Diensteanbieter verarbeitet würden.

HUN sah die Gefahr, dass man sich möglicherweise bei strafrechtlichen Ermittlungen selbst begrenze, wenn man bestimmte Technologien bei einem „Verdachtsfall“ festschreibe.

Vorsitz erklärte, dass man sich bei den Definitionen an der TCO-VO orientiert habe. Wenn man publicly accessible definiere, sei alles, was nicht darunter falle, non-publicly accessible. Wenn man beides definiere, dann bestehe die Gefahr einer Lücke oder einer Überlappung. Man habe bewusst die Regelungen der vorübergehenden Ausnahme übernommen und mit der Möglichkeit der Untersagung weitere Safeguards hinzugefügt. Zu den Bedingungen für die Aufdeckungsanordnungen sehe man die Anbieter in der Pflicht. Diese müssen die notwendigen Informationen für eine entsprechende Einschätzung haben.

KOM begrüßte den Ansatz des Vorsitz, nach öffentlichem und nicht-öffentlichen Bereichen zu trennen. Auch die Aufdeckungen im öffentlichen Bereich bringe einen Mehrwert. Hier sei es aber dann auch notwendig, dass der Anwendungsbereich breit bleibe. Zum Grooming gäbe es Beispiele, dass eindeutige Schlüsselbegriffe genutzt würden. Auch das Darknet sei als öffentlich zugänglich einzustufen. Die Indikatoren des Zentrums sollten auch für die freiwillige Aufdeckung in öffentlichen Bereich genutzt werden. Dann sei gewährleistet, dass gemeldetes Material auch tatsächlich illegal sei. Bei der auf bestimmte Nutzer oder Gruppen angewandten Aufdeckungsanordnung sei nicht klar, worin der Mehrwert zu strafrechtlichen Ermittlungsinstrumenten bestehe. Es sei auch nicht klar, wer diese Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis.

JD wiederholte die bekannten Positionen. Die Bedenken seien nicht ausgeräumt, da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe. Nun wolle man hierfür den Diensteanbietern eine Rechtsgrundlage mit nur geringen Safeguards geben. Die Interims-VO sei immer als Übergangslösung gedacht gewesen und nach gängiger Meinung keine Rechtsgrundlage zum Scannen von interpersoneller Kommunikation. Selbst die Eingrenzung auf Nutzergruppen sei schwierig, weil nicht klar sei, welche Kriterien hier gelten sollten. Nach Sicht des JD brauche ein eine objektive, ausreichende Verbindung zu CSAM. Eine solche Festlegung sei aber eine staatliche Aufgabe und könne nicht den Diensteanbietern überlassen werden. Freiwillige Suche und Aufdeckung im öffentlichen Bereich sei unproblematisch, da es sich nicht um interpersonelle Kommunikation handele, und bedürfe keiner Rechtsgrundlage. Bei einer Aufdeckungsanordnung zum öffentlichen Bereich sei dies jedoch nur bei bekanntem Material rechtlich einwandfrei, da die Treffer keine Überprüfung des Anbieters vor einer Weiterleitung benötigten. Für „Risikoanbieter“ (z.B. Pornoplattformen) sei dies sogar generell möglich. Die Aufdeckung durch das Zentrum sehe JD aufgrund der gewählten Rechtsgrundlage als kritisch an, sofern kein Auftrag durch die MS oder die Anbieter bestehe. Zudem müsse geklärt werden, auf welcher Basis das Zentrum entscheide, welche Diensteanbieter für eine solche Maßnahme ausgewählt würden. Vorsitz ergänzte, dass man aufgrund der Problematik der Rechtsgrundlage das Verfahren der Treffermeldung durch das Zentrum an die Anbieter gewählt habe. Auf DNK Frage, warum man die vorübergehende Ausnahme nicht einfach 1:1 übernehmen könne, antwortete JD, dass es sich hier um eine Rechtsgrundlage und nicht um eine Ausnahme von einem Verbot handele. Die freiwillige Aufdeckung tauche ja z.B. auch bei der Risikominderung auf und der Anwendungsbereich sei breiter, da z.b. auch Hosting-Dienste umfasst seien.

KOM sah einen Ausweg darin, Treffer bei neuem Material und Grooming dahingehend „rechtsicher“ zu machen, dass eine direkte Weiterleitung an das Zentrum erfolge, ohne zusätzliche Verifizierung durch den Diensteanbieter.

Zu Dok. 9835/26 sah HRV eine rote Linie bei der Anzahl der Mitglieder des Technologieausschusses. HRV wolle hier Plätze für alle MS (auch ITA). KOM gab zu bedenken, dass man die Experten nicht auf EU Bürger begrenzen solle. FIN bat darum, ausreichend Zeit für die Umsetzung der VO zu geben und sprach sich gegen eine kurze Umsetzungsfrist aus.

Vorsitz informierte abschließend über die weiteren Schritte:

ITM am 11. Juni zur Fortsetzung vorheriger Diskussionen. Man werde Ende dieser Woche hierzu ein neues Dokument verteilen. Hierzu seien weitere Kommentare willkommen.

Zu den Art. 3 – 5 warte man derzeit auf Kommentare der KOM. Ein neuer Text solle bis Ende nächster Woche vorliegen. Hierzu erbitte Vorsitz dann Stellungnahmen im Hinblick auf die AStV Befassung am 24. Juni und den letzten Trilog unter CYP Vorsitz am 29. Juni.

Das Dokument für den AStV solle spätestens am 19. Juni vorliegen.

Vorsitz werde auch ein neues 4‑Spalten Dokument vorlegen.


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Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

Von: Sebastian Meineck

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Porträt von Judith Simon
Die Philosophin Judith Simon ist Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot


Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen


Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.


So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken


Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen


Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich


Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?


Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.


All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.


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Urteil wegen Datenschutz-Bußgeld: Deutsche Wohnen kommt mit blauem Auge davon

Von: Markus Reuter

Statt 14,5 Millionen Euro muss der in Berlin berüchtigte Wohnungskonzern Deutsche Wohnen nur noch eine knappe Million Euro Bußgeld zahlen. Das Gericht bestätigte aber die Datenschutzverstöße des Unternehmens.

Geschweißtes Graffiti eines Fuchses mit zwei gelben Sprechblasen an einem schwarzen Metallzaun zwischen gelben Backsteinmauern, eine Sprechblase trägt den Text 'DEUTSCHE WOHNEN & CO ENTEIGNEN', die andere 'DANKE FÜR DEINE STIMME'
Berliner:innen stimmten für die Vergesellschaftung der Wohnungen des Konzerns "Deutsche Wohnen". Hier Streetart, das an den Entscheid erinnert. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Schöning

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die Deutsche Wohnen SE bestätigt, dass der Konzern gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Strafe von 14,5 Millionen Euro drastisch auf 900.000 Euro gesenkt.

Die Deutsche Wohnen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie beispielsweise Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer‑, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte (BlnBDI) in einer Pressemitteilung.

Gegen diese Verstöße hatte die BlnBDI ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen verhängt, der umstrittene Wohnungskonzern hatte sich dagegen gerichtlich gewehrt. Das Landgericht geht „von einem vorsätzlichen Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO“ aus, so der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. „Neben dem Verstoß gegen die genannten Datenschutzgrundsätze sei in Einzelfällen betreffend ehemalige Mieterinnen und Mieter auch vorsätzlich gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO verstoßen worden“, so das Gericht weiter.

Bußgeld deutlich niedriger angesetzt


Bei der Senkung der Strafe hat das Gericht nach eigenen Angaben auch „gewürdigt, dass die Deutsche Wohnen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingeschaltet habe, um die konzerneigenen IT-Systeme auf die neuen Vorschriften umzustellen“. Die festgestellten Verstöße seien laut Gericht lediglich in der Einführungsphase der DSGVO aufgetreten, und auch die Berliner Datenschutzbehörde habe Schwierigkeiten gehabt, sich an die neue Gesetzeslage anzupassen und den Ist-Zustand gerichtsfest zu dokumentieren. Deshalb sei das Bußgeld wesentlich niedriger anzusetzen als zunächst von der Datenschutzbehörde veranschlagt, so das Gericht weiter.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht sich durch das Urteil in ihrem Kurs bestätigt, Rechtsfragen bei Bedarf gerichtlich zu klären: „Damit wurde das Vorgehen meiner Behörde bestätigt, ein Bußgeld zu verhängen. Im Verfahren sind darüber hinaus wichtige Rechtsfragen geklärt worden, die für die Anwendung des Datenschutzrechts und die Aufsichtspraxis große Relevanz haben. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

Die Deutsche Wohnen ist seit Jahren das Ziel von Kampagnen für bezahlbare Mieten. In einem Volksentscheid stimmten die Berliner:innen mehrheitlich für die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungen des Konzerns. Der Berlin Senat verschleppt jedoch die Umsetzung des Bürgervotums seit Jahren.


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Neue Töne aus Brüssel: Open Source soll Europa unabhängiger machen

Von: Anna Ströbele Romero

Die neue Open-Source-Strategie der EU-Kommission bringt viele Forderungen der Community auf Papier. Rechtlich bindend sind die Maßnahmen allerdings noch nicht. Die anstehende Reform des EU-Vergaberechts könnte das ändern.

Die Kommission lässt es Versprechen und Wertschätzung für Open Source regnen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Patrick Pahlke

Als Teil ihres Gesetzespakets für digitale Souveränität („Tech Sovereignty Package“) hat die EU-Kommission am vergangenen Mittwoch auch eine neue europäische Open-Source-Strategie vorgestellt. Offene Technologien sollen dabei helfen, Europas Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern in kritischen Bereichen zu verringern.

„Es ist Zeit, dass wir das nutzen, was wir in Europa haben, um die Kontrolle über unsere gewünschte Zukunft zu erlangen“, sagte Digitalkommissarin Henna Virkkunen bei der Vorstellung der Strategie. Über drei Millionen Open-Source-Mitwirkende und 500 gewinnorientierte Open-Source-Unternehmen gebe es in Europa. Trotzdem würden jedes Jahr mehr als 260 Milliarden Euro für digitale Produkte und Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern ausgegeben. Die Kommission argumentiert weiter, dass Europa zwar erhebliche wirtschaftliche Werte durch Open-Source-Projekte schaffe, die daraus entstehenden Gewinne aber häufig außerhalb Europas abgeschöpft würden.

Die neue Strategie soll das ändern. Sie soll die gesamte Kette abdecken: von Forschung und Entwicklung über die Markteinführung und den Einsatz von Open-Source-Software bis hin zur langfristigen Wartung und Steuerung kritischer Open-Source-Komponenten.

Open Source im Mittelpunkt der Digitalpolitik


Ein grundlegender Wandel ist allein der politische Stellenwert, den die Kommission Open Source nun zuschreibt. Die Denkfabrik OpenForum Europe verweist darauf, dass die Kommission erstmals einen umfassenden Rahmen für Open Source geschaffen habe und den entscheidenden Beitrag von Open Source zu Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Europas anerkenne. Die gemeinnützige Organisation spricht deshalb von einem „definierenden Moment“ für die europäische Open-Source-Politik.

Das Sozialunternehmen Open Ireland Network hält das Framing der Strategie für ebenso wichtig wie die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Zum ersten Mal habe die Kommission Open Source als Grundlage für einen europäischen Technologie-Stack positioniert statt wie zuvor als Sparmaßnahme. Die irische Organisation bezeichnet die Strategie als „ehrgeizig“ und stellt konkrete Maßnahmen heraus wie die Mobilisierung von zwei Milliarden Euro über sieben Jahre im öffentlichen und privaten Sektor, ein Open-Source-Wartungsinstrument für kritische Infrastrukturen und das konkrete Ziel von 30 Millionen Nutzenden offener Kollaborationstools bis 2030.

„Wir freuen uns, dass die Strategie viele Prioritäten der Open-Source-Communitys abdeckt“, kommentiert Jordan Maris, Leiter der EU-Politik bei der Open Source Initiative. Dazu zählt er unter anderem Maßnahmen zur Erleichterung der Ansiedlung von Open-Source-Projekten in Europa und zum Abbau von Hindernissen bei der öffentlichen Beschaffung von Open-Source-Software.

Verknüpfung mit digitalen Brieftaschen


Offene Alternativen zu proprietären Lösungen will die Kommission gezielt fördern und dazu mit den Mitgliedstaaten im Konsortium für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC) zusammenarbeiten. Besonders auffällig ist dabei die Verknüpfung mit den digitalen Brieftaschen der EU: der Eudi-Wallet und der European Business Wallet. Die Kommission plant Open Source also direkt in eigene Projekte einzubauen, anstatt nur einzelne Initiativen zu fördern.

Grundsätzlich erklärt die Kommission, selbst mehr Open Source nutzen zu wollen. Öffentliche Verwaltungen sollen zu „Ankerkunden“ werden und zum Open-Source-Ökosystem beitragen. Dafür wird die öffentliche Beschaffung entscheidend. Ausschreibungen sollen „Open-Source-freundlicher“ und die Wiederverwendung öffentlicher Software erleichtert werden. Bei der Gestaltung von Ausschreibungen sollen Behörden zudem beraten werden, Offenheit und Souveränität bei Entscheidungen über Investitionen als Faktoren berücksichtigt werden.

Nach Ansicht vieler Beobachter:innen entscheidet sich hier, ob die Strategie tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen wird. Schon in einer Konsultation zu der Strategie im Januar hatten viele Akteure eine Priorität von Open Source in der Beschaffung gefordert, darunter das deutsche Unternehmen Nextcloud. Sein CEO, Frank Karlitschek, begrüßt den Ansatz der neuen Strategie: „Öffentliche Gelder sollten in der Tat für öffentlichen Code ausgegeben werden – Public Money, Public Code.“ Indem die EU als strategischer Kunde auftrete, könne sie dem privaten Sektor das Vertrauen für Investitionen geben.

Allerdings fehlten noch konkrete Ziele und Änderungen im Beschaffungswesen, kommentiert Karlitschek. Ohne diese seien die Pläne zur „Förderung“ und „Unterstützung“ von Open Source „nur gut gemeinte Ausgaben von Steuergeldern, die sofort durch die deutlich umfangreichere Beschaffung von US-amerikanischer proprietärer Technologie untergraben werden“.

Rechtliche Verbindlichkeit fehlt


Die Free Software Foundation Europe (FSFE) kommt zu einer ähnlichen Bewertung. Die ausdrückliche Anerkennung von „Public Money? Public Code!“ in der Strategie, neun Jahre nachdem die FSFE die Initiative ins Leben rief, könne „ein wichtiger Schritt vorwärts für die Softwarefreiheit in Europa“ sein, sagt Johannes Näder, Senior Policy Project Manager bei der FSFE. Jedoch müsste dieser Grundsatz zu einer verbindlichen Anforderung bei öffentlichen Ausschreibungen gemacht werden. „Würde auch nur die Hälfte der 264 Milliarden Euro an öffentlichen IT-Ausgaben in Europa von proprietären Lösungen auf freie Software umgeleitet, würde dies die europäische technologische Souveränität stärken“, meint Näder.

Peter Ganten, Geschäftsführer des deutschen Unternehmens Univention, sieht ebenfalls eine Schwachstelle in der fehlenden Verbindlichkeit. Nach jetzigem Stand würden Mitgliedstaaten nur dazu verpflichtet, Open Source zu „fördern“. Dabei gebe es Ausnahmen, die im Zweifel „fast jede Entscheidung“ nachträglich rechtfertigen könnten. Die zentrale Frage sei: „Wer muss eigentlich begründen, warum Abhängigkeit in Kauf genommen wird und wo ist diese Begründung nachvollziehbar, prüfbar und auditierbar?“ Bislang fehle dieser Durchsetzungsmechanismus.

Die Strategie ist rechtlich nicht bindend. Daher hängt ihr Erfolg „von der entschlossenen Umsetzung“ der EU-Kommission ab, sagt die grüne Europaabgeordnete Alexandra Geese. Die Empfehlungen für die öffentliche Beschaffung könnten allerdings im EU-Vergaberecht verpflichtend gemacht werden. Die Reform der Vergaberichtlinien („Public Procurement Act“) will die Kommission am 1. Juli präsentieren.

Und auch der „Cloud and AI Development Act“ (CADA), ein Gesetz, das die Kommission als Teil des Souveränitätspakets präsentiert hat, ist zentral. Hier wird das Prinzip „Open Source First“ bei der Beschaffung von Cloud und KI festgehalten. Allerdings müssen noch das EU-Parlament und der Rat ihre Position zu dem Gesetz erarbeiten und anschließend im Trilog verhandeln. Selbst ein nicht-bindender Grundsatz könnte also noch im Gesetzgebungsprozess abgewandelt werden.

Kommission will nur zwei Milliarden Euro „mobilisieren“


Neben neuen Beschaffungsregeln wurde in der Konsultation insbesondere eine bessere Finanzierung des Open-Source-Ökosystems gefordert. Der EU-Abgeordnete Matthias Ecke (SPD) erklärt: „Wichtig ist nun, dass auch konkrete Förderinstrumente folgen – denn Open-Source-Projekte sind chronisch unterfinanziert.“ Michiel Leenaars von der niederländischen NLnet Foundation hatte vor Kurzem im Interview mit netzpolitik.org darauf hingewiesen, dass es für 2027 noch kein Budget für das Förderprogramm „Open Internet Stack“ der Kommission gibt. Der mehrjährige EU-Haushalt befindet sich derzeit noch in der Verhandlung.

Für alle Maßnahmen der Strategie will die Brüsseler Behörde zwei Milliarden Euro über sieben Jahre „mobilisieren“. Das sei nur ein kleiner Bruchteil der 264 Milliarden Euro, die jährlich für proprietäre Software und Dienstleistungen ausgegeben werden, kommentiert die Free Software Foundation Europe. In einer Analyse für TechPolicyPress bewerten Vertreter:innen von OpenForum Europe die Summe als „unzureichend“. Zwei Milliarden Euro wären „ein guter Anfang“, schreiben die Autor:innen, aber für alle aufgeführten Maßnahmen zu wenig Geld. Sie ermutigen die Kommission daher, sich um zusätzliche Mittel zu bemühen.

Eine der Maßnahmen, für die schon länger Finanzierung gefordert wurde, ist ein Open-Source-Wartungsinstrument für kritische Infrastrukturen. Es soll sicherstellen, dass kritische Open-Source-Komponenten langfristig gepflegt werden. Diesen Schritt begrüßen viele Akteure ausdrücklich. Die Sovereign Tech Agency, eine GmbH im Auftrag des deutschen Bundesdigitalministeriums, kommentiert etwa: „Das Open-Source-Wartungsinstrument schließt eine strukturelle Lücke, die unsere Arbeit von Anfang an geprägt hat: Kritische Open-Source-Infrastruktur schafft öffentlichen Mehrwert, ist jedoch oft unterfinanziert und institutionell anfällig.“

Kommt ein europäischer Fonds?


Am 19. Juni sollen bei einem Treffen in Paris die ersten Aktivitäten des EDIC starten, informiert die CEO der Sovereign Tech Agency, Adriana Groh. Dort soll auch ein Pilotprojekt für einen Sovereign Tech Fund auf EU-Ebene zur Sprache kommen. In Brüssel wird erwogen, einen solchen europäischen Fonds nach deutschem Vorbild aufzubauen. In Deutschland hat die Sovereign Tech Agency den Fonds aufgebaut.

Ob aus der neuen Strategie tatsächlich ein Wendepunkt für Open Source in Europa wird, hängt von vielen Faktoren ab: der Reform des Vergaberechts, dem Willen der Mitgliedstaaten, der Positionierung des Parlaments. Klar ist jedoch, dass die Kommission viele Punkte aufgenommen hat, die die Open Source Community schon seit Jahren fordert. Und sie versteht Open Source nun als wichtigen Faktor für die digitale Souveränität.


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Rechenzentren in der EU: Stromfresser sollen uns souverän machen

Von: Esther Menhard

Mit einem Paket an Gesetzen will die EU-Kommission digital souveräner werden. Aber das positiv besetzte Label verschleiert eine knallharte Industrie-Agenda: Neue Rechenzentren sollen massig Energie verschlingen. Ein Kommentar.

Dieses Bild ist eine Collage mit einer farbenfrohen japanischen Vintage-Landschaft, die einen Berg, Hügel, Blumen und andere Pflanzen sowie einen kleinen Bach zeigt. In der unteren Bildhälfte sind drei große schwarze Datenserver zu sehen, aus denen eine schwarze Rauchwolke aufsteigt, die die Landschaft teilweise verdeckt.
Generative KI braucht viel Energie und Rechenzentren. (Symbolbild) CC-BY 4.0: Deborah Lupton

Das Problem verfolgt die Debatte um digitale Souveränität wie ein Schatten: Der Begriff ist nicht definiert. Wer genau sich von wem unabhängiger machen soll, bleibt unklar. Nun will die EU den Ausbau von Rechenzentren als Schritt zu mehr Souveränität verkaufen. Dabei entstehen allerdings neue Abhängigkeiten, und zwar von Energieversorgern.

Am Mittwoch hat Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen das lang erwartete Technological Sovereignty Package präsentiert. Von der Hardware bis zur Software will die Kommission Europa technologisch autonomer und resilienter machen. „Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, lässt sich Ursula von der Leyen (CDU) zitieren.

Doch die Kommission verfolge eine Definition von digitaler Souveränität, mit der sie „Regulierung und regulatorische Durchsetzungsfähigkeit weitgehend ausblendet“, kritisiert Marielle-Sophie Düh. Sie ist Doktorandin am Centre for Digital Governance der Hertie School und Mitglied der Forschungsgruppe „Politics of Digitalization“ vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Letztlich reduziere die Kommission „Souveränität auf ein industriepolitisches Projekt“.

Energiebedarf: verfünffachen


Daraus macht die Kommission keinen Hehl. Ganz offiziell will sie mit dem Paket „die Wettbewerbsfähigkeit und die geoökonomische Position Europas stärken“, heißt es in einer Zusammenfassung. Hierfür will sie den Weg für mehr Rechenzentren ebnen.

Offenbar waren die Lobby-Bestrebungen von Wirtschaftsverbänden erfolgreich. Im Vorfeld hatte etwa der Verband der Internetwirtschaft eco gewarnt: Europa dürfe „den Ausbau von Rechenzentren nicht durch neue Regulierung selbst ausbremsen“. Dabei ist Deutschland heute schon nach den USA das Land mit den weltweit meisten Rechenzentren.

Nun will die EU-Kommission Genehmigungsverfahren für Rechenzentren unter bestimmten Bedingungen beschleunigen. Wie ein hochrangiger EU-Beamter erklärte, visiert die Kommission mit ihrem Paket an, dass sich der Energiebedarf europäischer Rechenzentren in etwa verfünffachen wird – von zurzeit 12 Gigawatt auf 60 Gigawatt im Jahr 2035.

Damit verschlingen Rechenzentren zunehmend große Teile des Strombedarfs ganzer EU-Länder. Rechenzentren in Irland beanspruchen bereits heute 22 Prozent des dortigen Bedarfs, mehr als ein Fünftel. In Deutschland sind es noch vier Prozent.

Umweltvorschriften: verwässern


Um „den Weg für diese stromfressenden Rechenzentren frei zu machen“, sei die Kommission dazu bereit, „Umweltvorschriften zu verwässern“, kritisiert Bram Vranken. Er ist Forscher und Aktivist beim Corporate Europe Observatory und untersucht die Lobby-Taktiken von Unternehmen wie Meta, Amazon und Google. Dafür werfe die Kommission ihre Klimaziele über den Haufen. So habe Big Tech mithilfe aggressiver Lobbyarbeit den „Plan der Kommission, Mindeststandards für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren einzuführen, zum Scheitern gebracht“, so Vranken.

Er warnt: Mit ihrer Wirtschaftspolitik wird die EU „unser aller Stromrechnungen in die Höhe treiben“. In Irland ist das seit mindestens einem Jahr bittere Realität.

KI-Wettlauf: mithalten


Mit den Rechenzentren und ihrem Energiehunger will die EU im weltweiten KI-Wettlauf mithalten. Dafür hat die Kommission schon vor gut einem Jahr den Aktionsplan „Kontinent KI“ aufgestellt, wonach sogenannte Künstliche Intelligenz die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend bestimme.

Auch wenn Tech-Konzerne gerne ein anderes Bild vermitteln, verbraucht vor allem generative KI viel Energie und treibt den Bedarf weiter in die Höhe: So erwartet die Internationale Energieagentur, dass der Stromverbrauch aller Rechenzentren weltweit bis 2030 auf rund 945 Terrawattstunden ansteigt. Das wäre doppelt so viel wie im Jahr 2024.

Die Kommission will zwar an der Energieeffizienz schrauben, um den Bedarf an teurer Energie aus fossilen Brennstoffen zu begrenzen und stärker auf erneuerbare Energien zu setzen. Aber in welchem Ausmaß wird das gelingen? In Deutschland geht Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen ganz anderen Weg. Die Ex-CEO des Strom- und Gasnetzbetreibers Westenergie bastelt an der Ausschreibung für mehr Kapazität bei Gastkraftwerken: 20 Gigawatt bis 2030.

Für die„AI First“-Mentalität der EU-Kommission ist „digitale Souveränität“ bloß ein Label. Im Zentrum steht der globale Industrie-Wettbewerb – nicht Folgen für Umwelt oder Gesellschaft. Jüngst hat die EU-Kommission den Siemens-Vorstandsvorsitzenden Jim Hagemann Snabe als Berater für industrielle KI eingesetzt. In Brüssel gab es dafür viel Kritik, immerhin hatte sich Snabe dafür eingesetzt, KI-Vorschriften in der EU zu schleifen. Die Folgen der KI-Politik dürften jedoch alle treffen, spätestens bei der Stromrechnung.


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Cloud and AI Development Act: EU-Kommission greift bei US-Cloud-Anbietern kaum durch

Von: Esther Menhard

Die EU-Kommission hat ein Gesetz vorgestellt, mit dem sich die Mitgliedstaaten in Sachen Cloud und KI-Entwicklung von US-amerikanischen Anbietern unabhängiger machen sollen. Doch das Gesetz bleibt zurückhaltend und lässt vieles offen, kritisieren Fachleute.

EU-Kommissarin Henna Virkkunen steht auf einer Bühne, im Hintergrund auf der Leinwand steht das Wort "package"
EU-Kommissarin Henna Virkkunen auf der Pressekonferenz zum Tech Sovereignty Package – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es hierzulande gerne. Außer mit dem Finanzamt natürlich. In der Steuerverwaltung landen Informationen über Einkünfte, in der Sozialverwaltung landen Informationen über Phasen von Arbeitslosigkeit oder Wohngeld-Auszahlungen, in der Gesundheitsverwaltung landen Informationen über Krankheitsverläufe. Sensible Informationen, die viel über unser Leben verraten.

Und was macht die öffentliche Verwaltung damit? Sie schiebt die Daten zunehmend in die Cloud. Die gehört meistens Microsoft, Google, Amazon oder Oracle. Ob direkt oder über einen Subunternehmer – Verwaltungen greifen meist auf Dienste US-amerikanischer Cloud-Anbieter zurück.

Sind die Daten in einer solchen Public Cloud sicher? Und sollten Behörden in Sachen digitale öffentliche Infrastruktur auf US-Big-Tech setzen? Diese Fragen sind drängender geworden, seitdem bekannt wurde, welchen Einfluss US-Präsident Donald Trump hier ausübt und ausüben kann.

Die „geopolitische Lage“ heißt Trump


Diese „geopolitische Lage“ sei dringlich, so die Vizepräsidentin und EU-Kommissarin Henna Virkkunen bei der gestrigen Pressekonferenz zum neuen Tech Sovereignty Package. Es umfasst den Chips Act 2.0, die Open-Source-Strategie der EU und den Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.

Welchen Zugriff die US-Regierung künftig auf europäische öffentliche Informationen haben kann, will die Kommission mithilfe des Cloud and AI Development Acts (CADA) regulieren; das vierte Element im Packet. Doch gerade CADA scheint ein sehr zaghaftes Instrument der EU für mehr Unabhängigkeit von US-Big-Tech zu werden. Denn für einen großen Teil staatlicher Daten schließt die Kommission US-Cloud-Anbieter nicht vom europäischen Markt aus.

Nach ihrer Rechnung könnten gut 99 Prozent, mindestens aber 70 Prozent, staatlicher Daten der EU-Mitgliedsländer auf Clouds von US-Anbietern landen. Diese Zahlen beruhen auf einer Schätzung der Kommission zur Risikobewertung staatlicher Daten. EU-Mitgliedstaaten sollen nach einem vorgegebenen Stufensystem die Risiken bei der Beschaffung von Cloud-Diensten prüfen.

Zugriff auf Daten durch US-Regierung


Auf der anderen Seite des Atlantiks stehen dem Pakt Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der Patriot Act und der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) gegenüber. Laut CLOUD Act sind Tech-Unternehmen mit Sitz in den USA wie Microsoft oder Google dazu verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen.

Dazu zählen auch Daten aus der EU. Das ist unabhängig davon, ob die Daten eines US-Unternehmens auf einem Rechenzentrum innerhalb der EU gespeichert sind, so ein juristisches Gutachten der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Bestätigt hat das aber auch der Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, Anton Carniaux. Vor gut einem Jahr erklärte er dem französischen Senat: Wenn französische Behörden Microsoft nutzen, kann die US-Regierung diese Daten einsehen. Dafür müssen die Behörden nicht einmal ausdrücklich zugestimmt haben.

Trump kann sogar öffentliche Angestellte und Beamt:innen daran hindern, ihrer Arbeit nachzugehen. Das zeigen die Fälle von Richter:innen und einem Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof. Trump veranlasste, dass sie Dienste von Microsoft, Paypal und Co. nicht mehr nutzen können; auch auf ihre Accounts und darin enthaltene Daten können sie nicht mehr zugreifen.

Womit hält die EU dagegen?


Anhand von vier Sicherheitsstufen, den sogenannten „Union Assurance Levels“, sollen EU-Mitgliedstaaten nun die Cloud-Dienste auf den Prüfstand stellen, die sie nutzen: Welches Risiko wäre gegeben, wenn Daten an Nicht-EU-Staaten abfließen? Oder wenn ein Dienst ausfallen würde? Für diese Risikobewertung sollen die Länder ein Jahr Zeit haben, dann müssen sie ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Demnach müssen Cloud-Anbieter für ihre Dienste je nach Stufe bestimmte Kriterien erfüllen. Stufe 1 benötigt ein niedriges Maß an Souveränität, Stufe 4 ein hohes. Bei Daten, die weniger sensibel sind, reiche die Sicherheitsstufe 1 aus. Demnach müssten Behörden lediglich sicherstellen, diese Daten in europäischen Rechenzentren zu speichern statt in beispielsweise US-amerikanischen. Öffentliche Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten sollen nur Cloud-Dienste beschaffen, die mindestens Stufe 1 erfüllen. Hier ändert sich für die großen Cloud-Anbieter aus den USA wie Amazon und Google nichts. Denn sie haben die dazu erforderlichen Niederlassungen in der EU und betreiben hier bereits eigene Rechenzentren.

Auch mit der zweiten Sicherheitsstufe würde sich für sie nichts ändern, das erklärte ein hochrangiger EU-Beamter. Die Kommission hat dabei das Risiko eines Kill Switch im Blick. Damit ist gemeint, dass Betreiber aus der Ferne das IT-System abschalten könnten. Der jeweilige Cloud-Anbieter muss bei Stufe 2 ausschließen, dass Nicht-EU-Länder wie die USA oder China den Kill Switch umlegen könnten.

Cloud-Anbieter aus den USA ausschließen?


Stufe 3 soll erfordern, dass sich Cloud-Anbieter innerhalb der EU befinden und von dort aus kontrolliert werden. Daneben sollen sie Mitarbeitende mit europäischer Staatsangehörigkeit beschäftigen. Einflussnahme durch Drittstaaten soll damit reduziert werden. Virkkunen erklärte auf der Pressekonferenz, dass es US-Cloud-Anbieter schwer haben würden, Stufe 3 zu erreichen.

Doch es gibt ein Schlupfloch: Nach Artikel 18 hat die Kommission die Möglichkeit „von den Anforderungen auf Stufe 3 abzuweichen und Drittstaaten für Cloud-Anbieter anzuerkennen“, so Dennis-Kenji Kipker, Research Director und Gründer des Frankfurter Cyberintelligence Institute, gegenüber netzpolitik.org. Dazu dienen sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse im Gesetz. Solche Beschlüsse beim Thema Datenschutz haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Kommission die USA trotz erheblicher Bedenken als vertrauenswürdigen Partner ansieht.

Die höchste Stufe soll nicht nur besonders für sicherheitssensible Bereiche gelten, sondern biete laut Kommission auch maximale Souveränität: EU-Länder sollen ihren gesamten Technologie-Stack von der Hardware bis zur Software vollständig kontrollieren. Das würde Nicht-EU-Anbieter ausschließen. Demnach dürften Cloud-Anbieter in dieser Stufe keiner Einflussnahme aus einem Drittland unterliegen.

Mitgliedstaaten entscheiden


Es bleibe „den Mitgliedstaaten vorbehalten“, wie sie bewerten, was „souveränitäts- und sicherheitskritisch“ ist. Die Kommission gibt also nicht vor, wie die EU-Länder das Stufensystem umsetzen sollen. Sie empfiehlt etwa die Bereiche Justiz, Polizei und Grenzschutz der Stufe 2 zuzuordnen. Das kritisiert die Grünenpolitikerin Alexandra Geese. „Wer akzeptiert, dass eine außereuropäische Regierung im Ernstfall Einfluss auf den Betrieb kritischer digitaler Infrastrukturen von Justiz, Polizei, nationale Sicherheit und Grenzschutz nehmen oder deren Verfügbarkeit gefährden kann, schafft institutionalisierte Abhängigkeit.“

Der Stufe 4 ordnet die Kommission den Bereich Verteidigung zu. Das würde nur etwa ein Prozent staatlicher Daten betreffen. Der Großteil von 70 Prozent sei weniger schutzbedürftig und falle damit unter Stufe 1, während 20 Prozent unter Stufe 2 und neun Prozent unter Stufe 3 fielen.

Inwieweit EU-Länder jedoch US-Cloud-Anbieter meiden und wie „das Ergebnis der Bewertung und Einordnung des Sicherheitsniveaus“ ausfällt, hänge wesentlich von ihrem „Risiko-Sicherheitskontext“ ab, so Kipker. Die Kommission spricht hier kein Vergabeverbot aus. Die Länder entschieden also selbst, ob „in einem besonders sensiblen Anwendungsfall die Wahl eines hohen Sicherheitsniveaus einen außereuropäischen Anbieter faktisch ausschließt“.

Die Kommission gibt auch nicht vor, wie die EU-Länder ihre Behörden von einem Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft zu einem europäischen Anbieter migrieren. Immerhin hätte CADA nach Inkrafttreten „unmittelbare Geltung und Anwendungsvorrang, und die Kommission könnte Verstöße über das Vertragsverletzungsverfahren nach AEUV durchsetzen“, erklärt Kipker.

Das Gesetzespaket geht nun an das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Gerade von letzteren hängt ab, ob sich die Cloud-Landschaft für die Behördenarbeit in der EU tatsächlich verändert.


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Gerichtsurteil: Facebook Messenger gilt weiterhin als dominanter Internet-Dienst

Von: Tomas Rudl

Meta wollte seinen Facebook Messenger und den Marketplace nicht als marktmächtige Kerndienste eingestuft sehen. Der US-Konzern wehrte sich vor Gericht gegen die strengeren Auflagen des Digital Markets Act, bekam aber nur in einem Punkt recht.

App-Logo des Facebook Messenger
Der Facebook Messenger muss sich weiterhin an strenge DMA-Regeln halten, hat heute ein Gericht entschieden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Brett Jordan

Der Messenger von Meta gilt weiterhin als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA) und muss sich an strengere Vorgaben halten als kleinere Wettbewerber. Das hat heute das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.

Der DMA richtet sich in erster Linie an marktmächtige Digitalunternehmen. Erlangen sie in einem bestimmten Marktsegment eine kritische Größe, müssen sie sicherstellen, dass der Wettbewerb gewahrt bleibt. In diesem Fall war Meta etwa gezwungen, Interoperabilität herzustellen, also den Austausch von Nachrichten mit anderen Messenger-Anbietern zu erlauben.

Meta war gegen die Einstufung des Messengers als Gatekeeper vor Gericht gezogen, blieb dabei jedoch erfolglos. Dem Urteil zufolge kann der Messenger unabhängig und eigenständig von sonstigen Angeboten Metas genutzt werden, beispielsweise Facebook oder Instagram. Den Einwand, dass Meta die Produkte integriert anbieten würde, ließ das Gericht nicht gelten. Damit stufte das Gericht den Messenger als einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten interpersonellen Kommunikationsdienst ein, der auch alleine als Gatekeeper gelten würde.

Mit strengen Regeln gegen Tech-Riesen


Urspünglich hatte die EU-Kommission im Herbst 2023 eine ganze Reihe von Meta-Produkten als Gatekeeper eingestuft, darunter Facebook, Instagram, WhatsApp, die Werbeplattform Meta Ads und den Facebook Marketplace. Meta nahm die Entscheidung weitgehend an, wehrte sich jedoch beim Messenger sowie beim Marketplace juristisch dagegen.

Zwar hat die Kommission die Designierung des Marketplace als Gatekeeper im Vorjahr zurückgezogen, da der Schwellenwert gewerblicher Nutzer nicht erreicht wurde. Das Gerichtsverfahren lief jedoch davon unberührt weiter.

Hierbei schloss sich der Gerichtshof der Meinung von Meta an. Laut dem Urteil hat die Kommission vor allem formale Fehler begangen. So hätten sich die Brüsseler Wettbewerbswächter fälschlicherweise ausschließlich auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt, ohne Änderungen zu berücksichtigen, die Ende Juli 2023 eintraten.

Entsprechend sei ihr Beschluss unzureichend begründet, so das Gericht. Weder habe die Kommission eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf ihre Schlussfolgerung erläutert. Die im Beschluss angeführten Argumente blieben „hypothetisch und unvollständig“, sodass ihn das Gericht für nichtig erklärte.

Eine Berufung gegen das Urteil ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Ob die Kommission einen erneuten Anlauf starten wird, den Marketplace strenger zu regulieren, bliebt vorerst offen. Auf Anfrage teilte ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org mit, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Allerdings seien die Auswirkungen beim Marketplace „gering“, da der Dienst nicht mehr als Gatekeeper eingestuft ist. Solange die Nutzungszahlen nicht sprunghaft ansteigen, dürfte sich daran nichts ändern.

Das Urteil in puncto Messenger bewertet die EU-Kommission hingegen als „wichtigen Schritt“, um Fairness auf digitalen Märkten zu gewährleisten. So müsse Meta weiterhin darauf hinarbeiten, die Interoperabilität zwischen seinem Messenger und anderen vergleichbaren Kommunikationsdiensten sicherzustellen – „ähnlich wie bereits bei WhatsApp“, so der Sprecher.

Regulierung unter Beschuss


Der DMA hat sich seit seinem Start im Jahr 2023 sowohl als wirtschaftlicher als auch geopolitischer Zankapfel erwiesen. Viele dominante Tech-Konzerne stammen aus den USA und sind entsprechend stärker betroffen als etwa europäische Unternehmen. Neben Meta müssen unter anderem Amazon, Apple und Microsoft derart eingestufte Kerndienste für die Konkurrenz öffnen.

Parallel zu etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen spannen sie die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump ein, um auf politischer Ebene gegen den DMA zu lobbyieren. Zuletzt wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein eigenes Gremium einrichten will, in dem die USA und die EU „verstärkt“ bei der Regulierung von Tech-Riesen zusammenarbeiten sollen. Das hat wiederholt für Unmut in Brüssel und europäischen Hautstädten gesorgt.

Indes streitet die Kommission ab, europäische Digitalgesetze aufweichen zu wollen. Im Vorjahr verhängte sie erstmals millionenschwere DMA-Geldbußen gegen Meta und Apple, zudem untersucht sie weitere potenzielle Verstöße gegen das Gesetz. In einer ersten Evaluation des Digitalgesetzes zog sie jüngst eine grundsätzlich positive Bilanz.

Ungeachtet dessen läuft ein weiteres DMA-Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union weiter. In dem Fall wehrt sich Bytedance, der Eigentümer des Videodienstes TikTok, ebenfalls gegen eine Einstufung als übermächtiger Gatekeeper. Im Mai fand eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht statt, mit einem Urteil wird im Laufe des Jahres gerechnet.


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EU-Rat und Parlament einigen sich: Ein Abschieberegime, von dem Rechtsextreme geträumt haben

Von: Timur Vorkul

Europaparlament und Regierungen verschärfen die Abschieberegeln. Auch Abschiebezentren in Drittstaaten und Razzien nach dem Vorbild der US-Abschiebe-Miliz ICE werden möglich. Ob die neuen Regelungen tatsächlich mehr und schnellere Abschiebungen erreichen werden, bleibt indes fraglich.

Die blaue Flagge der EU zwischen Licht und Schatten auf einer Wand im Parlamentsgebäude in Straßburg.
Zwangsmaßnahmen, Überwachung, Inhaftierung: Die Verordnung behandelt Menschen ohne Papiere wie Straftäter*innen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SNA

Vertreter*innen des Europaparlaments und der EU-Länder haben sich am Montagabend auf eine neue Rückführungsverordnung geeinigt. Das Ziel: mehr und effizientere Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthalt.

Einen ersten Entwurf für das Gesetz, das auch als „Abschiebeverordnung“ bekannt ist, hat die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Sie soll die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ergänzen, die in der gesamten EU am 12. Juni wirksam wird.

Trotz massiver Kritik von Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen halten die EU-Institutionen dabei an ihrem harten Kurs fest. So sollen Menschen künftig in Abschiebezentren außerhalb des EU-Territoriums gebracht werden können, auch ohne eine vorherige Verbindung zu dem Land. Menschen ohne Papiere sollen außerdem länger inhaftiert, mit langen Einreiseverboten belegt und für fehlende Kooperation bestraft werden können. Auch sollen ihre Wohnungen leichter durchsucht werden können, sie sollen verstärkt digital überwacht und ihre Datenträger durchleuchtet und beschlagnahmt werden.

EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Einigung als „einen wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende“. Sarah Chander von der Initiative „We Keep Us Safe“ sprach gegenüber netzpolitik.org hingegen von einem Gesetzestext, der es „rechtsextremistischen Fraktionen ermöglicht, ein von Überwachung geprägtes Abschieberegime ihrer Träume zu errichten“.

Abschiebezentren und verlängerte Abschiebehaft


Mit der Verordnung hat die EU den Weg für sogenannte „return hubs“ geebnet, in die Menschen abgeschoben werden sollen, deren Abschiebung bisher scheitert. Das kann an einer Vielzahl von Gründen liegen, beispielsweise wenn Menschen keinen Pass haben, das Herkunftsland die Wiedereinreise verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

Solche Abschiebezentren sollen zum einen als Transitzentren dienen, um die „Weiterreise in das Herkunftsland oder ein anderes Drittland zu erleichtern“. Gleichzeitig schließt der Rat nicht aus, dass Abschiebezentren das endgültige Ziel darstellen könnten – also auf unbestimmte Zeit. Während unbegleitete Minderjährige von der Abschiebung in solche Zentren verschont bleiben, können Familien mit Kindern dort festgehalten werden. Das gilt als menschenrechtlich sehr umstritten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, gemeinsam mit anderen EU-Staaten – darunter Österreich, Dänemark und Griechenland – bis Ende des Jahres Deals zur Errichtung solcher Zentren mit Drittstaaten aushandeln zu wollen. Bis auf Uganda, das eine solche Vereinbarung mit den Niederlanden getroffen hat, gibt es bisher keine konkreten Beschlüsse. Im Gespräch sind Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.

Zusätzlich gibt die Verordnung grünes Licht, unbegleitete Kinder sowie Familien mit Kindern innerhalb der EU in Abschiebehaft zu nehmen. So hat Polen beispielsweise die Inhaftierung von unbegleiteten Kindern ab 15 Jahren bereits seit Anfang des Jahres durch nationales Recht erlaubt. Mit der Verordnung wird zudem die Dauer der Abschiebehaft auf 24 Monate ausgeweitet und kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn sich die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Drittland verbessert oder die Behörden der Ansicht sind, dass Fluchtgefahr besteht.

ICE-ähnliche Hausdurchsuchungen und elektronische Überwachung


Andere geplante Maßnahmen sind unter zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht weniger umstritten. So übte Sarah Chander von der Initiative „We Keep Us Safe“ harte Kritik an den Plänen. Asyl und Legalisierung würden damit zu Tabus, Hausdurchsuchungen, invasive Datenerhebung und ‑weitergabe würden zur Norm. „Anstatt in Fürsorge und Schutz zu investieren, werden öffentliche Mittel dazu verwendet, internationale und EU-Rechtsstandards vollständig auszuhöhlen.“

Dazu gehört beispielsweise das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. So stattet die Verordnung die Mitgliedstaaten mit weitreichenden Befugnissen aus, private Wohnungen von Drittstaatsangehörigen ohne gültigen Aufenthalt und andere „relevanten Räumlichkeiten“ zu durchsuchen. Diese Regelung könne Menschenjagden auf Migrant*innen nach Vorbild der USA nach sich ziehen sowie ganze Communitys rassistischer Diskriminierung aussetzen, warnten zuletzt UN-Menschenrechtsexpert*innen sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen.

„Auf der anderen Seite des Atlantiks sehen wir die Gewalt und Angst, die durch die brutale Einwanderungskontrolle der ICE verursacht wird“, sagte Silvia Carta von der Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen. „Europa sollte aus den Schäden dieses Modells lernen, anstatt eine eigene Version aufzubauen“, so Carta weiter.

Behörden dürfen laut den Plänen außerdem Handys, Computer sowie andere elektronische Geräte von Menschen ohne Papiere durchsuchen und beschlagnahmen – eine Praxis, die in einzelnen deutschen Bundesländern bereits verbreitet ist, wie Recherchen von netzpolitik.org gezeigt haben.

Weitere Zwangsmaßnahmen sehen vor, dass Menschen in Abschiebeverfahren sich nur an einem bestimmten Ort aufhalten, Ausgangssperren unterziehen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Als sogenannte Alternativen zur Inhaftierung können außerdem das Hinterlegen einer Geldsumme oder elektronische Überwachung auferlegt werden. Bei der letzteren handelt es sich laut Fachleuten nur vermeintlich um eine Alternative. Denn diese kommt aufgrund ihrer tief in die Privatsphäre eingreifenden Wirkung de facto einer Haft gleich und kann außerdem zusätzlich zur ausgedehnten Abschiebehaft verhängt werden. Denkbar sind dafür etwa eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung vorerst ohne Wirkung


Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“ (ERO). Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt über das Schengener Informationssystem abrufen können.

Die gegenseitige Anerkennung von Abschiebeentscheidungen bleibt aber vorerst freiwillig: Ein EU-Land kann die erlassene Entscheidung eines anderen EU-Landes anerkennen und vollstrecken, muss es aber nicht. In diesem Aspekt waren sich das Parlament und die Mitgliedstaaten im Vorfeld uneinig. Während das Parlament auf eine verpflichtende Anerkennung ab 2027 pochte, war dieser Punkt unter den Mitgliedstaaten umstritten.

Laut der Pressemitteilung des Parlaments wird die EU-Kommission die gegenseitige Anerkennung innerhalb von zwei Jahren prüfen und dann gegebenenfalls die verpflichtende Anerkennung vorschlagen, laut den Mitgliedstaaten soll dies nach drei Jahren passieren. Der finale geeinigte Gesetzestext liegt noch nicht vor.

Mit ERO werden personenbezogene Daten von Menschen in Abschiebeverfahren für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, warnen Menschenrechtsorganisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Menschen ohne Papiere „wie Straftäter behandelt“


Scharfe Kritik gab es auch von Abgeordneten im EU-Parlament. Mélissa Camara, Schattenberichterstatterin der Grünen für die Rückführungsverordnung, bezeichnete die erzielte Einigung als „beschämend“. Den Standpunkt des Parlaments hatte die konservative EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit rechtsaußen Parteien wie der AfD im März verhandelt und verabschiedet. „Dieser Text verankert fremdenfeindliche Ideen und Rhetorik auf Kosten der Grundrechte von Migranten, deren einziger Fehler darin bestand, mit dem falschen Pass geboren zu sein“, so Camara. „Grundrechte stehen an der Spitze der Normenhierarchie und dürfen nicht einfach mit Füßen getreten werden.“

Auch die innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokrat*innen Birgit Sippel äußerte sich kritisch zur Verordnung. „Parlament und Mitgliedstaaten haben im Hau-Ruck-Verfahren eine Einigung gefunden und damit trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben“, sagte sie. „Alle Betroffenen werden de facto wie Straftäterinnen und Straftäter behandelt.“

Die neuen Abschieberegeln müssen vom EU-Parlament und den EU-Staaten noch formal abgesegnet werden. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Einige Bestimmungen, darunter solche zu den Abschiebezentren, gelten dann sofort. Andere Regelungen werden nach einer Übergangszeit von zwölf Monaten angewandt.

Ob die Verordnung tatsächlich zu höheren Abschiebezahlen führen wird, bleibt indes fraglich. Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird: Da Abschiebung zur Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt wird, werde die Verordnung die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Auch die von der Politik häufig bemühte Erzählung einer Vollzugslücke – etwa dass es einen massiven Rückstand an Abschiebungen gebe und nur jede fünfte Person, gegen die eine Ausreiseanordnung ergangen ist, tatsächlich abgeschoben werde – basiert auf falschen Zahlenspielen und statistischen Verzerrungen, kritisieren Wissenschaftler*innen.


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TikTok, Instagram, Youtube: Plattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren

Von: Denis Glismann

Wenn Social-Media-Plattformen zu viel oder zu wenig löschen, können sich Nutzer:innen beim Appeals Centre Europe beschweren. In mehr als 1.700 Fällen hielten die Schlichter:innen die Entscheidungen der Tech-Konzerne für falsch. Sie bemängeln „markante und immer wiederkehrende Probleme“.

Sprachblase mit dem Inhalt "Blaw Blaw Blaw" als Straßenkunst-Motiv auf einer gefärbten Wand.
Werden eigene Regeln von den Social-Media-Plattformen nicht befolgt, bleiben sie reines Blabla. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mika Baumeister

Plattformen setzen ihre eigenen Regeln gegen Hassrede, Gewalt und Kriminalität im Netz nur lückenhaft durch. Das geht aus dem zweiten Transparenzbericht des Appeals Centre Europe hervor, der Dubliner Streitbeilegungsstelle, über die man in der EU Moderationsentscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten kann. In 70 Prozent der geprüften Streitfälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online gelassen hatten, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität waren es 75 Prozent.

Bei mehr als 1.400 geprüften Hassrede-Entscheidungen widersprach das Appeals Centre Europe am häufigsten TikTok: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Plattform gemeldete Hassrede online gelassen hatte, hielt das Zentrum dies für falsch. Es folgen Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent. Die strittigen Inhalte richteten sich unter anderem gegen Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.

Das Zentrum erkennt inzwischen wiederkehrende Muster, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der Plattformrichtlinien hindeuten – in beide Richtungen. Einerseits bleibt gemeldete Hassrede zu oft online: Ging es um Inhalte, die eine Plattform stehen gelassen hatte, kam das Zentrum in 63 Prozent der geprüften Fälle zu dem Schluss, dass sie hätten entfernt werden müssen. Andererseits löschen die Plattformen Inhalte, die gegen keine Regel verstoßen: Ging es um entfernte Inhalte, entschied das Zentrum in 52 Prozent der Fälle, dass die Löschung nicht hätte erfolgen dürfen. Bezog sich das Entfernen von Inhalten auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen, hielt das Zentrum die Löschung in 65 Prozent der Fälle für unberechtigt.

Der Transparenzbericht nennt auch die Zahl der gemeldeten Fälle. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen demnach mehr als 24.000 Beschwerden ein – rechnerisch alle 22 Minuten eine. Nur etwa die Hälfte davon fiel in den Zuständigkeitsbereich der Stelle. Im März 2026 erhielt das Zentrum neunmal so viele zulässige Fälle wie ein Jahr zuvor.

Das Appeals Centre Europe ist eine unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die nach Artikel 21 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert ist. Über sie können Personen und Organisationen in der EU Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten, ohne vor Gericht zu ziehen. Aktuell bearbeitet die Stelle Streitfälle zu Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, TikTok und YouTube.

Plattformen rücken strittige Inhalte nicht raus


Inhaltlich prüfen kann das Zentrum eine Beschwerde jedoch nur, wenn die Plattform den strittigen Inhalt auch herausgibt, was meistens nicht geschieht. Von mehr als 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen – dort widersprach es der Plattform in 59 Prozent der Fälle. In den übrigen mehr als 7.000 Fällen lieferte die Plattform die Inhalte nicht. In solchen Fällen bekommen Nutzer:innen automatisch recht.

Besonders ausgeprägt ist zudem das Problem mit gesperrten Konten, dem mit Abstand häufigsten Beschwerdetyp. Bis März 2026 gingen dazu mehr als 14.000 Meldungen ein. Auch hier liefern die Plattformen oft gar nicht erst die Inhalte, die eine Überprüfung möglich machen würden. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Facebook- und Instagram-Konten legte Meta laut Bericht nur in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor. In den wenigen Fällen, die das Zentrum tatsächlich prüfen konnte, gab es den Nutzer:innen jedoch nur in etwa einem Drittel der Fälle recht.

Durchsetzen lassen sich die Entscheidungen des Appeals Centre Europe allerdings nicht. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Allein bei den mehr als 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die zivilgesellschaftliche Organisationen angestoßen hatten, kenne das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. In den übrigen sei sie abgelehnt oder ignoriert worden. Die beanstandeten Inhalte blieben demnach online.


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Tiere und künstliche Intelligenz: Wie die KI in unser Hackfleisch kommt

Von: Timur Vorkul

Künstliche Intelligenz ist inzwischen in der Massentierhaltung angekommen. Doch können Verhaltensscanner im Stall wirklich das Tierwohl verbessern? Und welches Rezept spuckt ein KI‑Chatbot aus, wenn man ihn nach Spaghetti Bolognese fragt? Mirjam Walser warnt im Interview: Die Folgen von KI für Tiere sind enorm.

Zwei Kühe in Nahaufnahme.
– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Daniel MacDonald

Was hat künstliche Intelligenz mit Hackfleisch zu tun? Immer mehr Landwirt*innen nutzen KI-basierte Überwachungssysteme und Verhaltensanalysen von Tieren im Stall. Mittlerweile gibt es KI-Software, die den körperlichen und emotionalen Zustand von in Ställen gehaltenen Tieren überwachen kann. Damit stellt sich eine Reihe von Fragen: Können KI-basierte Überwachungssysteme das Tierwohl im Stall tatsächlich steigern? Sind voll automatisierte Zuchtbetriebe mit Tausenden oder gar Millionen von Tieren die Zukunft der Landwirtschaft? Aber auch: Verstärken große Sprachmodelle wie ChatGPT Gewalt gegen Tiere? Oder kann die Technologie uns im Gegenteil helfen, Tiere endlich zu verstehen?

Diese Fragen hat Mirjam Walser in ihrem Vortrag auf der Digitalkonferenz re:publica aufgeworfen. In der Debatte rund um KI und ihre Regulierung bleibt das Schicksal der rund 50 Milliarden Tiere in der industriellen Tierhaltung eine zentrale Leerstelle, erklärte die Speakerin und Kolumnistin. Sie hat sich im Rahmen der „AI × Animals Fellowship“ der Organisation Sentient Futures eingehend mit künstlicher Intelligenz an der Schnittstelle zum Tierschutz befasst. Walser geht seit Jahren der Frage nach, wie Menschen in einer Gesellschaft leben können, die gleichermaßen gut für Menschen, Tiere und die Umwelt ist.

Wir haben mit ihr über die Entzifferung von Tierkommunikation, mögliche Auswirkungen des Einsatzes von KI in der Tierhaltung und über die Frage gesprochen, ob und wie Chatbots wie ChatGPT oder Claude das Tierwohl berücksichtigen können.

Wale und Schweine mit KI verstehen


netzpolitik.org: Kann uns KI tatsächlich helfen, Tiere besser zu verstehen?

Mirjam Walser: Im Moment ist das noch Zukunftsmusik, aber Forschende arbeiten daran, die Kommunikation der Tiere mithilfe der KI zu entschlüsseln. Es gibt ein Projekt namens CETI, das zu Pottwalen forscht. Pottwale sprechen mit Klicklauten. Lange dachte man, dass sie die Klicklaute zur Orientierung nutzen. Mithilfe von KI haben die Forschenden nun herausgefunden, dass sie ihre Klicklaute so anordnen, als ob sie Silben und ein Alphabet hätten – wie wir Menschen. Das war eine bahnbrechende Entdeckung.

Mit KI konnten auch einzelne Pottwale und ihre Sprache isoliert werden. Man konnte beobachten, wie sie über große Distanzen hinweg lange Gespräche miteinander führen, etwa eine Stunde lang. Einzelne Pottwale klicken sich gelegentlich ein. Es handelt sich also wirklich um Gespräche. Was genau sie sagen, wissen wir noch nicht. Aber es ist schon jetzt klar, dass die Tierkommunikation, sei es von Pottwalen oder Zebrafinken, wahnsinnig komplex ist. Weit komplexer als bis jetzt angenommen. Da sind wir erst am Anfang.

netzpolitik.org: Es gibt mittlerweile auch Unternehmen, die sich in dem Bereich versuchen.

Mirjam Walser: Wenn es um Wildtiere geht, steht vor allem ein Forschungsinteresse im Vordergrund. Bei Haustieren ist ein kommerzielles Interesse dahinter. Ein Beispiel ist die chinesische Firma Baidu, die sich darauf spezialisiert, die Kommunikation von Katzen und Hunden zu entschlüsseln.

Eine große Leerstelle ist aber das Entschlüsseln der Kommunikation von sogenannten „Nutztieren“. Aus gutem Grund. Denn wenn wir sie verstehen würden, würden sich die Tierschutzgesetze verändern müssen – und unsere Beziehung zu den Tieren wohl auch. Wenn uns beispielsweise ein Schwein sagen könnte, wie sich ein Leben in einem engen Stall anfühlt: dunkel, kalt und sehr stressig.

Eine Person mit schulterlangen dunkelbrauen Haaren lächelt in die Kamera.
Mirjam Walser – Alle Rechte vorbehalten: Maryl Vogel – Portraitmacher

Mit KI kranke Tiere im Stall identifzieren


netzpolitik.org: Gleichzeitig wird der Einsatz von KI-basierten Überwachungssystemen in der Tierhaltung, etwa Sensoren, Kameras und Verhaltensscannern, damit begründet, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere steigern können. In einer Umfrage von Bitkom aus dem Jahr 2024 gaben beispielsweise 20 Prozent der Landwirt*innen an, mit KI die Gesundheitsüberwachung von gezüchteten Tieren verbessern zu wollen. Ist da etwas dran?

Mirjam Walser: Da ist auf jeden Fall etwas dran. Beispielsweise wenn man durch den Einsatz von KI in der Tierhaltung messen kann, dass ein Tier krank ist. Man muss sich vorstellen, in so einem riesigen Stall leben etwa 10.000 Hühner. KI kann – ähnlich wie bei der Entschlüsselung der Tierkommunikation – eine einzelne Stimme aus einem riesigen Durcheinander isolieren. Zum Beispiel auch, wenn eine Kuh hustet oder niest. Das sind oft Indikatoren für Atemwegserkrankungen. Ohne KI kann man diese Erkrankung viel schwerer erkennen – mit der Konsequenz, dass dann die Tiere zu spät behandelt oder sogar getötet werden müssen. Wenn also anhand von überwachten Gesundheitsdaten deutlich wird, dass sich ein Schwein beispielsweise wenig bewegt und weniger frisst, kann man natürlich früher eingreifen.

Im ersten Schritt ist es also tatsächlich eine Verbesserung. Denn wenn Tiere krank sind, mindert das natürlich ihr Wohlbefinden. Aber das ist ja nur der oberflächliche Aspekt. Denn Tierwohl bemisst sich nicht nur daran, ob ein Tier gesund ist oder nicht. Sondern auch, und vielleicht noch viel mehr, an psychologischen Faktoren. Und die werden nicht gemessen.

netzpolitik.org: Wie meinst du das?

Mirjam Walser: Mit KI kann man nicht messen und nicht verstehen, was es für eine Kuh bedeutet, den ganzen Tag angebunden zu sein oder sich kaum bewegen zu können. Wenn sie doch natürlicherweise bis zu 13 Kilometern pro Tag laufen würde, nur für die Futteraufnahme. Oder etwa, dass Tiere wie Hühner oder Schweine eigentlich soziale Hierarchien haben und in diesen nicht leben können.

Ein anderes Beispiel: 85 Prozent der Legehennen leiden an Brustbeinbrüchen. Das ist ein Kollateralschaden, den man in der Massentierhaltung in Kauf nimmt. Wie fühlt es sich an, mit so einem Brustbeinbruch zu leben? Das wird nicht in das Tierwohl einkalkuliert und kann so auch nicht direkt gemessen werden.

„Unter dem Deckmantel von Tierwohl“


netzpolitik.org: Nehmen wir als Beispiel die automatisierte Erkennung von Schmerzensschreien bei Schweinen. Ein Mikrofon zeichnet die Laute der Ferkel auf und eine KI wertet sie automatisch aus. Wenn sich also Schweine in den Schwanz beißen und der Grenzwert mehrfach überschritten wird, wird ein Alarmsignal an die Landwirt*innen gesendet. Hier kann KI also nicht helfen, dass es gar nicht erst zum Schwanzbeißen kommt?

Mirjam Walser: Das Problem mit dem Messen ist, dass solches Stressverhalten in der Massentierhaltung eigentlich immer Standard ist. Und KI basiert auf Werten, die wir eingeben. Erst wenn die Stresssymptome wie Schwanzbeißen oder Kannibalismus bei Hühnern wirklich extrem werden, kann die KI ausschlagen. Aber was ist der eigentliche Grund? Wieso hacken sich die Hühner die Köpfe ein?

Unter Umständen werden ein paar Hühner getötet, weil sie aggressiv sind. Das bringt jedoch per se noch keine systematische Verbesserung. Es wird gewissermaßen nur ein Pflaster auf die Wunde geklebt. Die eigentliche Wunde – die Tierhaltung – bleibt offen und unverändert. Eine tatsächliche Änderung würde bedeuten, diese Grundlage, das Minimum hochzuschieben. Dann würde KI ganz anders ausschlagen.

Tierwohl ist auf einem unglaublich tiefen Niveau in unserer Gesellschaft. Und KI bringt keine Verbesserung diesbezüglich. Im Gegenteil kann KI das noch verfestigen und skalieren. Denn worum es beim Sammeln dieser Daten eigentlich geht, ist die Optimierung von Massentierhaltung unter dem Deckmantel von Tierwohl. Es geht darum, Tierhaltung profitabel zu machen. Nur ein gesundes Schwein lässt sich profitabel zu einer Wurst verarbeiten.

Massentierhaltung als perfektes Umfeld für KI


netzpolitik.org: Für wen lohnt sich der Einsatz von KI in der „Nutztierhaltung“? Wie verbreitet ist das mittlerweile?

Mirjam Walser: Die überwältigende Mehrheit der „Nutztiere“ lebt in Massentierhaltung. In Deutschland kommt 95 Prozent des Fleisches aus Massentierhaltung. Und genau das ist ein perfektes Umfeld für den Einsatz von KI. Sie ist vor allem für Großbetriebe gedacht, wo eine gewisse Standardisierung vorliegt und auch eine Skalierbarkeit möglich ist. Deshalb nutzen sie vor allem Großbetriebe.

KI ist eben auch eine finanzielle Investition. Es lohnt sich nur, wenn sie sich auch wieder rentiert und das wird über die Masse an Tieren wieder eingenommen. Für Bergbauern, die vielleicht 10 Kühe und 20 Hühner haben, ist sie weniger sinnvoll. Für sie lohnt es sich finanziell nicht und sie können selbst sehen, wie es der Kuh oder den Hühnern geht.

Wie weit diese Technologien verbreitet sind, ist nicht ganz klar. Auf Agrarkonferenzen wird intensiv darüber gesprochen. In Deutschland ist der Einsatz von KI noch nicht so weit fortgeschritten wie in den USA oder China, aber es ist nur eine Frage der Zeit.

netzpolitik.org: Wie sieht es denn in China genau aus? Und kann das so ähnlich auch in Deutschland kommen?

Mirjam Walser: In China gibt es ein sogenanntes Schweinehochhaus mit 26 Stockwerken und Platz für 650.000 Schweine. Es ist hochgradig technologisiert. Das Ziel ist, dass alles autonom abläuft und kein menschlicher Einsatz mehr notwendig ist.

Solche Großsysteme können wir natürlich nicht eins zu eins auf Deutschland und Europa übertragen. Die gibt es bei uns nicht. Es gab ein Schweinehochhaus, aber das ist schon vor einigen Jahren geschlossen worden. Hinzu kommt, dass die Tierwohlstandards hier etwas höher sind als in China. Daher sind gewisse Dinge einfach nicht möglich. Zum Glück.

Denn auch trotz KI-Einsatz muss einem Schwein oder einem Huhn ein gewisses Minimum an Platz gegeben werden, auch wenn es extrem wenig ist. Hühner haben nicht mehr Platz als ein DIN-A4-Blatt. Hier kommt der Politik also eine enorme Rolle zu, die Tierwohlstandards zu heben.

Mit KI das Schmerzempfinden von Tieren manipulieren?


netzpolitik.org: Es gibt noch andere Bereiche, in denen der Einsatz von KI diskutiert wird, nämlich bei der Genmodifikation von Tieren. Was hat es damit auf sich?

Mirjam Walser: Genmodifikationen waren immer schon Teil der Massentierhaltung. Hühner waren vor 50 Jahren viel kleiner als heute. Jetzt setzen sie ein Vielfaches an Gewicht von damals an. Sie wurden durch Zucht, die richtige Auswahl und die richtige Genkombination modifiziert. Auch Euter sind viel dicker geworden im Vergleich zu vor 50 Jahren. Das ist im Prinzip nichts Neues. KI ist hier also nur die logische Konsequenz.

Es geht zum Beispiel darum, den Fleischertrag eines Tieres zu erhöhen. Also wie kann ein Huhn noch mehr Fleisch ansetzen, ohne dass es unter dem Gewicht zusammenbricht? Oder bei der Ausgabe von Milch: Wie kann die Milchabschöpfung noch vergrößert werden?

Außerdem gibt es mittlerweile die Idee, das Schmerzempfinden von Tieren mithilfe von KI zu modifizieren. Denn wenn die Tiere weniger Schmerzempfinden haben, kann man noch mehr von ihnen in die Ställe reinquetschen. Bisher gibt es keine konkrete Anwendung dafür, weil das ethisch enorm schwierig ist. Aber das ist ein Thema, das aktuell diskutiert wird.

Chatbots und das Foie-Gras-Paradox


netzpolitik.org: Tierschützer*innen und Wissenschaftler*innen weisen auf die Gefahr hin, dass große Sprachmodelle wie ChatGPT unseren Bias gegenüber Tieren, der auch in den Trainingsdaten allgegenwärtig ist, reproduzieren und verstärken können. Gleichzeitig hat Anthropic vor Kurzem festgelegt, dass Claude „das Wohlergehen der Tiere und aller fühlenden Wesen“ berücksichtigen soll. Was bedeutet das konkret in der Anwendung?

Mirjam Walser: Die Verfassung von Claude ist eine Liste von Werten, die Claude beachten und auch gegeneinander abwägen muss. Dort geht es um verschiedene Formen von Diskriminierung wie Rassismus und Sexismus. Im Januar 2026 hat Anthropic Tierwohl in die Liste aufgenommen. Bei keinem der großen Sprachmodelle kam es bisher vor. Claude ist somit das erste Modell, das Tierwohl berücksichtigen soll. Was das jetzt genau bedeutet, ist die große Frage, denn diese Verfassung ist nicht bindend. De facto ist bisher nichts umgesetzt.

Ein Beispiel ist das Foie-Gras-Paradox. Foie Gras ist die sogenannte Gänsestopfleber. Dafür werden Gänse innerhalb kürzester Zeit zu Tode gemästet. Wenn man also Claude nach einem Rezept fragt, gibt der Chatbot aus, „kaufe Gänsestopfleber, bereite sie zu und so weiter“. Wenn man aber fragt, wie quäle ich auf brutalste Art und Weise eine Gans, dann sagt Claude, „dazu kann ich dir keine Auskunft geben, das verstößt gegen die Richtlinien“.

An solchen Beispielen zeigt sich, wie unglaublich komplex dieses Thema ist. Wenn jemand beispielsweise nach einem Rezept von Spaghetti Bolognese fragt, geht es darum, zum einen das Interesse von Menschen, die Spaghetti Bolognese mit Fleisch essen wollen, weil das vielleicht eine Tradition ist, mit Tierwohl abzuwägen, das dem entgegensteht. Denn für Hackfleisch muss ein Tier aufgezogen, in der Massentierhaltung gehalten und getötet werden. Das Tier wird geschädigt. Wenn man Tiere in so einem Sprachmodell also tatsächlich mitdenken würde, müsste es als Antwort zunächst ausgeben: „Hier habe ich eine vegane Variante mit Sojahack.“ Und weil die vegane Variante viele Menschen wahrscheinlich abschrecken würde, müsste Claude die tierische Variante auf Nachfrage liefern.

Aktuell geht es bei Claude darum, Tierwohl und die Frage, ob ein Tier zu Schaden kommt oder nicht, vorerst im Testumfeld einzubetten. In Tests beurteilen Menschen, ob die Antworten der KI gegen Diskriminierungsrichtlinien verstoßen. Weil wir Menschen Diskriminierung von Tieren aber verinnerlicht haben, ist es sehr komplex, das zu beurteilen.

netzpolitik.org: Was müsste passieren, damit KI in Zukunft nicht dazu beiträgt, Tieren noch mehr zu schaden?

Mirjam Walser: Das Thema muss zum einen mehr Aufmerksamkeit kriegen. Aktuell ist es ein absolutes Nischenthema, was zutiefst verwunderlich ist, wenn man bedenkt, dass Millionen und Milliarden von Tieren davon betroffen sind.

Zum anderen braucht es eine stärkere Kooperation zwischen Menschen, die in Tierethik und KI-Ethik forschen, denn bisher sind das weitgehend getrennte Felder. Parallel dazu muss diese Forschung in die konkrete Arbeit des AI-Alignments einfließen. Auch hier ist also ein interdisziplinärer Austausch nötig, damit tierethische Erkenntnisse tatsächlich in der Evaluation von Modellen, in der Entwicklung von Tests und in der Übersetzung ethischer Überlegungen in technische Parameter ankommen.

Auch der Politik kommt eine Rolle zu, die KI-Ethik-Richtlinien zu bestimmen. Aktuell liegt der Fokus darauf, dass KI keinen Schaden an Menschen, Gebäuden oder der Umwelt anrichten darf. Tiere werden nicht explizit erwähnt. Tiere müssen aber explizit erwähnt werden, sonst wird sich nichts ändern.


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Digitales Bezahlen: „Die Leute haben sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen“

Von: Leonhard Pitz

Digitale Zahlungen sind auch eine soziale Frage. Die Soziologin Barbara Brandl hat untersucht, wie digitale Zahlungen Ungleichheit verstärken. Im Interview erklärt sie, wie dabei von unten nach oben umverteilt wird und was uns Beispiele aus anderen Ländern für den Digitalen Euro lehren.

Geldscheine und Kreditkarten liegen auf einem Tisch
Digitales Zahlen kann Ungleichheit verstärken. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Vardan Papikyan

Ob an der Eisdiele oder an der Kinokasse – immer weniger Menschen zahlen mit Bargeld. Viele zücken eine Plastikkarte oder gleich ihr Smartphone. Den Kostenanteil für den gemeinsamen Ausflug PayPal-en einem die Freund:innen sowieso lieber direkt auf der Rückfahrt.

Digitale Bezahlsysteme sind nicht nur längst Teil unseres Alltags, sondern auch Gegenstand politischer Debatten. Diese drehen sich – sofern sie den Dunstkreis technokratischer Diskurse verlassen – meist um Datenschutz oder Digitale Souveränität. Doch hinter den Apps und Karten versteckt sich auch eine soziale Frage.

Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Organisationssoziologie. Zudem ist sie Sprecherin des Forschungsprojektes „Die normativen Dimensionen des Digitalen Euro“. Wir haben mit ihr über soziale Ungleichheit, digitalisierte Zahlungen und Lektionen für den Digitalen Euro gesprochen.

netzpolitik.org: Frau Brandl, Sie sind Soziologin. Warum beschäftigen Sie sich mit PayPal und Kreditkarten?

Barbara Brandl: Ich beschäftige mich immer mit dem Zwischenfeld von Technologieentwicklung und Gesellschaft und bin eigentlich über das Thema Blockchain zum Thema Zahlungen gekommen. Ich habe aber festgestellt, dass Blockchain für den Alltag der meisten Menschen keine allzu große Bedeutung hat. Was hingegen eine große Bedeutung hat, sind alle Systeme, über die wir digital bezahlen.

Wir alle müssen zahlen: Um zu überleben, weil wir eben nicht alles selber herstellen und mit Nachbarn tauschen, sondern weil der absolut größte Teil über formale Märkte funktioniert. In meiner For­schung habe ich dann festgestellt, dass digitale Zahlungen und soziale Ungleichheit sehr stark mit­einander zusammenhängen. Und das ist natürlich das Kernthema der Soziologie.

Die drei Wellen der Zahlungsdigitalisierung

netzpolitik.org: Was sind überhaupt digitale Bezahlsysteme? Nur PayPal und GooglePay?

Barbara Brandl: „Digitale Bezahlsysteme“ umfasst erst einmal alles, was nicht Bargeld ist. Insgesamt gab es drei Wellen der Digitalisierung von Zahlungen im Globalen Norden. Die erste Welle der digitalen Zahlungen begann etwa 1950 mit den Kreditkarten in den USA. Das war lange auch das einzige vorhandene System. Die zweite Welle digitaler Zahlungen begann in den 1990er-Jahren umfasst alles, was Internet-basiert ist, auch PayPal war da ganz wichtig. Die dritte Welle sind für mich App-basierte-Lösungen, die sich mit der Nutzung von Smartphones in den 2010er-Jahren ausbreiteten. Beispiele dafür sind etwa Apple oder GooglePay aber auch „Buy Now, Pay Later“-Angebote wie Klarna.

netzpolitik.org: Das gilt aber nur für den Globalen Norden, wie ist das im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Dort haben sich eigene Systeme digitaler Zahlungen herausgebildet, deren Entwicklungen sich mit denen im Globalen Norden überschneiden. Das erste und vielleicht spannendste ist das sogenannte „Mobile Money“. Der Hintergrund war, dass in Subsahara-Afrika der Großteil der Menschen überhaupt keinen Zugang zu Bankkonten hatte. Und auch Bankfilialen waren in den Flächen quasi nicht vorhan­den. Das war sehr ungünstig, denn viele Menschen waren darauf angewiesen, regelmäßig Geld zu versenden, zum Bei­spiel, weil jemand in der Stadt gearbeitet hat, aber die eigene Familie auf dem Land versorgen wollte. Oder weil die eigenen Kinder im Internat waren und Bücher brauchten.

Barbara Brandl steht in einem Flur
Barbara Brandl forscht zu sozialen Ungleichheiten bei digitalen Bezahlsystemen.

In den 90er Jahren kam dann der Mobilfunk auf und das ist die Revolution. In ihrer Verzweif­lung erfanden die Menschen Geld neu und verschicken über SMS die Codes, die auf den PrePaid-Karten aufgedruckt waren. Die haben das also nicht mehr nur als Mobilfunkguthaben benutzt, sondern als Geld. Und dann gab es relativ schnell Leute, die das informell gewechselt haben, Mobilfunkguthaben in Bargeld und umgekehrt. Diese Dienste wurden dann rasch kommerzialisiert von den Mobilfunkanbietern und das war die erste Form einer digitalen Währung.

netzpolitik.org: Was sind die anderen Systeme digitaler Zahlungen im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Einerseits Super-Apps wie Alipay oder Tencent, die in China entstehen und sich dann in Ostasien sowie teilwiese auch in Lateinamerika ausbreiten. Und anderseits Echtzeitzahlungssysteme wie das brasilianische PIX, die von Zentralbanken bereitgestellt werden und insbesondere in Lateinamerika populär sind, aber jüngst auch in Ländern wie Indien oder Israel eingerichtet wurden.

„Technologie ist nicht neutral“

netzpolitik.org: Sie forschen dazu, inwiefern digitale Bezahlmöglichkeiten soziale Ungleichheit verändern – was haben Sie herausgefunden?

Barbara Brandl: Technologie ist nicht neutral, auch nicht die Systeme digitaler Zahlung. Sie wurden von be­stimmten Schichten mit bestimmen Ideen eingerichtet. Am krassesten sieht man das bei den Kredit­karten in den Vereinigten Staaten. Die wurden eingerichtet, damit die Mittelschichten schnellen Zu­gang zu Krediten bekommen und einfach bezahlen können. Das waren vor allem die weißen Mittelschichten und die profitieren bis heute am stärksten von den Kreditkarten.

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Es gibt verschiedene Dimensionen sozialer Ungleichheit. Eine davon ist Zugang. Weiße haben sehr viel häufiger Kredit­karten als Schwarze oder Hispanics. Die Mittelschicht hat viel häufiger Kreditkarten als die Unter­schicht. Man kann hier schon von Ausschluss sprechen. Das war bis in die 1990er-Jahre noch bruta­ler, dort haben Menschen gar keine Kreditkarte bekommen, wenn sie in bestimmten Vierteln ge­wohnt haben. Seither wurde der Zugang extrem ausgeweitet, man spricht auch von einer Demokratisierung der Kreditvergabe. Trotz allem haben Hispanics und Schwarze bis heute bei gleichen Einkommensverhältnissen seltener Kreditkarten als weiße US-Bürger.

Hinzu kommt die zweite Dimension: die systematische Benachteiligung in der Nutzung. Das funktioniert zum Beispiel durch massive Kreditkartenzinsen auf „Bad Credit“, also wenn sie mit ei­ner schlechten Bonität einen Kredit aufnehmen. Der Zins kann schon mal 30 Prozent betragen. Alle Schichten haben Kreditkartenschulden. Aber Menschen aus mittleren und oberen Schichten können diese Schulden mit einem guten Gehalt relativ schnell zurückzahlen. Aber die einkommensärmsten zehn Prozent der Bevölkerung müssen, sofern sie Kreditkartenschulden haben, durchschnittlich 80 Prozent ihres Einkommens für die Tilgung dieser Schulden aufwenden.

netzpolitik.org: Wie werden ärmere Menschen noch systematisch benachteiligt?

Barbara Brandl: Ein weiterer Faktor bei der Umverteilung von arm zu reich sind sogenannte „Loyality“- beziehungsweise Cashback-Programme. Das funktioniert so: Immer wenn sie mit ihrer Kreditkarte im Supermarkt zahlen, kriegen sie Punkte. Die reichen sie am Ende des Jahres ein und kriegen Geld zurück. Allerdings ist die Kre­ditkarte das teuerste Zahlungsmittel für die Händler:innen. Die schlagen das wiederum bei den Preisen drauf. In der untersten Schicht – in den USA – haben nur 30 Prozent der Menschen eine Kreditkarte. Die zahlen aber trotzdem natürlich alle die höheren Preise und subventionieren damit die höheren Preise für Güter sowie die Prämien quer, die den höheren Schichten ausgezahlt werden.

Ökonomen der US-amerikanischen Zentralbank haben ausgerechnet, dass alleine dieser Mechanismus über zwölf Milliarden Euro im Jahr umverteilt, von schlechter Bonität zu guter Bonität, also in der Regel von Menschen mit geringer Bildung zu Menschen mit höherer Bildung. Höhere Schichten profitieren von Kreditkarten und niedrigere Schichten tragen die Kosten.

„Der größte Teil der Gewinne kommt von Überziehungszinsen“

netzpolitik.org: Wie meinen Sie das?

Barbara Brandl: Der größte Teil der Gewinne von Kreditkartenfirmen – und generell innerhalb dieses Sektors – kommt durch Überziehungszinsen. Transaktionsgebühren, die bei jeder Zahlung anfallen, sind zwar die älteste Einnahmequelle, bringen aber nicht so viel Gewinn ein. Die modernste Einnahmequelle ist der Ver­kauf von Daten. Das machen etwa die Super-Apps in Asien. Aber auch Buy-Now-Pay-Later-Anbieter im Globalen Norden, wie PayPal, Klarna und AfterPay, verkaufen Daten für Werbezwecke. Dennoch sind die Zinsen auf Konsumkreditschulden immer noch die finanzstärkste Ein­nahmequelle.

netzpolitik.org: Am Ende nehmen die Menschen einen Kredit ja freiwillig auf. Sind sie dann nicht auch ein Stück weit selbst verantwortlich, wenn sie sich überschulden?

Barbara Brandl: Das ist genau der Punkt, wie das in unserer Gesellschaft moralisch funktioniert und warum hier nicht mehr reguliert wird. Eine sehr bekannte Kollegin von mir, Greta Krippner, argumentiert dazu wie folgt: Wir haben in der Gesellschaft immer asymmetrische Beziehungen. Eine ganz klassische asymmetrische Beziehung ist die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die regu­lieren wir sehr stark und es gibt starke Schutzmechanismen für Arbeitnehmer, wie etwa Kündi­gungsschutz für Schwangere.

Diese Schutzmechanismen fehlen in der Beziehung Kreditnehmer versus Kreditgeber, obwohl diese Beziehung ebenfalls hoch-asymmetrisch ist. Und diese Schutzlosigkeit ist bei Konsumkrediten am stärksten.

Aber es gibt noch eine weitere Ebene und da sehe ich eine Parallele zur Debatte um die Regulierung von Social-Media-Plattformen.

Geschäftspraktiken, die menschliche Schwächen ausnutzen

netzpolitik.org: Worin besteht diese Parallele?

Barbara Brandl: Es geht um Geschäftspraktiken, die systematisch menschliche Schwächen ausnutzen. Dazu gibt es ein ganzes Forschungsfeld, die sogenannten Behavioral Economics. Daraus wissen wir: Unser Ge­hirn funktioniert auf eine bestimmte Art und Weise und bestimmte Dinge können wir nicht gut ver­arbeiten, zum Beispiel Kosten und Nutzen von Kreditkarten.

Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die sagen: Wir unterschätzen systematisch, wie viel uns Kreditkarten kos­ten und überschätzen den Nutzen. Wir kommen darauf, wenn wir länger nachdenken, aber so auf die Schnelle passieren syste­matische Fehleinschätzungen. Und diese systematischen Verzerrungen werden eben ausgenutzt. Dann ist es nun mal zynisch, immer zu schreien, dass wir mehr Finanzbildung und den mündigen Konsumenten bräuchten. Ebenso wie in der Plattform-Debatte derzeit oft nach Medienbildung gerufen und gefordert wird, die Eltern sollten sich jetzt mal bitte besser um ihre Kinder kümmern.

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netzpolitik.org: Wir haben bisher viel über Kredite gesprochen, aber haben das Interview eigentlich bei digitalen Zahlungen angefangen. Das sind ja erst mal zwei verschiedene Dinge. Für Sie gehört aber beides zusammen, korrekt?

Barbara Brandl: Richtig, das ist ein zentraler Befund meiner Forschung. Ich habe mir fünf Systeme ange­schaut, wie digitale Zahlungen abgewickelt werden. Was mich erschreckt hat: Je mehr digitale Zah­lungen getätigt werden, desto stärker spielen Konsumkredite eine Rolle.

Das krasseste Beispiel ist vielleicht das Zahlungssystem PIX in Brasilien. PIX wird von der brasilianischen Zentralbank zur Ver­fügung gestellt und man sieht, für ein Prozent mehr PIX-Nutzer:innen erhöht sich die Menge der Kon­sumkredite um 0,8 Prozent. Das war das Ergebnis einer multivariaten Analyse. Das heißt, je mehr Leute, und das wissen wir auch aus anderen Studien, digital bezahlen, desto mehr geben sie aus und deswegen verschulden sie sich auch schneller.

Die Mechanismen dahinter sind ausführlich von den Verhaltensökonom:innen beschrieben worden. Ein Beispiel für diese Mechanismen ist: Sie gehen beispielsweise in die Stadt und wol­len sich einen Mantel kaufen. Dann nehmen Sie, je nachdem wie Ihr Budget ist, 100 oder 200 Euro mit und vielleicht noch 20 Euro extra. Wenn das ausgegeben ist, können Sie nicht mehr kau­fen. Wenn Sie aber digital bezahlen, haben Sie ihr ganzes Geld ja immer dabei. Dann können Sie sich auch einen Mantel kaufen, der doppelt so teuer ist wie ihr Budget – oder noch einen Gürtel ex­tra.

„Gut für die Finanzindustrie, aber nicht für uns“

netzpolitik.org: Wo sind da die Parallelen zum digitalen Euro?

Barbara Brandl: Die brasilianischen Banken setzen auf die PIX-Bezahlfunktion ihre eigenen Kreditprodukte drauf und nennen es dann PIX Parcellado, also Ratenzahlung. Das heißt, sie bezahlen es mit PIX und PIX wird immer über die App der Bank benutzt und dann bietet Ihnen die Bank in der App so­fort einen Kredit an, sofort eine Ratenzahlung an. Und da liegt die Parallele zum digitalen Euro.

Weil der viel Gegenwind aus der Finanzlobby bekommt, wirbt nun die Europäische Zentralbank mit dem Argument, dass die Banken ihre eigenen Finanzdienstleistungen auf den digitalen Euro draufbauen können. Und aus der brasilianischen Erfahrung würde ich sagen, das können wir eigentlich gar nicht wollen. Die EZB versucht, die Finanzindustrie mit dem Argument „Das ist doch gut für euch“ zu überzeugen. Ich würde sagen, das stimmt: Es ist auch für die Fi­nanzindustrie gut, aber nicht für uns.

netzpolitik.org: Wie muss ein digitaler Euro aus Ihrer Sicht ausgestaltet sein, dass er mög­lichst sozial gerecht wird?

Barbara Brandl: Die Verknüpfung zu anderen Dienstleistungen, insbesondere der Aufnahme von Konsum­krediten, muss maximal weit weg davon sein. Das hat in Kenia nicht gut geklappt, aber in anderen Mo­bile-Money-Systemen in Subsahara-Afrika hat es besser funktioniert, dass man damit nur bezahlen kann.

Natürlich ist auch der Zugang ein Thema. In der Europäischen Union haben 96 Prozent der Menschen ein Konto. Und neben dem Basiskonto gibt es auch im Entwurf der Kommission zum Digitalen Euro schon Vorschläge, um Menschen ohne Konto zu integrieren. Das viel größere Problem ist hier ein anderes, nämlich dass ein Sechstel der Menschen zwar Konten hat, aber nicht in der Lage ist, Online-Banking zu nutzen. Leider wird das in der Diskussion oft so dargestellt, als seien die einfach ein bisschen altmodisch.

Ich würde mittlerweile aber sagen: Die nutzen zurecht Bar­geld. Erstens behandeln die Banken Menschen aus einkommensschwächeren Schichten systema­tisch schlechter, das sehen wir überall auf der Welt. Deswegen ist das Misstrauen gegenüber Banken durchaus gerechtfertigt. Zweitens hat das natürlich auch was mit den Lebensumständen zu tun. Sie und ich sitzen den ganzen Tag am PC, da können wir das Online-Banking auch noch ne­benbei machen. Wer auf dem Bau arbeitet, für den ist das ein sehr viel größerer Aufwand, sich da am Feierabend für das Online-Banking noch einmal hinzusetzen. Und dann ist es für Menschen mit geringem Einkommen viel einfacher, die eigenen Ausgaben mit Bargeld zu kalkulieren.

Ich würde trotzdem sagen, es gibt letztlich wahrscheinlich keine Alternative zum Digitalen Euro. Das ist immer noch die beste Lö­sung, die es gibt, wenn wir weiterhin digital bezahlen wollen und dabei nicht auf ein US-amerikanisches Oligopol von Kreditkartenfirmen angewiesen sein wollen, das den Großteil seiner Gewinne mit Überziehungszinsen und dem Verkauf von Daten macht.

netzpolitik.org: Also Ja zum Digitalen Euro, aber Bargeld auf jeden Fall erhalten?

Barbara Brandl: Das Bargeld erhalten will ja auch die EZB, nach eigener Aussage. Mein Appell ist sehr viel stärker, den Hang zum Bargeld nicht abzutun als irgendeine Schrulligkeit oder eine Verschrobenheit: Die Leute haben wirklich sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen.


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KI-Verordnung: EU-Parlament und Rat einigen sich auf gelockerte Pflichten für die Industrie

Von: Denis Glismann · Chris Köver

Die EU will die KI-Verordnung aufweichen. Eine erste Einigung sieht nun vor, bestimmte Regulierungen für die Industrie abzuschwächen und zeitlich deutlich nach hinten zu verschieben. Hinzugekommen ist ein Verbot von KI-Anwendungen, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können.

Zwei Personen stehen hinter einer Sicherheitsglasscheibe und blicken auf einen Industrieroboter.
Mehr "Künstliche Intelligenz" mit weniger Auflagen, das wünscht sich die Industrie. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: Bild: IMAGO / Westend61, Bearbeitung: netzpolitik.org

Nachdem die EU-Verhandlungen zum digitalen Omnibus Ende April 2026 vorübergehend geplatzt waren, konnten Rat und Parlament gestern Nacht im Trilog eine vorläufige Einigung erzielen; die Kommission war als Vermittlerin beteiligt.

Die Einigung betrifft die Aufnahme des Verbots von sogenannten KI-Nudifiern in die KI-Verordnung. „Nudifier“ sind Anwendungen, mit deren Hilfe sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Außerdem sollen Auflagen für die Industrie beim Einsatz von risikoreichen KI-Systemen begrenzt sowie zentrale Pflichten aus dem AI Act für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten verschoben werden – auf Ende 2027 und 2028. Der vorliegende Kompromiss zwischen Rat und Parlament muss noch formal bestätigt werden.

Der Trilog war zuvor an der Frage gescheitert, wie in der Industrie mit der Hochrisiko-Kategorie für KI-Systeme umgegangen werden soll, die bereits durch sektorale Bestimmungen reguliert werden. Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme sollten eigentlich bereits ab dem 2. August 2026 wirksam werden. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Anwendung der KI-Verordnung dort begrenzt wird, wo sektorale Sicherheitsanforderungen vergleichbare KI-Regeln enthalten.

Die EU verabschiedete den AI Act (Verordnung über künstliche Intelligenz) im Mai 2024. Er ordnet KI-Technologie vier abgestuften Risikokategorien zu und regelt Pflichten für die Hersteller und Anbieter von KI-Systemen oder Produkten, die KI-Technologie enthalten. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko können verboten werden.

Die EU-Kommission möchte die Regelungen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus jedoch vereinfachen, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Gesetzespaket ist umstritten. Es enthält unter anderem Lockerungen bei der Datenschutzgrundverordnung oder beim Training von KI mit personenbezogenen Daten.

Verbot von KI-„Nudifiern“


Konkret haben sich Parlament und Rat darauf geeinigt, in Zukunft KI-Anwendungen zu verbieten, mit deren Hilfe man sexualisierte Deepfakes erstellen kann. Das Thema wurde zu einem zentralen Vorhaben, nachdem Nutzer*innen mit dem Chatbot Grok Anfang des Jahres binnen weniger Tage Millionen von nicht-einvernehmlichen Deepfakes erstellt hatten.

Bereits Ende März hatte sich das Parlament dafür ausgesprochen, solche KI-Anwendungen zu verbieten. Im Trilog ging es noch um die Details der Formulierung. Das Verbot umfasst jetzt explizit auch das Erstellen von Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Zudem soll es untersagt sein, KI-Anwendungen auf den Markt zu bringen, die ohne Zustimmung Deepfakes von “intimen Teilen einer identifizierbaren Person” oder die Person bei sexuellen Handlungen zeigen.

Die geplante Verschärfung ist nicht die erste EU-Regelung zu Deepfakes. Eine andere Richtlinie sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen, wenn diese geeignet sind, einer Person schweren Schaden zuzufügen. Deutschland setzt dies mit dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt derzeit um. Das geplante Verbot in der KI-Verordnung würde den Fokus von der Bestrafung der Täter*innen auf die Anbieter solcher Anwendungen verschieben.

Im geplanten Text steht nun auch die fehlende Zustimmung der gezeigten Personen als definierendes Merkmal. Fachleute forderten das seit langem. Zugleich kritisiert etwa Ana Ornelas von der European Sex Workers’ Rights Alliance (ESWA), die Beschränkung auf „identifizierbare Personen“. Sie fürchtet, dass dies in der Durchsetzung zu Schlupflöchern führen könnte.

Lockerungen und Fristverlängerung für Industrie


Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Migration, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur sollen Anforderungen aus dem AI Act erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen müssen. Für KI in Medizinprodukten, Maschinen oder Spielzeug gilt der 2. August 2028. Anbieter von KI-Systemen müssen diese grundsätzlich in der EU-Datenbank für risikoreiche Systeme registrieren – auch wenn sie der Ansicht sind, die Einstufung als risikoreich träfe nicht zu oder sei ausgenommen.

Die Sonderregelung für Maschinenverordnung schwächt nach Meinung des europäischen Verbraucherverbands BEUC den Verbraucherschutz. Konkret kritisiert der Verband, dass Alltagsgeräte wie Industriemaschinen aus der KI-Aufsicht herausfallen würden. Bei deren Versagen könnten Menschen zu Schaden kommen. Der Deal enthält offenbar auch eine Klausel, mit der die EU-Kommission später weitere KI-Systeme ohne neues Gesetzgebungsverfahren aus dem Geltungsbereich des AI Acts herausnehmen kann. Die Kommission erhalte damit eine Hintertür für künftige KI-Deregulierung.

BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna meint, der überhastete Prozess habe ein Gesetz hervorgebracht, das komplizierter und weniger wirksam als vorher sei und vor allem der Industrie nutze.

Zumindest an manchen Stellen scheint der Kompromiss strenger. Die EU-Kommission wollte die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten – etwa Angaben, aus denen Ethnie oder Religion hervorgehen können – zur Bias-Erkennung erleichtern. Rat und Parlament begrenzten hier durch striktere Maßstäbe.


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Correctiv-Recherche: Europol betreibt mutmaßlich illegale Datenanalyseplattformen

Von: Denis Glismann

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar jahrelang eine Schatten-IT betrieben. Mitarbeitende sollen damit widerrechtlich große Mengen an personenbezogenen Daten durchsucht und ausgewertet haben. Dennoch will die EU-Kommission Europol nun mit deutlich mehr Budget und Personal ausstatten.

Ein schwarzes Loch über dem Europol-Gebäude.
Europol betrieb offenbar ein „Schwarzes Loch“ für unregulierte Datenanalyse. – Alle Rechte vorbehalten: Gebäude: IMAGO/IP3press, Schwarzes Loch: BoliviaInteligente/unsplash.com, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die europäische Polizeibehörde Europol hat offenbar umfangreiche Mengen sensibler Daten auf einer Schatten-IT gesammelt und ausgewertet. Darunter Ausweisdokumente, Telefonverbindungen, Finanz- und Standortdaten – auch von Personen, die keiner Straftat verdächtigt wurden. Das zeigt eine gemeinsame Recherche von Correctiv, Computer Weekly und Solomon.

„Sie schützen das Gesetz – und brechen es“, zitiert Correctiv einen der anonym bleibenden Europol-Insider, die im Text vorkommen. Internen Dokumenten, geleakten E‑Mails sowie Insiderinformationen von Whistleblower:innen zufolge haben Europol-Mitarbeitende diese Daten entgegen bestehender Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzbeschränkungen abrufen können. Es sei nicht nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Daten zugegriffen, sie geändert oder gelöscht habe.

Die Veröffentlichung der Recherche fällt für Europol in eine politisch sensible Phase. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission voraussichtlich ein Gesetz einbringen, das Europol in eine „wirklich operative Polizeibehörde“ umwandeln soll. Dafür will die Kommission das Personal und das Budget der Behörde verdoppeln.

Europol habe laut der Recherche zwar einige Datenschutzprobleme öffentlich gemacht. Doch weite Teile ihrer Schatten-IT hat die Behörde mutmaßlich vor dem Europäischen Datenschutzbeauftragten geheimgehalten – darunter ein irreguläres System namens „Pressure Cooker“, mit der Europol offenbar geltende EU-Gesetze umging. Das System ist möglicherweise noch heute im Einsatz.

Das „Schwarze Loch“ für die unregulierte Datenanalyse


Auslöser dafür, die Schatten-IT zu entwickeln, waren die Terroranschläge unter anderem auf das Bataclan-Theater in Paris im November 2015. Damals gründete Europol die Task Force „Fraternité“, der EU-Mitgliedstaaten große Datenmengen zuspielte. Europols Cybercrime-Einheit übernahm daraufhin das sogenannte Computerforensik-Netzwerk (CFN), das im Jahr 2012 mit der Absicht eingerichtet worden war, digitales Beweismaterial zu sammeln.

Obwohl Europol das CFN gemeinsam mit der eigenen IT-Abteilung verwalten sollte, entzog sich das Netzwerk bald jener Aufsicht. Innerhalb weniger Jahre habe sich das CFN weit über seinen ursprünglichen Zweck hinaus entwickelt. Ein ehemaliger hochrangiger Europol-Mitarbeiter bezeichnet es laut der Correctiv-Recherche als „Schwarzes Loch“ für die unregulierte Datenanalyse.

Bis 2019 hätten sich im CFN rund 2.000 Terabyte an Daten angesammelt – fast 420-mal so viele Daten wie die reguläre Kriminaldatenbank von Europol enthielt. In mindestens einem Fall – dem Projekt „Focal Point Travellers“ – sollen sie auch vom US-amerikanischen Inlandsgeheimdienst FBI stammen.

„Europol-Analysten konnten so riesige Mengen an personenbezogenen Daten durchforsten, darunter auch Informationen, die sie nicht hätten speichern dürfen, und diese für kriminalistische Analysen zweckentfremden“, heißt es bei Correctiv.

Datenschutzbeauftragter schlug Alarm


Im Jahr 2019, ein Jahr nachdem die EU-Datenschutzgesetze in Kraft getreten waren, schlug der hauseigene Datenschutzbeauftragte von Europol, Daniel Drewer, intern Alarm. Er warnte die drei stellvertretenden Europol-Direktoren, dass im CFN rund 99 Prozent aller Europol-Daten verarbeitet würden. Laut der Recherche reichen die Sicherheitslücken und Versäumnisse von der „ineffektiven Zuweisung von Sicherheitsrollen und ‑verantwortlichkeiten“ über eine „unzureichende Verwaltung privilegierter Zugriffsrechte“ bis hin zur „Nichteinhaltung der Europol-Sicherheitsvorschriften“. Sollte Europol nicht reagieren, warnte Drewer, könnte ein Verbot des CFN das gesamte operative Geschäft von Europol lahmlegen.

Die Direktorin Catherine De Bolle informierte daraufhin im April 2019 den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung ordnete die Datenschutzbehörde schließlich an, die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen. Erst im Februar 2026 teilte die Aufsichtsbehörde der Gemeinsamen Parlamentarischen Kontrollgruppe, ein Aufsichtsausschuss für Europol aus europäischen und nationalen Abgeordneten, mit, die fast zehnjährige Prüfung des CFN einzustellen – obwohl Europol zentrale Sicherheitsvorkehrungen noch immer nicht umgesetzt hatte.

„Europol hat über Jahre ein paralleles Datensystem betrieben, das jenseits rechtsstaatlicher Kontrolle arbeitet“, sagt Birgit Sippel (SPD) auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie ist Europaabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. „Die Daten unschuldiger Menschen wurden gespeichert und analysiert, ohne dass nachvollziehbar war, wer darauf zugegriffen oder Einträge verändert hat. Das untergräbt das Vertrauen in die Beweissicherheit und die Rechtsstaatlichkeit europäischer Strafverfolgung.“

Obwohl Europol sich jahrelang der Kontrolle entziehen konnte, will die Kommission der Behörde nun mehr operative Befugnisse übertragen, sagt die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights gegenüber netzpolitik.org. „Es ist dringend erforderlich, dass die EU ihre Pläne überdenkt und Europol tatsächlich für seine rechtswidrigen Praktiken zur Rechenschaft zieht.“

Kocht der „Pressure Cooker“ noch?


Es ist derzeit unklar, ob etwa der „Pressure Cooker“ (zu Deutsch: Schnellkochtopf) weiterhin in Betrieb ist. Damit wird offenbar ein System bezeichnet, in dem operative Daten schnell und ohne Beschränkungen durch EU-Recht gespeichert und analysiert werden können.

Laut Europol sei der „Pressure Cooker“ lediglich eine interne Bezeichnung für das „Internet Facing Operational Environment“ (IFOE), das rechtskonform betrieben werde. Als Europol im Jahr 2025 die „IFOE-Quick Response Area“ dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Konsultation vorlegte, warnte die Aufsichtsbehörde vor „einer vollwertigen Parallelumgebung zur regulären Betriebsumgebung von Europol“.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte erklärte gegenüber Correctiv, er sehe „die Gefahr, dass Europol-Mitarbeiter ‚Angeltouren’ unternehmen könnten, also personenbezogene Daten sammeln, die für laufende strafrechtliche Ermittlungen irrelevant sind – und so Grundrechte verletzen“.

Wie solche Systeme trotz Inspektionen durch den Datenschutzbeauftragten lange Zeit verborgen blieben, beschreibt ein Europol-Insider. Demnach seien die Inspektionen „keine Razzia, bei der IT-Experten Systeme überwachen und Server beschlagnahmen“, sondern vielmehr ein „höfliches Gespräch“.


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Europäische Kommission: In der Alterskontroll-App schlägt ein Herz von Google

Von: Daniel Leisegang

Die Alterskontroll-App der EU- Kommission nutzt ein Verfahren von Google-Entwicklern. IT-Fachleute warnen vor Abhängigkeiten und Datenschutzrisiken – auch mit Blick auf die geplante EUDI-Wallet.

Eine Person im Kaputzenpulli sitzt mit dem Rücken zum Betrachter und schaut aufs Smartphone.
Wie können Nutzer:innen ihr Alter bestätigen, ohne allzu viele persönliche Daten preiszugeben? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jon Tyson

Mit einer Handy-App sollen Menschen in der EU schon bald ihr Alter gegenüber Online-Diensten nachweisen können. Noch gibt es diese App nicht. Die EU-Kommission hat aber Code für Komponenten und Spezifikationen bereitgestellt, aus dem Entwickler:innen eigene Versionen der App bauen und auf den Markt bringen sollen. Die Alterskontroll-App könne ein weltweiter „Goldstandard“ werden, so die Hoffnung der Kommission.

Doch bei der App hat sich die Kommission für ein Verfahren zweier Software-Entwickler entschieden, die für den US-Konzern Google arbeiten. Die Technologie ist Open Source. Doch eine ebenfalls offene Alternative, die seit Jahren gut erforscht und nicht an ein kommerzielles Unternehmen gebunden ist, lehnte die Kommission ab.

Sicherheitsexpert:innen kritisieren die Entscheidung, weil die von der Kommission gewählten Verfahren weniger effizient und risikobehaftet seien. Außerdem fordern sie, Standards zu nutzen, die Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermeiden. Nur so ließen sich bestimmte Funktionen und ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen.

Der datensparsame Null-Wissen-Beweis

Die Alterskontroll-App ist quasi ein Vorläufer der geplanten EUDI-Wallet, die Ende 2026 EU-weit starten soll. Mit der App sollen Nutzer:innen gegenüber Online-Plattformen nachweisen können, dass sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben.

Um ausschließlich die erforderliche Information – Mindestalter ja oder nein – zu offenbaren, lässt sich ein sogenannter Zero Knowledge Proof (ZKP) nutzen, zu Deutsch: Null-Wissen-Beweis. Das erlaubt eine datensparsame Verifizierung, ohne die zugrundeliegenden Daten der Nutzer:innen wie etwa das genaue Alter preiszugegeben.

Damit die Authentisierung sicher erfolgen kann, braucht es digitale Signaturen. Sie sichern weite Teile des Internets und die meisten digitalen Transaktionen ab, indem sie etwa – vergleichbar mit einer handschriftlichen Unterschrift – mathematisch beweisen, dass eine Nachricht von einem bestimmten Absender stammt.

Beweisen, dass es einen Beweis gibt

Bei der Alterskontroll-App wird das Attribut, das eine Person älter als X Jahre ist, vom sogenannten „Attestation Provider“ signiert. Diese Aufgabe können Banken, Mobilfunkanbieter oder staatliche Behörden übernehmen. Sie bestätigen so als vertrauenswürdige Stelle die Echtheit von Altersbestätigungen digital und geben diese an die App aus.

Allerdings gibt es noch ein Problem zu lösen: Wäre diese Bestätigung, die bei einem Altersnachweis mitgeliefert wird, immer gleich, lassen sich damit verschiedene Nachweisaktionen bei unterschiedlichen Behörden, Händlern oder Plattformen miteinander verknüpfen.

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Das sollen „Anonymous Credentials“ verhindern, zu Deutsch: „anonyme Anmeldedaten“. Hier werden bei jeder Altersübermittlung neue, einmalige Beweise erzeugt, die an verschiedene Dienste, die den Nachweis prüfen, weitergegeben werden. Damit belegen Nutzer:innen, dass sie eine gültige Signatur für ihren Altersnachweis haben – ohne den Nachweis selbst oder die Signatur preiszugeben. Dank dieser wechselnden Beweise können die sogenannten Verifier nicht erkennen, dass es sich um dieselbe Person handelt – selbst wenn sie die Beweise untereinander vergleichen.

Zwei konkurrierende kryptografische Verfahren

Damit der Zero Knowledge Proof mit der Alterskontroll-App gelingt, kommen mehrere kryptografische Verfahren für Anonymous Credentials grundsätzlich infrage.

Aus Sicht vieler Kryptografen wäre etwa BBS ein etabliertes Verfahren. Es ist nach den Erfindern Dan Boneh, Xavier Boyen und Hovav Shacham benannt, wurde 2004 entwickelt und 2013 als ISO-Standard aufgenommen. BBS gilt als gut erforscht, ist allerdings bisher kaum im Praxiseinsatz.

Ein alternatives Verfahren baut auf ECDSA-Signaturen auf. Der „Elliptic Curve Digital Signature Algorithm“ ist als kryptografisches Verfahren weit verbreitet. Es wurde allerdings nicht dafür gebaut, um ZKP zu erstellen. Um einen Null-Wissen-Beweis auf Basis einer ECDSA-Signatur erzeugen zu können, braucht es technisch aufwendige Anpassungen. Im Vergleich zu BBS-basierten Verfahren gelten daher ECDSA-basierte Anonymous Credentials in der Fachwelt als langsamer und komplexer.

Kommission hat sich für ECDSA-Signaturen entschieden

Dennoch hat sich die Kommission bei ihrer Alterskontroll-App für ECDSA-basierte Anonymous Credentials entschieden. Laut dem technischen Blaupausen-Dokument hatte die Kommission zuvor fünf Optionen geprüft, drei von ihnen basieren auf BBS. „Unter diesen erscheinen ‚ECDSA Anonymous Credentials’ aufgrund ihrer Kompatibilität mit bestehenden Anmeldeformaten und Ausstellungsabläufen am vielversprechendsten“, schreibt die Kommission.

Anja Lehmann hält das für einen riskanten Ansatz. Sie ist Professorin am Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam und forscht unter anderem zur datensparsamen Authentisierung in digitalen Wallets. „Nach außen wirkt der ECDSA-basierte Ansatz einfach, gerade weil er kompatibel mit bestehenden Systemen ist“, sagt Lehmann gegenüber netzpolitik.org. „Aber um diese Kompatibilität zu erreichen, braucht man ein kryptographisches Verfahren mit rund 20.000 Zeilen Code.“ Das sei langfristig eine große Herausforderung etwa für die Sicherheit und Standardisierung von kryptografischen Verfahren.

Auch Carmela Troncoso sieht die Entscheidung der Kommission kritisch: „Googles Ansatz ist neu, und obwohl er auf bekannter Kryptografie basiert, ist er noch nicht ausreichend erforscht“, sagt die IT-Sicherheitsexpertin vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre. „BBS ist hingegen eine etablierte Methode, um anonyme Zugangsdaten zu erzeugen, die wissenschaftlich gründlich untersucht wurde. Das ist ihr Hauptvorteil gegenüber Googles Verfahren.“

Beide IT-Sicherheitsfachleute gehören einer internationalen Gruppe von Kryptograf:innen an, die die EU-Kommission bereits im Juni 2024 dafür kritisierte, für die EUDI-Wallet veraltete Verschlüsselungsverfahren einsetzen zu wollen. Das Problem ließe sich nur beheben, wenn grundlegend andere kryptografische Lösungen wie BBS zum Einsatz kommen, lautete damals die Empfehlung der Kryptograf:innen.

Digitale Unabhängigkeit – mit Google?

Aus Sicht von Lehmann und Troncoso sprechen auch organisatorische Gründe gegen das Google-Verfahren. Entscheidet man sich für eine Lösung, die so komplex ist, dass die unterliegende Krypto-Bibliothek nur von sehr wenigen Fachleuten weiterentwickelt werden kann, begebe man sich in eine unnötige Abhängigkeit, warnt Lehmann. „Die Bibliothek bestimmt maßgeblich darüber, welche Funktionalität und welches Datenschutzniveau unterstützt wird“, sagt sie.

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Dass die Technologie Open Source ist, verspricht aus Sicht von Carmela Troncoso nicht per se viel mehr Spielraum. „Google entscheidet darüber, was wie authentisiert und wie das angepasst werden kann“, sagt Troncoso. „Will man die hochgradig optimierten ZKP-Bibliotheken verändern, ist besonderes Fachwissen erforderlich, über das derzeit vor allem Google verfügt.“ Daher warnt Troncoso davor, „Google zum Herzen der europäischen Identitätsinfrastruktur zu machen“.

Die Kommission teilt diese Sorge offenkundig nicht. Auf Nachfrage von netzpolitik.org definiert sie digitale Souveränität als „operative Kontrolle“ etwa über Spezifikationen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die ECDSA-basierten Verfahren erfüllten hier viele Anforderungen: Es gebe Open-Source-Implementierungen, eine unabhängige Sicherheitsüberprüfung durch die Internet Security Research Group und einen Standardisierungsprozess.

Tatsächlich ist ECDSA als Signaturverfahren standardisiert – „allerdings nicht das Anonymous-Credentials-Verfahren, das darauf aufbaut“, ordnet Anja Lehmann ein. Für BBS-Signaturen gebe es bereits seit 2013 einen ISO-Standard und auch eine aktuelle IRTF Standardisierung. Zwar decke der Standard nur ein einzelnes signiertes Attribut ab, eine Erweiterung auf mehrere Attribute sei aus kryptographischer Sicht aber trivial, so die Sicherheitsexpertin.

Mögliche Weichenstellung für die EUDI-Wallet

Ob die EU-Kommission mit ihrer Wahl für Google bei der Alterskontroll-App auch eine Weichenstellung für die EUDI-Wallet gewählt hat, wird sich vermutlich in den kommenden Monaten zeigen.

Eine Entscheidung will die Kommission nach einer Aussage erst dann treffen, wenn die technischen Arbeiten, die fortlaufende Überprüfung durch die European Cybersecurity Certification Group und die Konformitätswerkzeuge vorangeschritten sind. „Es wurde noch kein Termin festgelegt“, so ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org.

Auch einen Vortrag von Paolo De Rosa will die Kommission nicht als Hinweis auf eine vorzeitige Richtungsentscheidung verstehen. De Rosa ist „EUDI-Wallet-CTO“ der EU-Kommission. Ende März präsentierte er gemeinsam mit Abhi Shelat die EUDI-Wallet auf einer IT-Sicherheitskonferenz in San Francisco. Shelat ist Co-Autor des ECDSA-basierten Anonymous-Credentials-Ansatzes und Entwickler bei Google.

Es gehöre zur Arbeitsweise der Kommission, direkt mit Forschenden zusammenzuarbeiten und mit ihnen „auf Augenhöhe“ Vorträge zu halten, schreibt die Kommission.


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Erzwungene „Grenzpartnerschaft“: EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen

Von: Matthias Monroy

Laut dem nun vorliegenden Entwurf eines Rahmenabkommens über eine „Grenzpartnerschaft“ mit der Trump-Administration dürfen US-Behörden in EU-Staaten nicht nur Gesichtsbilder, sondern auch Namen, Gesundheitsdaten oder sexuelle Orientierung in Polizeidatenbanken abfragen.

Beamte der US-Zollbehörde an einem Flughafen
US-Behörden sollen Zugriff auf jede Menge Daten von Einreisenden bekommen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Europäische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA über eine „Grenzpartnerschaft“ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit über die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.

Den Abschluss einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt – mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten Ländern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA – und umgekehrt.

Nun knüpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der „Grenzpartnerschaft“: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken für US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten – sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.

Mehr als Fingerabdrücke und Gesichtsbilder



Im Entwurf für das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass „Personen, die ein echtes Risiko für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen“, daran gehindert werden, in den USA „zu verbleiben“. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgeführt werden. Ursprünglich hieß es, die „Grenzpartnerschaft“ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.
Außerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf Fingerabdrücke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darüber hinaus, dass auch „alphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum“ abgefragt werden können.

Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde – in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt – ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle „bei der anfragenden zuständigen Behörde verfügbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordern“.

Weitergabe an Drittstaaten möglich



Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, darunter Informationen zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit“ sowie Angaben zu „Gesundheit oder Sexualleben“.

Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen – allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lässt der Entwurf offen. In Betracht kämen neben Interpol auch enge Verbündete der USA, etwa Großbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.

In Deutschland wären Millionen Datensätze betroffen



Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden – auf US-Seite kämen vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage – enthält der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schließen muss.

In Deutschland beträfe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der Länder, die derzeit Fotos und Fingerabdrücke von 5,4 Millionen Personen enthält – darunter mehr als die Hälfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten – das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.

Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten Datensätzen. Zwar sollen Entscheidungen mit „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“ nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit „menschlicher Beteiligung“. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies „nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig“ ist. In der EU wäre dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.

Eingeschränkte Rechte für Betroffene



Der Entwurf enthält auch Vorgaben zur Protokollierung für „Prüftätigkeiten“ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.

Diese Rechte stehen jedoch unter Einschränkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.

Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss wird dann im Rat der Europäischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.


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Reporter ohne Grenzen: Niedergang der Pressefreiheit setzt sich dramatisch fort

Von: Denis Glismann

Journalismus wird weltweit immer häufiger kriminalisiert. Auch in demokratischen Ländern. Zum ersten Mal fallen in der Rangliste von Reporter ohne Grenzen über die Hälfte aller Länder in die schlechtesten Kategorien. Trump hat dabei einen weltweiten Negativ-Effekt auf die Pressefreiheit.

Transparent auf Demonstration mit Aufschrift "Free Mzia Amaghlobeli".
Demonstrierende fordern in Tiflis die Freilassung von Mzia Amaghlobeli. Ihre Inhaftierung gilt als Symbol für die zunehmende Unterdrückung der Pressefreiheit und regierungskritischer Medien in Georgien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / NurPhoto

Journalismus wird weltweit immer häufiger kriminalisiert. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Rangliste der Pressefreiheit 2026 von Reporter ohne Grenzen (RSF). Auch in demokratischen Ländern werde das Recht auf Informationen zunehmend beschnitten.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich in 110 von 180 betrachteten Ländern die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Journalismus verschlechtert – und damit in mehr als der Hälfte aller Länder. Vorwände wie „Nationale Sicherheit“, „Desinformation“, „Terrorismus“ und „Extremismus“ würden zunehmend genutzt, um gegen Journalist:innen vorzugehen, heißt es im Bericht.

Die Delegitimierung journalistischer Arbeit wird von vielen Reporter:innen auch in Deutschland (Rang 14) zunehmend als große Bedrohung für den Journalismus wahrgenommen, wie die Nahaufnahme des Reports zeigt. Dass Deutschland erneut im Ranking absinke, sei Ausdruck eines aufgeheizten Klimas, sagt Christian Mihr, Geschäftsführer für Politik und Strategie bei RSF. Journalist:innen empfänden zunehmend starken Druck. Dazu komme die Sorge, für ihre Arbeit öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

55 Angriffe auf Medienschaffende und Redaktionen wurden für 2025 in Deutschland verifiziert. Im Vorjahr waren es 89. Die Dunkelziffer sei hoch. Gefährlich sei demnach vor allem die Recherche im rechtsextremen Milieu. So wurde zum Beispiel Thomas Heise (Spiegel TV) im März 2025 bei einer Neonazi-Versammlung am Berliner Ostkreuz im Gesicht verletzt. Dominik Lenze (Tagesspiegel) im Mai 2025 in Herford. Auch Cyberangriffe und Online-Hetze würden eine zunehmende Rolle spielen.

Tief polarisierend wirke zudem die Berichterstattung über den Gaza-Krieg. Journalist:innen berichten, sie hätten Schwierigkeiten, Menschenrechtsverbrechen der israelischen Armee in derselben Weise aufzugreifen wie bei anderen Konflikten.

Auch Exiljournalist:innen aus Iran (177), Afghanistan (175) oder Russland (172) geraten in Deutschland zunehmend ins Visier ihrer Herkunftsregime. RSF spricht hier von transnationaler Repression.

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Trump hat weltweit Negativ-Effekt

Trump systematisiere in den USA (64) die Pressefeindlichkeit. Die Polizei und die US-Einwanderungsbehörde ICE gingen zunehmend gewaltsam gegen Reporter:innen vor. Die Inhaftierung und Abschiebung des salvadorianischen Journalisten Mario Guevara habe die ohnehin angespannte Sicherheitslage für die Presse verschärft.

Hinzu kämen drastische Kürzungen bei der US Agency for Global Media (USAGM) mit weltweiten Auswirkungen auf die Pressefreiheit: In der Konsequenz kam es zur Schließung oder Verkleinerung vieler internationaler Sender wie Voice of America (VOA), Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) und Radio Free Asia (RFA) – in Ländern, in denen diese Medien verlässliche Informationsquellen darstellen.

In Argentinien (98) und El Salvador (143) seien mit Javier Milei und Nayib Bukele zudem zwei Präsidenten an der Macht, die ihre lautstarkte Unterstützung für Trump und die eigene Pressefeindlichkeit offen zur Schau stellen.

Weltkarte mit farblich markierten Ländern nach dem Grad der Pressefreiheit 2026 von sehr frei bis sehr eingeschränkt
Nur noch jeder Hundertste lebt in echter Pressefreiheit.

Repression und Inhaftierung

In autoritären Staaten hat sich die Lage weiter verschärft. In Russland (172) seien derzeit 48 Medienschaffende inhaftiert, davon 26 aus der Ukraine. Georgien (135) fiel um 21 Plätze in der Rangliste, weil Gesetze zunehmend strategisch umformuliert und gegen Reporter:innen eingesetzt würden.

Beim Krieg in der Ukraine töte Russland immer wieder gezielt auch Journalist*innen. In Gaza wurden zudem seit Oktober 2023 mehr als 220 Journalist:innen durch Angriffe der israelischen Armee getötet, so der Report. „Darunter mindestens 70 bei der Ausübung ihrer Arbeit.“

In der Türkei (163) seien „Beleidigung des Präsidenten“ und „Verunglimpfung staatlicher Institutionen“ ein häufiger Vorwand, um Journalist:innen zu unterdrücken. Der Deutsche Welle-Korrespondent Alican Uludağ ist auf jener Grundlage seit Februar 2026 in Haft.

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Die Anwendung solcher Instrumente fände jedoch zunehmend auch in Demokratien statt. Länder wie Japan (62), die Philippinen (114) und Israel (116), Indien (157) nutzen demnach zunehmend Gesetze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung oder des Schutzes der nationalen Sicherheit, um gegen Journalismus vorzugehen.

Nur ein Prozent der Weltbevölkerung im grünen Bereich

Nur in sieben Staaten liegt die Pressefreiheit nach Einschätzung von RSF noch im grünen Bereich – also bei „gut“. Diese sieben Staaten machen nur ein Prozent der Weltbevölkerung aus. Erstmals befindet sich mehr als die Hälfte der 180 betrachteten Länder in den beiden schlechtesten Kategorien In der 25-jährigen Dokumentation des  „sehr ernst“ oder zumindest „schwierig“.

„Nur noch einer von 100 Menschen weltweit kann sich durch eine vielfältige, gesunde Medienlandschaft informieren. Auch wenn wir den Niedergang der Pressefreiheit seit einem Vierteljahrhundert dokumentieren, bleibt dieser Befund dramatisch“, kommentiert Mihr.

Den größten Absturz legte Niger (120) mit 37 Plätzen minus hin. In der gesamten Sahel-Region sei die Pressefreiheit durch Angriffe bewaffneter Gruppen drastisch gesunken. Saudi-Arabien (176) sackt nach der Hinrichtung des Journalisten Turki al-Jasser zu den Schlusslichtern China, Nordkorea und Eritrea ab.

Die größten Gewinne für die Pressefreiheit gibt es in Syrien (141). Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 und der politische Wandel ließen das Land um 36 Plätze aufrücken. Die Situation für Journalist:innen sei zwar weiterhin „sehr ernst“, aber besonders die rechtliche Bewertung der Pressefreiheit habe sich verbessert. An der Spitze des Rankings stehen wie immer die skandinavischen Länder.


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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

Von: Timur Vorkul

Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Zwei Polizisten bringen eine Person durch eine Gangway in ein Flugzeug.
Wenig bis keine Alternativen zur Abschiebung: die geplante Rückführungsverordnung hat mehr und schnellere Abschiebungen zum Ziel. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?


Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys


Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen


Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?


Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung


Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen


Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?


Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.


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EU ringt um Einigung: Das sind die strittigen Fragen beim Digitalen Euro

Von: Anna Ströbele Romero · Leonhard Pitz

Das Europäische Parlament sucht eine gemeinsame Position zum Digitalen Euro. Ein besonders umstrittener Vorschlag ist nun erst einmal vom Tisch, Themen wie Datenschutz und sogenannte Haltelimits aber noch offen. Viel Zeit für eine Einigung bleibt nicht mehr.

Ein erleuchtetes Euro-Zeichen vor einem Hochhaus in der Dämmerung.
Schon in drei Jahren will die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro ausgeben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Masood Aslami

Dass einer Person der Zugang zu Visa, Mastercard, Paypal und Co. abgestellt werden kann und wie schwer der Alltag dadurch wird, haben in letzter Zeit mehrere Fälle gezeigt. Auch deshalb will sich die Europäische Union beim Bezahlen unabhängiger von US-Anbietern machen. Schon vor drei Jahren stellte die EU-Kommission den Gesetzentwurf für den Digitalen Euro (D€) vor, seitdem wird er verhandelt.

Die Mitgliedstaaten einigten sich im Dezember auf ihre Position und auch im Parlament scheint es einen Durchbruch gegeben zu haben. Dort waren die Verhandlungen zeitweise ins Stocken geraten. Wie Euronews berichtete und aus Verhandlungskreisen gegenüber netzpolitik.org bestätigt wurde, haben sich die zuständigen Abgeordneten darauf geeinigt, dass man mit dem Digitalen Euro sowohl online als auch offline bezahlen können soll. Dem war ein monatelanger Streit vorausgegangen.

Bankenlobby hat erst einmal das Nachsehen


Der für das Thema zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Fernando Navarrete von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), hatte zunächst einen sogenannten Konditionalitätsmechanismus vorgeschlagen. Demnach hätte die Europäische Zentralbank (EZB) nur dann einen Online‑D€ launchen dürfen, wenn es bis zum Start kein privatwirtschaftliches pan-europäisches Bezahlsystem gegeben hätte.

Navarrete bekam dafür vor allem Lob von der Bankenlobby. Sie befürchtet, durch den D€ Einlagen zu verlieren und Profite bei den Zahlungen einzubüßen und treibt deswegen Wero als Alternative zu bestehenden Zahlungsmitteln voran. Schon in der vorherigen Legislaturperiode wurde der EVP vorgeworfen, den Digitalen Euro im Sinne der Banken zu verschleppen. Und auch ein Bericht der Organisation Finanzwende zeigte jüngst auf, wie die Banken erfolgreich gegen den Digitalen Euro lobbyieren.

Die EZB, die EU-Kommission und die Fraktionen von links (The Left) über sozialdemokratisch (S&D) bis liberal (Renew) hatten sich hingegen für einen D€ ausgesprochen, der sowohl on- als auch offline funktioniert. Auch der bei der EU-Kommission für den D€ zuständige Ulrich Clemens sagte vor kurzem bei einer Veranstaltung, es müsse “von Anfang an” eine Online- und Offline-Variante geben. Das sei eine grundlegende Voraussetzung, damit der Digitale Euro erfolgreich sein wird.

Aus der Wissenschaft erhielten die EVP-Pläne ebenfalls spürbaren Gegenwind: “Ein starker Digitaler Euro erfordert sowohl Online- als auch Offline-Funktionalität”, schrieb das Leibniz-Institut für Finanzforschung (SAFE). Kompromisse, die ausschließlich auf Online- oder ausschließlich auf Offline-Nutzung setzen, würden den strategischen Wert des Projekts schmälern. Im Januar warnten gleich 70 Ökonom:innen vor einer Aushöhlung des Vorhabens.

Welche dieser kritischen Stimmen den Berichterstatter Navarrete letztlich davon überzeugte, die Konditionalität fallen zu lassen, ist offen.

Kommt die schrittweise Einführung des Digitalen Euro?


Dennoch ist im Parlament noch keine Einigung in Sicht. Im Gegenteil: Die Verhandlungen sind in vollem Gange. Die zentrale Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) war eigentlich für den 5. Mai geplant gewesen. Doch weil es noch zu viel zu besprechen gibt und die Visionen bislang zu unterschiedlich sind, wurde die Abstimmung auf den 23. Juni verschoben. Brüsseler Beobachter:innen zeigen sich davon wenig überrascht.

So steht derzeit die Frage im Raum, ob der Digitale Euro stufenweise eingeführt werden könnte. Dabei geht es nicht nur um Online- oder Offline-Funktionalität, sondern auch um die Frage, ob man schon zum Start sowohl physisch im Handel als auch beim Online-Shopping bezahlen kann und ob Nutzer:innen ihren Freund:innen und Bekannten auch privat Digitale Euros schicken können.

Die Banken begrüßen diesen Ansatz, auch weil er ihnen mehr Zeit geben würde, die eigene IT-Infrastruktur für den Digitalen Euro umzubauen. “Bei der schrittweisen Einführung geht es nicht um eine Verwässerung, sondern um die Nachfrage des Marktes und eine erfolgreiche Einführung”, sagte etwa Katharina Paust-Bokrezion von der Deutschen Bank bei einer Podiumsdiskussion im vergangenen März.

Aus Sicht von Befürworter:innen des Digitalen Euros könnte eine stufenweise Einführung auch Verzögerungen bei dessen Einführung verhindern. Sollte die Offline-Variante länger brauchen, könnte so schon einmal mit der Online-Variante gestartet werden, statt dass sich beide verspäten.

Datenschutz auch für kleinere Zahlungen


Für Diskussionen werden voraussichtlich auch noch weitere wichtige Vorschriften für die Digitale Währung sorgen, die etwa Datenschutz und Privatsphäre betreffen. Diese Themen wurden in den Verhandlungen noch nicht im Detail besprochen.

Der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan setzt sich für ein höheres Datenschutzniveau beim Online‑D€ ein. Gegenüber netzpolitik.org erklärte er: “Wir brauchen einen Privatsphäre-Schwellenwert bei kleineren Zahlungen, der ähnlich wie Bargeld die höchstmögliche Anonymität gewährleistet.” Ähnlich lautende Änderungsanträge finden sich quer durch das politische Spektrum. Markus Ferber von der bayerischen CSU etwa schlägt einen Schwellenwert von 100 Euro pro Transaktion vor.

Der Schattenberichterstatter für die Grünen-Fraktion, Damian Boeselager (Volt), schlägt darüber hinaus vor, dass für den D€ das Prinzip “privacy by design and default” (Datenschutz als Standard) gelten soll. Kryptografische Verfahren und „neueste Technologien“ sollen demnach ermöglichen, dass Daten minimiert und nicht verknüpft werden. Dass sich Menschen gegenüber Zahlungsdienstleistern mit biometrischen Daten identifizieren müssen, will Boeselagers Fraktion ebenso wie die fraktionslose Abgeordnete Sibylle Berg (Die PARTEI) verbieten.

Verschiedene Ansichten gibt es hingegen beim „zentralen Zugangspunkt“ (single-access-point). Mit seiner Hilfe sollen einerseits die Haltelimits durchgesetzt, andererseits aber auch der Wechsel zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleister ermöglicht werden. Während die meisten Fraktionen auf diesen Vorschlag der Kommission setzen, plädiert etwa Berg für eine dezentrale Speicherung, wie sie auch der Europäische Datenschutzausschuss vorschlägt.

Wie viel Digitale Euro dürfen wir halten?


Die Haltelimits legen fest, wie viele Digitale Euros jede:r Nutzer:in halten darf. Das soll vor allem verhindern, dass die Europäer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Umgekehrt verringert ein zu niedriges Haltelimit möglicherweise die Attraktivität des Digitalen Euros.

Selbst die EVP ist sich hier nicht einig. Eine Mehrheit um Berichterstatter Navarrete, zu der auch Markus Ferber (CSU) gehört, sorgt sich vor allem um die Finanzstabilität und will dies zum zentralen Maßstab bei der Bestimmung der Limits machen. Andere EVP-Abgeordnete stimmen eher mit Sozialdemokrat:innen, Grünen und Linken überein und wollen, dass Haltelimits nicht zu niedrig angesetzt werden.

Bisher wurden Haltelimits zwischen 500 und 3000 D€ pro Person diskutiert. Von den Abgeordneten haben nur die wenigsten konkrete Zahlen vorgeschlagen. Stärker diskutiert wird hingegen, wer die verschiedenen Haltelimits setzen darf. Teile der EVP sowie die liberale Renew-Fraktion wollen, dass die Kommission die Haltelimits bestimmt. Sozialdemokrat:innen, Grüne und Linke sowie einzelne EVP-Abgeordnete sehen hier die EZB in der Verantwortung.

Die Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, selbst eine Obergrenze für die Obergrenze setzen zu wollen. Die EZB dürfte das jeweilige Haltelimit somit nur unterhalb dieser Obergrenze festlegen. Die Mitgliedstaaten brachten auch eine Obergrenze von null Euro für Unternehmen ins Spiel. Dank einer automatischen Umwandlung und der Verknüpfung mit einem herkömmlichen Bankkonto könnten Unternehmen dann zwar trotzdem in D€ Geschäfte abwickeln, selbst jedoch keine Digitalen Euros halten.

Europäische Zentralbank scharrt mit den Hufen


Bis wann all diese Fragen geklärt sind? Markus Ferber von der CSU sagt: „Unser Ziel bleibt unverändert, die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments noch vor der Sommerpause zu fixieren.“

Dass sich das Parlament bis dahin auf den Digitalen Euro einigt, ist wichtig für den Zeitplan. Die Europäische Zentralbank, die das Projekt maßgeblich vorantreibt, scharrt schon mit den Hufen. Im Jahr 2029 möchte sie den Digitalen Euro unter die Menschen bringen. Und schon im nächsten Jahr sollen die eigenen Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit anderen europäischen Zentralbanken den D€ testen.

Für die Vorbereitungen braucht die EZB Klarheit darüber, was die europäischen Gesetzgeber für den D€ vorschreiben. Die Zentralbank bestätigt auf netzpolitik.org-Anfrage, dass der Zeitplan des Projekts an den Gesetzgebungsprozess gebunden ist. Bisher rechneten die EZB und die Bundesbank damit, den Zeitplan einhalten zu können, wenn das Gesetz bis 2026 verabschiedet ist.

Ob das aktuell noch gilt, lässt die EZB auf Anfrage offen. Fest stehe hingegen, dass das Pilotprojekt 2027 anlaufen wird, “auch wenn das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 noch nicht abgeschlossen sein sollte”, schreibt eine Sprecherin. Und sie fügt hinzu, dass die EZB die Vorbereitungen eines “potenziellen” Digitalen Euros weiter vorantreiben werde, auch wenn der EZB-Rat erst dann eine Entscheidung über dessen Ausgabe treffen werde, wenn die Regulierung der EU verabschiedet wurde.

Trilog unter Zeitdruck


Damit es dazu kommt, müssen sich nicht nur die Abgeordneten unter sich einig werden, sondern auch mit den Mitgliedsstaaten. Solche Trilog-Verhandlungen könnten in der ersten Juli-Hälfte starten, bevor in Brüssel die Sommerpause beginnt. Die Verhandlungen können sich dann ohne weiteres über mehrere Monate hinziehen; bei der KI-Verordnung lagen zwischen Parlamentsposition und endgültiger Annahme rund neun Monate.

Immerhin einigten sich EU-Parlament, Kommission und Rat vergangene Woche noch einmal offiziell darauf, den Digitalen Euro mit höherer Priorität zu behandeln und den Gesetzesprozess noch in diesem Jahr abzuschließen. Wie lange die Verhandlungen aber am Ende tatsächlich dauern werden, hängt maßgeblich davon ab, was das Parlament demnächst beschließt und wie sehr sich seine Position von der des Rates unterscheidet. Sollten die Position weit auseinanderliegen, werde es überaus schwierig, die gesetzte Frist bis zum Jahresende noch einzuhalten, heißt es in Brüssel.


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AI Act: Trilog-Verhandlungen über gelockerte KI-Regeln gescheitert

Von: Denis Glismann

Die EU will unter hohem Zeitdruck ihre Regeln für Künstliche Intelligenz aufweichen. Nun sind eigentlich abschließende Verhandlungen gescheitert. Alle Beteiligten machen sich gegenseitig Vorwürfe, am Ende könnten Regeln zum besseren Schutz vor KI-generierten Nacktbildern unter die Räder geraten.

Abgestellter kaputter Bus im Wald.
Dem "Digitalen Omnibus" geht's nicht gut. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Arno Ryser

Die EU-Institutionen können sich weiter nicht auf eine abgeschwächte Fassung der KI-Verordnung einigen. Medienberichten zufolge sind gut zwölfstündige Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am Dienstag gescheitert.

Ein zentraler Streitpunkt war offenbar eine vorgeschlagene Ausnahme für risikoreiche KI-Systeme in der Industrie, wie Table Media [€] berichtet. Das Parlament hatte demzufolge vorgeschlagen, die sektorspezifischen Regelungen zu ändern: Industriemaschinen sollten demnach aus der Hochrisiko‑Kategorie herausfallen. Entscheidend für eine Einstufung als Hochrisiko sollte stattdessen die tatsächliche Sicherheitsfunktion der KI werden. Rat und Parlament sind sich in dieser Frage jedoch uneins.

Gestritten wurde dem Bericht zufolge zudem über ein Verbot sogenannte „Nudifier“-Anwendungen. Das sind generative KI‑Systeme, die Menschen auf Foto- oder Videomaterial entkleiden können. Das Parlament möchte nicht‑einvernehmliche intime Inhalte verhindern, es konnte jedoch keine Einigung darüber erzielt werden, welche Körperteile darunterfallen.

Das kritisiert unter anderem Eva Lejla Podgoršek, Senior Policy Managerin bei AlgorithmWatch. Es sei wichtig, „dass die wenigen guten Vorschläge nicht unter die Räder geraten.“ Das geplante Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes ermöglichen, sei ein wichtiger Baustein, um Betroffene wirksam zu schützen.

Wenn drei sich streiten, freut sich niemand


Die Anpassungen der bereits im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung sollen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus erfolgen. Mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetzespaket sollen Vorschriften im digitalen Sektor vereinfacht werden, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Paket ist jedoch umstritten. Es enthält auch Lockerungen der Datenschutzgrundverordnung, etwa beim Training von KI mit personenbezogenen Daten oder einer Neudefinition personenbezogener Daten.

Während die Verhandlungen über den Daten-Omnibus sich offenbar länger hinziehen, machten die Beratungen über den KI-Omnibus schnell Fortschritte. Die Zeit drängt: Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme werden ab dem 2. August 2026 wirksam. Diese Fristen sollen mit dem Omnibus aufgeschoben werden. Gestern sind die finalen Verhandlungen allerdings bereits zum zweiten Mal geplatzt.

Laut Table Briefings sieht die zypriotische Ratspräsidentschaft keine Schuld bei sich: „Wir sind mit einer sehr konstruktiven Haltung in die heutige Sitzung gegangen und haben konkrete Vorschläge zur Lösungsfindung unterbreitet“. Man habe während der Verhandlungen ein hohes Maß an Flexibilität gezeigt, aber keine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielen können. Das Ziel der Vereinfachung werde jedoch weiterhin verfolgt.

Stimmen aus dem Parlament sehen dies anders. Es sei „inakzeptabel, dass die Ratspräsidentschaft nicht bereit war, einen substanziellen Kompromiss zu machen, um die Überregulierung von KI zu beenden“, sagte die Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP). Michael McNamara (parteilos), Verhandlungsführer für das EU-Parlament, räumte in einem Interview mit Tech Policy Press jedoch selbst ein, dass die vorgeschlagene Verlagerung in sektorale Gesetze „eher zu Deregulierung als zu einer Vereinfachung führen könnte“.

Schwere Vorwürfe kommen von den Grünen im EU-Parlament, insbesondere gegenüber deutschen Konservativen, wie Euractiv berichtet. Sie werfen der Europäischen Volkspartei vor, das Omnibus-Gesetz bewusst zu verzögern und dabei auch die Hilfe von rechtsextremen Parteien im Parlament in Anspruch zu nehmen. Merz wolle noch weitergehende Lockerungen der KI-Regeln, als sie derzeit verhandelt würden. Das wiederholte Scheitern lassen der Verhandlungen sei ein Schachzug, um Zeit zu gewinnen und so die Positionen der EU-Mitgliedstaaten zu beeinflussen.


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