🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
✇netzpolitik.org

DSA: EU-Kommission verhängt 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X

Von: Anna Ströbele Romero

Die EU-Kommission hat gegen die Plattform X, vormals Twitter, wegen Verstößen gegen den Digital Services Act eine Geldstrafe verhängt. Der Konzern hat nun 90 Tage Zeit für Anpassungen. Gleichzeitig drohen X weitere Sanktionen.

Elon Musk mit schwarzem Käppi und blauem Auge
Kontrolliert X: Elon Musk, hier mit blauem Auge. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MediaPunch

Erstmals hat die EU-Kommission ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) abgeschlossen. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Plattform X gegen den DSA verstößt. Zugleich entschied sie, dass TikTok angemessen auf einen bereits Ende Oktober gerügten Mangel reagiert hat und die Anzeigendatenbank der Videoplattform nun gesetzeskonform sei.

Die Entscheidung gegen X betrifft grundsätzlich die fehlende Transparenz der Plattform. Konkret bemängelt die Kommission dreierlei: Erstens stellten die blauen Haken ein täuschendes Design dar, weil sie den Eindruck erwecken würden, dass die so gekennzeichneten Accounts verifiziert seien. Tatsächlich aber können Nutzende die Haken seit einigen Jahren kaufen. Zweitens stellt X nur eine unzureichend funktionierende Datenbank für Anzeigen nach DSA-Kriterien bereit. Der dritte Kritikpunkt bezieht sich auf den Datenzugang für Forschende. Das von X bereitgestellte System, über das Wissenschaftler:innen an Nutzungsdaten gelangen sollen, sei nicht DSA-konform.

120 Millionen Euro Strafe

Aus diesem Grund hat die Kommission heute eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen X verhängt. Diese Summe orientiere sich nicht prozentual am Umsatz des Unternehmens, sondern entspreche der Schwere der Verstöße.

Da die Verstöße weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen hätten, könne die Strafe nicht durch eine einfache „ökonomische Formel“ berechnet werden, heißt es aus der Kommission. Trotzdem seien bei der Berechnung auch wirtschaftliche Elemente wie die Kosten der blauen Haken und die geschätzten Gewinne für X eingeflossen.

Die Strafzahlung setzt sich aus drei Teilstrafen für die jeweiligen Verstöße zusammen: Für die blauen Haken stellt die Kommission 45 Millionen Euro Strafe in Rechnung, für den Datenzugang 40 Millionen und für die Anzeigendatenbank 35 Millionen Euro.

X hat 90 Tage Zeit für Anpassungen

X wurde über die Entscheidung informiert und kann sich nun verteidigen. Das Unternehmen hat Zugang zu allen Untersuchungsdokumenten der Kommission und kann seine Plattform innerhalb von 90 Werktagen anpassen.

Der Kommissionsbeamte betonte, dass von dem Unternehmen keine „dramatischen Änderungen“ erwartet würden; andere Unternehmen hätten ähnliche Anforderungen erfolgreich umgesetzt. Sollte X seine Dienste allerdings nicht anpassen, könnten in Zukunft weitere Strafen verhängt werden. So sieht es das Gesetz vor.

Bereits im Vorfeld der Kommissionsentscheidung hatte sich der US-amerikanische Vizepräsident J.D. Vance geäußert. „Es kursieren Gerüchte, wonach die EU-Kommission gegen X mehrere hundert Millionen Dollar Strafe verhängen wird, weil die Plattform keine Zensur betreibt“, schrieb Vance am Donnerstag auf X. „Die EU sollte die Meinungsfreiheit unterstützen, anstatt amerikanische Unternehmen wegen Unsinn anzugreifen.“

Weitere Verfahren gegen X in der Schwebe

Derzeit laufen noch weitere DSA-Verfahren gegen X. So untersucht die Kommission, ob der Mechanismus zur Meldung von illegalen Inhalten auf X gegen bestehende Regeln verstößt. Diesbezüglich hat die Kommission erst kürzlich einen vorläufigen Verstoß bei Instagram und Facebook festgestellt.

Die Kommission will zudem die Funktionsweise des Algorithmus auf der Plattform X verstehen und hat die Plattform angewiesen, entsprechende Dokumente aufzubewahren. Außerdem geht die Kommission der Frage nach, wie X Desinformation bekämpft und wie erfolgreich die Plattform dabei ist, die Risiken auf den gesellschaftlichen Diskurs und Wahlen zu verringern.

DSA-Umsetzung soll nun schneller vorangehen

Der Jurist Jürgen Bering leitet bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte das Center for User Rights und sieht die Strafe als wichtigen Schritt bei der DSA-Durchsetzung. Er kommentiert: „Die Entscheidung zeigt: Die EU meint es ernst mit dem Schutz demokratischer Diskurse und der Plattformverantwortung. Jetzt braucht es ebenso konsequente Durchsetzung bei allen großen Anbietern. Der DSA ist kein Wertebekenntnis, sondern geltendes Recht – und es ist entscheidend, dass er spürbare Verbesserungen für Nutzer*innen in Europa bringt.“

Die Kommission geht davon aus, dass die DSA-Umsetzung jetzt schneller vorangehen wird, wie Digitalkommissarin Henna Virkkunen bereits vor wenigen Wochen in einer Pressekonferenz sagte.

In den vergangenen Jahren habe die Kommission zunächst eine interne Regulierungsstruktur aufbauen müssen, ergänzte ein EU-Beamter heute. Das Verfahren gegen X wurde bereits vor zwei Jahren eröffnet. Die Hoffnung der Kommission ist, dass auch die Unternehmen nun schneller darin werden, die Regeln zu befolgen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Digitaler Omnibus: So unterschiedlich wollen EU-Staaten die Digitalregulierung verändern

Von: Anna Ströbele Romero

Mit Blick auf das Reformpaket der EU-Kommission zeigen sich die Mitgliedstaaten gespalten. Einige setzen wie die Kommission auf Deregulierung und wollen so die europäische Digitalwirtschaft ankurbeln. Andere wiederum würden lieber die Umsetzung der bestehenden Regeln verbessern.

Die 27 EU-Staaten müssen sich nun einigen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com FORTYTWO

Vor zwei Wochen hat die Europäische Kommission ein Gesetzespaket unter dem Namen „Digitaler Omnibus“ vorgestellt. Damit sollen mehrere bereits beschlossene Gesetze verändert werden, um Unternehmen zu entlasten und Europas Digitalindustrie zu stärken. An dem Vorhaben gibt es von vielen Seiten massive Kritik.

Doch was halten eigentlich die 27 Mitgliedstaaten von den Plänen der Kommission? Neben dem Parlament müssen auch sie dem Vorhaben zustimmen. Anders als aus einigen Parlamentsfraktionen, die sich wiederholt sehr kritisch äußern, hört man aus den Mitgliedstaaten bislang wenige Reaktionen auf die konkreten Vorschläge. Vor ihrer offiziellen Vorstellung übermittelten die Mitgliedstaaten allerdings ihre Positionen an die Kommission. Manche davon konnten wir einsehen. Daraus lässt sich bereits einiges ablesen.

Viele Mitgliedstaaten forderten etwa, die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme aus der KI-Verordnung um mindestens 12 Monate zu verlängern. So positionierten sich unter anderem Deutschland, Polen, Dänemark und Frankreich. Die Kommission plant in ihrem Vorschlag tatsächlich eine Verschiebung von bis zu 16 Monaten.

Frankreichs Regierung äußerte sich auf dem Souveränitätsgipfel in Berlin klar: Die Digitalregeln sollen unbedingt verändert werden, um europäische Innovation zu unterstützen, vor allem im KI-Bereich. In diese Richtung argumentierte auch das deutsche Bundesdigitalministerium.

Mehr Klarheit statt Verzögerung

In seinem Positionspapier meint Lettland ebenfalls, es brauche „realistische“ Umsetzungsfristen für die KI-Verordnung. Eine Verzögerung forderte der baltische Staat aber nicht explizit. Stattdessen sprach sich Lettland für Ersatzmechanismen aus, die bei der Umsetzung der Vorgaben Rechtssicherheit geben sollten, solange die Standards noch fehlen.

Auch die Niederlande erklärten in ihrem Positionspapier, dass es deutlicher sein müsste, wie die KI-Verordnung erfüllt werden kann. Ziel sei, das Vertrauen zu stärken und einen europäischen Markt für menschenzentrierte KI zu schaffen. Dabei hält das Land mehr Klarheit für eine „bevorzugte Strategie“ im Vergleich zur Verlängerung der Fristen, heißt es im Papier.

Im Bereich des Datenschutzes schlugen die Niederlande praktische Instrumente vor, um insbesondere kleinen Organisationen bei der Umsetzung der Regeln zu helfen. In Bezug auf Cookies wollen sie, dass Nutzende im Browser entscheiden können, welche sie akzeptieren. So sollen ihre Grundrechte und Freiheiten geschützt werden. Im Kommissionsvorschlag findet sich eine solche Regelung. Darüber hinaus forderten die Niederlande aber keine Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Kaum einer will die DSGVO ändern

Im Gegensatz dazu plädierte Dänemark in seinem Papier (PDF) für die Überarbeitung der Datenschutzvorschriften, um die „Belastungen für die Unternehmen zu verringern“ und „innovationsfreundlicher“ zu werden. Hier wird der „KI-Wettlauf“ erwähnt, in dem Europa ansonsten schlechte Chancen hätte.

Der nordische Staat würde im Datenschutz außerdem gerne einen stärker risikobasierten Ansatz verfolgen: Die Regularien sollen in einem „angemessenen Verhältnis“ zu den tatsächlichen Risiken der Datenverarbeitung stehen.

Auch Deutschland (PDF) habe maßgeblich auf die Änderungen der DSGVO hingewirkt, sagt die Nichtregierungsorganisation noyb. Sie hat ein Dokument veröffentlicht, in welchem neun Mitgliedstaaten ihre Meinung zu möglichen Änderungen der DSGVO abgeben. Darin zeigt sich auch Tschechien offen gegenüber Änderungen der Verordnung.

Estland, Österreich und Slowenien sehen hingegen keine Notwendigkeit, die DSGVO zu verändern. Finnland, Polen und Schweden sind offen für kleine, technische Anpassungen. Doch auch sie wollen keine Definitionen verändern, so wie es der Kommissionsvorschlag nun vorsieht. Frankreich will die DSGVO aktuell ebenfalls nicht anfassen, verschließt sich der Möglichkeit aber nicht völlig.

Vereinfachung doch nicht so einfach?

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die gebündelte Meldung von Cybersicherheitsvorfällen über eine zentrale Plattform. Während viele Staaten diese Zusammenfassung begrüßen, darunter Lettland, sind andere skeptisch, ob dadurch tatsächlich die gewünschte Vereinfachung und Kosteneinsparung erreicht würden.

Die Niederlande weisen darauf hin, dass Meldungen nach der NIS-2-Richtlinie und der Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) ohne Probleme zusammengefasst werden könnten. Bei Meldungen nach dem Cyber Resilience Act (CRA) und der DSGVO sehen sie hingegen Hürden, da sich hier die Häufigkeit der Meldung, der Zweck und die Zuständigkeiten erheblich unterscheiden würden.

Ähnlich äußerte sich auch das österreichische Innenministerium in der Konsultation zum Omnibus-Paket: Konkrete Maßnahmen hinsichtlich der Meldepflichten müssten „wohlüberlegt und technisch ausgereift“ sein, um tatsächlich einen Mehrwert darzustellen. Änderungen der Zuständigkeiten würden schließlich auch eine Änderung der Verwaltungsorganisation bedeuten und „gravierenden Aufwand und hohe Kosten“ verursachen.

Österreich merkte zudem an, dass die Kommission vor der Vereinfachung erst ein „umfassendes Mapping“ erstellen sollte. Es soll übersichtlich zeigen, welche Vorschriften es im Digitalbereich bereits gibt.

Unterschiedliche Prioritäten

Andere Länder formulieren derzeit noch ihre Haltung zum Kommissionsvorschlag. Zum Teil haben sie zu einzelnen Themen auch keine besonders starke Position. Dazu muss man wissen: Jede Regierung setzt für sich Schwerpunkte in der EU-Politik und widmet sich vor allem jenen Themen, die für sie besonders wichtig sind.

Am Freitag, den 5. Dezember, werden die Digitalminister:innen der 27 Mitgliedstaaten zum ersten Mal zu den geplanten Änderungen beraten. Dann trifft sich der Telekommunikations-Rat in Brüssel.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

AI Act: Wird sich die KI-Regulierung verzögern?

Von: Anna Ströbele Romero

Eigentlich sollen zentrale Teile der europäischen KI-Verordnung im August 2026 in Kraft treten. Weil aber bestimmte Standards noch fehlen, fordern Unternehmen, die Frist nach hinten zu verschieben. Organisationen wie European Digital Rights (EDRi) sehen darin einen großen Fehler, doch die Aufschiebung scheint immer wahrscheinlicher.

Mit dem Slogan „Stop the clock“ fordert die Industrie, Regeln der KI-Verordnung zu verzögern. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Malvestida

Im August 2024 hat die EU die KI-Verordnung (AI Act) verabschiedet. Wie vorgesehen tritt sie schrittweise in Kraft: Etwa müssen seit August 2025 Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck darlegen, welche Inhalte sie für das Training verwenden, wie sie dabei das Urheberrecht einhalten, wie die Modelle funktionieren und welche Risiken bestehen.

Auch Verbote von KI-Anwendungszwecken wie dem Social Scoring gelten schon seit Februar 2025. Seit August dieses Jahres sollten außerdem die EU-Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene die zuständigen Behörden einrichten – in Deutschland ist das vor allem die Bundesnetzagentur.

Industrie will Frist um bis zu zwei Jahre schieben

Alle anderen Regeln, also auch die Regulierung von Hochrisikosystemen, treten erst am 2. August 2026 in Kraft – zumindest eigentlich. Schon seit längerer Zeit fordern Unternehmen und Industrieverbände, diese Frist nach hinten zu verschieben. Die Initiative wurde unter dem Slogan „Stop the clock“ (Stopp die Uhr) bekannt. Doch wie begründen sie die Verschiebung einer gesetzlich festgelegten Frist?

Für die Umsetzung der Verordnung werden Standards entwickelt, die Unternehmen helfen sollen, den Gesetzestext in notwendige Handlungsschritte zu übersetzen, quasi wie eine Checkliste. Doch ihre Entwicklung zögert sich hinaus. Die Industrie argumentiert, dass dadurch zu wenig Zeit bleibe, um sich auf die Verordnung vorzubereiten. IBM meint sogar, dass die Standards womöglich erst Ende 2026 fertiggestellt würden.

Der Konzern arbeitet selbst an der Entwicklung der Standards mit und fordert, dass die Vorschriften erst ein Jahr nach Veröffentlichung der Standards gelten sollen. Aktuell würden mehrere Standards als Entwürfe vorliegen, doch es müsse noch weiter daran gearbeitet werden, um sie umsetzbar und praktikabel zu machen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Siemens fordern hingegen eine Verschiebung der Frist um zwei Jahre. Das neue Datum wäre somit der 2. August 2028.

Tatsächlich müsste die Frist nicht verschoben werden. Es wäre auch möglich, die Anforderungen zu „pausieren“, also die Fristen beizubehalten, aber für Verstöße keine Strafen zu verhängen.

NGOs: Verschiebung schadet der Glaubwürdigkeit der EU

Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite stehen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich klar gegen eine Verzögerung aussprechen, wie in einem Brief an die Digitalkommissarin Henna Virkkunen Ende September deutlich wurde. 31 Organisationen unterschrieben ihn. Initiiert wurde der Brief von der Organisation European Digital Rights (EDRi), die verschiedene NGOs bündelt. Sie argumentiert, dass sich Unternehmen und Behörden schon seit über einem Jahr auf die Verordnung vorbereiten würden. Dafür hätten sie bereits Zeit und Geld investiert. Sollte sich die Frist jetzt ändern, würde das rechtliche Unsicherheit hervorrufen und womöglich diejenigen bestrafen, die besonders schnell in der Umsetzung waren, so die Organisation.

Die europäische Verbrauchervertretung ANEC setzt sich in Normungsprozessen für die Perspektive der Verbraucher:innen ein und bringt bezüglich der KI-Verordnung einen weiteren Aspekt ins Spiel: Die Verschiebung der Frist würde der internationalen Glaubwürdigkeit der EU als globaler Spitzenreiter in der KI-Regulierung schaden. Sie betont auch, dass die Standards zwar eine wichtige, aber letztlich nur freiwillige Hilfestellung wären und die Verordnung auch ohne sie umgesetzt werden könne. Der Schutz der Verbraucherrechte und die Notwendigkeit vertrauenswürdiger KI würden „bei weitem“ die Unannehmlichkeiten überwiegen, die mit der Arbeit ohne harmonisierte Standards verbunden sind, so ANEC.

Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) macht darauf aufmerksam, dass durch eine Verzögerung auch Verbraucher:innen erst später auf wichtige Rechte zugreifen könnten. Dazu gehört die Erkennung von Hochrisikosystemen durch eine verpflichtende Kennzeichnung oder das Recht, sich KI-Entscheidungen erklären zu lassen. Auch würde die Verzögerung ein „schädliches politisches Signal“ senden, findet der vzbv. Wenn die Kommission dem Druck der Industrie nachgebe und Verbraucherrechte für „kurzfristige kommerzielle Interessen“ opfere, werde das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Engagement der EU für den Schutz der Menschen untergraben, heißt es im Statement.

Entscheidung am 19. November

Beobachter vermuten, dass die Kommission eher zu der Verschiebung der Fristen tendiert. Eine offizielle Entscheidung gibt es jedoch noch nicht, bestätigte Kommissionssprecher Thomas Regnier heute. Diese wird am 19. November veröffentlicht. An diesem Datum wird die EU-Kommission den Digital-Omnibus vorstellen – das Vorhaben für die Vereinfachung von mehreren europäischen Digitalregulierungen. Einer Veränderung der KI-Verordnung müssten dann noch das Parlament und der Rat zustimmen. Dann kommt es also auch auf die Haltung der Mitgliedsstaaten an.

Deutschland hat sich mittlerweile positioniert und fordert ebenso eine Verschiebung der Frist – allerdings nur um ein Jahr. So sollen KI-Anbieter ausreichend Zeit bekommen, um die Standards umzusetzen. Das ist die „innovationsfreundliche Auslegung der KI-Verordnung“, welche Unionspolitiker:innen in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert hatten. Ziel sei demnach, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im KI-Markt zu stärken und damit mehr digitale Souveränität im Sinne der Nutzung europäischer Lösungen zu erreichen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

DSA: EU-Kommission bemängelt Verstöße bei Instagram, Facebook und TikTok

Von: Anna Ströbele Romero

TikTok, Instagram und Facebook lassen Forschende nicht ausreichend an ihre Daten heran. Und bei Instagram und Facebook ist das Melden von Inhalten zu schwer. Das hat die EU-Kommission festgestellt und fordert Nachbesserungen – sonst drohen Geldstrafen.

Schnell und einfach sollen Instagram-Nutzende in der EU Inhalte melden können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Claudio Schwarz

Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission die jeweils ersten Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) für Meta (Instagram, Facebook) und für TikTok eröffnet. Seitdem hat die Behörde vorläufig mehrere Verstöße festgestellt, etwa im Bereich des Jugendschutzes und der Desinformation vor Wahlen. Heute hat sie weitere Untersuchungsergebnisse geteilt.

Alle drei Plattformen – also TikTok, Instagram und Facebook – setzen demnach den Zugang zu Daten für Forschende nicht ausreichend um. Es sei sehr umständlich, die Daten zu beantragen und es gebe Probleme im Überprüfungsprozess der Forschenden. Und auch wenn die Daten bereitgestellt würden, seien diese oft unvollständig und nicht zuverlässig. Ähnliche Punkte hatte die Kommission bereits vor einem Jahr bei X bemängelt. Laut DSA ist die Kommission die zuständige Aufsichtsbehörde für „sehr große Plattformen“ (VLOPs).

Die weiteren der heute vorgestellten Ergebnisse betreffen nur Instagram und Facebook. Die Meldewege seien zu kompliziert, sagte eine Kommissionsbeamtin heute in einem Pressebriefing. Wenn Nutzende auf den Plattformen auf illegale Inhalte stoßen, etwa die Darstellung von Missbrauch oder Betrugsmaschen, sollen sie diese selbst möglichst einfach bei den Plattformen melden können. Der DSA will so die Nutzendenrechte stärken und ein System schaffen, das sich quasi “selbst reinigt”.

Manipulative Designs beim Meldeweg

Doch in der Realität sei der Weg so anspruchsvoll und lang, dass viele Nutzende die Meldungen abbrechen würden, heißt es aus der Kommission. Außerdem kämen hier manipulative Designs zum Einsatz. Das bedeutet, dass Meldewege etwa irreführend oder kompliziert gestaltet sind, zum Beispiel über schwer auffindbare Buttons oder unnötig viele Klicks.

In der Folge würden Inhalte nicht gemeldet, Plattformen also nicht darauf aufmerksam gemacht, und es könnten entsprechend auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Inhalte zu entfernen. Hierzu hätten die Kommission viele Beschwerden erreicht. Es sei klar, dass Meta hier nachbessern müsse.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission den Mechanismus zum Umgang mit Beschwerden zur Inhaltsmoderation. Wenn Plattformen Inhalte oder Accounts sperren, können sich betroffene Nutzende an die Plattformen wenden und Beschwerde einreichen. Allerdings laufe auch das bei Meta nicht zufriedenstellend ab, so die Kommission. Zum Beispiel sei es nicht möglich, in der Kommunikation mit den Plattformen Dokumente anzuhängen, um etwa zu beweisen, dass eine Facebook-Seite einem selbst gehöre. In der Konsequenz würden Beschwerden nicht beantwortet.

So geht es jetzt weiter

Meta und TikTok können nun die Dokumente der Kommission einsehen und schriftlich auf die Kritikpunkte antworten – etwas, das nach Einschätzung der Kommissionsbeamtin zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könne. Im nächsten Schritt soll es weitere Gespräche zwischen Kommission und betroffenen Unternehmen geben. Die Hoffnung der Kommission dabei ist, dass die Plattformen ihre Mechanismen anpassen und damit die Vorgaben des DSA erfüllen.

Sollte dies nicht passieren, könnte die Kommission abschließend feststellen, dass sich die Plattformen nicht an den DSA halten und eine Geldstrafe verhängen – in Höhe von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Auch dann hätten die Plattformen noch die Möglichkeit, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

  • Es gibt keine weiteren Artikel
❌