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Wochenrückblick KW5: Schläfrige Geschwindigkeiten und fragwürdige Konzepte

Von: Olaf Pallaske
Eine schlafende Eule
Leider hat nicht nur diese Eule ein paar wichtige Sachen verschlafen… Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Foto von Des Récits

Bescheidene 10 MBit/s im Download und 1,3 MBit/s im Upload – das ist wohl „schnelles“ Internet. Zumindest laut der Bundesregierung. Damit werde das neue Recht auf schnelles Internet erfüllt. Zwar gibt es diese Geschwindigkeit schon seit 20 Jahren auf dem Massenmarkt, aber das scheint unsere Regierung verschlafen zu haben.

Verschlafen wurden eventuell auch ein paar Sicherheitsstandards: so sollen eigentlich auch Amtsgänge bald online erledigbar sein – nur gab es zur Umsetzung einiger dieser Dienstleistungen noch keine gesicherten IT-Sicherheitsstandards. Nun muss nachgebessert werden. Das funktioniert allerdings meist nur so mittelgut, kritisieren Expert:innen.

Die Digitalisierung stolpert auch in anderen Bereichen. So hatte das neue das neue Telekommunikationsgesetz für Verunsicherung unter Betreibern frei verfügbarer WLAN-Netze gesorgt. In der Sache hat die Bundesnetzagentur nun zumindest etwas Klarheit geschaffen: Die Betreiber müssen keine Daten ihrer Nutzer speichern.

Großartiges aus der EU

Die Bürger:innen der Europäischen Union sollen sich bald eine sogenannte „ID-Wallet“ erstellen können. Allerdings läuft die Sache nicht so rund, wie es EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen gerne zeichnet. Es fehlen unter anderem Schutzmaßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Nutzerdaten.

Zudem müssen in Europa schon seit 2021 Fingerabdrücke bei der Beantragung eines Personalausweises abgegeben werden. Ein Bürger brachte die Sache nun vor Gericht. Der Fall liegt jetzt dem Europäischen Gerichtshof vor. Das Gericht könnte den Zwang den eigenen Fingerabdruck preisgeben zu müssen kippen. Constanze Kurz hat die beiden Kontroversen analysiert.

Auch in anderer Art und Weise kommen wundervolle Nachrichten aus der EU – zumindest, wenn wir der ungarischen Datenschutzbehörde glauben schenken wollen. Nach dieser können wir beruhigt sein: die Behörde hat nach ihrer Untersuchung hunderter Einsätze des Staatstrojaners Pegasus nichts Fragwürdiges gefunden. Die Ausspähung von Journalist:innen und Sicherheitsleuten sei zum Schutz der nationalen Sicherheit rechtens gewesen.

Aber nicht nur Ungarn war in der Hinsicht fleißig. Auch die EU baut ihre Überwachungskapazitäten weiter aus: So könnten die beiden geheimdienstlichen EU-Lagezentren bald in eine zentrale Einrichtung zusammengefasst werden. Obwohl die EU dafür keine Kompetenzen hätte, sollen dort möglicherweise auch nachrichtendienstliche Aktivitäten ausgeübt werden.

Einhergehend will Europol einen angesammelten Datenberg an Ermittlungsdaten nicht löschen – obwohl dies der Europäische Datenschutzbeauftragte fordert. Stattdessen soll die Datensammelwut nun nachträglich legalisiert und ausgebaut werden. Dabei nutze der Konzern ähnliche Argumente wie die NSA, sagen Abgeordnete.

„Technologieunternehmen“ und ihre Schwierigkeiten

Wie so viele moderne IT-Konzerne will auch Spotify als Technologieunternehmen behandelt werden. Dabei ist Spotify praktisch ein Medienunternehmen. Die neuen Maßnahmen gegen Falschinformationen entpuppen sich damit als Vorwand, um keine eigene Verantwortung für die fragwürdigen Inhalte übernehmen zu müssen.

Vieler der großen IT-Unternehmen klagen zudem über die ab Februar geltende Meldepflicht von strafbaren Inhalten. Google, YouTube, TikTok und Twitter sind gegen die neue Regelung vor Gericht gegangen. Sie kritisieren, dass ihnen der Job der Staatsanwaltschaft in die Schuhe geschoben werde.

Unbequem wird es für einige dieser Unternehmen auch wegen einer Ankündigung der belgischen Datenschutzbehörde. Ein großer Teil der heute verwendeten Cookie-Banner wiesen illegale Bestandteile auf. Ingo Dachwitz erklärt welche Konsequenzen die Entscheidung mit sich bringt.

Eigentlich soll das European Digital Media Observatory beobachten, ob und wie große Technologiekonzerne den EU-Kodex zu Desinformation umsetzen. Wie Maxence Peigne und Nico Schmidt von Investigate Europe in einem Beiträg für uns recherchierten, bestehen allerdings zahlreiche Verbindung zwischen der Beobachtungsstelle und Google.

Weitere Unerfreulichkeiten

Das Web3 soll mit neuen Blockchains und den zugehörigen NFTs eingeläutet werden. Allerdings hat die Entmachtung der großen IT-Unternehmen auch ihre Kehrseite – Malte Enger hat die Sache kommentiert.

Wie das Londoner Innenministerium vorherige Woche feststellte, ist die pauschale Beschlagnahme der Handys von Asylsuchenden rechtswidrig. Obwohl sie das Gerät sowohl zur Kommunikation mit ihren Angehörigen, als auch zur Verwahrung wichtiger Dokumenten benötigen, sehen sie ihr Handy oftmals nie wieder.

Trotz diesen eher mulmigen Neuigkeiten, wünschen wir euch ein bequemes, ausgeschlafenes Wochenende!


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Falschinformationen zu Covid-19: Warum sich Spotify aus der Affäre ziehen will

Von: Olaf Pallaske
Logo von Spoty mit nebenstehenden Namen
Spotify hat aktuell 381 Millionen aktive Hörer:innen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Wire

Das Aufregerthema der letzten Tage hat ein vorläufiges Ende gefunden: Spotify will den Hörer:innen von Podcasts über Covid-19 zukünftig einen Link zu wissenschaftlich geprüften Inhalten einblenden. Die Maßnahme folgt auf den zuletzt stark gestiegenen öffentlichen Druck. Medienwirksam hatten Wissenschaftler:innen und Künstler:innen gegen das erhöhte Aufkommen von Falschinformationen auf dem Audiostreamingdienst aufbegehrt.

Entfacht hatte die Proteste der englischsprachige Podcast The Joe Rogan Experience. In dem enorm erfolgreichen Podcast erhielten bekannte Verschwörungserzählungen rund um die Coronapandemie wiederholt eine Plattform. So säte der Gastgeber Rogan immer wieder Zweifel an der Corona-Impfung, lobte die vermeintliche Heilkraft des Entwurmungsmittels Ivermectin oder lud Gäste ein, die mit Nazi-Analogien um sich warfen.

In Reaktion auf diese zunehmende Zahl an Falschinformationen hatten 270 medizinische Fachangestellte, Ärzte und Wissenschaftler einen offenen Brief an Spotify verfasst. Ihnen zufolge schaden die Aussagen Rogans dem gesellschaftlichen Verständnis von Wissenschaft und Medizin. Dies erhöhe die ohnehin enorme Last der Pandemie, welche sie als Ärzt:innen selbst tagtäglich schultern müssen. Daher appellierten sie an Spotify, den Falschinformationen Einhalt zu gebieten. Dem Appell schlossen sich in den letzten Wochen immer mehr Personen des öffentlichen Lebens an: So kündigten unter anderem die Musiker:innen Neil Young und Joni Mitchell an, sich von Spotify zurückzuziehen, sollte das Unternehmen keine Maßnahmen gegen den Podcast ergreifen.

Spotify will kein Medienunternehmen sein

Spotify reagierte mit einer Ankündigung, die auch von Facebook oder anderen Online-Diensten hätte stammen können: Der Konzern wolle zu allen Podcasts über Covid-19 zukünftig einen Link zu wissenschaftlich gesicherten Informationen einblenden. Zudem sind die bereits geltenden Regeln für die Inhalte von Podcasts nun auch öffentlich einsehbar. Für die Podcast-Autoren ergibt sich als einzige Änderung, dass ihnen diese Richtlinien nun regelmäßig angezeigt werden sollen. Ferner gibt Spotify Medienberichten zufolge an, bereits über 20.000 Podcast-Episoden mit Falschinformationen zur Coronapandemie gelöscht zu haben. Am populären Joe Rogan hält das Unternehmen jedoch weiterhin fest.

Auf diese Weise möchte sich Spotify ziemlich durchschaubar aus der Affäre ziehen: Mit der austauschbaren Ankündigung und dem lieblosen Verweis auf den „COVID-19 Information Hub“ impliziert der Konzern, für die Inhalte der Podcasts nicht verantwortlich zu sein. Vielmehr versucht Spotify, das eigene Problem mit den Falschinformationen mit dem Desinformationsproblem der sozialen Medien gleichzusetzen, die vor allem nutzergenerierte Inhalte verbreiten. Auch diese stellten sich lange Zeit als angeblich neutrale Plattformen dar und wollten keine Verantwortung für jegliche Umtriebe auf ihren Diensten übernehmen.

Damit folgt Spotify der Argumentation vieler moderner IT-Unternehmen. Zumeist dient diese jedoch nur dazu, neue regulatorische Auflagen zu verhindern oder bestehende Vorschriften zu umschiffen. Beispielsweise gibt das Unternehmen Uber an, bloß die Infrastruktur für die Fahrtenvermittlung bereitzustellen. Das Unternehmen transportiere also keine Menschen und sei daher nicht als Transportunternehmen zu verstehen, vielmehr agiere es in der Technologiebranche. Auf diese Weise konnte sich Uber in vielen Ländern einen enormen Wettbewerbsvorteil sichern, mit nicht weniger enormen schädlichen Nebenwirkungen.

Nicht mein Content, nicht mein Problem

Ein solches Bild eines „neutralen“ Technologieunternehmens versucht nun auch Spotify zu zeichnen. Allerdings verschweigt es den entscheidenden Punkt: Der Konzern hat im Dezember 2020 die Rechte der Joe Rogan Experience für geschätzte 100 Millionen Dollar gekauft. Der Podcast wurde daraufhin als „Spotify Exclusive“ beworben. Spotify spielt hier keine Rolle als vermeintlich unbeteiligte Distributionsplattform, sondern gleicht viel mehr einem Herausgeber des Podcasts, der Verantwortung für dessen Inhalte übernehmen muss. So schreibt etwa Dennis Horn, der Digitalexperte der ARD:

[…] Spotify ist hier nicht die Plattform. Spotify ist ein Medienanbieter. Und verantwortlich für seine Inhalte. Keine Zeitung druckt einen Hinweis, dass sie nichts damit zu tun habe, was ihre eigenen Leute schreiben.

Der Kauf hat sich für Spotify offenbar rentiert, zumindest bislang: Der Podcast wird mit seinen durchschnittlich 11 Millionen Hörer:innen pro Folge über 170 Millionen Mal im Monat aufgerufen. Damit ist er der meist gehörte Podcast auf der Spotify. Seine Abonnentenzahlen konnte der Konzern nach dem Kauf des Podcasts von rund 144 auf 172 Millionen erhöhen. Das war kalkuliert, denn die ins Boot geholte Person war schon vor dem Kauf hinlänglich bekannt: Ein umstrittener Unterhalter, der Klicks bringt, ohne Berührungsängste mit Verschwörungserzähler:innen, Quacksalbern und Rechtsextremen zu haben.

Ursprünglich war berichtet, dass „270 Ärzte und Wissenschaftler“ den offenen Brief unterzeichnet hatten. Tatsächlich machten sie nur einen Teil der Unterschriften aus.


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Wochenrückblick KW4: Von Datentigern, Pornovillen und Keksen

Von: Anna Biselli · Olaf Pallaske
Tigerbaby
Am 1. Februar beginnt das chinesische Jahr des Tigers. Süß! CC-BY-ND 2.0 Tambako The Jaguar

Was haben Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gemeinsam? Alle wollen Luca nicht weiter zur Kontaktverfolgung nutzen. Zusammen mit anderen Bundesländern haben sie die Verträge gekündigt. Viele bleiben jetzt nicht mehr übrig. Ob das einen spürbaren Effekt auf die Pandemiebekämpfung hat? Die meisten haben Luca kaum noch genutzt – also eher unwahrscheinlich.

Ein harter Schlag für die Übersicht im Pandemiegeschehen ist die neue Test-Strategie. Kostenlose PCR-Tests sollen eingeschränkt werden können, etwa bei roter Warnung in der Corona-Warn-App. Der Grund: mangelnde Kapazitäten bei den Laboren.

Daten haben ist besser als brauchen

Dem würden wir einen Daumen nach unten geben, wenn wir denn könnten. Aber was bringt so ein Dislike überhaupt? Über Sinn und Unsinn dieses Bewertungssystems und von Sternchenrankings und Co. gibt es zwar Studien. Aber so viele Daten wie die Plattformriesen Google und Facebook haben die Forschenden nicht. Solange die Konzerne ihre Daten nicht freigeben, tappen wir im Dunklen.

Immerhin sollen Forschende die Daten der Plattformen laut Digitale-Dienste-Gesetz künftig einfacher erhalten. Aber wer ist eigentlich alles Forscher:in? Auch die NATO würde da gern mitspielen, hat Alexander Fanta recherchiert.

Zu den klassischen Datengroßabnehmern zählen auch die US-Geheimdienste. Ein Gutachten für die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern verdeutlicht, dass das europäische Datenschutzrecht nur bedingt vorm Informationshunger der Behörden schützt. Selbst wenn die Server von Anbietern in der EU stehen, können sensible Daten gefährdet sein.

Daten(sammler) wieder loswerden

Das wissen wir ja alle: Sind Sachen einmal im Netz, kriegt man sie nicht so schnell wieder weg. Das Problem hat auch ein australischer Anwalt, der mal in einem Bericht mit einem Mordfall erwähnt wurde. Die Anklage gegen ihn wurde zurückgenommen, der Artikel jedoch nicht aktualisiert. Weil Google den Artikel verlinkt hat, verklagte der Anwalt den Konzern. Indem er recht erhielt, löste er ein gewaltiges Problem für Google aus: Der Konzern müsste bald in erheblichem Maße Verlinkungen aus den Suchergebnissen streichen, sollte er in seiner Berufung scheitern.

Im Zusammenhang mit seiner Datenernte geht auch das Unternehmen Clearview AI vor Gericht. Die Gesichtserkennungsfirma wehrt sich gegen die Auflagen kanadischer Datenschutzbehörden, ihren Dienst in dem Land einzustellen und die Fotos kanadischer Bürger:innen aus ihrer Datenbank zu löschen. Eines der Argumente: Das ginge gar nicht.

Über eine große Datenhalde verfügt auch die EU-Polizeiagentur Europol. Die speichert jahrelang Informationen zu Opfern und Zeug:innen von Straftaten – ohne dass dies erlaubt war. Ein neues Gesetz soll das legalisieren. Die vorher gesammelten Informationen sollten eigentlich gelöscht werden. Für diese werkelt Europol allerdings gerade an einer Hintertür.

Auch unser Verfassungsschutz speichert eine Menge Daten. Allerdings möchte er diese im Falle der Aktionskünstler:innen des Peng-Kollektivs nicht herausgeben: Vereine hätten kein Recht auf Selbstauskunft. Daher bereitet Peng nun eine Klage vor.

Mit Löschen scheinen es die Behörden scheinbar wirklich nicht so zu haben – nicht mal dann, wenn es um ernste Themen geht. Bisher können Bilder von Kindesmissbrauchsdarstellungen oft ungestört im Darknet verbreitet werden. Das BKA sowie andere Strafverfolgungsbehörden gehen bislang nicht systematisch gegen die Darknet-Foren vor. Ziel sei es vielmehr die Täter:innen zu fassen, denn es gelte das Prinzip „Einmal im Netz, immer im Netz“. In einem Gastbeitrag haben Robert Bongen und Daniel Moßbrucker analysiert, ob sich das tatsächlich ausschließt. (Der Text ist auch auf Englisch verfügbar.)

Kekse oder keine Kekse?

Verbände der Presseverlage und der Werbeindustrie haben eine Wettbewerbsbeschwerde gegen Google eingereicht, denn das Unternehmen will Third-Party-Cookies im Chrome-Browser blockieren. Die Verlage sehen ihr Werbegeschäft in Gefahr. Anstelle von Cookies schlug Google ein Konzept mit der Abkürzung FLoC vor. Damit sollten Nutzer:innen in „Kohorten“ eingeteilt werden und auf dieser Basis zielgerichtet Werbung angezeigt bekommen. Aber auch das ist wieder passé, Google machte einen Rückschwenker und will nun auf „Topics“ setzen, also Interessengruppen.

Die Deutsche Presseagentur kuratiert ab April für Facebook deutsche Nachrichten. Das soll mehr Qualität und weniger Desinformation bringen, ist aber ein Problem, kommentiert Alexander Fanta. Denn dadurch entsteht eine enge wirtschaftliche Verbindung zwischen zwei Konzernen, die Gatekeeper für Medien sind.

Facebook muss außerdem zwei Kläger:innen die Verwendung eines Pseudonyms erlauben und ihre Accounts wiederherstellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Aber zu früh gefreut – die Rechtsprechung gilt nur für die Fälle vor Mai 2018. Alle späteren Fälle fallen unter die neuere EU-Datenschutzgrundversorgung, in welcher das Recht auf die Nutzung eines Pseudonyms nicht formuliert ist.

Nicht nur in Deutschland ist die Macht von Facebook und Co. ein Dauerbrenner. Auch in den USA steht das Thema wieder auf der Gesetzgebungstagesordnung. Ein Vorschlag gegen die Bevorzugung eigener Produkte der großen Digitalkonzerne hat im US-Senat eine wichtige Hürde genommen. Wir sind gespannt, wie es mit dem American Innovation and Choice Online Act weitergeht.

Thematischer Gemischtwarenladen

Die Bundesregierung hat sich auf die Fahne geschrieben, unsere Digitale Souveränität zu fördern. Ihr zufolge sollen wir dadurch unabhängiger und selbstbestimmter werden. Allerdings ergibt sich bei näherer Betrachtung des staatlichen Vorzeigeprojekts, dass in erster Linie nur Verwaltung und Wirtschaft ins Auge gefasst werden.

Klingt technisch und speziell, könnte aber große Wirkung haben: Die EU-Kommission möchte einen eigenen europäischen DNS-Resolver aufbauen. Das kann auf der einen Seite helfen, unabhängiger von Konzern-eigenen DNS-Servern zu werden – denn die DNS-Verzeichnisse sind so was wie die Adressbücher des Internets. Auf der anderen Seite sind damit leichter Netzsperren auf EU-Ebene möglich. Und das klingt gar nicht gut.

Gar nicht gut sind traditionellerweise auch die Nachrichten im Fall Julian Assange. Doch nun kann der Wikileaks-Gründer seinen Auslieferungsfall dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs vorlegen. Das ist immerhin ein Teilerfolg. Aufatmen ist dennoch noch lange nicht angesagt.

Sachsen gehört zu den letzten Ländern, in denen Bürger:innen keinen generellen Auskunftsanspruch gegenüber dem Staat haben. Das soll sich jetzt ändern, ein Transparenzgesetz soll her. Doch der Entwurf enttäuscht, findet FragDenStaat. Die Grünen wollen im parlamentarischen Verfahren nachbessern.

Apropos Transparenz; die EU-Kommission weigert sich weiterhin die Handy-Nachrichten von Ursula von der Leyen zum Milliardendeal mit Pfizer herauszugeben. Nun bestätigt die zuständige Ombudsfrau, dass das so nicht in Ordnung ist. Eine abgeschmetterte Abfrage von netzpolitik.org soll die EU-Kommission noch mal prüfen.

Die Tipps zum Wochenende

True-Crime-Formate sind ja gerade total angesagt. Keine Sorge, wir steigen da jetzt nicht mit ein, wollen euch aber dennoch den Krimi um die abgebrannte Villa des Pornhub-Chefs empfehlen, den Sebastian Meineck nachgezeichnet hat. In den Hauptrollen: Pornhub-Chef Feras Antoon und fundamentale Porno-Gegner:innen.

Und wer zu gute Laune hat, hört sich unseren Podcast mit dem Titel „Es ist alles kaputt“ an. Der ist eine netzpolitische Zwischenbilanz zum Jahresbeginn in drei Gesprächen. Aber keine Sorge: Es ist nicht alles schlecht und wir arbeiten mit daran, dass es besser wird. Aber erstmal: Wochenende und Kräfte tanken!


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BGH-Urteil: Kläger:innen dürfen Pseudonyme auf Facebook verwenden

Von: Olaf Pallaske
Alleinstehende Frau mit Maus-Maske
Pseudonyme sind essenzieller Bestandteil des öffentlichen Diskurses (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock

Zwei Personen hatten Facebook verklagt, da der Konzern ihre Nutzerkonten aufgrund einer Verwendung eines Pseudonyms deaktiviert hatte. Nun gab der Bundesgerichtshof den Kläger:innen recht – Facebook hätte ihnen die Verwendung eines Pseudonyms erlauben müssen, wenn sie sich vorher mit Klarnamen gegenüber Facebook registriert haben. Die Accounts müssen wiederhergestellt werden.

Allerdings gilt diese Rechtsprechung nur für Personen, die ihren Account vor dem Inkrafttreten des neuen europäischen Datenschutzrechts im Mai 2018 erstellt hatten. Im Falle dieser alten Accounts greift den Richter:innen zufolge das deutsche Telemediengesetz. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die „Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen“.

Wie Josephine Ballon der Organisation Hate Aid gegenüber netzpolitik.org erklärt, gilt die neue Rechtssprechung unmittelbar nur für die beiden vor Gericht behandelten Fälle. Alle anderen betroffenen Nutzer müssten ihr Recht selbst geltend machen. Es sei allerdings für diese Fälle erwartbar, dass Facebook zur Vorbeugung neuer Klagen eine neue Regelung einführe.

In der EU-Datenschutzgrundverordnung ist nicht geregelt, ob die Nutzer ein Recht auf die Verwendung eines Pseudonyms haben. Daher bleibt für alle nach dem Mai 2018 erstellten Accounts die Lage rechtlich ungeklärt.

Klarnamen helfen nicht gegen Hass

Facebook erhofft sich, dass die Klarnamenpflicht für weniger Hass sorgt, da die Nutzer auf diese Weise realweltliche Konsequenzen für ihre Aussagen fürchten müssten. So sagte ein Facebook-Sprecher der Süddeutschen Zeitung bereits 2015, dass Anonymität Hassrede befördere, während „authentische Namen zur Diskussionskultur“ beitragen würden.

Diese Haltung ist wissenschaftlich nicht klar belegt. Eine Studie aus dem Jahr 2016 ergibt sogar, dass nicht-anonyme Nutzer auf einer Petitionsplattform teilweise sogar ein aggressiveres Verhalten aufgewiesen hatten. Dabei bestehe die Motivation für solche Aggressionen darin, eigene soziale Normen durchzusetzen. In der zugehörigen Literaturzusammenfassung schreiben die Autoren:

Nicht-Anonymität hilft, Anerkennung zu erlangen, erhöht die eigene Überzeugungskraft und mobilisiert Anhänger.

Auch wenn sich das nicht einfach verallgemeinern lässt, zeigt es, dass es nicht so einfach ist, Anonymität mit mehr Hassrede gleichzusetzen. Ebenso ergab eine Untersuchung von Twitter, dass 99 Prozent der wegen Rassismus gesperrten Nutzer um das EM-Finale 2021 identifizierbar waren.

Tatsächlich ermöglichen Pseudonyme einen wichtigen Teil des öffentlichen Diskurses – vor allem dann, wenn es ungemütlich wird. Beispielsweise können Pseudonyme Mitglieder gesellschaftlicher Minderheiten vor Anfeindungen schützen. Auch Whistleblower können auf Pseudonyme angewiesen sein. Dazu passend haben wir diverse Beispiele gefunden, warum Pseudonymität im Netz unverzichtbar ist.


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Australien: Google will nicht für Suchergebnisse haften

Von: Olaf Pallaske
Ein Bild eines Handy, dass die Google-Suche geöffnet hat.
Googles Suchmaschine könnte bald umfangreich zensiert werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Ein australischer Anwalt hat Google im Jahr 2020 wegen Diffamierung angeklagt: Google hätte seinem Ruf durch eine Verlinkung zu einem diffamierenden Artikel geschadet. So hatte im Jahr 2004 die Tageszeitung The Age über einen Mordfall berichtet, in welchem der Anwalt selbst wegen Mordes angeklagt war. Die Anklage gegen ihn wurde jedoch 2005 zurückgenommen. In dem Artikel aus dem Jahr 2004 wurde dies allerdings nicht nachträglich vermerkt. 

Der Anwalt, der in Australien bekannt ist für die Vertretung berüchtigter Personen der Unterwelt, beantragte daher acht Jahre später im Jahr 2016, den Artikel aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen. Aufgrund der langjährigen Verlinkung des Artikels verklagte er Google außerdem wegen Diffamierung – und bekam Recht.

Der Fall geht um mehr als die 40.000 australischen Dollar Schadensersatz, die der Anwalt zugesprochen bekam und könnte weitreichende Folgen haben: Sollte Google zukünftig für alle Diffamierungsbeschwerden haften müssen, könnte der Konzern gezwungen sein, zahlreiche Seiten und Artikel aus den Suchergebnissen zu streichen. Nach dem Urteil von 2020 spielt dabei sogar die Qualität der Beanstandung keine Rolle.

Google will kein Herausgeber sein

Das Gericht argumentierte, dass die Google-Suchergebnisse die Nutzer verleiteten, die Webseiten aufzurufen. Auf diese Weise unterstütze Google dessen Inhalte maßgeblich. Daher entschied das Gericht, dass Google als Herausgeber der eigenen Suchergebnisse zu betrachten sei, nachdem eine Beschwerde wegen Diffamierung bereits eine Woche lang vorliege.

Google fechtet diese Entscheidung nun vor dem höchsten Gericht des Landes, dem Hight Court of Australia, an. Im Berufungsschriftsatz argumentieren Googles Anwälte, dass die Verlinkung an sich, keine Mitteilung des eigentlichen Inhalts darstelle. Schließlich sortiere die Suchmaschine die Ergebnisse rein automatisch. Selbst die kurzen Inhaltsbeschreibungen seien aus der Webseite extrahiert. Zudem unterstütze oder befürworte Google keine ausgewählten Inhalte. Damit käme Google keine aktive Rolle in der Herausgebung eines Inhalts zu, weswegen der Konzern nicht als Herausgeber haftbar gemacht werden könne. So solle Google nur dann haften, wenn die Verlinkung die Diffamierung selbst wiederhole.

Google sieht sich außerdem in der Rolle des „innocent disseminator“, als einen unschuldigen Verbreiter von Inhalten. Google kontrolliere oder autorisiere die Inhalte der verlinkten Webseiten nicht, sondern verbreite sie lediglich. Daher könne Google kaum ermitteln, ob die Inhalte falsche Aussagen oder Diffamierungen enthielten. Aus diesem Grund solle Google erst dann haften, wenn eine stichhaltige Beschwerde eingegangen sei. Eine Haftung auf Basis irgendeiner Beanstandung unabhängig von ihrer Begründung, könne hingegen weitreichende Folgen haben. Google müsste dann praktisch jeder Beschwerde nachkommen und damit die eigenen Suchergebnisse umfassend einschränken.

Recht auf Vergessen oder Freiheit der Information

Der Fall steht in einem Spannungsfeld zwischen dem „Recht auf Vergessen(werden)“ und Eingriffen in die Freiheit der Information. Auf der einen Seite stehen die Interessen von Privatpersonen, die durch eine digitale prominente Auffindbarkeit von Informationen stigmatisiert und so in ihrer freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert werden können. Sie haben ein berechtigtes Interesse, dass diese Informationen – wie in Zeiten von Print und Radio – irgendwann vergessen werden.

Auf der anderen Seite kann auch eine weitreichende Regelung zum Löschen von Suchergebnissen negative Folgen haben. Das deutet auch Google in seiner Berufungsschrift an. Denn sollte Googles Berufung scheitern, wäre ein äußerst beunruhigendes Szenario denkbar: So ließe sich diese Funktion leicht für wirtschaftliche oder politische Interessen als Werkzeug der Informationskontrolle missbrauchen. Interessengruppen jeglicher Art könnten ihre Suchergebnisse frisieren und so erreichen, dass beispielsweise kritische Inhalte nicht mehr in der Suchmaschine angezeigt werden – und so in Vergessenheit geraten.


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Überwachungsskandal: Polnische Regierung kaufte Staatstrojaner Pegasus

Von: Olaf Pallaske
Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki bei einer Rede.
Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / newspix

Der polnische Überwachungsskandal wird immer handfester. Medienberichten zufolge liegt dem Obersten Rechnungshof eine Rechnung vor, die den Erwerb der Spähsoftware Pegasus durch polnische Behörden belegt. Bislang wollte die polnische Regierung weder bestätigen noch dementieren, den Staatstrojaner der israelischen NSO Group gekauft und eingesetzt zu haben, wies Überwachungsvorwürfe jedoch zurück.

Ende Dezember 2021 hat das Forschungsinstitut Citizen Lab die Ausspähung polnischer Oppositioneller mit dem Staatstrojaner Pegasus aufgedeckt. Seitdem versucht die Regierung mit allen Mitteln, den Skandal unter Kontrolle zu bekommen. So erklärte etwa der Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, dass der Pegasus-Einsatz womöglich durch ausländische Kräfte erfolgt sei. Im selben Zuge warnte er seine Bürger:innen, sich nicht von „Fake News“ beeinflussen zu lassen.

Allerdings ist seit 2018 bekannt, dass der polnische Geheimdienst über einen Staatstrojaner verfügt. Unbekannt blieb nur lange, welcher Hersteller die Überwachungssoftware geliefert hat. Die nun aufgetauchte Rechnung bestätigt, dass es sich um den Pegasus-Trojaner der NSO Group handelt – also um denselben Trojaner, der auch auf den Handys der betroffenen Personen gefunden wurde.

„Eine tiefe Krise der Demokratie“

Die Staatsaffäre wurde von polnischen Medien als Polens eigener „Watergate-Skandal“ getauft. Dazu enthüllte die Zeitung Gazeta Wyborcza am Montag neue Informationen: Der Zeitung nach habe Mateusz Morawiecki bei einem Treffen mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán und dem damaligen israelischen Premier Benjamin Netanyahu den Kauf von Pegasus beschlossen.

Anschließend habe das Justizministerium die Software im Jahr 2017 für rund sieben Millionen Euro erworben. Die dazu benötigten Gelder wurden gesetzeswidrig abgezweigt – der genutzte Topf war eigentlich für die Resozialisierung von Straftätern sowie zur Opferhilfe gedacht. Wie ein der Zeitung vorliegendes Dokument belege, stellte eine Untersuchung des Finanzministeriums zwar eine Verletzung der Finanzdisziplin fest, verfolgte die Sache jedoch nicht weiter.

In Reaktion auf den Skandal sprach der Oppositionsführer und frühere EU-Ratspräsident Donald Tusk Ende Dezember von „einer tiefen Krise der Demokratie“. Seine Partei Platforma Obywatelska werde sich mit anderen Oppositionsparteien für die Einrichtung einer Untersuchungskommission einsetzen. Der Präsident des Obersten Rechnungshofs, Marian Banaś, kündigte an, sich den Fall erneut genauer anzusehen.

Unter den ausgespähten Regierungskritiker:innen war der Rechtsanwalt Roman Giertych und die Staatsanwältin Ewa Wrzosek sowie der Oppositionspolitiker Krzysztof Brejza. In seinem Fall wurden anschließend manipulierte Chats veröffentlicht und im regierungstreuen Staatsfunk ausgeweidet. Dies habe ihm nach seinen Angaben erheblich im Wahlkampf geschadet.

Schon im November hatte das israelische Verteidigungsministerium den Export von Überwachungstechnik stark eingeschränkt. Seitdem ist der Vertrieb solcher Tools in nur mehr 37 Länder legal, zuvor waren es 102 Länder. Die zunehmend autoritär regierten EU-Staaten Polen und Ungarn sind demnach ausgeschlossen. Im Sommer enthüllte eine umfassende Recherche, dass die Spähsoftware Pegasus gegen zahllose Menschenrechtsaktivist:innen, Journalist:innen und Oppositionelle eingesetzt wurde. Darunter fanden sich auch französische Kabinettsmitglieder sowie ungarische Journalist:innen.

Die PiS-Partei sieht kein Problem

Die polnische Regierung gibt sich derweilen alle Mühe, die Enthüllungen weiter herunterzuspielen. So argumentierten Regierungsvertreter:innen, dass die Berichte von Gazeta Wyborcza nichts Neues enthielten. Alles Wichtige sei bereits vor vier Jahren im Parlament diskutiert worden. Zur Aufklärung des Skandals verwies der Regierungssprecher Piotr Müller auf die Staatsanwaltschaft. Diese hatte sich allerdings im Falle der Staatsanwältin Ewa Wrzosek geweigert, Ermittlungen aufzunehmen.

Zugleich machten sich Vertreter der regierenden PiS-Partei über die Vorwürfe lustig. So witzelte etwa der stellvertretende Justizminister Michał Woś, dass er sich nicht sicher sein könne, ob der Trojaner nicht mit der Retrokonsole „Pegasus“ verwechselt wurde. Bei der Konsole handelt es sich um einen in Ost- und Mitteleuropa verkauften Nintendo-Klon aus den 1990er-Jahren.


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