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Degitalisierung: Statusstress

Von: Bianca Kastl

Wenn ein IT-System veraltet oder kaputt ist und jemand darauf hinweist, verursacht das erstmal Stress. Aber den Status um jeden Preis aufrechtzuerhalten ist nicht der beste Umgang, findet unsere Kolumnistin. Sie schlägt einen anderen Weg für ein stressfreies digitales Zusammenleben vor.

Ein Pflaster klebt auf einem Riss im Asphalt
Wie geht man gut damit um, wenn etwas nicht in Ordnung ist? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Luis Villasmil

In der heutigen Degitalisierung geht es um Stress. Aber eigentlich auch wieder nicht. Das mag paradox klingen, hat aber mit einer ganz besonderen Art von Stress zu tun, dem Statusstress. Statusstress ist nicht nur ein wunderschönes Bild von einem Wort, sondern leider auch eine allzu treffende Bezeichnung des Umgangs mit dem Status der Digitalisierung in Deutschland und möglicher Kritik daran.

Besonders häufig zu finden ist der Statusstress in der Verwaltung, zum Teil aber auch im Gesundheitswesen oder bei Unternehmen, die in den beiden Branchen Dienstleistungen erbringen. Um Statusstress genauer zu verstehen, bedarf es einiger prägnanter Beispiele. Aus nicht ganz erfindlichen Gründen kommen ein paar der aktuellen Beispiele für diese Kolumne schwerpunktmäßig aus Berlin.

Das heißt aber nicht, dass Statusstress nicht auch in anderen Regionen in Deutschland, speziell im Kontext der Digitalisierung, vorkommt, es ist eher eine besondere Häufung der Nachrichten der letzten Tage.

Versuch einer Definition

Normalerweise ist Stress eine natürliche Alarmreaktion des menschlichen Körpers auf Belastungen, auf Stressoren. Die Auslöser von Stress können Umstände wie Zeitdruck, Lampenfieber oder lebensverändernde kritische Ereignisse sein, etwa ein möglicher Jobverlust. Kurzfristig setzt der menschliche Körper dann Stresshormone wie Adrenalin frei, um mit der kurzfristigen Belastung besser umgehen zu können – in Vorbereitung auf eine kurzfristige Fight-or-Flight-Situation: entweder der Situation stellen oder fliehen.

Stress ist also eigentlich auch ein Mittel, um mit schwierigen Situationen besser umgehen zu können. Ein Mittel, um sich einer gewissen anstrengenden und schwierigen Situation besser stellen zu können. Meist ist eine Situation dann zwar stressig, wir haben höheren Puls und Blutdruck, aber nach dem Ablassen des Stresses haben wir oftmals eine unangenehme Situation erfolgreich gemeistert und mehr erreicht, als wir vorher gedacht hätten.

Nun gibt es solche Stresssituationen auch für die Politik oder der Politik nahestehende Organisationen, für die Verwaltung oder der Verwaltung nahestehende Unternehmen etwa. Stressig kann es oftmals werden, wenn das jeweilige Handeln kritisiert wird, wenn Fehler offensichtlich werden. Auch hier gibt es dann eine Vorbereitung auf eine Fight-or-Flight-Situation. Fehler zugeben, beheben oder doch lieber erst mal kleinreden? Häufig fällt die Entscheidung auf die Aufrechterhaltung des Status Quo, auch wenn es durchweg sehr anstrengend und – titelgebend – stressig sein kann, den Status Quo als richtig darzustellen.

Nur ist die ohnehin schon stressige Aufrechterhaltung des ungenügenden Status Quo auf lange Sicht gar nicht mal so sinnvoll oder gesund, wie ein paar Beispiele aus der Digitalisierung der letzten Tage zeigen.

Stand der Technik

„Stand der Technik“ ist eine wiederkehrende Formulierung im Gutachten von David Zellhöfer zum Datenatlas der Bundesdruckerei. Zellhöfer ist seines Zeichens Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Im Gutachten geht es aber nicht um die Beschreibung, dass der Datenatlas der Bundesdruckerei den Stand der Technik auch erreiche. Es geht wissenschaftlich aufbereitet darum, dass der Datenatlas eben nicht mal den Stand der Technik erreiche. Schlimmer noch, es sei dabei nicht mal der Stand der Technik von heute, sondern der Stand der Technik von vor knapp 40 Jahren.

Eine durchaus harte Kritik, beim genaueren Lesen des Gutachtens finden sich aber viele Anhaltspunkte, wie es besser ginge. Es wird umfangreich aufbereitet, an welchen Stellen Details der Umsetzung des Datenatlas diesen Stand der Technik unterschreiten und welche Umsetzungsalternativen es geben würde. Mit etwas Abstand betrachtet mag das Gutachten zwar nicht nett klingen – es liefert aber zahlreiche Verbesserungsvorschläge, um einen möglichen besseren Datenatlas schaffen zu können. Eigentlich.

Das Gutachten von Zellhöfer mag bei den Beteiligten zu sofortigem Statusstress geführt haben, anders wäre die Prüfung rechtlicher Mittel gegen das Gutachten nicht erklären zu gewesen. Fehler zugeben und diese ausmerzen – oder eben mit viel Aufwand jegliche Kritik am zweifelhaften Status abschmettern. Fight or flight. Statusstress.

Im Falle des Datenatlas und der Bundesdruckerei lässt sich aber nicht genau ermessen, wie viel mehr Aufwand dieser Statusstress am Ende ausmachen wird. Anders ist das bei der zweifelhaften Aufrechterhaltung veralteter IT-Systeme.

415 Prozent

In der letzten Woche wurde bekannt, dass der IT-Dienstleister des Landes Berlin, das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin, stark unterfinanziert ist. Zwei Kredite in Höhe von 40 Millionen Euro sind nötig gewesen, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Bemerkenswert daran ist auch, dass die Behörden, die beim Dienstleister Auftragsverhältnisse haben, mit 16,8 Millionen in der Miese stehen. Die finanzielle Lage des Kommunaldienstleisters ist also eigentlich düster, aber als Anstalt öffentlichen Rechts kann das ITDZ nicht so einfach pleitegehen wie normale kommerzielle Unternehmen.

Woher kommt das finanzielle Problem? Einerseits aus der schlechten Finanzlage von Kommunen und Ländern. Andererseits auch vom Statusstress, diesmal in Bezug auf IT-Systeme.

In der Verwaltung werden oftmals sehr viele unterschiedliche Fachverfahren betrieben, spezialisierte Programme für bestimmte Verwaltungstätigkeiten. Programme für das Meldewesen etwa oder Programme zur Verwaltung kommunaler Aufgaben wie der Abfallentsorgung. Beim ITDZ sammeln sich ganz schön viele unterschiedliche Fachverfahren, der Tagesspiegel [€] schreibt von 415 unterschiedlichen Fachverfahren, die Berliner Behörden laut Senatskanzlei nutzen würden.

Auffällig dabei: Das ITDZ gibt einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag im Jahr dafür aus, um die Risiken des Weiterbetriebs der Programme zu reduzieren, so ein Bericht der Chief Digital Officer (CDO) Martina Klement an das Berliner Abgeordnetenhaus. Die Kosten für die Risikoreduzierung des Betriebs liegen Klement zufolge bei durchschnittlich 415 Prozent der ursprünglichen Betriebskosten des jeweiligen Verfahrens. Statusstress. Die Aufrechterhaltung des Status Quo wird irgendwann wirtschaftlich so stressig, dass Weglaufen finanziell eigentlich gar nicht mehr funktioniert.

Bei der Beschönigung des nicht mehr funktionierenden Status Quo hilft dann auch keine kreative Antwortfindung seitens der Verwaltung auf Anfragen mehr. Kreativ hervorgetan hat sich etwa das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bei der Definition von Mehrfaktor-Authentifizierung. Neben einem ersten Faktor „Wissen“, einem Passwort, sei in der Verwaltung ja auch ein zweiter Faktor „Besitz“ vorhanden, weil Computersysteme „nur in Dienstzimmern zu benutzen“ seien, die mit einem Schließsystem gesichert seien. Schwammig wird die Definition dann dadurch, dass dazu auch Privatwohnungen für die „Telearbeit“ gehören sollen.

Mit anerkannten Regeln der Informationssicherheit hat das zwar nichts zu tun, aber irgendwie muss der Status Quo aufrechterhalten werden können. Die Informationssicherheit ist dabei aber zumindest gedanklich in der Überwindung von Statusstress bereits einen Schritt weiter, in Teilen jedenfalls.

Novellierung des Computerstrafrechts

In der Informationssicherheit gibt es in Deutschland schon länger immer wieder Beispiele von Statusstress auf Basis des Computerstrafrechts. Nach der Gesetzgebung um den sogenannten Hackerparagrafen kann seit 2007 das „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ unter Strafe gestellt werden. Auch wenn das erst einmal logisch klingt, führt dies in der Praxis von gutartigen, ethischen Hacker*innen immer wieder zu Problemen. Menschen also, die auf Sicherheitslücken hinweisen, ohne diese bösartig auszunutzen, damit diese geschlossen werden können und somit die Sicherheit steigt.

Da bereits die Vorbereitung von Hacks zu Strafen führen kann, kommt es durch den Hackerparagrafen zu absonderlichen Verurteilungen. Im Fall Modern Solutions etwa wurde ein gutartiger Hacker rechtskräftig verurteilt, weil er die entsprechende Firma darauf hinwies, dass ein Passwort unverschlüsselt in einer ausführbaren Datei einer Middleware-Software gespeichert war. Daraus erwuchs ein erhebliches Sicherheitsrisiko, weil mit diesem einen Passwort ein Zugriff auf die Daten aller Modern-Solutions-Kunden möglich war.

Statt eines Dankes für den Hinweis gab es eine Hausdurchsuchung sowie ein Strafverfahren. Die Verfassungsbeschwerde im Kontext des Falls wurde vor dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Eine weitere Form von Statusstress: Durch Strafverfolgung von gutartigen Hacker*innen werden Systeme keinen Deut sicherer, vielmehr werden Sicherheitshinweise im Rahmen von Coordinated Vulnerability Disclosure-Verfahren, wie etwa solchen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), erschwert. Der Status Quo wird auch hier mit viel Stress aufrechterhalten, sicherer werden Systeme dadurch nicht.

Allerdings findet im Kontext des Hackerparagrafen inzwischen ein Umdenken nach. In der letzten Legislatur wurde eine Novellierung des Computerstrafrechts im parlamentarischen Prozess zumindest begonnen, BSI-Präsidentin Claudia Plattner forderte im November eine rechtliche Absicherung von gutartigen Hacker*innen.

Wege zu einem stressfreien Leben

Es gibt also bereits erste Ansätze, besser mit Statusstress zurechtzukommen. Nur wird es in vielen Bereichen der Digitalisierung noch viele Anläufe eines besseren Umgangs mit Kritik und einer offenen Fehlerkultur brauchen, um im Moment der Kritik oder Fehlermeldung richtig mit dem aufkommenden Stress umzugehen. Oftmals ist es in den Momenten, in denen Statusstress entsteht, nämlich gar nicht so düster, wie Menschen oftmals meinen, die einen mangelhaften Status Quo verteidigen wollen.

Professoren wie David Zellhöfer schreiben keine mehr als 100-seitigen Gutachten, nur um stumpfe Kritik an Vorhaben wie dem Datenatlas zu äußern. Es geht auch in als harsch wahrgenommener Kritik um Impulse, Dinge besser zu machen. Das Infragestellen veralteter IT-Systeme in der Verwaltung und kritische Fragen zur IT-Sicherheit sind, auch wenn sie als hart empfunden werden, Fragen danach, wie unsere gemeinsame digitale öffentliche Daseinsvorsorge besser werden kann. Ethischen Hacker*innen, die sich Tage und Nächte Zeit nehmen, Sicherheitslücken in fremden Systemen zu finden und zu dokumentieren, geht es nicht ums Kaputtmachen, es geht darum, dass Systeme nicht von anderen, bösartigen Mächten angegriffen werden können.

Diese Erkenntnis ist oftmals nicht so einfach, sie ist aber der erste Schritt zu einem stressfreien digitalen Zusammenleben.


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Datenatlas der Bundesdruckerei: Verwaltungsmodernisierung von vorvorgestern

Von: Esther Menhard

Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.

der Titan Atlas, der auf seinen Schultern den Kosmos aus 0 und 1 trägt; im Hintergrund eine aufgehende Sonne; ein goldener Rahmen umfasst das Bild
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)

Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.

Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.

Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.

Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“

Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.

Großprojekt für datengetriebene Verwaltung

Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.

Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.

Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.

Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend

Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.

Ein alter monochromer Monitor
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich

Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.

Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.

Gefangen in proprietärer Software

Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.

Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.

Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.

Es drohen weitere Datensilos

Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.

Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.

Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.

Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte

Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.

Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“

„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“

Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.


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