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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Ab Februar gilt die Meldepflicht. Eigentlich.

Von: Anna Biselli
Ein fiktives Hassposting im Facebook-Stil. Enthält "Wir kriegen dich!", der Cursor zeigt auf "Gefällt mir"
VIelleicht strafbar? Dann müsste die Plattform den Post ans BKA melden (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Ab dem ersten Februar müssen große Anbieter sozialer Netzwerk potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA melden. Das entstammt einer Neuregelung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das bereits Mitte 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Ab Februar 2022 gilt nun die Meldepflicht.

In der Praxis verläuft der Start jedoch überaus holprig. Wir haben daher eine Übersicht erstellt: Was gilt (eigentlich)? Wer ist zur Meldung verpflichtet? Wer meldet wirklich? Und was ändert sich jetzt?

Die Rolle des BKA als Zentralstelle

Das BKA nimmt bei den Meldungen die Funktion einer Zentralstelle ein. Das bedeutet: Erfahren die Online-Anbieter von möglicherweise illegalen Inhalten auf ihrem Dienst, müssen sie diese an das BKA weiterleiten, mitsamt der IP-Adresse, von der diese gepostet wurden. Es geht dabei um vermutete Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellungen oder bestimmte Bedrohungen.

Das BKA prüft die Inhalte und kann bei den Internetanbietern wie Telekom oder Vodafone die Bestandsdaten zu der übermittelten IP-Adresse abfragen – also herausfinden, wer hinter einem Anschluss steckt. Soll ein Verfahren eingeleitet werden, gibt das BKA dieses an die entsprechenden Staatsanwaltschaften und Länderpolizeien weiter.

Das BKA rechne mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr, sagte ein Sprecher der Behörde dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man erwarte daraus rund 150.000 Strafverfahren. Um dieses Aufkommen zu bearbeiten, sollen in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.

Für wen gilt die neue Meldepflicht?

Die Regelung gilt für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzer:innen in Deutschland. Welche das konkret sind? Das für die Durchsetzung des NetzDG zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) führe keine abschließende Liste, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Februar 2021.

Transparenzberichte nach NetzDG hätten jedoch folgende Plattformen veröffentlicht, heißt es dort: Facebook, Twitter, Google+ (wurde 2019 eingestellt), YouTube, Instagram, Reddit, TikTok, Change.org und SoundCloud. Laut Ansicht des BfJ fallen auch Teile des Messengers Telegram unter die Regelung, aber der Betreiber kooperiert nicht. Deshalb laufen Bußgeldverfahren. Wir haben beim BfJ nochmals nachgefragt, welche Plattformen aktuell unter das NetzDG fallen und werden dies nachtragen, sobald wir eine Antwort erhalten.

Wer meldet ab 1. Februar wirklich?

Längst nicht alle Anbieter, die derzeit sonstigen Regeln aus dem NetzDG nachkommen, werden auch ab Februar Inhalte an das BKA melden. Denn es laufen mehrere Klagen gegen die Regelung. Den Anfang machte die Google-Tochter YouTube, bereits im vergangenen Juli reichte die Videoplattform eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein, gemeinsam mit einem Eilantrag. Facebook schloss sich YouTube an. In der vergangenen Woche zog TikTok nach, nun gab auch Twitter seine Klage bekannt. Wann das Verwaltungsgericht Köln in den Verfahren entscheidet, ist derzeit nicht absehbar.

Eine aufschiebende Wirkung haben die Verfahren zwar nicht, das Justizministerium sicherte jedoch im August zu, dass man Facebook und Google vorerst nicht zur Meldung zwingen würde, solange es keine Entscheidung in den Eilverfahren gebe.

Start mit „Alternativszenario“

Wie das BKA gegenüber dem Spiegel sagte, habe sich bisher keine der großen Plattformen „technisch“ an die Schnittstelle des BKA angebunden. Was passiert also am 1. Februar überhaupt?

Laut Recherchen des Spiegel startet zunächst ein „Alternativszenario“. Die Meldungen an die ZMI kommen dann noch nicht von den großen Plattformen, sondern aus anderen Projekten, etwa aus der Meldestelle von Hessen gegen Hetze. Dort können Nutzer:innen Hassrede melden. Die IP-Adressen der Inhalteerstellenden bekommen die BKA-Beamt:innen dadurch aber nicht. Sie müssen also selbst ermitteln, wer hinter einem Posting steckt, wenn es sich tatsächlich als strafbar herausstellt. Oder auf die Kooperation der Anbieter hoffen.

Die Kritik an der Meldepflicht

Streit um die Meldepflicht gab es bereits während des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte damals, dass Daten wie die IP-Adresse erhoben und gespeichert werden sollen, bevor ein Anfangsverdacht überhaupt geprüft wurde. Darin liegt die Sorge, dass die Daten vieler Menschen beim BKA landen, auch wenn sich herausstellt, dass sie nichts Illegales getan haben.

Ähnlich argumentieren die Plattformen in ihren Klagen. Dem Spiegel sagte ein Vertreter von Twitter, dass die Weitergabe „private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt.“

Kritik gibt es nicht nur an den rechtlichen Bedingungen, sondern auch bei der praktischen Umsetzbarkeit. Denn die 150.000 vermuteten Strafverfahren betreffen nicht nur das BKA, dafür braucht es auch Länderpolizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte – und die könnte die Menge der Verfahren quantitativ überfordern. Der Deutsche Richterbund fordert daher neue Stellen – und zwar viele. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: „Um den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Netz flächendeckend zu erhöhen, braucht es bundesweit sicher einige hundert zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter.“


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Debatte: Der Sinn von Dislike-Buttons – das sagt die Wissenschaft

Von: Sebastian Meineck
Ein Daumen nach oben und ein Daumen nach unten
Likes zählen, Dislikes aber nicht? Einige YouTube-Nutzer:innen finden das daneben (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash/ Jan Antonin Kolar, Bearbeitung: netzpolitik.org

Sollte es öffentlich sichtbar sein, wie viele Menschen einen Online-Beitrag schlecht finden? YouTube findet: Nein. Ende 2021 hat die Plattform entschieden, die Anzahl der Dislikes auszublenden. Dazu gibt es viel Gesprächsbedarf. Ein Meinungsstück des Autors zu dem Thema gehörte vergangenes Jahr zu den meist kommentierten netzpolitik.org-Artikeln.

Likes und Dislikes sind eine spezifische Art von Feedback. Mit solchen Funktionen können große Plattformen die öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung von Milliarden Menschen in Bahnen lenken. Welche Art von Meinung wird überhaupt abgefragt, welche ist für alle sichtbar?

Zumindest YouTube hat sich dafür entschieden, negatives Feedback nicht mehr öffentlich zu zählen. Was das bei Nutzer:innen auslöst, hat nun eine aktuelle Umfrage untersucht. Auch davor gab es Forschung zu Online-Bewertungssystemen wie den erhobenen und gesenkten Daumen.

Umfrage offenbart ahnungslose Mehrheit

Anfang Januar hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov Direct mit mehr als 1.000 Menschen in den USA über Dislikes auf YouTube gesprochen. Der Auftrag dafür kam vom US-Magazin Variety. Fast alle Befragten nutzten demnach YouTube. Das zeigt einmal mehr, wie verbreitet die größte Videoplattform der Welt ist.

Überraschung: Nur rund ein Drittel (34 Prozent) der befragten YouTube-Nutzer:innen hat laut Variety überhaupt mitbekommen, dass die Anzahl der Dislikes nicht mehr öffentlich sichtbar ist. Offenbar gibt es eine ahnungslose Mehrheit, die sich zumindest bisher nicht um das Thema gekümmert hat.

Die rund 270 Menschen, die etwas von den entfernten Dislike-Zahlen wussten, sollten weitere Fragen beantworten. Etwa, ob sie durch die entfernten Dislike-Zahlen geneigt sind, weniger Videos zu schauen. Für rund die Hälfte dieser Befragten (49 Prozent) macht das laut Umfrage keinen Unterschied. Immerhin rund vier von zehn (41 Prozent) sagen, sie seien durch die entfernten Dislike-Zahlen weniger geneigt, Videos zu schauen. 45 Prozent sagen zudem, sie sind weniger geneigt, Likes, Dislikes oder Kommentare zu hinterlassen.

Bei der Umfrage wurde anscheinend nicht ermittelt, ob die Befragten die Änderung bei YouTube nun gut oder schlecht finden. Trotzdem lässt sich etwas aus der Umfrage ziehen: Neben einer ahnungslosen Mehrheit gibt es eine Gruppe von Nutzer:innen, für die entfernte Dislike-Zahlen durchaus einen Unterschied machen.

Daumen hoch für fünf Sterne

Öffentlich sichtbare Dislikes sind nur eines von vielen Feedbacksystemen auf Online-Plattformen. Viele Anbieter verzichten auf eigene Knöpfe und Zähler für negatives Feedback. Auf Twitter, TikTok und Instagram gibt es beispielsweise Herzen. Facebook bietet neben dem Daumen nach oben fünf Emoji-Reaktionen – aber keinen Daumen nach unten.

Eine Skala von eins bis fünf Sternen gibt es für Orte auf Google Maps, für Apps im App Store und Google Play Store und für Produkte auf Amazon. Für Filme in der Internet Movie Database (IMDb) sind es sogar bis zu zehn Sterne. Bei Reddit gibt es Up- und Downvotes. Die meistbesuchten Pornoseiten Deutschlands, xHamster und Pornhub, haben Zähler für „Daumen hoch“ und „Daumen runter“. Für Beiträge auf Telegram-Kanälen gibt es keinen fest eingerichteten Button.

Eine Besonderheit gibt es bei Spotify: Bevor Hörer:innen eine Podcast-Bewertung von eins bis fünf Sternen abgeben können, müssen sie den Podcast in der App gehört haben. Ist das nicht der Fall, kommt ein Popup-Fenster mit dem Hinweis: „Hör dir ein paar Folgen an und gib dann dein Feedback ab“.

Screenshot von Spotify-Popup, das Nutzer:innen bittet, vor einer Bewertung zuerst den Podcast zu hören
Erstmal reinhören – Spotify geht gegen impulsive Bewertungen vor. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Spotify

Für eine Fachkonferenz haben US-Forschende im Jahr 2010 untersucht, was rund 350 Proband:innen von verschiedenen Feedbacksystemen halten. Untersucht wurden fünf Ansätze: Ein eindimensionales „Mag ich“, ein binäres „Daumen hoch / Daumen runter“, fünf Sterne – und eine Skala von bis zu 100 Punkten. Das Ergebnis: Feedback mit bis zu fünf Sternen fanden die meisten Proband:innen (83 Prozent) zufriedenstellend. Kurioserweise hatte YouTube vor der Einführung von Likes und Dislikes im Jahr 2009 genau dieses Feedbacksystem.

Eher gespalten waren die Proband:innen bei „Daumen hoch / Daumen runter“ (54 Prozent Zustimmung). Am wenigsten beliebt war das Feedbacksystem mit bis zu 100 Punkten, das mochten 57 Prozent der Proband:innen nicht. Mit dem eindimensionalen „Mag ich“ waren 47 Prozent unzufrieden.

Was ein Dislike-Button bei Nutzer:innen auslöst

Fans der öffentlichen Dislike-Zahl auf YouTube vermissen wohl vor allem eines: Anhand der Dislike-Zahl lasse sich auf einen Blick abschätzen, ob ein Video gut oder nutzlos ist, beispielsweise bei Tutorials. Diese Ansicht wird in zahlreichen Reaktionen von Nutzer:innen und YouTuber:innen geäußert.

Im Jahr 2012 haben Forschende der HU Berlin und der Uni Potsdam ein Paper veröffentlicht, das sich mit der Wirkung von Dislikes befasst. 653 Proband:innen haben mitgemacht. Gezeigt wurden ihnen Fotos von einem Burgerrestaurant, einem Gebrauchtwagenhändler und einem Wasserenthärter. Dann sollten sie deren Qualität einschätzen. Als zusätzliches Kriterium fügten die Forschenden den Fotos mal mehr, mal weniger Likes hinzu sowie eine Mischung aus Likes und Dislikes.

Kaum überraschend schätzten die Proband:innen die Qualität der Produkte als höher ein, wenn sie viele Likes hatten – und weniger hoch bei wenigen Likes. Komplexer wurde es, als Proband:innen sowohl Likes als auch Dislikes gezeigt bekamen. Aus der Studie ging hervor: Dislikes können ein Zeichen von Qualität sein. Die Proband:innen fanden etwa ein Produkt mit wenigen Likes besonders positiv, wenn es auch ein paar Dislikes hatte.

Screenshot aus der Studie über die Wirkung von Dislikes. Ein Burger-Restaurant mit Likes sowie mit Likes und Dislikes.
Ob die Burger wohl schmecken? Der Studie zufolge können ein paar Dislikes diesen Eindruck verstärken. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Like versus dislike. How Facebook's like-button influences people's percetpion of product and service quality/ Humboldt-Universität Berlin, Uni Potsdam

„Dies mag kontraintuitiv erscheinen“, heißt es in dem Papier, lasse sich aber gut erklären. Die negativen Signale durch die Dislikes würden Glaubwürdigkeit schaffen und damit die positive Wirkung der Likes verstärken. Dieser Effekt ließ sich aber nicht immer beobachten. Wenn die Anzahl der Likes bereits sehr hoch war, hatte das Hinzufügen einiger Dislikes der Studie zufolge keine auffällige Wirkung mehr.

Eher schwer einzuordnen waren die Reaktionen der Proband:innen auf Fotos mit sehr vielen Dislikes. Hier gab es überraschenderweise „keinen negativen Effekt auf die Wahrnehmung der Produktqualität“, heißt es in der Studie. Dabei hätten die Forschenden erwartet, dass viele Dislikes zu einer negativen Einschätzung führen. In ihrem Fazit schreiben sie, insbesondere für die Wirkung höherer Mengen Dislikes brauche es weitere Untersuchungen.

Einzelne Studien wie diese können Hinweise geben, aber auch nicht mehr. Für sichere Aussagen braucht es mehr Forschung. Die Studie von damals lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf YouTube heute übertragen: Andere Plattform, anderes Jahrzehnt. Zumindest zeigt sie, dass Dislikes wohl einen Unterschied machen können, wie Nutzer:innen etwas bewerten.

Ausgeblendete Likes, ausgeblendete Eigeninteressen

Über solche Studien mit ein paar Hundert Proband:innen können die großen Online-Plattformen nur müde lächeln. Die Anzahl der Teilnehmenden ist ein Witz im Vergleich zu den Abermillionen Nutzer:innen, deren Verhalten Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok täglich auswerten können. Nur teilen sie ihre internen Beobachtungen ungern mit der Außenwelt. Und wenn sie es tun, dann kann man sich auf die Informationen nicht unbedingt verlassen.

Im Jahr 2019 hat etwa Instagram probeweise bei vielen Nutzer:innen die Anzahl von Likes ausgeblendet, angeblich um das Wohlbefinden zu erhöhen. Das passte zur öffentlichen Debatte darüber, dass sich vor allem junge Menschen auf Instagram anhand von Likes vergleichen und großen, sozialen Druck empfinden. Die Studienlage dazu ist nicht eindeutig, weist aber in eine Richtung. Zumindest gibt es eine Reihe von Meta-Studien, die einen Zusammenhang zwischen Nutzung sozialer Medien und Symptomen von Depression zeigen. In Meta-Studien sichten und vergleichen Forscher:innen viele einzelne Studienergebnisse miteinander.

Ende 2021 wurden interne Informationen über das Experiment mit den ausgeblendeten Instagram-Likes bekannt. Sie stammten aus den sogenannten Facebook Files, einem umfassenden Leak von Dokumenten aus dem Konzern. Demnach hätten Untersuchungen von Facebook schon sehr früh gezeigt, dass das Ausblenden der Likes allein keine positive Wirkung auf Teenager hätte. Eine interne Notiz habe aber andere Vorteile der Aktion hervorgehoben, wie das Wall Street Journal berichtete: und zwar ein positiver Eindruck bei Eltern und Nachrichtenmedien.

Generell wird ein gewinnorientiertes Unternehmen kaum solche Entscheidungen treffen, ohne die öffentliche Wahrnehmung zu berücksichtigen – und natürlich den eigenen Profit. Einige Facebook-Nutzer:innen träumen seit 2009 von einem Dislike-Button und bekommen keinen. Dahinter steckt wohl auch das Interesse von Facebook, die eigenen Werbekund:innen vor Empörungswellen zu schützen.

Antworten gibt es bestimmt, aber unter Verschluss

Auch YouTube muss sich nach der Ausblendung der Dislike-Zahlen den Vorwurf gefallen lassen, nicht alle Gründe auf den Tisch gelegt zu haben. Offiziell sollen dadurch organisierte Hasswellen für Nutzer:innen verhindert werden. Eine Begründung, die YouTube-Chefin Susan Wojcicki jüngst in einem Blogpost bekräftigt hat. Kritiker:innen sahen in der Abschaffung der Dislike-Zahl auch eine Reaktion auf die Dislike-Welle für ein Video, das YouTube selbst veröffentlicht hat. Der Jahresrückblick „YouTube Rewind 2018“ wurde mit mehr als 19 Millionen Dislikes das meistkritisierte Video der Plattform. Das sei aber kein Grund für das Ausblenden der Dislike-Zahlen gewesen, wie YouTube etwa der BBC mitgeteilt hat.

Die fundiertesten Antworten über die Wirkung von Dislikes und anderen Funktionen auf Nutzer:innen haben wohl die Plattformen selbst. Sie könnten öffentlich diskutiert werden, wenn unabhängige Forschung einen Zugang zu den internen Daten bekäme. Daran haben die Plattformen wohl wenig Interesse. Sie wehren sich teilweise sogar gegen das Auswerten öffentlich einsehbarer Daten. Wie unter anderem der britische Guardian, die New York Times und Heise Online berichteten, hat etwa Facebook in mehreren Fällen Datensammlungen von Wissenschaftler:innen vereitelt. Als zentralen Grund nennt der Konzern den Schutz der Privatsphäre.

Eine Änderung könnte das geplante Digitale-Dienste-Gesetz der EU bringen. Es sieht vor, dass große Plattformen Forscher:innen Zugang zu ihren Daten geben, zumindest so lange Geschäftsinteressen und vertrauliche Informationen geschützt bleiben. Welche Erkenntnisse das Gesetz in Zukunft möglich macht, ist Spekulation. Zumindest hätten Konzerne einigen Spielraum, um potenziell unangenehme Forschungen zu bremsen.


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