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Videoüberwachung und Staatstrojaner: Berliner Landesregierung will Befugnisse der Polizei ausweiten

Von: Markus Reuter

Die schwarz-rote Koalition im Land Berlin setzt ihre „Law & Order“-Politik weiter fort. Nun sollen Videoüberwachung und der Einsatz von Staatstrojanern bei der Polizei ausgeweitet werden.

Polizisten mit Helmen, in denen sich Blaulicht spiegelt.
Polizisten beim 1. Mai in Berlin. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

CDU und SPD wollen die Polizei im Land Berlin mit mehr Befugnissen ausstatten. Nach Informationen des RBB haben sich die Koalitionäre am vergangenen Wochenende auf eine Novelle des Berliner Polizeigesetzes geeinigt. Die Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) steht in einer Reihe mit zahlreichen Maßnahmen, mit denen in der Hauptstadt mehr Überwachung eingeführt und Grundrechte abgebaut werden sollen.

Laut dem RBB-Bericht soll das neue Polizeigesetz an verschiedenen Punkten mehr Überwachung bringen. So will die Koalition Videoüberwachung an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten, zu denen in Berlin auch Parks gehören werden, dauerhaft legalisieren. Zusätzlich zu dieser Form der Überwachung soll in Zukunft auch die automatische Erkennung von Verhaltensmustern mittels „Künstlicher Intelligenz“ erlaubt werden. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben sollen Aufnahmen aus der Videoüberwachung in Zukunft 72 statt 48 Stunden aufgehoben werden dürfen.

Bei der Telekommunikationsüberwachung soll die Nutzung von Staatstrojanern durch die Polizei ausgeweitet werden. Der verstärkte Einsatz der Hacking-Tools, mit denen Behörden heimlich IT-Geräte wie Smartphones infiltrieren und überwachen können, hatte sich schon im Koalitionsvertrag angekündigt. Bereits seit 2017 darf jede Polizei in Deutschland Staatstrojaner wie eine normale Telefonüberwachung einsetzen. In der Novelle geht es nun darum, dass die Polizei die Hacking-Werkzeuge bereits zur Abwehr von Straftaten nutzen soll – also schon, bevor eine Straftat begangen wurde.

Kritik daran kommt aus der Opposition von Linken und Grünen. „Statt die Alltagsnöte der Polizei zu adressieren, werden mit der Novelle neue Befugnisse und Aufgaben geschaffen, die vor allem Sicherheit simulieren“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco gegenüber dem RBB. Linken-Innenpolitiker Niklas Schrader wirft der Koalition laut dem Bericht vor, dass sie „jegliches Maß beim Schutz der Grundrechte verloren“ habe.

Grundrechtseinschränkungen in verschiedenen Bereichen

Zuletzt hatte die Berliner Koalition auch die Einführung des Staatstrojaners für den Landesverfassungsschutz auf den Weg gebracht und insgesamt bei der Novelle des Berliner Landesverfassungsschutzgesetzes Transparenz und Kontrolle zurückgefahren sowie die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes ausgebaut.

Auch an das Versammlungsrecht will die mittlerweile in der Wählergunst stark abgesackte Koalition ran. CDU und SPD haten sich eine Evaluation des bisher liberalen Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes in den Koalitionsvertrag geschrieben. Dies ist nun der Türöffner für mögliche Einschränkungen. Erklärtermaßen will die Koalition die „öffentliche Ordnung“ wieder als Grund ins Versammlungsgesetz aufnehmen, auf Basis dessen sich Demonstrationen einschränken lassen. Vertreter:innen der Koalition fordern, das „Versammlungsrecht so restriktiv ausgestalten, wie es das Grundgesetz zulässt“.


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Wahlprüfsteine: Parteien definieren, wer relevant ist

Von: Anna Biselli

Wahlprüfsteine sind eine Möglichkeit, schnell einen Überblick zu den Positionen von Parteien zu bekommen. Doch in diesem Jahr darf nur ein exklusiver Club aus 30 Organisationen und Verbänden Fragen stellen. Digitalpolitische Gruppen fehlen komplett. Wie die Auswahl zustande kam, beantworten die Parteien nicht.

Ein klassischer Prüf- bzw. Probierstein in einer Holzkiste.
Prüfsteine werden eigentlich zum Prüfen von Edelmetallen genutzt. CC-BY-SA 3.0 jcw

Die Wahlprogramme der größeren Parteien haben in der Regel mehr als 50 Seiten. Wer sich da informieren will, was zu ihm passt, muss jede Menge lesen. Abhilfe schaffen da verschiedene Wahl-o-Maten und Wahlprüfsteine. Sie fragen knapp die Positionen der Parteien zu Themen ab und stellen sie übersichtlich dar.

Der prominenteste Wahl-o-Mat stammt sicherlich von der Bundeszentrale für politische Bildung. Aber auch viele andere Organisationen und Verbände beleuchten vor Wahlen, wie Parteien zu bestimmten Aussagen stehen.

Dieses Jahr ist wenig Vorbereitungszeit bis zum Urnengang am 23. Februar, der Wahlkampf erfolgt im Schnelldurchlauf. Und weil die Parteien unter Zeitdruck stehen, werden sie nicht mehr beliebig viele Prüfsteine und Wahl-o-Mat-Fragen beantworten.

Nur 30 Organisationen dürfen Wahlprüfsteine einsenden

So steht beispielsweise auf der Website der SPD, man habe sich mit den anderen demokratischen Parteien auf ein Vorgehen geeinigt: „Es besagt im Wesentlichen, dass wir dieses Mal nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen beantworten werden.“ Auch Wahl-o-Mate werden nur begrenzt bedient. Diese Formulierung findet sich inhaltsgleich auch bei den Linken.

Erstellt hätten die Liste die Generalsekretär:innen und Bundesgeschäftsführenden von CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken und FDP. Auf die Liste der Organisationen für die Wahlprüfsteine haben es nach Informationen von netzpolitik.org 30 Verbände und Organisationen geschafft:

  • Polizeigewerkschaft
  • Deutscher Bauernverband DBV
  • Handelsverband Deutschland HDE
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken
  • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (VBW)
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband)
  • Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Verband der chemischen Industrie (VCI)
  • Die Familienunternehmer
  • Bundesverband der Freien Berufe
  • Zentraler Immobilienausschuss (ZIA)
  • Gesamtmetall
  • VDA
  • Deutscher Naturschutzring (DNR)
  • BUND/Nabu
  • Pro Asyl
  • Deutscher Frauenrat
  • VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.)
  • Oxfam
  • Seebrücke
  • Mieterbund
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutscher Hanfverband
  • Sozialverband VdK
  • Deutschland Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Deutscher Fußball-Bund (DFB)
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Viele Wirtschafts- und Berufsverbände

Rund die Hälfte davon sind Wirtschafts- und Berufsverbände, die übrigen lassen sich anderen zivilgesellschaftlichen Interessensvertretungen zuordnen. Doch die „gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums“ sucht man in der Auswahl vergebens. Es fehlen Organisationen, die sich schwerpunktmäßig mit netz- und digitalpolitischen Fragen befassen, auch andere Bereiche kommen unter die Räder.

Nicht repräsentiert sind beispielsweise explizit kulturpolitische Gruppen oder Vereine, die sich für die Rechte von trans Personen oder gegen rechtsradikale Bestrebungen für Demokratieförderung einsetzen. Klar: Dass auf der Liste vertretene Gruppe diese Themen mitbehandeln, ist wahrscheinlich. Eine schwerpunktmäßige Betrachtung wird dabei aber aller Voraussicht nach fehlen.

Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des digitalpolitischen Vereins D64 und kritisiert die Lücke bei Organisationen, die zivilgesellschaftliche netzpolitische Interessen vertreten: „So wird es für die Zivilgesellschaft nicht nur schwieriger, Wähler*innen darüber zu informieren, wie sich die Parteien zu Kerndebatten wie Vorratsdatenspeicherung, Gesichtserkennung oder die Digitalisierung des Gesundheitssystems positionieren. Die Liste spricht auch Bände darüber, welche Interessen in Deutschland im Jahr 2025 als relevant und legitim angesehen werden, und welche nicht.“

Bei der Bundestagswahl 2021 gehörte D64 zu den Organisationen, die in ihrem „Digital-Thesen-Check“ die Antworten der Parteien auf ihre Wahlprüfsteine genutzt hatten, um deren Positionen darzustellen – von digitaler Bildung bis hin zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

„Wahlprüfsteine als Mittel der inhaltlichen Auseinandersetzung ernst nehmen“

Auch der aus Reihen der FDP gegründete netzpolitische Verein LOAD hatte zur letzten Bundestags- und Europawahl eigene Wahlprüfsteine erstellt. Die LOAD-Vorsitzende Teresa Widlok betont, wie aufwändig und gleichzeitig wichtig dieses Instrument ist: „Als ehrenamtliche Organisation bedeutet das für uns jedes Mal viel Arbeit in der Vorbereitung und Auswertung. Aber wir sind von der Arbeit überzeugt, weil wir glauben, dass digitalpolitisch interessierte Wählerinnen und Wähler ein gutes Informationsangebot verdient haben.“

Zu den ausgewählten Gruppen gehört LOAD bei der anstehenden Bundestagswahl jedoch nicht. Zu der Gesamtauswahl schreibt Widlok gegenüber netzpolitik.org: „Es passt ganz und gar nicht zur angeblichen Priorität der Digitalisierung in den Wahlprogrammen der Parteien, dass Digitalpolitik bei den Wahlprüfsteinen so lieblos behandelt wird.“ Der Verein hofft, „dass Wahlprüfsteine in Zukunft als Mittel der kritischen inhaltlichen Auseinandersetzung wieder ernster genommen werden“.

Wer bestimmt, wer relevant ist?

Tom Jennissen vom Verein Digitale Gesellschaft versteht zwar, dass Ressourcen und Zeit knapp sind. Er hält die nach unklaren Kriterien erstellte Liste aber für ein Problem und kritisiert, dass „die Parteien anmaßen darüber bestimmen zu wollen, wer als relevant genug gelten kann, mit Antworten beglückt zu werden.“

Er kündigt an, dass man die Parteien daher „umso mehr an ihrem tatsächlichen Handeln in der zu Ende gehenden Legislaturperiode messen“ werde. „Das wird weder für die Unionsparteien mit ihrer rassistischen Hetze und ihrem harten Insistieren auf Vorratsdatenspeicherung und anderen dystopischen Überwachungsfantasien, noch für die Parteien der ehemaligen Ampelkoalition besonders schmeichelhaft ausfallen, deren sogenanntes ‚Sicherheitspaket‘ wir ebenso wenig vergessen werden wie das Desaster der Gesundheits- und Verwaltungsdigitalisierung – von ihrer menschenfeindlichen Migrationspolitik ganz zu schweigen.“

Wie ist die Liste zustande gekommen? Die Organisationen auf der Liste wissen es offenbar teils selbst nicht. Einen Bewerbungsprozess oder ähnliches habe es nicht gegeben. Wir haben die beteiligten Parteien nach den Auswahlprozessen gefragt. Ebenso wollten wir unter anderem wissen, was passiert, wenn eine nicht-gelistete Organisation eigene Prüfsteine schickt. Eine Antwort bekamen wir auf diese und andere Fragen bisher von keiner der Parteien.

Update, 15:08 Uhr – Aus der SPD-Pressestelle heißt es: „Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass weitere Details zum angepassten Verfahren in dieser besonderen Situation Teil des vertraulichen Abkommens zwischen den Parteien sind.“


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