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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

Von: Carla Siepmann

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Eine Faust vor einer weißen Wand.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.


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Außergerichtliche Einigung: YouTube zahlt 25 Millionen US-Dollar an Trump

Von: Tomas Rudl

Erneut gibt ein milliardenschwerer Medienkonzern kampflos einen Rechtsstreit mit Donald Trump auf. Weil YouTube den Account des US-Präsidenten vor Jahren gesperrt hatte, zog dieser vor Gericht. Die Videoplattform hätte den Fall wohl gewonnen, doch YouTube überweist Trump lieber 25 Millionen US-Dollar aufs Konto.

Offenkundig will sich YouTube bei Trump einschleimen und gibt kampflos ein Gerichtsverfahren verloren. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno Bode

Mit Alphabet knickt ein weiterer Medienkonzern vor US-Präsident Donald Trump ein. In einem außergerichtlichen Vergleich hat sich das US-Unternehmen, zu dem unter anderem Google und Youtube gehören, darauf geeinigt, knapp 25 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Damit geht ein weiterer Rechtsstreit rund um die Moderation von Inhalten im Internet ohne richterliches Urteil und zugunsten Trumps zu Ende.

Der Löwenanteil, 22 Millionen US-Dollar, soll laut Gerichtsdokumenten an Trump gehen, um damit den pompösen Umbau eines Ballsaals im Weißen Haus zu finanzieren. Den Rest der Summe, 2,5 Millionen US-Dollar, teilen sich die Mitkläger:innen auf, darunter die rechtsnationalistische American Conservative Union und die für Verschwörungserzählungen bekannte Autorin Naomi Wolf. YouTube selbst räumt den Unterlagen zufolge keine Schuld ein.

Die Klage stammt aus dem Oktober 2021. Nach dem Sturm des US-Kapitols durch Trump-Getreue hatten YouTube und andere soziale Netzwerke eine Reihe an Accounts gesperrt, unter anderem den von Donald Trump. US-Konservative versuchten damals mit allen Mitteln, die formelle Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden zu verhindern. Dazu verbreiteten sie auf allen erdenklichen Kanälen Lügen und Desinformation, was schließlich in die gewaltsame, aber letztlich erfolglose Erstürmung des Parlamentsgebäudes mündete.

Begründet hatten die Tech-Konzerne die Account-Sperren mit der Gefahr von Gewalt, die von den Nutzer:innen ausgehen würde. Trump und andere Konservative, die damals von den Online-Diensten geflogen waren, sahen sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.

Mit fragwürdigen Klagen zum Erfolg

Jurist:innen räumten den Klagen allerdings nur geringe Erfolgsaussichten ein: Das in der sogenannten „Section 230“ gesetzlich verankerte Providerprivileg gibt den Online-Diensten freie Hand bei der Moderation von Inhalten. Zugleich garantiert ihnen die US-Verfassung, dass sie ihre Produkte weitgehend uneingeschränkt ausgestalten können. Ein Anbieter wie YouTube kann in seinen Nutzungsbedingungen beispielsweise das Hochladen mutmaßlich pornographischer oder terroristischer Inhalte untersagen.

In den vergangenen Jahren haben viele Online-Dienste ihre Moderationsregeln wieder gelockert und lassen wieder mehr Desinformation und fragwürdige Inhalte zu. Die Accounts von Trump hat sein politischer Verbündeter Elon Musk gleich nach seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, inzwischen zu X umbenannt, im Jahr 2022 wieder hergestellt.

Alphabet und Meta zogen im Jahr darauf nach, zudem ist Hetze gegen ganze Menschengruppen oder Desinformation über Impfungen auf Instagram, Facebook und YouTube wieder erlaubt. Trump selbst hat sich von den Diensten mittlerweile unabhängig gemacht und verbreitet seine Botschaften vornehmlich auf seinem eigenen Netzwerk „Truth Social“ oder in rechten TV-Kanälen wie Fox News.

Ein Kniefall nach dem anderen

Ähnlich gelagerte Verfahren hatten andere Online-Dienste ebenfalls nicht bis zum Ende durchgefochten: Anfang des Jahres zahlte Meta 25 Millionen US-Dollar an Trump, Elon Musks X kam mit 10 Millionen US-Dollar davon. Gegenüber der New York Times bezeichnete der Jura-Professor Carl Tobias diese Kniefälle als Versuch, Einfluß bei der US-Regierung einzukaufen. Es scheint, als wollten sich die Unternehmen bei der Trump-Administration einschmeicheln, so Tobias – völlig ohne Not: „Das Recht war auf ihrer Seite“.

Allein in ihrem offenkundigen Bestreben, sich mit Trump gutzustellen, bleiben die Online-Dienste nicht. Mutmaßlich aus Sorge, bei geplanten Firmenfusionen Probleme mit gleichgeschalteten Regulierungsbehörden zu bekommen, hat sich etwa der US-Medienriese Paramount im Sommer bereit erklärt, Trump außergerichtlich 16 Millionen US-Dollar zu zahlen. In vorauseilendem Gehorsam hatte ABC noch vor Trumps Amtsantritt 15 Millionen US-Dollar an ihn überwiesen.

Der steigende Druck auf die Medienlandschaft macht sich zunehmend bemerkbar. Zuletzt verschwand der Talkshow-Moderator Jimmy Kimmel vorübergehend von den TV-Bildschirmen, weil er sich nach der Ermordnung des rechtsradikalen Charlie Kirk kritisch über das rechte Biotop in den USA geäußert hatte. Sein CBS-Konkurrent Stephen Colbert hat seine Sendung bereits im Juli verloren. Einen Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Übernahme durch Paramount hatten die Eigentümer:innen jedoch zurückgewiesen. Ausschlaggebend seien einig und allein „finanzielle Gründe“ gewesen. Auch im Online-Bereich gab es jüngst eine lang umkämpfte und umstrittene Übernahme: Das US-Geschäft der aus China stammenden Video-Plattform TikTok soll an ein Konsortium aus Trump-Verbündeten verkauft werden.


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Gesundheitsdigitalisierung am Limit: Warum es bei der elektronischen Patientenakte noch immer hakt

Von: Daniel Leisegang

Die elektronische Patientenakte soll das Herzstück der Gesundheitsdigitalisierung sein – ein zentraler Speicher für Diagnosen, Rezepte und Befunde, leicht zugänglich für Versicherte. Ab dem 1. Oktober müssen alle Praxen, Apotheken und Krankenhäuser die digitale Akte nutzen. Doch der ePA-Start stockt gewaltig.

Ein rotleuchtendes Neonherz hinter einem Gitter vor dunklem Hintergrund
Die elektronische Patientenakte gilt als Herzstück der digitalen Gesundheitsversorgung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Olivier Collet

Die elektronische Patientenakte (ePA) erreicht einen neuen Meilenstein: Ab dem 1. Oktober sind alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen und dort Diagnosen, Behandlungen und Medikationen zu hinterlegen. Wer das nicht tut, muss schon bald mit Sanktionen wie Honorarkürzungen rechnen.

Während der Einführungsphase seit Jahresbeginn war die Nutzung der ePA für alle Leistungserbringer noch freiwillig. Seit Januar haben die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprachen, eine digitale Akte angelegt. Zeitgleich startete in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens die Pilotphase, um die Anwendung zu testen. Ab Ende April wurde die ePA dann schrittweise bundesweit ausgerollt.

Trotz des mehrmonatigen Vorlaufs ist die digitale Patientenakte noch längst nicht im Alltag der medizinischen Versorgung angekommen. Unklar ist nicht nur, wie gut die ePA gegen Cyberangriffe geschützt ist, sondern auch die technische Umsetzung in vielen Praxen und Kliniken stockt. Zudem nutzt bislang nur ein Bruchteil der Versicherten die ePA aktiv, obwohl sie als patientenzentrierte Akte konzipiert ist.

Alles sicher?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält dennoch am Fahrplan fest. Mit Blick auf die Sicherheit verweist das Ministerium auf Anfrage von netzpolitik.org auf das Maßnahmenpaket, das bereits zum Rollout im Mai umgesetzt worden sei. So seien unter anderem Sicherheitslücken geschlossen sowie „Monitoring und Anomalie-Erkennung“ ausgeweitet worden. Gezielte Angriffe auf einzelne Akten seien zwar nie ausgeschlossen, so das Ministerium weiter. „Ein solcher Angriff ist jedoch mehrschichtig und hat eine Vielzahl an Hürden.“ Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt das „verbleibende Restrisiko“ auf Nachfrage „nach wie vor als technisch beherrschbar ein“.

Die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl zeigt sich hier allerdings deutlich skeptischer. Ihr reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um Vertrauen in die Sicherheit der ePA zu haben. Gegenüber netzpolitik.org kritisiert Kastl „intransparente Anpassungen im Hintergrund, keine Aufklärung über Restrisiken, nicht einmal ausreichende Kommunikation innerhalb der Gematik, speziell im Kontext der elektronischen Ersatzbescheinigung“. Diese Ersatzbescheinigung ist dann relevant, wenn Patient:innen ihre elektronische Gesundheitskarte nicht dabei haben oder diese nicht eingelesen werden kann.

Kastl, die bei netzpolitik.org regelmäßig eine Kolumne schreibt, verweist bei den Anpassungen auf ein Angriffsszenario, das sie gemeinsam mit Martin Tschirsich im Dezember vergangenen Jahres demonstriert hatte – nur zwei Wochen vor der Pilotphase. Zum bundesweiten Rollout der ePA wenige Monate darauf hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zwar versichert, dass die Patientenakte sicher sei. Doch prompt gelang es Kastl und Tschirsich erneut, den erweiterten Schutz der ePA auszuhebeln.

Kastl fordert, dass es „eine unabhängige und belastbare Bewertung der demonstrierten Sicherheitsrisiken, eine transparente Kommunikation von Risiken gegenüber Betroffenen sowie einen offenen Entwicklungsprozess über gesamten Lebenszyklus der ePA“ geben müsse.

Stockender Start in den Praxen

Darüber hinaus kämpfen viele Arztpraxen mit erheblichen technischen Problemen bei der ePA-Implementierung. Die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, sieht hier vor allem die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) in der Verantwortung. „Während manche von ihnen ihre Hausaufgaben gemacht haben, funktioniert bei anderen wenig bis nichts“, sagt Buhlinger-Göpfarth gegenüber netzpolitik.org. Ihr Verband vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 32.000 Mitgliedern, die in der hausärztlichen Versorgung tätig sind.

Derzeit fehlen in einem Fünftel der Praxen bundesweit die erforderlichen Softwaremodule, sagt auch Sibylle Steiner. Sie gehört dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an. Von einigen Anbietern für Praxisverwaltungssysteme wisse man, dass das ePA-Modul im vierten Quartal nachgeliefert werden solle, so Steiner, „von anderen Herstellern haben wir gar keine Rückmeldung“.

In einer Online-Umfrage der KBV gaben drei Viertel der Praxen, welche die digitale Patientenakte bereits nutzen, an, im August technische Probleme gehabt zu haben. Oft sei der Zugriff auf die ePA nicht möglich gewesen oder es konnten keine Dokumente hochgeladen werden. Auf der Vertreterversammlung der KBV Mitte September kritisierte Sibylle Steiner die „vollkommen inakzeptable Performance“ der TI-Betriebsstabilität.

Das BSI widerspricht dieser Darstellung und verweist auf die Zahlen der Gematik. Demnach habe die ePA im August einen Verfügbarkeitswert von 99,95 Prozent erreicht und damit eine Rate „im angestrebten Bereich“ erzielt. Das BSI verlangt für kritische Infrastrukturen Werte zwischen 99 bis 99,9 Prozent. Und auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt die Gematik, dass eine ePA-Störung in der Regel nicht alle Versicherten und Einrichtungen gleichermaßen treffe. Vielmehr seien meist einzelne Komponenten gestört, die im Zusammenspiel mit der ePA wirken.

Krankenhäuser noch weiter abgeschlagen

Noch verfahrener ist die Lage offenbar in den Krankenhäusern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht auf Anfrage von netzpolitik.org davon aus, dass „ein Großteil der Krankenhäuser zum 1. Oktober technisch noch nicht in der Lage sein wird, die ePA vollumfänglich zu nutzen“.

Nur gut ein Fünftel aller Kliniken hat laut einer Umfrage von Mitte August die ePA-Inbetriebnahme abgeschlossen oder plant dies bis zum Jahresende zu tun. Die Mehrheit von ihnen erwartet frühestens im ersten Quartal 2026 einen flächendeckenden Einsatz.

Als Gründe nennt die DKG die „hohe Komplexität der Inbetriebnahme“ sowie unausgereifte ePA-Module der IT-Hersteller. Krankenhausinformationssysteme (KIS) seien komplexer als etwa Systeme, die in kleineren Praxen eingesetzt werden, die Bereitstellung der Dokumente sei arbeitsaufwändig.

KIS führen unterschiedliche Funktionalitäten zusammen. Mit ihnen lassen sich Patient:innendaten verwalten, medizinische und pflegerische Prozesse dokumentieren und steuern sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachabteilungen koordinieren.

Welche Sanktionen drohen?

Es ist unklar, wann Praxen und Krankenhäuser genau mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie nicht rechtzeitig über das ePA-Modul verfügen.

Grundsätzlich müssen Praxen ab dem vierten Quartal schrittweise Sanktionen befürchten, Krankenhäuser ab dem 1. März 2026. Dazu zählen Kürzungen beim gesetzlichen Krankenkassen-Honorar von einem Prozent und Einschnitte bei der TI-Pauschale. Allerdings können die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bei der Reduzierung der TI-Pauschale eine dreimonatige Übergangsphase gewähren.

Die TI-Pauschale ist ein monatlicher Zuschuss, mit dem die Kosten für Anschluss, Ausstattung und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) gedeckt werden sollen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße.

Ab kommendem Jahr droht dann sogar ein kompletter Abrechnungsausschluss, wenn Arztpraxen und andere Leistungserbringer eine Praxissoftware ohne zertifiziertes ePA-Modul nutzen. Sie könnten dann keine Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen mehr einreichen oder bewilligt bekommen.

Sibylle Steiner vom KBV findet es „vollkommen inakzeptabel“, wenn die Praxen etwa für die Versäumnisse der Hersteller büßen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte uns auf Anfrage mit sie prüfe, Kürzungen auszusetzen, wenn „technische Probleme der Praxisverwaltungssysteme einen Einsatz des ePa-Moduls verhindern“. Die Details dazu würden derzeit noch erarbeitet. Die KV Nordrhein vertritt die Interessen von rund 24.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Nordrhein von Nordrhein-Westfalen.

Verwaiste Akten

Während viele Praxen noch darauf warten, die ePA einsetzen zu können, nutzt die überwiegende Mehrheit der Versicherten ihre Akte nicht aktiv.

Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben inzwischen eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Doch um auf die Patientenakte und die darin enthaltenen Dokumente zugreifen zu können, benötigen sie eine App, die in der Regel von den Krankenkassen bereitgestellt wird. Eine solche Applikation verwenden aktiv derzeit aber gerade einmal drei Prozent der Versicherten.

Dabei soll die ePA laut Sozialgesetzbuch „eine versichertengeführte elektronische Akte“ sein. Sie ist also so konzipiert, dass die Versicherten sie aktiv verwalten. Dass man derzeit meilenweit von diesem Ziel entfernt ist, weiß auch das Bundesgesundheitsministerium.

Ein Ministeriumssprecher äußert auf Anfrage von netzpolitik.org die Hoffnung, dass mit der Nutzungspflicht und Weiterentwicklung der ePA auch die Zahl aktiver Nutzer:innen zunehme. So soll etwa im Jahr 2027 die Funktion „Push-Benachrichtigung für Versicherte“ umgesetzt werden. „Aber auch ohne eine aktive Nutzung der App wird die ePA zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung beitragen“, so der Sprecher.

ePA ohne Patient:innenkontrolle

Lucas Auer, Referent für Digitalisierung im Gesundheitswesen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kritisiert, dass die ePA den Versicherten bislang nur wenig Mehrwert biete und auch deshalb das Interesse an ihr gering sei.

„Dafür braucht es jenseits der reinen Befüllung mit Daten seitens der Leistungserbringer Funktionen wie einen digitalen Impfpass, Zahnbonusheft oder Mutterpass“, sagt Auer. „Solche verbraucherorientierten Funktionen sollten im Zentrum des Weiterentwicklungsprozesses stehen, doch derzeit gibt es noch nicht mal einen verbindlichen Zeitplan dafür.“

Nicola Buhlinger-Göpfarth vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband macht auch die Krankenkassen für das Desinteresse der Versicherten verantwortlich. „Die allermeisten Patientinnen und Patienten sind bis heute überhaupt nicht über die ePA informiert worden“, so Buhlinger-Göpfarth. Das sei eigentlich Aufgabe der Kassen, die hätten „aber weitestgehend die Hände in den Schoß gelegt“.

Auf die Folgen dieser Versäumnisse weist Manuel Hofmann, Referent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe, hin. „Viele Menschen wissen überhaupt noch nicht, dass es da jetzt eine ePA im Hintergrund gibt, aus der sich viele sensible Informationen lesen lassen.“ Standardmäßig sind in der Patientenakte alle medizinischen Informationen für behandelnde Einrichtungen sichtbar.

Wer den Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten einschränken möchte, hat es schwer: „Sensible Diagnosen gehen nicht nur aus eingestellten Dokumenten hervor, sondern auch aus der Medikationsliste und den Abrechnungsdaten, die beide automatisiert in die ePA fließen“, sagt Hofmann. Versicherte müssten daher immer auf mehrere Teilbereiche achten, wenn sie einzelne Diagnosen verbergen möchten.

Zurück auf Los?

Eine feingranulare Zugriffssteuerung sah die frühere ePA-Version 2.0 noch vor. Das Digital-Gesetz, das im März vergangenen Jahres in Kraft trat, schränkte die Optionen beim Berechtigungsmanagement jedoch deutlich ein.

Die Folgen sind nicht zuletzt für marginalisierte Patient:innengruppen spürbar, die auch im Gesundheitswesen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Sie sollten ins Zentrum der Weiterentwicklung der ePA gestellt werden, fordert Manuel Hofmann. „Diskriminierung darf nicht weiterhin als verschmerzbare Nebenwirkung für eine vermeintlich ‚kleine Gruppe‘ in Kauf genommen werden.“

Bianca Kastl, die auch Vorsitzende vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e. V. ist, geht noch einen Schritt weiter. „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist sehr stark getrieben von der Selbstverwaltung und Interessen von Krankenkassen und Industrie, weniger von den Interessen der Patient:innen“, sagt Kastl. Eine ePA, die die Souveränität der Versicherten stärkt, „müsste in einem Rahmen entstehen, der nicht von diesen Stakeholdern geprägt wird“.

Das klingt so, als müsste man zurück auf Los und ganz von vorne beginnen, um den selbst gesetzten Anspruch einer „versichertengeführten elektronischen Akte“ gerecht zu werden. Andernfalls bliebe die ePA vor allem eines: ein nicht eingelöstes Versprechen.


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Interview: „Die Gewalt bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt“

Von: Daniel Leisegang

Nach dem Attentat auf den rechtsradikalen Influencer Charlie Kirk gerät in den Medien einiges durcheinander und aus dem Blick. Wir haben mit der Autorin Berit Glanz über Online-Kultur und Offline-Gewalt, kryptische Memes und Nihilismus gesprochen.

Ein FBI-Beamter mit einer Kamera untersucht eine beschriftete Wand
Ein FBI-Agent untersucht den Tatort auf dem Campus der Utah Valley University. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / UPI Photo

Am vergangenen Mittwoch wurde der rechtsradikale Influencer Charlie Kirk erschossen. Obwohl er sich immer wieder klar antisemitisch, rassistisch und LGBTQI+-feindlich geäußert hatte, erklärten ihn einige etablierte Medien posthum zum Kämpfer der Redefreiheit. „Kirk hat Politik auf genau die richtige Weise praktiziert“, schrieb etwa Ezra Klein in der New York Times. „Er tauchte an Universitäten auf und sprach mit jedem, der mit ihm reden wollte.“

In Deutschland kam es zu ähnlichen Trauerbekundungen. Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, lobte Kirks „Einsatz für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschlichkeit“. Und die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach beschrieb Kirk auf Instagram als „Kämpfer für westliche Werte“, mit ihm sterbe „eine der einflussreichsten jungen konservativen Stimmen weltweit“. Den Post hat die Politikerin nach vielfacher Kritik inzwischen gelöscht.

Bereits unmittelbar nach der Tat hatte US-Präsident Donald Trump die „radikale Linke“ für den Tod seines Unterstützers Kirk verantwortlich gemacht und landesweit Trauerbeflaggung angeordnet. Elon Musk schrieb auf X: „The Left is the party of murder.“ Etliche weitere Stimmen sahen in dem Anschlag einen Aufruf „der Linken“ zum Bürgerkrieg.

Seit Donnerstagabend sitzt der 22-jährige Tatverdächtige Tyler R. in Untersuchungshaft. Er stammt aus dem Bundesstaat Utah und gehört offenbar einer Familie von Trump-Anhänger:innen an. Ehemalige Mitschüler:innen beschreiben ihn als zurückhaltend und online sehr aktiv.

Wir haben mit Berit Glanz über den Fall und seine mediale Deutung gesprochen. Sie ist Schriftstellerin und Essayistin, lebt in Island und veröffentlicht regelmäßig den Newsletter Phoneurie, in dem es um die „allgegenwärtige Verzahnung von virtuellem und realem Raum“ geht.

Eine Person zwischen Tannenzweigen
Berit Glanz - Alle Rechte vorbehalten Cat Gundry-Beck

Medien und Missverständnisse

netzpolitik.org: Nach dem Attentat auf Charlie Kirk veröffentlichten mehrere etablierte Medien Nachrufe, die den rechtsradikalen Influencer als eine Art Märtyrer der Redefreiheit darstellen. Wie kommt es dazu?

Berit Glanz: Ich glaube, dass Kirk eine Projektionsfläche ist. Es geht überhaupt nicht darum, was er gesagt hat, wer er als Person ist und was seine Geschichte im Internet ist. Sondern es geht einfach nur darum, wie man diesen Mord für eigene politische Ziele stilisieren kann.

Etwas Ähnliches passierte nach der mutmaßlichen Tat von Luigi Mangione, …

netzpolitik.org: … der im vergangenen Dezember Brian Thompson erschossen haben soll, den damaligen CEO von UnitedHealthcare.

Berit Glanz: Auch dieser Mord wurde umgehend dazu verwendet, um eine bestimmte politische Agenda zu pushen. Und zwar von vielen Seiten.

Das Gleiche ist jetzt bei Kirk passiert. Rechte nutzen das Attentat, um eine Machtposition im Diskurs zu gewinnen. Sie behaupten dann etwa, dass ihre Positionen so gefährlich seien, dass sie dafür ermordet würden. Im aktuellen Fall und bei Luigi Mangione sehen wir also einen sehr unehrlichen Diskurs, in dem die Gewalttat so genutzt wird, dass sie dem jeweiligen Milieu den maximalen politischen Nutzen bringt.

netzpolitik.org: Erkennen Sie auch Parallelen, wenn Sie die Debatte in den sozialen Medien verfolgen?

Berit Glanz: Im Internet wird die Debatte teilweise besser geführt. Dort gibt es eine größere Kompetenz bei der Einordnung von Personen und es werden sehr viel mehr Originalquellen verlinkt. So können alle gut nachverfolgen, wie bestimmte Behauptungen zustandekommen.

Ich habe außerdem den Eindruck, dass es auf Reddit und Blue Sky, teilweise sogar auf Twitter eine größere Kenntnis darüber gibt, wer die Person Charlie Kirk gewesen ist. Besonders auffällig war das auf TikTok. Dort wurden sehr viel Clips von Charlie Kirk geteilt, also O-Töne von ihm als rechten Influencer. Wer sich die Aufnahmen anschaut, erkennt schnell, dass vor wenigen Tagen kein friedlicher Debattierer ermordet wurde. Sondern dass Kirk eine massiv toxische Person war, die eine überaus gefährliche Rolle im öffentlichen Diskurs gespielt hat.

netzpolitik.org: Kirk war auch eine öffentliche Person. Man kennt seine Aussagen. Das unterscheidet ihn auch von Luigi Mangione, oder?

Berit Glanz: Ja, und zugleich kannten viele Leute seine Aussagen offenkundig nicht. Das finde ich so faszinierend: Da ist ein Mensch gestorben, der vielen Leuten, die sich aktiv im Internet aufhalten, klar ein Begriff ist. Andere wiederum hörten seinen Namen das erste Mal und mussten ihre 15-jährigen Kinder fragen, wer das ist.

Dabei hat Charlie Kirk eine wichtige Rolle dabei gespielt, dass Donald Trump die US-Präsidentschaftswahl gewonnen hat. Und dennoch ist er einer bestimmten Generation, die sich nicht auf diesen Plattformen aufhält, schlichtweg unbekannt.

Es gibt also offenkundig eine große Informationslücke über Influencer, die einen Diskurs bestimmen, die radikalisieren und die eine aufpeitschende Wirkung haben.

Memes als Botschaften

netzpolitik.org: Im Laufe der vergangenen Tage taten sich dann weitere Informationslücken auf. Nämlich als bekannt wurde, dass auf den Patronen, die der Attentäter verwendete, kryptisch anmutende Sätze eingestanzt waren. Haben diese Botschaften Sie überrascht?

Berit Glanz: Beschrifteten Patronen zählen fast schon zum Standard bei solchen Gewalttaten. Die Patronen, mit denen der CEO Thompson getötet wurde, trugen die Worte „deny“, „defend“ und „depose“, wahrscheinlich ein Verweis auf die Geschäftspraktiken von US-Versicherungen. Dieses Mal waren es die Sätze wie „Hey fascist! Catch!“, „Oh bella ciao bella ciao bella ciao ciao ciao“ und „If you read this, you are gay lmao“.

Es bereitet den Tätern wohl eine Freude, wenn alle versuchen, in diese Botschaften etwas hinein zu interpretieren. Dieser hermeneutische Akt wird dann selbst zu einem essenziellen Teil ihrer Gewalttaten.

Bei Kirks Ermordung waren die Sprüche bekannt, bevor der Name des Verdächtigen kursierte. Prompt wurden die Botschaften als angeblich transideologisch identifiziert und der Täter einem bestimmten Milieu zugeordnet. Auch das war Teil der politischen Instrumentalisierung. Sind solche Vermutungen erst einmal in den Timelines und in der Welt, kriegt man sie nur noch sehr schwer wieder eingefangen.

netzpolitik.org: Warum nutzen Attentäter eine so große Bühne und greifen dann auf derart kryptische Botschaften zurück, die fast unweigerlich für Missverständnisse sorgen?

Berit Glanz: Es wäre naheliegend und würde die Dinge auch sehr vereinfachen, wenn es ein klassisches Bekenntnisschreiben gäbe, das eine klare Ideologie ausformuliert. Aber das Internet funktioniert so halt nicht.

Der Mord an Kirk entstammt einer Trollkultur. Und da geht es immer auch darum, sich über die Ratlosigkeit anderer lustig zu machen. Es gibt einen Wissensvorsprung, bestimmte Eingeweihte können die Botschaften leicht dechiffrieren und daraus entsteht dann ein eigener Trollhumor. Bei allen anderen herrscht massive Verwirrung oder sie verirren sich in vorschnelle, aber falsche Annahmen.

netzpolitik.org: Ist die tödliche Gewalt dann ebenfalls Teil der Trollerei?

Berit Glanz: Wir sprechen seit mehr als zehn Jahren – also mindestens seit Gamergate – darüber, dass Minderheiten im Internet Trollkultur als Gewalt erleben. Dafür sind die Betroffenen eine Dekade lang belächelt worden. Das sei Hysterie oder sie seien zu empfindlich, war meist die Antwort.

Und dann bricht sich diese Gewalt ihren Weg in die Realität. Und es zeigt sich: Das ist eine reale Gewalt – im Internet und in der analogen Welt. Das jetzt Menschen sterben, zeigt jenen Menschen, die diese Gewalt lange ignoriert oder als irrelevant abgetan haben, dass diese da ist und mitunter tödliche Auswirkungen hat. Und diese Entwicklung wird sich mit dem Zusammengehen von Online und Offline, das wir seit einigen Jahren beobachten können, weiter verschärfen.

Schon jetzt gibt es keine klare Grenze mehr zwischen Online und Offline. Und die Gewalt, die es im Internet bereits seit Jahren gegeben hat, bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt.

Und dass Memes in gewaltvollen Konflikten eine zentrale Rolle spielen, sehen wir nicht nur bei solchen Attentaten. Sondern das gibt es auch als Strategie im russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Das ist ebenfalls ein Memewar – ein Krieg der Memes –, in dem beide Seiten Formen der Internetkommunikation einsetzen und damit versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

netzpolitik.org: Wie erklären Sie sich, dass das in den etablierten Medien noch immer so eine geringe Rolle spielt? Ist das ein Generationenproblem?

Berit Glanz: Es ist natürlich naheliegend, darin ein Altersproblem zu sehen. Das ist es aber nicht unbedingt. Was es vor allem braucht, ist eine Anerkennung von Gewalt und spezifischen Kommunikationsstrukturen im Internet. Und die sind nicht auf den Computer beschränkt oder auf ein paar merkwürdige Leute, die ihre Handys viel nutzen. Sondern das ist etwas, was in unser aller Welt hineinfließt und diese verändert.

Und das Bewusstsein dafür, dass es da etwas gibt, was man eventuell nicht versteht, muss jetzt entstehen. Vor allem Menschen in institutionellen Machtpositionen sollten zur Kenntnis nehmen, dass sie dieses Wissen erwerben müssen.

netzpolitik.org: In der öffentlichen Debatte sprechen wir viel über Social-Media- oder Gaming-Sucht und über Alterskontrollen und Handyverbote. Diskutieren wir also an entscheidenden Themen vorbei?

Berit Glanz: Ja, und zwar auf zwei Ebenen. Der Diskurs ist zum einen oftmals sehr alarmistisch. Und zum anderen ignoriert er, warum wir eigentlich im Internet sind.

Die meisten Menschen verbringen sehr viel Zeit im Netz und das hat Gründe. Weil es halt Spaß macht, weil wir da in sozialen Austausch gehen, weil wir dort einer besonderen Form von Humor begegnen. Das wird alles komplett ausgeblendet.

Und gleichzeitig gibt es die dunkle Seite von Radikalisierung durch Internetkultur, besonders bei Memes mit ihren mehrdeutigen Anspielungen. Diese Entwicklung wird in öffentlichen Debatten häufig nicht angeschaut. Stattdessen geht es sehr viel um Regulierung und ob man Teenagern das Handy verbieten soll. Ich glaube nicht, dass dieser Ansatz etwas bringt.

Rechtsradikaler Nihilismus

netzpolitik.org: Es scheint sich abzuzeichnen, dass der mutmaßliche Attentäter von Charlie Kirk der rechtsradikalen Szene entstammt. Ein Motiv für den Mord könnte demnach in den Groyper Wars liegen. Was hat es damit auf sich?

Berit Glanz: Die Rechte im Internet ist fragmentiert. Es gibt unterschiedliche Fraktionen, die sich seit Jahren bekriegen. Zu den Streitfragen zählen etwa der Umgang mit Israel, mit Antisemitismus oder bestimmte Vorstellungen von ideologischer Reinheit.

Zwei Fraktionen in der US-amerikanischen Rechten sind hier besonders einflussreich. Die eine scharrt sich um den rechten Influencer Nick Fuentes, die andere um Charlie Kirk. Daher haben viele, die sich gut im Internet auskennen, nach dem Attentat auch umgehend eine Verbindung zu diesem Konflikt gezogen. [Anm. d. Red.: Sogenannten Groypern sind Kirk oder Trump nicht rechtsextrem genug.]

Das größere gesellschaftliche Problem sind aber die Gemeinschaften junger Männer im Internet, die sich antisozial gebärden. Das können Fan-Communitys sein, teilweise sind das auch Gaming-Subkulturen. Dieses Problem bekommt man nicht in den Griff, wenn man jetzt nur auf die Groyper Wars blickt. Stattdessen müssen wir untersuchen, in welche Radikalisierungskanäle junge Männer gelangen. Dazu gehören Incel-Culture und Andrew Tate, aber auch bestimmte Formen von Sport- und Körperkult, die etwa auf TikTok oft ein Einstieg sind in rechtes und maskulinistisches Denken.

Diese Foren müssen wir uns gründlich anschauen. Und wir müssen darüber nachdenken, wie wir als Gesellschaft damit umgehen. Das ist für mich die eigentliche Antwort, die wir auf den Mord an Charlie Kirk geben sollten.


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ICEBlock: Trump-Regierung lässt Anti-Abschiebe-App viral gehen

Von: Tomas Rudl

Seit April können US-Nutzer:innen mit der ICEBlock-App vor Einsätzen der Abschiebebehörde warnen. Nach einem Medienbericht schießt die US-Regierung scharf gegen die App – und hat sie erst recht populär gemacht.

US-Heimatschutzministerin Kristi Noem mit Beamten in Militärmontur
US-Heimatschutzministerin Kristi Noem, rechts im Bild, inszeniert sich gerne martialisch. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency

Üblicherweise dominieren die immer gleichen Apps die Ranglisten von App Stores: große soziale Netzwerke, Chatbots oder Spiele. In den USA belegt seit ein paar Tagen mit ICEBlock ein Neueinsteiger die Spitzenplätze. Die iPhone-App ging über Nacht viral, seit die Trump-Regierung mit Drohungen gegen sie und den Entwickler um sich wirft.

Unter dem Motto „See something, tap something“ – eine Anspielung auf eine langjährige Anti-Terror-Kampagne des Heimatschutzministeriums DHS – können Nutzer:innen über die App Aktivitäten der Abschiebebehörde ICE in ihrer Umgebung melden. Dabei können sie angeben, wie viele Agent:innen im Einsatz sind, welche Kleidung sie tragen oder welche Autos sie fahren. Umgekehrt schickt die App Benachrichtigungen an Interessierte, wenn ICE-Razzien innerhalb eines Fünf-Meilen-Radius stattfinden.

Veröffentlicht hatte der Entwickler Joshua Aaron die App bereits im April. Ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit ist ICEBlock erst durch einen Bericht des Senders CNN am Wochenende geraten. „Als ich sah, was in diesem Land passiert, wollte ich etwas tun, um mich zu wehren“, erklärte Aaron gegenüber CNN. Die Abschiebepraxis der Trump-Regierung erinnere ihn Nazi-Deutschland, sagte der Entwickler: „Wir sehen buchstäblich, wie sich die Geschichte wiederholt.“

Unbeliebte Massenabschiebungen

Zur Wahl war US-Präsident Trump unter anderem mit dem Versprechen des „größten Abschiebeprogramms in der amerikanischen Geschichte“ angetreten. Täglich sollen mindestens 3.000 Menschen ohne Papiere festgenommen werden, lautet die Zielvorgabe aus dem Weißen Haus. Das trifft auch viele, die alle Regeln befolgen, selbst bei Migrant:innen mit gültigen Papieren greift die Angst um sich. „Wir werden euch jagen“, tönte Heimatschutzministerin Kristi Noem und meinte damit wohl weniger Kriminelle, sondern vielmehr Menschen mit der „falschen“ Hautfarbe.

Vor allem in Gegenden mit hohem Anteil an Zuwanderern hat das für Proteste und zivilen Ungehorsam gesorgt. Im kalifornischen Los Angeles etwa hatte die Eskalation durch ICE zu Demonstrationen und letztlich sogar zu einem von Trump angeordneten Militäreinsatz geführt. Das rücksichtslose Vorgehen von ICE wird zunehmend unpopulär, inzwischen lehnt eine Mehrheit der Bevölkerung die Massendeportationen ab.

Vor dem CNN-Bericht soll die App rund 20.000 Nutzer:innen gehabt haben, viele davon in Los Angeles. ICEBlock sei als „Frühwarnsystem“ konzipiert, sagte der Entwickler dem Sender. Es gehe nicht darum, Konfrontationen mit der Abschiebebehörde auszulösen, sondern umgekehrt darum, ICE aus dem Weg gehen zu können, so Aaron. Dabei würden keine personenbezogenen Daten gesammelt, alles laufe anonym ab.

Regierung droht dem Entwickler

Das stellt die Trump-Administration anders dar. „Das sieht eindeutig nach Behinderung der Justiz aus“, schrieb DHS-Chefin Noem auf Elon Musks Kurznachrichtendienst X. „Tapfere ICE-Agent:innen“ würden einen Anstieg der Gewalt gegen sie um 500 Prozent beobachten, behauptete sie ohne Beleg. Ins gleiche Horn stießen unter anderem der amtierende ICE-Chef Todd Lyons, „Grenz-Zar“ Tom Homan und die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt.

Ins Visier der Regierung gerät zum einen die Presse. So gefährde die Berichterstattung von CNN das Leben von ICE-Agenten und helfe Kriminellen, sagte Behördenchef Lyons. „Handelt es sich hier einfach nur um rücksichtslosen ‚Journalismus‘ oder um offenen Aktivismus?“, so Lyons in einer Stellungnahme.

Zum anderen droht die Regierung dem Entwickler Aaron. Seine App würde Kriminelle benachrichtigen, sagte Justizministerin Pam Bondi. „Das kann er nicht tun, wir beobachten das, wir beobachten ihn, und er sollte sich lieber in Acht nehmen“, warnte Bondi. „Das ist keine geschützte Meinungsäußerung, das bedroht das Leben unserer Polizeibeamten im ganzen Land, und Schande über CNN!“, so die Justizministerin.

Streisand-Effekt macht App bekannt

Bislang hatte die Einschüchterungstaktik den gegenteiligen Effekt. Der Streisand-Logik folgend ist die App so bekannt wie noch nie, und Entwickler Aaron setzt sich in sozialen Medien weiter offen für die Abschaffung der Abschiebebehörde ICE ein. Ob die dünnhäutige Trump-Regierung Druck auf Apple ausüben wird, der App den einzigen Distributionskanal abzuklemmen, könnte sich bald zeigen.

Bis auf Weiteres gibt es ICEBlock nur für das iOS-Betriebssystem von Apple. Dem Entwickler zufolge müsste die App unter Android potenziell sensible Daten sammeln und würde so Nutzer:innen gefährden. „Wir wollen weder Geräte-ID noch IP-Adresse oder Standort“, sagte Aaron gegenüber CNN. „Wir wollen nicht, dass irgendetwas auffindbar ist. Deshalb ist es 100 % anonym und kostenlos für alle, die es nutzen möchten.“

Die Vorsicht ist durchaus angebracht, zumal sich viele Tech-Bosse an die Trump-Regierung angebiedert haben, um sich Vorteile zu verschaffen. Zudem laufen die Verhaftungs- und Abschiebewellen zunehmend datengetrieben ab, in riesigen Datenbanken werden Informationen aus allen nur erdenklichen Quellen zusammengeführt und ausgewertet. Die USA verwandelten sich in einen von Künstlicher Intelligenz befeuerten Überwachungsstaat, warnte jüngst die liberale Nichtregierungsorganisation Freedom House.


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Nach Amtsantritt von Trump: Transatlantisches Datenabkommen bekommt erste Risse

Von: Tomas Rudl

Die EU-Kommission verspricht, dass Daten von EU-Bürger:innen in den USA ähnlich geschützt sind wie in der EU. Diese Zusage hatten ihr Fachleute nie so recht abgenommen. Nun stellt Donald Trump die rechtliche Grundlage für den transatlantischen Datenaustausch schon in seinen ersten Tagen als US-Präsident auf die Probe.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit US-Präsident Donald Trump auf einem Archivbild. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / UIG

Eine entscheidende rechtliche Stütze für den transatlantischen Datenverkehr gerät ins Wanken. Die in den USA dafür zuständige Aufsichtsbehörde, das „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“, droht mit Ende der Woche handlungsunfähig zu werden, wie die New York Times berichtet. Das könnte der erste Schritt dazu sein, die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA bereits zum dritten Mal zum Einsturz zu bringen.

US-Geheimdienste haben noch weitreichendere Zugriffsmöglichkeiten auf Daten als solche in Ländern der Europäischen Union. Das gilt insbesondere für Daten von Nicht-US-Bürger:innen, die beispielsweise von sozialen Netzwerken oder Mailanbietern in den USA gespeichert werden. Faktisch sind also weite Teile der Digitalwirtschaft betroffen. Im Anschluss an die Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden hat dieses Ungleichgewicht zu Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geführt, die der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems angestrengt hatte.

Ringen um rechtskonformen Datenaustausch

Grundsätzlich ist es weitgehend untersagt, personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen ins EU-Ausland zu transferieren – es sei denn, dort besteht ein mit EU-Gesetzen vergleichbares Datenschutzniveau. Dies ist in den USA allerdings nicht der Fall, entschied der EuGH mittlerweile zwei Mal und kippte die jeweiligen Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. Mit solchen Beschlüssen legalisiert die Kommission den Datenaustausch, indem sie offiziell festhält, dass das Datenschutzniveau in dem anderen Land EU-Standards entspricht.

Nach dem letzten einschlägigen EuGH-Urteil im Jahr 2020 setzte sich die EU-Kommission erneut daran, gemeinsam mit der US-Regierung endlich eine tragfähige Basis für den wirtschaftspolitisch wichtigen Datenaustausch zu finden. Die Verhandlungen mündeten in das sogenannte EU-U.S. Data Privacy Framework, welches den Datenschutzrahmen vorgibt. Dieses war flankiert von einer präsidentiellen Verfügung (Executive Order) des damaligen US-Präsidenten Joe Biden. Darin waren eine erweiterte und mehrstufige Aufsicht über die US-Geheimdienste sowie Beschwerdemöglichkeiten für EU-Büger:innen festgeschrieben.

Unabhängige Aufsicht ausgehebelt

Zu einem der Sicherungsmechanismen zählt besagtes „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“ (PCLOB). Das aus fünf Mitgliedern bestehende Aufsichtsgremium soll eigentlich unabhängig agieren können und unter anderem jährlich bestätigen, dass US-Geheimdienste rechtskonform mit sensiblen Daten aus der EU umgehen. Die Behörde ist zwar gesetzlich abgesichert, die Kontrollbefugnisse für den Datenschutzrahmen erteilte ihr Joe Biden allerdings erst nachträglich.

Der New York Times zufolge haben nun die drei der PCLOB-Mitglieder, die von den Demokraten in das Gremium entsandt wurden, einen Brief der Trump-Administration erhalten. Demnach sollen sie bis Ende der Woche von ihrem Amt zurücktreten, sonst werden sie entlassen. Unvollständig besetzt kann das PCLOB allerdings seinen Aufgaben nicht nachkommen, genauso wie sich Fragen nach dessen Unabhängigkeit stellen, wenn Trump so einfach ein Schlupfloch im entsprechenden Gesetz nutzen kann.

Dass Executive Orders ohnehin ein schwaches Instrument sind, weil sie im Unterschied zu vom Kongress verabschiedeten Gesetzen von Nachfolgeregierungen leicht außer Kraft gesetzt werden können, hatte auf europäischer Seite schon vor Jahren zu Kritik geführt. EU-Abgeordnete sprachen anlässlich des damals von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erreichten Deals von „Augenwischerei“ und „leeren Worten“.

Möglicher Startschuss für Erosion

Die Warnungen scheinen sich nun zu bewahrheiten. „Dieses Abkommen war schon immer auf Sand gebaut, aber die EU-Wirtschaftslobby und die Europäische Kommission wollten es trotzdem“, sagt Max Schrems in einem Blogbeitrag seiner Datenschutz-NGO noyb (None Of Your Business). Statt eines stabilen rechtlichen Rahmens habe sich die EU auf die Versprechen des damaligen Präsidenten verlassen, die in Sekundenschnelle ausgehebelt werden können.

Zwar sei das PCLOB nur ein „Puzzleteil“ des Datenschutzrahmens, argumentiert Schrems, vollständig aufgelöst sei er noch nicht. Mit der Abberufung von Mitgliedern könnte jedoch der Startschuss für die Erosion des gesamten rechtlichen Konstrukts gefallen sein. So genieße der ebenfalls wichtige, wenngleich schwache „Data Protection Review Court“ eine noch schlechtere rechtliche Verankerung als das PCLOB. Zudem habe Trump angekündigt, binnen 45 Tagen sämtliche Verfügungen von Joe Biden zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

„Es gab lange Diskussionen über die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit dieser Kontrollmechanismen“, sagt Schrems. Nun sehe es danach aus, als würden sie nicht einmal den ersten Tagen einer Trump-Präsidentschaft standhalten. „Das ist der Unterschied zwischen solidem Rechtsschutz und Wunschdenken – die Europäische Kommission hat sich ausschließlich auf Wunschdenken verlassen“, warnt der Datenschützer.


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Donald Trump: Mit Vollgas in eine dunkle Zukunft

Von: Tomas Rudl

An seinem ersten Tag als US-Präsident legte Donald Trump die Latte hoch. Ein Schwall an Verfügungen gibt die Richtung vor, in die er das Land lenken will – ob nun bei der Zukunft von TikTok oder dem Umgang mit der Moderation auf Online-Diensten.

Eine illustre Runde von Tech-Oligarchen bei der Amtseinführung von Donald Trump – erste Reihe fußfrei. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESS

Es war ein Amtsantritt mit Ansage: Während der neue US-Präsident mit militärischen Interventionen drohte und sein enger Berater Elon Musk den Hitler-Gruß zeigte, stellten sich gleich mehrere Tech-Oligarchen demonstrativ hinter die neue US-Regierung. Neben Musk lauschten Mark Zuckerberg, Jeff Bezos, Tim Cook, Sundar Pichai und Shou Chew, die Chefs von Meta, Amazon, Apple, Google und TikTok – alle großen Plattformen vereint – der ersten Rede von Donald Trump als frischgebackenem Präsidenten.

Direkt nach dieser folgte der erste Schwall an Maßnahmen, mit denen Trump die Richtung seiner Administration vorgibt. Über 40 Erlasse, sogenannte Executive Orders, hat der US-Präsident an seinem ersten Tag unterzeichnet. Viele, wenn nicht alle davon, werden juristisch angefochten werden. Wie ein Alleinherrscher durchregieren, das kann Trump also nur bedingt.

Praktisch umgehend reichten etwa mehrere NGOs Klagen gegen das schon im Vorfeld angekündigte DOGE (Department of Government Efficiency) ein. Das irreführend als „Ministerium“ bezeichnete Beratungsgremium sollte eigentlich unter der Leitung von Elon Musk und des früheren republikanischen Präsidentschaftskandidaten und Unternehmers Vivek Ramaswamy das Haushaltsbudget der USA sowie Regulierung insgesamt drastisch zusammenkürzen.

Rohrkrepierer DOGE

Kenner:innen der Materie hatten dem Gremium ohnehin nur geringe Erfolgschancen eingeräumt, auch Musk dämpfte zuletzt die selbst geweckten Erwartungen. Nun scheint es sich endgültig zum Rohrkrepierer zu entwickeln: Zum einen hat Ramaswamy inzwischen das Handtuch geworfen und dürfte sich um das Amt des Gouverneurs in Ohio bewerben. Zum anderen versucht Trump das Problem, nicht eigenmächtig echte Ministerien mit echten Befugnissen in die Welt setzen zu können, durch die Umbenennung des bereits bestehenden United States Digital Service zu umschiffen.

Entsprechend ändert sich der Arbeitsauftrag von DOGE. Im Fokus soll nun vor allem stehen, die IT-Systeme des Bundes zu modernisieren. Damit dürfte sich das vollmundige Versprechen, jährlich 500 Milliarden US-Dollar einzusparen, nicht einmal ansatzweise erfüllen lassen. Potenzial für Konflikte lauert zudem in Bundesvorschriften, die Mindestvorgaben an die Transparenz stellen – die Musk und seine Berater:innen nicht erfüllen, wie die Klagen kritisieren.

Rechtlich ebenfalls auf wackligen Beinen steht die Anweisung Trumps an seine designierte Justizministerin Pam Bondi, das am Sonntag in Kraft getretene Verbot des chinesischen Video-Dienstes TikTok für 75 Tage nicht durchzusetzen. Die Debatte rund um das urprünglich von Trump höchstselbst angestoßene Verbot, später vom US-Kongress und Präsident Joe Biden in ein Gesetz gegossen und kürzlich vom Verfassungsgericht bestätigt, geht also weiter. Dass darauf etwa ein effektives Datenschutzgesetz folgt, mit dem sich zumindest ein Teil des Problems an der Wurzel packen ließe, ist jedoch fraglich.

Schattenboxen mit Wirkung

Die angeblich unter Joe Biden eingeschränkte Meinungsfreiheit soll die Erklärung wiederherstellen, Online-Diensten wie Facebook oder Google etwa keine Hinweise mehr auf fragwürdige Inhalte zu liefern. Solche – unverbindlichen – Hinweise hatten staatliche Einrichtungen wie Gesundheits- oder IT-Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit tatsächlich gegeben, auch unabhängige Forscher:innen hatten regelmäßig mit sozialen Netzwerken kooperiert. Wahr ist auch, dass die Accounts mancher Hetzer:innen, darunter die von Donald Trump, von großen Online-Diensten zeitweise gesperrt wurden – was deren in der US-Verfassung verankertes Recht ist.

Der Vorwurf, dass es sich dabei um eine beispiellose Welle staatlicher Zensur gehandelt habe, ließ sich freilich nie erhärten, trotz einer breit angelegten Einschüchterungskampagne im US-Kongress oder in rechten Medien. Erfolg hatte die Kampagne trotzdem. In den vergangenen Jahren mussten mehrere prominente Forschungsinstitute ihre Pforten schließen oder Stellen streichen, genauso wie die jüngste Kehrtwende von Meta bei der Inhaltemoderation auf den Druck von Rechts zurückzuführen ist. In diese Kerbe wird auch die Telekom-Aufsicht FCC schlagen, deren künftiger Chef ein „Zensurkartell“ herbeifantasiert.

Den aktuellen Erlass von Trump halten Expert:innen, die sich teils demonstrativ nicht einschüchtern lassen wollen, entsprechend für „bedeutungslos und (wenig überraschend) zynisch“ – nicht zuletzt, weil Trump US-Medien immer wieder beispielsweise mit dem Entzug von Sendelizenzen und sonstigen Repressalien gedroht hatte, sollten sie weiter kritisch über ihn berichten. Auf diesen eklatanten Widerspruch weist unter anderem der ehemalige UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit, David Kaye, hin und spricht von „Propaganda“. Trump sei „der größte Gegner der freien Meinungsäußerung und keineswegs ihr Retter“, schrieb Kaye.

Rechtsextremisten jubeln

Per Dekret hat Trump zudem über 1.000 Menschen aus dem Gefängnis entlassen, die im Januar 2021 am Sturm des Kapitols beteiligt waren. Viele derer, die damals gewaltsam die Zertifizierung der Wahl Joe Bidens verhindern wollten, sind in der rechtsextremen Szene verwurzelt. Zu den Freigelassenen zählen unter anderem Stewart Rhodes, Chef der Oath Keepers, und Henry „Enrique“ Tarrio, Chef der Proud Boys, beides rechtsextreme Milizen. Sie wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, nun wurde ihre Freilassung in einschlägigen und dunklen Ecken des Internets, etwa auf X oder 4chan, laut bejubelt.

Dort macht sich auch Vorfreude auf die angekündigten Repressionen gegen Migrant:innen breit, die ebenfalls Gegenstand mehrerer TrumpDekrete sind. Bei der Umsetzung dürfte, wenn der neue Kuschelkurs ein Zeichen ist, auch die Tech-Branche kräftig mithelfen.


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USA: Erneutes Aus für Netzneutralität

Von: Anna Biselli

Gerade erst waren in den USA wieder stärkere Regeln für Netzneutralität eingesetzt worden, schon ist es damit wieder vorbei. Breitband-Internetanbieter seien keine Telekommunikationsdienste, urteilte ein Berufungsgericht. Damit gelten viele Vorschriften für sie nicht.

Jessica Rosenworcel macht eine Aussage
Der FCC-Vorsitz von Jessica Rosenworcel geht bald zu Ende. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Newscom World

Der Kampf um Netzneutralität in den USA gleicht einem Hin und Her. 2015 stärkte die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) das Prinzip, dass Datenströme im Internet gleich behandelt werden müssen. Das schließt aus, dass bestimmte Dienste bevorzugt oder gedrosselt werden. Während der ersten Präsidentschaft von Donald Trump fielen diese Regeln im Jahr 2017, bevor sie in der ersten Hälfte des Jahres 2024 unter Joe Biden erneut eingesetzt wurden.

Doch damit ist nun, schon vor der erneuten Amtseinführung Trumps, wohl bereits wieder Schluss. Ein US-Berufungsgericht kam am 2. Januar zu dem Schluss, dass Breitband-Internetanbieter keine Telekommunikationsdienste, sondern Informationsdienste seien. Damit wären die Verpflichtungen zur Netzneutralität für sie nicht anwendbar und die FCC nicht für ihre Regulierung zuständig. Vor Gericht gezogen waren mehrere Verbände von Internetzugangsanbietern in verschiedenen Landesteilen.

Das Gericht begründet das unter anderem damit, dass Breitbandanbieter den Kund:innen nicht nur einfache Telekommunikationsdienste ermöglichten. Eine Telefonverbindung ermögliche lediglich, das gesprochene Wort des Gegenübers zu übertragen. Eine Breitbandanbindung hingegen erlaube es, auf weitere Informationen und Dienste zuzugreifen.

Telekommunikation oder Information?

„Der Schlüssel hier liegt nicht darin, ob Breitband-Internetanbieter Telekommunikation nutzen, sondern ob sie dies tun und gleichzeitig den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, mehr zu tun“, heißt es in der Begründung des Gerichts.

An den Netzneutralitätsregeln einzelner Bundesstaaten wie etwa Kalifornien ändert die Entscheidung des Gerichts nichts. Jedoch beschneidet sie die bundesweiten Aufsichtsmöglichkeiten durch die FCC deutlich.

Was es jetzt brauche, sei ein US-weites Gesetz, das die Netzneutralität regele, sagte deshalb die FCC-Vorsitzende Jessica Rosenworcel:

Die Verbraucher im ganzen Land haben uns immer wieder gesagt, dass sie ein schnelles, offenes und faires Internet wollen. Mit dieser Entscheidung ist klar, dass der Kongress nun ihrem Ruf folgen, sich für die Netzneutralität einsetzen und die Grundsätze des offenen Internets in ein Bundesgesetz aufnehmen muss.

Dass es dazu kommt, ist indes mehr als unwahrscheinlich. Rosenworcel wird die Aufsichtsbehörde noch im Januar verlassen. Trump hat im vergangenen November angekündigt, dass Brendan Carr die Leitung der FCC übernehmen solle, der – so Trump – „gegen die regulatorische Kriegsführung gekämpft“ habe.


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