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Datenzugang für Nutzer:innen und Forschung: „Wir haben das Recht auf unserer Seite“

Von: Anna Biselli

Zwei Forschende haben verschiedene Wege genutzt, um an die Daten großer Plattformen zu kommen. In einem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress berichten sie von Hindernissen, aber auch davon, wie wertvoll das Recht auf Datenzugang ist.

2 Vortragende und 1 Moderierender stehen vor einer großen Beamer-Leinwand
Wegmann und Seiling während der Q&A zu ihrem Vortrag Screenshot: media.ccc.de

Daten sind das Herzstück von Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram. Dabei geht es nicht nur um die Inhalte wie Videos oder Fotos, sondern vor allem auch um die Daten der Nutzer:innen: Was klicken sie an? Mit welchen Inhalten interagieren sie? Was läuft in Dauerschleife?

Wie ihre Empfehlungssysteme horten Google, ByteDance, Meta und Co. diese Daten und geben sie nur ungern preis. Doch es ist möglich, an sie heranzukommen – für Forschende und auch Nutzer:innen selbst. Wie das funktioniert und welche Hürden auf dem Weg liegen, haben David Wegmann und LK Seiling auf dem 39. Chaos Communication Congress präsentiert.

Die Datenschutzgrundverordnung verhilft zum persönlichen Datensatz

Das wohl bekannteste Werkzeug, um an die eigenen Daten heranzukommen, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemäß Artikel 15 hat eine Person das Recht, über sie verarbeitete Daten, Verarbeitungszwecke und andere Informationen von einem Datenverarbeiter zu erhalten.

Wegmann nutzte dieses Recht für seine Forschung zur Rolle von YouTube im demokratischen Diskurs. Dabei griff er auf Datenspenden von 1.064 Dän:innen zurück, die ihm ihre YouTube-Daten zur Verfügung stellten. Die Daten erhielt er, nachdem er 40.000 Personen um eine Datenspende gebeten hatte, berichtete er in dem Vortrag.

Dabei wurden auch die Probleme mit dem Datenzugang klar: Der Weg, die eigenen Daten herunterzuladen, ist nicht immer leicht. Bei großen Anbietern wie Google gibt es meist Möglichkeiten, über die Plattform direkt die Daten anzufordern. Bei anderen Diensten bekommen Nutzende teils erst auf mehrmalige Nachfrage Auskünfte auf Papier.

Doch selbst wenn die Daten wie bei YouTube digital über ein Online-Interface zur Verfügung stehen, bleibt es oft kompliziert: Unübersichtliche Dateien, Tabellen mit unklaren Spaltenbezeichnungen und die generelle Menge an Daten führen schnell zu Überforderung. Teils sind nicht alle Informationen enthalten, bei YouTube etwa, wie lange ein bestimmtes Video abgespielt wurde.

Tabelle mit JSON-File aus YouTube-Datenauskunft
Manche Spalten sind kryptisch, andere fehlen. - Screenshot: media.ccc.de

Ein weniger bekannter Weg für Nutzende, die eigenen Daten zu erhalten, geht über den Digital Markets Act, der besonders sogenannte Gatekeeper-Unternehmen im Blick hat. Er begründet für Nutzende das Recht auf Datenportabilität, damit es ihnen möglich ist, Anbieter zu wechseln, ohne ihre gesamten Daten bei einem anderen Dienst zu verlieren.

Datenauskünfte nach dem Digital Services Act geben andere Informationen

Nicht Betroffene selbst, aber Forschende können über den Digital Services Act (DSA) Daten von sehr großen Online-Plattformen anfordern. Seiling unterstützte Wegmann dabei, einen Antrag bei Google zu stellen.

Seiling sagt gegenüber netzpolitik.org: „Grundsätzlich gibt es im DSA zwei Arten von Forschungsdatenzugang. Einmal für öffentlich verfügbare Daten in Artikel 40 (12) und für allgemeine Daten in Artikel 40 (4).“ Bei Ersterem sollen Plattform-Anbieter Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten ihrer Dienste geben, um systemische Risiken zu erforschen. Bei Letzterem geht es um privilegierten Zugang zu Daten, die teilweise nicht öffentlich sind und die ebenfalls zur Risikoerforschung genutzt werden sollen. Das können beispielsweise Informationen zu Moderationsentscheidungen sein. Dafür sind die Hürden höher, der Antrag auf Zugang zu diesen Daten läuft nicht über die Plattformen direkt, sondern über den jeweils zuständigen nationalen Koordinator für Digitale Dienste.

Da der DSA und das darin verbriefte Recht auf Datenzugang noch vergleichsweise neu sind, gibt es teilweise noch Unklarheiten, was Antragsprozesse oder den Umfang der entsprechenden Daten angeht.

„Der DSA spezifiziert nicht genau, was mit öffentlich verfügbaren Daten gemeint ist“, sagt Seiling gegenüber netzpolitik.org. „Meiner Auffassung nach müsste das auch Informationen zum Plattformdesign oder Inhaltsdaten etwa von Videos betreffen. Aber es ist noch nicht klar, wo genau da die Grenze verläuft.“

Für Wegmann waren die Hürden des Antragsprozesses zu den öffentlich verfügbaren Daten ein Problem. „Google verlangt, dass man beweist, dass man die Daten supersicher aufbewahren kann, und will technische Details zur Speicherung wissen. Wir speichern die nun mit den gleichen Vorkehrungen wie die Patient:innendaten der medizinischen Fakultät“, so der Forscher.

Dass im Vorfeld nicht klar sei, welche Bedingungen man für den Datenzugang erfüllen müsse, sei ein Problem für Wissenschaftler:innen. „Das hat mich Wochen an Arbeit gekostet, all diese Informationen herauszubekommen“, berichtet Wegmann.

Was ist Forschung?

Eine weitere Hürde liegt in der Frage, wer überhaupt laut dem Gesetz als „Forscher“ gilt. Für den Zugang zu öffentlichen Daten muss man nicht an eine Forschungseinrichtung angeschlossen sein. Aber dennoch muss der Antragstellende neben den technischen Voraussetzungen nachweisen, dass die Forschung „unabhängig von kommerziellen Interessen“ ist, und seine Finanzierung offenlegen.

Gerade derartig aufwendige Nachweisprozesse dürften für zivilgesellschaftliche Forschung eine Hürde darstellen, insbesondere dann, wenn sie sich über lange Zeiträume hinziehen.

Trotz der bestehenden Hindernisse sehen Wegmann und Seiling in den Datenzugangsrechten wichtige Werkzeuge. „Mir ist wichtig, dass die Hackercommunity versteht, dass wir das Recht auf unserer Seite haben“, sagt Seiling. „Das ist nicht zu unterschätzen.“ Indem über den Datenzugang Probleme identifiziert werden, ließen sich vielleicht auch Plattformen dazu bringen, Umbauten vorzunehmen. Und so steht auch auf ihrer Schlussfolie zum Vortrag die Aufforderung: „Du kannst [die Datenauskunftsrechte] nutzen, um Tech-Plattformen zur Verantwortung zu ziehen.“

Gerade weil diese Rechte ein mächtiges Werkzeug sind, ist es wichtig, sie aktiv zu nutzen und zu verteidigen. Auch gegen Bestrebungen der EU-Kommission, etwa im Digitalen Omnibus die Selbstauskünfte nach der DSGVO einzuschränken. Und so warnt Wegmann davor, dass Datenauskunftsrechte und andere Rechte zur Verhandlungsmasse gemacht werden, auch auf Druck der USA, die sich gegen europäische Tech-Regulierung stemmen.


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✇Linux und Ich

yt-dlp 2025.11.12: YouTube-Downloads unter Linux jetzt mit Deno

Von: Christoph Langner

Kleines PSA für alle, die mit yt-dlp gerne YouTube-Videos lokal auf der Festplatte sichern und eigentlich auch für Entwickler, die alternative YouTube-Clients bauen, doch die werden die Situation eh im Blick haben. Mit der Veröffentlichung von yt-dlp 2025.11.12 benötigt das Programm nun eine JavaScript-Laufzeitumgebung wie zum Beispiel Deno. Hintergrund dieser Änderung ist die zunehmende Enshitification von YouTube durch Google.

Hintergrund: YouTube und die Enshitification

YouTube-Ripper wie yt-dlp sowie unabhängige YouTube-Clients wie NewPipe und Klons wie PipePipe, die unter der Haube mit yt-dlp arbeiten, sollen künftig stärker blockiert werden. Grund dafür ist, dass freie Clients keine Werbung anzeigen und häufig Funktionen wie SponsorBlock direkt integrieren.

Technisch funktioniert das Blocken von yt-dlp über eine JavaScript-Challenge, die künftig einen Browser oder Client mit vollwertiger JavaScript-Engine erfordert. Der bisher in yt-dlp integrierte rudimentäre JavaScript-Interpreter genügt dafür nicht mehr. Die aktuelle Version yt-dlp 2025.11.12 kann nun jedoch Deno und andere JS-Runtimes einbinden. Für Anwender entsteht daraus kein großer Aufwand:

### Ohne Deno gibt yt-dlp eine Warnung aus...
$ yt-dlp https://www.youtube.com/watch?v=dQw4w9WgXcQ
[...]
WARNING: [youtube] No supported JavaScript runtime could be found. YouTube extraction without a JS runtime has been deprecated, and some formats may be missing. See  https://github.com/yt-dlp/yt-dlp/wiki/EJS  for details on installing one. To silence this warning, you can use  --extractor-args "youtube:player_client=default"
[...]
WARNING: [youtube] dQw4w9WgXcQ: Some web_safari client https formats have been skipped as they are missing a url. YouTube is forcing SABR streaming for this client. See  https://github.com/yt-dlp/yt-dlp/issues/12482  for more details
[youtube] dQw4w9WgXcQ: Downloading m3u8 information
WARNING: [youtube] dQw4w9WgXcQ: Some web client https formats have been skipped as they are missing a url. YouTube is forcing SABR streaming for this client. See  https://github.com/yt-dlp/yt-dlp/issues/12482  for more details
[info] dQw4w9WgXcQ: Downloading 1 format(s): 401+251
[...]
### Installation von Deno über die Paketverwaltung...
$ sudo pacman -S deno
### Deno löst die JS-Challenge erfolgreich...
$ yt-dlp https://www.youtube.com/watch?v=dQw4w9WgXcQ
[youtube] Extracting URL: https://www.youtube.com/watch?v=dQw4w9WgXcQ
[...]
[youtube] [jsc:deno] Solving JS challenges using deno
[...]
[download] Destination: Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].f251.webm
[download] 100% of    3.27MiB in 00:00:00 at 9.59MiB/s
[Merger] Merging formats into "Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].webm"
Deleting original file Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].f251.webm (pass -k to keep)
Deleting original file Rick Astley - Never Gonna Give You Up (Official Video) (4K Remaster) [dQw4w9WgXcQ].f401.mp4 (pass -k to keep)

Derzeitige Situation und Ausblick

In Zukunft werden Paketbetreuer Deno mit hoher Wahrscheinlichkeit automatisch als Abhängigkeit von yt-dlp mitinstallieren. Unter Arch Linux ist das jedoch noch nicht der Fall – hier muss das Paket weiterhin manuell nachgerüstet werden, was sich über Pacman schnell erledigen lässt: Es genügt ein pacman -S deno. Man verliert dadurch lediglich rund 100 MByte Speicherplatz. Bei Ubuntu aber scheint Deno noch nicht in den Paketquellen zu sein.

Derzeit funktionieren viele Downloads zwar noch ohne Deno oder eine andere vollwertige JavaScript-Engine, doch Google wird die Schrauben mit Sicherheit weiter anziehen. Je strenger die technischen Hürden ausfallen, desto unzuverlässiger werden die bisherigen Workarounds arbeiten, bis sie schließlich komplett ausfallen. Mittelfristig ist daher davon auszugehen, dass Downloads von YouTube-Videos mit yt-dlp ohne Deno nicht mehr möglich sein werden.

yt-dlp lädt ein Video mit der Deno-JavaScript-Engine herunter. Dabei bindet der YouTube-Ripper Deno automatisch ein, wenn es die Engine im System vorfindet.
yt-dlp lädt ein Video mit der Deno-JavaScript-Engine herunter. Dabei bindet der YouTube-Ripper Deno automatisch ein, wenn es die Engine im System vorfindet.

PS: Wer sich wundert, wie man in einem Terminalfenster Videos abspielen und Bilder ansehen kann, sollte sich mal mplayer mit der libcaca sowie den Bildbetrachter jp2a ansehen. Beide Tools finden sich in den Paketquellen von Arch und sicher auch bei anderen Distributionen. Sie zählen sicherlich zu den kleinen Freuden des Linux-Alltags – aber was wäre die Linux-Welt ohne ein bisschen nerdiges Zeug?

$ mplayer -really-quiet -vo caca video.webm
$ jp2a --colors bild.png

✇netzpolitik.org

Außergerichtliche Einigung: YouTube zahlt 25 Millionen US-Dollar an Trump

Von: Tomas Rudl

Erneut gibt ein milliardenschwerer Medienkonzern kampflos einen Rechtsstreit mit Donald Trump auf. Weil YouTube den Account des US-Präsidenten vor Jahren gesperrt hatte, zog dieser vor Gericht. Die Videoplattform hätte den Fall wohl gewonnen, doch YouTube überweist Trump lieber 25 Millionen US-Dollar aufs Konto.

Offenkundig will sich YouTube bei Trump einschleimen und gibt kampflos ein Gerichtsverfahren verloren. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno Bode

Mit Alphabet knickt ein weiterer Medienkonzern vor US-Präsident Donald Trump ein. In einem außergerichtlichen Vergleich hat sich das US-Unternehmen, zu dem unter anderem Google und Youtube gehören, darauf geeinigt, knapp 25 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Damit geht ein weiterer Rechtsstreit rund um die Moderation von Inhalten im Internet ohne richterliches Urteil und zugunsten Trumps zu Ende.

Der Löwenanteil, 22 Millionen US-Dollar, soll laut Gerichtsdokumenten an Trump gehen, um damit den pompösen Umbau eines Ballsaals im Weißen Haus zu finanzieren. Den Rest der Summe, 2,5 Millionen US-Dollar, teilen sich die Mitkläger:innen auf, darunter die rechtsnationalistische American Conservative Union und die für Verschwörungserzählungen bekannte Autorin Naomi Wolf. YouTube selbst räumt den Unterlagen zufolge keine Schuld ein.

Die Klage stammt aus dem Oktober 2021. Nach dem Sturm des US-Kapitols durch Trump-Getreue hatten YouTube und andere soziale Netzwerke eine Reihe an Accounts gesperrt, unter anderem den von Donald Trump. US-Konservative versuchten damals mit allen Mitteln, die formelle Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden zu verhindern. Dazu verbreiteten sie auf allen erdenklichen Kanälen Lügen und Desinformation, was schließlich in die gewaltsame, aber letztlich erfolglose Erstürmung des Parlamentsgebäudes mündete.

Begründet hatten die Tech-Konzerne die Account-Sperren mit der Gefahr von Gewalt, die von den Nutzer:innen ausgehen würde. Trump und andere Konservative, die damals von den Online-Diensten geflogen waren, sahen sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.

Mit fragwürdigen Klagen zum Erfolg

Jurist:innen räumten den Klagen allerdings nur geringe Erfolgsaussichten ein: Das in der sogenannten „Section 230“ gesetzlich verankerte Providerprivileg gibt den Online-Diensten freie Hand bei der Moderation von Inhalten. Zugleich garantiert ihnen die US-Verfassung, dass sie ihre Produkte weitgehend uneingeschränkt ausgestalten können. Ein Anbieter wie YouTube kann in seinen Nutzungsbedingungen beispielsweise das Hochladen mutmaßlich pornographischer oder terroristischer Inhalte untersagen.

In den vergangenen Jahren haben viele Online-Dienste ihre Moderationsregeln wieder gelockert und lassen wieder mehr Desinformation und fragwürdige Inhalte zu. Die Accounts von Trump hat sein politischer Verbündeter Elon Musk gleich nach seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, inzwischen zu X umbenannt, im Jahr 2022 wieder hergestellt.

Alphabet und Meta zogen im Jahr darauf nach, zudem ist Hetze gegen ganze Menschengruppen oder Desinformation über Impfungen auf Instagram, Facebook und YouTube wieder erlaubt. Trump selbst hat sich von den Diensten mittlerweile unabhängig gemacht und verbreitet seine Botschaften vornehmlich auf seinem eigenen Netzwerk „Truth Social“ oder in rechten TV-Kanälen wie Fox News.

Ein Kniefall nach dem anderen

Ähnlich gelagerte Verfahren hatten andere Online-Dienste ebenfalls nicht bis zum Ende durchgefochten: Anfang des Jahres zahlte Meta 25 Millionen US-Dollar an Trump, Elon Musks X kam mit 10 Millionen US-Dollar davon. Gegenüber der New York Times bezeichnete der Jura-Professor Carl Tobias diese Kniefälle als Versuch, Einfluß bei der US-Regierung einzukaufen. Es scheint, als wollten sich die Unternehmen bei der Trump-Administration einschmeicheln, so Tobias – völlig ohne Not: „Das Recht war auf ihrer Seite“.

Allein in ihrem offenkundigen Bestreben, sich mit Trump gutzustellen, bleiben die Online-Dienste nicht. Mutmaßlich aus Sorge, bei geplanten Firmenfusionen Probleme mit gleichgeschalteten Regulierungsbehörden zu bekommen, hat sich etwa der US-Medienriese Paramount im Sommer bereit erklärt, Trump außergerichtlich 16 Millionen US-Dollar zu zahlen. In vorauseilendem Gehorsam hatte ABC noch vor Trumps Amtsantritt 15 Millionen US-Dollar an ihn überwiesen.

Der steigende Druck auf die Medienlandschaft macht sich zunehmend bemerkbar. Zuletzt verschwand der Talkshow-Moderator Jimmy Kimmel vorübergehend von den TV-Bildschirmen, weil er sich nach der Ermordnung des rechtsradikalen Charlie Kirk kritisch über das rechte Biotop in den USA geäußert hatte. Sein CBS-Konkurrent Stephen Colbert hat seine Sendung bereits im Juli verloren. Einen Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Übernahme durch Paramount hatten die Eigentümer:innen jedoch zurückgewiesen. Ausschlaggebend seien einig und allein „finanzielle Gründe“ gewesen. Auch im Online-Bereich gab es jüngst eine lang umkämpfte und umstrittene Übernahme: Das US-Geschäft der aus China stammenden Video-Plattform TikTok soll an ein Konsortium aus Trump-Verbündeten verkauft werden.


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✇Linux News

NewPipe für den Linux-Desktop

Von: Ferdinand
Seit Google zunehmend Werbung in YouTube einspielt, haben alternative Plattformen vermehrt Zulauf. Die Android-App NewPipe ist nun als Flatpak auch für den Desktop verfügbar

Quelle

✇Linux Uprising Blog

yewtube Is A Feature Packed Terminal Based YouTube Player

Von: Logix
yewtube play youtube video from command line with mpv

yewtube is a command-line tool to search, browse, and play YouTube videos directly from your terminal, for Linux, macOS, and Microsoft Windows. It uses no API keys, and it can play audio only or audio/video using a third-party media player like VLC, mpv or mplayer, with lots of features on top.

yewtube is a fork of mps-youtube, which had its last release in back in 2018. This January, yewtube was merged back in mps-youtube, and its development continues at https://github.com/mps-youtube/yewtube. The fork is a year old, and it contains numerous bug fixes as well as some minor new features such as the ability to run yewtube over tor using torsocks, and the ability to set the mplayer cache.

The application's main purpose is to serve as a terminal YouTube music player, offering options to:

  • search and play audio
  • create and save local playlists
  • search and open YouTube playlists
  • local play history
  • set the default media formats

With extra options such as:

  • play video externally using mpv, mplayer, or vlc
  • audio/video download
  • view video information and comments
  • optional notifications on song change
  • optional MPRIS v2 support
  • last.fm scrobbling support


[[ This is a content summary only. Please visit Linux Uprising for the full article ]]

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Originally posted on Linux Uprising Blog.
✇netzpolitik.org

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Ab Februar gilt die Meldepflicht. Eigentlich.

Von: Anna Biselli
Ein fiktives Hassposting im Facebook-Stil. Enthält "Wir kriegen dich!", der Cursor zeigt auf "Gefällt mir"
VIelleicht strafbar? Dann müsste die Plattform den Post ans BKA melden (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

Ab dem ersten Februar müssen große Anbieter sozialer Netzwerk potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA melden. Das entstammt einer Neuregelung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das bereits Mitte 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Ab Februar 2022 gilt nun die Meldepflicht.

In der Praxis verläuft der Start jedoch überaus holprig. Wir haben daher eine Übersicht erstellt: Was gilt (eigentlich)? Wer ist zur Meldung verpflichtet? Wer meldet wirklich? Und was ändert sich jetzt?

Die Rolle des BKA als Zentralstelle

Das BKA nimmt bei den Meldungen die Funktion einer Zentralstelle ein. Das bedeutet: Erfahren die Online-Anbieter von möglicherweise illegalen Inhalten auf ihrem Dienst, müssen sie diese an das BKA weiterleiten, mitsamt der IP-Adresse, von der diese gepostet wurden. Es geht dabei um vermutete Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellungen oder bestimmte Bedrohungen.

Das BKA prüft die Inhalte und kann bei den Internetanbietern wie Telekom oder Vodafone die Bestandsdaten zu der übermittelten IP-Adresse abfragen – also herausfinden, wer hinter einem Anschluss steckt. Soll ein Verfahren eingeleitet werden, gibt das BKA dieses an die entsprechenden Staatsanwaltschaften und Länderpolizeien weiter.

Das BKA rechne mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr, sagte ein Sprecher der Behörde dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man erwarte daraus rund 150.000 Strafverfahren. Um dieses Aufkommen zu bearbeiten, sollen in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.

Für wen gilt die neue Meldepflicht?

Die Regelung gilt für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzer:innen in Deutschland. Welche das konkret sind? Das für die Durchsetzung des NetzDG zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) führe keine abschließende Liste, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Februar 2021.

Transparenzberichte nach NetzDG hätten jedoch folgende Plattformen veröffentlicht, heißt es dort: Facebook, Twitter, Google+ (wurde 2019 eingestellt), YouTube, Instagram, Reddit, TikTok, Change.org und SoundCloud. Laut Ansicht des BfJ fallen auch Teile des Messengers Telegram unter die Regelung, aber der Betreiber kooperiert nicht. Deshalb laufen Bußgeldverfahren. Wir haben beim BfJ nochmals nachgefragt, welche Plattformen aktuell unter das NetzDG fallen und werden dies nachtragen, sobald wir eine Antwort erhalten.

Wer meldet ab 1. Februar wirklich?

Längst nicht alle Anbieter, die derzeit sonstigen Regeln aus dem NetzDG nachkommen, werden auch ab Februar Inhalte an das BKA melden. Denn es laufen mehrere Klagen gegen die Regelung. Den Anfang machte die Google-Tochter YouTube, bereits im vergangenen Juli reichte die Videoplattform eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein, gemeinsam mit einem Eilantrag. Facebook schloss sich YouTube an. In der vergangenen Woche zog TikTok nach, nun gab auch Twitter seine Klage bekannt. Wann das Verwaltungsgericht Köln in den Verfahren entscheidet, ist derzeit nicht absehbar.

Eine aufschiebende Wirkung haben die Verfahren zwar nicht, das Justizministerium sicherte jedoch im August zu, dass man Facebook und Google vorerst nicht zur Meldung zwingen würde, solange es keine Entscheidung in den Eilverfahren gebe.

Start mit „Alternativszenario“

Wie das BKA gegenüber dem Spiegel sagte, habe sich bisher keine der großen Plattformen „technisch“ an die Schnittstelle des BKA angebunden. Was passiert also am 1. Februar überhaupt?

Laut Recherchen des Spiegel startet zunächst ein „Alternativszenario“. Die Meldungen an die ZMI kommen dann noch nicht von den großen Plattformen, sondern aus anderen Projekten, etwa aus der Meldestelle von Hessen gegen Hetze. Dort können Nutzer:innen Hassrede melden. Die IP-Adressen der Inhalteerstellenden bekommen die BKA-Beamt:innen dadurch aber nicht. Sie müssen also selbst ermitteln, wer hinter einem Posting steckt, wenn es sich tatsächlich als strafbar herausstellt. Oder auf die Kooperation der Anbieter hoffen.

Die Kritik an der Meldepflicht

Streit um die Meldepflicht gab es bereits während des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte damals, dass Daten wie die IP-Adresse erhoben und gespeichert werden sollen, bevor ein Anfangsverdacht überhaupt geprüft wurde. Darin liegt die Sorge, dass die Daten vieler Menschen beim BKA landen, auch wenn sich herausstellt, dass sie nichts Illegales getan haben.

Ähnlich argumentieren die Plattformen in ihren Klagen. Dem Spiegel sagte ein Vertreter von Twitter, dass die Weitergabe „private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt.“

Kritik gibt es nicht nur an den rechtlichen Bedingungen, sondern auch bei der praktischen Umsetzbarkeit. Denn die 150.000 vermuteten Strafverfahren betreffen nicht nur das BKA, dafür braucht es auch Länderpolizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte – und die könnte die Menge der Verfahren quantitativ überfordern. Der Deutsche Richterbund fordert daher neue Stellen – und zwar viele. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: „Um den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Netz flächendeckend zu erhöhen, braucht es bundesweit sicher einige hundert zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter.“


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Debatte: Der Sinn von Dislike-Buttons – das sagt die Wissenschaft

Von: Sebastian Meineck
Ein Daumen nach oben und ein Daumen nach unten
Likes zählen, Dislikes aber nicht? Einige YouTube-Nutzer:innen finden das daneben (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash/ Jan Antonin Kolar, Bearbeitung: netzpolitik.org

Sollte es öffentlich sichtbar sein, wie viele Menschen einen Online-Beitrag schlecht finden? YouTube findet: Nein. Ende 2021 hat die Plattform entschieden, die Anzahl der Dislikes auszublenden. Dazu gibt es viel Gesprächsbedarf. Ein Meinungsstück des Autors zu dem Thema gehörte vergangenes Jahr zu den meist kommentierten netzpolitik.org-Artikeln.

Likes und Dislikes sind eine spezifische Art von Feedback. Mit solchen Funktionen können große Plattformen die öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung von Milliarden Menschen in Bahnen lenken. Welche Art von Meinung wird überhaupt abgefragt, welche ist für alle sichtbar?

Zumindest YouTube hat sich dafür entschieden, negatives Feedback nicht mehr öffentlich zu zählen. Was das bei Nutzer:innen auslöst, hat nun eine aktuelle Umfrage untersucht. Auch davor gab es Forschung zu Online-Bewertungssystemen wie den erhobenen und gesenkten Daumen.

Umfrage offenbart ahnungslose Mehrheit

Anfang Januar hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov Direct mit mehr als 1.000 Menschen in den USA über Dislikes auf YouTube gesprochen. Der Auftrag dafür kam vom US-Magazin Variety. Fast alle Befragten nutzten demnach YouTube. Das zeigt einmal mehr, wie verbreitet die größte Videoplattform der Welt ist.

Überraschung: Nur rund ein Drittel (34 Prozent) der befragten YouTube-Nutzer:innen hat laut Variety überhaupt mitbekommen, dass die Anzahl der Dislikes nicht mehr öffentlich sichtbar ist. Offenbar gibt es eine ahnungslose Mehrheit, die sich zumindest bisher nicht um das Thema gekümmert hat.

Die rund 270 Menschen, die etwas von den entfernten Dislike-Zahlen wussten, sollten weitere Fragen beantworten. Etwa, ob sie durch die entfernten Dislike-Zahlen geneigt sind, weniger Videos zu schauen. Für rund die Hälfte dieser Befragten (49 Prozent) macht das laut Umfrage keinen Unterschied. Immerhin rund vier von zehn (41 Prozent) sagen, sie seien durch die entfernten Dislike-Zahlen weniger geneigt, Videos zu schauen. 45 Prozent sagen zudem, sie sind weniger geneigt, Likes, Dislikes oder Kommentare zu hinterlassen.

Bei der Umfrage wurde anscheinend nicht ermittelt, ob die Befragten die Änderung bei YouTube nun gut oder schlecht finden. Trotzdem lässt sich etwas aus der Umfrage ziehen: Neben einer ahnungslosen Mehrheit gibt es eine Gruppe von Nutzer:innen, für die entfernte Dislike-Zahlen durchaus einen Unterschied machen.

Daumen hoch für fünf Sterne

Öffentlich sichtbare Dislikes sind nur eines von vielen Feedbacksystemen auf Online-Plattformen. Viele Anbieter verzichten auf eigene Knöpfe und Zähler für negatives Feedback. Auf Twitter, TikTok und Instagram gibt es beispielsweise Herzen. Facebook bietet neben dem Daumen nach oben fünf Emoji-Reaktionen – aber keinen Daumen nach unten.

Eine Skala von eins bis fünf Sternen gibt es für Orte auf Google Maps, für Apps im App Store und Google Play Store und für Produkte auf Amazon. Für Filme in der Internet Movie Database (IMDb) sind es sogar bis zu zehn Sterne. Bei Reddit gibt es Up- und Downvotes. Die meistbesuchten Pornoseiten Deutschlands, xHamster und Pornhub, haben Zähler für „Daumen hoch“ und „Daumen runter“. Für Beiträge auf Telegram-Kanälen gibt es keinen fest eingerichteten Button.

Eine Besonderheit gibt es bei Spotify: Bevor Hörer:innen eine Podcast-Bewertung von eins bis fünf Sternen abgeben können, müssen sie den Podcast in der App gehört haben. Ist das nicht der Fall, kommt ein Popup-Fenster mit dem Hinweis: „Hör dir ein paar Folgen an und gib dann dein Feedback ab“.

Screenshot von Spotify-Popup, das Nutzer:innen bittet, vor einer Bewertung zuerst den Podcast zu hören
Erstmal reinhören – Spotify geht gegen impulsive Bewertungen vor. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Spotify

Für eine Fachkonferenz haben US-Forschende im Jahr 2010 untersucht, was rund 350 Proband:innen von verschiedenen Feedbacksystemen halten. Untersucht wurden fünf Ansätze: Ein eindimensionales „Mag ich“, ein binäres „Daumen hoch / Daumen runter“, fünf Sterne – und eine Skala von bis zu 100 Punkten. Das Ergebnis: Feedback mit bis zu fünf Sternen fanden die meisten Proband:innen (83 Prozent) zufriedenstellend. Kurioserweise hatte YouTube vor der Einführung von Likes und Dislikes im Jahr 2009 genau dieses Feedbacksystem.

Eher gespalten waren die Proband:innen bei „Daumen hoch / Daumen runter“ (54 Prozent Zustimmung). Am wenigsten beliebt war das Feedbacksystem mit bis zu 100 Punkten, das mochten 57 Prozent der Proband:innen nicht. Mit dem eindimensionalen „Mag ich“ waren 47 Prozent unzufrieden.

Was ein Dislike-Button bei Nutzer:innen auslöst

Fans der öffentlichen Dislike-Zahl auf YouTube vermissen wohl vor allem eines: Anhand der Dislike-Zahl lasse sich auf einen Blick abschätzen, ob ein Video gut oder nutzlos ist, beispielsweise bei Tutorials. Diese Ansicht wird in zahlreichen Reaktionen von Nutzer:innen und YouTuber:innen geäußert.

Im Jahr 2012 haben Forschende der HU Berlin und der Uni Potsdam ein Paper veröffentlicht, das sich mit der Wirkung von Dislikes befasst. 653 Proband:innen haben mitgemacht. Gezeigt wurden ihnen Fotos von einem Burgerrestaurant, einem Gebrauchtwagenhändler und einem Wasserenthärter. Dann sollten sie deren Qualität einschätzen. Als zusätzliches Kriterium fügten die Forschenden den Fotos mal mehr, mal weniger Likes hinzu sowie eine Mischung aus Likes und Dislikes.

Kaum überraschend schätzten die Proband:innen die Qualität der Produkte als höher ein, wenn sie viele Likes hatten – und weniger hoch bei wenigen Likes. Komplexer wurde es, als Proband:innen sowohl Likes als auch Dislikes gezeigt bekamen. Aus der Studie ging hervor: Dislikes können ein Zeichen von Qualität sein. Die Proband:innen fanden etwa ein Produkt mit wenigen Likes besonders positiv, wenn es auch ein paar Dislikes hatte.

Screenshot aus der Studie über die Wirkung von Dislikes. Ein Burger-Restaurant mit Likes sowie mit Likes und Dislikes.
Ob die Burger wohl schmecken? Der Studie zufolge können ein paar Dislikes diesen Eindruck verstärken. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Like versus dislike. How Facebook's like-button influences people's percetpion of product and service quality/ Humboldt-Universität Berlin, Uni Potsdam

„Dies mag kontraintuitiv erscheinen“, heißt es in dem Papier, lasse sich aber gut erklären. Die negativen Signale durch die Dislikes würden Glaubwürdigkeit schaffen und damit die positive Wirkung der Likes verstärken. Dieser Effekt ließ sich aber nicht immer beobachten. Wenn die Anzahl der Likes bereits sehr hoch war, hatte das Hinzufügen einiger Dislikes der Studie zufolge keine auffällige Wirkung mehr.

Eher schwer einzuordnen waren die Reaktionen der Proband:innen auf Fotos mit sehr vielen Dislikes. Hier gab es überraschenderweise „keinen negativen Effekt auf die Wahrnehmung der Produktqualität“, heißt es in der Studie. Dabei hätten die Forschenden erwartet, dass viele Dislikes zu einer negativen Einschätzung führen. In ihrem Fazit schreiben sie, insbesondere für die Wirkung höherer Mengen Dislikes brauche es weitere Untersuchungen.

Einzelne Studien wie diese können Hinweise geben, aber auch nicht mehr. Für sichere Aussagen braucht es mehr Forschung. Die Studie von damals lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf YouTube heute übertragen: Andere Plattform, anderes Jahrzehnt. Zumindest zeigt sie, dass Dislikes wohl einen Unterschied machen können, wie Nutzer:innen etwas bewerten.

Ausgeblendete Likes, ausgeblendete Eigeninteressen

Über solche Studien mit ein paar Hundert Proband:innen können die großen Online-Plattformen nur müde lächeln. Die Anzahl der Teilnehmenden ist ein Witz im Vergleich zu den Abermillionen Nutzer:innen, deren Verhalten Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok täglich auswerten können. Nur teilen sie ihre internen Beobachtungen ungern mit der Außenwelt. Und wenn sie es tun, dann kann man sich auf die Informationen nicht unbedingt verlassen.

Im Jahr 2019 hat etwa Instagram probeweise bei vielen Nutzer:innen die Anzahl von Likes ausgeblendet, angeblich um das Wohlbefinden zu erhöhen. Das passte zur öffentlichen Debatte darüber, dass sich vor allem junge Menschen auf Instagram anhand von Likes vergleichen und großen, sozialen Druck empfinden. Die Studienlage dazu ist nicht eindeutig, weist aber in eine Richtung. Zumindest gibt es eine Reihe von Meta-Studien, die einen Zusammenhang zwischen Nutzung sozialer Medien und Symptomen von Depression zeigen. In Meta-Studien sichten und vergleichen Forscher:innen viele einzelne Studienergebnisse miteinander.

Ende 2021 wurden interne Informationen über das Experiment mit den ausgeblendeten Instagram-Likes bekannt. Sie stammten aus den sogenannten Facebook Files, einem umfassenden Leak von Dokumenten aus dem Konzern. Demnach hätten Untersuchungen von Facebook schon sehr früh gezeigt, dass das Ausblenden der Likes allein keine positive Wirkung auf Teenager hätte. Eine interne Notiz habe aber andere Vorteile der Aktion hervorgehoben, wie das Wall Street Journal berichtete: und zwar ein positiver Eindruck bei Eltern und Nachrichtenmedien.

Generell wird ein gewinnorientiertes Unternehmen kaum solche Entscheidungen treffen, ohne die öffentliche Wahrnehmung zu berücksichtigen – und natürlich den eigenen Profit. Einige Facebook-Nutzer:innen träumen seit 2009 von einem Dislike-Button und bekommen keinen. Dahinter steckt wohl auch das Interesse von Facebook, die eigenen Werbekund:innen vor Empörungswellen zu schützen.

Antworten gibt es bestimmt, aber unter Verschluss

Auch YouTube muss sich nach der Ausblendung der Dislike-Zahlen den Vorwurf gefallen lassen, nicht alle Gründe auf den Tisch gelegt zu haben. Offiziell sollen dadurch organisierte Hasswellen für Nutzer:innen verhindert werden. Eine Begründung, die YouTube-Chefin Susan Wojcicki jüngst in einem Blogpost bekräftigt hat. Kritiker:innen sahen in der Abschaffung der Dislike-Zahl auch eine Reaktion auf die Dislike-Welle für ein Video, das YouTube selbst veröffentlicht hat. Der Jahresrückblick „YouTube Rewind 2018“ wurde mit mehr als 19 Millionen Dislikes das meistkritisierte Video der Plattform. Das sei aber kein Grund für das Ausblenden der Dislike-Zahlen gewesen, wie YouTube etwa der BBC mitgeteilt hat.

Die fundiertesten Antworten über die Wirkung von Dislikes und anderen Funktionen auf Nutzer:innen haben wohl die Plattformen selbst. Sie könnten öffentlich diskutiert werden, wenn unabhängige Forschung einen Zugang zu den internen Daten bekäme. Daran haben die Plattformen wohl wenig Interesse. Sie wehren sich teilweise sogar gegen das Auswerten öffentlich einsehbarer Daten. Wie unter anderem der britische Guardian, die New York Times und Heise Online berichteten, hat etwa Facebook in mehreren Fällen Datensammlungen von Wissenschaftler:innen vereitelt. Als zentralen Grund nennt der Konzern den Schutz der Privatsphäre.

Eine Änderung könnte das geplante Digitale-Dienste-Gesetz der EU bringen. Es sieht vor, dass große Plattformen Forscher:innen Zugang zu ihren Daten geben, zumindest so lange Geschäftsinteressen und vertrauliche Informationen geschützt bleiben. Welche Erkenntnisse das Gesetz in Zukunft möglich macht, ist Spekulation. Zumindest hätten Konzerne einigen Spielraum, um potenziell unangenehme Forschungen zu bremsen.


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Exklusiv: NATO-Zentrum will mit Facebook-Daten forschen dürfen

Von: Alexander Fanta
Die NATO und die EU
Die NATO kooperiert eng mit den EU-Staaten – auch beim Thema Desinformation – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

In der Ostukraine braut sich neue Konfrontation mit Russland zusammen. Der Konflikt wird dabei auch in sozialen Netzwerken ausgetragen, durch gezielte Falschinformation und Irreführung – so lautet zumindest der Vorwurf der US-Regierung und des Europäischen Auswärtigen Dienstes gegen die russische Regierung. Vorwürfe, Russland und China setzten gezielt Desinformation ein, sind schon seit Jahren aus Brüssel und Washington zu hören.

Die Vorwürfe machen deutlich, dass Social Media immer stärker zum Schauplatz moderner Kriegsführung gerät. Und wer diese Sichtweise teilt, für den ist die Informationsgewinnung über Propaganda der Gegenseite eine strategische Notwendigkeit.

Eine Datenpipeline für die Informationsgewinnung verspricht eine neue EU-Verordnung: Das Digitale-Dienste-Gesetz soll vorschreiben, dass große Plattformen wie Facebook und YouTube rasche Schritte gegen illegale Inhalte setzen müssen. Bei Werbung im Netz müsse nachvollziehbar sein, wer werbe und welche Zielgruppe angesprochen werde. Um diese und weitere Auflagen kontrollieren zu können, sollen Plattformen Forscher:innen Zugang zu ihren Daten gewähren.

Derzeit starten in Brüssel Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament über einen endgültigen Gesetzestext. Dabei könnte eine tief im Text versteckte Definition zum Streitpunkt werden: Denn in ihrem Gesetzesvorschlag hat die EU-Kommission den Datenzugang für die Forschung stark beschränkt. Konkret Zugriff haben sollen nur Forscher:innen wissenschaftlicher Institutionen, die wirtschaftlich unabhängig seien.

„Datenzugang für Organisationen wie unsere nicht verhindern“

Diese enge Definition verärgert NATO-Kreise. Das zeigt eine schriftliche Protestnote der NATO-Einrichtung Stratcom Centre of Excellence an die EU-Staaten, die netzpolitik.org veröffentlicht. In dem Schreiben verweist das Zentrum auf eigene Forschungsarbeit in sozialen Medien. Ein Stratcom-Bericht aus 2019 habe etwa gezeigt, dass Facebook, Instagram, Twitter und YouTube nicht genug gegen manipulative Auftritte in ihren Netzwerken unternähmen. Die meisten Fake-Profile würden mit Hilfe aus Russland betrieben.

Die Untersuchungen des NATO-Zentrums könnten durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU erheblich erleichtert werden, heißt es in dem Schreiben aus April 2021. „Leider sehen wir, dass der derzeitige Wortlaut von Artikel 31 eine solche Arbeit verhindern dürfte.“ Das Zentrum wäre daher „dankbar“, wenn der Artikel angepasst werden könnte, „um den Datenzugang für die Forschung durch Organisationen wie unsere nicht zu verhindern“.

Das Stratcom Centre of Excellence wurde 2014 von Deutschland und sechs weiteren NATO-Staaten gegründet. Es wird inzwischen von 14 Mitgliedern des Militärbündnisses finanziell unterstützt. Formell untersteht seine Arbeit nicht dem NATO-Oberkommando, das Zentrum ist allerdings als Dienststelle des Bündnisses eingerichtet und liefert der NATO strategische Analysen, Konzepte und bietet Fortbildungen für ziviles und militärisches Personal. Ziel ist es dabei auch, Strategien für das Entwickeln von „Gegenerzählungen“ zu russischen Propaganda-Narrativen zu entwerfen.

Als Fürsprecher des NATO-Zentrums im Rat der EU-Staaten tritt Lettland auf, in dessen Hauptstadt Riga das Zentrum seinen Sitz hat. Das „Recht auf Informationsgewinnung für Forschungszwecke sollte nicht auf wissenschaftliches Personal beschränkt sein“, forderten lettische Diplomat:innen unter Verweis auf den Brief. Das zeigt ein Verhandlungsdokument, dass wir ebenfalls veröffentlichen. Die Dokumente stammen aus einer Informationsfreiheitsanfrage von netzpolitik.org beim Rat der EU-Staaten.

Dass die EU-Staaten eng mit der NATO kooperieren, ist nicht ungewöhnlich. Fast alle EU-Länder sind auch NATO-Mitglieder, in den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit stetig vertieft. Etwa vereinbarte der Rat der EU mit dem Militärbündnis bereits 2016, gemeinsame Analysekapazitäten beim Aufspüren von Desinformation aufzubauen. Unterstützung dafür gibt es auch im EU-Parlament, wo ein eigens eingerichteter Ausschuss vor der Gefahr „fremder Einflussnahme“ warnt und sogar Sanktionsmöglichkeiten gegen die Verbreitung von Desinformation fordert.

Allerdings gibt es daran beständig Kritik. EU-Abgeordnete der Linksfraktion kritisieren „das Lobbying von transatlantischen und NATO-Thinktanks“. Deren Einfluss stelle eine ernste Bedrohung für politische Positionen dar, die sich international für Frieden und soziale Gerechtigkeit einsetzten, sagt etwa die irische EU-Abgeordnete Clare Daly. Eine von der Linksfraktion finanzierte Studie über „Rhetorik und Realität von Desinformation in der Europäischen Union“ sieht die Arbeit des NATO-Zentrums in Riga als Teil einer langjährigen Strategie zu Beeinflussung der öffentlichen Meinung.

Definition entzweit Rat und Parlament

Doch trotz der Kritik von links könnte der Wunsch der NATO-Einrichtung durchaus in Erfüllung gehen. Im November 2021 einigten sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zum Digitale-Dienste-Gesetz. Darin fordert der Rat die Ausweitung der Zugangsberechtigten nach Artikel 31. Nicht bloß wissenschaftliche Forscher:innen sollten Daten der großen Plattformen bekommen. Stattdessen sollte die Definition einer „Forschungseinrichtung“ aus Artikel 2 der Urheberrechtsrichtlinie herangezogen werden. Darunter fällt „eine Hochschule einschließlich ihrer Bibliotheken, ein Forschungsinstitut oder eine sonstige Einrichtung, deren vorrangiges Ziel die wissenschaftliche Forschung oder die Lehrtätigkeit – auch in Verbindung mit wissenschaftlicher Forschung – ist“. Diese Definition könnte auch das NATO-Zentrum einschließen.

Widerstand gegen diese breite Definition kommt hingegen aus dem EU-Parlament. Dieses weitet in seiner Version von Artikel 31 des Digitale-Dienste-Gesetzes den Zugang von wissenschaftlichen Institutionen explizit auch auf zivilgesellschaftliche Organisationen aus. Forscher:innen, die Datenzugang erhalten, müssten allerdings frei von kommerziellen Interessen sein, ihre Finanzierungsquellen offenlegen und „unabhängig von jeder Regierung, Verwaltung und anderen staatlichen Körperschaften sein“, mit Ausnahme von öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen. Ein Streit zwischen Rat und Parlament in der Definitionsfrage scheint programmiert.


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