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Databroker Files: Handy-Daten exponieren Begleiter von Emmanuel Macron

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Databroker verhökern die Standortdaten von Millionen Menschen in Frankreich. Neue Recherchen zeigen: Mit den angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten lässt sich dort sogar Personal von Geheimdiensten und Militär ausspionieren – inklusive Entourage des französischen Präsidenten.

Diese Recherche entstand in Kooperation mit folgenden Medien: Le Monde (Frankreich), L’Echo (Belgien), Bayerischer Rundfunk. Sie ist Teil der „Databroker Files“.


Ein Name der Person steht nicht im Datensatz. Stattdessen steht dort ein Pseudonym. Eine Kette aus Ziffern und Buchstaben, fast als wäre man einmal mit dem Kopf über die Tastatur gerollt. Und mit diesem Pseudonym versehen sind Hunderte exakte Geo-Koordinaten in Frankreich. Legt man die Geo-Koordinaten auf eine Karte, wird sichtbar, wo die Person überall unterwegs war.

Das Bewegungsprofil verrät mehr, als es ein bloßer Name getan hätte.

So lässt sich etwa ablesen, dass die Person Zugang zum Élysée-Palast hat, dem Amtssitz des französischen Präsidenten. Sie war demnach auch in La Lanterne, einem Jagdschloss in Versailles, wo der derzeitige Amtsinhaber Emmanuel Macron gerne das Wochenende verbringt. Weitere Besuche der Person waren auf dem Militärflugplatz Villacoublay, wo Dienstreisen des Präsidenten mit dem Flugzeug beginnen und enden. Besucht hat die Person auch einen Stützpunkt der Republikanischen Garde, also jenem Polizeiverband, der unter anderem den Präsidenten bewacht.

Sogar eine private Wohnadresse lässt sich in den Daten erkennen. Hier häufen sich die Handy-Ortungen. Ab jetzt ist es leicht, die Person zu identifizieren. Es genügt ein Besuch vor Ort. Und voilà: Auf dem Briefkasten steht der Name eines Menschen, der einer simplen Online-Recherche zufolge für die französische Gendarmerie arbeitet. Ein weiteres online verfügbares Dokument bekräftigt die Verbindung zu Macron.

Um die Identität der Person zu schützen, gehen wir nicht näher auf das Dokument ein. Doch gemeinsam mit unseren Recherchepartnern haben wir zahlreiche weitere brisante Fälle in dem Datensatz gefunden. Sie zeigen erstmalig am Beispiel Frankreichs, dass der unkontrollierte Handel mit Werbe-Daten nicht nur die Privatsphäre von Millionen Menschen gefährdet, sondern auch die Sicherheit Europas.

Ortungen bei Geheimdiensten, Militär und Rüstungskonzernen

Standortdaten wie diese sind wertvolles Material für Spionage, gefundenes Fressen für fremde Geheimdienste. Die Daten stammen nicht aus einem Hack oder einem Leak, sondern von einem Databroker. Um solche Daten zu erhalten, muss man nur freundlich nachfragen – und keinen Cent bezahlen.

Databroker verkaufen solche Handy-Standortdaten von Millionen Menschen als Abonnement; Vorschau-Daten gibt es gratis. Für jeden Standort im Datensatz gibt es eine einzigartige Kennung, die sogenannte Werbe-ID. Handy-Nutzer*innen bekommen sie automatisch von Google und Apple zugewiesen. Sie ist wie ein Nummernschild fürs Handy und sorgt dafür, dass über Apps ausgeleitete Handy-Standortdaten miteinander verknüpft werden können, bis sie letztlich nicht mehr anonym sind. Allein im Gratis-Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt, stecken rund eine Milliarde Standortdaten von bis zu 16,4 Millionen Geräten in Frankreich.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

Seit mehreren Monaten recherchiert Le Monde gemeinsam mit netzpolitik.org, Bayerischem Rundfunk und weiteren internationalen Partnern. Es geht um die Massenüberwachung mithilfe von Handy-Standortdaten, die angeblich nur zu Werbezwecken erhoben werden. Die Recherchen aus Frankreich sind der neuste Teil der Databroker Files, die seit Februar 2024 erscheinen.

Zuvor hat das Team etwa über Standortdaten aus Belgien und aus Deutschland berichtet. Andere Medien enthüllten auf eigene Faust ähnliche Missstände in den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Irland und Italien.

All diese Recherchen zeigen: Kein Ort und kein Mensch sind sicher vor dem Standort-Tracking der Werbeindustrie. Um die Gefahr des Trackings anschaulich zu machen, hat sich Le Monde nun auf Handy-Ortungen fokussiert, die für die nationale Sicherheit von Frankreich relevant sind. So konnte das Team in mehreren Dutzend Fällen mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit Identität, Wohnort und Gewohnheiten von Angestellten sensibler Einrichtungen nachvollziehen. Dazu gehören Angestellte von Geheimdienst und Militär in Frankreich, der Spezialeinheit GIGN, die für Terrorismusbekämpfung zuständig ist, sowie Personal von Rüstungsunternehmen und Kernkraftwerken.

Besuche in der Deutschen Botschaft und beim Polo

Mehrere Bewegungsprofile aus dem französischen Datensatz haben sogar einen Bezug zu Deutschland. So zeigt ein Profil die Bewegungen einer Person, die möglicherweise als Diplomat*in arbeitet. Sie hat Zugang zur Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft und zur Residenz des deutschen Botschafters in Paris. Die Handy-Ortungen zeigen eine Reise nach Verdun, inklusive Besuch von Museum und Gedenkstätten. Auch ein Abstecher zu einem Polofeld in Paris ist zu finden.

Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, die Risiken durch Databroker seien bekannt. Die Mitarbeitenden würden regelmäßig zu den Risiken sensibilisiert – müssten aber gleichzeitig umfassend erreichbar sein.

Weitere Bewegungsprofile aus dem Datensatz konnte das Recherche-Team Angestellten von Rüstungsunternehmen zuordnen. Gerade wegen der militärischen Bedrohung durch Russland ist die europäische Rüstungsindustrie besonders dem Risiko von Spionage und Sabotage ausgesetzt. Im Datensatz finden sich etwa die Handy-Ortungen einer Person, die offenbar in hoher Position für den deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS tätig war. Zu den Produkten von KNDS gehören Panzer, Bewaffnungssysteme, Munition und Ausrüstung; das Unternehmen, das durch eine Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter entstand, ist ein wichtiger Lieferant für die Ukraine.

Auf Anfrage teilt der Konzern mit, man sei sich der Notwendigkeit bewusst, Mitarbeitende für diese Themen zu sensibilisieren. Über ergriffene Maßnahmen wolle man jedoch nicht öffentlich sprechen.

Von „Sensibilisierung“ sprechen viele Organisationen, wenn man sie danach fragt, wie sie sich vor der Überwachung schützen wollen. So schreiben etwa die Pressestellen des französischen Verteidigungsministeriums und Inlandsgeheimdiensts DGSI auf Anfrage von Le Monde von der Sensibilisierung ihrer Angestellten. Mit Sensibilisierung – und zwar in Form einer Rundmail – hatten im November auch die Organe der Europäischen Union auf unsere Recherchen reagiert, die zeigten, wie sich mithilfe der Standortdaten Spitzenpersonal der EU in Brüssel ausspionieren lässt.

Das Problem: Sensibilisierung reicht nicht. Um dem Standort-Tracking durch die Online-Werbeindustrie zu entgehen, müssen Nutzer*innen intensiv und lückenlos digitale Selbstverteidigung anwenden, bis hin zum Verzicht auf populäre Online-Dienste. Die vielfältigen Wege, über die Daten abfließen können, sind kaum zu überblicken. Nicht einmal auf Datenschutz-Labels in App-Marktplätzen kann man sich verlassen, wie unsere Recherchen gezeigt haben.

Und so ist es schier unvermeidbar, dass aller Sensibilisierung zum Trotz immer wieder Daten abfließen und in die Hände von Databrokern gelangen – selbst Standortdaten aus der Entourage des französischen Präsidenten.

Eine Gefahr für Europa

Auf Anfrage von Le Monde hat der Élysée-Palast selbst nicht reagiert. Zumindest für Präsident Macron dürfte das Thema jedoch nicht ganz neu sein. Denn im Jahr 2024 hatte Le Monde schon einmal Standortdaten von Menschen aus seinem Umfeld aufgespürt, und zwar über die Fitness-App Strava. Damit können Nutzer*innen etwa ihre Jogging-Routen tracken und online mit der Öffentlichkeit teilen, was Macrons Sicherheitspersonal unvorsichtigerweise getan hatte.

Der Unterschied: Damals ging es um den Umgang mit einer einzelnen Fitness-App. Die Databroker Files zeigen jedoch, wie sensible Handy-Standortdaten über einen großen Teil kommerzieller App abfließen können. Inzwischen liegen dem Recherche-Team mehrere Datensätze von mehreren Databrokern vor. Sie umfassen rund 13 Milliarden Standortdaten aus den meisten Mitgliedstaaten der EU, aus den USA und vielen weiteren Ländern.

Die Databroker Files zeigen auch, dass die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gescheitert ist – mindestens in ihrer Durchsetzung. Der unkontrollierte Datenhandel bedroht ​​​​​​​nicht nur auf beispiellose Weise die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung von Nutzer*innen, sondern in Zeiten erhöhter Spionagegefahr auch die Sicherheit Europas.

Im Zuge unserer Recherchen haben Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wiederholt Konsequenzen gefordert. „Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir diese Bedrohung sehr ernst nehmen und abstellen“, sagte im November etwa Axel Voss (CDU) von der konservativen Fraktion im EU-Parlament, EVP.​​​​​​​ Die EU müsse entschieden handeln. „Wir brauchen eine Präzisierung der Nutzung der Standortdaten und somit ein klares Verbot des Handels mit besonders sensiblen Standortdaten für andere Zwecke.“ Weiter brauche es „eine europaweite Registrierungspflicht für Datenhändler und eine konsequente Durchsetzung bestehender Datenschutzregeln“.

EU könnte Datenschutz noch weiter abschwächen

Seine Parlamentskollegin Alexandra Geese von der Fraktion der Grünen/EFA sagte: „Wenn der Großteil der europäischen personenbezogenen Daten unter der Kontrolle von US-Unternehmen und undurchsichtigen Datenbrokern bleibt, wird es deutlich schwieriger, Europa gegen einen russischen Angriff zu verteidigen.“ Sie forderte: „Europa muss die massenhafte Erstellung von Datenprofilen verbieten.“

Statt die Gefahr einzudämmen, hat die EU-Kommission jedoch jüngst mit dem Digitalen Omnibus einen Plan vorgelegt, um den Datenschutz in Europa noch weiter zu schleifen. Konkret sollen demnach manche pseudonymisierten Daten nicht mehr als „personenbezogen“ gelten und deshalb den Schutz durch die DSGVO verlieren. Dabei zeigen die Databroker Files eindrücklich, wie intim und gefährlich die Einblicke durch angeblich pseudonyme Daten sein können.

Der EU stehen kontroverse Verhandlungen bevor. Teilweise oder weitgehende Ablehnung zu den Vorschlägen gab es bereits von den Fraktionen der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen im EU-Parlament. Zudem warnten mehr als 120 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief vor dem „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“.


Hier liest du, wie du deinen Standort vor Databrokern schützen kannst. Und hier sind alle unsere Texte zu den Databroker Files.


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Interview mit der Bundesdatenschutzbeauftragten: „Die aktuelle Debatte geht in die falsche Richtung“

Von: Ingo Dachwitz · Daniel Leisegang

Louisa Specht-Riemenschneider erklärt, warum KI und Datenschutz so schlecht zusammengehen und die Datenpolitik ein gesellschaftspolitisches Ziel braucht. Außerdem nennt sie eine überraschend niedrige Zahl neuer Mitarbeitender, falls ihre Behörde die zentrale Wirtschaftsaufsicht erhält.

Louisa Specht-Riemenschneider steht im Türrahmen zu einem Büro.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. – Alle Rechte vorbehalten Johanna Wittig

Seit gut einem Jahr ist Louisa Specht-Riemenschneider Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Nicht nur die schwarz-rote Bundesregierung hat sich mittlerweile weitreichende Reformen beim Datenschutz vorgenommen, sondern auch die EU-Kommission will die Datenschutzgrundverordnung erstmalig schleifen.

Wir haben Specht-Riemenschneider in ihrem Berliner Büro getroffen und sie gefragt, wo sie in der hitzig geführten Reformdebatte steht. Sie kritisiert Teile der Pläne der EU-Kommission, spricht sich aber auch selbst entschieden für eine Reform aus. Der datenschutzrechtliche Rahmen erfülle seine Funktion nicht, allerdings laufe die aktuelle Debatte in die falsche Richtung. Vor Veränderungen in der Datenpolitik müsse eine gesellschaftspolitische Zielsetzung stehen, so die Forderung der Datenschutzbeauftragten.

Auch zu den umstrittenen Themen Gesundheitsdigitalisierung und Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland haben wir die Juristin befragt.

„An jeder Ecke fehlen Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke“

netzpolitik.org: Sie haben als Rechtswissenschaftlerin immer die Bedeutung von Daten für Innovation betont und einen Ausgleich zwischen Datennutzung und Datenschutz gesucht. Für viele bedeutet das momentan vor allem, den Datenschutz zurückzubauen. Auf dem Digitale-Souveränitäts-Gipfel in Berlin lautete die neue Leitlinie „Product First, Regulation Second“. Ihre Behörde soll den Zusatz „Beauftragte für Datennutzung“ erhalten. Geht die Entwicklung also in die richtige Richtung?

Louisa Specht-Riemenschneider: Für mich stand nie zur Debatte, ob Datenschutz und Datennutzung zusammengehen. Die DSGVO soll genau das erreichen. Sie will ja nicht Datennutzung um jeden Preis verhindern, sondern gewährleisten, dass dabei Grundrechte gewahrt bleiben. Gleichzeitig gibt es andere Grundrechte wie den Schutz der Gesundheit, die es notwendig machen, dass Daten verarbeitet werden. Beides muss man in Einklang bringen.

In der öffentlichen Debatte wird derzeit allerdings versucht, diese zwei Positionen gegeneinander auszuspielen. Wir sind an einem Punkt, wo wir eine entscheidende Weichenstellung machen können. Und ich würde mir eine viel stärker gesellschaftspolitische Diskussion darüber wünschen, wo wir eigentlich hin wollen.

netzpolitik.org: Also für welche Zwecke Daten genutzt werden sollen und für welche nicht?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ja, wollen wir als Gesellschaft etwa Daten für verbesserte Krebstherapien nutzen? Oder wollen wir verbesserte Datennutzbarkeit für rein kommerzielle Interessen? Das beantwortet mir momentan politisch niemand.

Wir haben zwar 1.000 Strategien, aber es fehlt ein Leitbild, an dem wir die Datenpolitik und auch die Regulierung ausrichten. Gerade jetzt wäre die Gelegenheit, in der wir in Europa – anders als die USA oder China – eine Datennutzungsagenda entwickeln könnten, die Grundrechte, Demokratie und Freiheit mitdenkt.

netzpolitik.org: Bei der Gesundheitsdigitalisierung heißt es, der Datenschutz gefährde Leben. In der Wirtschaft gefährde er Europas Wettbewerbsfähigkeit. Spüren Sie diesen Gegenwind?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ja, und ich finde es unheimlich schade, dass die Diskussion in die falsche Richtung geht. Der Rechtsrahmen für Datenschutz und Datennutzung funktioniert offensichtlich nicht so, wie er eigentlich funktionieren sollte. Einerseits haben wir eine unglaubliche Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden, wie etwa die „Databroker Files“ gezeigt haben. Andererseits fehlen an jeder Ecke Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke.

Diese Gemengelage führt dazu, dass der Datenschutz zum Buhmann für alles gemacht wird. Vergangenes Jahr habe ich gelesen, dass in einem Seniorenheim keine Weckmänner verteilt werden konnten, wegen des Datenschutzes. Das ist natürlich großer Quatsch, aber diese Missverständnisse werden unter anderem dadurch hervorgerufen, dass der Rechtsrahmen sehr komplex ist.

„Es gibt im Omnibus auch Aspekte, die ich begrüße“

netzpolitik.org: Mit ihrem „Digitalen Omnibus“ fährt die EU-Kommission aktuell in die andere Richtung. Sie schlägt erstmals weitreichende Änderungen an der DSGVO vor. Verbraucher- und Datenschutzorganisationen sowie Teile des EU-Parlaments sprechen von einem Angriff auf die Grundlagen des europäischen Datenschutzes.

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich halte nichts davon, die Welt in Schwarz und Weiß einzuteilen. Die Kommission schlägt Regelungen vor, von denen einige datenschutzrechtlich ganz klar kritisch zu werten sind. Wenn ich zum Beispiel meine Betroffenenrechte nur noch für datenschutzrechtliche Zwecke ausüben darf, dann schränkt mich das in meinen Rechten elementar ein. Gegen einen Missbrauchseinwand spricht nichts, aber er muss richtig formuliert sein.

Es gibt im Omnibus jedoch auch Aspekte, die ich begrüße. Die Vereinheitlichung von Digitalrechtsakten zum Beispiel, also die Zusammenfassung von Datennutzungsgesetzen im Data Act. Auch die Vorschläge zu Cookie-Bannern sind in ihrer Grundrichtung zu begrüßen.

netzpolitik.org: Für Kritik sorgt auch der Plan, die Definition personenbezogener Daten deutlich enger zu fassen und pseudonymisierte Daten unter bestimmten Umständen von der DSGVO auszunehmen. Man folge da nur der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, heißt es von der Kommission. Der Jurist und Datenschutzexperte Max Schrems und andere sagen, das geht weit darüber hinaus. Wer hat Recht?

Louisa Specht-Riemenschneider: Man kann das Urteil so oder so lesen. Ich frage mich, ob die geplanten Änderungen – wenn man genau hinschaut – tatsächlich eine Abweichung vom derzeitigen Standard darstellen. Dazu berate ich mich gerade noch mit meinen Kolleg:innen in der Datenschutzkonferenz und möchte dem ungern vorgreifen.

Was plant die EU-Kommission bei KI und Datenschutz?

„Datenschutz und KI gehen ganz schlecht zusammen“

netzpolitik.org: Ein weiterer Streitpunkt sind KI-Systeme. Die Kommission will klarstellen, dass diese auch ohne Einwilligung, auf Basis des legitimen Interesses, mit personenbezogenen Daten trainiert und betrieben werden dürfen.

Louisa Specht-Riemenschneider: Die Kommission folgt hier einer Empfehlung des Europäischen Datenschutzausschusses, bei der jedoch leider nicht genau ausformuliert wurde, unter welchen Bedingungen KI auf das berechtigte Interesse gestützt werden kann. Der Omnibus unterscheidet hier leider auch nicht zwischen KI-Training zu kommerziellen oder zu gemeinwohlorientierten Zwecken oder zur Ausübung anderer Grundrechte.

netzpolitik.org: Sie ist offenbar getrieben von der Sorge, Europa könne im sogenannten KI-Wettrennen verlieren. Gehen Datenschutz und KI einfach nicht zusammen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ja, der geltende Datenschutz-Rechtsrahmen und KI gehen ganz schlecht zusammen. Das Hauptproblem ist, dass unklar ist, wie man Betroffenenrechte geltend machen soll, wenn KI-Systeme sich einzelne Daten merken. Wie sollen Löschansprüche ausgeübt werden? Wie soll der Berichtigungsanspruch praktisch umgesetzt werden? Diese Fragen beantwortet auch der Digitale Omnibus nicht. Es wäre klug, wenn sich der europäische Gesetzgeber die Zeit nehmen würde, über diese Frage etwas intensiver nachzudenken.

Da sind wir auch wieder bei der Gretchenfrage: Für welche Zwecke wollen wir als Gesellschaft KI und für welche nicht? Das scheint mir wirklich eine Grundsatzdiskussion zu sein, die wir dringend führen und dann gesetzgeberisch entsprechend handeln müssen. Entwicklung und Einsatz von KI für gemeinwohlorientierte Zwecke oder zur Ausübung von Grundrechten würde ich gern gesetzlich privilegiert sehen, für andere Zwecke ist das meines Erachtens weniger erforderlich. Große Player, die kommerzielle KI-Modelle anbieten, können mit der Rechtsunsicherheit gut umgehen.

Wo eine Reform ansetzen sollte

netzpolitik.org: Viele Datenschützer:innen warnen davor, im aktuellen politischen Klima solche Grundsatzfragen zu stellen und das große Fass DSGVO überhaupt aufzumachen.

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich möchte eine Grundsatzdebatte sogar vehement einfordern. Der bestehende Rechtsrahmen funktioniert nicht so, wie er funktionieren soll. Natürlich will ich die DSGVO nicht insgesamt nochmal zur Abstimmung stellen. Aber wir sollten über Nachbesserungen im geltenden Rechtsrahmen sprechen. Das Interessante am Omnibus ist ja nicht nur das, was drinsteht, sondern vor allem das, was nicht drin steht.

netzpolitik.org: Was fehlt Ihnen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Wie bekomme ich zum Beispiel eine Databroker-Regelung in die DSGVO? Wie schaffen wir es, dass Selbstbestimmung nicht nur auf dem Papier existiert?

Das Grundproblem ist die Einwilligung. Wir hatten in den 1960er- und 1970er-Jahren eine ähnliche Diskussion zu Selbstbestimmung im Verbraucherschutzrecht. Schon damals war klar, dass Verbraucher:innen Entscheidungen treffen, die manchmal nicht selbstbestimmt sind, weil es Machtasymmetrien gibt. Also müssen wir dafür sorgen, dass wir die Vertragsparteien auf Augenhöhe bekommen, damit Verbraucher:innen gleichberechtigt entscheiden können.

Warum führen wir diese Diskussion nicht auch bei der DSGVO? Dafür müssen wir deren Grundsätze nicht anfassen, sondern an die Frage der Einwilligung ran. Und wir müssen dafür sorgen, dass die DSGVO besser in der Praxis umgesetzt wird. Das ist nur vordergründig eine Frage des Bürokratieabbaus.

netzpolitik.org: Sondern?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich höre oft von Unternehmer:innen, dass sie Datenschutz beachten wollen, aber nicht wissen, wie sie dabei am besten vorgehen. Wenn wir also am Ende mehr Rechtsklarheit in die Verordnung hineinbekommen, dann ist das auch ein Weg, um Betroffene besser zu schützen, weil die Regeln besser umgesetzt können. Auch der risikobasierte Ansatz der DSGVO sollte weiter ausdifferenziert werden. Also dass nicht alle die gleichen Pflichten haben, sondern ähnlich wie bei der KI-Verordnung die Verantwortung größer ist, wenn das Risiko der Datenverarbeitung zunimmt.

Datenhändler verkaufen metergenaue Standortdaten von EU-Personal

Wie man das Problem der Databroker lösen könnte

netzpolitik.org: Erst kürzlich konnten wir mit den gerade schon angesprochenen Databroker-Recherchen zeigen, wie sich selbst hochrangiges EU-Personal ausspionieren lässt – mit Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung, die wir kostenfrei von Databrokern bekommen haben. Wie löst man dieses Problem?

Louisa Specht-Riemenschneider: Das ist nicht trivial, weil Werbe-Tracking mit Einwilligung zulässig sein kann, in vielen Fällen wohl aber Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Einwilligungen bestehen. Deshalb müssen wir uns zunächst anschauen, wie die Datenströme verlaufen: Ich habe ein Endgerät mit der Werbe-ID, von dem Daten an einen Databroker gehen, der häufig in einem Drittstaat sitzt, beispielsweise in den USA. Und dann habe ich einen Datenankäufer, der etwa in einem anderen europäischen Staat sitzt.

Den Databroker in den USA kriegt man aufsichtsrechtlich sehr schwer zu fassen, da bräuchte man Amtshilfe von US-Behörden. Beim Datenankäufer ist es einfacher, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat sitzt. Er ist aber das letzte Glied in der Kette. Selbst wenn wir nachweisen können, dass er sich datenschutzwidrig verhält, beendet das noch nicht den Datenhandel.

Daher wäre es am sinnvollsten, die Apps ins Visier zu nehmen, die die Werbe-ID weitergeben. Wir sollten darüber nachdenken, ob die Ausleitung der Werbe-ID grundsätzlich beschränkt werden sollte – auch wenn Nutzer:innen „einwilligen“. Das könnte man übrigens auch in einem Omnibus regeln.

netzpolitik.org: Um die Komplexität noch zu erhöhen, gibt es auch noch das Teilproblem der Datenmarktplätze. Das sind die Plattformen, auf denen Interessierte und Anbieter von Daten zusammenkommen. Der größte Marktplatz hat seinen Sitz in Berlin, die Berliner Datenschutzaufsicht kam zu dem Schluss, dass die DSGVO nicht anwendbar ist, weil er nur Kontakte vermittelt und selbst die Datensätze nicht verarbeitet.

Louisa Specht-Riemenschneider: Wir hatten eine ähnliche Situation schon mal beim geistigen Eigentum. Filesharing-Clients hatten einst auch argumentiert, dass sie nur den Kontakt zwischen Person A und Person B herstellen, die dann Musikstücke austauschen. Damals haben die Gerichte die Vermittlungsplattform mit dem Täter quasi gleichgestellt. Eine solche Störerhaftung könnte man auch im Datenschutzrecht vorsehen.

Ich weiß, dass es die Rechtsauffassung gibt, dass die Tätigkeiten von Datenmarktplätzen heute schon eine Verarbeitungstätigkeit sind. Aber selbst dann wäre es hilfreich, dies explizit ins Gesetz zu schreiben, um Rechtsklarheit zu schaffen. Das könnte man gegebenenfalls sogar auf nationaler Ebene lösen, ohne den Weg über die EU.

„Eine Verpflichtung wäre eine großer Schritt“

netzpolitik.org: Überraschenderweise hat die EU-Kommission auch einen neuen Rechtsrahmen für Consent-Manager für Cookies in den Omnibus aufgenommen, obwohl dieser ja eigentlich nur eine technische Anpassung sein sollte. In Deutschland gibt es die Möglichkeit schon länger, Ihre Behörde hat neulich den ersten Cookie-Manager für Deutschland anerkannt. Würde das das Databroker-Problem lösen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Nein, aber es löst ein anderes Problem.

Wenn ich das Ziel verfolge, Cookie-Banner zu reduzieren, dann habe ich dafür verschiedene Möglichkeiten. Eine besteht darin, den Verbraucher:innen die Möglichkeit zu geben, vorab generell zu erklären, für welche Zwecke Cookies bei ihnen gesetzt werden dürfen und für welche nicht. Und die Website-Betreiber zugleich dazu zu verpflichten, diese Entscheidung auch zu akzeptieren.

Das ist auch der Punkt, den ich beim Omnibus einigermaßen positiv sehe. Da steht drin, dass Website-Betreiber die Cookie-Einstellung akzeptieren sollten. Wenn die Vorgabe so zu lesen ist, dass sie dazu verpflichtet sind, dann wäre das ein großer Schritt. Denn diese Pflicht sieht die deutsche Rechtslage derzeit nicht vor. Das ist ja der große Kritikpunkt an den Einwilligungsmanagementsystemen, wie sie in Deutschland gegenwärtig vorgesehen sind.

„Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“

netzpolitik.org: Sie sprachen eingangs das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit an. Die elektronische Patientenakte hat ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Auf Sicherheitslücken in der ePA angesprochen, haben Sie mal den Vergleich gezogen, dass in ein Haus auch eingebrochen werden kann – „ganz gleich, wie gut die Alarmanlage ist“. Ist das nicht eine schräge Analogie?

Das gebrochene Versprechen

Louisa Specht-Riemenschneider: Was ich damit sagen wollte, ist, dass wir nie eine hundertprozentige Sicherheit im technischen System haben können. Eine solche Sicherheit gibt es nicht.

Wir müssen allerdings alles tun, um Sicherheitslücken so früh wie möglich zu erkennen, zu schließen und deren Zahl so gering wie möglich zu halten. Das sind die drei Dinge, die wahnsinnig wichtig sind.

Allerdings ist bei der Sicherheit der ePA das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der primäre Ansprechpartner. Wir als Datenschutzaufsicht schauen uns vor allem die Datenverarbeitung an, die in der ePA stattfindet. Das BSI ist dafür zuständig, im Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Gematik, die Sicherheitslücken zu schließen. Wir werden dann darüber informiert und dürfen uns dazu äußern.

netzpolitik.org: Das war ja mal anders.

Louisa Specht-Riemenschneider: Früher mussten Spezifikation der Gematik von uns „freigeben“ werden, sie musste also Einvernehmen mit uns herstellen. Jetzt muss sie uns nur noch ins Benehmen setzen. Ich darf jetzt zwar etwas sagen, aber man muss mir theoretisch nicht mehr zuhören.

netzpolitik.org: In ihren Vorversionen verfügte die ePA noch über zahlreiche Möglichkeiten, mit denen Versicherte genauer einstellen konnten, welche Dokumente Behandelnde sehen dürfen und welche nicht. Davon ist heute nicht mehr viel übrig. Ist das Versprechen einer patientenzenterierten ePA überhaupt noch zu halten?

Louisa Specht-Riemenschneider: Es kommt darauf an, was man als patientenzentriert definiert. Die Einstellungen in der ePA 2.0 waren dokumentengenauer. Das wurde ein Stück weit zurückgeschraubt. Wir werden allerdings mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) bald eine Rechtslage bekommen, die möglicherweise wieder feinere Einstellungen vorsieht. Die Details dazu werden derzeit noch ausgearbeitet.

Ein großes Problem in der ePA war, dass Leistungserbringer immer auch die Abrechnungsdaten zu sehen bekamen, die die Krankenkasse in die Patientenakte einstellt. Selbst wenn ich eingestellt hatte, dass bestimmte Leistungserbringer Dokumente nicht sehen sollen. Ärzte hätten dann trotzdem sehen können, dass man schon bei einem anderen Arzt war und wie die Diagnose lautete. Das ist zumindest abgestellt worden und das ist ein Fortschritt.

„Für eine patientenztentrierte ePA ist es noch nicht zu spät“

netzpolitik.org: Dennoch bleibt die Frage, ob die Chance vertan wurde, ein großes Digitalisierungsprojekt datenschutzorientiert auf die Beine zu stellen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich muss selbst entscheiden können, welche Daten in meine ePA hineinkommen. Das kann ich aber nur tun, wenn ich vernünftig informiert werde. Bislang wird äußerst wenig dafür getan, dass Informationen auch bei den Menschen ankommen.

Und das vor allem deswegen, weil das Gesetz überall Informationserteilungspflichten vorsieht, aber nicht fordert, dass die Information von den Patient:innen auch wahrgenommen wird. Erst jetzt startet eine breit angelegte Werbekampagne des BMG. Insgesamt wurde aus meiner Sicht viel zu spät und mit viel zu geringer Priorität informiert. Wir haben dazu gerade eine große Umfrage durchgeführt und veröffentlichen die Ergebnisse bald in unserem Datenschutzbarometer.

Wir haben unzählige Beratungsschreiben an die Krankenkassen geschrieben, damit die Informationen möglichst gut verstanden werden. Damit Menschen sich wirklich befähigt fühlen, informierte Entscheidungen zu treffen, muss ich anders informieren als in einem fünfseitigen Brief, den Versicherte bekommen und dann achtlos in den Müll schmeißen, weil sie denken, das es eine weitere Beitragsanpassung ist. Ich sehe die Verantwortung aber hier wie gesagt auch beim Gesetzgeber.

Ist die Chance vertan, dass die ePA dem Anspruch an Information und Selbstbestimmung gerecht wird? Ich glaube nicht. Aber es ist verdammt spät.

„Das würde meine Behörde und mich sehr schmerzen“

netzpolitik.org: Lassen Sie uns zum Schluss über eine weitere Datenschutz-Baustelle sprechen: die Verteilung der Aufsichtskompetenz in Deutschland. Ihre Behörde könnte die Aufsicht über die Geheimdienste verlieren.

Louisa Specht-Riemenschneider: Das ist für mich eine ganz schwierige Situation. Der Verlust der Aufsicht über die Nachrichtendienste würde meine Behörde und mich sehr schmerzen. Nicht weil wir dann zwanzig Mitarbeiter weniger hätten. Sondern weil wir die einzige Stelle sind, die eine komplette Übersicht über die Sicherheitsbehörden insgesamt hat und darüber, wie sie Daten von Bürgerinnen und Bürgern nutzen.

Die aktuelle politische Diskussion geht klar in die Richtung, dass Nachrichtendienste mehr Befugnisse erhalten sollen. Ein solcher Machtzuwachs lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn gleichzeitig ein vernünftiges Aufsichtsregime gewährleistet wird.

netzpolitik.org: Die Pläne kämen einer Entmachtung Ihrer Behörde gleich.

Louisa Specht-Riemenschneider: Teile der Aufsicht, die wir bisher ausgeübt haben, sollen in einen unabhängigen Kontrollrat verlagert werden. Das wäre eine Zerfaserung der Aufsicht, die Gesamtübersicht über die Sicherheitsbehörden wäre nicht mehr gegeben. Das finde ich bedenklich. Wir sind nämlich auch die einzige Stelle, die die Gesamtheit des Überwachungsdrucks im Blick behalten kann.

Wir haben derzeit eine Haushaltssituation, wo alle sparen sollen. Ich frage mich, wieso da eine neue Stelle geschaffen werden soll, die Aufgaben übernimmt, für die eine andere Behörde jahrelang Kompetenz aufgebaut hat. Haben wir vielleicht zu genau hingeschaut in den vergangenen Jahren?

netzpolitik.org: An anderer Stelle könnte Ihre Behörde an Bedeutung gewinnen. Der Koalitionsvertrag sieht eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Aufsicht über Wirtschaft und Vereine bei Ihnen vor. Dafür kursieren unterschiedliche Modelle.

Louisa Specht-Riemenschneider: Auch diese Situation ist für mich persönlich nicht ganz leicht, weil ich meine Kolleg:innen aus der Datenschutzkonferenz (DSK) sehr schätze. Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden machen hervorragende Arbeit.

Gleichwohl glaube ich, dass 18 Aufsichtsbehörden zwangsläufig auch mal unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Wir können nicht alles auf DSK-Ebene diskutieren und gemeinsam entscheiden. Es gibt daher gute Argumente für eine Bündelung. Ich glaube auch, dass man Aufsicht und Beratung dann besser skalieren könnte.

Unabhängig davon, welches Modell es am Ende wird, muss die Datenschutzkonferenz für die Aufsicht über öffentliche Stellen eine eigene Geschäftsstelle bekommen, weil durch den wechselnden Vorsitz zu viele Kapazitäten in Organisationsfragen gebunden werden.

netzpolitik.org: Zum Abschluss die Preisfrage: Wie viele neue Stellen bräuchten Sie, wenn es zu einer Zentralisierung kommen sollte, also einer vollständigen Verlagerung der Wirtschaftsaufsicht von den Länderbehörden zu Ihnen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Wir gehen je nach Ausgestaltung von einer hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Zahl aus.

netzpolitik.org: Ihre Länderkolleg:innen rechnen mit deutlich höheren Zahlen.

Louisa Specht-Riemenschneider: Wir haben das intern durchgerechnet und gehen von Skalierungseffekten aus. Insofern kommen wir mit deutlich weniger Stellen aus, als derzeit in der öffentlichen Diskussion angenommen wird.


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Gigantisches Daten-Leak droht: Hacker wollen Bestände von US-Databroker veröffentlichen

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Einer der bekanntesten US-Databroker wurde offenbar Ziel eines Hackerangriffs: Gravy Analytics. Es geht um gigantische Mengen von Standortdaten, gesammelt durch populäre Handy-Apps. Erste Ausschnitte der erbeuteten Daten halten Fachleute für authentisch.

Geflügelte, rote Stecknadeln symbolisieren frei gewordene Standortdaten.
Standortdaten in freier Wildbahn. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Flügel, Silhouette: Pixabay; Nebel: vecteezy, Montage: netzpolitik.org

Über viele Jahre lang war der US-Databroker Gravy Analytics dafür bekannt, massenhaft Daten von Handy-Nutzenden zu horten – ob die betroffenen Nutzer*innen das nun bewusst wollten oder nicht. Jetzt ist das eingetreten, wovor Fachleute immer gewarnt haben: Gravy Analytics hat offenbar die Kontrolle über seinen Datenschatz verloren.

Ein oder mehrere Hacker*innen behaupten, große Mengen sensibler Daten von Gravy Analytics erbeutet zu haben. Einen Ausschnitt davon haben sie bereits verbreitet. Es geht unter anderem um Standortdaten und Geräte-Kennungen (Mobile Advertising IDs) von Handy-Nutzenden weltweit. Sie drohen außerdem, die gesamten erbeuteten Daten zu veröffentlichen.

Für eine kurzfristige Presseanfrage war die Mutterfirma von Gravy Analytics, Unacast, nicht zu erreichen. Die Website von Gravy Analytics selbst ist am Donnerstagabend offline.

Was droht, wenn die Daten öffentlich werden? Wie ungewöhnlich ist der Vorfall? Und wer ist Gravy Analytics überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist passiert?

Am 7. Januar berichtete das US-Medium 404 Media erstmals über den mutmaßlichen Hack von Gravy Analytics, verkündet in einem russischen Hackerforum. Die US-Firma Gravy Analytics hat sich aufs Sammeln und Auswerten von Standortdaten spezialisiert. Auch erste Ausschnitte aus den Daten erschienen im Netz.

Wenig später meldeten sich IT-Sicherheitsforscher zu Wort, die einen ersten Blick auf die Daten werfen konnten. Ihr Tenor ist eindeutig: Sie halten die Daten für authentisch. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte etwa Marley Smith von der IT-Sicherheitsfirma RedSense: „Es erscheint zu 100 Prozent stichhaltig“ (auf Englisch: „It passes the smell test 100 percent“).

Gegenüber 404 Media sagte der IT-Sicherheitsexperte Zach Edwards vom Unternehmen Silent Push: „Der Hack eines Standortdaten-Brokers wie Gravy Analytics ist das absolute Horrorszenario, das alle Datenschützer*innen befürchtet und vor dem sie gewarnt haben.“

Was für Daten sind das?

Zu den wichtigsten Funden in den Daten gehören einerseits Kombinationen aus Geo-Koordinaten und Geräte-Kennungen (mobile advertising IDs). Mit ihnen lassen sich potentiell detaillierte Bewegungsprofile von Handys erstellen – und damit von ihren Besitzer*innen. Häufungen von Standortdaten können verraten, wo eine Person wohnt und zur Arbeit geht. Auch Ausflüge, Reisen oder Besuche in Praxen, Kliniken, Kirchen, Bordellen und so weiter lassen sich ablesen.

In den bislang veröffentlichen Ausschnitten fanden IT-Sicherheitsforschende Standortdaten aus mehreren Ländern weltweit.

Brisant ist ebenso eine bereits öffentlich gewordene Liste mit mehr als 15.000 Apps. Demnach war Gravy Analytics im Besitz der Standortdaten von Nutzer*innen dieser Apps. Darunter sind weltweit populäre Apps aus allen typischen Kategorien wie Gaming, Dating, Wetter oder Nachrichten.

Warum ist das gefährlich?

Problematisch sind die umfangreichen Datensätze schon in den Händen der Firmen, für die sie gesammelt wurden: Werbeunternehmen, die anhand umfangreicher Überwachung nach den besten Wegen suchen, um Menschen Dinge zu verkaufen. Das können teurer Schmuck für spezifische Zielgruppen wie Viel-Shopper*innen, Online-Casino-Besuche für Spielsüchtige oder teure Therapien für verzweifelte Menschen mit schweren Krankheiten sein.

Allerdings lassen sich gerade mit Standortdaten noch schlimmere Dinge anstellen. Stalker*innen können damit ihren Opfern nachstellen. Täter*innen können ihre (Ex-)Partner*innen ausspionieren. Arbeitgeber*innen können ihre Angestellten überwachen. Behörden können auskundschaften, wer welche Demos besucht. Rechtsradikale könnten die Adressen politischer Gegner*innen finden.

Recherchen von netzpolitik.org und anderen Medien haben in der jüngeren Vergangenheit noch eine andere Gefahr deutlich gemacht: für die Sicherheit von Staaten. Denn auch Menschen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, werden von Datenhändlern exponiert. So haben wir in Datensätzen von Databrokern Standorte von Personen gefunden, die auf Militärstützpunkten und kritischer Infrastruktur ein- und ausgehen, die in Bundesministerin, bei der Polizei oder bei Geheimdiensten arbeiten.

Ausländische Geheimdienste können solche Informationen für Spionage, Sabotage oder Erpressung nutzen. Zahlreiche Firmen der sogenannten ADINT-Branche haben sich darauf spezialisiert, die Werbeüberwachung auch für staatliche Akteure nutzbar zu machen.

Schon im alltäglichen Geschäft kontrollieren einige Datenhändler kaum, an wen sie Daten herausgeben, wie nicht nur unsere Recherchen belegen. Ein Leak würde die Daten noch leichter zugänglich machen, die Gefahren vervielfachen sich damit.

Was hat das mit den Databroker Files zu tun?

Der Fall Gravy Analytics untermauert die Gefahren, die netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk mit den Recherchen zu den Databroker Files aufdeckten. Auch in den Databroker Files ging es um Standortdaten von Handy-Nutzer*innen, aus denen genaue Bewegungsprofile hervorgehen, die Menschen identifizierbar machen.

Die bisherigen Veröffentlichungen zu den Databroker Files bezogen sich auf Daten eines weniger bekannten US-Databrokers als Gravy Analytics. Die zugrunde liegenden Probleme sind jedoch die gleichen.

Die Daten aus dem mutmaßlichen Hack von Gravy Analytics könnten zudem dabei helfen, die Rolle einzelner Handy-Apps im weltweiten Datenhandel konkreter zu beschreiben. Ohne eingehende Analyse der Daten lässt sich jedoch nicht sagen, welche Arten von Standortdaten mit einer bestimmten App verknüpft sind – und damit auch, in welchem Maß die erwähnten Apps an der Exponierung ihrer Nutzer*innen beteiligt sind.

Welche Zweifel sind angemessen?

Wie bei jedem noch unbestätigten Hack müssen die Erkenntnisse unter Vorbehalt betrachtet werden. Die bereits veröffentlichten Ausschnitte zeigen zwar offenkundig Standortdaten – es ist jedoch zunächst nicht belegt, dass sie tatsächlich von Gravy Analytics stammen. Nicht zuletzt die Recherchen zu den Databroker Files zeigen: Um an sensible Datensätze zu kommen, muss man Databroker nicht unbedingt hacken. Teils geben die Firmen solche Daten freiwillig als Kostprobe heraus.

Ebenso unklar ist, wie viele Daten der oder die Hacker*innen tatsächlich erbeutet haben und ob sie ihre Drohung einer umfangreichen Veröffentlichung überhaupt umsetzen könnten.

Weiterhin sind Zweifel an der Genauigkeit der Standortdaten angemessen. In der Branche ist es üblich, dass sich Databroker mit der vermeintlichen Detailtiefe und Aktualität ihrer Daten gegenseitig überbieten. Zeitstempel werden manipuliert, Datensätze künstlich aufgebläht. Nicht immer stecken hinter Geo-Koordinaten wertvolle, auf weniger Meter genaue GPS-Daten. Auch aus IP-Adressen werden Geo-Koordinaten generiert, selbst wenn sie die entsprechenden Geräte nicht eindeutig verorten können.

Solche Phänomene konnten netzpolitik.org und seine Kooperations-Partner in bisherigen Recherchen direkt beobachten. Potenziell gefährlich sind die von Gravy Analytics gesammelten Daten dennoch. Selbst auf diese Weise verwässerte Daten reichen, um einen Datenschutz-Skandal zu produzieren. Die wahre Dimension des Skandals lässt sich jedoch ohne nähere Analyse der Daten nur grob umreißen.

Wofür ist Gravy Analytics bekannt?

Gravy Analytics ist einer der bekanntesten Datenhändler der Welt und war regelmäßig Gegenstand kritischer Berichterstattung. 2020 deckte der norwegische Journalist Martin Gundersen auf, wie seine Standortdaten datenschutzwidrig über Wetter- und Navigationsapps bei Venntel landeten, einem Tochterunternehmen von Gravy Analytics.

Nach eigenen Angaben hat Venntel täglich rund 17 Milliarden Signale von einer Milliarde Mobilgeräten gesammelt und an Privat- und Regierungskund*innen verkauft. Dazu zählen auch US-Grenzschutz- und Einwanderungsbehörden, die damit Migrant*innen jagen.

Dass das Geschäft von Gravy Analytics und Venntel tatsächlich in Teilen illegal ist, entschied erst kürzlich die mächtige US-Handelsbehörde FTC. Im Dezember verkündete die scheidende Chef-Aufseherin Lina Khan, der Databroker habe durch den Verkauf von sensiblen Standort- und Werbedaten Millionen US-Amerikaner*innen in Gefahr gebracht. Demzufolge hat das Unternehmen Listen mit Personen erstellt und verkauft, die religiöse Orte oder bestimmte Veranstaltungen mit Bezug zu Krankheiten besucht haben.

Ein weiterer Vorwurf der FTC: Gravy Analytics und Venntel sollen gewusst haben, dass die Betroffenen nicht wirksam in die Nutzung der Daten eingewilligt hätten. Die Handelsbehörde untersagte dem Databroker deshalb Teile seines Geschäfts und ordnete die Löschung umfangreicher Datenbestände an. Ob die Hacker*innen auch die als illegal eingestuften Daten erbeuten konnten, ist unklar.

Woher hat Gravy Analytics all die Daten?

Nach Angaben der US-Handelsaufsicht FTC haben Venntel und Gravy Analytics ihre Daten überwiegend von anderen Datenhändlern bezogen. In der Branche ist es üblich, die eigenen Datenbestände durch Zukäufe bei Konkurrenten aufzustocken, daraus neue Pakete zu schnüren und sie gegebenenfalls durch eigene Analysen zu ergänzen. So sollen Venntel und Gravy Analytics aus gekauften Standortdaten beispielsweise persönliche Eigenschaften von Menschen abgeleitet und weiterverkauft haben.

Von Handys, Computern, Tablets und Smart-Home-Geräten führen viele Wege zu Datenhändlern. So unterhalten zum Beispiel viele Apps und Websites direkte Beziehungen zu Datenhändlern und leiten Daten über ihre Nutzer*innen direkt an sie weiter.

Ein anderer Weg führt über die Auktionen, mit denen im Internet Werbeplätze versteigert werden, dem sogenannten Real Time Bidding. App- und Websitebetreiber*innen verschicken Informationen über Nutzer*innen an ein undurchsichtiges Geflecht aus hunderten bis tausenden Firmen. Werbeunternehmen entscheiden auf dieser Grundlage, wo sie Werbung schalten. Die Daten können allerdings von allen beteiligten Firmen mitgeschnitten, gesammelt, sortiert und verkauft werden.

Was passiert als nächstes?

Weltweit dürften sich nun Fachleute an die Analyse der bereits veröffentlichten Daten machen. Erste Eindrücke zeigen, dass sie dabei sehr ähnlich vorgehen wie netzpolitik.org und seine Recherche-Partner bei den Databroker Files: Um die Gefahr der Daten zu verdeutlichen, richtet sich der Fokus zunächst auf sensible Orte wie etwa Einrichtungen von Militär und Regierungen oder Kliniken.

Stand 9. Januar ist zudem unklar, ob der oder die Hacker*innen ihre Drohung wahr machen und den gesamten erbeuteten Datensatz veröffentlichen. Auch eine Stellungnahme von Gravy Analytics selbst steht noch aus.

Update, 15. Januar: Wie zuerst NRK Beta am 10. Januar berichtete, hat Mutterfirma Unacast den Hack auf Gravy Analytics bestätigt.


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