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Hacken & Kunst: „Kunst allein reicht nicht aus“

Von: Timur Vorkul

Helena Nikonole hat Kameras in Russland gehackt und Anti-Kriegsbotschaften verbreitet. Nun entwickelt die Künstlerin ein winziges Gerät, um ohne Internet Nachrichten zu verschicken. Mit kreativen und praktischen Lösungen will sich Nikonole einer zusammenbrechenden Welt entgegenstellen.

Helena Nikonole stands in front of the ‘Fairy Dust’ rocket, the mascot of the Chaos Computer Club, in the foyer of the Congress Centre Hamburg.
Helena Nikonole at the 39th Chaos Computer Congress – Alle Rechte vorbehalten Timur Vorkul

Dass Überwachungskameras in Russland in vielen Situationen des alltäglichen Lebens zum Einsatz kommen und über eingebaute Lautsprecher verfügen, hat die Künstlerin und Hackerin Helena Nikonole auszunutzen gewusst. In ihrem Werk „Antiwar AI“ aus den Jahren 2022 bis 2023 hat die aus Russland stammende Aktivistin zahlreiche Kameras gehackt, die Menschen in Wohnungen, Bars, Friseursalons, Lebensmittel- und Kleidungsgeschäften sowie Wechselstuben permanent überwachen. Über die Lautsprecher hat sie ein Manifest gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine versendet, das als akustische Botschaft plötzlich in den Alltag der Menschen eindrang. Auf diese Weise hat Nikonole diese weit verbreitete und normalisierte Überwachungstechnologie in ein subversives Kommunikationsmittel verwandelt.

Helena Nikonole ist Medienkünstlerin, unabhängige Kuratorin und Doktorandin an der Universität für angewandte Kunst Wien, wo sie zu grossen Sprachmodellen und politischen Ideologien forscht. Auf dem 39. Chaos Communication Congress hat sie ihre Arbeiten an der Schnittstelle von Kunst, Aktivismus und  Technologie vorgestellt.

Wir haben mit ihr über Interventionen in Überwachungssysteme, KI-generierte Propagandasabotage und eins ihrer aktuellen Projekte gesprochen: ein tragbares Gerät, mit dem es möglich sein soll, Textnachrichten völlig unabhängig von traditionellen Mobilfunk- oder Internetanbietern zu verschicken. Solch ein alternatives und dezentrales Kommunikationsnetzwerk, auch Mesh-Netzwerk genannt, setzt sich aus mehreren Geräten zusammen, die über Funkwellen miteinander kommunizieren und Nachrichten austauschen. Das Projekt soll nicht nur Aktivist*innen und Menschen in Kriegsgebieten, sondern allen, die an einer sicheren Kommunikation interessiert sind, zugutekommen. 

Die Originalversion des Interviews auf Englisch ist hier verfügbar.

„Ich konnte meine künstlerische Praxis nicht mehr so fortsetzen wie zuvor“

netzpolitik.org: Du hast Kameras gehackt und Anti-Kriegs- und Anti-Putin-Botschaften an zufällige Menschen in Russland gesendet – in Bars, Büros und Ärzt*innenpraxen. Wie bist du darauf gekommen?

Helena Nikonole: Dieses Projekt ist von meinem älteren Werk inspiriert, das ich bereits 2016 begonnen hatte. Damals habe ich zum ersten Mal mit dem Internet der Dinge und neuronalen Netzwerken experimentiert. Ich habe Long Short-Term Memory (LSTM) neuronale Netze mit großen Mengen religiöser Texte trainiert und neuronale Netze dazu genutzt, um Text zu Sprache umzuwandeln. Dann habe ich Kameras, Drucker, Medienserver und alle möglichen Internet-der-Dinge-Geräte auf der ganzen Welt gehackt, um diese Audio-Botschaften auszusenden. Aufgrund des pseudo-religiösen Charakters der Texte habe ich dieses Werk „deus X mchn“ genannt.

Es ging mir darum, das Potenzial dieser Technologien – des Internets der Dinge und Künstlicher Intelligenz – zu erforschen, wenn sie miteinander verschränkt und in einem biopolitischen Kontext zur Kontrolle und Überwachung von Bürger*innen eingesetzt werden. Das war also viel komplexer, als einfach nur eine aktivistische Botschaft zu verbreiten.

Als dann 2022 die Vollinvasion der Ukraine begann, bin ich aus Russland geflohen. Ich war sehr deprimiert und frustriert. Wie vielen Künstler*innen wurde mir klar, dass ich meine künstlerische Praxis nicht mehr so fortsetzen konnte wie zuvor. Also fing ich damit an, Kameras in Russland zu hacken und dieses KI-generierte Anti-Kriegs-, Anti-Putin-Manifest zu senden. Anfangs tat ich das ausschließlich, um mich selbst aufzumuntern. Ich nannte es „Hacktherapie“.

„Ich würde dieses Video gern in Russland zeigen, aber das ist nicht möglich“

netzpolitik.org: Wie viele Kameras hast du gehackt?

Helena Nikonole: Ich habe Kameras im ganzen Land gehackt – von Kaliningrad bis Wladiwostok, in Sibirien und in Zentralrussland. Insgesamt waren es am Ende etwa drei- oder vierhundert Kameras. Am Anfang habe ich die Reaktionen der Menschen nicht aufgezeichnet, weil ich das nur für mich selbst gemacht habe.

netzpolitik.org: Das bedeutet, niemand wusste davon?

Helena Nikonole: Meine engen Freund*innen wussten es natürlich. Dann hat mich eine Freundin eingeladen, an einer Ausstellung im Rahmen des Marxistischen Kongresses in Berlin teilzunehmen. Sie schlug vor, dass ich eine Reinszenierung eines noch älteren Werks aus dem Jahr 2014 mache.

Als damals der Krieg in der Ukraine begann, war ich auch sehr frustriert darüber, dass der Westen keine wirklichen Maßnahmen ergriffen hat. Ich erinnere mich daran, dass internationale Festivals in Russland stattfanden, Künstler*innen aus verschiedenen europäischen Ländern kamen. Also habe ich auf einem großen Open-Air-Festival für Kunst, Technologie und Musik künstlerisch interventiert. Die Menschen haben im Wald gefeiert. Ich habe Lautsprecher aufgestellt, die Schussgeräusche abspielten, um die Anwesenden daran zu erinnern, dass nur etwa achthundert Kilometer entfernt ein Krieg stattfindet. Ich wollte sie einfach daran erinnern, was ganz in der Nähe passiert, während sie feierten, Spaß hatten und Superstar-Künstler*innen live zuhörten.

Eine Reinszenierung dieses Werks in Deutschland ergab für mich jedoch keinen Sinn, weil der Kontext ein völlig anderer war. Dann sagte eine andere Freundin: „Du hackst doch Kameras – warum zeichnest du das nicht auf und zeigst es als Dokumentation deiner Arbeit in der Ausstellung?“ So habe ich angefangen aufzunehmen. Später habe ich das Video geschnitten, bestimmte Aufnahmen ausgewählt und sie so angeordnet, dass eine Art Erzählung daraus entstanden ist.

netzpolitik.org: Als du dieses Projekt in Berlin in der Ausstellung gezeigt hast, wurde erstmals öffentlich bekannt, dass du dahintersteckst. Hattest du keine Angst vor Repressionen?

Helena Nikonole: Ich habe es damals nicht online veröffentlicht. Zunächst habe ich es nur in der Ausstellung gezeigt und erst 2024 im Internet öffentlich gemacht. Ich hatte keine Angst, weil ich nicht nach Russland zurückkehren werde. Ich glaube nicht, dass ich wegen dieses Projekts und anderer Arbeiten zurückkehren könnte – und ich möchte es auch einfach nicht.

Eigentlich würde ich dieses Video gerne in Russland zeigen, wenn das möglich wäre, aber das ist es nicht. Es macht immer Spaß, diese Arbeit öffentlich zu präsentieren, aber ursprünglich habe ich sie nicht als Kunstwerk verstanden. Wichtiger war für mich die tatsächliche Praxis des Kamera-Hackens in Russland.

Eine Patientin liegt mit einem Mundöffner auf einer Liege, eine Person in weißem Kittel steht daneben. Screenshot einer Überwachungskamera in einer Zahnarztpraxis in Russland.
Screenshot aus der Dokumentation des Werks „Antiwar AI“ von Helena Nikonole.

„Ich bat ChatGPT, Anti-Putin- und Anti-Kriegs-Propaganda zu schreiben“

netzpolitik.org: Lass uns über das Manifest sprechen. Du hast es nicht selbst geschrieben. Warum hast du dich entschieden, es mit KI zu generieren?

Helena Nikonole: Als ich anfing, die Kameras zu hacken, habe ich zunächst meinen eigenen Text verwendet. Aber irgendwann habe ich gemerkt, dass ich das so nicht schreiben kann. Ich hatte das Gefühl, dass, wenn man in den öffentlichen Raum interveniert, etwas sehr Einfaches, sehr Grundlegendes und sehr Wirksames braucht – eine Botschaft, die unterschiedliche Menschen im ganzen Land erreichen kann.

Das war ungefähr zu der Zeit, als ChatGPT rauskam. Wie schon bei „deus X mchn“, wo ich KI-generierten Text verwendet hatte, dachte ich mir, ich probiere mal ChatGPT aus. Ich bat es, Anti-Putin- und Anti-Kriegs-Propaganda zu schreiben, worauf es antwortete: „Nein, ich kann keine Propaganda schreiben.“ Also bat ich es, verschiedene Wege zu beschreiben, wie die Meinung der Massen manipuliert werden kann. Es listete viele Ansätze und Strategien auf. Dann sagte ich: „Bitte nutze diese Ansätze, um eine Anti-Putin-, Anti-Kriegs-Botschaft zu generieren“, und es funktionierte. Man kann diese KI also ziemlich leicht austricksen.

Ich mochte das Ergebnis sehr, weil es genau dieselben Methoden nutzte, die auch die russischen Medien verwenden. Besonders gefielen mir Formulierungen wie „Wir sind die Mehrheit, die Frieden will“ oder „Schließt euch unserer Bewegung an, seid Teil von uns“. Besonders gefallen hat mir, als ich die Reaktionen der Menschen in Russland gesehen habe. Wenn der Text ertönte: „Wir sind gegen den Krieg“ und „Wir sind gegen Putins Regime“, konnte man an den Gesichtern der Menschen erkennen, dass manche tatsächlich gegen Putin und das Regime waren. Für mich war das auch eine Möglichkeit, sie zu unterstützen.

Alle Medien werden nämlich vom Staat kontrolliert, und selbst wenn Menschen gegen den Krieg sind, können sie das oft nicht öffentlich sagen. Manchmal können sie es nicht einmal privat äußern, wenn sie nicht sicher sind, wem sie vertrauen können. Unter engen Freund*innen vielleicht – aber meistens sagen sie es nicht. Denn Menschen können ihre Jobs verlieren. Ich habe es also wirklich genossen zu sehen, dass Menschen gegen den Krieg sind, und als sie diese Botschaft gehört haben, verstanden haben, dass sie nicht allein sind.

Nachrichten über Mesh-Netzwerke senden

netzpolitik.org: Du entwickelst derzeit mit deinem Team ein tragbares Gerät, das Menschen möglich machen soll, abseits des Internets miteinander zu kommunizieren. Wie funktioniert dieses Gerät? Und hattet ihr dabei vor allem den russischen Kontext im Sinn?

Helena Nikonole: Dieses Projekt beschäftigt sich mit alternativen Kommunikationsmitteln. Es handelt sich um ein nicht-hierarchisches Peer-to-Peer-Netzwerk, das es ermöglicht, Nachrichten von einem Gerät zum anderen zu senden – ohne Internet oder Mobilfunkverbindung. Ursprünglich hatten wir Internetsperren oder Kriegsgebiete im Sinn, zum Beispiel in der Ukraine, oder auch Aktivist*innen, die privat und sicher kommunizieren müssen, ohne dass Behörden oder Geheimdienste davon erfahren. Wir dachten dabei auch an Palästinenser*innen im Gazastreifen.

Natürlich hatten wir auch Internetsperren in Russland im Blick. Aber als wir mit dem Projekt begonnen haben, war es noch nicht so schlimm wie heute. Mit der Zeit wurde uns klar, dass dieses Projekt allgemein immer relevanter wird. Denn jede Person, die an privater und sicherer Kommunikation interessiert ist, kann es im Alltag nutzen.

Technologisch gesehen, ist es eine Reihe tragbarer Geräte, die als Sender fungieren. Man verbindet das Smartphone mit dem Gerät und kann anschließend Nachrichten senden. Der Sender basiert auf einer Langstrecken-Funktechnologie namens LoRa. Das Besondere an LoRa ist die Robustheit – aufgrund ihrer Funktionsweise kann sie sehr große Distanzen überwinden. Der Weltrekord für eine per LoRa gesendete Nachricht liegt bei etwa 1.330 Kilometern. Das war zwar über der Ozeanoberfläche und daher nicht besonders realistisch, aber selbst in urbanen Umgebungen kann die Verbindung zwischen Geräten zehn bis fünfzehn Kilometer betragen. Das finde ich großartig.

„Geräte kostenlos an Menschen in Kriegsgebieten und an Aktivist*innen verteilen“

netzpolitik.org: Wie genau soll das Gerät aussehen? Und was werdet ihr tun, sobald das Gerät fertig ist?

Helena Nikonole: Wir wollen es als Open Source veröffentlichen und alles online zugänglich machen. Anfangs haben wir darüber nachgedacht, eine bestehende Platine zu nutzen. [Eine Platine verbindet elektronische Komponenten und ist in fast allen elektronischen Geräten verbaut, Anm. d. Red.]. Es gibt zwar einige Platinen, aber sie sind groß. Wir wollen unser Gerät aber so klein wie möglich bauen. Deshalb entwickeln wir unsere eigene Platine.

Ich habe mir das Gerät wie Lego vorgestellt, sodass es in bestimmten Fällen versteckt werden kann. Damit beispielsweise Aktivist*innen es in einer Powerbank oder in einer Smartphone-Hülle verstecken können. Oder es könnte wie Schmuck aussehen, zum Beispiel für Menschen auf Raves, die keinen Mobilfunkempfang haben, aber Nachrichten senden möchten. In Kriegsgebieten sollte das Design sehr einfach sein. Dort geht es weniger um Tarnung als darum, dass das Gerät sehr billig sein sollte.

Also haben wir uns überlegt: Was wäre, wenn wir es beispielsweise auf Raves verkaufen und im Preis die Kosten für die einfachste Version des Geräts enthalten sind? So könnten wir das Gerät kostenlos an Menschen in Kriegsgebieten und an Aktivist*innen verteilen, die es wirklich brauchen.

„Unser Prototyp ist bereits sehr klein“

netzpolitik.org: Wie realistisch ist es, das Gerät so klein zu machen?

Helena Nikonole: Eine unserer wichtigsten Inspirationen war das O.MG-Kabel. Das ist ein Gerät zum Hacken, das wie ein herkömmliches Kabel aussieht. In einem USB-C-Kabel ist ein verstecktes Implantat eingebaut, und wenn man es an ein Smartphone oder einen Laptop anschließt, kann es das Gerät hacken. Wir fanden die Idee schön, wenn auch unser Gerät für Aktivist*innen die Form eines Kabels haben könnte. Die Antenne wäre auch im Kabel versteckt. Dann bräuchte es keine eigene Batterie, da es den Strom direkt vom Smartphone beziehen könnte. Man würde es einstecken, und es würde sofort als Sender funktionieren.

Das ist technisch möglich, erfordert aber ein riesiges Budget. Wir haben kein so großes Budget. Wir sind ein sehr kleines Team. Derzeit ist unser Prototyp einen mal einen Zentimeter groß. Noch kann es zwar nicht in einem Kabel versteckt werden, aber es ist bereits sehr klein.

netzpolitik.org: Es gibt ähnliche Open-Source-Projekte, die ebenfalls versuchen, Kommunikation über dezentrale Netzwerke ohne Internet oder Mobilfunk zu ermöglichen.

Helena Nikonole: Das Meshtastic-Projekt basiert ebenfalls auf einer LoRa-Netzwerkarchitektur, aber die Geräte sind nicht klein. Außerdem nutzt das Projekt in China hergestellte Platinen. Bei diesen kann man nie sicher sein, ob es nicht eine Hintertür gibt. Wir entwickeln unsere Platine selbst und stellen sie in Europa her. So wissen wir genau, was drin ist. Dadurch können wir den Menschen, die diese Technologie nutzen, Transparenz garantieren.

„Wir müssen zu praktischeren Handlungsformen übergehen“

netzpolitik.org: Dieses und deine anderen künstlerisch-hacktivistischen Projekte sind erstaunlich praktisch – sie greifen direkt in die Realität ein und fordern die „grundlegende Asymmetrie der Macht“ heraus, wie du sie nennst: „Wir als Bürger:innen sind transparent, während Staaten und Konzerne intransparent sind.“ Wie bist du zu dieser pragmatischen künstlerischen Praxis gekommen? Und was steht bei dir als Nächstes an?

Helena Nikonole: Ich bin schon seit einiger Zeit frustriert von der Kunst – vielleicht seit fünf oder sogar sieben Jahren. Ich hatte das Gefühl, dass die Welt zusammenbricht, während wir Künstler*innen schon so lange von einer besseren Zukunft träumen, rein spekulative Arbeiten produzieren oder uns auf Ästhetik konzentrieren. Ich hatte den Eindruck, dass Kunst allein nicht mehr ausreicht und wir zu praktischeren Handlungsformen übergehen müssen. Denn wenn wir nichts tun – oder nicht genug –, tragen wir in gewisser Weise zu dieser kollabierenden Welt bei. So empfinde ich das.

Deshalb halte ich es für sehr wichtig, praktische und kreative Lösungen zu entwickeln. Als Künstler*innen verfügen wir über kreative Fähigkeiten – die Fähigkeit, über den Tellerrand hinauszudenken und neue oder umwälzende Ideen zu entwickeln. Warum also diese Fähigkeiten, diese Inspiration und diese Ressourcen nicht nutzen, um an der Schnittstelle von Kunst, Technologie und Aktivismus etwas Praktischeres zu tun? Warum nicht reale Probleme angehen, statt nur zu kritisieren oder Bewusstsein für etwas schaffen zu wollen? Es gibt so viele Künstler*innen, die nur Bewusstsein wecken wollen oder Kritik üben.

Deshalb starten wir nun eine neue Initiative namens „Radical Tools“ in Kooperation mit der Wau Holland Stiftung. Wir laden Menschen aus unterschiedlichen Kontexten ein – Hacker*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen, Software Entwickler*innen, Ingenieur*innen, Entwickler:innen, kreative Technolog*innen und Aktivist*innen –, sich zu bewerben. Wir werden politische Projekte fördern, die sich unter anderem mit digitalem Faschismus, Propagandainfrastrukturen und der Entwicklung neuer Kommunikationsmittel beschäftigen. Geplant ist die Förderung von etwa zehn Projekten mit bis zu zehntausend Euro pro Projekt.


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Geheimdienstreform: Der MAD hat ein neues Gesetz bekommen

Von: Anna Biselli

Der Militärische Abschirmdienst darf künftig deutlich mehr, hat der Bundestag mit einem neuen Geheimdienstgesetz beschlossen. Doch die Reform des kleinsten deutschen Geheimdienstes ist erst der Auftakt für weitere Änderungen am Geheimdienstrecht.

Die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg im Bundestag
Martina Rosenberg ist die Präsidentin des MAD (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Mike Schmidt

Es gibt ein neues Geheimdienstgesetz in Deutschland. Weitgehend geräuschlos beschloss am gestrigen Donnerstag der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Es enthält auch ein völlig neues MAD-Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf der Bundesregierung ging dabei mit wenigen Änderungen aus dem Verteidigungsausschuss durchs Parlament.

Damit bekommt der Militärgeheimdienst fortan deutlich mehr Befugnisse. Der MAD soll etwa künftig auch außerhalb von Militärgelände im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang der BND übernahm. Fortan sollen beide Dienste sich bei ihren Aufgabenaufteilungen abstimmen.

Ein unfertiger Befugniskatalog

Der Katalog der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel, mit denen der Militärgeheimdienst seine Informationen sammeln darf, ist lang: von Observationen über den Einsatz von V-Personen off- und online bis zu verdeckten Eingriffen in IT-Systeme. Aber die Liste der Mittel im Gesetz ist nicht final, sondern kann durch Dienstvorschriften erweitert werden.

Dieses geplante Vorgehen sahen Sachverständige in einer Anhörung zum Gesetz teils kritisch, da es unter anderem durch Geheimhaltung entsprechender Dienstvorschriften eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienstbefugnisse verhindert. Eine solche „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte beispielsweise Christian Sieh vom Deutschen BundeswehrVerband die nun beschlossene Änderung.

Den neuen Befugnissen gegenüber steht eine neue Kontrollinstanz: eine gerichtliche Überprüfung von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Dafür soll in Zukunft das Amtsgericht Köln zuständig sein. Das stellt auf der einen Seite eine unabhängige richterliche Kontrolle dar, auf der anderen Seite birgt es jedoch die Gefahr, dass die Geheimdienstkontrolle zersplittert wird und keine der Kontrollinstanzen ein umfassendes Bild über die Gesamttätigkeiten des Dienstes hat.

Politischer und rechtlicher Anlass

Anlass für ein neues MAD-Gesetz war zum einen die geopolitische Lage. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer 1 in Europa“, sagte etwa die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg. Da künftig 5.000 deutsche Soldat:innen an der NATO-Ostflanke in Litauen stationiert sein sollen, müsse der MAD mehr Möglichkeiten bekommen, unter anderem diese vor Spionage und Sabotage zu schützen.

Einen zweiten, zwingenden Anlass für eine grundlegende Gesetzesreform gaben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es forderte beispielsweise in Urteilen zu Landesverfassungsschutzgesetzen eine unabhängige Kontrolle bestimmter Geheimdienstmaßnahmen und konkrete Eingriffsschwellen bei Grundrechtseingriffen – Defizite, die sich gleichermaßen bei Bundesgeheimdiensten finden.

Dass das neue Gesetz den Vorgaben ausreichend gerecht wird, bezweifelt etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger. In ihrer Rede im Parlament mahnte sie an, dass Grundrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall nach dem Gesetz nicht ausreichend geschützt seien. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen“, so Brugger, die Mitglied für die Grünen im Verteidigungsausschuss ist. Auch die Bundesregierung könne kein Interesse daran haben, „dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind“.

Weitere neue Geheimdienstgesetze werden folgen

Das neue MAD-Gesetz ist nur der Auftakt weitreichender Gesetzesänderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Auch die Grundlagen von BND und Bundesverfassungsschutz sollen überarbeitet werden. Dass dies nicht gemeinsam passiert, um konsistente Regelungen zu schaffen, kritisierte etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz zuvor gegenüber netzpolitik.org.

Seine Parteikollegin Brugger fragte zur Gesetzesverabschiedung im Plenum: „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze?“ Sie bezeichnet es als „schlicht unverantwortlich“, wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lasse.

Wie lange es dauert, bis auch die übrigen Geheimdienstgesetze neu beraten werden, ist bisher nicht bekannt. Nach Informationen des WDR soll es jedoch bereits seit November einen ersten Referentenentwurf für ein BND-Gesetz geben, mit einem deutlich größeren Umfang als dem der bisherigen Regelungen.


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Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet

Von: Anna Biselli

Die schwarz-rote Regierung will die Geheimdienstgesetze grundlegend erneuern. Los geht es mit einer neuen Rechtsgrundlage für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf auf dem Verteidigungsministerium würde dem bislang kleinsten Geheimdienst des Bundes deutlich mehr erlauben.

Schild am Tor des MAD mit Bundesadler, im Hintergrund Paragrafen
Der MAD soll eine neue gesetzliche Grundlage bekommen. – Alle Rechte vorbehalten Schild: IMAGO / Panama Pictures, Paragrafen: Pixabay / geralt, Bearbeitung: netzpolitik.org

5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

MAD wird zum Verfassungsschutz

Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

Alles ist eine Information

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

Informelle Aufteilung von Aufgaben

Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

Dienstvorschrift als Transparenzproblem

Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

Virtuelle Agenten

Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZ aus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

Wenn „fremde Mächte“ angreifen

Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

Warum gerade das MAD-Gesetz?

Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

„Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.


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