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Vorhersehbare Forderung: Gegen Stromausfall helfen keine Überwachungskameras

Von: Constanze

Die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey nutzt die Notfallsituation in Berlin, um sich mit der Forderung nach mehr Videoüberwachung zu profilieren. Sie will auch „Künstliche Intelligenz“ einsetzen. Doch mehr Kameras helfen nicht, wenn es eigentlich andere Maßnahmen braucht. Ein Kommentar.

Das Bild zeigt ein blaues Schild mit der Aufschrift "Polizei" in weißer Schrift. Darunter befindet sich eine Überwachungskamera und kleine CCTV-Logos. Im Hintergrund sind Gebäude zu erkennen.
Videoüberwachung der Polizei am Berliner Alexanderplatz. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Nach dem mehrtägigen und noch anhaltenden Stromausfall im Südwesten von Berlin wegen eines Brandanschlags hat die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) mehr Videoüberwachung gefordert. Offenbar geht sie davon aus, dass mehr Kameras eine sinnvolle Konsequenz aus dem viele tausend Haushalte und Unternehmen betreffenden Krisenfall sein oder einen solchen gar verhindern könnten. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner von der CDU sekundierte eilig.

Giffey kündigt zugleich an, die vermehrte Videoüberwachung durch „Künstliche Intelligenz“ ergänzen zu wollen, etwa zur Wärmeerkennung. Vielleicht hat sie sich Kameras vorgestellt, die Wärmebilder aufzeichnen, unterstützt durch eine Software, die solche Bilder analysiert: eine automatische Menschenerkennung gewissermaßen, die auf magische Weise böse Absichten sichtbar macht.

Künstliche Intelligenz

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Nun könnte sich die Wirtschaftssenatorin für die Notfallhilfe und die bessere Versorgung, Unterbringung und Aufklärung von stromlosen frierenden Menschen einsetzen, denn der Stromausfall betrifft auch die Fernwärmeversorgung. Sie könnte sich mehr vorsorgende Gedanken machen, wie künftig bei Katastrophen oder absichtlichen Zerstörungen der Schaden für die betroffenen Menschen und die Wirtschaft minimiert werden kann.

Oder sie kann sich mitten in der Notfallsituation einfallsarm, aber vorhersehbar für mehr Videoüberwachung starkmachen. Schon nach kurzem Nachdenken erscheint das jedoch als keine schlaue Idee. Denn von Stromausfällen sind zumeist auch Kameras und auswertende Computer betroffen. Im Krisengebiet in Berlin waren auch Internet- und Telefonverbindungen gestört.

Videoüberwachung nicht sinnvoll

Videoüberwachung ist nicht geeignet, Anschläge zu erschweren oder gar zu verhindern. Denn die bloße filmende Kamera führt bekanntlich weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Resilienz. Zwar wird zuweilen behauptet, Kameras mit Mustererkennungssoftware könnten Gefährdungssituationen zuverlässig identifizieren oder gar durch ein schnelles Eingreifen nach Alarmierung verhindern. Die Realität sieht aber anders aus: unwissenschaftliche Schönfärberei in Hamburg, auch das Vorzeigebeispiel Mannheim ist keine Erfolgsgeschichte. Es bleiben doch nur Computer, die auf Menschen starren.

Interview zur Videoüberwachung: Computer, die auf Menschen starren

Die Sinnhaftigkeit der Forderung nach Videoüberwachung kann also nur darin liegen, bei absichtlichen Sabotagen die Tätersuche zu unterstützen. Allerdings können sich auch nur mäßig begabte Kriminelle sehr leicht unkenntlich machen.

Beim Berliner Stromnetz seien bereits drei Viertel der Leitungen vom Netzbetreiber oder anderen Privaten kameraüberwacht, sagte Giffey. „Was nicht videoüberwacht ist, ist auf öffentlichem Straßenland“. So sei das auch bei der am Samstag sabotierten Kabelbrücke in Berlin, meint die Senatorin. Allerdings wissen ortskundige Berliner, dass dort ein großes Heizkraftwerk an der Wasserkanalseite liegt. Das ist umzäunt und auch bewacht und wäre damit kein öffentliches Straßenland. Und an „gefährdeten Objekten“ ist es ohnehin geltendes Recht, dass Videoüberwachung möglich ist. Denn an solchen „gefährdeten Objekten“ dürfen Bildaufnahmen gemacht und auch aufgezeichnet werden.

Schlechtes Notfallmanagement

Mit fragwürdigen Maßnahmen wie Videoüberwachung kann der Berliner Senat nicht von der Tatsache ablenken, dass die Verwaltung nur ein schlechtes Notfallmanagement zeigte. Die Hilfen seien zu langsam und unvollständig gekommen, der Regierende Bürgermeister hätte sich rar gemacht.

Wer vom Stromausfall betroffen ist, dem nützt eben kein Bild eines Täters, der bei einer Sabotage gefilmt wird. Natürlich muss nach dem Ende der Krisensituation die Tätersuche priorisiert werden. Aber eine große Krise mit vielen betroffenen Menschen verlangt erstmal nach gut organisierter Hilfe und Notfallmaßnahmen, danach nach sinnvoller und bezahlbarer Vorsorge, zumal nicht nur Absicht, sondern auch Katastrophen und Unfälle ein ebenso großes Schadensbild erzeugen könnten.

Politiker neigen dazu, sich in Krisensituationen mit „Gummistiefel-Fotos“ und starken und einfachen Forderungen profilieren zu wollen. Genau das macht Giffey hier. Und eine Großkrise mit Stromausfall bei zehntausenden Haushalten bietet sich für ehrgeizige Politiker einfach an, selbst wenn die Forderung nicht so recht ins eigene Ressort passt und keinen Sinn ergibt. Videoüberwachung, gar mit „Künstlicher Intelligenz“, klingt aber immerhin modern. Bezahlbarer Bevölkerungsschutz und Krisenvorsorge sind hingegen die dicken Bretter, die eigentlich zu bohren wären.

Die halbe Stadt nun kameraüberwachen zu wollen, ist allerdings gar nichts Neues. Denn zur Wahrheit gehört, dass die Berliner Koalition ohnehin seit dem Sommer plant, die Anzahl der festinstallierten Videoüberwachungskameras dauerhaft auszubauen. Auch die automatische Verhaltenserkennung mit „Künstlicher Intelligenz“ war in dem Plan zur Ausweitung der Polizeibefugnisse schon enthalten.

Aktionismus statt solide Politik hat in Berlin eben Tradition. Wie sagte Joseph Weizenbaum so treffend: „Früher hat man dem Computer ein Problem übergeben, wenn man es verstanden hatte, heute ist es andersrum.“


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Neues Polizeigesetz: Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Von: Martin Schwarzbeck

Siegeszug eines futuristischen Überwachungswerkzeugs: Die Überwachungs-KI, die in Mannheim und Hamburg das Verhalten von Passant*innen scannt, soll jetzt auch in Berlin zum Einsatz kommen. Das bestätigte der Berliner Senat heute in einer Anhörung im Innenausschuss.

Eine Menschenmenge im Görlitzer Park in Berlin
KI soll künftig dabei helfen, den Görlitzer Park zu überwachen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Held

Diese Software erkennt, was du tust. Sie bestimmt anhand von Videobildern, was auf dem überwachten Areal gerade passiert. Sie untersucht, ob jemand steht, sitzt, kniet, läuft, rennt, tanzt, taumelt, liegt, kämpft, würgt, etwas trägt, zieht oder schiebt, Fahrrad- und Roller fährt, eine andere Person umarmt oder festhält. Und in Zukunft soll die Liste noch erweitert werden.

Die Technologie ist in Mannheim seit sieben Jahren und in Hamburg seit Anfang September im testweisen Einsatz und noch fern davon, wirklich praktischen Nutzen zu entfalten. Weiterhin müssen Menschen die Bildschirme kontrollieren und die Alarme der KI werden hauptsächlich zu ihrer Weiterentwicklung genutzt, so die Mannheimer Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage.

Dennoch zieht das System deutschlandweit das Begehren zahlreicher Kommunen auf sich. Berlin will sich ebenfalls der Runde der testenden Städte anschließen, das bekannte der Senat gerade in einer Anhörung des Innenausschusses. Dort hieß es mit Bezug auf Mannheim und Hamburg: „Wir hoffen, in das Kooperationsprojekt einsteigen zu können, um das System mit den anderen Partnern zu entwickeln.“

KI-Kameras am Görlitzer Park

Dabei bieten die beteiligten Städte nur die Testumgebung und die Laborratten – meist arglose Passant*innen der Überwachungskameras. Entwickelt wird das System vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung. Dieses hat auch das alleinige Recht zur kommerziellen Vermarktung der Verhaltenserkennungs-KI, sich allerdings dazu bereit erklärt, vorläufig noch darauf zu verzichten.

Nach dem neuen Berliner Polizeigesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für das KI-Training liefern und noch dieses Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, kann die KI mit verschiedenen Arten von Videobildern gefüttert werden. Vor allem wären da Bilder von Überwachungskameras, die Berlin künftig an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten – wie zum Beispiel dem Görlitzer Park – erlauben will. Dazu können aber auch Videos von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen und Aufnahmen von gefährdeten Gebäuden und Objekten, sowie Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen, wie sie aktuell aus Hubschraubern und künftig auch aus Drohnen aufgenommen werden können, per Algorithmus nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden dürfen.

„Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass dann große Teile der Berliner Innenstadt nicht mehr unüberwacht passiert werden können“, sagte Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte bei der Sachverständigenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus. David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fügte hinzu: „Es ist zu befürchten, dass Menschen, die sich atypisch im öffentlichen Raum verhalten – wie wohnungslose oder körperlich eingeschränkte – von der Software als gefährlich erkannt werden und damit erhöhtem Überwachungsdruck ausgesetzt sind.“

„Lieber einmal zuviel“

Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte den geplanten KI-Einsatz. Ihr Hauptargument: Effizienz. Die Aufgaben der Polizei würden wachsen, während die Nachwuchsgewinnung schwierig sei. „Ohne technologische Unterstützung werden wir die Sicherheit der Stadt nur noch immer begrenzter gewährleisten können.“ Deshalb wünsche sie sich das „Mannheimer System“, „das bestimmte Szenarien erkennt um dann Internventionskräfte zu alarmieren. Das ist deutlich ressourcenschonender.“

Dabei übersieht Slowik Meisel, dass die Technologie in Mannheim aktuell keinerlei Arbeitserleichterung bringt, sondern eher Kräfte bindet. Slowik Meisel würde die KI zudem so kalibrieren, dass sie viele falschpositive Ergebnisse liefern, die dann gegebenenfalls zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Überwachungsdruck auf Unschuldige führen. „Lieber kommen wir einmal zu viel, wenn das System zu schnell anschlägt, als einmal zu wenig“, sagte sie.


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Geplante Gesetzesänderung: Baden-Württemberg will Hürden für Videoüberwachung senken

Von: Martin Schwarzbeck

Seit sieben Jahren bereits wird in Mannheim Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen.

Zwei Kameras an einem Mast vor einer Fassade
Videokameras in Mannheim. Allein hier betreibt die Polizei bereits 70 Stück. Nun soll die Videoüberwachung in Baden-Württemberg vereinfacht werden. – Public Domain Martin Schwarzbeck

Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg will mit einer Novelle des Landesdatenschutzgesetzes den Aufbau und Betrieb von Videoüberwachungssystemen erleichtern. Gleichzeitig sollen Behörden Bilder bis zu zwei Monate lang speichern dürfen.

Die Gesetzesänderung würde die sogenannte „Vorrangprüfung“ erleichtern und entsprechende Hürden senken. Gleichzeitig wird dabei dem Schutz von Leben und Gesundheit eine Art absoluter Wert zugeschrieben. Sie gelten künftig als „besonders wichtiges öffentliches Interesse“. Der Schutz der Privatsphäre wird in der Abwägung demnach häufig hintangestellt werden.

Vermutlich steht die geplante Gesetzesänderung auch im Zusammenhang mit dem Test von Verhaltenserkennungssoftware, der im baden-württembergischen Mannheim seit sieben Jahren läuft. Dort kommt es immer wieder vor, dass Areale, die die Stadt gerne überwachen würde, nicht oder nicht mehr als besonders kriminalitätsbelastet eingestuft sind. Das macht die Videoüberwachung nach geltendem Recht unmöglich.

Viele Kommunen wollen Videoüberwachung

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist ein Fan der KI-gestützten Videoüberwachung. Er sagte bei der Vorstellung des Gesetzesbündels, dass sich viele Kommunen eine juristische Vereinfachung des Aufbaus von Videoüberwachungsanlagen gewünscht hätten. Demnach ist davon auszugehen, dass die Zahl der überwachten Areale in Baden-Württemberg künftig deutlich steigen wird.

In Heilbronn etwa ging im September dieses Jahres eine Videoüberwachungsanlage an den Start. Es gab jedoch Kritik daran, dass nach aktueller Gesetzeslage der Marktplatz nur zu bestimmten kriminalitätsintensiven Uhrzeiten überwacht werden darf. Auch war eine Ausweitung auf weitere Räume im Gespräch, die aber eben nicht dem Kriterium eines besonders kriminalitätsbelasteten Ortes genügten.

Zusammen mit der vereinfachten Videoüberwachung will die baden-württembergische Landesregierung dem Verfassungsschutz Zugriff auf private Kamerastreams gewähren. Damit könnte der Geheimdienst etwa Tiefgaragen oder Shoppingcenter videoüberwachen, ohne eigene Systeme aufbauen zu müssen. Ähnliches ist auch in Berlin geplant.

Update, 25.9.2025, 12.30 Uhr: Reihenfolge der Koalitionspartner korrigiert.


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