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Datenaustausch zwischen Behörden: Innenminister setzen Vertrauen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen aufs Spiel

Von: Anna Biselli

Die Innen- und Gesundheitsminister:innen haben auf ihren letzten Konferenzen über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen beraten. Doch Ideen wie ein „integriertes Risikomanagement“ oder Datenaustausch zwischen Gesundheitsbehörden und Polizeien treiben Stigmatisierung voran und behindern angemessene Hilfe.

Bild eines Gehirns wie durch eine Mosaik-Scheibe betrachtet.
Das Vertrauen durch die Schweigepflicht ist wichtig, damit psychisch erkrankte Personen sich Hilfe suchen können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Shubham Dhage

Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden, brauchen Hilfe. Doch auf dem Weg zu angemessener Unterstützung gibt es viele Hürden: Hilfesuchende müssen teils mehrere Monate warten, bis sie einen ambulanten Psychotherapieplatz bekommen, in ländlichen Gebieten bis zu einem Jahr. Noch immer hält die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen viele davon ab, sich überhaupt in Behandlung zu begeben.

Diese Angst vor Stigmatisierung wird nun weiter genährt durch die Innenminister:innen von Bund und Ländern, die auf ihrer Konferenz im Juni psychische Erkrankungen vor allem als sicherheitsbehördliches Thema und nicht als Problem der Gesundheitsversorgung dargestellt haben.

Datenaustausch mit der Polizei zu psychischen Erkrankungen

In einem der Beschlüsse der Innenministerkonferenz fordern die Minister:innen ein „integriertes Risikomanagement“ bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Es geht dabei um das Risiko, dass psychisch erkrankte Personen Straf- und insbesondere Gewalttaten begehen könnten. Um dem zu begegnen, wollen die Innenminister:innen mehr Datenaustausch, an dem sich Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden beteiligen sollen.

„Bei einem identifizierten Gefährdungspotenzial muss ein gemeinsames integriertes Fallmanagement einsetzen, mit dem Ziel, alle gesundheitsbehördlichen und polizeilichen sowie ggf. aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz anderer Menschen vor diesem Risiko auszuschöpfen“, heißt es im Beschluss.

Ähnlich klingt eine Entschließung der Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern, die ebenfalls im Juni tagten. Sie wollen denn „Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben“ prüfen.

Stigmatisierung statt Hilfe

Beide Beschlüsse stehen unter dem Eindruck mehrerer bundesweit diskutierter Gewalttaten der vergangenen Monate. Im Mai griff eine Frau am Hamburger Hauptbahnhof Menschen mit einem Messer an, sie war erst einen Tag zuvor aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden. Im vergangenen Dezember fuhr ein Mann mit einem Auto in den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Bei der Amokfahrt tötete und verletzte er mehrere Menschen. Zuvor war er wiederholt wegen wahnhafter Äußerungen aufgefallen und bereits wegen der Androhung von Straftaten verurteilt worden.

Nach der Tat im Dezember hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ein Register für psychisch erkrankte Gewalttäter gefordert. Mehrere Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen hatten damals die Forderungen vehement abgelehnt. Sie forderten eine bessere und niedrigschwelligere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen statt weiterer Stigmatisierung. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass nur selten ein direkter Zusammenhang zwischen einer psychischen Erkrankung und einer Gewalttat bestünde.

Dieser Einwand wird durch wissenschaftliche Untersuchungen gestützt. In einer Übersichtsarbeit schrieb die kanadische Sozialepidemiologin Heather Stuart, die zur Stigmatisierung psychischer Erkrankungen forscht: „Psychische Störungen sind weder notwendige noch hinreichende Ursachen für Gewalt.“ Viel relevanter für das Risiko, eine Gewalttat zu begehen, seien soziodemografische und sozioökonomische Faktoren wie Jugend, Männlichkeit und ein niedriger sozioökonomischer Status.“ Der Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und Gewalttaten sei in der öffentlichen Wahrnehmung überschätzt.

„Prävention gelingt durch Hilfe, nicht durch Verdacht“

Das kritisiert auch Elisabeth Dallüge. Sie ist Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Der Berufsverband sehe den Beschluss der Innenministerkonferenz „mit großer Sorge“, schreibt sie gegenüber netzpolitik.org: „Auch wenn er sich formal auf eine kleine Risikogruppe bezieht, verfestigt er strukturell den Eindruck, psychische Erkrankungen seien ein isoliertes Sicherheitsrisiko – das befördert Stigmatisierung und behindert Versorgung.“ Der geplante Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Behörden stelle die Schweigepflicht infrage und gefährde „das Vertrauensverhältnis, das für jede Behandlung essenziell ist.“

Nach Meinung der PsychotherapeutenVereinigung brauche es keine Kontrolle, sondern eine „konsequent ausfinanzierte, multiprofessionelle Versorgung – mit spezialisierten Ambulanzen, klarer Verantwortung im Gesundheitswesen und einer gesetzlichen Einbindung psychotherapeutischer Expertise“.

Andere Vorschläge der Innenministerkonferenz gingen in eine richtige Richtung, etwa ein Reformvorschlag zu den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder. Dort soll geprüft werden, wie unterhalb der Schwelle einer Zwangsunterbringungen etwa verpflichtende Therapieauflagen oder eine überprüfte Medikamenteneinnahme umgesetzt werden könnten. Das könne sinnvoll sein, schreibt Dallüge – „vorausgesetzt, die Maßnahmen erfolgen im Rahmen eines gestuften, therapeutisch begleiteten Nachsorgekonzepts.“

Die Psychotherapeutin Dallüge, die selbst Erfahrungen in der Arbeit im Maßregelvollzug hat, fasst zusammen: „Prävention gelingt durch Hilfe, nicht durch Verdacht.“

Gewaltrisiko kann durch Angst vor Stigmatisierung steigen

Die Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) hat ein Positionspapier verfasst, das zu ähnlichen Ergebnissen kommt. Die Präsidentin der Gesellschaft, Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, sagt dazu: „Wir brauchen keine neuen gesetzlichen Regelungen oder Konstrukte – wir müssen die bestehenden Möglichkeiten besser anwenden. Register oder die Weitergabe von medizinischen Daten an Behörden mindern das Gewaltrisiko nicht.“ Stattdessen könne das Risiko für Gewalttaten steigen, „wenn die Furcht vor Stigmatisierung dazu führt, dass Betroffene nicht zum Arzt gehen oder sich erst spät behandeln lassen“, so die Neurologin und Psychiaterin.

Welche Daten genau ausgetauscht werden sollen, wie ein Risikopotenzial ermittelt werden kann und welche Gesetze in Bund und Ländern dafür geändert werden müssen, konkretisieren weder Gesundheits- noch Innenminister:innen. Müssen Menschen, die sich etwa wegen Wahnideen ärztliche Hilfe suchen, nun Angst haben, dass Informationen zu ihren Symptomen bei der Polizei landen? Der Arbeitskreis „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ soll bis zur Herbstsitzung der Innenminister:innen die Vorschläge zu Datenaustausch und Risikoerkennung weiter ausarbeiten.


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Psychische Erkrankungen: Polizeiliche Erfassung bringt Stigmatisierung statt Schutz

Von: Anna Biselli · Martin Schwarzbeck

Nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg fordern Politiker:innen, psychisch erkrankte Gewalttäter:innen in Registern zu erfassen. Diese Idee ist nicht neu, tatsächlich werden bereits Daten zur psychischen Verfassung bei der Polizei erfasst. Doch statt Sicherheit bringt das Stigmatisierung.

Schwarz-weiß-Foto einer Menschenmenge, bei der man nur die Hinterköpfe sieht. Über manchen Köpfen ist ein rotes Fragezeichen.
Viele Menschen haben psychische Erkrankungen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com davide ragusa, Bearbeitung: netzpolitik.org

Mehr als 40 Prozent der gesetzlich versicherten Erwachsenen bekamen im Jahr 2023 in Deutschland eine Diagnose für eine psychische Erkrankung. Das ist mehr als jede dritte Person. Der Anteil der betroffenen Personen steigt seit Jahren, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts hervorgeht. Das heißt nicht unbedingt, dass mehr Menschen erkranken. Es kann ebenso bedeuten, dass mehr Leute sich Hilfe suchen, wenn sie Suchtprobleme oder Depressionen haben oder wenn sie psychotische Symptome erleben. Was die Zahlen aber zeigen: Psychische Erkrankungen können alle betreffen.

Als der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember forderte, ein Zentralregister für „psychisch kranke Gewalttäter“ einzurichten, weil es Berichte darüber gab, dass der mutmaßliche Täter psychisch auffällig war, gab es viel Empörung. Auch nach dem Messerangriff in Aschaffenburg diese Woche gibt es Spekulationen, ob die Tat mit einer psychischen Erkrankung des Festgenommenen zusammenhängen könnte. Von der Tat bis zu den ersten Forderungen nach einem Register dauerte es dieses Mal nur wenige Stunden.

Was dabei kaum jemand erwähnte: Bereits seit langem gibt es polizeiliche Datensammlungen, in denen psychische Erkrankungen vermerkt sind.

Hinweis auf „Psychische und Verhaltensstörung“

Die Grundlage dafür sind sogenannte „personengebundene Hinweise“, kurz: PHWs. Man kann sich das als eine Zusatzinformation zu einem Eintrag in einer Polizeidatenbank vorstellen. Laut dem BKA-Gesetz dürfen solche Zusätze gespeichert werden, wenn sie für den Schutz der betroffenen Person oder zur Eigensicherung der Polizist:innen notwendig sind.

Für die vernetze Polizeidatenbank INPOL etwa gibt es verschiedene PHWs wie „bewaffnet“, „gewalttätig“, „Ausbrecher“, „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittelkonsument“ oder „Explosivstoffgefahr“. Zur psychischen Verfassung der in INPOL erfassten Personen gibt es beispielsweise die PHWs „Psychische und Verhaltensstörung (PSYV)“ und „Freitodgefahr (FREI)“.

INPOL besteht aus verschiedenen Dateien, in einer sind Daten zu Personen gespeichert, nach denen gefahndet wird. In einer anderen befinden sich Personen, die erkennungsdienstlich behandelt oder deren DNA erfasst wurde. Polizist:innen können Daten aus INPOL abfragen, zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle.

Bundesländer haben teilweise zudem weitere PHWs in eigenen Datensammlungen. So nutzt die Polizei Berlin etwa den PHW „Konsument harter Drogen“. In Bremen gibt es die Kategorisierung „Schwellen-Täter“, die sich vor allem auf Kinder und Jugendliche bezieht, bei denen sich eine Zukunft als Intensivstraftäter:innen abzeichnen soll.

Auf unsere Anfrage schreibt das Bundeskriminalamt, derzeit liege in INPOL zu 15.724 Personen der PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“ vor und zu 3.593 Personen der PHW „Freitodgefahr“.

Wer bestimmt, was eine „Störung“ ist?

Laut einem Leitfaden des BKA können diese Hinweise aber nicht ungeprüft vergeben werden. So heißt es zum PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“:

Der PHW „Psychische und Verhaltensstörung“ darf nur vergeben werden, wenn ärztlich festgestellt ist, dass der Betroffene an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können.

Diese Feststellung soll schriftlich, beispielsweise in Form eines Gutachtens vorliegen. Bei einer vermerkten Suizidgefahr liegen die Voraussetzungen niedriger, hier reichen „Anhaltspunkte“, etwa wenn es zurückliegende Suizidversuche gegeben hat.

Offenbar wurden diese Voraussetzungen jedoch nicht immer beachtet. Im Tätigkeitsbericht des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für das Jahr 2023 schreibt er, er sei auf „mindestens 3.035 Fälle gestoßen“, bei denen das BKA personengebundene Hinweise aus mehreren Kategorien ohne die notwendigen Belege und Prüfungen vergeben habe. Sie waren laut dem Bericht durch den Text „ALTBESTAND BESITZER NICHT GEPRÜFT“ gekennzeichnet. Außerdem bemängelte Kelber die Dokumentation in Zusammenhang mit den Vermerken. Nach der Beanstandung seien die Bestände vom BKA bereinigt worden.

Doch nicht nur das BKA trägt personengebundene Hinweise ein, auch die Landespolizeien nutzen die Vermerke – in sehr unterschiedlichem Umfang. Wir haben in allen Bundesländern nachgefragt, wie viele PHWs mit Bezug zur psychischen Gesundheit von ihnen derzeit eingetragen sind. Die meisten nutzen Bayern (4.436 Mal PHW PSYV und 2.035 PHW FREI) und Baden-Württemberg (5.237 Mal PHW PSYV und 2.632 PHW FREI). Während die Polizei Bremen bei 2.179 Datensätzen den PHW „PSYV“ nutzt und bei 2.035 Hinweise auf „Suizidgefahr“ eingetragen sind, gibt es vom einwohnerstärkeren Hamburg nur 175 Datensätze mit dem Hinweis „PSYV“. Der PHW „FREI“ werde in Hamburg überhaupt nicht angewendet, heißt es auf unsere Anfrage.

„Erfassung reduziert das Risiko nicht“

Fachleute kritisieren eine Speicherung zu psychischer Gesundheit und zweifeln ihren Sinn an. Elisabeth Dallüge ist psychologische Psychotherapeutin und Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV). Sie hat viel mit psychisch erkrankten Straftäter:innen im Maßregelvollzug gearbeitet, bei denen Erkrankung und Straftat in einem Zusammenhang stehen.

Dallüge sagt: „Wenn psychisch erkrankte Personen Straftaten begehen, besteht in den meisten Fällen überhaupt kein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Tat. Es ist nur ein sehr kleiner Prozentsatz, wo von Menschen mit psychischen Erkrankungen wegen dieser Erkrankung ein Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial ausgeht.“ Auch deshalb fragt sie sich, was der Nutzen einer solchen Erfassung – sei es in Registern oder PHWs – sein soll. „Das Risiko reduziert sich nicht, indem ich eine Person erfasse“, so Dallüge.

Das betont auch Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Sie ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und arbeitet als ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln. Gouzoulis-Mayfrank kann nachvollziehen, dass es nützlich sein kann, wenn die Polizei weiß, dass Menschen sich in der Vergangenheit auffällig oder aggressiv gezeigt haben. „Ob im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder aus anderen Gründen ist dabei aber eher zweitrangig“, sagt sie im Interview. „Manche Menschen sind niemals auffällig, aber erkrankt. Bei anderen ist es umgekehrt. Da besteht in der Regel keine direkte Verbindung, diese ist nur in wenigen Fällen sichtbar.“

Es fehlt an Mindeststandards

Aus ihrer eigenen Berufserfahrung weiß Psychiaterin und Neurologin Gouzoulis-Mayfrank, dass Polizeibeamt:innen für den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ganz unterschiedlich gewappnet sind. Sowohl, was das Erkennen einer möglichen Erkrankung angeht, als auch in Bezug auf das Verhalten in einer Situation, bei der die Erkrankung bekannt ist: „Ich habe Situationen erlebt, wo die Polizisten gut vorbereitet waren. In anderen war noch viel Luft nach oben.“ Aus ihrer Sicht fehlt ein Mindeststandard für die Vermittlung eines sinnvollen Umgangs mit psychisch erkrankten Menschen in der Aus- und Fortbildung der Beamt:innen.

Um die Polizei zu unterstützen, gibt es in der DGPPN mittlerweile eine spezielle Arbeitsgruppe, die einen Werkzeugkasten mit Methoden für die polizeiliche Aus- und Fortbildung erarbeitet. Diese soll sowohl mehr Wissen bezüglich unterschiedlicher Arten psychischer Erkrankungen schaffen als auch auf den Umgang mit Menschen in akuten psychischen Ausnahmesituationen vorbereiten.

Während das Thema zwar in der Polizeiausbildung einen festen Platz hat, gibt es noch nicht überall regelmäßige, verpflichtende Fortbildungen dazu. Diese Kritik wird auch immer wieder laut, wenn Polizeibeamt:innen Menschen in psychischen Krisen erschießen oder Taser einsetzen.

Dallüge sagt: Wenn die Polizei nur wisse, dass eine Person als psychisch erkrankt gekennzeichnet ist, helfe das nicht weiter. „Die Polizei braucht Schulungen und Weiterbildungen für einen besseren Umgang mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Ausnahmesituationen“, sagt sie. „Es ist beispielsweise überhaupt nicht hilfreich, falls eine Person gerade sehr agitiert ist und dadurch vielleicht aggressiv wirkt, dass dann die Polizei als Antwort ebenfalls aggressiv auftritt. Was in einer solchen Situation die größte Sicherheit schafft, ist ein guter Umgang mit den betroffenen Menschen.“

Was bringen die Hinweise?

Einige der angefragten Länderpolizeien betonen in ihren Antworten auf unsere Frage, welche praktische Bedeutung die PHWs in der Polizeiarbeit haben, dass dieser Umgang für sie ein Thema ist. So schreibt etwa Baden-Württemberg, wo derzeit 5.237 Hinweise zum PHW PSYV und 2.632 Hinweise zum PHW FREI im Datenbestand sind, die Bedeutung der PHWs richte sich nach dem Einzelfall.

„Psychische Auffälligkeiten zu erkennen und adäquat auf Betroffene, die sich in einem Ausnahmezustand befinden, zu reagieren, setzt ein aufmerksames Gespür und eine hohe Sensibilität voraus“, heißt es aus Baden-Württemberg. Die Einsatzkräfte müssten darauf in der Regel ad hoc reagieren. „Der frühzeitige Hinweis auf psychische Störungen und Verhaltensstörungen bzw. eine Freitodgefahr – beispielsweise über PHW – ermöglicht es den Einsatzkräften, sich auf das polizeiliche Gegenüber einzustellen und möglichst angemessen auf die Person einzugehen.“

Die Polizei Bremen weist selbst auf kritische Punkte im Umgang mit den PHW hin: „Sie dürfen nicht zu einer Vorverurteilung oder Stigmatisierung der betroffenen Person führen. Personengebundene Hinweise sind als Hilfsmittel zu betrachten, die in Kombination mit einer professionellen, einzelfallbezogenen Einschätzung eingesetzt werden.“ Die anderen Länderpolizeien ähneln sich in ihren Antworten und verweisen vor allem darauf, dass die PHWs zur Eigen- und Fremdsicherung genutzt werden.

Prävention statt Stigmatisierung

Am wichtigsten ist für Gouzoulis-Mayfrank der Aspekt der Prävention: „Der Schlüssel liegt nicht in Registern oder Datenspeicherung – wir müssen die Behandlungsmöglichkeiten optimieren.“ Das betont auch Elisabeth Dallüge. In ihrer Arbeit im Maßregelvollzug kam sie vor allem mit Patient:innen in Kontakt, die nicht freiwillig einen Weg zur Behandlung gefunden haben und daher oft erst therapeutisch begleitet werden, wenn bereits etwas passiert ist.

Das kann die Erfassung von erkrankten Personen nicht ändern. Stattdessen bringt sie Dallüges Ansicht nach noch mehr Stigmatisierung und Datenschutzprobleme: „Viel wichtiger wäre es, Prävention und Früherkennung zu stärken, Betroffenen den Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten zu geben und auch durch Sozialarbeit Ansprechpartner zu bieten.“


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