🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
✇netzpolitik.org

Niedersächsisches Polizeigesetz: Diese KI soll prüfen, ob du artig bist – und dich identifizieren, wenn nicht

Von: Martin Schwarzbeck

Niedersachsen folgt dem bundesweiten Trend in Richtung Sci-Fi-Überwachung. Im neuen Polizeigesetz sind neben der Datenanalyse nach Palantir-Art auch Verhaltensscanner und Live-Gesichtserkennung vorgesehen. Heute findet eine Anhörung im Innenausschuss zu dem massiven Überwachungsausbau statt.

Zwei Menschen bei einer Schlägerei, ihre Körper sind von bunten Strichmännchen überlagert.
So sieht es aus, wenn ein Verhaltensscanner analysiert, was Menschen tun. – Alle Rechte vorbehalten Polizeipräsidium Mannheim, Fraunhofer IOSB

Niedersachsen will der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlauben. Sie soll künftig Informationen zu verschiedenen Fällen verknüpfen und mit sogenannter KI aufbereiten können. In die Analyse dürfte auch einfließen, wer mit wem wann von wo aus kommuniziert. Außerdem der Inhalt von beschlagnahmten oder mit Staatstrojanern infizierten Telefonen sowie Audio- und Video-Material, das heimlich in Wohnungen aufgenommen wurde.

Die entsprechende Novelle des niedersächsischen Polizeigesetzes beinhaltet noch weitere tief invasive Überwachungsbefugnisse. Sie würde die polizeiliche Kontrolle in dem Bundesland drastisch verschärfen. Heute findet dazu eine Anhörung im Innenausschuss des Landtages statt.

Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen hat dabei so ziemlich alles auf dem Wunschzettel, was nach futuristischer Polizeiarbeit klingt. Neben den Datenanalysen beispielsweise auch Live-Gesichtserkennung wie sie derzeit in Frankfurt am Main erprobt wird, oder den Verhaltensscanner, den Mannheim und Hamburg gerade trainieren. Zudem im Gesetz enthalten: der Abgleich biometrischer Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmproben mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet.

Unausgereifte Überwachungsmaßnahmen

Bislang wird eine derartige Gesichtersuchmaschine noch von keiner deutschen Behörde eingesetzt, wohl auch, weil der EU-AI-Act die dafür nötige Datenbank eigentlich verbietet. Auch der Verhaltensscanner ist noch nicht ausgereift. Die Mannheimer Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, in dem er zu einem Ermittlungserfolg führte. Und die Frankfurter Gesichtserkennung hat bislang scheinbar nur einen anekdotischen Erfolg abgeworfen.

Niedersachsen will die Tools dennoch erlauben. Die Stadt Delmenhorst hat bereits angekündigt, KI-gestützte Videoüberwachung einführen zu wollen.

Laut Gesetzentwurf ist es auch nicht ausgeschlossen, die drei unterschiedlichen Systeme zusammenzuführen: Demnach ist es möglich, dass in Niedersachsen bald eine sogenannte KI die Bilder von Überwachungskameras in Echtzeit daraufhin untersucht, ob gerade eine mutmaßliche Straftat zu sehen ist, beispielsweise Körperverletzung oder ein Drogendeal. Wird eine vermutete Straftat gesichtet, könnte eine Software daraufhin die tatverdächtige Person identifizieren. Und zwar nicht nur mit Hilfe von Polizeidatenbanken, sondern auch anhand von Bildern oder Videos, die Menschen ins Netz gestellt haben, beispielsweise auf eine Social-Media-Plattform oder eine Nachrichtenseite.

Das in der Polizeigesetznovelle beschriebene multiple KI-System ermöglicht eine Strafverfolgung, die Polizeibeamt*innen eigentlich nur noch für die Festnahme braucht. Es gewährt der Technologie extremen Einfluss auf die Schicksale von Menschen. Betroffen von dem massiven Grundrechtseingriff, der damit einhergeht, sind nicht nur mutmaßliche Täter*innen, sondern alle Passant*innen, weil die KI alle Bewegungen und alle Gesichter analysiert, um die von der Polizei gesuchten herauszufiltern.

Die Hürden sind niedrig

Die Hürden für eine Videoüberwachung und darauf aufbauende KI-Systeme sind in Niedersachsen bereits heute relativ niedrig. Dass Kameras dauerhaft öffentlich zugängliche Straßen und Plätze filmen, ist dann erlaubt, wenn in einem Areal wiederholt Straftaten oder „nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten“ begangen werden. Das heißt, es braucht nicht wie in anderen Bundesländern eine hohe Kriminalitätsbelastung, sondern es reicht theoretisch, wenn dort wenige Fälle erfasst werden, damit ein Areal dauerhaft videoüberwacht werden kann. Bei der Videoüberwachung von Veranstaltungen reicht schon die Prognose möglicher Straftaten zur Legitimation.

Mit der Live-Gesichtserkennung dürfte die Polizei dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur nach Straftätern fahnden, sondern auch nach Menschen, bei denen die Polizei annimmt, dass sie die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden könnten. Zudem darf das System auch auf vermisste Personen sowie Opfer von sexueller Ausbeutung, Entführung oder Menschenhandel angesetzt werden. Normalerweise muss die Polizei jedes Mal einen Richter fragen, ob sie eine bestimmte Person zur automatisierten Fahndung ausschreiben darf, bei „Gefahr im Verzug“ allerdings nicht.

Der Verhaltensscanner dürfte derweil nicht nur Straftaten erkennen, sondern auch Muster, die auf Unglücksfälle hindeuten. Der Gesetzentwurf erlaubt also automatisierte Warnhinweise, wenn im Bild jemand liegt. Damit werden obdachlose Menschen einem erhöhten, diskriminierenden Überwachungsdruck ausgesetzt.

Verhaltens-Erkennung von der Drohne aus

Die Drastik des Polizeigesetz-Entwurfs wird noch dadurch erhöht, dass die Polizei demnach nicht nur stationäre Überwachungskameras, sondern auch Drohnen zur Videoüberwachung einsetzen darf. Diese Drohnen könnten dann auch Bilder für den Verhaltensscanner und die Live-Gesichtserkennung liefern. So könnten bei Großveranstaltungen auch Überblicksaufnahmen nach verdächtigen Bewegungsabläufen und den Gesichtern von Gesuchten durchforstet werden.

Eigentlich muss auf die Überwachung – beispielsweise mit Schildern – hingewiesen werden. Bei Drohneneinsätzen dürfte das schwierig sein, wodurch wohl viele Menschen ohne ihr Wissen zu Betroffenen derartiger Überwachungsmaßnahmen würden. Drohnen soll die niedersächsische Polizei künftig auch zum Luftkampf gegen andere, „feindliche“ Drohnen einsetzen dürfen, zur Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung und auch, um heimlich in Wohnungen zu filmen oder diese abzuhören.

Außerdem will die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf Systeme erlauben, die in Videobildern nach bestimmten Gegenständen wie zum Beispiel Waffen suchen. Dabei ist das Land bislang mit der Erlaubnis von Staatstrojanern, Kennzeichenscannern, IMSI-Catchern zur Lokalisierung und Zuordnung von Telefonen, Bodycams für Polizist*innen und elektronischen Fußfesseln für potentielle Terrorist*innen alles andere als schwach aufgestellt, was digitale Maßnahmen zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten angeht.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Totalitäre Tendenzen: Palantir-Ersatz aus der EU ist ein gefährlicher Wunsch

Von: Martin Schwarzbeck

Deutschlandweit sprechen sich Politiker*innen dafür aus, keine Software von Palantir zu verwenden. Stattdessen soll eine europäische Alternative eingesetzt werden. Die Verknüpfung und automatische Analyse möglichst vieler Daten bleibt aber ein totalitäres Konzept. Ein Kommentar.

Das Palantir-Logo
Ob es nun dieser Hersteller ist oder ein anderer: Big-Data-Analysen sind der Einstieg in eine Überwachungs-Dystopie. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mariia Shalabaieva

Ungewöhnlich viele deutsche Politiker*innen geben sich gerade datenschutzinteressiert. Ganz schlimm wäre das, so ihr Tenor, wenn Daten aus Deutschland in die USA, zu Palantir, zum Endzeit-Apologeten Peter Thiel abfließen würden. Palantir-Software soll deshalb im Bund nicht eingesetzt werden, so die SPD-Fraktion. Auch Cem Özdemir, der grüne Spitzenkandidat von Baden-Württemberg, wo Palantir-Tools bald eingesetzt werden dürfen, ist gegen deren Nutzung.

Der Witz ist: Die Politiker*innen wollen nicht auf solche Tools verzichten. Sie sollen nur nicht aus den USA kommen. Die SPD wünscht sich eine europäische Alternative, Özdemir am liebsten eine aus Baden-Württemberg.

Es soll Big-Data-Analyse-Software nach Palantir-Art geben, da sind sich sehr viele einig. Nur halt regional produziert und vielleicht ja sogar auch noch in Bio-Qualität.

Ein Riesenproblem für Grund- und Freiheitsrechte

Dabei ändert es nichts am Grundproblem, wenn man die automatisierte Rundum-Überwachung selbst aufbaut, statt sie aus einem System im totalitären Umbau zu kaufen. Sie bleibt menschenfeindlich, ein Riesenproblem für Grund- und Freiheitsrechte. Es ist eine Software, die den totalen Überblick ermöglicht, eine Entwicklung, die eigentlich nur zu totalitären Systemen passt. Wenn Demokratien das einsetzen, drohen sie, zu solchen zu werden. Das gilt auch, wenn die Daten, mit denen die Systeme gefüttert werden, in Deutschland derzeit auf sowieso bestehende polizeiliche Datenbestände begrenzt werden. Denn wer seine Bürger*innen derart umfassend in den Blick nehmen kann, der wird diese Macht absehbar auch zunehmend nutzen.

Die Software droht uns dem anzunähern, was gerade in den USA geschieht: der KI-gestützten Menschenjagd, wie sie die US-Einwanderungsbehörde ICE praktiziert. Die deutschen Politiker*innen zeigen sich datenschutzinteressiert, während sie das Datenschutz-Armageddon einleiten.

Die Tools von Palantir führen Daten zusammen und analysieren sie. Dafür sind sie gemacht. So viele Daten wie möglich. Und es wären viele Daten vorhanden: Bewegungsprofile, die mittels Werbe-ID von fast allen Telefonbesitzer*innen gesammelt werden. Telekommunikationsdaten: Wer mit wem wann von wo aus wie lange telefoniert. Social-Media-Accounts. Daten, die die Polizei bei Beschlagnahmungen oder per Staatstrojaner aus Endgeräten ausgelesen hat. Wer wann mit wem welchen Flug gebucht hat. Wer was wo im Netz sucht oder bestellt. Aufnahmen aus Überwachungskameras und polizeilichen Observationen. Und, und, und.

Ein mächtiges und gefährliches Werkzeug

Die Big-Data-Analyse ist totalitär, weil sie alles mit allem verknüpfen will. Weil sie Menschen so durchsichtig machen soll wie möglich. Sie ist ein mächtiges und gefährliches Werkzeug.

Dabei landen nicht nur die Daten von potenziellen Straftäter*innen im System, sondern auch die von Opfern, Zeugen und Menschen, die sich zur falschen Zeit im falschen Areal aufgehalten haben.

Mir ist völlig unverständlich, wie man als Demokrat denken kann, das sei eine gute Idee. Auf der einen Seite werden Länder wie China als problematische Kontrollstaaten dargestellt. In der Realität rennen wir den technischen Mitteln hinterher, die so etwas ermöglichen. Social Scoring? Mit Big-Data-Software per Knopfdruck aufbaubar. Anpassungs- und Konformitätsdruck galore. Mit solchen Tools sieht es schnell ganz schlecht aus für alle, die in Opposition zu den Herrschenden stehen.

Eine Software entscheidet, wer in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerät

Ein weiterer Knackpunkt an dieser Art Software, egal woher sie kommt, ist die automatisierte Auswertung der zusammengeführten Daten. Kein Mensch, der vielleicht auch mal Mitgefühl oder zumindest Augenmaß haben kann, markiert, wer in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerät, sondern eine Software. Einen kleinen Blick in diese bedrohliche Zukunft der Deutungshoheit der Maschinen bietet gerade die Debatte um den Datenaustausch mit den USA. Die dortigen Behörden wollen Zugriff auf biometrische Daten aus der EU. Laut einem aktuellen Verhandlungsstand soll es auch möglich sein, Entscheidungen über Einreisende automatisiert abzuwickeln.

Und man bedenke: Daten, die vorliegen, werden auch missbraucht. Das ist mit heutigen Polizeidatenbanken auch schon so – siehe NSU 2.0 und Polizisten, die Frauen stalken. Wenn dann eine derart umfassende Datenanalyse zur Verfügung steht, können die Täter*innen bei Interesse das Leben einer Person bis in die intimsten Winkel ausleuchten.

In Deutschland droht eine Machtübernahme der AfD. Die Politiker*innen, die sich jetzt für Big-Data-Software aussprechen, die sind auch willens, den Rechtsradikalen dieses Tool in die Hände zu geben.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Tübingen: Boris Palmer will Videoüberwachung durchsetzen

Von: Martin Schwarzbeck

Obwohl sich der Gemeinderat dagegen ausgesprochen hat, setzen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und das Regierungspräsidium Videoüberwachung durch. Dafür greifen sie auf eine ungewöhnliche Rechtsgrundlage zurück.

Der Tübinger Hauptbahnhof
Das Areal vor dem Tübinger Hauptbahnhof soll videoüberwacht werden. CC-BY-SA 2.0 Cornelius Kibelka

Laut Polizeigesetz von Baden-Württemberg ist Videoüberwachung des öffentlichen Raums erlaubt, wenn dort besonders viel Kriminalität stattfindet und das auch in Zukunft zu erwarten ist. Boris Palmer, Ex-Grüner und nun parteiloser Oberbürgermeister von Tübingen, wollte auf Basis dieses Gesetzes Kameras im Bereich vor dem Hauptbahnhof errichten lassen.

Doch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, stellte sich gegen den Plan. In dem Areal finde gar nicht übermäßig viel Kriminalität statt, zuletzt seien die Zahlen sogar gesunken, argumentierte er. „Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Maßnahme mit hoher Eingriffsintensität, da großflächig Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden, die hierfür keinen Anlass gegeben haben. Ein solcher Grundrechtseingriff kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein“, schrieb er. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme seien aber nicht erfüllt.

Auch aus Tübingen selbst gab es Widerstand. Der Verwaltungsausschuss der Stadt beschloss: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, keine Kameras zur Videoüberwachung auf dem Europaplatz zu installieren.“ Der Gemeinderat strich dem Projekt die Finanzierung.

Videoüberwachung nach Datenschutzgesetz

Boris Palmer und das Tübinger Regierungspräsidium, das die Überwachungspläne unterstützt, haben daraufhin die Rechtsgrundlage gewechselt, mit der sie die Videoüberwachung rechtfertigen. Nun soll nicht mehr nach Polizeigesetz, sondern nach Landesdatenschutzgesetz überwacht werden. Demnach ist Videoüberwachung erlaubt, um Personen zu schützen, die sich in öffentlichen Einrichtungen oder deren Nähe bewegen, oder um Kulturgüter, Gebäude und Sachen zu sichern.

Anfang Februar wurde die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes vom Landtag beschlossen. Tübingen soll nun zum Vorreiter in der Nutzung dieses Gesetzes zur Videoüberwachung werden.

Ob dessen sehr niedrige Eingriffsschwelle reicht, um die massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen aller Passant*innen an diesem belebten Areal zu rechtfertigen, ist fragwürdig. Gerade prüft der Landesdatenschutzbeauftragte das Vorgehen.

Sechs Kameras geplant

Das Regierungspräsidium teilte dem Reutlinger General-Anzeiger (GEA) mit, „dass die Videoüberwachung am Europaplatz in Tübingen mit den im Landesdatenschutzgesetz genannten Zielen begründet werden kann und es der polizeirechtlichen Begründung nicht mehr bedarf“. Die Überwachung werde deshalb nun eingeführt. Die Stadtverwaltung ließ GEA wissen, dass man bereits Angebote für die Installation von sechs Kameras einhole.

Und auch die Tatsache, dass der Gemeinderat die finanziellen Mittel für die Überwachung gesperrt hat, will die Verwaltung unter Boris Palmer umgehen. Sie verkündete gegenüber dem SWR, dass man ja Mittel umschichten könne, bis zu 70.000 Euro könne Palmer auch freihändig investieren. 20.000 Euro sollen die sechs Kameras kosten.

Dabei gab Palmer in einer Stellungnahme gegenüber dem Jugendgemeindebeirat zu, dass es auch andere Möglichkeiten gäbe, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung vor dem Bahnhof zu steigern, die weniger in das Persönlichkeitsrecht eingreifen: Notrufsäulen, verbesserte Beleuchtung, verstärkte Bestreifung.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

Von: Martin Schwarzbeck

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

KW 7: Die Woche, in der wir zeigten, was Spionage-Apps anrichten

Von: Martin Schwarzbeck

Die 7. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 17 neue Texte mit insgesamt 157.854 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

Aiko, die eigentlich anders heißt, wurde von ihrem Ex-Freund gestalkt. Über ein Browser-Interface konnte er sehen, wo sie ist, was sie liest, eintippt und fotografiert. Er hat ihr Handy zur multimedialen Wanze gemacht.

Immer wieder lauert er ihr auf, hält sie fest, redet auf sie ein. Sie traut sich nicht mehr aus dem Haus. Die einst lebensfrohe junge Frau wird depressiv, durchlebt Panikattacken und Albträume.

Es gibt zahlreiche Apps, die es erlauben, die Kontrolle über fremde Telefone zu übernehmen. Die App, die Aikos Ex-Freund nutzte, kennen meine Kollegin Chris und ich schon seit einer Weile. Vor zwei Jahren haben wir uns durch Nachrichten gegraben, die Menschen aus der ganzen Welt mit dem Kundendienst der App austauschten. Sie waren in einem Datenleck öffentlich geworden und sind nun für alle nachzulesen im Internet.

In dem Leak finden sich auch Daten von Aikos Ex-Freund.

Wie brutal der Eingriff in die Privatsphäre ist, den solche Apps ermöglichen, ist mir aber erst richtig klar geworden, als ich Aiko gegenübersaß und sie uns ihre beklemmende Geschichte erzählte.

Fast unmöglich, sich der Überwachung zu entziehen

Es ist etwas anderes, sich mit der technischen Seite von Stalking zu beschäftigen als einer Person zuzuhören, die es erlebt hat. Stalking kann einen Menschen zermürben. Kommt so eine App ins Spiel, wird es für Betroffene fast unmöglich, sich der Kontrolle und Überwachung zu entziehen.

Aiko ist nur eine von vielen. Jede 100. Frau hat in den vergangenen fünf Jahren Stalking mit digitalen Tools erlebt, so eine Studie des Bundeskriminalamtes. Aiko gibt diesen vielen Frauen ein Gesicht.

Sie wollte ihre Geschichte auch deshalb erzählen, damit andere gewarnt sind. Damit andere der Software und einem Täter oder einer Täterin nicht so hilflos ausgeliefert sind wie sie. Denn eigentlich ist es ziemlich einfach, frei zugängliche Spionage-Apps zu erkennen und ihre Tätigkeit zu stoppen. Dazu muss man aber wissen, dass es sie gibt. Aikos Geschichte hilft hoffentlich dabei, dieses Wissen zu verbreiten.

Gerne weitersagen.

Martin


Degitalisierung: Großes Kino

Unsere Kolumnistin schaut sich nach Oscar-Vergleichen auf LinkedIn an, was Digitalisierung und Blockbuster-Filme gemeinsam haben – oder eben auch nicht. Denn den digitalen Verwaltungsleistungen haben die populären Filme einiges voraus. Vorhang auf! Von Bianca Kastl –
Artikel lesen

Verhaltensscanner in Mannheim: Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

An Orten mit viel Kriminalität darf die Mannheimer Polizei Überwachungskameras installieren. Aber in einem Areal gab es seit Anbeginn der Videoüberwachung offenbar keine Delikte. Infolge unserer Recherchen hat sich nun die baden-württembergische Datenschutzbehörde eingeschaltet. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Gesetzentwurf: Vorratsdatenspeicherung deutlich länger als drei Monate

Die geplante Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen steht in der Kritik. Die großen Internetanbieter weisen darauf hin, dass die Pläne der Justizministerin zu vielen Monaten Speicherzwang führen würden und daher rechtswidrig sind. Doch schon die eigentlich geplanten drei Monate Speicherpflicht sind mit nichts begründet. Von Constanze –
Artikel lesen

Big-Tech-Lobbying: Erst machen, dann lieber nicht reguliert werden

Automatisch abgespielte Inhalte, personalisierte Werbung, Gamification – solche Elemente sollen Internet-Nutzer*innen heimlich beeinflussen. Dagegen soll der Digital Fairness Act helfen. Doch gegen die Pläne der EU-Kommission lobbyieren Big-Tech-Firmen wie Meta und Google, zeigt eine Untersuchung von Corporate Europe Observatory. Von Laura Jaruszewski –
Artikel lesen

Werbung auf Instagram: „Das Wort Demokratie kann problematisch sein“

Vor kurzem hat Meta auf seinen Plattformen politische Werbung verboten. Der US-Konzern will damit einer neuen Verordnung der EU trotzen. Die Maßnahme trifft nicht nur zivilgesellschaftliche Organisationen mit voller Härte, sondern kann auch Unternehmen oder Museen die Arbeit erschweren. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen

Selbstbestimmungsgesetz in Baden-Württemberg: „Die automatische Datenweitergabe ist ein Skandal“

Eigentlich sollte das Selbstbestimmungsgesetz Menschen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung verhelfen. Doch in Baden-Württemberg sollen ihre Daten nun an die Polizei übermittelt werden. Die Begründung dafür ist nicht neu. Von Timur Vorkul –
Artikel lesen

Umfrage: Hälfte der Deutschen will Verbot der Plattform X bei weiteren Rechtsverstößen

Viele Menschen sind mit ihrer Geduld mit Elon Musk und seiner Plattform X am Ende. Die Plattform hatte im Zusammenspiel mit dem Chatbot Grok zuletzt millionenfach sexualisierte Deepfakes verbreitet und ist seit der Übernahme durch den Milliardär politisch auf rechtsaußen gepolt. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Trotz Sicherheitsbedenken: Düsseldorfer Stadtrat will anonyme digitale Abstimmungen

Ein Online-Tool soll künftig die Arbeit des Düsseldorfer Stadtrates unterstützen. Auch anonyme Abstimmungen sind damit möglich. Für die Glaubwürdigkeit parlamentarischer Prozesse ist die Idee ein Problem. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Australisches Modell: „Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz schlechter“

Seit Australien Minderjährige aus sozialen Medien aussperrt, vergeht hier keine Woche ohne Forderungen nach ähnlichen Verboten. Im Interview warnt Medienrechtler Stephan Dreyer: Die politische Debatte habe sich von Forschung und Rechtslage entkoppelt. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen

BAMF: Über 25 Millionen Euro für eine Asyl-Blockchain

Fast die Hälfte der Asylverfahren werden mittlerweile mit Hilfe einer Blockchain verwaltet, zumindest von Registrierung bis Anhörung. Immer mehr Bundesländer nutzen das Assistenzsystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Behörde wird zunehmend zum Software-Anbieter. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

Neue Melde-App: Was im EU-Aktionsplan gegen Cybermobbing fehlt

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan gegen Cybermobbing unter Minderjährigen vorgelegt. Dazu gehört eine neue Melde-App, die viele Nachrichtenmedien aufgreifen. Bei näherer Betrachtung kratzt der Aktionsplan jedoch nur an der Oberfläche. Eine Analyse. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen

Automatisierte Datenanalyse: Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest. Von Constanze –
Artikel lesen

David gegen Goliath: Überwachungskonzern Palantir verklagt die „Republik“

Der Großkonzern Palantir geht presserechtlich gegen das Schweizer Magazin „Republik“ vor. Das hatte in Recherchen nachgezeichnet, warum die Systeme des Unternehmens problematisch für Staaten und deren Souveränität sind. Das Magazin will sich von der Klage nicht einschüchtern lassen. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Datenpanne bei Schöffenwahl in Berlin: Exponiert im Ehrenamt

Daten zu mehr als 700 Personen standen im Netz, weil das Bezirksamt Berlin-Mitte aus Versehen die Vorschlagslisten für die Schöff:innen-Wahl 2024 veröffentlichte. Schöff:innen wurden in der Vergangenheit schon wegen ihres Amts bedroht, sie müssen sich auf den Schutz ihrer Informationen verlassen können. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

Stalking mit digitalen Tools: Versprechen reichen nicht

Mit Spionage-Apps können Menschen tief in das digitale und analoge Leben anderer eindringen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Überwachungstools beizukommen. Dafür muss die Bundesregierung endlich handeln. Ein Kommentar. Von Martin Schwarzbeck, Chris Köver –
Artikel lesen

Digitales Stalking: „Er wusste immer genau, wo ich war“

Aikos Ex-Partner verwanzt ihr Handy. Er kann sehen, was sie liest, was sie tippt, wo sie ist. Er lauert ihr immer wieder auf und verfolgt sie bis nach China. Dieser Fall zeigt, wie invasiv und bedrohlich frei verfügbare Spionage-Apps sind. Von Chris Köver, Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Migrationskontrolle: Ein KI-Chatbot von Frontex soll zu Selbst-Abschiebung beraten

Die europäische Grenzschutzagentur Frontex entwickelt derzeit eine App mit integriertem Chatbot. Der soll Geflüchtete dabei beraten, wie sie „freiwillig“ in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Der Einsatz stelle nach dem AI Act kein hohes Risiko dar, findet die Behörde. Von Laura Jaruszewski –
Artikel lesen


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Stalking mit digitalen Tools: Versprechen reichen nicht

Von: Martin Schwarzbeck · Chris Köver

Mit Spionage-Apps können Menschen tief in das digitale und analoge Leben anderer eindringen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Überwachungstools beizukommen. Dafür muss die Bundesregierung endlich handeln. Ein Kommentar.

Person im hellen Rollkragen und blauem Blazer steht am Rednerpult im Bundestag
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: Ihr Haus will bald den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Stell dir vor, du wirst von deinem Ex-Partner verfolgt. Er lauert dir immer wieder auf, fängt dich vor dem Kino ab oder setzt sich im Zug neben dich, um dir Gespräche aufzuzwingen. Über ein Browser-Interface sieht er, wo du bist, und erfährt intimste Details aus deinem Leben.

Für viele Frauen ist das Realität. Jede 100. Frau in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Tools gestalkt worden, das zeigt eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamtes.

Spionage-Apps, AirTags, GPS-Tracker und andere technische Hilfsmittel gehören heute zum Standardrepertoire von Stalkern. Dabei sind die Spionage-Apps besonders heimtückisch. Mit ihnen braucht man keine Ortungsgeräte und keine Wanzen, um eine Person zu überwachen. Sie machen das Mobiltelefon zu einem multimedialen Kontrollinstrument. Zu einem, das die Betroffenen ganz freiwillig mit sich tragen.

Betroffene, die zur Polizei gehen, bekommen dort oft nur Unverständnis entgegengebracht. Das Wissen darum, dass derartige Spionage-Programme leicht zugänglich sind, ist noch viel zu wenig verbreitet. Expert*innen fordern Schulungen für Ermittler*innen, sowie Protokolle, die sie darauf verpflichten, bei der Erfassung häuslicher Gewalt immer auch eine mögliche digitale Ebene mitzudenken. Eigentlich müsste jede Stelle, die mit gewaltbetroffenen Personen in Kontakt kommt, eine Vorstellung davon haben, was digitale Gewalt bedeutet und was zum Schutz der Betroffenen zu tun ist.

Und wieso sind Programme, die es ermöglichen, andere heimlich über ihr eigenes Telefon auszuspionieren, in Deutschland überhaupt legal erhältlich? Die Nutzung von Spionage-Apps ist mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft hinreichend strafbewehrt. Aber um sie wirklich eindämmen zu können, muss die Bundesregierung auch die Hersteller*innen der Tools ins Visier nehmen. Spielzeug beispielsweise, das heimlich Audio- oder Videoaufnahmen machen kann, ist illegal. Das gleiche sollte für Apps gelten, die ein Smartphone zu einer solchen Abhöranlage machen.

Gesetzeslücken schließen, Unterstützung ausbauen

Die schwarz-rote Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diese Gesetzeslücke zu schließen. Die Überwachungs-Tools sollen demnach regelmäßig das Einverständnis der Besitzer*innen der betroffenen Telefone abfragen müssen. So könnten Eltern, wenn es denn unbedingt sein muss, ihre Kinder weiter überwachen. Es wäre aber sehr viel schwerer, eine Partnerin oder Ex-Partnerin heimlich und illegal auszuspionieren. Bisher sind es nur Versprechen und Pläne, passiert ist noch nichts.

Mindestens ebenso wichtig wie die Regulierung und Strafverfolgung wäre aber noch eine dritte Ebene im Kampf gegen digitale Gewalt, eine, die noch früher ansetzt: die Unterstützung der Betroffenen. Derzeit gilt: Wer fürchtet, digital ausgespäht und gestalkt zu werden, braucht IT-affine Freunde und Glück. Es gibt nach wie vor zu wenige Beratungsstellen für digitale Gewalt. Solche Anlaufstellen zu schaffen und diese mit genug Geld und kompetentem Personal auszustatten, das sollte jetzt höchste Priorität bekommen.

Das kostet viel Geld. Aber es ist nicht verhandelbar. Deutschland hat die Istanbul-Konvention unterzeichnet und sich damit dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Jetzt muss es diese Verpflichtung auch umsetzen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Digitales Stalking: „Er wusste immer genau, wo ich war“

Von: Chris Köver · Martin Schwarzbeck

Aikos Ex-Partner verwanzt ihr Handy. Er kann sehen, was sie liest, was sie tippt, wo sie ist. Er lauert ihr immer wieder auf und verfolgt sie bis nach China. Dieser Fall zeigt, wie invasiv und bedrohlich frei verfügbare Spionage-Apps sind.

Wo sie hingeht, was sie tippt: Über eine Spionage-App auf dem Mobiltelefon bekommt der Stalker alles mit. – Alle Rechte vorbehalten Foto: Timon Studler / Unsplash, Ortsmarker: Imago / Zoonar

Seit ihrer Trennung ist Aiko eine vorsichtige Frau geworden. Bevor sie ihren Wohnblock verlässt, wartet sie still im Eingangsbereich. Dort gibt es mehrere Türen mit Glaseinsätzen. Sie versucht zu erkennen, ob draußen jemand ist. Es könnte ja sein, dass Tom ihr wieder auflauert. Er hat schon oft auf sie gewartet oder sie auf der Straße abgefangen. Er hat sich ihr von hinten genähert und sie festgehalten. Sie sagt, Tom wollte immer wieder reden, reden, reden, über ihre Beziehung, obwohl Aiko diese schon vor Jahren beendet hat.

Um Tom zu entkommen, hat Aiko ihn wiederholt angezeigt, ein Annäherungsverbot erwirkt, eine Auskunftssperre bei den Meldebehörden hinterlegen lassen, sie ist in eine neue Stadt gezogen. Doch Tom taucht immer wieder auf. Auch an diesem Tag im Sommer 2025 steht er vor der Tür. Aiko kann das Haus nicht verlassen, ohne sich mit ihm auseinanderzusetzen. Sie ruft die Polizei – wie schon so oft.

Diese Geschichte ist eine von Gewalt. Es geht um Macht und Kontrolle und um eine Spionage-App, die jede*r mit wenigen Klicks im Netz ordern kann und mit der Menschen illegal ihre (Ex-)Partner*innen ausspähen. Jede 100. Frau wurde in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Mitteln gestalkt, so das Bundeskriminalamt. Aiko ist eine der Betroffenen. Mit ihrer Geschichte wird in Deutschland erstmals ein Fall öffentlich, in dem nachgewiesenermaßen eine Spionage-App als Mittel der Partnerschaftsgewalt eingesetzt wurde. Nach der Trennung installierte Tom diese auf Aikos Telefon.

Über ein Browser-Interface konnte Tom sehen, wo Aiko gerade unterwegs war, und lesen, was sie tippte. Er konnte ihre Passwörter abgreifen, ihre Chatnachrichten und E-Mails, die Anrufliste, die Kontakte, den Kalender, die Bilder und Videos, den Browser-Verlauf. Er drang tief in ihr digitales und analoges Leben ein.

Ein paar Minuten allein mit Aikos Handy

Um sie zu schützen, haben sie und Tom hier andere Namen. netzpolitik.org hat mit Aiko gesprochen und Menschen aus ihrem Umfeld befragt. Zahlreiche Dokumente und geleakte Daten aus dem Kundendienst der Spionage-App mSpy bestätigen ihre Schilderungen. Eine forensische Analyse von Aikos Telefon, die ein IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchgeführt hat, belegt zudem, dass das Gerät mit mSpy infiziert ist.

Um mSpy zu installieren, muss man das Zieltelefon für ein paar Minuten in der Hand halten. Tom hatte, so Aiko, viele Gelegenheiten, bei denen er allein mit ihrem Telefon war.

netzpolitik.org hat Tom mit den in diesem Text geschilderten Geschehnissen und Aikos Vorwürfen konfrontiert. Einen großen Teil davon hat er bereits in Gerichtsverfahren eingeräumt. Gegenüber netzpolitik.org erklärt er nur, dass ihm zu vielen der geschilderten Punkte Belege vorlägen, die eine „deutlich andere Sicht auf die Geschehnisse zulassen“. Im Einzelnen will er sich nicht äußern und verweist auf zwei noch laufende Berufungsverfahren.

„Ich dachte, er ist ein aufrichtig guter Mensch“

Die Geschichte von Tom und Aiko beginnt Anfang 2021. Sie treffen sich auf der Dating-Plattform Bumble. Tom ist Nachwuchsregisseur, in Interviews wirkt er eloquent, zu öffentlichen Anlässen trägt er einen schmal geschnittenen Anzug. Seine Agentur schreibt über ihn, dass er mit seiner Arbeit Menschen sichtbar machen wolle, die sonst nicht gesehen würden. Auch Aiko arbeitet in einem kreativen Beruf. In ihrer Freizeit geht sie gerne ins Kino oder reist mit Freundinnen zu Kunstausstellungen.

Laut Aiko verband sie und Tom das Interesse für Kunst, Filme und Design. „Ich dachte, dass er die gleichen humanistischen Werte hat wie ich, dass er ein Idealist ist, ein aufrichtig guter Mensch“, sagt Aiko heute. Sie spricht leise, sucht nach den richtigen Worten. Immer wieder hebt sie fragend den Blick, als müsse sie die Erlaubnis zum Sprechen erst einholen.

Von August 2021 bis Mai 2022 sind Tom und Aiko ein Paar. Dann habe sie entdeckt, dass Tom mit vielen anderen Frauen Kontakt hat, sagt Aiko. Sie habe Sexvideos auf einem Datenträger gefunden. Eines, das sie mit ihm gemacht habe, sieben weitere von ihm und anderen Frauen. Sie sagt, sie habe Schluss gemacht, Tom auf mehreren Messengern blockiert. Doch er habe immer wieder im Treppenhaus gestanden. Mehrere Male habe sie zugelassen, dass er in ihre Wohnung kommt. „Ich wollte extrem von ihm weg. Aber ich bin nicht weggekommen“, sagt Aiko.

Wegen dem, was dann folgt, zeigt Aiko Tom an. Die Staatsanwaltschaft fasst Aikos Schilderungen so zusammen: „Der Beschuldigte soll seine Lebensgefährtin mehrfach auf ein Bett gedrückt, ihr mit der erhobenen Faust gedroht und mit der Faust ein Loch in eine Tür geschlagen haben.“ Zu einer anderen Gelegenheit habe er Aiko, „die zwischenzeitlich ins Badezimmer gegangen war, um von dort die Polizei zu verständigen, ihr Mobiltelefon abgenommen. Als sie in der Folge anfing zu schreien und aus dem Fenster um Hilfe zu rufen, soll der Beschuldigte ihr die Hand auf den Mund gedrückt und sie vom Fenster weggezogen haben.“

Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben. Sie sah kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Nachrichten an den mSpy-Kundendienst

Am 10. Januar 2023 schickt jemand von dem E-Mail-Account, den Toms Filmhochschule für ihn damals bereitstellt, eine Nachricht an den Kundendienst der Spionage-App mSpy. Dieser Mensch schreibt, er habe ein Problem: Er sehe zwar wie gewünscht den Standort des Zieltelefons, aber es übermittele nicht mehr, was darauf getippt wird.

Auf der Suche nach einer Lösung bombardiert er den Kundendienst mit dutzenden Nachrichten. Dieser rät dazu, eine Nachricht mit dem Inhalt „1000000“ an das Zieltelefon zu senden, um die App neu zu starten. Der Kunde präsentiert einen Entwurf.

aiko rede bitte mit mir anstatt mich zu blocken zum 1000000 mal. bitte aiko. das zerstört mich so sehr.

Später nennt er das Modell des Telefons, das er überwachen will. Es ist das Modell, das Aiko nutzt. MSpy hat auf Nachfragen zum Fall nicht reagiert.

Die Nachrichten sind öffentlich, nachzulesen in einem Datensatz, mit dem Millionen von Chats im Netz landeten, die Nutzer*innen mit dem Kundendienst der Spionage-App geführt haben. Die Plattform Distributed Denial of Secrets hat den Datensatz im Juni 2024 veröffentlicht. Die Hackerin maia arson crimew gibt an, dass ihr das Paket von einer anonymen Quelle zugespielt wurde.

Von Anfang 2023 bis zum Juni 2024 kontaktiert demnach jemand von Toms E-Mail-Account aus den Support mit einer gut dreistelligen Zahl von Nachrichten. Dieser Mensch hat anscheinend mehrfach physischen Zugriff auf das Zieltelefon und installiert mSpy nach Ausfällen wiederholt neu. Er will mSpy mehrere Male kündigen, weil Funktionen ausfallen, und bucht den Service dann doch wieder.

Jahre später wird Tom wegen Nachstellung mit Hilfe einer Software vor Gericht stehen. Dabei gibt er zu, dass er die App am 28. April 2024 installiert hat und damit bis zum 24. November Zugriff auf Aikos Handydaten hatte. Laut den Nachrichten könnte er Aiko aber wesentlich länger mit der App überwacht haben, bereits ab Anfang 2023.

Für Stalking mit Spionage-Apps gibt es bis zu fünf Jahre Haft

Als mSpy vor mehr als 15 Jahren auf den Markt kam, wurde die App noch offen als Instrument für Partnerschaftsgewalt vermarktet. Später stellte das Unternehmen seine Marketing-Botschaften um.

mSpy ist laut eigenen Angaben inzwischen eine App für Eltern, die damit die Geräte ihrer Kinder überwachen – das kann in Deutschland unter Umständen legal sein, auch ohne Zustimmung. Wer hingegen andere Erwachsene heimlich überwacht, handelt eindeutig strafbar: Ausspähen von Daten, womöglich Nachstellung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Dafür können mehrere Jahre Haft drohen.

Wer ein Spionage-Tool einsetzt, begeht zudem einen besonders schweren Fall von Nachstellung, strafbewehrt mit mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahre Haft. Verschärfend wirkt ebenfalls, wenn die Nachstellung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten abläuft oder das Opfer gesundheitlich beeinträchtigt wird. Beides trifft im Fall von Aiko zu.

Der Mensch, der von Toms Account dem mSpy-Kundendienst schreibt, gibt an, mit der App seinen Sohn überwachen zu wollen. Tom hat keine Kinder. Frühere Recherchen zeigten: Andere Anwender*innen von mSpy gaben offen zu, dass sie Partner- oder Ex-Partner*innen ausspionieren wollten. Der Kundendienst half ihnen trotzdem weiter.

Kundenservice gibt Tipps für Straftaten

Keine Kraft mehr, sich zu wehren

Auch 2023, da sind Aiko und Tom bald ein Jahr getrennt, taucht Tom laut Aiko immer wieder vor ihrer Wohnung auf und begegnet ihr auch anderswo. „Wenn ich raus bin, hat er mich abgefangen“, sagt Aiko. Sie fährt zu einer Hochzeit, er sitzt im gleichen Zug. Sie will ins Kino, er steht davor. Das geht aus einer eidesstattlichen Versicherung von Aiko hervor, auf deren Basis ein Gericht später ein Kontaktverbot für Tom verhängt.

Aiko zieht sich in dieser Zeit von Familie und Freund*innen zurück. Sie reagiert monatelang nicht auf Nachrichten und Anrufe, berichten ihre Freund*innen. „Ich hatte Angst vor dem Handy“, sagt Aiko. Eine enge Freundin fährt aus Sorge zu Aikos Wohnung.

Die Freundin ist Ärztin in einer psychiatrischen Fachklinik. In einer Stellungnahme schreibt sie, Aiko habe ihr geöffnet und gesagt, Tom sei da und würde gegen ihren Willen bei ihr wohnen, sie habe keine Kraft mehr, sich zu wehren. Aiko bestätigt die Darstellung gegenüber netzpolitik.org.

Aiko und die Freundin sollen Tom gebeten haben, zu gehen. Dieser soll erwidert haben, Aiko wolle doch gar nicht, dass er gehe, er liebe sie, außerdem müsse er noch Wäsche waschen. Die Freundin soll ihn schließlich dazu gebracht haben, die Waschmaschine auszuräumen und die Wohnung zu verlassen.

Insgesamt elf Mal sucht Aiko eine Opfer- und Traumaambulanz auf, während Tom sie stalkt. Diagnose: posttraumatische Belastungsstörung, depressive Episode, panikartige Angstzustände, emotionale Labilität, Einschlafstörungen und wiederkehrende Albträume, Schamgefühle, reduziertes Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, Auflösungswünsche.

„Ein spontaner Rückgang ihrer hohen Symptombelastung ist unter der gegenwärtigen Hochstresssituation nicht zu erwarten“, so die Hilfseinrichtung. Aiko meldet sich immer wieder auf der Arbeit krank.

Er verfolgt sie bis nach China

Ende 2023: Aiko bucht einen Flug nach Shanghai, in die größte Stadt Chinas. Sie sagt, sie habe möglichst weit weg gewollt. Als sie ins Flugzeug steigen will, steht Tom mit ihr in der Boarding-Schlange.

„Ich dachte, das kann doch nicht sein“, sagt Aiko. Sie zweifelt an ihrer Wahrnehmung, kann sich nicht erklären, wie Tom sie gefunden hat. „Dass es so etwas wie mSpy gibt, wusste ich nicht“, sagt Aiko. Sie fügt sich. „Ich dachte, am besten lasse ich es über mich ergehen. Alles ist besser als wieder Polizei und eskalieren und ich verpasse meinen Flug.“

Aiko fasst die Reise so zusammen: Nach der Landung soll Tom mit ihr ins Hotel-Shuttle gestiegen sein, sich ein Zimmer in ihrer Unterkunft genommen haben. Um ihm zu entkommen, sei sie mit dem Taxi zurück zum Flughafen gefahren. Auch dort sei er aufgetaucht. Sie sei noch zwei Mal in neue Hotels geflüchtet, er habe sie jedes Mal gefunden. Er soll geweint haben und gesagt, er habe alle Hotels nach ihr abgesucht.

Irgendwann platzt Aiko der Kragen. „Ich habe gesagt, dass er sich verpissen soll. Ihn gefragt, ob er nicht checkt, dass ich hier bin, weil ich vor ihm fliehen will.“ Tom habe China nach rund 14 Tagen verlassen, Aiko bleibt eine weitere Woche.

Aiko sagt, dass Tom kurz nach Weihnachten bei ihren Eltern vor der Tür stand. „Ich habe hier auf dich gewartet“, soll er gesagt haben. Als sie zurück zu ihrem Wohnort fährt, soll er wieder im gleichen Zug mit ihr gesessen haben.

Die Überwachungs-Industrie

Fachleute aus Beratungsstellen, Forschung und Politik bezeichnen die Überwachung mit Spionage-Apps als digitale Gewalt, weil sie mit elektronischen Mitteln tief in die Selbstbestimmung eingreift. Programme wie mSpy nennen sie Stalkerware: Software für Stalking.

mSpy ist dabei nur eines der Produkte auf diesem Markt. IT-Sicherheitsforscher*innen sprechen von einer ganzen Industrie. Neben Spionage-Apps zählen auch GPS-Tracker oder Ortungs-Tags zu den Werkzeugen, auf die Täter*innen zugreifen.

Besonders häufig kommen Spionage-Apps in Partnerschaften und Familien zum Einsatz. Denn um sie zu installieren, brauchen die Täter*innen in der Regel einige Minuten ungestörten physischen Zugang zum Zieltelefon und den Entsperrcode des Geräts. Je näher sie einer Person stehen, desto eher haben sie beides.

Hinter mSpy steckt ein schwer zugängliches Firmengeflecht, beworben wird die Spionage-App über ein Netz von Unternehmen, die daran mitverdienen. Der Abo-Preis hängt von Buchungsdauer, Rabatten und gewünschtem Funktionsumfang ab und kann schnell 100 Euro pro Jahr übersteigen.

„Ich dachte, ich komme da nie wieder raus“

Immer wieder ruft Aiko in den Jahren, in denen Tom sie verfolgt, die Polizei zu Hilfe, zeigt Tom an. Anfang 2024 wird ein Verfahren wegen Nachstellung eingestellt. Es sei nicht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen“, dass Aiko den Kontakt nicht gewollt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft. Tom soll der Polizei gesagt haben, sie seien noch zusammen und Bilder gezeigt haben, auf denen er mit Aiko zu sehen war. Aiko sagt: „Ich dachte, ich komme da nie wieder raus.“

Im März 2024 schreibt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus mehrfach an den mSpy-Kundendienst, weil bestimmte Funktionen der App ausfallen. Als der Kontakt zu Aikos Telefon für eine Weile scheinbar ganz verloren geht, fragt die Person: „can someone please help“, zig Nachrichten später: „I have to know what’s going on“.

Am 28. April um 11:08 Uhr wird die Spionage-App auf Aikos Telefon neu installiert. Wenige Minuten zuvor fragt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus den Kundendienst, wie man mSpy installiert und bekommt eine Anleitung zugesendet. Die Nachrichten an den Kundendienst werden laut Chatprotokoll aus der Stadt verschickt, in der Aiko wohnt.

Am Tag davor klingelt Tom bei Aiko. Sie sagt, er habe geweint und gesagt, er habe keinen Schlafplatz und kein Geld und wolle nur eine Nacht bleiben. Aiko lässt ihn entgegen ihrer Vorsätze wieder in die Wohnung. Heute vermutet sie, dass er ihr Entsperrmuster kannte und mSpy installierte, während sie gerade nicht im Raum war.

Was an diesem Tag mit Aikos Telefon geschah, hinterließ Spuren auf dem Gerät. Aus einer forensischen Analyse, die netzpolitik.org bei einem unabhängigen IT-Sicherheits-Experten in Auftrag gab, geht hervor, wie sich das Geschehen vermutlich zugetragen hat: Tom installiert die App und deaktiviert dafür Sicherheitsfunktionen auf dem Handy, tippt einen Registrierungscode ein und schickt dann mit Aikos Handy eine WhatsApp-Nachricht an seine eigene Nummer:

Test Oh Keykoffer funktioniert bitte funktionieren.

K und L, sowie F und G liegen auf der Tastatur nebeneinander, vermutlich wollte Tom in Eile „Keylogger“ tippen. Ein Keylogger erfasst alle Anschläge auf der Tastatur und damit auch Passwörter, Nachrichten und Suchbegriffe, mSpy bietet diese Funktion.

Ein deutlicher Anstieg der Fälle

Wie viele Menschen andere mit Spionage-Apps ausspionieren, weiß niemand. Das Bundeskriminalamt erfasst entsprechende Anzeigen nicht gesondert. Sie fallen in die Rubrik digitale Gewalt, zusammen mit Videoaufnahmen in Umkleiden und sexualisierten Deepfakes beispielsweise. 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 17.193 Fälle von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen von der Polizei bearbeitet.

Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BKA eine Dunkelfeldstudie, für die Menschen zu ihren Gewalterfahrungen befragt wurden. Etwa jede 45. der befragten Frauen gab an, innerhalb der vergangenen fünf Jahre von einem Partner oder Ex-Partner gestalkt worden zu sein. Eine von hundert sagte, dass dies auch mit digitalen Mitteln geschah. Weniger als jede zehnte Frau zeigte die Taten an.

Von einem deutlichen Anstieg der Fälle von digitalem Stalking berichten Fachberatungsstellen für digitale Gewalt und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Cordelia Moore, die lange in einer Frauenberatungsstelle zu digitaler Gewalt gearbeitet hat und heute Organisationen zum Thema berät, sagt: „In Stalkingfällen ist Cyberstalking inzwischen keine Ausnahme, sondern der Standard.“

Die Bundesregierung will den Anbietern von Spionage-Apps vorschreiben, regelmäßig das Einverständnis der Geräte-Besitzer*innen einzuholen, so steht es im Koalitionsvertrag. Eine heimliche Überwachung wie im Fall von Aikos Telefon wäre damit nicht mehr möglich – zumindest wenn sich die App-Anbieter daran halten.

Das Justizministerium des Bundes schreibt auf Anfrage, die Umsetzung werde gerade geprüft, man stehe dazu mit dem Innen- und dem Digitalministerium in Kontakt. Allerdings sitzen die Anbieter der App nicht in Deutschland, womöglich nicht einmal in der EU. Es ist unklar, welche Auswirkungen ein deutscher Alleingang hätte.

„Viel zu wenige wissen, dass es solche Tools gibt“

„Von Panikattacken gequält“

33 Fälle von verbotener Nachstellung gibt Aiko von Mai bis Dezember 2024 bei der Polizei zu Protokoll. Tom steht immer wieder vor ihrem Haus, fängt sie vor dem Kino und am Bahnhof ab, sitzt im gleichen Zug mit ihr, hält sie fest und will mit ihr sprechen. Er ruft mit unterdrückter Nummer immer wieder an, schickt ihr WhatsApp-Nachrichten.

Wieder bricht Aiko den Kontakt zu Freund*innen ab. Die Freundin, die im vergangenen Jahr Tom aus Aikos Wohnung verjagte, gibt sie nicht auf und fährt wieder zu ihr. In ihrer Stellungnahme heißt es:

Ich fand sie in ihrer Wohnung auf dem Sofa liegend vor, die Wohnung war vollständig abgedunkelt, (Aiko) war in einem verwahrlosten Zustand, von Panikattacken gequält und konnte zunächst kaum berichten, was sich in der letzten Zeit zugetragen hatte. Sie hatte mehrere Tage nichts gegessen, aus Angst, die Wohnung zu verlassen.

Mehr als ein Jahr später wird Tom für diese Taten von der Staatsanwaltschaft wegen Nachstellung angeklagt. Er wird ein umfassendes Geständnis ablegen, eine Richterin wird ihn zu mehr als einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Stalking ist eine Machtdemonstration“

Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Stalking ist eine Machtdemonstration, die der betroffenen Person signalisiert, dass sie sich nicht entziehen kann.“ Mit Hilfe von digitalen Werkzeugen, die den Standort übermitteln, sei eine derartige Machtdemonstration noch einfacher geworden.

„Kontrolle und Stalking treten vor allem dann auf, wenn der gewaltausübende, meist männliche Part einen Machtverlust verhindern will“, sagt Burkard. Eingebettet sei das Stalking in eine patriarchale Gesellschaft, in der Macht in heterosexuellen Beziehungen oft ungleich verteilt ist.

Typisch an dem Fall von Aiko, sagt Burkard, sei das Ineinandergreifen von analogem und digitalem Stalking. „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Fortsetzung bereits bestehender Gewaltverhältnisse, sie taucht selten isoliert auf“, sagt sie.

Am 10. Juni 2024 erlässt das Amtsgericht ihres Wohnortes auf Aikos Betreiben eine einstweilige Anordnung gegen Tom. Sechs Monate lang muss er mindestens 50 Meter Abstand von ihrer Wohnung halten, darf auch ihren Arbeitsplatz und die Wohnung der Eltern nicht aufsuchen oder anderweitig, beispielsweise per Anruf, Sprach- oder Textnachricht, Kontakt mit ihr aufnehmen. Bei Zufallstreffen hat er sich sofort zu entfernen. Die Anordnung wird später immer weiter verlängert werden. Die Dokumente dazu liegen netzpolitik.org vor.

Obwohl es Tom nun verboten ist, sich Aiko zu nähern, fängt er sie über den darauf folgenden Sommer vier Mal in Seitenstraßen ihrer Wohnung ab. Er rennt auf sie zu und hält sie fest. Er schreibt unzählige Nachrichten und versucht dutzende Male, sie anzurufen.

Das Amtsgericht ihres Wohnortes verurteilt Tom Ende September zu 800 Euro Ordnungsgeld. Er hört dennoch nicht auf. Im Oktober fordert das Gericht weitere 400 Euro. Wieder lässt er sich nicht davon beeindrucken. Tom wird vorläufig festgenommen. Als er wieder frei ist, schreibt er Aiko: „gib mir nur ein Zeichen, sonst muss ich wiederkommen“.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

Die Spionage-App wird enttarnt

Dass die Spionage-App auf Aikos Smartphone entdeckt wird, ist nicht den Ermittlungen der Polizei zu verdanken. Von den Beamt*innen, mit denen Aiko sprach, sei keine*r auf die Idee gekommen, dass Tom Aikos Smartphone verwanzt haben könnte, dass Toms ständige Präsenz dort ihren Ursprung hat, sagt Aiko.

Am Ende ist es nicht die Polizei, sondern ein Freund, der ihr Klarheit bringt. „Als Aiko mir von dem Stalking erzählte, hatte ich schon eine Ahnung, wie das kommen könnte, dass Tom immer weiß, wo sie ist“, sagt Benjamin. Er ist Dozent für Informatik und weiß, dass es frei erhältliche Spionage-Software gibt.

Im November 2024 besucht er Aiko und untersucht ihr Telefon. Da ist mSpy noch aktiv. Nach wenigen Minuten findet er in der App-Übersicht ein Programm mit weitreichenden Berechtigungen. Es taucht auf dem Home-Bildschirm nicht auf und verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Namen „Update service“. Aiko sagt, ihr sei diese App nicht bekannt gewesen. Die forensische Analyse, die der unabhängige IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchführte, bestätigt, dass es sich dabei um mSpy handelt.

Vom Partner verwanzt

So hat die App sie ausspioniert

Im Download-Ordner von Aikos Handy liegt eine Installationsdatei für die Spionage-App. Sie wurde eine Minute vor der Installation der App „Update service“ heruntergeladen. Außerdem findet sich auf dem Telefon eine Datenbank, in die mSpy Informationen kopierte: Standortdaten, Browserverlauf, Kalender, Anruflisten, Fotos und Videos, SMS und E-Mails, Chats auf verschiedenen Plattformen sowie Mitschnitte der Tastatureingaben. Auch die Testnachricht, die während der Installation an Toms Nummer verschickt wurde, findet sich in den Daten. mSpy sendet derartige Informationen in eine Cloud, wo Kund*innen sie einsehen können – übersichtlich aufbereitet über ein Browser-Tool.

Die App habe fast alle Berechtigungen gehabt, sagt Benjamin, also nicht nur auf alle Telefoninhalte zugreifen können, sondern auch Dateien und Apps aus der Ferne löschen und installieren dürfen. Er kann dies mit Screenshots belegen. Sie zeigen auch, dass die App in den 24 Stunden vor dem Novemberabend, an dem Benjamin die App entdeckt, auf verschiedene Daten zugegriffen hatte, etwa auf den Standort, Anrufliste, Fotos und Videos, Kalender, Kontakte oder SMS.

Um den Datenabfluss zu unterbrechen, habe er die Berechtigungen noch in derselben Nacht aufgehoben, sagt Benjamin. Über viele Monate hatte Tom Zugang zu den Informationen, die mSpy über dieses Gerät erfasste, konnte sehen, wo Aiko sich befand. Jetzt ist es vorbei. Einen Monat später kauft Aiko sich ein neues Telefon.

Der Moment der Erkenntnis

Zu erfahren, dass Tom sie ausgespäht hatte, war „super erschütternd“, sagt Aiko. „Er wusste meine intimsten Gedanken, er wusste immer genau, wo ich war. Und er hat die ganze Zeit meine Realität manipuliert. Ich habe ja geglaubt, dass er überall auf mich wartet.“

Noch aus einem anderen Grund war die Erkenntnis für sie ein Schock. Kurz zuvor hatte Aiko beschlossen, die Stadt zu verlassen und nach Berlin zu ziehen, um Tom zu entkommen. Sie sagt, sie wollte ohne Angst auf die Straße gehen, normal leben. „Als ich verstanden habe, dass er all meine Kommunikation abgegriffen hat, ist mir auch klar geworden, dass er vermutlich weiß, wo ich hinziehe“, sagt sie.

In den Daten, die mSpy mitschnitt, findet sich eine E-Mail mit der Einladung zur Wohnungsbesichtigung. Dort liegen auch die Koordinaten ihrer neuen Wohnung, abgegriffen, als Aiko die Wohnung besichtigte.

Nachdem Benjamin die App gefunden hat, gehen er und Aiko noch in der gleichen Nacht zur Polizei. Die beiden sagen, auf der Wache habe Benjamin versucht, den Beamten die Spionage-App zu erklären, zunächst ohne Erfolg. Erst als Aiko ein Foto herumgezeigt habe, das ihr Vermieter von Tom gemacht hatte, habe ein Polizist gesagt: „Das sieht nach nem Hacker aus.“ Auf dem Foto steht Tom mit aufgeklapptem Laptop unter Aikos Fenster.

Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Wichtig ist, dass alle Instanzen, die mit einer gewaltbetroffenen Person zu tun haben, Fachwissen und die nötige Sensibilität für digitale Gewalt haben.“ So sollte etwa die Polizei im Rahmen einer Risikoeinschätzung bei Partnerschaftsgewalt immer auch digitale Gewalt abfragen.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

Die Polizei findet ihn in einem Gebüsch

Februar 2025. Vier Jahre ist es her, dass sich Aiko und Tom auf Bumble getroffen haben. Das Amtsgericht verhängt weitere 3.000 Euro Ordnungsgeld gegen Tom. Die vorhergehenden 1.200 Euro hat er noch nicht gezahlt. Vor Gericht gibt er später an, weitgehend mittellos zu sein.

Ende Februar zieht Aiko nach Berlin. Ungefähr zur gleichen Zeit zieht auch Tom dorthin. Er hat nun keinen Fernzugriff mehr auf ihr Telefon, trotzdem lauert er ihr immer wieder vor ihrem Wohnblock auf, in dessen Umgebung, an der S-Bahn. Einmal finden Polizist*innen, die zu ihrer Sicherheit vor Aikos Haus patrouillieren, Tom in einem Gebüsch. Die Szene beschreibt das Amtsgericht Tiergarten in einem Urteil, das später gegen Tom fällt.

Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten erwirkt einen Haftbefehl gegen Tom. Von Mai bis Juni sitzt er 27 Nächte in Untersuchungshaft. Er wird nur unter der Auflage entlassen, Berlin zu verlassen und sich Aiko nicht mehr zu nähern. Und doch steht er kurz darauf wieder vor ihrer Haustür. Es ist die eingangs geschilderte Szene. Aiko ruft die Polizei und Tom landet noch einmal für fast zwei Monate in Untersuchungshaft.

Am 24. September 2025 verurteilt das Amtsgericht Tiergarten Tom wegen Nachstellung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er gesteht die Vorwürfe, will das Urteil aber nicht akzeptieren und geht in Berufung. Das Verfahren läuft.

Das Ende?

Ende Januar 2026 steht Tom noch einmal vor Gericht, diesmal in der Stadt, in der er und Aiko zuvor gewohnt haben. Es geht um die Geschehnisse, die vor ihrem Umzug stattfanden. Und anders als in Berlin geht es diesmal auch um mSpy: In ihrer Anklageschrift wegen Nachstellung erwähnt die Staatsanwaltschaft auch eine Software, die Tom auf Aikos Handy installiert habe, um ihren Standort zu verfolgen und „gezielte Zusammenkünfte herbeizuführen“.

Während ihrer Aussage kommen Aiko immer wieder die Tränen. Sie spricht dennoch weiter.

Tom gesteht alle Vorwürfe. Er bekommt ein Jahr und vier Monate Haft, keine Bewährung. In ihrem Urteil spricht die Richterin von einer „sehr hohen kriminellen Energie“. Sie erwähnt die Spionage-Software, die Nachrichten an den Kundendienst. „Die Skrupellosigkeit, die Sie da an den Tag gelegt haben, das ist besonders und zeigt eine besondere Rücksichtslosigkeit.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tom sagte bei einem Telefonat mit netzpolitik.org, dass er Berufung einlegen will. Aiko sagt, für sie sei es wichtig gewesen, dass ihre Realität anerkannt wurde. Befreit fühle sie sich aber nicht, sondern vor allem: erschöpft.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner

Von: Martin Schwarzbeck

Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen.

Zwei Menschen umarmen sich, um sie ist ein roter Rahmen gezeichnet, darüber stehen drei rote Ausrufezeichen.
Automatisierte Verhaltenserkennung tut sich schwer damit, Umarmungen von Schlägereien zu unterscheiden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Priscilla Du Preez auf Unsplash

Die Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.

Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.

Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.

„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“

Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“

Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.

Ausschluss des Marktführers

Thüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.

Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.

Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.

Drohnen, die Handys jagen

Auch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.

Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.

Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

1500 Euro wegen illegaler Überwachung: Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

Von: Martin Schwarzbeck

Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

Eine Hand hält eine Mobiltelefon, auf dem die Startseite von Instagram zu sehen ist.
Wer einen Insta-Account hat, gilt als betroffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen Feyissa

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

Ein Urteil mit Strahlkraft

Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

FinTech und Datenschutz: PayPal sammelt die sexuellen Vorlieben von Kunden

Von: Martin Schwarzbeck

PayPal ist im Frühjahr ins Werbegeschäft eingestiegen. Der Finanzdienstleister hortet umfangreiche persönliche Informationen über Menschen, die ihn nutzen, und stellt solche Daten Werbetreibenden zur Verfügung. Ein juristisches Gutachten zeigt nun, dass das illegal ist.

Schauspieler Will Ferrell steht auf einem Flohmakrt vor einem Jungen und hält eine Actionfigur in der Hand.
Schauspieler Will Ferrell nutzt PayPal angeblich sogar auf dem Flohmarkt – weil er seine Daten bei dem Unternehmen sicher verwahrt glaubt, so eine Werbekampagne. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot aus PayPal-Werbevideo

Mit Paypal kann man jetzt auch in Geschäften zahlen – und sogar auf dem Flohmarkt, wie Schauspieler Will Ferrell in einer Werbekampagne zeigt. In der deutschen Version sagt er zu einem kleinen Jungen, der ihn beim Kauf einer Actionfigur über den Tisch zieht: „Wenigstens meine Daten sind sicher vor euch Abzockern.“ Doch die Aussage ist nicht wahr.

Die Finanztransaktionsplattform PayPal positioniert sich in einer Werbekampagne als Alternative zum Bargeld. Dabei gibt es einen drastischen Unterschied zwischen beiden Zahlungsmitteln. Bargeld wird zwar auch getrackt, aber die Daten, die Paypal erhebt – und an Werbetreibende verkauft – sind viel umfassender als nur die Info, welche Summe von wo nach wo wandert.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die Datenschutzpraxis von Paypal im Rahmen eines juristischen Gutachtens untersucht und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Das Unternehmen erfasst, was du zu welchem Preis kaufst, von welchem Unternehmen du es erwirbst, und wohin du es liefern lässt. Es speichert Standortdaten, die Liste der Apps auf deinem Telefon, welches Gerät und welchen Browser du benutzt und welche Websites du besuchst.

PayPal speichert teils sogar die sexuelle Orientierung

Das Unternehmen erlaubt sich laut Datenschutzerklärung auch, deinen Fingerabdruck zu erfassen, dein Einkommen, deine Telefon- und Steuernummer, deinen Beruf, dein Alter, dein Geschlecht, deine Kreditwürdigkeit und deine finanzielle Situation. In dem Datensatz, den der Konzern über dich anlegt, sind – so die Datenschutzerklärung – womöglich auch religiöse Überzeugungen, politische oder philosophische Ansichten, Behinderungen und die sexuelle Orientierung vermerkt, sowie „Daten aus den von Ihnen verknüpften Drittkonten“.

PayPal kann laut dem Gutachten extrem sensible Informationen sammeln, weil auch Zahlungen an Gesundheitseinrichtungen oder Anwält*innen, sowie Spenden an politische Parteien und religiöse Institutionen über die Plattform abgewickelt werden. PayPal speichert die Daten, so lange das Konto existiert und zehn Jahre darüber hinaus.

Seit dem Frühjahr ist PayPal auch im Werbe-Business

Paypal ist im Internet das populärste Zahlungsmittel. Im Frühjahr 2025 – kurz vor dem Start der Webekampagne mit Will Ferrell – ist der Konzern auch ins Werbegeschäft eingestiegen. Er nutzt dabei Zahlungsdaten, um Werbung zu personalisieren.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise schreibt in seinem Gutachten: „Die hohe Aussagekraft der Finanztransaktionsdaten begründet ein hohes Nutzungs- und auch ein hohes Missbrauchspotenzial“. So sei damit beispielsweise manipulative Werbung möglich und auch eine diskriminierende Preisgestaltung.

Dabei muss Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa eigentlich anonym ablaufen. Ausnahmen von der Regel sind nur erlaubt, wenn sie eindeutig nötig und gut begründet sind.

PayPal speichert sensible Daten ohne explizite Einwilligung

Laut des Gutachtens informiert PayPal seine Kund*innen nicht hinreichend darüber, wofür, an wen und auf welcher Rechtsgrundlage Daten weitergegeben werden und speichert die Daten unerlaubt lange. Zudem geht das Unternehmen davon aus, dass Menschen mit der Nutzung des Dienstes in die Datenverarbeitung einwilligen. Dabei muss diese Einwilligung – spätestens, wenn es um sensitive Daten, Marketing- und Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten geht – tatsächlich bewusst, informiert, genau definiert und unabhängig von der Verfügbarkeit des Dienstes gegeben werden, um rechtmäßig zu sein. Die Kund*innen müssen wissen, wozu sie da eigentlich zustimmen.

Der Konzern bietet Unternehmen die personenbezogenen Informationen laut dem Gutachten in aggregierter Form an. Die Firmen können dann über PayPal auf Webseiten, Apps und Smart-TVs Werbung platzieren, die angeblich die Zielgruppe sehr genau erreicht. Auch der direkte Verkauf der Daten an Werbefirmen war zumindest mal geplant. Über die aktuelle Umsetzung dieses Projekts in Europa ist dem Netzwerk Datenschutzexpertise nichts bekannt.

Einen Teil der Informationen sammelt PayPal angeblich, um betrügerische Kontozugriffe zu verhindern. Im August 2025 waren die Anmeldedaten zu 15 Millionen PayPal-Konten im Darknet aufgetaucht, woraufhin die Zahl der Betrugsversuche massiv in die Höhe ging.

Die Liste der Datenempfänger umfasst 600 Unternehmen

PayPal behält sich vor, die erfassten Daten weiterzugeben, beispielsweise an Behörden, andere Finanzinstitute, Inkassobüros, Auftragsverarbeiter und Partnerunternehmen. Eine Liste mit möglichen Datenempfängern umfasst 600 Firmen aus vielen Staaten der Welt.

Die Datenschutzerklärung, die 7.000 Wörter umfasst, lässt „nicht erkennen, mit welchen Daten auf welcher Rechtsgrundlage welche Zwecke verfolgt werden“, so das Netzwerk Datenschutzanalyse. Problematisch sei, dass sowohl die Kategorien der Daten als auch die Arten der Verarbeitung nur beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt werden.

Auch die AGB seien ausgesprochen nutzerunfreundlich. Sie umfassen 17 Dokumente, wobei für Kund*innen nicht ersichtlich sei, welche für sie relevant sind. Hinzu kommen 20.000 Wörter Nutzungsbedingungen ohne Inhaltsverzeichnis. Mit der Eröffnung eines Kontos erklären sich Nutzer*innen mit all diesen Bedingungen einverstanden.

So widerspricht man der Datennutzung zu Werbezwecken

Die Nutzung der Daten zu Werbezwecken ist in PayPal-Konten voreingestellt. Wer das abschalten möchte, muss auf der Website erst auf „Daten und Datenschutz“ und dann auf „personalisierte Angebote und Werbung“ klicken. Dort lässt sich ein Regler zwischen einem grauen und einem schwarzen Feld hin- und herbewegen. Welche die datenschutzfreundliche Option ist, wird nicht erklärt. Mit Entwicklertools lässt sich im Browser allerdings die Antwort von PayPal auf verschiedene Einstellungen auslesen. Regler links, Feld grau hinterlegt, gibt als Response: DENY_CONSENT. Diese Einstellung verweigert also wohl die Zustimmung zur Werbenutzung. Der mögliche Opt-Out steht im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung, wonach die Voreinstellung eine möglichst geringe Datenverarbeitung („Privacy by Default“) vorsehen muss.

Als besonders problematisch sieht das Netzwerk Datenschutzexpertise, dass die personenbezogenen Daten auch nach außerhalb der EU übermittelt werden. Der Hauptsitz von PayPal ist in den USA, dort sind die Daten deutlich schlechter geschützt als in Europa. Zudem ist das Unternehmen gezwungen, Daten an US-Behörden herauszugeben, wenn diese sie anfordern.

Die Datenschutzexpert*innen sehen ihre Analyse der Datenschutzpraxis von PayPal nur als exemplarischen Fall. „Es ist zu vermuten, dass die bei PayPal festgestellten Mängel in ähnlicher Form bei anderen Unternehmen in diesem Bereich bestehen“, schreiben sie. BigTech-Unternehmen würden zunehmend versuchen, auf Finanztransaktionsdaten zuzugreifen, um diese mit Daten aus anderen Anwendungen zu kombinieren und kommerziell zu nutzen. Deshalb fordern die Datenschutz-Expert*innen, die Nutzung von Finanzdaten für Werbezwecke generell zu verbieten.

Laut Heise Online prüft Paypal das Gutachten derzeit. Es lässt sich wie folgt zitieren: „Die Einhaltung der EU-Datenschutzanforderungen ist für uns sowohl für die Entwicklung als auch den Betrieb unserer Produkte von zentraler Bedeutung, um ein qualitativ hochwertiges Erlebnis und Sicherheit im Zahlungsverkehr für unsere Kund:innen sicherzustellen.“

Update, 13.12.2025, 14.08 Uhr: Erklärung hinzugefügt, welche Reglerstellung die Nutzung von Daten für Werbung untersagt.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Neues Polizeigesetz: Berlin wirft die Freiheit weg

Von: Martin Schwarzbeck

Heute wurde in Berlin eine Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie erlaubt so ziemlich alles, was an digitaler Überwachung möglich ist: Verhaltensscanner, Gesichtersuche, Palantir-artige Datenanalysen, Staatstrojaner. Ein Kommentar.

Eine Stabkamera mit Beleuchtung.
Auf Demonstrationen (wie hier am 1. Mai) filmt die Berliner Polizei bereits fleißig mit. Künftig darf sie auch festinstallierte Kameras betreiben, die Bilder per KI auswerten und vieles mehr. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Achille Abboud

Die Schulen sind marode, die Wohnungen knapp und die Brücken brechen bald zusammen. Um Berlin steht es lausig. Doch statt diese täglich spürbaren Probleme anzugehen, wirft die Berliner Landesregierung ohne Not die legendäre freiheitlich orientierte Ausrichtung der Stadt auf den Müll.

Es wirkt wie hektischer Aktionismus, was die schwarz-rote Koalition sich da ins Polizeigesetz zusammenkopiert hat. Als wolle man anderen Bundesländern, die derartige Maßnahmen bereits erlaubt haben, in nichts nachstehen. Heute hat Berlin eine Sicherheitsarchitektur aufgesetzt, die in dieser Stadt lange undenkbar war. Es ist ein Tabubruch, eine Zeitenwende, was da im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde.

Bislang durfte die Berliner Polizei den öffentlichen Raum nicht dauerhaft überwachen – und jetzt sollen in manchen Gebieten nicht nur Kameras aufgestellt, sondern diese auch gleich noch an sogenannte Künstliche Intelligenzen angeschlossen werden. Auch Videoüberwachung mit Drohnen ist für die Berliner Polizei künftig explizit erlaubt.

Verhaltensscanner und Gesichtersuchmaschine

Die geplante Kamera-KI soll automatisch erkennen, was die Überwachten gerade tun. Diese Verhaltensscanner werden aktuell in Mannheim und in Hamburg getestet und sind noch weit von einem sinnvollen Praxiseinsatz entfernt. Die Begehrlichkeiten von sicherheitsfanatischen Politiker*innen haben sie anscheinend bereits geweckt.

Die ersten dieser Kameras werden wohl im und um den Görlitzer Park errichtet. Dieses beliebte Erholungsgebiet, in dem traditionell auch Rauschmittel gehandelt werden, hat von Berlins Ober-Sheriff Kai Wegner, CDU, bereits einen Zaun spendiert bekommen, es ist künftig nur noch tagsüber geöffnet. Sollte die Kamera-KI dann dort jemanden erkennen, der jemand anderem etwas zusteckt, folgt vermutlich der Zugriff durch die Polizei. Auch wenn es sich bei dem klandestin übergebenen Objekt um beispielsweise Verhütungs- oder Hygieneartikel handeln sollte. Das Gefühl von Freiheit, das auch von diesem Park aus einst den Ruhm Berlins begründete, vertrocknet unter dem starren Blick der „intelligenten“ Kameras.

Entdeckt die Berliner Polizei auf den Videobildern einen Menschen, den sie gerne näher begutachten möchte, kann sie künftig zudem das Internet nach Bildern durchsuchen, die dem Menschen ähnlich sind, um ihn zu identifizieren oder mehr über ihn zu erfahren. Dafür muss die Person nicht einmal einer Straftat oder deren Vorbereitung verdächtig sein, es reicht, Kontakt mit jemandem zu haben, der verdächtig ist.

Big-Data-Analyse und Staatstrojaner

Die Informationen, wer mit wem hantierte und welches Insta-Profil zu welchem Gesicht gehört, darf in einer Superdatenbank mit Bewegungsprofilen, Verhaltensmustern und Sozialkontaktanalysen gespeichert werden. Mit den dort beinhalteten Bildern, Videos und anderen personenbezogenen Daten kann dann auch eine kommerzielle KI trainiert werden, wie sie beispielsweise Palantir verkauft.

Und wenn sich eine verdächtige Person besonders undurchsichtig zeigt, gibt es in Berlin künftig immer noch die Möglichkeit, per Staatstrojaner ihren Telefonspeicher und die laufende Kommunikation auszulesen. Um solche Schadsoftware zu installieren, darf die Berliner Polizei dann auch heimlich in Wohnungen einbrechen.

Halleluja. Schöne neue Welt.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Instagram, Whatsapp, Facebook: Meta hört bald zu, wenn du dich mit der KI unterhältst

Von: Martin Schwarzbeck · Paula Clamor

Tech-Gigant Meta will Daten, die Nutzer*innen in seinen Chatbot eingeben, künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden. Es gibt nur einen Weg, sich der Datensammlung zu entziehen.

Eine Hand hält ein Handy, auf dem der Meta Chatbot aktiv ist, vor ein Meta AI Logo
Unterhaltungen mit dem Meta-Chatbot sind nicht privat – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Den Meta-Chatbot können Menschen über Instagram, Whatsapp und Facebook ansprechen. Laut Meta nutzen ihn monatlich mehr als eine Milliarde Menschen. Viele davon teilen intime Informationen mit der Software.

Die Gespräche, die Menschen mit der sogenannten Künstlichen Intelligenz führen, will Meta künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden und die Daten sollen auch beeinflussen, welche Posts Nutzer*innen in den Sozialen Netzwerken angezeigt bekommen. Das erklärte Meta gestern in einem Blogpost. Der Konzern behält sich dabei vor, die Informationen aus den Gesprächen in allen seinen Produkten zu nutzen.

Ein Beispiel nannte der Konzern direkt: Wer sich mit der KI etwa übers Wandern unterhalte, bekomme danach womöglich Empfehlungen für Wandergruppen, Wanderstrecken von Bekannten und Werbung für Wanderschuhe angezeigt.

Auch sensible Konversationen werden ausgelesen

Meta gibt zwar an, sensible Konversationen über religiöse Ansichten, die sexuelle Orientierung, politische Meinungen, Gesundheit und ethnische Herkunft nicht für personalisierte Werbung nutzen zu wollen, die Daten werden aber dennoch mit ausgelesen.

Die neue Regelung will Meta ab dem 16. Dezember umsetzen, allerdings zunächst nicht in der EU und Großbritannien. Dort solle das Feature später ausgerollt werden, weil die hiesigen Datenschutzbestimmungen strenger seien. Für das KI-Training werden die Chatprotokolle in Europa wohl schon genutzt.

Seit Juni ist bereits bekannt, dass Meta mit Hilfe von KI Anzeigen erstellen will. Werbetreibende müssen dann nur ein Produktbild und ein Budget vorgeben. Meta möchte durch diese Investitionen die größte Einnahmequelle Werbung noch rentabler machen. Hier bieten sich auch Spielräume für individuelle Personalisierung von Anzeigen – anhand der mit dem Chatbot erhobenen Daten.

Nutzer*innen teilten unbewusst Chatprotokolle

Meta hat den Chatbot für seine Messenger erst vor wenigen Monaten in Europa eingeführt. Er stand schon mehrfach in der Kritik, etwa weil ihm erlaubt war, „sinnliche“ und „romantische“ Konversationen mit Minderjährigen zu führen. Ein anderes Mal, weil viele Nutzer*innen ihre teils sehr persönlichen Chatprotokolle scheinbar unbewusst veröffentlicht hatten.

Die Nutzer*innen können einstellen, in welchem Ausmaß die ihnen ausgespielte Werbung personalisiert werden soll, aber es gibt keine Möglichkeit, sich gegen die Datenerfassung zur Personalisierung zu wehren – außer, den Chatbot nicht zu nutzen. In Whatsapp kann es allerdings sein, dass andere Nutzer*innen ihn zu einer Konversation hinzuziehen. Das lässt sich mit der Funktion „erweiterter Chat-Datenschutz“ verhindern. Oder mit dem Verzicht auf die datensammelwütige App zugunsten von datensparsamen Alternativen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Neues Polizeigesetz in Berlin: „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Von: Markus Reuter · Martin Schwarzbeck

Die schwarz-rote Berliner Landesregierung bastelt an einem neuen Polizeigesetz, das mehr Videoüberwachung, Staatstrojaner und viele weitere Befugnisse für die Polizei bereit hält. Dafür gab es massive Kritik – sowohl auf der Straße als auch bei der parlamentarischen Anhörung.

Zwei Polizeifahrzeuge, Sonnenuntergang, im Hintergrund der Fernsehturm.
Nach dem Willen von CDU und SPD soll die Berliner Polizei massiv mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

Die Berliner schwarz-rote Koalition will ein neues Polizeigesetz beschließen, das in Berlin unter dem Namen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert. Berlin folgt damit einer ganzen Reihe von Bundesländern, die ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren verschärft haben. An der Berliner Gesetzesnovelle gibt es breite Kritik sowohl von der demokratischen Opposition im Parlament wie auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsorganisationen wie der GFF.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung am Montag protestieren vor dem Roten Rathaus Lilly und Kiki. Sie verteilen Flyer mit der Aufschrift „Nein zu Massenüberwachung und der Kriminalisierung von Protesten“. Sie sind Teil eines Bündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen wie Amnesty International oder dem Komitee für Grundrechte und Demokratie.

„Überall werden Gelder gekürzt, aber für Videoüberwachung ist dann plötzlich Geld da. Dabei verhindert die keine Straftaten, sondern kriminalisiert marginalisierte Gruppen und spaltet den öffentlichen Raum“, sagt Lilly. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Gesetzesnovelle eingeschränkt wird, sehen die beiden ebenso kritisch.

„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Auch in der Sachverständigen-Anhörung hagelt es Kritik für den Entwurf. So sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp eine Vielzahl neuer Datenverarbeitungsermächtigungen und eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Aufgrund der Detailtiefe – die Gesetzesnovelle ist 700 Seiten stark – habe ihre Behörde nicht einmal alle Vorschriften analysieren können.

Das Volumen der geplanten Änderungen kritisiert auch Innenpolitiker Niklas Schrader von der Linken. Denn so umfangreich wie der Gesetzentwurf sei auch der Überarbeitungsbedarf: „Ich bin mir nicht sicher, ob das in dem kurzen Zeitplan, den Sie uns gegeben haben, schaffbar ist“, sagt er bei der Anhörung.

Eine „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“ in Berlin beklagte der Jurist David Werdermann von der GFF sowohl in seiner Stellungnahme (PDF) wie auch in der Anhörung. Zwar versuche der Entwurf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, das gelinge allerdings nicht immer.

Ein Hauptkritikfeld an dem Gesetz ist laut Werdermann das Festhalten am Konstrukt der „krininalitätsbelasteten Orte“. An diesen dürfen in Zukunft nicht nur anlasslose Kontrollen durchgeführt werden, sondern auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Das Gesetz erlaube zudem die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen und die Auswertung des Videomaterials mit sogenannter KI. Werdermann warnt hier vor einem höheren Überwachungsdruck auf Menschen mit atypischen Verhalten wie beispielsweise Wohnungslosen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.

Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Kritik hat die GFF auch am Einsatz von Staatstrojanern und daran, dass die Polizeibehörden in Zukunft heimlich Wohnungen betreten dürfen, um diese zu installieren. „Ich habe da große Bauchschmerzen mit“, sagt Werdermann. Insgesamt wird durch das neue ASOG die Schwelle zum Einsatz der Staatstrojaner und zur Überwachung von Wohnungen deutlich herabgesetzt.

Ebenso kritisch sieht Werdermann den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten: „Jedes Foto, das möglicherweise ohne das Wissen und Einverständnis der betroffenen Person ins Netz gestellt wird, kann zu Überwachungszwecken genutzt werden“, sagt Werdermann. Es sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich, an einer Versammlung teilzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, dass Fotos, die beispielsweise von der Presse veröffentlicht werden, anschließend von der Polizei für einen Abgleich genutzt würden.

„Freifahrtschein für Massenüberwachung“

„Die Vorschrift schließt zudem weder den Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbanken auf Vorrat noch die Nutzung von kommerziellen Datenbanken aus“, schreibt Werdermann in seiner Stellungnahme. Beides sei jedoch mit der KI-Verordnung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Werdermann verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Aufbau einer umfassenden biometrischen Referenzdatenbank – bestehend aus öffentlich zugänglichen Lichtbildern, Videos und Tonaufnahmen aus dem Internet – unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach herausgestellt, dass biometrische Daten besonders schutzwürdig seien. „Durch den Aufbau einer Datenbank, um biometrische Daten vorzuhalten, wären Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen betroffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben“, so Werdermann weiter.

Sachverständige bei Anhörung.
Von Seiten der Sachverständigen gab es teilweise massive Kritik. - CC-BY-SA 4.0 Martin Schwarzbeck / netzpolitik.org

Statt konsequent gegen rechtswidrige Angebote wie PimEyes vorzugehen, schaffe der Senat mit dem Entwurf eine Grundlage für biometrische Massenüberwachung durch die Berliner Polizei, schreibt Werdermann. Diese kritisiert auch die grüne Innenpolitikerin Gollaleh Ahmadi. Sie sieht in der Gesetzesnovelle einen „Freifahrtschein für Massenüberwachung“.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert auch die Verarbeitung von Daten zum Training von KI-Systemen. Hier dürfe zuviel Material ohne Eingriffsschwelle und Löschfristen genutzt werden, sie gehe zudem davon aus, dass auch nicht-anonymisierte Klardaten verarbeitet würden. Daten, die einmal zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt wurden, ließen sich nicht mehr löschen, betont Kamp. Zudem vermute sie, dass solche Daten auch in automatisierten Analyseplattformen landen, deren Nutzung der Berliner Polizei künftig erlaubt sein soll. Zu solchen Plattformen gehört auch die Software „Gotham“ vom umstrittenen US-Unternehmen Palantir.

Präventive Funkzellenabfrage

Ebenso zu wenig geregelt seien die Funkzellenabfragen, wo die Eingriffsschwellen zu niedrig seien. Hier sei auch davon auszugehen, dass Funkzellendaten für KI-Training genutzt werden. „Durch die Verknüpfung der erhobenen Daten mit automatisierten Analyseplattformen lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf politische Aktivitäten, soziale Beziehungen und persönliche Gewohnheiten der Betroffenen“, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme (PDF).

Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco kritisiert, dass die Funkzellenabfragen in Zukunft auch gegen Personen gerichtet sein können, die nur vermutlich an einer Straftat teilnehmen werden. Damit verschiebt das neue Polizeigesetz die Funkzellenabfragen von der nachträglichen Ermittlung in den präventiven Raum.

Sowohl Sachverständige wie auch Oppositionspolitiker:innen verwiesen in der Anhörung darauf, dass man das verschärfte Polizeigesetz auch vor dem Hintergrund des Rechtsrucks sehen müsse – und dass man damit einer möglichen autoritären Regierung Werkzeuge in die Hand gebe.


Dokumente


Stellungnahmen von Sachverständigen zur Novelle des Berliner ASOG

 


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Neues Polizeigesetz: Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Von: Martin Schwarzbeck

Siegeszug eines futuristischen Überwachungswerkzeugs: Die Überwachungs-KI, die in Mannheim und Hamburg das Verhalten von Passant*innen scannt, soll jetzt auch in Berlin zum Einsatz kommen. Das bestätigte der Berliner Senat heute in einer Anhörung im Innenausschuss.

Eine Menschenmenge im Görlitzer Park in Berlin
KI soll künftig dabei helfen, den Görlitzer Park zu überwachen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Held

Diese Software erkennt, was du tust. Sie bestimmt anhand von Videobildern, was auf dem überwachten Areal gerade passiert. Sie untersucht, ob jemand steht, sitzt, kniet, läuft, rennt, tanzt, taumelt, liegt, kämpft, würgt, etwas trägt, zieht oder schiebt, Fahrrad- und Roller fährt, eine andere Person umarmt oder festhält. Und in Zukunft soll die Liste noch erweitert werden.

Die Technologie ist in Mannheim seit sieben Jahren und in Hamburg seit Anfang September im testweisen Einsatz und noch fern davon, wirklich praktischen Nutzen zu entfalten. Weiterhin müssen Menschen die Bildschirme kontrollieren und die Alarme der KI werden hauptsächlich zu ihrer Weiterentwicklung genutzt, so die Mannheimer Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage.

Dennoch zieht das System deutschlandweit das Begehren zahlreicher Kommunen auf sich. Berlin will sich ebenfalls der Runde der testenden Städte anschließen, das bekannte der Senat gerade in einer Anhörung des Innenausschusses. Dort hieß es mit Bezug auf Mannheim und Hamburg: „Wir hoffen, in das Kooperationsprojekt einsteigen zu können, um das System mit den anderen Partnern zu entwickeln.“

KI-Kameras am Görlitzer Park

Dabei bieten die beteiligten Städte nur die Testumgebung und die Laborratten – meist arglose Passant*innen der Überwachungskameras. Entwickelt wird das System vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung. Dieses hat auch das alleinige Recht zur kommerziellen Vermarktung der Verhaltenserkennungs-KI, sich allerdings dazu bereit erklärt, vorläufig noch darauf zu verzichten.

Nach dem neuen Berliner Polizeigesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für das KI-Training liefern und noch dieses Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, kann die KI mit verschiedenen Arten von Videobildern gefüttert werden. Vor allem wären da Bilder von Überwachungskameras, die Berlin künftig an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten – wie zum Beispiel dem Görlitzer Park – erlauben will. Dazu können aber auch Videos von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen und Aufnahmen von gefährdeten Gebäuden und Objekten, sowie Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen, wie sie aktuell aus Hubschraubern und künftig auch aus Drohnen aufgenommen werden können, per Algorithmus nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden dürfen.

„Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass dann große Teile der Berliner Innenstadt nicht mehr unüberwacht passiert werden können“, sagte Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte bei der Sachverständigenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus. David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fügte hinzu: „Es ist zu befürchten, dass Menschen, die sich atypisch im öffentlichen Raum verhalten – wie wohnungslose oder körperlich eingeschränkte – von der Software als gefährlich erkannt werden und damit erhöhtem Überwachungsdruck ausgesetzt sind.“

„Lieber einmal zuviel“

Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte den geplanten KI-Einsatz. Ihr Hauptargument: Effizienz. Die Aufgaben der Polizei würden wachsen, während die Nachwuchsgewinnung schwierig sei. „Ohne technologische Unterstützung werden wir die Sicherheit der Stadt nur noch immer begrenzter gewährleisten können.“ Deshalb wünsche sie sich das „Mannheimer System“, „das bestimmte Szenarien erkennt um dann Internventionskräfte zu alarmieren. Das ist deutlich ressourcenschonender.“

Dabei übersieht Slowik Meisel, dass die Technologie in Mannheim aktuell keinerlei Arbeitserleichterung bringt, sondern eher Kräfte bindet. Slowik Meisel würde die KI zudem so kalibrieren, dass sie viele falschpositive Ergebnisse liefern, die dann gegebenenfalls zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Überwachungsdruck auf Unschuldige führen. „Lieber kommen wir einmal zu viel, wenn das System zu schnell anschlägt, als einmal zu wenig“, sagte sie.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

KW 39: Die Woche, in der Trump die Antifa zur Terrorgruppe erklärte

Von: Martin Schwarzbeck

Die 39. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 90.167 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

jetzt bin ich also Terrorist. Zumindest laut Donald Trump. Der hat nämlich diese Woche „die Antifa“ in den USA als terroristische Organisation eingestuft. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hat bereits angekündigt, dass dies auch in seinem Land gelten soll. Das niederländische Parlament will auf Antrag von Geert Wilders eine entsprechende Einstufung prüfen. Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel forderte sie 2024 auch für Deutschland.

Trump schwadroniert davon, dass die Antifa eine Organisation sei. Aber Antifa ist keine Organisation, schon gar keine nationale. Antifa ist eine internationale Bewegung, die alle umfasst, die sich gegen Faschismus einsetzen – antifaschistisch eben. Faschismus bezeichnet etwa nationalistische Bewegungen, die autoritäre Regimes errichten wollen, die nach innen Minderheiten verfolgen und nach außen militaristische Strategien.

Trump, Orbán und Weidel eint mindestens die nationalistische Orientierung und der Kampf gegen Minderheiten. Wohl deshalb sehen sie „die Antifa“ als Feind. Anti-Demokrat*innen haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass sie am liebsten alle aus dem Weg schaffen würden, die sich ihren autoritären Träumen in den Weg stellen.

Antifa, das sind nicht nur die schwarzvermummten Demospitzen. Jeder Mensch, der Demokratie und Rechtsstaat liebt, sollte Antifa sein und sich dem aufkeimenden Faschismus entgegenstellen. 1932, vor 93 Jahren, gründeten Menschen die Antifaschistische Aktion, weil sie die Gräuel der Nazis vor deren Machtergreifung vorausahnten. Sie wollten den Aufstieg des Faschismus verhindern.

Antifa, das waren die Geschwister Scholl, die US-amerikanischen Soldaten, die in der Normandie landeten, und die Menschen, die Verfolgte versteckten und unterstützten. Antifa ist heute das Bundesverfassungsgericht, wenn es Grundrechte hochhält. Antifa ist nach Selbstaussage auch der Verfassungsschutz Niedersachsen und Antifa sind alle Menschen, die auf Anti-Nazi-Demos gehen. Antifa bin auch ich – weil ich verhindern will, dass den Rechtsextremen, falls sie an die Macht kommen, ein hochentwickelter Überwachungsapparat schlüsselfertig ausgehändigt wird.

Ich kämpfe gegen Videoüberwachung, Netzsperren und all die anderen Kontrollwerkzeuge nicht zuletzt deshalb, weil ich autoritären und totalitären Bestrebungen die Waffen nehmen oder gar nicht in die Hand geben will, die diese zur Kontrolle und Gleichschaltung der Bevölkerung benötigen. Weil ich eine offene und freie Gesellschaft will.

Was die historischen Nazis an Leid über die Welt gebracht haben, ist unfassbar. Das darf sich niemals wiederholen. Deshalb bin ich Antifaschist, deshalb bin ich Antifa.

Martin


Demonstrationen: Wie Lärmschutz die Versammlungsfreiheit beschränkt

Immer wieder machen Polizeien bei Demonstrationen Auflagen zur Lautstärke. Das greift tief in die Grundrechte ein. Die Berliner Polizei argumentiert neuerdings mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizisten, um Demos leiser zu drehen. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Ägyptischer Aktivist und Blogger: Alaa Abd el-Fattah begnadigt

Nach sechs Jahren Haft wird der prominenteste politische Gefangene Ägyptens begnadigt. Seit Jahren kämpfen seine Familie und eine internationale Kampagne für die Freilassung. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Opt-Out-Anleitung: So verhinderst du, dass LinkedIn mit deinen Daten KI trainiert

Das Karrierenetzwerk LinkedIn will mit Nutzer*innendaten generative KI-Werkzeuge trainieren. Wir zeigen, wie man das dem Unternehmen verbieten kann. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Automatisierte Datenanalyse: Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe

Bundes- und Landesdatenschützer üben Kritik am Palantir-Einsatz und den Gesetzen, die automatisierte Polizeidatenanalysen erlauben. Sie verlangen eine verfassungskonforme Neuausrichtung. Jetzt sei der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen. Von Constanze –
Artikel lesen

Datenarbeiter:innen: Mit vereinten Kräften gegen die Ausbeutung durch Big Tech

In Berlin trafen sich vergangene Woche Arbeitskräfte zur Vernetzung, die für den Erfolg von KI-Anwendungen und Sozialen Medien unverzichtbar sind. Sie streiten für bessere Arbeitsbedingungen und fordern Politik und Gewerkschaften auf, sich endlich ihrer Sache anzuschließen. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen

Internes Protokoll: Dänemark will Chatkontrolle durchdrücken

Dänemark will die Chatkontrolle in drei Wochen durchdrücken. Am Gesetz ändert die Ratspräsidentschaft nichts, stattdessen sollen Staaten ihre Meinung ändern. Die Position Deutschlands ist maßgeblich. Darüber entscheidet Innenminister Dobrindt. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll. Von Andre Meister –
Artikel lesen

Digital Networks Act: Kleine Anbieter, große Sorgen

Mit dem geplanten Digital Networks Act könnte sich der europäische Telekommarkt verändern – und die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen stark schrumpfen. Vor allem kleine Netzbetreiber fürchten, dass manche in den Raum gestellte Regeln die Monopole stärken könnten. Von Tomas Rudl –
Artikel lesen

Geplante Gesetzesänderung: Baden-Württemberg will Hürden für Videoüberwachung senken

Seit sieben Jahren bereits wird in Mannheim Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylbehörde liest kaum noch Datenträger aus

Nur noch in wenigen hundert Fällen las das BAMF in den letzten Monaten die Smartphones Geflüchteter aus. Das ist ein markanter Rückgang zu den fünfstelligen Zahlen aus früheren Jahren. Offenbar ist bei der Asylbehörde angekommen, dass der aufwändige und grundrechtsfeindliche Eingriff nichts bringt. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

Stuttgart: Bündnis plant Demonstration gegen Palantir-Einsatz

Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

TikTok goes MAGA: Trumps TikTok-Deal ist ein Geschenk an ihn selbst

Donald Trump gibt TikTok in die Hände seiner treuen Milliardärs-Fans. Ellison, Murdoch & Co. bekommen so Zugang zu 170 Millionen US-Handys. Für die US-Öffentlichkeit heißt das: noch mehr Propaganda, noch weniger Vielfalt. Ein Kommentar. Von Chris Köver –
Artikel lesen

Neues aus dem Fernsehrat (113): Hass und Zusammenhalt

Erik Tuchtfeld ist der neue Vertreter des Internets im ZDF-Fernsehrat. In seiner ersten Sitzung ging es gleich um die großen Themen: Pressefreiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Von Erik Tuchtfeld –
Artikel lesen


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Geplante Gesetzesänderung: Baden-Württemberg will Hürden für Videoüberwachung senken

Von: Martin Schwarzbeck

Seit sieben Jahren bereits wird in Mannheim Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen.

Zwei Kameras an einem Mast vor einer Fassade
Videokameras in Mannheim. Allein hier betreibt die Polizei bereits 70 Stück. Nun soll die Videoüberwachung in Baden-Württemberg vereinfacht werden. – Public Domain Martin Schwarzbeck

Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg will mit einer Novelle des Landesdatenschutzgesetzes den Aufbau und Betrieb von Videoüberwachungssystemen erleichtern. Gleichzeitig sollen Behörden Bilder bis zu zwei Monate lang speichern dürfen.

Die Gesetzesänderung würde die sogenannte „Vorrangprüfung“ erleichtern und entsprechende Hürden senken. Gleichzeitig wird dabei dem Schutz von Leben und Gesundheit eine Art absoluter Wert zugeschrieben. Sie gelten künftig als „besonders wichtiges öffentliches Interesse“. Der Schutz der Privatsphäre wird in der Abwägung demnach häufig hintangestellt werden.

Vermutlich steht die geplante Gesetzesänderung auch im Zusammenhang mit dem Test von Verhaltenserkennungssoftware, der im baden-württembergischen Mannheim seit sieben Jahren läuft. Dort kommt es immer wieder vor, dass Areale, die die Stadt gerne überwachen würde, nicht oder nicht mehr als besonders kriminalitätsbelastet eingestuft sind. Das macht die Videoüberwachung nach geltendem Recht unmöglich.

Viele Kommunen wollen Videoüberwachung

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist ein Fan der KI-gestützten Videoüberwachung. Er sagte bei der Vorstellung des Gesetzesbündels, dass sich viele Kommunen eine juristische Vereinfachung des Aufbaus von Videoüberwachungsanlagen gewünscht hätten. Demnach ist davon auszugehen, dass die Zahl der überwachten Areale in Baden-Württemberg künftig deutlich steigen wird.

In Heilbronn etwa ging im September dieses Jahres eine Videoüberwachungsanlage an den Start. Es gab jedoch Kritik daran, dass nach aktueller Gesetzeslage der Marktplatz nur zu bestimmten kriminalitätsintensiven Uhrzeiten überwacht werden darf. Auch war eine Ausweitung auf weitere Räume im Gespräch, die aber eben nicht dem Kriterium eines besonders kriminalitätsbelasteten Ortes genügten.

Zusammen mit der vereinfachten Videoüberwachung will die baden-württembergische Landesregierung dem Verfassungsschutz Zugriff auf private Kamerastreams gewähren. Damit könnte der Geheimdienst etwa Tiefgaragen oder Shoppingcenter videoüberwachen, ohne eigene Systeme aufbauen zu müssen. Ähnliches ist auch in Berlin geplant.

Update, 25.9.2025, 12.30 Uhr: Reihenfolge der Koalitionspartner korrigiert.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Opt-Out-Anleitung: So verhinderst du, dass LinkedIn mit deinen Daten KI trainiert

Von: Martin Schwarzbeck

Das Karrierenetzwerk LinkedIn will mit Nutzer*innendaten generative KI-Werkzeuge trainieren. Wir zeigen, wie man das dem Unternehmen verbieten kann.

Auf einem Telefon ist die LinkedIn-App angezeigt.
Die Erlaubnis zum KI-Training ist bei LinkedIn voreingestellt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Was steht im Lebenslauf, wer postet was, wer sucht schon wie lange einen Job? Die Social-Media-Plattform LinkedIn hat sehr aufschlussreiche Informationen über ihre Nutzer*innen. Normalerweise lässt sich einstellen, wer was sehen darf, aber eine Nutzerin bekommt demnächst Zugang zu vielen vorhandenen Datensätzen: die hauseigene Künstliche Intelligenz, die automatisiert Inhalte erstellen soll. Die wird ab dem 3. November mit Informationen der Nutzer*innen gefüttert.

Nicht zu diesen Informationen gehören laut einer Infoseite private Nachrichten oder Inhalte von minderjährigen Nutzenden. Wer volljährig ist und das KI-Training deaktivieren möchte, muss jetzt tätig werden. Dem Unternehmen diese Verwendung der eigenen Daten zu verbieten, geht so: Wer sich mit einem Browser in seinen Account einloggt, findet auf der Profilseite ganz unten den Link zu „Konto und Datenschutz verwalten“. Dort, in den Profileinstellungen, gibt es den Reiter „Datenschutz“ und unter „So verwendet LinkedIn Ihre Daten“ die Einstellung „Daten zur Verbesserung generativer KI“. Die ist standardmäßig auf „Ein“ gestellt, lässt sich aber mit einem Klick deaktivieren.

Noch mehr Wege, persönliche Informationen vor LinkedIn zu schützen

Die KI soll etwa Arbeitgeber*innen dabei unterstützen, mit Job-Kandidat*innen in Kontakt zu kommen und Nutzer*innen bei Profilaktualisierungen, Nachrichten und Beiträgen helfen. Sie lässt sich auch verwenden, wenn man LinkedIn die Erlaubnis zur Datennutzung zum KI-Training eintzogen hat.

LinkedIn beruft sich bei dem KI-Training auf ein berechtigtes Interesse nach DSGVO. Bei bestimmten Änderungen der Nutzungsbedingungen, beispielsweise wenn ein neues Produkt eingeführt wird, will LinkedIn die Nutzer*innen künftig nicht mehr vorab über die Änderung informieren. Gleichzeitig verkündete das Unternehmen auch, dass es zu Werbezwecken künftig mehr Daten an die Muttergesellschaft Microsoft weitergeben will. Unter dem Reiter „Anzeigendaten“ in den Profileinstellungen lässt sich angesichts verschiedener Datenarten festlegen, dass LinkedIn diese künftig nicht mehr zum Ausspielen personalisierter Werbung nutzen darf.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

KW 38: Die Woche, in der wir bemerkten, wie wir gehen

Von: Martin Schwarzbeck

Die 38. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 147.076 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

diese Woche hat meine Kollegin Karoline einen Text darüber geschrieben, wie Menschen anhand ihrer Art zu gehen eindeutig identifiziert werden können. In Russland und China wird solche Gangerkennung schon lange eingesetzt, auch deutsche Polizeibehörden beschäftigen sich bereits mit dem Thema.

Amnesty International und AlgorithmWatch warnen davor, dass die Technologie das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum bedeuten könnte. Denn gegen Gangerkennung hilft – anders als gegen Gesichtserkennung – keine Maskierung. Vor der Technologie kann man sich nicht verstecken.

KI, die menschliche Bewegungen analysiert, wird in Mannheim seit sieben Jahren getestet. Das ist die technologische Grundlage, die zur Gangerkennung nötig ist. Seit 1. September wird sie auch in Hamburg eingesetzt. Zahlreiche weitere Länder und Städte haben Interesse angemeldet. Die Technologie ist dazu gedacht, Straftaten zu detektieren, etwa Schlagen oder Treten. Die Erkennung weiterer Bewegungsabfolgen, etwa derer, die bei einem Drogendeal ausgeführt werden, ist geplant. Von da ist es nur ein kleiner Schritt bis zur Analyse der jeweils persönlichen Art zu gehen.

Die Technologie wird als besonders privatsphärenfreundlich beworben, weil sie die Bilder der betroffenen Menschen zu Strichzeichnungen abstrahiert. Weder Gesicht noch Statur spielen dabei eine Rolle. Doch wie der Text von Karoline zeigt, können genau solche Strichmännchen und die persönliche Art, die Glieder zu bewegen, Menschen eben doch eindeutig identifizieren.

Das ist ein Problem. Denn mit dem Argument, dass die Verhaltenserkennung ja so privatsphärenfreundlich sei, wird der Aufbau neuer Überwachungskameras deutlich erleichtert. Wenn die dann aber doch zur Identifikation von Personen eingesetzt werden können, schlägt der versprochene Privatsphärenvorteil ins Gegenteil um.

Viel Spaß beim Lesen!

Martin


Degitalisierung: Die Abkürzung

Gerade wenn ein Problem rein technisch erscheint, lohnt es sich, eine Frage zu stellen: Was macht das mit den Menschen? Das könnte einigen Schaden verhindern, bevor etwas wild drauf los digitalisiert wird, findet unsere Kolumnistin Bianca Kastl. Von Bianca Kastl –
Artikel lesen

Kommentar: Nach Musks Aufruf zur Gewalt muss die Bundesregierung X verlassen

Elon Musk hat am Samstag als Sprecher einer Großdemonstration zu Gewalt aufgerufen. Doch die Bundesregierung und viele Medien sind weiterhin auf seiner Plattform X. Was muss eigentlich noch passieren, bis sie diesem gewaltbereiten Rechtsradikalen den Rücken kehren? Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Überwachung von Journalist:innen: Reporter ohne Grenzen verklagt BND wegen Staatstrojanern

Der Einsatz von Staatstrojanern durch den BND gefährdet den journalistischen Quellenschutz. Reporter ohne Grenzen zieht deshalb nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht auch darum, dass die Betroffenen mangels Informationspflichten gar keine Chance haben, sich zu wehren. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Berliner Verfassungsschutzgesetz: Der Spion im Einkaufszentrum

Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Regeln bekommen. Ginge es nach dem schwarz-roten Senat, dürfte er künftig live auf Videoüberwachung von Einkaufszentren oder Krankenhauseingängen zugreifen, um Menschen zu observieren. Fachleute stufen das als verfassungswidrig ein. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

Interview: „Die Gewalt bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt“

Nach dem Attentat auf den rechtsradikalen Influencer Charlie Kirk gerät in den Medien einiges durcheinander und aus dem Blick. Wir haben mit der Autorin Berit Glanz über Online-Kultur und Offline-Gewalt, kryptische Memes und Nihilismus gesprochen. Von Daniel Leisegang –
Artikel lesen

Datenschutzfreundliche Perioden-Apps: Zyklus-Tracking ohne Tracking

Was früher noch händisch im Kalender gezählt wurde, machen viele mittlerweile mit einer App: den Zyklus tracken. Doch viele bekannte Apps geben die intimen Daten zu Werbezwecken weiter. Deswegen hat netzpolitik.org besonders datensparsame Zyklus-Apps zusammengetragen. Von Karoline Tanck –
Artikel lesen

Berliner Datenmarktplatz „Datarade“: Das gefährliche Geschäft mit Standortdaten geht weiter

Vor einem Jahr erhielten wir einen Datensatz mit Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland, vermittelt über einen Berliner Datenmarktplatz. Politiker*innen warnten vor einer Gefahr für die nationale Sicherheit. Neue Recherchen zeigen, wie der Marktplatz dem Geschäft weiter eine Plattform bietet. Von Sebastian Meineck, Ingo Dachwitz –
Artikel lesen

Biometrische Gangerkennung: Zeige mir, wie du gehst, und ich sage dir, wer du bist

Biometrische Gangerkennung soll Menschen aus der Ferne identifizieren können, selbst wenn sie ihr Gesicht verhüllen. Unser Überblick zeigt, wie die Technologie funktioniert und wo sie bereits eingesetzt wird. Menschenrechtler*innen fordern ein Verbot.
Von Karoline Tanck –
Artikel lesen

Datenschutz und KI: Schluss mit der Zögerlichkeit!

Die Folgen des KI-Hypes für den Datenschutz sind schwer absehbar. Im Fall von Metas KI-Training zögern Aufsichtsbehörden, das Oberlandesgericht Köln gab dem Konzern sogar – fürs Erste – grünes Licht. Jura-Professorin Paulina Jo Pesch zeigt Schwächen des Urteils auf und fordert eine entschiedenere Durchsetzung der Datenschutzvorgaben. Von Gastbeitrag, Paulina Jo Pesch –
Artikel lesen

400 Schulen besucht: Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann

In seinem Buch „Allein mit dem Handy“ beschreibt Digitaltrainer Daniel Wolff lebhaft, was Kinder ihm beigebracht haben – über ihre Erlebnisse im Netz und ihre Angst vor den Eltern. Das Buch hebt die Debatte um Jugendmedienschutz auf ein neues Level. Eine netzpolitische Rezension. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen

Digital-Zebra: „Wie schön es ist, dass ich das jetzt weiß!“

Menschen, die von der Digitalisierung überfordert sind, finden bei einem Berliner Pilotprojekt Hilfe. Digitallots*innen unterstützen sie bei Problemen mit Geräten oder Services. Ein Besuch zeigt, wie nötig solche Stellen sind. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Biometrie-Test: Datenschutzaktivist verklagt BKA, weil es sein Gesicht missbraucht haben soll

Janik Besendorf glaubt: Das BKA hat Fotos von ihm genutzt, um damit Software für Gesichtserkennung zu testen. Deshalb hat er heute eine Klage eingereicht. Er will, dass sich die Behörde „in Zukunft an geltendes Recht hält“. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Oligarche Gleichschaltung: Das Ende der Meinungsfreiheit in den USA und was wir daraus lernen müssen

Mit Hilfe von Einschüchterung, Zensur, Tech-Bros und neuen Medienmogulen gewinnt US-Präsident Trump immer mehr Einfluss auf Medien und soziale Netzwerke. Geradezu bilderbuchmäßig kommen dabei Werkzeuge für einen autoritären Umbau zum Einsatz. Ähnliche Muster sind auch schon bei uns zu erkennen. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

#300 On The Record: Ist das wirklich die Lösung für das Cookie-Problem, Max von Grafenstein?

Maximilian von Grafenstein ist Professor für „Digitale Selbstbestimmung“ und hat mit seinem Team den ersten Einwilligungs-Agenten Deutschlands entwickelt. Das Tool namens „Consenter“ soll Nutzer:innen die Entscheidungsmacht im Datenschutz zurückgeben. In der neuen Folge versucht er, uns von dem Dienst zu überzeugen. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

✇netzpolitik.org

Biometrie-Test: Datenschutzaktivist verklagt BKA, weil es sein Gesicht missbraucht haben soll

Von: Martin Schwarzbeck

Janik Besendorf glaubt: Das BKA hat Fotos von ihm genutzt, um damit Software für Gesichtserkennung zu testen. Deshalb hat er heute eine Klage eingereicht. Er will, dass sich die Behörde „in Zukunft an geltendes Recht hält“.

Janik Besendorfs Augen
Janik Besendorf will nicht, dass das BKA mit seinem Gesicht Biometriesysteme testet. – Alle Rechte vorbehalten Privat

Im Oktober 2018 nahm die Polizei Janik Besendorf fest. Vorwurf: Hausfriedensbruch. Es folgte eine erkennungsdienstliche Behandlung. Vier Fotos wurden von ihm erstellt: Porträt, linkes und rechtes Profil sowie ein Ganzkörperfoto. Direkt danach durfte er gehen, der Vorwurf wurde kurz darauf fallengelassen. Doch die Bilder sind bis heute im Polizeisystem gespeichert.

Im Jahr 2019 hat das BKA schließlich 4,8 Millionen Porträtfotos von rund drei Millionen Personen benutzt, um vier verschiedene Systeme zur Gesichtserkennung zu testen. Das umfasste fast alle damals verfügbaren Bilder und deshalb vermutlich auch die von Besendorf. Der Datenschutzaktivist geht davon aus, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Das BKA gab gegenüber der Datenschutzaufsicht an, dass die Bilder zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt worden seien, was nach dem BKA-Gesetz erlaubt wäre. Janik Besendorf sagt: „Die dürfen Forschung machen, aber nicht Marktforschung!“

Das BKA setzt seit 2007 ein Gesichtserkennungssystem mit dem Kürzel GES ein. „Die Erkennungsleistung des Systems wurde über die Jahre durch Updates des Algorithmenherstellers kontinuierlich verbessert, sodass das GES zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel bei der Identifikation unbekannter Personen geworden ist“, schrieb das BKA 2017 in einer internen Mitteilung. Um zu sehen, ob das aktuell genutzte System eine wettbewerbsfähige Erkennungsleistung liefert, sollte es mit am Markt erhältlichen Systemen getestet werden. „Es gilt, die Frage zu beantworten, ob dem BKA noch das effektivste Gesichtserkennungssystem zur Verfügung steht“, heißt es in der genannten Mitteilung weiter.

„Ich sehe eine Gefahr“

Zuerst hatte Besendorf sich bei der Datenschutzaufsicht über die mutmaßliche Nutzung seines Fotos beschwert, die hat die Beschwerde abgewiesen. Unterstützt vom Chaos Computer Club reichte er nun gemeinsam mit seiner Anwältin Beata Hubrig Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Besendorf will feststellen lassen, dass die Verwendung seines Bildes – und damit auch aller anderen Bilder – rechtswidrig war. „Damit sich das BKA in Zukunft an geltendes Recht hält, also nur unternimmt, wofür es eine Rechtsgrundlage gibt. Schließlich geht es um Grundrechte. Es passiert leider immer häufiger, dass Polizeibehörden losgehen und irgendwas testen, obwohl gar nicht klar ist, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab. Ich sehe eine Gefahr darin, wenn die Polizei immer mehr technische Mittel benutzt“, sagt der hauptberufliche IT-Sicherheitsexperte.

Besendorf weiß, dass seine Fotos in der Polizeidatenbank INPOL-Z liegen, weil er das BKA danach gefragt hat. Wie man solche Auskünfte beantragt, erklärte er gemeinsam mit seiner Anwältin in einem Vortrag beim 38C3. Dort zeigten die beiden auch, wann man die Löschung von Daten aus Polizeidatenbanken verlangen kann. Besendorf will mit dem Löschantrag zu seinen Fotos allerdings noch warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, damit keine Beweise zerstört werden.

Den Test der Gesichtserkennungssysteme hat das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (Fraunhofer IGD) durchgeführt. Besendorf fürchtet, dass das BKA dafür seine Fotos an das Fraunhofer-Institut gegeben hat. Das BKA schrieb der Datenschutzbehörde allerdings: „Die Bilddaten haben das BKA nicht verlassen und standen Mitarbeitenden des Fraunhofer IGD auch nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung.“ An anderer Stelle hieß es allerdings, Fraunhofer-Mitarbeitende seien – unter BKA-Aufsicht – im Rechnerraum gewesen.

Besendorf sagt: „Dass die Daten nicht an das Fraunhofer-Institut weitergegeben wurden, ist bislang eine Behauptung, vor Gericht wird sich das BKA bekennen müssen.“ Besendorf ist auch gespannt, welche Rechtsgrundlage das BKA für den Test angeben wird.

Die den Test betreffende Kommunikation zwischen der Datenschutzaufsicht und dem BKA, die netzpolitik.org vorliegt, zeigt, wie sehr das BKA die Datenschutzbehörde auflaufen lässt. Es antwortet auf mehrere Nachfragen nicht, lässt Fristen für geforderte Erklärungen verstreichen, übersendet zunächst nur eine Variante des Abschlussberichts, in der die Namen der Hersteller nicht genannt sind.

Mögliche Rechtsgrundlagen für den Eingriff

Als eine mögliche Rechtsgrundlage für die Speicherung nennt die Datenschutzbehörde in einem Schreiben an Besendorf vom Februar 2025 Artikel 6 der DSGVO. Demnach ist eine Datenverarbeitung unter anderem erlaubt, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Angeblich gäbe es ein erhebliches öffentliches Interesse: die mögliche Senkung der Falscherkennungsrate bei der Gesichtserkennung. „Die potenziellen Folgen des polizeilichen Einsatzes einer fehlerbehafteten Gesichtserkennungssoftware für die betroffenen Personen, die von der Stigmatisierung über die Rufschädigung bis hin zu Diskriminierung und strafrechtlicher Verfolgung reichen können, können im Einzelfall gravierend sein“, schreibt die Datenschutzbehörde.

Das steht allerdings im Widerspruch zu dem, was das Amt im Juni 2022 an das BKA schrieb. Damals hieß es, der entsprechende Artikel des Bundesdatenschutzgesetzes sei aufgrund seiner Unbestimmtheit und angesichts der Eingriffsintensität keine taugliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung einer Vielzahl biometrischer Daten. „Hätte der Gesetzgeber hierfür eine Rechtsgrundlage schaffen wollen, hätte er – entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen – konkrete Vorschriften zu Zweck, Anlass und Verfahrenssicherungen geschaffen“, heißt es weiter.

Das BKA selbst nannte gegenüber der Datenschutzbehörde als Rechtsgrundlage für die Nutzung der Fotos für den Test einen Paragrafen des BKA-Gesetzes, der die Datenverarbeitung zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung erlaubt. Die Datenschutzbehörde hält diesen Paragrafen hier allerdings für nicht anwendbar: „Vorliegend ging es um eine vergleichende Untersuchung der Leistungsfähigkeit marktreifer Gesichtserkennungssysteme. Neue Erkenntnisse, die den Fortschritt der Wissenschaft zu bewirken vermögen, sind nicht ersichtlich.“

USB-Anschlüsse deaktiviert, Festplatten zerstört

Das BKA hat sich, wie es der Datenschutzaufsicht schreibt, im Rahmen des Tests viel Mühe beim Schutz der personenbezogenen Daten gegeben: Das passwortgeschützte Computersystem, das dafür genutzt wurde, sei in einem abgeschlossenen Raum aufgebaut worden, zu dem nur das Projektteam Zugang gehabt habe. Einen Anschluss ans Internet oder an andere polizeiliche Systeme zur Datenerfassung habe es nie gegeben. Die Fotos seien auf einer verschlüsselten Festplatte transportiert worden. Und nachdem die Fotos eingelesen wurden, seien die USB-Anschlüsse des Computersystems deaktiviert worden.

Die Fraunhofer-Mitarbeiter, die am Projekt mitwirkten, seien einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Nur die Auswertung der Daten – ohne Bilder und personenbezogene Informationen – sei dem Fraunhofer-Institut zur Weiterbearbeitung in eigenen Räumen ausgehändigt worden. Nach Abschluss des Projekts seien alle Datenspeicher zerstört worden.

Der Abschlussbericht des Fraunhofer-Instituts zeigt, welches der Systeme am schnellsten und am besten Menschen erkannte, und auch, in welchen Fällen Menschen von keinem der Systeme auf Fotos erkannt werden konnten. Getestet wurden meist, aber nicht nur, Bilder aus erkennnungsdienstlichen Maßnahmen; darüber hinaus gibt es im Polizeisystem aber beispielsweise auch Fotos aus Observationen.

Die Programme versagten demnach bei Bildern von vermummten oder verschleierten Gesichtern, bei zu geringer Auflösung und zu geringem Kontrast sowie bei tief gesenktem Kopf. Welche Hersteller Produkte zu dem Test beisteuerten, hält das BKA geheim. Nach dem Test blieb es bei dem System zur Gesichtserkennung, das es auch zuvor schon verwendet hatte.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

❌