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Von Kinderhilfswerk bis Lehrerverband: So breit ist die Kritik am Social-Media-Verbot

Von: Sebastian Meineck

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) findet ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre sympathisch. Viele Organisationen aus Kinderschutz, Wissenschaft und Pädagogik lehnen das Verbot allerdings ab – und warnen vor Schäden für Kinder und Jugendliche. Die Übersicht.

Ein Kind und eine erwachsene Person halten sich an den Händen. Ihre Köpfe sind mit bunten Fäden umwickelt. Sie schauen auf digitale Geräte.
Wie führt man Kinder in die digitale Welt? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61

Bekommt Deutschland ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild? Druck machen zumindest wichtige Politiker*innen aus den Regierungsparteien SPD und CDU. Die Debatte kocht auch international, weil in Australien seit dem 10. Dezember ein solches Verbot gilt.

Medienwirksam sprechen sich Staats- und Regierungschefs für ähnliche Maßnahmen aus, darunter der französische Präsident Emmanuel Macron und der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez. Unter Expert*innen gibt es aber viel Skepsis und Ablehnung. Das zeigen mehr als 20 Positionspapiere und Stellungnahmen von unter anderem Kinderschutz-Organisationen, Pädagog*innen, Schüler*innen und Forschenden.

Viele sprechen sich klar gegen ein Social-Media-Verbot aus und warnen vor gravierenden Folgen. Doch selbst Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots argumentieren vorsichtig und nennen Altersbeschränkungen allenfalls als eine von vielen Maßnahmen. Ein Konsens ist erkennbar, dass vor allem Plattformen sichere Räume für Kinder und Jugendliche schaffen müssen.

Hier kommt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Übersicht wichtiger Stimmen und deren Argumente.


Deutsches Kinderhilfswerk: „Verbote entmündigen Kinder“

November 2025, „Unsere Haltung zu Social-Media-Verboten“

Wer ist das? Das deutsche Kinderhilfswerk ist ein 1972 gegründeter Verein. Dessen Mitglieder engagieren sich für „eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der die Kinder ihre Interessen selbst vertreten“.

Was ist die Position? „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche“, schreibt das Kinderhilfswerk. Sie stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert. Den kompetenten und sicheren Umgang müssten Kinder und Jugendliche durch aktive Nutzung lernen. „Verbote würden die positiven sozialen Kommunikationswege in diesem Bereich abschneiden und Kindern einen Rückzugsort ihrer Lebenswelt ohne angemessenen Ersatz nehmen.“


UNICEF: „Verbote können nach hinten losgehen“

Dezember 2025: „Age restrictions alone won’t keep children safe online“

Wer ist das? UNICEF ist das 1946 gegründete Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.

Was ist die Position? „Social-Media-Verbote bergen eigene Risiken und könnten sogar nach hinten losgehen“, warnt die NGO auf Englisch. Gerade für isolierte oder marginalisierte Kinder seien soziale Medien eine „Lebensader“. Altersbeschränkungen müssten Teil eines umfassenderen Ansatzes sein, der auch das Recht junger Menschen auf Privatsphäre und Mitbestimmung achtet. Minderjährige sollten nicht in unregulierte, weniger sichere Bereiche des Internets gedrängt werden.


Save the Children: „falsches Sicherheitsgefühl“

Dezember 2025: „Policy Statement on Social Media Bans“

Wer ist das? Save The Children wurde 1919 gegründet und bezeichnet sich als weltgrößte unabhängige Organisation für Kinderrechte.

Was ist die Position? Save The Children unterstützt „wirksame, die Privatsphäre respektierende Altersüberprüfungen“. Dennoch ist die Organisation besorgt, dass altersbasierte Beschränkungen „unbeabsichtigte Schäden verursachen, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und die Rechte und Möglichkeiten von Kindern einschränken könnten“. Weiter pocht sie darauf, dass Plattformen ihre Produkte „wirklich sicher und altersgerecht gestalten“.


Bundesschülerkonferenz: Medienbildung „an erster Stelle“

Februar 2026: „Verbote sind keine Lösung“

Wer ist das? Die Bundesschülerkonferenz engagiert sich für Bildungspolitik und Mitbestimmung von Schüler*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Die psychische Gesundheit von Jugendlichen würde immer schlechter, schreibt die Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz. Social Media leiste dazu einen erheblichen Beitrag. Der Fokus der Debatte liege aber zu stark auf Verboten. „An erster Stelle muss bessere Medienbildung in Schulen stehen, denn sonst ist das Verbot nichts anderes als eine Problemverschiebung.“


Deutscher Bundesjugendring: Manipulative Designs verbieten

Oktober 2025: „Stellungnahme zur Konsultation zum Digital Fairness Act“

Wer ist das? Der Deutsche Bundesjugendring vertritt deutsche Jugendverbände und Landesjugendringe.

Was ist die Position? „Junge Menschen haben Rechte auf Schutz, Teilhabe und Befähigung – auch digital“, schreibt der Verein in einem Statement zum Digital Fairness Act, einem geplanten Digitalgesetz der EU. Der Bundesjugendring lehnt „pauschale Zugangsbeschränkungen“ ab und fordert sicher gestaltete Räume. Funktionieren soll das etwa über „verbindliche Verbote manipulativer Gestaltung“. Konkrete Beispiele seien „endlose Feeds, Lootbox-Mechaniken oder manipulative Abo-Taktiken“.


ACT Youth Advisory: Verbote können isolieren

November 2024: „The ACT Youth Advisory Council’s Response to the Online Safety Amendment“

Wer ist das? Der ACT Youth Advisory vertritt Jugendliche im „Australian Capital Territory“, wo auch die australische Hauptstadt Canberra liegt.

Was ist die Position? Der ACT-Jugendrat hätte das australische Social-Media-Verbot am liebsten verhindert. Statt Jugendliche auszusperren, so die Forderung, solle die Regierung die Plattformen regulieren. Die Jugend-Vertreter*innen sahen etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr – und das Recht auf sicheren und freien Zugang zu Informationen. Sie warnten außerdem davor, dass das Verbot vulnerable junge Menschen isolieren könne.


Deutscher Lehrerverband: „weder umsetzbar noch sinnvoll“

Juni 2025: „Digitale Teilhabe ist Realität und muss gelernt werden“

Wer ist das? Der Deutsche Lehrerverband ist eine der größten Organisationen von Lehrer*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Eine gesetzliche Altersgrenze für soziale Medien ist „weder realistischerweise umsetzbar noch sinnvoll“, schreibt Verbandspräsident Stefan Düll. Kinder und Jugendliche müssten lernen, sich in der digitalen Welt sicher und verantwortungsvoll zu bewegen. Es könne nicht die Lösung sein, Jugendlichen „plötzlich mit dem 16. Geburtstag“ einen Zugang zu geben. „Wir sollten nicht ständig diskutieren, was Kindern verboten wird – sondern was wir ihnen ermöglichen.“


BzKJ: Völliges Verbot „zu weitgehend“

Dezember 2024: „Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe“

Wer ist das? Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist als Bundesbehörde zuständig für die Durchsetzung von Kinderrechten im Netz auf Grundlage des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Was ist die Position? „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden“, sagte BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht bereits Ende 2024. „Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige“ halte er für „zu weitgehend.“ Die Anbieter in der EU hätten die gesetzliche Pflicht, „ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten“.


Landesanstalt für Kommunikation: „erhebliche Bedenken“

Februar 2026: „Social-Media-Verbot – Worum geht’s?“

Wer ist das? Die „Landesanstalt für Kommunikation“ (LFK) aus Baden-Württemberg ist eine von 14 deutschen Aufsichtsbehörden für privaten Rundfunk und Online-Medien.

Was ist die Position? Nach einer Sammlung von Pro- und Contra-Argumenten zieht die Behörde ein Fazit: Demnach sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen komplex, und es bestünden „erhebliche Bedenken gegen vermeintlich einfache Lösungsvorschläge“. Insbesondere zu beachten seien „Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit und der Reichweite eines Verbots“ sowie „unbeabsichtigte negative Folgen“.


BfDI: „keinesfalls“ undifferenzierte Altersgrenzen

Dezember 2025: Stellungnahme für den Thüringer Landtag

Wer ist das? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) berät unter anderem die Bundesregierung bei Datenschutzgesetzgebung.

Was ist die Position? „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden“, schreibt Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe. Altersbeschränkungen müssten allenfalls risikobasiert sein. Aussehen könne das so: „Die Grundversion des Dienstes ist kinderfreundlich und für alle zugänglich. Erst wenn jemand eine Funktion anschalten oder einen Bereich besuchen möchte, der mit einem hohen Risiko verbunden ist, wird die Altersprüfung eingesetzt.“

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Berliner Psychotherapeut*innen: mehrstufiger Schutz

Januar 2026: „Psychotherapeutenkammer warnt (…) und fordert wirksamen Schutz“

Wer ist das? Die Psychotherapeutenkammer Berlin vertritt die Interessen approbierter Psychotherapeut*innen in der deutschen Hauptstadt.

Was ist die Position? Die Therapeut*innen warnen vor Schäden für die psychische Gesundheit durch „Überkonsum von Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube“, auch wenn bisherige Studien keine Kausalitäten zeigen. Deshalb fordern sie ein Mindestalter und Kontrollen. „Datenschutzkonforme technische Verfahren müssen sicherstellen, dass Kinder unter einem festgesetzten Mindestalter nicht einfach Accounts erstellen“. Die Therapeut*innen fordern aber auch „sichere Voreinstellungen und Schutzmechanismen gegen exzessive Nutzung“.


Australian Psychological Society: Warnung vor Einsamkeit

November 2025: „Psychologists call for consideration for young Australians‘ mental health (…)“

Wer ist das? Die „Australian Psychological Society“ (APS) bezeichnet sich selbst als „führende Organisation“ für Psycholog*innen in Australien.

Was ist die Position? Im Vorfeld des australischen Social-Media-Verbots mahnten dortige Psycholog*innen zur Vorsicht. Zwar könnte die Maßnahme junge Menschen vor Risiken schützen. Aber ohne sinnvolle Alternativen könne der Entzug sozialer Medien eine Lücke in ihr soziales Leben reißen und Gefühle wie „Einsamkeit, Angst und Kummer“ erhöhen.


BAJ: Zugang sicher gestalten

Januar 2026: „Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!“

Wer ist das? Die im Jahr 1951 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich „für ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ ein.

Was ist die Position? Die BAJ ist gegen ein pauschales Nutzungsverbot von Social Media vor dem 16. Lebensjahr. Die zentrale Frage sei nicht, ob Minderjährige Zugang zu sozialen Netzwerken haben dürfen, sondern wie dieser Zugang gestaltet wird. Es gehe darum, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und sich entwickeln können. Wichtig sei es, Eltern zu unterstützen und bestehende Regeln durchzusetzen.


EKKJ: „vermeintliche Lösung für komplexes Problem“

November 2025: „Social Media: altersgerechter Zugang und Regeln statt Verbote“

Wer ist das? Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen ist eine staatliche Fachstelle aus der Schweiz, die Wissen für Bundesbehörden aufbereitet.

Was ist die Position? Aus Sicht der EKKJ sind „pauschale Verbote von Social Media für Kinder und Jugendliche nicht zielführend und nur eine vermeintliche Lösung für ein komplexes Problem“. Verbote seien bezüglich der negativen Folgen „weitgehend unwirksam“, so die Kommission weiter. „Gleichzeitig schränken sie positive und notwendige Lernprozesse ein, verhindern den Erwerb sinnvoller Kenntnisse und Kompetenzen und verunmöglichen wichtige Erfahrungen.“


Molly Rose Foundation: „Kinder brauchen Plattformen“

Januar 2025: „Joint statement (…) on a social media ban for under-16s“

Wer ist das? Die britische Molly Rose Foundation engagiert sich dafür, dass junge Menschen keinen Suizid begehen. Ihr Statement zum Social-Media-Verbot haben insgesamt 42 Organisationen unterzeichnet, darunter die 1884 gegründete britische Kinderschutzorganisation NSPCC.

Was ist die Position? „Gemeinsam glauben wir, dass Social-Media-Verbote die falsche Lösung sind“, halten die Unterzeichner*innen fest. Verbote würden dabei scheitern, Kindern Sicherheit zu bringen. Kinder, darunter queere und neurodivergente, bräuchten Plattformen für soziale Kontakte, Unterstützung durch Gleichgesinnte und vertrauenswürdige Hilfsangebote. Wenn Jugendliche die riskanten Plattformen dann mit 16 Jahren nutzen dürften, würden sie vor einer Klippe stehen.


Leopoldina: 13 Jahre als „verbindliches Mindestalter“

August 2025: „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“

Wer ist das? Die Leopoldina ist eine vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanzierte Gelehrtengesellschaft, die Politik und Öffentlichkeit beraten will.

Was ist die Position? „Strategien, die vorrangig auf Altersbeschränkungen setzen, greifen zu kurz“, schreiben die Forschenden. Dennoch empfehlen sie 13 Jahre als verbindliches Mindestalter für Social-Media-Accounts, pochen jedoch auf weitere Maßnahmen je nach Alter. Zudem kritisieren die Forschenden das „Prinzip der Aufmerksamkeitsökonomie“, also das Geschäftsmodell vieler populärer Plattformen. Das fördere „technologische Strategien zur Maximierung der Nutzerbindung“ und schaffe „gezielt suchtfördernde Strukturen“.


ÖAW: „Gefahr, dass das Ziel nicht erreicht wird“

Februar 2026: „Alterssperren auf Social-Media: Technische Grenzen und Möglichkeiten“

Wer ist das? Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist eine 1847 gegründete Gelehrtengesellschaft aus Wien.

Was ist die Position? Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW hat untersucht, wie sich ein Social-Media-Verbot durchsetzen ließe. Demnach könne Altersfeststellung im Internet „grundsätzlich Sinn machen“, es brauche aber eine breite gesellschaftliche Debatte. Weiter warnt die Studie vor der Gefahr, „dass trotz weitreichender Einschnitte für alle Internetnutzer:innen das Ziel, nämlich das eines besseren Schutzes von Minderjährigen, nicht erreicht wird“.


EDRi: Hürden werden umgangen

November 2025, „Why age verification misses the mark and puts everyone at risk“

Wer ist das? European Digital Rights (EDRi) ist der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte.

Was ist die Position? EDRi lehnt Social-Media-Verbote ab. Stattdessen plädiert der Verband dafür, die Ursachen für Gefahren im Netz zu bekämpfen. „Kinder brauchen und verdienen Online-Räume, in denen sie andere treffen können, Trost und Sicherheit finden, Ideen erproben und austauschen, Beziehungen aufbauen, lernen und spielen.“ Es sei sehr wahrscheinlich, dass junge Menschen Hürden umgehen.


Superrr: „Verbot ist Kurzschlussreaktion“

Februar 2025: „Nicht sehen, nicht sprechen, nicht hören“

Wer ist das? Superrr ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für feministische Digital- und Technologiepolitik einsetzt.

Was ist die Position? „Ein Verbot ist eine Kurzschlussreaktion, die eine Auseinandersetzung mit den wirklichen Problemen verweigert“, hält Superrr fest. Wenn auf einer Straße viel Verkehr sei, laute die Lösung auch nicht, Kinder zu Hause einzuschließen. „Viel von dem, was als schädlich für Kinder beschrieben wird, schadet uns allen.“ Deshalb stellt Superrr die Frage nach einer digitalen Welt ,“die nicht nur aus uns und unserer Zeit Gewinn schlagen möchte“.


GMK: Verbot „greift langfristig zu kurz“

Dezember 2024: „Zum australischen Social-Media-Verbot aus medienpädagogischer Sicht“

Wer ist das? Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur engagiert sich seit 1984 sich für Medienpädagogik und Medienkompetenz.

Was ist die Position? Ein Social-Media-Verbot könne kurzfristig attraktiv erscheinen, „greift jedoch langfristig zu kurz“, schreibt die GMK. Es würde weder die Bedürfnisse noch die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigen. Stattdessen brauche es unter anderem Hilfestellungen für Familien und Regulierung von Plattformen.


Stiftung Bildung: „Verbot schwächt Rechte junger Menschen“

Januar 2026: „Kinderrechte wahren, Medienkompetenz stärken, Teilhabe ermöglichen“

Wer ist das? Die Stiftung Bildung ist eine gemeinnützige Spendenorganisation, die sich für gute Bildung in Deutschland engagiert.

Was ist die Position? Die Stiftung spricht sich klar gegen ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild aus. „Ein solches Verbot wird den komplexen Realitäten digitaler Lebenswelten nicht gerecht und schwächt langfristig die Rechte, die Resilienz und das Vertrauen junger Menschen“, schreibt die Organisation. Stattdessen brauche es einen Ansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe verbinde.


Arbeiterwohlfahrt: „weder zielführend noch angemessen“

Januar 2026: „Gegen ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre“

Wer ist das? Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) engagiert sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft.

Was ist die Position? Die AWO lehnt ein generelles Social-Media-Verbot bis 16 Jahre ab und zweifelt, ob es rechtlich und technisch durchsetzbar wäre. Mit Blick auf betroffene Jugendliche sei das Verbot „weder zielführend noch angemessen“. Es gehe an der Alltagsrealität der meisten jungen Menschen vorbei und schränke Teilhabe ein. Stattdessen brauche es unter anderem Medienbildung und Sozialarbeit; außerdem müssten Plattformen ihre Angebote jugendgerecht gestalten.


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Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen: Die Rückkehr zur Registrierung

Von: Anna Biselli

Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert.

Menschenmenge von hinten fotografiert, drei Personen sind mit einem roten Kreis markiert.
Stigmatisierung führt zu Ausgrenzung und Diskriminierung – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com davide ragusa, Bearbeitung: netzpolitik.org

In einem Scheidungsverfahren streiten sich zwei Ehepartner um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die Frau sagt, ihr Mann sei psychisch krank und meldet das ans Gesundheitsamt. Das spricht mit dem Mann und attestiert ihm „psychotisches Verhalten mit paranoider Symptomatik“. Als später gemeinsame Bekannte des bisherigen Ehepaars anonyme Briefe erhalten, verdächtigen sie den Mann und zeigen ihn bei der Polizei an. Im Hintergrund erkundigt sich die Staatsanwaltschaft beim Gesundheitsamt über ihn und kommt zum Ergebnis, dass der Angezeigte wohl schuldunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Das meldet sie an das Bundeszentralregister – eine Datei, die vor allem Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, aber auch zu Verfahrenseinstellungen wegen Schuldunfähigkeit enthält. Von all dem bekommt der Mann nichts mit.

Als er, der ausländischer Staatsbürger ist, später in Deutschland eine berufliche Zulassung als Arzt beantragt, wird diese abgelehnt. Weil er psychisch krank sei.

Das ist kein theoretisches Szenario, sondern die Geschichte eines Menschen, der im Jahr 1987 Probleme bekam, weil Daten zu einer angeblichen psychischen Erkrankung in einer staatlichen Datensammlung gespeichert waren. Der Fall zeigt eindrücklich, welche Probleme derartige Eintragungen in Register schon vor fast 40 Jahren verursacht haben. Und er lehrt uns, dass es bereits seit vielen Jahren politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen über die behördliche Erfassung von Menschen gibt, die als psychisch erkrankt gelten. Die Diskussion reicht weit zurück bis in die 1970er-Jahre. Doch der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, was damals anders war, und wirft die Frage auf, warum wir heute die Lehren aus dieser Geschichte vergessen zu haben scheinen.

An Fahrt gewann die gegenwärtige Diskussion mit der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vor etwa einem Jahr, im Dezember 2024. „Ich meine, wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“, sagte Linnemann im Interview mit dem Deutschlandfunk. „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“

Auf der Suche nach einer Erklärung

Linnemanns Forderung nach einer staatlichen Datensammlung vorausgegangen war ein Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Menschen starben und mehr als 300 weitere verletzt wurden. Der Täter in Magdeburg war nicht die einzige Person, die in jüngster Vergangenheit Gewalttaten verübt hat und bei der schnell über eine psychische Erkrankung spekuliert und berichtet wurde. Die Taten sind uns unter den Namen der Orte bekannt, an denen sie passierten: Magdeburg, Mannheim, Aschaffenburg, Hamburg sind vier davon.

Im Anschluss suchten viele nach Erklärungen und nach Wegen, solche schrecklichen Ereignisse zu verhindern. Linnemann und andere aber richteten erheblichen Schaden an, indem sie psychische Erkrankungen und Gewalt in einen bis zur Unkenntlichkeit entstellten Zusammenhang setzten. Denn klar ist: Erfasst hätte den Täter Taleb A. ein Register für Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen nicht. Denn obwohl sich schnell nach der Tat wegen seiner Äußerungen auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen Kontaktversuchen zu verschiedenen Behörden Mutmaßungen zu seiner psychischen Verfassung verbreiteten: Eine psychiatrische Diagnose lag bei A., der selbst als Psychiater gearbeitet hatte, offenbar nicht vor. Bei verschiedenen Behörden war er dennoch aufgefallen, es hatte Gefährderansprachen gegeben, A. war wegen der Androhung von Straftaten verurteilt worden. Im „Raster“, wie Linnemann es nannte, war A. also offenbar längst gewesen. Verhindern konnte das seine Tat damals nicht.

Die ursprünglich von Linnemann verbreitete Registeridee schien nach einem Aufschrei von Psychiatrieerfahrenen und medizinischen Fachleuten aber zunächst vom Tisch. Fast wie bei der vorangegangenen Registerdiskussion aus dem Jahr 2018 in Bayern, als die CSU-Landesregierung das dortige Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz reformierte. Ursprünglich sollte in diesem Zug eine sogenannte Unterbringungsdatei eingeführt werden.

Porträtfoto von Brigitte Richter
Brigitte Richter engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen mit psychischen Belastungen. - Alle Rechte vorbehalten privat

„Wir sind da komplett an die Decke gegangen“, erzählt Brigitte Richter heute im Rückblick. „Die wollten ein Register einführen, in dem Zwangseinweisungen eingetragen sind, auf die Behörden wie die Polizei dann fünf Jahre lang hätten zugreifen können.“ Als Ziel dieser Zwangseinweisungen schrieb die Landesregierung ins Gesetz: „Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr.“ Erst danach, als „weiteres Ziel“, stand die Besserung des Zustandes der Eingewiesenen.

„Die Grundidee ist noch nicht überwunden“

Richter, die heute 76 Jahre alt ist, hat selbst seit mehr als einem halben Jahrhundert Psychiatrieerfahrungen gemacht. Seit vielen Jahren engagiert sie sich unter anderem im Verein Pandora für die Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Problemen und seelischen Belastungen. Sie stellt sich hartnäckig Missständen entgegen. „Druck erzeugt Gegendruck“, nennt Richter das. Bei der Reform des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor acht Jahren hat das nach vielfältigen Protesten offenbar geklappt. Die Paragrafen zur „Unterbringungsdatei“ wurden aus dem Entwurf gestrichen. „Man muss deutlich sein und protestieren, aber konstruktiv bleiben“, rät Richter und fügt lachend hinzu: „Das nennt man dann, glaube ich, Diplomatie.“

Auch heute scheint die Forderung nach einem Register wieder vom Tisch – zumindest das Wort taucht in der öffentlichen Debatte nur noch selten auf. Doch etwas ist anders als damals in Bayern. „Es ist gut, dass niemand mehr von Registern spricht“, sagt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen und deren Obfrau im Gesundheitsausschuss. Man habe eine Sensibilität dafür entwickelt, dass Register etwas Schädliches wären. „Aber die Grundidee hinter den Registern“, schränkt Kappert-Gonther den Optimismus ein, „die ist leider noch nicht überwunden“.

Während Politiker:innen also mittlerweile den Register-Begriff meiden, suchen sie nach anderen Wegen, um Daten über psychisch erkrankte Menschen für Behörden zugänglich zu machen. Die Konferenz der Gesundheitsminister:innen hat im vergangenen Sommer beschlossen, dass rechtliche Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten geprüft werden sollen, etwa um Gesundheitsdaten und Erkenntnisse der Gefahrenabwehrbehörden auszutauschen. Auch die Innenministerkonferenz berät zu dem Thema, das Schlagwort dafür heißt „integriertes Risikomanagement“. Dabei gehe es darum, „dass den Sicherheitsbehörden die für sie relevanten Informationen der Gesundheitsbehörden“ zugänglich gemacht werden, heißt es in einem Beschluss aus dem Juni 2025. Es müsse bei relevanten Hinweisen eine „gemeinsame Risikobewertung“ erfolgen.

Länder, die Tatsachen schaffen

Während eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ weiter an dem Thema arbeitet, schaffen einige Länder beim Datenaustausch bereits Tatsachen. Es lassen sich dabei zwei Grundrichtungen beobachten.

Hessen beispielsweise verabschiedete im vergangenen Dezember ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das verpflichtet Ärzt:innen, entlassene Patient:innen an die Polizei zu melden, wenn diese zuvor wegen befürchteter Fremdgefährdung zwangseingewiesen worden waren und sie „in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung“ wieder zu einer Gefahr werden könnten. Niedersachsen schlägt einen ähnlichen Weg ein, das entsprechende Gesetz wird bald im Landtag debattiert.

Hamburg hingegen setzt statt verpflichtender Meldung und Datenaustausch vor allem auf anlassbezogenes Handeln. Grundgedanke im Modell der Hansestadt ist, dass die Innen-, Sozial- und Justizbehörden jeweils eine Fallkonferenz einleiten können, um über mögliche Hilfen und Konsequenzen für eine Person zu beraten. Und zwar immer dann, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen, der ihre eigenen Kompetenzen und Kapazitäten überschreitet. Eine Mitarbeitende der Hamburgischen Sozialbehörde berichtete auf einem Kongress für Psychiatrie und Psychotherapie im November 2025 davon, dass so seit Start des Systems im August 2025 über insgesamt drei Personen gesprochen worden sei.

All diese Regelungen gelten jedoch allein im einzelnen Bundesland. Daher hat Niedersachsen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der die Länderkammer am 30. Januar zustimmte. „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch“ lautet der Titel der Entschließung. Der Bundesrat fordert darin von der Bundesregierung, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ sollen bundesweit besser vernetzt werden, „um Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen“.

Die Entschließung ähnelt dem Tenor der Innenministerkonferenz, auch wenn für den niedersächsischen Vorstoß insbesondere das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes zuständig war.

Neben dem Datenaustausch fordert der Bundesrat eine bessere „medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“. Auch der niedersächsische Gesetzentwurf spart das Thema Hilfe nicht aus und will erreichen, dass etwa sozialpsychiatrische Dienste rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Selbst den Namen des Gesetzes passte die Landesregierung nach einer Verbändeanhörung an: „Die Terminologie wurde – in Einklang mit vergleichbaren Gesetzen der anderen Bundesländer – zu NPsychKHG geändert. H steht für Hilfen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ein Gesundheitsthema wird zum Sicherheitsproblem gemacht

Doch das kann nicht verbergen, dass es im Mittelpunkt der Entwürfe um etwas anderes geht: um „Gefahrenabwehr“. Und so wird die Frage nach psychischer Verfassung sowohl in Gesetzen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr von einem Gesundheits- zu einem Sicherheitsthema gemacht.

Porträt von Georg Schomerus
Georg Schomerus forscht zu Stigmata. - Alle Rechte vorbehalten Stefan Straube, Universitätsklinikum Leipzig

„Das ist mittlerweile eine ganz andere Diskussion als damals 2018 zu dem Gesetz in Bayern“, sagt Prof. Dr. Georg Schomerus zu den Register- und Datenspeicherungsdiskussionen der letzten Monate. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Leipzig erforscht seit vielen Jahren die Einstellung in der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen. Eine der Ursachen für die Diskussionsverschiebung sieht er darin, dass sich „die politische Landschaft“ verändert habe. Der rechte Rand erstarke, autoritäre Werte seien wieder in Mode, Gesetzgebung und Gesellschaft formten sich gegenseitig. „Die gesellschaftliche Stimmung treibt die Gesetzgebung“, so Schomerus. „Gleichzeitig schafft die Gesetzgebung Realitäten, die dann Normalität werden und die Stimmung beeinflussen.“

Diese Entwicklung betrachtet auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen mit Sorge. Als Ärztin sei sie in Zeiten der Psychiatriereform-Bewegung sozialisiert worden, erzählt die Parlamentarierin, die sich auch als Vorsitzende des Vereins „Aktion Psychische Kranke“ engagiert. „Viele Jahre lang hat sich der Diskurs um psychische Erkrankungen langsam, aber stetig geöffnet und vermenschlicht“, sagt sie. Es sei gesellschaftlicher Konsens gewesen, so Kappert-Gonther, dass man Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht wegsperren sollte.

50 Jahre nach einem Meilenstein der Psychiatriereform

Dass sich diese Überzeugung durchsetzte, daran hatte die Psychiatrie-Enquete aus den 1970er-Jahren einen wichtigen Anteil. Sie gilt bis heute als Meilenstein der Psychiatrie-Entwicklung in der Nachkriegsgeschichte. Während die Nationalsozialisten an der Macht waren, haben sie systematisch Menschen vernichtet, die als psychisch krank galten. Sie ermordeten sie, viele kamen durch Medikamente und Hunger zu Tode. Hunderttausende wurden zwangssterilisiert. Doch nach den Verbrechen der Nazi-Zeit brauchte es noch lange, bis die Psychiatrie sich grundlegend reformierte.

„In den Chefetagen saßen dieselben Männer wie zuvor – Männer, die Teil eines menschenverachtenden Systems gewesen waren“, sagte Kappert-Gonther in einer Rede, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 50 Jahre nach dem Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete. „Der Geist des Sozialdarwinismus lebte fort.“ Psychiater, die im Nationalsozialismus Täter waren, wurden noch im Nachkriegsdeutschland der 60er als Sachverständige in den Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung berufen und rechtfertigen dort ihre Taten, sodass etwa Zwangssterilisierte keine Entschädigungszahlungen bekamen.

1971 setzte die Bundesregierung dann im Auftrag des Bundestages eine Sachverständigen-Kommission ein, die Psychiatrie-Enquete. Sie sollte Vorschläge für eine Reform der psychiatrischen Versorgung in Deutschland erarbeiten. Die Zustände in den Kliniken waren bis dahin vielerorts menschenunwürdig. Im Mittelpunkt standen nicht Therapieangebote, sondern Verwahrung. Patient:innen verbrachten oftmals viele Jahre von jeglicher sozialer Teilhabe ausgeschlossen in überfüllten Groß-Anstalten, einer Bettenburg gleich. Fast die Hälfte aller Patient:innen in psychiatrischen Kliniken war dort 1973 mehr als fünf Jahre in Behandlung, fast ein Drittel länger als zehn. Es fehlte an Pflege, Sozialarbeiter:innen und psychologischen Fachkräften. So sollte es nicht weitergehen.

Die Enquete-Kommission legte 1975 ihren Abschlussbericht vor. Im Mittelpunkt stand ein Wandel – von der ewigen Hospitalisierung und Aufbewahrung fernab der Mehrheitsgesellschaft hin zu einer ambulanten und gemeindenahen Versorgung. Von den geschlossenen Unterbringungen in Großanstalten zu kleinen und offenen Stationen. Körperlich und psychisch Kranke sollten gleichgestellt sein.

Datenschutz für die Psyche

Weniger bekannt, aber ebenso deutlich waren die Äußerungen derselben Enquete-Kommission zum Umgang mit Daten über psychisch erkrankte Personen. In ihrem Abschlussbericht fordern die Sachverständigen „ausreichende Sicherungen gegen eine unbefugte Verwertung personenbezogener Daten“ und schreiben: „Das Datenschutzbedürfnis des psychisch Kranken und Behinderten ist gegenüber dem somatisch Kranken differenzierter und weiterreichend.“ Das begründen sie etwa mit dem großen Personenkreis, der in die oft „langfristige Behandlung und Rehabilitation“ involviert ist. Dadurch würden viele zu „Geheimnisträgern“, aber: „Die Möglichkeit des unbegrenzten Zugriffs aller dieser ‚Geheimnisträger‘ zu allen Daten des Kranken dürfte wohl kaum zu verantworten sein.“

Die Kritik der Psychiatrie-Enquete richtet sich auch gegen Vorschriften zum Bundeszentralregister. Also gegen jene Datensammlung, die für den Mann vom Anfang dieses Textes in den 80er-Jahren zum Problem wurde.

Ursprünglich standen in diesem Bundeszentralregister noch mehr Daten als heute, die einen Hinweis auf die psychische Verfassung einer Person geben. Laut der ersten Fassung, die 1971 Gesetz wurde, waren auch Zwangsunterbringungen Teil des Registers. Ebenso sollte dort vermerkt werden, wenn „jemand auf Grund landesrechtlicher Vorschriften wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht in eine geschlossene Anstalt endgültig eingewiesen wird“. Das Bundeszentralregister wurde damals neu errichtet. Es sollte die vielen einzelnen Strafregister der Bundesrepublik zusammenführen, die zuvor über verschiedene Staatsanwaltschaften verstreut waren. Im Kapitel „Registrierung psychisch Kranker“ des Enquete-Abschlussberichts schreiben die Sachverständigen:

Um so überraschender ist es, daß das BZRG [Bundeszentralregistergesetz], bei aller Liberalität im übrigen, jedenfalls in einem wesentlichen Punkt ein zentrales Problem des Gesamtkomplexes, nämlich die Gleichstellung von psychisch Kranken mit anderen Kranken, die heute weitgehend anerkannt und in zahlreichen Gesetzen oder Gesetzentwürfen ausdrücklich verankert ist, gründlich verkannte oder doch mißachtete.

Kein Grund für einen Registereintrag

Eine solche Registrierpflicht für psychisch Kranke, die nach Landesrecht zwangsuntergebracht sind, könne nicht hingenommen werden. Sie nehmen an, dass „ein gesetzgeberischer Irrtum hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen vorliegt, die das Bedürfnis für die Registrierung begründen sollen“. Eine pauschale Registrierung brauche es nicht, denn, so schreibt die Enquete:

Die meisten Zwangseingewiesenen sind keineswegs gefährlicher als die 80 oder 90 Prozent anderer Krankenhauspatienten oder als zahllose Bürger, die in Freiheit leben.

Schon Anfang der 70er-Jahre schrieb der Psychiater und Psychiatriehistoriker Klaus Dörner, der als einer der Wegbereiter der Psychiatriebewegung gilt, zu den Protesten gegen das Bundeszentralregistergesetz von 1971, dass man „feststellen wird, daß solange keine fortschrittlich veränderten Gesetze zustandegebracht werden, so lange die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse nicht fortschrittlich verändert sind.“ Und er schließt mit einem Satz, der heute, rund fünfzig Jahre später, an Gültigkeit nicht verloren hat: „Und was Fortschritt ist, ist wenigstens in diesem Fall klar.“

Wir sehen hier, dass es bereits damals eine Auseinandersetzung mit der vermeintlichen Gefährlichkeit von Personen gab, die als psychisch krank eingestuft wurden. Dass man schon damals davon ausging, dass ein einfacher Zusammenhang weder existiert noch hilfreich ist.

Mit dem Abschlussbericht der Sachverständigen der Psychiatrie-Enquete bekam diese Haltung noch mehr Gewicht. Und 1976, ein Jahr nach der Kritik im Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete, strich die Bundesregierung dann den Paragrafen, der Einweisungen nach Landesrecht in die Datensammlung holte – ersatzlos. Dem Arzt vom Anfang indes half das ein Jahrzehnt später nicht, denn die Schuldunfähigkeitsvermerke blieben und sind weiter ein Teil des Bundeszentralregisters.

Wie der Fall des Arztes letztlich ausgegangen ist und ob er am Ende doch noch eine Approbation bekam, lässt sich heute nicht mehr ohne weiteres rekonstruieren. Was sich aber nachvollziehen lässt, ist die Entrüstung, die auf die Veröffentlichung der Vorfälle folgte. Zahlreiche Medien, von der taz bis zur Offenbach-Post, berichteten kritisch über die Datenspeicherung, die ohne das Wissen des Betroffenen erfolgt war. Die Reaktionen zeigen, dass es zwölf Jahre nach dem Enquete-Abschlussbericht eine hohe Sensibilität gegenüber der Erfassung vermeintlich psychisch Erkrankter gab.

Nur wenige dieser Zeitzeugnisse sind digital verfügbar. Doch sie sind im Rahmen einer Präsenzbibliothek im „Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie“ zugänglich, wo engagierte Menschen ehrenamtlich Literatur, Dokumente und Medien über die Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland sammeln und archivieren.

Der Justizminister hört zu

In dem Archiv lässt sich nachvollziehen, wie die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) sich des Themas annahm. Seit den 1970er-Jahren bis heute setzt sich die DGSP für eine personen- und bedürfniszentrierte soziale psychiatrische Versorgung ein. Sie versuchte damals herauszufinden, wie viele Personen von einer ähnlichen Speicherung betroffen sind, und wandte sich dafür an den Generalbundesanwalt, der für das Bundeszentralregister zuständig war.

Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass im Bundeszentralregister 72.110 Personen eingetragen seien, bei denen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt hatte. Bei 1.901 Personen sei ein Eintrag nach einer Einstellung vor Gericht erfolgt.

Die DGSP kritisierte das und vermutete, dass für viele der Eintragungen lediglich die Einschätzung eines Gesundheitsamtes maßgeblich gewesen sei, ohne dass ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten vorliege.

„Es ist einfach unerträglich, dass im Bundeszentralregister ein Leben lang das Etikett ’schuldunfähig‘ gespeichert wird – und der Betroffene weiß nicht einmal etwas davon“, sagte damals DGSP-Sprecher Josef Schädle. Das sei ein „unverantwortlicher Schlag“ gegen Rehabilitationsbemühungen für psychisch erkrankte Menschen.

Auch an den damaligen Justizminister Hans Engelhard von der FDP wandte sich die DGSP. Der verteidigte zwar die Speicherung und verwies in einem Antwortschreiben an die DGSP darauf, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte laufend Kontrollen zum Register durchführe. Dabei habe er „ein erfreulich hohes Niveau des Datenschutzes“ beim Generalbundesanwalt festgestellt. Gleichzeitig verspricht der Justizminister aber, das Problem der Benachrichtigungen in eine angestrebte Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes aufzunehmen.

Heute sind diese Benachrichtigungen im Bundeszentralregistergesetz fest vorgeschrieben. Auch die Hürden für einen Eintrag zur Schuldunfähigkeit sind gestiegen und setzen mittlerweile ein medizinisches Sachverständigengutachten voraus.

Entmündigung im Melderegister

Rund zehn Jahre vor der Diskussion über Schuldunfähigkeitseinträge wurde bereits über ein anderes Register diskutiert, in dem ursprünglich jede Menge sensible Daten landen sollten. In einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 1977 war geplant, bestimmte Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern im Melderegister zu speichern, genau wie Informationen über „Pflegschaft“, „vorläufige Vormundschaft“ und „Entmündigung“. Das führte zu Protesten, die Schwäbische Zeitung titelte: „Das neue Bundesmeldegesetz diskriminiert psychisch Kranke auf unerträgliche Weise“.

Neben Daten über Einweisungen und Vormundschaften sollten laut dem damaligen Entwurf des FDP-Innenministers Werner Maihofer Dutzende weitere private Informationen im Melderegister gespeichert werden, darunter Scheidungsgründe und Lohnsteuerinformationen. „Gläserner Mensch“ titelte der Spiegel dazu im Februar 1978 und vergleicht es mit den „Orwellschen Schreckensvisionen von 1984“, die Angst vor einem Personenkennzeichen ging um.

Das Maihofersche Meldegesetz war eine Reaktion auf die Versuche, mit Anschlägen und Entführungen durch die Rote Armee Fraktion umzugehen. Die Eintragungen über Unterbringungen und Entmündigungen dienten jedoch einem anderen Zweck: Die betroffenen Personen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen und sollten dementsprechend etwa beim Versand von Wahlbenachrichtigungen erkannt werden. Der Ausschluss von Wahlen ist diskriminierend, weil er von politischer Teilhabe ausschließt, und endete für betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Menschen erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019.

Die geplante Aufnahme von Unterbringungen und anderem in das Melderegister alarmierte in den 70ern die Saarländische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. „Durch die Nähe der stationären Behandlung zu amtlichen Bereich, zur staatlichen Kontrolle, entstehen Angst und wieder mehr Vorurteile gegen die psychiatrische Behandlung“, schreibt sie April 1978 in einer öffentlichen Stellungnahme. Das habe zur Folge, dass „die Patienten sich von Nicht-Fachleuten behandeln lassen oder zu spät in Behandlung kommen“.

Die Kritik von vor 50 Jahren bleibt aktuell

Der saarländische Verband weist auch darauf hin, dass dies die Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken, die noch von der Enquete als zentrale Forderung formuliert worden war, „gesetzlich verhindert“: „Vorurteile gegenüber dieser Gruppe, die sowohl krankmachend als auch krankheitserhaltend wirken, werden deshalb leichter aufgebaut und verstärkt.“ Die DGSP veröffentlichte ebenfalls eine Stellungnahme und warnte davor, dass durch die Registrierung das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen „erschüttert“ werde: „Die Chancen der Rehabilitation verschlechtern sich, denn außerhalb des Krankenhauses bleibt die Tatsache behördlich feststellbarer psychischer Auffälligkeit.“

Die Bundesregierung zog Maihofers Vorschlag zurück, kurz darauf legte der sein Amt als Innenminister nieder – jedoch vor allem wegen des polizeilichen Fahndungsversagens bei der Entführung von Hanns Martin Schleyer durch die RAF, der letztlich ermordet wurde. Maihofers Parteikollege und Nachfolger, der Bürgerrechtler Gerhart Baum, ging einen anderen Weg, nachdem er seine Meinung aus seiner Zeit als parlamentarischer Staatssekretär geändert hatte. In Baums Amtszeit trat 1980 erstmals ein Melderechtsrahmengesetz in Kraft, ohne jegliche Speicherung von Betreuungen oder Einweisungen.

Die Kritik der Fachleute von damals ähnelt derjenigen an den heutigen Plänen zu Registern, Datenspeicherung und -austausch. Doch damals, so wirkt es rückwirkend betrachtet, haben die verantwortlichen Politiker:innen auf Mahnungen von Fachleuten gehört. Neue Gesetze, um Daten über Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose in Behörden zu sammeln und zusammenzuführen, waren in den darauffolgenden Jahrzehnten keine ernstgenommene Forderung mehr.

Ein gesellschaftlicher Konsens bröckelt

Die Gleichstellung von körperlich und psychisch Erkrankten und der Abbau von Stigmatisierung waren nach der Enquete in den 70ern ein gemeinsames Ziel, wenngleich es bis heute nicht vollständig erreicht worden ist. Menschenrechtliche Kritik an der Psychiatrie bleibt zahlreich: zu viel Zwang, zu wenig Autonomie sind häufige Vorwürfe.

Porträt von Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther ist Bundestagsabgeordnete und Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. - CC-BY-SA 4.0 Rafael P. D. Suppmann

Dennoch: „Es hat viele Jahrzehnte diesen gesellschaftlichen Konsens gegeben, dass man mehr Teilhabe und weniger Stigmatisierung wollte“, sagt Kappert-Gonther, die selbst an Reformen in Kliniken mitgearbeitet hatte.

Doch heute, so Kappert-Gonther, erlebe man einen Backlash. Das gesellschaftliche Klima bewege sich in Richtung „Us and them, wir und die“, Menschen distanzieren sich von denen, die sie als „anders“ wahrnehmen. Es fällt ihr nicht schwer, jede Menge Ereignisse aufzuzählen, die das befeuern: „Es kam die Corona-Pandemie, dazu die Klimakrise, Kriege und eine zunehmende Faschisierung“, deren vorläufigen Höhepunkt sie im Agieren von Donald Trump sieht. All das bringe auch eine zunehmende Aggressivität mit sich, die sich etwa in einer steigenden Anzahl registrierter Gewalttaten widerzuspiegeln scheint.

„Psychische Erkrankungen werden heute schneller mit Kriminalität in Verbindung gebracht“, sagt die Abgeordnete. Das sei aber nicht alles: „Gewalt und Kriminalität werden psychopathologisiert.“ Damit meint Kappert-Gonther, dass gesellschaftliche Problemlagen wie zunehmende Aggressivität vorrangig mit psychischen Problemen begründet und andere Ursachen dabei ausgeblendet würden. „Dabei gibt es keine Erkrankung, die direkt zur Kriminalität führt.“

Gegen Aggressivität hilft keine Psychiatrie allein

Tatsächlich geht von psychisch Erkrankten in der Regel kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen ohne eine entsprechende Diagnose. Und wenn eine psychisch erkrankte Person eine Gewalttat begeht, besteht längst nicht in jedem Fall ein Zusammenhang. Menschen mit psychischen Erkrankungen begehen Straftaten in den meisten Fällen nicht ursächlich, weil sie erkrankt sind.

Untersuchungen zeigen allerdings auch: Bestimmte Faktoren können zu einer höheren Gewaltneigung führen, etwa wenn eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen steht. Oder wenn Menschen Psychosen erleben, insbesondere wenn sie keinen Zugang zu angemessener Behandlung haben. Zu diesen Faktoren kommen jedoch viele weitere Risikoindikatoren hinzu, die zunächst nichts mit einer psychiatrischen Diagnose zu tun haben, etwa soziale Isolation, männliches Geschlecht oder Wohnungslosigkeit. Für Kappert-Gonther bedeutet das: „Wir können das Gewaltproblem in der Gesellschaft nicht innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems lösen.“ Sie fordert eine „seelenfreundliche Politik“, die das angeht, was Menschen belastet – von der Klimakrise bis zur Wohnungsnot.

Der Psychiater Schomerus kritisiert ebenfalls, wie sich die Diskussion um psychische Erkrankungen verschiebt. Er sagt aber gleichzeitig: „Es sollte kein Tabu geben, über Gewalt im Zusammenhang mit psychischer Krankheit zu sprechen. Man muss das sogar tun, es dann aber auch einordnen.“ Dies schließe ein, auch auf alle andere Umstände hinzuweisen, die Gewalt begünstigen können, und keine schnelle monokausale Zuweisung vorzunehmen.

„Wenn man wohnungslos ist, hat man weniger Zugang zu medizinischer Unterstützung und hält sich fast rund um die Uhr im öffentlichen Raum auf“, führt Schomerus ein Beispiel an. „Wenn man dann zusätzlich eine schwere psychische Krankheit hat, steigt natürlich die Gefahr für Zwischenfälle, wie dass man mit jemandem aneinandergerät oder dass es zu Konflikten kommt. In einem anderen Kontext wäre das aber gar nicht passiert.“

Das Stigma wächst wieder

Um eine zielführende Diskussion über Gewalt und ihre Ursachen zu führen, müsse man also herausfinden, wo die Probleme lagen, die zu einer Eskalation geführt haben, sei es bei einer Behandlung oder sozialen Rahmenbedingungen. „Es ist nicht hilfreich, sich nur auf einen dieser Faktoren wie psychische Erkrankungen zu fokussieren und so zu tun, als würde der allein ein Gewaltrisiko erklären“, sagt Schomerus. „Es ist aber genauso wenig sinnvoll, bestimmte Faktoren auszublenden.“

Neben seiner Tätigkeit als Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie hat sich Schomerus der Stigmaforschung gewidmet. In Langzeitstudien untersucht er gemeinsam mit Kolleg:innen die Haltung der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen seit den 1990er-Jahren. „Wir sehen, dass es Krankheitsbilder gibt, die uns näherrücken und über die auch gesprochen werden kann“, sagt der Forscher. Beispiele dafür seien Depressivität, Ängstlichkeit oder Aufmerksamkeitsstörungen. „Diese Dinge haben in unserer Zeit mittlerweile einen Platz, man kann darüber besser reden als noch vor zwanzig Jahren. Das Stigma ist zwar nicht verschwunden, aber es hat nachgelassen.“

Größer wird die Ausgrenzung jedoch insbesondere bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie einer Schizophrenie. „Das beobachten wir besonders bei Krankheiten, die das Umfeld herausfordern, weil sie unerklärlich sind oder bedrohlich erscheinen“, sagt Schomerus. „Wir können feststellen, dass das Bedürfnis nach Distanz zu Menschen mit diesen Krankheiten zunimmt.“ Das heißt: Menschen lehnen es in den vergangenen dreißig Jahren stärker ab, etwa mit einer an Schizophrenie erkrankten Person zusammenzuarbeiten oder sie Freund:innen vorzustellen.

„Die Angst wird man nicht abschaffen können“

Diese Distanzierung zeige sich auch darin, wie und wie häufig über entsprechende Krankheiten geschrieben wird. Über Schizophrenie werde generell deutlich weniger berichtet als über etwa Depressionen. Gleichzeitig habe aber die Berichterstattung über negative Stereotype zugenommen. So werde immer häufiger über Zusammenhänge von Schizophrenie und Gewalttätigkeit geschrieben statt über die Teilhabe von Menschen mit dieser Diagnose. Um der zunehmenden Ausgrenzung entgegenzutreten, helfe es, betroffene Personen sichtbar zu machen, glaubt Schomerus. „Wir dürfen nicht über die Leute sprechen, sondern müssen mit ihnen reden.“ Ihm ist es wichtig, dass psychische Krankheiten nicht nur in akuten Extremsituationen dargestellt werden, sondern auch in Zusammenhang mit Teilhabe oder überwundenen Krisen.

„Die Angst der Menschen wird man nicht abschaffen können“, sagt Brigitte Richter. „Menschen mit Psychosen machen eben Dinge, die andere nicht begreifen. Sie verhalten sich für Außenstehende ziemlich komisch.“ Dass das Menschen teilweise erschreckt, verwundert sie nicht. „Es ist nun mal schwer zu erklären, dass da jemand in einer vollen Bahn die Notbremse zieht, weil er wähnt, dass der Waggon voller Vampire ist.“ Dass ein solches Verhalten Menschen irritieren kann, erlebt sie ebenso bei sich, wenn sie mit Personen in akuten Phasen zu tun hat. Auch wenn sie, wie sie erzählt, selbst „mindestens acht Mal psychotisch“ war.

Krisen seien aber in der Regel nicht der Dauerzustand, betont Richter. Und man merkt ihr an, dass sie von der immer wiederkehrenden Diskussion über Gewalt und vermeintliche Gefährlichkeit in der langen Zeit ihres Engagements eigentlich genug hat. „Wenn wir immer nur über psychische Erkrankungen und Gewalt reden, bleibt das hängen“, sagt sie. „Selbst wenn wir sagen, dass psychische Erkrankungen und Gewalt erst mal nichts miteinander zu tun haben. Was dann im Kopf bleibt, ist der Zusammenhang: Gewalt, psychisch krank, Gewalt, psychisch krank.“ Da bleibe immer was hängen, egal wie sehr man sich um Differenzierung bemüht.

Nicht einfach, aber engagiert bleiben

„Wir sind auch Menschen mit Selbstverantwortung, sogar öfter als dass wir akute Krankheitsphasen haben“, sagt sie. Und trotzdem würden Berichte über Menschen mit Diagnosen oft auf genau diese Zeiten verkürzt. Richter wünscht sich, dass man auch „diese positive Seite betonen würde, dann wäre uns als Betroffenen mehr geholfen“. Sie meint damit, dass Menschen mit psychischen Belastungen ernst genommen und nicht auf ihre Krisen reduziert werden. „Ich wünsche mir, dass wir als Menschen gesehen werden, die eben auch ihre Macken haben. Und gegen manche dieser Macken kann man ja sogar was tun“, sagt Richter.

In einer Klinik war Richter zum ersten Mal im Jahr 1975. Sie bezeichnet sich deshalb auch als „Zeitzeugin“ der Psychiatrie-Enquete. Über viele Jahre hat sie die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung selbst miterlebt und letztlich selbst daran teilgehabt. Sie machte eine Ausbildung zur Ergotherapeutin und arbeitete jahrelang selbst auf psychiatrischen Stationen. Schon lange ging sie im beruflichen Kontext offen mit ihrer eigenen Psychiatrieerfahrung um, obwohl sie das zu Beginn fast den Ausbildungsplatz gekostet hätte. „Ich stehe dazu. Basta. Da bin ich radikal“, sagt Richter heute. „Ich nehme das Stigma an und habe damit auch gute Erfahrungen gemacht.“

Für ihr Engagement bekam Richter im Jahr 2023 sogar das Bundesverdienstkreuz. Ein solches Engagement für Menschen, die in unserer Gesellschaft eine psychische Belastung erleben, wird es weiterhin brauchen – ob als medizinische Fachperson, Psychiatrieerfahrene oder Nachbarin. Gerade weil der Kampf für eine menschenrechtsorientierte Versorgung in den zurückliegenden Jahrzehnten vorangekommen ist, liegt es an allen zu verhindern, dass diese Entwicklung wieder rückwärts läuft.

Bald soll Richter einen Ehrenbrief des Bezirks bekommen, in dem sie lebt. „Sie sind zwar nicht einfach, aber engagiert“, habe der Bezirkstagspräsident zu ihr gesagt, als er ihr die Botschaft überbrachte. Schon in ihren Arbeitszeugnissen habe gestanden, dass sie beharrlich sei, erinnert sich Richter. Für sie ist das ein großes Kompliment und sie verspricht in einem Text für das Infoblatt Psychiatrie: „Ich werde auf jeden Fall nicht einfach, aber engagiert bleiben – so lange ich das noch kann.“


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