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KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

Von: Martin Schwarzbeck

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


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Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner

Von: Martin Schwarzbeck

Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen.

Zwei Menschen umarmen sich, um sie ist ein roter Rahmen gezeichnet, darüber stehen drei rote Ausrufezeichen.
Automatisierte Verhaltenserkennung tut sich schwer damit, Umarmungen von Schlägereien zu unterscheiden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Priscilla Du Preez auf Unsplash

Die Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.

Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.

Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.

„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“

Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“

Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.

Ausschluss des Marktführers

Thüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.

Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.

Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.

Drohnen, die Handys jagen

Auch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.

Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.

Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.


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