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Grundrechte: Wie Polizei und Justiz unsere Meinungsfreiheit einschränken

Von: Gastbeitrag · Ronen Steinke

Noch nie gab es so viele Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen bloßer Worte. Heute gelten etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar erlaubt waren. Dabei sollten wir gerade in der gegenwärtigen Lage mehr Meinungsfreiheit wagen.

Zweii Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch mit Akten.
Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Niedersachsen. – Alle Rechte vorbehalten CBS, 60 Minutes

Ronen Steinke ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung und Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Heute erscheint sein neues Buch Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen im Berlin Verlag. Wir veröffentlichen das Vorwort mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag. Alle Rechte vorbehalten.

Das zentrale Prinzip, auf dem jede Demokratie beruht, die Meinungsfreiheit, entzweit die Demokratien gerade gewaltig. Die USA auf der einen Seite, Europa auf der anderen.

Im Februar 2025 trat auf der Münchner Sicherheitskonferenz der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance in einem Luxushotel auf die Bühne in einem Saal voller europäischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter – und schaltete gleich auf Angriff. Europa würge die Meinungsfreiheit ab, behauptete der Amerikaner, dunkler Anzug, blaue Krawatte, ernster Ton. Die größte Bedrohung für Europa heute komme gar nicht mehr aus Russland oder China, sondern „von innen“. Infolge eines, wie Vance es ausdrückte, „Rückzugs Europas von einigen seiner grundlegenden Werte“. Dann belehrte der US-Vizepräsident seine Zuhörer – und besonders seine deutschen Gastgeber – darüber, dass die „Demokratie auf dem heiligen Prinzip ruht, dass die Stimme der Menschen ein Gewicht hat“.

Mit Blick auf die zahlreichen, immer schärfer werdenden europäischen Gesetze gegen sogenannte Hassrede, also solche Dinge wie die staatlichen „Zensurwünsche“ an die Adresse sozialer Medien wie Facebook oder X, die staatlich verordneten Online-Blocker und -Filter, wie sie vor allem Deutschland in den zurückliegenden zehn Jahren stark forciert hat, formulierte der Gast aus den USA: „Firewalls haben da keinen Platz.“ Das Prinzip der Meinungsfreiheit verlange nämlich eine spezielle Fähigkeit von Regierenden: die Fähigkeit, Kritik zu erdulden. „Entweder man hält dieses Prinzip hoch, oder man hält es nicht hoch.“

Entsetzen und Belustigung

Stille herrschte im Saal, europäische Teilnehmer waren für einen Moment sprachlos, und einige erzählten hinterher, wie sie innerlich geschwankt hätten zwischen Gefühlen des Entsetzens, aber auch der Belustigung. Denn, natürlich: Von Leuten wie J. D. Vance, die in ihrer Heimat kritische Journalisten diffamieren, Universitäten unter Druck setzen und Late-Night-Show-Hosts wegmobben, lässt man sich nicht so gern über demokratische Tugenden belehren. Für deutsche Politiker war es ein Leichtes, darauf hinzuweisen, dass der Amerikaner nicht wirklich gut positioniert sei, um über den Respekt vor abweichenden Meinungen zu dozieren.

Immerhin, gerade hatte die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump und seines Vizes Vance die Nachrichtenagentur Associated Press achtkantig aus dem Weißen Haus geworfen, weil die Journalisten sich die Freiheit genommen hatten, den Golf von Mexiko weiterhin als „Golf von Mexiko“ zu bezeichnen, während die Trump-Regierung lieber kindisch von einem „Golf von Amerika“ sprechen wollte. Gleichzeitig hatte in den USA der Kampf gegen unliebsame Stimmen, auch mit drastischen Mitteln wie der Durchsuchung von Handys und sozialen Netzwerken nach kritischen Äußerungen gegen Amerikas Verbündeten Israel, gerade erst begonnen.

Sprachtabus in Deutschland

Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte? Der US-Vizepräsident ist schließlich nicht der Erste, der in Bezug auf Europa etwas bemerkt hat, auch Linksliberale in den USA blicken gegenwärtig mit zunehmend mulmigen Gefühlen auf das, was sich in Europa und besonders in Deutschland vollzieht. Von außen sieht man Dinge vielleicht manchmal klarer als von innen: Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. Und: In dem Jahrzehnt zwischen 2015 und 2025, in dem die demokratische Kultur sich beiderseits des Atlantiks als äußerst volatil erwiesen hat und die Demokratie in einen Stresstest geraten ist, hat Deutschland sich entschieden, noch einmal deutlich mehr vom selben zu versuchen.

Das heißt, Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. Der Bundestag hat Strafparagrafen erweitert und vermehrt, der Tatbestand der Volksverhetzung ist gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden, der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten ist so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden kann, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Fantasie spielen. Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.

Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben. Wegen reiner Äußerungsdelikte, wie Juristinnen und Juristen sagen. Die Zahlen der Ermittlungen haben sich in diesem Jahrzehnt – je nachdem, welchen Tatbestand man ansieht – teils verdreifacht, vervierfacht, verfünffacht, bei manchen, früher völlig unbekannten Delikten wie der öffentlichen Billigung von Straftaten sogar verhundertfacht, von jährlich knapp 20 auf 2000. Selbst wegen des Uraltdelikts der Blasphemie, „Beschimpfen von Bekenntnissen“, gab es im Jahr 2024 plötzlich 125 Ermittlungen – ein Rekord. Das liegt zum einen sicher daran, dass das Internet nichts vergisst und Äußerungen dort technisch leichter zu dokumentieren sind als im analogen Raum. Zum anderen aber auch daran, dass die Bereitschaft des Staates, auf Worte mit Verboten und Strafen zu reagieren, groß ist wie nie.

Vulnerable Gruppen schützen

Anfangs ist dies zweifellos aus besten Absichten geschehen. Als es losging mit der härteren Gangart, etwa 2015/16, lautete die Idee, dass man vor allem vulnerable Gruppen besser davor beschützen müsse, niedergebrüllt zu werden. Das ist richtig – ein wichtiger Gedanke. Als etwa die ZDF-Journalistin Dunja Hayali sich im Sommer 2025 zu einem tödlichen Attentat in den USA äußerte, dem Anschlag auf den Rechtsradikalen Charlie Kirk, da prasselten in den sozialen Medien so viele Kommentare auf sie ein, dass einen der Mut zum offenen Wort schon mal verlassen könnte. Hayali hatte unter anderem gesagt, es sei nicht zu rechtfertigen, dass manche Gruppen Kirks Tod feierten – „auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“. Das genügte schon, um manche zu triggern.

„Sie werden bald für ihre Äußerungen bitter bezahlen“, schrieb @gordons_katzenabenteuer auf Instagram an die Journalistin, „Sie haben nur das allerschlimmste verdient. Schauen sie lieber ab jetzt öfter über ihre Schulter.“ Ein Nutzer namens @nocebo_the_mortem schrieb: „Ich hoffe, sie werden auch vor ihrer Familie erschossen“. @jaroabroad pflichtete bei: „Du bist ein Stück Scheiße sondergleichen und die Drohungen sind völlig gerechtfertigt!“ @juki030 schrieb: „Wir werden dich noch hängen sehen!“ @team.114hrc schrieb: „Heul leise du Dre…… Wirst bald die nächste sein“. @volkersuthoff schrieb: „Hoffentlich erschießt dich einer, du miese dreckslesbe!“

Wenn Täter mit solchen Gewaltdrohungen durchkämen, dann bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig. Zumal solche Attacken oft strategisch sind. Eine Studie der britischen Zeitung The Guardian ergab, dass von den zehn am häufigsten in Online-Kommentaren beleidigten Autorinnen und Autoren der Zeitung acht Frauen waren, vier von ihnen nicht weiß. Die anderen beiden waren schwarze Männer. In Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft von Online-Beschimpfungen betroffen wie andere. Das sind Menschen, die noch nicht sehr lange eine Stimme im politischen Diskurs haben und die aus Sicht der Pöbler wieder „auf ihre Plätze“ verwiesen werden sollen. Dahinter steckt der Wunsch, diese Gruppen gezielt aus dem Diskurs herauszutreiben.

Über Ziel hinausgeschossen

Das ist reaktionär, es ist antidemokratisch. Dagegen braucht es eine Verteidigung. Auch durch den Staat. Aber: Inzwischen ist der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen. Zunehmend geht es nicht erst bei Drohungen los, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, dann ist normalerweise klar, dass das keine Staatsanwaltschaft in Bewegung versetzt. Widerfährt das einem Politiker oder einer Politikerin, dann bilden sich gerade neue Maßstäbe heraus. Ein Bürger in Bayern bekam einen Strafbefehl, weil er die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock als die „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ bezeichnet hatte. Ein Fall für den neuen Strafparagrafen der „Politikerbeleidigung“.

Seit 2021 werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ in einem einzigen Paragrafen zusammengefasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die der Staat auf dieser Grundlage eingeleitet hat, hat sich seither jährlich verdoppelt. 2021 waren es 748, im Jahr darauf schon 1.404. Im Jahr darauf dann 2.598. Und dann, zuletzt, 4.439 Fälle Fälle. Wohlgemerkt: Um Bedrohungen – oder andere Formen von Gewalt – geht es hier nicht.

Wie weit ist zu weit?

Der neue Wind weht scharf: Bis vor zehn Jahren war es noch undenkbar, dass die Polizei im Morgengrauen zu Razzien in Privatwohnungen anrückt, allein weil jemand das juristische Delikt der Beleidigung begangen haben soll, das in der Regel nur zu sehr geringen Strafen führt. Man hätte es für unverhältnismäßig gehalten. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Heute geschieht dies dagegen laufend, bei „Aktionstagen“ wird gleich an Dutzenden oder gar Hunderten Türen von Tatverdächtigen parallel geklingelt.

Man liest darüber sogar in der New York Times, in Artikeln, deren Autoren allerdings verwundert klingen über die Entwicklung der Meinungsfreiheit auf dem alten Kontinent. „Wie weit kann man gehen, bevor es zu weit geht?“, schrieben zwei Europa-Korrespondenten der Zeitung in einer langen Reportage im September 2022 über die neue Strenge, mit der Deutschland weiter gehe als „jede westliche Demokratie“. How far is too far?

Razzia wegen „Pimmel“

Hausdurchsuchungen erleben nun zunehmend auch Menschen, die im Netz ihre Meinung zu Ereignissen der internationalen Politik äußern. In den aufwühlenden Debatten zum Nahostkonflikt zum Beispiel war dies der Fall. Als ein Mann in München bei Instagram schrieb, dass das Massaker der palästinensischen Terrormiliz Hamas gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 natürlich entsetzlich sei, andererseits aber ein besetztes Volk das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“ habe, genehmigte das Amtsgericht die Beschlagnahme seines Handys und anderer „internetfähiger Endgeräte“. Das kam unerwartet. Dass Menschen in Diskussionen solche kruden Aussagen einwerfen, die förmlich danach rufen, dass andere Menschen ihnen in der Diskussion widersprechen und mit Kontext oder Differenzierung antworten, ist nicht neu. Dass dies solche strafrechtlichen Interventionen nach sich zieht, ist durchaus neu.

In den Debatten zur innerdeutschen Politik ist dies ebenso zu beobachten. So hat etwa ein altgedienter Lokalpolitiker der Grünen in München erlebt, dass ihm verboten wurde, dem bayerischen Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger von den Freien Wählern vorzuwerfen, dessen „Hetze“ gegen die Grünen ähnele in ihrer Sündenbock-Struktur der einstigen antisemitischen Agitation der Nazis. Der Grünen-Lokalpolitiker bekam dafür seinerseits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, worüber er sehr staunte, und 2024 sogar schon Schuldsprüche in nicht nur einer, sondern zwei Gerichtsinstanzen; seine politische Karriere ist erledigt. Anderen zur Warnung.

Als Hamburgs Innensenator während der Corona-Pandemie eine strenge Ermahnung an seine Bürgerinnen und Bürger aussprach, keine Partys zu feiern, dann aber dabei erwischt wurde, wie er selbst eine – illegale – Party mit Dutzenden Gästen zelebrierte, kommentierte der Betreiber einer Punkkneipe aus dem Stadtteil St. Pauli im sozialen Netzwerk X, das damals noch Twitter hieß, diese Heuchelei lakonisch: „Du bist so 1 Pimmel.“ Kurz darauf tauchten vier uniformierte, bewaffnete Beamte vor der Wohnungstür des Gastronomen auf. Sie durchsuchten Räume, beschlagnahmten Geräte. Ein weiteres Verfahren wegen Politikerbeleidigung begann.

Gestern erlaubt, heute verboten

Damit hatte der Hamburger Gastronom nicht gerechnet. Damit hätte aber auch ich, ein ausgebildeter Jurist, der an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt unterrichtet, nicht gerechnet. Selbst wenn man sich sehr anstrengt, im Bilde zu sein, die teils sehr weite neue Interpretation des Strafrechts und von solchen sehr offenen Begriffen wie „Beleidigung“ im Blick zu behalten und politisch informiert zu bleiben, kann man bei diesem Tempo der Entwicklung immer häufiger auch überrascht werden.

Und das ist, meine ich, ein Problem. Damit hat sich in diesem Land etwas verändert. Nicht nur die USA haben ein Problem mit der Meinungsfreiheit, sondern, auf unsere Weise, auch wir. Darum soll es in diesem Buch gehen. Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. Die Schwelle, von der an Polizei und Justiz hierzulande von strafbarer „Hetze“ ausgehen, ist an etlichen Stellen rapide abgesenkt worden, teils durch Änderungen der Gesetze, teils durch eine Änderung der Gesetzesinterpretation. Gestern noch erlaubt, heute verboten: Das ist ein juristischer Großtrend, den ich darstellen, analysieren und auf den ich auch eine kritische Antwort zu formulieren versuchen möchte.

UN-Sonderberichterstatter entsetzt

Im Frühjahr 2025, als J. D. Vance in München war, war ich, umgekehrt, in den USA. Ich habe in Kalifornien an Universitäten geforscht, die gerade große Not hatten, sich gegen die autoritären Übergriffe der Trump-Regierung zur Wehr zu setzen. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern zusammengesessen, die gerade dabei waren, sich für Proteste gegen diese Trump-Politik zu vernetzen. David Kaye zum Beispiel, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der mir sein Lieblingscafé in Santa Monica zeigte, vegan und hundefreundlich. Aber so groß ihr Entsetzen über die Trump-Pläne war, so wenig hat das gleichzeitig ihre Sorge über das gemindert, was sie von der anderen Seite des Atlantiks her mitbekamen. „Diese Razzien“, sagte David Kaye.

Als in Kalifornien der Sommer begann, brachte die Sendung 60 Minutes des US-Senders CBS eine Reportage aus – Niedersachsen. Eine amerikanische Reporterin interviewte zwei deutsche Staatsanwälte und eine Staatsanwältin, die auf die Verfolgung von Hatespeech spezialisiert waren. Die Strafverfolger erzählten von den inzwischen üblichen Hausdurchsuchungen wegen Online-Postings und den teils verdutzten Reaktionen der Betroffenen, die oft sagen würden: Sie hätten gar nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien. So erzählte es einer der Staatsanwälte und grinste.

Voraussetzung jeder Freiheit

In Santa Monica sprach mich David Kaye darauf an. Er fand das befremdlich. Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit der Information, dass etwas neuerdings verboten sei? Was sei das für ein Verständnis von Rechtsstaat? Und er wies mich noch auf einen weiteren Aspekt hin, der ihm Sorgen bereite. „Pimmel“ sei in den USA noch das Mildeste, was man an Spott über den Präsidenten lesen könne. Es geschehe praktisch jeden Tag, dass jemand ihn als „Schwachkopf“ bezeichne, als „dümmsten Präsidenten aller Zeiten“ sowieso. Das ist nach amerikanischem Recht straffrei, zum Glück. Nicht auszudenken, was Donald Trump anstellen könnte, wenn sich die USA mit ihrem Strafrecht ein Beispiel an Deutschland nähmen.

Die Meinungsfreiheit wird in Demokratien traditionell als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden, weil sie sozusagen die Voraussetzung aller weiteren Freiheiten schafft. Sie ist die Basis, auf der man politisch überhaupt in einen Streit eintreten kann, Forderungen stellen, sich Gehör verschaffen und so weiter. Die Bundesrepublik war noch jung, es war 1952, da schrieben die Richter des Bundesverfassungsgerichts (in diesem Fall waren es sieben Männer und eine Frau) in einem ihrer ersten Urteile, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie „schlechthin konstituierend“ sei. Sprachlich schöner, auch ein wenig pathetischer: Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, sei „die notwendige Voraussetzung beinahe jeder anderen Form der Freiheit“, so lauten die berühmten Worte des einstigen amerikanischen Supreme-Court-Richters Benjamin Cardozo. Und, ja: Es darf auch polemisch sein. Überspitzt. Oder emotional. Jedenfalls bis hin zu einer Grenze.

Was würde Trump damit tun?

Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer „dümmsten Außenministerin der Welt“ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger. In der amerikanischen Cartoon-Serie „South Park“ taucht derweil der amerikanische Präsident Donald Trump als Sexpartner des Teufels auf, und es werden Zoten gerissen über das kleine Gemächt des Commanders in Chief.

Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie Deutschland, dann würde dies J. D. Vance und Co. noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. Dieses Szenario, in dem ein rechtsautoritärer Regierungschef mit einem fragilen Ego à la Trump oder Vance seine Kritiker wegen krimineller „Beleidigung“ verfolgen lassen könnte: Liberale Amerikaner wie David Kaye sind heilfroh, dass dies gerade nicht ansteht und dass wahrscheinlich auch der amerikanische Supreme Court verhindern würde, dass solche Instrumente diesen Rechtspopulisten in die Hände fielen. In Deutschland, wo die Anklagebehörden in diesem Punkt immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekommen haben, ist dieses Szenario vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt.


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KW 8: Die Woche, in der wir uns gegen Alterskontrolle und Klarnamenpflicht wehren

Von: Markus Reuter

Die 8. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 148.799 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Bunte, abstrakte Grafik mit geschwungenen, spiralförmigen Mustern, die von feinen, verzweigten Linien durchzogen sind. Die Formen sind von mehreren, kontrastreichen Farbringen umgeben, die von Rot über Gelb, Grün und Blau bis zu Violett reichen. Die Komposition wirkt dynamisch und erinnert an ein Fraktalmuster.

Liebe Leser:innen,

die Bundesregierung treibt die Debatte um ein Verbot von sozialen Netzwerken für Jugendliche unvermindert weiter. Jetzt hat sich auch der Kanzler geäußert. Die Argumente werden nicht besser, sondern undifferenzierter und härter. Hilflose Eltern im Kampf um die leidige Bildschirmzeit freuen sich, dass der Staat irgendetwas tut, wenn sie schon den Medienkonsum ihrer Kinder nicht unter Kontrolle bekommen. Man muss ja was tun!

Doch ein Social-Media-Verbot für Jugendliche ist falsch. Es gibt sehr gute Argumente dagegen. Henning Tillman hat in einem Kommentar treffend festgestellt: „Es wäre, als würde man bei einem Auto mit defekter Bremse nicht die Technik reparieren, sondern bestimmten Altersgruppen das Fahren verbieten.“

Und genau hier liegt das Problem: Die Regierung traut sich nicht an die Wurzel heran. Süchtig machende Designs und intransparente, polarisierende und letztlich demokratiezerstörende Algorithmen schaden nicht nur Jugendlichen, sondern auch Onkel Edgar, der mit YouTube politisch quer abgebogen ist und Oma Gabi, die keine Freunde mehr trifft, weil sie nicht mehr von Instagram-Reels wegkommt. Wir alle kennen solche Leute, die älter als 16 sind, bei denen es ein Problem gibt.

Statt vorhandene Gesetze durchzusetzen, Regulierungen auszuschöpfen und intelligente neue Regeln zu überlegen, wählt man den einfachen Weg – und will denjenigen die sozialen Medien wegnehmen, die keine politische Vertretung haben. Das ist letztlich feige, aber auch symptomatisch. Denn über die Köpfe der Jugend wird ja gerne hinweg entschieden, siehe Klimapolitik oder Wehrpflicht.

Der Kanzler hat die unselige Debatte um das Verbot von sozialen Netzwerken für Jugendliche jetzt noch mit dem Zombie-Thema Klarnamenpflicht im Internet verbunden. Damit macht er die Debatte noch gefährlicher. Denn für das Social-Media-Verbot muss man ja irgendwie das Alter prüfen. Da fällt Abgeordneten der Regierungsparteien nichts besseres ein als das noch nicht vorhandene EUDI-Wallet. Die digitale EU-Brieftasche soll entgegen aller Versprechen und der bisherigen gesetzlichen Planung verpflichtend für alle werden. Jawoll!

Digitaler Brieftaschenzwang für alle, die soziale Netze nutzen wollen und eine Klarnamenpflicht in sozialen Medien und im Internet und überall irgendwie. Klar abgegrenzt wird in dieser Debatte sowieso nicht mehr. Es ist nicht zum Aushalten.

Klar ist: Wer eine Klarnamenpflicht im Netz will, der schadet vielen Menschen und greift gleich mehrere Grundrechte gleichzeitig an – darunter Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Seit vielen Jahren kommt die Idee des Identifizierungszwangs immer wieder hoch. Sie ist sehr gefährlich für die Demokratie.

Bundeskanzler Merz in seiner Selbstbezogenheit will nicht einmal im Ansatz verstehen, dass es etwas anderes ist, ob er als mächtigster Mann des Landes mit vollem Namen unterwegs ist als wenn eine 21-jährige Frau, die Missstände und rechtsradikale Umtriebe in einer ostdeutschen Kleinstadt öffentlich macht, den Schutz der Anonymität braucht, während sie die Demokratie für uns alle verteidigt. Und das ist nur ein Beispiel von vielen, warum Anonymität im Netz unverzichtbar ist, wir haben noch viel mehr aufgeschrieben. Seit Jahren!

„I can’t believe I still have to protest this shit.“ Die Parole aus der Frauenbewegung zeigt die Fassungslosigkeit, dass man immer die gleichen Kämpfe führen muss. So fühlt es sich an, wenn der Nächste ums Eck kommt um mit vermeintlich einfachen Lösungen gegen den selbstmitverrohten Diskurs („kleine Paschas“) vorgehen will.

Es ist ermüdend. Aber es hilft ja nichts. Die Klarnamenpflicht muss verhindert werden – in sozialen Netzwerken und im Internet. Gerade jetzt, wo die rechtsradikale AfD in den Startlöchern zu Regierungsbeteiligungen steht, ist diese Idee gefährlicher denn je. Wir wären ja schön blöd, denen ein solch mächtiges Unterdrückungsinstrument freiwillig in die Hände zu geben.

Schon wieder auf 180, grüßt dennoch herzlich

Markus Reuter


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Merz will eine Klarnamenpflicht im Netz. Doch die verschlechtert das Leben vieler Menschen und bedroht gleich mehrere Grundrechte. Der Kanzler wäre gut beraten, die Forderung sofort wieder einzupacken – und stattdessen vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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TV-Landschaft der USA: Von Trumps Gnaden

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Digital Services Act: Datenzugang ist kein Plattformprivileg, sondern ein Recht

Die EU-Kommission hat X ein Bußgeld auferlegt, weil der Datenzugang, den die Plattform Forschenden zur Verfügung stellt, nicht DSA-konform ist. Die Urteilsbegründung ist bemerkenswert: Forschung wird darin nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle. Von Gastbeitrag, Jakob Ohme, LK Seiling –
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Digital Services Act: Datenzugang ist kein Plattformprivileg, sondern ein Recht

Von: Gastbeitrag · Jakob Ohme, LK Seiling

Die EU-Kommission hat X ein Bußgeld auferlegt, weil der Datenzugang, den die Plattform Forschenden zur Verfügung stellt, nicht DSA-konform ist. Die Urteilsbegründung ist bemerkenswert: Forschung wird darin nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

Ein Astronaut, der im flachen Wasser steht, dahinter ein hell erleuchtetes Tor.
Forschende brauchen Zugang, um forschen zu können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com KNXRT

Im Dezember vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission erstmals ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) abgeschlossen. Sie kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass das von X bereitgestellte System, über das Wissenschaftler:innen an Nutzungsdaten gelangen sollen, nicht DSA-konform ist. Die Kommission verhängte eine Strafe von 120 Millionen Euro; X hat bis Anfang März Zeit, seine Plattform anzupassen. Der DSA ist das zentrale EU-Gesetz zur Regulierung großer Online-Plattformen und soll unter anderem Transparenz schaffen, Risiken für die öffentliche Meinungsbildung begrenzen und Forschung zu diesen Risiken ermöglichen.

Inzwischen liegt die Begründung der Kommissionsentscheidung vor. Am 28. Januar veröffentlichte der von Republikanern geführte Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses ein Dokument der Europäischen Kommission, das die Gründe für ihre Entscheidung gegen X im Dezember darlegt. Es zeigt, wie die EU den DSA konkret durchsetzen will – und welche Rolle Datenzugang und wissenschaftliche Evidenz dabei spielen.

Die politisch motivierte Veröffentlichung und Einordnung durch den Justizausschuss, der im DSA vor allem europäische Zensurabsichten sieht, sind zwar fragwürdig. Sie ändern aber nichts an der inhaltlichen Bedeutung der Begründung selbst. Ein zentraler Bestandteil der Begründung betrifft Versäumnisse beim Gewähren von Datenzugang für Forschende nach Artikel 40(12) DSA. Dieser Datenzugang soll es ermöglichen, systemische Risiken für die EU zu erforschen – etwa Desinformation oder süchtigmachende Plattform-Designs.

Dass Plattformen diesen Zugang bislang häufig nicht freiwillig gewährten, war einer der Gründe für die Einführung des DSA. Aus dem Urteil liest sich, dass X nur knapp fünf Prozent der Anfragen von Wissenschaftler:innen genehmigt hat. Es handelt sich hier also um ein strukturelles Problem.

Enge Auslegung und Verzögerungstaktiken sind unzulässig

Die EU-Kommission stellt unmissverständlich klar, dass Plattformen das gesetzlich verankerte Recht auf Datenzugang nicht in ein von ihnen kontrolliertes Privileg umdeuten dürfen. X hatte Anträge systematisch abgelehnt, wenn Forschende nicht zweifelsfrei nachweisen konnten, dass die beantragten Daten ausschließlich der Erforschung systemischer Risiken dienen. Diese enge Auslegung widerspricht laut Kommission dem Zweck des Gesetzes. Forschende müssen nicht beweisen, dass man aus „Mehl, Butter und Eiern nur einen einzigen Kuchen backen kann“.

Erstmals wird zudem konkretisiert, was als unzulässige Verzögerung gilt: Eine Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten ordnet die Kommission ausdrücklich als „undue delay“ ein – also als unerlaubteVerzögerung. Damit erhalten Forschende erstmals eine belastbare rechtliche Orientierung. Auch der Versuch, Datenzugang an Kosten, institutionelle Zugehörigkeit oder einen EU-Standort zu knüpfen, weist die Europäische Kommission zurück.

Scraping ist zulässig – auch ohne Plattformgenehmigung

Eine weitere wegweisende Klarstellung betrifft das Scraping, also das automatisierte Auslesen öffentlich zugänglicher Inhalte. Diese Zugangsform ist zentral, um Plattformdaten auch ohne Mitwirkung der Anbieter zu erheben und von Plattformen bereitgestellte Daten überprüfen zu können.

Die Kommission stellt klar, dass Forschenden dieses Recht zusteht, sofern sie die Kriterien aus Artikel 40(12) und 40(8) DSA erfüllen: Forschung zu systemischen Risiken, kein kommerzielles Interesse, transparenter Umgang mit Finanzierung und nachweisbare Datenschutz- sowie Sicherheitsmaßnahmen.

Plattformen dürfen Scraping nicht pauschal über ihre Nutzungsbedingungen untersagen, und eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich – gerade weil hier die Gefahr eines „undue delay“ besteht.

Evidenz aus der Forschung hat Beweiswert

Besonders bemerkenswert ist, wie die Kommission mit der Frage der Evidenz umgeht. Sie weist die Vorstellung zurück, der Beweiswert müsse an akademische Seniorität, große Stichproben oder klassische Peer-Review-Formate gebunden sein. Entscheidend seien stattdessen methodische Sorgfalt und faktische Relevanz für den konkreten Fall.

In diesem Zusammenhang verweist die Begründung mehrfach auf den vom DSA40 Data Access Collaboratory am Weizenbaum-Institut betriebenen Data Access Tracker. Obwohl die Daten aus der wissenschaftlichen Community gesammelt wurden und keine Zufallsstichprobe darstellen, attestiert die Kommission der Erhebung ausdrücklich Beweiswert im juristischen Sinne. Auch ein von X kritisierter Preprint – ein noch nicht begutachteter Forschungsartikel – wird als relevante Evidenz anerkannt, nicht zuletzt, weil er später peer-reviewed veröffentlicht wurde.

Methodisch nachvollziehbare Forschung wird hier selbst zur Grundlage regulatorischer Durchsetzung.

Relevanz nicht nur für X

Politisch ist die Begründung der Kommission damit weit mehr als eine Einzelfallentscheidung gegen X. Sie markiert einen Meilenstein in der Durchsetzung des Digital Services Act: Forschung wird nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

Indem die Kommission methodisch nachvollziehbare Forschung ausdrücklich als rechtlich relevante Evidenz anerkennt und Plattformen klare Grenzen bei Verzögerung, Kosten und Zugangsbeschränkungen setzt, verschiebt sich das Machtgefüge zugunsten von Öffentlichkeit und Wissenschaft. Ob diese Standards künftig konsequent durchgesetzt werden und möglichen Klagen der Plattformen standhalten, wird entscheidend dafür sein, ob der DSA sein zentrales Versprechen einlösen kann: Plattformregulierung nicht nur auf dem Papier, sondern auf Basis überprüfbarer Beweise.

Dass diese Prinzipien nicht nur abstrakt gelten, sondern praktisch durchsetzbar sind, zeigt der jüngste Erfolg von Democracy Reporting International gegen X. Gerichte bestätigen zunehmend, dass Forschende ihren Anspruch auf Datenzugang aktiv einklagen können – und damit eine zentrale Rolle bei der demokratischen Kontrolle von Plattformen einnehmen.

Dr. Jakob Ohme leitet die Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und untersucht dort die Rolle des digitalen Journalismus im Spannungsfeld von Influencern und Künstlicher Intelligenz. Er ist zudem Co-Principal Investigator im #DSA40 Collaboratory und arbeitet dort an kooperativen Modellen für den Zugang zu Plattformdaten im Rahmen des Digital Services Act der EU. LK Seiling ist Plattformforscher in der Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und koordiniert die Arbeit des #DSA40 Collaboratory als Experte für Forschungsdatenzugang.


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TV-Landschaft der USA: Von Trumps Gnaden

Von: Tomas Rudl

Der US-Satiriker Stephen Colbert darf ein Interview nicht ausstrahlen, während die CBS-News-Redaktion kaum noch frei von politischem Druck arbeiten kann. Was ist da los in der US-Fernsehlandschaft?

Der US-Satiriker Stephen Colbert durfte ein Interview nicht ausstrahlen, Hintergrund war politischer Druck der Trump-Administration. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Newscom / AdMedia

Über 7 Millionen Mal wurde inzwischen ein Interview angesehen, das nicht ausgestrahlt werden durfte. Statt wie geplant am Montag im US-Fernsehen zu laufen, ist es nun auf dem YouTube-Kanal des Satirikers Stephen Colbert zu finden. Einmal mehr hat der Streisand-Effekt zugeschlagen: Schuld an den ungewöhnlich hohen Zugriffszahlen, auch abseits von YouTube, ist weniger das Interview mit einem texanischen Politiker, sondern das politisch motivierte Sendeverbot.

Vor der Sendung hatte die Rechtsabteilung des Senders, CBS, laut Colbert „unmissverständlich“ klar gemacht, dass das Interview nicht ausgestrahlt werden könne. Es bestehe die Gefahr, gegen eine Regel der Federal Communications Commission (FCC) zu verstoßen („equal time rules“). Demnach muss in Wahlkämpfen anderen Kandidat:innen die gleiche Sendezeit eingeräumt werden. Neben James Talarico, der sich derzeit um die demokratische Kandidatur für den US-Senat bewirbt, hätte die Talkshow also auch seine Mitbewerberin, die Abgeordnete Jasmine Crockett, und vermutlich auch Ahmad Hassan einladen müssen.

Allein: Besagte FCC-Regeln, die für terrestrisches Fernsehen, aber nicht für Kabel-TV oder das Internet gelten, enthalten Ausnahmen für Interviews in Nachrichten- oder Unterhaltungssendungen. US-Medien zufolge ist es das erste Mal, dass eine Talkshow derart zensiert wurde. Schlimmer noch, offenkundig war vorauseilender Gehorsam im Spiel. CBS wollte vermeiden, noch stärker ins Visier des ultrakonservativen FCC-Chefs Brendan Carr zu gelangen.

Trump-kritische Sendungen unter der Lupe

Carr hatte im Januar neue FCC-Leitlinien vorgestellt, um ebenjene Ausnahmen abzuschaffen. Wen er dabei besonders im Blick hat, ist kein Geheimnis. Populäre Talkshow-Hosts wie Stephen Colbert (CBS), Seth Meyers (NBC) und Jimmy Kimmel (ABC) lassen kaum eine Gelegenheit aus, sich über den orangenen Man im Weißen Haus lustig zu machen.

Das treibt nicht nur Trump, der Colbert als „erbärmlichen Versager“ bezeichnete und ihn am liebsten „einschläfern“ würde, auf die Palme. Selbst wenn Republikaner alle wichtigen US-Institutionen im Griff haben, fühlen sie sich benachteiligt. Im Sommer klagte etwa das konservative Media Research Center darüber, wie linkslastig die Talkshow-Landschaft doch wäre.

Regelmäßig droht Trump TV-Sendern damit, ihre Sendelizenz zu entziehen, wenn sie sich kritisch über ihn oder seine Mitstreiter:innen äußern. Immer wieder zeigt dies Wirkung, ganz ohne offizielle Anweisung. Jimmy Kimmel verschwand etwa im Herbst für eine Woche von der TV-Bildfläche, nachdem er die Ermordung des Rechtsaußen-Aktivisten Charlie Kirk und die folgende gesellschaftliche Debatte thematisierte. Wer nicht spurt, muss Konsequenzen fürchten. Die Talkshow „The View“, die ebenfalls auf ABC läuft, muss sich nun einer FCC-Untersuchung zu den „equal time rules“ stellen, wie Carr am Mittwoch auf Fox News bestätigte.

Journalismus im Visier

Der steigende politische Druck auf TV-Sender macht bei Talkshows nicht Halt. Den bekommen auch renommierte Nachrichtensendungen wie „60 Minutes“ von CBS News zu spüren. Als Folge der Übernahme des CBS-Eigners Paramount im Vorjahr begann David Ellison, Sohn des Tech-Oligarchen Larry Ellison, umgehend mit dem Umbau zu einem Trump-freundlichen Medienunternehmen. Für rund 150 Millionen US-Dollar kaufte er das Start-up „The Free Press“ auf und installierte die Gründerin und umstrittene Kommentatorin Bari Weiss als Chefredakteurin von CBS News.

Weiss, die sich zuvor einen Namen als vermeintliche Hüterin der Meinungsfreiheit gemacht hatte, ließ gleich ihre Muskeln spielen. Rund 100 Mitarbeiter:innen verloren ihren Job, betroffen waren laut Medienberichten vor allem Minderheiten und Frauen. Im Dezember verhinderte Weiss die Austrahlung des Nachrichtensegments „Inside CECOT“, das über die unmenschlichen Bedingungen des Hochsicherheitsgefängnisses in El Salvador berichtete. Dort leiden aus den USA abgeschobene Migrant:innen unter Folter und Misshandlungen.

Weiss zufolge hatte der Bericht die Perspektive der Trump-Regierung nicht ausreichend berücksichtigt. Der Bericht wurde zwar später mit nur minimalen Änderungen offiziell ausgestrahlt – zuvor drehte die ungeschnittene Fassung eines kanadischen Senders eine virale Runde durchs Internet -, aber der Schaden war bereits angerichtet. Es kam zu tumultartigen Szenen in der CBS-News-Redaktion, die weitgehend geschlossen hinter der verantwortlichen Investigativjournalistin Sharyn Alfonsi stand. In einem internen Memo sprach Alfonsi von einer politischen, nicht journalistischen Entscheidung, die Weiss getroffen habe.

Zerfallende Redaktion

Das Nachbeben ist immer noch zu spüren, zuletzt verließ der prominente Moderator Anderson Cooper das Unternehmen. Und es erfasste auch weitere CBS-Abteilungen. Letzte Woche nahmen elf Mitarbeiter:innen von CBS Evening News ihren Hut. Dort firmiert inzwischen der Moderator Tony Dokoupil als neues Gesicht der Nachrichtensendung. Aufgefallen ist er bislang vor allem durch seine Trump-freundliche Perspektive statt kritischer Berichterstattung, was sich in sinkenden Einschaltquoten widerspiegelt.

Unabhängiges journalistisches Arbeiten sei bei CBS kaum noch möglich, kritisierte die Produzentin Alicia Hastey in einem Abschiedsschreiben: „Geschichten werden nicht nach ihrem journalistischen Wert, sondern danach beurteilt, ob sie bestimmten ideologischen Erwartungen entsprechen – eine Dynamik, die Produzenten und Reporter unter Druck setzt, sich selbst zu zensieren oder herausfordernde Narrative zu vermeiden, die Gegenreaktionen oder unangenehme Schlagzeilen auslösen könnten.“

Politische Abhängigkeiten

Dabei spielt auch die geplante Expansion des Medienimperiums von Ellison eine Rolle. Paramount will sich den Hollywood-Riesen Warner Bros. einverleiben, zu dem traditionelle Filmstudios, aber auch der Nachrichtensender CNN gehören. Absegnen müssten einen potenziellen Deal jedoch Regulierungsbehörden, die allesamt in republikanischer Hand sind.

Um den Wink mit dem Zaunpfahl zu verstehen, braucht es keinen Trump-Vertrauten wie Ellison an der Unternehmensspitze. Unmittelbar vor der Übernahme von Paramount einigte sich das Unternehmen auf einen Vergleich mit Trump. Dieser hatte 60 Minutes vorgeworfen, ein Interview mit der damaligen demokratischen Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris unzulässig editiert zu haben und verlangte Schadensersatz in der Höhe von 10 Milliarden US-Dollar. Medienexpert:innen räumten der Klage zwar keine realistischen Chancen ein, am Ende knickte das Unternehmen jedoch ein und zahlte 16 Millionen US-Dollar an Trump. Kurz danach winkte die FCC die Fusion von Paramount mit Skydance Media von Ellison durch.

Ein weiteres Opfer der Übernahme wurde ausgerechnet Stephen Colbert. Seine Talkshow, die er im Jahr 2015 von David Letterman übernommen hatte, läuft nur mehr bis zum Mai. Danach ist Schluss. Es habe sich um eine „rein finanzielle Entscheidung“ gehandelt, beteuerte CBS im Sommer. Sie stehe „in keinerlei Zusammenhang mit der Leistung, dem Inhalt oder anderen Angelegenheiten der Sendung“ – etwa der Kritik, die Colbert an dem millionenschweren Vergleich geübt hatte.


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Jugendschutz-Debatte: SPD-Politiker*innen fordern Ausweispflicht oder Netzsperren

Von: Sebastian Meineck · Chris Köver

Wichtige SPD-Politiker*innen verlangen ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre. Alle Nutzer*innen ab 16 Jahren sollen sich ausweisen, widerspenstigen Unternehmen drohen Netzsperren. Was hat der Vorstoß zu bedeuten? Die Analyse.

Ein Smartphone, umwickelt mit eiserner Kette und Vorhänge-Schloss.
Keine sozialen Medien bis zum 14. Geburtstag (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/imagebroker; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit einem Impulspapier hat die SPD den Druck in der Debatte um ein Social-Media-Verbot in Deutschland erhöht. Mehrere hochrangige Politiker*innen fordern darin ein komplettes Verbot sozialer Medien für alle Menschen unter 14 Jahren. Alle Nutzer*innen – auch Erwachsene – müssten sich flächendeckend gegenüber Plattformen ausweisen. Unternehmen, die die neue Ausweispflicht nicht umsetzen, müssen dem Papier zufolge mit Netzsperren rechnen.

Die Debatte dreht sich um die Frage: Sollen Kinder und Jugendliche künftig noch auf sozialen Medien durch Feeds scrollen, posten und kommentieren dürfen? Australien hat diese Frage für sich schon beantwortet. Seit vergangenem Dezember gilt dort ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren. Seitdem mehren sich die Rufe nach einem ähnlichen Modell in der EU. Dänemark, Griechenland und Spanien diskutieren darüber. Frankreich hat bereits ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.

In Deutschland gab es bislang vereinzelte Forderungen nach einem Social-Media-Verbot, etwa von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig, CDU-Digitalminister Karsten Wildberger oder dem Grünen-Politiker Cem Özdemir.

Am 15. Februar meldete sich schließlich eine Gruppe einflussreicher SPD-Politiker*innen gemeinsam zu Wort. Zu den Unterzeichner*innen gehören neben Justizministerin Stefanie Hubig auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Katarina Barley, eine der Vizepräsident*innen des EU-Parlaments. Der deutsche Vize-Kanzler Lars Klingbeil hat zwar nicht unterzeichnet, das Papier aber öffentlich unterstützt. Was der SPD-Vorstoß bedeutet, zeigt unsere Analyse.

Welches Gewicht hat das Papier?

Das SPD-Impulspapier hat bereits ein enormes Medienecho ausgelöst. Wichtige Vertreter*innen einer deutschen Regierungspartei formulieren darin erstmals klare Forderungen nach einem kompletten Social-Media-Verbot.

In erster Linie dürfte das Papier wohl eine Signalwirkung Richtung Brüssel haben. Denn Alterskontrollen, wie auch andere Maßnahmen zur Plattform-Regulierung, lassen sich nach geltendem Recht nur auf EU-Ebene wirksam anwenden. Der Vorstoß der SPD in Deutschland könnte damit eine ähnliche Funktion haben wie auch jene aus Spanien oder Frankreich: Sie sollen den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, eine EU-weite Regelung zu finden.

Denn bislang gibt es kein EU-Regelwerk, das Social-Media-Plattformen feste Altersgrenzen auferlegt. Stattdessen gilt seit 2024 das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es schreibt unter anderem vor, was Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube tun müssen, um Kinder und Jugendliche vor Risiken zu schützen. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen. Nationale Regeln, die über den DSA hinausgehen, sind nach EU-Recht nicht möglich: Der DSA hat Vorrang.

Das dürften auch die Verfasser*innen des SPD-Papiers wissen. Sie schließen mit den Worten, entsprechende Regelungen seien „vorrangig auf europäischer Ebene zu treffen“. Konkret soll die EU die Forderungen im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts umsetzen. Es ist das nächste große Digitalgesetz, bis Ende des Jahres will die Kommission einen Entwurf vorlegen.

In Brüssel verhandeln Kommission, Rat und Parlament derzeit außerdem über ein weiteres Gesetzespaket, das ebenfalls Alterskontrollen für Plattformen und App-Stores vorsieht: Die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.

Der Impuls der SPD dürfte sich auch an den eigenen Koalitionspartner richten, die Union. In der Regierung zuständig für Jugendmedienschutz ist Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Sie hat zwar schon signalisiert, dass sie sich ein Verbot gut vorstellen könne. Allerdings sagte ein Regierungssprecher Anfang der Woche: Die Bundesregierung werde keinen Vorschlag vorlegen, solange die vom Familienministerium einberufene Expert*innenenkommission noch keine Ergebnisse vorgelegt hat. 16 Fachleute sollen darin bis zum Sommer ein Konzept für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ entwerfen.

Ausweiskontrollen, Netzsperren: Das fordert das SPD-Papier

Das Papier der SPD sieht eine Social-Media-Regulierung in drei Stufen vor.

Erstens sollen alle Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram nicht mehr nutzen dürfen. Die Anbieter sollen dazu verpflichtet werden, „den Zugang technisch wirksam zu unterbinden“.

Zweitens soll es für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren eine „Jugendversion“ der Plattformen geben, die mehrere Kriterien erfüllt. Sie darf demnach keine algorithmisch sortierten Inhalte zeigen, wie es etwa der For-You-Feed auf TikTok tut. Anbieter dürfen keine personalisierte Inhalte ausspielen. Und sie müssen Funktionen wie Push-Benachrichtigungen und Endlosfeeds abschalten, die darauf ausgelegt sind, Nutzer*innen möglichst lange an die Plattform zu binden.

Erziehungsberechtigte sollen den 14- und 15-Jährigen den Zugang zu den betroffenen Plattformen freischalten. Passieren soll das nach Vorstellung der SPD mit Hilfe der geplanten digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet). Das ist eine offizielle App, die künftig allen EU-Bürger*innen zur Verfügung stehen soll. Damit sollen sie sich im Netz ausweisen können, so zumindest das Versprechen der EU. Der Start in Deutschland ist für den 2. Januar 2027 geplant.

Drittens soll es für Menschen ab 16 Jahren einen vollen Zugang zu sozialen Medien geben. Doch auch hier sollen die algorithmisch optimierten Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert ein – also auch für Erwachsene. Die Verfasser*innen sehen darin eine „Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip“. Konkret erklären sie das so: „Ohne weitere Einstellungen sehe ich auf meiner Seite ausschließlich Inhalte von Personen und Accounts, denen ich aktiv folge.“

Sollten sich Plattformen nicht an die Vorgaben halten, fordern die Unterzeichner*innen eine Reihe von Sanktionen. Diese dürften nicht erst nach „langen Prüfverfahren“ greifen, sondern müssten schnell erfolgen, wenn etwa Kinder und Jugendliche gefährdet seien. Die Rede ist von „sofortigen Anordnungen“ und „empfindlichen Sanktionen“ – bis hin zu Netzsperren als „Ultima Ratio“.

Nur knapp erwähnt das Papier Aufklärung und Prävention. Medienbildung an Schulen, Schulsozialarbeit und Elternberatung wolle die SPD stärken. Solchen Maßnahmen fallen aber in der Regel in die Zuständigkeit der Länder und müssten von ihnen finanziert werden.

Welche Schwächen hat das Papier?

An mehreren Stellen argumentiert das Papier unsauber, weckt falsche Erwartungen oder blendet grundrechtliche Abwägungen aus. Folgende Aspekte fallen ins Auge.

  • Altersgrenze: Auf Seite eins argumentieren die Verfasser*innen ausführlich gegen Social-Media-Verbote. Sie fordern Schutz statt Ausschluss. Sie schreiben, ein generelles Verbot würde Kindern und Jugendlichen ihren „virtuellen Lebensraum nehmen und die eigentliche Problematik nicht in Gänze adressieren“. Auf Seite zwei wiederum fordern die Verfasser*innen ohne weitere Begründung ein generelles Social-Media-Verbot für alle unter 14 Jahren. Das ist widersprüchlich.
  • Definition: Das Papier definiert nicht, welche sozialen Medien gemeint sind. Deshalb ist unklar, ob auch kleinere nicht-kommerzielle Netzwerke wie das Fediverse eingeschränkt werden sollen – also Dienste, bei denen die befürchteten Risiken kaum oder nicht bestehen.
  • Netzsperren als Sanktion gegen Online-Plattformen sind verfassungsrechtlich bedenklich, gerade verbunden mit der Forderung, dass Konsequenzen „schnell“ sein müssen. Denn Netzsperren gelten als scharfes Schwert, das insbesondere in autoritären Regimen zum Einsatz kommt. Sie schränken Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich ein. Der DSA sieht Netzsperren lediglich bei sehr schweren Verstößen vor – und nur zeitlich beschränkt.
  • Eignung: Einige der im Papier beschriebenen Risiken sind nicht auf soziale Medien beschränkt. Zum Beispiel setzen auch viele Games auf Suchtmechanismen, die Menschen immer wieder ins Spiel hineinziehen und zu teuren In-App-Käufen verleiten. Hassrede und psychischer Druck wiederum sind auch ein großes Problem in Messengern, etwa beim Cybermobbing. Das heißt, die geforderten Regeln passen nur teilweise zu den beschriebenen Risiken.
  • Wirksamkeit: Mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten lassen sich sowohl Netzsperren als auch Altersschranken umgehen – Jugendliche in Australien tun das schon ersten Berichten zufolge. Das wirft die Frage auf, ob die Forderungen überhaupt eine Wirkung haben. Das SPD-Papier thematisiert das nicht.

Durchblick statt Schnellschüsse

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

  • Bots: An zwei Stellen wechselt das SPD-Papier überraschend das Thema. Statt um Jugendschutz geht es plötzlich um Bots. „Wir brauchen mehr Handhabe darüber, dass sich hinter einem Account tatsächlich ein Mensch verbirgt“, heißt es. Demnach sollen die geforderten Alterskontrollen gegen „Bots“ schützen sowie gegen Netzwerke „zur gezielten Manipulation“. Diese Argumente stammen aus der kontroversen Debatte um Klarnamenpflicht. Sie haben kaum Anknüpfungspunkte zur laufenden Jugendschutz-Debatte.
  • Ausweispflicht: Um ihr Alter nachzuweisen, sollen Menschen künftig die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) nutzen, heißt es im SPD-Papier.  Aber laut EU-Recht darf es keinen Zwang zur digitalen Brieftasche geben. In der entsprechenden EU-Verordnung (eIDAS) steht: Die Nutzung der digitalen Brieftasche ist „freiwillig“. Wer sie nicht nutzt, darf „in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden“.
  • Teilhabe: Der Fokus auf die EUDI-Wallet wirft ein weiteres Problem auf. Wer keine Ausweispapiere hat, kann sich auch keine digitale Brieftasche einrichten – und hätte damit künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube. Das schränkt die digitale Teilhabe ein. Allein in Deutschland leben Hunderttausende Menschen ohne Papiere.
  • Datenschutz: Die Verfasser*innen versprechen Jugendschutz „ohne Einschränkung der Anonymität“. Doch die im Papier beschriebenen Lösungen für Alterskontrollen sind nicht anonym. Zwar will die EU die Kontrollen in der kommenden digitalen Brieftasche datensparsam gestalten. Ein 2025 präsentierter Prototyp funktionierte aber nicht anonym, sondern pseudonym. Ein Pseudonym lässt sich oftmals auf eine Person zurückführen. An anderer Stelle verweist das SPD-Papier auf bereits heute in Deutschland anerkannte Verfahren für Alterskontrollen im Jugendmedienschutz. Diese Verfahren sind teils sehr invasiv: Nutzer*innen müssen je nach Anbieter ihren Ausweis vor die Kamera halten, ihr Gesicht biometrisch scannen oder Daten über die Schufa abgleichen lassen.

Welche Stärken hat das Papier?

Bisher war die Debatte in Deutschland von knappen Forderungen geprägt. Meist haben sich Politiker*innen pauschal für oder gegen ein Social-Media-Verbot ausgesprochen. Das SPD-Papier liefert auf mehreren Ebenen Differenzierung.

  • Die Verfasser*innen zeichnen ein ambivalentes Bild sozialer Medien und legen auch deren Vorteile ausführlich dar: Etwa, dass sie Raum für soziale Kontakte bieten, für demokratischen Diskurs, Information, Teilhabe und Selbstbestimmung, oder dass sie Menschen eine Stimme geben, „die sonst kaum Gehör finden“.
  • Das Papier benennt konkrete Risiken, für die es strengere Regeln geben soll: Es geht um algorithmisch sortierte Feeds, die Desinformation verbreiten können, öffentliche Debatten verzerren und gesellschaftliche Gruppen polarisieren. Um Suchtmechanismen, die menschliche Aufmerksamkeit ausnutzen. Um sozialen Druck und psychische Belastungen.
  • Das Papier behandelt junge Menschen nicht als homogene Gruppe, sondern fordert je nach Altersgruppe abgestufte Vorschriften.
  • Außerdem erkennt das Papier an, dass die beschriebenen Risiken nicht nur junge Menschen betreffen, sondern alle: „Auch Erwachsene sind von Polarisierung, Hassrede und algorithmisch gesteuerten Aufmerksamkeitsökonomien betroffen.“ Entsprechend sollen die vorgeschlagenen Einschränkungen für Menschen ab 16 Jahren ebenso für Erwachsene gelten.

Was passiert als nächstes?

Die Debatte hat eine Eigendynamik, seit Australien im Dezember 2025 mit dem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige vorgeprescht ist. Angefeuert von Nachrichtenmedien wird sie oftmals auf eine simple, binäre Frage verengt: Social-Media-Verbot – ja oder nein.

Am Wochenende will die CDU auf ihrem Parteitag über einen Antrag entscheiden, der ein Verbot für unter 16-Jährige fordert, begleitet mit verpflichtender Altersverifikation. Bereits im Vorfeld hat Bundeskanzler Friedrich Merz „Sympathien“ dazu geäußert. Der Chef der Schwesterpartei CSU, Markus Söder, bewertet ein Verbot weiterhin zurückhaltend.

Die nationalen Vorstöße können ein Druckmittel sein, um die EU zu einer Initiative zu bewegen, und die Kommission hat den Ball bereits aufgegriffen. Digitalkommissarin Henna Virkkunen hat sich für eine EU-weite Lösung ausgesprochen – ohne vorwegzunehmen, ob es auf ein Verbot hinauslaufen soll. Eine konkrete Gelegenheit für strengere Social-Media-Regulierung wäre der geplante Digital Fairness Act. Verbote würden sich allerdings mit dem frisch verhandelten Gesetz über digitale Dienste (DSA) beißen, das abgestufte Regeln je nach Dienst und Risiko vorsieht.

Interessierte können sich den Sommer wohl im Kalender vormerken. Nicht nur die Verfasser*innen des SPD-Papiers pochen auf diesen Zeitraum. Auch die EU-Kommission wolle bis Sommer eine Entscheidung fällen, und die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission soll bis dahin Ergebnisse vorlegen.


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Geschichten aus dem DSC-Beirat: Leicht lädiert am zweiten Geburtstag

Von: Svea Windwehr

Seit zwei Jahren gelten neue Regeln für Plattformen in der EU. Die haben schon kleine Fortschritte bewirkt und machen Hoffnung. Aber um sie wirksam durchzusetzen, ist noch viel zu tun.

Ein bunter Kuchen auf dem eine Kerze in Form der Ziffer "2" steht.
2 Jahre Digital Services Act, Grund zum Gratulieren? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kelly Sikkema

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Seit dem 17. Februar 2024, also seit genau zwei Jahren, gilt in der EU der Digital Services Act. Das Regelwerk soll Nutzende schützen und mehr Transparenz und Fairness gegenüber Online-Plattformen und -Diensten schaffen. Gibt es etwas zu feiern?

Die Bilanz ist gemischt: Ein erstes Verfahren gegen X wurde zum Abschluss gebracht, viele andere Ermittlungen laufen noch. Die Rahmenbedingungen für Forschungsdatenzugang stehen endlich, in der Praxis gibt es aber noch massive Probleme. Zivilgesellschaft und Forschende haben unzählige Verfahren angestoßen und liefern wichtige Evidenz zu DSA-Verstößen, sind jedoch Repression und Delegitimierung ausgesetzt.

Pünktlich zum Geburtstag hat sich der neu berufene DSC-Beirat in neuer, kleinerer Konstellation zu seiner ersten gemeinsamen Sitzung getroffen und sich mit dem Stand der DSA-Durchsetzung beschäftigt. Der Beirat ist im Vergleich zu seiner letzten Besetzung geschrumpft, da die vier Vorschläge der AfD im Plenum des Deutschen Bundestages keine Mehrheit fanden. Deshalb und wegen der christ-demokratischen Definition von Zivilgesellschaft ist insbesondere von deren gesetzlich angedachter Stärke im Beirat des DSC nicht viel übrig geblieben.

Fortschritt in kleinen Schritten

Bei der Durchsetzung des DSA geht es nach wie vor oft schleppend voran. Der Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland prüft noch, ob weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Trusted Flagger zugelassen werden sollen. Während die Streitbeilegungsstellen etwa bei strittigen Moderationsentscheidungen zwischen Nutzer:innen und Plattformen vermitteln sollen, agieren die Trusted Flagger als vertrauenswürdige Hinweisgeber, deren Meldungen die Plattformen priorisiert bearbeiten sollen. Aktuell gibt es in Deutschland vier Organisationen, die als Trusted Flagger anerkannt sind, sowie zwei Streitbeilegungsstellen.

Von inzwischen insgesamt 30 durch den DSC eingeleiteten Verwaltungsverfahren gegen in Deutschland ansässige Plattformen wegen DSA-Verstößen scheint noch keines zum Abschluss gekommen zu sein. Und auch auf europäischer Ebene wurde seit der Verhängung eines Bußgelds gegen X im Dezember 2025 kein weiteres Verfahren zu Ende gebracht.

Immerhin kleine Fortschritte gibt es beim Datenzugang für Forschende. Nachdem detaillierte Hinweise, wie genau der Datenzugang ausgestaltet werden soll, Ende Oktober 2025 endlich in Kraft getreten sind, können Forschende Anträge auf Datenzugang bei ihren nationalen Aufsichtsbehörden stellen. Über dieses durch den DSA neu geschaffene Recht können sie zum ersten Mal qualitative und quantitative Daten von Plattformen anfragen, um systemische Risiken zu erforschen. Damit schafft der DSA längst überfällige Rahmenbedingungen, die unabhängige Forschung und ein besseres Verständnis von Online-Plattformen ermöglichen sollen – und potenziell wichtige Grundlagen für Durchsetzungsverfahren schaffen können.

Beim deutschen DSC sind seitdem immerhin neun Anträge auf Datenzugang eingegangen. Das klingt vielversprechend, allerdings wurden die meisten der neun Anträge wieder zurückgezogen, da die benötigten Daten auch über den niedrigschwelligeren Datenzugang über Schnittstellen der Plattformen angefragt werden konnten. Diese Möglichkeit, Daten über APIs anzufragen, funktioniert in der Praxis je nach Plattform durchwachsen bis schlecht – mangelnder Zugang zu Forschungsdaten ist einer der DSA-Verstöße, die zum Bußgeld gegen X beigetragen haben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Democracy Reporting International haben X kürzlich zum zweiten Mal deswegen verklagt.

Es ist also noch zu früh, um sich über große Durchbrüche beim Datenzugang zu freuen, aber immerhin können Forschende jetzt das System ausprobieren, Anträge stellen und auf Durchsetzung pochen, wenn die Plattformen sich weigern.

Ebenfalls hoffnungsvoll stimmen die kürzlich veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse zu einem Verfahren gegen TikTok. Dort kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Videoplattform nicht genug getan hat, um Risiken von suchtfördernden Mechanismen insbesondere für Minderjährige zu mindern, beispielsweise endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen. Das ist spannend, weil die Kommission davon ausgeht, dass TikTok das „grundlegende Design“ der Plattform ändern muss, um diesen Risiken beizukommen.

Sollte die Kommission bei dieser Einschätzung bleiben und nach Abschluss des Verfahrens Bußgelder gegen TikTok verhängen, hätte der Fall Auswirkungen weit über TikTok hinaus: Endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen sind Kernelemente aller großen sozialen Netzwerke und Videosharingplattformen. Hier zeigt der DSA sein Potenzial, einerseits strukturelle Änderungen zu erstreiten, die das Businessmodell der Plattformen direkt betreffen. Das könnte zu anderen und besseren digitalen Räumen führen .

Andererseits zeigt die Argumentation, dass der DSA sinnvolle Werkzeuge bietet, um den Features und Plattform-Praktiken zu begegnen, die in der Debatte um Verbote von sozialen Medien für Kinder und Jugendliche im Fokus stehen: süchtigmachendes Design, Personalisierung basierend auf Unmengen persönlicher Daten, Produktdesign, das die Rechte und Interessen von Kindern wahrt.

Ein solches Verbot wurde Anfang Februar von Spaniens Premierminister Pedro Sanchez angekündigt, wofür er prompt von Elon Musk als Tyrann und Verräter Spaniens betitelt wurde. Daraufhin solidarisierte sich die Europäische Kommission mit Sanchez, während sie gleichzeitig festhielt, dass nur die Europäische Kommission durch den DSA weitere Verpflichtungen gegenüber sehr großen Online-Plattformen aussprechen darf. Angesichts des Eifers von Mitgliedstaaten wie Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich und den Niederlanden bleibt abzuwarten, ob sich EU-Regierungen diesem Machtwort aus Brüssel beugen werden. Ob es also europäische Verboten von sozialen Medien geben wird, ist nach wie vor unklar.

Keine Durchsetzung ohne Repression

Solidarisch hatte sich die Europäische Kommission Ende Dezember auch gegenüber Mitgliedern eines angeblichen „globalen Zensur-industriellen Komplexes“ gezeigt, nachdem sie vom US-Außenministerium mit Visa-Sanktionen belegt worden waren, unter ihnen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid. HateAid ist eine der Organisationen, die als Trusted Flagger in Deutschland zugelassen sind.

Mit diesen Sanktionen markiert die Trump-Regierung Menschen als politische Feinde, die Online-Plattformen für Verstöße gegen geltendes Recht zur Verantwortung ziehen, bestraft sie und versucht, sie an ihrer Arbeit zu hindern.

Seit den Sanktionen gegen Zivilgesellschaft und Forschende vom Dezember hat ein neuer Bericht des Rechtsausschusses des US-Abgeordnetenhauses die Situation weiter verschärft. Die Beschäftigung des Ausschusses mit dem DSA ist getrieben von Jim Jordan, einem republikanischen Abgeordneten, der seit Jahren damit beschäftigt ist, die angebliche Zensur von US-Amerikaner:innen durch den DSA zu beweisen.

Auf 160 Seiten breitet der Bericht Jordans wirre Fantasie aus, dass die Europäische Kommission, unterstützt von der europäischen Zivilgesellschaft, nur ein Ziel mit dem DSA verfolge: die Unterdrückung konservativer, US-amerikanischer Stimmen. Dabei stützt sich der Bericht auf massenweise E-Mails, Screenshots und Dokumente, die Jordan durch Herausgabeverlangen von US-Plattformen bekam – wogegen sich Plattformen offensichtlich nicht oder kaum gewehrt haben.

Der Jordan-Bericht stellt jedoch nicht nur eine Reihe von Falschbehauptungen auf, sondern identifiziert und markiert auch eine ganze Reihe von Kommissionsmitarbeitenden und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, die an Workshops der Kommission zur DSA-Durchsetzung teilnahmen oder anderweitig an der Durchsetzung des DSA beteiligt sind. Ein gefundenes Fressen für jene Kräfte, die genau diese Arbeit verhindern wollen.

Die Repressionen gegen HateAid und Co. werden also wahrscheinlich nicht die letzten gegen Menschen und Organisationen gewesen sein, die sich um die Durchsetzung des DSA bemühen. Auf Seite der Behörden scheint man auch nach dem Shitstorm um Trusted Flagger und der Demontage des Stanford Internet Institute auf Druck rechtskonservativer Politiker kaum auf solche Szenarien vorbereitet sein – um nur zwei Beispiele zu nennen, in denen rhetorische Delegitimierungen durch rechte Akteure zu Einschüchterung, Gefahren für Einzelpersonen und dem Verlust von institutionellen Strukturen geführt haben.

Aufsichtsbehörden, Politik und die Kommission sind jetzt gefragt, nicht nur ihre Solidarität auszudrücken, sondern konkrete Maßnahmen zum Schutz von Zivilgesellschaft und Forschung zu ergreifen. Dabei darf aber nicht nur in die USA geschaut werden: Auch in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten setzen konservative und rechte Kräfte die Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck. Vom Anti-NGO-Kurs der Union über die Gemeinnützigkeitsdebatte und Kontoschließungen linker Organisationen bis zu physischen Angriffen gegen Aktivist:innen – wenn es der Politik ernst damit ist, zivilgesellschaftliche Arbeit zu schützen, darf sie nicht zwischen politisch genehmen und unbequemen Organisationen unterscheiden.

Ein ganzheitlicher Ansatz muss her: nachhaltige und großzügige Finanzierung, rechtliche Absicherung und vor allem eine Regierungspartei, die versteht, dass die Delegitimierung von NGOs letztlich nur einer Seite hilft – den Feinden demokratischer und offener Gesellschaften.


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KW 7: Die Woche, in der wir zeigten, was Spionage-Apps anrichten

Von: Martin Schwarzbeck

Die 7. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 17 neue Texte mit insgesamt 157.854 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

Aiko, die eigentlich anders heißt, wurde von ihrem Ex-Freund gestalkt. Über ein Browser-Interface konnte er sehen, wo sie ist, was sie liest, eintippt und fotografiert. Er hat ihr Handy zur multimedialen Wanze gemacht.

Immer wieder lauert er ihr auf, hält sie fest, redet auf sie ein. Sie traut sich nicht mehr aus dem Haus. Die einst lebensfrohe junge Frau wird depressiv, durchlebt Panikattacken und Albträume.

Es gibt zahlreiche Apps, die es erlauben, die Kontrolle über fremde Telefone zu übernehmen. Die App, die Aikos Ex-Freund nutzte, kennen meine Kollegin Chris und ich schon seit einer Weile. Vor zwei Jahren haben wir uns durch Nachrichten gegraben, die Menschen aus der ganzen Welt mit dem Kundendienst der App austauschten. Sie waren in einem Datenleck öffentlich geworden und sind nun für alle nachzulesen im Internet.

In dem Leak finden sich auch Daten von Aikos Ex-Freund.

Wie brutal der Eingriff in die Privatsphäre ist, den solche Apps ermöglichen, ist mir aber erst richtig klar geworden, als ich Aiko gegenübersaß und sie uns ihre beklemmende Geschichte erzählte.

Fast unmöglich, sich der Überwachung zu entziehen

Es ist etwas anderes, sich mit der technischen Seite von Stalking zu beschäftigen als einer Person zuzuhören, die es erlebt hat. Stalking kann einen Menschen zermürben. Kommt so eine App ins Spiel, wird es für Betroffene fast unmöglich, sich der Kontrolle und Überwachung zu entziehen.

Aiko ist nur eine von vielen. Jede 100. Frau hat in den vergangenen fünf Jahren Stalking mit digitalen Tools erlebt, so eine Studie des Bundeskriminalamtes. Aiko gibt diesen vielen Frauen ein Gesicht.

Sie wollte ihre Geschichte auch deshalb erzählen, damit andere gewarnt sind. Damit andere der Software und einem Täter oder einer Täterin nicht so hilflos ausgeliefert sind wie sie. Denn eigentlich ist es ziemlich einfach, frei zugängliche Spionage-Apps zu erkennen und ihre Tätigkeit zu stoppen. Dazu muss man aber wissen, dass es sie gibt. Aikos Geschichte hilft hoffentlich dabei, dieses Wissen zu verbreiten.

Gerne weitersagen.

Martin


Degitalisierung: Großes Kino

Unsere Kolumnistin schaut sich nach Oscar-Vergleichen auf LinkedIn an, was Digitalisierung und Blockbuster-Filme gemeinsam haben – oder eben auch nicht. Denn den digitalen Verwaltungsleistungen haben die populären Filme einiges voraus. Vorhang auf! Von Bianca Kastl –
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Verhaltensscanner in Mannheim: Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

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Gesetzentwurf: Vorratsdatenspeicherung deutlich länger als drei Monate

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Selbstbestimmungsgesetz in Baden-Württemberg: „Die automatische Datenweitergabe ist ein Skandal“

Eigentlich sollte das Selbstbestimmungsgesetz Menschen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung verhelfen. Doch in Baden-Württemberg sollen ihre Daten nun an die Polizei übermittelt werden. Die Begründung dafür ist nicht neu. Von Timur Vorkul –
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Umfrage: Hälfte der Deutschen will Verbot der Plattform X bei weiteren Rechtsverstößen

Viele Menschen sind mit ihrer Geduld mit Elon Musk und seiner Plattform X am Ende. Die Plattform hatte im Zusammenspiel mit dem Chatbot Grok zuletzt millionenfach sexualisierte Deepfakes verbreitet und ist seit der Übernahme durch den Milliardär politisch auf rechtsaußen gepolt. Von Markus Reuter –
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Trotz Sicherheitsbedenken: Düsseldorfer Stadtrat will anonyme digitale Abstimmungen

Ein Online-Tool soll künftig die Arbeit des Düsseldorfer Stadtrates unterstützen. Auch anonyme Abstimmungen sind damit möglich. Für die Glaubwürdigkeit parlamentarischer Prozesse ist die Idee ein Problem. Von Martin Schwarzbeck –
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Australisches Modell: „Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz schlechter“

Seit Australien Minderjährige aus sozialen Medien aussperrt, vergeht hier keine Woche ohne Forderungen nach ähnlichen Verboten. Im Interview warnt Medienrechtler Stephan Dreyer: Die politische Debatte habe sich von Forschung und Rechtslage entkoppelt. Von Sebastian Meineck –
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BAMF: Über 25 Millionen Euro für eine Asyl-Blockchain

Fast die Hälfte der Asylverfahren werden mittlerweile mit Hilfe einer Blockchain verwaltet, zumindest von Registrierung bis Anhörung. Immer mehr Bundesländer nutzen das Assistenzsystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Behörde wird zunehmend zum Software-Anbieter. Von Anna Biselli –
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Neue Melde-App: Was im EU-Aktionsplan gegen Cybermobbing fehlt

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan gegen Cybermobbing unter Minderjährigen vorgelegt. Dazu gehört eine neue Melde-App, die viele Nachrichtenmedien aufgreifen. Bei näherer Betrachtung kratzt der Aktionsplan jedoch nur an der Oberfläche. Eine Analyse. Von Sebastian Meineck –
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Automatisierte Datenanalyse: Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest. Von Constanze –
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David gegen Goliath: Überwachungskonzern Palantir verklagt die „Republik“

Der Großkonzern Palantir geht presserechtlich gegen das Schweizer Magazin „Republik“ vor. Das hatte in Recherchen nachgezeichnet, warum die Systeme des Unternehmens problematisch für Staaten und deren Souveränität sind. Das Magazin will sich von der Klage nicht einschüchtern lassen. Von Markus Reuter –
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Datenpanne bei Schöffenwahl in Berlin: Exponiert im Ehrenamt

Daten zu mehr als 700 Personen standen im Netz, weil das Bezirksamt Berlin-Mitte aus Versehen die Vorschlagslisten für die Schöff:innen-Wahl 2024 veröffentlichte. Schöff:innen wurden in der Vergangenheit schon wegen ihres Amts bedroht, sie müssen sich auf den Schutz ihrer Informationen verlassen können. Von Anna Biselli –
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Stalking mit digitalen Tools: Versprechen reichen nicht

Mit Spionage-Apps können Menschen tief in das digitale und analoge Leben anderer eindringen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Überwachungstools beizukommen. Dafür muss die Bundesregierung endlich handeln. Ein Kommentar. Von Martin Schwarzbeck, Chris Köver –
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Digitales Stalking: „Er wusste immer genau, wo ich war“

Aikos Ex-Partner verwanzt ihr Handy. Er kann sehen, was sie liest, was sie tippt, wo sie ist. Er lauert ihr immer wieder auf und verfolgt sie bis nach China. Dieser Fall zeigt, wie invasiv und bedrohlich frei verfügbare Spionage-Apps sind. Von Chris Köver, Martin Schwarzbeck –
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Migrationskontrolle: Ein KI-Chatbot von Frontex soll zu Selbst-Abschiebung beraten

Die europäische Grenzschutzagentur Frontex entwickelt derzeit eine App mit integriertem Chatbot. Der soll Geflüchtete dabei beraten, wie sie „freiwillig“ in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Der Einsatz stelle nach dem AI Act kein hohes Risiko dar, findet die Behörde. Von Laura Jaruszewski –
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David gegen Goliath: Überwachungskonzern Palantir verklagt die „Republik“

Von: Markus Reuter

Der Großkonzern Palantir geht presserechtlich gegen das Schweizer Magazin „Republik“ vor. Das hatte in Recherchen nachgezeichnet, warum die Systeme des Unternehmens problematisch für Staaten und deren Souveränität sind. Das Magazin will sich von der Klage nicht einschüchtern lassen.

Ein Mann in einem Anzug sitzt vor einem Publikum mit dem Logo des Weltwirtschaftsforums im Hintergrund. Der Mann hat eine Hand in der Jackentasche und zieht eine Grimasse.
Palantir Geschäftsführer Alex Karp beim World Economic Forum in Davos. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Avalon.red

Der Überwachungskonzern Palantir verklagt das Republik Magazin wegen dessen Berichterstattung und verlangt eine Gegendarstellung. Das gab heute die Journalistin Adrienne Fichter in sozialen Medien bekannt, ein Sprecher von Palantir bestätigte den Vorgang gegenüber netzpolitik.org.

Im Dezember hatte das Magazin berichtet, wie Palantir versuchte, in der Schweiz Fuß zu fassen – und wie das Schweizer Militär eine Zusammenarbeit ablehnte, weil es unter anderem zum Schluss kam, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen technisch nicht verhindert werden könne.

Wenige andere Medien haben in letzter Zeit so viel und so detailliert über Palantir berichtet wie das kleine leser:innenfinanzierte Schweizer Magazin mit seinen 30.000 Abonnent:innen. Palantir hingegen ist ein milliardenschwerer Überwachungs- und Datenkonzern, dessen Software zahlreiche Polizeibehörden, Militärs und Geheimdienste weltweit verwenden. Auch in Deutschland arbeiten Polizeien mit dem Unternehmen zusammen. Obwohl der Einsatz der Software von Palantir höchst umstritten ist, schaffen hierzulande neue Polizeigesetze gerade die rechtliche Grundlage für den ausgeweiteten Einsatz derartiger Software.

Das Unternehmen Palantir gehört unter anderem dem rechtsgerichteten Oligarchen Peter Thiel, der aus seiner Verachtung für die Demokratie kein Geheimnis macht. Die Systeme des Konzerns helfen Trumps Polizeitruppe ICE bei ihren Abschiebe-Einsätzen und dem israelischen Militär bei dessen Kriegen. Palantir wird dem „Authoritarian Stack“ zugerechnet, also privatwirtschaftliche Unternehmen, die zunehmend in staatliche Kontroll- und Überwachungssysteme eingreifen und diese übernehmen.

Schweizer Militär warnte vor Sicherheitsrisiken

Offenbar macht investigativer Journalismus den Überwachungsriesen nervös: Im Dezember hatte Republik eine zweiteilige Recherche veröffentlicht, in der das Medium nachzeichnete, wie der Überwachungskonzern um unterschiedliche Schweizer Behörden geworben hatte. Grundlage der Recherche waren Dokumente, die das Rechercheteam durch Informationsfreiheitsanfragen erhalten hatte. Trotz sieben Jahren Klinkenputzen gelang es Palantir demnach nicht, einen Vertrag mit Schweizer Institutionen und Behörden abzuschließen.

Die Republik fand dabei etwa heraus, dass der Generalstab der Schweizer Armee die Software evaluiert hatte und zu dem Schluss gekommen war, dass die Armee auf den Einsatz von Palantir-Produkten verzichten sollte. Die Militärexperten fürchteten, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen hin zu US-amerikanischen Geheimdiensten wie CIA und NSA technisch nicht verhindert werden könne.

Die Recherche fand international Widerhall, auch der Guardian berichtete. Britische Abgeordnete verwiesen auf die Schweizer Einschätzung. „Ich denke, die Schweizer Armee hat das Recht, misstrauisch zu sein“, sagte etwa der Labour-Abgeordnete Clive Lewis.

Weltpolitik vor dem Handelsgericht

Gegen diese Berichterstattung hatte Palantir laut der verantwortlichen Tech-Reporterin Adrienne Fichter in der Weihnachtszeit einen Blogbeitrag bei LinkedIn in Stellung gebracht, in dem der Palantir-Manager Courtney Bowman der Republik unter anderem Verzerrungen, Andeutungen und grenzwertige Verschwörungstheorien vorwarf. Am 29. Dezember verlangte Palantir Fichter zufolge dann per Anwaltsschreiben eine Gegendarstellung in der Republik. Das lehnte das Magazin nach eigener Aussage ab. Im Januar wiederholte der Konzern demnach seine Forderung. Die Republik lehnte wieder ab. Nun zieht Palantir also vor das Handelsgericht in Zürich um eine Gegendarstellung durchzusetzen.

Adrienne Fichter schreibt, dass der Krieg, den die autoritäre Tech-Oligarchie gegen die Medien führe, mit der Klage eine neue Stufe erreicht habe. Palantir wolle nicht, dass die Republik die Wahrheit schreibe. Die Berichterstattung mache das Unternehmen nervös. „Selbstverständlich haben wir uns stets an die hohen Standards journalistischer Arbeit gehalten. Vor der Veröffentlichung haben wir eine gründliche Faktenprüfung durchgeführt“, so Fichter weiter. Die Recherchen in Bezug auf die Schweiz und Zürich basierten neben den eigenen Erkenntnissen zudem auf der Berichterstattung renommierter Medien.

Laut Fichter hat die Republik eine „umfassende Verteidigungsschrift“ eingereicht. „Alle unsere Feststellungen können wir mit verschiedenen Dokumenten und öffentlich zugänglichen Medienberichten belegen.“ In Zürich werde nun vor dem Gericht bald Weltpolitik verhandelt, so Fichter weiter. Für sie ist klar: „Wir lassen uns nicht einschüchtern.“


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Neue Melde-App: Was im EU-Aktionsplan gegen Cybermobbing fehlt

Von: Sebastian Meineck

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan gegen Cybermobbing unter Minderjährigen vorgelegt. Dazu gehört eine neue Melde-App, die viele Nachrichtenmedien aufgreifen. Bei näherer Betrachtung kratzt der Aktionsplan jedoch nur an der Oberfläche. Eine Analyse.

Eine Frau und ein Kind gehen Hand in Hand einen Feldweg entlang.
Was hilft gegen Mobbing? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61; Bearbeitung: netzpolitik.org

„Du stinkst“, „du bist hässlich“, „geh sterben“ – auf dem Schulhof können Sätze fallen, die viele Erwachsene selten hören. Häufen sich solche Dinge gegenüber einer bestimmten Person über längere Zeit, spricht man von Mobbing. Inzwischen passiert das auch online.

Gegen dieses sogenannte Cybermobbing will die EU-Kommission mit einem neuen Aktionsplan vorgehen. Ihre Ankündigung hat sie mit dem Bild aus einer Fotodatenbank illustriert. Zu sehen ist eine sonderbare Computer-Tastatur. Statt einer Umschalttaste hat sie eine feuerrote Taste mit der Aufschrift „STOP Cyberbullying“. Ein Finger bewegt sich vom rechten Bildrand auf diese Taste zu. Das erweckt den Eindruck, man könne Cybermobbing quasi per Knopfdruck beenden.

Was wir auf dem Bild nicht sehen: Menschen. Etwa einen Teenager, der sich einer Pädagogin anvertraut oder zwei Freund*innen, die sich gegenseitig Trost spenden. Es könnte eine Nebensache sein, doch in diesem Fall ist das Motiv mit der fiktiven Tastatur ein Sinnbild dafür, wie die EU-Kommission das Thema vorwiegend angeht: technisch und distanziert.

Die EU-Kommission, so geht es aus dem 18-seitigen Aktionsplan hervor, möchte Cybermobbing primär als ein Problem von Plattformregulierung und digitaler Infrastruktur bearbeiten. Die Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen spielen eine Nebenrolle. Zeit und Vertrauen – die für gute Fürsorge oftmals entscheidenden knappen Ressourcen – stehen nicht im Zentrum. Das zeigt ein näherer Blick auf die drei Säulen des Aktionsplans.

Erste Säule: Mit Plattformregulierung gegen Cybermobbing

In der ersten von drei Säulen des Aktionsplans gegen Cybermobbing zitiert die EU-Kommission einschlägige Digitalgesetze, allen voran das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es ist das wohl wichtigste Regelwerk für Plattformen, auf denen auch Minderjährige Inhalte teilen können, etwa Instagram, TikTok, Snapchat.

„Soziale Medien sind der primäre Kanal, über den Kinder und Heranwachsende Cybermobbing ausgesetzt werden“, heißt es im Aktionsplan. Folglich will die EU-Kommission bei der bevorstehenden Prüfung der DSA-Regeln für Minderjährige den „Fokus“ auf Cybermobbing und Meldemechanismen stärken. Zudem gebe es bald Leitlinien für vertrauensvolle Hinweisgeber*innen („Trusted Flaggers“). Das sind zum Beispiel NGOs, die mit besonderer Expertise Inhalte auf Plattformen recherchieren und melden.

Dabei fällt unter den Tisch, dass Inhalte auf Plattformen nur ein Symptom von Mobbing unter Kindern und Jugendlichen sind. Primär geht es beim Mobbing allerdings nicht um regulierbaren „Content“, sondern um zwischenmenschliche Beziehungen.

Mehr als 80 Prozent der Fälle von Cybermobbing geschehen im schulischen Umfeld, das zeigt eine deutsche Studie des „Bündnis gegen Cybermobbing“ aus dem Jahr 2024. Dafür haben rund 4.200 Schüler*innen von sieben bis 20 Jahren, 1.000 Eltern und 630 Lehrer*innen ihre Erfahrungen geschildert. Demnach kennen zwei Drittel der Betroffenen die Täter*innen persönlich. Offline und online gehören beim Mobbing eng zusammen.

Eine ebenso 2024 veröffentlichte Umfrage des Deutschen Jugendinstituts (DJI) macht anschaulich, welche Form Cybermobbing häufig annimmt. Demnach gibt es Kinder und Jugendliche, die andere online bedrohen oder beleidigen, deren Fotos verbreiten, sie aus Online-Gruppen ausschließen – oder neue Gruppen gründen, um sich dort über sie lustig zu machen.

Wo genau Cybermobbing mehrheitlich geschieht, hat wiederum das Sinus-Institut mit der Krankenkasse Barmer näher erforscht. Das Ergebnis: „Eindeutiger Spitzenreiter unter den Cybermobbing-Kanälen ist weiterhin unangefochten WhatsApp.“ Diesen Messenger nannte demnach jede*r zweite Befragte. Das dürfte damit zusammenhängen, dass WhatsApp für viele die Plattform schlechthin für Klassenchats ist. Wer nachts im Klassenchat gemobbt wird, sitzt am nächsten Morgen wieder mit den Bullys zusammen im Klassenzimmer.

Nachrichten auf WhatsApp sind allerdings Ende-zu-Ende-verschlüsselt und deshalb privat. Das heißt, ein großer Teil von Cybermobbing bietet kaum Anknüpfungspunkte für Plattformregulierung. Für Betroffene steht vielmehr im Mittelpunkt, wie Konflikte in der eigenen Schulklasse ausgetragen werden, wie Lehrer*innen und Aufsichtspersonen helfen können.

Zweite Säule: Mit Info-Material gegen Cybermobbing

Die zweite Säule der EU-Kommission dreht sich um Prävention und Aufklärung. Wie die Kommission betont, müsse Prävention alle Akteur*innen einbeziehen – Gleichaltrige, Täter*innen, Eltern, Betreuer*innen, Lehrkräfte, „die gesamte Schulgemeinschaft“ und die Zivilgesellschaft.

Laut Aktionsplan will die EU-Kommission diesen Akteur*innen vor allem eines bieten: Infomaterial. Es geht primär um Leitlinien, Ressourcen und Werkzeugkästen, um Digitalkompetenz und Bildung.

Kaum eine Rolle spielt im Aktionsplan, dass es beispielsweise in deutschen Schulen vor allem an Zeit und Personal fehlt. Zuletzt hatte etwa die Leopoldina dieses Thema behandelt. In ihrem Diskussionspapier schreiben die Forschenden der Wissenschaftsgesellschaft darüber, wie sich soziale Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirken. Demnach gebe es in Deutschland keinen Mangel an Infomaterial. „Häufig scheitert schlicht die Umsetzung in den Schulen.“ Die Gründe dafür seien vielfältig. „Es fehlt unter anderem an Fachpersonal, Zeit“ oder „Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte“, so die Leopoldina.

Info-Kampagnen kosten vergleichsweise wenig. Teuer ist es dagegen, Pädagog*innen einzustellen, sie auf Fortbildungen zu schicken und ihnen die Zeit einzuräumen, ihre Kenntnisse im schulischen Alltag anzuwenden. Die Zuständigkeit dafür liegt in den Mitgliedstaaten, in Deutschland bei den Bundesländern.

Spielräume hat die EU dennoch. Darauf geht der Aktionsplan zumindest in Ansätzen ein. So nennt die Kommission etwa das Programm Erasmus+. Es soll „allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“ fördern. Dafür müssen Organisationen Anträge stellen. Bei deren Prüfung will die EU verstärkt auf Projekte für gutes Schulklima achten. Der Einfluss auf Cybermobbing geschieht also eher indirekt. Der Aktionsplan macht keine direkten finanziellen Zusagen und nennt keine messbaren Zielgrößen.

Dritte Säule: Mit einer App gegen Cybermobbing

Die dritte und letzte Säule aus dem Aktionsplan hat Nachrichtenmedien offenbar am meisten interessiert: „EU will mit Melde-App gegen Cybermobbing vorgehen“, titelte zum Beispiel tagesschau.de.

In einer separaten Ankündigung schreibt die EU-Kommission von einer „Online-Sicherheits-App“, mit der Opfer „zurückschlagen“ können, auf Englisch: „fight back“. Zumindest auf dem dazugehörigen Symbolbild sind Menschen zu sehen: drei Jungs – möglicherweise bereit „zurückzuschlagen“.

Einen Prototypen für die App will die EU-Kommission laut Aktionsplan selbst vorlegen. Auf dessen Basis könnten die Mitgliedstaaten ab dem dritten Quartal dieses Jahres eigene Versionen entwickeln.

Was die Online-Safety-App genau können soll, beschreibt die Kommission eher knapp. Drei Schwerpunkte lassen sich herauslesen.

  1. Helfen. Demnach könnte die App Anlaufstellen und Beratungsangebote für Betroffene bündeln. Die Rede ist etwa von Hilfs-Hotlines und Kinderschutz. Es geht also um fachliche und emotionale Begleitung. Vorbild sei die französische App „3018“ der NGO E-Enfance. Im Google Play Store wurde die App nur rund 10.000 Mal heruntergeladen. Die EU-Kommission bezeichnet „3018“ als „erfolgreich“.
  2. Löschen. Die Online-Safety-App könne laut Aktionsplan per Programmierschnittstelle einen direkten Draht zu Online-Plattformen bekommen. So könnten Nutzer*innen über die App deren Inhalte melden. Grundlage ist der DSA, der Plattformen dazu verpflichtet, solche Meldungen zeitnah zu prüfen. Allerdings müssen Plattformen laut DSA auch selbst zugängliche und benutzerfreundliche Meldeverfahren einrichten. Das wirft die Frage auf, welchen Sinn der Umweg über eine separate App hätte.
  3. Anzeigen. Offenbar stellt sich die EU-Kommission vor, dass Minderjährige über die App auch die Polizei einschalten können. Im Aktionsplan ist das allerdings noch nicht kindgerecht formuliert. Die Rede ist von „maßgeschneiderter Unterstützung durch koordinierte Überweisung an zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden“. Die App soll auch elektronische Beweise sicher „speichern und übermitteln“ können.

Je nach Ausgestaltung könnte die „Online-Safety-App“ also sehr unterschiedliche Richtungen einschlagen. Laut EU-Kommission hänge der Erfolg der App davon ab, ob Mitgliedstaaten sie zugänglich machen und unterstützen. Der Erfolg dürfte allerdings vielmehr davon abhängen, ob Kinder und Jugendliche die App überhaupt benutzen möchten.

In Deutschland gibt es bereits Anlaufstellen für hilfesuchende Kinder und Jugendliche, etwa die Nummer gegen Kummer oder Juuport. Beides sind gemeinnützige Vereine. Arbeit im sozialen Bereich ist oft ehrenamtlich oder prekär. Anfang 2025 hat die Stadt Berlin der „Nummer gegen Kummer“ Mittel gestrichen. Betroffen sind demnach 100 der insgesamt 3.800 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in Deutschland.

Geht es nach dem Aktionsplan der EU-Kommission, bekommen Hilfsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ zwar keine Aussicht auf bessere Finanzierung. Aber sie sollen sich wohl um die Integration in eine Melde-App kümmern – zusammen mit unter anderem TikTok, Facebook, Instagram und Polizeibehörden.


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KW 6: Die Woche, als wir in Papieren der 1970er recherchierten

Von: Anna Biselli

Die 6. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 144.889 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Regenbogenfarbenes Fraktal auf schwarzem Hintergrund.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

in unserem Redaktionsalltag geht es meist um ziemlich aktuelle Themen: Worüber diskutiert der Bundestag als nächstes? Wer fordert heute Verhaltensscanner? Wie läuft die derzeitige Diskussion um digitale Gewalt? Wir bleiben auf dem Laufenden, sortieren und berichten für euch, was relevant ist. Und wir haben das Glück, dass wir jede Menge Themen schon viele Jahre lang verfolgen und deshalb gut einordnen können, wie sich Dinge entwickeln.

Für eine besondere Recherche bin ich nun aber weiter in die Vergangenheit gereist als üblich. Anlass sind die aktuellen Diskussionen darüber, ob und wie Behörden Daten über Menschen mit psychischen Erkrankungen austauschen sollten. Ich hatte mich gefragt, ob es das nicht schon einmal gab? Und Treffer, ich fand recht schnell passende Diskussionen im Bundestag, und zwar aus den 1970er-Jahren. Damals ging es um das erste Gesetz zum Bundeszentralregister in der Nachkriegszeit. Und über ein zum Glück nie umgesetztes Melderegister, das jede Menge hochpersönliche Informationen enthalten sollte – von Zwangseinweisungen bis hin zu Scheidungsgründen.

Doch während 50 Jahre alte Bundestagsprotokolle noch ganz gut aufzufinden waren, stieß ich schnell an die Grenzen digitalisierter Informationen, als ich nach Medienberichten und anderen Erwähnungen zu diesen Themen suchte. Mich interessierte ja auch, wie die damals gesellschaftliche Diskussion verlief, nicht nur, was die Abgeordneten zu einem Thema zu sagen hatten. Im Netz war bis auf das Archiv von Spiegel und taz schnell Fehlanzeige. Doch dann fand ich das Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie. Dort sammeln, sortieren und katalogisieren engagierte Menschen jede Menge Material zur Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland.

Umgeben von Büchern und Broschüren

In ihrer langen Archivliste, einer Tabelle mit Tausenden Zeilen, fand ich vieles, was Einblicke zur damaligen Diskussion um die Datenerfassungen versprach. Und so saß ich im vergangenen Dezember einen Vormittag lang mit einem der Menschen vom Archiv in Schöneberg, umgeben von prall gefüllten Regalen mit Büchern, Broschüren und per Schreibmaschine beschriebenen Blättern. Mit grenzenloser Geduld half er mir, die Texte von meiner Liste zu finden. Und ich bin immer noch mehr als beeindruckt, wie er es schafft, sich in all der Menge an Material so schnell zu orientieren und in Windeseile aus einem Ordner mit zahllosen Blättern genau das Richtige zu finden.

Die Suche hat sich gelohnt. Aus all den Stellungnahmen, Briefwechseln und Presseschauen ergab sich ein Bild, das zeigte, wie die verschiedenen Registerdiskussionen der vergangenen Jahrzehnte auf vehementen Widerspruch stießen. Dass man in einer Zeit, in der in Deutschland eine große Reform der Psychiatrie begann, nach vorn schauen wollte. Ein gesellschaftlicher Konsens hat sich gebildet, dass Menschen in Krisen nicht weggesperrt, diskriminiert und erfasst werden sollten. Dass psychiatrische Versorgung kein Sicherheitsthema ist, sondern ein soziales.

Die Argumente gegen eine weitreichende Datenerfassung waren damals fast die gleichen wie heute, und sie sind weiterhin ebenso gültig. Meine Reise in die Vergangenheit hat mir gezeigt, welche Fortschritte es in den letzten Jahrzehnten gab. Sie hat mir auch gezeigt, dass dieser Weg noch längst nicht abgeschlossen ist. Dass wir weiter gemeinsam daran arbeiten müssen, Ausgrenzung abzubauen und Teilhabe sowie Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für Menschen in Krisen genauso wie für alle anderen. Wir müssen noch viele Schritte nach vorn gehen. Jetzt wieder umzudrehen und zurückzugehen, wäre auf jeden Fall ein großer Fehler.

Habt ein gutes Wochenende!

anna


Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung

Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen. Von Leonhard Pitz –
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Trugbild: Altersvorsorge mit Amazon

Deutschlands Bürger müssen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Viele entscheiden sich deshalb für das Sparen mit ETFs. Damit setzen sie stark auf Tech-Unternehmen aus dem Silicon Valley. Ist das moralisch fragwürdig? Von Vincent Först –
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Medien auf X: Im permanenten Shitstorm

Sie wollen Qualitätsjournalismus hochhalten und einen Gegenpol auf der Plattform X bieten. Doch Tagesschau, ZDFheute, Spiegel und Zeit erreichen weder viele Views noch positive Interaktionen mit dem Publikum. Was ihnen vor allem entgegenschlägt, ist Hass. Warum bleiben sie trotzdem da? Eine Analyse. Von Tomas Rudl, Markus Reuter –
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„Dein Freund und Creator“: Wie die Polizei Soziale Netzwerke mit Copaganda flutet

Mit lockeren und unterhaltsamen Posts auf Social Media will die Polizei Nachwuchs rekrutieren und das eigene Image verbessern. Dabei sollen offizielle Polizei-Influencer*innen helfen. Doch was darf die Polizei online eigentlich und wo überschreitet sie ihren gesetzlichen Auftrag? Von Timur Vorkul –
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Aufrüstung im All: Bundeswehr plant eigenes „Starlink“ mit Laserwaffen und Störsystemen

Rheinmetall und der Satellitenbauer OHB wollen ein militärisches Satellitennetzwerk für die Bundeswehr aufbauen. Das soll auch offensive Fähigkeiten haben. Es wäre der größte Weltraumauftrag deutscher Militärs. Von Matthias Monroy –
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Anlasslose Massenüberwachung: Harter Stand für die Vorratsdatenspeicherung

Im Dezember hat das Justizministerium einen ersten Entwurf für die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dieser stößt bei zivilgesellschaftlichen Gruppen auf Kritik, die vor anlassloser Überwachung warnen. Von Tomas Rudl –
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Pressefreiheit in Deutschland: Journalist*innen „bedrängt, geschubst, bespuckt“

Im vergangenen Jahr gab es mindestens 55 Angriffe gegen Journalist*innen in Deutschland, berichtet Reporter ohne Grenzen. Weiter warnt die Organisation vor starker psychischer Belastung im Rahmen der Gaza-Berichterstattung und zunehmender Polarisierung. Von Laura Jaruszewski –
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1500 Euro wegen illegaler Überwachung: Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen. Von Martin Schwarzbeck –
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Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner

Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen. Von Martin Schwarzbeck –
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Kap Verde: Frontex stationiert erstmals Überwachungsflugzeug vor Westafrika

Frontex führt seit November von den Kapverden aus Flüge zur Migrationsabwehr durch. Die Mission startete ohne ein Abkommen zur Datenweitergabe, zeigt die Antwort auf eine Frage aus dem EU-Parlament. Von Matthias Monroy –
Artikel lesen

Fachleute fordern: Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde. Von Sebastian Meineck, Chris Köver, Laura Jaruszewski –
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Digital Services Act: EU-Kommission will TikTok-Nutzung begrenzen

Endloses Scrollen, mehrstündige Screentime und ständiges Öffnen der App: Die EU-Kommission nimmt an, dass TikTok nicht genug macht, um die negativen Effekte seiner Plattform zu beschränken, und verlangt drastische Änderungen. Von Anna Ströbele Romero –
Artikel lesen

Freiwillige Chatkontrolle: Ausnahmeregel wird zum zweiten Mal verlängert

Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer scannen, obwohl das eigentlich verboten ist. Die EU-Gesetzgeber wollen eine vorübergehende Ausnahme der Datenschutzrichtlinie zum zweiten Mal verlängern. Grundrechts-Eingriffe müssen verhältnismäßig sein, aber niemand kann die Verhältnismäßigkeit belegen. Von Andre Meister –
Artikel lesen

Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen: Die Rückkehr zur Registrierung

Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert. Von Anna Biselli –
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Digital Services Act: EU-Kommission will TikTok-Nutzung begrenzen

Von: Anna Ströbele Romero

Endloses Scrollen, mehrstündige Screentime und ständiges Öffnen der App: Die EU-Kommission nimmt an, dass TikTok nicht genug macht, um die negativen Effekte seiner Plattform zu beschränken, und verlangt drastische Änderungen.

Das Logo von TikTok vor dunklem Hintergrund.
Zu viel TikTok ist nicht gut, findet die EU-Kommission. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com BoliviaInteligente

Das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verpflichtet sehr große Plattformen wie die chinesische Video-App TikTok dazu, ihre Risiken zu bewerten und sie zu mindern. Vor zwei Jahren hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen TikTok gestartet, um spezifisch das süchtig machende Design zu analysieren.

Heute hat die Behörde das vorläufige Ergebnis der Untersuchung geteilt: TikTok geht nicht effektiv genug gegen die Risiken vor. Diese Feststellung ist ein Schritt vor einer möglichen Strafe.

Besonders dramatisch bewertet die Kommission die Risiken für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die ihre TikTok-Nutzung noch nicht so gut selbst steuern könnten. Viele Studien aus verschiedenen europäischen Ländern zeigten die stundenlange TikTok-Nutzung von Minderjährigen, die Öffnung der App etwa 20 Mal am Tag und die Nutzung nach Mitternacht, sagte ein Kommissionsbeamter heute gegenüber Journalist:innen. Allerdings seien auch andere Altersgruppen von der problematischen Nutzung betroffen.

Natürlich hätten Erziehungsberechtigte eine Verantwortung, auf die Social-Media-Nutzung von Kindern zu achten, sagte eine zweite Kommissionsbeamte. Doch auch Plattformen hätten eine Sorgfaltspflicht.

Tools zur Kontrolle der Bildschirmzeit sind nicht effektiv genug

Mittlerweile habe TikTok schon Optionen zur Kontrolle der eigenen Nutzungszeit eingeführt, doch diese sind laut der Kommission nicht effektiv genug. Pausen könnten sehr einfach durch die Eingabe des Codes „1234“ weggeklickt werden. Und auch das Tool für Eltern lasse zu wünschen übrig.

Die Kommission verlangt daher Änderungen in drei Bereichen: Erstens sollen Nutzer:innen dazu in der Lage sein, Push-Benachrichtigungen einfacher abzustellen. Ebenso soll das Design der Plattform bezüglich des Scrollings geändert werden. Zweitens soll das Empfehlungssystem von TikTok auch explizite Wünsche der Nutzer:innen anerkennen, anstatt nur implizit durch das Engagement gesteuert zu werden.

Der dritte Aspekt ist vielleicht der gravierendste. Die Kommission wünscht sich strengere Schutzmaßnahmen, darunter verpflichtende Begrenzungen der Bildschirmzeit, verpflichtende Pausen und eine nächtliche Sperre. Das würde bedeuten, dass die App nach einer bestimmten Zeit und zu gewissen Uhrzeiten nicht mehr genutzt werden kann. Diese Maßnahmen würden nicht nur Minderjährige treffen, sondern alle Nutzer:innen.

TikTok war bisher „kooperativ“

Diese Änderungen gehen an den Kern des App-Designs, das gibt auch die Kommission zu. Gleichzeitig betonen die Beamten, wie kooperativ TikTok in den letzten zwei Jahren gewesen sei. Sie erinnern daran, dass die neue App „TikTok Lite“ damals in der EU zurückgezogen wurde, nachdem die Kommission vor dem Belohnungssystem warnte. „In unserer Erfahrung können wir durch Diskussionen Fortschritte erzielen“, sagte die Kommissionsbeamte.

TikTok hat nun die Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu antworten und das System entsprechend anzupassen. Eine genaue Frist dafür gibt es nicht. Sollte die Kommission nicht mit TikToks Reaktion zufrieden sein, könnte sie im letzten Schritt einen Verstoß feststellen und eine Strafe verhängen. Das geschah im Dezember mit X zum ersten Mal in der Laufbahn des Gesetzes für digitale Dienste.

Wegen ähnlichen Vorwürfen laufen auch Verfahren gegen Facebook und Instagram. Die TikTok-Untersuchung sei lediglich zuerst gekommen und kein Zeichen, dass Plattformen unterschiedlich behandelt würden, sagte ein Kommissionsbeamter auf Nachfrage von Journalist:innen.

Als Teil der Untersuchung zum süchtig machenden Design von TikTok schaut die Kommission auch darauf, wie sicher Minderjährige auf der Plattform sind. Außerdem läuft noch ein paralleles Verfahren gegen TikTok zur Desinformation und Einmischung in Wahlen, welches im Anschluss an die Wahlen in Rumänien eröffnet wurde.


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Fachleute fordern: Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

Von: Sebastian Meineck · Chris Köver · Laura Jaruszewski

Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde.

Eine Sportlerin rastet in der Sonne mit einem Smartphone in der Hand.
Wie lassen sich Betroffene digitaler Gewalt stärken? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock; Bearbeitung: netzpolitik.org

Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.

Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.

Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.

In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.

Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.

  1. Anlaufstellen stärken
  2. Polizei und Justiz sensibilisieren
  3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
  4. Strafrecht erweitern
  5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
  6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
  7. Adressen von Betroffenen besser schützen
  8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
  9. Frauen nicht isoliert betrachten
  10. Internationale Regeln gut umsetzen

1. Anlaufstellen stärken

Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.

Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.

Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.

2. Polizei und Justiz sensibilisieren

Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.

Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.

Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.

3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen

Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“

In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.

Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.

4. Strafrecht erweitern

Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.

HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.

Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.

Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.

5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern

Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.

„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.

Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.

Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.

6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen

Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.

HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.

Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.

Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.

Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.

7. Adressen von Betroffenen besser schützen

Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.

„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“

Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.

8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen

Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.

Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.

Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.

9. Frauen nicht isoliert betrachten

Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“

Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“

Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.

Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.

10. Internationale Regeln gut umsetzen

Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.

Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.

Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.


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Pressefreiheit in Deutschland: Journalist*innen „bedrängt, geschubst, bespuckt“

Von: Laura Jaruszewski

Im vergangenen Jahr gab es mindestens 55 Angriffe gegen Journalist*innen in Deutschland, berichtet Reporter ohne Grenzen. Weiter warnt die Organisation vor starker psychischer Belastung im Rahmen der Gaza-Berichterstattung und zunehmender Polarisierung.

Jedes Jahr veröffentlichen Reporter ohne Grenzen einen Bericht zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Oleg Laptev (@snowshade); Bearbeitung netzpolitik.org

Die erfassten physischen Angriffe auf Journalist*innen in Deutschland sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, die Attacken auf IT-Systeme dafür auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Im jährlich erscheinenden RSF-Report informiert die Organisation Reporter ohne Grenzen über die Lage der Pressefreiheit in Deutschland.

Von einer höheren Dunkelziffer sei auszugehen, konstatiert der Bericht bei einem Rückgang der Angriffe auf Medienschaffende von 89 (2024) auf 55 (2025). Konnten Fälle nicht unabhängig überprüft werden, sind sie nicht in die Statistik geflossen. Die Zahl errechne sich aus 46 physischen Angriffen, drei Sachbeschädigungen an Redaktionsgebäuden und sechs „Cyberattacken“.

„Das ist die höchste dokumentierte Zahl von Hackerangriffen seit Beginn des Monitorings im Jahr
2015“, schreibt RSF. Zum Beispiel sei die Website der taz am Tag der Bundestagswahl für zwei Stunden durch eine DDoS-Attacke lahmgelegt worden.

41 der körperlichen Attacken auf Journalist*innen sind laut Bericht auf Demos, Parteiveranstaltungen oder Protestaktionen passiert. Am häufigsten seien Attacken in Form von Tritten und Schlägen gewesen, auch mit Gegenständen. Täter*innen hätten Medienschaffende auch zu Boden gestoßen, die Brille von der Nase geschlagen oder mit einem Stein beworfen.

„Journalist*innen wurden 2025 bei Recherchen im rechtsextremen Umfeld immer wieder bedrängt,
geschubst, bespuckt, körperlich angegriffen oder anderweitig in ihrer Arbeit behindert“, schreibt RSF weiter. Außerdem seien Medienschaffende im Rahmen von Palästina-solidarischen Demos angegriffen worden.

Gaza-Berichterstattung: „Starke psychische Belastung“

Gerade die Berichterstattung zu Gaza polarisiert die deutsche Medienlandschaft, hält RSF fest. Viele Medienschaffende beklagten sich demnach über „eingeschränkte Themenwahlen, restriktive Sprachvorgaben und Angst vor Antisemitismusvorwürfen“. Die Folge sei „starke psychische Belastung bis hin zur Selbstzensur“. Belastend seien etwa Kämpfe über die Deutungshoheit innerhalb der jeweiligen Redaktionen gewesen, aber auch digitaler Hass und Hetze.

Der Druck von außen lässt sich auch empirisch belegen. RSF verweist auf eine repräsentative Studie der Universität München. Die Forschenden haben untersucht, ob die Menschen die deutsche Berichterstattung seit dem Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 als ausgewogen oder parteiisch wahrnehmen. Das Ergebnis: Nur rund ein Viertel halte die Berichterstattung für ausgewogen. „Etwa 30 Prozent der Befragten erkennt pro-israelische Voreingenommenheit, während neun Prozent pro-palästinensische Befangenheit sehen“, fasst RSF die Studie zusammen.

Exiljournalist*innen erleben Verfolgung

In besondere Gefahr würden immer wieder Exil-Journalist*innen in Deutschland geraten, die im Visier ihrer autoritär regierten Herkunftsstaaten sind. RSF bewertet die Situation für afghanische, russische, belarussische und iranische Journalist*innen als lebensbedrohlich. Die Organisation kritisiert die Bundesregierung für die Aussetzung humanitärer Aufnahmeprogramme.

Betroffene Exil-Journalist*innen in Deutschland berichten von Überwachungs- und Einschüchterungskampagnen. So hätten mehrere iranische Exiljournalist*innen gesagt: „Ich weiß nicht, ob ich nur paranoid bin.“ Zu den mutmaßlichen Attacken gehören demnach Phishing, versuchte Account-Übernahmen oder Beschattung auf der Straße.

Warnung vor Polarisierung

Als weitere Gefahr für die Pressefreiheit benennt RSF Tendenzen zur politischen und medialen Polarisierung. Stabilisierende Faktoren seien das Mehrparteiensystem, starke öffentlich-rechtliche Sender und ein vielfältiges Medienangebot. Dennoch nehme die Polarisierung zu, auch durch ein „neues publizistisches Milieu“ aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremen Spektrum. Es sei mittlerweile professioneller und finanziell besser ausgestattet.

Weiter kritisiert der Bericht US-amerikanische soziale Medien. „Ihre Algorithmen favorisieren Desinformation; plattformintegrierte Faktenchecks wurden inzwischen abgeschafft.“ Die Trump-Regierung unterstütze Widerstand gegen Tech-Regulierung.

Hinter Desinformation wiederum stecken dem Bericht zufolge gezielten Kampagnen, etwa vor dem Hintergrund politischer Wahlen oder Kriegen. Ein Beispiel war die russische Desinformationskampagne vor der Bundestagswahl.

„Ernsthafte Sorgen“ vor KI-Zusammenfassungen

Manche Forderungen aus dem vorigen Bericht sind auch dieses Jahr aktuell: RSF positioniert sich weiterhin gegen die Einführung der Chatkontrolle, also das Vorhaben der EU-Kommission, Online-Dienste auf Anordnung dazu zu verpflichten, private Kommunikation zu durchleuchten, um Darstellungen von Kindesmissbrauch zu suchen. „Chatkontrolle untergräbt den Quellenschutz; niemand könnte sich mehr der Privatheit der eigenen Kommunikation sicher sein“, warnt RSF.

Auch den Einsatz von Staatstrojanern kritisiert RSF. So nennt man es, wenn Sicherheitsbehörden Geräte von Bürger*innen hacken, um sie zu heimlich überwachen. Auch Journalist*innen können ins Visier geraten.

Die zunehmende Nutzung von sogenannten KI-Modellen bereiten dem Bericht zufolge fast allen Medien „ernsthafte Sorgen“. Gerade Werkzeuge, die Artikel zusammenfassen, würden Traffic und Werbeeinnahmen von originalen journalistischen Inhalten weg leiten und damit „die finanzielle Existenz von Verlagen und Medienschaffenden“ gefährden.

Deutschland steht auf der Rangliste der Pressefreiheit derzeit auf Platz 11 von 180 Staaten.


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„Dein Freund und Creator“: Wie die Polizei Soziale Netzwerke mit Copaganda flutet

Von: Timur Vorkul

Mit lockeren und unterhaltsamen Posts auf Social Media will die Polizei Nachwuchs rekrutieren und das eigene Image verbessern. Dabei sollen offizielle Polizei-Influencer*innen helfen. Doch was darf die Polizei online eigentlich und wo überschreitet sie ihren gesetzlichen Auftrag?

Die linke Bildhälfte zeigt mehrere Polizist*innen mit braunen Papiertüten auf dem Kopf. Die rechte Hälfte zeigt die Caption und die Kommentare.
Eine Polizistin wird von ihren Kolleg*innen „geprankt“. Der Post erntet über 100 000 Likes auf Instagram.

Polizist*innen mit Papiertüten über dem Kopf. Nein, das waren nicht böswillige Demonstrant*innen, die den Uniformierten einen Streich gespielt haben. Die Tüten haben sich die hessischen und Berliner Polizei-Influencer*innen freiwillig über den Kopf gezogen. Und zwar für ein gemeinsames Instagram-Reel zu Halloween.

Wer in diesem Beitrag nach neutraler, sachlicher und richtiger Kommunikation – zu der die Polizei eigentlich verpflichtet ist – sucht, wird nicht fündig werden. Auch von dem gesetzlichen Auftrag der Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verfolgen, fehlt im Beitrag jede Spur.

Dieser scheinbar witzige Beitrag auf einem offiziellen Polizeikanal veranschaulicht plastisch die Entwicklung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit, die sich in den letzten Jahren vollzogen hat: Die Polizei hat ihre Präsenz in den Sozialen Netzwerken massiv ausgebaut und erobert mit ihrem informellen, humorvollen und unterhaltenden Kommunikationsstil zunehmend Tausende und Abertausende von Likes und Follower*innen.

Mit anderen Worten, die Polizei flutet die sozialen Netzwerke täglich mit „Copaganda“ – ein zusammengesetztes Wort aus „Cop“ und „Propaganda“ -, um sich in einem auffallend positiven Licht darzustellen.

Insgesamt betreiben alle Polizeibehörden in den Bundesländern und die Bundespolizei mittlerweile mindestens 570 Accounts, wobei sich die polizeiliche Präsenz in sozialen Netzwerken von Bundesland zu Bundesland stark unterscheidet. Der Vorreiter ist mit Abstand Nordrhein-Westfalen mit „weit über 200 Accounts“ wie ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage mitteilt, gefolgt von Niedersachsen mit 131 Accounts auf Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, WhatsApp und X.

Social-Media-Abteilungen der Polizei platzen aus allen Nähten

Niedersachsen liegt im bundesweiten Vergleich auch ganz vorn, was sogenannte Corporate Influencer – auch Social Media Cops genannt – angeht. Ganze 24 Polizist*innen führen hier offizielle personalisierte Accounts auf Facebook und Instagram – eine Möglichkeit, die laut dem Pressesprecher des niedersächsischen Innenministeriums schon seit 2016 besteht.

„Seit 2019 wurden die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen nochmals gesondert gebeten, das Einrichten und Ausbauen von diesen personifizierten Accounts aktiv zu fördern“, heißt es auf Anfrage von netzpolitik.org.

Die Berliner Polizei beschäftigt ebenfalls einen Influencer mit eigenem offiziellen Account, die Polizei Rheinland-Pfalz hat jüngst die erste TikTok-Influencerin vorgestellt und die Polizei Bayern denkt aktuell über den Einsatz von Corporate Influencern nach, „um die Kommunikation und den Dialog mit der Öffentlichkeit weiter zu intensivieren“, heißt es auf Anfrage. In Hessen sind es fünf Polizisten, die seit letztem Jahr „authentisch, persönlich und glaubwürdig aus ihrem Dienstalltag berichten und für ihre jeweilige Community ansprechbar sein“ sollen, so ein Sprecher des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz.

Das KI-generierte Bild zeigt eine kleine Puppe in Polizeiuniform mit offenen blonden Haaren und großen blauen Augen. In der Verpackung sind außerdem noch eine Pistole, ein Handy, eine Hantel und ein Katzenfoto in Miniatur.
Die Hessische Polizei-Influencerin wollte mit dem Trend mitgehen und hat sich von ChatGPT als Actionfigur darstellen lassen. Jeglicher Hinweis auf KI fehlt. Klassiker: Ein Bild einer niedlichen Katze ist aber dabei.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Die Etablierung von einzelnen Polizist*innen als Persönlichkeitsmarken ist nur ein Ausdruck davon. Die für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stellen haben sich in Unterabteilungen ausdifferenziert. Inzwischen haben fast alle Polizeien in den Bundesländern eigene Social -Media-Teams. Allein in Baden-Württemberg arbeiten insgesamt rund 50 Personen an landesweiten und regionalen Social-Media-Auftritten der Polizei, in Bayern sind es 45 Personen. In Hessen, Niedersachen und Berlin etwa liegt die Zahl ebenfalls im zweistelligen Bereich.

Social-Media-Cops auf der Suche nach Nachwuchs

„Tatütata – der Mario ist da! 🚨🚔“. So spricht der Berliner Polizei-Influencer Mario Langner seine Community auf Instagram an. Dort hat er mehr als 100.000 Follower. Auf TikTok hat der Polizeikanal, den maßgeblich Mario bespielt, fast eine Million Follower und rund 20 Millionen Likes.

Im Unterschied zu allen anderen Corporate Influencer*innen der Polizei, die bei ihren Stammdienststellen arbeiten und die Social-Media-Kanäle nebenbei betreiben, ist er kein klassischer Polizeibeamter. Als sogenannter digitaler Berufsberater bietet er hauptamtlich „berufsinteressierten Personen eine niedrigschwellige, digitale und direkte Option zur Kontaktaufnahme und Information über die Arbeitgeberin Polizei Berlin“, so die Berliner Polizei auf Anfrage.

Oder anders gesagt, Mario macht in seiner gesamten Arbeitszeit nichts anderes, als unterhaltende Reels für junge Menschen zu produzieren. Offiziell wird er als „Sachbearbeiter Strategische Nachwuchsgewinnung“ geführt. Ihm helfen andere Polizist*innen im Nebenamt, die als wiederkehrende Gesichter in den Kanälen auftauchen, aber keine eigenen Accounts haben.

„Obwohl das Image der Polizei teilweise auch unter jungen Leuten gut ist, möchten immer weniger von ihnen diesen – neutral gesprochen – harten Job machen“, sagt der investigative Journalist und Buchautor Mohamed Amjahid, der seit Jahren zur Polizei recherchiert, unter anderem in sozialen Medien. „Deswegen hat die Polizei angefangen – insbesondere auf TikTok – sehr junge Menschen, ich würde sogar sagen Kinder anzusprechen“, so Amjahid.

Ihm zufolge seien die Polizei Berlin und NRW besonders aktiv dabei, junge Menschen auf Social Media für den Beruf zu begeistern. Das passiere nicht nur mit den Beiträgen selbst, sondern auch mit gezieltem Community-Management. „Es wird sehr schnell, sehr positiv auf die Kommentare von den Kids eingegangen“, sagt der Journalist.

Neben der Produktion von Inhalten investiert die Polizei den größten Aufwand in das Community Management. Das bestätigt auch eine wissenschaftliche Studie über polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit auf Social Media von Michael Graßl. Die Accounts in sozialen Netzwerken seien in der Nachwuchsrekrutierung unverzichtbar geworden, werden Social-Media-Verantwortliche bei der Polizei dort zitiert.

Nachwuchsrekrutierung und Imagepflege sind neben präventiver und sicherheitsrelevanter Kommunikation in akuten Einsatzlagen in der Tat zwei primäre Ziele der polizeilichen Social-Media-Präsenz. Die Bundespolizei sowie eine überwiegende Mehrheit der Landespolizeien betreiben speziell für Nachwuchswerbung eingerichtete „Karriere“-Kanäle.

„Mir ist es lieber, dass die Polizei auf Social Media rekrutiert als beispielsweise nur im Schützenverein“, sagt Katharina Kleinen-von Königslöw, Professorin für digitale Kommunikation an der Universität Hamburg. Wenn das Ziel ist, dass bei der Polizei Menschen aus der Breite der Bevölkerung arbeiten und nicht nur aus eng gefassten Kreisen mit einer sehr starken nationalen Gesinnung oder einem extremen Staatsverständnis, sei die Rekrutierung über Social Media notwendig. „Nicht unproblematisch finde ich jedoch, wenn Jugendliche mit Heldenerzählungen konfrontiert werden, die der realen Polizeiarbeit nicht entsprechen“, fügt die Wissenschaftlerin hinzu.

In der linken Bildhälfte ist ein etwa 8 Jahre altes Mädchen zu sehen, in der rechten Bildhälfte dieselbe Person im Erwachsenenalter in Polizeiuniform.
Screenshots aus einem Reel der Polizei-Influencerin Selina. Darin erzählt sie, wie sie von einem schüchternen und unsicheren Mädchen zu einer selbstbewussten und mutigen Polizistin im Rampenlicht wurde.

„Die Polizei ist cool, die Polizei ist ein super Arbeitgeber, die Polizei macht alles richtig, die Polizei ist eine große Familie“ – diese an junge Menschen gerichtete Erzählung der Behörde hält der Journalist Amjahid moralisch für problematisch. Dass sich die Polizei in sozialen Medien oft gern als divers, weiblich und emanzipatorisch darstellt, finde sowohl bei klassischen Law-and-Order-Anhänger*innen als auch bei Befürworter*innen von Diversity-Initiativen Anklang, beobachtet der Experte. Mit dieser Erzählung wird suggeriert, dass strukturelle Probleme wie Rassismus, Polizeigewalt, Machtmissbrauch, systematische Vertuschung und rechte Netzwerke innerhalb der Polizei sich damit von selbst lösen.

Polizei: der neue Entertainer?

„In manchen Beiträgen der Polizei ist gar keine Message dabei, außer dass es schön aussieht“, sagt Amjahid. „Es sind häufig Banalitäten, die TikTok und Instagram ausmachen.“

Anders als X, ehemals Twitter, das die Polizei eher zur anonymeren und sachlicheren Kommunikation im Tagesgeschäft nutze, werde Instagram für die Strafverfolgungsbehörde zum „verspielten Schönling“: „ästhetisch, visuell, direkt, per Du“, so die Studie von Graßl. Hier gehe es vor allem darum, ein schönes Erscheinungsbild zu kreieren, und dieses mit Interaktion, Meinung, Unterhaltung, Storytelling und Humor zu unterfüttern.

Der polizeilichen Kommunikation sind allerdings Grenzen gesetzt: „Polizeibehörden dürfen nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Außerhalb dieses – ohnehin weiten – Aufgabenkreises dürfen Polizeibehörden nicht handeln und folglich auch nicht kommunizieren“, so die Auslegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Juristen Friedrich Dilg für netzpolitik.org. Praktisch bedeute dies, dass sich Polizeibehörden keineswegs beliebig zu jedem Thema einlassen dürfen. Fotos aus dem Urlaub am Meer oder von niedlichen Tieren gehören grundsätzlich genauso wenig dazu wie unterhaltende Pranks, Trends und Challenges. Auch darf die Polizei keine eigene Meinung haben, da sie als staatliche Behörde keine Grundrechte inne hat.

 

Zwei Polizist*innen posen für die Kamera. Vor ihnen steht ein Kicker-Tisch.
Darf die Polizei Gewinnspiele in sozialen Medien veranstalten? Die Polizei Influencer*innen Serhat und Selina aus Hessen nehmen es locker. Denn es geht darum, Interaktionen der User*innen zu gerieren.

Um Sichtbarkeit in sozialen Medien zu erreichen, komme die Polizei nicht umhin, sich den algorithmisch gesteuerten Empfehlungssystemen der jeweiligen Plattformen anzupassen, erklärt die Kommunikationswissenschaftlerin Kleinen-von Königslöw. „In bestimmten Situationen beißt sich das extrem mit dem, was sonst der polizeiliche Auftrag ist“. Das sei beispielsweise bei sicherheitsrelevanten Großlagen wie Demonstrationen oder Terroranschlägen der Fall, wenn die Polizei die Öffentlichkeit im Idealfall zeitnah mit korrekten und sachlichen Informationen versorgen soll. „Das ist ein Zielkonflikt, der sich schlecht auflösen lässt“, so Kleinen-von Königslöw.

Um mit der Schnelllebigkeit der sozialen Medien mitzugehen, musste die Polizei außerdem ihre strengen hierarchischen Freigabeprozesse in der PR-Arbeit lockern. Social-Media-Abteilungen genießen innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit vergleichsweise große Freiheiten, wenn es darum geht, Postings rauszuschießen. Die Polizei-Influencer*innen ihrerseits sind größtenteils eigenverantwortlich auf Social Media unterwegs, nur bestimmte Themen oder Formate müssen von der zuständigen Fachaufsicht freigegeben werden.

Uneingeschränkte Deutungshoheit auf Social Media für die Polizei?

Derweil baut die Polizei ihre Präsenz in sozialen Netzwerken stetig weiter aus. Neue Plattformen werden erschlossen, neue Accounts gegründet. Die Polizei Baden-Württemberg ist etwa auf Mastodon, die Polizei Sachsen-Anhalt bereitet gerade so einen Account vor. Auch auf Online-Diensten wie Threads, Twitch und Xing betreibt die Polizei vereinzelt Kanäle.

„Die Polizei ist eine Institution mit eigenen Interessen, die auch deshalb gern online kommuniziert, um die Deutungshoheit in der Hand zu haben und den Umweg über journalistische Redaktionen zu umgehen“, sagt Amjahid. „Nicht weil der Journalismus kritisch gegenüber der Polizei ist, sondern weil es so schlichtweg einfacher ist“.

Das Problem dabei: Die Polizei kann mit ihrer großen Reichweite in sozialen Netzwerken stärker denn je in Meinungsbildungsprozesse in der digitalen Welt eingreifen und so die Diskussion über polizeiliches Handeln steuern. Die Bayerische Polizei beispielsweise möchte nicht nur Vertrauen in ihre Arbeit erhöhen, sondern sich in der Öffentlichkeit auch als eine „sympathische, menschliche und nahbare Polizei“ verstanden wissen, schreibt ein Pressesprecher des Bayerischen Innenministeriums.

Die Berichterstattung und der Diskurs über polizeiliches Handeln müssen gesellschaftliche Vorgänge sein, ohne dass die Polizei diese an sich zieht. Angesichts des Ausmaßes der Polizeipräsenz auf Social Media fehlt es jedoch weitgehend an einer öffentlichen Diskussion, die das polizeiliche Vorgehen auf Social Media hinterfragt und reflektiert. Die letzten öffentlichen Debatten darüber, was die Polizei auf Social Media machen darf und was nicht, liegen bereits mehrere Jahre zurück. Der Einfluss und die Bedeutung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien sind seitdem nur gewachsen.

Ein möglicher Ausgangspunkt für die Debatte ist, dass es sich bei der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit um die Ausübung hoheitlicher Gewalt handelt. Denn die Polizei bleibt nach wie vor eine mit Hoheits- und Zwangsbefugnissen ausgestattete Behörde. So sehr sie sich auch bemühen mag, „auf Augenhöhe“ und in Dialog mit den Menschen zu treten: Das Spielfeld ist alles andere als eben.


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Medien auf X: Im permanenten Shitstorm

Von: Tomas Rudl · Markus Reuter

Sie wollen Qualitätsjournalismus hochhalten und einen Gegenpol auf der Plattform X bieten. Doch Tagesschau, ZDFheute, Spiegel und Zeit erreichen weder viele Views noch positive Interaktionen mit dem Publikum. Was ihnen vor allem entgegenschlägt, ist Hass. Warum bleiben sie trotzdem da? Eine Analyse.

Manche seriöse deutsche Medien bekommen ganz schön viele Giftpfeile auf X ab, sind dort aber immer noch aktiv. – Alle Rechte vorbehalten Grafik: IMAGO / Depositphotos. Bearbeitung: netzpolitik.org

Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf der Plattform X des rechtsradikalen US-Milliardärs Elon Musk und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält.

Wir haben anhand einer Stichprobe analysiert, wie sich diese Medien auf X schlagen: Wie oft werden die Tweets angesehen, wie oft retweetet, wie interagieren die Nutzer:innen mit den Medien und ihren Inhalten?

Bei der beispielhaften Untersuchung wird klar: Die auf X verbliebenen seriösen Medien befinden sich in feindlichem Terrain. Teils haben sie zwar hohe Followerzahlen, ihre Inhalte werden aber verhältnismäßig wenig Nutzer:innen angezeigt. Wohlwollende Interaktionen wie Retweets können sie kaum generieren. Dafür bläst ihnen in Kommentaren der Wind eisig ins Gesicht.

Gezielter Umbau nach rechts

Für das unwirtliche Klima ist nicht zuletzt Elon Musk selbst mitverantwortlich. Kurz nach dem 44 Millarden US-Dollar schweren Kauf des Online-Dienstes im Jahr 2022 entließ er ganze Moderationsteams und holte im Namen der Meinungsfreiheit zuvor gesperrte Rechtsextremisten, Trolle und professionelle Lügner:innen auf den Dienst zurück. Werbekunden sprangen ab, da sie offenbar ihre Anzeigen ungern neben Nazi-Inhalten sehen wollten. Musk akzeptierte das nicht und überzog die Abtrünnigen mit Klagen.

In diese länger werdende und unvollständige Liste an Kontroversen reiht sich nun der jüngste Skandal um den KI-Chatbot Grok ein. Die ebenfalls zum Firmenimperium Musks gehörende KI-Anwendung ist in X integriert und spuckt auf Anweisung alles mögliche aus – darunter zuletzt auch sexualisierte Deepfakes von Nutzer:innen, in aller Regel von Frauen und sogar von Minderjährigen. Neu ist das Phänomen zwar nicht, aber Grok machte es leicht, bis X doch noch technische Einschränkungen implementierte: Noch nie ließen sich solche Inhalte derart einfach erstellen und an ein globales Publikum ausliefern.

Der Umbau von X zu einer offen rassistischen und sexistischen Plattform geht Hand in Hand mit Musks Unterstützung für rechtsradikale und antidemokratische Bewegungen, hierzulande die AfD. Der Unternehmer macht kein Geheimnis daraus, sein soziales Netzwerk in den Dienst einer rechtsradikalen Revolution zu stellen.

Im Vorjahr zeigte eine Untersuchung von ZDF Frontal, dass die Empfehlungsalgorithmen von X rechte Parteiinhalte überproportional bevorzugen. Bei rassistisch motivierten Ausschreitungen im Sommer 2024 in England hat laut einer Studie von Amnesty International das Empfehlungssystem von X „eine zentrale Rolle“ gespielt. Auch die EU-Kommission vermutet, dass von den algorithmischen Empfehlungen systemische Risiken ausgehen könnten, hat ihre Untersuchungen aber noch nicht abgeschlossen.

Viele haben X verlassen – doch manche sind geblieben

Viele Nutzer:innen, aber auch Medienhäuser und sonstige Organisationen haben deshalb in den vergangenen Jahren die Online-Dienste des rechtsradikalen US-Milliardärs verlassen. Ob Niedersächsischer Landtag, das Jüdische Museum München oder netzpolitik.org, die Gründe für den Rückzug ähneln sich: X sei ein Ort der Zensur, des Rassismus, Antisemitismus und des rechten Agendasettings geworden, begründeten Dutzende Abgeordnete, Wissenschaftler:innen und Journalist:innen im Winter 2024 ihren Abgang. Zwar nutzen in Deutschland immer noch rund sieben Millionen Menschen monatlich die Plattform, ihre Reichweite geht jedoch europaweit kontinuierlich zurück.

Warum also bleiben weiterhin manche Medien auf X und versorgen das soziale Netzwerk mit Inhalten, die wiederum dessen Attraktivität steigern?

Auch hier ähneln sich die Gründe: So betont etwa Markus Sehl, stellvertretender Chefredakteur von Legal Tribune Online (LTO), Beiträge über zahlreiche Social-Media-Kanäle auszuspielen, darunter Instagram, LinkedIn, Bluesky, Facebook – und eben auch X. „Wir verbinden mit unserer Präsenz auf allen diesen Plattformen das Ziel, mit unseren Inhalten dort ein seriöses Inhaltsangebot zu machen. Eines, das Filterblasen durchdringt, für konstruktive Irritation sorgt und schließlich einen demokratischen Diskurs ermöglicht“, so Sehl auf Anfrage von netzpolitik.org.

Bescheidene Reichweite, bescheidene Debatten

Wir haben dieses hehre Ziel einem Realitäts-Check unterzogen. In unserem Beobachtungszeitraum wurden Tweets des juristischen Fachmediums, allesamt mit Links zu LTO-Artikeln, laut der Statistikanzeige von X am Tag der Postings durchschnittlich nur 1.329 Mal von Nutzer:innen gesehen. Derzeit folgen mehr als 28.000 Accounts dem X-Auftritt von LTO. Sonderlich viel Aufmerksamkeit oder gar „demokratischen Diskurs“ konnten die Postings nicht entfachen. Im Schnitt wurden die Tweets knapp mehr als fünf Mal retweetet und zwölf Mal mit einem Herzchen versehen („geliked“). Die Hälfte der untersuchten Postings erhielt keine Antwort, im Schnitt waren es 2,2 Antworten („replys“) pro Tweet.

Und wie sieht es mit der Qualität der Antworten aus? Nennenswerte Diskussionen lösten LTO-Tweets über die Sabotage der russischen Öl-Pipeline Nord Stream aus, über das ungarische Gerichtsverfahren gegen die non-binäre Aktivist:in Maja T. oder ein Beitrag zur Mediendebatte über Inhaltemoderation und Algorithmenregulierung.

Dass solche Themen besonders viel Aufmerksamkeit auf X nach sich ziehen, ist so erwartbar wie viele der Antworten darunter: „Das sind Taschenspielertricks um unliebsame Meinungen kleinzumachen und das weiß auch der Autor der polarisieriende Ausagen mit Desinformationen vermengt“, polterte etwa ein gewisser Leo gegen Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) sowie den Autor des LTO-Artikels.

Schnittstellen-lose Stichprobe

Eine massenhafte Auswertung der jeweiligen X-Auftritte deutscher Medien ist nicht mehr ohne Weiteres möglich, seit Elon Musk die dazu notwendigen Schnittstellen hinter eine Bezahlschranke gepackt hat. Für unsere kleinere Untersuchung haben wir deshalb am 19. Januar 2026 jeden zweiten Tweet eines Mediums erfasst, bis insgesamt zehn erfasste Postings zusammengekommen waren. Diese zehn Tweets pro Medium haben wir hinsichtlich Views, Replys, Retweets und Likes ausgewertet. Außerdem haben wir uns angesehen, ob die Medien selbst in den Replys angegriffen werden und haben die Reaktionen auf die Tweets qualitativ bewertet.

Aufgrund des kleinen Ausschnitts können die erhobenen Daten nur als Stichprobe gelten, die aber deutliche Muster aufzeigt. Diese konnten wir auch bei Tweets außerhalb des Untersuchungszeitraums finden.

Grundsätzlich sind die Zahlen mit Skepsis zu betrachten, nicht nur wegen der kleinen Stichprobe. Manipulationsversuche sind seit Jahren nicht mehr aus dem Internet wegzudenken. Doch wozu noch vor nicht allzu langer Zeit umfangreiche Troll-Farmen notwendig waren, lassen sich Aufruf- und Engagement-Metriken in Zeiten von ChatGPT, Grok und anderen KI-Chatbots mit deutlich weniger Aufwand und raffinierter verfälschen.

Ganze Schwärme von KI-Bots, die etwa über Online-Dienste hinweg authentisches Handeln und konsistente Persönlichkeiten vortäuschen können, überfluten derzeit soziale Medien, warnten zuletzt mehrere Studien. Oft ist nur schwer erkennbar, ob hinter Postings echte Menschen oder Propagandabots stecken. „Die Verschmelzung von agentenbasierter KI und LLMs markiert eine neue Grenze im Informationskrieg“, führt eine der Studien aus.

Ähnliche Vorsicht ist auch bei der Anzeige der Views oder der Followerzahlen angebracht. Nicht einmal X dürfte einigermaßen verlässlich über verdächtige Aktivitäten auf dem eigenen Dienst Bescheid wissen, seit Musk die dafür zuständigen Teams dramatisch reduziert und zugleich die Moderationsregeln gelockert hat – wenn die Manipulationsversuche nicht gleich aus dem eigenen Haus kommen.

Konzentrierter brauner Sumpf

Das bei LTO beobachtete Phänomen lässt sich auch bei anderen noch auf X aktiven Medien feststellen. Kaum Reichweite, wenig Engagement von Nutzer:innen, und wenn es Antworten unter den Tweets gibt, enthalten diese nur selten erhellende Einsichten. Im Gegenteil: Oft genug besetzen reaktionäre Trolle den Platz, den es ohne die Tweets der Medien-Accounts so nicht gegeben hätte. Dabei kapern sie die Debatte und posten gerne auch themenfremde und beliebige Links zu rechtsradikalen Aufregerthemen. Außer einem braunen Sumpf bleibt oft nicht viel übrig unter den Tweets der Medien.

So folgen dem X-Account von Die Zeit derzeit rund 2,3 Millionen Accounts. Einzelne Postings wurden im Beobachtungszeitraum trotz dieser auf dem Papier großen Zahl durchschnittlich nur knapp 2.900 Mal angesehen, 2,1 Mal retweetet, 5,1 Mal geliked und 4,1 Mal beantwortet. Mehrere Tweets erhielten zum Zeitpunkt der Auswertung gar keine Reaktion, die meisten Antworten (17) liefen bei einem Tweet über ein internes Papier der Grünen zur EU-Außenpolitik auf. Ein gefundenes Fressen für selbsternannte „Parodieaccounts“, die die Schuld für jedwedes Problem bei den Grünen verorten.

Bemerkenswert ist, was passiert, wenn der Zeit-Account zuweilen gezielt ein bestimmtes Publikum anzusprechen scheint. Ein Tweet über die Fußballbundesliga erwähnt etwa den rechtsextremen AfD-Spitzenpolitiker Tino Chrupalla. Wie auch im Anreißer des Originalartikels steht dort, der AfD-Politiker habe „nicht viel verpasst“. Dafür gab es Kritik: „Warum wird dieser Faschist hier einfach so erwähnt?“, fragte immerhin ein:e Nutzer:in mit einer EU-Flagge im Profilbild. Wenig später wird der Account selbst als Faschist beschimpft.

In einem anderen Tweet schien die Zeit-Redaktion Gratis-Werbung für die österreichische FPÖ zu machen: Ein von der Rechtsaußen-Partei neu gestarteter Radiosender sei „sehr langweilig (…) und gerade deshalb interessant – besonders für deutsche Hörer“. Was auch immer die Motivation hinter diesen anbiedernden Anreißern war, der Erfolg hielt sich in Grenzen. Beide Tweets erhielten insgesamt nicht einmal zehn Antworten – zusammengerechnet. Als Reibebaum, der Engagement und Klicks lostritt, eignet sich diese Form der Ansprache offenbar nicht.

Gegengewicht oder Zielscheibe?

Auch Zeit Online begründet ihren Verbleib auf X damit, ein Korrektiv sein zu wollen. „Unser Ziel ist es, verlässliche Informationen und unabhängigen Journalismus möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen“, teilt eine Verlagssprecherin mit. Die Zeit sei „ein Gegengewicht zur aggressiven, wenig produktiven Diskussionskultur und der Zunahme von Desinformation auf X, weshalb wir unseren Account mit 2,3 Millionen Followern zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin betreiben. Neben X sind wir auf Plattformen wie Bluesky, Threads und WhatsApp aktiv und bauen diese Kanäle weiter aus“, heißt es aus dem Verlag.

Ein Stückchen erfolgreicher ist der X-Account des Spiegel. Im Untersuchungszeitraum abgesetzte Tweets huschten im Schnitt rund 4.200 Mal über die Bildschirme der Nutzer:innen. Unterm Strich erhielten sie je knapp elf Antworten, 3,6 Retweets und rund 9 Likes. Allerdings verzerrt ein Ausreißer das Bild: Ungewöhnlich viel Resonanz erhielt ein Retweet des @SPIEGEL_EIL-Accounts, der staatliche Förderung von Elektroautos zum Thema hatte. Zum Zeitpunkt der Erfassung konnte der Tweet über 12.000 Views verzeichnen, rund eine Woche später ist die Zahl auf 22.000 angestiegen. Rechnet man diesen Tweet heraus, sinkt die Anzahl der durchschnittlichen Views auf rund 3.000. Für ein angebliches Millionenpublikum – @derspiegel hat über 3 Millionen Follower, @SPIEGEL_EIL über 1,5 Millionen – ist das eine magere Ausbeute.

Ein Screenshot eines Twitter-Posts von Spiegel EIL über die Förderung von Elektroautos mit bis zu 6000 Euro, zusammen mit einem Foto einer Ladestation für Elektroautos und einem Kommentar von Miró, der kritisiert, dass Steuerzahler für die Kosten aufkommen.
Der rechte Influencer holt unter dem Spiegel-Tweet die Likes. - Screenshot / Twitter

Präsenz schafft Diskursräume für Rechtsradikale

Welche Diskursräume die Tweets erst schaffen, zeigt erneut ein Blick in die Antworten unter diesen. Bei besagtem E-Auto-Tweet spülte das Empfehlungssystem von X den rechten Influencer Miró Wolsfeld ganz nach oben. „Steuerzahler zahlen den Müll, nicht der Bund“, wetterte der auch als Unblogd bekannte Aktivist. Während der Tweet des Spiegels gerade mal 8 Retweets und 31 Likes bekommt, holt sich Wolsfeld 51 Retweets und 1.654 Likes mit seinem Kommentar ab. Auch solche Phänomene sind ein klares Zeichen, wer das Sagen auf der Plattform hat.

Ein solches Auftreten lässt sich auf X inzwischen monetarisieren. Dem Account kann man freiwillig für 3,33 Euro im Monat folgen, den zahlenden Followern verspricht Wolsfeld als Bonus „Demnächst Podcasts vorab“. Gekoppelt an Empfehlungsalgorithmen, die umstrittene Inhalte bevorzugen, um damit Nutzer:innen länger auf dem Dienst zu halten, entsteht ein perverses Anreizsystem: Es belohnt diejenigen, die mit reißerischen Inhalten möglichst viel Aufmerksamkeit erregen.

Mit Spott und Hohn wird dabei oft nicht gespart. „SPIEGEL, STERN, SZ, usw. haben auf X einfach so gut wie nichts mehr zu melden“, tönte der rechte Influencer vor wenigen Tagen. „Bei der üblich hohlen Propaganda gibt es so gut wie keine Likes auf deren Posts, dafür aber etliche Kommentare, die den Nonsens zerlegen. Der Wind hat sich hier definitiv gedreht.“

„Wichtige Kontaktpunkte“ zu wem?

Für seriöse Medien, die weiterhin auf X bleiben und der Plattform Inhalte zuliefern, steigt tatsächlich der Druck. „Wenn wir mit den redaktionellen Inhalten unserer Medienmarken neue Nutzerinnen und Nutzer erreichen wollen, müssen wir dorthin gehen, wo sie sich informieren, und das sind eben oft Plattformen, die weniger offen und verantwortungsvoll sind, als wir uns das wünschen“, teilt eine Spiegel-Sprecherin mit.

„Wenn sich unabhängige Medien von diesen Plattformen selbst ausschließen, verlieren wir wichtige Kontaktpunkte zu unseren Zielgruppen. Und an der Nutzung der Plattformen würde sich durch den Rückzug der Qualitätsmedien nichts ändern“, sagt die Sprecherin.

Doch dass sich der Wind gedreht hat, ist auf X kaum von der Hand zu weisen. Die Plattform ist unter den Tweets der Accounts großer deutscher Medien fest in der Hand von Rechtsextremen, Zynikern, Rassisten und Menschen, die einfach nur ihrem Hass auf klassische Medien und die Welt freien Lauf lassen.

Hohes Vertrauen in öffentlich-rechtliche Medien

Diese Wut trifft insbesondere öffentlich-rechtliche Medien. Im öffentlichen Auftrag sollen sie dazu beitragen, die Menschen in Deutschland umfassend und ausgewogen zu informieren. Deshalb landen sie immer wieder im Visier von Rechtsextremen wie dem AfD-Politiker Björn Höcke, der etwa die Medien-Staatsverträge aufkündigen will. Von ganz rechts bis in die Bundesregierung hinein wird am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesägt.

Trotz aller Versuche, die Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien zu untergraben, genießen die Sender bis heute verhältnismäßig viel Vertrauen in der Bevölkerung, mehr als private Tageszeitungen oder Sender. Zwei Drittel der Befragten hielten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) für „unverzichtbar“, wie eine repräsentative Studie im Vorjahr ergab. Den parteiübergreifenden Konsens durchbrechen lediglich Anhänger:innen der Kleinpartei BSW sowie der AfD, die den sogenannten Systemmedien überwiegend nicht vertrauen.

Viele Follower, wenige Ansichten

Unsere Auswertung zeigt, dass sich die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen auch im Internet abbildet. So wurden die Tweets der großen Kanäle @tagesschau (5,1 Millionen Follower) und @ZDFheute (1,3 Millionen Follower) deutlich mehr Menschen in der App und auf der Seite von X angezeigt als die Postings privater Medien. Im Beobachtungszeitraum sahen im Schnitt rund 24.000 Nutzer:innen Tweets der Tagesschau, bei ZDFheute waren es rund 23.000. Angesichts der hohen Followerzahlen der Kanäle sind diese Zahlen jedoch mehr als ernüchternd.

Wie viele der Nutzer:innen tatsächlich auf einen Link in einem Tweet klickten, verrät X nicht. Und auch die sogenannten Referrer-Zahlen von tagesschau.de und ZDFheute, die mehr über die Herkunft der Besucher:innen verraten, liegen uns nicht vor. Schätzungen von Marketing-Firmen gehen bei X von einer Klickrate von etwa einem Prozent auf externe Links aus.

Warum die beiden Kanäle der Öffentlich-Rechtlichen laut der nicht notwendigerweise zuverlässigen Views-Anzeige von X derart besser abschneiden als Spiegel oder Die Zeit, geht aus den Daten nicht hervor. Klar ist aber, dass X seit der Übernahme von Musk Tweets mit Links benachteiligt werden, dafür sprechen unterschiedliche Untersuchungen und Berichte.

Zudem hat X schon im Jahr 2023 durch das Design der Tweets Links in die Außenwelt unattraktiver gestaltet, indem nicht mehr die Vorschau eines Artikels eingebettet wird. Hintergrund ist, dass X wie auch andere Big-Tech-Plattformen versucht, die Nutzer:innen auf der Plattform zu halten und dort „Engagement“ und damit Werbeabspielungen zu erreichen. Nutzer:innen über einen Klick auf andere Seiten im Netz zu schicken, widerspricht diesem Ziel.

Tagesschau und ZDFheute sehen sich als Gegenpol

Laut einem Sprecher der ARD geht es der Tagesschau darum, „seriöse und verifizierte Nachrichteninhalte Nutzenden auf Social-Media-Plattformen zur Verfügung zu stellen und damit einen Gegenpol zu Desinformationen und Verschwörungsmythen zu setzen.“ Dies gelinge mit Blick auf die Zugriffszahlen, die die Artikellinks der Tagesschau auf X erzielten, „weiterhin in relevanter Größenordnung“.

Angesichts der relativ zur hohen Followeranzahl wenigen Views und der geschätzten Klickrate von einem Prozent dürfte sich der Anteil von X bei den 50 bis 80 Millionen monatlichen Seitenbesuchen auf tagesschau.de in Grenzen halten. Zur Einordnung: Auch vor Elon Musks Übernahme erreichte beispielsweise netzpolitik.org mit seiner damals Twitter-affinen Leser:innenschaft nie mehr als ein bis zwei Prozent aller Seitenabrufe über die Plattform. Diese Zahlen umfassen sowohl Klicks auf Links in Tweets des eigenen Accounts als auch in Tweets anderer.

ZDF schreibt gegenüber netzpolitik.org, dass alle Social-Media-Aktivitäten einem „kontinuierlichen Controlling mit Blick beispielsweise auf Zielgruppe, Performance und Entwicklung der jeweiligen Plattform“ unterliegen würden. „Sollten Accounts entsprechende Ziele nicht erreichen bzw. genannte Kriterien nicht erfüllen, werden diese eingestellt.“

Was für Ziele das sind, gibt das ZDF nicht preis, führt jedoch aus, warum man weiter auf der Plattform poste: „Das Nachrichtenangebot ZDFheute veröffentlicht aktuelle Informationen weiterhin auf X, um Qualitätsjournalismus auch dort möglichst vielen Menschen einfach zugänglich zu machen.“

Doch die Versuche der Tagesschau und von ZDFheute werden von den Nutzenden auf der Plattform X wenig honoriert. Das Gegenteil ist der Fall. Dementsprechend heiß geht es in den Kommentaren unter den Tweets zu: Durchschnittlich liefen bei der Tagesschau 77 Kommentare auf, bei ZDF Heute sogar 100.

Dort findet eine Schlacht um die Deutungshoheit statt. Mit 173 Kommentaren besonders umkämpft war ein Tweet zu einer Eilmeldung, dass der Begriff „Sondervermögen“ zum Unwort des Jahres 2025 gewählt wurde. Die Debatte lenkten dem rechten Milieu zuordnenbare Accounts, etwa der des rechten Magazins Krautzone. Eine der Top-Antworten wollte etwas ganz anderes diskutieren: „Für mich ist ‚ÖRR‘ das Unwort des Jahrhunderts.“

Öffentlich-rechtliche Medien im Dauer-Shitstorm

Die grundsätzliche Feindseligkeit der Rezipient:innen auf X ist bei den untersuchten Medien am Verhältnis von Antworten zu Retweets erkennbar, der „Reply Retweet Ratio“. Tweets mit vielen Replys und wenigen Retweets zeigen in der Regel eine Kontroverse oder eine Ablehnung der Nutzer:innen an. Diese kann sich auf den Inhalt des Tweets oder auf den Postenden selbst beziehen.

Es ist ganz normal, dass einzelne Tweets bisweilen mehr Replys erhalten als Retweets. Ungewöhnlich ist aber, dass bei den öffentlich-rechtlichen Nachrichten-Accounts von Tagesschau und ZDFheute mehr Replys als Retweets der Regelfall sind. Die Tagesschau erhielt im Untersuchungzeitraum drei Mal so viele Replys wie Retweets, ZDF gar fast vier Mal soviele. Auch der Spiegel erhielt drei mal so viele Replys wie Retweets, bei der Zeit waren es immer noch doppelt so viele. Einzig LTO war als Medium nicht so negativ im Fokus – es erreichte mehr Retweets als Replys.

Bei ZDFheute und Tagesschau gab es in den untersuchten Tweets bis auf eine Ausnahme unter jedem Tweet direkte Angriffe auf die Sendungen oder die Sender selbst, oft auch mehrfach. Dabei ging es in den Kommentaren nicht um sachliche oder inhaltliche Kritik an Nachrichteninhalt oder dessen Aufbereitung.

So findet man unter Tweets regelmäßig die Forderung, die Pflicht zum Rundfunkbeitrag abzuschaffen. Die Tagesschau wird unter anderem als „Terrorpropaganda“, „Propagandascheisse“ oder „Schundfunk“ diffamiert, das ZDF als „Schrottsender“ und die ZDFheute-Redaktion sieht ein User als heroinabhängig. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt dutzender Beschimpfungen, die wir als Reaktion auf das kleine Set an untersuchten Tweets identifizieren konnten.

netzpolitik.org holt auf Bluesky mehr Retweets als Tagesschau, heute, Spiegel und Zeit zusammen

Wir haben uns zum Vergleich angesehen, wie die Interaktion beim Account von netzpolitik.org auf Bluesky aussieht. Im gleichen Untersuchungszeitraum erhielt netzpolitik.org auf Bluesky eine deutlich umgekehrte Reply-Repost-Ratio: Fast neun Mal mehr Accounts klickten auf den Repost-Button als auf Reply. Mehr Reposts als Replys sind der eigentliche Normalzustand bei Diensten wie X, Bluesky oder Mastodon.

Spannend war auch die Anzahl der Reposts insgesamt beim Account unserer Redaktion auf Bluesky. Der Account von netzpolitik.org mit seinen etwa 35.000 Followern erreichte im Untersuchungszeitraum am 19. Januar mit 755 Reposts mehr Verstärkung als Tagesschau, Heute, Spiegel, Zeit und LTO auf X mit ihren fast 12 Millionen Followern. Insgesamt kamen diese Accounts auf 615 Reposts. Und das, obwohl den untersuchten Medien auf X mehr als 300 Mal mehr Accounts folgen.

Weder Tagesschau noch ZDFheute betreiben einen offiziellen Kanal auf Bluesky. Die Sender ARD und ZDF sind jedoch auf Mastodon vertreten und betreiben dort jeweils eigene Server.

Überprüfen, bis das Fass überläuft

Ein Abschied von X fällt offenkundig nicht leicht. Das Bleiben aber auch nicht. „Die Entwicklung und die gesellschaftlichen Auswirkungen von X beobachten wir kritisch und diskutieren regelmäßig, ob und wie wir dort weiterhin präsent sein sollten“, heißt es von Die Zeit. „Fehlentwicklungen auf Plattformen nehmen wir ernst, selbstverständlich behalten wir die Entwicklungen gerade bei X kritisch im Blick“, beteuert LTO. Auch der Spiegel befasse sich im Lichte der neuen Erkenntnisse „erneut mit unserer Präsenz auf der Plattform“, sagt eine Sprecherin. Die Antworten ähneln denen der EU-Kommission, der Bundesregierung, Parteien im Bundestag und Ministerien, die weiterhin der Plattform treu sind und immer schwerer Argumente dafür finden.

Es bleibt also spannend, wann der Punkt erreicht ist, an dem es auch für die letzten Verbliebenen nicht mehr weiter geht. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Der Skandal mit sexualisierten Deepfakes realer Personen rund um den X-Chatbot Grok wird nicht der letzte bleiben.


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KW 5: Die Woche, als die Regierung sich an Automatisierung berauschte

Von: Daniel Leisegang

Die 5. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 117.090 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

eine Kommission hat in dieser Woche Arbeitsministerin Bärbel Bas Empfehlungen übergeben, wie der Sozialstaat „modernisiert“ werden könnte.

Digitalisierung spielt darin eine zentrale Rolle: Behörden sollen untereinander mehr Daten austauschen, dafür soll der komplexe Datenschutz weg und eine Personenkennziffer her. Verfassungsrechtlich ist das höchst fragwürdig.

Außerdem schlägt die Kommission vor, Verwaltungsvorgänge mit sogenannter Künstlicher Intelligenz zu automatisieren. Auch bei Ermessensspielräumen – also wenn es etwa darum geht, wie viel Unterstützung eine Person vom Amt bekommt. Und weil bei „KI“ bekanntlich immer Wahres, Schönes, Gutes rauskommt, sollen die Ergebnisse weniger gegengeprüft werden. Die Wohlfahrtsverbände halten davon herzlich wenig, sondern befürchten zusätzliche Diskriminierung.

Auch Bundesdigitalminister Karsten Wildberger sieht es buchstäblich als seine Mission an, tausende „outdated“ Fachverfahren in der Verwaltung zu automatisieren. Helfen soll dabei Agentische Künstliche Intelligenz, die so eine Art KI-Heinzelmännchen für Behördenprozesse antreiben soll.

Dafür brachte das Digitalministerium in dieser Woche den Agentic AI Hub an den Start. Man habe „eine große Tasche“, versicherte Wildberger den anwesenden „Start-up- und Scale-up-Vertreter:innen“ bei der Auftaktveranstaltung. Und man wolle Pilotprojekte möglichst schnell skalieren, sekundierte sein Staatssekretär Thomas Jarzombek.

Bei allem Automatisierungsrausch fehlte auch hier der Raum, um über Risiken, Kontrolle und – ja – Ethik zu sprechen. Dabei haben andere Länder KI-Systemen bereits das Steuer in der Verwaltung überlassen und sind damit alles andere als gut gefahren. Vielleicht skalieren wir das mal.

Habt ein schönes Wochenende!

Daniel


Breakpoint: Grundrechte sind nicht FSK 16

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Information und Teilhabe – auch auf sozialen Medien. Wenn Erwachsene sie per Social-Media-Verbot von solchen Orten der Meinungsbildung ausschließen, werden sie ihrer Verpflichtung nicht gerecht. Von Carla Siepmann –
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Deepfake-Skandal: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Grok und X ein

Nach einer Flut sexualisierter Grok-Deepfakes auf X prüft nun die EU-Kommission, ob Elon Musks Unternehmen gegen den Digital Services Act verstoßen haben. Erste Studien liefern derweil Details über das Ausmaß der produzierten sexualisierten Bilder. Von Laura Jaruszewski –
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ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt. Von Ingo Dachwitz –
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Anhörung zum Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Staatstrojaner nutzen dürfen

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Die EU-Kommission will pseudonymisierte Daten teilweise von der Datenschutzgrundverordnung ausnehmen. Jetzt äußert sich erstmals eine deutsche Datenschutzbeauftragte. Meike Kamp übt deutliche Kritik an den Plänen und glaubt, die Kommission habe ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes missverstanden. Von Ingo Dachwitz –
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Trilog zu Alterskontrollen: Warnung vor „Ausweispflicht für weite Teile des Internets“

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Von: Markus Reuter

Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei nutzt ein KI-generiertes Bild mit einem blutenden Polizisten, um eine Pressemitteilung zu illustrieren. Begründet wird dies mit Persönlichkeitsrechten und laufenden Ermittlungen, das Bild sei eine „symbolische Illustration“.

Verpixeltes Bild der Polizeigewerkschaft
Wieviel sind Bilder wert, wenn sie nicht die Realität zeigen? Das Bild hier ist eine verpixelte Version des generierten Bildes der Polizeigewerkschaft. – Public Domain CVatGPT / GdP Sachsen / netzpolitik.org

Beim einem Zweitligaspiel der Fußball-Männerteams des 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden am vergangenen Samstag gab es Ausschreitungen. Nach Polizeiangaben soll es 70 verletzte Polizisten gegeben haben. Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gab dazu eine Pressemitteilung heraus und bebilderte sie mit einem KI-generierten fotorealistischen Bild. Darauf zu sehen: ein blutender Polizist, der von zwei Kollegen gestützt wird.

Dieses Bild war klein mit dem Hinweis „KI: ChatGPT“ gekennzeichnet, erweckt aber auf den ersten Blick den Eindruck, dass dies ein echtes Bild sei. In sozialen Medien sorgte die Bebilderung für Empörung. So kritisierte der Forscher Daniel Mullis auf Bluesky: „Es ist das erste Mal, dass ich solche Bilder von seriösen Stellen sehe, die Ereignisse so darstellen, dass sie besser ins eigene Bild passen.“ Das sei nicht gut, der Deutsche Gewerkschaftsbund, in dem die Gewerkschaft Mitglied ist, dürfe hier nicht schweigen.

Polizeigewerkschaft: „Symbolische Illustration“

Auf Nachfrage, warum die Gewerkschaft hier ein solches Bild einsetze, hat der GdP-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky netzpolitik.org geantwortet, dass das KI-generierte Bild als „symbolische Illustration“ eingesetzt worden sei. „Diese Entscheidung erfolgte bewusst, um auf das Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte im Zusammenhang mit dem Fußballspiel aufmerksam zu machen, ohne reale Einsatzkräfte, Beteiligte oder konkrete Einsatzsituationen abzubilden“, so Krumlovsky weiter. Als Begründungen nennt der Polizeigewerkschafter den Schutz von Persönlichkeitsrechten, laufende Ermittlungen sowie den respektvollen Umgang mit betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Screenshot der Webseite
So präsentiert die GdP ihre Pressemitteilung - Screenshot GdP Sachsen

Krumlovsky betont, dass das Bild als KI-generiert gekennzeichnet ist. „Es sollte keine dokumentarische Abbildung eines realen Ereignisses darstellen, sondern der thematischen Einordnung dienen“, so der Gewerkschafter weiter. Für die Gewerkschaft sei entscheidend, dass der Einsatz von Illustrationen – unabhängig davon, ob sie KI-generiert oder auf andere Weise erstellt sind – transparent erfolge und keinen dokumentarischen Anspruch erheben würde.

DJV: „Immer ein Grund, hellhörig zu werden“

Unabhängig davon würde die GdP Sachsen die internen Abläufe im Umgang mit KI-generierten Inhalten „weiter präzisieren“, insbesondere bezüglich Kennzeichnung und Kontextualisierung. Nach unserer Presseanfrage hat die Polizeigewerkschaft noch einen weiteren Hinweis auf das generierte Foto unter dem Text angebracht und expliziter in der Quellenangabe den Zusatz „KI-generiert“ ergänzt. Das Bild selbst nutzt sie weiter.

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Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Mika Beuster kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „KI-Fotos sind immer ein Grund, hellhörig zu werden.“ Journalist:innen, aber auch die Öffentlichkeit, sollten sich immer kritisch fragen, warum auf KI-Material zurückgegriffen wird, so Beuster weiter. Der Verband spreche sich zudem bei der Nutzung von KI-generierten Bildern für größtmögliche Transparenz aus.

Der Fotojournalist Kai Schwerdt kritisierte bei Bluesky: „Auch wenn das Bild als KI-generiert gekennzeichnet ist, finde ich es bedenklich, wenn die Gewerkschaft der Polizei (GdP) solche Bilder zu dramaturgischen Zwecken einsetzt. Es ist eine bewusste Abkehr von der Realität. Als wäre die nicht schon übel genug.“

Update 29.1.26:
Die GdP Sachsen hat das Bild ausgetauscht.


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Kehrtwende in UK: Pornhub widersetzt sich britischen Alterskontrollen

Von: Sebastian Meineck

Ein halbes Jahr lang hat sich Pornhub den britischen Alterskontrollen gebeugt und massenhaft Nutzer*innen überprüft. Jetzt macht der Konzern eine Kehrtwende und kündigt seinen Rückzug aus dem Vereinigten Königreich an. Dahinter steckt ein geschickter PR-Stunt. Die Analyse.

Ein Screenshot der Kopfzeile von Pornhub. Eine Uno-Reverse-Karte in Orange.
In UK legt Pornhub eine 180-Grad-Wende hin. – Bildschirm: IMAGO/ZumaPress; Karte: Wikimedia / Mete Ölçer / CCO; Montage: netzpolitik.org

Seit dem 25. Juli vergangenen Jahres müssen im Vereinigten Königreich Apps und Websites das Alter ihrer Nutzer*innen kontrollieren, falls es dort pornografische Inhalte zu sehen gibt. So verlangt es der Online Safety Act, den die britische Medienaufsicht Ofcom durchsetzt.

Ein halbes Jahr lang ist Pornhub, eine der meistbesuchten Websites der Welt, diesen Regeln gefolgt. Um zu beweisen, dass sie schon erwachsen sind, mussten sich britische Nutzer*innen etwa über eine Kreditkarte oder ihren Mobilfunkanbieter verifizieren lassen. Doch damit soll bald Schluss sein.

Wie Pornhubs Mutterkonzern Aylo nun bekanntgab, wird die Plattform am 2. Februar für britische Nutzer*innen dichtmachen. Die Ausnahme sind diejenigen, die vor dem Stichtag bereits einen Account angelegt hatten. Das gleiche gilt für die kleineren Schwesterseiten Redtube und YouPorn.

Zur Begründung schreibt der Konzern, das britische Gesetz habe sein Ziel verfehlt, den Zugang Minderjähriger zu Inhalten für Erwachsene einzuschränken. Die Erfahrung nach sechs Monaten habe das gezeigt. Weiter heißt es auf Englisch:

Wir können innerhalb eines Systems, das unserer Ansicht nach sein Versprechen des Jugendschutzes nicht einlöst und sogar gegenteilige Auswirkungen hatte, nicht weiter operieren. Wir sind der Auffassung, dass dieses Regelwerk in der Praxis den Datenverkehr in dunklere, unregulierte Bereiche des Internets verlagert und zudem die Privatsphäre sowie die persönlichen Daten von Bürger:innen des Vereinigten Königreichs gefährdet hat.

Pornhub spielt damit auf gleich drei Punkte an, die Kritiker*innen von Alterskontrollen häufig ins Feld führen.

  • Erstens, dass neugierige Kinder und Jugendliche ihre Recherche nach sexuellen Inhalten nicht beenden, wenn sie bei populären Pornoseiten auf eine Alterskontrolle stoßen – sondern diese Hürde entweder mit Tools wie VPN-Diensten überwinden oder auf andere Seiten ausweichen.
  • Zweitens, dass strenge Alterskontrollen generell Nutzer*innen zu weniger regulierten Angeboten mit möglicherweise weniger Inhaltsmoderation locken.
  • Und drittens, dass sich durch Alterskontrollen Berge sensibler Daten anhäufen können; verlockend sowohl für Kriminelle als auch für staatliche Überwachung.

Künstliche Verknappung

Neu ist diese Kritik nicht, auch nicht für Pornhub. Auf Grundlage dieser Argumente hätte die Plattform von Anfang an die Alterskontrollen im Vereinigten Königreich zurückweisen können. Zum Vergleich: In mehreren US-Bundesstaaten hat die Plattform ihre Geschäfte eingestellt statt Kontrollen einzuführen.

Die jetzige Kehrtwende nach sechs Monaten britischer Alterskontrollen legt nahe, dass Aylo einen PR-Stunt hinlegt. Besonders ins Auge fällt die Ankündigung, dass Brit*innen die Plattform weiter nutzen können, sofern sie bis 2. Februar einen Account anlegen. Diese von Aylo selbst gewählte Frist ist künstliche Verknappung – also eine bewährte Marketing-Strategie. Droht ein landesweiter Aufnahme-Stopp neuer Nutzer*innen, dürften sich viele vorher noch schnell einen Account anlegen, für alle Fälle.

Was Aylo nicht weiter ausführt: Auch ohne Account dürften britische Nutzer*innen künftig Pornhub erreichen können, wenn sie ihre britische IP-Adresse verschleiern, zum Beispiel per VPN oder Tor-Netzwerk.

Mehrfach verknüpft Aylo in seinem Blogbeitrag valide Argumente mit eigenen Konzerninteressen. So warnt Aylo ausdrücklich vor Pornoseiten, die keine Alterskontrollen durchführen, Uploader*innen nicht verifizieren, Inhalte nicht moderieren – und dennoch auftauchen, wenn Brit*innen nach „free porn“ googeln. Im Kontrast dazu kann sich Pornhub selbst als vorbildlich inszenieren und schreibt in polierter PR-Prosa von seiner „Bibliothek vollständig moderierter, einvernehmlicher Erwachsenen-Unterhaltung“.

In der Tat hat die Plattform inzwischen umfassende Richtlinien eingeführt, um Uploader*innen und Inhalte zu prüfen. Geschehen ist das allerdings erst nach jahrelangen Skandalen zu laxen Kontrollen und nicht-einvernehmlichen Aufnahmen auf der Plattform – was Aylo an dieser Stelle unerwähnt lässt. Früher hatte sich Pornhub mit diesen Maßnahmen mühsam aus einer internationalen Image-Krise herausgearbeitet; heute verkauft die Plattform es als Alleinstellungsmerkmal.

Strategie: Flucht nach vorn

Ein Smartphone zeigt die Nachricht, die Aylo während der Sperre in Frankreich anzeigte.
Aylos PR-Stunt gegen Alterskontrollen in Frankreich appellierte an den französischen Freiheitsbegriff „liberté“. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO/MaxPPP

Inzwischen wählt Pornhub wiederholt die Flucht nach vorn als Strategie. Klar erkennbar ist das spätestens seit 2023, als Pornhub die eigenen Krisen in der Netflix-Doku „Money Shot“ aufarbeiten ließ – und sich dabei fast nebenbei als Stellvertreter der gesamten Branche überhöhte.

Während Regierungen und Aufsichtsbehörden weltweit Druck mit verschärften Alterskontrollen machen, erprobt Pornhub-Mutter Aylo unterschiedliche Reaktionen. Augenscheinlich lotet der Konzern dabei die eigenen Optionen aus. So hatte Pornhub auch in Frankreich feierlich eine freiwillige Selbst-Sperre verkündet; das war im Juni 2025.

Derweil sind Sperren in Deutschland kein Thema, wobei es hierzulande ähnlich strenge Pflichten für Alterskontrollen gibt. Stattdessen streitet sich Pornhub seit Jahren mit der deutschen Medienaufsicht vor Gericht. Noch vor wenigen Monaten hatte Pornhub auf Anfrage von netzpolitik.org zumindest Bereitschaft signalisiert, in der EU Ausweise zu kontrollieren.

Ruf nach Jugendschutz auf Geräte-Ebene

Den prominenten Appell für einen strategischen Umgang von Pornoseiten mit kommender Regulierung gab es bereits im Jahr 2022, und zwar durch den Unternehmer Fabian Thylmann. Er ist ehemaliger Geschäftsführer des Aylo-Vorgängers Manwin. Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk sagte Thylmann damals, es brauche strenge Gesetze für Pornoseiten und der Pornhub-Mutterkonzern solle mitwirken. Dahinter steckt ein simples Kalkül: Wenn eine Regulierung nicht mehr zu vermeiden ist, dann können sich große Plattformen ihre Vormachtstellung sichern, indem sie aktiv mitmachen und mitbestimmen.

Genau das versucht Aylo offenbar heute. So betont Aylo: „Wir bleiben der Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Kommission und anderen internationalen Partnern verpflichtet.“ Den geplanten Rückzug aus dem Vereinigten Königreich verbindet der Konzern mit einer klaren netzpolitischen Forderung. Demnach sollten alle Smartphones, Tablets und Computer zuerst in einem Kinderschutz-Modus ausgehändigt werden, der bekannte Websites für Erwachsene ab Werk blockiert.

Diese Forderung nach Jugendschutz auf Geräte-Ebene anstelle von Alterskontrollen hat Aylo bereits wiederholt vorgebracht. Auf etwaige Bedenken zu den Fallstricken von Filtersystemen für Jugendliche geht der Konzern an dieser Stelle nicht ein.

Der Kurs, den nicht zuletzt die Europäische Union etwa mit der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) und dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) beim Jugendschutz einschlägt, geht ohnehin in eine andere Richtung. Großflächige Ausweiskontrollen scheinen vor allem politisch gewollt zu sein. Statt Pornoseiten stehen in der aktuellen Debatte derzeit insbesondere Social-Media-Seiten im Fokus, während Kinder und Jugendliche auch jenseits davon eine Vielzahl an Risiken im Netz erleben.


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KW 2: Die Woche, in der Politiker*innen auf X den Deepfakes zusahen

Von: Laura Jaruszewski

Die 2. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 9 neue Texte mit insgesamt 72.901 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in der zweiten Woche des Jahres hat uns unter anderem die anhaltende Tatenlosigkeit zum Chatbot Grok beschäftigt. Seit wir am Mittwoch über Musks polemische Reaktion und die leeren Worte der Sprecher*innen von X berichtet haben, geht die Woche ohne nennenswerte Reaktion der dort Verantwortlichen zu Ende.

Dafür hielt der Freitag ein Update des Chatbots bereit: Die Bildgenerierung von Grok ist nun nur noch zahlenden Abonnent*innen vorbehalten und steht nicht mehr allen Menschen auf der Plattform X zur Verfügung. Laut den Medienberichten ist das Tool aber noch über die Grok-App und -Website verfügbar. In Zukunft heißt es dann einfach: Wer in Musks dicke Tasche einzahlt oder einen kleinen Umweg nimmt, kann weiter sexualisierte Deepfakes verbreiten.

Die Frage bleibt, wie lange Regulierungsbehörden noch bei so etwas zusehen oder ob sie doch irgendwann in Aktion treten.

In den vergangenen Tagen war besonders Kritik aus Frankreich und Großbritannien gegenüber X laut zu hören. Der britischen Kommunikationsbehörde Ofcom steht inzwischen frei, Sanktionen gegen xAI und Grok zu verhängen. Laut des britischen Online Safety Act ist als letzter Schritt sogar eine Sperre von X möglich.

Die EU-Kommission geht einen anderen Weg. Sie hat am Donnerstag bei Musks Unternehmen angewiesen, dass dieses interne Dokumente und Daten zu Grok bis Ende 2026 aufbewahren muss. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann eine Untersuchung beginnen.

Politiker*innen hängen zu sehr an der Plattform

Das eigentlich Verwunderliche an dieser neuen Episode des Absturzes der einstigen Informationsplattform ist jedoch die eher achselzuckende Reaktion von Abgeordneten, Bundesministerien und auch der EU-Kommission. Sie posten einfach weiter auf der Plattform X, als sei in den vergangenen Jahren, Monaten und Wochen nichts passiert.

Sie tun so, als habe Musk nicht X um eine funktionierende Moderation beraubt, als habe es keine Eingriffe des Milliardärs in Wahlkämpfe zu Gunsten rechter Parteien gegeben, als sei X noch eine normale Plattform und nicht ein Instrument zum Pushen rechtsradikaler Narrative geworden. Nun kommt also sexualisierte digitale Gewalt direkt aus Musks Chatbot dazu – und Ministerien und Abgeordnete berufen sich auf eine angebliche Informationspflicht, die sie quasi zum Bleiben auf der Plattform zwinge. Dabei gibt es seit Musks Plattformübernahme zahlreiche bekannte Stimmen und Institutionen, die einfach Schluss mit X gemacht haben.

Wir haben Bundestagsabgeordnete, zwei deutsche Ministerien und die EU-Kommission gefragt, warum sie immer noch auf X aktiv sind: Mehr Lavieren als in diesen Antworten geht kaum.

Euch ein schönes Wochenende mit Schneespaziergängen statt X

Laura


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Digitale Gewalt: Abgeordnete, Ministerien und EU-Kommission bleiben auf Deepfake-Plattform X

X hat sich in den letzten Jahren nicht nur zur rechten Propagandaschleuder entwickelt, die Plattform erlaubte seit Ende Dezember auch das Generieren von sexualisierten Deepfake-Bildern. Wir haben Politiker, Ministerien und EU-Kommission gefragt, warum sie trotzdem auf der degenerierten Plattform bleiben. Von Markus Reuter –
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