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Polizeirechtsnovelle in Sachsen: Mit minimalen Anpassungen in Richtung Überwachungsstaat

Von: Leonhard Pitz

Trotz scharfer Kritik hält die sächsische Regierung am ihrem Vorhaben fest, die Polizei mit erheblich erweiterten Überwachungsbefugnissen auszustatten. Den bisherigen Gesetzesentwurf hat sie nach internen Verhandlungen nur kosmetisch angepasst. Kritiker:innen bezweifeln die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht und warnen vor dystopischen Verhältnissen.

Zwei alte Männer schauen sich in die Augen und lächeln.
Diese zwei dürften sich freuen, wenn das neue Polizeigesetz in Sachsen in Kraft tritt: Armin Schuster, Innenminister von Sachsen, und Jörg Kubiessa, Polizeipräsident von Sachsen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / EHL Media

Die sächsische Polizei soll Bilder im Internet biometrisch auswerten dürfen – zumindest wenn es nach dem Willen der sächsischen Regierung geht. Und das ist lange nicht die einzige massive Befugniserweiterung der Polizei, die die Regierung plant. Auch Verhaltensscanner, verdeckte Kennzeichenerkennung und eine automatisierte Datenanalyse sollen kommen. Lediglich bei zwei problematischen Plänen machte das Innenministerium einen Rückzieher. Unter Zeitdruck muss nun der sächsische Landtag entscheiden.

Geringfügige Änderungen für eine „rechtsstaatlich sehr hohe Qualität“

Am Dienstag beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf für das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Dieser fällt in Teilen weniger scharf aus als die ursprünglich geplante Novelle. Wenn man den sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) fragt, sogar ein gutes Stück zurückhaltender. Sein Referentenentwurf aus dem Herbst war auf viel Kritik gestoßen, auch die mitregierende SPD kritisierte einige der geplanten Befugniserweiterungen.

Im Vergleich dazu enthielten die neuen Pläne „sehr viele grundrechtssichernde Bestimmungen“, so Schuster. Er verweist auf Richtervorbehalte, Lösch- und Berichtspflichten. „Für Polizisten ist dieses Gesetz eine Herausforde­rung“, sagte der Innenminister auf einer Pressekonferenz am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Der Entwurf habe nun eine „rechtsstaat­lich sehr hohe Qualität“, betonte er.

Tatsächlich gibt es bei den meisten Bestimmungen des Entwurfs, wenn überhaupt, geringfügige Änderun­gen und Konkretisierungen. So ist der präventive Staatstrojaner-Einsatz zur Quellen-Telekommuni­kationsüberwachung nach wie vor enthalten, ebenso Verhaltensscanner, die gesetzlichen Grund­lagen für eine Datenanalyse-Plattform sowie der biometrische Abgleich von Gesichtern und Stim­men mit dem Internet.

Kein Palantir, keine Drohnen gegen Handy-Sünder:innen

Gestrichen wurde vor allem das Filmen in Autos, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwi­schen. Diese Vorschrift sollte laut dem ursprünglichen Entwurf sogar mit Drohnen umgesetzt wer­den.

Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hielt das für „offensichtlich verfas­sungswidrig“ und sprach von einer „auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit“. Ihrer Empfeh­lung nach einer ersatzlosen Streichung folgte die sächsische Regierung offenbar.

Außerdem setzte die SPD durch, dass Palantir keinen sächsischen Auftrag für eine polizeiliche Da­tenanalyse-Plattform bekommt. Der Verzicht wird vom sächsischen Innenminister bedauert: „Der Vorsprung der Firma Palantir ist mit Händen greifbar“, sagte Schuster. Man führe Gespräche mit anderen Anbietern. Laut Kostenplanung im Entwurf rechnet die Staatsregierung mit einer zentralen Bereitstellung durch den Bund, an der man sich dann finanziell beteiligt.

Das 3-Stufen-Modell der polizeilichen Datenanalyse

Weiterhin enthalten ist die Vorschrift, die ermöglichen soll, dass die Polizei eine Plattform zur automatisierten Datenanalyse nutzt. Inzwischen findet sich im Entwurf dafür ein 3-Stufen-Modell.

Auf der ersten Stufe steht ein einfacher Datenabgleich, bei dem jede:r Polizist:in personenbezogene Daten in den Beständen der Polizei Sachsen suchen kann. Ausgenommen sind Biometrie-Daten, personenbezogene Da­ten von Unbeteiligten aus der Vorgangsbearbeitung sowie Daten aus der Wohnraumüberwachung.

Auf der nächsten Stufe folgt die Befugnis, Daten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse automatisiert zusammenzuführen und auszuwerten. Voraussetzung ist ein drohender erheblicher Angriff auf den Staat oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Für drohende terroristische Straftaten liegt die Gefahrenschwelle niedriger. Anordnen dürfen diese Art der Datenanalyse nur hochrangige Polizist:innen, wie etwa die Präsidentin einer Polizeidi­rektion.

Polizeidaten fürs KI-Training – auch ohne Pseudonymisierung

Nur bei der dritten und letzten Stufe muss die Polizei eine richterliche Erlaubnis einholen. Diese Stufe umfasst den Einsatz von „selbstler­nender KI“ sowie die Bildung von Verhaltensprofilen.

Nach wie vor plant die Staatsregierung, der Polizei auch das Training und Testen von eigenen KI-Anwen­dungen mit echten Polizeidaten zu erlauben. Erlaubt ist außerdem die Weiter­gabe personenbezogener Daten an Drittanbieter, die mit der Polizei zusammenarbeiten.

Vorausset­zung dafür ist, dass die Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie die Verarbeitung bei der Polizei „nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich“ ist. Auch diese Vorschrift wurde, trotz Kritik von der SPD-Fraktion und der Opposition, im Vergleich zum letzten Entwurf aus dem Herbst kaum angepasst.

Gesichtersuche im Netz – im Einklang mit der KI-Verordnung?

Auch der „Klette-Paragraf“, wie ihn Armin Schuster nennt, hat im Gesetzesentwurf weiterhin Bestand. Die RAF-Terro­ristin Daniela Klette war bis zu ihrer Festnahme 2024 mehrere Jahrzehnte untergetaucht. Den­noch fanden zwei Journalisten im Dezember 2023 Hinweise auf Klettes Aufenthaltsort über die Ge­sichtersuchmaschine PimEyes. „Diese Blamage darf so nie wieder passieren“, betonte Schuster in der Pressekonferenz.

Dieser biometrische Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten wurde trotz viel Kritik kaum angepasst. Die Polizei soll nun lediglich nach Opfern und potenziellen Täter:innen suchen dürfen.

Doch es gibt Zweifel, ob die von Innenminister Armin Schuster als „Klette-Paragraf“ bezeichnete Vorschrift grundsätzlich mit der KI-Verordung der EU in Einklang zu bringen ist.

Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank die­ser Bilder zu erstellen. Das verbietet die KI-Verordnung.

Das sächsische Innenministerium rechtfertigt die Pläne auf Anfrage von netzpolitik.org damit, dass das Gutachten auf die Erstellung einer anlassunabhängigen Datenbank abziele, das vorgeschlagene Gesetz aber „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“ fokussiere.

Das Innenministerium schreibt weiter:

Zu OSINT-Recherchen werden sowohl Sachbearbeiter als auch Tools eingesetzt, die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen. Die Methodik hält sich an die von den Informationsan­bietern gesetzten Grenzen. OSINT-Recherchen sind für einen anlassbe­zogenen Lichtbildvergleich mit Bildern aus dem Internet rechtmäßig unter Wahrung der DSGVO sowie europäischen Datenschutzrichtlinien.

Tatsächlich aber ist es laut KI-Verordnung unerheblich, ob die Polizei selbst eine anlassunabhängige Datenbank mit allen Bildern erstellt oder eine von Drittanbietern nutzt. Konkret verbietet die Verordnung in Ar­tikel 5 (1e) „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.

Videoüberwachung mit Mustererkennung

Auch Verhaltensscanner und Gesichtserkennung in der Videoüberwachung sind weiterhin vorge­sehen. Die Verhaltensscanner sollen Beamt:innen alarmieren, wenn die Software auf den Kamerabildern Bewegungsmuster erkennt, die auf Waffen, gefährliche Gegenstände oder die Begehung einer Straftat hindeuten. Die Beamt:innen sollen dann überprüfen, ob die Software zurecht angeschlagen hat. Sie können daraufhin auch eine auto­matisierte Nachverfolgung des vermeintlich gefährlichen Menschen durch die verschiedenen Kame­ras in die Wege leiten.

Diese Form der Überwachung soll prinzipiell nicht nur an allen Kriminalitätsschwerpunkten möglich sein, sondern etwa auch in Straßenbahnen und Bus­sen, wenn die Polizei annimmt, dass dort künftig Straftaten begangen werden.

Obwohl die SPD-Fraktion sich explizit gegen diese Vorschrift aussprach, ist auch die Möglichkeit eines Live-Gesichtsscans im Gesetzentwurf enthalten. Eingeschränkt wurde hier nur die Menge an Menschen, nach denen die Po­lizei suchen darf, nämlich nach Terrorverdächtigen sowie vermissten Menschen und Opfern von Entführungen und Menschenhandel.

Diese „Echtzeit-biometrische Fernidentifizierung“ muss von Richter:innen angeordnet werden, die auch Umfang und Dauer der Maßnahme absegnen müssen. Obwohl also prinzipiell alle gescannt werden, die durch das Kamerabild laufen, soll die Software nur nach einzelnen Menschen suchen.

Völlig unverändert: Staatstrojaner, Kennzeichenscan und Bodycams

Bei anderen Befugniserweiterungen hat sich nichts verändert.

Der Bodycam-Einsatz in Wohnungen soll weiterhin erlaubt werden. Auch der Einsatz von Staats­trojanern zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Quellen-TKÜ soll möglich sein. Der Innenminister wollte zudem die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern einführen, hat das aber nicht „durchgekriegt“, wie er bei der Presse­konferenz freimütig zugab. Auch die CDU-Fraktion macht Druck.

Nach wie vor ist das verdeckte automatisierte Scannen von Auto-Kennzeichen geplant. Diese Überwachungsmaßnahme soll in grenznahen Regionen erfolgen. Das Innenministerium begründet die Maßnahme explizit mit der Su­che nach Autodieben und gestohlenen Fahrzeugen. Der verdeckte Scan ist bis zu 30 Kilometer vor der Grenze zu Tschechien oder Polen erlaubt. Das entspricht etwa der Hälfte der Fläche Sach­sens.

Bei den Tasern gibt es einen Kompromiss. SPD- und BSW-Fraktion plädierten auf eine gestaffelte Einführung. Die Staatsregierung schafft nun zwar die Rechts­grundlage, um alle Polizist:innen damit auszustatten. Über die nächsten drei Jahre sollen allerdings nur 120 Stück angeschafft werden. Außerdem ist eine verpflichtende Evaluation im Jahr 2029 vorgesehen.

Minority Report und chinesische Verhältnisse

Auch wenn die Minderheitskoalition den Entwurf im Vergleich zur vorherigen Version in Details verändert hat, bleibt es bei einer massiven Erweiterung der Polizeibefugnisse. Der Dresdener Chaos Computer Club (C3D2) kriti­siert das: „Die Landesregierung will klassische Mittel der Strafverfolgung auf Landesebene einfüh­ren und verschiebt damit die rechtliche Grenze der behördlichen Befugnisse: Gefahrenabwehr ist Sache des Landes, Strafverfolgung des Bundes.“ Als Beispiel nennen sie die Staatstrojaner, deren Einsatz bundesweit durch die Strafprozessordnung geregelt ist.

Der Verein erinnert in seiner Mitteilung an dystopische Welten wie „Minority Report“, in denen Predictive-Policing die Unschuldsvermutung ersetzt. „Sicherheitsbehörden bauen derzeit solche Systeme aus, ungeachtet der juristischen Grenzen und gesellschaftlichen Folgen für die Demokratie und individuelle Freiheiten.“

Der C3D2 warnt insbesondere vor der Einführung ei­ner Plattform zur automatischen Datenanalyse. Diese sei „moderne Rasterfahndung mit Vorhersage­funktion“, so die Sprecherin weiter. „Ob es Palantir wird oder eine andere vergleichbare Lösung, ist letztendlich egal. Solche Systeme funktionieren in der Regel nur, wenn sie an möglichst viele Sensoren und Datenbanken an­geschlossen sind“, heißt es in der Mitteilung. Die Einführung einer solchen Software öffne die Büchse der Pandora.

„Der Chaos Computer Club sieht die Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes als einen erneuten Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung, die rechtsstaatlich gebotene Gewaltenteilung sowie als Gefahr für eine offene und demokratische Gesellschaft.“

Aus dem Landtag kommt die schärfste Reaktion von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Der massive Einsatz von KI zu Überwachungszwecken, die intelligente Videoüberwachung und die Möglichkeit des Daten­abgriffs aus dem Internet sind keine Lappalien, sondern schwerwiegende Eingriffe in die Bürger­rechte aller Menschen in Sachsen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Va­lentin Lippmann. Er wiederholte seine Kritik aus dem Herbst, wonach sich der Entwurf eher an chinesischen Überwachungsfantasien orientiere als an dem Grundgesetz.

Grüne und Linke scheiden als Mehrheitsbeschaffer aus

Die Linksfraktion äußerte sich in einer ersten Mitteilung zurückhaltender und verwies darauf, den aktuellen Entwurf noch nicht zu kennen. In der Vergangenheit hatte auch sie die geplanten Befugnisse für die automatisierte Datenanalyse, verdeckte Kennzeichenerkennung und biometrische Suche im Internet zurückgewiesen.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag und die klare Ablehnung der Grünen ist die Positi­on der Linken für die Staatsregierung aber nicht entscheidend. Der schwarz-roten Minder­heitskoalition fehlen zehn Stimmen. AfD (40) und Bündnis Sahra Wagenknecht (15) können den Entwurf durch ihre alleinige Zustimmung über die Ziellinie bringen, Grüne (7) und Linke (6) müssten hingegen gemeinsam mit der Minderheitskoalition votieren.

AfD nicht konstruktiv, BSW sieht noch Änderungsbedarf

Eine Zusammenarbeit mit der AfD haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die AfD hat keine Stellungnahme im Konsultationsprozess abgegeben. Als einzig verbleibende Option bleibt der Koalition damit das BSW.

Dessen innenpolitischer Sprecher Bernd Rudolph kündigte Anpassungen im parlamentarischen Ver­fahren an. Besonders bei den Themen automatisierte Datenanalyse, Training von KI-Systemen mit Polizeidaten und Tasern sieht die BSW-Fraktion noch Änderungsbedarf. „Der vorliegende Gesetz-Entwurf enthält sinnvolle Modernisierungen, aber auch gefährliche Überdehnungen.“ Man wolle ein Polizeigesetz, das wirksam schützt, aber nicht überwacht.

Die Uhr tickt

Viel Zeit für Änderungen im Parlament bleibt indes nicht mehr. Wegen eines Urteils des Verfassungsge­richtshofs laufen einige Polizeibefugnisse aus dem aktuellen sächsischen Polizeigesetz bald aus. Grüne und Linke hatten gegen das Gesetz geklagt, der sächsische Verfassungsgerichtshof gab ihnen in Teilen recht und setzte für manche Polizeibefugnisse eine Frist: Bis zum 30. Juni braucht es eine neue Regelung, sonst laufen sie aus.

Den Fraktionen verbleiben damit noch gut vier Monate für den ge­samten parlamentarischen Prozess.

Grüne und Linke kritisie­ren die Regierung für den engen Zeitplan. Selbst Innenminister Schuster räumt ein, dass der Land­tag „jetzt nicht komfortabel“, aber ausreichend Zeit habe. Man habe das durchgerechnet, versicherte Schuster.

Geplant ist, das Gesetz am 24. Juni im Plenum zu beschließen. Damit das alles zeitlich klappt, wurde eine Sondersitzung des Innenausschusses angesetzt. Bereits am 27. März steht die Sachver­ständigenanhörung im Landtag an.


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Niedersächsisches Polizeigesetz: Diese KI soll prüfen, ob du artig bist – und dich identifizieren, wenn nicht

Von: Martin Schwarzbeck

Niedersachsen folgt dem bundesweiten Trend in Richtung Sci-Fi-Überwachung. Im neuen Polizeigesetz sind neben der Datenanalyse nach Palantir-Art auch Verhaltensscanner und Live-Gesichtserkennung vorgesehen. Heute findet eine Anhörung im Innenausschuss zu dem massiven Überwachungsausbau statt.

Zwei Menschen bei einer Schlägerei, ihre Körper sind von bunten Strichmännchen überlagert.
So sieht es aus, wenn ein Verhaltensscanner analysiert, was Menschen tun. – Alle Rechte vorbehalten Polizeipräsidium Mannheim, Fraunhofer IOSB

Niedersachsen will der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlauben. Sie soll künftig Informationen zu verschiedenen Fällen verknüpfen und mit sogenannter KI aufbereiten können. In die Analyse dürfte auch einfließen, wer mit wem wann von wo aus kommuniziert. Außerdem der Inhalt von beschlagnahmten oder mit Staatstrojanern infizierten Telefonen sowie Audio- und Video-Material, das heimlich in Wohnungen aufgenommen wurde.

Die entsprechende Novelle des niedersächsischen Polizeigesetzes beinhaltet noch weitere tief invasive Überwachungsbefugnisse. Sie würde die polizeiliche Kontrolle in dem Bundesland drastisch verschärfen. Heute findet dazu eine Anhörung im Innenausschuss des Landtages statt.

Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen hat dabei so ziemlich alles auf dem Wunschzettel, was nach futuristischer Polizeiarbeit klingt. Neben den Datenanalysen beispielsweise auch Live-Gesichtserkennung wie sie derzeit in Frankfurt am Main erprobt wird, oder den Verhaltensscanner, den Mannheim und Hamburg gerade trainieren. Zudem im Gesetz enthalten: der Abgleich biometrischer Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmproben mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet.

Unausgereifte Überwachungsmaßnahmen

Bislang wird eine derartige Gesichtersuchmaschine noch von keiner deutschen Behörde eingesetzt, wohl auch, weil der EU-AI-Act die dafür nötige Datenbank eigentlich verbietet. Auch der Verhaltensscanner ist noch nicht ausgereift. Die Mannheimer Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, in dem er zu einem Ermittlungserfolg führte. Und die Frankfurter Gesichtserkennung hat bislang scheinbar nur einen anekdotischen Erfolg abgeworfen.

Niedersachsen will die Tools dennoch erlauben. Die Stadt Delmenhorst hat bereits angekündigt, KI-gestützte Videoüberwachung einführen zu wollen.

Laut Gesetzentwurf ist es auch nicht ausgeschlossen, die drei unterschiedlichen Systeme zusammenzuführen: Demnach ist es möglich, dass in Niedersachsen bald eine sogenannte KI die Bilder von Überwachungskameras in Echtzeit daraufhin untersucht, ob gerade eine mutmaßliche Straftat zu sehen ist, beispielsweise Körperverletzung oder ein Drogendeal. Wird eine vermutete Straftat gesichtet, könnte eine Software daraufhin die tatverdächtige Person identifizieren. Und zwar nicht nur mit Hilfe von Polizeidatenbanken, sondern auch anhand von Bildern oder Videos, die Menschen ins Netz gestellt haben, beispielsweise auf eine Social-Media-Plattform oder eine Nachrichtenseite.

Das in der Polizeigesetznovelle beschriebene multiple KI-System ermöglicht eine Strafverfolgung, die Polizeibeamt*innen eigentlich nur noch für die Festnahme braucht. Es gewährt der Technologie extremen Einfluss auf die Schicksale von Menschen. Betroffen von dem massiven Grundrechtseingriff, der damit einhergeht, sind nicht nur mutmaßliche Täter*innen, sondern alle Passant*innen, weil die KI alle Bewegungen und alle Gesichter analysiert, um die von der Polizei gesuchten herauszufiltern.

Die Hürden sind niedrig

Die Hürden für eine Videoüberwachung und darauf aufbauende KI-Systeme sind in Niedersachsen bereits heute relativ niedrig. Dass Kameras dauerhaft öffentlich zugängliche Straßen und Plätze filmen, ist dann erlaubt, wenn in einem Areal wiederholt Straftaten oder „nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten“ begangen werden. Das heißt, es braucht nicht wie in anderen Bundesländern eine hohe Kriminalitätsbelastung, sondern es reicht theoretisch, wenn dort wenige Fälle erfasst werden, damit ein Areal dauerhaft videoüberwacht werden kann. Bei der Videoüberwachung von Veranstaltungen reicht schon die Prognose möglicher Straftaten zur Legitimation.

Mit der Live-Gesichtserkennung dürfte die Polizei dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur nach Straftätern fahnden, sondern auch nach Menschen, bei denen die Polizei annimmt, dass sie die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden könnten. Zudem darf das System auch auf vermisste Personen sowie Opfer von sexueller Ausbeutung, Entführung oder Menschenhandel angesetzt werden. Normalerweise muss die Polizei jedes Mal einen Richter fragen, ob sie eine bestimmte Person zur automatisierten Fahndung ausschreiben darf, bei „Gefahr im Verzug“ allerdings nicht.

Der Verhaltensscanner dürfte derweil nicht nur Straftaten erkennen, sondern auch Muster, die auf Unglücksfälle hindeuten. Der Gesetzentwurf erlaubt also automatisierte Warnhinweise, wenn im Bild jemand liegt. Damit werden obdachlose Menschen einem erhöhten, diskriminierenden Überwachungsdruck ausgesetzt.

Verhaltens-Erkennung von der Drohne aus

Die Drastik des Polizeigesetz-Entwurfs wird noch dadurch erhöht, dass die Polizei demnach nicht nur stationäre Überwachungskameras, sondern auch Drohnen zur Videoüberwachung einsetzen darf. Diese Drohnen könnten dann auch Bilder für den Verhaltensscanner und die Live-Gesichtserkennung liefern. So könnten bei Großveranstaltungen auch Überblicksaufnahmen nach verdächtigen Bewegungsabläufen und den Gesichtern von Gesuchten durchforstet werden.

Eigentlich muss auf die Überwachung – beispielsweise mit Schildern – hingewiesen werden. Bei Drohneneinsätzen dürfte das schwierig sein, wodurch wohl viele Menschen ohne ihr Wissen zu Betroffenen derartiger Überwachungsmaßnahmen würden. Drohnen soll die niedersächsische Polizei künftig auch zum Luftkampf gegen andere, „feindliche“ Drohnen einsetzen dürfen, zur Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung und auch, um heimlich in Wohnungen zu filmen oder diese abzuhören.

Außerdem will die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf Systeme erlauben, die in Videobildern nach bestimmten Gegenständen wie zum Beispiel Waffen suchen. Dabei ist das Land bislang mit der Erlaubnis von Staatstrojanern, Kennzeichenscannern, IMSI-Catchern zur Lokalisierung und Zuordnung von Telefonen, Bodycams für Polizist*innen und elektronischen Fußfesseln für potentielle Terrorist*innen alles andere als schwach aufgestellt, was digitale Maßnahmen zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten angeht.


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Niedersächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Wann Daten bei der Polizei landen können, sollen oder müssen

Von: Anna Biselli

Ein geplantes Gesetz zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Niedersachsen hatte viel Gegenwind bekommen. Nun hat die niedersächsische Landesregierung ihren Erstentwurf überarbeitet und Regeln zum Datenaustausch konkretisiert. Doch Fachleute wünschen sich weitere Anpassungen.

Ein Bild von Murmeln, der Großteil in Graustufen, nur ein dreieckiger Ausschnitt zeigt rot gefärbte Murmeln
Der Gesetzenwurf versucht, „unvorhersehbare“ Gefahren abzuschätzen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Baibhav Kumar, Bearbeitung: netzpolitik.org

Im November 2024 hatte die rot-grüne niedersächsische Landesregierung sich auf ein neues Psychisch-Kranken-Gesetz geeinigt. Solche Gesetze gibt es in allen Bundesländern, sie regeln neben Hilfen für erkrankte Menschen unter anderem, wann sie unfreiwillig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden können und welche Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen gelten. Die Details unterscheiden sich in den Ländern, Niedersachsen will nun – wie Hessen zuvor – in seinem neuen Gesetz regeln, wie und wann Daten zu Menschen sowohl mit Behörden als auch mit der Polizei ausgetauscht werden können.

Am Erstentwurf der Landesregierung gab es zahlreiche Kritik. Kliniken sollten dazu verpflichtet werden, Zwangseingewiesene dem zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst und der örtlichen Polizeibehörde zu melden, „sofern der betroffene Mensch festgelegte Merkmale aufweist, die einen Verdacht für die Gefährdung Dritter vermuten lassen“.

Das mutmaßliche Gewaltrisiko sollte auf Basis einer öffentlichen Verwaltungsvorschrift ermittelt werden. Diese Regelung hat die Landesregierung nach einer Verbändeanhörung überarbeitet. Den neuen Entwurf hat sie mittlerweile in den niedersächsischen Landtag eingebracht.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte betont: „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Doch auch wenn der Register-Begriff von Politiker:innen mittlerweile nach zahlreicher öffentlicher Kritik gemieden wird, bleibt das Problem einer Datenerfassung über psychisch erkrankte Menschen bestehen.

Drei Stufen zur Datenübermittlung

Zu den Datenübermittlungen zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten und Polizei schreibt die Regierung im neuen Gesetzesentwurf: „Um die kritischen Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung aufzugreifen, wurden diese Regelungen in einen gesonderten Paragraphen aufgenommen.“ Die seien „klarer strukturiert, die übermittlungsfähigen Daten konkret definiert und insbesondere die Kriterien für eine psychiatrische Gefährdungseinschätzung ausdrücklich im Gesetz festgelegt“.

Dabei herausgekommen ist ein dreistufiges Modell, nach dem Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln können, sollen oder in der letzten Stufe müssen.

Die Kann-Vorschrift wird wirksam, wenn von einem Menschen ohne Behandlung „eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere hochrangige Rechtsgüter Dritter ausgehen könnte“ und erwartet wird, dass die Person sich nicht in eine als notwendig erachtete Behandlung begibt. Die Soll-Vorschrift kommt zum Tragen, wenn der entsprechende Mensch in den zwölf Monaten zuvor bereits „wegen erheblicher Fremdgefährdung untergebracht“ war. Und die Pflicht zur Datenübermittlung tritt in Kraft, wenn es zusätzlich im zurückliegenden Jahr „zu einer Schädigung Dritter“ gekommen ist. Eine Datenübermittlung kann jedoch, so sieht es der Entwurf vor, nicht nur in Richtung der Polizei, sondern auch umgekehrt von dieser zu Kliniken und sozialpsychiatrischen Diensten geschehen, etwa wenn die Zwangseinweisung auf einem „polizeilich aufgenommenen Sachverhalt“ basiert.

Der Entwurf versucht hier, die Datenübermittlung an nachvollziehbare und überprüfbare Bedingungen zu knüpfen. An anderer Stelle im Entwurf fehlt das, etwa wenn es darum geht, wann eine Person zwangseingewiesen werden kann. Denn das soll künftig nicht mehr – wie in der aktuellen Gesetzesfassung – bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung der Fall sein. Sondern auch, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter „zwar unvorhersehbar, aber wegen besonderer Umstände des Einzelfalls jederzeit zu erwarten ist“. Eine Schwelle, die noch schwammig formuliert ist, etwa als „drohende“ Gefahr – ein Begriff, der in den letzten Jahren zunehmend Einzug in die Polizeigesetze gehalten und zu einer Vorverlagerung von Befugnissen geführt hat.

Der überwiegende Teil psychisch erkrankter Menschen hat kein höheres Gewaltpotenzial als Menschen ohne entsprechende Diagnosen. Das Risiko erhöhen können zwar Faktoren wie der Einfluss von Alkohol und anderen Substanzen oder teilweilse nicht angemessen behandelte psychotische Zustände. Fachleute weisen immer wieder darauf hin, dass Gewalt multifaktoriell ist. Sie fordern, dass auch andere Faktoren betrachtet werden müssen, wenn es zu Gewalttaten kommt. So schreibt etwa die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen: „Gesamtgesellschaftlich muss Gewalt begünstigenden Faktoren ebenso begegnet werden, unter anderem durch Maßnahmen zum Abbau von Wohnungslosigkeit und verhältnispräventiven Maßnahmen im Bereich Suchtmittelkonsum.“

Besser, aber noch nicht ausreichend

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), begrüßt die Änderungen im überarbeiteten Gesetzesvorschlag. „Insgesamt ist der Entwurf deutlich verbessert, optimal ist er aber noch nicht“, so die Psychiaterin und Neurologin. Der Entwurf begrenze nun klarer, welche Informationen überhaupt weitergegeben werden dürfen. Im neuen Entwurf ist festgelegt, dass nur Daten zur Identifizierung einer Person und zur „Beschreibung der von ihm ausgehenden Gefahr“ übermittelt werden dürfen. „Daten zum Gesundheitszustand und zum Krankheitsbild des betroffenen Menschen, zum Behandlungsverlauf sowie zu Behandlungsinhalten dürfen nur weitergegeben werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist“, heißt es dort weiter.

Gouzoulis-Mayfrank wünscht sich hier eine noch klarere Formulierung, „dass dies nur bei ‚unabdingbarer‘ Notwendigkeit zulässig ist“. Denn auch wenn es eine Verbesserung darstelle: „Die abgestufte Regelung zur Weitergabe von Daten an die Polizei ist erkennbar ein politischer Kompromiss“, so Gouzoulis-Mayfrank. „Die Voraussetzungen sind enger als im ersten Entwurf, bleiben aus fachlicher Sicht aber hinter dem zurück, was wir für angemessen halten.“ Die Ärztin sieht die Gefahr, dass dennoch bei einer Gefährdungseinschätzung „mehr Informationen über die Erkrankungen preisgegeben werden, als zur konkreten Gefahrenabwehr zwingend erforderlich wären“.

Neben den Regeln zur Datenübermittlung enthält das niedersächsische Psychisch-Kranken-Gesetz, das nach der Änderung Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz heißen soll, weitere Neuerungen. So sollen etwa die sozialpsychiatrischen Dienste, die Menschen mit psychischen Erkrankungen wohnortnah beraten und begleiten, gestärkt werden. Sie sollen etwa Stellen zur Krisenkoordination einrichten, die auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten erreichbar sind.

Die sozialpsychiatrischen Dienste sollen auch an Fallkonferenzen teilnehmen, wenn sie selbst, eine behandelnde Klinik, die Wohnsitzgemeinde des betroffenen Menschen oder die Polizei von einem „erheblichen Fremdgefährdungspotenzial“ ausgehen. Nach Ansicht von Gouzoulis-Mayfrank sollten derartige Fallkonferenzen „nicht generell, sondern anlassbezogen und hochschwellig einberufen werden“. Die DGPPN-Präsidentin weist außerdem darauf hin, dass eine Begleitung durch die sozialpsychiatrischen Dienste einen wirksamen Präventionsbeitrag leisten könne. Die Dienste müssten dann jedoch finanziell und personell entsprechend ausgestattet sein.

„Ärztliche Schweigepflicht steht auf dem Spiel“

Der Vorstand des Vereins „Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener“ hat sich nun, da der Entwurf im Landtag diskutiert wird, in einem offenen Brief an die Abgeordneten des niedersächsischen Landesparlaments gewandt. Der Verein engagiert sich für die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen, kritisiert aber auch die geplanten Datenübermittlungsbefugnisse. Die neuen Regelungen würden „Betroffene diskriminieren, indem Krisen als Sicherheitsrisiko statt als Probleme im Leben durch die Polizei und Psychiatrie behandelt werden“. So stehe unter anderem das Vertrauen in die Medizin mit der Schweigepflicht auf dem Spiel, „ein Grundpfeiler jeder Behandlung“.

Der Grünen-Abgeordnete Nicolas Mülbrecht Breer ist Sprecher für Psychiatrie seiner Landtagsfraktion und begrüßt es, dass „sich die Eingaben der Fachwelt im überarbeiteten Entwurf des NPsychKHG wiederfinden“ würden. In einem Positionspapier zur Psychiatrie der niedersächsischen Grünen aus dem November 2025 heißt es unter anderem: „Keine zentrale Erfassung von Erkrankten, Einbindung von Sicherheitsbehörden nur in Einzelfällen“.

Mülbrecht Breer setzt auch im weiteren parlamentarischen Verfahren „auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den jeweiligen Akteur*innen“. Nachdem sich am 5. Februar der Gesundheitsausschuss zum ersten Mal mit dem geplanten Gesetz beschäftigt hat, soll am 16. April dazu eine Sachverständigenanhörung stattfinden. Ziel der rot-grünen Regierungskoalition ist erklärtermaßen, dass das Gesetz bis Juli dieses Jahres in Kraft treten soll.

Der Entwurf für eine Änderung des Landesgesetzes ist nicht die einzige Initiative Niedersachsens für mehr Datenaustausch zu psychisch erkrankten Menschen. Im Januar beschloss der Bundesrat einen Antrag auf Initiative des Landes, der die Bundesregierung auffordert, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. Es soll demnach eine bessere Vernetzung der „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ geben.


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KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

Von: Martin Schwarzbeck

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


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Polizei Sachsen: Beschlagnahmebeschluss für Adenauer-Bus war rechtswidrig

Von: Markus Reuter

Schlappe für die sächsische Polizei: Die hatte im September letzten Jahres unter fragwürdigen Umständen den Adenauer-Protestbus der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit beschlagnahmt. Das Landgericht Chemnitz erklärte nun das Vorgehen für rechtswidrig.

Polizeibeamte und ein Polizeimotorrad stehen vor einem Bus
Polizeibeamte der sächsischen Polizei beschlagnahmten den Protest-Bus „Adenauer SRP+“ – Alle Rechte vorbehalten ZPS

Die Beschlagnahme des Adenauer-Busses vom Zentrum für politische Schönheit am Rande des Christopher Street Days im September letzten Jahres in Döbeln war in dieser Form rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 13. Februar hervor, den netzpolitik.org einsehen konnte. Die Freie Presse (€) hatte zuerst darüber berichtet.

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Busses hatte sich im vergangenen Herbst zum Skandal für die Polizei in Sachsen entwickelt. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, hatte die Polizei rechtsstaatliche Verfahren umgangen. Das legten unabhängige Recherchen des MDR und von netzpolitik.org schon damals nahe.

Die Polizei hatte damals während der Kontrolle des Busses an einem Samstag bei der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz angerufen. Sie wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen. So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Im Falle des Busses blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren.

Sächsische Polizei in Erklärungsnot

Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollten die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Laut dem Beschluss des Landgerichts Chemnitz habe sie die Polizei auf die Möglichkeit verwiesen, in eigener Zuständigkeit eine Stilllegungsverfügung zu treffen.

Die Polizei führte daraufhin die Beschlagnahme durch und ließ sich die Beschlagnahme vom Amtsgericht in Döbeln am folgenden Montag bestätigen – behauptete aber schon am Samstag in einer Pressemitteilung, dass sie eine richterliche Bestätigung erhalten habe.

Mit Anruf bei Gericht endet polizeiliche Eilkompetenz

Dieses Vorgehen war rechtswidrig, sagt nun das Landgericht. „Die Kammer stellte fest, dass mit dem Anruf bei der Eildienstrichterin die Eilkompetenz der Polizei endete“, erklärte Gerichtssprecherin Marika Lang gegenüber der „Freien Presse“. Damit habe die Verantwortung allein bei der Justiz gelegen. Ob die Richterin am Telefon zugestimmt oder abgelehnt hat, ließ das Landgericht in seinem Beschluss offen.

Hätte die Bereitschaftsrichterin eine Beschlagnahmeanordnung mündlich erlassen, wäre eine richterliche Bestätigung der polizeilich bewirkten Beschlagnahme laut dem Gerichtsbeschluss nicht erforderlich gewesen. Hätte die Bereitschaftsrichterin eine Beschlagnahmeanordnung jedoch abgelehnt, hätte die rechtliche Grundlage für eine polizeilich bewirkte Beschlagnahme gefehlt.

Damit wäre laut dem Gericht in beiden Fällen für eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme gemäß § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO kein Raum gewesen.

Die Rechtsauffassung, dass die Eilkompetenz der Polizei mit dem Anruf endete, hatten auch damals die Anwälte der Aktionskünstler sowie von netzpolitik.org befragte Jurist:innen vertreten.

„Wildwest-Methoden der Polizei Sachsen“

„Im Ergebnis ist die Beschlagnahme damit für rechtswidrig erklärt worden. Aus der Verfahrensakte geht eindeutig hervor, dass die telefonisch erreichte Bereitschaftsrichterin die Anordnung der Beschlagnahme ablehnte. Damit fehlt jeder Raum für die anschließend polizeilich angeordnete Beschlagnahme“, so Arne Klaas, Rechtsanwalt des Zentrums für Politische Schönheit.

„Ich bin froh, dass das Landgericht Chemnitz den Wild-West-Methoden der Polizei Sachsen nun endlich einen Riegel vorschiebt“, so ein Sprecher des Zentrums für Politische Schönheit gegenüber netzpolitik.org. Die Polizeidirektion Chemnitz habe mit ihrer illegalen Beschlagnahme des Busses die größtmögliche Bruchlandung hingelegt, so der Sprecher weiter. Dennoch sei der Schaden für die Versammlungsfreiheit, den Rechtsstaat in Sachsen und die Bundesrepublik entstanden.


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Automatisierte Datenanalyse: Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch

Von: Constanze

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest.

Kamera zur Ueberwachung
Überwachungskameras sind meist sichtbar, automatisierte Datenanalysen finden im Verborgenen statt. CC-BY-NC 2.0 Herr Olsen

Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt hatte heute einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der es in sich hat: Die Polizei soll eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, darunter auch die polizeiliche Datenanalyse. Hinter dem Begriff versteckt sich die Idee, die verschiedenen Datentöpfe der Polizei zusammenzuführen und die Informationen darin automatisiert auszuwerten.

Bisher wird in den vier Bundesländern, die eine solche Datenanalyse in ihren Polizeigesetzen erlauben und anwenden, die Softwarelösung „Gotham“ des US-Konzerns Palantir genutzt. Aus geopolitischen Gründen ist der US-Anbieter aber gerade bei sensiblen polizeiinternen Daten alles andere als die erste Wahl. Die Softwaresysteme des Konzerns sind proprietär und die genauen Funktionen Geschäftsgeheimnisse.

Palantir

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Die automatisierte polizeiliche Datenanalyse ist auch rechtlich längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, sondern wurde bereits wegen Gesetzen in Hessen und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beide Gesetze waren in Teilen verfassungswidrig. Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg stehen gerade wegen der Datenanalyse-Regelungen in ihren Polizeigesetzen und wegen der Zusammenarbeit mit Palantir in der Kritik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 macht weitreichende und detaillierte Vorgaben für solche Datenzusammenführungen.

Das Urteil, das alle deutschen Gesetzgeber bindet, scheint aber nicht überall mit der genügenden Expertise gelesen worden zu sein: In Sachsen-Anhalt war der Gesetzentwurf von Sachverständigen harsch kritisiert worden, weil er die Vorgaben aus Karlsruhe nicht ausreichend umsetzt.

Experten zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt

Doch die Experten stießen offenbar auf taube Ohren: Ohne Korrekturen wurden die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Datenanalyse nun von den Regierungsparteien CDU, SPD und FDP als Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben. Der Gesetzentwurf blieb unverändert in der ursprünglichen Fassung von 14. Januar 2025, was die umstrittene Datenanalyse angeht. Die Regierungskoalition kündigte aber einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung im Landtag an. Der Inhalt des Antrags ist noch unbekannt.

Nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts

Die Juristin und Palantir-Expertin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Datenzusammenführung von Polizeidaten, die im sachsen-anhaltinischen Gesetz Strategische Datenanalysen und Operative Datenanalysen heißen, in ihrer Stellungnahme als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ bewertet. Die Grenzen vor allem der Strategischen Analyse würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023 missachten: Die „vorgesehenen Eingriffsschwellen“ genügten den Vorgaben aus Karlsruhe nicht.

Die Datenmenge der Analyse ist im Gesetzentwurf nicht beschränkt. Da zahlreiche polizeiliche Datenbanken und Auskunfts- und Informationssysteme einbezogen werden dürfen, ist das Polizeigesetz damit nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts. Denn es fließen auch Daten in die Analyse ein, die gar nicht von der dortigen Landespolizei erhoben wurden.

Portraitfoto von Jonas Botta
Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV.

Darauf verwies auch Jonas Botta, Sachverständiger in der Anhörung und Verfassungs- und Datenschutzjurist beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es sei keine herkunftsbezogene Beschränkung im Gesetzentwurf enthalten. So würden beispielsweise sogar Daten in die Analyse einfließen dürfen, die nicht einmal von inländischen Polizeibehörden stammen. Das betrifft etwa Geheimdienstdaten vom Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischen Abschirmdienst, die an Polizeibehörden übermittelt wurden. Es sei nach dem Gesetzentwurf zulässig, Geheimdienstinformationen, die sich „in den polizeilichen Datenbeständen befinden, in eine Analyseplattform einzuspeisen“, so Botta in seiner Stellungnahme.

Gegenüber netzpolitik.org sagt Juristin Görlitz, dass im geplanten Polizeigesetz „weitgehend unbegrenzte Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei unter zu geringen Voraussetzungen“ vorgesehen seien. Das beträfe auch Daten völlig unverdächtiger Menschen, darunter beispielsweise auch vermisste Personen oder Opfer von Straftaten. Es könnten „Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten, ohne dass sie dafür Anlass geboten haben“.

Porträtfoto von Goerlitz
GFF-Juristin Franziska Görlitz.

Wie diese Analysen ablaufen, sei im Gesetz „kaum eingeschränkt“. Es mangele auch an „ausreichender Kontrolle und Sicherungen“, um wirksam vor Fehlern, diskriminierender Software und Missbrauch zu schützen. Das sei deswegen problematisch, weil die polizeilichen Datenanalysen weitgehende Überwachungsmaßnahmen seien, die tief in die Grundrechte eingriffen, ohne dass die Betroffenen das überhaupt mitbekämen.

Görlitz erklärt unzweideutig: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für Datenanalyse-Befugnisse sind nicht eingehalten.“

Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden.

Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“

Opposition gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel und Palantir

Die Sachverständigen senkten unmissverständlich die Daumen. Und auch die Opposition im Landtag ist nicht begeistert: Sowohl die Linke als auch die Grünen sehen die Datenanalyse-Befugnisse kritisch.

Die Linken erklären gegenüber netzpolitik.org ihre Ablehnung der Pläne zur Zusammengeführung der Polizeidaten, auch weil diese Menschen einbezieht, ohne dass sie sich „was zu Schulden haben kommen lassen“. Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken, betont: „Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen.“ Sie stellt sich explizit „gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, der Palantir mit entwickelt hat und einer der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA ist“.

Die grüne Fraktion erklärt gegenüber netzpolitik.org, dass sie den vom Innenausschuss durchgewunkenen Gesetzentwurf „aufgrund des Überwachungsdrucks, der Streubreite und der Diskriminierungsgefahr“ schlicht als „ verfassungswidrig“ erachte. Das sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, und betont: „CDU, SPD und FDP haben heute im Ausschuss alle praktikablen und verfassungsrechtlichen Bedenken und Zweifel an den Gesetzesvorhaben beiseite gewischt.“

Das Gesetz sei „im Design auf Produkte des Herstellers Palantir zugeschnitten“. Die Landesregierung gebe sich hier „kenntnislos“ und schiebe „Verantwortung an den Bund ab“. Ob im Bund jedoch auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Palantir-Karte setzen wird, hat er noch nicht öffentlich kundgetan.

Gefährliche AfD-Vorzeichen

Die langjährige Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), ist offenbar keine allzu starke Verfechterin der Palantir-Softwarelösung. Sie setzt sich für eine alternative Software für die Polizei ein, die all die Datentöpfe der Behörden zusammenführt.

Allerdings steht eine solche Alternative nicht sofort zur Verfügung, anders als die Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns. Denn das Bundesland Bayern hatte einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den auch Sachsen-Anhalts Polizei kurzfristig einsteigen könnte. Daher brachte Zieschang die Systeme von Palantir als eine Art Zwischenlösung als Gespräch.

Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im September 2026 wird dort gewählt. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent.

Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung.


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Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner

Von: Martin Schwarzbeck

Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen.

Zwei Menschen umarmen sich, um sie ist ein roter Rahmen gezeichnet, darüber stehen drei rote Ausrufezeichen.
Automatisierte Verhaltenserkennung tut sich schwer damit, Umarmungen von Schlägereien zu unterscheiden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Priscilla Du Preez auf Unsplash

Die Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.

Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.

Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.

„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“

Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“

Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.

Ausschluss des Marktführers

Thüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.

Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.

Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.

Drohnen, die Handys jagen

Auch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.

Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.

Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.


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„Dein Freund und Creator“: Wie die Polizei Soziale Netzwerke mit Copaganda flutet

Von: Timur Vorkul

Mit lockeren und unterhaltsamen Posts auf Social Media will die Polizei Nachwuchs rekrutieren und das eigene Image verbessern. Dabei sollen offizielle Polizei-Influencer*innen helfen. Doch was darf die Polizei online eigentlich und wo überschreitet sie ihren gesetzlichen Auftrag?

Die linke Bildhälfte zeigt mehrere Polizist*innen mit braunen Papiertüten auf dem Kopf. Die rechte Hälfte zeigt die Caption und die Kommentare.
Eine Polizistin wird von ihren Kolleg*innen „geprankt“. Der Post erntet über 100 000 Likes auf Instagram.

Polizist*innen mit Papiertüten über dem Kopf. Nein, das waren nicht böswillige Demonstrant*innen, die den Uniformierten einen Streich gespielt haben. Die Tüten haben sich die hessischen und Berliner Polizei-Influencer*innen freiwillig über den Kopf gezogen. Und zwar für ein gemeinsames Instagram-Reel zu Halloween.

Wer in diesem Beitrag nach neutraler, sachlicher und richtiger Kommunikation – zu der die Polizei eigentlich verpflichtet ist – sucht, wird nicht fündig werden. Auch von dem gesetzlichen Auftrag der Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verfolgen, fehlt im Beitrag jede Spur.

Dieser scheinbar witzige Beitrag auf einem offiziellen Polizeikanal veranschaulicht plastisch die Entwicklung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit, die sich in den letzten Jahren vollzogen hat: Die Polizei hat ihre Präsenz in den Sozialen Netzwerken massiv ausgebaut und erobert mit ihrem informellen, humorvollen und unterhaltenden Kommunikationsstil zunehmend Tausende und Abertausende von Likes und Follower*innen.

Mit anderen Worten, die Polizei flutet die sozialen Netzwerke täglich mit „Copaganda“ – ein zusammengesetztes Wort aus „Cop“ und „Propaganda“ -, um sich in einem auffallend positiven Licht darzustellen.

Insgesamt betreiben alle Polizeibehörden in den Bundesländern und die Bundespolizei mittlerweile mindestens 570 Accounts, wobei sich die polizeiliche Präsenz in sozialen Netzwerken von Bundesland zu Bundesland stark unterscheidet. Der Vorreiter ist mit Abstand Nordrhein-Westfalen mit „weit über 200 Accounts“ wie ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage mitteilt, gefolgt von Niedersachsen mit 131 Accounts auf Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, WhatsApp und X.

Social-Media-Abteilungen der Polizei platzen aus allen Nähten

Niedersachsen liegt im bundesweiten Vergleich auch ganz vorn, was sogenannte Corporate Influencer – auch Social Media Cops genannt – angeht. Ganze 24 Polizist*innen führen hier offizielle personalisierte Accounts auf Facebook und Instagram – eine Möglichkeit, die laut dem Pressesprecher des niedersächsischen Innenministeriums schon seit 2016 besteht.

„Seit 2019 wurden die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen nochmals gesondert gebeten, das Einrichten und Ausbauen von diesen personifizierten Accounts aktiv zu fördern“, heißt es auf Anfrage von netzpolitik.org.

Die Berliner Polizei beschäftigt ebenfalls einen Influencer mit eigenem offiziellen Account, die Polizei Rheinland-Pfalz hat jüngst die erste TikTok-Influencerin vorgestellt und die Polizei Bayern denkt aktuell über den Einsatz von Corporate Influencern nach, „um die Kommunikation und den Dialog mit der Öffentlichkeit weiter zu intensivieren“, heißt es auf Anfrage. In Hessen sind es fünf Polizisten, die seit letztem Jahr „authentisch, persönlich und glaubwürdig aus ihrem Dienstalltag berichten und für ihre jeweilige Community ansprechbar sein“ sollen, so ein Sprecher des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz.

Das KI-generierte Bild zeigt eine kleine Puppe in Polizeiuniform mit offenen blonden Haaren und großen blauen Augen. In der Verpackung sind außerdem noch eine Pistole, ein Handy, eine Hantel und ein Katzenfoto in Miniatur.
Die Hessische Polizei-Influencerin wollte mit dem Trend mitgehen und hat sich von ChatGPT als Actionfigur darstellen lassen. Jeglicher Hinweis auf KI fehlt. Klassiker: Ein Bild einer niedlichen Katze ist aber dabei.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Die Etablierung von einzelnen Polizist*innen als Persönlichkeitsmarken ist nur ein Ausdruck davon. Die für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stellen haben sich in Unterabteilungen ausdifferenziert. Inzwischen haben fast alle Polizeien in den Bundesländern eigene Social -Media-Teams. Allein in Baden-Württemberg arbeiten insgesamt rund 50 Personen an landesweiten und regionalen Social-Media-Auftritten der Polizei, in Bayern sind es 45 Personen. In Hessen, Niedersachen und Berlin etwa liegt die Zahl ebenfalls im zweistelligen Bereich.

Social-Media-Cops auf der Suche nach Nachwuchs

„Tatütata – der Mario ist da! 🚨🚔“. So spricht der Berliner Polizei-Influencer Mario Langner seine Community auf Instagram an. Dort hat er mehr als 100.000 Follower. Auf TikTok hat der Polizeikanal, den maßgeblich Mario bespielt, fast eine Million Follower und rund 20 Millionen Likes.

Im Unterschied zu allen anderen Corporate Influencer*innen der Polizei, die bei ihren Stammdienststellen arbeiten und die Social-Media-Kanäle nebenbei betreiben, ist er kein klassischer Polizeibeamter. Als sogenannter digitaler Berufsberater bietet er hauptamtlich „berufsinteressierten Personen eine niedrigschwellige, digitale und direkte Option zur Kontaktaufnahme und Information über die Arbeitgeberin Polizei Berlin“, so die Berliner Polizei auf Anfrage.

Oder anders gesagt, Mario macht in seiner gesamten Arbeitszeit nichts anderes, als unterhaltende Reels für junge Menschen zu produzieren. Offiziell wird er als „Sachbearbeiter Strategische Nachwuchsgewinnung“ geführt. Ihm helfen andere Polizist*innen im Nebenamt, die als wiederkehrende Gesichter in den Kanälen auftauchen, aber keine eigenen Accounts haben.

„Obwohl das Image der Polizei teilweise auch unter jungen Leuten gut ist, möchten immer weniger von ihnen diesen – neutral gesprochen – harten Job machen“, sagt der investigative Journalist und Buchautor Mohamed Amjahid, der seit Jahren zur Polizei recherchiert, unter anderem in sozialen Medien. „Deswegen hat die Polizei angefangen – insbesondere auf TikTok – sehr junge Menschen, ich würde sogar sagen Kinder anzusprechen“, so Amjahid.

Ihm zufolge seien die Polizei Berlin und NRW besonders aktiv dabei, junge Menschen auf Social Media für den Beruf zu begeistern. Das passiere nicht nur mit den Beiträgen selbst, sondern auch mit gezieltem Community-Management. „Es wird sehr schnell, sehr positiv auf die Kommentare von den Kids eingegangen“, sagt der Journalist.

Neben der Produktion von Inhalten investiert die Polizei den größten Aufwand in das Community Management. Das bestätigt auch eine wissenschaftliche Studie über polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit auf Social Media von Michael Graßl. Die Accounts in sozialen Netzwerken seien in der Nachwuchsrekrutierung unverzichtbar geworden, werden Social-Media-Verantwortliche bei der Polizei dort zitiert.

Nachwuchsrekrutierung und Imagepflege sind neben präventiver und sicherheitsrelevanter Kommunikation in akuten Einsatzlagen in der Tat zwei primäre Ziele der polizeilichen Social-Media-Präsenz. Die Bundespolizei sowie eine überwiegende Mehrheit der Landespolizeien betreiben speziell für Nachwuchswerbung eingerichtete „Karriere“-Kanäle.

„Mir ist es lieber, dass die Polizei auf Social Media rekrutiert als beispielsweise nur im Schützenverein“, sagt Katharina Kleinen-von Königslöw, Professorin für digitale Kommunikation an der Universität Hamburg. Wenn das Ziel ist, dass bei der Polizei Menschen aus der Breite der Bevölkerung arbeiten und nicht nur aus eng gefassten Kreisen mit einer sehr starken nationalen Gesinnung oder einem extremen Staatsverständnis, sei die Rekrutierung über Social Media notwendig. „Nicht unproblematisch finde ich jedoch, wenn Jugendliche mit Heldenerzählungen konfrontiert werden, die der realen Polizeiarbeit nicht entsprechen“, fügt die Wissenschaftlerin hinzu.

In der linken Bildhälfte ist ein etwa 8 Jahre altes Mädchen zu sehen, in der rechten Bildhälfte dieselbe Person im Erwachsenenalter in Polizeiuniform.
Screenshots aus einem Reel der Polizei-Influencerin Selina. Darin erzählt sie, wie sie von einem schüchternen und unsicheren Mädchen zu einer selbstbewussten und mutigen Polizistin im Rampenlicht wurde.

„Die Polizei ist cool, die Polizei ist ein super Arbeitgeber, die Polizei macht alles richtig, die Polizei ist eine große Familie“ – diese an junge Menschen gerichtete Erzählung der Behörde hält der Journalist Amjahid moralisch für problematisch. Dass sich die Polizei in sozialen Medien oft gern als divers, weiblich und emanzipatorisch darstellt, finde sowohl bei klassischen Law-and-Order-Anhänger*innen als auch bei Befürworter*innen von Diversity-Initiativen Anklang, beobachtet der Experte. Mit dieser Erzählung wird suggeriert, dass strukturelle Probleme wie Rassismus, Polizeigewalt, Machtmissbrauch, systematische Vertuschung und rechte Netzwerke innerhalb der Polizei sich damit von selbst lösen.

Polizei: der neue Entertainer?

„In manchen Beiträgen der Polizei ist gar keine Message dabei, außer dass es schön aussieht“, sagt Amjahid. „Es sind häufig Banalitäten, die TikTok und Instagram ausmachen.“

Anders als X, ehemals Twitter, das die Polizei eher zur anonymeren und sachlicheren Kommunikation im Tagesgeschäft nutze, werde Instagram für die Strafverfolgungsbehörde zum „verspielten Schönling“: „ästhetisch, visuell, direkt, per Du“, so die Studie von Graßl. Hier gehe es vor allem darum, ein schönes Erscheinungsbild zu kreieren, und dieses mit Interaktion, Meinung, Unterhaltung, Storytelling und Humor zu unterfüttern.

Der polizeilichen Kommunikation sind allerdings Grenzen gesetzt: „Polizeibehörden dürfen nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Außerhalb dieses – ohnehin weiten – Aufgabenkreises dürfen Polizeibehörden nicht handeln und folglich auch nicht kommunizieren“, so die Auslegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Juristen Friedrich Dilg für netzpolitik.org. Praktisch bedeute dies, dass sich Polizeibehörden keineswegs beliebig zu jedem Thema einlassen dürfen. Fotos aus dem Urlaub am Meer oder von niedlichen Tieren gehören grundsätzlich genauso wenig dazu wie unterhaltende Pranks, Trends und Challenges. Auch darf die Polizei keine eigene Meinung haben, da sie als staatliche Behörde keine Grundrechte inne hat.

 

Zwei Polizist*innen posen für die Kamera. Vor ihnen steht ein Kicker-Tisch.
Darf die Polizei Gewinnspiele in sozialen Medien veranstalten? Die Polizei Influencer*innen Serhat und Selina aus Hessen nehmen es locker. Denn es geht darum, Interaktionen der User*innen zu gerieren.

Um Sichtbarkeit in sozialen Medien zu erreichen, komme die Polizei nicht umhin, sich den algorithmisch gesteuerten Empfehlungssystemen der jeweiligen Plattformen anzupassen, erklärt die Kommunikationswissenschaftlerin Kleinen-von Königslöw. „In bestimmten Situationen beißt sich das extrem mit dem, was sonst der polizeiliche Auftrag ist“. Das sei beispielsweise bei sicherheitsrelevanten Großlagen wie Demonstrationen oder Terroranschlägen der Fall, wenn die Polizei die Öffentlichkeit im Idealfall zeitnah mit korrekten und sachlichen Informationen versorgen soll. „Das ist ein Zielkonflikt, der sich schlecht auflösen lässt“, so Kleinen-von Königslöw.

Um mit der Schnelllebigkeit der sozialen Medien mitzugehen, musste die Polizei außerdem ihre strengen hierarchischen Freigabeprozesse in der PR-Arbeit lockern. Social-Media-Abteilungen genießen innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit vergleichsweise große Freiheiten, wenn es darum geht, Postings rauszuschießen. Die Polizei-Influencer*innen ihrerseits sind größtenteils eigenverantwortlich auf Social Media unterwegs, nur bestimmte Themen oder Formate müssen von der zuständigen Fachaufsicht freigegeben werden.

Uneingeschränkte Deutungshoheit auf Social Media für die Polizei?

Derweil baut die Polizei ihre Präsenz in sozialen Netzwerken stetig weiter aus. Neue Plattformen werden erschlossen, neue Accounts gegründet. Die Polizei Baden-Württemberg ist etwa auf Mastodon, die Polizei Sachsen-Anhalt bereitet gerade so einen Account vor. Auch auf Online-Diensten wie Threads, Twitch und Xing betreibt die Polizei vereinzelt Kanäle.

„Die Polizei ist eine Institution mit eigenen Interessen, die auch deshalb gern online kommuniziert, um die Deutungshoheit in der Hand zu haben und den Umweg über journalistische Redaktionen zu umgehen“, sagt Amjahid. „Nicht weil der Journalismus kritisch gegenüber der Polizei ist, sondern weil es so schlichtweg einfacher ist“.

Das Problem dabei: Die Polizei kann mit ihrer großen Reichweite in sozialen Netzwerken stärker denn je in Meinungsbildungsprozesse in der digitalen Welt eingreifen und so die Diskussion über polizeiliches Handeln steuern. Die Bayerische Polizei beispielsweise möchte nicht nur Vertrauen in ihre Arbeit erhöhen, sondern sich in der Öffentlichkeit auch als eine „sympathische, menschliche und nahbare Polizei“ verstanden wissen, schreibt ein Pressesprecher des Bayerischen Innenministeriums.

Die Berichterstattung und der Diskurs über polizeiliches Handeln müssen gesellschaftliche Vorgänge sein, ohne dass die Polizei diese an sich zieht. Angesichts des Ausmaßes der Polizeipräsenz auf Social Media fehlt es jedoch weitgehend an einer öffentlichen Diskussion, die das polizeiliche Vorgehen auf Social Media hinterfragt und reflektiert. Die letzten öffentlichen Debatten darüber, was die Polizei auf Social Media machen darf und was nicht, liegen bereits mehrere Jahre zurück. Der Einfluss und die Bedeutung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien sind seitdem nur gewachsen.

Ein möglicher Ausgangspunkt für die Debatte ist, dass es sich bei der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit um die Ausübung hoheitlicher Gewalt handelt. Denn die Polizei bleibt nach wie vor eine mit Hoheits- und Zwangsbefugnissen ausgestattete Behörde. So sehr sie sich auch bemühen mag, „auf Augenhöhe“ und in Dialog mit den Menschen zu treten: Das Spielfeld ist alles andere als eben.


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Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung

Von: Leonhard Pitz

Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen.

Wahlplakate von Sahra Wagenknecht, BSW, Petra Köpping, SPD, und von Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, auf einer grünen Wiese,
Das BSW könnte der Minderheitsregierung aus SPD und CDU zu einer Mehrheit verhelfen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.

Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:

  • Verhaltensscanner,
  • automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
  • Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
  • der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
  • die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
  • das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.

Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch das Sächsische Transparenzgesetz erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.

Bisher schwieg das BSW zu seiner Position

Über das Sächsische Transparenzgesetz haben wir 24 der 26 abgegebenen Stellungnahmen erhalten. Wir veröffentlichen die Dokumente auf der Plattform FragDenStaat.

Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.

Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.

Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.

Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.

BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“

Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,

der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.

Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.

Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.

Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner

Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.

Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.

Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training

Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.

Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.

Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.

Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen

Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.

Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.

Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.

So hilft die Firma der Abschiebehörde ICE in den USA bei der Jagd auf Migrant*innen. Laut einem Bericht der Schweizer Armee ist es zudem möglich, dass die US-Regierung und die Geheimdienste die Daten einsehen können. Außerdem ist Palantir Mit-Gründer Peter Thiel ein Unterstützer Donald Trumps und glaubt nach eigener Aussage nicht daran, „dass Demokratie und Freiheit noch kompatibel sind“.

Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.

Mit Drohnen auf Spatzen schießen

Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.

Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.

Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern

Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das Gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.

Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.

Wie es weitergeht

Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.

Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.

Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.


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ChatGPT: Polizeigewerkschaft bebildert Pressemitteilung mit generiertem Schockerfoto

Von: Markus Reuter

Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei nutzt ein KI-generiertes Bild mit einem blutenden Polizisten, um eine Pressemitteilung zu illustrieren. Begründet wird dies mit Persönlichkeitsrechten und laufenden Ermittlungen, das Bild sei eine „symbolische Illustration“.

Verpixeltes Bild der Polizeigewerkschaft
Wieviel sind Bilder wert, wenn sie nicht die Realität zeigen? Das Bild hier ist eine verpixelte Version des generierten Bildes der Polizeigewerkschaft. – Public Domain CVatGPT / GdP Sachsen / netzpolitik.org

Beim einem Zweitligaspiel der Fußball-Männerteams des 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden am vergangenen Samstag gab es Ausschreitungen. Nach Polizeiangaben soll es 70 verletzte Polizisten gegeben haben. Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gab dazu eine Pressemitteilung heraus und bebilderte sie mit einem KI-generierten fotorealistischen Bild. Darauf zu sehen: ein blutender Polizist, der von zwei Kollegen gestützt wird.

Dieses Bild war klein mit dem Hinweis „KI: ChatGPT“ gekennzeichnet, erweckt aber auf den ersten Blick den Eindruck, dass dies ein echtes Bild sei. In sozialen Medien sorgte die Bebilderung für Empörung. So kritisierte der Forscher Daniel Mullis auf Bluesky: „Es ist das erste Mal, dass ich solche Bilder von seriösen Stellen sehe, die Ereignisse so darstellen, dass sie besser ins eigene Bild passen.“ Das sei nicht gut, der Deutsche Gewerkschaftsbund, in dem die Gewerkschaft Mitglied ist, dürfe hier nicht schweigen.

Polizeigewerkschaft: „Symbolische Illustration“

Auf Nachfrage, warum die Gewerkschaft hier ein solches Bild einsetze, hat der GdP-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky netzpolitik.org geantwortet, dass das KI-generierte Bild als „symbolische Illustration“ eingesetzt worden sei. „Diese Entscheidung erfolgte bewusst, um auf das Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte im Zusammenhang mit dem Fußballspiel aufmerksam zu machen, ohne reale Einsatzkräfte, Beteiligte oder konkrete Einsatzsituationen abzubilden“, so Krumlovsky weiter. Als Begründungen nennt der Polizeigewerkschafter den Schutz von Persönlichkeitsrechten, laufende Ermittlungen sowie den respektvollen Umgang mit betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Screenshot der Webseite
So präsentiert die GdP ihre Pressemitteilung - Screenshot GdP Sachsen

Krumlovsky betont, dass das Bild als KI-generiert gekennzeichnet ist. „Es sollte keine dokumentarische Abbildung eines realen Ereignisses darstellen, sondern der thematischen Einordnung dienen“, so der Gewerkschafter weiter. Für die Gewerkschaft sei entscheidend, dass der Einsatz von Illustrationen – unabhängig davon, ob sie KI-generiert oder auf andere Weise erstellt sind – transparent erfolge und keinen dokumentarischen Anspruch erheben würde.

DJV: „Immer ein Grund, hellhörig zu werden“

Unabhängig davon würde die GdP Sachsen die internen Abläufe im Umgang mit KI-generierten Inhalten „weiter präzisieren“, insbesondere bezüglich Kennzeichnung und Kontextualisierung. Nach unserer Presseanfrage hat die Polizeigewerkschaft noch einen weiteren Hinweis auf das generierte Foto unter dem Text angebracht und expliziter in der Quellenangabe den Zusatz „KI-generiert“ ergänzt. Das Bild selbst nutzt sie weiter.

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Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Mika Beuster kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „KI-Fotos sind immer ein Grund, hellhörig zu werden.“ Journalist:innen, aber auch die Öffentlichkeit, sollten sich immer kritisch fragen, warum auf KI-Material zurückgegriffen wird, so Beuster weiter. Der Verband spreche sich zudem bei der Nutzung von KI-generierten Bildern für größtmögliche Transparenz aus.

Der Fotojournalist Kai Schwerdt kritisierte bei Bluesky: „Auch wenn das Bild als KI-generiert gekennzeichnet ist, finde ich es bedenklich, wenn die Gewerkschaft der Polizei (GdP) solche Bilder zu dramaturgischen Zwecken einsetzt. Es ist eine bewusste Abkehr von der Realität. Als wäre die nicht schon übel genug.“

Update 29.1.26:
Die GdP Sachsen hat das Bild ausgetauscht.


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Pressefreiheit: Polizei behindert Presse bei Protesten in Gießen

Von: Markus Reuter

Bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugend in Gießen kam es mehrfach zu Vorfällen, bei denen die Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Betroffen waren Reporter:innen der taz und von freien Radiosendern.

Viele Polizist:innen mit Helm, daneben ein Wasserwerfer.
In mehreren Fällen konnten Journalist:innen nicht so wie auf dem Bild aus nächster Nähe berichten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Moritz Schlenk

Bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugend in Gießen ist es an mehreren Stellen zu Einschränkungen der Pressefreiheit, Behinderung der Arbeit von Pressevertretern und einem Angriff auf einen Journalisten gekommen. Während der Fall des Springer-Reporters Paul Ronzheimer, den Demonstrierende aggressiv bedrängten und beschimpften, vielfach berichtet wurde, bleiben Einschränkungen der Pressefreiheit durch Polizeibeamte bislang eher unterberichtet.

So berichtete unter anderem die taz, dass ein Reporter der Zeitung von der Polizei aktiv bei der Arbeit behindert wurde. In einem Video auf Bluesky sieht man, wie sich ein Polizist immer wieder vor den filmenden Reporter stellt und diesem die Sicht versperren will. Auch darf der Reporter nicht näher an die Sitzblockade und die Polizeimaßnahme heran. Eigentlich muss die Polizei die Arbeit der Presse unterstützen und diese auch an Absperrungen vorbei lassen.

Auch der Bundesverband Freier Radios beklagt in einer Pressemitteilung Einschränkungen der Pressefreiheit. Die freien Radiosender hatten in einer gemeinsamen Aktion live aus Gießen gesendet. Während der Proteste seien „fast alle Radioredakteur*innen in ihrer Pressearbeit behindert“ worden, heißt es in der Pressemitteilung.

Nicht durchgelassen

So hätten Einsatzkräfte Presseausweise und Auftragsbestätigungen ignoriert, den Zugang zu wesentlichen Orten des Geschehens erschwert oder gar verhindert. „Im Ergebnis war eine Berichterstattung von bestimmten polizeilichen Maßnahmen unmöglich“, so der Verband.

„Dass Journalist*innen durch die Polizei von der Berichterstattung über Räumungen von Sitzblockaden gehindert werden, ist eine massive Verletzung der Freiheit der Berichterstattung“, schreibt Aljoscha Hartmann aus dem Vorstand des Bundesverbandes Freier Radios. Der Verband berichtet, dass die Polizei einen Journalisten von Radio Corax aus Halle nicht in die Nähe der Räumung einer Sitzblockade gelassen habe – obwohl dieser eine Auftragsbestätigung seines Mediums dabei hatte.

Roman Kalex vom Vorstand des Bundesverbands Freier Radios fordert einen professionellen Umgang der Polizei mit der Presse und keine willkürlichen Einschränkungen. „Anders kann sich die Öffentlichkeit kein eigenes Bild machen über die Verhältnismäßigkeit von Polizeimaßnahmen und auch die Absichten und das Handeln von Demonstrierenden“, so Kalex weiter.

Einschränkungen erlebten auch die Journalist:innen, die aus den Messehallen über die AfD-Veranstaltung berichtet haben. Dort hatte die AfD den Pressebereich laut Ann-Katrin Müller aus dem Spiegel-Hauptstadtbüro mit Bändern eingezäunt, so dass sie sich nicht zwischen den Delegierten bewegen konnten. Ein Wachmann der rechtsradikalen Partei hätte die Journalistin zudem angemeckert, weil sie Fotos gemacht habe.

Korrektur 4.12.25:
Aufgrund einer missverständlichen Formulierung der Pressemitteilung stand in einer früheren Version dieses Artikels, dass der Journalist von Radio Corax seinen Presseausweis und die Auftragsbestätigung der Redaktion gezeigt habe. Er hatte aber nur eine Auftragsbestätigung dabei und zeigte der Polizei auch sein Aufnahme-Equipment. Laut dem Bericht des Bundesverbandes der freien Radios hielt die Polizei das Equipment für „zu wenig“.


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Rasterfahndung: Daten von 153 Millionen Fluggästen landen 2024 beim BKA

Von: Timur Vorkul

Das Bundeskriminalamt hat vergangenes Jahr fast 548 Millionen Fluggastdaten erhalten und gerastert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor. Mittlerweile landen 90 Prozent aller Passagiere in Deutschland in Datenbanken bei der Polizei.

Zwei Hände halten eine Bordkarte von Finnair. Im Hintergrund ist ein schwarzer Koffer.
Wer fliegt wohin, wann und mit wem? All das leiten die Fluggesellschaften an das BKA weiter. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Wer in letzter Zeit von oder in die EU geflogen ist, dessen Daten hat das Bundeskriminalamt mit hoher Wahrscheinlichkeit analysiert.

Die Daten von 153 Millionen Fluggästen haben die Fluggesellschaften im zurückliegenden Jahr an die Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt übermittelt. Insgesamt waren es 548 Millionen Datensätze. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Gegenüber dem Vorjahr sind es etwa 94 Millionen mehr Datensätze und 28 Millionen mehr betroffene Passagiere.

Das BKA gleicht die Daten der Flugreisenden automatisch mit polizeilichen Datenbanken ab und sucht nach Mustern, „um Personen zu identifizieren, die mit terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität in Zusammenhang stehen könnten“, so die Website des BKA.

Die maschinelle Prüfung erzielte im vergangenen Jahr auf diese Weise über 200.000 Datensatztreffer und rund 6.800 Mustertreffer. Nach einer händischen Überprüfung haben BKA-Mitarbeitende nur rund 90.000 von ihnen als echt-positive Treffer bestätigt.

Im Vergleich zum Vorjahr waren es deutlich weniger automatische Treffer. Dennoch konnten die Fahnder*innen nach ihrer Überprüfung mehr Treffer bestätigen als vergangenes Jahr.

Aus diesen Treffern ergaben sich wiederum lediglich 10.426 polizeiliche Maßnahmen, wenn beispielsweise die angetroffenen Flugreisenden mit den gesuchten Personen tatsächlich übereinstimmten. In ungefähr einem Fünftel der Fälle ging es um Aufenthaltsermittlungen. Mehr als 1.500 Menschen wurden festgenommen. Am häufigsten haben die Beamt*innen die angetroffenen Fluggäste durchsucht.

Damit geht die Tendenz der letzten Jahre weiter: Die Menge der erfassten und übermittelten Daten wächst, ohne dass sich damit mehr Treffer erzielen lassen. Der Anteil der für die Grenzbehörden interessanten Personen an allen betroffenen Fluggästen ist und bleibt verschwindend gering.

Immer mehr Datenflut

Nicht nur wächst die Menge der erfassten Daten, der Anteil der betroffenen Passagiere am gesamten Flugaufkommen in Deutschland ist auch größer geworden. Aktuell sind es ungefähr 90 Prozent aller Flugreisenden, deren Daten das BKA verarbeitet (Stand August 2025). Das ist die überwältigende Mehrheit. Im vergangenen Jahr waren es noch 72 Prozent.

Denn immer mehr Luftfahrtunternehmen übermitteln die Daten ihrer Fluggäste an die Fluggastdatenzentralstelle. Aktuell sind es 391 Unternehmen, die an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind. Das sind 160 mehr als im Vorjahr. Welche und wie viele Unternehmen an das System noch angebunden werden müssen, wollte die Bundesregierung nicht beantworten.

Zugelassen waren im vergangenen 1710 ausländische und 101 deutsche Fluggesellschaften, so das Luftfahrt-Bundesamt.

Begehrte Daten

Beim Fluggastdatensatz handelt es sich um Daten, die bei der Buchung des Fluges anfallen. Dazu gehören der Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, alle Arten von Zahlungsinformationen einschließlich der Rechnungsanschrift sowie Informationen zum Gepäck, zum Tarif, zur Zahlungsweise und zu Mitreisenden. Auch Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiter*in sind enthalten.

Die Fluglinien sind gesetzlich verpflichtet, die Daten aller Flüge über EU-Außengrenzen sowie für ausgewählte Strecken innerhalb der EU an die Fluggastdatenzentralstelle weiterzugeben und tun dies in Deutschland seit 2018.

Als wesentlich stichhaltiger gelten die sogenannten API-Daten (Advance Passenger Information-Daten), die über den normalen Geschäftsverlauf hinausgehen und viel detailliertere Informationen enthalten: neben der Flugverbindung sind es Daten aus den mitgeführten Identitätsdokumenten, unter anderem Ausstellungsland und Ablaufdatum des Dokuments, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vorname, Geschlecht sowie Geburtsdatum. Da EU-Gesetzgebende diese Daten als „verifiziert“ betrachten, müssen die Fluggesellschaften nun auch sie in Kombination mit den Fluggastdatensätzen erheben und an Behörden übermitteln. Anfang dieses Jahres sind zwei EU-Verordnungen dazu in Kraft getreten.

Die EU richtet dafür einen zentralen Router ein, von dem aus die Daten an die zuständigen Behörden in jeweiligen EU-Ländern übermittelt werden. Fluggesellschaften müssen ihre automatisierten Systeme daran anschließen.

Bisher erhoben die Flugunternehmen diese Daten in unterschiedlicher Tiefe und auch nicht in einem standardisierten Format. An Behörden mussten sie vorab nur „etwaige erhobene“ API-Daten weiterleiten, weitere Vorschriften fehlten bis dahin.

Neues Bundespolizeigesetz

Seit 2008 fordert auch die Bundespolizei API-Daten zu bestimmten Flügen an, um sie vor Eintreffen des Fliegers zu prüfen. Im Zuge des neuen Bundespolizeigesetzes soll diese Einschränkung auf ausgesuchte Flüge entfallen. Im Gesetzesentwurf heißt es, dass nun die API-Daten aller Flüge über EU-Außengrenzen von und nach Deutschland an die Bundespolizei übermittelt werden müssen.

Wer also beispielsweise aus Großbritannien nach Deutschland fliegt, deren Daten landen sowohl bei der Fluggastdatenzentralstelle des BKA als auch bei der Bundespolizei, noch bevor man das Flugzeug betreten hat.

Von der anlasslosen Flugdatenspeicherung sind nicht alle Flugreisenden betroffen. Privatflüge sind vom Anwendungsbereich des Fluggastdatengesetzes nicht erfasst und fliegen unter dem BKA-Radar. Diese Behörde wertet die Daten aller anderen Passagiere nicht nur aus, sondern speichert sie für ein halbes Jahr. Verifizierte und ausgeleitete Treffer können auch bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden.

Hinweis: In der alten Version war die Löschfrist nach dem alten Stand angegeben. Wie die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Partei Die Linke im Jahr 2024 mitteilte, werden die Datensätze gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nach einem halben Jahr automatisch gelöscht.


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Sächsisches Polizeigesetz: Polizeiwunschliste auf Mehrheitssuche

Von: Leonhard Pitz

Die sächsische Regierung möchte das Polizeigesetz deutlich verschärfen und der Polizei KI-Videoüberwachung, biometrische Internetsuche und staatliches Hacken erlauben. Kritik daran kommt aus Zivilgesellschaft und Opposition. Doch gerade letztere braucht die Regierung, um ihren autoritären Entwurf zum Gesetz zu machen.

Ein Mann in einem blauen Mantel steht vor einem Helikopter und hält an beiden Händen Daumen und Zeigefinger in die Höhe.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) zählt seine Wünsche auf. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sylvio Dittrich

Die sächsische Polizei soll in Zukunft möglichst viele neue Befugnisse bekommen. So lautet die kürzestmögliche Zusammenfassung des Entwurfs für das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz, kurz SächsPVDG. Was will der Entwurf konkret? Was sagen Opposition und Zivilgesellschaft? Und warum könnte es ausgerechnet auf das Bündnis Sahra Wagenknecht ankommen?

Anfang Oktober stellte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) den Entwurf des SächsPVDG vor. Im Fokus der Berichterstattung stehen seitdem vor allem Drohnen, Taser und die elektronische Fußfessel. Doch der Entwurf sieht auch die Ausweitung und Einführung von weiteren Überwachungsmaßnahmen vor, darunter der Staatstrojaner „Quellen-TKÜ“ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), die automatisierte Kennzeichenerfassung, „KI“-Videoüberwachung, Echtzeit-Gesichtserkennung, der biometrische Datenabgleich und eine automatisierte Datenanalyse von Polizeidaten nach Art von Palantir. Doch mehr zu den einzelnen Punkten weiter unten.

Warum die Uhr für das Gesetzes-Update läuft

Der Hauptgrund für die jetzige Gesetzesnovelle ist ein Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Die Landtagsabgeordneten aus den Fraktionen der Grünen und Linken hatten gegen die letzte Änderung des Polizeigesetzes erfolgreich geklagt. Der Verfassungsgerichtshof sah einige der neuen Vorschriften als unvereinbar mit der sächsischen Verfassung an, lies sie aber mit Einschränkungen bis zu einer Neuregelung weitergelten. Doch diese Frist läuft am 30. Juni 2026 ab, so steht es in dem Urteil.

Innenminister Schuster betont, aktuell würden insgesamt elf Bundesländer ihre Polizeigesetze überarbeiten. „Bei der Gestaltung der Kompetenzen und Befugnisse bewegen wir uns auf Augenhöhe“, sagte er in einer Pressemitteilung.

Während sich die mitregierende SPD im Landtag zu dem Entwurf eher bedeckt hält, feiert die CDU den Vorstoß. „Dieser Entwurf ist ein Sicherheitsgewinn für Sachsen!“, lässt sich der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner, in einer Pressemeldung zitieren.

„Chinesische Verhältnisse“ mit „endloser Polizei-Wunschliste“

Grüne und Linke, beide in Sachsen in der Opposition, kritisieren den Gesetzesentwurf mit scharfen Worten. Valentin Lippmann von den Grünen sieht einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte. „Insbesondere die KI-gesteuerte Datenanalyse, die Möglichkeit des Abgleichs von Bildern mit öffentlich zugänglichen Quellen im Internet und die umfassende biometrische Videoüberwachung bilden ein Gift der Überwachung“, teilte Lippmann mit. Mit dem Entwurf sei Schuster „näher an der Praxis in China als auf dem Boden unserer Verfassung“.

Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke schreibt auf Anfrage von netzpolitk.org, dass der Gesetzesentwurf auch einige positive Dinge enthalte, etwa Umsetzungen des Gerichtsurteils sowie Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Insgesamt sieht er aber „eine endlose Polizei-Wunschliste“ und einen „rechts-autoritären Entwurf“.

„Überwachungsdruck steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis“

Auch außerhalb des Landtags hagelt es Kritik. Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert nimmt seit Jahren eine Verschärfungsspirale in der Sicherheitsgesetzgebung wahr. „Jede neu geschaffene Maßnahme im Bereich der Gefahrenabwehr erhöht den Überwachungsdruck auf die Bürgerinnen und Bürger allgemein, auch wenn sie nicht straffällig werden, und das kann ich nicht gutheißen“, sagt sie auf eine Anfrage von netzpolitik.org zu dem Entwurf.

„Die zunehmende polizeiliche Erfassung des öffentlichen und virtuellen Raums und der damit einhergehenden Überwachungsdruck scheinen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen der Maßnahmen zu stehen.“ Hundert sieht in diesem Kontext vor allem die Maßnahmen kritisch, von denen viele Bürger:innen betroffen sind, etwa die Maßnahmen zur „KI“-Videoüberwachung und zum Filmen in Autos zur Verkehrsüberwachung: „Obwohl sie keinen Anlass dafür gegeben haben und in keiner Weise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen, werden ihre Daten polizeilich verarbeitet“, kritisiert Hundert.

Kritik von netzpolitischer Szene bis Fußballfans

Stephanie Henkel, die sich beim Dresdener CCC, aber auch der Piratenpartei sowie den Datenpunks engagiert, sieht es ähnlich wie Hundert, sagt aber: „Man kann kaum sagen, was die schlimmste Anpassung ist.“ Ein Grundproblem sei, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil zu viel durchgewunken habe. Nun gehe das Innenministerium mit diesem Entwurf nochmal deutlich über das Urteil hinaus, so Henkel. „Der jetzige Entwurf stellt unterm Strich einen massiven Ausbau der Überwachung in Sachsen dar, gegen den wir uns als Zivilgesellschaft laut und sichtbar stellen müssen.“

Auch aus der Fußballszene kommt Gegenwind zum Gesetzesentwurf. In einem gemeinsamen Statement schreiben die Fanhilfen von Chemie Leipzig, Dynamo Dresden und dem FSV Zwickau: „Mit diesem vorgelegten Gesetzesentwurf zur Regelung der Befugnisse der sächsischen Polizei begeht der sächsische Innenminister Armin Schuster erneut einen bewussten Verfassungsbruch.“ Anstatt die verfassungsgemäße Ordnung des sächsischen Polizeirechts herzustellen, erweitere man dieses um Dutzende weitere verfassungswidrige Punkte, so ein Fanhilfe-Sprecher.

Besonders kritisch sehen die Fan-Anwält:innen die Kombination der verschiedenen Befugnisse, etwa wenn automatisierte Datenanalysen mit Software von Palantir und neue Formen der Videoüberwachungsauswertung zusammenkämen: „Im Zusammenspiel [von Palantir, Anm. d. Red.] mit der nach Gesetzesentwurf geplanten verdeckten automatisierten Kennzeichenerkennung und dem Einsatz intelligenter Videoüberwachung wäre der gläserne sächsische Bürger dann wohl perfekt.“

Doch wie weit gehen die geplanten Befugnisse wirklich?

Jetzt auch Staatstrojaner für die Prävention

In der Strafverfolgung ist der Staatstrojaner zum Anzapfen der laufenden Telekommunikation schon mehrere Jahre lang erlaubt. Das regelt die bundesweit geltende Strafprozessordnung. In Sachsen gilt seit der letzten Novelle des SächsPVDG, dass die Polizei zur Gefahrenabwehr auch die Kommunikation abhören darf. Nun aber steht das erste Mal explizit im Gesetz, dass die sächsische Polizei dafür auch „in von der betroffenen Person genutzte informationstechnische Systeme“ eingreifen darf. Sie darf also hacken. Darauf hatten sich Union und SPD im sächsischen Koalitionsvertrag geeinigt.

Zu den Voraussetzungen gehört nach dem Entwurf selbstverständlich eine richterliche Anordnung. Zudem ist die Maßnahme nur zulässig, „wenn die Abwehr der Gefahr oder die Verhütung der Straftat auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Laut Entwurf geht es um die Verhinderung bestimmter schwerer Straftaten, die sich gegen den „Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder, Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von besonderem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ richten.

Dass dabei auch Dritte mitüberwacht werden, ist allerdings kein Hinderungsgrund. Zuletzt hatte etwa die bayerische Polizei das Pressetelefon der Letzten Generation – und damit wenig überraschend auch die Gespräche mit Journalist:innen – abgehört. Zwei Journalisten ziehen deshalb zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor das Bundesverfassungsgericht.

Kommt Palantir auch nach Sachsen?

Das neue SächsPVDG ebnet den Weg auch für Palantir oder andere Analyseplattformen. Die Polizei soll „zur Gewinnung neuer Erkenntnisse gespeicherte personenbezogene Daten anlassbezogen automatisiert zusammenführen und mit weiteren nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsgrundlagen gespeicherten personenbezogenen Daten automatisiert verknüpfen, aufbereiten und auswerten“ können. Die Polizei darf diese Datenanalyse zur Verhinderung einer langen Liste von Straftaten einsetzen, darunter schwere Straftaten, besonders schwere Straftaten, aber auch „zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder, Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von besonderem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“.

Dabei soll die Polizei fast alle Daten zusammenführen können, über die sie potenziell verfügt: von Daten aus Polizeidatenbanken wie „Gewalttäter Sport“ über Falldaten bis zu Datensätzen „aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen“. Datenschutzbeauftragte Hundert stellt klar: „Dabei werden tausende Datensätze auch von Personen ausgewertet, die nicht Gegenstand polizeilicher Ermittlungen waren.“ Lediglich Daten aus Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung sollen laut Entwurf nicht miteinbezogen werden.

Näheres soll eine Verwaltungsvorschrift regeln, die dann auch „Kennzeichnungen“ zur Einhaltung der Zweckbindung sowie ein Rechte- und Rollenkonzept beinhalten soll. Rico Gebhardt von den Linken kritisiert das. „Das Parlament wird dann nicht mehr mitreden können. Auch damit werden wirklich alle roten Linien überschritten.“

Gebhardt sieht in dem Entwurf einen „Blankoscheck“, um sich bei „rechtsstaatlich desinteressierten Tech-Oligarchen“ einzukaufen – auch wenn der Name „Palantir“ im Gesetzentwurf nicht explizit falle. Es gebe keine Vorfestlegung auf Palantir, sagte Innenminister Schuster laut Sächsischer Zeitung. Auch die sächsische SPD hatte sich noch vor ein paar Monaten gegen Palantir ausgesprochen.

Stephanie Henkel ist skeptisch, ob es nicht docch auf Palantir hinausläuft: „Ich wüsste nicht, was sie sonst nehmen.“ Henkel erinnert auch an den bereits existierenden Rahmenvertrag, den Bayern mit Palantir ausgehandelt hat. Aktuell setzen Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen Palantir-Software ein, in Baden-Württemberg soll die Software ab 2026 zum Einsatz kommen.

Videoüberwachung, jetzt mit „Künstlicher Intelligenz“

Neu im Polizeigesetz ist auch der Paragraf zur „KI“-Videoüberwachung. Die Polizei will damit zum einen von einer Software automatisiert erkennen lassen, wenn sich im Bereich der Kameras eine Straftat anbahnt. Konkret soll die Software Waffen und gefährliche Gegenstände erkennen sowie Bewegungsmuster, „die auf die Begehung einer Straftat hindeuten“. Vorbild ist ein Projekt in Mannheim.

Zum anderen soll eine Software auch Personen nachverfolgen können, deren Bewegungsmuster auffällig waren, sofern ein Polizist das bestätigt. Mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug darf die Polizei auch einen Abgleich der gefilmten Gesichter mit den eigenen Auskunfts- und Fahndungssystemen durchführen („Fernidentifizierung“).

Diese Gesichtserkennung ist in Sachsen bisher schon erlaubt, allerdings nur an Orten, die wichtig für die grenzüberschreitende Kriminalität sind. Der neue Entwurf ermöglicht nun die „KI“-Videoüberwachung und Fernidentifizierung an Kriminalitätsschwerpunkten sowie bestimmten Veranstaltungen unter freiem Himmel.

Gesichtserkennung mit Daten aus dem Internet

Ebenfalls künftig erlaubt sein soll der Abgleich mit biometrischen Daten aus dem Internet. Konkret nennt der Gesetzesentwurf Gesichter und Stimmen, die die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr abgleichen dürfe. Hier braucht es ebenfalls eine richterliche Anordnung. Außerdem soll die Datenschutzbeauftragte nachträglich informiert werden.

Sollte es dieser Paragraf in das finale Gesetz schaffen, wird er wahrscheinlich ein Fall für die Gerichte. Linken-Politiker Gebhardt hat nach eigener Aussage erhebliche Zweifel, „ob so eine biometrische Rasterfahndung, auf die es ja hinauslaufen würde, überhaupt legal betrieben werden kann – oder ihre Anwendung nicht eher dazu führt, das Gesetz erneut in den verfassungswidrigen Bereich zu steuern“.

Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Dies wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU. Auf die Anfrage von netzpolitik.org, wie dieser Teil des Entwurfs rechtssicher umgesetzt werden soll, hat das sächsische Innenministerium nicht geantwortet.

Noch mehr Abbau von Datenschutz

Insgesamt bedeutet der Entwurf fast überall einen Rückschritt beim Datenschutz. So ist der Polizei künftig eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten auch für Aus- und Fortbildungen erlaubt. Auch zum „KI“-Training dürfen personenbezogene Daten verwendet werden. Das gilt selbst dann, wenn man die Daten nicht anonymisieren oder pseudonymisieren kann.

Zu diesem Zweck darf die Polizei die Daten auch an Dritte weitergeben. Rico Gebhardt befürchtet in diesem Zusammenhang einen Tabubruch: „Das erweckt den bösen Anschein, als wäre das Innenministerium bereit, einen Anbieter mit hochsensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger zu ,bezahlen‘.“

Die bisher dargestellten Neuerungen sind nur eine kleine Auswahl aus dem Entwurf. Künftig soll zudem das automatisierte Scannen von Autokennzeichen auch verdeckt erfolgen können – und das pauschal in allen Orten mit einer Grenznähe von unter dreißig Kilometern sowie an Kriminalitätsschwerpunkten. Das ist etwa die Hälfte der Fläche Sachsens. Die Polizei soll außerdem künftig an bestimmten Kreuzungen auch in Autos filmen dürfen, um zu verhindern, dass Fahrer:innen dort das Handy benutzen. Und Bodycams sollen nun auch in Wohnungen filmen dürfen.

Sächsische Koalition muss erst eine Mehrheit suchen

Dass der Gesetzesentwurf in dieser Form überhaupt zum Gesetz wird, ist alles andere als klar. Denn in Sachsen regieren CDU und SPD in einer Minderheitskoalition – also ohne eigene Mehrheit im Parlament. Die Regierung muss also auf die Opposition zugehen, wie zuletzt beim Haushalt, als Grüne und Linke dem Entwurf nach langen Verhandlungen zustimmten.

Fraktionen im sächsischen Landtag.
Fraktionen im sächsischen Landtag.

Das läuft in Sachsen über den sogenannten Konsultationsmechanismus. Nachdem die Regierung einen Entwurf veröffentlicht, können die Fraktionen Stellungnahmen abgeben, ebenso wie Verbände, Kommunen oder Einzelpersonen. Diese Frist läuft für die Zivilgesellschaft noch bis zum 30. Oktober. Laut Rico Gebhardt, haben die Fraktionen bis zum 10. Dezember Zeit, Stellungnahmen abzugeben.

Die Staatsregierung arbeitet dann Änderungsvorschläge ein und stellt den Entwurf schließlich dem Parlament vor. Politisch bedeutet das, dass die Regierung auf Vorschläge der Opposition wird eingehen müssen, wenn sie einen mehrheitsfähigen Entwurf im Landtag einbringen will.

Wer verschafft dem Polizeigesetz die Mehrheit?

Auch wenn beide Fraktionen Stellungnahmen einreichen werden: Grüne und Linke sorgen vermutlich nicht für eine Mehrheit. Beide hatten gegen das aktuelle Gesetz geklagt und positionieren sich auch deutlich gegen die geplante Novelle. So sagt der innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann: „Wir Bündnisgrüne werden in unserer Stellungnahme deutlich machen, dass wir für einen solchen freiheitsfeindlichen Gesetzentwurf nicht zur Verfügung stehen.“ Zudem müsste die sächsische Regierung aufgrund der Sitzverteilung sowohl Grüne als auch Linke ins Boot holen, um eine Mehrheit zu erreichen.

Aktivistin Henkel hält es für möglich, dass auch die AfD für die Mehrheit sorgen könnte. „Ich vertraue der CDU nicht. Für die AfD wäre der Entwurf ein Gewinn“, meint Henkel. „Alles was da drin steht, ist für die Gold wert, wenn die einmal an der Macht sind.“ Doch eine Zusammenarbeit mit der AfD würde vermutlich die SPD vor den Kopf stoßen – und den Koalitionsvertrag brechen. Dort heißt es: „Eine Zusammenarbeit oder eine Suche nach parlamentarischen Mehrheiten mit der AfD als gesichert rechtsextrem eingestufter Partei wird es durch die neue Regierung und die Koalitionsfraktionen nicht geben.“

Deshalb rückt das Bündnis Sahra Wagenknecht in den Fokus. Mit seinen 15 Abgeordneten könnte das BSW dem Gesetzesentwurf eine Mehrheit verschaffen. Doch wie sich das BSW positioniert, ist alles andere als klar.

BSW berät sich intern noch

Dem MDR teilte das BSW Anfang des Monats mit: „Die BSW-Fraktion steht für ein modernes Polizeivollzugsdienstgesetz mit dem Stand der Technik entsprechenden Befugnissen. Gleichzeitig treten wir für eine Balance von Freiheit und Sicherheit ein. Deshalb wollen wir den Gesetzesentwurf gründlich prüfen und in der Fraktion beraten.“ Diese fraktionsinterne Abstimmung dauere an, teilte der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Im Programm des BSW zur sächsischen Landtagswahl hieß es zum Thema innere Sicherheit: „Einen übergriffigen Staat lehnen wir ab, weshalb immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die universelle Unschuldsvermutung gelten müssen. Jedermann soll sich in der Öffentlichkeit frei entfalten können, ohne Angst vor Beobachtung und Überwachung. Mehr Polizisten auf der Straße und in Problemvierteln sind im Bedarfsfall eine größere Hilfe als mehr Videokameras.“

Inwiefern das BSW diese Position in den Verhandlungen durchsetzen kann, werden die nächsten Monate zeigen.

Wie laut wird die Straße sein?

Einige wollen das nicht passiv abwarten. Grünen-Politiker Lippmann rät den Sächs:innen, das Beteiligungsportal zu nutzen und die eigene Meinung zum Gesetz zu hinterlegen. Bis zum 30. Oktober können Bürger:innen und Verbände noch Stellungnahmen einreichen. Auch Henkel ruft dazu auf.

Trotz der vielen Verschärfungen im Gesetz hat Henkel Hoffnung – auch dank der Proteste gegen Palantir und die Chatkontrolle. „Endlich ist mal wieder ein Bewusstsein da, dass Massenüberwachung böse ist.“ Das habe sie noch vor einem Jahr anders erlebt. „Ich hoffe, dass sich jetzt mehr Leute finden, die gegen das neue SächsPVDG in Sachen protestieren werden.“


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Adenauer-Bus-Affäre: Sächsische Polizei in Erklärungsnot

Von: Tomas Rudl · Markus Reuter

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren.

Polizeifahrzeuge mit Blaulicht auf nasser Straße, darunter ein großer Gefangenentransporter auf Anhänger, umgeben von Bäumen.
Der Adenauer-Bus wurde auf einem Tieflader zurück nach Berlin gebracht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chempic

Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an.

Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt.

Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf.

Die Richterin hat Nein gesagt

Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen.

So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle.

In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht.

War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr.

Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof.

Auf dieses „klare Kompetenzgefüge“ verweist auch der ZPS-Anwalt Arne Klaas. Gefahr im Verzug werde sehr eng verstanden und bestehe nur dann, wenn bereits durch das Einholen der richterlichen Entscheidung die Gefahr eines Beweismittelverlusts begründet wird, so der Jurist. Jedenfalls ende eine etwaige Eilkompetenz dann, wenn der zuständige Ermittlungsrichter mit der Sache „befasst“ wurde.

Das sei der Fall, wenn ihm die Möglichkeit gegeben wurde, in eine erste Sachprüfung einzutreten. „Ab diesem Zeitpunkt ist für eine Eilkompetenz kein Raum mehr“, sagt Klaas. Das gelte natürlich erst recht, wenn der Ermittlungsrichter in der Sache entscheidet. Dann können sich die Strafverfolgungsbehörden nicht unter Berufung auf die eigene Eilkompetenz über die richterliche Entscheidung hinwegsetzen.

Falschinformation an Medien

Wie in Aktenvermerk und Fax kommunizierte die Polizei Chemnitz den Fall auch gegenüber Medien so, als habe es eine richterliche Zustimmung gegeben. In der Polizei-Pressemitteilung zum CSD Döbeln hieß es: „Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eingeholt und das Fahrzeug abgeschleppt.“ Medien wie die Dresdner Neuesten Nachrichten oder die Boulevard-Publikation Tag24 übernahmen diese Darstellung.

Vor Ort sei auch der Künstler:innengruppe gesagt worden, die Ermittlungsrichterin hätte zugestimmt. Kurzfristig nachprüfen konnten die Künstler:innen dies allerdings nicht, die Polizei verweigerte laut ZPS den Kontakt: „Dann wurden wir gewaltsam aus dem Bus gedrängt. Heute wissen wir warum: Die Polizei hat wohlwissend und absichtlich außerhalb geltenden Rechts operiert und diese Beschlagnahme rechtswidrig gegen die Entscheidung der Richterin durchgeführt“, kommentiert ZPS-Sprecher Stefan Pelzer gegenüber netzpolitik.org. Der Vorgang entwickele sich täglich weiter zu einem Polizeiskandal, so der Aktionskünstler.

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Verfahrensherrin umgangen

Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen.

In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht.

Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.

Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen

Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes ist das Handeln der Polizeibeamten des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem ‚Adenauer SRP+‘ Bus am 20. September 2025 nicht zu beanstanden“, teilte die Polizei Sachsen dem ZPS am vergangenen Montag mit und bestätigt dies gegenüber netzpolitik.org: „Das Verhalten beziehungsweise Handeln des Polizeibeamten gab keinen Grund zur Beanstandung.“

Ausgestanden ist die Sache für die Polizei jedoch noch nicht. Anhängig ist etwa eine Beschwerde vor dem Landgericht Chemnitz. Dort soll das Verfahren klären, ob die Beschlagnahme des Busses und der zugehörige Beschluss rechtens waren. Dabei wird allerdings Geduld gefragt sein. Da der Bus zwischenzeitlich zurückgegeben wurde und die Beschlagnahme beendet ist, werde die „Beschwerde nicht so dringlich zu behandeln“ sein wie sonstige bei der 2. Großen Strafkammer anhängige Haftsachen, sagt eine Pressesprecherin des Gerichts. „Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen.“

Auf dieses Verfahren verweisen auch die Pressestellen des sächsischen Innenministeriums und der Polizei. Weiter äußern wollen sie sich dazu ebenfalls nicht. Angesprochen auf mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei heißt es lediglich: „Die Fragen betreffen ein beim Landgericht Chemnitz laufendes Beschwerdeverfahren.“

Das Bild ist ein Screenshot von einem TikTok-Video. Im Video spricht ein Mann vor einem Hintergrund, der in zwei Hälften geteilt ist. Auf der einen Seite ist eine Straße mit Gebäuden und einer Brücke zu sehen, und auf der anderen Seite ein Bus, der aussieht wie ein Polizeifahrzeug. Der Text über dem Video lautet: "Politik mit Kopf. Das war's für den Adenauer SRP. Der Polizeibericht liegt vor". Unter dem Video befinden sich blaue Herz-Emojis.
Screenshot aus dem Video des rechten Influencers - Politik mit Kopf

Wer gab dem rechten Youtuber interne Details der Dekra-Untersuchung?

Der Fall könnte noch weitere Kreise ziehen. So deuten die Ermittlungsakten, die nicht das vollständige Dekra-Gutachten, aber eine „Handreichung“ der Prüforganisation enthalten, darauf hin, dass der rechte Youtuber Maurice Klag interne Informationen aus der Dekra-Untersuchung bekommen haben könnte.

Bis zum Erscheinungszeitpunkt eines Videos auf seinem Kanal „Politik mit Kopf“ war nirgendwo öffentlich bekannt, dass die Traglast des Daches des Adenauer-Busses Thema der Dekra-Untersuchung war. Ebenfalls nicht öffentlich bekannt war, dass die Dekra Chemnitz die bis dahin vorliegenden Gutachten zur Traglast des Busses anzweifelte.

Doch genau das thematisierte Klag in Videos auf YouTube und TikTok, wenn auch in anderen Worten als in der netzpolitik.org vorliegenden Dekra-Handreichung. Klag dankte der Polizei für ihren Einsatz, das TikTok-Video überschrieb er mit: „Der Polizeibericht liegt vor.“ Wer welche internen Informationen weitergab, lässt sich bislang jedoch nicht rekonstruieren.

Die Dekra sagt auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sie keine Details nach außen gegeben habe. Auch die Polizei Chemnitz dementiert, Informationen durchgestochen zu haben: „Seitens der Polizei wurden keine weiteren Veröffentlichungen über die bekannten Medieninformationen hinaus getätigt“, so Jana Ulbricht, Sprecherin der Polizei Chemnitz. Gegenüber der Freien Presse (€) sagte sie zudem über das Video: „Es scheint sich durch den ganzen Beitrag zu ziehen, dass man hier und da etwas aufgeschnappt und offensichtlich zusammengeschnitten hat.“ Die angeblichen Fakten seien falsch, ihre Herkunft unklar.

Der Youtuber spricht in seinem Video etwa davon, dass die Gutachter beim Hersteller nachgefragt und eine Dachlast von „Null Kilo“ als Antwort bekommen hätten. Das geht nicht aus den Unterlagen der Dekra hervor. Die schreibt aber in ihrem Kurzgutachten, dass keine geeigneten Nachweise vorlägen, anhand derer die zulässige Dachlast des Fahrzeuges ableitbar sei.

Das Bild zeigt einen Anhänger, auf dem ein großes Banner befestigt ist. Auf dem Banner ist eine Karikatur von zwei Polizisten auf einem Motorrad abgebildet. Der eine Polizist trägt eine Uniform und einen Helm, während der andere einen Anzug und eine Krawatte trägt. Im Hintergrund sind eine Flagge und eine stilisierte Skyline zu sehen. Sprechblasen sind enthalten, die satirische Dialoge zwischen den Figuren enthalten:"HEY RINGO IST DIE AKTE SCHON BEI UNSEREN YOU-TUBERN?" "KLARO TINO! NAZIS HABEN BEI MIR IMMER AKTENEINSICHT!" Der Text auf dem Banner lautet: "RINGO & TINO ...AUF DER ÜBERHOLSPUR GANZ RECHTS AUSSEN !!! Polizei Sachsen leaked Akten an Rechtsextreme!" Neben dem Anhänger steht ein uniformierter Polizist, der das Banner betrachtet. Auf dem Banner ist auch das Logo "Chemnitz - Willkürhauptstadt Europas 2025" zu sehen.
Protest-Aktion des ZPS gegen die Polizeimaßnahme am 16.10.2025 in Chemnitz. Die Polizei beschlagnahmte auch dieses Plakat. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / HärtelPRESS

Staatsschutz-Ermittlungen gegen Unterstützer:innen der Künstler

Auf die Beschlagnahme reagierte das ZPS in gewohnt provokanter Manier, attackierte den Polizeibeamten Ringo S. und veröffentlichte Videos der Polizeimaßnahme in sozialen Medien.

In sozialen Medien protestierten manche Nutzer:innen gegen das Vorgehen der Polizei – und könnten deshalb nun selbst Probleme mit der sächsischen Polizei bekommen. Dort ist inzwischen ein vierköpfiges Team damit beschäftigt, um gezielt gegen Beleidigungen und ähnliche Delikte zu den Geschehnissen in sozialen Medien vorzugehen.

Mehr als 200 Kommentare soll die Polizei nach der sächsischen Beschlagnahme des Busses laut eigenen Angaben aufgespürt haben, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. In dutzenden Verfahren ermittelt sie nun unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, übler Nachrede, der Androhung von Straftaten oder auch wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz. Auf die Frage, welche der Delikte wie häufig vorgekommen wären, hatte die Polizei Chemnitz zuletzt nicht geantwortet.

Das Bild ist eine Comiczeichnung, die einen Polizisten auf einem Motorrad zeigt. Der Titel des Comics ist "Judge Schneider". Der Polizist fährt rücksichtslos und schreit: "Aus dem Weg ihr Schwuchteln!!" und "Ich habe einen Bus zu beschlagnahmen!!!". Im Hintergrund sieht man ein Schild mit der Aufschrift "Döbeln". Auf der Straße liegen zerrissene Papiere, menschen mit Regenbogenkleidung flüchten vor dem Motorrad. Unterhalb des Bildes steht der Text: "Es gibt nur ein Gesetz und das heißt Schneider!". Das Bild erweckt einen aggressiven und gewalttätigen Eindruck.
Diese Zeichnung veröffentlichte das Zentrum nach der Beschlagnahme. - Alle Rechte vorbehalten ZPS

Im Visier dieser mutmaßlichen Straftaten steht auch jener Polizeihauptkommissar, der die Verkehrskontrolle geleitet hatte. Ihn, der bereits aus Fernseh-Sendungen bekannt war, nahm das Zentrum für politische Schönheit in Instagram-Posts und in ihrer Kommunikation besonders aufs Korn.

Die Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht und wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dürften sich deswegen gegen das Zentrum für politische Schönheit selbst richten. Die Polizei Chemnitz hat auf eine entsprechende Presseanfrage, ob diese Straftaten die Videos der Aktionskünstler betreffen, nicht geantwortet.

Freudengeheul und Gewaltaufrufe

Die Beschlagnahme des Busses löste in rechten Medien und rechtsradikalen Kreisen regelrechtes Freudengeheul aus. Zahlreiche Postings und Videos in sozialen Medien beschäftigen sich mit der Maßnahme der Chemnitzer Polizei, darunter auch Gewaltdarstellungen.

Während die Polizei in Chemnitz gegen vermeintliche Unterstützer:innen des Protestbusses ermittelt, wird unter dem Video von Maurice Klag zu Straftaten gegen das Zentrum für politische Schönheit aufgefordert. „Warum habt ihr die Dreckskarre nicht längst abgefackelt?“, fragt einer, während ein anderer fordert: „Redet nicht so viel, bei nächster Gelegenheit eine Drohne mit 10 kg Semptex und der Bus schläft mit seinen Terroristen.“ Unter einem weiteren Video zur Beschlagnahme des Busses schreibt jemand: „Nehmt einen Kanister Benzin. Und der Bus hat sich erledigt ich geb auch noch ein Feuerzeug.“

Es sind nur einige Beispiele von vielen, die netzpolitik.org nach kurzer Recherche gefunden hat. Auf die Presseanfrage von netzpolitik.org, ob auch gegen diese mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Adenauer-Bus ermittelt wird, antwortet die Polizei: Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Kommentare und Posts im Zusammenhang mit verschiedenen Veröffentlichungen, die sich in der Hauptsache gegen den die Kontrolle durchführenden Polizeibeamten richteten, gesichert worden. Gleichwohl hätten sich nicht alle Posts auf den Beamten bezogen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne man nicht mehr sagen.

Und der Bus selbst? Der ist inzwischen wieder ganz offiziell fahrtauglich. Eine Dekra-Stelle in Mecklenburg-Vorpommern hat das Fahrzeug Mitte Oktober untersucht und konnte keine Mängel feststellen. Allzu viel war dafür nicht notwendig, sagt das ZPS zu netzpolitik.org: Der Bus sei „ohne technische Änderungen“ in die Überprüfung gegangen.


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Neues Polizeigesetz in Berlin: „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Von: Markus Reuter · Martin Schwarzbeck

Die schwarz-rote Berliner Landesregierung bastelt an einem neuen Polizeigesetz, das mehr Videoüberwachung, Staatstrojaner und viele weitere Befugnisse für die Polizei bereit hält. Dafür gab es massive Kritik – sowohl auf der Straße als auch bei der parlamentarischen Anhörung.

Zwei Polizeifahrzeuge, Sonnenuntergang, im Hintergrund der Fernsehturm.
Nach dem Willen von CDU und SPD soll die Berliner Polizei massiv mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

Die Berliner schwarz-rote Koalition will ein neues Polizeigesetz beschließen, das in Berlin unter dem Namen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert. Berlin folgt damit einer ganzen Reihe von Bundesländern, die ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren verschärft haben. An der Berliner Gesetzesnovelle gibt es breite Kritik sowohl von der demokratischen Opposition im Parlament wie auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsorganisationen wie der GFF.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung am Montag protestieren vor dem Roten Rathaus Lilly und Kiki. Sie verteilen Flyer mit der Aufschrift „Nein zu Massenüberwachung und der Kriminalisierung von Protesten“. Sie sind Teil eines Bündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen wie Amnesty International oder dem Komitee für Grundrechte und Demokratie.

„Überall werden Gelder gekürzt, aber für Videoüberwachung ist dann plötzlich Geld da. Dabei verhindert die keine Straftaten, sondern kriminalisiert marginalisierte Gruppen und spaltet den öffentlichen Raum“, sagt Lilly. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Gesetzesnovelle eingeschränkt wird, sehen die beiden ebenso kritisch.

„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Auch in der Sachverständigen-Anhörung hagelt es Kritik für den Entwurf. So sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp eine Vielzahl neuer Datenverarbeitungsermächtigungen und eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Aufgrund der Detailtiefe – die Gesetzesnovelle ist 700 Seiten stark – habe ihre Behörde nicht einmal alle Vorschriften analysieren können.

Das Volumen der geplanten Änderungen kritisiert auch Innenpolitiker Niklas Schrader von der Linken. Denn so umfangreich wie der Gesetzentwurf sei auch der Überarbeitungsbedarf: „Ich bin mir nicht sicher, ob das in dem kurzen Zeitplan, den Sie uns gegeben haben, schaffbar ist“, sagt er bei der Anhörung.

Eine „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“ in Berlin beklagte der Jurist David Werdermann von der GFF sowohl in seiner Stellungnahme (PDF) wie auch in der Anhörung. Zwar versuche der Entwurf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, das gelinge allerdings nicht immer.

Ein Hauptkritikfeld an dem Gesetz ist laut Werdermann das Festhalten am Konstrukt der „krininalitätsbelasteten Orte“. An diesen dürfen in Zukunft nicht nur anlasslose Kontrollen durchgeführt werden, sondern auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Das Gesetz erlaube zudem die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen und die Auswertung des Videomaterials mit sogenannter KI. Werdermann warnt hier vor einem höheren Überwachungsdruck auf Menschen mit atypischen Verhalten wie beispielsweise Wohnungslosen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.

Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Kritik hat die GFF auch am Einsatz von Staatstrojanern und daran, dass die Polizeibehörden in Zukunft heimlich Wohnungen betreten dürfen, um diese zu installieren. „Ich habe da große Bauchschmerzen mit“, sagt Werdermann. Insgesamt wird durch das neue ASOG die Schwelle zum Einsatz der Staatstrojaner und zur Überwachung von Wohnungen deutlich herabgesetzt.

Ebenso kritisch sieht Werdermann den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten: „Jedes Foto, das möglicherweise ohne das Wissen und Einverständnis der betroffenen Person ins Netz gestellt wird, kann zu Überwachungszwecken genutzt werden“, sagt Werdermann. Es sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich, an einer Versammlung teilzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, dass Fotos, die beispielsweise von der Presse veröffentlicht werden, anschließend von der Polizei für einen Abgleich genutzt würden.

„Freifahrtschein für Massenüberwachung“

„Die Vorschrift schließt zudem weder den Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbanken auf Vorrat noch die Nutzung von kommerziellen Datenbanken aus“, schreibt Werdermann in seiner Stellungnahme. Beides sei jedoch mit der KI-Verordnung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Werdermann verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Aufbau einer umfassenden biometrischen Referenzdatenbank – bestehend aus öffentlich zugänglichen Lichtbildern, Videos und Tonaufnahmen aus dem Internet – unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach herausgestellt, dass biometrische Daten besonders schutzwürdig seien. „Durch den Aufbau einer Datenbank, um biometrische Daten vorzuhalten, wären Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen betroffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben“, so Werdermann weiter.

Sachverständige bei Anhörung.
Von Seiten der Sachverständigen gab es teilweise massive Kritik. - CC-BY-SA 4.0 Martin Schwarzbeck / netzpolitik.org

Statt konsequent gegen rechtswidrige Angebote wie PimEyes vorzugehen, schaffe der Senat mit dem Entwurf eine Grundlage für biometrische Massenüberwachung durch die Berliner Polizei, schreibt Werdermann. Diese kritisiert auch die grüne Innenpolitikerin Gollaleh Ahmadi. Sie sieht in der Gesetzesnovelle einen „Freifahrtschein für Massenüberwachung“.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert auch die Verarbeitung von Daten zum Training von KI-Systemen. Hier dürfe zuviel Material ohne Eingriffsschwelle und Löschfristen genutzt werden, sie gehe zudem davon aus, dass auch nicht-anonymisierte Klardaten verarbeitet würden. Daten, die einmal zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt wurden, ließen sich nicht mehr löschen, betont Kamp. Zudem vermute sie, dass solche Daten auch in automatisierten Analyseplattformen landen, deren Nutzung der Berliner Polizei künftig erlaubt sein soll. Zu solchen Plattformen gehört auch die Software „Gotham“ vom umstrittenen US-Unternehmen Palantir.

Präventive Funkzellenabfrage

Ebenso zu wenig geregelt seien die Funkzellenabfragen, wo die Eingriffsschwellen zu niedrig seien. Hier sei auch davon auszugehen, dass Funkzellendaten für KI-Training genutzt werden. „Durch die Verknüpfung der erhobenen Daten mit automatisierten Analyseplattformen lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf politische Aktivitäten, soziale Beziehungen und persönliche Gewohnheiten der Betroffenen“, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme (PDF).

Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco kritisiert, dass die Funkzellenabfragen in Zukunft auch gegen Personen gerichtet sein können, die nur vermutlich an einer Straftat teilnehmen werden. Damit verschiebt das neue Polizeigesetz die Funkzellenabfragen von der nachträglichen Ermittlung in den präventiven Raum.

Sowohl Sachverständige wie auch Oppositionspolitiker:innen verwiesen in der Anhörung darauf, dass man das verschärfte Polizeigesetz auch vor dem Hintergrund des Rechtsrucks sehen müsse – und dass man damit einer möglichen autoritären Regierung Werkzeuge in die Hand gebe.


Dokumente


Stellungnahmen von Sachverständigen zur Novelle des Berliner ASOG

 


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Neues Polizeigesetz: Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Von: Martin Schwarzbeck

Siegeszug eines futuristischen Überwachungswerkzeugs: Die Überwachungs-KI, die in Mannheim und Hamburg das Verhalten von Passant*innen scannt, soll jetzt auch in Berlin zum Einsatz kommen. Das bestätigte der Berliner Senat heute in einer Anhörung im Innenausschuss.

Eine Menschenmenge im Görlitzer Park in Berlin
KI soll künftig dabei helfen, den Görlitzer Park zu überwachen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Held

Diese Software erkennt, was du tust. Sie bestimmt anhand von Videobildern, was auf dem überwachten Areal gerade passiert. Sie untersucht, ob jemand steht, sitzt, kniet, läuft, rennt, tanzt, taumelt, liegt, kämpft, würgt, etwas trägt, zieht oder schiebt, Fahrrad- und Roller fährt, eine andere Person umarmt oder festhält. Und in Zukunft soll die Liste noch erweitert werden.

Die Technologie ist in Mannheim seit sieben Jahren und in Hamburg seit Anfang September im testweisen Einsatz und noch fern davon, wirklich praktischen Nutzen zu entfalten. Weiterhin müssen Menschen die Bildschirme kontrollieren und die Alarme der KI werden hauptsächlich zu ihrer Weiterentwicklung genutzt, so die Mannheimer Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage.

Dennoch zieht das System deutschlandweit das Begehren zahlreicher Kommunen auf sich. Berlin will sich ebenfalls der Runde der testenden Städte anschließen, das bekannte der Senat gerade in einer Anhörung des Innenausschusses. Dort hieß es mit Bezug auf Mannheim und Hamburg: „Wir hoffen, in das Kooperationsprojekt einsteigen zu können, um das System mit den anderen Partnern zu entwickeln.“

KI-Kameras am Görlitzer Park

Dabei bieten die beteiligten Städte nur die Testumgebung und die Laborratten – meist arglose Passant*innen der Überwachungskameras. Entwickelt wird das System vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung. Dieses hat auch das alleinige Recht zur kommerziellen Vermarktung der Verhaltenserkennungs-KI, sich allerdings dazu bereit erklärt, vorläufig noch darauf zu verzichten.

Nach dem neuen Berliner Polizeigesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für das KI-Training liefern und noch dieses Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, kann die KI mit verschiedenen Arten von Videobildern gefüttert werden. Vor allem wären da Bilder von Überwachungskameras, die Berlin künftig an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten – wie zum Beispiel dem Görlitzer Park – erlauben will. Dazu können aber auch Videos von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen und Aufnahmen von gefährdeten Gebäuden und Objekten, sowie Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen, wie sie aktuell aus Hubschraubern und künftig auch aus Drohnen aufgenommen werden können, per Algorithmus nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden dürfen.

„Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass dann große Teile der Berliner Innenstadt nicht mehr unüberwacht passiert werden können“, sagte Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte bei der Sachverständigenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus. David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fügte hinzu: „Es ist zu befürchten, dass Menschen, die sich atypisch im öffentlichen Raum verhalten – wie wohnungslose oder körperlich eingeschränkte – von der Software als gefährlich erkannt werden und damit erhöhtem Überwachungsdruck ausgesetzt sind.“

„Lieber einmal zuviel“

Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte den geplanten KI-Einsatz. Ihr Hauptargument: Effizienz. Die Aufgaben der Polizei würden wachsen, während die Nachwuchsgewinnung schwierig sei. „Ohne technologische Unterstützung werden wir die Sicherheit der Stadt nur noch immer begrenzter gewährleisten können.“ Deshalb wünsche sie sich das „Mannheimer System“, „das bestimmte Szenarien erkennt um dann Internventionskräfte zu alarmieren. Das ist deutlich ressourcenschonender.“

Dabei übersieht Slowik Meisel, dass die Technologie in Mannheim aktuell keinerlei Arbeitserleichterung bringt, sondern eher Kräfte bindet. Slowik Meisel würde die KI zudem so kalibrieren, dass sie viele falschpositive Ergebnisse liefern, die dann gegebenenfalls zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Überwachungsdruck auf Unschuldige führen. „Lieber kommen wir einmal zu viel, wenn das System zu schnell anschlägt, als einmal zu wenig“, sagte sie.


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Stuttgart: Bündnis plant Demonstration gegen Palantir-Einsatz

Von: Markus Reuter

Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird.

Fußballfans halten Transparent "Polizei BW & Demokratiefeinde Hand in Hand. Massenüberwachung stoppen - Palantir verhindern."
Im Stadion in Stuttgart gab es schon Proteste gegen Palantir, am 4. Oktober geht es nun auf die Straße. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ActionPictures

Etwa zwei Drittel der Deutschen lehnen den Einsatz der Big-Data-Software von Palantir ab, Hunderttausende haben eine Petition von Campact unterschrieben. Das Unbehagen ist bei Bürger:innen groß, einem Unternehmen mit engen Beziehungen zu US-Geheimdiensten, in dem zudem der Trump-Getreue Peter Thiel eine tragende Rolle spielt, weitgehenden Zugriff auf polizeiliche Datenbanken zu geben.

Jetzt soll sich dieses Unbehagen erstmals als Protest auf der Straße manifestieren. Ein „Bündnis für Grundrechtsschutz durch vertrauenswürdige und eigenständige Polizei-IT“ hat angekündigt, am Samstag, den 4. Oktober, in Stuttgart am Schlossplatz gegen den Einsatz von Thiels Software in Baden-Württemberg zu demonstrieren. Das Bündnis mobilisiert auch für eine Petition gegen den Palantir-Einsatz im Südwesten.

„Gefahr für die Demokratie“

„Wir rufen die Menschen auf, gegen die Einführung der US-Sicherheitssoftware ‚Gotham‘ von Palantir zu protestieren“, sagt ein Sprecher des Bündnisses gegenüber netzpolitik.org. Die geplanten automatisierten Datenanalysen durch eine Software, die von den Betreibern selbst als Waffensystem bezeichnet würde, bedeuteten einen „unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für die Demokratie“.

Das Bündnis hat „erhebliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz und digitaler Souveränität“ und verweist dabei darauf, dass Palantir von Peter Thiel mitbegründet wurde, einem langjährigen Unterstützer Donald Trumps und erklärten Gegner der liberalen Demokratie. „Wie kann eine Landesregierung im Jahr 2025 nach Edward Snowden tatsächlich noch so naiv sein, so ein System nach Deutschland zu holen?“, fragt der Sprecher gegenüber netzpolitik.org. „Das geht nicht!“

Zusage ohne Rechtsgrundlage

In Baden-Württemberg ist die grün-schwarze Landesregierung gerade erst dabei, eine gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Datenanalyse durch die Polizei zu schaffen, bisherige Gesetze reichen für den Einsatz von Palantir nicht aus.

Die Polizei im Ländle hatte dennoch einen Vertrag mit Palantir bereits im März 2025 geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand. 25 Millionen Euro soll der Einsatz der umstrittenen Software das Land kosten, den Vertrag soll das Innenministerium ohne Wissen des Koalitionspartners abgeschlossen haben. Die Argumentation ist dabei, dass es keine Alternative zur Software von Thiel gäbe – ein Argument, dass die Konkurrenz von Palantir von sich weist.

Auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern wird die Software von Palantir aktuell eingesetzt. Datenschützer:innen sehen in allen vier Bundesländern, dass die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2023 nicht ausreichend umgesetzt sind.


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„Going Dark“: EU-Kommission stellt Fahrplan für Datenzugang für Polizeien vor

Von: Tomas Rudl

Viele EU-Länder wollen der Polizei mehr Zugang zu privaten Daten verschaffen. Neben der Vorratsdatenspeicherung steht auch der Zugriff auf verschlüsselte Inhalte zur Debatte. In einem Fahrplan skizziert die EU-Kommission ihre nächsten Schritte.

Ein Mensch mit Laptop, im Hintergrund ein Rechenzentrum.
Polizeien soll der Zugang zu Daten vereinfacht werden, wünscht sich die EU-Kommission. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die EU-Kommission hat am Dienstag einen Fahrplan für den Zugang zu Daten für Polizeibehörden vorgestellt. Demnach liegt der Fokus auf sechs Schlüsselbereichen. Er umfasst etwa die weiteren Schritte in Richtung EU-weiter Vorratsdatenspeicherung, mehr Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz bei Ermittlungen und einen für das Jahr 2026 geplanten Ansatz, um an verschlüsselte Daten zu kommen. Mit diesen Vorhaben drohen Einschränkungen bei Datenschutz, Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation.

Umrissen hatte die Kommission ihre Prioritäten bereits in ihrer „ProtectEU“ genannten Strategie zur inneren Sicherheit im April. Entsprechend betont sie nun auch im aktuellen Fahrplan, dass rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen auf elektronischen Beweismitteln beruhten. Zwischen den Jahren 2017 und 2022 hätten sich die Datenanfragen an Online-Dienste verdreifacht, und der Bedarf an diesen Daten steige weiter an.

Zugleich gebe es jedoch Probleme dabei, schnell an die Daten zu kommen. In manchen Fällen hätten die Anbieter sie bereits gelöscht, in anderen hapere es bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; bisweilen seien Daten verschlüsselt und nicht ohne Weiteres zugänglich. All diese Hürden müssten abgebaut werden, um „effektiv und rechtmäßig“ Ermittlungen im digitalen Raum durchführen zu können, heißt es in der Mitteilung. Federführend sind hierbei Digitalkommissarin Henna Virkkunen und Innenkommissar Magnus Brunner.

Vorratsdatenspeicherung: Mehr als 5.000 Stellungnahmen

Bereits letzte Woche ging die erste Etappe zu Ende. In einer öffentlichen Konsultation holte die Kommission Meinungen zum Dauerbrenner Vorratsdatenspeicherung ein, nun wird sie die über 5.000 Stellungnahmen aus ganz Europa auswerten müssen. Die sollen in eine Folgenabschätzung über diese Form der anlasslosen Massenüberwachung einfließen, ein notwendiger Schritt vor einem möglichen Gesetz. Mit einem erneuten Anlauf für eine EU-weite Regelung wird allgemein gerechnet, nicht zuletzt drängen EU-Innen- und Justizminister:innen im Rat auf einen einheitlichen Rechtsrahmen.

In der Vergangenheit hatten Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof (EuGH), nationale Anläufe sowie eine frühere EU-Richtlinie unter Verweis auf die tiefen Grundrechtseingriffe kassiert. Im Vorjahr hat der EuGH jedoch die Tür ein Stück weit geöffnet und die verdachtslose Speicherung von mindestens IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt.

„Rechtsmäßiger Zugang“ gefährdet alle

Auf dem Arbeitsprogramm der Kommission steht zudem eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs zwischen Ermittlungsbehörden. Dabei will sie offenbar nicht abwarten, bis alle EU-Länder das E-Evidence-Paket umgesetzt haben. Optimierungsbedarf gebe es auch bei der Europäischen Ermittlungsanordnung; die Instrumente sollen im kommenden Jahr überprüft werden.

In Zusammenarbeit mit der EU-Polizeibehörde Europol will die Kommission Ermittlungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik besser aufstellen. Dabei sollen auch öffentlich-private Partnerschaften zum Zug kommen. Um mit der zu erwartenden Materialfülle zurechtzukommen, will die Kommission bis zum Jahr 2028 die Entwicklung und den Einsatz von KI-Tools fördern. Mehr einbringen will sich Brüssel auch bei der Standardisierung neuer Technologien, etwa, um gleich von Beginn an Überwachungsschnittstellen nach dem Prinzip des „rechtmäßigen Zugangs durch Design (‚lawful access by design‘)“ einzubauen.

Das Konzept steht im Widerspruch zu Privatsphäre durch Design (‚privacy by design‘), das Daten und Privatsphäre von Menschen nicht nur gegenüber ihrem eigenen Staat schützt, sondern auch gegenüber anderen Staaten und Kriminellen. Denn einmal geschaffene Wege zum Zugriff auf geschützte Inhalte lassen sich nicht nur durch autorisierte Akteure ausnutzen, sondern auch durch andere. Auf diese Weise kann das Konzept „lawful access by design“ sowohl einzelne Nutzer:innen als auch die IT-Sicherheit insgesamt gefährden.

Debatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Für das Jahr 2026 ist ein weiterer brisanter Fahrplan angekündigt. Darin will die Kommission Ansätze „identifizieren und evaluieren“, um Polizeien womöglich Zugang zu verschlüsselten Daten zu geben. Ob sich dabei auch gefährliche Methoden wie Hintertüren wiederfinden werden, bleibt vorerst offen. Auch eine eigens einberufene Arbeitsgruppe, die sich in den vergangenen Jahren vertieft mit dem sogenannten „Going Dark“-Phänomen beschäftigt hatte und auf deren Vorschlägen das Vorgehen der Kommission beruht, ist solche Details schuldig geblieben.

Die bisherigen Schritte der Kommission sind auf vehemente Kritik seitens Grundrechteorganisationen gestoßen, die sich übergangen sehen und mehr Mitsprache fordern. In einem Brief forderten dutzende Nichtregierungsorganisationen im vergangenen Mai, dass die Debatte über Hintertüren nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfe. Unter anderem sei die EU-Arbeitsgruppe „undurchsichtig“ gewesen; es müssten nun mehr Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft gehört werden.


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Automatisierte Datenanalyse: Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Von: Constanze

Die Polizei Sachsen-Anhalts soll künftig automatisierte Datenanalysen mit Massendaten von Unbescholtenen durchführen dürfen. Ein Gesetz ist schon auf dem Weg. Abgeordnete der Opposition gehen nach einer Antwort der Landesregierung davon aus, dass Software von Palantir eingesetzt werden wird. Denn der Innenministerin steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung.

Tamara Zieschang spricht im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) im Mai 2025 im Landtag von Sachsen-Anhalt.

In Sachsen-Anhalt kocht der Streit um Palantir hoch. Es geht dabei um eine Software für die Polizei, die verschiedene Datentöpfe der Behörden zusammenführen soll, um dadurch Analysen zu ermöglichen. Die Opposition befürchtet, das Bundesland und seine CDU-Innenministerin plane, die aus rechtlichen und geopolitischen Gründen heißdiskutierte Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns Palantir für die Landespolizei einzuführen.

Das dafür geplante Gesetz wurde von Fachleuten bereits kurz nach Veröffentlichung des Entwurfs im Mai heftig kritisiert und als offensichtlich grundrechtswidrig gebrandmarkt. Das Gesetz stehe „auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen“, bescheinigte ihm der Sachverständige Jonas Botta in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt. Es betreffe eine sehr große Personenzahl, nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus.

Ein Gesetz ist aber für die Nutzung solcher Software notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2023 in einem Urteil über automatisierte Polizeidatenanalysen detaillierte rechtliche Vorgaben machte. Seither müssen hohe quantitative und qualitative Grenzen eingehalten werden, was die Menge und Art der Daten angeht, die mit solcher Software verarbeitet werden darf.

Begründet wird die Notwendigkeit der Analyseplattform vor allem mit dem Magdeburg-Attentat auf dem Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Seit dem 22. Januar untersucht der Landtag mit einem Untersuchungsausschuss das Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts und die Missachtung zahlreicher Hinweise, die der Tatverdächtige in vielen Behörden selbst hinterlassen hatte.

Palantir oder doch nicht?

Sachsen-Anhalt hatte 2024 gegenüber netzpolitik.org noch betont, in Sachen Palantir „keine Vorhaben“ zu planen. Ein Jahr später ließ die langjährige Innenministerin Tamara Zieschang nach einer schriftlichen Anfrage von netzpolitik.org im April 2025 mitteilen, dass sich das Bundesland für eine „interimsweise Bereitstellung einer zentral betriebenen, digital souveränen, wirtschaftlich tragbaren und rechtlich zulässigen automatisierten Datenanalyseplattform durch den Bund“ einsetzen würde. Das sei aber „unabhängig von einem konkreten Produkt“. Einen ausdrücklichen Ausschluss Palantirs gab es nicht.

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Die Fraktionsvorsitzende und Linken-Abgeordnete Eva von Angern aus Sachsen-Anhalt. - CC-BY-SA 3.0 Ailura

Nun beantwortete die Landesregierung eine parlamentarische Anfrage (pdf) der Linken im Landtag. Darin war auch nach „Bundes-VeRA“ gefragt worden. Das ist der Behördenname für die Palantir-Software in der Version für die Bundesbehörden: verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform.

Die Abgeordneten der Linken Eva von Angern und Andreas Henke wollten etwa wissen, ob die Landesregierung Schlüsse daraus gezogen hätte, dass „Bundes-VeRA“ von der damaligen Bundesregierung gestoppt worden war. Im Sommer 2023 kam die geplante Einführung von Palantirs „Bundes-VeRA“ zum Erliegen, weil dem „Ziele des P20-Programms“ entgegenstünden: nämlich „die hersteller­unabhängige Anwendungsbereitstellung und der Betrieb von polizeilichen Funktionalitäten mit hoher Autonomie und flexibler Erweiterung und Anpassung“, wie die Linke schreibt. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser hatte Palantir für Bundesbehörden 2023 eine Absage erteilt.

Das angesprochene P20-Programm steht für „Polizei 20/20“. Das Bundesinnenministerium hatte damit den Plan verfolgt, die polizeiliche Infrastruktur zu modernisieren und dabei den Austausch von Informationen zwischen Bund und Ländern zu erleichtern. Die dazu von den Innenministern in Bund und Ländern schon 2016 angestoßene Saarbrücker Agenda für eine gemeinsame und einheitliche Informationsarchitektur ist allerdings auch nach fast einem Jahrzehnt nicht vollständig umgesetzt.

Die Antwort der Landesregierung auf die Frage nach den Konsequenzen fällt schmallippig aus: Die „Schlussfolgerungen“ der Landesregierung seien mit einer sachsen-anhaltinischen Bundesratsinitiative, gemeinsam mit dem Freistaat und Palantir-Vertragspartner Bayern, gezogen worden. Der Bundesrat hatte aufgrund dieser Initiative am 21. März 2025 für eine „rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder“ votiert sowie eine „interimsweise zeitnahe Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform“ beschlossen.

Keine Palantir-Konkurrenz in Sicht

Ob tatsächlich „interimsweise“ auf Palantir gesetzt wird, bleibt unbestätigt. Der MDR spricht davon, dass ungenannte Experten davon ausgehen würden, dass das Vorhaben nur mit der Software möglich sei. Der Name des US-Konzerns wird in der Antwort der Landesregierung aber tunlichst vermieden.

Man fordere eine „gemeinsam finanzierte, zentral zu betreibende, rechtlich zulässige und digital souveräne Interimslösung“, schreibt die Landesregierung. Damit dürfte eigentlich Palantir als automatisierte Datenanalyseplattform wegfallen, denn selbst bei minimaler Auslegung von „digital souverän“ kann die proprietäre und intransparente Softwarelösung des US-Konzerns wohl nicht akzeptabel sein. Denn technisch nachzuvollziehen, was durch die Software intern wie verarbeitet und analysiert wurde, bleibt für die nutzenden Behörden unmöglich. Daraus macht Palantir ein ganz unsouveränes Geheimnis.

„Auf keinen Fall Palantir“

Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und auch Mitglied im Untersuchungsausschuss zum Magdeburg-Attentat, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Unsere Anfrage im Landtag zeigt deutlich, dass die Landesregierung widersprüchlich agiert in Bezug auf eine kommende Anwendung von Palantir.“ Das Land plane eine eigene Lösung für Sachsen-Anhalt, „obwohl bereits auf Bundesebene ein gemeinsames Vorgehen der Innenministerien angekündigt wurde“.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Februar 2025 im Bundesrat an die Bundesregierung appelliert, den „begonnenen Aufbau des gemeinsamen Datenhauses weiter mit höchster Priorität voranzutreiben“. Hierzu zähle, „die bereits im Jahr 2023 geplanten Aktivitäten einer Interimslösung für eine automatisierte Datenanalyseplattform erneut aufzunehmen und zeitnah bereitzustellen“. Das deutet darauf, dass sich Haseloff auf Palantir bezog. Denn es steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung.

Die Opposition stellt sich dagegen. Palantir sei eine Software, betont von Angern, die „den Datenschutz übergeht und massenhaft Eingriffe in die persönlichen Privatsphäre vorsieht“. Das müsse unbedingt verhindert werden. „Auf keinen Fall Palantir“, sagt auch Sebastian Striegel, Innenpolitiker der Grünen in Sachsen-Anhalt gegenüber dem MDR.

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Zudem ist die Frage, ob sie „rechtlich zulässig“ ist, ebenfalls streitig. Ohne Frage ist die geplante automatisierte Datenanalyse äußerst grundrechtssensibel. Denn das Verarbeiten von Massendaten auch von Unbescholtenen auf Knopfdruck kann Teil der Analyse sein, etwa mit Daten aus Funkzellenabfragen oder durch die vielen personenbezogenen Datenhäppchen aus den verschiedenen Polizeidatensammlungen. Es liegen außerdem noch mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen in Polizeigesetzen von bisherigen Palantir-Nutzerländern vor, deren Ausgang ungewiss ist. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern sind derzeit Palantir-Kunden.

Wohl auch wegen der rechtlichen Grenzen des Bundesverfassungsgerichts fragen die Linken die Landesregierung ganz konkret, welche Daten in der Plattform verarbeitet und auf welche Datenbanken sie automatisiert Zugriff nehmen soll. Die Antwort ist allerdings wenig aussagekräftig, denn sie verweist nur darauf, was „grundsätzlich möglich“ wäre, nämlich insbesondere „Daten aus den polizeilichen Informationssystemen sowie Vorgangsdaten und Falldaten“ zusammenzuführen und zu analysieren. Genaueres bleibt die Landesregierung schuldig.

„Interimsweise“ ist kaum möglich

Linken-Fraktionsvorsitzende von Angern positioniert sich gegenüber netzpolitik.org klar gegen das Vorhaben der Landesregierung: „Palantir soll Daten aus verschiedensten Datenbanken wie Gesundheitsdaten, Ordnungsamt, Polizei“ zusammenführen, „ohne dass die Menschen darüber mitentscheiden können oder sich was zu Schulden haben kommen lassen“. Sie sei gegen „gläserne Bürger“.

Sie betont außerdem, dass der Anlass des Gesetzes „nicht stichhaltig“ sei: „Die Innenministerin schiebt den Magdeburg-Anschlag vor, obwohl genug Wissen über das Handeln des späteren Attentäters vorlag. Die Innenministerin will damit die eigenen Defizite verhüllen.“ Zieschang könne nicht ein neues Instrument etablieren, „dass am Ende womöglich als rechtswidrig eingestuft wird“.

Wenn nun tatsächlich „interimsweise“ auf Palantir gesetzt wird, dann ist der Sack mit hoher Wahrscheinlichkeit für viele Jahre zu. Denn es dürfte Millionen Euro kosten, die Software zu lizenzieren, zu implementieren, die Daten einzupflegen und die Menschen zu schulen, die am Nutzer-Interface klicken werden.

Wer glaubt, dass ein solches einmal im Wirkbetrieb befindliches Palantir-System nach wenigen Jahren durch eine „digital souveräne“ Lösung ersetzt wird, der muss nur nach Nordrhein-Westfalen schauen. Dort sind aus einstigen Palantir-Testern nach vielen Jahren längst Abhängige geworden.


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