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Von Kinderhilfswerk bis Lehrerverband: So breit ist die Kritik am Social-Media-Verbot

Von: Sebastian Meineck

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) findet ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre sympathisch. Viele Organisationen aus Kinderschutz, Wissenschaft und Pädagogik lehnen das Verbot allerdings ab – und warnen vor Schäden für Kinder und Jugendliche. Die Übersicht.

Ein Kind und eine erwachsene Person halten sich an den Händen. Ihre Köpfe sind mit bunten Fäden umwickelt. Sie schauen auf digitale Geräte.
Wie führt man Kinder in die digitale Welt? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61

Bekommt Deutschland ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild? Druck machen zumindest wichtige Politiker*innen aus den Regierungsparteien SPD und CDU. Die Debatte kocht auch international, weil in Australien seit dem 10. Dezember ein solches Verbot gilt.

Medienwirksam sprechen sich Staats- und Regierungschefs für ähnliche Maßnahmen aus, darunter der französische Präsident Emmanuel Macron und der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez. Unter Expert*innen gibt es aber viel Skepsis und Ablehnung. Das zeigen mehr als 20 Positionspapiere und Stellungnahmen von unter anderem Kinderschutz-Organisationen, Pädagog*innen, Schüler*innen und Forschenden.

Viele sprechen sich klar gegen ein Social-Media-Verbot aus und warnen vor gravierenden Folgen. Doch selbst Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots argumentieren vorsichtig und nennen Altersbeschränkungen allenfalls als eine von vielen Maßnahmen. Ein Konsens ist erkennbar, dass vor allem Plattformen sichere Räume für Kinder und Jugendliche schaffen müssen.

Hier kommt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Übersicht wichtiger Stimmen und deren Argumente.


Deutsches Kinderhilfswerk: „Verbote entmündigen Kinder“

November 2025, „Unsere Haltung zu Social-Media-Verboten“

Wer ist das? Das deutsche Kinderhilfswerk ist ein 1972 gegründeter Verein. Dessen Mitglieder engagieren sich für „eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der die Kinder ihre Interessen selbst vertreten“.

Was ist die Position? „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche“, schreibt das Kinderhilfswerk. Sie stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert. Den kompetenten und sicheren Umgang müssten Kinder und Jugendliche durch aktive Nutzung lernen. „Verbote würden die positiven sozialen Kommunikationswege in diesem Bereich abschneiden und Kindern einen Rückzugsort ihrer Lebenswelt ohne angemessenen Ersatz nehmen.“


UNICEF: „Verbote können nach hinten losgehen“

Dezember 2025: „Age restrictions alone won’t keep children safe online“

Wer ist das? UNICEF ist das 1946 gegründete Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.

Was ist die Position? „Social-Media-Verbote bergen eigene Risiken und könnten sogar nach hinten losgehen“, warnt die NGO auf Englisch. Gerade für isolierte oder marginalisierte Kinder seien soziale Medien eine „Lebensader“. Altersbeschränkungen müssten Teil eines umfassenderen Ansatzes sein, der auch das Recht junger Menschen auf Privatsphäre und Mitbestimmung achtet. Minderjährige sollten nicht in unregulierte, weniger sichere Bereiche des Internets gedrängt werden.


Save the Children: „falsches Sicherheitsgefühl“

Dezember 2025: „Policy Statement on Social Media Bans“

Wer ist das? Save The Children wurde 1919 gegründet und bezeichnet sich als weltgrößte unabhängige Organisation für Kinderrechte.

Was ist die Position? Save The Children unterstützt „wirksame, die Privatsphäre respektierende Altersüberprüfungen“. Dennoch ist die Organisation besorgt, dass altersbasierte Beschränkungen „unbeabsichtigte Schäden verursachen, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und die Rechte und Möglichkeiten von Kindern einschränken könnten“. Weiter pocht sie darauf, dass Plattformen ihre Produkte „wirklich sicher und altersgerecht gestalten“.


Bundesschülerkonferenz: Medienbildung „an erster Stelle“

Februar 2026: „Verbote sind keine Lösung“

Wer ist das? Die Bundesschülerkonferenz engagiert sich für Bildungspolitik und Mitbestimmung von Schüler*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Die psychische Gesundheit von Jugendlichen würde immer schlechter, schreibt die Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz. Social Media leiste dazu einen erheblichen Beitrag. Der Fokus der Debatte liege aber zu stark auf Verboten. „An erster Stelle muss bessere Medienbildung in Schulen stehen, denn sonst ist das Verbot nichts anderes als eine Problemverschiebung.“


Deutscher Bundesjugendring: Manipulative Designs verbieten

Oktober 2025: „Stellungnahme zur Konsultation zum Digital Fairness Act“

Wer ist das? Der Deutsche Bundesjugendring vertritt deutsche Jugendverbände und Landesjugendringe.

Was ist die Position? „Junge Menschen haben Rechte auf Schutz, Teilhabe und Befähigung – auch digital“, schreibt der Verein in einem Statement zum Digital Fairness Act, einem geplanten Digitalgesetz der EU. Der Bundesjugendring lehnt „pauschale Zugangsbeschränkungen“ ab und fordert sicher gestaltete Räume. Funktionieren soll das etwa über „verbindliche Verbote manipulativer Gestaltung“. Konkrete Beispiele seien „endlose Feeds, Lootbox-Mechaniken oder manipulative Abo-Taktiken“.


ACT Youth Advisory: Verbote können isolieren

November 2024: „The ACT Youth Advisory Council’s Response to the Online Safety Amendment“

Wer ist das? Der ACT Youth Advisory vertritt Jugendliche im „Australian Capital Territory“, wo auch die australische Hauptstadt Canberra liegt.

Was ist die Position? Der ACT-Jugendrat hätte das australische Social-Media-Verbot am liebsten verhindert. Statt Jugendliche auszusperren, so die Forderung, solle die Regierung die Plattformen regulieren. Die Jugend-Vertreter*innen sahen etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr – und das Recht auf sicheren und freien Zugang zu Informationen. Sie warnten außerdem davor, dass das Verbot vulnerable junge Menschen isolieren könne.


Deutscher Lehrerverband: „weder umsetzbar noch sinnvoll“

Juni 2025: „Digitale Teilhabe ist Realität und muss gelernt werden“

Wer ist das? Der Deutsche Lehrerverband ist eine der größten Organisationen von Lehrer*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Eine gesetzliche Altersgrenze für soziale Medien ist „weder realistischerweise umsetzbar noch sinnvoll“, schreibt Verbandspräsident Stefan Düll. Kinder und Jugendliche müssten lernen, sich in der digitalen Welt sicher und verantwortungsvoll zu bewegen. Es könne nicht die Lösung sein, Jugendlichen „plötzlich mit dem 16. Geburtstag“ einen Zugang zu geben. „Wir sollten nicht ständig diskutieren, was Kindern verboten wird – sondern was wir ihnen ermöglichen.“


BzKJ: Völliges Verbot „zu weitgehend“

Dezember 2024: „Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe“

Wer ist das? Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist als Bundesbehörde zuständig für die Durchsetzung von Kinderrechten im Netz auf Grundlage des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Was ist die Position? „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden“, sagte BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht bereits Ende 2024. „Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige“ halte er für „zu weitgehend.“ Die Anbieter in der EU hätten die gesetzliche Pflicht, „ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten“.


Landesanstalt für Kommunikation: „erhebliche Bedenken“

Februar 2026: „Social-Media-Verbot – Worum geht’s?“

Wer ist das? Die „Landesanstalt für Kommunikation“ (LFK) aus Baden-Württemberg ist eine von 14 deutschen Aufsichtsbehörden für privaten Rundfunk und Online-Medien.

Was ist die Position? Nach einer Sammlung von Pro- und Contra-Argumenten zieht die Behörde ein Fazit: Demnach sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen komplex, und es bestünden „erhebliche Bedenken gegen vermeintlich einfache Lösungsvorschläge“. Insbesondere zu beachten seien „Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit und der Reichweite eines Verbots“ sowie „unbeabsichtigte negative Folgen“.


BfDI: „keinesfalls“ undifferenzierte Altersgrenzen

Dezember 2025: Stellungnahme für den Thüringer Landtag

Wer ist das? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) berät unter anderem die Bundesregierung bei Datenschutzgesetzgebung.

Was ist die Position? „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden“, schreibt Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe. Altersbeschränkungen müssten allenfalls risikobasiert sein. Aussehen könne das so: „Die Grundversion des Dienstes ist kinderfreundlich und für alle zugänglich. Erst wenn jemand eine Funktion anschalten oder einen Bereich besuchen möchte, der mit einem hohen Risiko verbunden ist, wird die Altersprüfung eingesetzt.“

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Berliner Psychotherapeut*innen: mehrstufiger Schutz

Januar 2026: „Psychotherapeutenkammer warnt (…) und fordert wirksamen Schutz“

Wer ist das? Die Psychotherapeutenkammer Berlin vertritt die Interessen approbierter Psychotherapeut*innen in der deutschen Hauptstadt.

Was ist die Position? Die Therapeut*innen warnen vor Schäden für die psychische Gesundheit durch „Überkonsum von Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube“, auch wenn bisherige Studien keine Kausalitäten zeigen. Deshalb fordern sie ein Mindestalter und Kontrollen. „Datenschutzkonforme technische Verfahren müssen sicherstellen, dass Kinder unter einem festgesetzten Mindestalter nicht einfach Accounts erstellen“. Die Therapeut*innen fordern aber auch „sichere Voreinstellungen und Schutzmechanismen gegen exzessive Nutzung“.


Australian Psychological Society: Warnung vor Einsamkeit

November 2025: „Psychologists call for consideration for young Australians‘ mental health (…)“

Wer ist das? Die „Australian Psychological Society“ (APS) bezeichnet sich selbst als „führende Organisation“ für Psycholog*innen in Australien.

Was ist die Position? Im Vorfeld des australischen Social-Media-Verbots mahnten dortige Psycholog*innen zur Vorsicht. Zwar könnte die Maßnahme junge Menschen vor Risiken schützen. Aber ohne sinnvolle Alternativen könne der Entzug sozialer Medien eine Lücke in ihr soziales Leben reißen und Gefühle wie „Einsamkeit, Angst und Kummer“ erhöhen.


BAJ: Zugang sicher gestalten

Januar 2026: „Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!“

Wer ist das? Die im Jahr 1951 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich „für ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ ein.

Was ist die Position? Die BAJ ist gegen ein pauschales Nutzungsverbot von Social Media vor dem 16. Lebensjahr. Die zentrale Frage sei nicht, ob Minderjährige Zugang zu sozialen Netzwerken haben dürfen, sondern wie dieser Zugang gestaltet wird. Es gehe darum, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und sich entwickeln können. Wichtig sei es, Eltern zu unterstützen und bestehende Regeln durchzusetzen.


EKKJ: „vermeintliche Lösung für komplexes Problem“

November 2025: „Social Media: altersgerechter Zugang und Regeln statt Verbote“

Wer ist das? Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen ist eine staatliche Fachstelle aus der Schweiz, die Wissen für Bundesbehörden aufbereitet.

Was ist die Position? Aus Sicht der EKKJ sind „pauschale Verbote von Social Media für Kinder und Jugendliche nicht zielführend und nur eine vermeintliche Lösung für ein komplexes Problem“. Verbote seien bezüglich der negativen Folgen „weitgehend unwirksam“, so die Kommission weiter. „Gleichzeitig schränken sie positive und notwendige Lernprozesse ein, verhindern den Erwerb sinnvoller Kenntnisse und Kompetenzen und verunmöglichen wichtige Erfahrungen.“


Molly Rose Foundation: „Kinder brauchen Plattformen“

Januar 2025: „Joint statement (…) on a social media ban for under-16s“

Wer ist das? Die britische Molly Rose Foundation engagiert sich dafür, dass junge Menschen keinen Suizid begehen. Ihr Statement zum Social-Media-Verbot haben insgesamt 42 Organisationen unterzeichnet, darunter die 1884 gegründete britische Kinderschutzorganisation NSPCC.

Was ist die Position? „Gemeinsam glauben wir, dass Social-Media-Verbote die falsche Lösung sind“, halten die Unterzeichner*innen fest. Verbote würden dabei scheitern, Kindern Sicherheit zu bringen. Kinder, darunter queere und neurodivergente, bräuchten Plattformen für soziale Kontakte, Unterstützung durch Gleichgesinnte und vertrauenswürdige Hilfsangebote. Wenn Jugendliche die riskanten Plattformen dann mit 16 Jahren nutzen dürften, würden sie vor einer Klippe stehen.


Leopoldina: 13 Jahre als „verbindliches Mindestalter“

August 2025: „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“

Wer ist das? Die Leopoldina ist eine vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanzierte Gelehrtengesellschaft, die Politik und Öffentlichkeit beraten will.

Was ist die Position? „Strategien, die vorrangig auf Altersbeschränkungen setzen, greifen zu kurz“, schreiben die Forschenden. Dennoch empfehlen sie 13 Jahre als verbindliches Mindestalter für Social-Media-Accounts, pochen jedoch auf weitere Maßnahmen je nach Alter. Zudem kritisieren die Forschenden das „Prinzip der Aufmerksamkeitsökonomie“, also das Geschäftsmodell vieler populärer Plattformen. Das fördere „technologische Strategien zur Maximierung der Nutzerbindung“ und schaffe „gezielt suchtfördernde Strukturen“.


ÖAW: „Gefahr, dass das Ziel nicht erreicht wird“

Februar 2026: „Alterssperren auf Social-Media: Technische Grenzen und Möglichkeiten“

Wer ist das? Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist eine 1847 gegründete Gelehrtengesellschaft aus Wien.

Was ist die Position? Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW hat untersucht, wie sich ein Social-Media-Verbot durchsetzen ließe. Demnach könne Altersfeststellung im Internet „grundsätzlich Sinn machen“, es brauche aber eine breite gesellschaftliche Debatte. Weiter warnt die Studie vor der Gefahr, „dass trotz weitreichender Einschnitte für alle Internetnutzer:innen das Ziel, nämlich das eines besseren Schutzes von Minderjährigen, nicht erreicht wird“.


EDRi: Hürden werden umgangen

November 2025, „Why age verification misses the mark and puts everyone at risk“

Wer ist das? European Digital Rights (EDRi) ist der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte.

Was ist die Position? EDRi lehnt Social-Media-Verbote ab. Stattdessen plädiert der Verband dafür, die Ursachen für Gefahren im Netz zu bekämpfen. „Kinder brauchen und verdienen Online-Räume, in denen sie andere treffen können, Trost und Sicherheit finden, Ideen erproben und austauschen, Beziehungen aufbauen, lernen und spielen.“ Es sei sehr wahrscheinlich, dass junge Menschen Hürden umgehen.


Superrr: „Verbot ist Kurzschlussreaktion“

Februar 2025: „Nicht sehen, nicht sprechen, nicht hören“

Wer ist das? Superrr ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für feministische Digital- und Technologiepolitik einsetzt.

Was ist die Position? „Ein Verbot ist eine Kurzschlussreaktion, die eine Auseinandersetzung mit den wirklichen Problemen verweigert“, hält Superrr fest. Wenn auf einer Straße viel Verkehr sei, laute die Lösung auch nicht, Kinder zu Hause einzuschließen. „Viel von dem, was als schädlich für Kinder beschrieben wird, schadet uns allen.“ Deshalb stellt Superrr die Frage nach einer digitalen Welt ,“die nicht nur aus uns und unserer Zeit Gewinn schlagen möchte“.


GMK: Verbot „greift langfristig zu kurz“

Dezember 2024: „Zum australischen Social-Media-Verbot aus medienpädagogischer Sicht“

Wer ist das? Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur engagiert sich seit 1984 sich für Medienpädagogik und Medienkompetenz.

Was ist die Position? Ein Social-Media-Verbot könne kurzfristig attraktiv erscheinen, „greift jedoch langfristig zu kurz“, schreibt die GMK. Es würde weder die Bedürfnisse noch die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigen. Stattdessen brauche es unter anderem Hilfestellungen für Familien und Regulierung von Plattformen.


Stiftung Bildung: „Verbot schwächt Rechte junger Menschen“

Januar 2026: „Kinderrechte wahren, Medienkompetenz stärken, Teilhabe ermöglichen“

Wer ist das? Die Stiftung Bildung ist eine gemeinnützige Spendenorganisation, die sich für gute Bildung in Deutschland engagiert.

Was ist die Position? Die Stiftung spricht sich klar gegen ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild aus. „Ein solches Verbot wird den komplexen Realitäten digitaler Lebenswelten nicht gerecht und schwächt langfristig die Rechte, die Resilienz und das Vertrauen junger Menschen“, schreibt die Organisation. Stattdessen brauche es einen Ansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe verbinde.


Arbeiterwohlfahrt: „weder zielführend noch angemessen“

Januar 2026: „Gegen ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre“

Wer ist das? Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) engagiert sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft.

Was ist die Position? Die AWO lehnt ein generelles Social-Media-Verbot bis 16 Jahre ab und zweifelt, ob es rechtlich und technisch durchsetzbar wäre. Mit Blick auf betroffene Jugendliche sei das Verbot „weder zielführend noch angemessen“. Es gehe an der Alltagsrealität der meisten jungen Menschen vorbei und schränke Teilhabe ein. Stattdessen brauche es unter anderem Medienbildung und Sozialarbeit; außerdem müssten Plattformen ihre Angebote jugendgerecht gestalten.


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Jugendschutz-Debatte: SPD-Politiker*innen fordern Ausweispflicht oder Netzsperren

Von: Sebastian Meineck · Chris Köver

Wichtige SPD-Politiker*innen verlangen ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre. Alle Nutzer*innen ab 16 Jahren sollen sich ausweisen, widerspenstigen Unternehmen drohen Netzsperren. Was hat der Vorstoß zu bedeuten? Die Analyse.

Ein Smartphone, umwickelt mit eiserner Kette und Vorhänge-Schloss.
Keine sozialen Medien bis zum 14. Geburtstag (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/imagebroker; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit einem Impulspapier hat die SPD den Druck in der Debatte um ein Social-Media-Verbot in Deutschland erhöht. Mehrere hochrangige Politiker*innen fordern darin ein komplettes Verbot sozialer Medien für alle Menschen unter 14 Jahren. Alle Nutzer*innen – auch Erwachsene – müssten sich flächendeckend gegenüber Plattformen ausweisen. Unternehmen, die die neue Ausweispflicht nicht umsetzen, müssen dem Papier zufolge mit Netzsperren rechnen.

Die Debatte dreht sich um die Frage: Sollen Kinder und Jugendliche künftig noch auf sozialen Medien durch Feeds scrollen, posten und kommentieren dürfen? Australien hat diese Frage für sich schon beantwortet. Seit vergangenem Dezember gilt dort ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren. Seitdem mehren sich die Rufe nach einem ähnlichen Modell in der EU. Dänemark, Griechenland und Spanien diskutieren darüber. Frankreich hat bereits ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.

In Deutschland gab es bislang vereinzelte Forderungen nach einem Social-Media-Verbot, etwa von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig, CDU-Digitalminister Karsten Wildberger oder dem Grünen-Politiker Cem Özdemir.

Am 15. Februar meldete sich schließlich eine Gruppe einflussreicher SPD-Politiker*innen gemeinsam zu Wort. Zu den Unterzeichner*innen gehören neben Justizministerin Stefanie Hubig auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Katarina Barley, eine der Vizepräsident*innen des EU-Parlaments. Der deutsche Vize-Kanzler Lars Klingbeil hat zwar nicht unterzeichnet, das Papier aber öffentlich unterstützt. Was der SPD-Vorstoß bedeutet, zeigt unsere Analyse.

Welches Gewicht hat das Papier?

Das SPD-Impulspapier hat bereits ein enormes Medienecho ausgelöst. Wichtige Vertreter*innen einer deutschen Regierungspartei formulieren darin erstmals klare Forderungen nach einem kompletten Social-Media-Verbot.

In erster Linie dürfte das Papier wohl eine Signalwirkung Richtung Brüssel haben. Denn Alterskontrollen, wie auch andere Maßnahmen zur Plattform-Regulierung, lassen sich nach geltendem Recht nur auf EU-Ebene wirksam anwenden. Der Vorstoß der SPD in Deutschland könnte damit eine ähnliche Funktion haben wie auch jene aus Spanien oder Frankreich: Sie sollen den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, eine EU-weite Regelung zu finden.

Denn bislang gibt es kein EU-Regelwerk, das Social-Media-Plattformen feste Altersgrenzen auferlegt. Stattdessen gilt seit 2024 das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es schreibt unter anderem vor, was Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube tun müssen, um Kinder und Jugendliche vor Risiken zu schützen. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen. Nationale Regeln, die über den DSA hinausgehen, sind nach EU-Recht nicht möglich: Der DSA hat Vorrang.

Das dürften auch die Verfasser*innen des SPD-Papiers wissen. Sie schließen mit den Worten, entsprechende Regelungen seien „vorrangig auf europäischer Ebene zu treffen“. Konkret soll die EU die Forderungen im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts umsetzen. Es ist das nächste große Digitalgesetz, bis Ende des Jahres will die Kommission einen Entwurf vorlegen.

In Brüssel verhandeln Kommission, Rat und Parlament derzeit außerdem über ein weiteres Gesetzespaket, das ebenfalls Alterskontrollen für Plattformen und App-Stores vorsieht: Die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.

Der Impuls der SPD dürfte sich auch an den eigenen Koalitionspartner richten, die Union. In der Regierung zuständig für Jugendmedienschutz ist Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Sie hat zwar schon signalisiert, dass sie sich ein Verbot gut vorstellen könne. Allerdings sagte ein Regierungssprecher Anfang der Woche: Die Bundesregierung werde keinen Vorschlag vorlegen, solange die vom Familienministerium einberufene Expert*innenenkommission noch keine Ergebnisse vorgelegt hat. 16 Fachleute sollen darin bis zum Sommer ein Konzept für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ entwerfen.

Ausweiskontrollen, Netzsperren: Das fordert das SPD-Papier

Das Papier der SPD sieht eine Social-Media-Regulierung in drei Stufen vor.

Erstens sollen alle Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram nicht mehr nutzen dürfen. Die Anbieter sollen dazu verpflichtet werden, „den Zugang technisch wirksam zu unterbinden“.

Zweitens soll es für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren eine „Jugendversion“ der Plattformen geben, die mehrere Kriterien erfüllt. Sie darf demnach keine algorithmisch sortierten Inhalte zeigen, wie es etwa der For-You-Feed auf TikTok tut. Anbieter dürfen keine personalisierte Inhalte ausspielen. Und sie müssen Funktionen wie Push-Benachrichtigungen und Endlosfeeds abschalten, die darauf ausgelegt sind, Nutzer*innen möglichst lange an die Plattform zu binden.

Erziehungsberechtigte sollen den 14- und 15-Jährigen den Zugang zu den betroffenen Plattformen freischalten. Passieren soll das nach Vorstellung der SPD mit Hilfe der geplanten digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet). Das ist eine offizielle App, die künftig allen EU-Bürger*innen zur Verfügung stehen soll. Damit sollen sie sich im Netz ausweisen können, so zumindest das Versprechen der EU. Der Start in Deutschland ist für den 2. Januar 2027 geplant.

Drittens soll es für Menschen ab 16 Jahren einen vollen Zugang zu sozialen Medien geben. Doch auch hier sollen die algorithmisch optimierten Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert ein – also auch für Erwachsene. Die Verfasser*innen sehen darin eine „Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip“. Konkret erklären sie das so: „Ohne weitere Einstellungen sehe ich auf meiner Seite ausschließlich Inhalte von Personen und Accounts, denen ich aktiv folge.“

Sollten sich Plattformen nicht an die Vorgaben halten, fordern die Unterzeichner*innen eine Reihe von Sanktionen. Diese dürften nicht erst nach „langen Prüfverfahren“ greifen, sondern müssten schnell erfolgen, wenn etwa Kinder und Jugendliche gefährdet seien. Die Rede ist von „sofortigen Anordnungen“ und „empfindlichen Sanktionen“ – bis hin zu Netzsperren als „Ultima Ratio“.

Nur knapp erwähnt das Papier Aufklärung und Prävention. Medienbildung an Schulen, Schulsozialarbeit und Elternberatung wolle die SPD stärken. Solchen Maßnahmen fallen aber in der Regel in die Zuständigkeit der Länder und müssten von ihnen finanziert werden.

Welche Schwächen hat das Papier?

An mehreren Stellen argumentiert das Papier unsauber, weckt falsche Erwartungen oder blendet grundrechtliche Abwägungen aus. Folgende Aspekte fallen ins Auge.

  • Altersgrenze: Auf Seite eins argumentieren die Verfasser*innen ausführlich gegen Social-Media-Verbote. Sie fordern Schutz statt Ausschluss. Sie schreiben, ein generelles Verbot würde Kindern und Jugendlichen ihren „virtuellen Lebensraum nehmen und die eigentliche Problematik nicht in Gänze adressieren“. Auf Seite zwei wiederum fordern die Verfasser*innen ohne weitere Begründung ein generelles Social-Media-Verbot für alle unter 14 Jahren. Das ist widersprüchlich.
  • Definition: Das Papier definiert nicht, welche sozialen Medien gemeint sind. Deshalb ist unklar, ob auch kleinere nicht-kommerzielle Netzwerke wie das Fediverse eingeschränkt werden sollen – also Dienste, bei denen die befürchteten Risiken kaum oder nicht bestehen.
  • Netzsperren als Sanktion gegen Online-Plattformen sind verfassungsrechtlich bedenklich, gerade verbunden mit der Forderung, dass Konsequenzen „schnell“ sein müssen. Denn Netzsperren gelten als scharfes Schwert, das insbesondere in autoritären Regimen zum Einsatz kommt. Sie schränken Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich ein. Der DSA sieht Netzsperren lediglich bei sehr schweren Verstößen vor – und nur zeitlich beschränkt.
  • Eignung: Einige der im Papier beschriebenen Risiken sind nicht auf soziale Medien beschränkt. Zum Beispiel setzen auch viele Games auf Suchtmechanismen, die Menschen immer wieder ins Spiel hineinziehen und zu teuren In-App-Käufen verleiten. Hassrede und psychischer Druck wiederum sind auch ein großes Problem in Messengern, etwa beim Cybermobbing. Das heißt, die geforderten Regeln passen nur teilweise zu den beschriebenen Risiken.
  • Wirksamkeit: Mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten lassen sich sowohl Netzsperren als auch Altersschranken umgehen – Jugendliche in Australien tun das schon ersten Berichten zufolge. Das wirft die Frage auf, ob die Forderungen überhaupt eine Wirkung haben. Das SPD-Papier thematisiert das nicht.

Durchblick statt Schnellschüsse

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  • Bots: An zwei Stellen wechselt das SPD-Papier überraschend das Thema. Statt um Jugendschutz geht es plötzlich um Bots. „Wir brauchen mehr Handhabe darüber, dass sich hinter einem Account tatsächlich ein Mensch verbirgt“, heißt es. Demnach sollen die geforderten Alterskontrollen gegen „Bots“ schützen sowie gegen Netzwerke „zur gezielten Manipulation“. Diese Argumente stammen aus der kontroversen Debatte um Klarnamenpflicht. Sie haben kaum Anknüpfungspunkte zur laufenden Jugendschutz-Debatte.
  • Ausweispflicht: Um ihr Alter nachzuweisen, sollen Menschen künftig die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) nutzen, heißt es im SPD-Papier.  Aber laut EU-Recht darf es keinen Zwang zur digitalen Brieftasche geben. In der entsprechenden EU-Verordnung (eIDAS) steht: Die Nutzung der digitalen Brieftasche ist „freiwillig“. Wer sie nicht nutzt, darf „in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden“.
  • Teilhabe: Der Fokus auf die EUDI-Wallet wirft ein weiteres Problem auf. Wer keine Ausweispapiere hat, kann sich auch keine digitale Brieftasche einrichten – und hätte damit künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube. Das schränkt die digitale Teilhabe ein. Allein in Deutschland leben Hunderttausende Menschen ohne Papiere.
  • Datenschutz: Die Verfasser*innen versprechen Jugendschutz „ohne Einschränkung der Anonymität“. Doch die im Papier beschriebenen Lösungen für Alterskontrollen sind nicht anonym. Zwar will die EU die Kontrollen in der kommenden digitalen Brieftasche datensparsam gestalten. Ein 2025 präsentierter Prototyp funktionierte aber nicht anonym, sondern pseudonym. Ein Pseudonym lässt sich oftmals auf eine Person zurückführen. An anderer Stelle verweist das SPD-Papier auf bereits heute in Deutschland anerkannte Verfahren für Alterskontrollen im Jugendmedienschutz. Diese Verfahren sind teils sehr invasiv: Nutzer*innen müssen je nach Anbieter ihren Ausweis vor die Kamera halten, ihr Gesicht biometrisch scannen oder Daten über die Schufa abgleichen lassen.

Welche Stärken hat das Papier?

Bisher war die Debatte in Deutschland von knappen Forderungen geprägt. Meist haben sich Politiker*innen pauschal für oder gegen ein Social-Media-Verbot ausgesprochen. Das SPD-Papier liefert auf mehreren Ebenen Differenzierung.

  • Die Verfasser*innen zeichnen ein ambivalentes Bild sozialer Medien und legen auch deren Vorteile ausführlich dar: Etwa, dass sie Raum für soziale Kontakte bieten, für demokratischen Diskurs, Information, Teilhabe und Selbstbestimmung, oder dass sie Menschen eine Stimme geben, „die sonst kaum Gehör finden“.
  • Das Papier benennt konkrete Risiken, für die es strengere Regeln geben soll: Es geht um algorithmisch sortierte Feeds, die Desinformation verbreiten können, öffentliche Debatten verzerren und gesellschaftliche Gruppen polarisieren. Um Suchtmechanismen, die menschliche Aufmerksamkeit ausnutzen. Um sozialen Druck und psychische Belastungen.
  • Das Papier behandelt junge Menschen nicht als homogene Gruppe, sondern fordert je nach Altersgruppe abgestufte Vorschriften.
  • Außerdem erkennt das Papier an, dass die beschriebenen Risiken nicht nur junge Menschen betreffen, sondern alle: „Auch Erwachsene sind von Polarisierung, Hassrede und algorithmisch gesteuerten Aufmerksamkeitsökonomien betroffen.“ Entsprechend sollen die vorgeschlagenen Einschränkungen für Menschen ab 16 Jahren ebenso für Erwachsene gelten.

Was passiert als nächstes?

Die Debatte hat eine Eigendynamik, seit Australien im Dezember 2025 mit dem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige vorgeprescht ist. Angefeuert von Nachrichtenmedien wird sie oftmals auf eine simple, binäre Frage verengt: Social-Media-Verbot – ja oder nein.

Am Wochenende will die CDU auf ihrem Parteitag über einen Antrag entscheiden, der ein Verbot für unter 16-Jährige fordert, begleitet mit verpflichtender Altersverifikation. Bereits im Vorfeld hat Bundeskanzler Friedrich Merz „Sympathien“ dazu geäußert. Der Chef der Schwesterpartei CSU, Markus Söder, bewertet ein Verbot weiterhin zurückhaltend.

Die nationalen Vorstöße können ein Druckmittel sein, um die EU zu einer Initiative zu bewegen, und die Kommission hat den Ball bereits aufgegriffen. Digitalkommissarin Henna Virkkunen hat sich für eine EU-weite Lösung ausgesprochen – ohne vorwegzunehmen, ob es auf ein Verbot hinauslaufen soll. Eine konkrete Gelegenheit für strengere Social-Media-Regulierung wäre der geplante Digital Fairness Act. Verbote würden sich allerdings mit dem frisch verhandelten Gesetz über digitale Dienste (DSA) beißen, das abgestufte Regeln je nach Dienst und Risiko vorsieht.

Interessierte können sich den Sommer wohl im Kalender vormerken. Nicht nur die Verfasser*innen des SPD-Papiers pochen auf diesen Zeitraum. Auch die EU-Kommission wolle bis Sommer eine Entscheidung fällen, und die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission soll bis dahin Ergebnisse vorlegen.


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Neue Melde-App: Was im EU-Aktionsplan gegen Cybermobbing fehlt

Von: Sebastian Meineck

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan gegen Cybermobbing unter Minderjährigen vorgelegt. Dazu gehört eine neue Melde-App, die viele Nachrichtenmedien aufgreifen. Bei näherer Betrachtung kratzt der Aktionsplan jedoch nur an der Oberfläche. Eine Analyse.

Eine Frau und ein Kind gehen Hand in Hand einen Feldweg entlang.
Was hilft gegen Mobbing? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61; Bearbeitung: netzpolitik.org

„Du stinkst“, „du bist hässlich“, „geh sterben“ – auf dem Schulhof können Sätze fallen, die viele Erwachsene selten hören. Häufen sich solche Dinge gegenüber einer bestimmten Person über längere Zeit, spricht man von Mobbing. Inzwischen passiert das auch online.

Gegen dieses sogenannte Cybermobbing will die EU-Kommission mit einem neuen Aktionsplan vorgehen. Ihre Ankündigung hat sie mit dem Bild aus einer Fotodatenbank illustriert. Zu sehen ist eine sonderbare Computer-Tastatur. Statt einer Umschalttaste hat sie eine feuerrote Taste mit der Aufschrift „STOP Cyberbullying“. Ein Finger bewegt sich vom rechten Bildrand auf diese Taste zu. Das erweckt den Eindruck, man könne Cybermobbing quasi per Knopfdruck beenden.

Was wir auf dem Bild nicht sehen: Menschen. Etwa einen Teenager, der sich einer Pädagogin anvertraut oder zwei Freund*innen, die sich gegenseitig Trost spenden. Es könnte eine Nebensache sein, doch in diesem Fall ist das Motiv mit der fiktiven Tastatur ein Sinnbild dafür, wie die EU-Kommission das Thema vorwiegend angeht: technisch und distanziert.

Die EU-Kommission, so geht es aus dem 18-seitigen Aktionsplan hervor, möchte Cybermobbing primär als ein Problem von Plattformregulierung und digitaler Infrastruktur bearbeiten. Die Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen spielen eine Nebenrolle. Zeit und Vertrauen – die für gute Fürsorge oftmals entscheidenden knappen Ressourcen – stehen nicht im Zentrum. Das zeigt ein näherer Blick auf die drei Säulen des Aktionsplans.

Erste Säule: Mit Plattformregulierung gegen Cybermobbing

In der ersten von drei Säulen des Aktionsplans gegen Cybermobbing zitiert die EU-Kommission einschlägige Digitalgesetze, allen voran das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es ist das wohl wichtigste Regelwerk für Plattformen, auf denen auch Minderjährige Inhalte teilen können, etwa Instagram, TikTok, Snapchat.

„Soziale Medien sind der primäre Kanal, über den Kinder und Heranwachsende Cybermobbing ausgesetzt werden“, heißt es im Aktionsplan. Folglich will die EU-Kommission bei der bevorstehenden Prüfung der DSA-Regeln für Minderjährige den „Fokus“ auf Cybermobbing und Meldemechanismen stärken. Zudem gebe es bald Leitlinien für vertrauensvolle Hinweisgeber*innen („Trusted Flaggers“). Das sind zum Beispiel NGOs, die mit besonderer Expertise Inhalte auf Plattformen recherchieren und melden.

Dabei fällt unter den Tisch, dass Inhalte auf Plattformen nur ein Symptom von Mobbing unter Kindern und Jugendlichen sind. Primär geht es beim Mobbing allerdings nicht um regulierbaren „Content“, sondern um zwischenmenschliche Beziehungen.

Mehr als 80 Prozent der Fälle von Cybermobbing geschehen im schulischen Umfeld, das zeigt eine deutsche Studie des „Bündnis gegen Cybermobbing“ aus dem Jahr 2024. Dafür haben rund 4.200 Schüler*innen von sieben bis 20 Jahren, 1.000 Eltern und 630 Lehrer*innen ihre Erfahrungen geschildert. Demnach kennen zwei Drittel der Betroffenen die Täter*innen persönlich. Offline und online gehören beim Mobbing eng zusammen.

Eine ebenso 2024 veröffentlichte Umfrage des Deutschen Jugendinstituts (DJI) macht anschaulich, welche Form Cybermobbing häufig annimmt. Demnach gibt es Kinder und Jugendliche, die andere online bedrohen oder beleidigen, deren Fotos verbreiten, sie aus Online-Gruppen ausschließen – oder neue Gruppen gründen, um sich dort über sie lustig zu machen.

Wo genau Cybermobbing mehrheitlich geschieht, hat wiederum das Sinus-Institut mit der Krankenkasse Barmer näher erforscht. Das Ergebnis: „Eindeutiger Spitzenreiter unter den Cybermobbing-Kanälen ist weiterhin unangefochten WhatsApp.“ Diesen Messenger nannte demnach jede*r zweite Befragte. Das dürfte damit zusammenhängen, dass WhatsApp für viele die Plattform schlechthin für Klassenchats ist. Wer nachts im Klassenchat gemobbt wird, sitzt am nächsten Morgen wieder mit den Bullys zusammen im Klassenzimmer.

Nachrichten auf WhatsApp sind allerdings Ende-zu-Ende-verschlüsselt und deshalb privat. Das heißt, ein großer Teil von Cybermobbing bietet kaum Anknüpfungspunkte für Plattformregulierung. Für Betroffene steht vielmehr im Mittelpunkt, wie Konflikte in der eigenen Schulklasse ausgetragen werden, wie Lehrer*innen und Aufsichtspersonen helfen können.

Zweite Säule: Mit Info-Material gegen Cybermobbing

Die zweite Säule der EU-Kommission dreht sich um Prävention und Aufklärung. Wie die Kommission betont, müsse Prävention alle Akteur*innen einbeziehen – Gleichaltrige, Täter*innen, Eltern, Betreuer*innen, Lehrkräfte, „die gesamte Schulgemeinschaft“ und die Zivilgesellschaft.

Laut Aktionsplan will die EU-Kommission diesen Akteur*innen vor allem eines bieten: Infomaterial. Es geht primär um Leitlinien, Ressourcen und Werkzeugkästen, um Digitalkompetenz und Bildung.

Kaum eine Rolle spielt im Aktionsplan, dass es beispielsweise in deutschen Schulen vor allem an Zeit und Personal fehlt. Zuletzt hatte etwa die Leopoldina dieses Thema behandelt. In ihrem Diskussionspapier schreiben die Forschenden der Wissenschaftsgesellschaft darüber, wie sich soziale Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirken. Demnach gebe es in Deutschland keinen Mangel an Infomaterial. „Häufig scheitert schlicht die Umsetzung in den Schulen.“ Die Gründe dafür seien vielfältig. „Es fehlt unter anderem an Fachpersonal, Zeit“ oder „Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte“, so die Leopoldina.

Info-Kampagnen kosten vergleichsweise wenig. Teuer ist es dagegen, Pädagog*innen einzustellen, sie auf Fortbildungen zu schicken und ihnen die Zeit einzuräumen, ihre Kenntnisse im schulischen Alltag anzuwenden. Die Zuständigkeit dafür liegt in den Mitgliedstaaten, in Deutschland bei den Bundesländern.

Spielräume hat die EU dennoch. Darauf geht der Aktionsplan zumindest in Ansätzen ein. So nennt die Kommission etwa das Programm Erasmus+. Es soll „allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“ fördern. Dafür müssen Organisationen Anträge stellen. Bei deren Prüfung will die EU verstärkt auf Projekte für gutes Schulklima achten. Der Einfluss auf Cybermobbing geschieht also eher indirekt. Der Aktionsplan macht keine direkten finanziellen Zusagen und nennt keine messbaren Zielgrößen.

Dritte Säule: Mit einer App gegen Cybermobbing

Die dritte und letzte Säule aus dem Aktionsplan hat Nachrichtenmedien offenbar am meisten interessiert: „EU will mit Melde-App gegen Cybermobbing vorgehen“, titelte zum Beispiel tagesschau.de.

In einer separaten Ankündigung schreibt die EU-Kommission von einer „Online-Sicherheits-App“, mit der Opfer „zurückschlagen“ können, auf Englisch: „fight back“. Zumindest auf dem dazugehörigen Symbolbild sind Menschen zu sehen: drei Jungs – möglicherweise bereit „zurückzuschlagen“.

Einen Prototypen für die App will die EU-Kommission laut Aktionsplan selbst vorlegen. Auf dessen Basis könnten die Mitgliedstaaten ab dem dritten Quartal dieses Jahres eigene Versionen entwickeln.

Was die Online-Safety-App genau können soll, beschreibt die Kommission eher knapp. Drei Schwerpunkte lassen sich herauslesen.

  1. Helfen. Demnach könnte die App Anlaufstellen und Beratungsangebote für Betroffene bündeln. Die Rede ist etwa von Hilfs-Hotlines und Kinderschutz. Es geht also um fachliche und emotionale Begleitung. Vorbild sei die französische App „3018“ der NGO E-Enfance. Im Google Play Store wurde die App nur rund 10.000 Mal heruntergeladen. Die EU-Kommission bezeichnet „3018“ als „erfolgreich“.
  2. Löschen. Die Online-Safety-App könne laut Aktionsplan per Programmierschnittstelle einen direkten Draht zu Online-Plattformen bekommen. So könnten Nutzer*innen über die App deren Inhalte melden. Grundlage ist der DSA, der Plattformen dazu verpflichtet, solche Meldungen zeitnah zu prüfen. Allerdings müssen Plattformen laut DSA auch selbst zugängliche und benutzerfreundliche Meldeverfahren einrichten. Das wirft die Frage auf, welchen Sinn der Umweg über eine separate App hätte.
  3. Anzeigen. Offenbar stellt sich die EU-Kommission vor, dass Minderjährige über die App auch die Polizei einschalten können. Im Aktionsplan ist das allerdings noch nicht kindgerecht formuliert. Die Rede ist von „maßgeschneiderter Unterstützung durch koordinierte Überweisung an zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden“. Die App soll auch elektronische Beweise sicher „speichern und übermitteln“ können.

Je nach Ausgestaltung könnte die „Online-Safety-App“ also sehr unterschiedliche Richtungen einschlagen. Laut EU-Kommission hänge der Erfolg der App davon ab, ob Mitgliedstaaten sie zugänglich machen und unterstützen. Der Erfolg dürfte allerdings vielmehr davon abhängen, ob Kinder und Jugendliche die App überhaupt benutzen möchten.

In Deutschland gibt es bereits Anlaufstellen für hilfesuchende Kinder und Jugendliche, etwa die Nummer gegen Kummer oder Juuport. Beides sind gemeinnützige Vereine. Arbeit im sozialen Bereich ist oft ehrenamtlich oder prekär. Anfang 2025 hat die Stadt Berlin der „Nummer gegen Kummer“ Mittel gestrichen. Betroffen sind demnach 100 der insgesamt 3.800 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in Deutschland.

Geht es nach dem Aktionsplan der EU-Kommission, bekommen Hilfsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ zwar keine Aussicht auf bessere Finanzierung. Aber sie sollen sich wohl um die Integration in eine Melde-App kümmern – zusammen mit unter anderem TikTok, Facebook, Instagram und Polizeibehörden.


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Fachleute fordern: Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

Von: Sebastian Meineck · Chris Köver · Laura Jaruszewski

Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde.

Eine Sportlerin rastet in der Sonne mit einem Smartphone in der Hand.
Wie lassen sich Betroffene digitaler Gewalt stärken? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock; Bearbeitung: netzpolitik.org

Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.

Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.

Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.

In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.

Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.

  1. Anlaufstellen stärken
  2. Polizei und Justiz sensibilisieren
  3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
  4. Strafrecht erweitern
  5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
  6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
  7. Adressen von Betroffenen besser schützen
  8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
  9. Frauen nicht isoliert betrachten
  10. Internationale Regeln gut umsetzen

1. Anlaufstellen stärken

Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.

Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.

Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.

2. Polizei und Justiz sensibilisieren

Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.

Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.

Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.

3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen

Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“

In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.

Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.

4. Strafrecht erweitern

Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.

HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.

Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.

Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.

5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern

Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.

„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.

Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.

Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.

6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen

Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.

HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.

Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.

Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.

Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.

7. Adressen von Betroffenen besser schützen

Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.

„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“

Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.

8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen

Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.

Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.

Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.

9. Frauen nicht isoliert betrachten

Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“

Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“

Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.

Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.

10. Internationale Regeln gut umsetzen

Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.

Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.

Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.


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Trilog zu Alterskontrollen: Warnung vor „Ausweispflicht für weite Teile des Internets“

Von: Sebastian Meineck · Chris Köver

Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament haben Nein gesagt zur verpflichtenden Chatkontrolle. Aber die umstrittene Verordnung birgt weitere Risiken für digitale Grundrechte – und zwar flächendeckende Alterskontrollen. Worüber Kommission, Parlament und Rat jetzt verhandeln.

Ein Stoppschild im Vordergrund. Im Hintergrund eine Fahrbahn mit zwei Schranken.
Die EU will neue Barrieren schaffen (Symbolbild) – Schild: Efrem Efre / Free Pexels Licence; Hintergrund: IMAGO/ Breuel-Bild

Es war ein merkliches Aufatmen Ende vergangenen Jahres. Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen hatten sich Vertreter*innen der EU-Staaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt, einem der weitreichendsten Überwachungsprojekte der EU.

Hinter der Chatkontrolle stecken Pläne der EU-Kommission, Anbieter von Messengern wie Signal oder WhatsApp auf Anordnung dazu verpflichten zu können, die Kommunikation von Nutzer*innen zu durchleuchten. Vertrauliche Nachrichten müssten sie dann in großem Stil nach sogenannten Missbrauchsdarstellungen durchsuchen – ein fundamentaler Angriff auf sicher verschlüsselte Kommunikation. Anlass ist der Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.

Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sind gegen das Vorhaben Sturm gelaufen. Mit dem Nein von Rat und EU-Parlament dürfte die Chatkontrolle vom Tisch sein. Kaum beachtet geblieben ist dabei jedoch ein weiteres Überwachungsvorhaben im Vorschlag der Kommission, und zwar die Einführung von Alterskontrollen.

Die EU-Kommission möchte Anbieter nämlich auch dazu verpflichten dürfen, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen. Betroffen sind Dienste, die Erwachsene nutzen können, um sexuelle Kontakte zu Minderjährigen anzubahnen. Das nennt sich Grooming.

Alterskontrollen laufen oftmals auf invasive Maßnahmen heraus. Nutzer*innen müssten dann zum Beispiel ihr Gesicht biometrisch vermessen lassen, damit eine Software ihr Alter schätzt, oder mithilfe von Dokumenten wie dem Ausweis belegen, dass sie erwachsen sind. Mindestens würde es damit für Millionen Nutzer*innen schwerer, sich frei im Netz zu bewegen. Wenn es nicht gelingt, solche Kontrollen sicher zu gestalten, drohen Datenschutz-Verletzungen und massenhafte Überwachung.

Kommission, Rat und Parlament haben teils widersprüchliche Positionen zu den Alterskontrollen. Aktuell verhandeln sie im sogenannten Trilog über die Verordnung – und damit auch über die Zukunft von Alterskontrollen in der EU. Wir liefern die Übersicht über die zentralen Positionen und die Risiken dahinter.

Das will die EU-Kommission

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Verpflichtung zu Alterskontrollen bei „interpersonellen Kommunikationsdiensten“ vor, einfach ausgedrückt: Anbietern mit Chatfunktion.

Sie sollen zunächst selbst das Risiko für Grooming einschätzen, also ob ihre Dienste zum Zweck des „sexuellen Kindesmissbrauchs“ eingesetzt werden könnten. Dabei spielt etwa eine Rolle, wie viele Kinder den Dienst überhaupt verwenden, wie leicht sie von Erwachsenen auf der Plattform kontaktiert werden können und welche Möglichkeiten es gibt, solche Kontakte zu melden.

Potenziell von Grooming betroffene Anbieter sollen dann das Alter ihrer Nutzer*innen überprüfen, um Minderjährige „zuverlässig“ zu identifizieren. Die Konsequenz sollen Maßnahmen zur Risikominderung sein. Zwar nennt der entsprechende Artikel im Entwurf kein konkretes Beispiel – denkbar wären aber zum Beispiel eingeschränkte Chat-Funktionen, die keine Gespräche mit Fremden erlauben.

Vergangene Recherchen über Grooming legen nahe: Diese Regelung könnte viele populäre Plattformen treffen, etwa TikTok, Instagram und Roblox oder das unter Gamer*innen beliebte Discord. Auch Messenger wie WhatsApp oder Signal könnten dazu verpflichtet werden, das Alter ihrer Nutzer*innen zu prüfen.

Entscheidend sind hier die Worte „zuverlässig identifizieren“. Eine schlichte Altersabfrage dürfte kaum genügen. Es geht auch nicht bloß darum, dass Anbieter Schutzfunktionen für Minderjährige bereithalten müssen, damit betroffene Minderjährige (oder ihre Aufsichtspersonen) sie einsetzen können. Stattdessen könnte es sein, dass Nutzer*innen in großem Stil beweisen sollen, dass sie schon erwachsen sind.

Zusätzlich sieht die Kommission eine weitere Altersschranke vor, die noch einen Schritt früher ansetzt, und zwar bei „Stores für Software-Anwendungen“. Darunter dürften mindestens der Google Play Store und Apples App Store fallen, je nach Auslegung auch Spiele-Marktplätze wie Steam. Auch dort müssten Nutzer*innen demnach ihr Alter nachweisen, bevor sie Zugang bekommen.

Das will der Rat der EU

Der Rat der EU vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Geht es um Alterskontrollen, deckt sich die Ratsposition weitgehend mit dem Vorschlag der Kommission. Auch der Rat will, dass Anbieter, die ein Risiko zur Kontaktaufnahme mit Kindern bei sich feststellen, das Alter ihrer Nutzer*innen kontrollieren. Das Gleiche will der Rat für App Stores.

Für die Ausgestaltung dieser Kontrollen stellt der Rat weitere Anforderungen auf. Demnach sollen die Maßnahmen Privatsphäre und Datenschutz wahren, transparent, akkurat und dabei auch zugänglich und diskriminierungsfrei sein. Der Rat spricht damit Aspekte an, die sich auch an anderer Stelle in EU-Regeln finden, etwa in den Leitlinien zum Jugendschutz im Netz auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Der Knackpunkt: Keine Technologie wird all diesen Anforderungen gerecht. Um den Anspruch zu erfüllen, akkurat zu sein, müssten Prüfungen wohl invasiv sein – sonst lassen sie sich täuschen. Typisch sind Kontrollen mit biometrischen Daten oder auf Basis von Dokumenten wie Ausweispapieren. Erstere können Menschen diskriminieren, die nicht ausreichend in den Trainingsdaten eines KI-Systems repräsentiert sind, etwa Women of Color. Letztere können Menschen ausschließen, die keine Papiere haben.

Das will das EU-Parlament

Das EU-Parlament will bei Alterskontrollen einen anderen Weg einschlagen, wie dessen Position zeigt. Streichen will das Parlament demnach die Pflichten für Alterskontrollen auf der Ebene von App-Stores.

Die Marktplätze sollen demnach bloß deutlich ausweisen, wenn Apps erst ab einem bestimmten Alter vorgesehen sind. Zudem sollen sie bei Apps, die das verlangen, die Zustimmung von Erziehungsberechtigten sicherstellen. Diese Maßnahmen könnten etwa Apple und Google bereits umgesetzt haben: Dort gibt es entsprechende Vorkehrungen für Accounts von Minderjährigen, die an Eltern-Accounts gekoppelt sind.

Für die Anbieter von Kommunikationsdiensten will das Parlament im Gegensatz zu Rat und Kommission keine verpflichtenden Alterskontrollen, sondern optionale. Risiken mindern müssen betroffene Anbieter dennoch; sie hätten allerdings die Wahl, auf welche Weise sie das tun.

Weniger invasive Methoden zur Altersprüfung haben einige Plattformen bereits heute im Einsatz. So will TikTok das Verhalten von Nutzer*innen auf Signale untersuchen, die auf ein zu geringes Alter hindeuten, etwa, mit welchen Accounts sie interagieren.

Das Parlament fordert zudem eine Reihe von Auflagen für Alterskontrollsysteme und wird dabei konkreter als der Rat. Demnach soll es für Nutzer*innen weiterhin möglich sein, anonyme Accounts einzurichten, und es sollen keine biometrischen Daten verarbeitet werden dürfen. Zudem sollen Kontrollen nach dem Zero-Knowledge-Prinzip erfolgen. Praktisch heißt das: Anbieter, bei denen man das eigene Alter nachweist, sollen nichts weiter erfahren, außer ob man die nötige Altersschwelle überschreitet. Ein mögliches Werkzeug dafür ist die von der EU in Auftrag gegebene Alterskontroll-App, die künftig Teil der digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) werden soll.

Für Dienste, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten, fordert das Parlament zusätzlich, dass sie standardmäßig in ihren Funktionen hohe Sicherheitsstandards wählen. Sie sollen etwa verhindern, dass Nutzer*innen persönliche Daten teilen oder Screenshots machen können.

Gesondert verlangt das Parlament außerdem Regeln für Pornoplattformen. Diese besondere Gruppe von Anbietern soll verpflichtend das Alter von Nutzer*innen kontrollieren. Das entspräche jedoch im Tenor den Anforderungen aus bereits bestehenden EU-Gesetzen wie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und dem DSA.

Das steht auf dem Spiel

Alterskontrollen sind nicht nur ein Thema für Kinder und Jugendliche – es geht nämlich darum, alle Nutzer*innen zu kontrollieren, um Minderjährige herauszufiltern. Die deutsche Europa-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) warnt: „Eine verpflichtende Altersverifikation würde eine Ausweispflicht für weite Teile des Internets bedeuten, und zwar vor allem auch für Erwachsene.“ Diese Warnung würde jedoch voraussetzen, dass die EU eine Pflicht zu Alterskontrollen sehr streng auslegt.

Wenn bei Alterskontrollen die Plattformen zum Türsteher werden und Daten auch für andere Zwecken nutzen können, wäre das „höchst problematisch“, so Sippel weiter. Deshalb brauche es Safeguards wie das Zero-Knowledge-Prinzip. „Schließlich darf die Anonymität und Nutzung von Pseudonymen nicht gefährdet werden.“ Außerdem warnt die Abgeordnete davor, Alterskontrollen als Allheilmittel zu betrachten. „Um Kinder effektiv zu schützen, braucht es eine strukturelle Reform der Plattformen, damit Profit nicht mehr aus dem Geschäft mit missbräuchlichen Inhalten geschlagen werden kann.“ Abgeordnete aus anderen Fraktionen haben sich auf Anfrage von netzpolitik.org nicht geäußert.

Für European Digital Rights (EDRi), dem Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, beobachtet Politikberater Simeon de Brouwer das Gesetzesvorhaben. „Verpflichtende Altersverifikation bei Diensten für zwischenmenschliche Kommunikation ist gefährlich, weil sie die freie Rede unterdrückt“, warnt er. Je nach Art der Kontrollen könnten ganze Gesellschaftsgruppen ausgeschlossen werden – etwa Menschen ohne Papiere. Außerdem warnt er vor Einschüchterung („chilling effects“), wenn der Zugang zu sicherer Kommunikation hinter verpflichtenden Kontrollen steht.

Auch Alterskontrollen auf App-Marktplätzen lehnt de Brouwer ab. „Ein derartiges Maß an Kontrolle und aufdringlicher Datenverarbeitung sollte nicht normalisiert werden – besonders nicht an einem solchen Nadelöhr.“ Es entstehe keine Sicherheit, sondern Kontrolle, wenn der Zugang zu digitalen Werkzeugen vom Überwinden zentraler Prüfsysteme abhängig gemacht wird.

Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des Vereins für progressive Digitalpolitik D64. „Alle bekannten Technologien zur Altersbestimmung im Netz weisen signifikante Schwächen auf“, schreibt sie auf Anfrage. So seien etwa KI-gestützte Altersschätzungen häufig ungenau und „bergen massive Diskriminierungspotenziale, da ihre Leistung stark von Geschlecht, Alter, Hautfarbe und anderen Merkmalen abhängt“. Verifikation anhand von Ausweisdokumenten wiederum könne „eine signifikante Barriere für gesellschaftliche Teilhabe darstellen“.

Unterm Strich würden neue Pflichten zur Altersverifikation „einen Bärendienst für die Privatsphäre von jungen Menschen im Netz“ darstellen, warnt Windwehr. Vor allem würden sie nichts an den strukturellen Problemen ändern, die Plattformen zu unsicheren Räumen für Kinder machen können. „Der politische Anspruch sollte darin bestehen, an der Wurzel des Problems anzusetzen und Plattformen für ihre Produkte zur Verantwortung zu ziehen, statt vulnerable Nutzende auszuschließen.“

So geht es jetzt weiter

Beim Gesetz steht die EU unter gewissem Zeitdruck. Obwohl viele Dienstleister wie etwa Meta bereits jetzt eine freiwillige Chatkontrolle durchführen, fehlt dafür eine dauerhafte Rechtsgrundlage. Möglich ist die Maßnahme nur durch eine vorübergehende Ausnahmeregelung mit Blick auf die Datenschutz-Richtlinie für elektronische Kommunikation. Die Frist dafür endet jedoch im April 2026. Zumindest Kommission und Rat wollen sie um zwei Jahre verlängern; das Parlament müsste dem noch zustimmen.

Weil der Rat sich jahrelang nicht auf eine Position zur Chatkontrolle einigen konnte, war das ganze Gesetzesvorhaben für lange Zeit blockiert. Erst mit der Einigung auf die Ratsposition Ende November wurde der Weg frei für die informellen Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Beim Trilog versuchen die drei EU-Organe einen Kompromiss zu finden. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen. Dauer: ungewiss; ein Ergebnis ist nicht garantiert.

„Trotz der Differenzen zeigen das Europäische Parlament und der Rat die feste Absicht, intensiv an dem Vorschlag zu arbeiten und so schnell wie möglich eine Einigung zu erzielen“, sagte jüngst der spanische Abgeordnete Javier Zarzalejos (EVP) während einer Ausschuss-Sitzung am 27. Januar. Er ist der zuständige Berichterstatter der konservativen Fraktion im Parlament.

Nach dem ersten Verhandlungstermin am 9. Dezember sollen Verhandlungen auf technischer Ebene am 15. Januar begonnen haben. Aus diesen bis dato zwei Terminen könne Zarzalejos von „guter Atmosphäre und beachtlichem Fortschritt“ berichten. Diskutiert habe man bisher insbesondere das neue EU-Zentrum – das ist die geplante zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Verordnung. Der nächste Trilog-Termin soll der 26. Februar sein.


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Kehrtwende in UK: Pornhub widersetzt sich britischen Alterskontrollen

Von: Sebastian Meineck

Ein halbes Jahr lang hat sich Pornhub den britischen Alterskontrollen gebeugt und massenhaft Nutzer*innen überprüft. Jetzt macht der Konzern eine Kehrtwende und kündigt seinen Rückzug aus dem Vereinigten Königreich an. Dahinter steckt ein geschickter PR-Stunt. Die Analyse.

Ein Screenshot der Kopfzeile von Pornhub. Eine Uno-Reverse-Karte in Orange.
In UK legt Pornhub eine 180-Grad-Wende hin. – Bildschirm: IMAGO/ZumaPress; Karte: Wikimedia / Mete Ölçer / CCO; Montage: netzpolitik.org

Seit dem 25. Juli vergangenen Jahres müssen im Vereinigten Königreich Apps und Websites das Alter ihrer Nutzer*innen kontrollieren, falls es dort pornografische Inhalte zu sehen gibt. So verlangt es der Online Safety Act, den die britische Medienaufsicht Ofcom durchsetzt.

Ein halbes Jahr lang ist Pornhub, eine der meistbesuchten Websites der Welt, diesen Regeln gefolgt. Um zu beweisen, dass sie schon erwachsen sind, mussten sich britische Nutzer*innen etwa über eine Kreditkarte oder ihren Mobilfunkanbieter verifizieren lassen. Doch damit soll bald Schluss sein.

Wie Pornhubs Mutterkonzern Aylo nun bekanntgab, wird die Plattform am 2. Februar für britische Nutzer*innen dichtmachen. Die Ausnahme sind diejenigen, die vor dem Stichtag bereits einen Account angelegt hatten. Das gleiche gilt für die kleineren Schwesterseiten Redtube und YouPorn.

Zur Begründung schreibt der Konzern, das britische Gesetz habe sein Ziel verfehlt, den Zugang Minderjähriger zu Inhalten für Erwachsene einzuschränken. Die Erfahrung nach sechs Monaten habe das gezeigt. Weiter heißt es auf Englisch:

Wir können innerhalb eines Systems, das unserer Ansicht nach sein Versprechen des Jugendschutzes nicht einlöst und sogar gegenteilige Auswirkungen hatte, nicht weiter operieren. Wir sind der Auffassung, dass dieses Regelwerk in der Praxis den Datenverkehr in dunklere, unregulierte Bereiche des Internets verlagert und zudem die Privatsphäre sowie die persönlichen Daten von Bürger:innen des Vereinigten Königreichs gefährdet hat.

Pornhub spielt damit auf gleich drei Punkte an, die Kritiker*innen von Alterskontrollen häufig ins Feld führen.

  • Erstens, dass neugierige Kinder und Jugendliche ihre Recherche nach sexuellen Inhalten nicht beenden, wenn sie bei populären Pornoseiten auf eine Alterskontrolle stoßen – sondern diese Hürde entweder mit Tools wie VPN-Diensten überwinden oder auf andere Seiten ausweichen.
  • Zweitens, dass strenge Alterskontrollen generell Nutzer*innen zu weniger regulierten Angeboten mit möglicherweise weniger Inhaltsmoderation locken.
  • Und drittens, dass sich durch Alterskontrollen Berge sensibler Daten anhäufen können; verlockend sowohl für Kriminelle als auch für staatliche Überwachung.

Künstliche Verknappung

Neu ist diese Kritik nicht, auch nicht für Pornhub. Auf Grundlage dieser Argumente hätte die Plattform von Anfang an die Alterskontrollen im Vereinigten Königreich zurückweisen können. Zum Vergleich: In mehreren US-Bundesstaaten hat die Plattform ihre Geschäfte eingestellt statt Kontrollen einzuführen.

Die jetzige Kehrtwende nach sechs Monaten britischer Alterskontrollen legt nahe, dass Aylo einen PR-Stunt hinlegt. Besonders ins Auge fällt die Ankündigung, dass Brit*innen die Plattform weiter nutzen können, sofern sie bis 2. Februar einen Account anlegen. Diese von Aylo selbst gewählte Frist ist künstliche Verknappung – also eine bewährte Marketing-Strategie. Droht ein landesweiter Aufnahme-Stopp neuer Nutzer*innen, dürften sich viele vorher noch schnell einen Account anlegen, für alle Fälle.

Was Aylo nicht weiter ausführt: Auch ohne Account dürften britische Nutzer*innen künftig Pornhub erreichen können, wenn sie ihre britische IP-Adresse verschleiern, zum Beispiel per VPN oder Tor-Netzwerk.

Mehrfach verknüpft Aylo in seinem Blogbeitrag valide Argumente mit eigenen Konzerninteressen. So warnt Aylo ausdrücklich vor Pornoseiten, die keine Alterskontrollen durchführen, Uploader*innen nicht verifizieren, Inhalte nicht moderieren – und dennoch auftauchen, wenn Brit*innen nach „free porn“ googeln. Im Kontrast dazu kann sich Pornhub selbst als vorbildlich inszenieren und schreibt in polierter PR-Prosa von seiner „Bibliothek vollständig moderierter, einvernehmlicher Erwachsenen-Unterhaltung“.

In der Tat hat die Plattform inzwischen umfassende Richtlinien eingeführt, um Uploader*innen und Inhalte zu prüfen. Geschehen ist das allerdings erst nach jahrelangen Skandalen zu laxen Kontrollen und nicht-einvernehmlichen Aufnahmen auf der Plattform – was Aylo an dieser Stelle unerwähnt lässt. Früher hatte sich Pornhub mit diesen Maßnahmen mühsam aus einer internationalen Image-Krise herausgearbeitet; heute verkauft die Plattform es als Alleinstellungsmerkmal.

Strategie: Flucht nach vorn

Ein Smartphone zeigt die Nachricht, die Aylo während der Sperre in Frankreich anzeigte.
Aylos PR-Stunt gegen Alterskontrollen in Frankreich appellierte an den französischen Freiheitsbegriff „liberté“. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO/MaxPPP

Inzwischen wählt Pornhub wiederholt die Flucht nach vorn als Strategie. Klar erkennbar ist das spätestens seit 2023, als Pornhub die eigenen Krisen in der Netflix-Doku „Money Shot“ aufarbeiten ließ – und sich dabei fast nebenbei als Stellvertreter der gesamten Branche überhöhte.

Während Regierungen und Aufsichtsbehörden weltweit Druck mit verschärften Alterskontrollen machen, erprobt Pornhub-Mutter Aylo unterschiedliche Reaktionen. Augenscheinlich lotet der Konzern dabei die eigenen Optionen aus. So hatte Pornhub auch in Frankreich feierlich eine freiwillige Selbst-Sperre verkündet; das war im Juni 2025.

Derweil sind Sperren in Deutschland kein Thema, wobei es hierzulande ähnlich strenge Pflichten für Alterskontrollen gibt. Stattdessen streitet sich Pornhub seit Jahren mit der deutschen Medienaufsicht vor Gericht. Noch vor wenigen Monaten hatte Pornhub auf Anfrage von netzpolitik.org zumindest Bereitschaft signalisiert, in der EU Ausweise zu kontrollieren.

Ruf nach Jugendschutz auf Geräte-Ebene

Den prominenten Appell für einen strategischen Umgang von Pornoseiten mit kommender Regulierung gab es bereits im Jahr 2022, und zwar durch den Unternehmer Fabian Thylmann. Er ist ehemaliger Geschäftsführer des Aylo-Vorgängers Manwin. Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk sagte Thylmann damals, es brauche strenge Gesetze für Pornoseiten und der Pornhub-Mutterkonzern solle mitwirken. Dahinter steckt ein simples Kalkül: Wenn eine Regulierung nicht mehr zu vermeiden ist, dann können sich große Plattformen ihre Vormachtstellung sichern, indem sie aktiv mitmachen und mitbestimmen.

Genau das versucht Aylo offenbar heute. So betont Aylo: „Wir bleiben der Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Kommission und anderen internationalen Partnern verpflichtet.“ Den geplanten Rückzug aus dem Vereinigten Königreich verbindet der Konzern mit einer klaren netzpolitischen Forderung. Demnach sollten alle Smartphones, Tablets und Computer zuerst in einem Kinderschutz-Modus ausgehändigt werden, der bekannte Websites für Erwachsene ab Werk blockiert.

Diese Forderung nach Jugendschutz auf Geräte-Ebene anstelle von Alterskontrollen hat Aylo bereits wiederholt vorgebracht. Auf etwaige Bedenken zu den Fallstricken von Filtersystemen für Jugendliche geht der Konzern an dieser Stelle nicht ein.

Der Kurs, den nicht zuletzt die Europäische Union etwa mit der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) und dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) beim Jugendschutz einschlägt, geht ohnehin in eine andere Richtung. Großflächige Ausweiskontrollen scheinen vor allem politisch gewollt zu sein. Statt Pornoseiten stehen in der aktuellen Debatte derzeit insbesondere Social-Media-Seiten im Fokus, während Kinder und Jugendliche auch jenseits davon eine Vielzahl an Risiken im Netz erleben.


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Strategien für politisches Engagement: Vier Vorträge vom Hackerkongress, die Mut machen

Von: Sebastian Meineck

Politisch Einfluss nehmen, ohne auszubrennen. Privatsphäre verteidigen, obwohl die Zeichen auf Überwachung stehen. Demokratische Räume stärken – in braunen Nestern. Vier Vorträge vom 39C3 geben interessierten Menschen Motivation und praktische Tipps an die Hand.

Vier Screenshots zeigen die Vortragenden der vier im Artikel besprochenen Talks.
Oben: Hannah Vos, Vivian Kube (links); Svea Windwehr, Chloé Berthélémy (rechts). Unten: Rahel Becker, Anna Kassautzki (links); Lisa Zugezogen, Jaša Hiergeblieben (rechts). CC-BY 4.0 39C3; Montage: netzpolitik.org

2025 war kein erbauliches Jahr für Grund- und Menschenrechte. Während die rechtsradikale Trump-Regierung die USA zu einer Autokratie umkrempelte, brachten Regierungen in der EU und Deutschland teils uralte Überwachungs-Vorhaben wieder voran, und ausgerechnet die deutsche Kanzlerpartei nahm wiederholt die demokratische Zivilgesellschaft ins Visier.

Wenig spricht dafür, dass sich der Tenor im Jahr 2026 ändern wird. Was tun, um nicht in Resignation und Verzweiflung zu verfallen?

Antworten hierzu liefern viele Vorträge vom jüngsten Chaos Communication Congress in Hamburg. Vier mit besonders praktischen Impulsen fassen wir hier kurz zusammen – sie kommen von Jurist*innen, Aktivist*innen und Insider*innen aus dem Bundestag.

1. Politisch Einfluss nehmen: Tipps von Bundestag-Insider*innen

Rahel Becker, Anna Kassautzki
Rahel Becker, Anna Kassautzki - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Wer Politik und Gesetzgebung selbst positiv beeinflussen möchte, bekommt im Vortrag „Power Cycles statt Burnout – Wie Einflussnahme nicht verpufft“ eindringliche und konkrete Tipps – mit besonderer Rücksicht darauf, dass man als engagierter Mensch nur begrenzt Zeit und Energie hat.

🗣️ Wer spricht da? Anna Kassautzki war von 2021 bis 2025 Bundestagsabgeordnete der SPD und stellvertretende Vorsitzende des Digitalausschusses. Rahel Becker hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin unterstützt, unter anderem beim Einsatz gegen das als Chatkontrolle bekannte Überwachungsvorhaben der EU.

💡 Was kann man lernen? Stück für Stück erklären Kassautzki und Becker, wie man zunächst die für das eigene Anliegen relevanten Köpfe identifizieren kann: etwa Abgeordnete (und deren Mitarbeitende) im zuständigen Ausschuss oder Abgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis. Außerdem raten sie dazu, das eigene Anliegen prägnant zu verpacken: Auf einem One Pager mit konkreten Beispielen, die auch „Oma“ versteht. Schließlich geben sie Tipps, wie man Bündnisse schmiedet und sich im Netzwerk die Arbeit aufteilt, um sich Gehör zu verschaffen – zu strategisch klug gewählten Anlässen.

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Für Menschen, die bereits politische Arbeit machen und sich einen Effizienz-Boost geben wollen – und für alle, die überlegen, damit anzufangen. „Wir glauben, dass es fundamental wichtig ist, dass nicht nur große Konzerne in den Büros von Abgeordneten sitzen“, sagt Rahel Becker, „sondern dass da auch sehr viel Zivilgesellschaft sitzt.“

2. Narrative ändern: Tipps von Digital-Aktivist*innen

Svea Windwehr, Chloé Berthélémy
Svea Windwehr, Chloé Berthélémy - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Der englischsprachige Vortrag „The Last of Us – Fighting the EU Surveillance Law Apocalypse“ unternimmt zunächst eine Zeitreise: von den frühen Angriffen auf Verschlüsselung in den Neunzigerjahren bis hin zu den frischen Plänen der EU-Kommission für ein Revival der Vorratsdatenspeicherung. Zuletzt gibt es einen Ausblick, wie sich Überwachungsvorhaben in Zukunft bekämpfen lassen.

🗣️ Wer spricht da? Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende von D64, einem Verein für progressive Digitalpolitik, und Policy Advisor bei Mozilla. Chloé Berthélémy ist Policy Advisor bei European Digital Rights (EDRi), dem Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte.

💡 Was kann man lernen? Die Aktivist*innen warnen vor einer Wende im Kampf gegen digitale Überwachung: Ob höchste Gerichte weiterhin gefährliche Vorhaben stoppen, sei inzwischen nicht mehr sicher. „Die digitale Zivilgesellschaft muss umdenken“, warnt Windwehr auf Englisch. „Es ist ein Kampf um Narrative, nicht um Gerichtsverfahren.“ Man müsse neue Wege finden, zu erzählen, warum Datenschutz und Privatsphäre wichtig sind. „Wenn wir das tun, glaube ich, dass Widerstand definitiv möglich ist und dass es noch Hoffnung gibt.“ Notwendig seien zudem breite Allianzen mit bisher ungewohnten Partnern – wie etwa Kinderschutz-Organisationen im Kampf gegen die Chatkontrolle.

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Der stufenweise Ausbau staatlicher Überwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die letzten drei Jahrzehnte: von den bereits in den 90ern gestarteten Crypto Wars über Fluggastdatenspeicherung und Vorratsdatenspeicherung bis hin zu Chatkontrolle. Der Vortrag zeichnet diesen Faden nach und gibt am Ende Impulse für Interessierte, die sich einbringen wollen.

3. Widerstand als Pflicht: Tipps von Jurist*innen

Hannah Vos, Vivian Kube
Hannah Vos, Vivian Kube - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Rechte bis Rechtsextreme von Union bis AfD nutzen die Forderung nach „Neutralität“ als Waffe gegen die demokratische Zivilgesellschaft. Der Vortrag „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ buchstabiert aus, in welchen begrenzten Fällen Menschen und Organisationen tatsächlich auf sogenannte Neutralität achten sollten – und wann sie ganz im Gegenteil beherzt Zivilcourage zeigen müssen. Hier haben wir ausführlicher darüber berichtet.

🗣️ Wer spricht da? Hannah Vos und Vivian Kube arbeiten beide als Rechtsanwält*innen in der Berliner Kanzlei KM8 und gehören zum Legal Team von FragDenStaat.

💡 Was kann man lernen? Egal, ob man Bundeskanzlerin oder Abgeordneter ist, Verwaltungsbeamt*in, Lehrer*in, Aktivist*in oder einfach nur angestellt in einem Unternehmen – Kritik und Widerstand gegen Menschenfeindlichkeit sind legal, möglich und in manchen Kontexten sogar Pflicht. „Es gibt keine Neutralität vor den Werten des Grundgesetzes“, bringt Hannah Vos es auf den Punkt.

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Der Vortrag entzaubert das sogenannte Neutralitätsgebot als Schreckgespenst, das in vielen Kontexten nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt. Wer bis zum Ende schaut (oder dorthin springt) erfährt zudem die Geschichte des Druckers Dieter Schlichting, der ein legendäres Grundsatzurteil erstritt: zur Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen, weil er keine Nazi-Prospekte drucken wollte.

4. Räume vor Ort stärken: Tipps von Antifaschist*innen

Lisa Zugezogen, Jaša Hiergeblieben
Lisa Zugezogen, Jaša Hiergeblieben - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Bei zwei Landtagswahlen in Ostdeutschland könnte die AfD laut Umfragen im Jahr 2026 stärkste Kraft werden: Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Vor diesem Hintergrund berichten zwei Aktivist*innen vom Netzwerk Polylux, wie sie antifaschistische Projekte in Ostdeutschland fördern. Titel: „Aber hier Leben? Nein danke! …oder doch? Wie wir der autoritären Zuspitzung begegnen können“.

🗣️ Wer spricht da? Die Vortragenden Jaša Hiergeblieben und Lisa Zugezogen vertreten das seit 2019 aktive Netzwerk Polylux. Über Fördermitgliedschaften und Spenden verteilt der Verein Geld an Projekte im ländlichen ostdeutschen Raum.

💡 Was kann man lernen? Gerade im Gespräch mit Menschen aus dem Publikum gibt es motivierende Impulse. So kritisiert Jaša, dass die Brandmauer-Proteste (2024-2025) zwar für begrenzte Zeit Massen auf die Straße gebracht hatten, aber danach wieder verhallt sind. Polylux dagegen interessiert sich für nachhaltige Strukturen: zum Beispiel Gemeinschaften und Treffpunkte, die Menschen zusammenbringen, vor allem in rechtsextrem geprägten Regionen. Selbst wenn man sich am eigenen Wohnort nur mit wenigen coolen Menschen zusammenschließt, ist es „super wichtig zu wissen: Ich bin nicht alleine“, so Jaša. Und falls jemand für Westdeutschland ein ähnliches Netzwerk wie Polylux gründen möchte, „dann macht das, macht damit einfach los!“

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Wer die strukturellen Probleme hinter rechtsextremer Radikalisierung besser verstehen will, findet in den Schilderungen der Aktivist*innen Erklärungen. Um die vorwiegend düsteren Aussichten aufzuhellen, berichten die beiden aber auch von erfolgreichen Projekten im Osten – wie dem ersten CSD in Grevesmühlen, Mecklenburg-Vorpommern.


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Maximaler Nervenkitzel: Das sind die Tricks der Glücksspiel-Industrie

Von: Sebastian Meineck

Katsching und Klimper-klimper: Mit raffinierten Mechanismen fesseln Anbieter von Glücksspielen Menschen an die Geräte und verdienen Milliarden. In ihrem Vortrag auf dem 39C3 nimmt Forscherin Elke Smith die Tricks auseinander – und zeigt, wo Regulierung ansetzen könnte.

Ein Mann jubelt seinen Smartphone-Bildschirm an.
Gezielt hervorgerufene Ekstase am Bildschirm (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Panthermedia, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die Slotmaschine rattert, blinkt und klingelt, während ihre Walzen rotieren. Die Lootbox schüttelt sich und pulsiert, als würde sie gleich explodieren, begleitet von anschwellenden Glockenklängen. Für viele Gamer*innen bedeutet das Spaß und Nervenkitzel, ob beim klassischen (Online-)Glücksspiel für Erwachsene oder in Glücksspiel-ähnlichen Games, die teils sogar für Kinder freigegeben sind.

Für die Psychologin und Neurowissenschaftlerin Elke Smith bedeutet Glücksspiel dagegen Arbeit. Denn sie erforscht an der Universität zu Köln menschliche Entscheidungs- und Lernprozesse – darunter jene Mechanismen, die beim Zocken im Hintergrund ablaufen. In ihrem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress erklärt Smith die zentralen Tricks von Glücksspiel, die sich inzwischen auch in klassischen Online-Games ausbreiten.

Geschätzt 2,4 Prozent der deutschen Bevölkerung zwischen 18 und 70 Jahren sind laut Gesundheitsministerium süchtig nach Glücksspielen, haben also eine als Krankheit anerkannte Verhaltensstörung. Derweil liegen die Umsätze für legales Glücksspiel in Deutschland bei knapp 63,5 Milliarden Euro. Dennoch kommt der Vortrag der Glücksspiel-Forscherin Smith ohne Verteufelung aus. Vielmehr umreißt sie den Graubereich zwischen Spaß und Suchtgefahr.

Deshalb macht Glücksspiel so viel Spaß

Psychologin Elke Smith auf dem 39C3
Psychologin Elke Smith auf dem 39C3. - Alle Rechte vorbehalten media.ccc.de

Ein besonders auffälliger Glücksspiel-Mechanismus, den Smith hervorhebt, sind audiovisuelle Effekte, die bei hohen Gewinnen noch stärker werden. Darunter fallen zum Beispiel die zu Beginn erwähnten klingelnden und glitzernden Slotmaschinen und Lootboxen. Gerade bei einem Gewinn können virtuelle Funken sprühen, Goldmünzen hageln und Fanfaren blasen. Solche Elemente sind kein bloßes Beiwerk, sondern tragen dazu bei, Menschen durch Reize zu belohnen und damit zum Weiterspielen zu motivieren.

Sogenannte Near Misses sind Fälle, in denen Spieler*innen den Eindruck bekommen, nur ganz knapp verloren zu haben, etwa wenn bei der Slotmaschine das Gewinnsymbol fast getroffen wurde. Zwar macht es finanziell keinen Unterschied, ob man knapp oder deutlich verliert – es fühlt sich aber anders an.

Ein weiterer Mechanismus, den Smith hervorhebt, sind als Verluste getarnte Gewinne, auf Englisch: losses disguised as wins. In diesem Fall bekommen Spielende einen Bruchteil ihres Einsatzes als scheinbaren Gewinn zurück, begleitet mit audiovisuellen Belohnungsreizen.

Bei der Jagd nach Verlusten („chasing losses“) versuchen Spieler*innen wiederum, das verlorene Geld aus vorigen Runden durch immer weitere Einsätze wieder zurückzuholen.

Nicht zuletzt kann sich Glücksspiel auch der sogenannten Kontroll-Illusion („illusion of control“) bedienen. Das ist eine kognitive Verzerrung: Üblicherweise können Menschen durch ihre Entscheidungen tatsächlich ihre Umwelt beeinflussen, dazu lernen und ihre Fähigkeiten verbessern. Beim Glücksspiel dagegen haben Entscheidungen oftmals keinen Einfluss auf das Ergebnis – es fühlt sich nur so an. Als Beispiel nennt Smith die Entscheidung, wann genau man bei einer Slotmaschine den Knopf drückt, um die rollenden Walzen zu stoppen.

Mechanismen breiten sich in Spiele-Apps aus

Diese und weitere Mechanismen sind nicht auf (Online-)Casinos begrenzt, sondern verbreiten sich auch in klassischen Spiele-Apps, wie Smith ausführt. Die Integration von Glücksspiel-Elementen wie Zufall, Risiko und Belohnung nennt sie „Gamblification“ – und deren Effekte hat sie selbst untersucht.

Gemeinsam mit Forschungskolleg*innen hat Smith gemessen, wie Zuschauer*innen auf YouTube-Videos reagieren, in denen Gamer*innen sich beim Öffnen von Lootboxen filmen. Solche Videos erreichen auf YouTube ein Millionenpublikum und zeigen: Glücksspiel-Mechanismen wirken möglicherweise sogar dann, wenn man anderen nur beim Spielen zuschaut.

Konkret haben die Forschenden Views, Likes und Kommentare von 22.000 Gaming-Videos mit und ohne Lootboxen miteinander verglichen. Das Ergebnis: Der Lootbox-Content hat das Publikum messbar stärker eingenommen als anderer Gaming-Content: mehr Views, mehr Likes, mehr Kommentare. „Dieses erhöhte Engagement könnte mit den Glücksspiel-ähnlichen Eigenschaften der durch Lootboxen vermittelten Belohnungsstruktur zusammenhängen“, heißt es auf Englisch in dem Paper, das im Mai 2025 beim Journal Scientific Reports erschienen ist.

Um ihre Online-Spiele zu optimieren, können Anbieter auf A/B-Testing mit großen empirischen Datenmengen zurückgreifen, erklärt Smith in ihrem Vortrag. Das heißt: Sie können Features einfach ausprobieren und messen, was am besten funktioniert. Schließlich bekommen sie täglich kostenlos neue Daten von Millionen Gamer*innen. Auf diese Weise entstehen Produkte, die von Anfang an so gestaltet sind, dass sie die Belohnungsmechanismen der Spieler*innen am besten ausnutzen. Smith nennt das „Neuroexploitation by design“.

Das sind die Ansätze für Regulierung

Gegen Ende ihres Vortags geht Smith auf Ansätze ein, um die Gefahren von Glücksspiel-Mechanismen einzudämmen. In Deutschland gibt es etwa den Glücksspielstaatsvertrag. Manche Normen zielen direkt auf Glücksspiel-Mechanismen ab: So muss bei einem virtuellen Automatenspiel etwa ein einzelnes Spiel mindestens fünf Sekunden dauern, der Einsatz darf einen Euro pro Spiel nicht übersteigen. Das soll das Feuerwerk aus Risiko und Belohnung eindämmen.

Ob Lootboxen in die Kategorie Glücksspiel fallen, beschäftigt internationale Gerichte und Gesetzgeber bereits seit Jahren. In Deutschland hatte jüngst der Bundesrat strengere Regeln gefordert. Am 21. November hielten die Länder fest, dass Lootboxen und andere Glücksspiel-ähnliche Mechanismen in Videospielen besser reguliert werden sollen, um Suchtgefahr zu reduzieren. In Belgien und den Niederlanden gibt es bereits strengere Regeln.

Auf EU-Ebene gibt es derzeit kein spezifisches Recht zur Regulierung von Lootboxen, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags den Sachstand im Herbst 2024 zusammenfassen. Allerdings kommen je nach Kontext verschiedene EU-Gesetze in Frage, etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das manche Anbieter dazu verpflichtet, Risiken für ihre Nutzer*innen zu erkennen und zu minimieren. Derzeit plant die EU-Kommission zudem den Digital Fairness Act, der Lücken im Verbraucherschutz schließen soll.

„Ich denke, es wäre wichtig, vor allem junge Menschen vor diesen Mechanismen zu schützen“, warnt Smith mit Blick auf Glücksspiel-Mechaniken in Spielen. Damit verweist die Forscherin auf eine Leerstelle in den aktuellen Debatten um Jugendschutz im Netz, die vor allem um Alterskontrollen für soziale Medien kreisen.

Ein fertiges Regulierungs-Konzept für Glücksspiel-Mechanismen hat die Forscherin zwar nicht. In welchem Spannungsfeld man sich bei dem Thema bewegt, bringt sie jedoch in Reaktion auf eine Frage aus dem Publikum auf den Punkt: „Gibt es einen Bereich vom Spieldesign, der Spaß macht, Nervenkitzel birgt, profitabel ist für die Anbieter und im Bereich des sicheren Spielens liegt?“


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KW 50: Die Woche, als der Social-Media-Bann in Australien begann

Von: Sebastian Meineck

Die 50. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 118.351 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

die meiste Zeit bin ich froh, dass ich kein Teenager mehr bin. Aber gerade in dieser Woche wäre es spannend – nur für kurze Zeit – wieder 15 Jahre alt zu sein, und zwar in Australien. Um aus nächster Nähe den Trubel zu erleben, der ausbricht, wenn der Staat mir und meinen Mitschüler*innen die Accounts auf sozialen Medien verbieten will.

Seit dem 10. Dezember sind in Australien Menschen unter 16 Jahren auf vielen populären Diensten nicht mehr erwünscht. Unter anderem Instagram, TikTok, Twitch, Reddit und YouTube haben die Aufgabe, ihre Accounts zu sperren. Was nicht hinter einer Login-Schranke steckt, lässt sich zwar weiter abrufen, etwa jugendfreie YouTube-Videos. Aber Teilhabe wie Abos und Likes, Interaktion in der Community oder gar eigene Uploads fallen weg.

Wenn ich wieder 15 wäre, hätte ich wohl versucht, mich vorzubereiten. Ich hätte einen möglichst Taschengeld-freundlichen VPN-Dienst gesucht, den ich einsetzen kann, sobald mich meine Lieblingsplattform rauskickt. Oder ich hätte irgendwie versucht, mein Gesicht älter aussehen zu lassen, um eine sogenannte Künstliche Intelligenz zu überlisten, die mein Alter schätzen soll.

Allein wäre ich damit nicht gewesen, wie die australische ABC News berichtet. Die von der Redaktion gesammelten Fälle zeigen, wie Australien den Social-Media-Banns verstolpert. „Mein 13-jähriger Sohn hat die Altersüberprüfung per Gesichtsscan bestanden, indem er seine Zähne versteckt und sein Gesicht verzogen hat“, berichtet demnach ein Elternteil. „Das System schätzte sein Alter auf über 30 Jahre.“ Andere Jugendliche wiederum waren laut ABC News überrascht, dass sie sich zunächst weiterhin problemlos einloggen konnten.

Jugendlichen wird auch ein politischer Raum genommen

Kurzfristig ist das unterhaltsam, aber auf Dauer dürfte der australische Social-Media-Bann keine Lachnummer sein. Wenn sich die Fälle häufen, in denen Teenager*innen durch die Maschen des Verbots schlüpfen, dann dürfte die australische Regierung den Druck auf die Plattformen erhöhen. Und die Plattformen dürften wiederum den Druck auf Nutzer*innen erhöhen – etwa durch noch mehr und noch strengere Alterskontrollen.

Auch die Inhalte auf den Plattformen dürften sich mit der Zeit ändern. Wenn Jugendliche kein zuverlässiges Publikum mehr sind, dann werden sich australische Creator*innen wohl anderen Zielgruppen zuwenden. Das bedeutet nicht nur: weniger Quatsch-Content für Jugendliche – dem würde ich weniger nachtrauern. Es bedeutet auch: weniger hochwertige Inhalte für junge Menschen, weniger Vorbilder, weniger politische Bildung. Der Ausschluss aus politischen Diskursen ist auch einer der Gründe, warum die Plattform Reddit jetzt die australische Regierung verklagt.

Ist der Social-Media-Bann aktiv, können viele Plattformen ihre bisherigen Mühen aufgeben, sicherere Räume für Jugendliche zu schaffen, schließlich dürfen sie offiziell nicht mehr dort sein. Kann sein, dass manche Erwachsene nun sagen: Hurra, jetzt legen die Kinder endlich ihre Handys weg und spielen wieder mit Hula-Hoop-Reifen auf der Straße!

Als ob.

Die meisten werden sich einfach andere Orte im Netz suchen. Gesunde Communitys müssten sich dort aber erst noch aufbauen. Gerade für Kinder und Jugendliche ohne engen Freundeskreis an ihrem Wohnort ist das schwierig. Nicht alle haben gute Freund*innen im direkten Umfeld. Aus allerlei Gründen können Kinder und Jugendliche dort, wo sie leben, Ablehnung erfahren. Zum Beispiel weil sie queer sind oder neurodivergent, Sprachbarrieren haben oder eine chronische Krankheit.

An dieser Stelle erinnere ich mich an mein Interview mit der US-amerikanischen TikTok-Creatorin Amelia Som. Sie erzählte mir vor drei Jahren:

In meinem Fall war das eine Community von queeren People of Color, die sich für Tabletop-Spiele wie ‚Dungeons and Dragons‘ interessieren. Ich habe in meinem Leben noch nicht so viele queere, Schwarze Nerds getroffen wie auf TikTok. Wenn man in Oklahoma lebt, ist es schwer, solche Kontakte zu knüpfen.

Mir hätte es als junger Teenager auch sehr geholfen, wenn ich zumindest in sozialen Medien Gleichgesinnte gefunden hätte – oder gar eine lebendige Community mit Menschen wie mir. Soziale Medien waren aber damals noch nicht so weit wie heute. In meinem Fall hat es letztlich auch ohne soziale Medien noch gut geklappt mit der Suche nach Gemeinschaft. Australischen Jugendliche wiederum wird ab dieser Woche etwas weggenommen, das bisher zu ihrem Leben gehört hat.

Haltet zusammen
Sebastian


Trugbild: Raue Storys für glatte Zeiten

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Wenn Behörden nicht mehr benötigte Domains aufgeben, kann das zu Problemen führen: Die vormals staatlich genutzten Adressen sind attraktiv und lassen sich für Desinformation nutzen. Einheitliche Regeln für den Umgang mit den Domains hat der Bund nicht. Auch ein Überblick fehlt. Von Anna Biselli –
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Friedrich Merz hat laut Medienrecherchen in hunderten Fällen mutmaßliche Beleidigungen strafrechtlich verfolgen lassen. Geht es dabei um die Bekämpfung von Hass im Netz oder schränken die Verfahren die freie Meinungsäußerung ein? Von Markus Reuter –
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Digitale Skelette: „Wir brauchen Transparenz, wo in Gerichtsverfahren KI eingesetzt wird“

Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist es nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten. Von Anna Biselli –
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DNS-Massenüberwachung: „Das war dringend notwendig, diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet abzuwenden“

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Digital Fights: Digital Lights: Wir kämpfen gegen Handydurchsuchungen bei Geflüchteten

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FinTech und Datenschutz: PayPal sammelt die sexuellen Vorlieben von Kunden

PayPal ist im Frühjahr ins Werbegeschäft eingestiegen. Der Finanzdienstleister hortet umfangreiche persönliche Informationen über Menschen, die ihn nutzen, und stellt solche Daten Werbetreibenden zur Verfügung. Ein juristisches Gutachten zeigt nun, dass das illegal ist. Von Martin Schwarzbeck –
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#303 Off the Record: Über digitale Kämpfe und digitale Gipfel

Kurz vor Jahresende schauen wir immer wieder auf den Spendenbalken, der anzeigt, wie viel Geld wir noch für unsere Arbeit brauchen. Fio erzählt, was hinter der diesjährigen Jahresend-Kampagne steckt, und Daniel berichtet von seinem Ausflug in die Digitalgipfel-Welt. Von Anna Biselli –
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Databroker Files: Handy-Daten exponieren Begleiter von Emmanuel Macron

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Databroker verhökern die Standortdaten von Millionen Menschen in Frankreich. Neue Recherchen zeigen: Mit den angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten lässt sich dort sogar Personal von Geheimdiensten und Militär ausspionieren – inklusive Entourage des französischen Präsidenten.

Diese Recherche entstand in Kooperation mit folgenden Medien: Le Monde (Frankreich), L’Echo (Belgien), Bayerischer Rundfunk. Sie ist Teil der „Databroker Files“.


Ein Name der Person steht nicht im Datensatz. Stattdessen steht dort ein Pseudonym. Eine Kette aus Ziffern und Buchstaben, fast als wäre man einmal mit dem Kopf über die Tastatur gerollt. Und mit diesem Pseudonym versehen sind Hunderte exakte Geo-Koordinaten in Frankreich. Legt man die Geo-Koordinaten auf eine Karte, wird sichtbar, wo die Person überall unterwegs war.

Das Bewegungsprofil verrät mehr, als es ein bloßer Name getan hätte.

So lässt sich etwa ablesen, dass die Person Zugang zum Élysée-Palast hat, dem Amtssitz des französischen Präsidenten. Sie war demnach auch in La Lanterne, einem Jagdschloss in Versailles, wo der derzeitige Amtsinhaber Emmanuel Macron gerne das Wochenende verbringt. Weitere Besuche der Person waren auf dem Militärflugplatz Villacoublay, wo Dienstreisen des Präsidenten mit dem Flugzeug beginnen und enden. Besucht hat die Person auch einen Stützpunkt der Republikanischen Garde, also jenem Polizeiverband, der unter anderem den Präsidenten bewacht.

Sogar eine private Wohnadresse lässt sich in den Daten erkennen. Hier häufen sich die Handy-Ortungen. Ab jetzt ist es leicht, die Person zu identifizieren. Es genügt ein Besuch vor Ort. Und voilà: Auf dem Briefkasten steht der Name eines Menschen, der einer simplen Online-Recherche zufolge für die französische Gendarmerie arbeitet. Ein weiteres online verfügbares Dokument bekräftigt die Verbindung zu Macron.

Um die Identität der Person zu schützen, gehen wir nicht näher auf das Dokument ein. Doch gemeinsam mit unseren Recherchepartnern haben wir zahlreiche weitere brisante Fälle in dem Datensatz gefunden. Sie zeigen erstmalig am Beispiel Frankreichs, dass der unkontrollierte Handel mit Werbe-Daten nicht nur die Privatsphäre von Millionen Menschen gefährdet, sondern auch die Sicherheit Europas.

Ortungen bei Geheimdiensten, Militär und Rüstungskonzernen

Standortdaten wie diese sind wertvolles Material für Spionage, gefundenes Fressen für fremde Geheimdienste. Die Daten stammen nicht aus einem Hack oder einem Leak, sondern von einem Databroker. Um solche Daten zu erhalten, muss man nur freundlich nachfragen – und keinen Cent bezahlen.

Databroker verkaufen solche Handy-Standortdaten von Millionen Menschen als Abonnement; Vorschau-Daten gibt es gratis. Für jeden Standort im Datensatz gibt es eine einzigartige Kennung, die sogenannte Werbe-ID. Handy-Nutzer*innen bekommen sie automatisch von Google und Apple zugewiesen. Sie ist wie ein Nummernschild fürs Handy und sorgt dafür, dass über Apps ausgeleitete Handy-Standortdaten miteinander verknüpft werden können, bis sie letztlich nicht mehr anonym sind. Allein im Gratis-Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt, stecken rund eine Milliarde Standortdaten von bis zu 16,4 Millionen Geräten in Frankreich.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

Seit mehreren Monaten recherchiert Le Monde gemeinsam mit netzpolitik.org, Bayerischem Rundfunk und weiteren internationalen Partnern. Es geht um die Massenüberwachung mithilfe von Handy-Standortdaten, die angeblich nur zu Werbezwecken erhoben werden. Die Recherchen aus Frankreich sind der neuste Teil der Databroker Files, die seit Februar 2024 erscheinen.

Zuvor hat das Team etwa über Standortdaten aus Belgien und aus Deutschland berichtet. Andere Medien enthüllten auf eigene Faust ähnliche Missstände in den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Irland und Italien.

All diese Recherchen zeigen: Kein Ort und kein Mensch sind sicher vor dem Standort-Tracking der Werbeindustrie. Um die Gefahr des Trackings anschaulich zu machen, hat sich Le Monde nun auf Handy-Ortungen fokussiert, die für die nationale Sicherheit von Frankreich relevant sind. So konnte das Team in mehreren Dutzend Fällen mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit Identität, Wohnort und Gewohnheiten von Angestellten sensibler Einrichtungen nachvollziehen. Dazu gehören Angestellte von Geheimdienst und Militär in Frankreich, der Spezialeinheit GIGN, die für Terrorismusbekämpfung zuständig ist, sowie Personal von Rüstungsunternehmen und Kernkraftwerken.

Besuche in der Deutschen Botschaft und beim Polo

Mehrere Bewegungsprofile aus dem französischen Datensatz haben sogar einen Bezug zu Deutschland. So zeigt ein Profil die Bewegungen einer Person, die möglicherweise als Diplomat*in arbeitet. Sie hat Zugang zur Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft und zur Residenz des deutschen Botschafters in Paris. Die Handy-Ortungen zeigen eine Reise nach Verdun, inklusive Besuch von Museum und Gedenkstätten. Auch ein Abstecher zu einem Polofeld in Paris ist zu finden.

Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, die Risiken durch Databroker seien bekannt. Die Mitarbeitenden würden regelmäßig zu den Risiken sensibilisiert – müssten aber gleichzeitig umfassend erreichbar sein.

Weitere Bewegungsprofile aus dem Datensatz konnte das Recherche-Team Angestellten von Rüstungsunternehmen zuordnen. Gerade wegen der militärischen Bedrohung durch Russland ist die europäische Rüstungsindustrie besonders dem Risiko von Spionage und Sabotage ausgesetzt. Im Datensatz finden sich etwa die Handy-Ortungen einer Person, die offenbar in hoher Position für den deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS tätig war. Zu den Produkten von KNDS gehören Panzer, Bewaffnungssysteme, Munition und Ausrüstung; das Unternehmen, das durch eine Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter entstand, ist ein wichtiger Lieferant für die Ukraine.

Auf Anfrage teilt der Konzern mit, man sei sich der Notwendigkeit bewusst, Mitarbeitende für diese Themen zu sensibilisieren. Über ergriffene Maßnahmen wolle man jedoch nicht öffentlich sprechen.

Von „Sensibilisierung“ sprechen viele Organisationen, wenn man sie danach fragt, wie sie sich vor der Überwachung schützen wollen. So schreiben etwa die Pressestellen des französischen Verteidigungsministeriums und Inlandsgeheimdiensts DGSI auf Anfrage von Le Monde von der Sensibilisierung ihrer Angestellten. Mit Sensibilisierung – und zwar in Form einer Rundmail – hatten im November auch die Organe der Europäischen Union auf unsere Recherchen reagiert, die zeigten, wie sich mithilfe der Standortdaten Spitzenpersonal der EU in Brüssel ausspionieren lässt.

Das Problem: Sensibilisierung reicht nicht. Um dem Standort-Tracking durch die Online-Werbeindustrie zu entgehen, müssen Nutzer*innen intensiv und lückenlos digitale Selbstverteidigung anwenden, bis hin zum Verzicht auf populäre Online-Dienste. Die vielfältigen Wege, über die Daten abfließen können, sind kaum zu überblicken. Nicht einmal auf Datenschutz-Labels in App-Marktplätzen kann man sich verlassen, wie unsere Recherchen gezeigt haben.

Und so ist es schier unvermeidbar, dass aller Sensibilisierung zum Trotz immer wieder Daten abfließen und in die Hände von Databrokern gelangen – selbst Standortdaten aus der Entourage des französischen Präsidenten.

Eine Gefahr für Europa

Auf Anfrage von Le Monde hat der Élysée-Palast selbst nicht reagiert. Zumindest für Präsident Macron dürfte das Thema jedoch nicht ganz neu sein. Denn im Jahr 2024 hatte Le Monde schon einmal Standortdaten von Menschen aus seinem Umfeld aufgespürt, und zwar über die Fitness-App Strava. Damit können Nutzer*innen etwa ihre Jogging-Routen tracken und online mit der Öffentlichkeit teilen, was Macrons Sicherheitspersonal unvorsichtigerweise getan hatte.

Der Unterschied: Damals ging es um den Umgang mit einer einzelnen Fitness-App. Die Databroker Files zeigen jedoch, wie sensible Handy-Standortdaten über einen großen Teil kommerzieller App abfließen können. Inzwischen liegen dem Recherche-Team mehrere Datensätze von mehreren Databrokern vor. Sie umfassen rund 13 Milliarden Standortdaten aus den meisten Mitgliedstaaten der EU, aus den USA und vielen weiteren Ländern.

Die Databroker Files zeigen auch, dass die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gescheitert ist – mindestens in ihrer Durchsetzung. Der unkontrollierte Datenhandel bedroht ​​​​​​​nicht nur auf beispiellose Weise die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung von Nutzer*innen, sondern in Zeiten erhöhter Spionagegefahr auch die Sicherheit Europas.

Im Zuge unserer Recherchen haben Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wiederholt Konsequenzen gefordert. „Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir diese Bedrohung sehr ernst nehmen und abstellen“, sagte im November etwa Axel Voss (CDU) von der konservativen Fraktion im EU-Parlament, EVP.​​​​​​​ Die EU müsse entschieden handeln. „Wir brauchen eine Präzisierung der Nutzung der Standortdaten und somit ein klares Verbot des Handels mit besonders sensiblen Standortdaten für andere Zwecke.“ Weiter brauche es „eine europaweite Registrierungspflicht für Datenhändler und eine konsequente Durchsetzung bestehender Datenschutzregeln“.

EU könnte Datenschutz noch weiter abschwächen

Seine Parlamentskollegin Alexandra Geese von der Fraktion der Grünen/EFA sagte: „Wenn der Großteil der europäischen personenbezogenen Daten unter der Kontrolle von US-Unternehmen und undurchsichtigen Datenbrokern bleibt, wird es deutlich schwieriger, Europa gegen einen russischen Angriff zu verteidigen.“ Sie forderte: „Europa muss die massenhafte Erstellung von Datenprofilen verbieten.“

Statt die Gefahr einzudämmen, hat die EU-Kommission jedoch jüngst mit dem Digitalen Omnibus einen Plan vorgelegt, um den Datenschutz in Europa noch weiter zu schleifen. Konkret sollen demnach manche pseudonymisierten Daten nicht mehr als „personenbezogen“ gelten und deshalb den Schutz durch die DSGVO verlieren. Dabei zeigen die Databroker Files eindrücklich, wie intim und gefährlich die Einblicke durch angeblich pseudonyme Daten sein können.

Der EU stehen kontroverse Verhandlungen bevor. Teilweise oder weitgehende Ablehnung zu den Vorschlägen gab es bereits von den Fraktionen der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen im EU-Parlament. Zudem warnten mehr als 120 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief vor dem „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“.


Hier liest du, wie du deinen Standort vor Databrokern schützen kannst. Und hier sind alle unsere Texte zu den Databroker Files.


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Social-Media-Bann in Australien startet: Ein dunkler Tag für den Jugendschutz im Netz

Von: Sebastian Meineck

Kein TikTok, kein YouTube und kein Instagram für Menschen unter 16 Jahren: Mit dem Social-Media-Bann betritt Australien netzpolitisches Neuland mit weltweiter Signalwirkung. Jugendlichen ist damit kein Stück geholfen. Ein Kommentar.

Ein junger Mensch im Bett mit Smartphone vor dem Gesicht
Der Klassiker: Mit dem Smartphone ins Bett – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/phototek; Bearbeitung: netzpolitik.org

Am 10. Dezember beginnt das Social-Media-Verbot in Australien. Menschen unter 16 Jahren dürfen Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube nicht mehr nutzen, Hunderttausende Jugendliche verlieren Schätzungen zufolge ihre Accounts. Die australische Regierung hofft damit, junge Menschen vor den Gefahren des Internet zu bewahren.

Der australische Social-Media-Bann ist vor allem Symbolpolitik, und nur aus dieser Perspektive ist er ein Erfolg. Denn weltweit schauen jetzt Konzerne, Politik und Medien nach Australien. Vermutlich klopfen sich die Verantwortlichen allein deshalb schon auf die Schultern. Regierungen anderer Länder könnten sich das australische Modell sogar zum Vorbild nehmen. Hoffentlich tun sie das nicht.

Denn die australische Regierung erweckt nur den Eindruck von Handlungsfähigkeit. Es scheint nur so, als könnte sie harte Kante gegen Tech-Konzerne zeigen, die andere Regulierungsversuche oftmals geschickt umschiffen. In Wahrheit ist den betroffenen Jugendlichen mit dem Social-Media-Bann nicht geholfen. Ihre Bedürfnisse und Probleme spielen keine Rolle; die Regulierung verfehlt ihr Ziel.

Schon wer Social Media mit Alkohol oder Tabak vergleicht, hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht um nachweislich schädliche Substanzen, sondern um vielfältige, digitale Räume. In solchen digitalen Räumen suchen Jugendliche Spaß und soziale Kontakte, Aufklärung und Vorbilder. Das australische Social-Media-Verbot versperrt Jugendlichen lediglich den offiziellen Zugang zu einer Auswahl dieser Räume. (Update, 17:50 Uhr: Auf YouTube sollen sie zumindest ohne Account noch Videos sehen können.)

Was junge Menschen statt plumper Sperren brauchen, sind sichere, digitale Räume. Sie brauchen Kompetenzen, um sich zunehmend eigenständig in diesen digitalen Räumen zu bewegen. Und sie brauchen Vertrauenspersonen, die Zeit haben, sie einfühlsam zu begleiten.

Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann

Die Konsequenz des australischen Verbots: Junge Menschen werden ihren Bedürfnissen nach Spaß und Gemeinschaft, ihrer Neugier und ihrem Durst nach neuen Erfahrungen anderswo im Netz weiter nachgehen. Viele werden auf weniger bekannte Websites ausweichen. Und auf Dienste, die nicht vom Verbot betroffen sind, etwa Spiele und Messenger wie WhatsApp. Gerade WhatsApp ist für viele Kinder und Jugendliche selbst ein soziales Netzwerk und Schauplatz für Mobbing. Andere Jugendliche wiederum dürften die Altersschranken mithilfe von VPN-Software oder anderen Tricks digitaler Selbstverteidigung einfach überwinden.

Mutige Netzpolitik sieht anders aus

Das Social-Media-Verbot in Australien führt sogar zu noch mehr Kontrollverlust. Zuvor hatten Regulierungsbehörden klare Ansprechpersonen bei den großen Konzernen. Wenn auch widerspenstig haben sie zunehmend Maßnahmen für mehr Jugendschutz umgesetzt. Künftig müssen sich Plattformen wie TikTok und Instagram nicht einmal mehr darum bemühen, sichere Räume für australische Jugendliche unter 16 Jahren zu schaffen. Weil unter 16-Jährige dort offiziell nicht mehr sein dürfen.

Der Social-Media-Bann in Australien ist nicht mutig oder radikal, er ist eine Scheinlösung. Mutige Netzpolitik würde widerspenstige Tech-Konzerne unter Androhung hoher Geldbußen in die Verantwortung nehmen und sich nicht davor scheuen, das vor Gericht auszufechten. Weg mit manipulativen Designs; weg mit auf Sogwirkung optimierten Feeds, die jüngere und ältere Menschen stundenlang an den Bildschirm fesseln. Her mit sicheren Voreinstellungen, die verhindern, dass Fremde mit krimineller Energie Kontakt zu Minderjährigen anbahnen können. Her mit fair bezahlten und gut ausgestatteten Moderationsteams, die Meldungen von Nutzer*innen sorgfältig bearbeiten.

Das und mehr liefert Australien nicht. Stattdessen lässt der Staat die Jugendlichen mit ihren Problemen und Bedürfnissen allein. Das macht den 10. Dezember zu einem dunklen Tag für Jugendliche in Australien – und auch für Erwachsene.

Denn Millionen Menschen müssen in Australien künftig für ihre digitale Teilhabe den Ausweis zücken, um die Altersschranken zu überwinden. Massenhaft werden dabei sensible Daten bei teils zweifelhaften Drittanbietern landen. Nach diesem Schatz dürften sich sowohl Polizeibehörden als auch Online-Kriminelle schon jetzt die Finger lecken.


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Jugendschutz-Streit: Pornhub jetzt offen für Ausweiskontrollen in der EU

Von: Sebastian Meineck

Zwar hat ein deutsches Verwaltungsgericht die verhängten Netzsperren gegen Pornhub gekippt. Dennoch will die Plattform anscheinend Alterskontrollen in der EU einführen, wie der Konzern auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilt. Hinter dem möglichen Kurswechsel steckt eine Strategie.

Eien Person hat ein Smartphone in der Hand, auf dem das Logo von Pornhub zu sehen ist.
Ausweiskontrollen für alle – zieht Pornhub mit? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Starface; Bearbeitung: netzpolitik.org

Lange hat sich Pornhub in Deutschland dagegen gewehrt, das Alter seiner Nutzer*innen zu kontrollieren. Pornhub ist eine der weltgrößten Pornoseiten und zugleich eine der meistbesuchten Websites. Im Namen des Jugendschutzes soll Pornhub etwa die Ausweise aller Besucher*innen prüfen, um Minderjährige fernzuhalten. In Deutschland setzt sich die Medienaufsicht dafür ein. Während sich die Pornoseite seit Jahren vor deutschen Gerichten gegen die Regulierungsbehörde stemmt, kündigt Mutterkonzern Aylo nun einen Kurswechsel an.

„Aylo ist einer der ersten Teilnehmer am Pilotprogramm der Europäischen Kommission zur Einführung der Altersverifikation über die europäische Altersverifikations-App“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org.

Die EU ist ein weiterer Player bei der Durchsetzung von Jugendschutz im Netz – und ein größerer als die deutsche Medienaufsicht. Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einer App zur Alterskontrolle. Diese App können altersbeschränkte Dienste wie etwa Pornoseiten vorschieben, um ihre Besucher*innen zu filtern. Schon jetzt testen das fünf Mitgliedstaten. Künftig sollen die Funktionen der App in der digitalen Brieftasche (European Identity Wallet, EUDI) aufgehen, die laut Plan im Jahr 2026 kommen soll.

Widersprüchliche Signale von Pornhub-Mutter Aylo

Warum bekennt sich Pornhub plötzlich zum Einsatz dieser Alterskontroll-App – sogar als einer der ersten? Auf Anfrage teilt der Konzern mit, sich schon seit Jahren für effektive und durchsetzbare Alterskontrollen eingesetzt zu haben. „Wir alle wollen die Sicherheit von Minderjährigen im Internet gewährleisten, und wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung dafür“, so ein Sprecher auf Englisch.

Noch vor einem Jahr führte die Argumentation von Pornhub allerdings in eine andere Richtung. In ihrem ersten Interview mit einem deutschsprachigen Medium sagte Alex Kekesi, Leiterin für Community- und Markenmanagement bei Pornhub, damals gegenüber netzpolitik.org: Wenn Websites des Alter von Nutzer*innen kontrollieren, berge das „reale Gefahren“. Konkret sagte sie:

Wie viele Websites für Erwachsene gibt es weltweit? Vermutlich Hunderttausende, wenn nicht Millionen. Wie soll eine Regierung all diese Seiten überwachen können? Es ist schlicht unmöglich, überall das Alter zu kontrollieren. Bei Kontrollen auf Website-Ebene werden gerade große Plattformen zur Zielscheibe, weil sie dann gesperrt werden oder schwerer zugänglich sind. Das treibt das Publikum zu kleineren Websites, die oft nicht einmal ihre Inhalte prüfen und sich an keine Altersvorgaben halten.

Stattdessen plädierte die Pornhub-Managerin für Kontrollen auf Ebene von Betriebssystemen. Demnach sollte das Alter direkt bei der Einrichtung eines Geräts geprüft werden. Nun scheint es, dass Pornhub doch klein beigibt und sich den Anforderungen der EU-Kommission beugen will.

Mit Sicherheit sagen lässt sich das derzeit aber nicht. Denn auf konkrete Rückfragen zu den geplanten Alterskontrollen reagierten sowohl die EU-Kommission als auch Aylo nebulös.

„Es gab Aufrufe, Pornos zu verbieten“

Die Pressestelle der EU-Kommission konnte auf Anfrage von netzpolitik.org zunächst nichts Näheres dazu sagen, ob Pornhub überhaupt Teil eines „Pilotprogramms“ ist. Wenn wir eine weitere Antwort erhalten, werden wir den Artikel ergänzen.

Alyo wiederum möchte auf Nachfrage nicht näher benennen, wann genau Pornhub die Alterskontroll-App für EU-Nutzer*innen einführen will. Einerseits schreibt der Sprecher: „Wir sind entschlossen, in allen Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, stets die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.“ Das deutet auf eine zeitnahe Einführung der Alterskontrollen hin.

Andererseits schreibt der Sprecher: „Wir glauben, dass eine solche Lösung wirksam sein kann, wenn sie branchenweit eingesetzt wird.“ Zudem müsse die Abwanderung von Nutzer*innen zu anderen Websites verhindert werden. Das deutet darauf hin, dass Pornhub den Einsatz der App an Bedingungen knüpft – die auf absehbare Zeit nicht eintreten. Denn technisch lässt sich nicht zuverlässig verhindern, dass Menschen genervt eine Seite ohne Alterskontrollen ansteuern.

Strategie: Testballon

Die Widersprüche ergeben mehr Sinn, wenn man die zugrundeliegende Strategie der Plattform betrachtet. Während Regierungen weltweit den Druck auf Pornoseiten erhöhen, erprobt Pornhub je nach Land verschiedene Reaktionen – wohl um herauszufinden, was dem Konzern am meisten nutzt. Pornhubs Reaktionen lassen sich mit Testballons vergleichen.

  • In einigen Bundesstaaten der USA hat Pornhub selbst den Zugriff auf die Seite blockiert. Statt sich den dortigen Gesetzen für Alterskontrollen zu beugen, hat Pornhub den Einbruch von Klicks in Kauf genommen.
  • Im Juni 2025 hat Pornhub dasselbe in Frankreich getan und den Zugang für dortige Nutzer*innen blockiert. „Website-basierte Altersüberprüfung funktioniert nicht. Es schützt keine Kinder und setzt die Daten von Millionen Franzosen Datenschutzverletzungen und Hacking aus“, warnte der Konzern auf Englisch und plädierte einmal mehr für Alterskontrollen auf Ebene von Betriebssystemen. „Ihre Regierung wird Ihnen diesbezüglich nicht die Wahrheit sagen, aber wir werden es tun.“
  • In Großbritannien wiederum hat Pornhub im Sommer 2025 Alterskontrollen eingeführt, wie es der dortige Online Safety Act verlangt.

Warum also zeigt sich Pornhub neuerdings offen für Alterskontrollen in der EU? Ein Faktor könnte sein, dass Brüssel ein weiteres Druckmittel in der Hand hat. Dort hat die EU-Kommission Pornhub nämlich als „sehr große Plattform“ (VLOP) nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) eingestuft. Diesen Status haben nur die größten Online-Dienste in der EU. Er geht mit erweiterten Pflichten einher. Betroffene Dienste müssen besonders transparent sein und verstärkt Risiken eindämmen, auch für Minderjährige. Andernfalls drohen Geldbußen. Pornhub wehrt sich gegen die Einstufung als VLOP und beruft sich auf angeblich gesunkene Nutzungszahlen.

Ein weiterer Faktor dürfte sein, dass die geplante Alterskontroll-App der EU zumindest ein Stück weit den Anforderungen von Pornhub entgegenkommt. Zwar bringt die App keine Alterskontrolle auf Ebene des Betriebssystems, wie es der Konzern oftmals gefordert hat. Aber die App verspricht – je nach konkreter Ausgestaltung – Datensparsamkeit. Das könnte verhindern, dass zahlreiche externe Anbieter sensible Ausweisdaten horten, wie es Gutachter*innen jüngst in Australien beobachtet haben.

EU-Kommission gibt klares Jein zu Alterskontrollen

Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Netzsperren

Im Ringen zwischen Pornhub und EU-Kommission ist das letzte Wort also noch lange nicht gesprochen. Zumindest in Deutschland hat die Plattform jüngst einen Etappensieg erzielt. Am 19. November hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die gegen Pornhub und die Schwesterseite YouPorn verhängten Netzsperren wieder gekippt.

Angeordnet wurden die Netzsperren von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, nachdem Pornhub in Deutschland keine Alterskontrollen einführen wollte. Sowohl Pornhub als auch betroffene Provider sind deshalb vor Gericht gezogen. Auch wenn sich Netzsperren kinderleicht umgehen lassen, gelten sie als besonders gravierende Maßnahme, das vor allem autoritäre Staaten gerne einsetzen.

Der Rechtsstreit auf Deutschland-Ebene macht anschaulich, wie unterschiedlich Pornhub gemäß seiner Testballon-Strategie handelt. In den USA und Frankreich hatte Pornhub den Zugang zur Website freiwillig blockiert. In Deutschland wiederum ging die Plattform vor Gericht, um nicht blockiert zu werden.

Der Grund für Pornhubs jüngsten Etappensieg in Düsseldorf liegt im Wandel der Zuständigkeiten auf nationaler und EU-Ebene. Die Plattform konnte mit Blick auf die verhängten Netzsperren erfolgreich argumentieren, dass nicht etwa die Anordnungen der deutschen Medienaufsicht Vorrang haben, sondern EU-Recht. Deshalb durften die betroffenen Internet-Provider die Netzsperren wieder aufheben.

Medienaufsicht kämpft um Zuständigkeit

All das ist aber nicht endgültig. Die deutsche Medienaufsicht will die Einschränkung ihrer Kompetenzen nicht hinnehmen und hat bereits Beschwerde gegen die Beschlüsse aus Düsseldorf eingelegt. Das bestätigt die Behörde auf Anfrage von netzpolitik.org. Darüber entscheiden wird das Oberverwaltungsgericht in Münster. Auch das Hauptsacheverfahren läuft weiter. In diesem Verfahren geht es ebenso darum, ob für Pornhub der europäische oder der nationale Rechtsrahmen Vorrang hat.

Vor den deutschen Verwaltungsgerichten werden also noch zwei Konflikte ausgetragen. Für Pornhub geht es darum, mit welcher Regulierungsbehörde sich die Plattform künftig herumschlagen muss. Für die deutsche Medienaufsicht geht es darum, ob sie nach jahrelangem Kampf gegen frei verfügbare Pornografie in Deutschland ihre Zuständigkeit gegenüber Brüssel einbüßt.

„Den betroffenen Kindern ist es vermutlich ziemlich egal, wer sie schützt, nur passieren müsste es“, kommentiert Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Ganz so entspannt, wie das Zitat es nahelegt, dürfte die Haltung seiner Behörde jedoch nicht sein. Denn mit ihrem Vorgehen gegen Pornoseiten konnte die Landesanstalt für Medien über viele Jahre lang öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Arbeit gewinnen und sogar ihre Instrumente erweitern.

Jüngst hat die Novelle des Staatsvertrags für Jugendmedienschutz (JMStV) der Medienaufsicht zwei neue mächtige Werkzeuge beschert. Diese Machterweiterung geht direkt auf das Engagement der Behörde gegen Pornoseiten zurück. So soll die Medienaufsicht künftig einfacher Netzsperren anordnen können und widerspenstigen Diensten über Zahlungsdienstleister den Geldhahn abdrehen dürfen. Selbst wenn die Medienaufsicht bald einen Teil ihrer Zuständigkeit für Pornoseiten verlieren sollte – diese Instrumente bleiben.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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400 Schulen besucht: Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann

Von: Sebastian Meineck

In seinem Buch „Allein mit dem Handy“ beschreibt Digitaltrainer Daniel Wolff lebhaft, was Kinder ihm beigebracht haben – über ihre Erlebnisse im Netz und ihre Angst vor den Eltern. Das Buch hebt die Debatte um Jugendmedienschutz auf ein neues Level. Eine netzpolitische Rezension.

Zwei Kinder, eines hat ein gelbes Smartphone in der Hand. Die Gesichter sind nicht zu erkennen.
Smartphones versprechen schier unendlichen Spaß (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Shotshop; Bearbeitung: netzpolitik.org

Kinder waren wir alle mal, auch wenn nicht alle eine digitale Kindheit hatten. Daran erinnert Autor Daniel Wolff die Leser*innen seines Buchs immer wieder, und er appelliert direkt an ihr Einfühlungsvermögen. „Stellen Sie sich bitte für einen Moment kurz vor, Sie wären heute noch mal jung“, schreibt er. „Würden Sie nicht auch versucht sein, unendlich viel Spaß und Anerkennung auf Social-Media-Plattformen zu suchen (und zu finden), die drei Viertel Ihrer Freunde täglich und nächtlich permanent nutzen?“

Das Zitat ist ein gutes Beispiel für die besondere Perspektive des Buchs. Als Digitaltrainer ist Wolff durch Hunderte Schulen gereist, darunter Grundschulen und weiterführende Schulen. Er hat mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrer*innen gesprochen. Anschaulich gibt er wieder, wie Kinder etwa über Grusel-Videos oder aufdringliche Pädokriminelle erzählen. Über verlockende Smartphone-Spiele, die einem förmlich das Geld aus der Tasche ziehen; und über Tricks, um heimlich mit dem Handy im Bett die Nacht durchzumachen.

Die Wirren der Digitalgesetzgebung kümmern ihn ebenso wenig wie akademische Forschungsdesigns. „Ich bin kein Wissenschaftler, sondern Pragmatiker“, schreibt Wolff, und das merkt man seinem Buch an. Er teilt seine Erfahrungen aus dem direkten Austausch mit vielen Kindern und Eltern, und füllt damit eine wichtige Lücke in der Debatte um Jugendmedienschutz.

Sein Buch zeigt, wie die Mühen von Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden oftmals weit entfernt von dem sind, was Kinder und Eltern in ihrem Alltag beschäftigt. Während Politiker*innen weltweit vor allem auf technische Lösungen hoffen, macht Wolff mit Nachdruck klar: Ohne intensive Anstrengungen von Eltern wird das nichts.

Einerseits kommt diese Rezension spät, denn das Buch ist bereits 2024 erschienen. Zugleich könnte sie kaum aktueller sein, denn Anfang September hat das Familienministerium eine neue Expert*innen-Kommission einberufen. Ein Jahr lang soll sie Empfehlungen entwickeln, um Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen. Dabei sollen Fachleute aus mehreren Disziplinen zusammenkommen.

Auch diese Rezension will Verknüpfungen herstellen. Sie rückt acht im Buch besprochene Probleme in den Mittelpunkt und stellt die Frage: Was lässt sich daraus netzpolitisch lernen?

1. Smartphones fressen Schlafenszeit

🚧 Das Problem: Auf seiner Tour durch deutsche Schulen ist Digitaltrainer Wolff vielen auffällig müden Kindern begegnet. Er beschreibt ihre Augenringe, teils schon in dritten Klassen. Lehrkräfte und Eltern würden von „zunehmend unausgeschlafenen, fahrigen und/oder aggressiven Kindern“ berichten. Der mutmaßliche Grund: Mehr als die Hälfte der deutschen Kinder von 6 bis 13 Jahren würden ein Smartphone mit ins Bett nehmen.

„Vielen Eltern scheint nicht einmal im Ansatz klar zu sein, dass Kinder ein Gerät mit einem extrem hohen Aufforderungscharakter wie ein modernes Smartphone, das sich in ihrem Schlafzimmer befindet, tatsächlich nachts auch nutzen!“, schreibt Wolff. Kinder und Jugendlichen ein Smartphone mit ins Bett zu geben sei die mit Abstand „schädlichste Idee“ der Elterngeneration. In fast jeder Grundschule hätten bereits einzelne Kinder die Nacht vor einem neuen Schultag im Internet durchgemacht.

Wolffs Fazit:

Mit einer einzigen konzertierten Maßnahme könnten wir mit einem Schlag in kürzester Zeit den Bildungsstandard und alle schulischen Leistungen in ganz Deutschland positiver beeinflussen als mit allen milliardenschweren Schulreformen zusammen: KEIN SMARTPHONE INS KINDERBETT! Ausgeschlafene Kinder sind fröhlicher, konzentrierter, friedfertiger, freundlicher – und leistungsfähiger!

Damit das funktioniert, empfiehlt der Digitaltrainer, dass die ganze Familie mitmacht. „Keiner in der Familie nutzt abends nach dem Zähneputzen noch digitale Geräte – und morgens vor dem Zähneputzen auch nicht!“ Die Handys könnten in dieser Zeit etwa in ein Familienladegerät kommen, das an einem zentralen Punkt in der Wohnung steht.

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: Aktuell kreist die Debatte in Politik und Nachrichtenmedien vor allem um Handys in der Schule und um soziale Medien. Es geht um Gesetze und Kontrollen. Wie eine Familie nachts mit ihren Handys umgeht, hat damit zunächst wenig zu tun. Das Beispiel zeigt aber: Jugendmedienschutz wird mit Gesetzen und Schulverboten allein nicht funktionieren. Man muss alles in den Blick nehmen, was Kinder mit ihren Handys machen. Wenn es um Schlafmangel geht, ist auch die Debatte um einen späteren Schulbeginn relevant, der einem gesunden Schlafrhythmus näher käme.

2. Messenger-Gruppen mit Kindern explodieren

WhatsApp-Sticker mit süßen Katzen
Dieses Paket mit WhatsApp-Stickern verzeichnet mehr als 2,8 Millionen Downloads. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: getstickerpack.com

🚧 Das Problem: Schon wenn die Schüler*innen einer Klasse nur miteinander einen Messenger nutzen, ist Jugendmedienschutz gefragt. Wolff berichtet von sprudelnden Nachrichten im Klassenchat, oftmals Sticker und Emojis. Hunderte Nachrichten pro Tag in fünften und sechsten Klassen, Tausende in siebten und achten Klassen, auch in der Nacht. „Selbst wenn wir Erwachsenen eine solche Nachrichtenflut innerhalb weniger Stunden nicht kennen – tut es so gut wie jeder Siebtklässler!“, schreibt Wolff.

Der meistgenutzte Messenger sei WhatsApp. „Ich habe noch keine Schule kennengelernt, bei der die Klassenchats am Ende nicht doch im Wesentlichen über WhatsApp gelaufen sind“, schreibt Wolff. Durch Klassenchats entstehe ein „nie endender 24-Stunden-Schultag“. Ab dem ersten Klassenchat werde WhatsApp „gefühlt sozial so unverzichtbar, dass nahezu alle Kinder unbedingt ein Smartphone haben wollen. Aus ihrer Sicht: müssen.“

Die Beschreibungen des Digitaltrainers zeigen: Klassenchats sind wie ein belebter Schulhof, aber die Große Pause auf diesem virtuellen Hof dauert den ganzen Tag. Und es sind meist keine Erwachsenen in Sicht. „Meiner ganz persönlichen, sehr groben Einschätzung nach findet etwa 70 Prozent des Cybermobbings an deutschen Schulen auf WhatsaApp statt“, warnt Wolff. Die letzten, die davon etwas mitbekämen, seien oft die Eltern.

Er rät deshalb zum engen Kontakt zwischen Eltern und Kindern, und zwar von Anfang an. „Erlauben Sie Ihrem Kind WhatsApp nur, wenn Sie bei Bedarf mitlesen dürfen“, schreibt er. Zum Beispiel könne man sagen:

Ich werde das nicht tun, um dich zu kontrollieren, sondern um dich zu schützen, weil ich als dein Elternteil auch im Internet verantwortlich für dich bin, solange du noch ein Kind bist. Ich werde dir aber immer vorher Bescheid sagen, immer mit dir gemeinsam reinsehen – und niemals alleine.

Das hätte sogar einen Effekt auf den ganzen Klassenchat. „Wenn in einer Klasse bekannt ist, dass es Eltern gibt, die ab und zu mal in den Klassenchat reinsehen, tauchen wundersamerweise von vornherein weder brutale Sachen dort auf – noch gruselige, eklige, nackige oder politisch zweifelhafte!“, schreibt Wolff.

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: Die politische und mediale Debatte um Jugendmedienschutz beschreibt oftmals Gefahren von Außen, etwa durch schädliche Inhalte oder Kontaktaufnahme durch Fremde. Die damit verbundene Hoffnung ist, dass sich die meisten Gefahren durch Abschottung der Kinder mit technischen Mitteln abwenden lässt.

Dabei geriet zuletzt in den Hintergrund, was Kinder und Jugendliche erleben, wenn sie schlicht untereinander online kommunizieren. Wie der genutzte Messenger heißt oder welche Altersfreigabe er hat, ist dafür zweitrangig. Für dieses konkrete Szenario sind vor allem Eltern oder Aufsichtspersonen gefragt.

3. Kinder testen mit Gewalt und Horror ihre Grenzen

🚧 Das Problem: Ob aus Neugier oder Gruppendruck, als Mutprobe oder durch den Reiz des Verbotenen – Kinder suchen und finden mit dem Smartphone Inhalte für Erwachsene, etwa Horror und Grusel. „Gewaltdarstellungen sind auf Kinder-Smartphones unvermeidbar“, hält Digitaltrainer Wolff fest. Er schreibt:

In den 3. und 4. Klassen heben bei der Frage: ‚Habt ihr schon einmal etwas so Grausames, Blutiges oder Brutales gesehen, dass ihr nicht mehr schlafen konntet?‘, fast immer alle Kinder, die bereits ein eigenes Smartphone besitzen, die Hand.

Wer danach sucht, finde solche Videos auch auf YouTube und TikTok. Hinzu kommen Websites mit Sitz im Ausland, die gezielt verstörende Inhalte verbreiten. „Kinder, die WhatsApp auch in größeren Gruppen wie Klassenchats nutzen, können jederzeit Links für extrem brutale, grausame oder gruselige Videos geschickt bekommen“, warnt Wolff.

Der Digitaltrainer empfiehlt etwa YouTube nur in Hörweite der Eltern zu schauen. Allerdings rät Wolff auch: „Bereiten Sie Ihr Kind auf das Unvermeidliche vor“. Eltern sollten vorher über die vielen „schlimmen“ Sachen sprechen, die es gebe. „Dann ist Ihr Kind vorbereitet und weiß, dass Sie im Falle eines Falles ein kompetenter Ansprechpartner sind!“

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: In Politik und Nachrichtenmedien werden vor allem Maßnahmen wie Filter und Alterskontrollen diskutiert. Sie sollen es Kindern schwerer machen, potenziell schädliche Inhalte zu finden. Dabei wird unterschätzt, wie gezielt Kinder solche Inhalte suchen, weil die Anreize dafür so stark sind, etwa Neugier und Gruppendruck. Deshalb muss Teil der Lösung sein, möglichst viele Kinder für das – wie Wolff es nennt – „Unvermeidbare“ zu rüsten.

4. Wo „für Kinder“ draufsteht, ist nicht „für Kinder“ drin

Eine animierte Figur wird zum Zombie und wirkt entsetzt.
Screenshot eines Videos, das wir auf YouTube Kids gefunden haben. Eine Figur wird zum Zombie, betrachtet entsetzt ihre kreidebleichen Hände und wimmert, während ihre Augen unkontrolliert umherrollen. Altersstufe: bis 4 Jahre. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: YouTube Kids

🚧 Das Problem: Online-Angebote mit Labels wie „ab 0 Jahren“ oder „ab 6 Jahren“ sind trügerisch. So würden zunächst kinderfreundliche Spielen oftmals nicht kinderfreundliche Werbeclips anzeigen, schreibt Wolff, darunter rassistische Werbung. „Hunderttausende Spiele-Apps spülen täglich millionenfach minderwertigen Mist auf die Bildschirme unserer Kinder“, kritisiert er.

Ein Knackpunkt ist die schiere Masse an Inhalten, wie aus dem Buch hervorgeht – und der mangelnde Wille, das angemessen zu prüfen. Zum Beispiel würden sogar auf einer dezidiert für Kinder vermarkteten Plattform wie YouTube Kids Inhalte landen, die nicht für Kinder geeignet sind. Das konnte netzpolitik.org mühelos bestätigen: Das oben abgebildete Zombie-Grusel-Video erschien über Empfehlungen auf YouTube Kids, selbst bei der niedrigsten Altersstufe bis 4 Jahre.

Möglich ist so etwas, weil große Plattformen die Massen an neuen Inhalten oftmals nur flüchtig prüfen, etwa anhand von Stichworten, auch wenn Uploads als kindgerecht gekennzeichnet wurden. Das ist kein Vergleich zur sorgfältigen, händischen Kuratierung von Sendungen, die etwa im klassischen Kinderfernsehen zu sehen sind.

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: Schon jetzt gibt es Rechtsgrundlagen, die Plattformen zur Risikominderung für Minderjährige verpflichten, etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Das könnte etwa über Empfehlungssysteme oder Inhaltsmoderation passieren. Das Gesetz ist allerdings recht neu; die dazu gehörigen Aufsichtsbehörden nehmen erst langsam ihre Arbeit auf. Weil sorgfältiger Umgang mit hochgeladenen Inhalten teuer ist, dürften sich Online-Konzerne gegen alles wehren, das Geld kostet.

5. Die Sogwirkung optimierter Feeds ist unwiderstehlich

🚧 Das Problem: Werbefinanzierte Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube haben ein Interesse daran, die Aufmerksamkeit ihrer Nutzer*innen zu binden. Mehr Nutzungszeit bedeutet mehr Werbung und mehr Geld. Inhalte, Features, Oberflächen und Algorithmen werden dahingehend optimiert. Digitaltrainer Wolff vergleicht etwa TikTok mit einem „Trommelfeuer der Sensationen“.

Mit Blick auf YouTube schreibt der Autor:

Stellen Sie sich aus Kindersicht einen Bildschirm mit einer Million Programmen vor, auf dem ganz einfach immer was Spannendes und Lustiges läuft! Und das Beste: Man kann diesen Bildschirm auch noch in die Hose stecken und dann heimlich auf dem Klo oder im Bett weitergucken!

Umso stärker sind die Anreize für Kinder und Jugendliche, das Gerät möglichst intensiv zu nutzen. Eltern rät Wolff: „Schaffen Sie Alternativen für Ihr Kind!“, also Aktivitäten, bei denen digitale Geräte stören.

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: Die enorme Sogwirkung algorithmisch sortierter Feeds hat die EU-Kommission bereits auf dem Schirm, etwa in den Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen auf Basis des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Demnach müssen Dienste Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu mindern, zum Beispiel: kein unendliches Scrollen in einem Feed; keine Push-Benachrichtigungen, entschärfte Empfehlungssysteme. Auch in diesem Fall sind also Werkzeuge für Aufsichtsbehörden vorhanden, aber die Durchsetzung rollt erst an. Tech-Konzerne werden ihre finanziellen Interessen schützen wollen und sich dagegen wehren.

Die EU-Kommission sieht den Widerstand kommen. „Wenn es um die Sicherheit unserer Kinder im Internet geht, glaubt Europa an Eltern, nicht an Gewinne“, behauptete jüngst Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in ihrer Rede zur Lage der Union, in der sie vor allem Alterskontrollen befürwortete. In anderen Bereichen wie Datenschutz oder KI-Regulierung gibt es immer wieder Beispiele dafür, dass sich Lobby-Interessen am Ende doch durchsetzen.

6. Handy-Spiele nutzen alle Tricks, um an Taschengeld zu kommen

Video-Uploads auf YouTube zu BrawlStars
Viele Kinder lieben Brawl Stars. Auf YouTube heizen Brawl-Stars-Influencer zusätzlich den Kommerz an. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: YouTube/ LukasBS

🚧 Das Problem: Begeisterte Kinder und Jugendliche lassen bei Anbietern von Smartphone-Spielen die Kassen klingeln. Per In-App-Kauf können Nutzer*innen zum Beispiel häufiger gewinnen oder seltene, virtuelle Gegenstände erwerben. Das ist für Kinder und Jugendliche nicht nur verlockend, weil es Spaß macht, sondern auch, weil es soziale Anerkennung bringt. „Vor allem für die Jungs wird es sehr schnell sehr kompetitiv, weil alle anderen immer sehen können, wie viel und wie gut man in letzter Zeit so gespielt hat“, schreibt Digitaltrainer Wolff.

Wenn sie dürfen oder können, machen manche Kinder ihr Lieblingsspiel „zum absoluten Lebensmittelpunkt“, schreibt Wolff. „Es gibt dann nichts anderes mehr auf der Welt als Brawl Stars (sehr beliebt in den Klassen 3 bis 7) oder Fortnite (meist ab den 5. Klassen aufwärts).“ Bereits Grundschulkinder würden Hunderte Euro für Smartphone-Games ausgeben.

Dabei würden Anbieter an allerlei Tricks nutzen, damit Kinder das Handy nicht mehr weglegen wollen und möglichst viel Geld ausgeben. Zum Beispiel Glücksspiel-ähnliche Lootboxen, also virtuelle Geschenkkartons, die man für echtes Geld kaufen muss. Meist ist nichts Interessantes drin, selten aber schon. Hinzu kommen manipulative Aufforderungen wie „Schnell dieses Special-Angebot kaufen: NUR HEUTE gibt es noch 45 Extra-Diamanten zum Preis von 10“, schreibt Wolff.

Die Gaming-Branche ist inzwischen das größte Segment der Unterhaltungsindustrie, noch vor Musik oder Filmen. Ein Teil der Einnahmen dürfte von Eltern kommen, die damit ihre Kinder glücklich machen wollen – oder einfach nur ruhigstellen. Wolff schlussfolgert:

Wir haben zugelassen, dass eine völlig unregulierte milliardenschwere Industrie mit allen Psycho-Tricks der Welt den Wunsch unserer Kinder nach Anerkennung industriell monetarisiert und täglich millionenfach aberntet – und haben noch nicht einmal begriffen, dass und wie das passiert.

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: Abzocke und Manipulation durch Handy-Spiele ist in der öffentlichen Debatte um Jugendmedienschutz selten Thema. Dabei schadet das auch erwachsenen Gamer*innen. Mühen beispielsweise zur Regulierung von Lootboxen gibt es seit Jahren, allerdings mit wenig Erfolg. Zumindest im Gesetz über digitale Dienste (DSA) gibt es Ansätze, manipulative Designs bei Diensten einzudämmen.

Wie groß ist wohl der politische Wille, am Finanzierungsmodell einer Milliardenindustrie wie der Gaming-Branche zu rütteln? Eine Gelegenheit hätte die EU-Kommission: Mit dem geplanten Digital Fairness Act will sie Lücken im Online-Verbraucherschutz schließen.

7. Kinder haben Angst vor der Reaktion ihrer Eltern

🚧 Das Problem: „Millionen Kinder der Welt verschweigen eisern, was ihnen online tags und nachts so begegnet“, schreibt Digitaltrainer Wolff. „Die Eltern wiederum leben fröhlich vor sich hin und glauben, dass es bei der Internetnutzung ihrer Kinder keine wesentlichen Probleme gäbe“.

Der Grund für das Schweigen ist Wolff zufolge simpel: Kinder wollen ihr Smartphone behalten. Sie befürchten, dass Eltern ihnen das Gerät wegnehmen, wenn sie erfahren, welche schlimmen Dinge damit passiert sind. Wegnehmen aber ist aus Sicht der Kinder und Jugendlichen „die gefühlt härteste Strafe im digitalen Zeitalter“.

Wolff rückt hier etwas in den Mittelpunkt, das in Debatte um Jugendmedienschutz selten zur Sprache kommt: Vertrauen. „Denn nur wenn Ihr Kind Ihnen vertrauen kann, wird es sich eines Tages an Sie wenden – wenn es dagegen Angst vor Strafen oder Handy-Verbot hat, so gut wie nie“, schreibt Wolff. Deshalb appelliert er eindringlich an Eltern: „Teilen Sie Ihrem Kind möglichst frühzeitig (am besten schon bei der Handy-Übergabe) mit, dass Sie ihm das Smartphone wegen Inhalten aus dem Internet nicht wegnehmen werden.“

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: Maßnahmen zum Jugendmedienschutz werden oftmals mit Blick auf die verschiedenen Grundrechte von Kindern und Jugendlichen diskutiert, etwa den Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten, Teilhabe, Privatsphäre und Datenschutz. Kaum diskutiert wird aber, wie sich das Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und ihren Aufsichtspersonen bewahren und stärken lässt.

Relevant ist das gerade mit Blick auf das derzeit vieldiskutierte Social-Media-Verbot für Minderjährige. Ein solches Verbot könnte bewirken, dass Kinder die verbotenen Dienste heimlich weiternutzen – und entsprechend noch höhere Hürden sehen, sich bei Problemen vertrauensvoll an Erwachsene zu wenden. Immerhin müssten sie dann zugeben, dass sie etwas Verbotenes gemacht haben. Maßnahmen zum Jugendmedienschutz müssten sich daran messen lassen, was sie für das Vertrauen zwischen Kindern und Eltern bedeuten.

8. Digitale Medienerziehung ist harte Arbeit

🚧 Das Problem: Es gibt keine einfache technische Lösung für Jugendmedienschutz. „Stellen Sie sich darauf ein, dass die Einhaltung von Medienzeiten eine Ihrer zentralen Erziehungsaufgaben in den nächsten Jahren sein wird“, schreibt Digitaltrainer Wolff. „Es wird anstrengend, nervig und jeden Tag erneut ermüdend sein. Sie werden schreien, Ihr Kind wird weinen und/oder Sie hassen. Und es wird sich lohnen – alleine schon, weil es keine Alternative gibt!“

Zum Beispiel sollten sich Eltern ausführlich die Zeit für einen Mediennutzungsvertrag nehmen, bevor sie ihrem Kind ein Handy geben, rät Wolff. Vorlagen für dieses oftmals mehrseitige Dokument gibt es online. „Ja, einen Mediennutzungsvertrag auszuarbeiten ist aufwendig, mühsam und anstrengend“, schreibt er. „Aber: Wenn Sie keine klaren Regeln haben, wird es in den nächsten Jahren garantiert noch aufwendiger, mühsamer und anstrengender!“

🧭​ Die netzpolitische Perspektive: Weinende Kinder, die ihre schreienden Eltern hassen – solche Bilder zeichnen Politiker*innen nicht, wenn sie etwa Alterskontrollen fordern. Wer will sich schon gern sagen lassen, dass etwas „aufwendig, mühsam und anstrengend“ wird? Stattdessen stehen technische Maßnahmen im netzpolitischen Fokus, und zwar solche, die Sorgenfreiheit versprechen. Gegen sexualisierte Gewalt soll die Chatkontrolle helfen, also die Massenüberwachung vertraulicher Kommunikation. Gegen schädliche Inhalte sollen Alterskontrollen helfen, also das massenhafte Abfragen von Ausweisdaten und biometrischen Daten.

Aus dem Blick gerät dabei die zentrale Rolle von Eltern und Aufsichtspersonen. Hier fällt häufig das Argument, man könne den ohnehin überlasteten Eltern nicht noch mehr zumuten. Doch auch hier gibt es politische Ansätze. Wie viel möchte der Staat tun, um Eltern mehr Zeit und Energie für ihre Kinder zu gewähren – etwa durch mehr Kindergeld oder Regelungen für flexiblere Arbeitszeiten? Im Vergleich dazu sind Gesetze für mehr Überwachung und Kontrolle im Netz billig zu haben – und leider oft wertlos.

Und jetzt? Ein Ausblick

Auch Digitaltrainer Wolff nennt in seinem Buch konkrete, politische Ideen. „Was aus meiner Sicht alle Schulen baldmöglichst einführen sollten, ist ein ‚echtes‘ Smartphone-Verbot“, schreibt er. Genau das wird gerade kontrovers diskutiert – unter anderem das Kinderhilfswerk und der Bundeselternrat sind gegen pauschale Verbote. Stattdessen sollten Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern gemeinsame Regeln entwickeln.

Weiter plädiert Wolff in seinem Buch für eine verpflichtende Altersverifikation bei Social-Media-Plattformen. Fachleute aus den Bereichen Kinderschutz und digitale Grundrechte sehen das allerdings kritisch. Die Kritik reicht von der Warnung, dass Alterskontrollen allenfalls ein Baustein sein können bis hin zur generellen Ablehnung. Ein Problem: Solche Kontrollsysteme stellen nur eine trügerische Sicherheit her; zugleich schaffen sie neue Gefahren für Minderjährige und für Erwachsene, die sich massenhaft online verifizieren müssten.

Schließlich spricht sich Wolff für ein Schulfach „Digitalität“ aus. Zu viele Eltern würden sich dem Thema Medienkompetenz verweigern; die Erziehungsaufgabe bliebe an den Schulen hängen. Einen Blick auf Schulen hat auch die Wissenschaftsakademie Leopoldina in einem aktuellen Diskussionspapier geworfen. Demnach fehle es nicht an Materialien, sondern an Fachpersonal, Zeit und Fortbildungsmöglichkeiten.

Die Suche nach netzpolitischen Lösungen ist ein Thema für sich. „Allein mit dem Handy“ geht hier nicht in die Tiefe. Stattdessen überzeugt das Buch durch eine umfassende Problembeschreibung. Das gelingt, weil der Autor immer wieder die Perspektive einbringt, die er von den Kindern und Jugendlichen gelernt hat. Zum Beispiel, dass man auf das Thema Spaß nie verzichten sollte:

Wenn Sie mit Kindern und/ oder Jugendlichen über Smartphones und das Internet sprechen und dabei nicht auch über Spaß reden, hören sie Ihnen schon nach kürzester Zeit überhaupt nicht mehr zu!


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Berliner Datenmarktplatz „Datarade“: Das gefährliche Geschäft mit Standortdaten geht weiter

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Vor einem Jahr erhielten wir einen Datensatz mit Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland, vermittelt über einen Berliner Datenmarktplatz. Politiker*innen warnten vor einer Gefahr für die nationale Sicherheit. Neue Recherchen zeigen, wie der Marktplatz dem Geschäft weiter eine Plattform bietet.

Ein Einkaufskorb mit Standortdaten darin. Eine Hand greift danach.
Angepriesen. (Symbolbild) – Korb: Pixabay; Nebel: Vecteezy; Montage: netzpolitik.org

Exakte Standortdaten von Millionen Handys weltweit lassen sich einfach online kaufen. Datenhändler verschleudern sie sogar als Gratis-Kostprobe. Bereits diese kostenlosen Datensätze sind so umfangreich, dass sich damit Massenüberwachung betreiben lässt. Das haben unsere bisherigen Recherchen zu den Databroker Files mit dem Bayerischen Rundfunk gezeigt. Aus den Daten lassen sich teils detaillierte Bewegungsprofile ablesen, sogar von Soldat*innen oder Politiker*innen.

Wer Kontakt zu Händlern, also Databrokern sucht, wird auf dem Online-Marktplatz eines Berliner Unternehmens fündig: Datarade.ai. Der Marktplatz verkauft die Daten zwar nicht selbst, verkuppelt aber Anbieter und Interessierte. Das funktioniert ähnlich wie Amazon, nur eben für Datensätze. Für erfolgreiche Deals streicht der Marktplatz eine Provision ein.

Vermittelt über Datarade haben nicht nur wir sensible Handy-Standortdaten von Databrokern erhalten, sondern auch Journalist*innen aus den Niederlanden, der Schweiz und Belgien, und zwar unabhängig voneinander. Das hat im Jahr 2023 geklappt, im Jahr 2024 – und trotz der kritischen Berichterstattung in zahlreichen Medien war es auch noch 2025 möglich.

Das Problem: Der Handel mit derart detaillierten Handy-Standortdaten ist nach Einschätzung von Fachleuten nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar. Zudem haben Bundestagsabgeordnete wie Konstantin von Notz (Grüne) oder Roderich Kiesewetter (CDU) bereits vergangenes Jahr vor einer Gefahr für die nationale Sicherheit gewarnt.

Datarade wollte „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternehmen

Und was tut Datarade? Noch vor gut einem Jahr hatte uns der Berliner Marktplatz mitgeteilt, man nehme die von unseren Recherchen ausgelösten, öffentlichen Bedenken „sehr ernst“. Die Angebote auf der Plattform prüfe das Unternehmen zwar nicht einzeln. „Eine Verpflichtung zur proaktiven Sichtung sämtlicher Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen ist weder praktisch möglich noch gesetzlich geboten.“ Dennoch unternehme Datarade „alle zumutbaren Anstrengungen, um rechtswidrige Inhalte auf der Plattform von Vornherein zu verhindern“.

Ein Jahr später haben wir uns nochmal auf dem Marktplatz umgeschaut. Unsere neue Recherche weckt Zweifel daran, dass Datarade „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternimmt. So preiste Datarade in einem eigenen, redaktionellen Beitrag selbst Handy-Standortdaten an, schrieb über die daraus ablesbaren, sehr genauen Bewegungsmuster – und empfahl passende Händler. Als wir per Presseanfrage mehr zu der Seite erfahren wollten, wurde sie offline genommen.

Bereits 2024 warnte die damals kurz vor ihrem Amtsantritt stehende Bundesdatenschutzbeauftragte, Louisa Specht-Riemenschneider, vor einer Regulierungslücke. Auch die zuständige Berliner Datenschutzbeauftragte sah ein Problem: Solange ein Marktplatz die Daten nicht selbst verarbeitet, sondern nur Kontakte zwischen Käufern und Verkäufern herstellt, habe sie keine Handhabe. Verantwortlich nach der DSGVO sei nur jemand, der selbst auch Daten verarbeitet.

Unter Datenschützer*innen gibt es in dieser Frage keine Einigkeit. Das Netzwerk Datenschutzexpertise etwa kam in einem Gutachten aus dem Frühjahr 2025 zu dem Schluss, dass die DSGVO hier sehr wohl anwendbar sei. Um verantwortlich zu sein, müsse ein Datenmarktplatz nicht notwendigerweise selbst in Besitz der Daten sein. Oft sei der Handel mit personenbezogenen Daten sogar strafbar, weshalb nicht nur Datenschutzbehörden, sondern auch Staatsanwaltschaften handeln müssten.

Passiert ist so etwas bisher nicht. Auf Datarade preisen Händler weiterhin ihre Handy-Standortdaten an. In Datarade selbst steckt sogar Geld vom deutschen Staat, und zwar mehr als bisher angenommen. Dazu später mehr.

Auf Anfrage entfernte Datarade Angebote für Handystandortdaten

Nach unseren Veröffentlichungen im Jahr 2024 hatte Datarade ein Angebot für Handystandortdaten des US-Datenhändler Datastream Group offline genommen. Hierzu schrieb das Unternehmen: „Vorsorglich haben wir die betreffenden Inhalte des Datenanbieters in Bezug auf Standortdaten von unserer Plattform entfernt, bis weitere Erkenntnisse in der Angelegenheit vorliegen.“

Davon unberührt waren jedoch ähnliche Angebote von anderen Datenhändlern. Auch nach Veröffentlichung der Recherchen präsentierte Datarade Angebote von ähnlichen Datensätzen. Suchte man etwa Anfang September dieses Jahres auf Datarade nach Angeboten mit Geo-Koordinaten und mobilen Werbe-IDs, erhielt man rund 50 Ergebnisse. Grenzte man die Suche weiter ein auf Daten aus Deutschland, waren es noch 15 Treffer.

Über ein Online-Formular können Nutzer*innen verdächtige Inhalte melden. Genau das haben wir ausprobiert. Für eine solche Meldung müssen Nutzer*innen Namen und E-Mail-Adresse angeben. Um das Ergebnis nicht zu verfälschen, hat ein Kollege ohne erkennbare Verbindung zu netzpolitik.org diese Meldungen vorgenommen. Es handelte sich um insgesamt fünf Angebote von Handystandortdaten aus Deutschland oder der EU. Das Ergebnis: Die Angebote waren weniger als zwei Wochen nach Eingang der Meldungen offline.

Auf Presseanfrage teilt Datarade mit: „Die Produkt-Listungen wurden vorsorglich offline genommen, um den Hinweisen nachzugehen.“ Man gebe den Anbietern nun die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.

So preist Datarade selbst Handy-Standortdaten an

Hatte Datarade vor unseren Meldungen wirklich keine Kenntnis über diese Angebote? Zumindest einen Überblick dürfte Datarade gehabt haben. Es gab nämlich die bereits erwähnte von Datarade selbst bereitgestellte Infoseite mit dem Titel „Was sind Handy-Standortdaten“ (im Original: „What is Mobile Location Data?“), die nach unserer Presseanfrage offline genommen wurde.

Auf dieser Seite beschrieb ein Datarade-Mitarbeiter im Detail, wie solche Datensätze aufgebaut sind: mit GPS-Koordinaten und individueller Werbe-ID, der sogenannten MAID („mobile advertising ID“). Vorschaufenster auf der Seite präsentieren mehrere passende Angebote von Datenhändlern, etwa als „Ausgewählte Datensets“. Anhand kleiner Flaggen-Emojis in den Angeboten ließ sich ablesen, woher die Daten kommen, auch mehrere Deutschland-Flaggen waren zu sehen.

Übersetzt aus dem Englischen stand auf der Infoseite, viele Datensätze böten eine hohe GPS-Genauigkeit, „wodurch sichergestellt wird, dass die von Ihnen erhaltenen Daten den realen Standorten und Bewegungsmustern sehr genau entsprechen“. Einige Datensätze würden sogar eine Präzision von unter 19 Metern erreichen, „was besonders nützlich sein kann, wenn Sie sehr detaillierte Einblicke benötigen“.

An einer anderen Stelle der Infoseite hieß es: „Manche Menschen fühlen sich möglicherweise unwohl dabei, wenn ihre Standortdaten gesammelt und für kommerzielle Zwecke verwendet werden.“ Das ist korrekt, wie die Reaktionen auf unsere Recherchen zeigen. Eine Betroffene sagte zum Beispiel im Gespräch mit netzpolitik.org:

Von mir wurden mehrere Standortdaten in meinem Kiez erfasst. Das ganze macht mich etwas sprachlos und schockiert mich. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass das in diesem Ausmaß möglich ist.

Und der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sagte 2024 mit Blick auf den Handel mit Handy-Standortdaten: „Diese Daten dürfen in der Form nicht erhoben und dann auch nicht verkauft werden.“ Dass etwas passieren müsse, stehe für ihn völlig außer Frage. „In diesem konkreten Fall widerspricht das den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland.“

Warum Handel mit Standortdaten fast immer DSGVO-widrig ist

Auf potenzielle Bedenken beim Handel von Handy-Standortdaten ging die Datarade-Infoseite selbst ein. Dort hieß es auf Englisch:

Es gibt mehrere verbreitete Missverständnisse über mobile Standortdaten, darunter die Annahme, dass sie immer genau seien und dass man damit Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung verfolgen könne. In Wirklichkeit kann die Genauigkeit mobiler Standortdaten je nach Qualität der Datenquelle und der verwendeten Technologie variieren. Darüber hinaus ist das Sammeln und Nutzen von Standortdaten ohne Zustimmung sowohl illegal als auch unethisch.

Drei Aspekte an diesem Zitat verdienen besondere Aufmerksamkeit: Es ist erstens korrekt, dass Handy-Standortdaten nicht immer genau sind. Unsere Recherchen haben gezeigt, dass Händler auch ungenaue Standortdaten verbreiten.

Es ist zweitens allerdings kein „Missverständnis“, dass sich mit diesen Daten „Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung verfolgen“ lassen. Gemeinsam mit unseren Recherche-Partnern konnten wir in mehreren Fällen sogar Angehörige von Geheimdiensten und Regierungen vom Arbeitsplatz bis hin zu ihren Privatwohnungen tracken. Die Kolleg*innen aus Norwegen konnten sogar einen verdutzten Grindr-Nutzer zuhause besuchen, der nicht geoutet werden wollte.

Mehrere Betroffene sagten uns im Gespräch, ihnen sei nicht bewusst, einer solchen Art von Tracking zugestimmt zu haben. Zum Beispiel Hedi aus Bayern, die sagte:

Es ist beklemmend, wenn ich mir das so anschaue; die Punkte, wo ich war. Das geht niemandem was an. Und ich habe das ja nicht freigegeben.

Drittens ist der Handel mit Standortdaten nach Ansicht von Datenschutzbehörden und anderen Fachleuten oftmals selbst mit Einwilligung nicht von der DSGVO gedeckt. So werden die Daten zum einen oft angeblich nur für Werbezwecke erhoben; der Handel stellt also eine verbotene Änderung des Verarbeitungszwecks dar. Zum anderen fehlt es an Transparenz, denn Menschen müssten bei der Einwilligung umfassend informiert werden, an wen Händler Daten weitergeben. Deshalb sind die Einwilligungen oft unwirksam.

Datarade – geschickte Geschäfte im Graubereich

Hinzu kommt, dass sich aus Standortdaten oft sensible Informationen ableiten lassen, zum Beispiel über Besuche in spezialisierten Kliniken, bei Parteien und Gewerkschaften oder in religiösen Gebäuden. Solche Informationen sind durch die DSGVO besonders geschützt.

Die Beobachtungen auf dem Marktplatz Datarade werfen Fragen auf. Wieso hat die Plattform auf einer selbst verfassten Infoseite Angebote mit GPS-Daten angepriesen, die realen „Bewegungsmustern sehr genau entsprechen“ – nahm solche Angebote allerdings nach der Meldung durch einen Nutzer wieder offline?

Wir haben Datarade per Presseanfrage auf die Infoseite angesprochen. Wenig später war sie offline. „Wir nehmen Ihren Hinweis zum Anlass, die Kategorie-Seite redaktionell zu überprüfen und vorsorglich offline zu nehmen“, teilt das Unternehmen mit.

Diese Anstrengungen unternimmt Datarade nach eigenen Angaben

Datarade legt Wert darauf, zu betonen, selbst kein Datenanbieter zu sein, „sondern ein Verzeichnis von Datenanbietern und deren Produktkatalogen“. Weiter schreibt die Pressestelle auf unsere Fragen: „Datarade verurteilt jedweden rechtswidrigen Handel mit Daten und setzt sich für einen rechtskonformen Austausch von Daten ein.“

Demnach dürften sich auf Datarade nur registrierte Unternehmen anmelden. Anbieter würden sich vertraglich dazu verpflichten, nur rechtskonforme „Inhalte auf Datarade zu veröffentlichen“. Sie würden „angehalten“, ihre Datenschutz-Richtlinien zu verlinken und die Konformität mit Datenschutzbestimmungen zu bestätigen. Auf jeder Produktseite gebe es einen Link zum Melden von Inhalten; den Meldungen gehe man dem Digitale-Dienste-Gesetz entsprechend nach.

Wir wollten wissen, in welchem Ausmaß Datarade am mutmaßlich illegalen Geschäft mit Handy-Standortdaten mitverdient. Genauer gesagt: Wie viel Provision Datarade in den letzten drei Jahren durch über den Marktplatz vermittelte Deals mit Handy-Standortdaten erhalten hat. Diese Frage hat uns das Unternehmen nicht beantwortet. Stattdessen verwies die Pressestelle auf den allgemein gehaltenen Jahresabschluss, nach dem wir nicht gefragt hatten.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Recherche gibt es auf Datarade noch immer mehrere Angebote für Handy-Standortdaten, die mit individuellen Werbe-IDs verknüpft sind. Sie lassen sich kinderleicht über die Suchfunktion auf der Plattform finden. Damit Datarade sie offline nimmt, müsste sie wohl erst jemand von außerhalb aktiv melden – und den Marktplatz regelmäßig auf neue Angebote prüfen.

Wir erinnern uns: Datarade unternimmt nach eigener Aussage „alle zumutbaren Anstrengungen, um rechtswidrige Inhalte auf der Plattform von Vornherein zu verhindern“.

So will Datarade neue Händler auf den Marktplatz locken

Im Zuge unserer Recherchen hatten wir uns auch selbst als potenzieller Anbieter für Ortsdaten bei Datarade registriert. Dafür haben wir eine E-Mail-Adresse mit Pseudonym genutzt – und nichts weiter unternommen. Seitdem erhalten wir regelmäßig E-Mails von Datarade. Daraus lässt sich ableiten, welche Mühen die Plattform unternimmt, um aktiv neue Datenhändler für sich zu gewinnen.

Mehrfach versuchte Datarade etwa, ein persönliches Gespräch mit uns – dem vermeintlich neuen Händler – zu vereinbaren. „Lass mich wissen, wenn du Daten zum Verkauf hast, dann können wir darüber nachdenken, sie auf den größten Datenmarktplätzen zu monetarisieren“, hieß es auf Englisch.

Es folgten weitere E-Mails von Datarade. Darunter eine, die versuchte, uns mit der Aussicht auf Umsatz zu locken. Demnach sollten wir lernen, wie ein anderer Anbieter von Standortdaten „Kunden in neuen Märkten erreicht hat“. Das Marktvolumen, also der Umsatz aller Akteur*innen am Markt, liege demnach bei 93 Millionen Euro.

Auch Tutorials erreichten uns. Sie handelten davon, wie wir unser Angebot für Datarade optimieren können. Demnach sollten wir unseren Produktkatalog per ChatGPT ausformulieren lassen. Einen passenden Prompt lieferte die Plattform gleich mit. Auf unserem Anbieterprofil sollte der Hinweis auf DSGVO-Compliance nicht fehlen, riet ein anderes Tutorial.

In den Datenmarktplatz floss mehr Steuergeld als bisher angenommen

Bereits 2024 konnten wir berichten, dass in Datarade auch Steuergeld steckt. Inzwischen wissen wir: Es ist noch mehr Geld als bisher bekannt.

Zunächst hatte der Datenmarktplatz im Jahr 2019 ein Investment in Höhe von einer Million Euro aus dem „High-Tech Gründerfonds“ (HTGF) erhalten. Das ist ein zentrales Instrument der deutschen Start-up-Förderung. Mehr als die Hälfte des 320 Millionen Euro schweren Fonds stammt vom Bundeswirtschaftsministerium, 170 Millionen Euro.

Darüber hinaus schoss der HTGF allerdings vier Jahre später weitere knapp 500.000 Euro in das Unternehmen. Der Anlass war eine Runde zur Anschlussfinanzierung. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der damaligen Linken-Abgeordneten Martina Renner aus dem Jahr 2024 hervor.

Abgeordnete kritisieren Staatsgeld für Datenmarktplatz

Wir haben das Dokument mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten, jedoch zunächst in einer fast vollständig geschwärzten Variante. Das Wirtschaftsministerium hatte die Antwort des damaligen Staatssekretärs als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Erst nachdem wir Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt hatten, gab das Ministerium die Antwort für die Öffentlichkeit frei.

Das Ministerium betont darin erneut, dass es „auf die Investmententscheidungen des HTGF keinen Einfluss“ nehme. Jedoch seien „Investitionen in Unternehmen, die Aktivitäten in Verbindung mit Cybercrime verfolgen“, gemäß „der Ausschlussliste des HTGF ausgeschlossen.“ Als solche könne das Geschäftsmodell von Datarade nicht betrachtet werden, da die Plattform lediglich Kontakte zwischen Datenanbietern und Interessierten herstelle. „Das Zustandekommen eines Vertrags und der Austausch von Daten läuft grundsätzlich vollständig außerhalb der Plattform.“

SPD sieht „erheblichen Handlungsbedarf“, CDU bleibt unkonkret

Wie viel Verantwortung sollen Datenmarktplätze dafür tragen, wenn Datenhändler dort die Standortdaten von Millionen Menschen verschleudern? Einen Vorschlag hierzu hatte die heutige Bundesdatenschutzbeauftragte bereits im vergangen Jahr: Der deutsche Gesetzgeber könnte die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes nutzen, um das Geschäft von Datenmarktplätzen zu regeln. Die Reform war zunächst für 2024 geplant gewesen, fiel aber dem vorzeitigen Aus der Ampel-Koalition zum Opfer.

Auch die neue Koalition aus Union und SPD will den Datenschutz reformieren. Im Fokus stand zwar bisher ein Rückbau von Regulierung – aber gerade bei Datenmarktplätzen sehen Politiker*innen mehrerer Parteien Probleme.

„Auch wenn im Koalitionsvertrag keine konkrete Aussage dazu vereinbart wurde, so sehen wir mit Blick auf die Databroker-Files-Recherchen nicht allein aus datenschutzrechtlicher Sicht, sondern auch aus sicherheitspolitischer Perspektive erheblichen Handlungsbedarf“, schreibt uns etwa Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Er werde „diese Thematik in den anstehenden Verhandlungen selbstverständlich auch ansprechen und konkrete Vorschläge einbringen“. Es sei allerdings noch offen, ob es in der Koalition eine Zustimmung für entsprechende Gesetzesänderungen gibt.

Der Koalitionspartner, die Union, hält sich auf Anfrage von netzpoiltik.org bedeckt. Ralph Brinkhaus, Sprecher für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, lässt auf unsere sechs Fragen zur anstehenden Datenschutzreform lediglich verlauten: „Wir arbeiten an den von Ihnen genannten Punkten.“

Grüne und Linke machen Druck

Die Grünen-Digitalpolitiker Lukas Benner und Konstantin von Notz sehen im fehlenden Plan der Regierungskoalition beim Datenhandel ein Beispiel für deren Datenschutzpolitik. Während Union und SPD sich „verfassungsrechtlich hochumstrittene Vorhaben“ wie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgenommen hätten, fehle auf ihrer Agenda die Lösung der „anhaltenden und zunehmenden Problematik der Databroker“.

Die grüne Bundestagsfraktion halte „eine gesetzliche Einschränkung dieser Praktiken für dringend geboten – übrigens auch mit Blick auf den Schutz unserer Sicherheitsbehörden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Das Innenministerium müsse sich endlich der Thematik widmen.

Grundsätzlicher wird bei dem Thema Donata Vogtschmidt, digitalpolitische Sprecherin der Linkspartei. Sie wolle „Geschäftsmodellen, die auf personalisierter Onlinewerbung basieren, insgesamt den Kampf ansagen“. Vogtschmidts Vorschlag, um das Problem an der Wurzel zu lösen: Im Gesetz über digitale Dienste (DSA) der Europäischen Union ist bereits ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige vorgesehen. Dieses Verbot sollte auf alle Nutzenden ausgeweitet werden, denn „so ließe sich kommerzieller Datenhandel wirklich eindämmen“.

Unterdessen könnte auch die EU aktiv werden. Sie will mit dem kommenden Digital Fairness Act Lücken für Verbraucher*innen im Netz schließen. Bis 24. Oktober können Interessierte Ideen einreichen, in welchen Bereichen sie Handlungsbedarf sehen.


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Anti-Autokratie-Handbuch: 26 Werkzeuge zur Verteidigung der Demokratie

Von: Sebastian Meineck

In einem Handbuch geben Wissenschaftler*innen aus den USA und Europa Ratschläge, wie sich Menschen im akademischen Betrieb gegen aufkeimenden Autoritarismus stemmen können – abgestuft nach Risiko-Level. Das ist nicht nur für Forschende lesenswert.

Illustration im Bauhaus-Stil. Personen lesen ein Handbuch; im Hintergrund Werkzeuge.
Werkzeuge (Symbolbild) – Public Domain DALL-E-3 („men and women reading a book, holding tools like a screwdriver and a folding rule behind their backs, bauhaus style reduced minimalist geometric shape“)

„Du bist nicht alleine.“ Das ist einer der zentralen Sätze im Anti-Autokratie-Handbuch, das 19 Forscher*innen aus den USA und Europa nun gemeinsam veröffentlicht haben. Vor dem Hintergrund bedrohter Demokratien, insbesondere in den USA, haben sie 26 praktische Ratschläge gesammelt, wie Interessierte ihre Ohnmacht überwinden und sich geschickt verhalten können.

Das Handbuch richtet sich primär an Menschen aus Forschung und Wissenschaft. Einige Tipps sind allerdings so allgemein, dass sie auch auf viele andere zutreffen, unabhängig von ihrem Beruf. Lesenswert ist ebenfalls die pointierte Analyse, wie sich anti-demokratische Kräfte derzeit ausbreiten.

Messerscharfe Diagnose bedrohter Demokratie

Auf wenigen Seiten zeichnet das Handbuch ein messerscharfes Bild vom aktuellen Zustand der Demokratie. Die Autor*innen zählen 91 Demokratien und 88 Autokratien auf der Welt. Seit 2003 sei der Anteil der Weltbevölkerung, die in Autokratien leben muss, von 50 Prozent auf 72 Prozent gestiegen.

Die typische Vorgehensweise von Autokratien brechen die Autor*innen auf drei Elemente herunter:

  1. Populismus, der vorgibt, das vermeintliche Volk gegen vermeintliche Eliten zu verteidigen
  2. Polarisierung, die versucht, die Bevölkerung zu spalten
  3. Post-Wahrheit, die Verwirrung über grundlegende Fakten sät

Wissenschaft und Forschung geraten dabei zunehmend unter Druck, wie das Handbuch darlegt. Das Spektrum reiche vom Entzug von Forschungsgeldern über Zensur einzelner Forschungsvorhaben bis hin zum Verbot ganzer Disziplinen.

Mit welcher Effizienz derzeit die Trump-Regierung die Demokratie aushebelt, zeigt ein detailliertes Diagramm. Es benennt mehrere Dutzend konkrete Angriffe auf Sphären der demokratischen Gesellschaft, allein in den ersten drei Monaten von Donald Trumps zweiter Amtszeit. Die Angriffe betreffen etwa die Institutionen des Rechtsstaats, Informationskontrolle oder die globale Friedensordnung.

Wie reagieren Menschen darauf, wenn ihre Demokratie angegriffen wird? Auch hier spart sich das Handbuch differenzierte Ausführungen und legt stattdessen pointierte Antworten vor – in Form von insgesamt 14 typischen Verhaltensstrategien. Das Spektrum reicht von Menschen, die die Autokratie als Karriere-Chance ausnutzen, über stille Mitläufer*innen bis hin zu offenem Widerstand.

„Autokratien halten nicht ewig“

Nach den eher düsteren Diagnosen richten die Autor*innen in der zweiten Hälfte des Handbuchs den Blick nach vorne und machen Mut. „Autokratien halten nicht ewig“, betonen sie.

Zum Beleg verweisen sie auf eine Analyse von 323 regierungskritischen Massenbewegungen zwischen 1900 und 2006. Demnach seien die meisten Bewegungen erfolgreich gewesen, wenn sie mindestens 3,5 Prozent der Bevölkerung mobilisieren konnten. Zudem hätten die meisten erfolgreichen Bewegungen zur Gewaltfreiheit geneigt.

Ein kleiner Prozentteil der Bevölkerung und keine Gewalt: Ohne Zweifel soll diese Perspektive vor allem motivieren. Es wäre allzu holzschnittartig, daraus eine allgemeine Regel für Demokratie-Bewegungen der Zukunft abzuleiten. Darauf weisen die auch Autor*innen selbst hin: „Obwohl es Ausnahmen von dieser ‚3,5-Prozent-Regel‘ gibt, stellt sie einen ermutigenden Richtwert dar.“

Was also tun, damit eine kritische Masse zusammenkommt? Eine entscheidende Mindestmenge an Menschen, die eine autoritäre Wende wieder umkehren kann? Das führen die Autor*innen in 26 Ratschlägen aus, aufgefächert nach persönlichem Risiko.

15 Ratschläge mit geringem Risiko

Die ersten 10 Ratschläge sind sehr grundlegend. Die Autor*innen legen sie allen Interessierten ans Herz, unabhängig von ihrem persönlichen Risiko-Level. Es beginnt mit der Empfehlung, sich um das eigene Wohlergehen zu sorgen und um das der Menschen im eigenen Umfeld. Ausruhen gegen den Faschismus – damit man langfristig die Kraft für mehr hat. Denn Angst und Stress, schreiben die Autor*innen, seien nicht nur persönliche Reaktionen auf eine Krise; vielmehr würden Autokratien so etwas systematisch befeuern.

Zwei weitere grundlegende Ratschläge kreisen um Technologie: Es geht etwa um Ende-zu-Verschlüsselung, datenschutzfreundliche Software und geschützte Datenträger. Kurzum, die Autor*innen raten dazu, sich gegen staatliche Überwachung und gewaltsamen Zugriff auf private Daten zu wappnen. Ausführliche Tipps hierzu liefert unsere Reihe zu digitaler Selbstverteidigung.

Außerdem warnen die Autor*innen vor autokratischen Ablenkungsmanövern durch die Umdeutung von Sprache. „Wenn eine prominente Person einen Hitlergruß macht, ist das… ein Hitlergruß und keine ‚eigenartige Handgeste'“, betonen die Autor*innen mit Blick auf den Hitlergruß durch den Multi-Milliardär und ehemaligen Trump-Jünger Elon Musk.

Es folgen fünf Ratschläge, die die Autor*innen zumindest in Demokratien als risikoarm einstufen. Wer sich engagieren will, kann sich demnach in Form von Gastbeiträgen in den öffentlichen Diskurs einmischen und Briefe an Abgeordnete schreiben. Im direkten Kontakt mit Jugendlichen können Menschen einen Kontrapunkt setzen zu den typischen Versuchen autoritärer Kräfte, gerade junge Generationen zu radikalisieren.

11 riskantere Ratschläge – von „mittel“ bis „extrem“

Nach den risikoarmen Ratschlägen wird es brisanter. Wer bereits in einer Autokratie lebt, kann dem Handbuch bis zu elf weitere Ratschläge entnehmen, je nach persönlichem Risiko-Level. Menschen, die ihr Risiko als „mittel“ einschätzen, können beispielsweise Belege für Grundrechtsverletzungen sammeln, die Autokratien lieber unter den Teppich kehren wollen. Die Autor*innen schreiben:

Wenn Akten verschwinden, dokumentiere das. Wenn Beamt*innen anscheinend Gesetze verletzen, dokumentiere das. Teile Informationen mit verlässlichen Journalist*innen, Jurist*innen oder unabhängigen Beobachter*innen.

Selbst staatlich zensierte Forschung lässt sich im Verborgenen fortsetzen, wie die Autor*innen darlegen, etwa indem man vordergründig unverfängliche Arbeiten veröffentlicht, pikante Themen jedoch unter Pseudonym weiterverfolgt.

Wer das eigene Risiko als hoch oder gar extrem hoch einschätzt, ist zum eigenen Schutz auf Diskretion angewiesen. Dennoch können Betroffene Dinge tun, ohne sich still zurückziehen zu müssen, wie die Autor*innen schreiben. Zum Beispiel: ineffizient arbeiten.

Wenn von einem etwas verlangt wird, das sich falsch anfühlt, könne man etwa Rückfragen stellen und auf Widersprüche im Auftrag hinweisen, so die Autor*innen. Danach könne man die Umsetzung zumindest verzögern. Bereits solche Anzeichen von Widerstand könnten andere anstecken und einen „Domino-Effekt des Ungehorsams“ anstoßen. „Gerade wenn Angst und Anpassung weit verbreitet sind, zählen diese kleinen Schritte sehr viel“, schreiben die Autor*innen.

Wiki mit weiteren Ratschlägen eröffnet

Diese Strategie der Verzögerung hat Tradition und erst im Frühjahr ein Revival erlebt: Passend zur rechtsradikalen Machtübernahme in den USA stiegen die Downloadzahlen eines Leitfadens aus dem Jahr 1944. Im „Simple Sabotage Field Manual“ erklärte ein US-Geheimdienst Menschen im Nationalsozialismus Methoden des passiven Widerstands, unter anderem: „Tun Sie so, als wären Anweisungen schwer zu verstehen, und bitten Sie darum, dass man sie Ihnen mehrfach wiederholt.“ Nun findet der Leitfaden von 1944 ausgerechnet in seinem Ursprungsland neue Fans.

Die Autor*innen des neuen Anti-Autokratie-Handbuchs sehen ihre Arbeit als Anfang für mehr. Im begleitenden Wiki SaveScience.eu sollen Freiwillige künftig Stück für Stück weitere Ressourcen und Anregungen ergänzen. Schon jetzt online ist ein Tutorial, wie bedrohte Wissenschaftler*innen notfalls anonym ihre Erlebnisse mit der Öffentlichkeit teilen können sowie Tipps zum Umgang mit Stress und psychischem Druck.


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KW 3: Die Woche, als wir in der Tagesschau waren

Von: Sebastian Meineck

Die 3. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 15 neue Texte mit insgesamt 127.903 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

genau vor einem Jahr habe ich einen Account bei Datarade angelegt. Das ist ein in Berlin ansässiger Marktplatz für Databroker, der so ähnlich funktioniert wie ein Kleinanzeigen-Portal. Datenhändler posten dort, was sie so im Angebot haben. Und potenzielle Kund*innen posten, was sie gerne hätten. Auch ich war auf dem Marktplatz unterwegs, weil ich etwas haben wollte: Präzise Standortdaten von Handys aus Deutschland. Heiße Ware, die es so eigentlich nicht geben dürfte.

Dass ich mich mal auf Datarade umschauen sollte, dazu hatte mir ein Kollege von BNR Nieuwsradio aus den Niederlanden geraten. Eric van den Berg. Kurz zuvor war es ihm nämlich gelungen, solche präzisen Standortdaten aus den Niederlanden zu ergattern. Sie kamen von einem US-Händler, vermittelt über Datarade. Erics Bericht über die gefährlich genauen Bewegungsprofile nichts ahnender Nutzer*innen hatte uns bei netzpolitik.org ziemlich beeindruckt. Also dachte ich mir: Ach komm, einfach mal ausprobieren.

So ist das übrigens häufiger. Ich probiere Sachen aus, die zu Recherchen führen könnten. Viele davon klappen nicht. IFG-Anfragen zu vermeintlichen Behörden-Geheimnissen bringen nichts zu Tage. Vermeintliche Traum-Protagonist*innen für bewegende Porträts aus den Schattenwelten des Internets tauchen ab, bevor es ernst wird. Wir haben auch mal die Meta-Daten der Bibliothek einer der weltgrößten Pornoseiten analysiert – ohne nennenswerte Erkenntnisse.

Entsprechend gering waren meine Erwartungen, dass meine Anmeldung beim Datenmarktplatz zu etwas führen würde. Wahrscheinlich, so dachte ich mir, hatten die vorangegangenen Recherchen aus den Niederlanden die Datenhändler längst misstrauisch gemacht. Lassen die sich wirklich nochmal dazu hinreißen, einem Journalisten derart brisante Daten zu schicken? Dann wären die schon ziemlich verpeilt.

Sie ließen sich dazu hinreißen.

Zwölf Monate später stecken mein Kollege Ingo und ich immer noch knietief in der Recherche. Es gibt einfach so viel auszuwerten. Wir erhielten Datensätze mit teils Millionen, teils Milliarden Einträgen. Gratis, als Vorschau für kostenpflichtige Abos.

Im Sommer hatten wir gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk aufgedeckt, wie Milliarden von Standortdaten aus Deutschland unsere Privatsphäre aushebeln und sogar die nationale Sicherheit gefährden. Im Herbst folgte ein Bericht mit BR und WIRED über die Gefahren für NATO und US-Militär.

Diese Woche haben wir mit dem BR und Partnermedien aus sechs weiteren Ländern erstmals berichtet, wie Standortdaten aus 40.000 Apps Menschen weltweit auf die Pelle rücken. Mit an Bord waren etwa Le Monde aus Frankreich, SRF aus der Schweiz, Schwedens größte Tageszeitung – und auch Eric, ohne den der Stein gar nicht erst ins Rollen gekommen wäre. Berichtet hatte diese Woche auch die Tagesschau um 20 Uhr.

Die zunehmende Zahl der Berichte ist zugleich ein schlechtes Zeichen. Denn sie zeigt, das die Missstände weiterhin bestehen. Es ist paradox. Einerseits ist in Fachkreisen bekannt, was wir berichten. Andererseits ist die Dimension des Problems noch längst nicht durchgesickert. Weder in der breiten Öffentlichkeit noch in der Politik oder in Aufsichtsbehörden.

Klar freuen wir uns, wenn große Medien berichten. Aber noch größer wäre meine Freude, wenn Gesetze dieser Misere ein Ende bereiten würden. Nach einem Jahr Recherche zeichnet sich immer mehr ab: Der Ball liegt bei der EU. Wenn jemand Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken wirksam verbieten könnte, dann sie. Eine Chance wäre der geplante Digital Fairness Act.

Ihr glaubt, daraus wird eh nichts, weil vom Tracking profitierende Konzerne mit aller Lobbykraft dagegenhalten? Ehrlich gesagt, das befürchte ich auch.

Andererseits: Ach komm, einfach mal ausprobieren.

Euch ein schönes Wochenende
Sebastian


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Databroker Files: New data set reveals 40,000 apps behind location tracking

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Databroker Files: Sieben Wege, um deinen Standort vor Databrokern zu schützen

Databroker verkaufen die Handy-Standortdaten von Millionen Menschen weltweit. Zehntausende App sind betroffen, wie Veröffentlichungen von netzpolitik.org und Recherche-Partnern aus sechs Ländern zeigen. Das kannst du tun, um dich zu schützen. Von Sebastian Meineck, Ingo Dachwitz –
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Parlament und Rat uneins: Nachfolge für EU-Datenschutzbeauftragten bleibt offen

Eigentlich sollte heute feststehen, wer bald das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten übernimmt. Erstmals aber haben EU-Parlament und Mitgliedstaaten für unterschiedliche Kandidaten gestimmt. Nun müssen die beiden miteinander verhandeln. Von Maximilian Henning –
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Auf den letzten Metern: Biden und Trump wollen TikTok-Sperrung verhindern

Am Sonntag soll TikTok in den USA abgeschaltet werden. Aber die App bleibt eventuell doch. Und gerüchteweise soll Elon Musk sie kaufen. Nutzer:innen suchen derweil nach Alternativen – und wechseln zu einer App, die noch enger mit dem chinesischen Staat verbandelt ist. Von Jan Grapenthin –
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Databroker Files: Sieben Wege, um deinen Standort vor Databrokern zu schützen

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Databroker verkaufen die Handy-Standortdaten von Millionen Menschen weltweit. Zehntausende App sind betroffen, wie Veröffentlichungen von netzpolitik.org und Recherche-Partnern aus sechs Ländern zeigen. Das kannst du tun, um dich zu schützen.

Ein Kescher und geflügelte Stecknadeln, die Standortdaten symbolisieren. Nebel. Im Hintergrund Zahlenkolonnen.
Eingefangen. (Symbolbild) – Flügel: Pixabay; Kescher: PNGegg;Montage: netzpolitik.org

Fachleute sprechen vom kompletten Kontrollverlust, Betroffene haben die Schnauze voll. Die Standortdaten von Millionen Handy-Nutzer*innen weltweit stehen zum Verkauf. Databroker sammeln sie in Multi-Milliarden-Paketen. Ja, sie verschenken sie sogar als Vorschau auf Bezahlabos. Das belegen unsere Recherchen zu den Databroker Files, die auf nationaler Ebene begannen und nun auch den weltweiten Handel beschreiben.

In unserem neuen Datensatz mit 380 Millionen Standortdaten aus 137 Ländern gibt es große Unterschiede in der Genauigkeit der Ortung: Viele der gehandelten Standortdaten haben eine Unschärfe von mehreren Kilometern. Andere sind auf den Meter genau. 2024 analysierten wird einen Datensatz mit 3,6 Milliarden hochgradig genauen Standortdaten allein aus Deutschland. Das kann offenbaren, wo eine Person wohnt und zur Arbeit geht, wo sie die Kinder zur Kita bringt, zur Psychotherapie geht oder ins Bordell.

Nicht nur Standortdaten kursieren. Viele weitere Daten können erfasst werden. Etwa, welches Handy man nutzt, welchen Netzbetreiber und welche Apps oder welche Websites man besucht hat. Auf dieser Grundlage wird man auch in Schubladen gesteckt, die einen beispielsweise als angebliche „fragile Senior*in“ outen sollen oder als „Shopping-versessene Mama“.

Wer das eigene Handy – wie die meisten Menschen – ohne besondere Sicherheitsmaßnahmen benutzt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nach selbst betroffen. Denn über Apps und Website führen viele Wege in den Schlund der Databroker. Hier fassen wir einige simple Schritte zusammen, mit denen sich Handy-Nutzer*innen schützen können.

1. Mobile Advertising ID abschalten

Die „mobile advertising ID“ (MAID) ist eine Art Nummernschild. Die meisten Handys generieren diese Werbe-ID einfach im Hintergrund. Betroffen sind Geräte mit iOS, also Handys und Tablets von Apple, sowie die meisten handelsüblichen Handys mit Googles Betriebssystem Android.

Durch die Werbe-ID sind unsere Geräte – und damit auch wir – für die Werbeindustrie eindeutig wiedererkennbar. Oft steht die Werbe-ID dabei, wenn Apps unseren Standort an Datenhändler verraten oder personalisierte Werbung ausspielen.

Abschalten lässt sich diese Werbe-ID in den Systemeinstellungen. Der genaue Weg kann sich je nach Betriebssystem und dessen Version unterscheiden.

  • Für Google-basiertes Android: Einstellungen > Google (Google-Dienste) > Alle Dienste > Werbung.
  • Für iOS: Einstellungen > Datenschutz > Tracking > Tracking für Apps verbieten.

2. Apps den Standort-Zugriff entziehen

Viele Apps möchten Zugriff auf den genauen Standort des Geräts haben. Wer sich vor dieser Form des Trackings schützen möchte, erlaubt das nicht. Oder nur in den wenigen Fällen, in denen man auf eine Ortung wirklich nicht verzichten möchte oder die App sie für ihre Kernfunktion benötigt. Etwa, wenn man sich von einer Navigations-Apps in Echtzeit den Weg zeigen lassen möchte.

Den meisten anderen Apps kann man den Zugriff auf Standortdaten getrost verwehren. Gelegentlich möchten etwa Wetter-Apps Zugriff auf den genauen Geräte-Standort haben. Notwendig ist das nicht. Oftmals kann man einfach eintippen, für welche Stadt man gerne das Wetter sehen möchte.

Den Standortzugriff prüfen und nachträglich ändern kann man in den Systemeinstellungen für jede einzelne App (Android / iOS).

3. Ortungs-Technologien abschalten

Der Standort eines Geräts kann über mehrere Quellen bestimmt werden, zum Beispiel GPS, Mobilfunk, Bluetooth oder WLAN. Wer das Tracking-Risiko senken möchte, schaltet davon nur ein, was wirklich gerade gebraucht wird.

4. Ortung via IP-Adresse eindämmen

Auch über die öffentliche IP-Adresse ist eine grobe Ortung möglich. Man bekommt sie über den Anbieter des Internet-Zugangs. Sie wird automatisch übermittelt, wenn man Apps und Websites nutzt und ist zur Kommunikation technisch notwendig. Auf den ersten Blick hat eine IP-Adresse keine direkte Verbindung zu einem Standort. Anders als beim Zugriff auf beispielsweise den GPS-Standort müssen Apps für die IP-Adresse auch nicht gesondert um Erlaubnis bitten.

Aber dennoch lassen sich aus IP-Adressen Standorte ableiten – und unsere Recherchen zeigen, dass genau das massenhaft geschieht. Anbieter wie der US-Databroker MaxMind haben sich darauf spezialisiert, IP-Adressen konkrete Standorte zuzuordnen. Dafür sammeln sie Hinweise, etwa aus öffentlichen Datenbanken zur Internet-Infrastruktur. Nicht immer ist die Zuordnung korrekt, teils ist aber eine ungefähre Ortung bis auf wenige Kilometer möglich.

Um sich davor zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • Mithilfe von VPN-Diensten lässt sich die tatsächliche IP-Adresse gegenüber Apps und Websites verschleiern. Sie sehen dann nur die IP-Adresse des VPN-Anbieters. Anderseits müsste man in diesem Szenario auch dem VPN-Anbieter vertrauen – der wiederum kann die tatsächliche, öffentliche IP-Adresse sehen.
  • Einen eher grundlegenden Ansatz verfolgen Tracking- und Werbeblocker, wie Datenschutzexperte Mike Kuketz auf seinem Blog erklärt. Mithilfe von Blocklisten verhindern sie, dass das eigene Gerät überhaupt erst eine Verbindung zu bekannten Trackingdiensten aufnimmt und dabei allerlei Daten übermittelt. Diese Blocklisten müssen jedoch regelmäßig aktualisiert werden und können lückenhaft sein. Teils sind händische Nachbesserungen notwendig, etwa gezielt für die Apps, die man nutzen möchte.
  • Auch auf Ebene von Browsern gibt es Tracking- und Werbeblocker. Diese Blocker sind aber nur auf besuchte Websites im Browser beschränkt. Sie betreffen also nicht das Tracking per Apps.
  • Durch spezielle DNS-Server lässt sich Tracking ebenso unterbinden. DNS ist einer der wichtigsten Dienste im Internet. Er übersetzt Domainnamen in IP-Adressen. Bei den Anti-Tracking-DNS-Servern gibt es zusätzlich Filterlisten. Auf den Listen stehen bekannte Adressen, die Nutzer*innen durch Tracking gefährden. Die Kommunikation mit diesen Adressen wird unterbunden. Hier gibt es ein Tutorial zur Einrichtung.

Schritt 5: Tracking ablehnen, wo es nur geht

Für Websites und Apps gilt, auch wenn es lästig ist: Cookie-Banner und ähnliche Tracking-Begehren konsequent ablehnen.

Oft sind die entsprechenden Abfragen aber bewusst unübersichtlich gestaltet – oder das Ablehnen von Tracking ist gar nicht möglich. Dann bleibt einem nur der Griff zu Alternativen.

6. Umsatteln auf Tracking-freie Alternativen

Viele Apps, Websites, Dienste und Plattformen des alltäglichen digitalen Lebens basieren auf Tracking und damit auf Überwachung von Nutzer*innen. Nicht für alles, aber für vieles gibt es jedoch datensparsame Alternativen. Braucht es wirklich eine Wetter-, Navi- oder Shopping-App mit Hunderten „Werbepartnern“?

Erschwerend kommt hinzu, dass Daten auch ohne Wissen und Zustimmung der App-Betreiber*innen abfließen können, zum Beispiel weil von Dritten eingebundene Software-Pakete nicht nur das tun, was sie sollen. Gerade bei überladener oder veralteter, bei nicht-quelloffener oder sonstwie fragwürdiger Software ist das Risiko erhöht.

Ein kompletter Umstieg auf datensparsame Alternativen von heute auf morgen kann schnell überfordern. Aber man kann Stück für Stück vorgehen. Empfehlungen für datensparsame Apps gibt es zum Beispiel auf mobilsicher.de oder oder dem Blog von Mike Kuketz. Oft freuen sich die Betreiber*innen nicht-kommerzieller Software über Spenden.

Auch auf Ebene von Betriebssystemen gibt es Optionen. Es muss nicht immer iOS oder Google-basiertes Android sein. Anbieter von Google-freien Android-Versionen haben es sich zur Aufgabe gemacht, Alternativen zum Tracking-basierten Mainstream zu geben. Das geht oft zulasten des Komforts. Es wird aber kontinuierlich daran gearbeitet, dass nicht nur Nerds damit klarkommen.

7. Sich für politische Lösungen starkmachen

Wer sich sorgfältig um die eigene digitale Selbstverteidigung kümmert, kann die Gefahr durch Tracking deutlich eindämmen. Im Kreis von Freund*innen, Kolleg*innen und Familie kann man Anregungen teilen und Hilfe anbieten. Den meisten Menschen aber lassen sich die vielen, notwendigen Kniffe der digitalen Selbstverteidigung kaum zumuten – sie haben einfach andere Sorgen. Und viele wollen an dem von Tracking durchwirkten digitalen Leben teilhaben, an das sich ganze Generationen längst gewöhnt haben.

Die Massenüberwachung durch Handy-Daten ist ein Problem, dessen Lösung sich nicht auf Verbraucher*innen abwälzen lässt. Deshalb fordern viele seit Jahren politische Lösungen, etwa ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken. Denn Daten, die gar nicht erst erhoben werden, können auch nicht an Databroker gelangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert das ebenso wie das Bundesverbraucherschutzministerium. Der Ball ist bei der EU, deren Bemühungen jedoch zuletzt am Lobbying durch Konzerne scheiterten.

Der geplante Digital Fairness Act der EU könnte ein Gelegenheit für einen neuen Anlauf sein. Interessierte könnten sich an ihre Abgeordneten wenden oder sich bei NGOs organisieren, die sich als Teil der Zivilgesellschaft für netzpolitische Themen stark machen.

Wer darüber hinaus aktiv werden will, kann sich auf seine Rechte laut Datenschutzgrundverordnung berufen und Auskunftsanfragen an Datenhändler stellen. Die Unternehmen sind verpflichtet, zu antworten, welche Daten sie über einen gespeichert haben. Auch wenn bei solchen Anfragen lange nichts passiert und Unternehmen außerhalb der EU oft schwer zu greifen sind: Anfragen machen sichtbar, dass Nutzer*innen ein Problem haben.

Wer das Gefühl hast, da ist etwas faul, kann daraufhin die zuständige Datenschutzbehörde einschalten, damit sie ein Unternehmen genauer unter die Lupe nehmen. Hier erklären wir mehr über Datenauskünfte und Beschwerden.

Schon jetzt kommen die Datenschutzbehörden kaum hinterher beim Abarbeiten der Anfragen. Gerade wenn Anbieter im Ausland sitzen, ist die Handhabe oft schwer. Doch auch wenn das Ergebnis einer Beschwerde in einigen Fällen mau sein wird: Es kann verdeutlichen, dass die bisherigen Instrumente nicht ausreichen und damit eine politische Signalwirkung haben.


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Databroker Files: New data set reveals 40,000 apps behind location tracking

Von: Ingo Dachwitz · Sebastian Meineck

380 million location data from 137 countries: a previously unknown data set from a US data broker shows the dangers of global data trading. 40,000 apps are affected, including queer dating apps. For some apps, the shared location data is very precise.

An illustration with a smartphone watched over by a huge eye
Data about users of popular apps end up at data brokers – Handy: Pixabay; App-Icons: Freepik; Auge: Auge: maxpixel.net/CCO; Nebel: Vecteezy; Montage: netzpolitik.org

This is the English summary of a longer German-language article. The publication is part of the „Databroker Files“ series.

A new data set obtained from a US data broker reveals for the first time about 40,000 apps from which users‘ data is being traded. The data set was obtained by a journalist from netzpolitik.org as a free preview sample for a paid subscription. It is dated to a single day in the summer of 2024.

Among other things, the data set contains 47 million “Mobile Advertising IDs”, to which 380 million location data from 137 countries are assigned. In addition, the data set contains information on devices, operating systems and telecommunication providers.

Ths investigation is part of an international cooperation by the following media: Bayerischer Rundfunk/ARD (Germany), BNR Nieuwsradio (Netherlands), Dagens Nyheter (Sweden), Le Monde (France), netzpolitik.org (Germany), NRK (Norway), SRF/RTS (Switzerland) and WIRED (USA).

Overview of our findings

  • The approximately 40,000 apps in the new dataset cover a wide range of categories, from gaming, dating and shopping to news and education. They include some of the most popular apps worldwide, with millions of downloads in some cases.
  • For a smaller number of apps, the data set contains alarmingly precise location data. This data can help to identify a person’s place of residence. These apps include the queer dating app Hornet with more than 35 million users; the messaging app Kik with more than 100 million downloads in the Google Play Store alone; Germany’s most popular weather app Wetter Online, which also has more than 100 million downloads in the Google Play Store; and the flight tracking app Flightradar24 with more than 50 million downloads in the Googles Play Store; the app of German news site Focus Online and classifieds apps for German users (Kleinanzeigen) and French users (leboncoin).
  • For a bigger number of apps, less precise locations which appear to have been derived from IP addresses can be found in the data set. This list includes popular apps such as Candy Crush, Grindr, Vinted, Happy Color, dating apps Lovoo and Jaumo, news aggregator Upday, German email apps gmx.de and web.de as well as the popular dutch weather app Buienalarm.
  • Since the sample only covers one day, it is difficult to identify people based on their locations from this data set alone. However, in combination with other data sets from the advertising industry, which the research team obtained from data brokers, it’s possible to identify and track people on a large scale. The location data might for example provide clues to their home and work addresses.
  • Thus, the team was able to identify users of Wetter Online in Germany and Kik in Norway. The individuals confirmed that the data must belong to their devices and their use of the respective apps.
  • Location data aside, the mere information about who uses which apps can already be dangerous. For example the data set includes numerous Muslim and Christian prayer apps, health apps (blood pressure, menstruation trackers) and queer dating apps, which hint at special categories of personal data under GDPR.

Where did the data set come from?

The research team obtained the data set from US data broker Datastream Group, which now uses the name Datasys. The company did not respond to multiple requests for comment.

Contact with the data broker was established through Berlin-based data marketplace Datarade. The company states in response to inquiries that it does not host any data itself. According to a spokesperson „Data providers use Datarade to publish profiles and listings, enabling users to contact them directly“. Datarade „requires data providers to obtain valid consent in case they’re processing personal data and to aggregate or anonymize data in case they’re processing sensitive personal data“.

Where does the data originate?

According to our analysis, the data originates from Real Time Bidding (RTB), which is a process in the online advertising ecosystem. These are auctions in which advertising inventory of apps and websites is sold. In the process, apps and websites send data about their users to hundreds or thousands of companies. These data contains the information that we can see in our dataset. There have already been multiple warnings that advertising companies are collecting the data from RTB in order to sell it – often without the knowledge or explicit consent of the users or their apps.

What the apps say

None of the apps we confronted so far states they had business relations with Datastream Group / Datasys. The apps Hornet and Vinted for example wrote, that they cannot explain how their users‘ data ended up with data brokers. Queer dating app Hornet emphasizes that it does not share actual location data with third parties and announces an investigation. Other companies such as Kik, Wetter Online, Kleinanzeigen, Flightradar, Grindr and King, the company behind the game Candy Crush, did not respond to press inquiries.

Reactions

Experts from politics, government agencies and civil society expressed concern about the findings.

Michael Will, the Bavarian data protection commissioner, said there would be consequences. In an interview, he describes the findings of the investigation as disillusioning and alarming. The data protection official views the situation as a blatant breach of trust. “This is contrary to everything that the average users of apps would expect – to be able to track where they have been for months afterwards.” The data broker should not have had this data. ”This is beyond the agreed rules of the game.”

Will also expresses criticism on Real Time Bidding: anyone who uses it to display advertising must ask themselves whether their own contractual partners are really abiding by the contract. As a result of the investigation, the data protection authority wants to take action itself. “We have investigative powers. We will now make intensive use of them on the basis of the information you have provided,” says Will – and points out that his authority can also impose sanctions. “We have the option of imposing quite considerable fines.”

In view of the latest findings, the German Federal Ministry for Consumer Protection (BMUV) writes: The collection of the data alone must be prevented. “We need effective EU-wide protection against personalized advertising to prevent app providers from having incentives to collect more data than is necessary to offer an app.” The ministry continues to advocate a “consistent switch to alternative advertising models”.

In addition, the Ministry for Consumer Protection is calling for technical standards to prevent devices from collecting identifying data in the first place. “The manufacturers of operating systems and end devices also have a role to play here.” Finally, the supervisory authorities would need to take consistent action.

Michaela Schröder from the Federation of German Consumer Organizations (vzbv) comments: “The current findings show and confirm once again that the global online advertising market has escaped any control. Unscrupulous data traders collect and disseminate highly sensitive information about people, while websites and apps make these illegal practices possible in the first place and the supervisory authorities seem to be completely overwhelmed.”

Consumers are left defenceless against the massive risks posed by data trading, says Schröder. The vzbv is therefore calling for action at the European level. “It is long overdue for the European Commission to effectively protect consumers and present a proposal to ban personalized advertising – for example, through the announced Digital Fairness Act,” Schröder said.

Difference to Gravy Analytics leak

The results of our investigation confirm and expand on the insights that experts gained in early January from data obtained by hackers from US data broker Gravy Analytics. The Gravy Analytics leak also mentions thousands of apps; this data also apparently comes from Real Time Bidding. Among them are numerous apps that are also represented in our dataset from the Datastream Group: Candy Crush, Grindr, Kik, Wetter Online, Focus Online, FlightRadar24, Kleinanzeigen and many more.

However, the list of apps in our data set is much longer. For the first time, we can also differentiate between the apps for which only very rough location data is available and those for which users can be located exactly. It is this the precise location data that puts users at particular risk, as it allows to draw conclusions about their home address and movement patterns.


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Databroker Files: „Schnauze voll!“ – das sagen Betroffene

Von: Sebastian Meineck · Ingo Dachwitz

Databroker verkaufen die Handy-Standortdaten von Millionen Menschen in Deutschland. Viele haben erst durch unseren Databroker Checker erfahren, dass sie betroffen sind. Was macht das mit ihnen? Hier sprechen sie selbst.

Zwei Silhouetten von Menschen. Eine Standort-Pinnadel mit einem Auge. Nebel. Im Hintergrund Zahlenkolonnen, die Geo-Koordinaten darstellen.
Schockiert. (Symbolbild) – Motive: Pixabay; Nebel: Vecteezy; Montage: netzpolitik.org

Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk und ist Teil unserer Reihe zu den Databroker Files.

Millionen von Menschen in Deutschland funken ihre Standortdaten an Databroker, ohne davon zu wissen. Unsere fortlaufenden Recherchen mit dem Bayerischen Rundfunk und weiteren Recherche-Partnern zeigen: Die Werbe-Industrie macht unsere Handys zu Peilsendern. Und wer will, kann sich diese Daten einfach besorgen.

Als Vorschau für ein Abonnement erhielten wir zunächst 3,6 Milliarden Standortdaten von Handys aus Deutschland. Sie offenbarten genaue Bewegungsprofile aus nahezu jedem Winkel des Landes. Später erhielten wir weitere Datensätze mit noch mehr Standortdaten.

Manche Betroffene konnten wir selbst identifizieren, weil uns die Daten zu ihren Privatadressen führten. Andere erfuhren durch unseren Databroker Checker, dass ihre Werbe-ID in unserem Datensatz auftaucht, und meldeten sich per E-Mail.

Was heißt es für die Betroffenen, wenn ihre Standortdaten auf dem Datenmarkt zirkulieren? Wenn praktisch jede*r wie aus Vogelperspektive verfolgen kann, wann sie wo gewesen sind? In diesen Protokollen kommen sie zu Wort.

Magnus aus Mecklenburg-Vorpommern: „Gefühl, überwacht zu werden“

„Dass meine ID im Datensatz auftaucht, ist für mich ein Ansporn, noch aufmerksamer zu sein. Komplett überrascht war ich nicht, weil ich davon ausgehe, dass man immer Spuren hinterlässt, auch wenn man vorsichtig ist.

Bei mir haben nur sieben Apps überhaupt die Erlaubnis, den Handy-Standort zu erfassen. Ich glaube zwar nicht, dass jemand direkt ein Auge auf mich hat. Aber ich glaube, es ist durchaus nachvollziehbar, wo ich gewesen sein könnte. Das gibt mir schon ein latentes Gefühl, überwacht zu werden.“

Hedi aus Bayern: „Es ist beklemmend“

„Ich komme mir total überwacht vor. Ich finde es einfach gruselig. Es ist beklemmend, wenn ich mir das so anschaue; die Punkte, wo ich war. Das geht niemandem was an. Und ich habe das ja nicht freigegeben.

Ich bin bei den Omas gegen Rechts. Wenn wir da unsere Mahnwachen machen, kommt zur Zeit immer einer von der AfD und fotografiert uns. Ich möchte nicht, dass einer von diesen Leuten weiß, wo ich wohne.“

Martin, IT-ler aus Niedersachsen: „Werde Google den Rücken zukehren“

„Von mir wurden Standorte auf dem Weg nach Oldenburg erfasst. Was mich daran besonders ärgert: Ich achte extrem viel auf Datenschutz und Privatsphäre. Ich hoste meinen eigenen E-Mail-Server und verwende für jeden Anlass separate E-Mail-Adressen, um genau zu prüfen, wer meine Daten verkauft. Meine Kontakte, Kalender und Daten habe ich nur in der eigenen verschlüsselten Infrastruktur. Also, ich weiß schon, was ich tue!

Jetzt fühle ich mich dabei ertappt, vollkommen inkonsequent zu sein, weil ich ein Handy mit Google-Diensten nutze und mit Apps, die meinen Hintern verkaufen. Dann kann ich mir den ganzen Aufriss gleich ganz sparen! Ich habe die Schnauze voll. Ich werde Google den Rücken zukehren und mir neues Handy kaufen mit einem freien Betriebssystem wie LineageOS oder GrapheneOS.

Es muss öffentlich werden, dass so etwas passiert! Leider interessiert das keinen. In der BILD-Zeitung wird davon nichts stehen. Und selbst wenn es mal Bußgelder gibt, das preisen die Konzerne doch einfach mit ein und machen weiter.“

Günther aus Sachsen: „Vertrauenswürdig sind die alle nicht“

„Mich hat das nicht gewundert, dass meine Werbe-ID in dem Datensatz ist. Diese ganzen kostenlosen Dienste wollen ja Geld mit unseren Daten verdienen. Die schreiben zwar nirgendwo deutlich, dass sie meine Standortdaten verkaufen, aber vertrauenswürdig sind die doch alle nicht.

Worüber ich mir am meisten Sorgen mache: Selbst man seine Werbe-ID löscht, ist man immer noch erkennbar durch all die anderen Spuren, die man hinterlässt, zum Beispiel Zahlungsdaten. Die alten und neuen Profile können zusammengeführt werden und ich glaube auch, dass das passiert.

Ich mache mir aber weniger Sorgen, dass mich jemand digital überwacht. Hier im Dorf sind etwa die Hälfte der Leute rechtsextrem, und die kennen mich persönlich. Ich bin ein Mann der Mitte und mache aus meiner Haltung auch kein Geheimnis. Wenn man hier SPD wählt, gilt man schon als linksextrem.“

Lukas aus Niedersachsen: „Datensammeln für Werbezwecke unnötig“

„Es gibt so viele gute Gründe, um Daten zu sammeln: zum Beispiel Verkehrswege optimieren oder Menschen mit Krankheiten helfen. Datensammeln für Werbezwecke finde ich einfach unnötig. Ich versuche zwar, weitestgehend vorsichtig mit meinen Daten zu sein. Aber ich war mir sicher, dass meine Daten trotzdem irgendwo liegen – und dass ich da nur nicht rankomme.

Deshalb hat mich das eher gefreut, als ich gesehen habe, dass meine Daten in eurem Datensatz stecken. Denn so hatte ich die Möglichkeit, endlich einmal selbst zu erfahren, was von mir erfasst wurde. Seltsamerweise geben die Apps, die ich benutze, nach eigenen Angaben keine Standortdaten an Dritte weiter. Entweder war das in meinem Fall also ein Versehen oder die Apps verheimlichen etwas. Das fände ich ein No-Go, so sollte man nicht mit Mitmenschen umgehen.

Für mich persönlich sehe ich keine große Gefahr darin, wenn meine Standortdaten verfügbar sind. Es gibt aber Menschen – auch in meinem Umfeld – die ins Visier von Rechtsextremen geraten. Ich kann mir schon vorstellen, dass zum Beispiel auch Journalist*innen oder Lehrer*innen mithilfe solcher Daten verfolgt werden. Es gibt genug Fälle, in denen Rechte solche Menschen einschüchtern wollen. Ich finde, gerade wenn man das Privileg hat, nicht selbst im Visier zu sein, sollte man sich erst Recht für seine Mitmenschen einsetzen.“

Corinna aus Berlin: „Sprachlos und schockiert“

„Von mir wurden mehrere Standortdaten in meinem Kiez erfasst. Das ganze macht mich etwas sprachlos und schockiert mich. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass das in diesem Ausmaß möglich ist. Auf jeden Fall fühle ich mich jetzt beobachtet. Mein Vertrauen in den Datenschutz von Handy-Apps ist weniger geworden.

Ein Stück weit bin ich auch sauer. Gerade in der Politik wurde so oft über Datenschutz geredet. Datenschutz hier und Datenschutz da. Aber trotzdem ist man dann so gläsern. Wie kann das sein???“

Sebastian aus Bayern: „Versuche grundsätzlich, auf ‚Ablehnen‘ zu klicken“

„Ich wusste vorher zwar, dass irgendwelche Werbefirmen mit meinen Daten handeln, aber das war sehr abstrakt. Jetzt sehe ich konkret, dass zumindest ein paar ungenaue Standortdaten aus meinem Wohnort in diesem Datensatz gelandet sind. Das hat mich erstmal überrascht.

Ich nutze mit GrapheneOS ein von Google losgelöstes Android, aber ich habe für manche Apps doch Google-Dienste aktiviert. Der möglichen Einschränkung oder Vermeidung der Werbe-ID habe ich bisher keine Beachtung geschenkt, was sich durch die Recherche auf jeden Fall geändert hat.

Wenn ich wüsste, welche App genau meine Standortdaten verkauft hat, wäre ich schon sauer. Ich versuche grundsätzlich auch bei allen Cookie-Fenstern auf ‚Ablehnen‘ zu klicken. Aber gerade wenn man auf bestimmte Apps oder Dienste nicht verzichten will, hat man keine Wahl und muss sehr umfangreiche Datenschutzbestimmungen akzeptieren.“


Jetzt testen: Wurde mein Handy-Standort verkauft?

In unseren Protokollen spiegelt sich die typische Leser*innenschaft von netzpolitik.org wieder. Viele Menschen, die sich bei uns gemeldet haben, waren IT-affin und männlich. Die Massenüberwachung durch Daten der Werbe-Industrie betrifft aber uns alle. Wer wissen möchte, ob das eigene Gerät im Datensatz mit 3,6 Milliarden Standortdaten auftaucht, kann das jetzt hier prüfen.

Einige unserer Gesprächspartner*innen wehren sich mithilfe digitaler Selbstverteidigung gegen das Tracking durch die Werbeindustrie, zum Beispiel durch Google-freies Android. Damit lässt sich das Problem zwar eindämmen, aber nicht für alle lösen. Einerseits können auch trotz solcher Maßnahmen einige Daten gesammelt werden – andererseits haben viele Nutzer*innen nicht die Mittel, so etwas selbst umzusetzen.

Deshalb fordern nicht zuletzt etwa das Bundesministerium für Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale Bundesverband Änderungen auf politischer Ebene – das Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.


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