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Automatisierte Datenanalyse: Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch

Von: Constanze

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest.

Kamera zur Ueberwachung
Überwachungskameras sind meist sichtbar, automatisierte Datenanalysen finden im Verborgenen statt. CC-BY-NC 2.0 Herr Olsen

Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt hatte heute einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der es in sich hat: Die Polizei soll eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, darunter auch die polizeiliche Datenanalyse. Hinter dem Begriff versteckt sich die Idee, die verschiedenen Datentöpfe der Polizei zusammenzuführen und die Informationen darin automatisiert auszuwerten.

Bisher wird in den vier Bundesländern, die eine solche Datenanalyse in ihren Polizeigesetzen erlauben und anwenden, die Softwarelösung „Gotham“ des US-Konzerns Palantir genutzt. Aus geopolitischen Gründen ist der US-Anbieter aber gerade bei sensiblen polizeiinternen Daten alles andere als die erste Wahl. Die Softwaresysteme des Konzerns sind proprietär und die genauen Funktionen Geschäftsgeheimnisse.

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Die automatisierte polizeiliche Datenanalyse ist auch rechtlich längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, sondern wurde bereits wegen Gesetzen in Hessen und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beide Gesetze waren in Teilen verfassungswidrig. Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg stehen gerade wegen der Datenanalyse-Regelungen in ihren Polizeigesetzen und wegen der Zusammenarbeit mit Palantir in der Kritik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 macht weitreichende und detaillierte Vorgaben für solche Datenzusammenführungen.

Das Urteil, das alle deutschen Gesetzgeber bindet, scheint aber nicht überall mit der genügenden Expertise gelesen worden zu sein: In Sachsen-Anhalt war der Gesetzentwurf von Sachverständigen harsch kritisiert worden, weil er die Vorgaben aus Karlsruhe nicht ausreichend umsetzt.

Experten zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt

Doch die Experten stießen offenbar auf taube Ohren: Ohne Korrekturen wurden die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Datenanalyse nun von den Regierungsparteien CDU, SPD und FDP als Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben. Der Gesetzentwurf blieb unverändert in der ursprünglichen Fassung von 14. Januar 2025, was die umstrittene Datenanalyse angeht. Die Regierungskoalition kündigte aber einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung im Landtag an. Der Inhalt des Antrags ist noch unbekannt.

Nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts

Die Juristin und Palantir-Expertin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Datenzusammenführung von Polizeidaten, die im sachsen-anhaltinischen Gesetz Strategische Datenanalysen und Operative Datenanalysen heißen, in ihrer Stellungnahme als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ bewertet. Die Grenzen vor allem der Strategischen Analyse würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023 missachten: Die „vorgesehenen Eingriffsschwellen“ genügten den Vorgaben aus Karlsruhe nicht.

Die Datenmenge der Analyse ist im Gesetzentwurf nicht beschränkt. Da zahlreiche polizeiliche Datenbanken und Auskunfts- und Informationssysteme einbezogen werden dürfen, ist das Polizeigesetz damit nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts. Denn es fließen auch Daten in die Analyse ein, die gar nicht von der dortigen Landespolizei erhoben wurden.

Portraitfoto von Jonas Botta
Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV.

Darauf verwies auch Jonas Botta, Sachverständiger in der Anhörung und Verfassungs- und Datenschutzjurist beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es sei keine herkunftsbezogene Beschränkung im Gesetzentwurf enthalten. So würden beispielsweise sogar Daten in die Analyse einfließen dürfen, die nicht einmal von inländischen Polizeibehörden stammen. Das betrifft etwa Geheimdienstdaten vom Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischen Abschirmdienst, die an Polizeibehörden übermittelt wurden. Es sei nach dem Gesetzentwurf zulässig, Geheimdienstinformationen, die sich „in den polizeilichen Datenbeständen befinden, in eine Analyseplattform einzuspeisen“, so Botta in seiner Stellungnahme.

Gegenüber netzpolitik.org sagt Juristin Görlitz, dass im geplanten Polizeigesetz „weitgehend unbegrenzte Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei unter zu geringen Voraussetzungen“ vorgesehen seien. Das beträfe auch Daten völlig unverdächtiger Menschen, darunter beispielsweise auch vermisste Personen oder Opfer von Straftaten. Es könnten „Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten, ohne dass sie dafür Anlass geboten haben“.

Porträtfoto von Goerlitz
GFF-Juristin Franziska Görlitz.

Wie diese Analysen ablaufen, sei im Gesetz „kaum eingeschränkt“. Es mangele auch an „ausreichender Kontrolle und Sicherungen“, um wirksam vor Fehlern, diskriminierender Software und Missbrauch zu schützen. Das sei deswegen problematisch, weil die polizeilichen Datenanalysen weitgehende Überwachungsmaßnahmen seien, die tief in die Grundrechte eingriffen, ohne dass die Betroffenen das überhaupt mitbekämen.

Görlitz erklärt unzweideutig: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für Datenanalyse-Befugnisse sind nicht eingehalten.“

Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden.

Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“

Opposition gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel und Palantir

Die Sachverständigen senkten unmissverständlich die Daumen. Und auch die Opposition im Landtag ist nicht begeistert: Sowohl die Linke als auch die Grünen sehen die Datenanalyse-Befugnisse kritisch.

Die Linken erklären gegenüber netzpolitik.org ihre Ablehnung der Pläne zur Zusammengeführung der Polizeidaten, auch weil diese Menschen einbezieht, ohne dass sie sich „was zu Schulden haben kommen lassen“. Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken, betont: „Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen.“ Sie stellt sich explizit „gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, der Palantir mit entwickelt hat und einer der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA ist“.

Die grüne Fraktion erklärt gegenüber netzpolitik.org, dass sie den vom Innenausschuss durchgewunkenen Gesetzentwurf „aufgrund des Überwachungsdrucks, der Streubreite und der Diskriminierungsgefahr“ schlicht als „ verfassungswidrig“ erachte. Das sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, und betont: „CDU, SPD und FDP haben heute im Ausschuss alle praktikablen und verfassungsrechtlichen Bedenken und Zweifel an den Gesetzesvorhaben beiseite gewischt.“

Das Gesetz sei „im Design auf Produkte des Herstellers Palantir zugeschnitten“. Die Landesregierung gebe sich hier „kenntnislos“ und schiebe „Verantwortung an den Bund ab“. Ob im Bund jedoch auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Palantir-Karte setzen wird, hat er noch nicht öffentlich kundgetan.

Gefährliche AfD-Vorzeichen

Die langjährige Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), ist offenbar keine allzu starke Verfechterin der Palantir-Softwarelösung. Sie setzt sich für eine alternative Software für die Polizei ein, die all die Datentöpfe der Behörden zusammenführt.

Allerdings steht eine solche Alternative nicht sofort zur Verfügung, anders als die Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns. Denn das Bundesland Bayern hatte einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den auch Sachsen-Anhalts Polizei kurzfristig einsteigen könnte. Daher brachte Zieschang die Systeme von Palantir als eine Art Zwischenlösung als Gespräch.

Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im September 2026 wird dort gewählt. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent.

Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung.


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Neues Polizeigesetz in Berlin: „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Von: Markus Reuter · Martin Schwarzbeck

Die schwarz-rote Berliner Landesregierung bastelt an einem neuen Polizeigesetz, das mehr Videoüberwachung, Staatstrojaner und viele weitere Befugnisse für die Polizei bereit hält. Dafür gab es massive Kritik – sowohl auf der Straße als auch bei der parlamentarischen Anhörung.

Zwei Polizeifahrzeuge, Sonnenuntergang, im Hintergrund der Fernsehturm.
Nach dem Willen von CDU und SPD soll die Berliner Polizei massiv mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

Die Berliner schwarz-rote Koalition will ein neues Polizeigesetz beschließen, das in Berlin unter dem Namen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert. Berlin folgt damit einer ganzen Reihe von Bundesländern, die ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren verschärft haben. An der Berliner Gesetzesnovelle gibt es breite Kritik sowohl von der demokratischen Opposition im Parlament wie auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsorganisationen wie der GFF.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung am Montag protestieren vor dem Roten Rathaus Lilly und Kiki. Sie verteilen Flyer mit der Aufschrift „Nein zu Massenüberwachung und der Kriminalisierung von Protesten“. Sie sind Teil eines Bündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen wie Amnesty International oder dem Komitee für Grundrechte und Demokratie.

„Überall werden Gelder gekürzt, aber für Videoüberwachung ist dann plötzlich Geld da. Dabei verhindert die keine Straftaten, sondern kriminalisiert marginalisierte Gruppen und spaltet den öffentlichen Raum“, sagt Lilly. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Gesetzesnovelle eingeschränkt wird, sehen die beiden ebenso kritisch.

„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Auch in der Sachverständigen-Anhörung hagelt es Kritik für den Entwurf. So sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp eine Vielzahl neuer Datenverarbeitungsermächtigungen und eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Aufgrund der Detailtiefe – die Gesetzesnovelle ist 700 Seiten stark – habe ihre Behörde nicht einmal alle Vorschriften analysieren können.

Das Volumen der geplanten Änderungen kritisiert auch Innenpolitiker Niklas Schrader von der Linken. Denn so umfangreich wie der Gesetzentwurf sei auch der Überarbeitungsbedarf: „Ich bin mir nicht sicher, ob das in dem kurzen Zeitplan, den Sie uns gegeben haben, schaffbar ist“, sagt er bei der Anhörung.

Eine „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“ in Berlin beklagte der Jurist David Werdermann von der GFF sowohl in seiner Stellungnahme (PDF) wie auch in der Anhörung. Zwar versuche der Entwurf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, das gelinge allerdings nicht immer.

Ein Hauptkritikfeld an dem Gesetz ist laut Werdermann das Festhalten am Konstrukt der „krininalitätsbelasteten Orte“. An diesen dürfen in Zukunft nicht nur anlasslose Kontrollen durchgeführt werden, sondern auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Das Gesetz erlaube zudem die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen und die Auswertung des Videomaterials mit sogenannter KI. Werdermann warnt hier vor einem höheren Überwachungsdruck auf Menschen mit atypischen Verhalten wie beispielsweise Wohnungslosen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.

Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Kritik hat die GFF auch am Einsatz von Staatstrojanern und daran, dass die Polizeibehörden in Zukunft heimlich Wohnungen betreten dürfen, um diese zu installieren. „Ich habe da große Bauchschmerzen mit“, sagt Werdermann. Insgesamt wird durch das neue ASOG die Schwelle zum Einsatz der Staatstrojaner und zur Überwachung von Wohnungen deutlich herabgesetzt.

Ebenso kritisch sieht Werdermann den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten: „Jedes Foto, das möglicherweise ohne das Wissen und Einverständnis der betroffenen Person ins Netz gestellt wird, kann zu Überwachungszwecken genutzt werden“, sagt Werdermann. Es sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich, an einer Versammlung teilzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, dass Fotos, die beispielsweise von der Presse veröffentlicht werden, anschließend von der Polizei für einen Abgleich genutzt würden.

„Freifahrtschein für Massenüberwachung“

„Die Vorschrift schließt zudem weder den Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbanken auf Vorrat noch die Nutzung von kommerziellen Datenbanken aus“, schreibt Werdermann in seiner Stellungnahme. Beides sei jedoch mit der KI-Verordnung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Werdermann verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Aufbau einer umfassenden biometrischen Referenzdatenbank – bestehend aus öffentlich zugänglichen Lichtbildern, Videos und Tonaufnahmen aus dem Internet – unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach herausgestellt, dass biometrische Daten besonders schutzwürdig seien. „Durch den Aufbau einer Datenbank, um biometrische Daten vorzuhalten, wären Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen betroffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben“, so Werdermann weiter.

Sachverständige bei Anhörung.
Von Seiten der Sachverständigen gab es teilweise massive Kritik. - CC-BY-SA 4.0 Martin Schwarzbeck / netzpolitik.org

Statt konsequent gegen rechtswidrige Angebote wie PimEyes vorzugehen, schaffe der Senat mit dem Entwurf eine Grundlage für biometrische Massenüberwachung durch die Berliner Polizei, schreibt Werdermann. Diese kritisiert auch die grüne Innenpolitikerin Gollaleh Ahmadi. Sie sieht in der Gesetzesnovelle einen „Freifahrtschein für Massenüberwachung“.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert auch die Verarbeitung von Daten zum Training von KI-Systemen. Hier dürfe zuviel Material ohne Eingriffsschwelle und Löschfristen genutzt werden, sie gehe zudem davon aus, dass auch nicht-anonymisierte Klardaten verarbeitet würden. Daten, die einmal zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt wurden, ließen sich nicht mehr löschen, betont Kamp. Zudem vermute sie, dass solche Daten auch in automatisierten Analyseplattformen landen, deren Nutzung der Berliner Polizei künftig erlaubt sein soll. Zu solchen Plattformen gehört auch die Software „Gotham“ vom umstrittenen US-Unternehmen Palantir.

Präventive Funkzellenabfrage

Ebenso zu wenig geregelt seien die Funkzellenabfragen, wo die Eingriffsschwellen zu niedrig seien. Hier sei auch davon auszugehen, dass Funkzellendaten für KI-Training genutzt werden. „Durch die Verknüpfung der erhobenen Daten mit automatisierten Analyseplattformen lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf politische Aktivitäten, soziale Beziehungen und persönliche Gewohnheiten der Betroffenen“, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme (PDF).

Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco kritisiert, dass die Funkzellenabfragen in Zukunft auch gegen Personen gerichtet sein können, die nur vermutlich an einer Straftat teilnehmen werden. Damit verschiebt das neue Polizeigesetz die Funkzellenabfragen von der nachträglichen Ermittlung in den präventiven Raum.

Sowohl Sachverständige wie auch Oppositionspolitiker:innen verwiesen in der Anhörung darauf, dass man das verschärfte Polizeigesetz auch vor dem Hintergrund des Rechtsrucks sehen müsse – und dass man damit einer möglichen autoritären Regierung Werkzeuge in die Hand gebe.


Dokumente


Stellungnahmen von Sachverständigen zur Novelle des Berliner ASOG

 


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Automatisierte Datenanalyse: Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Von: Constanze

Die Polizei Sachsen-Anhalts soll künftig automatisierte Datenanalysen mit Massendaten von Unbescholtenen durchführen dürfen. Ein Gesetz ist schon auf dem Weg. Abgeordnete der Opposition gehen nach einer Antwort der Landesregierung davon aus, dass Software von Palantir eingesetzt werden wird. Denn der Innenministerin steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung.

Tamara Zieschang spricht im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) im Mai 2025 im Landtag von Sachsen-Anhalt.

In Sachsen-Anhalt kocht der Streit um Palantir hoch. Es geht dabei um eine Software für die Polizei, die verschiedene Datentöpfe der Behörden zusammenführen soll, um dadurch Analysen zu ermöglichen. Die Opposition befürchtet, das Bundesland und seine CDU-Innenministerin plane, die aus rechtlichen und geopolitischen Gründen heißdiskutierte Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns Palantir für die Landespolizei einzuführen.

Das dafür geplante Gesetz wurde von Fachleuten bereits kurz nach Veröffentlichung des Entwurfs im Mai heftig kritisiert und als offensichtlich grundrechtswidrig gebrandmarkt. Das Gesetz stehe „auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen“, bescheinigte ihm der Sachverständige Jonas Botta in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt. Es betreffe eine sehr große Personenzahl, nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus.

Ein Gesetz ist aber für die Nutzung solcher Software notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2023 in einem Urteil über automatisierte Polizeidatenanalysen detaillierte rechtliche Vorgaben machte. Seither müssen hohe quantitative und qualitative Grenzen eingehalten werden, was die Menge und Art der Daten angeht, die mit solcher Software verarbeitet werden darf.

Begründet wird die Notwendigkeit der Analyseplattform vor allem mit dem Magdeburg-Attentat auf dem Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Seit dem 22. Januar untersucht der Landtag mit einem Untersuchungsausschuss das Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts und die Missachtung zahlreicher Hinweise, die der Tatverdächtige in vielen Behörden selbst hinterlassen hatte.

Palantir oder doch nicht?

Sachsen-Anhalt hatte 2024 gegenüber netzpolitik.org noch betont, in Sachen Palantir „keine Vorhaben“ zu planen. Ein Jahr später ließ die langjährige Innenministerin Tamara Zieschang nach einer schriftlichen Anfrage von netzpolitik.org im April 2025 mitteilen, dass sich das Bundesland für eine „interimsweise Bereitstellung einer zentral betriebenen, digital souveränen, wirtschaftlich tragbaren und rechtlich zulässigen automatisierten Datenanalyseplattform durch den Bund“ einsetzen würde. Das sei aber „unabhängig von einem konkreten Produkt“. Einen ausdrücklichen Ausschluss Palantirs gab es nicht.

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Die Fraktionsvorsitzende und Linken-Abgeordnete Eva von Angern aus Sachsen-Anhalt. - CC-BY-SA 3.0 Ailura

Nun beantwortete die Landesregierung eine parlamentarische Anfrage (pdf) der Linken im Landtag. Darin war auch nach „Bundes-VeRA“ gefragt worden. Das ist der Behördenname für die Palantir-Software in der Version für die Bundesbehörden: verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform.

Die Abgeordneten der Linken Eva von Angern und Andreas Henke wollten etwa wissen, ob die Landesregierung Schlüsse daraus gezogen hätte, dass „Bundes-VeRA“ von der damaligen Bundesregierung gestoppt worden war. Im Sommer 2023 kam die geplante Einführung von Palantirs „Bundes-VeRA“ zum Erliegen, weil dem „Ziele des P20-Programms“ entgegenstünden: nämlich „die hersteller­unabhängige Anwendungsbereitstellung und der Betrieb von polizeilichen Funktionalitäten mit hoher Autonomie und flexibler Erweiterung und Anpassung“, wie die Linke schreibt. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser hatte Palantir für Bundesbehörden 2023 eine Absage erteilt.

Das angesprochene P20-Programm steht für „Polizei 20/20“. Das Bundesinnenministerium hatte damit den Plan verfolgt, die polizeiliche Infrastruktur zu modernisieren und dabei den Austausch von Informationen zwischen Bund und Ländern zu erleichtern. Die dazu von den Innenministern in Bund und Ländern schon 2016 angestoßene Saarbrücker Agenda für eine gemeinsame und einheitliche Informationsarchitektur ist allerdings auch nach fast einem Jahrzehnt nicht vollständig umgesetzt.

Die Antwort der Landesregierung auf die Frage nach den Konsequenzen fällt schmallippig aus: Die „Schlussfolgerungen“ der Landesregierung seien mit einer sachsen-anhaltinischen Bundesratsinitiative, gemeinsam mit dem Freistaat und Palantir-Vertragspartner Bayern, gezogen worden. Der Bundesrat hatte aufgrund dieser Initiative am 21. März 2025 für eine „rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder“ votiert sowie eine „interimsweise zeitnahe Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform“ beschlossen.

Keine Palantir-Konkurrenz in Sicht

Ob tatsächlich „interimsweise“ auf Palantir gesetzt wird, bleibt unbestätigt. Der MDR spricht davon, dass ungenannte Experten davon ausgehen würden, dass das Vorhaben nur mit der Software möglich sei. Der Name des US-Konzerns wird in der Antwort der Landesregierung aber tunlichst vermieden.

Man fordere eine „gemeinsam finanzierte, zentral zu betreibende, rechtlich zulässige und digital souveräne Interimslösung“, schreibt die Landesregierung. Damit dürfte eigentlich Palantir als automatisierte Datenanalyseplattform wegfallen, denn selbst bei minimaler Auslegung von „digital souverän“ kann die proprietäre und intransparente Softwarelösung des US-Konzerns wohl nicht akzeptabel sein. Denn technisch nachzuvollziehen, was durch die Software intern wie verarbeitet und analysiert wurde, bleibt für die nutzenden Behörden unmöglich. Daraus macht Palantir ein ganz unsouveränes Geheimnis.

„Auf keinen Fall Palantir“

Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und auch Mitglied im Untersuchungsausschuss zum Magdeburg-Attentat, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Unsere Anfrage im Landtag zeigt deutlich, dass die Landesregierung widersprüchlich agiert in Bezug auf eine kommende Anwendung von Palantir.“ Das Land plane eine eigene Lösung für Sachsen-Anhalt, „obwohl bereits auf Bundesebene ein gemeinsames Vorgehen der Innenministerien angekündigt wurde“.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Februar 2025 im Bundesrat an die Bundesregierung appelliert, den „begonnenen Aufbau des gemeinsamen Datenhauses weiter mit höchster Priorität voranzutreiben“. Hierzu zähle, „die bereits im Jahr 2023 geplanten Aktivitäten einer Interimslösung für eine automatisierte Datenanalyseplattform erneut aufzunehmen und zeitnah bereitzustellen“. Das deutet darauf, dass sich Haseloff auf Palantir bezog. Denn es steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung.

Die Opposition stellt sich dagegen. Palantir sei eine Software, betont von Angern, die „den Datenschutz übergeht und massenhaft Eingriffe in die persönlichen Privatsphäre vorsieht“. Das müsse unbedingt verhindert werden. „Auf keinen Fall Palantir“, sagt auch Sebastian Striegel, Innenpolitiker der Grünen in Sachsen-Anhalt gegenüber dem MDR.

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Zudem ist die Frage, ob sie „rechtlich zulässig“ ist, ebenfalls streitig. Ohne Frage ist die geplante automatisierte Datenanalyse äußerst grundrechtssensibel. Denn das Verarbeiten von Massendaten auch von Unbescholtenen auf Knopfdruck kann Teil der Analyse sein, etwa mit Daten aus Funkzellenabfragen oder durch die vielen personenbezogenen Datenhäppchen aus den verschiedenen Polizeidatensammlungen. Es liegen außerdem noch mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen in Polizeigesetzen von bisherigen Palantir-Nutzerländern vor, deren Ausgang ungewiss ist. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern sind derzeit Palantir-Kunden.

Wohl auch wegen der rechtlichen Grenzen des Bundesverfassungsgerichts fragen die Linken die Landesregierung ganz konkret, welche Daten in der Plattform verarbeitet und auf welche Datenbanken sie automatisiert Zugriff nehmen soll. Die Antwort ist allerdings wenig aussagekräftig, denn sie verweist nur darauf, was „grundsätzlich möglich“ wäre, nämlich insbesondere „Daten aus den polizeilichen Informationssystemen sowie Vorgangsdaten und Falldaten“ zusammenzuführen und zu analysieren. Genaueres bleibt die Landesregierung schuldig.

„Interimsweise“ ist kaum möglich

Linken-Fraktionsvorsitzende von Angern positioniert sich gegenüber netzpolitik.org klar gegen das Vorhaben der Landesregierung: „Palantir soll Daten aus verschiedensten Datenbanken wie Gesundheitsdaten, Ordnungsamt, Polizei“ zusammenführen, „ohne dass die Menschen darüber mitentscheiden können oder sich was zu Schulden haben kommen lassen“. Sie sei gegen „gläserne Bürger“.

Sie betont außerdem, dass der Anlass des Gesetzes „nicht stichhaltig“ sei: „Die Innenministerin schiebt den Magdeburg-Anschlag vor, obwohl genug Wissen über das Handeln des späteren Attentäters vorlag. Die Innenministerin will damit die eigenen Defizite verhüllen.“ Zieschang könne nicht ein neues Instrument etablieren, „dass am Ende womöglich als rechtswidrig eingestuft wird“.

Wenn nun tatsächlich „interimsweise“ auf Palantir gesetzt wird, dann ist der Sack mit hoher Wahrscheinlichkeit für viele Jahre zu. Denn es dürfte Millionen Euro kosten, die Software zu lizenzieren, zu implementieren, die Daten einzupflegen und die Menschen zu schulen, die am Nutzer-Interface klicken werden.

Wer glaubt, dass ein solches einmal im Wirkbetrieb befindliches Palantir-System nach wenigen Jahren durch eine „digital souveräne“ Lösung ersetzt wird, der muss nur nach Nordrhein-Westfalen schauen. Dort sind aus einstigen Palantir-Testern nach vielen Jahren längst Abhängige geworden.


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