In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.
Es ist leicht, ein dickes Fell einzufordern, wenn man nicht weiß, was Frauen im Netz erleben, sagt Journalistin Ingrid Brodnig. – Alle Rechte vorbehalten Gianmaria GAva
Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.
Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.
„Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“
netzpolitik.org: Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?
Ingrid Brodnig: Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.
Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?
netzpolitik.org: Was haben Sie erfahren?
Ingrid Brodnig: Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.
Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.
netzpolitik.org: Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?
Ingrid Brodnig: Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.
„Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“
netzpolitik.org: Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?
Ingrid Brodnig: Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.
Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.
Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.
Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.
„Frausein an sich ist eine Gefahr“
netzpolitik.org: Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?
Ingrid Brodnig: Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.
Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.
Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.
netzpolitik.org: Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.
Ingrid Brodnig: Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.
Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.
netzpolitik.org: Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?
Ingrid Brodnig: Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!
Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.
Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.
„Wir haben eine Zweiklassensituation“
netzpolitik.org: In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?
Ingrid Brodnig: Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.
netzpolitik.org: Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?
Ingrid Brodnig: Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.
„Die EU präsentiert sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte“
netzpolitik.org: Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?
Ingrid Brodnig: Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.
Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.
Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.
„Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“
netzpolitik.org: Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?
Ingrid Brodnig: Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.
netzpolitik.org: Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?
Ingrid Brodnig: In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.
Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.
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Wichtige SPD-Politiker*innen verlangen ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre. Alle Nutzer*innen ab 16 Jahren sollen sich ausweisen, widerspenstigen Unternehmen drohen Netzsperren. Was hat der Vorstoß zu bedeuten? Die Analyse.
Keine sozialen Medien bis zum 14. Geburtstag (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/imagebroker; Bearbeitung: netzpolitik.org
Mit einem Impulspapier hat die SPD den Druck in der Debatte um ein Social-Media-Verbot in Deutschland erhöht. Mehrere hochrangige Politiker*innen fordern darin ein komplettes Verbot sozialer Medien für alle Menschen unter 14 Jahren. Alle Nutzer*innen – auch Erwachsene – müssten sich flächendeckend gegenüber Plattformen ausweisen. Unternehmen, die die neue Ausweispflicht nicht umsetzen, müssen dem Papier zufolge mit Netzsperren rechnen.
Die Debatte dreht sich um die Frage: Sollen Kinder und Jugendliche künftig noch auf sozialen Medien durch Feeds scrollen, posten und kommentieren dürfen? Australien hat diese Frage für sich schon beantwortet. Seit vergangenem Dezember gilt dort ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren. Seitdem mehren sich die Rufe nach einem ähnlichen Modell in der EU. Dänemark, Griechenland und Spanien diskutieren darüber. Frankreich hat bereits ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.
In Deutschland gab es bislang vereinzelte Forderungen nach einem Social-Media-Verbot, etwa von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig, CDU-Digitalminister Karsten Wildberger oder dem Grünen-Politiker Cem Özdemir.
Am 15. Februar meldete sich schließlich eine Gruppe einflussreicher SPD-Politiker*innen gemeinsam zu Wort. Zu den Unterzeichner*innen gehören neben Justizministerin Stefanie Hubig auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Katarina Barley, eine der Vizepräsident*innen des EU-Parlaments. Der deutsche Vize-Kanzler Lars Klingbeil hat zwar nicht unterzeichnet, das Papier aber öffentlich unterstützt. Was der SPD-Vorstoß bedeutet, zeigt unsere Analyse.
Das SPD-Impulspapier hat bereits ein enormes Medienecho ausgelöst. Wichtige Vertreter*innen einer deutschen Regierungspartei formulieren darin erstmals klare Forderungen nach einem kompletten Social-Media-Verbot.
In erster Linie dürfte das Papier wohl eine Signalwirkung Richtung Brüssel haben. Denn Alterskontrollen, wie auch andere Maßnahmen zur Plattform-Regulierung, lassen sich nach geltendem Recht nur auf EU-Ebene wirksam anwenden. Der Vorstoß der SPD in Deutschland könnte damit eine ähnliche Funktion haben wie auch jene aus Spanien oder Frankreich: Sie sollen den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, eine EU-weite Regelung zu finden.
Denn bislang gibt es kein EU-Regelwerk, das Social-Media-Plattformen feste Altersgrenzen auferlegt. Stattdessen gilt seit 2024 das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es schreibt unter anderem vor, was Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube tun müssen, um Kinder und Jugendliche vor Risiken zu schützen. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen. Nationale Regeln, die über den DSA hinausgehen, sind nach EU-Recht nicht möglich: Der DSA hat Vorrang.
Das dürften auch die Verfasser*innen des SPD-Papiers wissen. Sie schließen mit den Worten, entsprechende Regelungen seien „vorrangig auf europäischer Ebene zu treffen“. Konkret soll die EU die Forderungen im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts umsetzen. Es ist das nächste große Digitalgesetz, bis Ende des Jahres will die Kommission einen Entwurf vorlegen.
In Brüssel verhandeln Kommission, Rat und Parlament derzeit außerdem über ein weiteres Gesetzespaket, das ebenfalls Alterskontrollen für Plattformen und App-Stores vorsieht: Die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.
Der Impuls der SPD dürfte sich auch an den eigenen Koalitionspartner richten, die Union. In der Regierung zuständig für Jugendmedienschutz ist Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Sie hat zwar schon signalisiert, dass sie sich ein Verbot gut vorstellen könne. Allerdings sagte ein Regierungssprecher Anfang der Woche: Die Bundesregierung werde keinen Vorschlag vorlegen, solange die vom Familienministerium einberufene Expert*innenenkommission noch keine Ergebnisse vorgelegt hat. 16 Fachleute sollen darin bis zum Sommer ein Konzept für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ entwerfen.
Ausweiskontrollen, Netzsperren: Das fordert das SPD-Papier
Das Papier der SPD sieht eine Social-Media-Regulierung in drei Stufen vor.
Erstens sollen alle Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram nicht mehr nutzen dürfen. Die Anbieter sollen dazu verpflichtet werden, „den Zugang technisch wirksam zu unterbinden“.
Zweitens soll es für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren eine „Jugendversion“ der Plattformen geben, die mehrere Kriterien erfüllt. Sie darf demnach keine algorithmisch sortierten Inhalte zeigen, wie es etwa der For-You-Feed auf TikTok tut. Anbieter dürfen keine personalisierte Inhalte ausspielen. Und sie müssen Funktionen wie Push-Benachrichtigungen und Endlosfeeds abschalten, die darauf ausgelegt sind, Nutzer*innen möglichst lange an die Plattform zu binden.
Erziehungsberechtigte sollen den 14- und 15-Jährigen den Zugang zu den betroffenen Plattformen freischalten. Passieren soll das nach Vorstellung der SPD mit Hilfe der geplanten digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet). Das ist eine offizielle App, die künftig allen EU-Bürger*innen zur Verfügung stehen soll. Damit sollen sie sich im Netz ausweisen können, so zumindest das Versprechen der EU. Der Start in Deutschland ist für den 2. Januar 2027 geplant.
Drittens soll es für Menschen ab 16 Jahren einen vollen Zugang zu sozialen Medien geben. Doch auch hier sollen die algorithmisch optimierten Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert ein – also auch für Erwachsene. Die Verfasser*innen sehen darin eine „Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip“. Konkret erklären sie das so: „Ohne weitere Einstellungen sehe ich auf meiner Seite ausschließlich Inhalte von Personen und Accounts, denen ich aktiv folge.“
Sollten sich Plattformen nicht an die Vorgaben halten, fordern die Unterzeichner*innen eine Reihe von Sanktionen. Diese dürften nicht erst nach „langen Prüfverfahren“ greifen, sondern müssten schnell erfolgen, wenn etwa Kinder und Jugendliche gefährdet seien. Die Rede ist von „sofortigen Anordnungen“ und „empfindlichen Sanktionen“ – bis hin zu Netzsperren als „Ultima Ratio“.
Nur knapp erwähnt das Papier Aufklärung und Prävention. Medienbildung an Schulen, Schulsozialarbeit und Elternberatung wolle die SPD stärken. Solchen Maßnahmen fallen aber in der Regel in die Zuständigkeit der Länder und müssten von ihnen finanziert werden.
Welche Schwächen hat das Papier?
An mehreren Stellen argumentiert das Papier unsauber, weckt falsche Erwartungen oder blendet grundrechtliche Abwägungen aus. Folgende Aspekte fallen ins Auge.
Altersgrenze: Auf Seite eins argumentieren die Verfasser*innen ausführlich gegen Social-Media-Verbote. Sie fordern Schutz statt Ausschluss. Sie schreiben, ein generelles Verbot würde Kindern und Jugendlichen ihren „virtuellen Lebensraum nehmen und die eigentliche Problematik nicht in Gänze adressieren“. Auf Seite zwei wiederum fordern die Verfasser*innen ohne weitere Begründung ein generelles Social-Media-Verbot für alle unter 14 Jahren. Das ist widersprüchlich.
Definition: Das Papier definiert nicht, welche sozialen Medien gemeint sind. Deshalb ist unklar, ob auch kleinere nicht-kommerzielle Netzwerke wie das Fediverse eingeschränkt werden sollen – also Dienste, bei denen die befürchteten Risiken kaum oder nicht bestehen.
Netzsperren als Sanktion gegen Online-Plattformen sind verfassungsrechtlich bedenklich, gerade verbunden mit der Forderung, dass Konsequenzen „schnell“ sein müssen. Denn Netzsperren gelten als scharfes Schwert, das insbesondere in autoritären Regimen zum Einsatz kommt. Sie schränken Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich ein. Der DSA sieht Netzsperren lediglich bei sehr schweren Verstößen vor – und nur zeitlich beschränkt.
Eignung: Einige der im Papier beschriebenen Risiken sind nicht auf soziale Medien beschränkt. Zum Beispiel setzen auch viele Games auf Suchtmechanismen, die Menschen immer wieder ins Spiel hineinziehen und zu teuren In-App-Käufen verleiten. Hassrede und psychischer Druck wiederum sind auch ein großes Problem in Messengern, etwa beim Cybermobbing. Das heißt, die geforderten Regeln passen nur teilweise zu den beschriebenen Risiken.
Wirksamkeit: Mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten lassen sich sowohl Netzsperren als auch Altersschranken umgehen – Jugendliche in Australien tun das schon ersten Berichten zufolge. Das wirft die Frage auf, ob die Forderungen überhaupt eine Wirkung haben. Das SPD-Papier thematisiert das nicht.
Durchblick statt Schnellschüsse
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Bots: An zwei Stellen wechselt das SPD-Papier überraschend das Thema. Statt um Jugendschutz geht es plötzlich um Bots. „Wir brauchen mehr Handhabe darüber, dass sich hinter einem Account tatsächlich ein Mensch verbirgt“, heißt es. Demnach sollen die geforderten Alterskontrollen gegen „Bots“ schützen sowie gegen Netzwerke „zur gezielten Manipulation“. Diese Argumente stammen aus der kontroversen Debatte um Klarnamenpflicht. Sie haben kaum Anknüpfungspunkte zur laufenden Jugendschutz-Debatte.
Ausweispflicht: Um ihr Alter nachzuweisen, sollen Menschen künftig die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) nutzen, heißt es im SPD-Papier. Aber laut EU-Recht darf es keinen Zwang zur digitalen Brieftasche geben. In der entsprechenden EU-Verordnung (eIDAS) steht: Die Nutzung der digitalen Brieftasche ist „freiwillig“. Wer sie nicht nutzt, darf „in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden“.
Teilhabe: Der Fokus auf die EUDI-Wallet wirft ein weiteres Problem auf. Wer keine Ausweispapiere hat, kann sich auch keine digitale Brieftasche einrichten – und hätte damit künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube. Das schränkt die digitale Teilhabe ein. Allein in Deutschland leben Hunderttausende Menschen ohne Papiere.
Datenschutz: Die Verfasser*innen versprechen Jugendschutz „ohne Einschränkung der Anonymität“. Doch die im Papier beschriebenen Lösungen für Alterskontrollen sind nicht anonym. Zwar will die EU die Kontrollen in der kommenden digitalen Brieftasche datensparsam gestalten. Ein 2025 präsentierter Prototyp funktionierte aber nicht anonym, sondern pseudonym. Ein Pseudonym lässt sich oftmals auf eine Person zurückführen. An anderer Stelle verweist das SPD-Papier auf bereits heute in Deutschland anerkannte Verfahren für Alterskontrollen im Jugendmedienschutz. Diese Verfahren sind teils sehr invasiv: Nutzer*innen müssen je nach Anbieter ihren Ausweis vor die Kamera halten, ihr Gesicht biometrisch scannen oder Daten über die Schufa abgleichen lassen.
Welche Stärken hat das Papier?
Bisher war die Debatte in Deutschland von knappen Forderungen geprägt. Meist haben sich Politiker*innen pauschal für oder gegen ein Social-Media-Verbot ausgesprochen. Das SPD-Papier liefert auf mehreren Ebenen Differenzierung.
Die Verfasser*innen zeichnen ein ambivalentes Bild sozialer Medien und legen auch deren Vorteile ausführlich dar: Etwa, dass sie Raum für soziale Kontakte bieten, für demokratischen Diskurs, Information, Teilhabe und Selbstbestimmung, oder dass sie Menschen eine Stimme geben, „die sonst kaum Gehör finden“.
Das Papier benennt konkrete Risiken, für die es strengere Regeln geben soll: Es geht um algorithmisch sortierte Feeds, die Desinformation verbreiten können, öffentliche Debatten verzerren und gesellschaftliche Gruppen polarisieren. Um Suchtmechanismen, die menschliche Aufmerksamkeit ausnutzen. Um sozialen Druck und psychische Belastungen.
Das Papier behandelt junge Menschen nicht als homogene Gruppe, sondern fordert je nach Altersgruppe abgestufte Vorschriften.
Außerdem erkennt das Papier an, dass die beschriebenen Risiken nicht nur junge Menschen betreffen, sondern alle: „Auch Erwachsene sind von Polarisierung, Hassrede und algorithmisch gesteuerten Aufmerksamkeitsökonomien betroffen.“ Entsprechend sollen die vorgeschlagenen Einschränkungen für Menschen ab 16 Jahren ebenso für Erwachsene gelten.
Was passiert als nächstes?
Die Debatte hat eine Eigendynamik, seit Australien im Dezember 2025 mit dem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige vorgeprescht ist. Angefeuert von Nachrichtenmedien wird sie oftmals auf eine simple, binäre Frage verengt: Social-Media-Verbot – ja oder nein.
Am Wochenende will die CDU auf ihrem Parteitag über einen Antrag entscheiden, der ein Verbot für unter 16-Jährige fordert, begleitet mit verpflichtender Altersverifikation. Bereits im Vorfeld hat Bundeskanzler Friedrich Merz „Sympathien“ dazu geäußert. Der Chef der Schwesterpartei CSU, Markus Söder, bewertet ein Verbot weiterhin zurückhaltend.
Die nationalen Vorstöße können ein Druckmittel sein, um die EU zu einer Initiative zu bewegen, und die Kommission hat den Ball bereits aufgegriffen. Digitalkommissarin Henna Virkkunen hat sich für eine EU-weite Lösung ausgesprochen – ohne vorwegzunehmen, ob es auf ein Verbot hinauslaufen soll. Eine konkrete Gelegenheit für strengere Social-Media-Regulierung wäre der geplante Digital Fairness Act. Verbote würden sich allerdings mit dem frisch verhandelten Gesetz über digitale Dienste (DSA) beißen, das abgestufte Regeln je nach Dienst und Risiko vorsieht.
Interessierte können sich den Sommer wohl im Kalender vormerken. Nicht nur die Verfasser*innen des SPD-Papiers pochen auf diesen Zeitraum. Auch die EU-Kommission wolle bis Sommer eine Entscheidung fällen, und die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission soll bis dahin Ergebnisse vorlegen.
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Mit Spionage-Apps können Menschen tief in das digitale und analoge Leben anderer eindringen. Aber es gibt Möglichkeiten, den Überwachungstools beizukommen. Dafür muss die Bundesregierung endlich handeln. Ein Kommentar.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: Ihr Haus will bald den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Stell dir vor, du wirst von deinem Ex-Partner verfolgt. Er lauert dir immer wieder auf, fängt dich vor dem Kino ab oder setzt sich im Zug neben dich, um dir Gespräche aufzuzwingen. Über ein Browser-Interface sieht er, wo du bist, und erfährt intimste Details aus deinem Leben.
Für viele Frauen ist das Realität. Jede 100. Frau in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Tools gestalkt worden, das zeigt eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamtes.
Spionage-Apps, AirTags, GPS-Tracker und andere technische Hilfsmittel gehören heute zum Standardrepertoire von Stalkern. Dabei sind die Spionage-Apps besonders heimtückisch. Mit ihnen braucht man keine Ortungsgeräte und keine Wanzen, um eine Person zu überwachen. Sie machen das Mobiltelefon zu einem multimedialen Kontrollinstrument. Zu einem, das die Betroffenen ganz freiwillig mit sich tragen.
Betroffene, die zur Polizei gehen, bekommen dort oft nur Unverständnis entgegengebracht. Das Wissen darum, dass derartige Spionage-Programme leicht zugänglich sind, ist noch viel zu wenig verbreitet. Expert*innen fordern Schulungen für Ermittler*innen, sowie Protokolle, die sie darauf verpflichten, bei der Erfassung häuslicher Gewalt immer auch eine mögliche digitale Ebene mitzudenken. Eigentlich müsste jede Stelle, die mit gewaltbetroffenen Personen in Kontakt kommt, eine Vorstellung davon haben, was digitale Gewalt bedeutet und was zum Schutz der Betroffenen zu tun ist.
Und wieso sind Programme, die es ermöglichen, andere heimlich über ihr eigenes Telefon auszuspionieren, in Deutschland überhaupt legal erhältlich? Die Nutzung von Spionage-Apps ist mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft hinreichend strafbewehrt. Aber um sie wirklich eindämmen zu können, muss die Bundesregierung auch die Hersteller*innen der Tools ins Visier nehmen. Spielzeug beispielsweise, das heimlich Audio- oder Videoaufnahmen machen kann, ist illegal. Das gleiche sollte für Apps gelten, die ein Smartphone zu einer solchen Abhöranlage machen.
Gesetzeslücken schließen, Unterstützung ausbauen
Die schwarz-rote Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diese Gesetzeslücke zu schließen. Die Überwachungs-Tools sollen demnach regelmäßig das Einverständnis der Besitzer*innen der betroffenen Telefone abfragen müssen. So könnten Eltern, wenn es denn unbedingt sein muss, ihre Kinder weiter überwachen. Es wäre aber sehr viel schwerer, eine Partnerin oder Ex-Partnerin heimlich und illegal auszuspionieren. Bisher sind es nur Versprechen und Pläne, passiert ist noch nichts.
Mindestens ebenso wichtig wie die Regulierung und Strafverfolgung wäre aber noch eine dritte Ebene im Kampf gegen digitale Gewalt, eine, die noch früher ansetzt: die Unterstützung der Betroffenen. Derzeit gilt: Wer fürchtet, digital ausgespäht und gestalkt zu werden, braucht IT-affine Freunde und Glück. Es gibt nach wie vor zu wenige Beratungsstellen für digitale Gewalt. Solche Anlaufstellen zu schaffen und diese mit genug Geld und kompetentem Personal auszustatten, das sollte jetzt höchste Priorität bekommen.
Das kostet viel Geld. Aber es ist nicht verhandelbar. Deutschland hat die Istanbul-Konvention unterzeichnet und sich damit dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Jetzt muss es diese Verpflichtung auch umsetzen.
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Aikos Ex-Partner verwanzt ihr Handy. Er kann sehen, was sie liest, was sie tippt, wo sie ist. Er lauert ihr immer wieder auf und verfolgt sie bis nach China. Dieser Fall zeigt, wie invasiv und bedrohlich frei verfügbare Spionage-Apps sind.
Wo sie hingeht, was sie tippt: Über eine Spionage-App auf dem Mobiltelefon bekommt der Stalker alles mit. – Alle Rechte vorbehalten Foto: Timon Studler / Unsplash, Ortsmarker: Imago / Zoonar
Seit ihrer Trennung ist Aiko eine vorsichtige Frau geworden. Bevor sie ihren Wohnblock verlässt, wartet sie still im Eingangsbereich. Dort gibt es mehrere Türen mit Glaseinsätzen. Sie versucht zu erkennen, ob draußen jemand ist. Es könnte ja sein, dass Tom ihr wieder auflauert. Er hat schon oft auf sie gewartet oder sie auf der Straße abgefangen. Er hat sich ihr von hinten genähert und sie festgehalten. Sie sagt, Tom wollte immer wieder reden, reden, reden, über ihre Beziehung, obwohl Aiko diese schon vor Jahren beendet hat.
Um Tom zu entkommen, hat Aiko ihn wiederholt angezeigt, ein Annäherungsverbot erwirkt, eine Auskunftssperre bei den Meldebehörden hinterlegen lassen, sie ist in eine neue Stadt gezogen. Doch Tom taucht immer wieder auf. Auch an diesem Tag im Sommer 2025 steht er vor der Tür. Aiko kann das Haus nicht verlassen, ohne sich mit ihm auseinanderzusetzen. Sie ruft die Polizei – wie schon so oft.
Diese Geschichte ist eine von Gewalt. Es geht um Macht und Kontrolle und um eine Spionage-App, die jede*r mit wenigen Klicks im Netz ordern kann und mit der Menschen illegal ihre (Ex-)Partner*innen ausspähen. Jede 100. Frau wurde in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Mitteln gestalkt, so das Bundeskriminalamt. Aiko ist eine der Betroffenen. Mit ihrer Geschichte wird in Deutschland erstmals ein Fall öffentlich, in dem nachgewiesenermaßen eine Spionage-App als Mittel der Partnerschaftsgewalt eingesetzt wurde. Nach der Trennung installierte Tom diese auf Aikos Telefon.
Über ein Browser-Interface konnte Tom sehen, wo Aiko gerade unterwegs war, und lesen, was sie tippte. Er konnte ihre Passwörter abgreifen, ihre Chatnachrichten und E-Mails, die Anrufliste, die Kontakte, den Kalender, die Bilder und Videos, den Browser-Verlauf. Er drang tief in ihr digitales und analoges Leben ein.
Ein paar Minuten allein mit Aikos Handy
Um sie zu schützen, haben sie und Tom hier andere Namen. netzpolitik.org hat mit Aiko gesprochen und Menschen aus ihrem Umfeld befragt. Zahlreiche Dokumente und geleakte Daten aus dem Kundendienst der Spionage-App mSpy bestätigen ihre Schilderungen. Eine forensische Analyse von Aikos Telefon, die ein IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchgeführt hat, belegt zudem, dass das Gerät mit mSpy infiziert ist.
Um mSpy zu installieren, muss man das Zieltelefon für ein paar Minuten in der Hand halten. Tom hatte, so Aiko, viele Gelegenheiten, bei denen er allein mit ihrem Telefon war.
netzpolitik.org hat Tom mit den in diesem Text geschilderten Geschehnissen und Aikos Vorwürfen konfrontiert. Einen großen Teil davon hat er bereits in Gerichtsverfahren eingeräumt. Gegenüber netzpolitik.org erklärt er nur, dass ihm zu vielen der geschilderten Punkte Belege vorlägen, die eine „deutlich andere Sicht auf die Geschehnisse zulassen“. Im Einzelnen will er sich nicht äußern und verweist auf zwei noch laufende Berufungsverfahren.
„Ich dachte, er ist ein aufrichtig guter Mensch“
Die Geschichte von Tom und Aiko beginnt Anfang 2021. Sie treffen sich auf der Dating-Plattform Bumble. Tom ist Nachwuchsregisseur, in Interviews wirkt er eloquent, zu öffentlichen Anlässen trägt er einen schmal geschnittenen Anzug. Seine Agentur schreibt über ihn, dass er mit seiner Arbeit Menschen sichtbar machen wolle, die sonst nicht gesehen würden. Auch Aiko arbeitet in einem kreativen Beruf. In ihrer Freizeit geht sie gerne ins Kino oder reist mit Freundinnen zu Kunstausstellungen.
Laut Aiko verband sie und Tom das Interesse für Kunst, Filme und Design. „Ich dachte, dass er die gleichen humanistischen Werte hat wie ich, dass er ein Idealist ist, ein aufrichtig guter Mensch“, sagt Aiko heute. Sie spricht leise, sucht nach den richtigen Worten. Immer wieder hebt sie fragend den Blick, als müsse sie die Erlaubnis zum Sprechen erst einholen.
Von August 2021 bis Mai 2022 sind Tom und Aiko ein Paar. Dann habe sie entdeckt, dass Tom mit vielen anderen Frauen Kontakt hat, sagt Aiko. Sie habe Sexvideos auf einem Datenträger gefunden. Eines, das sie mit ihm gemacht habe, sieben weitere von ihm und anderen Frauen. Sie sagt, sie habe Schluss gemacht, Tom auf mehreren Messengern blockiert. Doch er habe immer wieder im Treppenhaus gestanden. Mehrere Male habe sie zugelassen, dass er in ihre Wohnung kommt. „Ich wollte extrem von ihm weg. Aber ich bin nicht weggekommen“, sagt Aiko.
Wegen dem, was dann folgt, zeigt Aiko Tom an. Die Staatsanwaltschaft fasst Aikos Schilderungen so zusammen: „Der Beschuldigte soll seine Lebensgefährtin mehrfach auf ein Bett gedrückt, ihr mit der erhobenen Faust gedroht und mit der Faust ein Loch in eine Tür geschlagen haben.“ Zu einer anderen Gelegenheit habe er Aiko, „die zwischenzeitlich ins Badezimmer gegangen war, um von dort die Polizei zu verständigen, ihr Mobiltelefon abgenommen. Als sie in der Folge anfing zu schreien und aus dem Fenster um Hilfe zu rufen, soll der Beschuldigte ihr die Hand auf den Mund gedrückt und sie vom Fenster weggezogen haben.“
Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben. Sie sah kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Nachrichten an den mSpy-Kundendienst
Am 10. Januar 2023 schickt jemand von dem E-Mail-Account, den Toms Filmhochschule für ihn damals bereitstellt, eine Nachricht an den Kundendienst der Spionage-App mSpy. Dieser Mensch schreibt, er habe ein Problem: Er sehe zwar wie gewünscht den Standort des Zieltelefons, aber es übermittele nicht mehr, was darauf getippt wird.
Auf der Suche nach einer Lösung bombardiert er den Kundendienst mit dutzenden Nachrichten. Dieser rät dazu, eine Nachricht mit dem Inhalt „1000000“ an das Zieltelefon zu senden, um die App neu zu starten. Der Kunde präsentiert einen Entwurf.
aiko rede bitte mit mir anstatt mich zu blocken zum 1000000 mal. bitte aiko. das zerstört mich so sehr.
Später nennt er das Modell des Telefons, das er überwachen will. Es ist das Modell, das Aiko nutzt. MSpy hat auf Nachfragen zum Fall nicht reagiert.
Die Nachrichten sind öffentlich, nachzulesen in einem Datensatz, mit dem Millionen von Chats im Netz landeten, die Nutzer*innen mit dem Kundendienst der Spionage-App geführt haben. Die Plattform Distributed Denial of Secrets hat den Datensatz im Juni 2024 veröffentlicht. Die Hackerin maia arson crimew gibt an, dass ihr das Paket von einer anonymen Quelle zugespielt wurde.
Von Anfang 2023 bis zum Juni 2024 kontaktiert demnach jemand von Toms E-Mail-Account aus den Support mit einer gut dreistelligen Zahl von Nachrichten. Dieser Mensch hat anscheinend mehrfach physischen Zugriff auf das Zieltelefon und installiert mSpy nach Ausfällen wiederholt neu. Er will mSpy mehrere Male kündigen, weil Funktionen ausfallen, und bucht den Service dann doch wieder.
Jahre später wird Tom wegen Nachstellung mit Hilfe einer Software vor Gericht stehen. Dabei gibt er zu, dass er die App am 28. April 2024 installiert hat und damit bis zum 24. November Zugriff auf Aikos Handydaten hatte. Laut den Nachrichten könnte er Aiko aber wesentlich länger mit der App überwacht haben, bereits ab Anfang 2023.
Für Stalking mit Spionage-Apps gibt es bis zu fünf Jahre Haft
mSpy ist laut eigenen Angaben inzwischen eine App für Eltern, die damit die Geräte ihrer Kinder überwachen – das kann in Deutschland unter Umständen legal sein, auch ohne Zustimmung. Wer hingegen andere Erwachsene heimlich überwacht, handelt eindeutig strafbar: Ausspähen von Daten, womöglich Nachstellung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Dafür können mehrere Jahre Haft drohen.
Wer ein Spionage-Tool einsetzt, begeht zudem einen besonders schweren Fall von Nachstellung, strafbewehrt mit mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahre Haft. Verschärfend wirkt ebenfalls, wenn die Nachstellung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten abläuft oder das Opfer gesundheitlich beeinträchtigt wird. Beides trifft im Fall von Aiko zu.
Der Mensch, der von Toms Account dem mSpy-Kundendienst schreibt, gibt an, mit der App seinen Sohn überwachen zu wollen. Tom hat keine Kinder. Frühere Recherchen zeigten: Andere Anwender*innen von mSpy gaben offen zu, dass sie Partner- oder Ex-Partner*innen ausspionieren wollten. Der Kundendienst half ihnen trotzdem weiter.
Auch 2023, da sind Aiko und Tom bald ein Jahr getrennt, taucht Tom laut Aiko immer wieder vor ihrer Wohnung auf und begegnet ihr auch anderswo. „Wenn ich raus bin, hat er mich abgefangen“, sagt Aiko. Sie fährt zu einer Hochzeit, er sitzt im gleichen Zug. Sie will ins Kino, er steht davor. Das geht aus einer eidesstattlichen Versicherung von Aiko hervor, auf deren Basis ein Gericht später ein Kontaktverbot für Tom verhängt.
Aiko zieht sich in dieser Zeit von Familie und Freund*innen zurück. Sie reagiert monatelang nicht auf Nachrichten und Anrufe, berichten ihre Freund*innen. „Ich hatte Angst vor dem Handy“, sagt Aiko. Eine enge Freundin fährt aus Sorge zu Aikos Wohnung.
Die Freundin ist Ärztin in einer psychiatrischen Fachklinik. In einer Stellungnahme schreibt sie, Aiko habe ihr geöffnet und gesagt, Tom sei da und würde gegen ihren Willen bei ihr wohnen, sie habe keine Kraft mehr, sich zu wehren. Aiko bestätigt die Darstellung gegenüber netzpolitik.org.
Aiko und die Freundin sollen Tom gebeten haben, zu gehen. Dieser soll erwidert haben, Aiko wolle doch gar nicht, dass er gehe, er liebe sie, außerdem müsse er noch Wäsche waschen. Die Freundin soll ihn schließlich dazu gebracht haben, die Waschmaschine auszuräumen und die Wohnung zu verlassen.
Insgesamt elf Mal sucht Aiko eine Opfer- und Traumaambulanz auf, während Tom sie stalkt. Diagnose: posttraumatische Belastungsstörung, depressive Episode, panikartige Angstzustände, emotionale Labilität, Einschlafstörungen und wiederkehrende Albträume, Schamgefühle, reduziertes Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, Auflösungswünsche.
„Ein spontaner Rückgang ihrer hohen Symptombelastung ist unter der gegenwärtigen Hochstresssituation nicht zu erwarten“, so die Hilfseinrichtung. Aiko meldet sich immer wieder auf der Arbeit krank.
Er verfolgt sie bis nach China
Ende 2023: Aiko bucht einen Flug nach Shanghai, in die größte Stadt Chinas. Sie sagt, sie habe möglichst weit weg gewollt. Als sie ins Flugzeug steigen will, steht Tom mit ihr in der Boarding-Schlange.
„Ich dachte, das kann doch nicht sein“, sagt Aiko. Sie zweifelt an ihrer Wahrnehmung, kann sich nicht erklären, wie Tom sie gefunden hat. „Dass es so etwas wie mSpy gibt, wusste ich nicht“, sagt Aiko. Sie fügt sich. „Ich dachte, am besten lasse ich es über mich ergehen. Alles ist besser als wieder Polizei und eskalieren und ich verpasse meinen Flug.“
Aiko fasst die Reise so zusammen: Nach der Landung soll Tom mit ihr ins Hotel-Shuttle gestiegen sein, sich ein Zimmer in ihrer Unterkunft genommen haben. Um ihm zu entkommen, sei sie mit dem Taxi zurück zum Flughafen gefahren. Auch dort sei er aufgetaucht. Sie sei noch zwei Mal in neue Hotels geflüchtet, er habe sie jedes Mal gefunden. Er soll geweint haben und gesagt, er habe alle Hotels nach ihr abgesucht.
Irgendwann platzt Aiko der Kragen. „Ich habe gesagt, dass er sich verpissen soll. Ihn gefragt, ob er nicht checkt, dass ich hier bin, weil ich vor ihm fliehen will.“ Tom habe China nach rund 14 Tagen verlassen, Aiko bleibt eine weitere Woche.
Aiko sagt, dass Tom kurz nach Weihnachten bei ihren Eltern vor der Tür stand. „Ich habe hier auf dich gewartet“, soll er gesagt haben. Als sie zurück zu ihrem Wohnort fährt, soll er wieder im gleichen Zug mit ihr gesessen haben.
Die Überwachungs-Industrie
Fachleute aus Beratungsstellen, Forschung und Politik bezeichnen die Überwachung mit Spionage-Apps als digitale Gewalt, weil sie mit elektronischen Mitteln tief in die Selbstbestimmung eingreift. Programme wie mSpy nennen sie Stalkerware: Software für Stalking.
mSpy ist dabei nur eines der Produkte auf diesem Markt. IT-Sicherheitsforscher*innen sprechen von einer ganzen Industrie. Neben Spionage-Apps zählen auch GPS-Tracker oder Ortungs-Tags zu den Werkzeugen, auf die Täter*innen zugreifen.
Besonders häufig kommen Spionage-Apps in Partnerschaften und Familien zum Einsatz. Denn um sie zu installieren, brauchen die Täter*innen in der Regel einige Minuten ungestörten physischen Zugang zum Zieltelefon und den Entsperrcode des Geräts. Je näher sie einer Person stehen, desto eher haben sie beides.
Hinter mSpy steckt ein schwer zugängliches Firmengeflecht, beworben wird die Spionage-App über ein Netz von Unternehmen, die daran mitverdienen. Der Abo-Preis hängt von Buchungsdauer, Rabatten und gewünschtem Funktionsumfang ab und kann schnell 100 Euro pro Jahr übersteigen.
„Ich dachte, ich komme da nie wieder raus“
Immer wieder ruft Aiko in den Jahren, in denen Tom sie verfolgt, die Polizei zu Hilfe, zeigt Tom an. Anfang 2024 wird ein Verfahren wegen Nachstellung eingestellt. Es sei nicht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen“, dass Aiko den Kontakt nicht gewollt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft. Tom soll der Polizei gesagt haben, sie seien noch zusammen und Bilder gezeigt haben, auf denen er mit Aiko zu sehen war. Aiko sagt: „Ich dachte, ich komme da nie wieder raus.“
Im März 2024 schreibt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus mehrfach an den mSpy-Kundendienst, weil bestimmte Funktionen der App ausfallen. Als der Kontakt zu Aikos Telefon für eine Weile scheinbar ganz verloren geht, fragt die Person: „can someone please help“, zig Nachrichten später: „I have to know what’s going on“.
Am 28. April um 11:08 Uhr wird die Spionage-App auf Aikos Telefon neu installiert. Wenige Minuten zuvor fragt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus den Kundendienst, wie man mSpy installiert und bekommt eine Anleitung zugesendet. Die Nachrichten an den Kundendienst werden laut Chatprotokoll aus der Stadt verschickt, in der Aiko wohnt.
Am Tag davor klingelt Tom bei Aiko. Sie sagt, er habe geweint und gesagt, er habe keinen Schlafplatz und kein Geld und wolle nur eine Nacht bleiben. Aiko lässt ihn entgegen ihrer Vorsätze wieder in die Wohnung. Heute vermutet sie, dass er ihr Entsperrmuster kannte und mSpy installierte, während sie gerade nicht im Raum war.
Was an diesem Tag mit Aikos Telefon geschah, hinterließ Spuren auf dem Gerät. Aus einer forensischen Analyse, die netzpolitik.org bei einem unabhängigen IT-Sicherheits-Experten in Auftrag gab, geht hervor, wie sich das Geschehen vermutlich zugetragen hat: Tom installiert die App und deaktiviert dafür Sicherheitsfunktionen auf dem Handy, tippt einen Registrierungscode ein und schickt dann mit Aikos Handy eine WhatsApp-Nachricht an seine eigene Nummer:
Test Oh Keykoffer funktioniert bitte funktionieren.
K und L, sowie F und G liegen auf der Tastatur nebeneinander, vermutlich wollte Tom in Eile „Keylogger“ tippen. Ein Keylogger erfasst alle Anschläge auf der Tastatur und damit auch Passwörter, Nachrichten und Suchbegriffe, mSpy bietet diese Funktion.
Ein deutlicher Anstieg der Fälle
Wie viele Menschen andere mit Spionage-Apps ausspionieren, weiß niemand. Das Bundeskriminalamt erfasst entsprechende Anzeigen nicht gesondert. Sie fallen in die Rubrik digitale Gewalt, zusammen mit Videoaufnahmen in Umkleiden und sexualisierten Deepfakes beispielsweise. 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 17.193 Fälle von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen von der Polizei bearbeitet.
Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BKA eine Dunkelfeldstudie, für die Menschen zu ihren Gewalterfahrungen befragt wurden. Etwa jede 45. der befragten Frauen gab an, innerhalb der vergangenen fünf Jahre von einem Partner oder Ex-Partner gestalkt worden zu sein. Eine von hundert sagte, dass dies auch mit digitalen Mitteln geschah. Weniger als jede zehnte Frau zeigte die Taten an.
Von einem deutlichen Anstieg der Fälle von digitalem Stalking berichten Fachberatungsstellen für digitale Gewalt und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Cordelia Moore, die lange in einer Frauenberatungsstelle zu digitaler Gewalt gearbeitet hat und heute Organisationen zum Thema berät, sagt: „In Stalkingfällen ist Cyberstalking inzwischen keine Ausnahme, sondern der Standard.“
Die Bundesregierung will den Anbietern von Spionage-Apps vorschreiben, regelmäßig das Einverständnis der Geräte-Besitzer*innen einzuholen, so steht es im Koalitionsvertrag. Eine heimliche Überwachung wie im Fall von Aikos Telefon wäre damit nicht mehr möglich – zumindest wenn sich die App-Anbieter daran halten.
Das Justizministerium des Bundes schreibt auf Anfrage, die Umsetzung werde gerade geprüft, man stehe dazu mit dem Innen- und dem Digitalministerium in Kontakt. Allerdings sitzen die Anbieter der App nicht in Deutschland, womöglich nicht einmal in der EU. Es ist unklar, welche Auswirkungen ein deutscher Alleingang hätte.
33 Fälle von verbotener Nachstellung gibt Aiko von Mai bis Dezember 2024 bei der Polizei zu Protokoll. Tom steht immer wieder vor ihrem Haus, fängt sie vor dem Kino und am Bahnhof ab, sitzt im gleichen Zug mit ihr, hält sie fest und will mit ihr sprechen. Er ruft mit unterdrückter Nummer immer wieder an, schickt ihr WhatsApp-Nachrichten.
Wieder bricht Aiko den Kontakt zu Freund*innen ab. Die Freundin, die im vergangenen Jahr Tom aus Aikos Wohnung verjagte, gibt sie nicht auf und fährt wieder zu ihr. In ihrer Stellungnahme heißt es:
Ich fand sie in ihrer Wohnung auf dem Sofa liegend vor, die Wohnung war vollständig abgedunkelt, (Aiko) war in einem verwahrlosten Zustand, von Panikattacken gequält und konnte zunächst kaum berichten, was sich in der letzten Zeit zugetragen hatte. Sie hatte mehrere Tage nichts gegessen, aus Angst, die Wohnung zu verlassen.
Mehr als ein Jahr später wird Tom für diese Taten von der Staatsanwaltschaft wegen Nachstellung angeklagt. Er wird ein umfassendes Geständnis ablegen, eine Richterin wird ihn zu mehr als einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Stalking ist eine Machtdemonstration“
Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Stalking ist eine Machtdemonstration, die der betroffenen Person signalisiert, dass sie sich nicht entziehen kann.“ Mit Hilfe von digitalen Werkzeugen, die den Standort übermitteln, sei eine derartige Machtdemonstration noch einfacher geworden.
„Kontrolle und Stalking treten vor allem dann auf, wenn der gewaltausübende, meist männliche Part einen Machtverlust verhindern will“, sagt Burkard. Eingebettet sei das Stalking in eine patriarchale Gesellschaft, in der Macht in heterosexuellen Beziehungen oft ungleich verteilt ist.
Typisch an dem Fall von Aiko, sagt Burkard, sei das Ineinandergreifen von analogem und digitalem Stalking. „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Fortsetzung bereits bestehender Gewaltverhältnisse, sie taucht selten isoliert auf“, sagt sie.
Am 10. Juni 2024 erlässt das Amtsgericht ihres Wohnortes auf Aikos Betreiben eine einstweilige Anordnung gegen Tom. Sechs Monate lang muss er mindestens 50 Meter Abstand von ihrer Wohnung halten, darf auch ihren Arbeitsplatz und die Wohnung der Eltern nicht aufsuchen oder anderweitig, beispielsweise per Anruf, Sprach- oder Textnachricht, Kontakt mit ihr aufnehmen. Bei Zufallstreffen hat er sich sofort zu entfernen. Die Anordnung wird später immer weiter verlängert werden. Die Dokumente dazu liegen netzpolitik.org vor.
Obwohl es Tom nun verboten ist, sich Aiko zu nähern, fängt er sie über den darauf folgenden Sommer vier Mal in Seitenstraßen ihrer Wohnung ab. Er rennt auf sie zu und hält sie fest. Er schreibt unzählige Nachrichten und versucht dutzende Male, sie anzurufen.
Das Amtsgericht ihres Wohnortes verurteilt Tom Ende September zu 800 Euro Ordnungsgeld. Er hört dennoch nicht auf. Im Oktober fordert das Gericht weitere 400 Euro. Wieder lässt er sich nicht davon beeindrucken. Tom wird vorläufig festgenommen. Als er wieder frei ist, schreibt er Aiko: „gib mir nur ein Zeichen, sonst muss ich wiederkommen“.
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Dass die Spionage-App auf Aikos Smartphone entdeckt wird, ist nicht den Ermittlungen der Polizei zu verdanken. Von den Beamt*innen, mit denen Aiko sprach, sei keine*r auf die Idee gekommen, dass Tom Aikos Smartphone verwanzt haben könnte, dass Toms ständige Präsenz dort ihren Ursprung hat, sagt Aiko.
Am Ende ist es nicht die Polizei, sondern ein Freund, der ihr Klarheit bringt. „Als Aiko mir von dem Stalking erzählte, hatte ich schon eine Ahnung, wie das kommen könnte, dass Tom immer weiß, wo sie ist“, sagt Benjamin. Er ist Dozent für Informatik und weiß, dass es frei erhältliche Spionage-Software gibt.
Im November 2024 besucht er Aiko und untersucht ihr Telefon. Da ist mSpy noch aktiv. Nach wenigen Minuten findet er in der App-Übersicht ein Programm mit weitreichenden Berechtigungen. Es taucht auf dem Home-Bildschirm nicht auf und verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Namen „Update service“. Aiko sagt, ihr sei diese App nicht bekannt gewesen. Die forensische Analyse, die der unabhängige IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchführte, bestätigt, dass es sich dabei um mSpy handelt.
Im Download-Ordner von Aikos Handy liegt eine Installationsdatei für die Spionage-App. Sie wurde eine Minute vor der Installation der App „Update service“ heruntergeladen. Außerdem findet sich auf dem Telefon eine Datenbank, in die mSpy Informationen kopierte: Standortdaten, Browserverlauf, Kalender, Anruflisten, Fotos und Videos, SMS und E-Mails, Chats auf verschiedenen Plattformen sowie Mitschnitte der Tastatureingaben. Auch die Testnachricht, die während der Installation an Toms Nummer verschickt wurde, findet sich in den Daten. mSpy sendet derartige Informationen in eine Cloud, wo Kund*innen sie einsehen können – übersichtlich aufbereitet über ein Browser-Tool.
Die App habe fast alle Berechtigungen gehabt, sagt Benjamin, also nicht nur auf alle Telefoninhalte zugreifen können, sondern auch Dateien und Apps aus der Ferne löschen und installieren dürfen. Er kann dies mit Screenshots belegen. Sie zeigen auch, dass die App in den 24 Stunden vor dem Novemberabend, an dem Benjamin die App entdeckt, auf verschiedene Daten zugegriffen hatte, etwa auf den Standort, Anrufliste, Fotos und Videos, Kalender, Kontakte oder SMS.
Um den Datenabfluss zu unterbrechen, habe er die Berechtigungen noch in derselben Nacht aufgehoben, sagt Benjamin. Über viele Monate hatte Tom Zugang zu den Informationen, die mSpy über dieses Gerät erfasste, konnte sehen, wo Aiko sich befand. Jetzt ist es vorbei. Einen Monat später kauft Aiko sich ein neues Telefon.
Der Moment der Erkenntnis
Zu erfahren, dass Tom sie ausgespäht hatte, war „super erschütternd“, sagt Aiko. „Er wusste meine intimsten Gedanken, er wusste immer genau, wo ich war. Und er hat die ganze Zeit meine Realität manipuliert. Ich habe ja geglaubt, dass er überall auf mich wartet.“
Noch aus einem anderen Grund war die Erkenntnis für sie ein Schock. Kurz zuvor hatte Aiko beschlossen, die Stadt zu verlassen und nach Berlin zu ziehen, um Tom zu entkommen. Sie sagt, sie wollte ohne Angst auf die Straße gehen, normal leben. „Als ich verstanden habe, dass er all meine Kommunikation abgegriffen hat, ist mir auch klar geworden, dass er vermutlich weiß, wo ich hinziehe“, sagt sie.
In den Daten, die mSpy mitschnitt, findet sich eine E-Mail mit der Einladung zur Wohnungsbesichtigung. Dort liegen auch die Koordinaten ihrer neuen Wohnung, abgegriffen, als Aiko die Wohnung besichtigte.
Nachdem Benjamin die App gefunden hat, gehen er und Aiko noch in der gleichen Nacht zur Polizei. Die beiden sagen, auf der Wache habe Benjamin versucht, den Beamten die Spionage-App zu erklären, zunächst ohne Erfolg. Erst als Aiko ein Foto herumgezeigt habe, das ihr Vermieter von Tom gemacht hatte, habe ein Polizist gesagt: „Das sieht nach nem Hacker aus.“ Auf dem Foto steht Tom mit aufgeklapptem Laptop unter Aikos Fenster.
Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Wichtig ist, dass alle Instanzen, die mit einer gewaltbetroffenen Person zu tun haben, Fachwissen und die nötige Sensibilität für digitale Gewalt haben.“ So sollte etwa die Polizei im Rahmen einer Risikoeinschätzung bei Partnerschaftsgewalt immer auch digitale Gewalt abfragen.
Februar 2025. Vier Jahre ist es her, dass sich Aiko und Tom auf Bumble getroffen haben. Das Amtsgericht verhängt weitere 3.000 Euro Ordnungsgeld gegen Tom. Die vorhergehenden 1.200 Euro hat er noch nicht gezahlt. Vor Gericht gibt er später an, weitgehend mittellos zu sein.
Ende Februar zieht Aiko nach Berlin. Ungefähr zur gleichen Zeit zieht auch Tom dorthin. Er hat nun keinen Fernzugriff mehr auf ihr Telefon, trotzdem lauert er ihr immer wieder vor ihrem Wohnblock auf, in dessen Umgebung, an der S-Bahn. Einmal finden Polizist*innen, die zu ihrer Sicherheit vor Aikos Haus patrouillieren, Tom in einem Gebüsch. Die Szene beschreibt das Amtsgericht Tiergarten in einem Urteil, das später gegen Tom fällt.
Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten erwirkt einen Haftbefehl gegen Tom. Von Mai bis Juni sitzt er 27 Nächte in Untersuchungshaft. Er wird nur unter der Auflage entlassen, Berlin zu verlassen und sich Aiko nicht mehr zu nähern. Und doch steht er kurz darauf wieder vor ihrer Haustür. Es ist die eingangs geschilderte Szene. Aiko ruft die Polizei und Tom landet noch einmal für fast zwei Monate in Untersuchungshaft.
Am 24. September 2025 verurteilt das Amtsgericht Tiergarten Tom wegen Nachstellung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er gesteht die Vorwürfe, will das Urteil aber nicht akzeptieren und geht in Berufung. Das Verfahren läuft.
Das Ende?
Ende Januar 2026 steht Tom noch einmal vor Gericht, diesmal in der Stadt, in der er und Aiko zuvor gewohnt haben. Es geht um die Geschehnisse, die vor ihrem Umzug stattfanden. Und anders als in Berlin geht es diesmal auch um mSpy: In ihrer Anklageschrift wegen Nachstellung erwähnt die Staatsanwaltschaft auch eine Software, die Tom auf Aikos Handy installiert habe, um ihren Standort zu verfolgen und „gezielte Zusammenkünfte herbeizuführen“.
Während ihrer Aussage kommen Aiko immer wieder die Tränen. Sie spricht dennoch weiter.
Tom gesteht alle Vorwürfe. Er bekommt ein Jahr und vier Monate Haft, keine Bewährung. In ihrem Urteil spricht die Richterin von einer „sehr hohen kriminellen Energie“. Sie erwähnt die Spionage-Software, die Nachrichten an den Kundendienst. „Die Skrupellosigkeit, die Sie da an den Tag gelegt haben, das ist besonders und zeigt eine besondere Rücksichtslosigkeit.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tom sagte bei einem Telefonat mit netzpolitik.org, dass er Berufung einlegen will. Aiko sagt, für sie sei es wichtig gewesen, dass ihre Realität anerkannt wurde. Befreit fühle sie sich aber nicht, sondern vor allem: erschöpft.
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Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde.
Wie lassen sich Betroffene digitaler Gewalt stärken? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock; Bearbeitung: netzpolitik.org
Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.
Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.
Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.
In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.
Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.
Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.
Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.
Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.
2. Polizei und Justiz sensibilisieren
Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.
Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.
Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.
3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“
In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.
Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.
4. Strafrecht erweitern
Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.
HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.
Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.
Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.
5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.
„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.
Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.
Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.
6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.
HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.
Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.
Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.
Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.
7. Adressen von Betroffenen besser schützen
Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.
„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“
Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.
8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.
Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.
Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.
9. Frauen nicht isoliert betrachten
Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“
Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“
Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.
Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.
10. Internationale Regeln gut umsetzen
Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.
Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.
Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.
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Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament haben Nein gesagt zur verpflichtenden Chatkontrolle. Aber die umstrittene Verordnung birgt weitere Risiken für digitale Grundrechte – und zwar flächendeckende Alterskontrollen. Worüber Kommission, Parlament und Rat jetzt verhandeln.
Die EU will neue Barrieren schaffen (Symbolbild) – Schild: Efrem Efre / Free Pexels Licence; Hintergrund: IMAGO/ Breuel-Bild
Es war ein merkliches Aufatmen Ende vergangenen Jahres. Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen hatten sich Vertreter*innen der EU-Staaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt, einem der weitreichendsten Überwachungsprojekte der EU.
Hinter der Chatkontrolle stecken Pläne der EU-Kommission, Anbieter von Messengern wie Signal oder WhatsApp auf Anordnung dazu verpflichten zu können, die Kommunikation von Nutzer*innen zu durchleuchten. Vertrauliche Nachrichten müssten sie dann in großem Stil nach sogenannten Missbrauchsdarstellungen durchsuchen – ein fundamentaler Angriff auf sicher verschlüsselte Kommunikation. Anlass ist der Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.
Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sind gegen das Vorhaben Sturm gelaufen. Mit dem Nein von Rat und EU-Parlament dürfte die Chatkontrolle vom Tisch sein. Kaum beachtet geblieben ist dabei jedoch ein weiteres Überwachungsvorhaben im Vorschlag der Kommission, und zwar die Einführung von Alterskontrollen.
Die EU-Kommission möchte Anbieter nämlich auch dazu verpflichten dürfen, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen. Betroffen sind Dienste, die Erwachsene nutzen können, um sexuelle Kontakte zu Minderjährigen anzubahnen. Das nennt sich Grooming.
Alterskontrollen laufen oftmals auf invasive Maßnahmen heraus. Nutzer*innen müssten dann zum Beispiel ihr Gesicht biometrisch vermessen lassen, damit eine Software ihr Alter schätzt, oder mithilfe von Dokumenten wie dem Ausweis belegen, dass sie erwachsen sind. Mindestens würde es damit für Millionen Nutzer*innen schwerer, sich frei im Netz zu bewegen. Wenn es nicht gelingt, solche Kontrollen sicher zu gestalten, drohen Datenschutz-Verletzungen und massenhafte Überwachung.
Kommission, Rat und Parlament haben teils widersprüchliche Positionen zu den Alterskontrollen. Aktuell verhandeln sie im sogenannten Trilog über die Verordnung – und damit auch über die Zukunft von Alterskontrollen in der EU. Wir liefern die Übersicht über die zentralen Positionen und die Risiken dahinter.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Verpflichtung zu Alterskontrollen bei „interpersonellen Kommunikationsdiensten“ vor, einfach ausgedrückt: Anbietern mit Chatfunktion.
Sie sollen zunächst selbst das Risiko für Grooming einschätzen, also ob ihre Dienste zum Zweck des „sexuellen Kindesmissbrauchs“ eingesetzt werden könnten. Dabei spielt etwa eine Rolle, wie viele Kinder den Dienst überhaupt verwenden, wie leicht sie von Erwachsenen auf der Plattform kontaktiert werden können und welche Möglichkeiten es gibt, solche Kontakte zu melden.
Potenziell von Grooming betroffene Anbieter sollen dann das Alter ihrer Nutzer*innen überprüfen, um Minderjährige „zuverlässig“ zu identifizieren. Die Konsequenz sollen Maßnahmen zur Risikominderung sein. Zwar nennt der entsprechende Artikel im Entwurf kein konkretes Beispiel – denkbar wären aber zum Beispiel eingeschränkte Chat-Funktionen, die keine Gespräche mit Fremden erlauben.
Vergangene Recherchen über Grooming legen nahe: Diese Regelung könnte viele populäre Plattformen treffen, etwa TikTok, Instagram und Roblox oder das unter Gamer*innen beliebte Discord. Auch Messenger wie WhatsApp oder Signal könnten dazu verpflichtet werden, das Alter ihrer Nutzer*innen zu prüfen.
Entscheidend sind hier die Worte „zuverlässig identifizieren“. Eine schlichte Altersabfrage dürfte kaum genügen. Es geht auch nicht bloß darum, dass Anbieter Schutzfunktionen für Minderjährige bereithalten müssen, damit betroffene Minderjährige (oder ihre Aufsichtspersonen) sie einsetzen können. Stattdessen könnte es sein, dass Nutzer*innen in großem Stil beweisen sollen, dass sie schon erwachsen sind.
Zusätzlich sieht die Kommission eine weitere Altersschranke vor, die noch einen Schritt früher ansetzt, und zwar bei „Stores für Software-Anwendungen“. Darunter dürften mindestens der Google Play Store und Apples App Store fallen, je nach Auslegung auch Spiele-Marktplätze wie Steam. Auch dort müssten Nutzer*innen demnach ihr Alter nachweisen, bevor sie Zugang bekommen.
Das will der Rat der EU
Der Rat der EU vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Geht es um Alterskontrollen, deckt sich die Ratsposition weitgehend mit dem Vorschlag der Kommission. Auch der Rat will, dass Anbieter, die ein Risiko zur Kontaktaufnahme mit Kindern bei sich feststellen, das Alter ihrer Nutzer*innen kontrollieren. Das Gleiche will der Rat für App Stores.
Für die Ausgestaltung dieser Kontrollen stellt der Rat weitere Anforderungen auf. Demnach sollen die Maßnahmen Privatsphäre und Datenschutz wahren, transparent, akkurat und dabei auch zugänglich und diskriminierungsfrei sein. Der Rat spricht damit Aspekte an, die sich auch an anderer Stelle in EU-Regeln finden, etwa in den Leitlinien zum Jugendschutz im Netz auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).
Der Knackpunkt: Keine Technologie wird all diesen Anforderungen gerecht. Um den Anspruch zu erfüllen, akkurat zu sein, müssten Prüfungen wohl invasiv sein – sonst lassen sie sich täuschen. Typisch sind Kontrollen mit biometrischen Daten oder auf Basis von Dokumenten wie Ausweispapieren. Erstere können Menschen diskriminieren, die nicht ausreichend in den Trainingsdaten eines KI-Systems repräsentiert sind, etwa Women of Color. Letztere können Menschen ausschließen, die keine Papiere haben.
Das will das EU-Parlament
Das EU-Parlament will bei Alterskontrollen einen anderen Weg einschlagen, wie dessen Position zeigt. Streichen will das Parlament demnach die Pflichten für Alterskontrollen auf der Ebene von App-Stores.
Die Marktplätze sollen demnach bloß deutlich ausweisen, wenn Apps erst ab einem bestimmten Alter vorgesehen sind. Zudem sollen sie bei Apps, die das verlangen, die Zustimmung von Erziehungsberechtigten sicherstellen. Diese Maßnahmen könnten etwa Apple und Google bereits umgesetzt haben: Dort gibt es entsprechende Vorkehrungen für Accounts von Minderjährigen, die an Eltern-Accounts gekoppelt sind.
Für die Anbieter von Kommunikationsdiensten will das Parlament im Gegensatz zu Rat und Kommission keine verpflichtenden Alterskontrollen, sondern optionale. Risiken mindern müssen betroffene Anbieter dennoch; sie hätten allerdings die Wahl, auf welche Weise sie das tun.
Weniger invasive Methoden zur Altersprüfung haben einige Plattformen bereits heute im Einsatz. So will TikTok das Verhalten von Nutzer*innen auf Signale untersuchen, die auf ein zu geringes Alter hindeuten, etwa, mit welchen Accounts sie interagieren.
Das Parlament fordert zudem eine Reihe von Auflagen für Alterskontrollsysteme und wird dabei konkreter als der Rat. Demnach soll es für Nutzer*innen weiterhin möglich sein, anonyme Accounts einzurichten, und es sollen keine biometrischen Daten verarbeitet werden dürfen. Zudem sollen Kontrollen nach dem Zero-Knowledge-Prinzip erfolgen. Praktisch heißt das: Anbieter, bei denen man das eigene Alter nachweist, sollen nichts weiter erfahren, außer ob man die nötige Altersschwelle überschreitet. Ein mögliches Werkzeug dafür ist die von der EU in Auftrag gegebene Alterskontroll-App, die künftig Teil der digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) werden soll.
Für Dienste, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten, fordert das Parlament zusätzlich, dass sie standardmäßig in ihren Funktionen hohe Sicherheitsstandards wählen. Sie sollen etwa verhindern, dass Nutzer*innen persönliche Daten teilen oder Screenshots machen können.
Gesondert verlangt das Parlament außerdem Regeln für Pornoplattformen. Diese besondere Gruppe von Anbietern soll verpflichtend das Alter von Nutzer*innen kontrollieren. Das entspräche jedoch im Tenor den Anforderungen aus bereits bestehenden EU-Gesetzen wie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und dem DSA.
Das steht auf dem Spiel
Alterskontrollen sind nicht nur ein Thema für Kinder und Jugendliche – es geht nämlich darum, alle Nutzer*innen zu kontrollieren, um Minderjährige herauszufiltern. Die deutsche Europa-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) warnt: „Eine verpflichtende Altersverifikation würde eine Ausweispflicht für weite Teile des Internets bedeuten, und zwar vor allem auch für Erwachsene.“ Diese Warnung würde jedoch voraussetzen, dass die EU eine Pflicht zu Alterskontrollen sehr streng auslegt.
Wenn bei Alterskontrollen die Plattformen zum Türsteher werden und Daten auch für andere Zwecken nutzen können, wäre das „höchst problematisch“, so Sippel weiter. Deshalb brauche es Safeguards wie das Zero-Knowledge-Prinzip. „Schließlich darf die Anonymität und Nutzung von Pseudonymen nicht gefährdet werden.“ Außerdem warnt die Abgeordnete davor, Alterskontrollen als Allheilmittel zu betrachten. „Um Kinder effektiv zu schützen, braucht es eine strukturelle Reform der Plattformen, damit Profit nicht mehr aus dem Geschäft mit missbräuchlichen Inhalten geschlagen werden kann.“ Abgeordnete aus anderen Fraktionen haben sich auf Anfrage von netzpolitik.org nicht geäußert.
Für European Digital Rights (EDRi), dem Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, beobachtet Politikberater Simeon de Brouwer das Gesetzesvorhaben. „Verpflichtende Altersverifikation bei Diensten für zwischenmenschliche Kommunikation ist gefährlich, weil sie die freie Rede unterdrückt“, warnt er. Je nach Art der Kontrollen könnten ganze Gesellschaftsgruppen ausgeschlossen werden – etwa Menschen ohne Papiere. Außerdem warnt er vor Einschüchterung („chilling effects“), wenn der Zugang zu sicherer Kommunikation hinter verpflichtenden Kontrollen steht.
Auch Alterskontrollen auf App-Marktplätzen lehnt de Brouwer ab. „Ein derartiges Maß an Kontrolle und aufdringlicher Datenverarbeitung sollte nicht normalisiert werden – besonders nicht an einem solchen Nadelöhr.“ Es entstehe keine Sicherheit, sondern Kontrolle, wenn der Zugang zu digitalen Werkzeugen vom Überwinden zentraler Prüfsysteme abhängig gemacht wird.
Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des Vereins für progressive Digitalpolitik D64. „Alle bekannten Technologien zur Altersbestimmung im Netz weisen signifikante Schwächen auf“, schreibt sie auf Anfrage. So seien etwa KI-gestützte Altersschätzungen häufig ungenau und „bergen massive Diskriminierungspotenziale, da ihre Leistung stark von Geschlecht, Alter, Hautfarbe und anderen Merkmalen abhängt“. Verifikation anhand von Ausweisdokumenten wiederum könne „eine signifikante Barriere für gesellschaftliche Teilhabe darstellen“.
Unterm Strich würden neue Pflichten zur Altersverifikation „einen Bärendienst für die Privatsphäre von jungen Menschen im Netz“ darstellen, warnt Windwehr. Vor allem würden sie nichts an den strukturellen Problemen ändern, die Plattformen zu unsicheren Räumen für Kinder machen können. „Der politische Anspruch sollte darin bestehen, an der Wurzel des Problems anzusetzen und Plattformen für ihre Produkte zur Verantwortung zu ziehen, statt vulnerable Nutzende auszuschließen.“
So geht es jetzt weiter
Beim Gesetz steht die EU unter gewissem Zeitdruck. Obwohl viele Dienstleister wie etwa Meta bereits jetzt eine freiwillige Chatkontrolle durchführen, fehlt dafür eine dauerhafte Rechtsgrundlage. Möglich ist die Maßnahme nur durch eine vorübergehende Ausnahmeregelung mit Blick auf die Datenschutz-Richtlinie für elektronische Kommunikation. Die Frist dafür endet jedoch im April 2026. Zumindest Kommission und Rat wollen sie um zwei Jahre verlängern; das Parlament müsste dem noch zustimmen.
Weil der Rat sich jahrelang nicht auf eine Position zur Chatkontrolle einigen konnte, war das ganze Gesetzesvorhaben für lange Zeit blockiert. Erst mit der Einigung auf die Ratsposition Ende November wurde der Weg frei für die informellen Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Beim Trilog versuchen die drei EU-Organe einen Kompromiss zu finden. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen. Dauer: ungewiss; ein Ergebnis ist nicht garantiert.
„Trotz der Differenzen zeigen das Europäische Parlament und der Rat die feste Absicht, intensiv an dem Vorschlag zu arbeiten und so schnell wie möglich eine Einigung zu erzielen“, sagte jüngst der spanische Abgeordnete Javier Zarzalejos (EVP) während einer Ausschuss-Sitzung am 27. Januar. Er ist der zuständige Berichterstatter der konservativen Fraktion im Parlament.
Nach dem ersten Verhandlungstermin am 9. Dezember sollen Verhandlungen auf technischer Ebene am 15. Januar begonnen haben. Aus diesen bis dato zwei Terminen könne Zarzalejos von „guter Atmosphäre und beachtlichem Fortschritt“ berichten. Diskutiert habe man bisher insbesondere das neue EU-Zentrum – das ist die geplante zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Verordnung. Der nächste Trilog-Termin soll der 26. Februar sein.
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Die 1. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 80.230 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser*innen,
das Jahr ist erst drei Tage alt und ich bin derzeit noch vor allem damit beschäftigt, die vergangene Woche zu verarbeiten. Der Jahreswechsel ist ja ohnehin für viele Menschen eine emotionale Zeit, für mich in jedem Fall. Das liegt nicht nur an diesem symbolisch aufgeladenen Datum, das zur Rückschau und zum Ausblick einlädt, sondern auch an dem Ereignis, das sich traditionell zwischen Weihnachten und Silvester abspielt: die jährliche Versammlung auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs.
Es ist schwer in Worte zu fassen, was diese Veranstaltung ausmacht. Mehr als 15.000 Menschen kommen hier zusammen, um für vier Tage einen Ort zu erschaffen (mit Auf- und Abbau sind es noch mehr), der in vielerlei Hinsicht anders funktioniert als die Welt außerhalb. Sie programmieren, löten und knacken Schlösser zum Spaß. Vor allem aber sind sie solidarisch miteinander, sie vernetzen sich, sie teilen ihr Wissen und ihre Arbeitskraft. Sie schmieren Brötchen, kontrollieren den Einlass, bringen leere Flaschen weg und kümmern sich auch sonst rührend umeinander – alles im Ehrenamt, alles selbstorganisiert. Das zu erleben, ist für mich jedes Jahr aufs Neue berührend und gibt mir Mut und Energie fürs neue Jahr.
Wenn mich jemand fragt, wie es auf dem Congress war, dann beschreibe ich meist genau diese Gefühle. Congress bedeutet Liebe, Dankbarkeit und Anerkennung. Ich fühle sie für viele der anderen Besucher*innen, die hier zusammenkommen. Denn es geht ja nicht nur um die Strukturen, die hier für eine viertägige Großkonferenz gemeinsam erbaut werden (auch wenn die unglaublich unterhaltsam und beeindruckend sein können). Viele der Menschen auf dem Congress arbeiten über das ganze Jahr daran, Strukturen zu schaffen und zu erhalten, die eine Gesellschaft besser machen. Sie kämpfen für Informationsfreiheit, gegen eine rassistische Migrationspolitik oder decken Sicherheitslücken auf. Die Vernetzung, Solidarität und Empathie, die es in Zeiten der faschistischen Bedrohung so dringend braucht und die in den vergangenen Jahren immer weiter abhandenkommt? Auf dem Congress findet man sie in allen Ecken.
Und wenn man das Glück hat, für eine Organisation wie netzpolitik.org zu arbeiten, dann bedeutet Congress umgekehrt auch: Liebe und Anerkennung zu erhalten. Menschen kommen nach den Vorträgen auf uns zu. In vielen der Talks greifen andere unsere Berichterstattung auf. Oder wie mein Kollege Markus Reuter schreibt:
„Es ist ein krasses Gefühl, einen Vortrag auf dem #39c3 zu hören und der Speaker bittet plötzlich um Applaus für @netzpolitik_feed – und dann klatschen da mehr als 2000 Menschen für das Medium, für das Du arbeitest. Mehr Vertrauen und Anerkennung kann ich mir kaum vorstellen.“
Nach dem mehrtägigen Bad in dieser wohligen Gefühlssuppe saß ich dann gerade völlig übermüdet im Zug auf dem Rückweg nach Berlin, als ich die Nachricht erhielt, dass wir unser Spendenziel für das Jahr 2025 erreicht haben. Und das bereits am 30. Dezember. In nur sechs Wochen hatten uns sehr viele Menschen zusammen fast eine halbe Million Euro gespendet und so dafür gesorgt, dass unsere Arbeit weiter finanziert ist. Ich kam dann sehr müde und sehr glücklich zu Hause an. #blessed
Ich weiß, dass der Jahreswechsel für viele eine eher ernüchternde und deprimierende Zeit ist. Es ist verständlich und okay, sich angesichts der Weltlage mutlos zu fühlen. Fürs nächste Jahr wünsche ich euch, dass ihr einen Ort findet, der euch so gute Gefühle gibt wie mir der Congress.
Auf ein Neues
Chris
Sicherheitslücke: Wenn die Nachricht vom Fake-Doktor kommt
Das KIM-System soll garantieren, dass Ärzt:innen und Krankenhäuser geschützt sensible Gesundheitsdaten austauschen können. Auf dem Chaos Communication Congress weist der IT-Forscher Christoph Saatjohann nach, dass das System gravierende Sicherheitslücken aufweist. Verantwortlich dafür sei vor allem die Gematik. Von Daniel Leisegang – Artikel lesen
Maximaler Nervenkitzel: Das sind die Tricks der Glücksspiel-Industrie
Katsching und Klimper-klimper: Mit raffinierten Mechanismen fesseln Anbieter von Glücksspielen Menschen an die Geräte und verdienen Milliarden. In ihrem Vortrag auf dem 39C3 nimmt Forscherin Elke Smith die Tricks auseinander – und zeigt, wo Regulierung ansetzen könnte. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
Der Countdown läuft: Uns fehlen noch knapp 63.000 Euro!
Uns bleiben nur noch wenige Tage, um unser Spendenziel zu erreichen. Nur dann können wir unsere Arbeit wie gewohnt auch im kommenden Jahr fortsetzen. Spende jetzt! Von netzpolitik.org – Artikel lesen
Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik
Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen. Von Carla Siepmann – Artikel lesen
bund.ee: Vertippt und umgekippt
Beim Umgang mit Domains kann einiges schiefgehen. Einige Probleme ließen sich leicht verhindern, das würde die IT-Sicherheit verbessern und es Betrüger:innen schwerer machen. Doch bei Bundesbehörden deckt ein Sicherheitsforscher immer wieder Probleme auf. Von Anna Biselli – Artikel lesen
Erfundene Quellen: Wie Chatbots die Wikipedia vergiften
Manche Nutzer:innen lassen sich Wikipedia-Artikel von Sprachmodellen generieren, inklusive erfundener Referenzen. Ein Wikipedia-Urgestein stolperte zufällig über die halluzinierten Artikel – ausgerechnet mit der Hilfe von einem Sprachmodell. Von Leonhard Pitz – Artikel lesen
Digitale Brieftasche: „Auf einem ähnlich unguten Weg wie die elektronische Patientenakte“
Das Jahr Null der elektronischen Patientenakte war mit zahlreichen Problemen gepflastert. Gelöst sind diese noch lange nicht, warnt die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl. Auch deshalb drohten nun ganz ähnliche Probleme auch bei einem weiteren staatlichen Digitalisierungsprojekt. Von Daniel Leisegang – Artikel lesen
Mastodon galt vielen als Alternative zu Twitter, nachdem Elon Musk die kommerzielle Plattform übernommen hatte. Marco Wähner sprach auf dem 39. Chaos Communication Congress darüber, warum das dezentrale Netzwerk mehr als nur eine Alternative ist und was wir als Zivilgesellschaft tun müssen, um dessen Idee zu stärken. Von Esther Menhard – Artikel lesen
Huduma Namba: Wie Kenias Zivilgesellschaft die Totalerfassung der Bevölkerung bekämpfte
Mit radikaler Verweigerung brachte die kenianische Zivilgesellschaft eine geplante Mega-Datenbank ihrer Regierung zu Fall. Wie das gelang und warum der Kampf noch nicht gewonnen ist, berichtete Inklusionsaktivist Mustafa Mahmoud Yousif auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
Digital Fights: Wir sagen tausend Male Dankeschön!
Die Finanzierung von netzpolitik.org für 2026 ist gesichert. Wir sind überglücklich und erleichtert. Vielen Dank euch allen! Ihr seid die beste Community der Welt. Von netzpolitik.org – Artikel lesen
Neutralität und Grundgesetz: Widerstand ist Pflicht
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein. Von Esther Menhard – Artikel lesen
Public Domain Day: Diese Werke sind ab heute gemeinfrei
Mit Beginn des Jahres 2026 gehen viele Kunstwerke, Schriften und Musikstücke in die Public Domain über. In Europa sind das die Werke von Urheber*innen, die im Jahr 1955 gestorben sind. Mit dabei sind Thomas Mann, Fernand Léger und Clemence Housman. Von Timur Vorkul – Artikel lesen
Strategien für politisches Engagement: Vier Vorträge vom Hackerkongress, die Mut machen
Politisch Einfluss nehmen, ohne auszubrennen. Privatsphäre verteidigen, obwohl die Zeichen auf Überwachung stehen. Demokratische Räume stärken – in braunen Nestern. Vier Vorträge vom 39C3 geben interessierten Menschen Motivation und praktische Tipps an die Hand. Von Sebastian Meineck – Artikel lesen
#304 Off The Record: Recherche-Highlights live vom 39C3
Der Podcast zum Jahreswechsel: Auf dem 39. Chaos Communication Congress haben wir Blicke hinter die Kulissen einiger unserer Lieblingsrecherchen des Jahres 2025 geworfen und kleine Ausblicke auf 2026 gewagt. Außerdem haben wir so viele Hörer:innenfragen wie noch nie beantwortet! Von Ingo Dachwitz – Artikel lesen
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Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész Márton
Nach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.
Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.
Per Gesichtserkennung identifizieren – wegen einer Ordnungswidrigkeit
Die Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.
Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.
Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.
Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.
Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der Rechtslage
Schon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.
Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.
Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.
„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.
Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.
Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zu
Zum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.
Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.
Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.
In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.
Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.
Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union
In Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.
Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.
Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
In fast allen Bundesländern durchsuchen Ausländerbehörden die Handys und Datenträger von Ausreisepflichtigen, um Hinweise auf ihre Herkunft zu finden. Eine Recherche zeigt erstmals, wo am häufigsten kontrolliert wird – und wie tief der Eingriff in die Privatsphäre reicht.
Markus Söder und Joachim Hermann bei der Eröffnung des Bayrischen Landesamtes für Rückführungen. – Alle Rechte vorbehalten Michael Trammer / IMAGO
Wer ausreisepflichtig ist und keine Papiere hat, muss damit rechnen, dass Behörden tief in das persönliche digitale Leben schauen. Ausländerbehörden durchsuchen regelmäßig Smartphones und andere Datenträger nach Hinweisen auf die Herkunft – fast überall in Deutschland. Das zeigt eine Anfrage von netzpolitik.org bei den zuständigen Ministerien und Landeskriminalämtern. Die einzige Ausnahme: Sachsen. Das Bundesland liest keine Geräte von ausreisepflichtigen Menschen aus.
Ganz anders in Bayern: Dort fanden in den letzten vier Jahren die meisten Durchsuchungen statt. Mehr als 700 Geräte hat das dortige Landesamt für Asyl und Rückführungen im Auftrag der bayrischen Ausländerbehörden ausgewertet, teilt das Amt mit.
In Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im gleichen Zeitraum rund 430 Datenträger im Auftrag der Ausländerbehörden durchsucht. An dritter Stelle folgt Nordrhein-Westfalen mit mehr als 230 durchsuchten Geräten, dort übernehmen die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Bielefeld und Essen die Durchsuchungen. Danach folgen Rheinland-Pfalz mit 104 und Niedersachsen mit 45 ausgewerteten Datenträgern. Auf dem letzten Platz landet Mecklenburg-Vorpommern: Dort kam es laut dem Innenministerium in den vergangenen vier Jahren zu einer Durchsuchung.
Die Zahlen beziehen sich auf die durchsuchten Datenträger und entsprechen nicht der Zahl der betroffenen Personen. Es können beispielsweise auch drei Datenträger einer Person durchsucht werden. Die Daten zeigen zugleich nur einen Ausschnitt des Gesamtbildes. Mehrere Bundesländer, die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen lassen, führen darüber keine Statistik. Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben demnach keine Zahlen dazu, wie viele Datenträger in ihren Ländern durchsucht wurden oder wie viele Personen von der Maßnahme betroffen waren.
Behördentermin, Handy weg
Seit 2015 dürfen Ausländerbehörden die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen. Dabei interessieren sie sich etwa für bestimmte Landesvorwahlen, abfotografierte Dokumente, gespeicherte Kontakte oder sie schauen auf verwendete Sprachen.
Ziel ist die Klärung der Identität und des Herkunftslandes. Behörden sollen mit Hilfe der Indizien aus dem Smartphone Termine bei Botschaften und letztlich Papiere für die Betroffenen bekommen. Nur mit diesen können sie abgeschoben werden. Der Nutzen der Maßnahme bleibt jedoch unklar, kaum ein Bundesland erfasst, in wie vielen Fällen auf diesem Weg verwertbare Hinweise gefunden werden.
In der Praxis läuft es etwa so ab, dass die Betroffenen bei einem Termin auf der Behörde aufgefordert werden, ihre Geräte zu überreichen. Ein Richterbeschluss ist dafür nicht notwendig. Widersetzen sie sich, dürfen sie laut Aufenthaltsgesetz auch per Leibesvisitation durchsucht werden. Betroffene erhalten dann einen Zettel, auf dem in Amtsdeutsch der Einzug ihrer Geräte und die rechtlichen Grundlagen erläutert werden.
Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes aus dem Jahr 2024, verabschiedet mit den Stimmen der Ampelregierung, dürfen die Behörden nach einem Richterbeschluss außerdem auch Wohnräume durchsuchen. Es ist nicht bekannt, wie häufig das passiert, auch dazu führen die Länder keine Statistik.
Auffällig: Die Bundesländer an der Spitze der Statistik haben in den vergangenen Jahren jeweils zentrale Stellen eingerichtet, die Ausländerbehörden bei der „Identitätsfeststellung“ unterstützen sollen.
Für diese Stellen haben sie zudem eigene IT-forensische Ausstattung angeschafft. Regierungen und Ermittlungsbehörden verschaffen sich mit solchen Produkten Zugang zu Mobiltelefonen – auch ohne dass die Gerätebesitzer*innen Zugangsdaten dafür herausrücken. Das geschah in den vergangenen Jahren in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
In Bayern etwa zahlt das Landesamt für Asyl und Rückführungen 200.000 Euro Lizenzgebühren pro Jahr an das Unternehmen Cellebrite, um mit dessen Produkten die Smartphones von Ausreisepflichtigen zu durchsuchen. Niedersachsen gab im Jahr 2023 rund 45.000 Euro für seine Cellebrite-Lizenz aus.
Baden-Württemberg, wo das Regierungspräsidium Karlsruhe ebenfalls Cellebrite einsetzt, legt die Kosten nicht offen. Das Bekanntwerden der Informationen könne „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben“, schreibt die Abteilung für „Rückkehrmanagement“. Der Kreis der betroffenen Ausländer*innen umfasse auch „Personen, die die Sicherheit des Landes gefährden“.
Behörden verweigern Einblick
Welche Werkzeuge die anderen Bundesländer für Durchsuchungen nutzen, ist meist nicht klar. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz etwa haben die zuständigen Ministerien und Behörden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz von netzpolitik.org zu diesen Fragen abgewiesen.
Die Begründungen ähneln sich und spiegeln die Argumentation zu den Kosten aus Baden-Württemberg wider: Das Bekanntwerden der eingesetzten Soft- und Hardware würde die innere Sicherheit gefährden. Der Tenor auch hier: Ausreisepflichtige abzuschieben sei sicherheitsrelevant, die Ausländerbehörden handelten als „Gefahrenabwehrbehörden“.
Trend geht zur Schnüffel-Software
Das passt dazu, dass entsprechende Forensik-Software bislang vor allem in polizeilichen Ermittlungen, bei Geheimdiensten oder Militär im Einsatz ist. Dass derartige Produkte jetzt auch gegen Personen verwendet werden, die sich jenseits ihrer fehlenden Aufenthaltsgenehmigungen nichts haben zu Schulden kommen lassen, ist ein tiefer Eingriff in Grundrechte. Dennoch wird diese Praxis zum bundesweiten Standard. Fast in ganz Deutschland setzen Ausländerbehörden bei der Durchsuchung inzwischen auf Forensik-Software, um Datenträger zu untersuchen.
Haben die Länder dafür keine eigene Ausstattung, dann übernimmt in der Regel das Landeskriminalamt in Amtshilfe die Durchsuchung und leitet die Ergebnisse an die Ausländerbehörden weiter.
Nur in Berlin und Sachsen-Anhalt werten Mitarbeitende der Ausländerbehörden die Geräte derzeit von Hand aus. In Berlin ist die Ausländerbehörde wieder zur händischen Auswertung übergegangen, nachdem die Berliner Datenschutzbehörde sich einschaltete und die Software-gestützten Durchsuchungen untersuchte. Die Behörde stellte daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Ende 2022 ein.
Unterdessen weitet die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Behörden noch aus. Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im vergangenen Jahr dürfen Ausländerbehörden neben den lokal gespeicherten Daten auf dem Gerät nun auch Cloud-Dienste durchsuchen, also Daten, die etwa in der iCloud oder auf GoogleDrive gespeichert sind. Berlin und Sachsen-Anhalt machen von diesem Recht auch Gebrauch, schreiben die jeweiligen Innenministerien.
Fehlende Dokumente sind häufigster Grund für Duldung
Als „ausreisepflichtig“ gelten in Deutschland abgelehnte Asylsuchende, aber auch ausländische Studierende oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Können diese Menschen aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden, etwa weil Reisedokumente fehlen oder ihre Identität nicht geklärt ist, gelten sie als geduldet. Das ändert nichts daran, dass sie Deutschland verlassen müssen. Sobald eine Ausländerbehörde entscheidet, dass die Hindernisse für eine Ausreise beseitigt sind, können sie abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden.
Fehlende Reisedokumente sind dabei der häufigste Grund für Duldungen. Ende März 2025 waren mehr als 44.000 abgelehnte Asylsuchende in Deutschland geduldet, weil sie keine Reisedokumente hatten und mehr als 16.500, weil ihre Identität nicht geklärt war. Es ist diese Personengruppe, deren Datenträger und nun auch Wohnräume die Ausländerbehörden laut dem Aufenthaltsgesetz durchsuchen dürfen.
Die Durchsuchungen sind dabei nur eine von mehreren Maßnahmen, mit denen mehr Menschen abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung hat Rücknahmeabkommen mit etlichen Ländern unterschrieben, darunter mehrere Balkanstaaten, Algerien und Marokko. Mit einigen der wichtigsten Herkunftsländer von Geflüchteten wie Pakistan oder Nigeria gibt es aber bislang kein Abkommen.
Massive Eingriffe, unklarer Nutzen
„Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die Behörden in die Privatsphäre von ausreisepflichtigen Personen eingreifen“, sagt die innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger. Es scheine die Haltung vorzuherrschen, dass fast alle Maßnahmen erlaubt sind, solange sie dabei behilflich sind, die Zahl der Abschiebungen in die Höhe zu treiben.
Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert, dass tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen stattfinden, ohne dass der Nutzen der Maßnahme überhaupt erfasst oder belegt ist.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das seit 2017 auf der gleichen Gesetzesgrundlage die Datenträger von Asylsuchenden massenhaft auswertete, hat diese Maßnahmen inzwischen fast eingestellt, wie vor Kurzem bekannt wurde. Dort erfolge das Auslesen von Handydaten „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“, teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage von Clara Bünger mit.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die frühere praktische Umsetzung im BAMF bereits für rechtswidrig erklärt. Der Grundrechtseingriff sei nur vertretbar, wenn sich keine „milderen Mittel“ zur Feststellung der Identität fänden. Die Ampelregierung hat den entsprechenden Abschnitt im Aufenthaltsrecht daraufhin aber nicht abgeschafft, sondern lediglich umgebaut: er trennt nun das „Auslesen“ und das „Auswerten“.
Die Betroffenen haben also weiterhin zu dulden, dass ihr gesamtes auf dem Smartphone oder Computer befindliches Privatleben durchsucht wird. Besonders schützenswerte Daten aus der Intimsphäre, etwa Angaben zu Sexualität oder zum Gesundheitsstatus, dürfen zwar laut Gesetz nicht protokolliert werden. Jedoch muss zumindest eine Person mit der Befähigung zum Richteramt bei der Ausländerbehörde die Daten durchschauen, um nach relevanten Indizien zu suchen und bekommt dabei alles zu sehen.
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Donald Trump gibt TikTok in die Hände seiner treuen Milliardärs-Fans. Ellison, Murdoch & Co. bekommen so Zugang zu 170 Millionen US-Handys. Für die US-Öffentlichkeit heißt das: noch mehr Propaganda, noch weniger Vielfalt. Ein Kommentar.
Der US-Präsident bei einer seiner Lieblingstätigkeiten: dem Unterzeichnen von Dekreten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MediaPunch
Was der US-Präsident am Morgen sagt, kann er am Abend schon wieder leugnen. Aber nur einmal angenommen, was Donald Trump am Donnerstag über den Verkauf von TikTok an US-Investoren gesagt hat, stimmt tatsächlich und der Deal wird in den kommenden Tagen unterzeichnet: Wer hätte damit eigentlich etwas gewonnen?
Auf der Gewinnerseite stehen sicher die Tech-Milliardäre, die Trump schon im Wahlkampf finanzkräftig unterstützt haben und nun laut des US-Präsidenten zum Investorenkreis gehören werden. Larry Ellison, Gründer des Software-Unternehmens Oracle, und der Star-Investor Mark Andreesen mit seiner Investmentfirma Andreesen Horowitz sind beide Teil von Trumps engsten Zirkeln und begeisterte Pro-Trumper mit MAGA-treuen Ansichten.
Zu den „amerikanischen Patrioten“, die TikTok laut Trump übernehmen sollen, gehören außerdem Rupert Murdoch und dessen Sohn Lachlan Murdoch, Chef des US-Medienunternehmens Fox Corp. sowie der Chef von Dell, Michael Dell, der sich Trump direkt nach der Wahl zu Füßen warf.
Diese Getreuen werden vom Präsidenten nun für ihre Loyalität belohnt und dürfen sich einkaufen in die App, die die Hälfte der US-Bevölkerung auf ihrem Smartphone hat. Als Teil des Deals sollen sie auch den berüchtigten Algorithmus lizenzieren, der darüber bestimmt, was Nutzer*innen zu sehen bekommen. Diesen sollen sie „neu trainieren“ dürfen für die US-amerikanischen Sicherheitsbedürfnisse, heißt aus dem Weißen Haus. Wie das genau funktionieren soll, ist, wie so viele Details dieses Deals, noch komplett unklar. Klar ist aber: Die Regler der Informationskontrolle auf TikTok liegen künftig in den Händen der MAGA-Milliardäre.
Der Algorithmus landet bei den MAGA-Oligarchen
Für die vielen Millionen Nutzer*innen von TikTok in den USA bringt der Deal hingegen keinen Vorteil. Dass die App, wie eigentlich per Gesetz vorgesehen, in den USA tatsächlich aus dem Markt fliegen würde, daran hatte zuletzt wohl niemand mehr ernsthaft geglaubt. Zu oft hatte Trump die Frist für das Ende verschoben, auch wenn das Gesetz das überhaupt nicht hergab.
Die Nutzer*innen werden eine neue App herunterladen können, für deren Updates fortan ebenfalls Oracle zuständig sein soll. Ihre Daten werden, wie bereits bisher, auf Servern von Oracle in den USA gespeichert. Alles beim Alten also.
Doch was die Einflussnahme auf die Inhalte angeht, kommen Nutzer*innen maximal vom chinesischen Regen in die braune Traufe. Was sie serviert bekommen, wird in Zukunft nicht mehr aus Beijing kontrolliert, wo ByteDance und somit im Zweifel auch die chinesische Regierung an den Informationsreglern saß. Stattdessen wird ihr Medienmenü künftig von Trump-getreuen Tech-Milliardären bestimmt.
Wie das ausgehen kann, sieht man etwa an der Entwicklung der Plattform X, die bereits ein anderer Tech-Milliardär, Elon Musk, nach der Übernahme weitgehend zur rechtsradikalen Propagandaschleuder umgebaut hat. Musk brüstete sich nach der Wahl 2024 offen damit, Trump mit X den Weg ins Weiße Hause geebnet zu haben. Nun droht also der noch populäreren Plattform TikTok ein ähnliches Schicksal.
Eine solche Medienmacht ist ungesund für die Demokratie
Für die Medienkonzentration in den USA ist dieser Deal ein Albtraum. Mit den Murdochs bekommen der Verleger und der Chef des Medienunternehmens hinter dem rechtskonservativen Sender Fox jetzt noch die Möglichkeit, weitere 170 Millionen Menschen mit Inhalten auf autoritärer Regierungslinie zu versorgen.
Der Sohn von Larry Ellison wiederum, David Ellison, kontrolliert als Chef des Medienunternehmens Paramount Skydance bereits den Sender CBS. Zugleich arbeitet er an einer Übernahme von Warner Bros., was ihm zusätzlich noch die Kontrolle über CNN geben würde – einem der verbleibenden medialen Widersacher von Trump. In den USA rechnen sie schon aus, wie schlimm es wird, sollte der Deal durchgehen. Ellison würde dann Streaming-Anbieter mit zusammengenommen mehr als 200 Millionen Abonnent*innen kontrollieren. Dazu kämen noch die 170 Millionen Nutzer*innen von TikTok.
Der Deal wird nicht reparieren, was an TikTok kaputt ist
Die Chefs von Meta, Amazon, Apple, Google und OpenAI haben alle schon freiwillig den Kniefall vor Trump gemacht. TikTok, das bisher als einzige verbleibende große Plattform nicht ganz auf Trumps Linie ausgerichtet war, hat er nun erfolgreich den nächsten willigen Oligarchen vermacht.
Nein, TikTok war nie ein Garant für Demokratie, Vielfalt und den gepflegten öffentlichen Austausch. Die Plattform verbreitete in der Vergangenheit Desinformation und rechtsextreme Propaganda, sie lässt ihre Inhaltemoderator*innen von KI ersetzen und tut nicht genug, um ihre Nutzer*innen vor Gewalt und Belästigung zu schützen. Doch die Übernahme durch rechte US-Investoren wird keines dieser Probleme lösen. Im Gegenteil.
Der größte Gewinner von allen ist damit Trump selbst, der seine Macht weiter ausbaut. Sein Einflussbereich ist nun nicht nur bei klassischen Medien im Aufwind, auch bei den sozialen Medien kann er auf noch mehr algorithmische Rückendeckung setzen. Für die in den USA einst so hochgehaltene Meinungsfreiheit und die Medienvielfalt verheißt das nichts Gutes. Der TikTok-Deal ist damit vor allem ein Geschenk von Trump an sich selbst.
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Ungarns Regierung wollte die Pride mit einem queerfeindlichen Gesetz verhindern und Menschen einschüchtern. Der Plan schlägt fehlt. Stattdessen ziehen Hunderttausende gemeinsam durch Budapest – für die Rechte queerer Menschen, aber auch für ihre Demokratie.
Das wollte Ungarns Regierung verhindern: Hunderttausende tragen ihre Regenbogenfahren beim „Freiheitsfest“ durch die Budapester Innenstadt – Alle Rechte vorbehalten Imago / Nicolas Liponne
Péter und Kata schieben sich durch die Menge vor dem Rathaus. Schon jetzt um 14 Uhr ist fast kein Durchkommen mehr am Ausgangspunkt der Budapest Pride, die von der Polizei verboten wurde. Auf Péters Schultern sitzt seine Tochter, sie hat kleine Regenbogen auf die Wangen gemalt. „Wir sind hier, um zu protestieren; wir sind hier, weil wir uns schämen. Für meine Tochter ist das einfach eine Party“, sagt er. Anderthalb Stunden sind sie angereist, um heute hier zu sein.
Ein Schild hält Péter nicht. Ein Kind mitbringen auf eine Veranstaltung, die verboten wurde, weil sie vermeintlich Kinder gefährde: Das ist für ihn politisches Statement genug. Über die Begründung, mit der die ungarische Regierung die Pride verboten hat, sagt Péter: „Das ist Quark. Heute geht es um etwas anderes. Es geht um die Freiheit.“
„Freiheit und Liebe können nicht verboten werden!“ So steht es auf Ungarisch und Englisch auf den Bannern und Plakaten, die rund um das Rathaus hängen. Von den Störaktionen, die Neonazis hier angekündigt hatten, ist nichts zu sehen. Stattdessen schwenken Menschen Regenbogenflaggen, auch die Transflagge in türkis-weiß-rosa, manchmal zusammen mit der ungarischen Flagge. Die Stimmung ist ausgelassen, aus den Lautsprechern eines Lastwagens schallt Techno.
Es geht um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
Plakat entlang der Pride in Budapest - CC-BY-ND 4.0 netzpolitik.org
Seit 30 Jahren findet die Pride in Budapest statt, aber dieses Jahr ist alles anders. Die Pride ist zu einem Showdown geworden. Es geht hier nicht mehr nur um die Rechte queerer Menschen, sondern um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Und um die Frage, wer sich durchsetzen wird.
Auf der einen Seite steht die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán, die zunehmend autoritär regiert. Sie hat die Pride mit einem neuem Gesetz Mitte März faktisch verboten. Auf die Teilnahme steht ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro. Teilnehmer*innen können von der Polizei auch per Gesichtserkennung identifiziert werden.
Auf der anderen Seite steht der grüne, oppositionelle Bürgermeister von Budapest, Gergely Karácsony. Er hatte sich dem Verbot widersetzt und die Pride, nachdem die Polizei die Demonstration verboten hatte, als eigene Veranstaltung der Stadt ausgerichtet, gemeinsam mit den Veranstaltern Szivárvány Alapitvány (Regenbogen-Stiftung). Heute läuft er in der ersten Reihe mit, flankiert von EU-Abgeordneten und Vertreter*innen von Menschenrechtsorganisationen, die ebenfalls angereist sind.
„Auf welcher Grundlage glaubt irgendjemand in einer Demokratie, er dürfe Versammlungen von Bürgern, die ihm nicht gefallen, einschränken?“, hatte Karácsony gesagt. Ein „Freiheitsfest“ sei die Parade am Samstag.
Am Ende werden nach Schätzungen fast 200.000 Menschen seiner Einladung folgen. Eine Watsche für Viktor Orbán und seine Politik der Ausgrenzung. Neben Menschen in regenbogenfarbenen Kleidern und Shirts laufen deswegen viele, die man sonst nicht auf einer Pride vermutet hätte: Ältere mit Fischerhut und Poloshirt, Rentner*innen in beiger Funktionskleidung.
„Dieses Jahr musste es sein“
Max hat sich neben einem Lastwagen in den Schatten gestellt. Mehr als eine Stunde schon steht die Menge in der prallen Nachmittagssonne. Von dem mit Ballons geschmückten Lastwagen dröhnt Techno, dahinter tanzen die Menschen, schwenken ausgelassen ihre Fahnen.
Max ist nicht das erste Mal auf der Pride, er hat schon mal als Freiwilliger das Absperrband für den Laster seiner Freunde getragen, die oben auf der Ladefläche Techno für die Menschen spielen. Seine Freunde vom Techno-Label Mühely kommen schon seit Jahren mit ihrem Laster auf die Pride, sagt Max. Auch Max hat ein Label für elektronische Musik. Gemeinsam haben sie eine Compilation gemacht, erzählt er: „Pride or Die“. Die Erlöse gehen an die Regenbogen-Stiftung, die die Pride ausrichtet.
Die letzten Jahre war er nicht dabei. „Aber dieses Jahr musste das sein“, sagt er. Die Regierung habe mit ihrem Gesetz für eine neue Eskalation gesorgt.
Der Zug läuft los, die Menschen johlen. Ein Mann mit dunkelblauer Schirmmütze stützt sich beim Laufen auf Wanderstöcken ab. Er kommt nur mühsam vorwärts im dichten Zug von Menschen, der sich vom Rathaus zwischen den Budapester Prachtbauten hindurchschiebt. Über die vierspurige Straße, auf der sonst Doppeldeckerbusse und Autos fahren strömen Teilnehmer*innen dicht an dicht.
Seit 15 Jahren hat er nicht mehr demonstriert, sagt ein anderer Mann, der seinen Namen nicht nennen will. Jetzt aber ist er hier, 150 Kilometer sei er heute gefahren, denn es geht um die Versammlungsfreiheit. „Ich kann es nicht ausstehen, wenn eine Gruppe von Menschen zum Sündenbock gemacht wird“, sagt er. Und: „Ich freue mich, dass hier so viele normale junge Menschen sind“.
Am Rand filmen Polizisten. - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org
Polizei darf filmen und Menschen mit Gesichtserkennung identifizieren
Auf dem mit dürrem Gras bewachsenen Mittelstreifen steht ein halbes Dutzend Polizisten in dunkelblauer Uniform. Einer hält eine Kamera an einem Stab und filmt die vorbeilaufende Menge aus unmittelbarer Nähe. Ein Demonstrant mit Bart und Käppi stellt sich direkt vor sie, seine Begleiterin macht ein Foto.
Haru läuft an den Polizisten vorbei, die Augen und Stirn sind mit einer Art lila Supernova geschminkt. „Ich bin hier um mich wohlzufühlen und zu feiern“, sagt Haru. Dass die Polizei filmt, sei ganz normal, das sei bei allen Demonstrationen so. Das Make-up trägt Haru nicht, um sich zu tarnen. „So sehe ich eigentlich jeden Tag aus.“
Andere in der Menge tragen weiße und dunkle Kreise, Dreiecke und Balken über Augen, Nase und Stirn. Eine Gesichtsbemalung, die verhindern sollen, dass ihre Gesichter von den Systemen der Polizei erkannt werden. Vermummung auf einer Demonstration ist in Ungarn verboten, Schminke ist erlaubt.
Die Polizei bleibt den Nachmittag über sehr zurückhaltend. Die internationale Aufmerksamkeit ist groß, aus ganz Europa sind Kamerateams angereist. Viktor Orbán will wohl um jeden Preis vermeiden, dass Bilder von Polizist*innen um die Welt gehen, die auf die Pride einprügeln. „Ungarn ist ein zivilisiertes Land“, hatte er am Tag davor verkündet. „Wir verletzen uns nicht gegenseitig.“
Hundertausende kommen trotz Verbot: Protestierende laufen über die Budapester Elisabethbrücke - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org
Auch die angekündigten Gegendemonstrationen der Rechtsextremen sind an diesem Tag aus der Menge heraus kaum wahrzunehmen. Ein paar Menschen mit weißen Holzkreuzen und Bibeln stehen am Straßenrand. Begleitet werden sie von Polizisten oder den freiwilligen Ordner*innen der Pride. Es bleibt friedlich.
Rechtsextreme blockieren Route mit Genehmigung der Polizei
„Ausgrenzung ist kein Kinderschutz“, steht auf dem Schild, das Miklos trägt, darunter ein Regenbogen. Miklos ist hier als Vertreter der Organisation Szülöi hang (elterliche Stimme), die sich für bessere Bildung in Ungarns Schulen einsetzt. Dieses Verbot, um Kinder zu schützen? „Das ist Unsinn, eine Lüge“, sagt er.
„Ausgrenzung ist kein Kinderschutz“ - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org
Die Pride schade Kindern nicht. Was sehr wohl schade, seien all die Probleme, mit denen sich die Regierung nicht beschäftigt: fehlende Aufklärung in der Schule, die schlechte Finanzierung des Bildungssystems, der Mangel an Kinderärzt*innen. Statt diese Probleme zu lösen, verbreite die Regierung Lügen.
Die Menge läuft jetzt auf die Elisabeth-Brücke zu, die weißen Drahtseile der Brücke heben sich gegen den tiefblauen Himmel ab. Die Menschen stehen nach vorne und hinten soweit der Blick reicht. Auf der anderen Seite in Buda hat jemand ein pinkes Dreieck von einer Terrasse des Gellért-Bergs entrollt, ehemals Kennzeichnung der Nazis für Homosexuelle, jetzt Zeichen des queeren Stolzes. Das Dreieck flattert im Wind, der am Donauufer für Abkühlung sorgt.
Die rechtsextreme Partei Mi Hazánk hat die Freiheitsbrücke blockiert, die ursprünglich auf der Route der Pride lag – mit Genehmigung der Polizei. Diese hat eine angemeldete Demonstration der Rechtsextremen auf der Brücke erlaubt, die Pride hingegen als illegale Veranstaltung verboten.
Wo die Pride auf das Donauufer abbiegt und an der Freiheitsbrücke vorbei kommt, stehen besonders viele Polizist*innen. Es ist fast sieben Uhr abends, aber noch immer strömen die Menschen einfach weiter. Auf der anderen Straßenseite im Schatten des Berges steht ein Dutzend Rechtsextremer in schwarzer Kleidung, umstellt von der Polizei.
„Warum probiert ihr es nicht einfach mal aus?“ ruft einer ausgelassen zu ihnen rüber.
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Der chinesische KI-Chatbot DeepSeek übermittelt Nutzer*innendaten nach China. Die Berliner Datenschutzbehörde geht jetzt gegen den Anbieter vor. Apple und Google sollen DeepSeek aus ihren Stores entfernen.
Raus aus den App-Stores, aber weiter verfügbar: KI-Chatbot DeepSeek – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rüdiger Wölk
Der KI-Chatbot DeepSeek wird in Deutschland verboten. Die Berliner Datenschutzaufsicht hat die chinesische App als rechtswidrig bewertet, weil sie Daten ihrer Nutzer*innen nach China übermittelt. Damit verstößt sie gegen die Datenschutzregeln der EU (DSGVO). Apple und Google sollen die Anwendung nun aus ihren App-Marktplätzen entfernen. Auf anderen Wegen, etwa über den Browser oder heruntergeladen über die Seite des Unternehmens, ließe sich der Chatbot allerdings weiterhin nutzen.
DeepSeek habe gegenüber ihrer Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer*innen in China auf einem der EU gleichwertigen Niveau geschützt sind, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.
In China haben Behörden weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten, die auf den Servern chinesischer Unternehmen lagern.
Ehemals Chartspitze, jetzt auf Verbotsliste
DeepSeek hatte nach der Vorstellung Anfang des Jahres für Furore gesorgt, weil die Leistungen des Modells hinter dem Chatbot an die von Marktführern wie ChatGPT von OpenAI heranreichten – für viele Beobachter*innen kam das überraschend. Zugleich soll das Training des Modells vergleichsweise günstig und mit weniger Rechenleistung stattgefunden haben, berichtete etwa die New York Times. Das brachte die Börsen durcheinander.
Die App gehört zu den beliebtesten KI-Anwendungen weltweit. Auch in Deutschland trendete sie zwischenzeitlich weit oben in den Download-Charts von Apple und Google. Nutzer*innen können mit der kostenlosen App chatten, Bilder hochladen oder sie für die Suche im Netz einsetzen.
Behörden warnten vor der App
Bedenken zum Umgang mit Nutzer*innendaten gab es von Anfang an. Denn alle gesammelten Daten – von Texteingaben und hochgeladenen Dateien bis zu den Informationen zum Standort und dem benutzten Gerät – übermittelt das Unternehmen nach China.
„Auch Tastatureingaben innerhalb der App können womöglich mitgelesen werden, bevor sie abgeschickt werden“, warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Außerdem werde die Art der Tastatureingaben gespeichert, heißt es. Anhand der Art, wie Menschen tippen, lassen sich Nutzer*innen wiedererkennen.
Auch die Aufsichtsbehörden für Datenschutz hatten DeepSeek im Blick. Mehrere Landesbehörden gingen parallel gegen das Unternehmen vor. Die Gründe: Weitergabe der Daten und andere mutmaßliche Verstöße gegen die DSGVO. Das Unternehmen hatte etwa keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt. In Abstimmung mit anderen Aufsichtsbehörden ist es jetzt die Behörde aus Berlin, die Maßnahmen ergreift.
Erst Aufforderung, dann Verbot
Die Behörde hatte nach eigenen Angaben DeepSeek Anfang Mai zunächst aufgefordert, die Übermittlung der Daten nach China einzustellen – oder die App eigenständig aus den Stores zu entfernen. Nachdem das Unternehmen nicht reagierte, folgte demnach heute die Meldung an Apple und Google. Dabei machte die Behörde von einer Regelung im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Gebrauch, die Betreiber*innen von Plattformen dazu verpflichtet, Meldewege für illegale Inhalte zur Verfügung zu stellen.
Apple und Google müssen die Meldung laut DSA nun prüfen und über die Umsetzung entscheiden. Sie gelten in der EU als „sehr große Online-Plattformen“ und unterliegen damit besonders strikten Auflagen. So müssen sie ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig entfernen, sonst drohen ihnen selbst Strafen in der EU.
Die Behörde hätte gegen DeepSeek auch ein Bußgeld verhängen können. Das lasse sich gegen Unternehmen aus Drittstaaten allerdings nicht vollstrecken, sagt Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Auch gegen die Webseite des Unternehmens könne die Behörde nicht vorgehen, weil der Host-Anbieter nicht bekannt sei.
Auch andere chinesische Apps haben Nutzer*innendaten an Server in China übermittelt, darunter die erfolgreichste: TikTok. Das Unternehmen hat jedoch im Gegensatz zu DeepSeek einen Sitz in der EU und fällt in die Zuständigkeit der irischen Datenschutzaufsicht, die jüngst gegen TikTok eine Millionenstrafe veranlasst hat.
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Bei der Budapest Pride am Samstag drohen den Teilnehmenden Strafen, die Polizei darf sogar Gesichtserkennung zur Identifikation einsetzen. Etwa 50 Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission zu sofortigen Handeln gegen den „gefährlichen Präzedenzfall“ auf.
Demonstration gegen das Gesetzespaket, das Pride-Veranstaltungen in Ungarn verbietet. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO
Rund 50 Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen aus ganz Europa fordern die EU-Kommission auf, ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und sofortige Maßnahmen gegen queerfeindliche Gesetze im Land zu ergreifen.
Die Organisationen verweisen auf ein Gesetz, das den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen bei der anstehenden Pride-Demonstration in Budapest erlaubt: Es verstoße klar gegen EU-Vorgaben für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Die Kommission müsse umgehend handeln um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden der für Samstag geplanten Pride ihr Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung wahrnehmen können. Auch soll sie von den ungarischen Behörden Informationen über den Einsatz und die technischen Details der Gesichtserkennung anfordern. Details hält die Regierung bislang unter Verschluss.
„Gefährlicher Präzedenzfall“
Ungarn hat Mitte März ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen wie der Pride unter Strafe gestellt. Die Regierung begründet dies mit dem angeblichen Schutz Minderjähriger. Seit dem 15. April drohen Geldstrafen und die Polizei darf Echtzeit-Gesichtserkennung einsetzen, um Demonstrierende zu identifizieren – obwohl es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
„Die Europäische Kommission muss sich einschalten und Ungarn und die Welt daran erinnern, dass die EU eine klare rote Linie gegen dystopische, diskriminierende und strafende Nutzungen von Technologien zieht“, fordert Ella Jakubowska, Leiterin der Abteilung Politik bei European Digital Rights (EDRi), welche den Brief mitgezeichnet hat.
Ádám Remport von der Hungarian Civil Liberties Union warnt, das Gesetz bedrohe nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit und eine Vielzahl von Menschenrechten. „Die Europäische Kommission muss entschlossen handeln, um zu verhindern, dass sich ein gefährlicher Präzedenzfall in der gesamten Union etabliert.“
Keine Bücher und Filme zu Queerness
Die Kommission hat bereits rechtliche Schritte gegen Ungarn wegen eines queerfeindlichen Gesetzes aus dem Jahr 2021 eingeleitet, das LGBTQ-Inhalte in Schulen, Buchläden und im Fernsehen verbietet. Kinder und Jugendliche haben seither kaum noch Zugang zu Informationen rund um queere Sexualität oder Transidentität. Werbung oder Sendungen zu diesen Themen sind aus dem Fernsehen verschwunden, Bücher dürfen nicht mehr offen im Buchladen ausliegen.
Anfang Juni stellte die Generalanwältin des von der Kommission angerufenen Europäischen Gerichtshof (EuGH) fest, dass das Gesetz und seine Argumentation, es gehe um den Schutz von Kindern, auf „Vorurteilen dazu beruht, dass das Leben von Homosexuellen und Nicht-Cisgender [Transgender] nicht den gleichen Wert hat”. Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt, folgt aber meist der Einschätzung aus der Schlusserklärung.
Das „Kinderschutzgesetz“ dient auch als Rechtsgrundlage für das aktuelle Verbot von Versammlungen im Zusammenhang mit Queerness. Zwei queere Veranstaltungen wurden bereits auf Basis dieses Gesetzes untersagt, schreiben die Organisationen an die Kommission.
Bürgermeister widersetzt sich dem Verbot
Lange war ungewiss, ob und wie die traditionelle Budapest Pride in diesem Jahr stattfinden würde. Nach dem Verbot im März hatten die Veranstalter*innen angekündigt, an der Veranstaltungen festzuhalten. In der Folge begann ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen der Budapester Polizei und der Stiftung, die die Pride ausrichtet. Die Organisator*innen versuchten zunächst, das Verbot zu umgehen, indem sie mehrere Veranstaltungen für denselben Tag anmeldeten. Die Polizei hat sie alle verboten.
Schließlich schaltetet sich Mitte Juni der liberale Bürgermeister von Budapest Gergely Karácsony ein. Gemeinsam mit dem Sprecher der Budapest Pride kündigte er per Video an, die Stadt werde die Veranstaltung als kommunalen „Tag der Freiheit“ ausrichten. Als Teil der Feierlichkeiten werde es auch eine Prozession durch die Innenstadt geben.
Dabei handele es sich um keine Demonstration. „Es wird keine Lastwagen, keine Tänzer*innen und keine Sexualität in irgendeiner Form geben“, schrieb er an die Polizei. Doch auch diese Veranstaltung hat die Polizei mittlerweile verboten. Sie verstoße gegen das neue Gesetz, argumentiert Polizeichef Tamas Terdik in dem 16-seitigen Dokument.
Der Bürgermeister hält daran fest, das Verbot sei irrelevant. Die Veranstaltung könne nicht verboten werden, weil sie nie als Demonstration angemeldet war. „Die Polizeibehörde von Budapest hat ein Verbot für eine nicht existierende Versammlung erlassen und hätte mit derselben Härte auch Einhörner verbieten können.“
EU-Abgeordnete und Bürgermeister*innen laufen mit
Zu der Veranstaltung am Samstag werden mehrere Zehntausend Menschen erwartet. Mehr als 70 Abgeordnete des EU-Parlaments haben bereits ihre Teilnahme angekündigt, darunter die Vorsitzende der Sozialisten und Demokraten (S&D) Iratxe García, die Vorsitzende der Liberalen Renew Europe Valérie Hayer und die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion Terry Reintke.
Die niederländische Staatssekretärin für Bildung und mehrere Bürgermeister*innen großer europäischer Hauptstädte werden ebenfalls anwesend sein.
Die EU-Kommissarin für Gleichstellung Hadja Lahbib hatte ihre Teilnahme davon anhängig gemacht, ob die Veranstaltung verboten wird. In dem Fall hat sie angekündigt, sich am Vortag mit Aktivist*innen treffen zu wollen, aber nicht an der Pride teilzunehmen.
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Die ungarischen Opposition demonstriert im Sommer 2021 gegen die Überwachung von Journalisten und Politikern mit Pegasus. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Daniel Nemeth
Die ungarische Datenschutzbehörde (NAIH) hat in den vergangenen Monaten einiges zu tun gehabt. Im August hatte sie angekündigt, die Abhörfälle mit der Spionagesoftware Pegasus in Ungarn zu prüfen, die über Medienberichte bekannt geworden waren. Am Montag stellte sie nun ihren Bericht vor.
Das Ergebnis: Die Behörde konnte betätigen, dass mehrere der in den Medien genannten Personen tatsächlich mit Pegasus abgehört wurden. Sie sagte aber auch: Beim Einsatz von Pegasus in Ungarn konnte sie keinen einzigen Rechtsverstoß feststellen, obwohl sie nach eigenen Angaben mehrere hundert Fälle untersucht hat.
Alle angeordneten Überwachungsmaßnahmen seien rechtlich gedeckt gewesen, verkündete Attila Péterfalvi, Chef der Behörde. Seine Behörde hätte keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Personen, die die Überwachung angeordnet und durchgeführt haben, gegen ungarische Gesetze verstoßen hätten. Auch hätten sie nicht die Auflagen des Hersteller von Pegasus, der israelischen NSO Group, verletzt. Diese erlaubt ausdrücklich den Einsatz ihrer Software in Fällen der Bedrohung der nationalen Sicherheit. Und eben diese hätten die Sicherheitsbehörden als Grund für die Abhörmaßnahmen geltend gemacht, sagte Péterfalvi. In allen untersuchten Fällen sei die Überwachung durch den Nationalen Sicherheitsdienst erfolgt, autorisiert durch das Justizministerium oder ein Gericht.
Im Visier: Journalist*innen, Oppositionsanwälte, Sicherheitsleute des Präsidenten
Die Namen und Telefonnummern der Betroffenen gab die Behörde nicht bekannt, die Informationen seien vertraulich. Aufgeflogen war der Abhörskandal, weil Amnesty International und die Organisation Forbidden Stories gemeinsam mit Journalist*innen auf der ganzen Welt eine geleakte Liste von Telefonnummern auswerteten, die mit Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Rund 300 der Nummern stammten aus Ungarn. Dort hatte vor allem das Investigativmedium Direkt36 als Teil des Konsortiums über die Fälle berichtet. Zwei ihrer Redakteure, Szabolcs Panyi und András Szabó, waren selbst zum Ziel geworden.
Aus ihrer Berichterstattung ist bekannt, wer alles in Ungarn mit Pegasus in Visier genommen werden sollte: Darunter waren 2019 etwa zwei der engsten Leibwächter von Staatspräsident János Áder, der zuvor bei Ministerpräsident Viktor Orbán in Ungnade gefallen war. Die Sicherheitsleute kannten sämtliche Termine und den Tagesablauf von Áder und dessen Familie. Direkt36 berichtete über den Fall.
Und nicht zuletzt war offenbar Orbáns ehemaliger Freund und heutiger Erzfeind, der Oligarch und Medienmogul Lajos Simicska, von Interesse. Simicska selbst hat kein Smartphone. Die Nummern seines Sohnes und einiger enger Vertrauter wurden jedoch vor der Wahl 2018 ins Visier genommen, berichtete Direkt36.
Fidesz-Politiker bestätigt den Einsatz
Ob die Geräte in diesen Fällen tatsächlich ausspioniert worden sind, ließ sich technisch nicht mehr nachweisen, berichtete Direkt36. Teils hatten sich die Betroffenen schon von ihnen getrennt, eine forensische Analyse war nicht mehr möglich. Die Datenbank, die von unbekannten Quellen an Amnesty gespielt wurde, enthält zwar Telefonnummer, die von Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Das heißt aber nicht, dass die Überwachung in allen Fällen auch durchgeführt wurde oder geglückt ist. Sollte sie stattgefunden haben, wäre die Regierung von Viktor Órbán über viele Details von Áders Privatleben oder die Kampagnen der Opposition unterrichtet gewesen.
Die Datenbank enthält auch keine Informationen darüber, wer die Spionagesoftware, die von NSO ausschließlich an Regierungen und staatliche Behörden verkauft wird, gegen die ungarischen Zielpersonen eingesetzt hat. Ein Politiker der Regierungspartei Fidesz hatte zuletzt jedoch bestätigt, dass Orbáns Regierung Pegasus gekauft hat und auch einsetzt. Die Geheimdienste seien dabei „in jedem Fall gesetzeskonform“ vorgegangen, sagte der Vorsitzende des parlamentarischen Verteidigungs- und Innenausschusses, Lajos Kósa, im November.
Laut Angaben von Amnesty International Ungarn standen fast 300 ungarische Nummern in der Datenbank der Pegasus-Ziele. Seine Behörde habe aber bei weitem nicht alle diese Fälle untersuchen können, sagte Péterfalvi, weil weder Amnesty International Ungarn noch das internationale Büro die Liste auf Anfrage zur Verfügung gestellt haben. Untersucht habe die Behörde daher allein die Fälle, über die in der Presse berichtet worden war. Péterfalvi hatte zuvor mehrfach betont, er könne seine Untersuchung nicht abschließen, bis Amnesty International die Liste der Nummern nicht übergibt.
Áron Demeter, Programmchef von Amnesty International Ungarn, sagte gegenüber ungarischen Medien, er könne die Liste nicht übergeben, weil sie schlicht nicht in seinem Besitz sei und auch niemals war. Das habe man Péterfalvi auch mitgeteilt und ihn an das internationale Büro in London weitergeleitet.
Anzeige erstattet die Behörde: gegen Amnesty International
Anzeige erstatten wird die Behörde trotzdem. Allerdings nicht gegen die ungarische Regierung, sondern gegen Amnesty International, das kündigte Péterfalvi auf der Pressekonferenz an. Die Untersuchung konnte zwar nicht klären, wer die Liste zusammengestellt hat und unter welchen Bedingungen sie zu Amnesty gelangt sei. Allerdings „könne nicht ausgeschlossen werden“, dass es bei dem Leck zu einer „Datenverletzung“ gekommen sei. Auch sei nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage Amnesty und Forbidden Stories die Daten verarbeiteten. Der Zugriff Dritter auf die Daten der betroffenen Personen wecke den Verdacht des Missbrauchs, etwa durch Spionage. Es sei nicht auszuschließen, „dass in diesem Zusammenhang eine Straftat begangen worden sei“.
Der jetzt veröffentlichte Bericht enthält nur einen Bruchteil der Ergebnisse. Da es sich um Fragen der nationalen Sicherheit handele, wurde das meiste als Verschlusssache eingestuft. Die Details der Untersuchung bleiben damit bis Ende 2050 unter Verschluss.
Menschenrechtsorganisation klagt im Namen von Betroffenen
Wen die ungarische Regierung als Bedrohung der nationalen Sicherheit betrachtet, darüber gab eine nicht-öffentliche Rede des ungarischen Parlementssprechers László Kövér zuletzt Aufschluss, einer der einflussreichsten Politiker in der regierenden Fidesz. Im Februar des vergangenen Jahres sagte Kövér bei einer Feier der nationalen Sicherheitsbehörde, die größte Bedrohung des nationalen Sicherheit seien derzeit die politischen Gegner der Regierungspartei. Die Rede war öffentlich geworden, weil Direkt36 eine Aufnahme zugespielt bekam.
Die Menschenrechtsorganisation Hungarian Civil Liberties Union (HCLU) kritisiert, seit Jahren stelle die Regierung Kritiker*innen als ausländische Agenten oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Die NGO hat am Freitag angekündigt, im Namen von sechs Betroffenen der Überwachung rechtliche Schritte zu unternehmen, darunter auch der Journalist Dávid Dercsényi. Damit will sie die ungarischen Behörden zu weiteren Untersuchungen zwingen. Weil unter den Klägern auch ein belgischer Student ist, der in Ungarn studiert hatte und nach einer regierungskritischen Demonstration überwacht wurde, sollen auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht werden.