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✇It's FOSS

Master the Essential Keyboard Shortcuts in Linux Mint to Feel Like a Pro User

Von: Sreenath


I am sharing some essential shortcuts to get you started. I will also briefly share how you can set custom shortcuts for all actions.

✇OMG! Ubuntu!

Ubuntu 26.04 ends a 40-year old sudo tradition

Von: Joey Sneddon

Ubuntu terminal prompt.Ubuntu 26.04 will show asterisks when you type your sudo password, as Canonical adds a patch to its Rust-based sudo-rs. Here's what changed and why.

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✇9to5Linux

Tails 7.5 Anonymous Linux OS Released with Updated Tor Client and Tor Browser

Von: Marcus Nestor

Tails 7.5

Tails 7.5 anonymous Linux OS is now available for download with Tor client 0.4.9.5, Tor Browser 15.0.7, and other changes. Here's what's new!

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✇9to5Linux

Fwupd 2.0.20 Firmware Updater Adds Support for HP Engage One G2 Advanced Hub

Von: Marcus Nestor

fwupd

Fwupd 2.0.20 Linux firmware updater is now available for download with support for the HP Engage One G2 Advanced Hub and other changes. Here’s what’s new!

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✇Linux News

Laufzeiten für LTS-Kernel verlängert

Von: Ferdinand
Wie Greg Kroah-Hartman auf der Kernel-Mailingliste bekannt gab, wurden in Abstimmung mit Unternehmen und Gruppen die Laufzeiten einiger Kernel mit Langzeitunterstützung verlängert.
✇9to5Linux

Linux 6.18 and Several LTS Kernels Are Getting Extended Long-Term Support

Von: Marcus Nestor

Linux Kernel LTS

Linux 6.18, 6.12, 6.6, 5.15, and 5.10 LTS kernels are getting extended long-term support for up to six years of security updates.

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✇9to5Linux

Firefox 149 Enters Beta with Split View, More Robust HTTP/3 Upload Performance

Von: Marcus Nestor

Firefox 149 Beta

Firefox 149 open-source web browser is now available for public beta testing with a native Split View feature and other improvements. Here’s what to expect!

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✇OMG! Ubuntu!

Dynamic Music Pill adds slick media controls to the GNOME panel

Von: Joey Sneddon

Add animated media controls to your GNOME panel or dock with Dynamic Music Pill, a slick GNOME Shell extension showing album art, waveforms and track info.

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✇Linux News

Firefox 148 mit KI-Killswitch

Von: Ferdinand
Mozilla lässt seiner Ankündigung Taten folgen und integriert in den Einstellungen einen Schalter, der alle KI-Funktionen deaktiviert und alle lokal installierten LLMs entfernt.
✇OMG! Ubuntu!

Firefox 148 released with AI kill switch + more

Von: Joey Sneddon

The Firefox 148 update sees its stable release today, bringing with it a much-request ‘AI kill switch’ to easily disable all AI-powered features within the browser. Mozilla has said future updates to the browser will not re-enable AI features once disabled. Given that Mozilla now measures its success by how much revenue it makes from AI features in its products, Firefox included, that’s a reassuring stance. To disable AI features in Firefox go to Settings > AI Controls. Slide the ‘Block AI Enhancements’ toggle to turn off ChatGPT and other chatbots in the sidebar, AI link previews, the (supposedly) smart […]

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✇9to5Linux

Firefox 148 Is Now Available for Download with AI Kill Switch and Other Changes

Von: Marcus Nestor

Firefox 148

Firefox 148 open-source web browser is now available for download with AI kill switch, improved support for screen readers, and other changes. Here's what's new!

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✇9to5Linux

9to5Linux Weekly Roundup: February 22nd, 2026

Von: Marcus Nestor

9to5Linux Roundup February 22nd

9to5Linux Weekly Roundup for February 22nd, 2026, brings news about Linux 7.0 RC, KDE Plasma 6.6, PipeWire 1.6, Xubuntu 26.04 LTS wallpaper contest, Ubuntu Touch OTA-1.2, Calibre 9.3, Transmission 4.1.1, LibreOffice 25.8.5, Lutris 0.5.20, SparkyLinux 8.2, Blender 5.1 beta, and more.

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✇9to5Linux

Linus Torvalds Announces First Linux Kernel 7.0 Release Candidate

Von: Marcus Nestor

Linux 7.0 Release Candidate

Linus Torvalds announced the general availability of the first Release Candidate version of the upcoming Linux 7.0 kernel series for public testing. Here’s what to expect!

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✇OMG! Ubuntu!

Rudra is a new keyboard-driven launcher for GNOME Shell

Von: Joey Sneddon

The world isn’t short on keyboard-based Linux launchers. Albert, Ulauncher, rofi and GNOME Do (if you’re old enough to remember that one) are among those I’ve written about in the past. Rudra is a new spin on this old staple – albeit without the extensibility dedicated quick launchers provide. What’s different here is that it’s implemented as a GNOME Shell extension, not a standalone app. The developer of Rudra, Nark Agni, describes it as a “lightning-fast, keyboard-centric launcher […] designed for power users”. Though inspired by Mac apps like Alfred and Raycast, it is far less capable than those. To […]

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✇9to5Linux

Xubuntu 26.04 LTS (Resolute Raccoon) Wallpaper Contest Is Open for Submissions

Von: Marcus Nestor

Xubuntu 26.04 Wallpaper Contest

The Xubuntu 26.04 LTS (Resolute Raccoon) wallpaper contest opens its doors to talented photographers and graphic artists. Here’s what you have to do to submit your artwork!

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✇9to5Linux

Ubuntu Touch OTA-1.2 Fixes Boot Issues for Sony Xperia X, Improves VoLTE Support

Von: Marcus Nestor

Ubuntu Touch 24.04

Ubuntu Touch OTA 1.2 update is now rolling out with improvements to VoLTE support and fixes for boot issues on Sony Xperia X devices. Here's what's new!

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✇netzpolitik.org

Digital Services Act: Datenzugang ist kein Plattformprivileg, sondern ein Recht

Von: Gastbeitrag · Jakob Ohme, LK Seiling

Die EU-Kommission hat X ein Bußgeld auferlegt, weil der Datenzugang, den die Plattform Forschenden zur Verfügung stellt, nicht DSA-konform ist. Die Urteilsbegründung ist bemerkenswert: Forschung wird darin nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

Ein Astronaut, der im flachen Wasser steht, dahinter ein hell erleuchtetes Tor.
Forschende brauchen Zugang, um forschen zu können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com KNXRT

Im Dezember vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission erstmals ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) abgeschlossen. Sie kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass das von X bereitgestellte System, über das Wissenschaftler:innen an Nutzungsdaten gelangen sollen, nicht DSA-konform ist. Die Kommission verhängte eine Strafe von 120 Millionen Euro; X hat bis Anfang März Zeit, seine Plattform anzupassen. Der DSA ist das zentrale EU-Gesetz zur Regulierung großer Online-Plattformen und soll unter anderem Transparenz schaffen, Risiken für die öffentliche Meinungsbildung begrenzen und Forschung zu diesen Risiken ermöglichen.

Inzwischen liegt die Begründung der Kommissionsentscheidung vor. Am 28. Januar veröffentlichte der von Republikanern geführte Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses ein Dokument der Europäischen Kommission, das die Gründe für ihre Entscheidung gegen X im Dezember darlegt. Es zeigt, wie die EU den DSA konkret durchsetzen will – und welche Rolle Datenzugang und wissenschaftliche Evidenz dabei spielen.

Die politisch motivierte Veröffentlichung und Einordnung durch den Justizausschuss, der im DSA vor allem europäische Zensurabsichten sieht, sind zwar fragwürdig. Sie ändern aber nichts an der inhaltlichen Bedeutung der Begründung selbst. Ein zentraler Bestandteil der Begründung betrifft Versäumnisse beim Gewähren von Datenzugang für Forschende nach Artikel 40(12) DSA. Dieser Datenzugang soll es ermöglichen, systemische Risiken für die EU zu erforschen – etwa Desinformation oder süchtigmachende Plattform-Designs.

Dass Plattformen diesen Zugang bislang häufig nicht freiwillig gewährten, war einer der Gründe für die Einführung des DSA. Aus dem Urteil liest sich, dass X nur knapp fünf Prozent der Anfragen von Wissenschaftler:innen genehmigt hat. Es handelt sich hier also um ein strukturelles Problem.

Enge Auslegung und Verzögerungstaktiken sind unzulässig

Die EU-Kommission stellt unmissverständlich klar, dass Plattformen das gesetzlich verankerte Recht auf Datenzugang nicht in ein von ihnen kontrolliertes Privileg umdeuten dürfen. X hatte Anträge systematisch abgelehnt, wenn Forschende nicht zweifelsfrei nachweisen konnten, dass die beantragten Daten ausschließlich der Erforschung systemischer Risiken dienen. Diese enge Auslegung widerspricht laut Kommission dem Zweck des Gesetzes. Forschende müssen nicht beweisen, dass man aus „Mehl, Butter und Eiern nur einen einzigen Kuchen backen kann“.

Erstmals wird zudem konkretisiert, was als unzulässige Verzögerung gilt: Eine Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten ordnet die Kommission ausdrücklich als „undue delay“ ein – also als unerlaubteVerzögerung. Damit erhalten Forschende erstmals eine belastbare rechtliche Orientierung. Auch der Versuch, Datenzugang an Kosten, institutionelle Zugehörigkeit oder einen EU-Standort zu knüpfen, weist die Europäische Kommission zurück.

Scraping ist zulässig – auch ohne Plattformgenehmigung

Eine weitere wegweisende Klarstellung betrifft das Scraping, also das automatisierte Auslesen öffentlich zugänglicher Inhalte. Diese Zugangsform ist zentral, um Plattformdaten auch ohne Mitwirkung der Anbieter zu erheben und von Plattformen bereitgestellte Daten überprüfen zu können.

Die Kommission stellt klar, dass Forschenden dieses Recht zusteht, sofern sie die Kriterien aus Artikel 40(12) und 40(8) DSA erfüllen: Forschung zu systemischen Risiken, kein kommerzielles Interesse, transparenter Umgang mit Finanzierung und nachweisbare Datenschutz- sowie Sicherheitsmaßnahmen.

Plattformen dürfen Scraping nicht pauschal über ihre Nutzungsbedingungen untersagen, und eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich – gerade weil hier die Gefahr eines „undue delay“ besteht.

Evidenz aus der Forschung hat Beweiswert

Besonders bemerkenswert ist, wie die Kommission mit der Frage der Evidenz umgeht. Sie weist die Vorstellung zurück, der Beweiswert müsse an akademische Seniorität, große Stichproben oder klassische Peer-Review-Formate gebunden sein. Entscheidend seien stattdessen methodische Sorgfalt und faktische Relevanz für den konkreten Fall.

In diesem Zusammenhang verweist die Begründung mehrfach auf den vom DSA40 Data Access Collaboratory am Weizenbaum-Institut betriebenen Data Access Tracker. Obwohl die Daten aus der wissenschaftlichen Community gesammelt wurden und keine Zufallsstichprobe darstellen, attestiert die Kommission der Erhebung ausdrücklich Beweiswert im juristischen Sinne. Auch ein von X kritisierter Preprint – ein noch nicht begutachteter Forschungsartikel – wird als relevante Evidenz anerkannt, nicht zuletzt, weil er später peer-reviewed veröffentlicht wurde.

Methodisch nachvollziehbare Forschung wird hier selbst zur Grundlage regulatorischer Durchsetzung.

Relevanz nicht nur für X

Politisch ist die Begründung der Kommission damit weit mehr als eine Einzelfallentscheidung gegen X. Sie markiert einen Meilenstein in der Durchsetzung des Digital Services Act: Forschung wird nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

Indem die Kommission methodisch nachvollziehbare Forschung ausdrücklich als rechtlich relevante Evidenz anerkennt und Plattformen klare Grenzen bei Verzögerung, Kosten und Zugangsbeschränkungen setzt, verschiebt sich das Machtgefüge zugunsten von Öffentlichkeit und Wissenschaft. Ob diese Standards künftig konsequent durchgesetzt werden und möglichen Klagen der Plattformen standhalten, wird entscheidend dafür sein, ob der DSA sein zentrales Versprechen einlösen kann: Plattformregulierung nicht nur auf dem Papier, sondern auf Basis überprüfbarer Beweise.

Dass diese Prinzipien nicht nur abstrakt gelten, sondern praktisch durchsetzbar sind, zeigt der jüngste Erfolg von Democracy Reporting International gegen X. Gerichte bestätigen zunehmend, dass Forschende ihren Anspruch auf Datenzugang aktiv einklagen können – und damit eine zentrale Rolle bei der demokratischen Kontrolle von Plattformen einnehmen.

Dr. Jakob Ohme leitet die Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und untersucht dort die Rolle des digitalen Journalismus im Spannungsfeld von Influencern und Künstlicher Intelligenz. Er ist zudem Co-Principal Investigator im #DSA40 Collaboratory und arbeitet dort an kooperativen Modellen für den Zugang zu Plattformdaten im Rahmen des Digital Services Act der EU. LK Seiling ist Plattformforscher in der Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und koordiniert die Arbeit des #DSA40 Collaboratory als Experte für Forschungsdatenzugang.


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✇Linux News

Nextcloud Hub 26 »Winter«

Von: Ferdinand
Nextcloud Hub 26 »Winter« ist ein umfassendes Update mit verbesserter Föderation und Migration sowie der neuen ADA Engine im Backend, die für bessere Performance sorgt.
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Geschichten aus dem DSC-Beirat: Leicht lädiert am zweiten Geburtstag

Von: Svea Windwehr

Seit zwei Jahren gelten neue Regeln für Plattformen in der EU. Die haben schon kleine Fortschritte bewirkt und machen Hoffnung. Aber um sie wirksam durchzusetzen, ist noch viel zu tun.

Ein bunter Kuchen auf dem eine Kerze in Form der Ziffer "2" steht.
2 Jahre Digital Services Act, Grund zum Gratulieren? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kelly Sikkema

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Seit dem 17. Februar 2024, also seit genau zwei Jahren, gilt in der EU der Digital Services Act. Das Regelwerk soll Nutzende schützen und mehr Transparenz und Fairness gegenüber Online-Plattformen und -Diensten schaffen. Gibt es etwas zu feiern?

Die Bilanz ist gemischt: Ein erstes Verfahren gegen X wurde zum Abschluss gebracht, viele andere Ermittlungen laufen noch. Die Rahmenbedingungen für Forschungsdatenzugang stehen endlich, in der Praxis gibt es aber noch massive Probleme. Zivilgesellschaft und Forschende haben unzählige Verfahren angestoßen und liefern wichtige Evidenz zu DSA-Verstößen, sind jedoch Repression und Delegitimierung ausgesetzt.

Pünktlich zum Geburtstag hat sich der neu berufene DSC-Beirat in neuer, kleinerer Konstellation zu seiner ersten gemeinsamen Sitzung getroffen und sich mit dem Stand der DSA-Durchsetzung beschäftigt. Der Beirat ist im Vergleich zu seiner letzten Besetzung geschrumpft, da die vier Vorschläge der AfD im Plenum des Deutschen Bundestages keine Mehrheit fanden. Deshalb und wegen der christ-demokratischen Definition von Zivilgesellschaft ist insbesondere von deren gesetzlich angedachter Stärke im Beirat des DSC nicht viel übrig geblieben.

Fortschritt in kleinen Schritten

Bei der Durchsetzung des DSA geht es nach wie vor oft schleppend voran. Der Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland prüft noch, ob weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Trusted Flagger zugelassen werden sollen. Während die Streitbeilegungsstellen etwa bei strittigen Moderationsentscheidungen zwischen Nutzer:innen und Plattformen vermitteln sollen, agieren die Trusted Flagger als vertrauenswürdige Hinweisgeber, deren Meldungen die Plattformen priorisiert bearbeiten sollen. Aktuell gibt es in Deutschland vier Organisationen, die als Trusted Flagger anerkannt sind, sowie zwei Streitbeilegungsstellen.

Von inzwischen insgesamt 30 durch den DSC eingeleiteten Verwaltungsverfahren gegen in Deutschland ansässige Plattformen wegen DSA-Verstößen scheint noch keines zum Abschluss gekommen zu sein. Und auch auf europäischer Ebene wurde seit der Verhängung eines Bußgelds gegen X im Dezember 2025 kein weiteres Verfahren zu Ende gebracht.

Immerhin kleine Fortschritte gibt es beim Datenzugang für Forschende. Nachdem detaillierte Hinweise, wie genau der Datenzugang ausgestaltet werden soll, Ende Oktober 2025 endlich in Kraft getreten sind, können Forschende Anträge auf Datenzugang bei ihren nationalen Aufsichtsbehörden stellen. Über dieses durch den DSA neu geschaffene Recht können sie zum ersten Mal qualitative und quantitative Daten von Plattformen anfragen, um systemische Risiken zu erforschen. Damit schafft der DSA längst überfällige Rahmenbedingungen, die unabhängige Forschung und ein besseres Verständnis von Online-Plattformen ermöglichen sollen – und potenziell wichtige Grundlagen für Durchsetzungsverfahren schaffen können.

Beim deutschen DSC sind seitdem immerhin neun Anträge auf Datenzugang eingegangen. Das klingt vielversprechend, allerdings wurden die meisten der neun Anträge wieder zurückgezogen, da die benötigten Daten auch über den niedrigschwelligeren Datenzugang über Schnittstellen der Plattformen angefragt werden konnten. Diese Möglichkeit, Daten über APIs anzufragen, funktioniert in der Praxis je nach Plattform durchwachsen bis schlecht – mangelnder Zugang zu Forschungsdaten ist einer der DSA-Verstöße, die zum Bußgeld gegen X beigetragen haben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Democracy Reporting International haben X kürzlich zum zweiten Mal deswegen verklagt.

Es ist also noch zu früh, um sich über große Durchbrüche beim Datenzugang zu freuen, aber immerhin können Forschende jetzt das System ausprobieren, Anträge stellen und auf Durchsetzung pochen, wenn die Plattformen sich weigern.

Ebenfalls hoffnungsvoll stimmen die kürzlich veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse zu einem Verfahren gegen TikTok. Dort kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Videoplattform nicht genug getan hat, um Risiken von suchtfördernden Mechanismen insbesondere für Minderjährige zu mindern, beispielsweise endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen. Das ist spannend, weil die Kommission davon ausgeht, dass TikTok das „grundlegende Design“ der Plattform ändern muss, um diesen Risiken beizukommen.

Sollte die Kommission bei dieser Einschätzung bleiben und nach Abschluss des Verfahrens Bußgelder gegen TikTok verhängen, hätte der Fall Auswirkungen weit über TikTok hinaus: Endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen sind Kernelemente aller großen sozialen Netzwerke und Videosharingplattformen. Hier zeigt der DSA sein Potenzial, einerseits strukturelle Änderungen zu erstreiten, die das Businessmodell der Plattformen direkt betreffen. Das könnte zu anderen und besseren digitalen Räumen führen .

Andererseits zeigt die Argumentation, dass der DSA sinnvolle Werkzeuge bietet, um den Features und Plattform-Praktiken zu begegnen, die in der Debatte um Verbote von sozialen Medien für Kinder und Jugendliche im Fokus stehen: süchtigmachendes Design, Personalisierung basierend auf Unmengen persönlicher Daten, Produktdesign, das die Rechte und Interessen von Kindern wahrt.

Ein solches Verbot wurde Anfang Februar von Spaniens Premierminister Pedro Sanchez angekündigt, wofür er prompt von Elon Musk als Tyrann und Verräter Spaniens betitelt wurde. Daraufhin solidarisierte sich die Europäische Kommission mit Sanchez, während sie gleichzeitig festhielt, dass nur die Europäische Kommission durch den DSA weitere Verpflichtungen gegenüber sehr großen Online-Plattformen aussprechen darf. Angesichts des Eifers von Mitgliedstaaten wie Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich und den Niederlanden bleibt abzuwarten, ob sich EU-Regierungen diesem Machtwort aus Brüssel beugen werden. Ob es also europäische Verboten von sozialen Medien geben wird, ist nach wie vor unklar.

Keine Durchsetzung ohne Repression

Solidarisch hatte sich die Europäische Kommission Ende Dezember auch gegenüber Mitgliedern eines angeblichen „globalen Zensur-industriellen Komplexes“ gezeigt, nachdem sie vom US-Außenministerium mit Visa-Sanktionen belegt worden waren, unter ihnen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid. HateAid ist eine der Organisationen, die als Trusted Flagger in Deutschland zugelassen sind.

Mit diesen Sanktionen markiert die Trump-Regierung Menschen als politische Feinde, die Online-Plattformen für Verstöße gegen geltendes Recht zur Verantwortung ziehen, bestraft sie und versucht, sie an ihrer Arbeit zu hindern.

Seit den Sanktionen gegen Zivilgesellschaft und Forschende vom Dezember hat ein neuer Bericht des Rechtsausschusses des US-Abgeordnetenhauses die Situation weiter verschärft. Die Beschäftigung des Ausschusses mit dem DSA ist getrieben von Jim Jordan, einem republikanischen Abgeordneten, der seit Jahren damit beschäftigt ist, die angebliche Zensur von US-Amerikaner:innen durch den DSA zu beweisen.

Auf 160 Seiten breitet der Bericht Jordans wirre Fantasie aus, dass die Europäische Kommission, unterstützt von der europäischen Zivilgesellschaft, nur ein Ziel mit dem DSA verfolge: die Unterdrückung konservativer, US-amerikanischer Stimmen. Dabei stützt sich der Bericht auf massenweise E-Mails, Screenshots und Dokumente, die Jordan durch Herausgabeverlangen von US-Plattformen bekam – wogegen sich Plattformen offensichtlich nicht oder kaum gewehrt haben.

Der Jordan-Bericht stellt jedoch nicht nur eine Reihe von Falschbehauptungen auf, sondern identifiziert und markiert auch eine ganze Reihe von Kommissionsmitarbeitenden und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, die an Workshops der Kommission zur DSA-Durchsetzung teilnahmen oder anderweitig an der Durchsetzung des DSA beteiligt sind. Ein gefundenes Fressen für jene Kräfte, die genau diese Arbeit verhindern wollen.

Die Repressionen gegen HateAid und Co. werden also wahrscheinlich nicht die letzten gegen Menschen und Organisationen gewesen sein, die sich um die Durchsetzung des DSA bemühen. Auf Seite der Behörden scheint man auch nach dem Shitstorm um Trusted Flagger und der Demontage des Stanford Internet Institute auf Druck rechtskonservativer Politiker kaum auf solche Szenarien vorbereitet sein – um nur zwei Beispiele zu nennen, in denen rhetorische Delegitimierungen durch rechte Akteure zu Einschüchterung, Gefahren für Einzelpersonen und dem Verlust von institutionellen Strukturen geführt haben.

Aufsichtsbehörden, Politik und die Kommission sind jetzt gefragt, nicht nur ihre Solidarität auszudrücken, sondern konkrete Maßnahmen zum Schutz von Zivilgesellschaft und Forschung zu ergreifen. Dabei darf aber nicht nur in die USA geschaut werden: Auch in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten setzen konservative und rechte Kräfte die Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck. Vom Anti-NGO-Kurs der Union über die Gemeinnützigkeitsdebatte und Kontoschließungen linker Organisationen bis zu physischen Angriffen gegen Aktivist:innen – wenn es der Politik ernst damit ist, zivilgesellschaftliche Arbeit zu schützen, darf sie nicht zwischen politisch genehmen und unbequemen Organisationen unterscheiden.

Ein ganzheitlicher Ansatz muss her: nachhaltige und großzügige Finanzierung, rechtliche Absicherung und vor allem eine Regierungspartei, die versteht, dass die Delegitimierung von NGOs letztlich nur einer Seite hilft – den Feinden demokratischer und offener Gesellschaften.


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