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Diskussionspapier: Tech-Unternehmen sollen legalen Extremismus suchen

Von: Andre Meister

Internet-Dienste sollen nicht nur sexuellen Kindesmissbrauch suchen, sondern auch andere Inhalte wie Extremismus. Das fordern Deutschland, Frankreich und die Niederlande in einem Diskussionspapier. Tech-Unternehmen lehnen es ab, ihr System zum Datenaustausch auf solche Inhalte auszuweiten.

Auf dem Foto zu sehen sind Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron.
Bundeskanzler Merz und Frankreichs Präsident Macron. – Alle Rechte vorbehalten Bundesregierung/Steffen Kugler

Die Bundesregierung will Online-Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus stärker bekämpfen. Deutschland hat zusammen mit Frankreich und den Niederlanden ein Diskussionspapier mit möglichen Maßnahmen erstellt.

Die Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte und das Gesetz über digitale Dienste regeln viele Inhalte bereits. Den Staaten reichen diese Gesetze nicht, denn sie helfen nur gegen terroristische Inhalte, die immer illegal sind. „Gewalttätige extremistische Inhalte“ sind jedoch nicht illegal. Deshalb fordern die Staaten weitere Maßnahmen gegen „schädliche, aber legale“ Inhalte.

Ausweitung auf Terror und Extremismus

Deutschland, Frankreich und die Niederlande fordern einen Verhaltenskodex mit „strengeren Maßnahmen“ für Online-Plattformen. Die Staaten wollen die Unternehmen beispielsweise „ermutigen“, Warnsignale über extremistische Inhalte „an die zuständigen nationalen Behörden weiterzuleiten“.

Die Regierungen „empfehlen“, ein bestehendes Projekt zum Informations-Austausch auszuweiten, „von seinem Schwerpunkt auf Material über sexuellen Kindesmissbrauch auf terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte“.

Projekt Laterne gegen Kindesmissbrauch

Vor 20 Jahren haben sich einige Tech-Unternehmen in einer Koalition zusammen geschlossen, um „sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu bekämpfen“. Das Bündnis war ursprünglich Teil der Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Heute hat die „Tech-Koalition“ dutzende Mitglieder, darunter Google, Meta und Microsoft in „führender Rolle“.

Ende 2023 hat die Koalition das Projekt „Laterne“ verkündet. Die beteiligten Unternehmen teilen über das Programm Informationen über Kindesmissbrauch. Sie wollen insbesondere Plattform-übergreifende Versuche vom Missbrauch und Grooming aufdecken.

Die ausgetauschten Informationen können auf Inhalten basieren, wie URLs oder Hashwerte von Fotos und Videos. Sie können aber auch auf Ereignissen basieren. Wenn Accounts Kinderporngrafie konsumieren oder verbreiten, teilen die Unternehmen E-Mail-Adressen oder andere Account-Informationen.

Zweckbindung gegen übermäßige Eingriffe

Das Bündnis Tech-Koalition und das Produkt Laterne haben Sorgfaltspflichten für Menschenrechte entwickelt. Der erste Punkt ist eine Zweckbindung: „Der Anwendungsbereich von Lantern beschränkt sich ausschließlich auf die Bekämpfung sexueller Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet, um Datenschutz zu gewährleisten und übermäßige Eingriffe zu minimieren“.

Dieses Grundprinzip will die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und den Niederlanden kippen. Die Unternehmen sollen mit Laterne nicht nur Missbrauch bekämpfen, sondern auch Extremismus und legale Inhalte.

Beschränkung als Schutzmaßnahme

Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich die Tech-Koalition verwundert über den Vorschlag. Eine Sprecherin bestätigt, dass Lantern nicht für andere Inhalte bestimmt ist. „Lantern ist bewusst auf sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet beschränkt. Das geht aus unserer Mission hervor und dient als Maßnahme zum Schutz von Privatsphäre und Datenschutz.“

Wir haben die Tech-Koalition auch gefragt, ob die Staaten ihren Vorschlag mit dem Bündnis diskutiert haben. Die Antwort: Nein, haben sie nicht.

Wir haben dem Bundesinnenministerium eine Reihe an Fragen gestellt. Eine Sprecherin „bittet um Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern“. Die Vorschläge sind schließlich ein sogenanntes „Non-Paper“ – und damit nicht offiziell zitierfähig.

Von Kinderschutz zu anderen Inhalten

Immer wieder werden staatliche Eingriffe zunächst mit Terrorismus oder Kindesmissbrauch begründet und nach der Einführung auf andere Inhalte ausgeweitet.

Das derzeit verhandelte EU-Gesetz zur Chatkontrolle begründet die Maßnahme mit sexuellem Missbrauch von Kindern. Europol und Abgeordnete fordern eine Ausweitung auf andere Inhalte wie Pornografie und Drogen.

Ein deutsches Gesetz begründete Netz-Sperren mit strafbarer Kinderpornografie. Bundeskriminalamt und Abgeordnete forderten eine Ausweitung auf Killerspiele und Glücksspiele. Heute sperren deutsche Provider Webseiten vor allem wegen Urheberrecht und Jugendschutz.

Die Bundesregierung begründet die Vorratsdatenspeicherung vor allem mit Kinderpornografie. Tatsächlich werden diese Daten schon heute vor allem wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen abgefragt.

Die Tech-Unternehmen haben das Projekt Laterne explizit gegen Kindesmissbrauch gegründet und darauf beschränkt. Jetzt will die Bundesregierung dieses System auf Extremismus ausweiten – selbst wenn der legal ist.


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Kindergeldaffäre: Niederlande zahlen Millionenstrafe wegen Datendiskriminierung

Von: Ingo Dachwitz
Leere Kinderschaukel
Der Kindergeld-Skandal erschüttert die Niederlande bis heute Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Gabriel

Wegen massiver Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung muss die niederländische Regierung ein Bußgeld von 2,75 Millionen Euro zahlen. Im Rahmen der sogenannten Toeslagenaffaire (deutsch: Kindergeldaffäre) hat die Steuerbehörde jahrelang in diskriminierender und unrechtmäßiger Weise Informationen über die Nationalität von Menschen genutzt, teilte die nationale Datenschutzbehörde im Dezember mit. Die Regierung räumte die Fehler inzwischen ein.

Die Aufsichtsbehörde reagiert mit dem Bußgeld auf einen Skandal, der die Niederlande bis heute tief erschüttert. In den 2010er Jahren forderte die nationale Steuerbehörde Belastingdienst von zehntausenden Eltern fälschlicherweise Rückzahlungen des Kindergeldes. Bereits kleine Formfehler beim Ausfüllen von Formularen führten zu horrenden Forderungen, eine vermeintlich falsche Nationalität konnte jahrelang zu stigmatisierenden Betrugsermittlungen führen. Viele von staatlicher Unterstützung abhängige Familien wurden dadurch zu Unrecht in den Ruin getrieben.

Das Vorgehen der Behörde hatte dabei erwiesenermaßen eine rassistische Prägung. Wie die Datenschutzaufsicht in ihrer Pressemitteilung aufzählt, habe der Belastingdienst Daten über die Nationalität von Kindergeldbewerber:innen als Indikator für verschiedene Zwecke genutzt. So sei etwa die Information, ob jemand eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, in die Entscheidung über die Vergabe der Unterstützungsleistung eingeflossen, obwohl die Steuerbehörde diese Daten über mehr als 1,4 Millionen Menschen längst hätte löschen müssen.

Bei der Erkennung und Bekämpfung von Betrugsfällen seien Informationen über die Staatsangehörigkeit der Betroffenen ebenfalls als Verdachtsmarker genutzt worden. Auch in einem automatisierten System zur Risikoprüfung von Antragsteller:innen sei eine nicht-niederländische Nationalität als Risikofaktor gewertet worden. Wer eine nicht ausschließlich niederländische Staatsbürgerschaft hatte, war der Steuerbehörde per se verdächtig.

Opfer mussten für Aufklärung kämpfen

„Die Bevölkerung hat keine Wahl, als ihrer Regierung die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu erlauben“, erklärte der niederländische Datenschutzbeauftragte Aleid Wolfsen in einem Statement. Deshalb sei es unabdingbar, dass alle absolutes Vertrauen haben können, dass diese Verarbeitung vernünftig abläuft. „Dass die Regierung keine Daten über Individuen behält und nutzt, die eigentlich nicht notwendig sind. Und dass es niemals eine Form von Diskriminierung gibt, wenn Menschen in Kontakt mit Behörden treten“, ergänzte Wolfsen.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte netzpolitik.org, dass ihr Haus das Bußgeld akzeptiere und Maßnahmen eingeleitet habe, um die diskriminierende Datenverarbeitung zu unterbinden. Unter anderem habe der Belastingdienst die Datenbank mit Informationen über die doppelte Staatsbürgerschaft gelöscht.

Die niederländische Regierung hatte ihr Fehlverhalten erst nach zahlreichen Vertuschungsversuchen eingestanden. Opfer des Skandals mussten jahrlang für Aufklärung und Anerkennung kämpfen. Ihnen wurde inzwischen die Rückzahlung der Mittel sowie eine Entschädigung in Höhe von je 30.000 Euro zugesagt.

Nachdem ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Ende 2020 die systematische Diskriminierung und massives Unrecht festgestellt hatte, trat Anfang 2021 das gesamte Kabinett unter Premierminister Mark Rutte zurück. Nachhaltig geschadet hat der Skandal dem Langzeit-Premier aber offenbar nicht: Bei den Wahlen im März wurde Ruttes rechtsliberale Partei VVD erneut stärkste Kraft, erst im Dezember einigte sie sich mit den drei anderen Regierungsparteien auf eine Fortführung ihrer Koalition unter Ruttes Führung.

Datendiskriminierung: „Wenn es schiefgeht, dann richtig“

Weltweit sorgen immer wieder Fälle für Aufsehen, bei denen Verwaltungen sensible Daten für die automatisierte Bewertung von Bürger:innen nutzen und dabei massive Fehler machen. In Australien etwa versendete eine Algorithmus fälschlicherweise Nachzahlungsforderungen an Empfänger:innen staatlicher Mittel und stürzte damit hunderttausende Menschen in die Krise. Österreich streitet seit Jahren über ein System, das die Chancen von Arbeitssuchenden auf dem Jobmarkt vorhersagen soll und dabei systematisch Frauen und alte Menschen benachteiligt.

Das Bußgeld in den Niederlanden ist der wohl erste Fall, bei dem eine Regierung eine Strafe für die datenbasierte Diskriminierung von Bürger:innen zahlen muss. Der Datenschutzbeauftragte Aleid Wolfsen hebt deshalb die grundsätzliche Bedeutung des Falles hervor. „In einer Welt, in der die Digitalisierung rasant voranschreitet, wird es immer wichtiger, die persönlichen Daten von Individuen zu schützen, um andere Grundrechte wie die auf Sicherheit, Eigentum und Gesundheit zu wahren.“

Der Fall zeige exemplarisch, warum dies so wichtig ist. „Die unrechtmäßige Datenverarbeitung durch einen Algorithmus führte zu einer Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung“, so Wolfsen weiter. Digitale Anträge seien inzwischen unersetzlich und würden es ermöglichen, große Informationsmengen auf praktische Weise zu verarbeiten und zu kombinieren. „Aber wenn das schiefgeht, dann geht es richtig schief.“


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