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Vier Städte betroffen: Bundesnetzagentur will Telekom laxer regulieren

Von: Tomas Rudl

Benachteiligt die Telekom kleinere Anbieter durch ihre Marktmacht? Darüber wacht die Bundesnetzagentur in ganz Deutschland. In vier Städten will die Behörde aber künftig die Regeln lockern. Wettbewerber der Marktführerin warnen vor Deregulierung „zum völlig falschen Zeitpunkt“.

In vier deutschen Städten ist die Marktmacht der Telekom besonders gering, findet die Bundesnetzagentur. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rene Traut

Wenn es um Breitbandanschlüsse in Deutschland geht, hat die Telekom die Nase vorn. Damit der ehemals staatliche Konzern seine besondere Stellung nicht missbraucht, hat die Bundesnetzagentur ein kritisches Auge auf dessen Geschäfte. Nun will die Aufsichtsbehörde in vier deutschen Städten erstmals nicht mehr so genau hinschauen – weil sie dafür keinen Bedarf mehr sieht.

In München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg soll die Marktführerin Telekom Deutschland künftig nicht mehr strenger Vorab-Regulierung unterliegen. Das hat die Bundesnetzagentur heute bekanntgegeben. Als Grund nannte die Bonner Behörde die vorläufigen Ergebnisse einer Marktanalyse zum Breitband-Massenmarkt. Demnach gebe es in den vier Städten ausreichend Wettbewerb. Entsprechend bestehe „nach unseren vorläufigen Erkenntnissen zukünftig kein Bedarf an Vorab-Regulierung mehr“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung der Behörde markiert eine wichtige Wende. Seit den 1990er-Jahren setzt Europa grundsätzlich auf sogenannten Infrastruktur-Wettbewerb. Um die Dominanz der damals zumindest teil-privatisierten Ex-Monopolisten einzuschränken, müssen sich Unternehmen wie die Telekom an scharfe Auflagen halten. Unter anderem müssen sie Konkurrenten den regulierten Zugang zu ihren Netzen erlauben. Diese asymmetrischen Auflagen sollen in den vier deutschen Städten erstmals entfallen.

Dort ist nach Ansicht der Bundesnetzagentur der Marktanteil der Ex-Monopolistin inzwischen zu gering, um die Vorab-Regulierung zu rechtfertigen. Die Gebiete seien „in hohem Maße von Kabel- und Glasfasernetzen abgedeckt, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher meistens zwischen drei verschiedenen Zugangsnetzen wählen können“, erklärt die Behörde.

Anders sei die Situation im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Zwar verfüge die Telekom auch dort nur noch über einen relativ niedrigen Marktanteil. Allerdings würden sich die Glasfaser- und Kabelnetze der alternativen Anbieter überwiegend auf kleine Gebiete beschränken. Deshalb könne man dort auf Vorab-Regulierung derzeit nicht verzichten.

Deregulierung „zum völlig falschen Zeitpunkt“

Um das richtige Maß an Regulierung des Telekommunikationssektors ringen die EU und ihre Mitgliedstaaten seit geraumer Zeit. Manche Länder, Österreich beispielsweise, haben in den vergangenen Jahren damit begonnen, entsprechende Regeln punktuell auszusetzen. Auch im derzeit verhandelten Digital Networks Act spielt das Thema eine zentrale Rolle.

Einerseits will die EU-Kommission von Vorab-Regulierung nur dann abrücken, wenn kein Marktversagen feststellbar ist. Andererseits will sie Regulierungsbehörden die Verfügung symmetrischer Auflagen einfacher machen, sofern bestimmte Bedingungen gegeben sind. In solchen Fällen werden alle Marktteilnehmer regulatorisch gleich behandelt.

Die Ansage aus Bonn stößt bei den Wettbewerbern der Telekom auf Kritik. „Die von der Bundesnetzagentur skizzierte teilweise Entlassung der Telekom aus der Regulierung kommt zum völlig falschen Zeitpunkt“, sagt Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO). In einer Phase, in der die Telekom so aggressiv auftrete wie nie zuvor, würde eine Deregulierung die Marktmacht des Ex-Monopolisten weiter stärken, Investitionssicherheit gefährden und den Glasfaserausbau spürbar ausbremsen, warnt Knapp.

Die Liste der Beschwerden des Verbands ist lang, von wirksamem Wettbewerb könne keine Rede sein. Die Telekom verfolgt BREKO zufolge eine „Re-Monopolisierungsstrategie“, um den Markt weiterhin dominieren zu können. Auch die Methodik der Marktanalyse überzeugt den Verband nicht. „Zwei alternative Netze mit jeweils 60 Prozent Abdeckung bedeuten noch keinen funktionierenden Wettbewerb. Dafür bräuchte es belastbare Marktanteile im Endkunden- und vor allem im Vorleistungsmarkt.“

Dammbruch befürchtet

Ins selbe Horn stößt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). „Dass die Bundesnetzagentur mit ihren Eckpunkten nun einen neuen Weg skizziert – weg von einer bundesweit einheitlichen Regulierung hin zu einer stärker regionalisierten Betrachtung –, ist ein weitreichender Paradigmenwechsel“, sagt VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Dies dürfe nicht zu einem bundesweiten Dammbruch führen, der dem Wettbewerb massiv schaden würde.

Unter Dach und Fach sind die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Maßnahmen noch nicht. Das finale Eckpunktepapier will sie erst am 16. März präsentieren und im Anschluss mit Marktteilnehmern diskutieren. Ob und inwieweit die Regulierungsbehörde von ihren vorläufigen Ergebnissen sowie Regulierungsvorschlägen abrücken wird, bleibt vorerst offen.

Ein großflächiger Regulierungsabbau steht aktuell jedenfalls nicht bevor: Abgesehen von den vier Städten gebe es in Deutschland nach wie vor keinen wirksamen Wettbewerb, betont die Regulierungsbehörde. „Diesen Teilmarkt sieht die Bundesnetzagentur weiterhin als regulierungsbedürftig an, sodass das marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet bleibt, sein Netz auch für andere Anbieter zu öffnen.“


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NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

Von: Tomas Rudl

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


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KI und Datenschutz: Wo der Digitale Omnibus der EU gerade hinrollt

Von: Anna Ströbele Romero · Ingo Dachwitz

Unter Hochdruck will die EU Teile ihrer Digitalregulierung überarbeiten. Während der AI Act auf den letzten Metern noch um ein Verbot sexualisierter Deepfakes ergänzt werden könnte, treten beim Datenomnibus zwei wichtige EU-Institutionen auf die Bremse. Die neuesten Entwicklungen im Überblick.

Bild eines weißen Busses, durch den verschwommenen Hintergrund sieht es so aus, als würde er schnell fahren
Zumindest teilweise ist der „Digital Omnibus“ der EU mit hoher Geschwindigkeit unterwegs – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Gen Pol

Am 19. November 2025 präsentierte die Europäische Kommission den sogenannten „Digitalen Omnibus“: Mit zwei Gesetzen will die EU ihre Digitalregulierung überarbeiten und auf einen Schlag zahlreiche bestehende Gesetze ändern. Die Kommission will mit dem Paket Regeln vereinfachen, Bürokratie abbauen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern.

Das erste dieser Gesetze, das die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), mehrere Datennutzungsgesetze und die Meldung von Cyber-Vorfällen betrifft, wird „Datenomnibus“ genannt. Das zweite Gesetz, welches die KI-Verordnung ändert, heißt „KI-Omnibus“. Für beide Vorhaben hat die Kommission ein hohes Tempo vorgegeben, die Änderungen sollen so schnell wie möglich beschlossen werden. Während dies beim KI-Omnibus, der unter anderem Teile der europäischen KI-Verordnung aufschieben soll, realistisch erscheint, dürften sich die Verhandlungen um den Datenomnibus deutlich länger hinziehen.

Sollen sexualisierte Deepfakes verboten werden?

Für den KI-Omnibus sind im Parlament zwei Ausschüsse verantwortlich: der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Daher gibt es in diesem Fall auch zwei federführende Abgeordnete, die sogenannten Berichterstatter:innen: Michael McNamara ist Teil der Fraktion der Liberalen, Arba Kokalari gehört der konservativen EVP an, zu der auch CDU/CSU gehören.

Sie haben am 4. Februar gemeinsam ihren ersten Berichtsentwurf vorgelegt. Dieser beschreibt, wie sie die KI-Verordnung im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission verändern wollen. Die verantwortlichen Abgeordneten anderer Fraktionen, die sogenannten Schattenberichterstatter:innen, haben bis zum 12. Februar ihre Änderungswünsche vorgelegt. Diese sind noch nicht öffentlich.

Bekannt ist jetzt schon, dass derzeit diskutiert wird, ob die Erstellung von sexualisierten Deepfakes im Rahmen des Omnibusses verboten werden soll – und unter welchen Umständen. Nach dem Skandal um Elon Musks Chatbot Grok, mit dem Nutzer:innen unfreiwillige Nacktbilder von Frauen und Minderjährigen erstellt haben, gibt es dafür gerade viel politischen Willen, sowohl im Parlament als auch unter den Mitgliedstaaten. Wie ein solches Verbot ausgestaltet werden könnte, ist jedoch umstritten.

Bei den Verhandlungen wird auch diskutiert, wer die Verantwortung für KI-Schulungen haben soll – die Anbieter der KI-Systeme oder die Regierungen. Außerdem soll entschieden werden, ob die verschobenen Fristen für Hochrisiko-Systeme fest oder flexibel sein werden. Dass sie überhaupt verschoben werden, scheint unter den Verhandelnden niemand mehr anzufechten. Ein weiteres Thema ist die Zentralisierung der Aufsicht im KI-Büro der EU-Kommission und das KI-Training mit sensiblen Daten, um Verzerrungen zu vermeiden. Ebenfalls besprochen werden mögliche Ausnahmen im Transparenzregister für KI-Systeme.

KI-Omnibus könnte bald schon am Ziel sein

Bereits nächste Woche startet im Parlament die Verhandlung, deren Ziel ein finaler Bericht ist. Es ist vorgesehen, dass die beiden Ausschüsse am 18. März darüber abstimmen. Damit würde dann die Parlamentsposition stehen und wäre bereit für den sogenannten Trilog mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten.

Letztere erarbeiten im Moment ebenfalls ihre Position im Rat der Europäischen Union. Derzeit finden die Gespräche auf Ebene der Arbeitsgruppe „Vereinfachung“ statt. Es gibt bereits zwei Entwürfe. Wenn der Text final ist, wird er an die Diplomat:innen im „Ausschuss der Ständigen Vertreter“ gegeben. Auf der höchsten Ebene ist der Rat für Allgemeine Angelegenheiten für den KI-Omnibus verantwortlich.

Das Steuer hat dabei die derzeitige Ratspräsidentschaft Zypern in der Hand. Sie hat bereits angekündigt, den KI-Omnibus mit Priorität zu behandeln. Und das nicht ohne Grund: Schließlich sollen im Omnibus die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme angepasst werden, die eigentlich ab dem 2. August 2026 gelten würden. Der Omnibus muss daher spätestens bis zu diesem Datum in Kraft treten.

Insgesamt scheinen sich Rat und Parlament beim KI-Omnibus bisher relativ einig zu sein. Sie tendieren in vielen Punkten dazu, zum ursprünglichen Text der KI-Verordnung zurückzugehen. Unterschiede gibt es selbstverständlich in den Details.

Institutionen warnen vor Datenomnibus

Unübersichtlicher und umstrittener ist die Lage beim Datenomnibus. Während die Zusammenlegung von Datennutzungsgesetzen oder die Vereinfachung der Meldewege bei IT-Sicherheitsvorfällen für relativ wenig Aufregung gesorgt haben, ist um die Datenschutzaspekte des Vorhabens eine heftige Debatte entbrannt.

De EU-Kommission behauptet weiter steif und fest, lediglich technische Änderungen vorgeschlagen zu haben, die das Datenschutzniveau in der EU nicht verändern würden. Inzwischen mehren sich jedoch die Stimmen, die sagen: Vorschläge wie eine erleichterte Nutzbarkeit von Daten für KI, Einschränkungen von Betroffenenrechten oder eine Änderung der Definition personenbezogener Daten würde an Grundpfeilern des Datenschutzes rütteln.

In diesen Chor hat sich vergangene Woche auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eingereiht, in dem die nationalen Datenschutzbehörden der EU zusammenarbeiten. „Einige vorgeschlagene Änderungen geben Anlass zu erheblichen Bedenken, da sie das Schutzniveau für Einzelpersonen beeinträchtigen, Rechtsunsicherheit schaffen und die Anwendung des Datenschutzrechts erschweren können“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des EDSA mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski.

Ehemalige Meta-Lobbyistin verhandelt über Datenschutz

Zwar begrüße man einige Vorschläge, die zu tatsächlichen Vereinfachungen führen. Darunter falle etwa eine Anhebung des Risikoschwellenwerts, ab dem eine Datenschutzverletzung der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden muss, oder die Verlängerung der Frist für die Meldung von Datenpannen. Auch Vorschläge zu Vereinfachungen bei Cookie-Bannern begrüßen die Datenschützer:innen.

Deutlich länger ist jedoch die Liste der gravierenden Mängel, die die Datenschützer:innen ausmachen. Allen voran kritisieren die Behörden die vorgeschlagene Neudefinition personenbezogener Daten, die pseudonymisierte Daten unter Umständen von der DSGVO ausnehmen würde. Dazu heißt es von der Vorsitzenden des Europäischen Datenschutzausschusses, Anu Talus: „Wir fordern die beiden gesetzgebenden Organe jedoch nachdrücklich auf, die vorgeschlagenen Änderungen der Definition personenbezogener Daten nicht anzunehmen, da sie den Schutz personenbezogener Daten erheblich schwächen könnten.“

Was die beiden angesprochenen Organe, das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten, mit dem Input der Datenschutz-Expert:innen anfangen werden, ist derzeit noch ziemlich offen. Der Datenomnibus wird zwar in den legislativen Prioritäten für 2026 genannt, auf welche sich die drei EU-Institutionen Ende des Jahres einigten. Das bedeutet: Das Vorhaben soll eigentlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Eine Positionierung des Rates ist nach Auskunft von Beobachter:innen in den nächsten Monaten allerdings nicht zu erwarten.

Im Parlament stellt man sich ebenfalls auf langwierige und zähe Verhandlungen ein. Hier teilen sich auch beim Datenomnibus zwei Ausschüsse die Federführung. Während im LIBE-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten die Sozialdemokratin Marina Kaljurand Berichterstatterin für das Thema ist, hat im Industrieausschuss (ITRE) Aura Salla das Ruder übernommen. Die finnische Politikerin von der konservativen Europäischen Volkspartei war von 2020 bis 2023 Chef-Lobbyistin des US-Tech-Konzerns Meta in Brüssel. Mit Blick auf den Datenomnibus sagte sie im Januar auf einer Veranstaltung: „Wir müssen deregulieren, nicht nur vereinfachen.“


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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

Von: Carla Siepmann

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Eine Faust vor einer weißen Wand.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.


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EU-Ratspräsidentschaft: Dänemark setzt Chatkontrolle wieder auf die Agenda

Von: Christoph Bock

Chatkontrolle, mehr Daten für die Polizei, KI-freundliches Urheberrecht, eine Überarbeitung des Datenschutzes: Das wünscht sich die ab 1. Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft für die Digitalpolitik der EU. Nutzer*innen- und Freiheitsrechte finden – wenn überhaupt – nur als Randnotiz statt.

Mette Frederiksen steht während einer Pressekonferenz an einem Rednerpult vor der Fahne der EU, Dänemarks und Deutschlands.
Unter Mette Frederiksen übernimmt Dänemark ab Juli die EU-Ratspräsidentschaft. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Christian Spicker

„Der sexuelle Missbrauch und die Ausbeutung von Minderjährigen, die online stattfindet und verbreitet wird, nimmt zu.“ Das schreibt Dänemark im Programm zur EU-Ratspräsidentschaft, die das Land am 1. Juli von Polen übernimmt. Dänemark liefert eine Lösung mit: die Chatkontrolle.

Die EU-Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate von einem Mitgliedsland zum nächsten. Zwischen Juli und Dezember werden dänische Politiker*innen den Gremien des EU-Rats vorstehen. Das Amt bringt keine direkten Befugnisse mit sich, aber Dänemark kann die Agenda setzen. Wie möchte das Land diese Macht für Digitalpolitik nutzen?

Der Chatkontrollen-Zombie

Auf das digitalpolitische Banner schreibt sich Dänemark die Regulierung zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch von Kindern (CSAR), hinter der sich die Chatkontrolle versteckt. Es benötige „klare und harmonisierte Gesetze“, um Missbrauch und Missbrauchsdarstellungen zu verhindern und zu bekämpfen, so das Programm. Ende Mai hatte der Vorgänger Polen eine Einigung bei der Chatkontrolle noch aufgegeben.

Zudem möchte die neue Ratspräsidentschaft Polizeibehörden dabei helfen, „die Digitalisierung beim Kampf gegen Schwerverbrecher zu nutzen“. Dafür brauche man die notwendigen Werkzeuge wie beispielsweise Zugang zu Daten. Zudem sei es notwendig, „Kooperationen zum Datenaustausch mit internationalen Organisationen und Drittländern zu stärken“. Was damit konkret gemeint ist, bleibt unklar.

Sorgen um die Demokratie

Dänemark sorgt sich um die Standhaftigkeit der Demokratie. Gerade für den Kampf gegen Falschinformationen, „genauso wie beim Online-Schutz von Kindern und jungen Menschen“, möchte Dänemark die Tech-Giganten regulieren. Meta und Co sollen laut Programm mehr Verantwortung übernehmen und für die Inhalte auf ihren Plattformen zur Rechenschaft gezogen werden.

Während der Ratspräsidentschaft möchte Dänemark die Demokratie mit einer freien und vertrauenswürdigen Presse sowie der Erhöhung der Digitalkompetenz der Unionsbürger stärken. Daneben plant das Land, alltägliche digitale Herausforderungen wie unter anderem unethische Geschäftsmodelle und die umfangreiche Datenerfassung anzugehen. Hier verweist das Programm erneut auf „schädliche Online-Inhalte für Kinder und junge Menschen“ – diesmal als zu lösendes Alltagsproblem.

Wirtschaftsfreundliche „Vereinfachungen“

Auch die Digitale Souveränität hat es auf die Agenda geschafft. Für eine digitale Wettbewerbsfähigkeit seien bessere Rahmenbedingungen notwendig. Die dänische Ratspräsidentschaft möchte unter anderem an der Datenschutzgrundverordnung schrauben, um „Firmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, unnötige Bürokratie abzubauen und die Transparenzpflicht gegenüber Investoren zu erhöhen“. Laut Programm möchte Dänemark den Datenschutz vereinfachen und Regulierungsaufsicht reduzieren.

Neue Möglichkeiten sieht das Dänemark darin, dass Künstliche Intelligenz kreative Inhalte generieren könne. Nun müsse sich die Gesetzgebung zum Urheberrecht weiterentwickeln, um „einen fairen und effizienten Markt zu ermöglichen“.


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Studie: Nein, Twitter unterdrückt konservative Stimmen nicht

Von: Tomas Rudl
Ein Mann mit rotem Klebeband über dem Mund.
Ein total unterdrückter konservativer Twitter-Nutzer. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Bermix Studio

Sie sagen es im Fernsehen, sie schreiben es in Zeitungskolumnen, sie posten es in sozialen Medien: Konservative Stimmen werden unterdrückt! Dass diese Behauptung zumindest auf Twitter nicht stimmt und meist sogar das Gegenteil der Fall ist, will nun ein Forscher:innen-Team herausgefunden haben.

In einer Studie untersuchten sie über 3.000 Twitter-Accounts von Politiker:innen relevanter Parteien in sieben Staaten, darunter Deutschland, den USA und dem Vereinigten Königreich. Sie maßen die Reichweite und die algorithmische Verstärkung (oder Unterdrückung) ihrer Tweets, indem sie verglichen, inwiefern sich eine algorithmisch kuratierte Timeline von einer chronologischen unterscheidet. Würden etwa Tweets einer bestimmten ideologischen Gruppe in der chronologischen Ansicht öfter angezeigt werden als in der automatisiert erstellten, dann könnte man daraus dem Schluss ziehen, dass Twitter solche Inhalte unterdrückt.

Von einer digitalen Zensur ist in keinem der Länder etwas zu bemerken, parteiübergreifend verstärkt der Algorithmus von Twitter so gut wie alle Abgeordneten. Im Vergleich mit der chronologischen Kontrollgruppe blendet Twitter ihre Tweets meist doppelt so oft oder öfter ein. In sechs der untersuchten Staaten bevorzugt Twitters Algorithmus sogar Abgeordnete rechter Parteien und behandelt sie besser als ihre linke Konkurrenz.

Ausreißer Deutschland

Bemerkenswert ist der Ausreißer Deutschland. Hierzulande lässt sich letzterer Effekt nicht beobachten, rechte wie linke Stimmen werden ziemlich gleichwertig ausgespielt. Heruntergebrochen auf Parteien profitieren vor allem FDP-Politiker:innen von ihrem Twitter-Auftritt. Im Schnitt werden ihre Tweets über drei Mal öfter in die algorithmische Timeline gespült. Abgeordnete der zwei am wenigsten verstärkten Parteien, AfD und Linke, können sich immer noch über eine verdoppelte Reichweite im Vergleich zur chronologischen Ansicht freuen.

Screenshot aus der Studie
Tweets konservativer Politiker:innen werden von Twitter eher verstärkt als jene von linken Abgeordneten – mit der Ausnahme Deutschlands. - Alle Rechte vorbehalten Huszár et al

Twitter hatte 2016 standardmäßig auf eine algorithmenbasierte Darstellung umgestellt. Seitdem wird den allermeisten Nutzer:innen nicht mehr notwendigerweise das angezeigt, was zuletzt gepostet wurde, sondern was das Empfehlungssystem für besonders interessant hält. Auch andere Online-Dienste wie Facebook nutzen die Technik inzwischen, bei TikTok ist sie sogar das zentrale Element, um überhaupt Inhalte angezeigt zu bekommen.

Konservative besonders laut

Da für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar ist, wie diese Empfehlungen genau zustandekommen, ranken sich viele faktenferne Theorien um die Algorithmen – was sich gut als politischer Spielball eignet. Auf die Spitze treiben das vor allem US-amerikanische Konservative. In so mancher Anhörung im Kongress schien die behauptete Unterdrückung rechter Accounts durch das angeblich liberale Silicon Valley ihr einziges Anliegen gewesen zu sein.

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

Eine ähnliche Dynamik lässt sich auch in Europa beobachten. Hier sind es unter anderem Politiker:innen der AfD, der polnischen PiS oder der ungarischen Fidesz, die sich einer Zensur ausgesetzt fühlen. Tatsächlich werden ab und zu vereinzelte Postings entfernt, aber weniger, weil sie konservative Einsichten zum Besten geben, sondern wenn etwa Beatrix von Storch pauschal gegen Muslime hetzt.

Dennoch wäre mehr Transparenz und Kontrolle über die Empfehlungssysteme der Online-Dienste nicht schlecht. Erreichen könnte das in Europa der Digital Services Act, der derzeit verhandelt wird. Schon der Vorschlag der EU-Kommission sah einige Verbesserungen vor, noch etwas weiter will das EU-Parlament gehen. Nutzer:innen müssten die Empfehlungen leicht ausschalten und sich zudem besser gegen sogenanntes „Shadowbanning“ wehren können. Wie weit dieses algorithmische Unsichtbarmachen von Inhalten verbreitet ist, bleibt unklar. Wenn es sich aber nachweisen ließ, dann waren davon keine rechten Politiker:innen betroffen, sondern meist marginalisierte Gruppen.


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Jahresrückblick 2021: Ein Jahr netzpolitik.org in Zahlen und Themen

Von: Anna Biselli
Hintergrund: Zahlen, Vordergrund: Feuerwerk
Bilder von Feuerwerk sind weiterhin erlaubt. – geralt | RENXIN PAN

Welche Texte wir in diesem Jahr am liebsten gelesen haben, wisst ihr schon. Einen Jahresrückblick zum Hören haben wir hier veröffentlicht. Fehlt noch der Rückblick auf die Zahlen und wichtigsten Themen des Jahres.

2021 haben wir bis zum 28. Dezember 1.022 Artikel mit insgesamt 935.007 Wörtern publiziert. Die meisten davon sind im November erschienen (98), die wenigsten im April (68). Insgesamt 36 Autor:innen gab es im letzten Jahr, dazu 52 Gastbeiträge, die uns immer wieder mit ihren Perspektiven und Themen bereichern. Unser festes Team besteht mittlerweile aus 17 Personen. Dazu kommen einige freie Schreiber:innen. Wir haben in diesem Jahr 23 Podcasts veröffentlicht, jede Woche erscheint unser netzpolitischer Wochenrückblick als Newsletter.

Unsere meistgeklickten Artikel

Unsere Leser:innenzahl ist stabil geblieben, etwa drei Millionen Zugriffe zählen wir pro Monat, sagt unser IT-Team. Viele Daten haben wir über euch nicht, aber ein paar Trends konnten wir ablesen. Am meisten interessiert hat euch der Artikel zu den neuen WhatsApp-Geschäftsbedingungen aus dem Januar – 227.595 Mal wurde der abgerufen. Und das sind die gesamten Top 10 aus dem Jahr 2021:

  1. Neue WhatsApp-AGB: Shoot the Messenger 227.592 Abrufe
  2. Die Basis: Eine schrecklich nette Partei 161.090 Abrufe
  3. Microsoft 365: So überwachen Chefs eure Produktivität am Arbeitsplatz 131.825 Abrufe
  4. #allesdichtmachen-Initiator: Volker Bruch stellte Mitgliedsantrag bei Querdenker-Partei 123.122 Abrufe
  5. TKG-Novelle: Seehofer will Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen 111.683 Abrufe
  6. Bundespolizeigesetz: Große Koalition einigt sich auf Staatstrojaner-Einsatz schon vor Straftaten 111.454 Abrufe
  7. „Wolfsgeist“: Wie Huawei seine Angestellten in Europa kontrolliert 110.286 Abrufe
  8. NRW: Laschet-Regierung will Demonstrierende wie Kriminelle behandeln 107.635 Abrufe
  9. Julian Assange: Die Rache der CIA 107.180 Abrufe
  10. #allesdichtmachen: Auf die Fresse 101.653 Abrufe

Die Top-Themen des Jahres

Wie im Jahr zuvor hat uns auch 2021 die Pandemie stark beschäftigt. Zu Beginn des Jahres tauchte die Luca-App auf uns versprach uns einen Ausweg aus der Pandemie. Schon zu Beginn gab es viel Skepsis: Wozu noch eine App neben der Corona-Warn-App? Ist die Luca-App wirklich so sicher wie sie verspricht? Dass es zunächst ruckelte in puncto Open Source und Lizenzen hat nicht zum Vertrauen beigetragen. Viele Bundesländer kauften dennoch teure Lizenzen.

Am Ende brachte die App weniger als man sich vielleicht zu Beginn erhofft hatte und die Corona-Warn-App konnte wieder Boden gutmachen. Vorbei ist das Thema noch lange nicht und wir bleiben auch im neuen Jahr dran.

Pandemie und die sonstige Gesundheit

Im November hat uns ein weiteres Pandemiethema stark beschäftigt. Was tun bei einer roten Warnung in der CWA? Das Versprechen vom unkomplizierten PCR-Test stellte sich als nicht ganz so einfach heraus, aus eigener Erfahrung und durch Berichte von anderen wussten wir von Schwierigkeiten, sodass wir dem Problem gleich vier Artikel gewidmet haben.

Nicht nur in den Gesundheitsämtern und der Pandemiebekämpfung ging die Digitalisierung 2021 schleppend voran, auch im Rest des Gesundheitswesens laufen digitale Projekte oft eher mittelprächtig. Meist mit dabei war Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn. Etwa beim Patientendatenschutz, dem E-Rezept, das nun doch noch nicht kommt. Das Fazit: Viele seiner Digitalprojekte wurden ganz schön vergeigt.

Regulieren oder soll man es lassen?

Viele Diskussionen gab es 2021 auch um die Regulierung von Social-Media-Plattformen. Mit Donald Trump verlor ein prominenter Falschnachrichtenverbreiter zu Beginn des Jahres nach der Stürmung des Kapitols seine reichweitenstarken Kanäle. Aber ist sogenanntes De-Platforming die Lösung? Wir haben dem Thema auch einen Podcast gewidmet und die unterschiedlichen Meinungen aus der Redaktion aufbereitet. Das Thema kam immer wieder auf, etwa bei Massenlöschungen von Querdenken-Kanälen.

Die besonders zu Jahresende hitzig geführte Diskussion über den Messenger Telegram begann schon im Februar. Zu den Kernfragen gehört, ob Telegram unter das NetzDG fällt und was angemessene Möglichkeiten sind, dem Hass auf der Plattform beizukommen. Technische Lösungen allein werden es wohl nicht sein, denn das Problem mit Hass ist größer als die Plattform.

Top Ten der Artikel von 2021
Das habt ihr am meisten gelesen.

Ein wichtiges Vorhaben zur Plattformregulierung ist das Digitale-Dienste-Gesetz, das auf EU-Ebene für klarere Regeln sorgen soll. Es soll die großen Player bei der Inhaltemoderation stärker in die Pflicht nehmen und personalisierte und manipulierende Werbung ein bisschen mehr einschränken.

Im Lauf des Jahres hat das EU-Parlament seine Position zum Digitale-Dienste-Gesetz immer weiter ausgearbeitet. Nächstes Jahr müssen sich dann Kommission, Rat und Parlament einigen, es bleibt spannend.

Einen ähnlichen Namen hat das Digitale-Märkte-Gesetz, der Fokus ist aber ein etwas anderer. Es soll unter anderen unfairen Praktiken der Digitalgiganten einen Riegel vorschieben. Mit in der Werkzeugvorschlagskiste: die Pflicht zur Interoperabilität.

Aufreger Chatkontrolle

Für viel Aufregung haben die Pläne der EU-Kommission für die sogenannte Chatkontrolle gesorgt. Das Prinzip: Inhalte werden auf dem Gerät durchleuchtet, bevor sie beispielsweise verschlüsselt verschickt werden. Das ganze soll der Bekämpfung von Kindesmissbrauch dienen. Zuvor hatte Apple mit Scan-Plänen für Proteste gesorgt – und sie dann kurzerhand verschoben.

Was uns aus Brüssel noch so beschäftigte: die schon jahrealten Pläne für ein einheitliches Ladekabel, zu denen wir Dokumente veröffentlichten. Um weniger Müll zu produzieren könnte auch ein Recht auf Reparatur helfen. Frankreich hat schonmal vorgelegt.

Die EU beschloss außerdem ein Gesetz gegen Terrorpropaganda im Netz und arbeitet an Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

„Frau von der Leyen, wann dürfen wir Ihre SMS lesen?“, fragte Alexander Fanta im Januar. Eine abgelehnte Informationsfreiheitsanfrage und eine Beschwerde bei der EU-Ombudsperson später hieß es im Dezember: leider gar nicht.

Last Minute im Bundestag

Gesetzverabschiedungsmäßig läuft im Jahr vor Bundestagswahlen erfahrungsgemäß noch so einiges. In diesem Jahr dabei: die umstrittene Bestandsdatenauskunft, die nach einem Gerichtsurteil geändert werden musste. Die Große Koalition hat die Änderungen gegen die Meinung von Expert:innen durchgeboxt, der Bundesrat ließ es schließlich durchfallen, am Ende wurde mit leicht erhöhten Abfragehürden etwas nachgebessert.

Daneben standen Staatstrojaner hoch im Kurs. Alle 19 Geheimdienste bekamen die Erlaubnis zur Quellen-TKÜ. Die Bundespolizei sollte Trojaner präventiv einsetzen dürfen, doch daraus wurde am Ende nichts.

Außerdem auf der Gesetzesliste stand die Registermodernisierung, mit der es eine einheitliche Nummer für alle geben wird. Dann kam noch die Strafbarkeit von Feindeslisten, die im Entwurf noch ziemliche Kollateralschäden mit sich gebracht hätte. Zum Glück wurde dann noch nachgebessert.

Alles können wir nicht aufzählen, aber ebenso durch den Bundestag gingen: ein neues BND-Gesetz mit noch mehr Befugnissen, mehrere Überarbeitungen von verschiedenen Aspekten des Telekommunikationsgesetzes, eine Urheberrechtsnovelle inklusive Uploadfilter, eine Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (gegen die Plattformbetreiber vorgehen), ein eID-Gesetz, Kennzeichen-Scanner.

Sommerloch ist ausgefallen

Nach dem Gesetzesendspurt fiel das Sommerloch dieses Jahr aus, denn es war Wahlkampf. Aus diesem Anlass haben wir uns Wikipedia-Artikel von Bundestagsabgeordneten angeschaut, Wahlprogramme verglichen und Meme-Kanäle analysiert. Nach der Wahl ging es weiter: Wer sind die alten und neuen Digitalpolitiker:innen, was sollte sich bei der Wahlberichterstattung ändern?

Am Ende stand eine Bilanz der Digital-Ära Merkel und eine gemeinschaftliche Analyse des Koalitionsvertrags, das Urteil fiel vorsichtig optimistisch aus. Umso mehr Grund, im nächsten Jahr genau zu verfolgen, was aus den Zielen der neuen Regierung wird und was sich die neuen Minister:innen des Kabinetts Scholz als erstes vornehmen!

Mehr Überblick bei Überwachung

Wer bei Überwachungsgesetzen der bisherigen Regierungen den Überblick verliert, kann sich in unserem Dossier dazu etwas Orientierung abholen. Und vielleicht wird es auch bald was mit der Überwachungsgesamtrechnung, dann gäbe es diesen Überblick sogar offiziell.

Bei der Vorratsdatenspeicherung war alles wie immer: Es gab sowohl neue Anläufe und Ideen für eine massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten als auch diverse Gerichtsurteile dagegen. Immerhin: Unser neuer Justizminister ist offenbar kein Fan des Überwachungsgesetz-Zombies.

Im Juli enthüllte ein Rechercheteam das Ausmaß der Überwachung durch den Pegasus-Trojaner von NSO Group. Noch immer werden neue Ziele bekannt, zuletzt Oppositionelle aus Polen. Auch das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst sollen Pegasus nutzen. Die NSO Group ist schon vorher in Erscheinung getreten, etwa bei einem Hack von WhatsApp.

Die meisten Kommentare hatte ein Gastbeitrag

Viele Reaktionen hat der Gastbeitrag des Schülers Lukas Wagner hervorgerufen. 176 Kommentare und damit die meisten in diesem Jahr gab es unter seinem Artikel zu „Datenschutz an Schulen: Microsoft Teams oder Nichts“. Die Digitalisierung der Schulen und Hochschulen hat uns auch anderweitig beschäftigt, sei es beim digitalen Brockhaus, bei Schul-IT im Ländle oder dem langsam tröpfelnden Geld aus dem Digitalpakt.

Ein diesjähriger Recherche-Schwerpunkt waren Pornos und ihre Plattformen. Deren Chefs stellen sich nur ungern öffentlicher Kritik und würden offenbar am liebsten im Verborgenen bleiben. Spoiler: Ganz geklappt hat das nicht. Sollte es auch wohl nicht, denn sie tragen eine Menge Verantwortung, etwa für ungewollte Nacktaufnahmen auf ihren Seiten.

Währenddessen versuchen Jugendschützer:innen die Plattformen an die Leine zu nehmen und drohen mit Netzsperren, wenn die nicht kooperativ sind und effektive Alterskontrollen durchführen.

Kein Jahr ohne ein paar gute Nachrichten

Eine andere große Recherche gab es zu Datenschutz-Einwilligungen bei O2. Viele Kund:innen mussten im Nachhinein feststellen, dass sie angeblich Einwilligungen gegeben hatten, an die sie sich nicht mehr erinnern. Irgendwas schien da schiefzulaufen und wir haben genauer nachgeforscht. Mittlerweile hat O2 Maßnahmen ergriffen, um das Problem zu verbessern. Ob das reicht, wird sich zeigen.

Wie in jedem Jahr gab es auch 2021 denkwürdige Sicherheitslücken und häufig einen noch denkwürdigeren Umgang damit. Etwa bei der Wahlkampf-App CDU Connect, woraufhin die CDU die verantwortungsvolle Finderin anzeigte. Das Verfahren wurde zum Glück eingestellt. Auch bei ID Wallet lief einiges schief, kurz nach der Bekanntgabe war die App zum digitalen Ausweisen wieder weg. Ob da noch was kommt? Wir sind gespannt.

Damit ihr am Ende dieses Textes nicht niedergeschlagen zurückbleibt, manches läuft auch gut da draußen. Da sind zum Beispiel die Digitalbotschafter:innen, die älteren Menschen bei ihren ersten Schritten ins Netz unterstützen. Das EU-Parlament sprach sich gegen biometrische Massenüberwachung aus. Und unser Team wurde mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet, das freut uns sehr!

Alles können wir hier nicht aufzählen, daher freuen wir uns, wenn ihr in die Kommentare schreibt, welches netzpolitische Thema für euch dieses Jahr am wichtigsten war.


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