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Grundrechte: Wie Polizei und Justiz unsere Meinungsfreiheit einschränken

Von: Gastbeitrag · Ronen Steinke

Noch nie gab es so viele Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen bloßer Worte. Heute gelten etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar erlaubt waren. Dabei sollten wir gerade in der gegenwärtigen Lage mehr Meinungsfreiheit wagen.

Zweii Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch mit Akten.
Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Niedersachsen. – Alle Rechte vorbehalten CBS, 60 Minutes

Ronen Steinke ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung und Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Heute erscheint sein neues Buch Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen im Berlin Verlag. Wir veröffentlichen das Vorwort mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag. Alle Rechte vorbehalten.

Das zentrale Prinzip, auf dem jede Demokratie beruht, die Meinungsfreiheit, entzweit die Demokratien gerade gewaltig. Die USA auf der einen Seite, Europa auf der anderen.

Im Februar 2025 trat auf der Münchner Sicherheitskonferenz der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance in einem Luxushotel auf die Bühne in einem Saal voller europäischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter – und schaltete gleich auf Angriff. Europa würge die Meinungsfreiheit ab, behauptete der Amerikaner, dunkler Anzug, blaue Krawatte, ernster Ton. Die größte Bedrohung für Europa heute komme gar nicht mehr aus Russland oder China, sondern „von innen“. Infolge eines, wie Vance es ausdrückte, „Rückzugs Europas von einigen seiner grundlegenden Werte“. Dann belehrte der US-Vizepräsident seine Zuhörer – und besonders seine deutschen Gastgeber – darüber, dass die „Demokratie auf dem heiligen Prinzip ruht, dass die Stimme der Menschen ein Gewicht hat“.

Mit Blick auf die zahlreichen, immer schärfer werdenden europäischen Gesetze gegen sogenannte Hassrede, also solche Dinge wie die staatlichen „Zensurwünsche“ an die Adresse sozialer Medien wie Facebook oder X, die staatlich verordneten Online-Blocker und -Filter, wie sie vor allem Deutschland in den zurückliegenden zehn Jahren stark forciert hat, formulierte der Gast aus den USA: „Firewalls haben da keinen Platz.“ Das Prinzip der Meinungsfreiheit verlange nämlich eine spezielle Fähigkeit von Regierenden: die Fähigkeit, Kritik zu erdulden. „Entweder man hält dieses Prinzip hoch, oder man hält es nicht hoch.“

Entsetzen und Belustigung

Stille herrschte im Saal, europäische Teilnehmer waren für einen Moment sprachlos, und einige erzählten hinterher, wie sie innerlich geschwankt hätten zwischen Gefühlen des Entsetzens, aber auch der Belustigung. Denn, natürlich: Von Leuten wie J. D. Vance, die in ihrer Heimat kritische Journalisten diffamieren, Universitäten unter Druck setzen und Late-Night-Show-Hosts wegmobben, lässt man sich nicht so gern über demokratische Tugenden belehren. Für deutsche Politiker war es ein Leichtes, darauf hinzuweisen, dass der Amerikaner nicht wirklich gut positioniert sei, um über den Respekt vor abweichenden Meinungen zu dozieren.

Immerhin, gerade hatte die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump und seines Vizes Vance die Nachrichtenagentur Associated Press achtkantig aus dem Weißen Haus geworfen, weil die Journalisten sich die Freiheit genommen hatten, den Golf von Mexiko weiterhin als „Golf von Mexiko“ zu bezeichnen, während die Trump-Regierung lieber kindisch von einem „Golf von Amerika“ sprechen wollte. Gleichzeitig hatte in den USA der Kampf gegen unliebsame Stimmen, auch mit drastischen Mitteln wie der Durchsuchung von Handys und sozialen Netzwerken nach kritischen Äußerungen gegen Amerikas Verbündeten Israel, gerade erst begonnen.

Sprachtabus in Deutschland

Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte? Der US-Vizepräsident ist schließlich nicht der Erste, der in Bezug auf Europa etwas bemerkt hat, auch Linksliberale in den USA blicken gegenwärtig mit zunehmend mulmigen Gefühlen auf das, was sich in Europa und besonders in Deutschland vollzieht. Von außen sieht man Dinge vielleicht manchmal klarer als von innen: Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. Und: In dem Jahrzehnt zwischen 2015 und 2025, in dem die demokratische Kultur sich beiderseits des Atlantiks als äußerst volatil erwiesen hat und die Demokratie in einen Stresstest geraten ist, hat Deutschland sich entschieden, noch einmal deutlich mehr vom selben zu versuchen.

Das heißt, Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. Der Bundestag hat Strafparagrafen erweitert und vermehrt, der Tatbestand der Volksverhetzung ist gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden, der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten ist so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden kann, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Fantasie spielen. Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.

Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben. Wegen reiner Äußerungsdelikte, wie Juristinnen und Juristen sagen. Die Zahlen der Ermittlungen haben sich in diesem Jahrzehnt – je nachdem, welchen Tatbestand man ansieht – teils verdreifacht, vervierfacht, verfünffacht, bei manchen, früher völlig unbekannten Delikten wie der öffentlichen Billigung von Straftaten sogar verhundertfacht, von jährlich knapp 20 auf 2000. Selbst wegen des Uraltdelikts der Blasphemie, „Beschimpfen von Bekenntnissen“, gab es im Jahr 2024 plötzlich 125 Ermittlungen – ein Rekord. Das liegt zum einen sicher daran, dass das Internet nichts vergisst und Äußerungen dort technisch leichter zu dokumentieren sind als im analogen Raum. Zum anderen aber auch daran, dass die Bereitschaft des Staates, auf Worte mit Verboten und Strafen zu reagieren, groß ist wie nie.

Vulnerable Gruppen schützen

Anfangs ist dies zweifellos aus besten Absichten geschehen. Als es losging mit der härteren Gangart, etwa 2015/16, lautete die Idee, dass man vor allem vulnerable Gruppen besser davor beschützen müsse, niedergebrüllt zu werden. Das ist richtig – ein wichtiger Gedanke. Als etwa die ZDF-Journalistin Dunja Hayali sich im Sommer 2025 zu einem tödlichen Attentat in den USA äußerte, dem Anschlag auf den Rechtsradikalen Charlie Kirk, da prasselten in den sozialen Medien so viele Kommentare auf sie ein, dass einen der Mut zum offenen Wort schon mal verlassen könnte. Hayali hatte unter anderem gesagt, es sei nicht zu rechtfertigen, dass manche Gruppen Kirks Tod feierten – „auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“. Das genügte schon, um manche zu triggern.

„Sie werden bald für ihre Äußerungen bitter bezahlen“, schrieb @gordons_katzenabenteuer auf Instagram an die Journalistin, „Sie haben nur das allerschlimmste verdient. Schauen sie lieber ab jetzt öfter über ihre Schulter.“ Ein Nutzer namens @nocebo_the_mortem schrieb: „Ich hoffe, sie werden auch vor ihrer Familie erschossen“. @jaroabroad pflichtete bei: „Du bist ein Stück Scheiße sondergleichen und die Drohungen sind völlig gerechtfertigt!“ @juki030 schrieb: „Wir werden dich noch hängen sehen!“ @team.114hrc schrieb: „Heul leise du Dre…… Wirst bald die nächste sein“. @volkersuthoff schrieb: „Hoffentlich erschießt dich einer, du miese dreckslesbe!“

Wenn Täter mit solchen Gewaltdrohungen durchkämen, dann bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig. Zumal solche Attacken oft strategisch sind. Eine Studie der britischen Zeitung The Guardian ergab, dass von den zehn am häufigsten in Online-Kommentaren beleidigten Autorinnen und Autoren der Zeitung acht Frauen waren, vier von ihnen nicht weiß. Die anderen beiden waren schwarze Männer. In Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft von Online-Beschimpfungen betroffen wie andere. Das sind Menschen, die noch nicht sehr lange eine Stimme im politischen Diskurs haben und die aus Sicht der Pöbler wieder „auf ihre Plätze“ verwiesen werden sollen. Dahinter steckt der Wunsch, diese Gruppen gezielt aus dem Diskurs herauszutreiben.

Über Ziel hinausgeschossen

Das ist reaktionär, es ist antidemokratisch. Dagegen braucht es eine Verteidigung. Auch durch den Staat. Aber: Inzwischen ist der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen. Zunehmend geht es nicht erst bei Drohungen los, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, dann ist normalerweise klar, dass das keine Staatsanwaltschaft in Bewegung versetzt. Widerfährt das einem Politiker oder einer Politikerin, dann bilden sich gerade neue Maßstäbe heraus. Ein Bürger in Bayern bekam einen Strafbefehl, weil er die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock als die „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ bezeichnet hatte. Ein Fall für den neuen Strafparagrafen der „Politikerbeleidigung“.

Seit 2021 werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ in einem einzigen Paragrafen zusammengefasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die der Staat auf dieser Grundlage eingeleitet hat, hat sich seither jährlich verdoppelt. 2021 waren es 748, im Jahr darauf schon 1.404. Im Jahr darauf dann 2.598. Und dann, zuletzt, 4.439 Fälle Fälle. Wohlgemerkt: Um Bedrohungen – oder andere Formen von Gewalt – geht es hier nicht.

Wie weit ist zu weit?

Der neue Wind weht scharf: Bis vor zehn Jahren war es noch undenkbar, dass die Polizei im Morgengrauen zu Razzien in Privatwohnungen anrückt, allein weil jemand das juristische Delikt der Beleidigung begangen haben soll, das in der Regel nur zu sehr geringen Strafen führt. Man hätte es für unverhältnismäßig gehalten. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Heute geschieht dies dagegen laufend, bei „Aktionstagen“ wird gleich an Dutzenden oder gar Hunderten Türen von Tatverdächtigen parallel geklingelt.

Man liest darüber sogar in der New York Times, in Artikeln, deren Autoren allerdings verwundert klingen über die Entwicklung der Meinungsfreiheit auf dem alten Kontinent. „Wie weit kann man gehen, bevor es zu weit geht?“, schrieben zwei Europa-Korrespondenten der Zeitung in einer langen Reportage im September 2022 über die neue Strenge, mit der Deutschland weiter gehe als „jede westliche Demokratie“. How far is too far?

Razzia wegen „Pimmel“

Hausdurchsuchungen erleben nun zunehmend auch Menschen, die im Netz ihre Meinung zu Ereignissen der internationalen Politik äußern. In den aufwühlenden Debatten zum Nahostkonflikt zum Beispiel war dies der Fall. Als ein Mann in München bei Instagram schrieb, dass das Massaker der palästinensischen Terrormiliz Hamas gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 natürlich entsetzlich sei, andererseits aber ein besetztes Volk das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“ habe, genehmigte das Amtsgericht die Beschlagnahme seines Handys und anderer „internetfähiger Endgeräte“. Das kam unerwartet. Dass Menschen in Diskussionen solche kruden Aussagen einwerfen, die förmlich danach rufen, dass andere Menschen ihnen in der Diskussion widersprechen und mit Kontext oder Differenzierung antworten, ist nicht neu. Dass dies solche strafrechtlichen Interventionen nach sich zieht, ist durchaus neu.

In den Debatten zur innerdeutschen Politik ist dies ebenso zu beobachten. So hat etwa ein altgedienter Lokalpolitiker der Grünen in München erlebt, dass ihm verboten wurde, dem bayerischen Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger von den Freien Wählern vorzuwerfen, dessen „Hetze“ gegen die Grünen ähnele in ihrer Sündenbock-Struktur der einstigen antisemitischen Agitation der Nazis. Der Grünen-Lokalpolitiker bekam dafür seinerseits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, worüber er sehr staunte, und 2024 sogar schon Schuldsprüche in nicht nur einer, sondern zwei Gerichtsinstanzen; seine politische Karriere ist erledigt. Anderen zur Warnung.

Als Hamburgs Innensenator während der Corona-Pandemie eine strenge Ermahnung an seine Bürgerinnen und Bürger aussprach, keine Partys zu feiern, dann aber dabei erwischt wurde, wie er selbst eine – illegale – Party mit Dutzenden Gästen zelebrierte, kommentierte der Betreiber einer Punkkneipe aus dem Stadtteil St. Pauli im sozialen Netzwerk X, das damals noch Twitter hieß, diese Heuchelei lakonisch: „Du bist so 1 Pimmel.“ Kurz darauf tauchten vier uniformierte, bewaffnete Beamte vor der Wohnungstür des Gastronomen auf. Sie durchsuchten Räume, beschlagnahmten Geräte. Ein weiteres Verfahren wegen Politikerbeleidigung begann.

Gestern erlaubt, heute verboten

Damit hatte der Hamburger Gastronom nicht gerechnet. Damit hätte aber auch ich, ein ausgebildeter Jurist, der an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt unterrichtet, nicht gerechnet. Selbst wenn man sich sehr anstrengt, im Bilde zu sein, die teils sehr weite neue Interpretation des Strafrechts und von solchen sehr offenen Begriffen wie „Beleidigung“ im Blick zu behalten und politisch informiert zu bleiben, kann man bei diesem Tempo der Entwicklung immer häufiger auch überrascht werden.

Und das ist, meine ich, ein Problem. Damit hat sich in diesem Land etwas verändert. Nicht nur die USA haben ein Problem mit der Meinungsfreiheit, sondern, auf unsere Weise, auch wir. Darum soll es in diesem Buch gehen. Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. Die Schwelle, von der an Polizei und Justiz hierzulande von strafbarer „Hetze“ ausgehen, ist an etlichen Stellen rapide abgesenkt worden, teils durch Änderungen der Gesetze, teils durch eine Änderung der Gesetzesinterpretation. Gestern noch erlaubt, heute verboten: Das ist ein juristischer Großtrend, den ich darstellen, analysieren und auf den ich auch eine kritische Antwort zu formulieren versuchen möchte.

UN-Sonderberichterstatter entsetzt

Im Frühjahr 2025, als J. D. Vance in München war, war ich, umgekehrt, in den USA. Ich habe in Kalifornien an Universitäten geforscht, die gerade große Not hatten, sich gegen die autoritären Übergriffe der Trump-Regierung zur Wehr zu setzen. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern zusammengesessen, die gerade dabei waren, sich für Proteste gegen diese Trump-Politik zu vernetzen. David Kaye zum Beispiel, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der mir sein Lieblingscafé in Santa Monica zeigte, vegan und hundefreundlich. Aber so groß ihr Entsetzen über die Trump-Pläne war, so wenig hat das gleichzeitig ihre Sorge über das gemindert, was sie von der anderen Seite des Atlantiks her mitbekamen. „Diese Razzien“, sagte David Kaye.

Als in Kalifornien der Sommer begann, brachte die Sendung 60 Minutes des US-Senders CBS eine Reportage aus – Niedersachsen. Eine amerikanische Reporterin interviewte zwei deutsche Staatsanwälte und eine Staatsanwältin, die auf die Verfolgung von Hatespeech spezialisiert waren. Die Strafverfolger erzählten von den inzwischen üblichen Hausdurchsuchungen wegen Online-Postings und den teils verdutzten Reaktionen der Betroffenen, die oft sagen würden: Sie hätten gar nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien. So erzählte es einer der Staatsanwälte und grinste.

Voraussetzung jeder Freiheit

In Santa Monica sprach mich David Kaye darauf an. Er fand das befremdlich. Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit der Information, dass etwas neuerdings verboten sei? Was sei das für ein Verständnis von Rechtsstaat? Und er wies mich noch auf einen weiteren Aspekt hin, der ihm Sorgen bereite. „Pimmel“ sei in den USA noch das Mildeste, was man an Spott über den Präsidenten lesen könne. Es geschehe praktisch jeden Tag, dass jemand ihn als „Schwachkopf“ bezeichne, als „dümmsten Präsidenten aller Zeiten“ sowieso. Das ist nach amerikanischem Recht straffrei, zum Glück. Nicht auszudenken, was Donald Trump anstellen könnte, wenn sich die USA mit ihrem Strafrecht ein Beispiel an Deutschland nähmen.

Die Meinungsfreiheit wird in Demokratien traditionell als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden, weil sie sozusagen die Voraussetzung aller weiteren Freiheiten schafft. Sie ist die Basis, auf der man politisch überhaupt in einen Streit eintreten kann, Forderungen stellen, sich Gehör verschaffen und so weiter. Die Bundesrepublik war noch jung, es war 1952, da schrieben die Richter des Bundesverfassungsgerichts (in diesem Fall waren es sieben Männer und eine Frau) in einem ihrer ersten Urteile, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie „schlechthin konstituierend“ sei. Sprachlich schöner, auch ein wenig pathetischer: Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, sei „die notwendige Voraussetzung beinahe jeder anderen Form der Freiheit“, so lauten die berühmten Worte des einstigen amerikanischen Supreme-Court-Richters Benjamin Cardozo. Und, ja: Es darf auch polemisch sein. Überspitzt. Oder emotional. Jedenfalls bis hin zu einer Grenze.

Was würde Trump damit tun?

Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer „dümmsten Außenministerin der Welt“ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger. In der amerikanischen Cartoon-Serie „South Park“ taucht derweil der amerikanische Präsident Donald Trump als Sexpartner des Teufels auf, und es werden Zoten gerissen über das kleine Gemächt des Commanders in Chief.

Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie Deutschland, dann würde dies J. D. Vance und Co. noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. Dieses Szenario, in dem ein rechtsautoritärer Regierungschef mit einem fragilen Ego à la Trump oder Vance seine Kritiker wegen krimineller „Beleidigung“ verfolgen lassen könnte: Liberale Amerikaner wie David Kaye sind heilfroh, dass dies gerade nicht ansteht und dass wahrscheinlich auch der amerikanische Supreme Court verhindern würde, dass solche Instrumente diesen Rechtspopulisten in die Hände fielen. In Deutschland, wo die Anklagebehörden in diesem Punkt immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekommen haben, ist dieses Szenario vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt.


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Autoritäres Instrument: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie

Von: Markus Reuter

Merz will eine Klarnamenpflicht im Netz. Doch die verschlechtert das Leben vieler Menschen und bedroht gleich mehrere Grundrechte. Der Kanzler wäre gut beraten, die Forderung sofort wieder einzupacken – und stattdessen vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein Kommentar.

Illustration eines geöffneten Kopfes mit einem kleinen Menschen, der in die Gitterstäbe greift, die den Kopf verschließen.
Die Klarnamenpflicht schränkt viele Grundrechte ein, zum Beispiel die Meinungsfreiheit. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ANP

Nun hat also die uralte Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Netz mit dem Bundeskanzler die höchste Ebene deutscher Politik erreicht. Besser wird die Forderung dadurch nicht. Eine Klarnamenpflicht ist nicht wirkungsvoll, sondern autoritär, falsch und extrem gefährlich für gleich mehrere Grundrechte.

Mit der derzeitigen Debatte um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche, die vermutlich mit flächendeckenden Ausweiskontrollen umgesetzt würde,  ergibt sich allerdings gerade ein Möglichkeitsfenster für diese Art der Einschränkung des freien Internets. Dabei ist die Debatte sogar schon soweit entgleist, dass sogar die im Gesetz als freiwillig festgeschriebene digitale Brieftasche der EU von Mitgliedern der Bundesregierung jetzt als Pflicht-Instrument zur Identifizierung gefordert wird.

Dabei ist eine Klarnamenpflicht im Internet und sozialen Netzwerken bislang als Unterdrückungsinstrument von autoritären Ländern wie China bekannt.

Für freie und demokratische Gesellschaften sind Anonymität und Pseudonymität im Internet jedoch unerlässlich. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Und nicht umsonst ist die Anonymität im Netz in Deutschland gesetzlich festgeschrieben.

Klarnamenpflicht verschlechtert das Leben vieler Menschen

Wer eine Klarnamenpflicht im Internet oder sozialen Netzwerken einführen will, verschlechtert das Leben vieler Menschen. Wir haben schon vor Jahren zahlreiche fiktive, aber alltägliche Beispiele aufgeschrieben, die zeigen, dass Pseudonymität und Anonymität dem Schutz der Grundrechte und der freien Entfaltung und Entwicklung von Menschen dienen.

Die Möglichkeit unter einem erfundenen Namen im Internet aufzutreten, ist elementar für die Pressefreiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst, die informationelle Selbstbestimmung und die Religionsfreiheit. Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz. Das trifft nicht nur für marginalisierte Gruppen und Minderheiten zu, aber für diese besonders.

Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz

Anonym heißt nicht gewaltvoll

Die Befürworter:innen der Klarnamenpflicht ignorieren die demokratische Notwendigkeit von Anonymität und Pseudonymität. Sie bleiben aber auch den Beweis schuldig, dass diese schwerwiegende Maßnahme überhaupt etwas bringt. Es ist nämlich alles andere als wissenschaftlich gesichert, dass durch eine Klarnamenpflicht der Diskurs befriedet wird.

Die Idee hinter der Forderung ist die Annahme, dass Menschen „mit offenem Visier“ zurückhaltender kommunizieren würden. Dafür gibt es wenig Belege. Im Gegenteil gibt es Studien, die zeigen, dass anonyme Nutzer:innen weniger aggressiv kommunizieren und solche die zeigen, dass Rassisten ganz offen hetzen.

Oftmals spielen Umfeld, Kultur und wirksame Moderation auf den jeweiligen Plattformen die entscheidende Rolle, wie diskutiert wird und wie Nutzer:innen auftreten. Dort wo Nutzer:innen selbst bestimmen können, wen sie aus ihrer Kommunikation ausschließen wollen, wird der Diskurs besser.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Orte im Netz, in denen Menschen anonym oder pseudonym, aber vollkommen zivilisiert, achtsam und geregelt miteinander kommunizieren.

Rechtsdurchsetzung statt neuer Einschränkungen

Die Bundesregierung sollte nicht mit diesem gefährlichen Instrument gegen die Bevölkerung vorgehen. Sie sollte stattdessen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen Plattformen durchzusetzen und gegen Plattformen vorgehen, wenn diese gegen EU-Gesetze verstoßen.

Man könnte den Kampf gegen Hass und Hetze in Form von gut ausgebildeten Polizeien und Staatsanwaltschaften unterstützen und Möglichkeiten schaffen, gegen strafbare Formen der Kommunikation einfacher und besser vorzugehen.

16 Beispiele, warum Pseudonymität im Netz unverzichtbar ist

Schlüsselfertiges autoritäres Haus für die AfD

Was früher noch eine eher hypothetische Warnung von Bürgerrechtlern war, ist heute leider die neue Realität. Was passiert eigentlich, wenn wir autoritäre Instrumente in einer Demokratie schaffen, die dann in die Hände der Falschen fallen? Genau vor diesem Problem stehen wir.

Die gesichert rechtsextreme AfD ist kurz davor, stärkste Partei zu werden. Eine Klarnamenpflicht würde eine mögliche Absicherung der Macht der AfD unterstützen, wenn die Rechtsradikalen an die Regierung kommen. Man baut den Zerstörern der Demokratie unnötigerweise ein schlüsselfertiges Haus, das die diese gleich beziehen können – anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo man nur kann.

Kritik nur noch mit Nummernschild?

Vielleicht sollte Friedrich Merz zunächst bei sich selbst anfangen. Er könnte zum Beispiel noch heute aufhören, auf der Hass- und Hetzplattform X zu posten. Denn dort findet genau der vergiftete Diskurs statt, der nun kritisiert wird – er wird dort durch den Eigentümer Elon Musk sogar noch aufgeheizt und befeuert. Wer als Bundeskanzler so einer toxischen Plattform durch die eigene Anwesenheit Relevanz und Seriosität verleiht, sollte von gepflegten demokratischen Diskursen besser schweigen.

Merz hat zudem wenig verstanden von der demokratischen Wichtigkeit anonymer Kommunikation, wenn er die Klarnamenpflicht auf sich selbst bezieht und aus seiner privilegierten, mächtigen Rolle als Bundeskanzler eine Zwangsoffenlegung der Namen aller Menschen fordert, die „sich sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“ Kritik nur noch mit Nummernschild, oder wie ist das zu verstehen?

In Merzens Kopf schwirrt vermutlich herum, dass er als Bundeskanzler öfter einmal Gegenstand von Beleidigungen ist. Die kann er allerdings mit der ganzen Macht eines Bundeskanzlers und der Unterstützung des Bundeskriminalamts bekämpfen. Aber Privilegien und die damit verbundene Verantwortung zu verstehen, war offenbar noch nie Sache eines Kanzlers, der Privatflugzeuge fliegt, aber sich zur Mittelschicht zählt.

Merz befeuert selbst die verrohte Debattenkultur

Die ohne Frage schlechter werdende Diskurskultur, die gesellschaftliche Verrohung und das feindliche Klima hängen unmittelbar mit dem Aufstieg der AfD und ihren Narrativen zusammen. Durch permanente Diskursverschiebung und anhaltende Abwertung von Menschen verschieben die Rechtsextremen die Grenzen des Sagbaren und ermutigen Menschen zu hetzen und Grenzen zu überschreiten.

Wenn ein Friedrich Merz selbst von „kleinen Paschas“ über muslimische Jugendliche redet oder davon, dass Geflüchtete einem die Zahnarzttermine wegnehmen, dann ist dies ein Ausdruck eben genau jener Entgrenzung, die wiederum andere motiviert auch entgrenzt zu kommunizieren.

Wer also Hass und Hetze im Netz verringern will, der sollte sich selbst mit Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung zurückhalten – und lieber ganz konkret die AfD und ihre Diskurse bekämpfen statt diese in die demokratische Mitte zu heben und zu normalisieren.


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Beleidigter Bundeskanzler: Wie viel „Arschloch“ darfs denn sein?

Von: Markus Reuter

Friedrich Merz hat laut Medienrecherchen in hunderten Fällen mutmaßliche Beleidigungen strafrechtlich verfolgen lassen. Geht es dabei um die Bekämpfung von Hass im Netz oder schränken die Verfahren die freie Meinungsäußerung ein?

Mann mit Brille, Anzug und Krawatte an einem Rednerpult sitzend
Bei Beleidigungen gegen seine Person reagiert Friedrich Merz äußerst dünnhäutig. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bihlmayerfotografie

Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Länder („ordentliches Stück Brot“), Städte („Belem“) oder ganze Bevölkerungsgruppen („kleine Paschas“ und „grüne und linke Spinner“) zu beleidigen. Wenn allerdings er selbst im Fokus steht, wird er offenbar schnell dünnhäutig.

Wie wenig Friedrich Merz verträgt, ließ sich bereits bei anlässlich einer Karnevalsrede von Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Jahr 2023 beobachten. Da ging es weniger um Beleidigungen als vielmehr um spitzzüngige Kritik, die bei ihm schmale Lippen und Kopfschütteln auslöste. Nach der Rede trat Merzens Büro gar in Kontakt mit der bekannten Büttenrednerin, was Strack-Zimmermann süffisant verbreitete.

Es kam sogar zu Hausdurchsuchungen

Durch Recherchen verschiedener Medien kam nun heraus, dass Friedrich Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut den Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat. Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, mit fortlaufenden Fallnummern untermauert diese Schätzungen. Zwischen Mai und Dezember dieses Jahres sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt worden.

Eine offizielle Bestätigung der Fallzahlen gibt es nicht, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Zeitung befindet sich in juristischen Auseinandersetzungen mit dem Kanzleramt, das in dieser Causa trotz Informationspflicht mauert und sich anwaltlich gegen das Informationsbegehren der Presse wehrt.

Moderne Majestätsbeleidigung

Dass ohne die aktive Mithilfe von Friedrich Merz in seiner Funktion als Bundeskanzler ermittelt werden kann, ermöglicht Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Amtsträger:innen und Politiker:innen bis in die kommunale Ebene hinein vor Beleidigungen schützen soll. Der Paragraf bietet – zusammen mit den Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und Paragraf 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) – quasi moderne Möglichkeiten, „Majestätsbeleidigungen“ zu ahnden. Im Gegensatz zum klassischen Beleidigungsparagraf 185 StGB können Staatsanwaltschaften beim Paragraf 188 StGB von Amts wegen ermitteln. Bei der klassischen Beleidigung braucht es einen Antrag der betroffenen Person.

Die mutmaßlichen Beleidigungen werden den Ermittlungsbehörden – und später dem Bundeskanzleramt – vermutlich überhaupt erst bekannt, weil die Infrastruktur von Hatespeech-Meldestellen diese auffindet und an die Bundesbehörde weiterleitet. Laut den Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ist daran maßgeblich die dem hessischen Innenministerium unterstellte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beteiligt. Sie übermittelt Meldungen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. 92 Prozent aller Paragraf-188-Meldungen, die das ZMI erhält, stammen von der hessischen Meldestelle. Andere Meldestellen wie „Respect!“ oder die Landesmedienanstalten seien laut nd in weit geringerem Umfang beteiligt. Insgesamt habe das ZMI nach Auskunft eines Sprechers in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5155 gemeldete Fälle mit dem Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB kategorisiert.

Leberwurst auf Gabel.
Personen, die schnell beleidigt sind, werden in Deutschland gerne als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnet. (Symbolbild) - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61

Spitzenpolitiker als Mandanten

Aber auch privatwirtschaftliche Dienste wie „So-Done“ haben bei der Verfolgung von Beleidigungen offenbar ihre Finger im Spiel. Laut Recherchen der Welt hat der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier die meisten der Strafanzeigen von Merz unterschrieben, die dieser während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gestellt hat. Brockmeier hat die So Done GmbH zusammen mit seiner Parteikollegin Franziska Brandmann gegründet, eine Art Legal Tech Unternehmen, das Hate Speech verfolgt.

Laut Informationen der Welt haben neben Friedrich Merz in der Vergangenheit unter anderem Robert Habeck (Grüne), Julia Klöckner (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Dienst in Anspruch genommen. Der Bundeskanzler nutze den Dienst mittlerweile nicht mehr.

„Werkzeug, um Leute aus dem Diskurs zu drängen“

Gleich acht Strafanträge von Friedrich Merz hat der Berliner Umwelt- und Klimaaktivist Tadzio Müller erhalten. Müller hatte Friedrich Merz auf Bluesky und Twitter mehrfach als Beispiel für seine Theorie der „Arschlochgesellschaft“ herangezogen und den Kanzler kontexualisierend wahlweise ein „schamloses“ oder „rassistisches Arschloch“ genannt.

Müllers Rechtsanwalt Jannik Rienhoff findet es laut dem nd falsch, wenn Merz Postings zur Anzeige bringen lässt, die einen klaren politischen Kontext haben. Da dürfe man viel sagen und das zu Recht. „Bei einer Formalbeleidigung würde ich es verstehen, allerdings könnte Merz auch darüber stehen“, so Rienhoff gegenüber dem nd. Den Paragrafen 188 StGB, der Ermittlungen auch ohne direkten Strafantrag des Bundeskanzlers ermöglicht, kritisiert der Anwalt dabei grundsätzlich. Dieser sorge unnötigerweise für hohe Kosten und für einen enormen Aufwand für Betroffene.

„Systematische Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen“

Das sieht auch Tadzio Müller so. Er ist überzeugt, dass es bei den Anzeigen nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz gehe, sondern dass sie eine neue Form von Cyber-Bullying darstellen: „Ressourcenstarke Akteure wie Merz haben mit diesen Verfahren ein weiteres Werkzeug in der Hand, um Leute aus dem Diskurs zu drängen.“

Es handle sich um ein Werkzeug, das nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch schmerze: „Jede dieser Anzeigen produziert Anwaltskosten bei den Betroffenen“, so Müller gegenüber netzpolitik.org.

Ähnlich sieht das auch Eva Meier*, die erst im November Post vom Landeskriminalamt Hamburg wegen einer mutmaßlichen Beleidigung des Kanzlers erhalten hat: „Seine Bürgerinnen und Bürger systematisch mit Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen zu überziehen, ist eines Kanzlers nicht würdig“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. „Das ist kein Vorgehen gegen Hass im Netz, sondern schränkt gezielt die freie Meinungsäußerung ein.“

*Der wahre Name ist der Redaktion bekannt.


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Vietnamesisch-deutsches Exilmedium: „Wenn Facebook dieses Konto löscht, sind wir tot“

Von: Timur Vorkul

Das vietnamesischsprachige Nachrichtenportal Thoibao, das in Berlin sitzt, kämpft um sein Überleben. Facebook gefährdet die Finanzierung des Exilmediums. Und der größte private Konzern Vietnams überzieht den Chefredakteur mit Abmahnungen.

Der Journalist Trung Khoa Lê in einem Büro. Er hat ein weißes Hemd und eine blaue Anzugsjacke an.
Der Journalist und Chefredakteur Trung Khoa Lê kämpft seit Jahren gegen Zensur und Angriffe auf sein Nachrichtenportal Thoibao. CC-BY-SA 4.0 Trung Khoa Lê

Thoibao ist eines der reichweitenstärksten Nachrichtenportale in vietnamesischer Sprache außerhalb Vietnams. Die Redaktion besteht vor allem aus einem Raum, in dem Chefredakteur Trung Khoa Lê zwischen mehreren großen Bildschirmen, die an den Wänden montiert sind, hin und her blickt. Auf einem sieht Lê in Echtzeit, wo und wie oft seine Webseite thoibao.de weltweit aufgerufen wird. Einen anderen nutzt er, um Beiträge auf Facebook und YouTube zu posten – Plattformen, über die er seine Leser*innenschaft in Vietnam erreicht. Ein weiterer zeigt Aufnahmen von Überwachungskameras, die rund um das Büro installiert sind. Denn aufgrund seiner Berichterstattung lebt Lê in ständiger Gefahr.

Im Jahr 2018 hat die vietnamesische Armee Lê als Staatsfeind eingestuft. Er hat mehrfach Morddrohungen von mutmaßlichen Anhänger*innen des vietnamesischen Regimes erhalten. Der Journalist steht unter Personenschutz des Landeskriminalamtes Berlin, die Polizei kommt regelmäßig zu seinem Büro im Dong Xuan Center, Berlins größtem Markt für asiatische Waren.

Nun ist auch seine Plattform Thoibao gefährdet. „Wir werden gerade massiv von vielen Seiten gleichzeitig angegriffen: Cyberattacken, unsere Konten auf Facebook werden gelöscht und der größte Konzern Vietnams versucht uns einzuschüchtern“, sagt Lê. Die Angriffe seien politisch motiviert, da Thoibaos unabhängige Berichterstattung der vietnamesischen Regierung in Hanoi ein Dorn im Auge ist. Insbesondere die Löschung der Facebook-Konten bedrohe die finanzielle Grundlage der Redaktion.

Die Leser*innenschaft wächst rasant

Lê berichtet seit 2008 zu politischen Entwicklungen in Vietnam und weltweit. Thoibao hat dank eines großen Netzes an Informant*innen viele exklusive Nachrichten aus der vietnamesischen Politik. Seit der Einstellung vietnamesischsprachiger Medienangebote in Voice of Amerika und Radio Free Asia in den USA durch die Trump-Administration wächst die Leser*innenschaft rasant. Laut eigenen Angaben erhalten alle Kanäle der Redaktion zusammen rund 700 Millionen Zugriffe im Monat, die meisten davon aus Vietnam.

Facebook ist der wichtigste Kanal. Aufgrund der vom Staat zensierten Medien ist die Plattform die Hauptnachrichtenquelle in Vietnam. Doch nun entfernt Facebook nach und nach die Konten der Redaktion. Zwei Konten, Thoibao.eu und Thoibao.news, wurden vergangenes Jahr gelöscht. Nun ist auch das Hauptkonto Thoibao.de mit 1,2 Millionen Followern vom Löschen bedroht. Ein Beitrag im August soll laut Facebook gegen die Gemeinschaftsstandards zu Suizid, Selbstverletzung und Essstörungen verstoßen haben. Das Video enthalte möglicherweise etwas, das andere Personen zu Selbstverletzung veranlassen könnte, heißt es in der Begründung. Allerdings berühre das Video diese Themen nicht annähernd, sagt Lê, es gehe um vietnamesische Polizeigeneräle.

Auch über dem persönlichen Profil von Lê mit rund einer Viertelmillion Followern prangt ein gelbes Warn-Icon: „Für das Profil liegen einige Probleme vor“. Beiträge wurden wegen angeblicher Verletzung der Gemeinschaftsstandards entfernt. Die Redaktion erhob zwar Einspruch, doch das war bislang vergeblich. Nach erneuter Überprüfung blieben die Videos offline – bei den bereits gelöschten Konten war es genau so.

„Sollte auch thoibao.de von Facebook gelöscht werden, sind wir als Medium tot“, sagt der Chefredakteur. Denn dieses Konto ist Thoibaos wichtigste Einnahmequelle. Mit den Werbeeinnahmen bezahlt Lê die Technik und seine 20 Mitarbeiter*innen weltweit. Schon jetzt haben die Einschränkungen zur Folge, dass die Inhalte weniger Menschen ausgespielt werden. Die Einnahmen sind drastisch eingebrochen. Sie betragen nicht mehr rund 17.000 Euro im Monat sondern unter 500 Euro. Lê musste seine Mitarbeiter*innen bereits darum bitten, weniger Inhalte zu produzieren.

Facebook in Vietnam: eine Geschichte der Unterdrückung

Die jüngsten Einschränkungen durch Facebook treffen Thoibao zwar besonders hart, sind aber nicht die ersten. 2018 machten Unbekannte Lê ohne sein Wissen zum Administrator einer Facebookseite, die massiv gegen Gemeinschaftsstandards verstieß. Daraufhin sperrte Facebook zeitweise alle von ihm administrierten Seiten inklusive Thoibao. 2021 erschien eine gefälschte Todesanzeige auf Lês Profil. Weil er angeblich tot war, konnte er keine Beiträge mehr posten.

„Vietnams Zensurbehörden ordnen an – Facebook führt aus. Anders kann man die Störmanöver nicht beschreiben, denen das Medienunternehmen Thoibao.de ausgesetzt ist“, sagt die Journalistin und Mitarbeiterin von Thoibao Marina Mai. „Als globales Soziales Netzwerk muss sich Facebook solchen Angriffen widersetzen und Pressefreiheit garantieren“, fügt sie hinzu.

Die vietnamesische Abteilung von Facebook löscht immer wieder regimekritische Posts auf Wunsch der Regierung. Auf Grundlage des sogenannten Cybersicherheitsgesetzes kann Hanoi die Entfernung „schädlicher“ Inhalte – ein weit gefasster Begriff, der oft Kritik am Staat umfasst – innerhalb von 24 Stunden verlangen. So hat Facebook allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 4.520 Inhalte gesperrt.

Um weiterhin im bevölkerungsreichen Land seine Dienste anbieten zu können, macht die Plattform bereitwillig Zugeständnisse an den Einparteienstaat. Mark Zuckerberg, Chef von Meta, dem Konzern dem Facebook gehört, hat Mitarbeiter*innen persönlich angewiesen, sich den Zensurwünschen der Regierung zu beugen, wie die Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US-Senatsausschuss berichtete. Das Land mit den siebtmeisten Facebook-Nutzer*innen weltweit ist für den Konzern ein lukrativer Markt. Etwa 75 Prozent der 100 Millionen Einwohner*innen nutzen die Plattform.

Eine Bildschirmaufnahme, die zeigt, dass thoibao.de auf Facebook gefährdet ist: über dem Icon ist ein rotes Ausrufezeichen.
So erging es auch den Konten Thoibao.eu und Thoibao.news, bevor sie endgültig gelöscht wurden. - CC-BY-NC 4.0 Timur Vorkul / netzpolitik.org

Facebook bestreitet nicht, eng mit der vietnamesischen Regierung zusammenzuarbeiten. „Sollten wir feststellen, dass wir zur Einschränkung von Inhalten verpflichtet sind, beschränken wir dies ausschließlich auf das Land, in dem sie illegal sind“, schreibt Meta auf unsere Anfrage. „So stellen wir sicher, dass der Eingriff so gering wie möglich bleibt und diese Regierungsanfragen keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung unserer globalen Community haben“. Unsere Frage, wieso Beiträge und sogar ganze Konten von Thoibao gelöscht und somit auch nicht mehr in Deutschland verfügbar sind, ließ Meta unbeantwortet.

Laut Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, komme Meta dem eigenen Anspruch, Meinungsfreiheit zu garantieren, nicht nach. „Facebook kennt den Fall von Thoibao seit Jahren und weiß, dass die Nachrichtenseite im Visier des vietnamesischen Regimes steht.“ Facebook müsse den Fall gründlich untersuchen und prüfen, ob Hanoi eine mögliche Sicherheitslücke ausnutzt. Osterhaus fordert, „Meta muss seiner Verantwortung endlich nachkommen und die Einschränkungen beenden.“

Lê und Mai setzen sich dafür ein, dass die Inhalte von Thoibao auf Facebook gemäß deutscher Gesetze moderiert werden. Da die Redaktion in Berlin ansässig ist, sind ihre Inhalte durch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit geschützt. „Thoibao ist ein deutsches Medienunternehmen. Deutschland muss unsere Pressefreiheit schützen“, sagt Lê. Die beiden Journalist*innen haben Bundestagsabgeordnete kontaktiert, damit diese auf Meta einwirken und das Recht auf Pressefreiheit für Thoibao verteidigen. „Wenn Deutschland nicht aufpasst, werden die für unsere Demokratie wertvollen Rechte wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit durch Facebook langsam sterben“, warnt Lê vor möglichen Entwicklungen, die auch andere deutsche Medien in Zukunft treffen könnten.

Alte und neue Cyberangriffe

Die Website thoibao.de wird regelmäßig Opfer von Ddos-Angriffen. Dabei überlasten Hunderttausende gleichzeitige Aufrufe den Server der Seite und legen sie absichtlich lahm. Kürzlich hat ein Cyberangriff es so aussehen lassen, als ob Thoibao selbst einen Ddos-Angriff vorgenommen hätte, und zwar gegen eine Webseite einer Schweizer Universität. Dabei wurde die IP-Adresse des eigentlichen Ddos-Angreifers manipuliert und mit der von Thoibao ersetzt. Ganz so, als ob jemand ein Paket mit einer falschen Absenderadresse sendet. Dass nun auch derartiges IP-Spoofing gegen Thoibao eingesetzt wird, ist laut Lê neu.

Eine weitere Taktik, mit der Thoibao bekämpft wird, sind Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzungen. Eine Seite namens Song Ngam News, die sich als vietnamesisches Nachrichtenportal präsentiert, hat mehrfach eine solche Beschwerde gegen Thoibao eingereicht. In diesen Beschwerden wird verlangt, dass der angeblich kopierte Inhalt aus dem Internet entfernt wird. Doch Lê betont, dass genau das Gegenteil der Fall ist: Inhalte von Thoibao werden kopiert und mit einem älteren Datum versehen, damit diese Version wie das Original aussieht.

Unklar ist, ob es sich bei Song Ngam News um eine seriöse und echte Nachrichtenseite handelt. Eine Analyse des Unternehmens EvenInsight, das auf Cybersicherheit und Website-Analyse spezialisiert ist, zeigt, dass die Seite weitgehend unbekannt ist und kaum Besucher*innen verzeichnet. Die Domain songngam.com wurde vor weniger als zwei Jahren in den Niederlanden registriert. Die Identität des Eigentümers ist nicht öffentlich zugänglich. Als Chefredakteur ist ein gewisser Lê Toàn Khánh genannt, jedoch bleibt unklar, ob es sich hierbei um eine tatsächlich existierende Person handelt.

Besonders problematisch bei solchen Angriffen: Nach jedem Vorfall hat Lê lediglich ein Zeitfenster von 24 Stunden um zu reagieren. Verstreicht die Frist, droht die Abschaltung von Thoibaos Server. Lê vermutet, dass hinter diesen Angriffen die Cyberarmee Vietnams steht, die laut offiziellen vietnamesischen Angaben 10.000 Personen umfasst und unter dem Kommando des Ministeriums für öffentliche Sicherheit agiert. Diese versuche alles, um Thoibao zum Schweigen zu bringen, sagt Lê.

Einschüchterung durch reichsten Mann Vietnams

Anfang des Monats ist außerdem eine Abmahnung vom reichsten Mann Vietnams, Phạm Nhật Vượng, eingetroffen. Dieser ist Vorsitzender des größten vietnamesischen Konzerns VinGroup und gilt als der erste Milliardär Vietnams. Er wirft Lê sowie weiteren 67 Organisationen und Einzelpersonen vor, Falschinformationen über seine Unternehmensgruppe und seine Person verbreitet zu haben. Nachdem Lê über die Abmahnung in seinen Videos berichtet hatte, kam vergangenen Donnerstag gleich die zweite an.

Journalist*innen und Blogger*innen hatten auf TikTok, Facebook und YouTube berichtet, dass VinGroups Immobilien-Tochter VinHomes mit enorm hohen Schulden wirtschaftet und das Unternehmen VinFast, das Elektroautos herstellt, Verluste macht. Diese Wirtschaftsdaten stützen sich auf öffentliche Angaben des Konzerns sowie auf Einschätzungen von Finanzanalyst*innen.

Offenbar versucht VinGroup mit den Abmahnungen sein Image zu schützen und Investor*innen vom Rückzug abzubringen. Der Mischkonzern hat bereits in der Vergangenheit versucht, ungünstige Berichterstattung durch Besuche und Verfolgung durch die Polizei zu unterdrücken.

Lês Presserechtsanwalt Raphael Thomas schätzt die Abmahnungen als einen recht hilflosen Versuch ein, Lê einzuschüchtern und kritische Berichterstattung über die Vingroup und Phạm Nhật Vượng zu unterdrücken. „Herrn Phạm Nhật Vượng oder der Vingroup fehlt offenbar das Verständnis dafür, dass auch scharfe Kritik an einem großen Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung zulässig ist“, so Thomas. Die Abmahnungen muten dilettantisch an, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Thoibao seien nicht besonders hoch.

Auch der Menschenrechtsanwalt und Vietnams prominentester Dissident Nguyễn Văn Đài, der in Hessen lebt, ist von der internationalen Abmahnungs- und Klagewelle durch VinGroup betroffen. Seine Anwältin Loan Truong kommt zu der ähnlichen Einschätzung, dass die Abmahnung mangelhaft und die Zuständigkeit deutscher Gerichte äußerst zweifelhaft sind. Đài hat mehrere Gefängnisstrafen in Vietnam abgesessen. 2017 hat er den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes verliehen bekommen.

Laut Lê ist die Kampagne ein Versuch von VinGroup, die Justiz demokratischer Staaten für die Behinderung von Pressefreiheit in Vietnam zu missbrauchen. Neben dem Kampf gegen diese Angriffe bleibt dem Journalisten kaum mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Menschen in Vietnam mit Nachrichten jenseits staatlicher Propaganda zu versorgen.


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Oligarche Gleichschaltung: Das Ende der Meinungsfreiheit in den USA und was wir daraus lernen müssen

Von: Markus Reuter

Mit Hilfe von Einschüchterung, Zensur, Tech-Bros und neuen Medienmogulen gewinnt US-Präsident Trump immer mehr Einfluss auf Medien und soziale Netzwerke. Geradezu bilderbuchmäßig kommen dabei Werkzeuge für einen autoritären Umbau zum Einsatz. Ähnliche Muster sind auch schon bei uns zu erkennen. Ein Kommentar.

Donald Trump vor Amerika-Flagge.
Donald Trump und seine MAGA-Bewegung bauen die mediale Vorherrschaft aus. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESS

Geradezu erdrutschartig verändert sich der Zustand der Meinungsfreiheit in den USA zum Schlechten. Vor zwei Tagen hat der Fernsehsender ABC auf Zuruf der US-Medienaufsichtsbehörde FCC die Late Night Show von Jimmy Kimmel abgesetzt. Der mutmaßliche Grund: Kimmel hatte im Zusammenhang mit Charlie Kirk kritische Comedy gesendet. Vergleiche zu Putins Russland machen bereits die Runde.

Und als sei das nicht genug, will US-Präsident Donald Trump nun offenbar auch, dass Fernsehsender, die „negativ“ über ihn berichten, ihre Lizenz verlieren. Mediale Kritik an ihm soll also quasi verboten werden. Das alles passiert ausgerechnet in dem Land, in dem die Meinungs- und Redefreiheit meist höher gehalten wurde als anderswo.

Trump-Freunde auf Einkaufstour

Im Hintergrund läuft derweil die wirtschaftliche Übernahme von Medienkonzernen und sozialen Netzwerken. Nachdem die Tech-Oligarchen schon unmittelbar nach dem Amtsantritt Trumps gebuckelt haben, greift nun die superreiche Ellison-Familie nach Warner Bros und TikTok. Auch das wird die Trumpsche Mediendominanz bei Fernsehsendern und sozialen Medien weiter verstärken – und die Demokratie entscheidend schwächen.

Larry Ellison ist Mitgründer und Großaktionär von Tech-Gigant Oracle, er liefert sich gerade mit Elon Musk ein Kopf-an-Kopf-Rennen, wer der reichste Mann der Welt ist. Ellison ist Republikaner, gilt als Freund von US-Präsident Donald Trump (€) – und ist Geschäftspartner von Musk, dem er finanziell bei der Twitter-Übernahme half und in dessen Konzern Tesla er wichtige Vorstandsposten innehatte. Außerdem mischt Ellison zusammen mit OpenAI beim „Project Stargate“ mit, das gerade Oracles Geschäfte beflügelt.

Larry Ellisons Sohn David wurde lange als „rich kid“ belächelt. Sein Unternehmen Skydance hat sich aber unlängst den Medienkonzern Paramount einverleibt. Zu Paramount gehören nicht nur die Filmstudios, sondern auch Fernsehsender wie CBS, MTV und Nickelodeon. Trump hält David Ellison für einen „fantastischen jungen Mann“.

Aufstieg der neuen Medienmogule

Die Einkaufstour durch die Medienwelt soll nun weitergehen: Ellison Junior hat Warner Bros ins Visier genommen. Dem Medienkonzern gehört neben der Filmsparte und zahlreichen weiteren Geschäftsbereichen auch der einflussreiche Nachrichtensender CNN. Schon jetzt gelten die Ellisons als die aufsteigenden Medienmogule der USA(€). Und das mit Trumps Placet und Segen.

Und auch bei der geplanten Übernahme der US-Sparte der Video-Plattform TikTok haben die Ellisons offenbar ihre Finger im Spiel. Ein Deal mit der chinesischen Regierung über den Verkauf befindet sich anscheinend auf der Zielgeraden und der Konzern Oracle soll Teil des Konsortiums sein, das den Zuschlag erhalten wird. Ihm sollen dem Wall Street Journal zufolge auch Silver Lake und die Investitionsfirma Andreessen Horowitz angehören. Einer der Mitgründer der Investitionsfirma ist Marc Andreessen, der Donald Trump mit zwei Millionen US-Dollar im letzten Wahlkampf unterstützte. Kommt der Deal zustande, befände sich das US-amerikanische TikTok in der Hand von Trump-Getreuen.

TikTok hat in den USA 170 Millionen Nutzer:innen, knapp die Hälfte aller Einwohner der USA kann also über die Algorithmen mit Inhalten bespielt werden. Für viele ist TikTok die wichtigste Nachrichtenquelle, keine andere Plattform eignet sich so gut zur Informations- und Desinformationskontrolle. In zahlreichen Ländern spielt sie eine überragende Rolle bei der Verbreitung rechtsradikaler Erzählungen.

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Silicon Valley auf Trump-Kurs

Die Dominanz von Trump und seinen Freunden aus Medien- und Techkonzernen wird zunehmend erdrückend. Wenn man sich den Kotau der Tech-Bros vor dem Trump-Regime anschaut, dann weiß man bereits, wohin die Reise geht. Längst kommen dabei nicht nur warme Worte und schmierige Schmeicheleien zum Einsatz, sondern handfeste redaktionelle Beschränkungen, wie zahlreiche Entwicklungen in jüngster Vergangenheit zeigen:

Besitzen, kontrollieren, einschüchtern

All diese Maßnahmen in den USA passen in die Zeit. Moderne autoritäre Regimes besitzen und kontrollieren heute lieber Medien, als sie nur zu verbieten. Öffentlich-rechtlichen US-Sendern werden derweil die Gelder gestrichen, andere unliebsame Medien werden mit Klagen überzogen und der Zivilgesellschaft wird gedroht (€). Gleichzeitig entwickelt sich die Medienaufsicht FCC unter Brendan Carr zur Zensurbehörde.

In der Summe sehen wir so einerseits eine mediale Gleichschaltung durch Oligarchen und andererseits offene Einschüchterung und Zensur. Im Zusammenspiel schränkt das die Vielfalt der Meinungen und die Pressefreiheit in einem so atemberaubenden Tempo ein, dass man sich kaum mehr vorstellen mag, wie die politische Lage in die USA morgen, übermorgen oder in vier Wochen aussieht. Klar ist: Die amerikanische Demokratie steht am Abgrund.

Die rechte Lüge von der Meinungsfreiheit

In Deutschland sollten wir aus der Entwicklung in den USA lernen. Sie zeigt uns, wie entfesselte Konservative und Rechtsradikale selbst gefestigt geglaubte Demokratien in Windeseile niederreißen können. Geradezu bilderbuchmäßig kommen hier wie dort die Werkzeuge für den autoritären Umbau nach und nach zum Einsatz. Die Strategien und Taktiken setzen auf die Demontage von unabhängigen Medien, wie die aktuelle Debatte um den NDR oder orchestrierte Angriffe auf Journalist:innen wie Dunja Hayali auch in Deutschland zeigen.

Dabei wird klar, was wir alle bereits wissen, viele im Diskurs aber nach wie vor sträflich ignorieren: Wenn Rechte und Rechtsradikale Meinungsfreiheit fordern, geht es ihnen nicht um die Meinungsfreiheit aller. Stattdessen wollen sie die Grenzen des Sagbaren verschieben. Die Meinungsfreiheit nutzen sie nur als Blendgranate, damit am Ende alle anderen nur noch das sagen dürfen, was sie zulassen. Ob in den USA, in Ungarn oder auch bei uns geht es Rechtsradikalen immer nur um eines: das Grundrecht auf Meinungsfreiheit abzuschaffen.

Es ist höchste Zeit, dass wir noch deutlicher und lauter dagegen aufbegehren.


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