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Polizeigesetz Niedersachsen: Verfassungsrechtliche Bedenken bei geplanten Überwachungsmaßnahmen

Von: Martin Schwarzbeck

Der Landesdatenschutzbeauftragte und Polizeirechtler*innen sehen grundlegende Probleme in dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Niedersachsen. Das wurde gestern bei einer Anhörung im Innenausschuss deutlich.

Denis Lehmkemper.
Die Sci-Fi-Systeme aus dem geplanten niedersächsischen Polizeigesetz sieht Denis Lehmkemper „auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen“. – Alle Rechte vorbehalten Daniel George

Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen will ihrer Polizei vier verschiedene Arten KI-gestützter Überwachung erlauben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper bezog nun öffentlich dazu Position. Er schreibt, dass diese Befugnisse die Eingriffsintensität in die Grundrechte gegenüber bisherigen Maßnahmen „erheblich erhöhen“. Sie würden sich auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen bewegen. Es bestünde die Gefahr, „dass die Regelungen aufgrund ihrer Eingriffstiefe einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten.“

Gestern nahmen Lehmkemper und weitere Expert*innen im Innenausschuss des Landtags Stellung zum aktuellen Entwurf des niedersächsischen Polizeigesetzes. In einer Presseerklärung, die er danach versandte, zweifelt Lehmkemper daran, dass der Entwurf die Grundrechte im Blick behält.

Als besonders eingriffsintensiv benennt er die Maßnahmen mit sogenannter Künstlicher Intelligenz, wie sie sich derzeit in etlichen umstrittenen deutschen Polizeigesetzentwürfen finden: „intelligente“ Videoüberwachung, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung, Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten und automatisierte Datenanalyse. In diesen Bereichen sieht Lehmkemper „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ an den Regelungen.

„Ein Paradigmenwechsel“

„Aus unserer Sicht sind europäische Datenschutz- und KI-Vorgaben noch nicht ausreichend berücksichtigt, damit riskiert man Rechtsunsicherheit“, schreibt er netzpolitik.org zu dem Entwurf.

Die Landesregierung will mit dem Entwurf auch Datenanalysen ermöglichen, wie sie der Konzern Palantir anbietet und die US-Einwanderungsbehörde gerade zur Jagd auf Migrant*innen nutzt. Lehmkemper sieht hier einen tiefen Eingriff in die Bürgerrechte, sogar einen Paradigmenwechsel. Während Daten von Zeugen und Opfern bislang nur zweckgebunden und vorgangsbezogen erhoben wurden, wäre es danach möglich, eine Datenbank zu betreiben, die nicht nur nach polizeilichen Vorgängen, sondern auch nach Zeugen und Opfern, also gezielt nach Personen, durchsucht werden kann.

Die Landesregierung hat bereits bekundet, keine Software von Palantir einsetzen, sondern auf eine europäische Alternative warten zu wollen. Der Datenschutzbeauftragte fordert, „völlig unabhängig davon, welches Software-System dafür eingesetzt werden soll, eine klare Begrenzung auf anlassbezogene Analysen, kürzere Speicherfristen, umfassende Betroffenenrechte und eine eindeutige Definition des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung.“

„Verstoß gegen Verfassungsrecht“

Kristin Pfeffer, Professorin an der Hochschule der Polizei Hamburg, hat ebenfalls gestern im Innenausschuss das Polizeigesetz eingeordnet. In einer schriftlichen Stellungnahme, die sie dazu eingereicht hat, kritisiert sie vor allem die Befugnisse zur Datenanalyse nach Palantir-Art. Sie sieht einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht, weil die Politik der Polizei zur Nutzung des Tools zu wenige Regeln auferlegt.

Die Big-Data-Analyse sei „äußerst eingriffsintensiv“, deshalb brauche es, wenn man sie einführen wolle, Regelungen, die die Eingriffstiefe der Maßnahme abmildern. Die gäbe es kaum. Die Art der Daten, die einbezogen werden könnten, sei kaum limitiert. Die Polizei darf dem Entwurf nach „Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus den polizeilichen Auskunftssystemen, Verkehrsdaten, Telekommunikationsdaten, Daten aus Asservaten und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch“ nutzen.

Vorgangsdaten umfassen dabei, so Pfeffer, „Anzeigen, Ermittlungsberichte und Vermerke, die nicht nur Daten zu Verdächtigen, Beschuldigten oder sonstigen Anlasspersonen enthalten, […] sondern etwa auch Daten zu Anzeigeerstattern, Hinweisgebern oder Zeugen.“ Falldaten würden zudem „Beziehungen zwischen Personen, Institutionen, Objekten und Sachen“ sichtbar machen.

Dazu kommen „Datensätze aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen.“ Solche Register können laut Pfeffer Melde- oder Waffenregister oder das zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) sein. Zudem sei die Verarbeitung von Daten, die durch besonders schwere Grundrechtseingriffe erlangt wurden, zum Beispiel durch die Wohnraumüberwachung oder den Einsatz verdeckter Ermittler*innen, nicht ausgeschlossen, sondern nur eingeschränkt.

Eine Superdatenbank

Die Politik habe es bislang auch verpasst, so Pfeffer, die Eingriffstiefe durch die Beschränkung auf inländische Quellen zu beschränken. Nach der aktuellen Fassung könnten auch Daten verarbeitet werden, die ausländische Sicherheitsbehörden erhoben haben.

Der Polizeigesetzentwurf ermöglicht es zudem, eine „Superdatenbank“ anzulegen. Pfeffer sähe eine solche aber unvereinbar mit dem aktuellen Verfassungsrecht. „Sollte das Anlegen einer vorsorglichen Datenbank gar nicht beabsichtigt sein, müsste dies in der Norm noch klargestellt werden“, schreibt sie.

Pfeffer kritisiert auch die Eingriffsschwelle für die Datenanalyse: Die liegt bereits im Vorfeld einer Gefahr für eine terroristische Straftat. Das Tool darf demnach genutzt werden, noch bevor eine Gefahr konkret wird.

Racial Profiling ist für Rot-Grün kein Thema

Matthias Fischer, Professor an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, wurde ebenfalls gestern im Innenausschuss angehört und schreibt in einer schriftlichen Stellungnahme dazu: „Als eine besonders auffällige Leerstelle erweist sich die Thematik „Racial Profiling“.“

Zahlreiche Landesgesetzgeber hätten sich in den vergangenen Jahren bei den Novellierungen ihrer Polizeigesetze dieses Themas angenommen. „Sie haben erkannt, dass rechtswidriges oder als rechtswidrig erlebtes Polizeihandeln zu nachhaltigen Vertrauensverlusten in die Institution Polizei führen kann“, schreibt Fischer. In der Diskussion über den Reformbedarf des niedersächsischen Polizeigesetzes habe Racial Profiling aber offenbar trotzdem keine Rolle gespielt.

„Wer mit dem Anspruch antritt, das modernste Polizeigesetz Deutschlands vorlegen zu wollen, darf das Thema diskriminierender Kontrollen nicht ausblenden“, schreibt Fischer. Um der Gefahr von Racial Profiling zu begegnen, empfiehlt er eine Pflicht für Polizist*innen, Personenkontrollen vor deren Beginn zu begründen.


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Protestbrief gegen Registrierungspflicht: Google gefährdet freie Installation von Android-Apps

Von: Markus Reuter

Nach Meinung großer Digitalorganisationen aus der ganzen Welt versucht Google mit einer neuen Registrierungspflicht für Android-Entwickler:innen, seine Marktposition im Mobile-Bereich auszubauen. Das gehe zu Lasten der Freiheit all derer, die beim Handy auf Google verzichten wollen.

Android-Roboter steckt in Wabe fest.
Google möchte das Android-Ökosystem mehr unter seine Kontrolle bringen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Madeline Liu

Google hat angekündigt, dass sich alle Entwickler:innen von Android-Apps zentral bei Google registrieren müssen, damit ihre Anwendungen auf Android-Geräten installiert werden können. Das soll auch für solche Apps gelten, die über alternative App-Stores oder als direkte Downloads verfügbar sind. Die Registrierungspflicht soll laut Google böswillige Akteure abschrecken und die Verbreitung schädlicher Apps erschweren. Im September 2026 soll sie in den ersten Ländern wirksam und 2027 weltweit ausgerollt werden.

Nach ersten Protesten schien Google einzulenken, die Änderungen sind jedoch eher kosmetisch und das weitere Vorgehen laut Kritikern intransparent.

Eine breite Allianz von Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie gemeinnützigen Einrichtungen und Technologieunternehmen wehrt sich jetzt mit einer Protestnote und einer Kampagne gegen diese Pläne. Unterzeichnet haben nicht nur namhafte Organisationen wie die Free Software Foundation, der Chaos Computer Club und die EFF, sondern auch der alternative App-Store F-Droid sowie die Unternehmen Proton oder Tuta. Im Brief heißt es:

Die zwangsweise Einführung eines fremden Sicherheitsmodells, das der historischen Offenheit von Android zuwiderläuft, gefährdet Innovation, Wettbewerb, Datenschutz und die Freiheit der Nutzer. Wir fordern Google dringend auf, diese Richtlinie zurückzuziehen und gemeinsam mit der Open-Source- und Sicherheits-Community an weniger restriktiven Alternativen zu arbeiten.

Nutzung von Handys ohne Google in Gefahr

Das Betriebssystem Android erlaubt bislang, im Gegensatz zu Apples iOS, dass die Nutzer:innen Apps abseits von Googles App-Store in alternativen Stores oder einfach als Software von Webseiten herunterladen und installieren können. So war es möglich, dass die Nutzer:innen das System auch unabhängig von Google-Diensten nutzen konnten. Dieses Prinzip sehen die Kritiker nun in Gefahr:

Die vorgeschlagene Entwicklerregistrierungsrichtlinie verändert diese Beziehung grundlegend, indem sie Entwickler, die Apps über alternative Kanäle […] vertreiben möchten, dazu verpflichtet, zunächst die Genehmigung von Google durch einen obligatorischen Verifizierungsprozess einzuholen, der die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Google, die Zahlung einer Gebühr und das Hochladen eines amtlichen Ausweises umfasst.

Damit erweitere Google seinen großen Einfluss über den eigenen Marktplatz hinaus auf Vertriebskanäle, in denen der Konzern keine legitime operative Rolle spiele, so die Kritik. Weiter heißt es: „Die Zentralisierung der Registrierung aller Anwendungen weltweit gibt Google außerdem neue Befugnisse, jede beliebige App aus beliebigen Gründen für das gesamte Android-Ökosystem vollständig zu deaktivieren.“

Das Bündnis fürchtet zudem Barrieren für den Marktzugang, zum Beispiel von kleinen Teams mit begrenzten Ressourcen oder von Aktivist:innen, die in ihren Ländern verfolgt und kriminalisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass Google auf Druck der US-Regierung in jüngster Vergangenheit zum Beispiel Apps gegen die Migrationstruppe ICE aus dem Store nahm, sind solche Bedenken nachvollziehbar. Die Registrierungspflicht könnte solche Maßnahmen über den App-Store hinaus ermöglichen.

Pläne stärken Googles Macht und Wettbewerbsposition

Weitere Bedenken beziehen sich auf Datenschutz und Überwachung: Durch die Registrierungspflicht entstehe bei Google eine umfassende Datenbank aller Android-Entwickler:innen, unabhängig davon, ob sie die Dienste von Google nutzen oder nicht. Zudem ergäben sich durch das Verfahren Risiken wie eine Kontoschließung, so die Kritiker:innen.

Bestehende App-Prüfungsverfahren von Google seien schon heute wegen undurchsichtiger Entscheidungsfindung, inkonsistenter Durchsetzung und begrenzter Beschwerdemechanismen in der Kritik. Die Ausweitung dieses Systems auf Apps für alle Android-zertifizierten Geräte berge deswegen Risiken, unter anderem willkürliche Ablehnungen von Apps oder den Einfluss von politischen oder wettbewerbsbezogenen Erwägungen, welche die Registrierungsgenehmigungen beeinflussen könnten.

Die neue Richtlinie ermögliche Google zudem Einblicke in den Wettbewerb. Diese Informationsasymmetrie verschaffe Google erhebliche Wettbewerbsvorteile, ermögliche es dem Unternehmen, konkurrierende Produkte und Dienste zu vereinnahmen, zu kopieren und zu untergraben, und kann viele Fragen zum Kartellrecht aufwerfen, so der Protestbrief.

Die Unterzeichnenden fordern deswegen Google auf, die obligatorische Registrierung für den Vertrieb durch Dritte unverzüglich aufzuheben. Das Unternehmen solle einen transparenten Dialog mit der Zivilgesellschaft, Entwickler:innen und Regulierungsbehörden über Verbesserungen der Android-Sicherheit zu führen sowie Offenheit und Wettbewerb respektieren. Die Initiative hat zudem eine Petition gestartet, um die Forderungen zu untermauern.


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Digitale Gewalt: „Hass im Netz führt dazu, dass Frauen eher leise auftreten“

Von: Chris Köver

In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.

Mensch steht mit gekreuzten Armen vor einer Wand
Es ist leicht, ein dickes Fell einzufordern, wenn man nicht weiß, was Frauen im Netz erleben, sagt Journalistin Ingrid Brodnig. – Alle Rechte vorbehalten Gianmaria GAva

Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.

Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.

„Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“

netzpolitik.org: Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?

Ingrid Brodnig: Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.

Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?

netzpolitik.org: Was haben Sie erfahren?

Ingrid Brodnig: Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.

Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.

netzpolitik.org: Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?

Ingrid Brodnig: Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.

„Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“

netzpolitik.org: Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?

Ingrid Brodnig: Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.

Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.

Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.

Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.

„Frausein an sich ist eine Gefahr“

netzpolitik.org: Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?

Ingrid Brodnig: Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.

Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.

Und Frausein an sich ist eine Gefahr, weil wir eine sehr starke maskulinistische Szene im Netz haben, deren Mitglieder moderne, selbstbewusste Frauen als zentrales Problem ansehen.

Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.

netzpolitik.org: Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.

Ingrid Brodnig: Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.

Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

netzpolitik.org: Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?

Ingrid Brodnig: Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!

Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.

Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.

„Wir haben eine Zweiklassensituation“

netzpolitik.org: In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?

Ingrid Brodnig: Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.

netzpolitik.org: Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?

Ingrid Brodnig: Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.

„Die EU präsentiert sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte“

netzpolitik.org: Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?

Ingrid Brodnig: Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.

Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.

Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.

„Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“

netzpolitik.org: Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?

Ingrid Brodnig: Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.

netzpolitik.org: Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?

Ingrid Brodnig: In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.

Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.

Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag. Die Autorin hält am 23.2. und am 16.3. Lesungen in Wien sowie am 26.2. eine Lesung in Berlin.


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