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Abschiebepolitik: Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann

Von: Chris Köver

Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat.

Eine Mauer im Morgengrauen, darauf ein Wachturm.
Der Wachturm der JVA Köln Ossendorf: Hier saß Idris in Untersuchungshaft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Funke Foto Services / Andreas Buck

Winter 2024. Idris ist gerade in der JVA Siegburg angekommen. Um seine Cracksucht zu finanzieren, war er in einen Kiosk und mehrere Gaststätten eingestiegen, hatte Parfum in einer Drogerie geklaut, war immer wieder erwischt worden. Weil er die Taten während laufender Bewährungszeiten begangen hatte, muss er jetzt für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis.

Ein Beamter reicht ihm die Gefängniskleidung und einem Umschlag mit seinen Wertsachen. Die Sachen sind aus der Untersuchungshaft überstellt worden, in der er vorher gewesen ist. Idris soll den Inhalt prüfen, bevor der Umschlag wieder verplombt und eingeschlossen wird. Im Umschlag liegt seine Halskette. Aber das Handy, das er beim Antritt der U-Haft Anfang des Jahres ebenfalls abgegeben hatte, fehlt.

Was damit passiert ist, erfährt er erst zwei Monate später, durch einen Brief der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Köln. „Anbei übersende ich Ihnen den Datenträger des oben genannten Inhaftierten zurück“, heißt es darin und weiter in bestem redundanten Amtsdeutsch. „Der Datenträger wurde im Zuge einer Datenträgerauswertung ausgewertet“, er könne nun zurück in die Verwahrung.

Seit 40 Jahren geduldet

Idris, der eigentlich anders heißt, lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Er kam als Kind, hat hier die Schule besucht, einen Hauptschulabschluss gemacht, eine Schlosserlehre begonnen. Er hat auch früh eine Karriere als Kleinkrimineller begonnen, wie er selbst sagt. All das erzählt er vom Festnetztelefon des Gefängnisses aus, das er zu vorgeschriebenen Zeiten benutzen darf.

Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht, sein Antrag auf Asyl wurde bereits 1987 abgelehnt. Seit Jahrzehnten lebt er mit einer Duldung im Land, doch damit ist jetzt Schluss. Nach seiner Entlassung soll er Deutschland verlassen, das hat ihm das Ausländeramt im Herbst mitgeteilt.

Das Problem: Das Land, aus dem er mit seiner Tante einst geflohen ist, der heutige Staat Eritrea, will ihn nicht. Eine Abschiebung dorthin ist ohnehin so gut wie unmöglich. Das Land gilt als eine der brutalsten Diktaturen der Welt, Abgeschobenen drohen Folter und willkürliche Haft. Als Geflüchteter aus der ehemaligen äthiopischen Provinz besaß Idris zudem nie eritreische Papiere, Eritrea erkennt ihn nicht als Staatsbürger an. „Ich bin faktisch staatenlos, seit über vierzig Jahren“, sagt Idris zu seinem Fall.

Den deutschen Verwaltungsapparat interessiert das nicht. Für das Ausländeramt Köln ist Idris ein ausreisepflichtiger Straftäter, in so einem Fall gilt ein besonders schwerwiegendes „Ausweisungsinteresse“. Das Amt muss alles dafür vorbereiten, dass er nach seiner verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden kann. Dazu darf es laut Aufenthaltsgesetz auch seine Datenträger durchsuchen.

Vom Gefängnis in die IT-Forensik

Während Idris in einer Zelle sitzt, geht sein Handy deswegen auf Reisen. Aus dem Umschlag mit seinen persönlichen Dingen in der Gefängnisverwahrung gelangt es an das Ausländeramt in Köln, dieses schickt es mit einem Prüfauftrag weiter an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen.

Die Behörde ist dafür zuständig, die Ämter in Köln und Düsseldorf bei Abschiebungen zu unterstützen. Dort arbeitet seit Herbst 2023 auch die „Stabsstelle Datenforensik“. Ihre Aufgabe: Die Datenträger von Menschen durchsuchen, die „ausreisepflichtig“ sind, um darauf nach Hinweisen für ihre Herkunft oder Identität zu suchen.

Diese Abteilung eingerichtet hat das von den Grünen geführte Fluchtministerium in Nordrhein-Westfalen. In einem Erlass, der damals an alle Ausländerbehörden im Land ging, heißt es dazu: „Demnach ist ein Ausländer, der keinen Pass oder Passersatz besitzt, verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken und alle Dokumente oder Datenträger auf Verlangen der Ausländerbehörde vorzulegen, die für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können.“ Komme die betroffene Person dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, könne die Behörde die Durchsuchung anordnen.

Die Ausländerbehörden werden in dem Schreiben gebeten, „sich bei Bedarf an einer Datenträgerauswertung“ mit der jeweils für ihren Regierungsbezirk zuständigen Zentralen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen dazu finde man unter dem Reiter „Auswertung Datenträger“ im System.

Was ein Handy über Herkunft verraten soll

Was in Essen mit seinem Handy geschieht, erfährt Idris nicht. Die Stadt Köln will dazu keine Auskunft erteilen. Ausgehend von dem, was ein Sprecher der Stadt mitteilt und was aus bisherigen Recherchen von netzpolitik.org bekannt ist, würde die Durchsuchung aber so ablaufen:

Die Abteilung soll auf Idris’ Handy nach Indizien suchen, die auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten können. Im besten Fall – aus Sicht der Behörde – wären das Fotos von Papieren oder Passnummern. Im weniger guten Fall geht es um „sachdienliche Hinweise“: Anrufe in ein bestimmtes Land etwa, gespeicherte Kontakte oder Sprachen, die er in Chatnachrichten verwendet hat.

Um die Handys zu durchsuchen, schließen die Forensik-Fachleute die Geräte an einen Computer an, der alle Daten aus dem Gerät ausliest. Idris‘ Fotos, seine Nachrichten, wen er angerufen hat, was er auf Social Media postete – all das liegt nun bei der Behörde offen. Aus den relevanten Hinweisen, die sie in den Daten finden, erstellen Mitarbeiter*innen einen Bericht und schicken ihn zusammen mit dem Handy zurück an die Ausländerbehörde.

Dieser letzte Schritt, die Auswertung und der Bericht, werde von einer Person mit Befähigung zum Richteramt gemacht, schreibt ein Sprecher der Stadt. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen.

„Was ist das für eine Verarscherei?“

Formal ist das alles korrekt, rechtlich abgesichert. Ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Handydurchsuchung bereits seit mehr als zehn Jahren, wenn die Identität nicht mit anderen „milderen Mitteln“ geklärt werden kann, etwa durch die Vorlage einer Geburtsurkunde. Die Behörde darf in so einem Fall Datenträger einziehen, auch gegen den Willen der Betroffenen. In vielen Bundesländern ist das inzwischen Standard.

Nur: Was soll das im Fall von Idris bringen? Seine Abschiebung scheitert ja nicht daran, dass seine Identität oder Staatsbürgerschaft nicht bekannt wären. Die deutschen Behörden kennen seinen Namen, sein Geburtsdatum.

Idris kann nicht abgeschoben werden, weil die eritreische Botschaft ihm keine Papiere ausstellt. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Was erhofft sie sich von der Durchsuchung? Und warum sammelt ein Staat überhaupt digitale Daten für eine Abschiebung, die diplomatisch unmöglich ist? Einfach, weil er es kann?

„Auf meinem Handy werden sie sicher nichts finden“, sagt Idris. Darauf seien Fotos seiner drei Kinder in Deutschland. Der älteste studiert, der jüngste ist gerade zwölf Jahre alt. Von der Mutter der beiden jüngeren lebt er schon seit Jahren getrennt. „In Eritrea kenne ich niemanden, habe da niemanden.“

Die Abschiebeanordnung im Herbst 2025 kommt trotzdem. „Was ist das für eine Verarscherei?“

Zugriff aus der Haft

Nordrhein-Westfalen wird seit 2022 von einer schwarz-grünen Koalition regiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) setzt auf eine harte Abschiebepolitik. Seit dem Anschlag von Solingen wurde die Linie noch weiter verschärft. Straftäter*innen sollen noch konsequenter abgeschoben werden. Nur wohin, wenn es keinen Zielstaat gibt? Für die Politik ist Idris ein Problem ohne Lösung.

Liegt es daran, dass die Ausländerbehörden im Land derzeit besonders viele Handys einziehen? Allein in Köln hat das Ausländeramt im vergangenen Jahr mehr als 130 Datenträger eingezogen und durchsuchen lassen, teilt ein Sprecher der Stadt mit.

„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt er. Weigert sie sich, darf sie auch durchsucht werden.

Bei Ausreisepflichtigen, die wie Idris in Haft sitzen, werde jeweils die zuständige Justizvollzugsanstalt angefragt. Seien dort Handys oder andere Datenträger in der Verwahrung, würden diese eingezogen.

Eigentlich hätte Idris über den Einzug seines Handys informiert werden müssen, die Ausländerbehörde stellt dafür eine Bescheinigung aus. Diese gehe in solchen Fällen an das Gefängnis, schreibt der Sprecher, mit der Bitte, den Gefangenen zu informieren. Ob das jedoch im Einzelfall geschieht, das „entzieht sich des Einflussbereichs der Ausländerbehörde“.

Öffentliche Zahlen, geheime Werkzeuge

Um Smartphones wie das von Idris durchsuchen zu können, hat NRW einigen Aufwand betrieben. Die meisten Geräte sind heute mit Zugangscodes oder per Gesichtserkennung gesichert, nicht alle Betroffenen geben die Daten heraus, auch wenn das Aufenthaltsgesetz das vorschreibt. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang verschaffen kann.

Die „Stabsstelle Datenforensik“, die in Essen auch Idris‘ Handy durchsucht hat, arbeitet deswegen mit einer IT-forensischen Ausstattung, die die Zentrale Ausländerbehörde eigens dafür angeschafft hat. Solche Werkzeuge funktionieren wie ein Dietrich, mit dem sich die meisten Smartphones öffnen lassen, auch ohne Zugangsdaten.

Im Jahr 2024 hat die Stabsstelle auf diesem Weg die Datenträger von 114 Personen durchsucht und 93 Auswertungsberichte erstellt. Nur in zwei Prozent der Fälle scheiterten die Durchsuchungen. Das schreibt die Stadt Essen in ihrem Jahresbericht zur Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Im Jahr darauf waren es bereits 254 durchsuchte Datenträger und 176 Berichte, teilt das zuständige Fluchtministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Eine weitere solche Stelle arbeitet in der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Zusammengenommen hätten beide Stellen im Jahr 2024 205 Datenträger durchsucht. Im Jahr darauf waren es 402.

Bis zur Ausreise verwahrt

Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Wie viel das kostet und von welchem Hersteller die Ausstattung stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage keine Angaben machen.

In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software für die Durchsuchungen nach dem Aufenthaltsgesetz einsetzen, ist hingegen dokumentiert, woher die Produkte stammen: vom Unternehmen Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensischen Produkte unter anderem an Polizeibehörden, die damit in den Handys mutmaßlicher Straftäter nach Beweisen suchen, aber auch an Geheimdienste oder das Militär. Seit einigen Jahren gehören auch Ausländerbehörden in Deutschland zum Kundenkreis. (Hier ist eine Karte, die zeigt, wo Cellebrite bereits für die Durchsuchung der Handys von Ausreisepflichtigen eingesetzt wird.)

Stellt Cellebrite auch das Produkt, mit dem die Abteilung in Essen Handys durchsucht? Dafür gibt es keinen Beleg. Im bislang aktuellsten Jahresbericht der Stadt werden jedoch die Namen von zwei weiteren Cellebrite-Produkten genannt, die 2025 eingeführt werden sollten: Sie heißen Collector und Inspector und dienen dazu, die Festplatten von Computern zu durchsuchen. Auch das sind Datenträger und sie dürfen von den Ausländerbehörden ebenfalls eingezogen werden.

Auf die Nachfrage, ob diese Werkzeuge inzwischen im Einsatz sind, antworteten die Zentrale Ausländerbehörde Essen und das Ministerium nicht.

„Strafrechtlich relevante Zufallsfunde“

Das Ministerium sieht in der Geheimhaltung offenbar auch eine Art ermittlungstaktischen Vorteil. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt es im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Nur: Es handelt sich streng genommen ja um gar keine Ermittlungen. Die Betroffenen sind keiner Straftat verdächtig, die Zentrale Ausländerbehörde ist auch keine Strafverfolgungsbehörde. Sie soll lediglich nach Hinweisen auf eine Nationalität suchen.

Dass die Grenzen zwischen den Aufgaben von Ausländerbehörden und der Strafverfolgung hier zunehmend aufweichen, darauf deutet auch ein weiterer Satz aus dem Jahresbericht der Stadt Essen hin. In einem Abschnitt zu den „hervorragenden Ergebnissen“, die mit der Auswertung der Datenträger hätten erzielt werden können („In 87 Prozent der Fälle zumindest identitätsklärende Hinweise“), heißt es dort auch, „entdeckte und möglicherweise strafrechtlich relevante Zufallsfunde“ seien „an die zuständige Ausländerbehörde bzw. Strafermittlungsbehörde“ gemeldet worden.

Auf Nachfrage, wie häufig es in den vergangenen Jahren zu solchen Zufallsfunden mit entsprechender Meldung kam und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, antwortet die Behörde nicht.

Eine Maßnahme ohne Ziel

Der Berliner Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten. Er hält eine solche Weitergabe für rechtswidrig. Das Aufenthaltsgesetz erlaube den Zugriff auf Datenträger ausschließlich, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen sowie eine Rückführung zu ermöglichen. „Eine Befugnis, dabei gefundenen Daten zu anderen Zwecken – etwa zur Strafverfolgung – an andere Behörden weiterzuleiten, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Weitergabe ist damit unzulässig.“

Rechtswidrig sei auch das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall von Idris, sagt Wang. „Der Zugriff auf den gesamten Datenbestand des Handys stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und darf nicht erfolgen, wenn damit der verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.“

Das Aufenthaltsgesetz erlaube diesen Eingriff nur unter engen Voraussetzungen. Im Falle von Idris sei klar, dass der Zweck – das Ermöglichen einer Rückführung – nicht erreichbar sei: „Seine Rückführung scheitert an faktischen Hindernissen, die im Verantwortungsbereich der eritreischen Botschaft liegen.“ Durch das Auswerten der Handydaten könnten diese weder beseitigt noch beeinflusst werden.

„Solche Fälle zeigen, dass der Datenzugriff in der Praxis nicht als enges Ausnahmeinstrument gehandhabt wird, sondern als Routinemaßnahme“, sagt Wang, „auch dort, wo sie von vornherein nichts bewirken kann.“ Damit werde die Privatsphäre der betroffenen Personen jedoch strukturell ausgehöhlt. „Die Durchsuchung wird als Druckmittel zur Durchsetzung migrationspolitischer Ziele missbraucht.“

Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. „Die Regierungen der letzten Jahre haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, sich immer wieder neue grenzwertige oder sogar offen rechtswidrige Maßnahmen auszudenken, die den alleinigen Zweck haben, ausreisepflichtige Personen unter Druck zu setzen und sie zur Ausreise zu drängen“, sagt sie. Das ändere aber nichts daran, dass manche Menschen nicht abgeschoben werden könnten, weil sie zum Beispiel staatenlos sind.

Auch wenn es am Ende nicht zur Abschiebung komme, hätten die Maßnahmen schwere Konsequenzen. „Häufig werden solche Grundrechtseingriffe zuerst an Geflüchteten oder anderen Gruppen mit geringer Beschwerdemacht getestet“, sagt sie. „Wenn Protest ausbleibt, werden sie später ausgeweitet.“

„Bundesgebiet unverzüglich verlassen“

Idris sitzt weiterhin in Haft, inzwischen in der JVA Aachen. Er hofft darauf, dass er vorzeitig entlassen wird und einen Entzug machen kann, in einer christlichen Einrichtung für Suchthilfe. Dort war er schon einmal, bevor er rückfällig wurde.

Für ihn gilt allerdings weiterhin die Abschiebeanordnung aus Köln: „Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Haft entlassen werden, haben Sie das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach einer eventuellen Haftentlassung zu verlassen“, steht darin. Dass er das ohne Papiere nicht tun kann, ist klar.

Idris hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen seine Abschiebeanordnung eingereicht und bittet um eine Aufenthaltserlaubnis. Nur damit kann er eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie machen. „Nach einer erfolgreichen Drogentherapie würde die Abkehr von meinen kleinkriminellen Aktivitäten wirklich näher rücken, die mir bislang nicht gelungen ist“, schreibt er. „Genau darin setze ich meine Hoffnungen. Diesen Weg möchte ich endlich gehen. Ich bin krank. Und ich möchte meine Krankheit überwinden.“

Das Schreiben hat er selbst mit Unterstützung verfasst, einen Rechtsbeistand hat er derzeit nicht.


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Mit zRAM den Arbeitsspeicher besser nutzen

Von: Ferdinand
Bei den heutigen RAM-Preisen ist guter Rat teuer. Wer jetzt nicht kaufen möchte, kann mit zRAM mehr aus seinem vorhandenen RAM herausholen. Wir erklären, wie's geht.
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GStreamer 1.28.1 Released with Support for the AV1 Stateful V4L2 Decoder

Von: Marcus Nestor

GStreamer

GStreamer 1.28.1 open-source multimedia framework is now available for download with a new Whisper-based speech-to-text transcription element and many other changes.

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NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

Von: Tomas Rudl

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


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1500 Euro wegen illegaler Überwachung: Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

Von: Martin Schwarzbeck

Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

Eine Hand hält eine Mobiltelefon, auf dem die Startseite von Instagram zu sehen ist.
Wer einen Insta-Account hat, gilt als betroffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen Feyissa

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

Ein Urteil mit Strahlkraft

Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.


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KDE Frameworks 6.22 Fixes Multiple Clipboard-Related Issues on Wayland

Von: Marcus Nestor

KDE Frameworks 6.20

KDE Frameworks 6.22 open-source software suite is out now with various improvements and bug fixes for KDE apps and the Plasma desktop. Here’s what’s new!

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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

Von: Carla Siepmann

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Eine Faust vor einer weißen Wand.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.


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KDE Frameworks 6.21 Adds Support for Nim Code Files to the Breeze Icon Theme

Von: Marcus Nestor

KDE Frameworks 6.20

KDE Frameworks 6.21 open-source software suite is out now with various improvements and bug fixes for KDE apps and the Plasma desktop. Here’s what’s new!

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Neue irische Datenschutzbeauftragte: Menschenrechtsorganisation reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Von: Paula Clamor

Der Streit um die Berufung der ehemaligen Meta-Angestellten Niamh Sweeney zur irischen Datenschutzbeauftragten erreicht Brüssel. Doch auch nach einer formalen Beschwerde des Irish Council for Civil Liberties will die EU-Kommission offenbar nicht in das Verfahren eingreifen.

Bild des Gebäudes der EU-Kommission. Menschen stehen auf einem regenbogenfarbenden Fußgängerüberweg vor dem Gebäude.
Die EU-Kommission sei nicht zuständig, sagt die Kommission. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Michael Kneffel

Das Irish Council for Civil Liberties (ICCL) hat am 28. Oktober eine formale Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Darin kritisiert die Menschenrechtsorganisation die Ernennung von Niamh Sweeney zur Leiterin der irischen Data Protection Commission (DPC). Die Berufung stelle die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde infrage.

Bereits vergangene Woche hatten mehrere Nichtregierungsorganisationen der irischen Regierung einen Beschwerdebrief übergeben, in dem sie die Ernennung Sweeneys kritisieren. Als Grund führen sie zum einen an, dass diese mehr als sechs Jahre als Lobbyistin für den Tech-Konzern Meta tätig war. Meta ist eines der Unternehmen, das die DPC überwacht.

Zum anderen kritisieren die NGOs das Auswahlverfahren selbst. Dafür stellte das Unternehmen publicjobs ein Gremium aus fünf Personen zusammen. Darunter war auch Leo Moore. Der Anwalt der Kanzlei William Fry hat mit mehreren Big-Tech-Unternehmen zusammengearbeitet. Neben Moore gehörte außerdem ein Vertreter des irischen Justizministeriums dem Auswahlgremium an: Deputy Secretary General Doncha O’Sullivan.

Irland: Liebling der Tech-Branche

In seiner Beschwerde betont das ICCL, dass die DPC eine Schlüsselposition bei der Durchsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einnehme. Außerdem müsse die irische Datenschutzkommission laut EU-Recht vollkommen unabhängig gegenüber jeglichen Weisungen von außen agieren – auch gegenüber möglicher Einflussnahme der irischen Regierung.

Viele Technologiekonzerne haben ihren europäischen Hauptsitz in Irland, darunter Meta, Google, Apple, Microsoft und TikTok. Die Unternehmen tragen einen erheblichen Teil zu Irlands Wirtschaft bei. Und Meta allein zahlte im Jahr 2023 mehr als 280 Millionen Euro Steuern an die irischen Behörden.

Derweil geriet die Durchsetzung der DSGVO in Irland den vergangenen Jahren immer wieder ins Stocken. Im Jahr 2022 klagte die DPC sogar gegen eine Entscheidung des ihr übergeordneten European Data Protection Board, um keine weitergehenden Ermittlungen zu Metas Datenverarbeitung aufnehmen zu müssen.

Die Berufung Sweeneys zur dritten Datenschutzkommissarin lässt den ICCL an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde zweifeln. In ihrer Beschwerde an die EU Kommission schreibt die Organisation:

„Angesichts der bisherigen Bilanz der irischen Datenschutzkommission und der begründeten Zweifel an ihr hätte Irland sich über jeden Vorwurf [der Parteilichkeit] erheben müssen, unter anderem durch die Einführung von Verfahrensgarantien für die Ernennung der Mitglieder seiner Behörde.“

EU-Kommission will offenbar nicht eingreifen

Bei einer Pressekonferenz der EU-Kommission am 29. Oktober erkundigte sich eine Journalistin bei einem Kommissionssprecher, ob die Kommission die Beschwerde des ICCL annehmen werde. Der Sprecher antwortete, dass die europäischen Mitgliedstaaten für die Besetzung ihrer jeweiligen Datenschutzbehörde zuständig seien.

Die Kommission sei nicht in das Auswahlverfahren involviert gewesen und habe auch keine Kompetenzen einzuschreiten. Zugleich versuche die Kommission „immer sicherzustellen […], dass alle europäischen Datenschutzbehörden die Mittel und Unabhängigkeit haben, um ihrer Arbeit nachzugehen“.

Die Reaktion der EU-Kommission kritisiert Itxaso Domínguez de Olazábal vom Verband europäischer Digitalorganisationen European Digital Rights (EDRi): „Die Kommission kann nicht weiter wegschauen, während eine nationale Regulierungsbehörde die Grundsätze der Union untergräbt“, sagt de Olazábal gegenüber netzpolitik.org. „Der Schutz personenbezogener Daten und Grundrechte ist Teil dessen, wofür die EU steht – und die Kommission muss entsprechend handeln.“

Domínguez betont, dass die Beschwerde des ICCL nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Unabhängigkeit der DPC beziehe. Daher liege das Verfahren durchaus im Zuständigkeitsbereich der Kommission. „Die Kommission konzentriert sich offenbar auf das Auswahlverfahren und übersieht dabei das tieferliegende Problem: die anhaltende mangelnde Unabhängigkeit der irischen Datenschutzbehörde, die durch diese Ernennung offengelegt wird“.


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DSA: EU-Kommission bemängelt Verstöße bei Instagram, Facebook und TikTok

Von: Anna Ströbele Romero

TikTok, Instagram und Facebook lassen Forschende nicht ausreichend an ihre Daten heran. Und bei Instagram und Facebook ist das Melden von Inhalten zu schwer. Das hat die EU-Kommission festgestellt und fordert Nachbesserungen – sonst drohen Geldstrafen.

Schnell und einfach sollen Instagram-Nutzende in der EU Inhalte melden können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Claudio Schwarz

Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission die jeweils ersten Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) für Meta (Instagram, Facebook) und für TikTok eröffnet. Seitdem hat die Behörde vorläufig mehrere Verstöße festgestellt, etwa im Bereich des Jugendschutzes und der Desinformation vor Wahlen. Heute hat sie weitere Untersuchungsergebnisse geteilt.

Alle drei Plattformen – also TikTok, Instagram und Facebook – setzen demnach den Zugang zu Daten für Forschende nicht ausreichend um. Es sei sehr umständlich, die Daten zu beantragen und es gebe Probleme im Überprüfungsprozess der Forschenden. Und auch wenn die Daten bereitgestellt würden, seien diese oft unvollständig und nicht zuverlässig. Ähnliche Punkte hatte die Kommission bereits vor einem Jahr bei X bemängelt. Laut DSA ist die Kommission die zuständige Aufsichtsbehörde für „sehr große Plattformen“ (VLOPs).

Die weiteren der heute vorgestellten Ergebnisse betreffen nur Instagram und Facebook. Die Meldewege seien zu kompliziert, sagte eine Kommissionsbeamtin heute in einem Pressebriefing. Wenn Nutzende auf den Plattformen auf illegale Inhalte stoßen, etwa die Darstellung von Missbrauch oder Betrugsmaschen, sollen sie diese selbst möglichst einfach bei den Plattformen melden können. Der DSA will so die Nutzendenrechte stärken und ein System schaffen, das sich quasi “selbst reinigt”.

Manipulative Designs beim Meldeweg

Doch in der Realität sei der Weg so anspruchsvoll und lang, dass viele Nutzende die Meldungen abbrechen würden, heißt es aus der Kommission. Außerdem kämen hier manipulative Designs zum Einsatz. Das bedeutet, dass Meldewege etwa irreführend oder kompliziert gestaltet sind, zum Beispiel über schwer auffindbare Buttons oder unnötig viele Klicks.

In der Folge würden Inhalte nicht gemeldet, Plattformen also nicht darauf aufmerksam gemacht, und es könnten entsprechend auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Inhalte zu entfernen. Hierzu hätten die Kommission viele Beschwerden erreicht. Es sei klar, dass Meta hier nachbessern müsse.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission den Mechanismus zum Umgang mit Beschwerden zur Inhaltsmoderation. Wenn Plattformen Inhalte oder Accounts sperren, können sich betroffene Nutzende an die Plattformen wenden und Beschwerde einreichen. Allerdings laufe auch das bei Meta nicht zufriedenstellend ab, so die Kommission. Zum Beispiel sei es nicht möglich, in der Kommunikation mit den Plattformen Dokumente anzuhängen, um etwa zu beweisen, dass eine Facebook-Seite einem selbst gehöre. In der Konsequenz würden Beschwerden nicht beantwortet.

So geht es jetzt weiter

Meta und TikTok können nun die Dokumente der Kommission einsehen und schriftlich auf die Kritikpunkte antworten – etwas, das nach Einschätzung der Kommissionsbeamtin zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könne. Im nächsten Schritt soll es weitere Gespräche zwischen Kommission und betroffenen Unternehmen geben. Die Hoffnung der Kommission dabei ist, dass die Plattformen ihre Mechanismen anpassen und damit die Vorgaben des DSA erfüllen.

Sollte dies nicht passieren, könnte die Kommission abschließend feststellen, dass sich die Plattformen nicht an den DSA halten und eine Geldstrafe verhängen – in Höhe von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Auch dann hätten die Plattformen noch die Möglichkeit, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten.


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Instagram, Whatsapp, Facebook: Meta hört bald zu, wenn du dich mit der KI unterhältst

Von: Martin Schwarzbeck · Paula Clamor

Tech-Gigant Meta will Daten, die Nutzer*innen in seinen Chatbot eingeben, künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden. Es gibt nur einen Weg, sich der Datensammlung zu entziehen.

Eine Hand hält ein Handy, auf dem der Meta Chatbot aktiv ist, vor ein Meta AI Logo
Unterhaltungen mit dem Meta-Chatbot sind nicht privat – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Den Meta-Chatbot können Menschen über Instagram, Whatsapp und Facebook ansprechen. Laut Meta nutzen ihn monatlich mehr als eine Milliarde Menschen. Viele davon teilen intime Informationen mit der Software.

Die Gespräche, die Menschen mit der sogenannten Künstlichen Intelligenz führen, will Meta künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden und die Daten sollen auch beeinflussen, welche Posts Nutzer*innen in den Sozialen Netzwerken angezeigt bekommen. Das erklärte Meta gestern in einem Blogpost. Der Konzern behält sich dabei vor, die Informationen aus den Gesprächen in allen seinen Produkten zu nutzen.

Ein Beispiel nannte der Konzern direkt: Wer sich mit der KI etwa übers Wandern unterhalte, bekomme danach womöglich Empfehlungen für Wandergruppen, Wanderstrecken von Bekannten und Werbung für Wanderschuhe angezeigt.

Auch sensible Konversationen werden ausgelesen

Meta gibt zwar an, sensible Konversationen über religiöse Ansichten, die sexuelle Orientierung, politische Meinungen, Gesundheit und ethnische Herkunft nicht für personalisierte Werbung nutzen zu wollen, die Daten werden aber dennoch mit ausgelesen.

Die neue Regelung will Meta ab dem 16. Dezember umsetzen, allerdings zunächst nicht in der EU und Großbritannien. Dort solle das Feature später ausgerollt werden, weil die hiesigen Datenschutzbestimmungen strenger seien. Für das KI-Training werden die Chatprotokolle in Europa wohl schon genutzt.

Seit Juni ist bereits bekannt, dass Meta mit Hilfe von KI Anzeigen erstellen will. Werbetreibende müssen dann nur ein Produktbild und ein Budget vorgeben. Meta möchte durch diese Investitionen die größte Einnahmequelle Werbung noch rentabler machen. Hier bieten sich auch Spielräume für individuelle Personalisierung von Anzeigen – anhand der mit dem Chatbot erhobenen Daten.

Nutzer*innen teilten unbewusst Chatprotokolle

Meta hat den Chatbot für seine Messenger erst vor wenigen Monaten in Europa eingeführt. Er stand schon mehrfach in der Kritik, etwa weil ihm erlaubt war, „sinnliche“ und „romantische“ Konversationen mit Minderjährigen zu führen. Ein anderes Mal, weil viele Nutzer*innen ihre teils sehr persönlichen Chatprotokolle scheinbar unbewusst veröffentlicht hatten.

Die Nutzer*innen können einstellen, in welchem Ausmaß die ihnen ausgespielte Werbung personalisiert werden soll, aber es gibt keine Möglichkeit, sich gegen die Datenerfassung zur Personalisierung zu wehren – außer, den Chatbot nicht zu nutzen. In Whatsapp kann es allerdings sein, dass andere Nutzer*innen ihn zu einer Konversation hinzuziehen. Das lässt sich mit der Funktion „erweiterter Chat-Datenschutz“ verhindern. Oder mit dem Verzicht auf die datensammelwütige App zugunsten von datensparsamen Alternativen.


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GStreamer 1.26.3 Multimedia Framework Patches H.266 Video Parser Security Flaw

Von: Marius Nestor

GStreamer 1.26.3

GStreamer 1.26.3 open-source multimedia framework is now available for download with various improvements and bug fixes, as well as other changes. Here’s what’s new!

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Nach Amtsantritt von Trump: Transatlantisches Datenabkommen bekommt erste Risse

Von: Tomas Rudl

Die EU-Kommission verspricht, dass Daten von EU-Bürger:innen in den USA ähnlich geschützt sind wie in der EU. Diese Zusage hatten ihr Fachleute nie so recht abgenommen. Nun stellt Donald Trump die rechtliche Grundlage für den transatlantischen Datenaustausch schon in seinen ersten Tagen als US-Präsident auf die Probe.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit US-Präsident Donald Trump auf einem Archivbild. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / UIG

Eine entscheidende rechtliche Stütze für den transatlantischen Datenverkehr gerät ins Wanken. Die in den USA dafür zuständige Aufsichtsbehörde, das „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“, droht mit Ende der Woche handlungsunfähig zu werden, wie die New York Times berichtet. Das könnte der erste Schritt dazu sein, die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA bereits zum dritten Mal zum Einsturz zu bringen.

US-Geheimdienste haben noch weitreichendere Zugriffsmöglichkeiten auf Daten als solche in Ländern der Europäischen Union. Das gilt insbesondere für Daten von Nicht-US-Bürger:innen, die beispielsweise von sozialen Netzwerken oder Mailanbietern in den USA gespeichert werden. Faktisch sind also weite Teile der Digitalwirtschaft betroffen. Im Anschluss an die Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden hat dieses Ungleichgewicht zu Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geführt, die der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems angestrengt hatte.

Ringen um rechtskonformen Datenaustausch

Grundsätzlich ist es weitgehend untersagt, personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen ins EU-Ausland zu transferieren – es sei denn, dort besteht ein mit EU-Gesetzen vergleichbares Datenschutzniveau. Dies ist in den USA allerdings nicht der Fall, entschied der EuGH mittlerweile zwei Mal und kippte die jeweiligen Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. Mit solchen Beschlüssen legalisiert die Kommission den Datenaustausch, indem sie offiziell festhält, dass das Datenschutzniveau in dem anderen Land EU-Standards entspricht.

Nach dem letzten einschlägigen EuGH-Urteil im Jahr 2020 setzte sich die EU-Kommission erneut daran, gemeinsam mit der US-Regierung endlich eine tragfähige Basis für den wirtschaftspolitisch wichtigen Datenaustausch zu finden. Die Verhandlungen mündeten in das sogenannte EU-U.S. Data Privacy Framework, welches den Datenschutzrahmen vorgibt. Dieses war flankiert von einer präsidentiellen Verfügung (Executive Order) des damaligen US-Präsidenten Joe Biden. Darin waren eine erweiterte und mehrstufige Aufsicht über die US-Geheimdienste sowie Beschwerdemöglichkeiten für EU-Büger:innen festgeschrieben.

Unabhängige Aufsicht ausgehebelt

Zu einem der Sicherungsmechanismen zählt besagtes „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“ (PCLOB). Das aus fünf Mitgliedern bestehende Aufsichtsgremium soll eigentlich unabhängig agieren können und unter anderem jährlich bestätigen, dass US-Geheimdienste rechtskonform mit sensiblen Daten aus der EU umgehen. Die Behörde ist zwar gesetzlich abgesichert, die Kontrollbefugnisse für den Datenschutzrahmen erteilte ihr Joe Biden allerdings erst nachträglich.

Der New York Times zufolge haben nun die drei der PCLOB-Mitglieder, die von den Demokraten in das Gremium entsandt wurden, einen Brief der Trump-Administration erhalten. Demnach sollen sie bis Ende der Woche von ihrem Amt zurücktreten, sonst werden sie entlassen. Unvollständig besetzt kann das PCLOB allerdings seinen Aufgaben nicht nachkommen, genauso wie sich Fragen nach dessen Unabhängigkeit stellen, wenn Trump so einfach ein Schlupfloch im entsprechenden Gesetz nutzen kann.

Dass Executive Orders ohnehin ein schwaches Instrument sind, weil sie im Unterschied zu vom Kongress verabschiedeten Gesetzen von Nachfolgeregierungen leicht außer Kraft gesetzt werden können, hatte auf europäischer Seite schon vor Jahren zu Kritik geführt. EU-Abgeordnete sprachen anlässlich des damals von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erreichten Deals von „Augenwischerei“ und „leeren Worten“.

Möglicher Startschuss für Erosion

Die Warnungen scheinen sich nun zu bewahrheiten. „Dieses Abkommen war schon immer auf Sand gebaut, aber die EU-Wirtschaftslobby und die Europäische Kommission wollten es trotzdem“, sagt Max Schrems in einem Blogbeitrag seiner Datenschutz-NGO noyb (None Of Your Business). Statt eines stabilen rechtlichen Rahmens habe sich die EU auf die Versprechen des damaligen Präsidenten verlassen, die in Sekundenschnelle ausgehebelt werden können.

Zwar sei das PCLOB nur ein „Puzzleteil“ des Datenschutzrahmens, argumentiert Schrems, vollständig aufgelöst sei er noch nicht. Mit der Abberufung von Mitgliedern könnte jedoch der Startschuss für die Erosion des gesamten rechtlichen Konstrukts gefallen sein. So genieße der ebenfalls wichtige, wenngleich schwache „Data Protection Review Court“ eine noch schlechtere rechtliche Verankerung als das PCLOB. Zudem habe Trump angekündigt, binnen 45 Tagen sämtliche Verfügungen von Joe Biden zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

„Es gab lange Diskussionen über die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit dieser Kontrollmechanismen“, sagt Schrems. Nun sehe es danach aus, als würden sie nicht einmal den ersten Tagen einer Trump-Präsidentschaft standhalten. „Das ist der Unterschied zwischen solidem Rechtsschutz und Wunschdenken – die Europäische Kommission hat sich ausschließlich auf Wunschdenken verlassen“, warnt der Datenschützer.


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Zuck goes Trump: Instagram-Alternative Pixelfed wächst kräftig

Von: Markus Reuter

Immer mehr Menschen kehren Instagram den Rücken, weil ihnen die Politik des Meta-Konzerns nicht mehr passt. Die offene Alternative Pixelfed profitiert gerade davon. Sie ist werbefrei und bietet einen besseren Schutz der Privatsphäre.

Frau mit farbigen Pulver beschmiert streckt die Zunge raus.
Immer mehr Leute haben keine Lust mehr auf Zuckerbergs Instagram. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Nico Cavallini

Nachdem Mark Zuckerberg sich für Trump stark macht und für Instagram laxere Moderationsregeln angekündigt hat, die Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Transfeindlichkeit zulassen, suchen immer mehr Nutzer:innen nach einer neuen digitalen Heimat für ihre Bilder und Videos.

Eine freie und dezentrale Alternative für Instagram ist Pixelfed im Fediverse. Dort lassen sich werbefrei und mit deutlich besserem Privatsphärenschutz Fotos teilen. Das ganze System ist Open Source und bietet im Unterschied zu Instagram eine chronologische Timeline, die nicht durch einen undurchsichtigen Algorithmus gesteuert wird.

Im Gegensatz zu Instagram ist Pixelfed nicht eine Plattform in der Hand eines Konzerns, sondern eine Art Netzwerk aus Servern (Instanzen), die über das ActivityPub-Protokoll miteinander sprechen. Will man sich einen Account anlegen, sucht man sich eine Instanz aus und nimmt dann aus dieser heraus am sozialen Netzwerk teil. Pixelfed hat gerade auch Apps für iOS und Android gestartet, die derzeit viel heruntergeladen werden.

Meta ist aufgescheucht

Das Wachstum von Pixelfed und der Exodus von Nutzer:innen bereitet Meta offensichtlich so große Sorgen, dass es nun Links zu Pixelfed.org und den großen Instanzen pixelfed.social und pixelfed.de auf seinen Plattformen als „Spam“ sperrt und entfernt. Ein Schritt, der so lächerlich wie ängstlich wirkt angesichts der gerade mal 370.000 Accounts auf dem offenen Netzwerk. Zum Vergleich: Instagram kann monatlich über zwei Milliarden aktive Nutzer:innen verbuchen.

Darüber hinaus hat ein unabhängiger Entwickler aus Berlin angekündigt, dass in Kürze auch über die Technologie des angesagten Twitter-Rivalen Bluesky mit „Flashes“ eine Bilder-App starten soll, berichtet TechCrunch. Bluesky ist derzeit eine ernstzunehmende Alternative für Twitter und erfreut sich mit mehr als 27 Millionen Nutzer:innen großer Beliebtheit. Jüngst hatte das Projekt „Free Our Feeds“ angekündigt, digitale Ökosysteme und soziale Netzwerke rund um das AT Protokoll fördern zu wollen.


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Medienberichte: EU-Kommission soll bei der Durchsetzung von Plattformregeln zögern

Von: Maximilian Henning

Laut Medienberichten gibt es auf hoher Ebene der EU-Kommission Diskussionen um den Digital Markets Act. Das Gesetz soll eigentlich die Macht großer Online-Plattformen einschränken. Nun will die EU-Kommission angeblich alle schon eingeleiteten Verfahren überprüfen. Für die Zivilgesellschaft wäre das ein großer Fehler.

Eine Person in Silouette kniet vor einem Gewässer, das von einer tief hängenden Sonne orange erleuchtet wird.
Selbstfindung in Orange. – Public Domain Download a pic Donate a buck! ^

Die EU-Kommission soll intern ihre Untersuchungen zu großen Unternehmen in der Digitalwirtschaft auf den Prüfstand gestellt haben. Das berichtete heute die Financial Times mit Verweis auf interne Quellen. In der vergangenen Woche hatte Le Monde ähnliches geschrieben, sich dabei allerdings auf den Digital Services Act (DSA) bezogen.

Laut der Financial Times geht es um Untersuchungen unter dem Digital Markets Act (DMA), mit dem die EU die Übermacht von Plattformen wie Google und Facebook einschränken will. Dabei soll die Kommission alle ihre Untersuchungen überprüfen, die sie bisher unter dem DMA eröffnet hat. Laut der Zeitung soll in dieser Zeit nicht über mögliche Strafzahlungen entschieden werden. Die eigentliche Arbeit an den Untersuchungen soll aber weitergehen.

Der DMA betrifft in erster Linie sogenannte Gatekeeper. Damit sind sehr große Digitalunternehmen gemeint, die zentrale Plattformdienste zur Verfügung stellen und eine Schlüsselposition in digitalen Märkten einnehmen. Insgesamt sieben Unternehmen erfüllen derzeit die Bedingungen, um derart eingestuft zu werden. Dazu zählen etwa Alphabet, Apple oder Meta, aber nicht das zuletzt hoch umstrittene X des US-Milliardärs Elon Musk. Für sie gelten besonders strenge Regeln, bei Verstößen drohen ihnen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.

Nur normale Treffen, sagt Kommission

Die Kommission bestreitet auf Anfrage die Darstellung. Sie sei weiterhin fest entschlossen, den Digital Markets Act und sein Schwestergesetz, den Digital Services Act, durchzusetzen, betonte heute ein Sprecher der Kommission. Es gebe keine solche Überprüfung.

„Was wir haben werden, sind Treffen, um die Ausgereiftheit von Fällen zu bewerten und die Verteilung von Ressourcen sowie die allgemeine Bereitschaft der Untersuchungen zu beurteilen“, so der Sprecher weiter. Das seien normale Schritte, die im gesamten Lebenszyklus von Fällen im Tech-Bereich passieren würden.

Auch ansonsten betont die Kommission, dass die technische Arbeit in den DMA-Fällen sehr komplex sei. Deshalb würden die Untersuchungen weiterhin andauern. Der letzte Schritt aus den Untersuchungen, der öffentlich geworden ist, war die Verkündung von vorläufigen Ergebnissen gegen Apple und Meta im vergangenen Sommer.

Ergebnisse müssen wasserdicht sein

Bei Apple geht es dabei um die Regeln für App-Entwickler:innen. Diese sollen unter dem DMA eigentlich Kund:innen frei auf Angebote außerhalb des App Stores weiterleiten können. Hier reichten die Anpassungen von Apple laut Sicht der Kommission nicht aus. Bei Meta bemängelte die Kommission das „Pay or Consent“-Modell des Unternehmens. Unter diesem müssen Nutzer:innen entweder ihre Daten hergeben oder bezahlen, wenn sie Facebook oder Instagram nutzen wollen.

Die Kommission schickte diese vorläufigen Ergebnisse an die beiden Unternehmen – und die durften dann Widerspruch dagegen einlegen. Dafür bekommen sie auch Zugang zu allen Dokumenten, die die Kommission im Laufe der jeweiligen Untersuchung angelegt hat. Und es sind Konzerne mit prall gefüllten Geldbeuteln, für die es in diesen Fällen um sehr viel Geld geht. Man kann davon ausgehen, dass sie für ihre Verteidigung absolut hochwertige Anwält:innen angeheuert haben.

Der Sprecher der Kommission betonte heute deshalb auch: „Bevor wir eine solche Entscheidung beschließen, müssen wir uns sicher sein, dass wir diesen Fall vor Gericht gewinnen werden.“

Die orange Bedrohung

Neben der juristischen Absicherung gibt es aber noch ein zweites, politisches Problem, das Auswirkungen auf die europäischen Regeln haben könnte. Dieses Problem ist orangefarben, jähzornig und wird am kommenden Montag zum zweiten Mal als Präsident der USA eingeschworen werden.

Donald Trump hatte seit der Zeit rund um die US-Wahl verstärkt Kontakt mit Big-Tech-Chefs. Der Kniefall Mark Zuckerbergs in der vergangenen Woche war das neueste Signal in diese Richtung. Zuckerberg hat sich schon über die angebliche „Zensur“ durch europäische Digitalgesetze beschwert und versucht, mit nationalistisch gefärbten Appellen an Trump, EU-Vorgaben abzuwehren.

Auch Apple-Chef Tim Cook hatte Berichten zufolge bereits Kontakt mit Donald Trump und nutzte die Gelegenheit, um EU-Strafen zu kritisieren. „Ich werde nicht zulassen, dass sie sich an unseren Unternehmen bereichern“, will Trump darauf geantwortet haben.

Zivilgesellschaft macht Druck

Der Bericht über mögliche Bedenken bei der Kommission rief kritische Reaktionen hervor. Wenn die Kommission ihren bisherigen starken Kurs zum DMA ändern würde, wäre das ein sehr großer Fehler, sagte Lucas Lasota von der Free Software Foundation Europe (FSFE) zu netzpolitik.org. Die FSFE unterstützt die Kommission aktuell in einem DMA-Gerichtsverfahren gegen Apple.

„Die FSFE hält ihn für ein sehr wichtiges Gesetz“, so Lasota. Der DMA wolle ein ebeneres Spielfeld für alle schaffen. Es gehe nicht um einen Gegensatz EU gegen USA, sondern um Big Tech gegen alle.

Dem stimmt auch Jan Penfrat von Europan Digital Rights zu. „Die DMA-Untersuchungen zu den Gatekeepern zu verlangsamen, herunterzufahren oder zu pausieren, wäre ein großer Fehler der Europäischen Kommission“, sagte er zu netzpolitik.org.

„Wenn die Kommission sich von der Angst vor politischem Gegenwind aus der Trump-Regierung dazu schikanieren lässt, seine DMA-Untersuchungen neu zu bewerten, dann wird diese Schikane – sowohl von Big Tech als auch von Trump – nicht aufhören“, so Penfrat.

Schwab will gründliche Arbeit

Zweifel gab es auch im Europäischen Parlament. So etwa von Stephanie Yon-Courtin, einer liberalen Abgeordneten aus Frankreich, die am Digital Markets Act mitarbeitete. Für „etwas schwach“ hält sie die Antwort der Kommission, laut der diese weiterhin entschlossen sei, ihre Regeln durchzusetzen. „Wir brauchen gegen die Provokationen von Big Tech keine Worte mehr, sondern Taten, und zwar bald“, sagte Yon-Courtin netzpolitik.org.

Wesentlich gelassener zeigt sich der deutsche Christdemokrat Andreas Schwab. Er war auf Parlamentsseite Chefverhandler zum DMA. „Grundsätzlich gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, weil der Maßstab in Europa das Rechtsstaatsprinzip ist“, so Schwab. Die Verfahren würden wahrscheinlich vor Gericht landen und in den USA gebe es jetzt schon Zweifel daran, wie seriös die EU handele. „Deshalb muss die Sache sauber durchgezogen werden.“

„Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass die Spitze der Kommission derzeit keinen Ärger mit den USA will“, so Schwab weiter. „Das muss uns noch nicht besorgt machen, wir können eine Reihe von Entscheidungen auch Anfang Februar noch treffen.“ Am kommenden Donnerstag tritt die Arbeitsgruppe des Parlaments zusammen, die sich mit der Durchsetzung des DMA beschäftigt. Dort will er mit Vertreter:innen der Kommission weitere Einzelheiten besprechen.


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Free Our Feeds: Initiative will soziale Netzwerke vor Milliardären schützen

Von: Markus Reuter

Ein neues spendenfinanziertes Projekt will bis zu 30 Millionen Dollar in die Entwicklung rund um das Bluesky-Protokoll AT Proto investieren, um dieses breiter aufzustellen. Kritiker fürchten, dass das Fediverse-Protokoll ActivityPub nur wenig von der Initiative profitieren könnte.

Blauer Himmel mit weißer Wolke
Bluesky freut sich über die Nutzung seines Protokolls. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kumiko SHIMIZU

Eine neue Initiative, die von Internetgrößen wie Wikipedia-Gründer Jimmy Wales oder Blogger Cory Doctorow unterstützt wird, will in den nächsten Jahren 30 Millionen Dollar sammeln, um dezentrale soziale Netzwerke und Ökosysteme rund um das Bluesky-Protokoll AT Proto aufzubauen.

Erklärtes Ziel des Projektes „Free Our Feeds“ ist es, soziale Netzwerke vor dem Zugriff von Milliardären zu schützen. Hierzu will das Projekt eine Stiftung aufbauen, welche die Infrastruktur gemeinnützig und unabhängig von Bluesky betreibt. Bluesky ist ein letztlich profitorientiertes Unternehmen hinter dem angesagten Kurznachrichtendienst sowie dem Protokoll, das als offener Standard zur Verfügung steht.

Auf der Webseite von „Free Our Feeds“  heißt es, man wolle mit einer „unabhängigen Finanzierung und Verwaltung“ das AT-Protokoll in etwas verwandeln, das mehr könne als eine einzelne App: „Wir wollen ein ganzes Ökosystem aus miteinander verbundenen Apps und verschiedenen Unternehmen schaffen, denen die Interessen der Menschen am Herzen liegen.“ Dabei gehe es nicht nur darum, eine neue Social-Media-Plattform zu stärken. „Unsere Vision bietet einen Weg zu einem offenen und gesunden Social-Media-Ökosystem, das nicht von einem Unternehmen oder einem Milliardär kontrolliert werden kann“, so das Projekt weiter.

Bluesky freut sich

Das Management von Bluesky begrüßte den Schritt von Free Our Feeds: „Der Aufbau einer alternativen Infrastruktur ist ein großer Schritt, um den Nutzern mehr Auswahl zu bieten und das Netzwerk milliardärssicher zu machen“, schrieb beispielsweise Bluesky-CEO Jay Graber. Auch andere Angestellte von Bluesky begrüßten das Projekt.

Der Schritt löste aber auch Kritik aus. So bezweifelt zum Beispiel Jürgen Geuter, dass die Aktion unsere Feeds befreien wirklich würde. Irgendetwas sei an der Sache faul, er unterstellt in einem Blogbeitrag eine Interessensgleichheit zwischen dem kommerziell organisierten Bluesky und dem gerade als nicht-kommerziell vorgestellten „Free Our Feeds“. Auch sei das existierende und funktionierende ActivityPub-Protokoll nur eine Randnotiz des Projektes in den FAQ. Geuter hätte sich gewünscht, dass die Menge an Geld in die Interoperabilität von AT Proto und ActivityPub oder in das Fediverse gesteckt würde.

Grundsätzlich ist eine Interoperabilität zwischen den beiden Protokollen machbar, aufgrund technischer Unterschiede bislang jedoch nur eingeschränkt. In besagter FAQ will „Free Our Feeds“ das AT Protokoll und ActivityPub nicht als Entweder/Oder-Option sehen: „Unsere Vision ist es, dass Interoperabilität zwischen offenen Social-Media-Plattformen durch Kollaboration erreicht wird.“ Ob sich diese Absicht umsetzen lässt, bleibt vorerst offen.

Positiv zu bewerten dürfte indes sein, dass Mallory Knodel von der Social Web Foundation mit an Bord von Free Our Feeds ist. Die Foundation leistet wertvolle Arbeit rund um das Fediverse. In einem Blogbeitrag schreibt Knodel: „Diese Kampagne bietet die Möglichkeit, die Kapazitäten zu entwickeln, die für eine bessere Interoperabilität der offenen Social-Web-Protokolle – ActivityPub und Blueskys AT-Protokoll – erforderlich sind.“

Kritik an Bluesky gibt es aus verschiedenen Gründen, unter anderem, weil die zugrunde liegende Firma nicht sicher vor dem Zugriff von Investoren ist und weil die Infrastruktur nur mit sehr großem Rechen- und Kostenaufwand dezentralisierbar ist.

Exodus aus den Kommerz-Netzwerken

Die großen kommerziellen sozialen Netzwerke stehen seit Jahren wegen Datenschutzproblemen, algorithmisch verstärkter Radikalisierung, Desinformation, Hassrede und genereller „Enshittification“ in der Kritik. Seit neuestem kommt auch noch eine zunehmend nach rechts orientierte politischen Ausrichtung hinzu.

Nachdem Elon Musk Twitter kaufte, zu X umbenannte und es zur rechtsradikalen Propagandaschleuder umbaute, ist nun auch Meta-Chef Mark Zuckerberg auf einen ähnlichen Kurs eingeschwenkt. Moderationsrichtlinien bei Facebook und Instagram werden im Sinne rechter Narrative aufgeweicht, das Fact-Checking weitgehend abgeschafft und generell ein Trump-freundlicher Kurs eingeschlagen.

Das führte und führt dazu, dass alternative Netzwerke wie Mastodon oder Bluesky oder zuletzt auch die Instagram-Alternative Pixelfed großen Zuwachs erhielten. Vom Exodus aus Twitter profitierte in einer ersten Phase vor allem Mastodon, verblieb aber dann aus verschiedenen Gründen in der Nerd-Szene verwurzelt und damit auf absehbare Zeit eher ein Nischennetzwerk.

In den letzten Monaten und vor allem nach Trumps Wahlsieg konnte sich Bluesky über ein großes Wachstum erfreuen. Mittlerweile hat der Dienst eine Größe erlangt, die es etwa möglich macht, internationale Ereignisse und Entwicklungen in Echtzeit zu verfolgen. Lange Zeit war dies das letzte Alleinstellungsmerkmal von Twitter/X. Dass sich Bluesky so kometenhaft entwickelt hat, könnte ausschlaggebend für „Free Our Feeds“ gewesen sein, nun auf dieses Pferd zu setzen.

Mastodon gibt sich neue Struktur

Fast zeitgleich zum Start von „Free Our Feeds“ wird sich die Twitter-Alternative Mastodon eine neue gemeinnützige Struktur geben. Dies war notwendig geworden, weil das Finanzamt der bisherigen Organisationsform der damals in Deutschland angesiedelten Mastodon gGmbH im Frühjahr die Gemeinnützigkeit aberkannt hat.

Technisch ist Mastodon im Fediverse schon dezentral aufgestellt, es gibt aber auch dort sehr große, faktisch recht zentrale Instanzen sowie Eigentumsrechte und Urheberrechte in der Hand weniger. In einem montäglichen Statement kündigte Mastodon deswegen an:

Wir werden einfach das Eigentum an wichtigen Mastodon-Ökosystem- und Plattformkomponenten (einschließlich des Namens und der Urheberrechte sowie anderer Vermögenswerte) auf eine neue gemeinnützige Organisation übertragen und damit die Absicht bekräftigen, dass Mastodon nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer einzelnen Person stehen sollte.

Mit dem Schritt wird sich auch die Rolle von Mastodon-CEO Eugen Rochko ändern, der aus dieser Funktion in den nächsten Monaten austritt und sich in Zukunft mehr auf die Produktstrategie konzentrieren soll.


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Studie: Big Tech schreibt sich die KI-Standards selbst

Von: Jan Grapenthin

Ursprünglich war der AI Act dazu gedacht, die Grundrechte aller EU-Bürger:innen zu schützen. Nun wird er von Unternehmen ausgehöhlt, sagt die Forschungsgruppe Corporate Europe Observatory. Denn die Unternehmen bestimmen die Normen für KI-Systeme in Gremien massiv mit.

Ein Roboter mit der Aufschrift KI
Von wegen süßer Roboter: Bei den KI-Normen geht es um handfeste Unternehmensinteressen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Während der im letzten Sommer in Kraft getretene AI Act die Leitlinien für KI-Systeme vorgibt, sollen Normen und Standards für rechtliche Anforderungen sorgen. Diese werden von den europäischen Normierungsorganisationen CEN und CENELEC entwickelt, sie bilden gemeinsam das Joint Technical Committee on Artificial Intelligence (JTC21). Doch dieses Komitee wird entscheidend von Vertretern von Big-Tech-Unternehmen dominiert, hat eine Recherche von Corporate Europe Observatory (CEO) herausgefunden.

Wie Big Tech dominiert

Laut der Recherche von CEO besteht mehr als die Hälfte des JTC21 aus Vertretern von Firmen oder Beratungsunternehmen. Ein Viertel der Firmenvertreter haben laut der Recherche Verbindungen zu US-Tech-Giganten und auch Vertreter mit Verbindungen zum chinesischen Konzern Huawei sind präsent.

Die Gruppe der „Berater“ verstärke den Einfluss von Unternehmen deutlich, so CEO. Es gibt laut der Recherche wenig Transparenz darüber, in wessen Auftrag sie handeln, dabei vertreten die scheinbar unabhängigen Experten regelmäßig identische Meinungen wie die Unternehmensvertreter:innen. Bei kritischer Betrachtung werde deutlich, dass sie scheinbar von den gleichen Big-Tech-Unternehmen beauftragt seien.

Kuchendiagramm: 38% Corporate, 17% Consultant, 16% Academia, 13% Government, 9% Civil Society, 6% Standards Body
JTC21-Mitglieder nach Sektor aufgeteilt. - Alle Rechte vorbehalten Corporate Europe Observatory

Zivilgesellschaftliche Organisationen repräsentieren lediglich neun Prozent der Mitglieder beim JTC21. Sie beklagen ungenügende Mittel und logistische Schwierigkeiten, welche die Teilnahme an Treffen erschweren. Da Big-Tech-Unternehmen Niederlassungen in mehreren europäischen Ländern haben, können sie die Verhandlungen außerdem auf mehreren Landesebenen gleichzeitig steuern und so ihren Einfluss vervielfachen.

Big Tech drängt laut der Recherche darauf, internationale Normen auch auf europäischer Ebene zu übernehmen, obwohl diese oft weniger streng sind als der AI Act es vorsieht. Oft sind sie bereits an internen Standards von Unternehmen orientiert, die die Normen auf internationaler Ebene mitgeschrieben haben. Für eine besonders wichtige Technologie, General Purpose AI, soll es außerdem keine Standards, sondern lediglich einen „Code Of Practice“ geben. Die Umsetzung dieses Codes ist freiwillig und soll von nationalen Behörden und Providern dieser Technologien verfasst werden. Anderen Interessengruppen kommt allein eine unterstützende Aufgabe zu.

Kritik aus der Zivilgesellschaft

Traditionell werden Standards für technische Belange wie zum Beispiel die Sicherheit von Maschinen oder die Grenzwerte von bestimmten Stoffen in Spielzeugen eingesetzt. KI-Systeme haben jedoch auch weitreichende soziale Auswirkungen. Es ist das erste Mal, dass Normen benutzt werden, um fundamentale Rechte, Fairness und Transparenz zu messen.

Bram Vranken von Corporate Europe Observatory kritisiert die Entscheidung der EU, technische Standards zu benutzen: „Dieser undurchsichtige Prozess wird von Unternehmensinteressen dominiert und ist für die Zivilgesellschaft nur schwer zu beeinflussen. Big Tech legt effektiv seine eigenen Regeln für KI-Standards fest und gibt weniger strengen und letztlich schwer durchsetzbaren Regeln Vorrang vor dem öffentlichen Interesse und Grundrechten.“

Dem Ada Lovelace Institut zufolge sind auch die Leitlinien im AI Act oft mehrdeutig formuliert. Nach Artikel 9 muss ein Hoch-Risiko-KI-System nach einer Risiko-Mitigation ein „akzeptables“ Risiko für Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit stellen. Doch was heißt das eigentlich?

Normen sind deshalb entscheidend, um beispielsweise festzulegen, wie viel Bias ein System haben kann oder ob ein Datensatz repräsentativ genug ist. Oft fokussieren sich die Standards aber darauf, ob bestimmte Prozesse eingehalten wurden, anstatt auf das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses. Das Problem hierbei ist, dass trotz des Einhaltens eines Prozesses, das daraus resultierende KI-System unausgewogen oder unsicher sein kann. Vor dem Hintergrund wird deutlich, dass Standards und Normen ungeeignet erscheinen, wenn Grundrechte auf dem Spiel stehen – insbesondere wenn Big-Tech-Unternehmen mitmischen.


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„Sexuell suggestiv“: Instagram blockierte LGBTQ-Inhalte für minderjährige Nutzer

Von: Jan Grapenthin

Instagram hat monatelang Beiträge mit LGBTQ-Hashtags ausgeblendet. Meta spricht von einem „technischen Fehler“. Doch der Schritt passt zum vorauseilenden Gehorsam im Schatten der nächsten Trump-Präsidentschaft.

Regenbogenflagge vor blauem Himmel
Inhalte mit den Hashtags #gay oder #trans blockierte Instagram als „sexuell suggestiv“. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Rob Maxwell

Instagram hat Suchergebnisse zu LGBTQ-Inhalten für jugendliche Nutzer über Monate blockiert, berichtet die US-Journalistin Taylor Lorenz. Hashtags wie #gay, #lesbian, #bisexual, #trans oder #queer habe die Plattform als „sensible Inhalte“ eingestuft. Solche Inhalte sind nicht verfügbar, wenn Nutzer den Jugendschutz-Filter aktiviert haben. In Accounts von Minderjährigen ist dieser Filter standardmäßig aktiviert.

Jugendliche, die nach solchen Hashtags suchten, wurden stattdessen auf eine Seite weitergeleitet, die erläuterte, warum das Unternehmen „sexuell explizite Inhalte“ blockiert. Die Einschränkungen wurden erst aufgehoben, nachdem Lorenz eine Presseanfrage an Meta stellte. Das Unternehmen versicherte, es handele sich um einen technischen Fehler. Meta betrachte LGBTQ-Content nicht als „sensiblen Inhalt“.

Angriff auf LGBTQ-Rechte in den USA

Gleichzeitig beklagen LGBTQ-Creator seit Jahren, dass ihre Posts auf Instagram einem Shadow-Ban unterliegen würden. Inhalte werden dann zwar nicht gelöscht, aber sie werden anderen Nutzern nicht vorgeschlagen. Dadurch sind sie in ihrer Reichweite stark beschränkt. Nicht nur die Creator, auch Jugendliche, die nach Informationen über die LGBTQ-Community suchen, werden durch diese Richtlinien eingeschränkt.

Die Einschränkungen für LGBTQ-Suchergebnisse erfolgten, während zugleich LGBTQ-Rechte in den USA massiv eingeschränkt werden. Mehr als 20 Bundesstaaten haben in den vergangenen Jahren Gesetze erlassen, die etwa eine affirmative Gesundheitsversorgung für trans Jugendliche verbieten, etwa durch Hormonbehandlungen. Auch Donald Trump hat die Rücknahme von LGBTQ-Rechten zu einem zentralen Thema in seinem Wahlkampf gemacht.

Gesetze wie der vorgeschlagenen Kids Online Safety Act (KOSA) sollen Kinder und Jugendliche davon abhalten, soziale Medien frei nutzen zu können. Co-Sponsorin von KOSA ist die republikanische Senatorin Marsha Blackburn. Sie möchte Minderjährige vor „Transgender und ihrem Einfluss schützen“ und beschreibt soziale Medien als einen Ort, an dem „Minderjährige indoktriniert werden“.

Einschränkung von Bürgerrechten zum Schutz von Kindern?

Einer der bekanntesten Unterstützer für Gesetzgebungen wie KOSA ist Jonathan Haidt, Professor an der New York University Stern School of Business. Er ist auch in Deutschland mit seinem Buch „Generation Angst“ erfolgreich. In seinem Buch verknüpft er fälschlicherweise die Nutzung sozialer Medien mit der sich verschlechternden mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die damit geschürte Angst setzen Befürworter ein, um Unterstützung für Gesetze wie KOSA zu erreichen und Bürgerrechte online einzuschränken.

Auch Jonathan Haidt vertritt in Medien eine wissenschaftlich unbegründete Theorie, wonach Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen sich unter anderem durch soziale Medien ausbreite. Soziale Medien machten Kinder trans, so die These.

Meta-Chef Mark Zuckerberg möchte eine aktive Rolle in Trumps Technologie-Politik spielen und biedert sich beim künftigen Präsidenten an. Anfang der Woche verkündete das Unternehmen, den Trump-Verbündeten Dana White in den Aufsichtsrat zu holen und Faktenchecks auf seinen Plattformen in den USA abzuschaffen. Das Trump-Lager hatte das seit langem gefordert.


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Nach Durov-Festnahme: Telegram gibt deutlich mehr Daten an Behörden raus

Von: Markus Reuter

In tausenden Fällen hat Telegram allein im vergangenen Jahr Nutzer:innen-Daten an Behörden herausgegeben, Tendenz steigend. Die meisten Auskünfte erhielten demnach Behörden aus Indien – und Deutschland.

viele blaue Kugeln mit dem Telegram-Logo, das einen Papierflieger zeigt
Telegram gibt nun vermehrt Nutzer:innen-Daten an staatliche Stellen heraus. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Depositphotos

Telegram gibt inzwischen weltweit viel häufiger Daten seiner Nutzer:innen an staatliche Stellen heraus als zuvor; betroffen sind etwa IP-Adresse oder Telefonnummer. Das geht aus aktuellen Transparenzberichten hervor, die Telegram per Bot-Anfrage herausgibt. Noch im August hatten französische Behörden Telegram-Chef Pavel Durov zeitweise festgenommen, letztlich um auf Telegram einzuwirken.

Wie die auf Github zusammengetragenen Daten zeigen, hat sich die Anzahl der Auskünfte von Telegram im vierten Quartal 2024 in vielen Ländern mindestens verzehnfacht, in machen sogar verfünfzigfacht.

Auch Behörden in Deutschland haben von Telegram weit mehr Daten bekommen als zuvor. Während in die ersten drei Quartalen 53 Mal Daten von insgesamt 115 Nutzer:innen herausgegeben wurden, hat sich diese Zahl auf 892 Auskünfte im vierten Quartal erhöht. Insgesamt gab es so im gesamten, vorigen Jahr 945 Auskünfte, von denen 2.237 Nutzer:innen betroffen waren. Deutschland liegt mit der Anzahl der Anfragen noch vor den USA, Frankreich, Brasilien und Südkorea.

Indische Behörden erhielt die meisten Infos

Mehr Auskünfte als an Deutschland hat Telegram nur an Indien herausgegeben. Im Ländervergleich sticht Indien deutlich heraus. Dort hat Telegram 14.641 Mal Daten herausgegeben, bei denen 23.535 Nutzer:innen betroffenen waren. In Indien gab es zeitweise Pläne, Telegram zu verbieten – wegen krimineller Aktivitäten wie Finanzbetrug.

Der Telegram-Gründer Durov hatte nach seiner Freilassung gegen Kaution im September Änderungen am Dienst angekündigt. Gegen Durov wird wegen Beihilfe zu Straftaten ermittelt. In seiner Ankündigung hatte Durov gesagt, dass illegale Inhalte auf Telegram schwerer auffindbar sein sollen und man diese nun besser melden könne.

Durov schrieb damals außerdem: „Wir haben klargestellt, dass IP-Adressen und Telefonnummern von Nutzenden, die gegen unsere Regeln verstoßen haben, aufgrund gültiger rechtlicher Anfragen an entsprechende Behörden weitergegeben werden könnten.“ Das spiegelte sich auch in den aktuellen Geschäftsbedingungen des Dienstes wieder.


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