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Gesichtsscan und Handy-Zwang: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“

Von: Sebastian Meineck

Mit einer Handy-App für iOS und Android sollen Menschen in der EU künftig ihr Alter gegenüber Plattformen nachweisen. Doch der Nutzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fraglich. Nutzende sollen zudem ihr Gesicht scannen lassen.

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen verspricht mehr, als die Alterskontroll-App (derzeit) kann. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Andalou Images

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Digitalkommissarin Henna Virkkunen haben heute die neue Alterskontroll-App der EU vorgestellt. Mit ihr sollen Menschen in der EU ihr Alter gegenüber altersbeschränkten Online-Diensten nachweisen können.

Von der Leyen zufolge sei die App „technisch fertig“ und funktioniere auf „jedem“ Gerät. Allerdings soll es die App zunächst nur für iOS und Android geben. Auf den üblichen App-Marktplätzen ist sie zudem noch nicht verfügbar. Das heißt, die App ist noch nicht fertig und läuft nicht auf jedem Gerät.

Vielmehr sollen nun Entwickler*innen den Code nutzen, um daraus eigene Versionen der App zu bauen und auf den Markt zu bringen. Die EU-Kommission hofft sogar darauf, dass die App ein weltweiter „Goldstandard“ werde, wie ein Kommissionsbeamter in einem nachgelagerten Pressebriefing erklärte.

Alterskontrollen sind einerseits eine Option, mit der Plattformen Minderjährige schützen sollen; Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Andererseits sind verpflichtende Alterskontrollen eine Kernforderung für die Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Minderjährige, auf das mehrere EU-Mitgliedstaaten derzeit drängen.

Nutzende sollen ihr Gesicht scannen lassen

Bereits vor einem Jahr hatte die EU ein Konzept für die App vorgestellt; wenig später folgte ein Prototyp mit Google-Bindung. In der App sollen Nutzer*innen zunächst ihr Ausweisdokument hinterlegen können. Dann sollen sie per Handy-Kamera ihr Gesicht scannen lassen, wie ein neues Werbevideo der EU-Kommission zeigt.

Die App soll daraufhin prüfen, ob das gescannte Gesicht mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Dabei kommt offenbar ein biometrischer Vergleich zum Einsatz. Einmal eingerichtet soll die App einem Online-Dienst mitteilen können, ob man bereits 18 Jahre alt ist oder nicht – ein Klarname soll nicht übermittelt werden.

Der Screenshot zeigt das Gesicht eines Mannes auf dem Smartphone-Bildschirm im Prototyp der Alterskontroll-App.
Bist du’s wirklich? Video der EU-Kommission zeigt Gesichtserkennung in der Alterskontroll-App. - Alle Rechte vorbehalten EU-Kommission

Dass die App auch das Gesicht der Nutzer*innen scannen soll, war zuvor nicht Thema. Selbst in ihrer Rede zur Vorstellung der App betonte von der Leyen: Man wolle nicht, dass Plattformen Gesichter scannen. Ein Scan durch die Alterskontroll-App dagegen ist für die EU-Kommission offenbar in Ordnung.

Für die Akzeptanz in der Bevölkerung könnte das ein Problem sein. Gegenüber netzpolitik.org sagte etwa Anja Treichel, Geschäftsführerin des Vereins „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, im März:

Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.

Von der Leyen nennt irreführende Gründe für Alterskontrollen

Die Rede der Kommissionspräsidentin zur neuen Alterskontroll-App ist an mehreren Stellen lückenhaft oder irreführend. Zunächst listet von der Leyen eine Reihe von Risiken und Gefahren für Minderjährige auf, die sich angeblich mithilfe der Alterskontroll-App bekämpfen lassen sollen:

  • Cybermobbing
  • suchtfördernde Designs
  • personalisierte Inhalte
  • Bildschirmzeit
  • schädliche und illegale Inhalte
  • Grooming, also die sexuelle Anbahnung von Kontakten durch Erwachsene

Für einen Großteil dieser Gefahren erweisen sich Alterskontrollen jedoch als Scheinlösung.

Cybermobbing erleben junge Menschen in großen Teilen im Umfeld aus Gleichaltrigen, oftmals sogar Mitschüler*innen – Alterskontrollen können dagegen nichts ausrichten.

Suchtfördernde Designs und personalisierte Inhalte lassen sich durch das Gesetz über digitale Dienste und möglicherweise den kommenden Digital Fairness Act abmildern oder gänzlich verbieten. Das schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle. Es wäre im Vergleich dazu weniger zielführend, lediglich jüngere Menschen von betroffenen Plattformen auszuschließen.

Bei der Bildschirmzeit junger Menschen in Deutschland wiederum spielt laut KIM-Studie 2024 Fernsehen eine dominante Rolle. Alterskontrollen für Online-Dienste dürften daran wenig ändern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten von unter 14-Jährigen in Deutschland sind der Studie zufolge: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.

Schädliche und illegale Inhalte suchen und finden junge Menschen auch gezielt auf Seiten, die sich nicht an Regeln halten. Eine Rolle spielen dabei unter anderem Neugier und Mutproben. Alterskontrollen dürften den Zugang hierzu nicht stoppen.

Beim Grooming suchen Erwachsene über Chats Kontakt zu Minderjährigen, gerade an digitalen Orten, wo sich viele junge Menschen aufhalten. Hier könnten nach Alter abgestufte Funktionen ein Baustein sein. So lassen sich Accounts von Minderjährigen etwa abhärten, sodass Fremde sie schwerer kontaktieren können. Denkbar wäre auch, Direktnachrichten von Erwachsenen an junge Menschen einzuschränken. Flächendeckende, ausweisbasierte Kontrollen bräuchte es dafür jedoch nicht; eine Alternative sind sichere Voreinstellungen.

Von der Leyen ignoriert Warnungen aus der Wissenschaft

Die zweite Leerstelle in von der Leyens Rede: Sie blendet fundamentale Bedenken an Alterskontrollen aus. Anfang März haben 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief gefordert: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Durchblick statt Schnellschüsse

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Ein zentraler Kritikpunkt an Alterskontrollen sind Einschnitte in die Grundrechte auf Teilhabe und Information von allen, die die neuen Hürden nicht überwinden können oder wollen. Es geht um allein in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende Menschen, die keine Papiere haben – oder zumindest keine, die mit einer Ausweis-App kompatibel wären. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

Für sie müsste es also Alternativen geben. Eine bereits verbreitete Methode sind – einmal mehr – KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person abschätzen. Die deutsche Medienaufsicht empfiehlt diese Technologie bereits für unter anderem Pornoseiten; in Australien kommt sie für altersbeschränkte Social-Media-Plattformen zum Einsatz. Einerseits ist solche Software fehleranfällig und diskriminierend, andererseits birgt die Technologie Risiken für Datenschutz und Privatsphäre.

Die App soll auf Google, Apple und Pseudonyme setzen

An mindestens zwei Stellen preist von der Leyen Fähigkeiten der App an, die nicht den online beschriebenen Funktionen entsprechen.

Erstens sei die App von der Leyen zufolge „komplett anonym“. Anonym bedeutet ohne Namen. Aktivitäten lassen sich niemandem zuordnen. In den App-Spezifikationen steht jedoch: „Es werden Domain-spezifische Kennungen oder Pseudonyme verwendet“. Das kann bedeuten: Je nach Online-Dienst erhalten Nutzer*innen ein Pseudonym, zum Beispiel für eine bestimmte Videoseite. Folglich wäre es möglich, dass diese Videoseite durchaus mehrere Aktivitäten diesem einen Pseudonym zuordnen kann.

Von einem Pseudonym zum Klarnamen wäre es dann mitunter nicht mehr allzu weit. Denn Website-Betreiber*innen könnten zur Unterscheidung von Nutzer*innen weitere Eckdaten heranziehen, etwa IP-Adresse und Browser-Einstellungen. Eine tatsächlich anonyme Alterskontrolle würde dagegen ohne ein solches Domain-spezifisches Pseudonym arbeiten. Nutzer*innen würden gegenüber Website-Betreibenden bei jeder Session als jemand anderes erscheinen.

Weiter erklärte von der Leyen, die App solle für „jedes“ Gerät verfügbar sein. Die Kommissionspräsidentin zählte daraufhin jedoch keine Betriebssysteme auf, sondern Hardware: „Handy, Tablet, Computer“. Das ist irreführend. Ausdrücklich erwähnt werden in den Spezifikationen der App nur die mobilen Betriebssysteme iOS und Android. Die Veröffentlichung einer Alterskontroll-App für andere Plattformen ist demnach nur optional. Freie und alternative Betriebssysteme wie Linux fallen unter den Tisch.

Auch Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein EU-Beamter, dass sich die EU-Kommission bei der bisherigen Arbeit an der App auf iOS und Android fokussiert habe. Das heißt: Wer künftig sein Alter nachweisen will, muss ein entsprechend ausgestattetes Handy haben. Allerdings wolle man sicherstellen, dass zumindest in Zukunft „jedes“ andere System abgedeckt werde, so der Beamte. Dabei verwies er auf den „Markt“.

Der Markt dürfte hier allerdings keine große Hilfe sein. Gerade wenn es um nicht-kommerzielle Alternativen geht, die wenig finanzielle Anreize bieten. Bis auf Weiteres setzt die Alterskontroll-App also auf kommerzielle, von US-Konzernen kontrollierte Betriebssysteme – eine schlechte Nachricht für sogenannte technologische Souveränität.

Wer nicht mitmachen will, soll ein VPN nutzen

Wasserdicht sind die mit der App geplanten Alterskontrollen ohnehin nicht, das weiß auch die EU-Kommission. So fragte ein Journalist im Pressebriefing, ob sich auch Tourist*innen, etwa aus den USA, mit der App verifizieren müssten, falls sie ihren Urlaub auf Instagram begleiten wollten. Daraufhin erklärte der EU-Beamte: Ja, das müssten sie – oder aber sie nutzten einen VPN-Dienst.

Mit einem VPN-Dienst können Nutzer*innen gegenüber Online-Diensten einen anderen IP-basierten Standort vortäuschen. So lässt sich der Eindruck erwecken, sie riefen eine Seite nicht etwa aus der EU auf, sondern beispielsweise von einem anderen Kontinent. Die an einen EU-Standort gebundenen Alterskontrollen entfallen.

Der Trick mit dem VPN gilt jedoch nicht nur für US-Tourist*innen, sondern für alle, die Alterskontrollen umgehen möchten. Also auch für Minderjährige, die die EU-Kommission mit ihrer Alterskontroll-App angeblich vor unter anderem Mobbing oder suchtfördernden Designs schützen will.


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Gegen Regulierung: Big Tech steckt so viel Geld in EU-Lobbyarbeit wie noch nie

Von: Esther Menhard

EU-Digitalgesetze wie der Digital Services Act sollen Big Tech in Schach halten. Das macht Meta, Microsoft & Co. das Leben schwer. Mit einer mächtigen Lobby arbeiten sie dagegen. Das zeigt eine gemeinsame Analyse von LobbyControl und Corporate Europe Observatory.

Ursula von der Leyen am Rednerpult
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rüttelt an den Digitalgesetzen der EU. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/NurPhoto

151 Millionen Euro – so viel war der Digitalindustrie die Lobbyarbeit in Brüssel zuletzt wert. Das ist nicht nur der höchste bisher gemessene Betrag an jährlichen Lobbyausgaben der Branche. Mit ihrer „beispiellosen Finanzkraft“ katapultiert sich die Tech-Branche damit außerdem an die Spitze aller Lobbyakteure in der EU. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Nichtregierungsorganisationen LobbyControl und Corporate Europe Observatory (CEO).

Ein Vergleich mit anderen Branchen macht die Dimension deutlich. Der aktuellen Auswertung zufolge lassen sich die zehn größten Tech-Unternehmen ihre Lobbyarbeit gut 48 Millionen Euro kosten, die zehn größten Konzerne der Pharma-, Finanz- oder Automobilindustrie zusammen 42,8 Millionen Euro. „Fünf der sechs größten Lobbyakteure in der EU stammen aus der Tech-Branche“, so die Recherche von LobbyControl und CEO.

Zugleich verfügen die zehn größten IT-Unternehmen auch über die höchsten Budgets für ihre Lobbyarbeit. Demnach stellen sie ein Drittel der gesamten Lobbyausgaben der Tech-Branche. Meta unterhält mit jährlich 10 Millionen Euro die einflussreichste Tech-Lobby in der EU, dicht gefolgt von Microsoft, Amazon und Apple mit je 7 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben von 151 Millionen Euro wiederum sind doppelt so hoch wie die aus dem Jahr 2021 und entsprechen einer Steigerung um 33,6 Prozent der Ausgaben im Jahr 2023.

EU-Digitalgesetze im Visier

Der NGO-Bericht kommt zu einer Zeit, in der europäische Digitalregeln zunehmend unter Druck geraten. Um die Macht der Tech-Konzerne einzudämmen, hat die EU in den vergangenen Jahren eine Reihe einschlägiger Gesetze verabschiedet, etwa das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) oder die KI-Verordnung (AI Act). Dagegen wettern nicht nur die oft aus den USA stammenden Konzerne wie Meta, Apple oder Amazon. Sie wissen US-Präsidenten Donald Trump sowie den republikanisch dominierten Kongress im Rücken, die US-amerikanische Interessen über alles stellen.

Gleichwohl beschränkt sich die vermehrte Lobbyarbeit nicht auf die größten Tech-Unternehmen. Seit 2023 kamen in Brüssel eine ganze Reihe neuer Lobby-Gruppen hinzu. So stieg die Zahl von 565 digitalen Unternehmen und Verbänden auf 733 im Jahr 2025, die das Ohr der Kommission und von Abgeordneten suchen.

Damit ist auch die Zahl der Digital-Lobbyist*innen angewachsen, inzwischen übersteigt sie sogar die Anzahl der Abgeordneten im Parlament: Neben den gut 720 Parlamentariern gehen im laufenden Jahr 890 Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie in Vollzeit ihrer Arbeit nach. 2023 waren es noch 699. „Von ihnen verfügen 437 über Zugangsausweise, die ihnen nahezu uneingeschränkten Zutritt zum Parlament ermöglichen“, so die Recherche. Ganz vorne mit dabei sind Digital Europe mit 27 Lobbyausweisen, Google mit 16 und Microsoft mit elf. Auch mit Mitarbeiter*innen von Amazon trafen sich EU-Abgeordnete. Dabei waren ihnen im Februar 2024 die Zugangsausweise entzogen worden.

Bis Ende Juni fanden durchschnittlich drei Lobbytreffen mit Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie pro Tag statt – mit leitenden Vertreter*innen der Kommission und Europaabgeordneten, so die Autoren der Analyse, Felix Duffy von LobbyControl und Bram Vranken von Corporate Europe Observatory (CEO).

Um die Zahlen zu ermitteln, haben die NGOs unter anderem Daten aus dem EU-Transparenzregister ausgewertet und nutzten zudem das Online-Datentool LobbyFacts.eu von LobbyControl. Alle Anaylsedaten sind in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar.

Jetzt nicht einknicken

Big Techs Lobbyarbeit scheint Wirkung zu zeigen. Von der Leyen arbeitet gerade etwa zusammen mit der Kommission an einem digitalen Omnibus-Paket. Damit will sie Digitalgesetze ändern, um die EU „innovationsfreundlicher“ zu machen. Zudem will sie für Unternehmen Ausnahmen in die Datenschutzgrundverordnung aufnehmen.

Ihre Analyse demonstriere, wie Big Tech europäische Tech-Regulierung systematisch aufweicht, erklärt Felix Duffy von LobbyControl. Große Tech-Konzerne haben zu viel Macht und bedrohen eine „demokratische Digitalpolitik“. Gerade jetzt müsse die EU Digitalregeln konsequent umsetzen, anstatt zu deregulieren, so wie es Ursula von der Leyen tut, so Bram Vranken. „Die Kommission darf sich den mächtigen Konzerninteressen nicht beugen.“


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Strategischer Kompass: EU soll neues Geheimdienstzentrum erhalten

Von: Matthias Monroy
Auf dem Bild sind ein Mann und eine Frau von hinten zu sehen, die eine Projektion mit verbundenen Lichtpunten betrachten.
Auch der deutsche Auslandsgeheimdienst arbeitet in den EU-Lagezentren mit. BND Besucherzentrum

Die Europäische Kommission will die Zusammenarbeit der Geheimdienste innerhalb der EU auf eine neue Stufe heben. In ihrer Ansprache zur „Lage der Union“ hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September vergangenen Jahres für die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums für Situationsbewusstsein (Joint Situational Awareness Centre) geworben. Wie es sich von anderen Geheimdienststrukturen unterscheiden soll, blieb aber unklar.

Nun hat sich auch der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik dazu geäußert. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage schreibt Josep Borell, die „Diskussionen“ über das gemeinsame Zentrum würden im Rahmen des Strategischen Kompasses fortgesetzt. Dabei handelt es sich um neue Leitlinien der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie sollen helfen, die militärischen Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten stärker operativ auszurichten.

Keine EU-Kompetenz für Geheimdienste

Gemäß Artikel 47 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) übertragen die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeiten auch in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) nach Brüssel. Ausschließlich die Kommission kann diesbezüglich legislative Initiativen und Maßnahmen initiieren, darüber entscheiden anschließend der Rat (also die Regierungen der Mitgliedstaaten) und das Parlament.

Ausdrücklich keine Kompetenz hat die EU für die Koordination von Geheimdiensten. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 AEUV bleibt die „nationale Sicherheit“, für welche die Dienste zuständig sind, allein den Mitgliedstaaten vorbehalten. Stets wird deshalb in EU-Dokumenten im JI-Bereich die Trennung zwischen „strafverfolgungsrelevanten“ und „nachrichtendienstlichen“ Tätigkeiten betont.

Zwei Lagezentren in Brüssel

Die Regierungen haben sich jedoch darauf geeinigt, für die „Frühwarnung“ und ein „umfassendes Lagebewusstsein“ zwei geheimdienstliche Lagezentren in Brüssel einzurichten. Für den zivilen Bereich ist seit 2010 das INTCEN (Intelligence Analysis Centre) zuständig, das dem Auswärtigen Dienst zuarbeitet. Neben einem festen Stab arbeitet dort Personal aus den Mitgliedstaaten, die Bundesregierung ist mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst vertreten.

Mit dem EUMS INT Direktorat unterhält die EU eine dem INTCEN ähnliche militärische Struktur, die zum EU-Militärstab gehört. Sie dient der Vorausplanung außenpolitischer und militärischer Maßnahmen.

Beide Zentren bilden die Single Intelligence Analysis Capacity. Sie nutzen außer der Überwachung mithilfe des EU-Satellitenprogramms allerdings ausschließlich Informationen, die von Geheimdiensten der Mitgliedstaaten stammen. Soweit bekannt, handelt es sich dabei nicht um Rohdaten, also abgehörte Kommunikation oder Material aus Observationen, sondern um Analysen und Berichte.

Kapazitäten werden gestärkt

Mit einem Gemeinsamen Zentrum für Situationsbewusstsein dürfte sich die vorhandene Geheimdienst-Architektur auf EU-Ebene verändern. Denkbar ist, dass das zivile INTCEN und das militärische EUMS INT zu einem gemeinsamen Dienst mit verschiedenen Abteilungen zusammengefasst werden sollen.

Dass die Kapazitäten der beiden Einrichtungen gestärkt werden sollen, ist auch im Strategischen Kompass vorgesehen. Genannt werden etwa die Bereiche Satellitenüberwachung und Verarbeitung von Geodaten.

Vermutlich wird das neue Zentrum auch an der Neufassung der „Bedrohungsanalyse“ im Strategischen Kompass mitarbeiten. Mithilfe der nationalen Geheimdienste will die EU bis 2025 eine Bestandsaufnahme aller außenpolitischen Gefahrenquellen erstellen, zu deren Abwehr die Union und die Mitgliedstaaten anschließend entsprechende Fähigkeiten aufbauen sollen.

Sozialdemokrat will „Pilotprojekt“

Die Diskussion über die Aufgaben des geplanten Geheimdienstzentrums im Rahmen des Strategischen Kompasses deutet auch darauf hin, dass die (in einigen Ländern auch militärischen) Auslandsgeheimdienste der Mitgliedstaaten dort mehr Gewicht erhalten sollen.

Möglich ist aber auch, dass die EU-Mitgliedstaaten das neue Geheimdienstzentrum tatsächlich mit operativen Kompetenzen ausstatten werden. Ein solcher Umbau unter Zustimmung des EU-Parlaments ist etwa bei den JI-Agenturen Frontex und mittlerweile auch Europol seit einigen Jahren zu beobachten.

Auf diesem Ticket ist nun auch die Sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament hinsichtlich der Geheimdienste unterwegs. „Wir brauchen unsere eigenen Nachrichtendienste, mit unseren eigenen Nachrichtensystemen, wenn wir ein globaler Akteur sein wollen“, sagt der spanische Europaabgeordnete Nacho Sánchez Amor. Der Sozialdemokrat kündigt einen Vorschlag für ein Pilotprojekt an, mit dem die „Informationsbeschaffungskapazität“ des Auswärtigen Dienstes der EU erhöht werden soll.


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Nach netzpolitik.org-Beschwerde: Ombudsfrau wirft EU-Kommission Fehlverhalten vor

Von: Alexander Fanta
Von der Leyen
Kommissionschefin Von der Leyen: Große Deals am kleinen Bildschirm (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek, Bearbeitung: netzpolitik.org

Es geht um einen Deal in Milliardenhöhe, der das Ende der Pandemie beschleunigen sollte: Im Frühjahr vereinbarte die EU-Kommission den Kauf von 1,8 Milliarden Corona-Impfstoffdosen mit Pfizer. Sie macht den Pharmariesen damit zum Hauptlieferanten der Kommission. Den Durchbruch in den Verhandlungen brachte angeblich der direkte Draht zwischen Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla. Die beiden hätten in Anrufen und Nachrichten den Ankauf detailliert besprochen, berichtete damals die New York Times.

Doch bis heute weiß die Öffentlichkeit wenig über das Geschäft, dass heute in ganz Europa Booster-Impfungen ermöglicht. Die Kommission legte zwar – wie bei Verträgen mit anderen Herstellern – eine Vorvereinbarung und einen Kaufvertrag mit Pfizer offen, schwärzte darin aber Lieferpreis und Haftungsklauseln. Intransparent agiert die EU-Behörde auch beim Zustandekommen des Deals. Sie verweigert den öffentlichen Einblick in die Nachrichten zwischen Von der Leyen und Bourla.

Eine Anfrage von netzpolitik.org nach dem Informationsfreiheitsgesetz der EU schmetterte die Kommission im Sommer ab. Sie will nicht einmal verraten, ob die Nachrichten überhaupt noch existieren oder ob sie in der Zwischenzeit schon gelöscht sind. Über diese Intransparenz beschwerten wir uns bei der EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly. Ihre Behörde kann solche Beschwerden prüfen und öffentlich Missstände in der EU-Verwaltung anprangern. Rechtlich bindende Entscheidungen trifft sie nicht.

Ombudsfrau sieht „Fehlverhalten“ der EU-Kommission

Heute hat Ombudsfrau O’Reilly ihre Empfehlungen an die Kommission veröffentlicht: Darin sieht sie „maladministration“, ein Fehlverhalten der Kommission. Der Behauptung der Kommission, dass Nachrichten über SMS und Messengerdienste wie WhatsApp generell keine Dokumente seien und daher nicht von der Informationsfreiheit erfasst werden, kann die Ombudsfrau nichts abgewinnen. Egal über welchen Kanal eine Nachricht übermittelt werde – wenn der Inhalt die Arbeit der Kommission betreffe, dann müsse der Öffentlichkeit Zugang gewährt werden.

Die Ombudsfrau legt der Kommission nahe, die Anfrage von netzpolitik.org nochmal zu prüfen. „Wenn es die in Berichten erwähnten Textnachrichten gibt und sie gefunden werden, dann sollte die Kommission prüfen, ob ein öffentlicher Zugang im Sinne von Verordnung 1049/2001 gewährt werden kann.“ Die Kommission hat nun bis 26. April 2022 Zeit, detailliert Stellung zunehmen. Vorerst möchte sie nicht darauf reagieren, wie ein Sprecher auf Anfrage betonte.

Die Vizechefin der EU-Kommission, Věra Jourová, hatte zuletzt neue Leitlinien der Kommission für Informationsfreiheitsanfragen in Aussicht gestellt. Dabei soll auch der Umgang mit Nachrichten über SMS und Messenger neu geregelt werden. Ombudsfrau O’Reilly ruft die Kommission auf, künftig alle Nachrichten unabhängig von ihrer Form auf ihre Relevanz zu prüfen. „Die EU-Verwaltung muss ihre Praxis der Aufzeichnung von Dokumenten an die Realität anpassen“, so O’Reilly.

Einen zeitgemäßen Umgang mit Nachrichten über Messenger fordert auch der grüne EU-Abgeordnete Daniel Freund. „Es ist heute so, dass per Signal, WhatsApp und Slack regiert wird.“ Dementsprechend müssten diese Nachrichten unter die Informationsfreiheit fallen – oder die Verwendung von SMS und Messengern für die offizielle Kommunikation verboten werden, sagt der Abgeordnete und frühere Transparency-International-Experte.


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