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Freiwillige Chatkontrolle: Big Tech will ohne Rechtsgrundlage weiterscannen

Von: Markus Reuter

Am Wochenende ist die Ausnahmeregelung für die freiwillige Chatkontrolle ausgelaufen. Doch große Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder Microsoft wollen weiter massenhaft die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen scannen.

Streetart mit einem stilisierten Facebook-Logo, umgeben von mehreren kleineren Facebook-Symbolen und dem Text 'YOU'VE BEEN ZUCKED'
Zuckerbergs Meta-Konzern will weiter die unverschlüsselte Kommunikation der Nutzer:innen durchsuchen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Annie Spratt

Am vergangenen Samstag ist die europäische Ausnahmeregelung zum Scannen von privater Kommunikation nach Inhalten sexualisierten Kindesmissbrauchs – die sogenannte „freiwillige Chatkontrolle“ oder Chatkontrolle 1.0 – ausgelaufen. Die Tech-Konzerne Google, Meta, Microsoft und Snapchat wollen aber dennoch weiter die Kommunikation ihrer Nutzer:innen massenhaft und anlasslos nach solchen Inhalten durchsuchen. Das verkündeten die Unternehmen am 4. April in einer gemeinsamen Erklärung. Wie genau die Unternehmen die Maßnahmen fortsetzen wollen, ließen sie allerdings offen.

Das Auslaufen der Ausnahmeregelung „trübe“ die Rechtssicherheit, so die vier Konzerne, die sich enttäuscht über das „unverantwortliche Versäumnis“ zeigen. In der Erklärung heißt es weiter, dass man „weiterhin freiwillige Maßnahmen in Bezug auf unsere relevanten Dienste für die interpersonale Kommunikation ergreifen“ werde. Die Konzerne fordern zudem die EU-Institutionen auf, die Verhandlungen über einen Rechtsrahmen abzuschließen.

In einem Schreiben vom 25. März hatten mehrere EU-Kommissare, unter ihnen der Innenkommissar Magnus Brunner, in einem Schreiben an EU-Abgeordnete gewarnt, dass es nach dem 3. April den Anbietern gemäß der ePrivacy-Richtlinie untersagt sei, Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet nach eigenem Ermessen aufzuspüren und zu melden. In der heutigen Pressekonferenz wollte die EU-Kommission allerdings nicht auf die Frage antworten, ob die eigenmächtige Fortführung der freiwilligen Chatkontrolle durch die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen würde.

Scheitern mit Ansage

Das Scheitern der freiwilligen Chatkontrolle war vor allem durch die fehlende Verhandlungsbereitschaft des Rates im Trilog zustande gekommen, wie Dokumente belegen, die netzpolitik.org veröffentlicht hat. Das Parlament hatte zuvor dafür gestimmt, dass die freiwillige Chatkontrolle nicht mehr anlasslos sein sollte, sondern nur noch auf Verdacht. Die Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wollten jedoch die Anlasslosigkeit beibehalten. Nach dem Scheitern des Trilogs hatten die Konservativen im EU-Parlament das Thema mit einem Verfahrenstrick noch einmal auf die parlamentarische Agenda gehoben – und waren dort gescheitert.

Die freiwillige Chatkontrolle wird unterschiedlich bewertet. Die Befürworter:innen halten sie für unverzichtbar, um Inhalte und Kriminelle aus dem Bereich des sexualisierten Kindesmissbrauchs ausfindig zu machen. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass es sich um bekanntes Material handele und dass man damit keinen laufenden Kindesmissbrauch stoppe. Sie verweisen zudem darauf, dass das anlasslose Scannen von Kommunikation ein tiefer Eingriff in Grundrechte ist.

Der ehemalige Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer nannte das Aus der anlasslosen Chatkontrolle in einer Pressemitteilung keinen Rückschlag, „sondern eine Chance für echten Kinderschutz“. Statt Massenüberwachung solle auf „Löschen statt Wegsehen“, auf sicheres Design bei Apps, mehr Prävention an Schulen sowie einer Stärkung der Ermittlungsbehörden gesetzt werden.

Verhandlungen über CSA-Verordnung

Ungleich wichtiger als die Ausnahmeregelung der Chatkontrolle 1.0 ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.

Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.

Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.


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Anlasslose Massenüberwachung: EU-Datenschutzbeauftragter gegen wahlloses Scannen bei freiwilliger Chatkontrolle

Von: Constanze

Der europäische Datenschutzbeauftragte verlangt wirksame Schutzmaßnahmen gegen das wahllose massenhafte Scannen bei der freiwilligen Chatkontrolle. Die Ausnahmeerlaubnis für Konzerne wie Meta, Google oder Microsoft dürfe sonst nicht nochmals verlängert werden.

Yes we scan
Ja, wir scannen, ausnahmsweise. CC-BY-SA 2.0 Theresia Reinhold

Eigentlich war sie nur als Ausnahme vorgesehen: Die Erlaubnis zur freiwilligen Chatkontrolle soll jedoch nochmals verlängert werden. Das hatte die EU-Kommission am 19. Dezember 2025 vorgeschlagen. Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Meta, Google oder Microsoft dürften dann weiterhin auf freiwilliger Basis Scanning-Technologien einsetzen, um beispielsweise massenhaft Mitteilungen in Chats nach verbotenen Kindesmissbrauchsdarstellungen zu durchkämmen.

Wojciech Wiewiórowski, der europäische Datenschutzbeauftragte, schlägt nun in einer Stellungnahme rechtliche Einschränkungen an der Ausnahmeregelung vor. Sie sollen eine allgemeine und wahllose Überwachung unterbinden und die Risiken des Massen-Scannings besser berücksichtigen.

Der Jurist betont, dass diese Einschränkungen von den Konzernen auch „strikt eingehalten“ werden müssten. Eine bloße Verlängerung der Ausnahmeregelung ohne Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit bestehender und neuer Schutzvorkehrungen bliebe „hochproblematisch“.

Kein „wahlloses Scannen“

Der europäische Datenschutzbeauftragte verweist auch auf seine früheren rechtlichen Analysen. Denn Wiewiórowski hatte sich schon mehrfach ablehnend zur Regelung der massenhaften freiwilligen Chatkontrolle geäußert. Auch der europäische Datenschutzausschuss, in dem sich die nationalen Datenschutzbehörden abstimmen, mahnte in einer Stellungnahme einen besseren Schutz der Grundrechte und einschränkende Regeln an.

Denn flächendeckende automatisierte Chatkontrollen und massenhaftes Scannen sind grundrechtswidrig, weswegen es nur temporäre Ausnahmen in einer Übergangsverordnung gibt. Wiewiórowski betont nun erneut, dass im Falle einer nochmaligen Verlängerung der vorläufigen Erlaubnis zur Chatkontrolle die rechtlichen Mängel behoben, Schutzmaßnahmen eingebaut und „wahlloses Scannen“ verhindert werden sollten.

Der europäische Datenschutzbeauftragte besteht weiterhin auf seiner rechtlichen Einschätzung, dass keine vorübergehende Ausnahme angenommen werden sollte, solange diese Mängel nicht abgestellt seien. Bisher sei die wahllose Massenüberwachung nicht ausreichend rechtlich eingehegt.

Die zweite Verlängerung

In einer Pressemitteilung zu seiner Stellungnahme hatte Wiewiórowski die Bedeutung des Schutzes von Kindern vor Missbrauch betont, aber auch gefordert, dass dabei kein „rechtliches Vakuum“ entstehen dürfe. Denn auch „vorübergehende“ Maßnahmen dürften nicht „die Grundrechte außer Kraft setzen“. Diese Grundrechte sind in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben. Es müsse sichergestellt sein, „dass das Scannen nicht wahllos erfolgt und dass es immer eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt“.

Massenüberwachung

Wir berichten unter dem Stichwort Massenüberwachung über Technologien, die dazu eingesetzt werden, massenhaft Daten über Menschen festzuhalten und auszuwerten. Unterstütze unsere Arbeit!

„Vorübergehend“ ist offenbar ein dehnbarer Begriff, denn die Ausnahme besteht bereits seit Juli 2021 und wurde im April 2024 für weitere zwei Jahre verlängert. Eigentlich war die nun wieder zur Verlängerung anstehende Übergangsregelung nur eine Art Vorläufer für eine seit 2022 geplante EU-Verordnung zur verpflichtenden Chatkontrolle.

Sie war von der EU-Kommission vorgeschlagen worden. Doch diese EU-Verordnung zur verpflichtenden Chat-Massenüberwachung wurde bisher nicht geschaffen, sondern mündete aufgrund der massiven Kritik an diesem Überwachungsprojekt in ein langjähriges und noch immer nicht abgeschlossenes politisches Hickhack, an dem gleich mehrere EU-Ratspräsidentschaften scheiterten.

Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind

Das EU-Parlament wird wohl im März entscheiden, ob es einer einjährigen Verlängerung der Übergangsverordnung zustimmt, die nun das automatisierte Text-Analysieren bei Nachrichten ausschließen könnte und das Scannen nur auf bekannte Hash-Werte beschränken soll.

So schlug es zuletzt Birgit Sippel vor. Die Sozialdemokratin (S&D) ist die Berichterstatterin zur freiwilligen Chatkontrolle im EU-Parlament. Der zuständige LIBE-Ausschuss der EU-Parlaments wird Sippels Vorschlag aber noch inhaltlich beraten.

Es bliebe selbst in dieser abgespeckten Variante dabei, dass den Konzernen massenhaftes Scannen „vorübergehend“ erlaubt wird. Dass dies verhältnismäßig ist, konnte die EU-Kommission aber auch nach mehr als vier Jahren Massen-Scans nicht nachweisen.


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