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Polizeiliche Kriminalstatistik: Mit Vorsicht zu genießen

Von: Markus Reuter

Wenn die jährliche Statistik zur Kriminalität veröffentlicht wird, folgen oft rassistische Hetze und Rufe nach Strafrechtsverschärfungen. Dabei sagt die Statistik weniger darüber aus, wie die Sicherheitslage im Land wirklich ist, als viele vermuten.

Menschen halten die Kriminalstatistik für ein Foto in der Hand.
Die Kriminalstatistik wird jährlich unter großem Interesse veröffentlicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / IPON

Jedes Jahr im Frühling veröffentlicht das Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird von Vielen wahrgenommen als genaues Abbild von Kriminalität im Land und dementsprechend oft auch politisch instrumentalisiert. Dabei ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zuallererst eine Art Arbeitsbericht der Polizei. Sie ist mit Vorsicht zu genießen.

In der PKS werden mutmaßliche Straftaten erfasst, welche die Polizei an die Staatsanwaltschaften weitergibt. Ob diese dann die Verfahren einstellen und ob jemand verurteilt wird, erfahren wir aus dieser Statistik nicht. Wir erfahren auch nicht, ob die Steigerung einer Kriminalitätsart darauf beruht, dass die Polizei ihren Schwerpunkt verlagert hat, die Ermittlungsmethoden besser wurden, das Dunkelfeld sich aufhellt oder Menschen bereitwilliger Straftaten anzeigen.

Zudem gibt es rassistische Einstellungen, die dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Polizei stärker kontrolliert oder von der Mehrheitsbevölkerung öfter angezeigt werden, was deren Präsenz in der Statistik erhöht. Das alles verzerrt die Polizeiliche Kriminalstatistik.

Polarisierung und Stigmatisierung

Die Statistik steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache in der Kritik. „Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet“, hieß es in einem offenen Brief (PDF), den zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Kriminolog:innen vergangenes Jahr unterzeichnet haben. Vielmehr trage die Statistik zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei, so die Unterzeichnenden.

Das Medienhaus Correctiv hat nun beliebte Mythen und Instrumentalisierungen rund um die Kriminalstatistik einem Faktencheck unterzogen. Der Artikel weist zum Beispiel darauf hin, dass eine Verbindung von polizeilicher Statistik und Justizstatistiken überfällig wäre. Dann könnte man nachvollziehen, wie häufig aus der polizeilichen Erfassung als Straftat am Ende auch eine Verurteilung vor Gericht wird. Den wie Correctiv schreibt, wurden laut statistischem Bundesamt 60 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt.

Der Faktencheck zeigt auch, dass die Zahl der Fälle mit dem Bevölkerungswachstum zu tun hat. Mehr Tatverdächtige heiße nicht notwendigerweise, dass auch prozentual mehr Menschen kriminell geworden seien. Der prozentuale Wert wird mittels der „Tatverdächtigenbelastungszahl“ statistisch erfasst. Correctiv hat nun diesen Wert angeschaut und kommt zum Schluss:

[..] obwohl die absolute Zahl der Tatverdächtigen in den vergangenen Jahren zwischendurch gestiegen ist (etwa zwischen 2013 und 2015 oder zwischen 2021 und 2023): Der Anteil der Menschen in der Gesellschaft, die von der Polizei eines Verbrechens verdächtigt wurden, ist seit 2009 insgesamt gesunken.

Ein anderes Feld im Bericht von Correctiv sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese sind in den vergangenen Jahrzehnten laut der PKS dramatisch angestiegen. Die Hintergründe sind dabei vor allem auch ein besserer gesetzlicher Schutz vor solchen Straftaten durch eine Erweiterung dessen, was überhaupt strafbar ist, sowie eine gestiegene Sensibilität, so dass mehr Menschen und vor allem Frauen sich trauen, solche Straftaten auch anzeigen. Dennoch ist das Dunkelfeld in diesem Gebiet immer noch groß, so kam kürzlich heraus, dass bei digitaler Gewalt etwa 97 Prozent aller Fälle nicht zur Anzeige kommen.

Demografische und soziale Aspekte ignoriert

Beliebt in rassistischer Stimmungsmache, die ja derzeit von AfD bis zum Bundeskanzler Konjunktur hat, ist das Narrativ von kriminellen Migrant:innen. Die PKS erfasst keinen Migrationshintergrund, wer einen deutschen Pass hat, ist deutsch – egal, wo die Person geboren ist oder welche Nationalität die Eltern hatten. Die in der PKS erfassten Nicht-Deutschen hingegen sind nicht nur Geflüchtete oder hier lebende Menschen ohne deutschen Pass, sondern auch Tourist:innen. Wer also mit Fallzahlen aus der PKS hantiert, um rechte Stimmung zu machen, ignoriert nicht nur das, sondern auch, dass bei den Nicht-Deutschen die Altersstruktur jünger ist und jüngere Menschen, egal von wo sie kommen, in der Regel mehr Straftaten begehen. In Lagebildern erfasst das Bundeskriminalamt hingegen erst seit 2015 die Kriminalität von „Zuwanderern“, laut dem BKA Menschen, die ein Asylverfahren durchlaufen, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung haben oder abgeschoben werden sollen.

Rechtsradikale hantieren gerne mit der sogenannten „Messerkriminalität“, die angeblich seit dem Jahr 2015 explodiert sei. Das ist unseriös, wie Correctiv darlegt: Denn „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“ werden erst seit dem 1. Januar 2024 vollständig erfasst. 90 Prozent der erfassten „Messerkriminalität“ wird von Männern über 21 Jahren verübt. Tatsächlich sind dabei in der Statistik nicht-deutsche Täter überrepräsentiert. Neben demografischen und sozialen Aspekten gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die dieses Ungleichgewicht begünstigen, wie die Kriminologin Gina Wollinger darlegt.

Verzerrte Wahrnehmung von Kriminalität

Die Gefahr einer Verfälschung des Kriminalitätsbildes durch die polizeiliche Statistik wird verstärkt dadurch, dass sehr viele Menschen eine völlig von der Realität abgekoppelte Wahrnehmung der Kriminalität haben. In einer Befragung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) aus dem Jahr 2021 gingen fast zwei Drittel von einer starken bis sehr starken Zunahme der Kriminalität in den letzten fünf Jahren aus, während nur sechs Prozent der Befragten die Kriminalitätsentwicklung realistisch einschätzten.

Woher diese Fehlwahrnehmung kommt, ist nicht abschließend untersucht. Die Studie der KAS zeigte sich hier einigermaßen ratlos: Die Sorge vor einer Zunahme der Kriminalität lasse sich nicht mit sinkender tatsächlicher Kriminalität aus der Welt schaffen, stellten die Autor:innen damals fest.

Einen Anteil an diesem Phänomen haben vermutlich die Nachrichtenwertfaktoren Negativität und Nähe, die Medien dazu bringen, Berichte mit Schaden und Kriminalität in unserer Nähe als relevanter zu bewerten. So entsteht medial eine Schieflage, die nicht der realen Entwicklung entspricht. Diese Schieflage wird befeuert von einer Innenpolitik, die auf diese Fehlwahrnehmungen eingeht, was die Berichterstattung zum Thema Sicherheit weiter verstärkt. Hinzu kommt auch ein Altersfaktor, den die Studien bestätigen: Je älter die Befragten, desto mehr Angst haben sie vor Kriminalitätszunahme. In einer alternden Gesellschaft steigt also die Furcht und damit auch der politische Druck auf das Thema.

Eng gefasster Sicherheitsbegriff

Der Fokus des Sicherheitsbegriffs auf Delinquenz und Kriminalität trägt zudem zu einer weiteren Verzerrung und damit verschobenen politischen Prioritäten bei. Ein erweiterter Sicherheitsbegriff würde soziale Sicherheit hervorheben, dazu gehören Wohnraum, eine gerechte Vermögensverteilung, ein gutes Gesundheitssystem, einfache Mobilität sowie die Absicherung von Arbeitsplätzen. Ein noch weiter in die Zukunft gerichteter Sicherheitsbegriff würde auch die Gefahr von Kriegen, Umweltkatastrophen und Klimakollaps in den Fokus nehmen.


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Neues Polizeigesetz in Berlin: „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Von: Markus Reuter · Martin Schwarzbeck

Die schwarz-rote Berliner Landesregierung bastelt an einem neuen Polizeigesetz, das mehr Videoüberwachung, Staatstrojaner und viele weitere Befugnisse für die Polizei bereit hält. Dafür gab es massive Kritik – sowohl auf der Straße als auch bei der parlamentarischen Anhörung.

Zwei Polizeifahrzeuge, Sonnenuntergang, im Hintergrund der Fernsehturm.
Nach dem Willen von CDU und SPD soll die Berliner Polizei massiv mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

Die Berliner schwarz-rote Koalition will ein neues Polizeigesetz beschließen, das in Berlin unter dem Namen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert. Berlin folgt damit einer ganzen Reihe von Bundesländern, die ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren verschärft haben. An der Berliner Gesetzesnovelle gibt es breite Kritik sowohl von der demokratischen Opposition im Parlament wie auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsorganisationen wie der GFF.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung am Montag protestieren vor dem Roten Rathaus Lilly und Kiki. Sie verteilen Flyer mit der Aufschrift „Nein zu Massenüberwachung und der Kriminalisierung von Protesten“. Sie sind Teil eines Bündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen wie Amnesty International oder dem Komitee für Grundrechte und Demokratie.

„Überall werden Gelder gekürzt, aber für Videoüberwachung ist dann plötzlich Geld da. Dabei verhindert die keine Straftaten, sondern kriminalisiert marginalisierte Gruppen und spaltet den öffentlichen Raum“, sagt Lilly. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Gesetzesnovelle eingeschränkt wird, sehen die beiden ebenso kritisch.

„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Auch in der Sachverständigen-Anhörung hagelt es Kritik für den Entwurf. So sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp eine Vielzahl neuer Datenverarbeitungsermächtigungen und eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Aufgrund der Detailtiefe – die Gesetzesnovelle ist 700 Seiten stark – habe ihre Behörde nicht einmal alle Vorschriften analysieren können.

Das Volumen der geplanten Änderungen kritisiert auch Innenpolitiker Niklas Schrader von der Linken. Denn so umfangreich wie der Gesetzentwurf sei auch der Überarbeitungsbedarf: „Ich bin mir nicht sicher, ob das in dem kurzen Zeitplan, den Sie uns gegeben haben, schaffbar ist“, sagt er bei der Anhörung.

Eine „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“ in Berlin beklagte der Jurist David Werdermann von der GFF sowohl in seiner Stellungnahme (PDF) wie auch in der Anhörung. Zwar versuche der Entwurf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, das gelinge allerdings nicht immer.

Ein Hauptkritikfeld an dem Gesetz ist laut Werdermann das Festhalten am Konstrukt der „krininalitätsbelasteten Orte“. An diesen dürfen in Zukunft nicht nur anlasslose Kontrollen durchgeführt werden, sondern auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Das Gesetz erlaube zudem die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen und die Auswertung des Videomaterials mit sogenannter KI. Werdermann warnt hier vor einem höheren Überwachungsdruck auf Menschen mit atypischen Verhalten wie beispielsweise Wohnungslosen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.

Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Kritik hat die GFF auch am Einsatz von Staatstrojanern und daran, dass die Polizeibehörden in Zukunft heimlich Wohnungen betreten dürfen, um diese zu installieren. „Ich habe da große Bauchschmerzen mit“, sagt Werdermann. Insgesamt wird durch das neue ASOG die Schwelle zum Einsatz der Staatstrojaner und zur Überwachung von Wohnungen deutlich herabgesetzt.

Ebenso kritisch sieht Werdermann den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten: „Jedes Foto, das möglicherweise ohne das Wissen und Einverständnis der betroffenen Person ins Netz gestellt wird, kann zu Überwachungszwecken genutzt werden“, sagt Werdermann. Es sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich, an einer Versammlung teilzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, dass Fotos, die beispielsweise von der Presse veröffentlicht werden, anschließend von der Polizei für einen Abgleich genutzt würden.

„Freifahrtschein für Massenüberwachung“

„Die Vorschrift schließt zudem weder den Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbanken auf Vorrat noch die Nutzung von kommerziellen Datenbanken aus“, schreibt Werdermann in seiner Stellungnahme. Beides sei jedoch mit der KI-Verordnung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Werdermann verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Aufbau einer umfassenden biometrischen Referenzdatenbank – bestehend aus öffentlich zugänglichen Lichtbildern, Videos und Tonaufnahmen aus dem Internet – unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach herausgestellt, dass biometrische Daten besonders schutzwürdig seien. „Durch den Aufbau einer Datenbank, um biometrische Daten vorzuhalten, wären Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen betroffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben“, so Werdermann weiter.

Sachverständige bei Anhörung.
Von Seiten der Sachverständigen gab es teilweise massive Kritik. - CC-BY-SA 4.0 Martin Schwarzbeck / netzpolitik.org

Statt konsequent gegen rechtswidrige Angebote wie PimEyes vorzugehen, schaffe der Senat mit dem Entwurf eine Grundlage für biometrische Massenüberwachung durch die Berliner Polizei, schreibt Werdermann. Diese kritisiert auch die grüne Innenpolitikerin Gollaleh Ahmadi. Sie sieht in der Gesetzesnovelle einen „Freifahrtschein für Massenüberwachung“.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert auch die Verarbeitung von Daten zum Training von KI-Systemen. Hier dürfe zuviel Material ohne Eingriffsschwelle und Löschfristen genutzt werden, sie gehe zudem davon aus, dass auch nicht-anonymisierte Klardaten verarbeitet würden. Daten, die einmal zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt wurden, ließen sich nicht mehr löschen, betont Kamp. Zudem vermute sie, dass solche Daten auch in automatisierten Analyseplattformen landen, deren Nutzung der Berliner Polizei künftig erlaubt sein soll. Zu solchen Plattformen gehört auch die Software „Gotham“ vom umstrittenen US-Unternehmen Palantir.

Präventive Funkzellenabfrage

Ebenso zu wenig geregelt seien die Funkzellenabfragen, wo die Eingriffsschwellen zu niedrig seien. Hier sei auch davon auszugehen, dass Funkzellendaten für KI-Training genutzt werden. „Durch die Verknüpfung der erhobenen Daten mit automatisierten Analyseplattformen lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf politische Aktivitäten, soziale Beziehungen und persönliche Gewohnheiten der Betroffenen“, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme (PDF).

Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco kritisiert, dass die Funkzellenabfragen in Zukunft auch gegen Personen gerichtet sein können, die nur vermutlich an einer Straftat teilnehmen werden. Damit verschiebt das neue Polizeigesetz die Funkzellenabfragen von der nachträglichen Ermittlung in den präventiven Raum.

Sowohl Sachverständige wie auch Oppositionspolitiker:innen verwiesen in der Anhörung darauf, dass man das verschärfte Polizeigesetz auch vor dem Hintergrund des Rechtsrucks sehen müsse – und dass man damit einer möglichen autoritären Regierung Werkzeuge in die Hand gebe.


Dokumente


Stellungnahmen von Sachverständigen zur Novelle des Berliner ASOG

 


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