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Abschiebepolitik: Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann

Von: Chris Köver

Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat.

Eine Mauer im Morgengrauen, darauf ein Wachturm.
Der Wachturm der JVA Köln Ossendorf: Hier saß Idris in Untersuchungshaft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Funke Foto Services / Andreas Buck

Winter 2024. Idris ist gerade in der JVA Siegburg angekommen. Um seine Cracksucht zu finanzieren, war er in einen Kiosk und mehrere Gaststätten eingestiegen, hatte Parfum in einer Drogerie geklaut, war immer wieder erwischt worden. Weil er die Taten während laufender Bewährungszeiten begangen hatte, muss er jetzt für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis.

Ein Beamter reicht ihm die Gefängniskleidung und einem Umschlag mit seinen Wertsachen. Die Sachen sind aus der Untersuchungshaft überstellt worden, in der er vorher gewesen ist. Idris soll den Inhalt prüfen, bevor der Umschlag wieder verplombt und eingeschlossen wird. Im Umschlag liegt seine Halskette. Aber das Handy, das er beim Antritt der U-Haft Anfang des Jahres ebenfalls abgegeben hatte, fehlt.

Was damit passiert ist, erfährt er erst zwei Monate später, durch einen Brief der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Köln. „Anbei übersende ich Ihnen den Datenträger des oben genannten Inhaftierten zurück“, heißt es darin und weiter in bestem redundanten Amtsdeutsch. „Der Datenträger wurde im Zuge einer Datenträgerauswertung ausgewertet“, er könne nun zurück in die Verwahrung.

Seit 40 Jahren geduldet

Idris, der eigentlich anders heißt, lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Er kam als Kind, hat hier die Schule besucht, einen Hauptschulabschluss gemacht, eine Schlosserlehre begonnen. Er hat auch früh eine Karriere als Kleinkrimineller begonnen, wie er selbst sagt. All das erzählt er vom Festnetztelefon des Gefängnisses aus, das er zu vorgeschriebenen Zeiten benutzen darf.

Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht, sein Antrag auf Asyl wurde bereits 1987 abgelehnt. Seit Jahrzehnten lebt er mit einer Duldung im Land, doch damit ist jetzt Schluss. Nach seiner Entlassung soll er Deutschland verlassen, das hat ihm das Ausländeramt im Herbst mitgeteilt.

Das Problem: Das Land, aus dem er mit seiner Tante einst geflohen ist, der heutige Staat Eritrea, will ihn nicht. Eine Abschiebung dorthin ist ohnehin so gut wie unmöglich. Das Land gilt als eine der brutalsten Diktaturen der Welt, Abgeschobenen drohen Folter und willkürliche Haft. Als Geflüchteter aus der ehemaligen äthiopischen Provinz besaß Idris zudem nie eritreische Papiere, Eritrea erkennt ihn nicht als Staatsbürger an. „Ich bin faktisch staatenlos, seit über vierzig Jahren“, sagt Idris zu seinem Fall.

Den deutschen Verwaltungsapparat interessiert das nicht. Für das Ausländeramt Köln ist Idris ein ausreisepflichtiger Straftäter, in so einem Fall gilt ein besonders schwerwiegendes „Ausweisungsinteresse“. Das Amt muss alles dafür vorbereiten, dass er nach seiner verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden kann. Dazu darf es laut Aufenthaltsgesetz auch seine Datenträger durchsuchen.

Vom Gefängnis in die IT-Forensik

Während Idris in einer Zelle sitzt, geht sein Handy deswegen auf Reisen. Aus dem Umschlag mit seinen persönlichen Dingen in der Gefängnisverwahrung gelangt es an das Ausländeramt in Köln, dieses schickt es mit einem Prüfauftrag weiter an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen.

Die Behörde ist dafür zuständig, die Ämter in Köln und Düsseldorf bei Abschiebungen zu unterstützen. Dort arbeitet seit Herbst 2023 auch die „Stabsstelle Datenforensik“. Ihre Aufgabe: Die Datenträger von Menschen durchsuchen, die „ausreisepflichtig“ sind, um darauf nach Hinweisen für ihre Herkunft oder Identität zu suchen.

Diese Abteilung eingerichtet hat das von den Grünen geführte Fluchtministerium in Nordrhein-Westfalen. In einem Erlass, der damals an alle Ausländerbehörden im Land ging, heißt es dazu: „Demnach ist ein Ausländer, der keinen Pass oder Passersatz besitzt, verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken und alle Dokumente oder Datenträger auf Verlangen der Ausländerbehörde vorzulegen, die für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können.“ Komme die betroffene Person dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, könne die Behörde die Durchsuchung anordnen.

Die Ausländerbehörden werden in dem Schreiben gebeten, „sich bei Bedarf an einer Datenträgerauswertung“ mit der jeweils für ihren Regierungsbezirk zuständigen Zentralen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen dazu finde man unter dem Reiter „Auswertung Datenträger“ im System.

Was ein Handy über Herkunft verraten soll

Was in Essen mit seinem Handy geschieht, erfährt Idris nicht. Die Stadt Köln will dazu keine Auskunft erteilen. Ausgehend von dem, was ein Sprecher der Stadt mitteilt und was aus bisherigen Recherchen von netzpolitik.org bekannt ist, würde die Durchsuchung aber so ablaufen:

Die Abteilung soll auf Idris’ Handy nach Indizien suchen, die auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten können. Im besten Fall – aus Sicht der Behörde – wären das Fotos von Papieren oder Passnummern. Im weniger guten Fall geht es um „sachdienliche Hinweise“: Anrufe in ein bestimmtes Land etwa, gespeicherte Kontakte oder Sprachen, die er in Chatnachrichten verwendet hat.

Um die Handys zu durchsuchen, schließen die Forensik-Fachleute die Geräte an einen Computer an, der alle Daten aus dem Gerät ausliest. Idris‘ Fotos, seine Nachrichten, wen er angerufen hat, was er auf Social Media postete – all das liegt nun bei der Behörde offen. Aus den relevanten Hinweisen, die sie in den Daten finden, erstellen Mitarbeiter*innen einen Bericht und schicken ihn zusammen mit dem Handy zurück an die Ausländerbehörde.

Dieser letzte Schritt, die Auswertung und der Bericht, werde von einer Person mit Befähigung zum Richteramt gemacht, schreibt ein Sprecher der Stadt. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen.

„Was ist das für eine Verarscherei?“

Formal ist das alles korrekt, rechtlich abgesichert. Ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Handydurchsuchung bereits seit mehr als zehn Jahren, wenn die Identität nicht mit anderen „milderen Mitteln“ geklärt werden kann, etwa durch die Vorlage einer Geburtsurkunde. Die Behörde darf in so einem Fall Datenträger einziehen, auch gegen den Willen der Betroffenen. In vielen Bundesländern ist das inzwischen Standard.

Nur: Was soll das im Fall von Idris bringen? Seine Abschiebung scheitert ja nicht daran, dass seine Identität oder Staatsbürgerschaft nicht bekannt wären. Die deutschen Behörden kennen seinen Namen, sein Geburtsdatum.

Idris kann nicht abgeschoben werden, weil die eritreische Botschaft ihm keine Papiere ausstellt. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Was erhofft sie sich von der Durchsuchung? Und warum sammelt ein Staat überhaupt digitale Daten für eine Abschiebung, die diplomatisch unmöglich ist? Einfach, weil er es kann?

„Auf meinem Handy werden sie sicher nichts finden“, sagt Idris. Darauf seien Fotos seiner drei Kinder in Deutschland. Der älteste studiert, der jüngste ist gerade zwölf Jahre alt. Von der Mutter der beiden jüngeren lebt er schon seit Jahren getrennt. „In Eritrea kenne ich niemanden, habe da niemanden.“

Die Abschiebeanordnung im Herbst 2025 kommt trotzdem. „Was ist das für eine Verarscherei?“

Zugriff aus der Haft

Nordrhein-Westfalen wird seit 2022 von einer schwarz-grünen Koalition regiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) setzt auf eine harte Abschiebepolitik. Seit dem Anschlag von Solingen wurde die Linie noch weiter verschärft. Straftäter*innen sollen noch konsequenter abgeschoben werden. Nur wohin, wenn es keinen Zielstaat gibt? Für die Politik ist Idris ein Problem ohne Lösung.

Liegt es daran, dass die Ausländerbehörden im Land derzeit besonders viele Handys einziehen? Allein in Köln hat das Ausländeramt im vergangenen Jahr mehr als 130 Datenträger eingezogen und durchsuchen lassen, teilt ein Sprecher der Stadt mit.

„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt er. Weigert sie sich, darf sie auch durchsucht werden.

Bei Ausreisepflichtigen, die wie Idris in Haft sitzen, werde jeweils die zuständige Justizvollzugsanstalt angefragt. Seien dort Handys oder andere Datenträger in der Verwahrung, würden diese eingezogen.

Eigentlich hätte Idris über den Einzug seines Handys informiert werden müssen, die Ausländerbehörde stellt dafür eine Bescheinigung aus. Diese gehe in solchen Fällen an das Gefängnis, schreibt der Sprecher, mit der Bitte, den Gefangenen zu informieren. Ob das jedoch im Einzelfall geschieht, das „entzieht sich des Einflussbereichs der Ausländerbehörde“.

Öffentliche Zahlen, geheime Werkzeuge

Um Smartphones wie das von Idris durchsuchen zu können, hat NRW einigen Aufwand betrieben. Die meisten Geräte sind heute mit Zugangscodes oder per Gesichtserkennung gesichert, nicht alle Betroffenen geben die Daten heraus, auch wenn das Aufenthaltsgesetz das vorschreibt. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang verschaffen kann.

Die „Stabsstelle Datenforensik“, die in Essen auch Idris‘ Handy durchsucht hat, arbeitet deswegen mit einer IT-forensischen Ausstattung, die die Zentrale Ausländerbehörde eigens dafür angeschafft hat. Solche Werkzeuge funktionieren wie ein Dietrich, mit dem sich die meisten Smartphones öffnen lassen, auch ohne Zugangsdaten.

Im Jahr 2024 hat die Stabsstelle auf diesem Weg die Datenträger von 114 Personen durchsucht und 93 Auswertungsberichte erstellt. Nur in zwei Prozent der Fälle scheiterten die Durchsuchungen. Das schreibt die Stadt Essen in ihrem Jahresbericht zur Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Im Jahr darauf waren es bereits 254 durchsuchte Datenträger und 176 Berichte, teilt das zuständige Fluchtministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Eine weitere solche Stelle arbeitet in der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Zusammengenommen hätten beide Stellen im Jahr 2024 205 Datenträger durchsucht. Im Jahr darauf waren es 402.

Bis zur Ausreise verwahrt

Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Wie viel das kostet und von welchem Hersteller die Ausstattung stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage keine Angaben machen.

In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software für die Durchsuchungen nach dem Aufenthaltsgesetz einsetzen, ist hingegen dokumentiert, woher die Produkte stammen: vom Unternehmen Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensischen Produkte unter anderem an Polizeibehörden, die damit in den Handys mutmaßlicher Straftäter nach Beweisen suchen, aber auch an Geheimdienste oder das Militär. Seit einigen Jahren gehören auch Ausländerbehörden in Deutschland zum Kundenkreis. (Hier ist eine Karte, die zeigt, wo Cellebrite bereits für die Durchsuchung der Handys von Ausreisepflichtigen eingesetzt wird.)

Stellt Cellebrite auch das Produkt, mit dem die Abteilung in Essen Handys durchsucht? Dafür gibt es keinen Beleg. Im bislang aktuellsten Jahresbericht der Stadt werden jedoch die Namen von zwei weiteren Cellebrite-Produkten genannt, die 2025 eingeführt werden sollten: Sie heißen Collector und Inspector und dienen dazu, die Festplatten von Computern zu durchsuchen. Auch das sind Datenträger und sie dürfen von den Ausländerbehörden ebenfalls eingezogen werden.

Auf die Nachfrage, ob diese Werkzeuge inzwischen im Einsatz sind, antworteten die Zentrale Ausländerbehörde Essen und das Ministerium nicht.

„Strafrechtlich relevante Zufallsfunde“

Das Ministerium sieht in der Geheimhaltung offenbar auch eine Art ermittlungstaktischen Vorteil. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt es im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Nur: Es handelt sich streng genommen ja um gar keine Ermittlungen. Die Betroffenen sind keiner Straftat verdächtig, die Zentrale Ausländerbehörde ist auch keine Strafverfolgungsbehörde. Sie soll lediglich nach Hinweisen auf eine Nationalität suchen.

Dass die Grenzen zwischen den Aufgaben von Ausländerbehörden und der Strafverfolgung hier zunehmend aufweichen, darauf deutet auch ein weiterer Satz aus dem Jahresbericht der Stadt Essen hin. In einem Abschnitt zu den „hervorragenden Ergebnissen“, die mit der Auswertung der Datenträger hätten erzielt werden können („In 87 Prozent der Fälle zumindest identitätsklärende Hinweise“), heißt es dort auch, „entdeckte und möglicherweise strafrechtlich relevante Zufallsfunde“ seien „an die zuständige Ausländerbehörde bzw. Strafermittlungsbehörde“ gemeldet worden.

Auf Nachfrage, wie häufig es in den vergangenen Jahren zu solchen Zufallsfunden mit entsprechender Meldung kam und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, antwortet die Behörde nicht.

Eine Maßnahme ohne Ziel

Der Berliner Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten. Er hält eine solche Weitergabe für rechtswidrig. Das Aufenthaltsgesetz erlaube den Zugriff auf Datenträger ausschließlich, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen sowie eine Rückführung zu ermöglichen. „Eine Befugnis, dabei gefundenen Daten zu anderen Zwecken – etwa zur Strafverfolgung – an andere Behörden weiterzuleiten, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Weitergabe ist damit unzulässig.“

Rechtswidrig sei auch das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall von Idris, sagt Wang. „Der Zugriff auf den gesamten Datenbestand des Handys stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und darf nicht erfolgen, wenn damit der verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.“

Das Aufenthaltsgesetz erlaube diesen Eingriff nur unter engen Voraussetzungen. Im Falle von Idris sei klar, dass der Zweck – das Ermöglichen einer Rückführung – nicht erreichbar sei: „Seine Rückführung scheitert an faktischen Hindernissen, die im Verantwortungsbereich der eritreischen Botschaft liegen.“ Durch das Auswerten der Handydaten könnten diese weder beseitigt noch beeinflusst werden.

„Solche Fälle zeigen, dass der Datenzugriff in der Praxis nicht als enges Ausnahmeinstrument gehandhabt wird, sondern als Routinemaßnahme“, sagt Wang, „auch dort, wo sie von vornherein nichts bewirken kann.“ Damit werde die Privatsphäre der betroffenen Personen jedoch strukturell ausgehöhlt. „Die Durchsuchung wird als Druckmittel zur Durchsetzung migrationspolitischer Ziele missbraucht.“

Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. „Die Regierungen der letzten Jahre haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, sich immer wieder neue grenzwertige oder sogar offen rechtswidrige Maßnahmen auszudenken, die den alleinigen Zweck haben, ausreisepflichtige Personen unter Druck zu setzen und sie zur Ausreise zu drängen“, sagt sie. Das ändere aber nichts daran, dass manche Menschen nicht abgeschoben werden könnten, weil sie zum Beispiel staatenlos sind.

Auch wenn es am Ende nicht zur Abschiebung komme, hätten die Maßnahmen schwere Konsequenzen. „Häufig werden solche Grundrechtseingriffe zuerst an Geflüchteten oder anderen Gruppen mit geringer Beschwerdemacht getestet“, sagt sie. „Wenn Protest ausbleibt, werden sie später ausgeweitet.“

„Bundesgebiet unverzüglich verlassen“

Idris sitzt weiterhin in Haft, inzwischen in der JVA Aachen. Er hofft darauf, dass er vorzeitig entlassen wird und einen Entzug machen kann, in einer christlichen Einrichtung für Suchthilfe. Dort war er schon einmal, bevor er rückfällig wurde.

Für ihn gilt allerdings weiterhin die Abschiebeanordnung aus Köln: „Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Haft entlassen werden, haben Sie das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach einer eventuellen Haftentlassung zu verlassen“, steht darin. Dass er das ohne Papiere nicht tun kann, ist klar.

Idris hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen seine Abschiebeanordnung eingereicht und bittet um eine Aufenthaltserlaubnis. Nur damit kann er eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie machen. „Nach einer erfolgreichen Drogentherapie würde die Abkehr von meinen kleinkriminellen Aktivitäten wirklich näher rücken, die mir bislang nicht gelungen ist“, schreibt er. „Genau darin setze ich meine Hoffnungen. Diesen Weg möchte ich endlich gehen. Ich bin krank. Und ich möchte meine Krankheit überwinden.“

Das Schreiben hat er selbst mit Unterstützung verfasst, einen Rechtsbeistand hat er derzeit nicht.


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Outsourcing und Ausbeutung: „Es gibt keine KI ohne Datenarbeit“

Von: Ingo Dachwitz

Hinter dem Erfolg von Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien stecken ausgebeutete Arbeiter:innen. Bei einem Fachgespräch im Deutschen Bundestag wurde heute diskutiert, wie ihre Lage verbessert werden kann. Die Botschaft der Sachverständigen war klar: Deutschland muss mehr Verantwortung übernehmen.

Verschwommene Landschaftsszene in Abendsonne, einige Objekte sind gelb umrandet und nicht verschwommen: Ein Wasserturm, ein Funkmast, etwas unerkennbares. Daneben in kleiner Schrift passende Labels zu den Objekten mit einer in Prozent angegeben Genauigkeitswahrscheinlichkeit
Die Welt durch die Brille der Daten-Annotation CC-BY 4.0 Elise Racine / betterimagesofai.org

Im Bundestag wurde heute erstmals über die Arbeitsbedingungen von Datenarbeiter:innen hinter Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien diskutiert. Die Ausschüsse für Digitales und Arbeit hatten zu einem Fachgespräch zum Thema Data Labeling geladen. Die klare Botschaft der drei Sachverständigen: Wenn Deutschland auf KI setzt, dann muss es mehr Verantwortung für die Menschen im Maschinenraum der Technologie übernehmen.

Als Data Labeling oder auch Daten-Annotation bezeichnet man eine Tätigkeit, bei der Menschen zum Beispiel Bildmaterial mit Metadaten versehen, also mit Labels, die den Inhalt beschreiben. Das ist unter anderem für Machine-Learning-Systeme erforderlich, die hinter fast allem stehen, auf dem heute das Label „KI“ klebt. Die Arbeiter:innen sind selten bei den Tech-Konzernen selbst beschäftigt, sondern werden häufig unter ausbeuterischen Bedingungen bei Outsourcing-Firmen oder -Plattformen angestellt.

Seit Jahren bringen Whistleblower:innen, Aktivist:inen, Forscher:innen und Journalist:innen die unsichtbar gemachten Arbeitskräfte in die Öffentlichkeit. Auch wir auf netzpolitik.org berichten kontinuierlich darüber. Die Arbeitsbedingungen in der Branche haben sich aber kaum verbessert, weshalb Erwartungen an die Politik groß sind. Das heutige Fachgespräch, an dem sich Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linkspartei beteiligten, könnte ein Anfang sein. An konkreten Ideen, wie sich die Lage der Arbeiter:innen verbessern lässt, mangelt es jedenfalls nicht.

„Sie sehen die KI, aber uns sehen Sie nicht“

Die ehemalige Datenarbeiterin Joan Kinyua war virtuell aus der kenianischen Hauptstadt Nairobi zugeschaltet. Sie habe mehr als acht Jahre in der Branche gearbeitet hat, die „Künstlicher Intelligenz dabei hilft, die Welt zu verstehen“. Für unterschiedliche Anbieter habe sie unter anderem Bilder von Straßen mit Metadaten versehen, damit selbstfahrende Autos keine Unfälle bauen. Auch mit Straßenszenen aus Berlin habe sie arbeiten müssen (lest dazu mehr in unserem kürzlich veröffentlichten Interview mit Joan).

Später habe sie auch Bilder mit Gewaltdarstellungen klassifizieren müssen, sogar solche, die Gewalt an Kindern zeigten. Gleichzeitig habe sie selbst Daten für das KI-Training erzeugen sollen, indem sie Bilder ihrer Tochter zur Verfügung stellt.

Ausgeübt habe sie die Tätigkeit meist vom eigenen Computer zuhause, über sogenannte Microwork-Plattformen – „ohne Arbeitsvertrag, Sozialversicherung oder Gesundheitsversorgung“. Oft habe sie stundenlang auf neue Aufträge warten müssen, teilweise bis zu 20 Stunden am Tag auf Stand-By. Immer wieder hätten Auftraggeber:innen ihre Ergebnisse abgelehnt. Den Input hätten sie trotzdem behalten, sie selbst sei leer ausgegangen. So habe es Tage gegeben, an denen sie in fünf Stunden nur zwei Cent verdient habe. Im Schnitt würden Datenarbeiter:innen in Kenia 250 US-Dollar im Monat verdienen, was kaum zum Überleben reiche.

Von ihrer Arbeit habe sie außerdem Panik-Attacken und Angstzustände erhalten. Wie ihr gehe es vielen in der Branche, schildert Kinyua. Als Präsidentin der kenianischen Data Labelers Association vertrete sie inzwischen die Interessen von mehr als tausend Datenarbeiter:innen. Viele von ihnen litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen.

„Sie sehen die KI, aber uns sehen Sie nicht“, so beschrieb Joan Kinyua den Abgeordneten ihre Lage. Es sei auch in der Verantwortung des Deutschen Bundestages, das zu ändern und für bessere Bedingungen zu sorgen. Unter anderem schlug die Kenianerin Mindeststandards für Datenarbeiter:innen in Deutschland und weltweit vor. Dazu zählt auch eine Obergrenze für die Arbeit an belastenden Inhalten. Zudem brauche es unabhängige Audits der Anbieter, sowie Register für KI-Arbeiter:innen und ganz grundsätzlich mehr Transparenz über Outsourcing und Lieferketten von Tech-Konzernen.

Milliarden-Profite dank Prekarisierung

Dr. Milagros Miceli von der TU Berlin berichtete von ihren Erkenntnissen aus fast einem Jahrzehnt Forschung zu Datenarbeit. Die von Joan Kinyua geschilderten Arbeitsbedingungen seien „kein Einzelfall, sondern ein konstantes Muster“. Oder genauer gesagt: das Geschäftsmodell einer milliardenschweren Branche.

Der von ihr geprägte Begriff der Datenarbeit umfasse mehr als das Labeling von Daten im engeren Sinne: Auch das Generieren und Sammeln von Daten zähle dazu, in zunehmendem Maße außerdem die Validierung des algorithmischen Outputs und das Korrigieren von Fehlern. Zudem müssten Arbeiter:innen immer wieder so tun, als seien sie eine KI.

Miceli ist eine der Initiator:innen des „Data Workers Inquiry“, in dem Datenarbeiter:innen von ihrer Wirklichkeit berichten. Kürzlich hat das Projekt die Geschichte einer Person veröffentlicht, die sich als AI Girlfriend ausgeben musste, also als Chatbot, der eine Liebesbeziehung mit seinen Nutzer:innen simuliert.

Die unterschiedlichen Formen der Datenarbeit seien essenzieller Bestandteil von KI-Produkten, einer Studie zufolge würde sie 80 Prozent der Entwicklungsarbeit von Künstlicher Intelligenz ausmachen. Miceli ist in ihrer Botschaft deshalb klar: „Ohne Datenarbeit und ohne Menschen wie Joan Kinyua gibt es keine KI“. Tech-Konzerne würden Milliarden damit verdienen „dass sie Arbeiter:innen durch Outsourcing und Plattformisierung prekarisieren und austauschbar machen“. Wenn Deutschland KI fördern wolle, müsse deshalb unbedingt für bessere Arbeitsbedingungen sorgen.

Viele der Arbeiter:inen seien hochqualifiziert, hätten Bachelor-Abschlüsse oder sogar promoviert, berichtet die Forscherin. Dabei sei wichtig, dass die Tätigkeit nicht auf Länder wie Kenia beschränkt ist, sondern auch in Deutschland und Europa viele Menschen in der Branche tätig seien. Wie viele genau, das könne man aufgrund der Intransparenz der Unternehmen nicht sagen.

Probleme bei Gesundheits- und Datenschutz

Bekannt ist, dass mehrere Tech-Konzerne und Outsourcing-Unternehmen in Deutschland große Zentren für die Moderation von Inhalten auf Social-Media-Plattformen unterhalten. Eine Tätigkeit, die die Sachverständigen ebenfalls zum Feld der Datenarbeit zählt und die bereits vor drei Jahren bei einem Fachgespräch im Bundestag Thema war. Julia Kloiber vom Superrr Lab war damals bereits dabei und wies heute erneut darauf hin, dass dabei oft Menschen in vulnerablen Lebenssituationen ausgenutzt würden.

Kloiber empfahl unter anderem besseren Schutz für Menschen, die mit schädlichen Inhalten arbeiten müssen. Bei der Polizei etwa, wo ebenfalls Menschen mit Darstellungen von Kindesmissbrauch arbeiten müssten, gebe es klare Expositionsbegrenzungen. Auch für Datenarbeiter:innen brauche es eine Obergrenze, die die Arbeit mit belastendem Material festlegt. Außerdem brauche es Trauma-Prävention und Zugang zu professioneller psychologischer Unterstützung.

Der fehlende Schutz habe nicht nur schwerwiegende Folgen für die Betroffenen, sondern auch für das Gesundheitssystem, schließlich könnten Menschen ein ganz Leben lang unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden. Manchmal könnten sie deshalb nicht mehr arbeiten. Die dadurch entstehenden Kosten würden von den Tech-Konzernen externalisiert und von der Allgemeinheit aufgefangen.

Kloiber wies zudem auf Datenschutzprobleme beim Outsourcing hin: Nicht nur würden die Datenarbeiter:innen selbst stark überwacht, bei ihnen landeten auch große Mengen personenbezogener Daten und sensibler Inhalte. Erst kürzlich hatten Datenarbeiter:innen als Whistleblower:innen darüber berichtet, dass sie Aufnahmen aus Meta-Brillen bearbeiten müssten und dabei auch Nacktaufnahmen und andere intime Szenen von Nutzer:innen zu Gesicht bekämen.

„Unsere digitale Zukunft darf nicht auf Ausbeutung fußen“

Deutlich wurde bei dem Fachgespräch, dass auch deutsche Firmen davon profitieren, dass sie prekäre Arbeit an Menschen wie Joan Kinyua auslagern. Auch die Auto-Industrie, die Pharma-Branche oder Tech-Unternehmen wie Siemens gehörten zu den Kunden von Outsourcing-Unternehmen im Datenbereich, berichtete etwa Milagros Miceli.

Für Julia Kloiber ist klar, dass Deutschland deshalb auch Verantwortung übernehmen müsse. Eine Untersuchung des Fairwork-Projekt der Universität Oxford und Wissenschaftszentrums Berlin habe die Löhne von vier Outsourcing-Unternehmen untersucht. Nur zwei von ihnen hätten Mindestlohn gezahlt, keines den sogenannten Existenzlohn („Living Wage“), der nicht nur das bloße physische Überleben, sondern auch soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht.

Einen wichtigen Ansatzpunkt sieht die Geschäftsführerin des Superrr Lab deshalb in der Regulierung von Lieferketten. Hier drohe der hohe Standard des erst kürzlich eingeführten und dann schon wieder halb gecancelten deutschen Lieferkettengesetzes abgesenkt zu werden. Die Schwarz-Rote Koalition hatte sich darauf geeinigt, nicht über die – ebenfalls gerade ausgehöhlte – EU-Lieferkettenrichtlinie hinauszugehen.

Bei der Umsetzung der Richtlinie müsse Deutschland sicherzustellen, dass der Geltungsbereich nicht eingeschränkt werde. Die EU-Regeln sollen nur Unternehmen ab 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro gelten. In Deutschland würden dann 95 Prozent der Unternehmen von den Sorgfaltspflichten für ihre Lieferketten entbunden, so Kloiber.

Die Expertin brachte zudem ein Direktanstellungsgebot ins Spiel, wie es erst kürzlich gefeuerte und streikende TikTok-Angestellte in Deutschland gefordert hatten. Ganz grundsätzlich fordert Kloiber eine realistischere Kosten-Nutzen-Rechnung, wenn in Deutschland KI ausgebaut und etwa in der Verwaltung eingesetzt wird. Soziale und auch ökologische Kosten dürften nicht länger ausgeblendet werden: „Unsere digitale Zukunft darf nicht auf Ausbeutung fußen.“


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EU-Forschungsabteilung: Ein Internet ohne schädliche Anreize ist möglich

Von: Tomas Rudl

Soziale Netzwerke und ihre auf Überwachung und Personalisierung basierenden Geschäftsmodelle schaffen Anreize, die letztlich die Demokratie gefährden. Für die EU ist es höchste Zeit, dem etwas entgegenzusetzen, fordert eine umfassende Studie der Forschungsabteilung der EU-Kommission.

Ein Mann mit Smartphone fotografiert eine blühende Kirschblüte
Blühende Orte, ob online oder offline, lassen sich schaffen, wenn politischer Wille vorhanden ist. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Es ist schon eine Ansage: Die EU sollte in ihrem Streben nach digitaler Souveränität neue Geschäftsmodelle im digitalen Raum entwickeln, die besser mit der Demokratie vereinbar sind. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission.

Der Titel der englischsprachigen Studie ist so alarmierend wie programmatisch: „Fractured reality – How democracy can win the global struggle over the information space“ (auf Deutsch: „Zersplitterte Realität – Wie die Demokratie den globalen Kampf um den Informationsraum gewinnen kann“). Verfasst haben sie ein Dutzend renommierter Forscher:innen zu dem Thema, darunter die Hauptautoren, der Kognitionspsychologe Stephan Lewandowsky und der Verhaltensforscher Mario Scharfbillig.

Aufmerksamkeitsökonomie unter der Lupe

In der heutigen „Aufmerksamkeitsökonomie“ ist die Zeit und Aufnahmefähigkeit von Menschen begrenzt, schreiben die Autor:innen. Viele Online-Dienste, insbesondere soziale Medien, kämpfen geschickt um das kostbare Gut: Sie haben ihre personalisierten Produkte so gestaltet, dass Nutzer:innen möglichst lange auf ihrem Dienst bleiben. Dann können sie ihnen möglichst viele und passgenaue Werbeanzeigen einblenden.

Dies begünstige „strukturell – wenn auch unbeabsichtigt – Inhalte, die die Demokratie bedrohen, da die menschliche Aufmerksamkeit Informationen bevorzugt, die negativ, emotional und konfliktgeladen sind“, heißt es in der Studie. Zudem würden die Dienste den Weg zu Echokammern ebnen. In diesen würden sich Menschen gegenseitig unwidersprochen ihre Ansichten bestätigen.

Grundsätzlich neu sei dieses Phänomen zwar nicht, jedoch ermögliche Technologie eine zuvor ungekannte Vielfalt und Fragmentierung von Wahrnehmungen der Realität. Dies sei ein Problem: „Demokratische Institutionen und die Demokratie selbst können ohne ein gewisses Maß an gemeinsamer Realität nicht überleben.“

Wenn sich soziale Medien nun zunehmend zu einer wichtigen Informationsquelle entwickeln und sich strukturell bedingt Informationen minderwertiger Qualität schneller verbreiten, öffnet das die Tür für Falschnachrichten, ob unbeabsichtigt (Misinformation) oder bewusst gestreut (Desinformation). Inzwischen habe sich das Phänomen jedoch gewandelt: Es gehe nicht mehr darum, konkrete Behauptungen aufzustellen oder anzufechten, sondern darum, den Informationsraum zu überfluten („flooding the zone“).

Dominanter Fantasie-Industrie-Komplex

Während Informationsmanipulation früher auf „systematischen Lügen“ basierte, setze sich die heutige Situation aus einer Mischung aus Desinformation, Täuschung, irreführenden Informationen und wahren Kernen zusammen. Die Autor:innen beschreiben dies als „Fantasie-Industrie-Komplex“, der sich selbst organisiere und lose koordiniert sei.

Ziel der Informationsmanipulation sei es heute oft nicht, Menschen von bestimmten falschen Behauptungen zu überzeugen, sondern „abzulenken, Misstrauen zu schüren und antidemokratische Normen, autoritäre Instinkte und Verhaltensweisen zu aktivieren“. Dies sei ein systemisches Problem, betonen die Autor:innen. „Einzelpersonen für Fehlinformationen verantwortlich zu machen, verkennt die eigentliche Ursache.“

Mit diesem „Fantasie-Industrie-Komplex“ ist eine der Ko-Autor:innen allzu gut vertraut. Als Studentin hatte die heute an der Georgetown University lehrende Desinformationsforscherin Renée DiResta ein Praktikum beim US-Geheimdienst CIA absolviert. Daraus drehten ihr rechte und rechtsextreme US-Influencer:innen einen Strick: Unter anderem Elon Musk nutzte seinen Einfluss sowie die Tatsache, den Kurznachrichtendienst X zu besitzen, um mit vermeintlichen Enthüllungen über einen „Zensur-Industrie-Komplex“ politisch Stimmung zu machen.

Im Zentrum der Auseinandersetzung fand sich DiResta wieder. In einschlägigen Ecken des Internets als „CIA Renee“ verunglimpft, ging es ihren Widersacher:innen vor allem darum, ihre Glaubwürdigkeit und in weiterer Folge die des Stanford Internet Observatory (SIO) zu beschädigen. Zu dieser Zeit forschte DiResta dort zu Desinformation und landete im Visier von US-Republikanern. Denen gefiel nicht, dass das SIO ihre oft auf Lügen basierende Wahlkampftaktik offenlegte.

Republikaner hacken Forschung kurz und klein

Der konzertierte Angriff auf das SIO und eine Reihe anderer vergleichbarer Institute, der auch aus Anhörungen im republikanischen Repräsentantenhaus bestand, hatte schließlich Erfolg. Verträge wurden nicht verlängert, das Budget gekürzt, im Jahr 2024 machte die Stanford University das SIO ganz dicht – gerade noch rechtzeitig vor den US-Präsidentschaftswahlen im Herbst.

Auf den Druck von rechts reagierten neben US-Universitäten auch einige prominente soziale Netzwerke: Meta kündigte etwa öffentlichkeitswirksam an, zeitgleich zum Amtsantritt Donald Trumps seine Moderationsregeln auf Facebook und Instagram zurückzuschrauben. Im Sommer darauf zog auch YouTube still und heimlich nach. Solange Falschinformationen rund um Themen wie Impfungen, Minderheiten oder Wahlbetrug im „öffentlichen Interesse“ stehen, bleiben sie auf dem größten Video-Streamingportal der Welt unmoderiert stehen.

Vor dieser von der Realität weitgehend losgelösten Entwicklung warnen die Autor:innen der EU-Studie. „Demokratie braucht einen gesunden Informationsraum, der ausreichend genaue und überprüfbare Informationen enthält, eine politische Vielfalt an Meinungen und Stimmen zulässt, breit gefächerte Besitzverhältnisse im Medienbereich umfasst sowie ein geringes Maß an schädlichen Inhalten und Fehlinformationen aufweist, wenn wir ein gewisses Realitätsgefühl erhalten wollen“.

Abkehr von der Aufmerksamkeitsökonomie

Um dem etwas entgegenzusetzen, bringen die Autor:innen konkrete Empfehlungen mit. Zuvorderst müssten wir alternative öffentliche Räume schaffen, sowohl online als auch offline, die nicht von der Aufmerksamkeitsökonomie abhängen. Wir sollten uns auch vom Erfolg crowd-basierter und dezentraler Ansätze wie jenem der Online-Enzyklopädie Wikipedia inspirieren lassen.

Nutzer:innen sollten zugleich mehr Autonomie erhalten, etwa mit einer Verbesserung des Plattformdesigns durch Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung. Beispielsweise durch Abkühlphasen – etwas, was der anstehende Digital Fairness Act der EU durchaus auf dem Schirm hat.

Verbesserungsmöglichkeiten macht die Studie auch bei Faktenchecks aus. Selbst wenn diese stattfinden, erreichen sie oft ihr Zielpublikum nicht. Das ließe sich durch angepasste Ausspiel-Mechanismen verändern. Zudem sollten ausgewiesene Verbreiter:innen von Falschinformationen demonetarisiert werden: „Solange Desinformation profitabel ist, wird sie nicht verschwinden“.

Indes weisen die Autor:innen darauf hin, dass keine dieser Maßnahmen ausreiche, wenn keine Alternativen zu den derzeitigen Geschäftsmodellen entstehen, die auf „Engagement“ basierten. Als Alternativen stellen sie unter anderem Abo-Modelle in den Raum, eine Besteuerung digitaler Werbeanzeigen, oder auch Gebühren für Online-Dienste, die besonders viel Falschinformationen verbreiten. Helfen könnten auch Auflagen zu Interoperabilität, mit der Nutzer:innen ihre Daten möglichst einfach von einem Anbieter zu einem anderen mitnehmen und umziehen könnten.

Papiertiger ohne europäische Alternativen

Bleibt aber immer noch das Problem, dass die meisten großen Online-Dienste derzeit nicht aus Europa stammen. Forschungsergebnisse deuten der EU-Studie zufolge darauf hin, dass Algorithmen von Plattformbetreibern zu deren Gunsten instrumentalisiert werden – was sich wohl am deutlichsten an dem zur rechten Propagandaplattform umgebauten X ablesen lässt.

„Die Informationsdiät der Europäer liegt somit in den Händen ausländischer Akteure, die möglicherweise nicht die europäischen demokratischen Werte teilen“, warnen die Autor:innen. Trotz der vorangegangenen Empfehlungen lassen sich diese Werte ohne digitale Souveränität und Autonomie der EU nicht vollständig schützen, schreiben sie.

Dabei dürfe die EU jedoch nicht in offenkundige Fallen tappen, warnt die Studie: „Es besteht derzeit die Gefahr, dass ein verstärktes Streben nach digitaler Souveränität auf Technologieebene die Chance auf einen besseren demokratischen Rahmen verspielt und ähnliche Probleme in Europa wiederholt, insbesondere wenn Geschäftsmodelle nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar sind.“

Mit demokratischen Modellen experimentieren

Um die Stellung der EU im digitalen Raum zu stärken, sollte Europa in dezentrale System wie Atmosphere, Fediverse, Mastodon oder Eurosky investieren und zugleich eine europäische Cloud-Infrastruktur samt ausreichender Rechenkapazität schaffen. Damit ließe sich die Macht ausländischer Unternehmen schwächen, während die alternativen Dienste „demokratische Modelle in Echtzeit“ erforschen könnten. Neben finanzieller Förderung solcher Ansätze könnten etwa Verpflichtungen für öffentliche Einrichtungen und Behörden, die entstehenden Online-Dienste zu nutzen, anstatt auf X und Co. zu verharren, deren Attraktivität steigern.

Darüber hinaus sollte die EU bei der Forschung keine Kompromisse machen. „Das rasante Tempo des Wandels stellt die Forschung vor die Herausforderung, Schritt zu halten und Auswirkungen zu untersuchen, zumal Plattformdaten größtenteils privat bleiben“, heißt es in der Studie. Den im Digital Services Act (DSA) enthaltenen Zugang für die Wissenschaft, der bis heute noch nicht so recht vollständig umgesetzt ist, geht den Autor:innen augenscheinlich nicht weit genug.

Angesichts des Bedarfs an schnellerer Forschung und Evaluierung digitaler Strategien sei ein europäisches „CERN für Daten und Demokratie“ erforderlich, um die in Europa fragmentierten Kapazitäten für die kontinuierliche Plattformforschung im industriellen Maßstab zu bündeln. Trotz ihrer globalen Vorreiterrolle bei der Digitalregulierung sollte sich die EU lieber beeilen: „Ein globaler Innovationswettlauf ohne Berücksichtigung seiner gesellschaftlichen Folgen könnte die Fähigkeit der Gesellschaften überfordern, diese Veränderungen friedlich zu bewältigen.“


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Studie der Medienanstalten: Debattenkultur im Netz erodiert

Von: Denis Glismann

Die Bereitschaft, sich an Debatten in Sozialen Medien und in Online-Kommentarbereichen zu beteiligen, sinkt. Ein zentraler Grund dafür ist die Diskursqualität, die zunehmend als negativ wahrgenommen wird, so das Ergebnis einer Studie der Medienanstalten.

Zwei brennende Streichhölzer brüllen sich gegenseitig an.
In Online-Debatten fliegen oft die Funken. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime

Plattformen-Nutzer:innen und Social-Media-Redakteur:innen sind sich offenbar gleichermaßen einig: Die Debattenkultur im digitalen Raum verschlechtert sich zunehmend. Zu diesem Ergebnis kommt die „Transparenz-Check“-Studie der Medienanstalten. Konstruktive Debatten seien online demnach „kaum noch möglich“ und würden zum Teil gar als unwillkommen wahrgenommen. Dennoch wünsche sich eine deutliche Mehrheit der Befragten einen konstruktiven Austausch.

Mit der als negativ wahrgenommenen Diskursqualität sinkt offenbar auch die Bereitschaft, in den Kommentarspalten mitzudiskutieren. Der häufigste Grund dafür sei die aggressive Stimmung. Dementsprechend werde der respektvolle Umgang miteinander als zentral dafür angesehen, sich mehr zu beteiligen.

Zur Meinungsfreiheit im digitalen Raum liegen bei den Befragten zwei gegensätzliche Wahrnehmungen vor. Eine Gruppe versteht darunter, ohne Sorge vor Hass und Abwertung sprechen zu können. Die andere Gruppe will dagegen grundsätzlich alles ungehindert sagen dürfen. Besonders Menschen, die der AfD zuneigten, hätten das Gefühl, in ihrer Meinungsäußerung eingeschränkt zu sein. Wähler:innen der Linken oder der Grünen gaben dagegen häufiger an, frei artikulieren zu können.

Vertrauen in Soziale Medien ist sehr gering

Der Studie nach gibt es zwischen den Plattformen große Unterschiede. Im Vergleich zu Instagram würden Facebook und Twitter/X als wesentlich problematischer wahrgenommen – insbesondere von ehemaligen Nutzenden der Plattformen. Die schlechte Diskursqualität dort sei demnach einer der Gründe, warum Nutzende den Plattformen den Rücken kehren.

Facebook sei die Plattform, die am zweithäufigsten genutzt werde. Gleichzeitig ist sie die meistgenutzte Plattform, auf der Nutzende journalistische Beiträge lesen und kommentieren. Trotz Klarnamen werde die Atmosphäre dort aber als „toxisch“ wahrgenommen.

Das Vertrauen in die Sozialen Medien fällt insgesamt sehr gering aus. Dennoch gibt etwa ein Drittel der Befragten an, in den Kommentaren unter journalistischen Beiträgen bei Facebook, Instagram und YouTube mitzulesen.

„Vertrauen und Laune sinken nach dem Lesen von Kommentaren“

Ein Viertel derer, die aktiv kommentieren, wollen zumeist nur ihre Meinung äußern; knapp ein Viertel von ihnen will andere überzeugen und etwa jede achte Person möchte lediglich ihren Ärger kundtun. „Insgesamt überwiegen die negativen Auswirkungen von Diskursen in den Sozialen Medien“, so ein Fazit der Studie. „Extreme Meinungen überwiegen, Vertrauen und Laune sinken nach dem Lesen von Kommentaren.“

Allerdings zeigten die durchgeführten Experimente, dass eine erkennbare Moderation entscheidend dafür sein kann, dass die Diskursqualität positiver wahrgenommen wird. Je strenger moderiert wird und je konstruktiver der Austausch ist, desto respektvoller und ausgewogener wird der Diskurs wahrgenommen. Allerdings sind die Ressourcen für ein konstruktives Community-Management oftmals knapp.

Bei den Befragten bleibt unterm Strich eine Grundskepsis: Sie bezweifeln, dass Online-Diskurse überhaupt funktionieren und Kommentare zu neue Perspektiven führen können. Eine Mehrheit hat laut Studie das Gefühl, dass Online-Diskussionen spalten.

Desinformation und Bots

Die Anforderungen an das Community-Management sind in den vergangenen Jahren gewachsen. Verantwortlich dafür sind die steigende Zahl an Kommentaren und der zunehmend raue Tonfall. Zudem nehme der Anteil an Desinformation und Fake News zu.

Auch die Bedeutung von Bots hat die Studie unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden vier Prozent der Kommentare als „wahrscheinliche Bot-Kommentare“ klassifiziert. Bei kontroversen Themen seien deutlich höhere Werte zu verzeichnen.

Eine Mehrheit der Befragten ist der Ansicht, aufgrund der Bot-Aktivität könnten sie sich im Netz inzwischen kaum noch mit echten Menschen austauschen.

Eine noch größere Rolle als die Bots spielen Trolle, Fake-Accounts und koordinierte Kommentar-Ströme. Diese würden laut den befragten Moderator:innen dazu genutzt, um den Verlauf von Diskussionen in Kommentarspalten gezielt zu beeinflussen.

Vorgehen der Studie

Der „Transparenz-Check“ der Medienanstalten ist dreistufig aufgebaut: Inhaltsanalyse, qualitative Tiefeninterviews und quantitative repräsentative Befragung.

Die Inhaltsanalyse zur Ermittlung der Rolle von Bots beruht auf Tausenden von Kommentaren unter insgesamt 39 Beiträgen von Bild, Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit sowie auf den Plattformen Facebook, Instagram und YouTube.

Elf Tiefeninterviews haben die Forschenden mit Personen aus Social-Media-Redaktionen, aus dem Community-Management sowie mit weiteren Expert:innen durchgeführt. Die quantitative repräsentative Befragung fand mit mehr als 3000 Internetnutzenden statt.


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Frankreich macht Ernst mit Linux

Von: Ferdinand
Können die USA die EU von US-amerikanischen Tech-Konzernen abschneiden? Diese Frage treibt die Franzosen um und beschleunigt die Entwicklung europäischer Lösungen.
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Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen

Von: Daniel Leisegang

Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

Ministerin Nina Warken mit Merkel-Raute vor einer blauen Wand.
Nina Warken hat unser aller Gesundheitsdaten fest im Blick. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).

Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.

Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.

Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle

Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.

Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.

Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.

Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen

Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.

Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.

Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.

Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.

Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.

So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte

Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.

Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.

„Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“

Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.

Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse

Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.

Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.

Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für die vielfach kritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.

Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.

Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.

Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.


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Frauenhäuser: „Ausklinken darf nicht die Lösung sein“

Von: Sophie Tiedemann

Versteckte Tracker, geteilte Clouds und überwachte Schul-iPads: Digitale Gewalt ist Alltag in Frauenhäusern. Isa Schaller erklärt, wie Tools missbraucht werden – und was es für einen besseren Schutz der Betroffenen braucht.



Mensch mit Smartphone in der Hand
Nicht nur das Handy, auch Schultablets oder Smartwatches können den Standort im Frauenhaus verraten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Paul Hanaoka

Isa Schaller ist Mitarbeiterin von „Ein Team gegen digitale Gewalt“. Sie hat Philosophie, Informatik und Rechtsextremismusforschung studiert. Schaller interessiert sich für die Schnittstelle zwischen Technik und Wissenschaft und insbesondere für feministische Technikpolitik. In deren Zentrum steht die Frage: Wie kann die aktuelle technische Entwicklung im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit gestaltet werden?

Seit 2023 gibt Isa Schaller Schulungen zum Schutz vor digitaler Ortung und Überwachung im Frauengewaltschutz. Sie war außerdem zwischen 2024 und 2025 als technische Beraterin am Modellprojekt “IT-Beratung” des Vereins Frauenhauskoordinierung beteiligt.

netzpolitik.org: Frau Schaller, wie stark prägt digitale Gewalt inzwischen den Alltag in der Frauenhausarbeit?

Isa Schaller: Die technische Entwicklung ist rasant, alle paar Monate kommen neue Funktionen hinzu. Viele davon lassen sich im Kontext von (Ex-)Partnerschaftsgewalt missbrauchen. Man muss in der technischen Beratung wirklich Detektivarbeit leisten. Insbesondere, wenn es um Cloud-Dienste geht, die einfach zu benutzen sind und häufig über eine Ortungsfunktion verfügen. Kurz gesagt: In vielen Fällen der Beratungsarbeit im Frauenhauskontext geht es inzwischen auch um digitale Gewalt.

netzpolitik.org: Ihre Initiative, „Ein Team gegen digitale Gewalt“, bietet deutschlandweit Schulungen für Beratungsstellen und Frauenhäuser an. Sie haben sich insbesondere auf den Schutz vor Ortung und Überwachung spezialisiert. Welche Bedrohungen begegnen Ihnen in der Praxis?

Person schaut in die Kamera
Isa Schaller schult und berät Mitarbeitende im Frauenhaus. - Alle Rechte vorbehalten Susan Pawlak

Isa Schaller: In einer Situation meldete sich ein Frauenhaus nach einer Schulung zu Cyberstalking und Absicherung. Die Mitarbeiterin berichtete, dass sie unsere Tipps angewandt und ‚AirGuard‘ genutzt hatte. Dabei handelt es sich um eine von der Technischen Universität Darmstadt entwickelte Sicherheits-App, mit der sich Bluetooth-Tracker aufspüren lassen. Die Mitarbeitenden des Frauenhauses führten die App standardmäßig ein und ließen sie auch in der Poststelle laufen, wo sie ihre Pakete empfingen. Direkt beim ersten Mal schlug die App an. In einem Paket befand sich ein Bluetooth-Tracker – versteckt in einem Geschenk. Der Tracker sollte unbemerkt ins Frauenhaus getragen werden, um die Adresse herauszufinden. Das konnte in diesem Fall glücklicherweise verhindert werden. Aber das ist nur ein Beispiel, das exemplarisch steht für viele Situationen, mit denen Frauenhäuser heute konfrontiert sind.

„In vielen Fällen gibt es erste Anzeichen“

netzpolitik.org: Wie bemerken Betroffene überhaupt, dass sie überwacht oder geortet werden?



Isa Schaller: In vielen Fällen gibt es erste Anzeichen – zum Beispiel, dass der Täter in der Nähe der Betroffenen auftaucht, im Park, vor der Tür, oder, dass die Betroffene schon einmal im Frauenhaus gefunden wurde, dessen Standort ja eigentlich geheim ist. In solchen Fällen muss die Betroffene teilweise Hunderte Kilometer umziehen in das nächste Frauenhaus, das einen freien Platz hat. Die Frage ist dann: Wie konnte das passieren? Der erste Verdacht sind meistens Bluetooth-Tracker, die in Teddys, im Futter der Winterjacke oder in der Schuhsohle versteckt wurden. Die nächste Option ist die gemeinsame Cloud. Wenn der Ex-Partner sie eingerichtet hat, muss er sich nur einloggen, um Zugang zu Fotos und Terminen der Betroffenen zu haben. Eine weitere häufige Frage betrifft Kinderschutzfunktionen von Geräten. Die lassen sich so einrichten, dass betroffene Personen es häufig gar nicht mitbekommen, aber die Ortung im Hintergrund aktiv ist.

netzpolitik.org: Häufig instrumentalisieren Täter auch Kinder. Sie sind in vielen Fällen mitbetroffen von digitaler Gewalt.

Isa Schaller: Aktuell leben in Frauenhäusern sogar mehr Kinder als Frauen. Denn Frauen, die vor ihren (Ex-)Partnern flüchten, nehmen ihre Kinder in der Regel mit. 2024 wohnten 13.700 Frauen in Frauenhäusern und 15.300 Kinder. Und über Kinder versuchen Täter, digitale Gewalt auszuüben, etwa über digitale Kontaktversuche oder Geschenke, wie im oben genannten Fall. Da ergeben sich neue medienpädagogische Fragen. Die Kinder sind ohnehin in einer schwierigen Situation. Sie mussten umziehen und haben ihr soziales Umfeld in der analogen Welt verloren. Da kann man ihnen nicht sagen, dass sie jetzt auch noch aufhören sollen, Online-Spiele zu spielen oder per Messenger zu kommunizieren.

Es braucht einen sehr genauen Blick, wie man ihre Geräte absichern und weiter nutzen kann. Wenn es bei einigen Programmen wirklich zu gefährlich ist, sie weiter zu nutzen, braucht es eine sensible und altersgerechte Vermittlung und Abstimmung mit den betroffenen Kindern.

netzpolitik.org: Der sogenannte Digital Gender Gap weist auf eine gravierende Lücke hin. Demnach besteht zwischen Frauen und Männern nach wie vor ein großer Unterschied im Zugang zu digitalen Technologien. Frauen zählen demnach überdurchschnittlich häufig zu den „digital Abseitsstehenden“. Welche Rolle spielt die fehlende digitale Selbstbestimmung im Kontext von Gewalt?

Isa Schaller: Häufig lassen Frauen ihre technischen Geräte im vollsten Vertrauen von Männern einrichten. Sie selbst verfügen in vielen Fällen gar nicht über die Passwörter. Das führt zu einem massiven Machtgefälle. Im Endeffekt ist die digitale Gewalt eine Fortführung bestehender Gewaltformen. Da spielen dann noch andere Aspekte mit rein: In welcher finanziellen Lage befindet sich die Betroffene? Kann sie sich einfach ein neues Gerät kaufen, wenn mit dem alten etwas nicht stimmt? Gibt es überhaupt erreichbare, kompetente Hilfestellen? Da spielt dann etwa ein Stadt-Land-Gefälle eine Rolle.

„Eine massive Verschärfung“

netzpolitik.org: Laut einer Statistik aus dem Jahr 2024 fehlen in Deutschland mehr als 12.000 Frauenhausplätze. Gleichzeitig steigen die Zahlen zu häuslicher Gewalt.

Isa Schaller: Wir bewegen uns in den gleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen wie ohnehin schon. Nur leider mit mächtigen neuen Werkzeugen, die Bedroher nutzen können, um Personen zu verfolgen und sie weiter einzuschüchtern. Deshalb handelt es sich bei digitaler Gewalt nicht nur um eine Fortführung bestehender Gewalt, sondern auch um eine massive Verschärfung.

netzpolitik.org: Im Modellprojekt IT-Beratung der Frauenhauskoordinierung haben Sie Betroffene bei Verdachtsfällen von digitaler Überwachung unterstützt. Wie wichtig ist in derartigen Fällen ein ganzheitlicher Ansatz? Es geht ja um weit mehr als technische Beratung.



Isa Schaller: Alle Projekte, in denen ich bislang gearbeitet habe, hatten den Anspruch auf eine enge Koppelung an die bestehende Hilfslandschaft. An vielen Stellen spielt Medienpädagogik eine Rolle. Wie vermittelt man technische Details an erwachsene Betroffene? Viele Menschen wissen nach wie vor nicht, was eine Cloud ist und wie genau sie funktioniert. Teils wird den Betroffenen ihre digitale Situation und die damit einhergehende Bedrohung erst in der Beratung bewusst. Hier braucht es dann eine psychosoziale Betreuung. Diese Frauen haben schon sehr viele Übergriffigkeiten erlebt. Natürlich reißt man ihnen da nicht ungefragt das Handy aus der Hand. Es geht um eine gemeinsame Abstimmung.

Hinzu kommt die rechtliche Ebene. Da geht es etwa um rechtssichere Screenshots und die Frage, ab wann die Polizei für die Beweissicherung zuständig sein sollte. Es braucht ein ganzes Team, um diese Situation anzugehen.

netzpolitik.org: Nur arbeiten Frauenhäuser ohnehin schon am Limit. Jahr für Jahr müssen sie Hunderte Frauen abweisen – und brauchen bei digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt spezialisierte Kompetenzen und technisches Know-How.

Isa Schaller: Deshalb bräuchte es mehr Geld in der gesamten Beratungslandschaft – und ein entsprechendes Stundenkontingent. Denn digitale Gewalt verursacht einen Mehraufwand in der Beratungsarbeit. In die Beratung kommt in vielen Fällen eine Person, die noch gar nicht ahnt, dass sie geortet und überwacht wird. Schließlich stehen für sie häufig erst einmal andere Fragen im Vordergrund: Was passiert mit den Kindern? Wie ist die finanzielle Situation? Dann kommt heraus, dass digitale Gewalt auch ein Thema ist. Häufig geht es da nicht nur um Handys, sondern beispielsweise auch um die Schultablets der Kinder oder Smartwatches. Bestehende Hilfesysteme zu unterstützen ist also der erste Schritt.

netzpolitik.org: Was müsste aus Ihrer Sicht noch passieren, um Betroffene besser zu schützen?

Isa Schaller: Hersteller müssen in die Verantwortung gezogen werden. Die Probleme dürfen nicht auf Betroffene und die Beratungslandschaft abgewälzt werden. Es kann nicht sein, dass Frauen ihre Geräte nicht mehr nutzen können. Das bedeutet für sie den Abschied aus digitaler Teilhabe. Viele Bereiche des Alltags sind heute nur noch digital zugänglich. Zu erwarten, dass sie sich aus dieser Welt ausklinken, darf nicht die Lösung sein. Insbesondere nicht in dieser Situation: Sie versuchen schließlich gerade, sich ein neues Leben aufzubauen. Dabei sollten sie unbedingt Kontakt halten zu Personen, die sie stabilisieren. Und dafür ist ihr Handy zentral.

netzpolitik.org: Welche Weichenstellungen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um Technik gerechter und sicherer für alle zu gestalten?

Isa Schaller: Das fängt an bei stärkeren Warnsystemen für Bluetooth-Tracker. Ein weiterer Punkt betrifft SmartHome-Geräte. Viele Haushaltsgeräte erheben inzwischen private Daten, speichern sie und machen sie zugänglich. Jedes Auto ist inzwischen ein intelligentes Gerät, das überwachbar ist. Es braucht an dieser Stelle einen breiten gesellschaftlichen Diskurs. Wie wollen wir, dass unsere Technik gestaltet ist? Wo wollen wir mehr Komfort, wo machen wir aber auch Abstriche, um diese Geräte sicher zu gestalten für wirklich alle Beteiligten?


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Interview zu Personenkennzeichen: „Den gläsernen Bürger nicht nur rechtlich, sondern auch technisch verhindern“

Von: Daniel Leisegang

Während die Bundesregierung behördenübergreifend eine lebenslang gültige Personenkennzahl einführen will, geht das Nachbarland Österreich einen anderen Weg. Warum dieser mehr Datenschutz verspricht, ohne die Verwaltungsdigitalisierung zu behindern, erläutert die österreichische Juristin Heidi Scheichenbauer im Gespräch.

Viele Postfaecher in waagerechter und senkrechter Anordnung, jedes Fach mit einer Kennziffer und einem Buchstabencode
Die österreichische Verwaltung nutzt eine Art Einweg-Kennzeichen, das den den „gläsernen Bürger“ verhindern soll. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Seit Jahren wird in Deutschland über die sogenannte steuerliche Identifikationsnummer diskutiert. Die Steuer-ID soll es Behörden erleichtern, untereinander Daten auszutauschen, indem sie als zentraler Bezugspunkt für unterschiedliche Register dient. Die ID ist lebenslang gültig, alle Bürger:innen erhalten sie vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren eine solche Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig. Bei der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2007 wurden Bedenken von Datenschützer:innen als „konstruierter Erregungszustand“ weggewischt, nur um dann 13 Jahre später genau das zu tun, wovor diese gewarnt hatten. Damals plante die Große Koalition unter Angela Merkel (CDU), die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Die Ampelkoalitionäre folgten trotz früherer Kritik diesem Konzept und auch die schwarz-rote Bundesregierung hält an diesem Plan fest.

Der Kopf einer Person vor einem Fensterausschnitt
Heidi Scheichenbauer - Alle Rechte vorbehalten Andreas Czák

Österreich hat bereits vor einigen Jahren einen anderen Weg eingeschlagen und das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingeführt. Sie ist eine Art Einweg-Kennzeichen, das für unterschiedliche Verwaltungsbehörden angepasst wird. Die bPK verspricht so einen höheren Datenschutz und steuerbare Hürden gegen behördenübergreifende Profilbildung – ohne eine effektive Verwaltungsdigitalisierung zu behindern.

Wir haben mit Heidi Scheichenbauer über das bereichsspezifische Personenkennzeichen gesprochen. Sie ist Senior Researcher und Senior Consultant am Research Institute – Digital Human Rights Center. Als Juristin forscht und lehrt sie zu künstlicher Intelligenz in der Verwaltung, Datenschutz im Non-Profit-Sektor und Plattformregulierung.

„Best-Practice-Beispiel“ aus Österreich

netzpolitik.org: In Deutschland geht es in der Debatte um Verwaltungsmodernisierung viel darum, Datensilos aufzubrechen. Österreich will diese möglichst aufrechterhalten. Warum ist das so?

Heidi Scheichenbauer: Tatsächlich haben wir in Österreich ein Best-Practice-Beispiel dafür, wie sich Daten in der Verwaltung datenschutzoptimiert verarbeiten lassen. Wir bauen eine digitale Verwaltung auf und verhindern zugleich den sprichwörtlichen „gläsernen Bürger“.

Bevor die Bundesregierung ein bundesweit einheitliches Personenkernzeichen einführt, sollte sie einen Blick auf ihr kleines Nachbarland werfen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Privacy by Design auch in diesem Bereich möglich ist.

netzpolitik.org: Wie kam es dazu?

Heidi Scheichenbauer: Im Jahr 2001 gab es in Österreich eine Volkszählung. Damals wurden sehr viele Daten über die Bevölkerung gesammelt und das erste Mal ein zentrales Melderegister auf Bundesebene eingerichtet.

Dieses Zentrale Melderegister (ZMR) enthielt eine Vielzahl an personenbezogenen Daten. Darunter den Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit. Das allein ist datenschutzrechtlich schon sehr kritisch. Und dann vergab das ZMR allen Bürger:innen auch noch einen bundesweiten Identifikator, die sogenannte Stammzahl. Viele fürchteten damals, dass damit der gläserne Bürger geschaffen wird.

Man hat sich daher einen Weg überlegt, wie man dieses Datenschutzthema adressieren kann – und schuf die bereichsspezifischen Personenkennzeichen, kurz: bPK. Diese Personenkennzeichen beruhen auf der Stammzahl, sind aber für jeden Verwaltungsbereich anders.

Also hat eine Bürgerin zum Beispiel beim Finanzamt ein eigenes bPK, für die Sozialversicherung ist es ein anderes. Und die eine Behörde kann mit dem Kennzeichen, das ihr vorliegt, keine sinnvollen Anfragen bei einer anderen Behörde stellen.

Eine Nummer, sie alle zu finden

Eine heikle Sache

netzpolitik.org: Eine bemerkenswerte Wende. Normalerweise wecken viele Daten auch viele Begehrlichkeiten.

Heidi Scheichenbauer: Es gab damals ein Bewusstsein dafür, dass die Daten im Zentralen Melderegister und die Verwendung eines einheitlichen Identifikators eine heikle Sache sind.

Bei der Einführung hagelte es daher Kritik an den geplanten Neuerungen. Bemängelt wurde unter anderem die mögliche Verknüpfung der vorliegenden Daten mit dem „Ursprungskennzeichen“, also der ZMR-Zahl. Denn damit ist eine behördenübergreifende Identifizierung einer bestimmten Person möglich.

Weiters wurde vorgebracht, dass das Kennzeichen eine Verknüpfung mit anderen individuellen Datensätzen ermögliche, beispielsweise aus der Einkommens- oder Volkszählungsstatistik.

Daten können – das zeigt auch der österreichische Postdatenskandal – sehr viel über das eigene Leben preisgeben, vom Wohnsitz bis zur vermuteten politischen Einstellung. Und dann wird auch klar, wie sehr man mit diesen Daten Menschen diskriminieren und manipulieren kann.

Ein Einweg-Kennzeichen für die Verwaltung

netzpolitik.org: Wie wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen erzeugt?

Heidi Scheichenbauer: Es beruht auf der ZMR-Zahl, die im Zentralen Melderegister alle gemeldeten Personen erhalten. Aus ihr wird mit Hilfe eines Verschlüsselungsverfahrens die individuelle Stammzahl abgeleitet. Aus dieser Stammzahl wird dann für die jeweiligen Verwaltungsbereiche einzelne Ableitungen erzeugt.

netzpolitik.org: Erhält jede Behörde automatisch eine bPK für jede:n Bürger:in?

Heidi Scheichenbauer: Nein, nicht automatisch. Teilweise müssen die Behörden dafür zunächst bei der Stammzahlenregisterbehörde einen Antrag stellen, manchmal sogar ganz klassisch per Online-Formular. Bei dem Vorgang müssen Beamt:innen angeben, in welchem Verwaltungsbereich sie tätig sind. Es gibt aktuell rund 30 Tätigkeitsbereiche.

netzpolitik.org: Es gibt also für jede:n Bürger:in je nach Verwaltungsbereich individuelle Einwegskennzahlen. Das klingt recht aufwendig. Hat sich das im Alltag bewährt?

Heidi Scheichenbauer: Auf jeden Fall. Denn die Behörden können so nicht ohne weiteres behördenübergreifende Verarbeitungstätigkeiten vornehmen und damit auch kein Profiling betreiben.

Dafür sorgt auch eine Bereichsabgrenzungsverordnung, die unterschiedliche Verwaltungsbereiche voneinander trennt. Auch dem ging eine politische Diskussion voraus: Was gehört alles zu Steuern und Abgaben, was zu anderen Bereichen.

Auch diese Trennung soll den gläsernen Bürger verhindern. Nicht nur rechtlich, sondern eben auch technisch.

Strikte Trennung innerhalb der Verwaltung

netzpolitik.org: Wie kann eine Behörde denn mit anderen Behörden Daten austauschen?

Heidi Scheichenbauer: Das kann sie auf dem Wege der Amtshilfe tun. Es gibt auch die Möglichkeit, verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen zu beziehen und dann so zu kommunizieren. Aber grundsätzlich ist das gesetzlich sehr strikt getrennt.

Das österreichische E-Government-Gesetz schreibt vor, dass zusammengehörige Lebenssachverhalte in ein und demselben Bereich zusammengefasst werden und dass miteinander unvereinbare Datenverarbeitungen innerhalb desselben Bereichs nicht vorgesehen sind.

netzpolitik.org: In der deutschen Debatte gibt es hingegen das Bestreben, Daten zusammenzuführen, weil die Verwaltung dann angeblich effizienter arbeiten könne. Gibt es eine ähnliche Debatte in Österreich?

Heidi Scheichenbauer: Auf der politischen Ebene haben wir aktuell keine Diskussion dahingehend, dass das bPK-System infrage gestellt wird. Es hat sich gut eingespielt und auch bewährt. In den vergangenen Jahren gab es auch keine politischen Bestrebungen, das System zu verändern. Auch Datenpannen oder Missbrauchsfälle gab es nicht. Zumindest keine, die öffentlich bekannt wurden.

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es, wie so oft im Leben, nicht. Die Privacy-by-Design-Maßnahmen verhindern hier aber tatsächlich sehr effektiv einen ansonsten prinzipiell möglichen Missbrauch.

netzpolitik.org: In Deutschland gilt die Devise, die Daten in einen großen Pool zu geben und den Behördenzugriff rechtlich zu regulieren. Ist das österreichische Modell aus deiner Sicht sicherer?

Heidi Scheichenbauer: Das ist ohne Zweifel sicherer, weil die meisten Risiken für die betroffenen Personen schon in der technischen Gestaltung signifikant gemindert werden. Es werden nämlich kryptografische Verfahren angewendet, die nicht umkehrbar sind. Von bPKs kann somit nicht mehr auf die Stammzahl zurückgerechnet werden. Das ist mathematisch schlicht nicht möglich.

Und auch organisatorisch ist das Zentrale Melderegister ein Ort, der sehr gut abgesichert ist, wie ich auch aus persönlicher Erfahrung weiß. Ich hatte vor vielen Jahren aus beruflichen Gründen einen Termin bei einem Dienstleister der Stammzahlenregisterbehörde. Damals machte ich die Erfahrung, dass man in das betreffende Gebäude nur sehr schwer hineinkommt.

Digitale Identitäten und künstliche Intelligenz

netzpolitik.org: In Österreich gibt es seit einigen Jahren die ID Austria. Zum Ende dieses Jahres soll in allen EU-Mitgliedstaaten die ID-Wallet starten. Welche Auswirkungen hat das auf die bPK?

Heidi Scheichenbauer: Die ID Austria ist ein digitaler Identitätsnachweis. Ich kann mich damit also gegenüber dem Finanzamt und dem Wohnungsamt ausweisen. Dadurch könnten theoretisch behördenübergreifende Profile erstellt werden. Doch es gibt Schutzmaßnahmen, die das verhindern sollen.

So müssen personenbezogene Daten pseudonymisiert und innerhalb bestimmter Fristen gelöscht werden. Die Daten dürfen außerdem, soweit es notwendig ist, nur von bestimmten Stellen verarbeitet oder übermittelt werden. Und sie unterliegen strengen Zugriffsrechten. Im Gegensatz zu den geplanten ID-Wallets der EU sieht die ID Austria gesetzlich sowohl gegenüber Behörden als auch privaten Einrichtungen einen strengen Akkreditierungsprozess unter anderem zur Sicherstellung der Datenminimierung, also des „minimal data set“ bei jeder Anwendung vor. An dem bestehenden System der bPK rüttelt die ID Austria also nicht.

netzpolitik.org: Der Einsatz von sogenannter Künstlicher Intelligenz wird mit Blick auf Verwaltungsdaten ebenfalls diskutiert. Gerade in der Sozialverwaltung gibt es Bestrebungen, Sprachmodelle mit den dort hinterlegten Daten zu trainieren. Gibt es ähnliche Debatten auch in Österreich?

Heidi Scheichenbauer: Durchaus und meist gilt das Datenschutzrecht dann als böse, weil es derartiges verhindere. Die österreichischen Verwaltungseinrichtungen äußern ihren Unmut vor allem über den Datenschutz, als dass sie nach Lösungen suchen. Dabei könnten sie etwa darüber nachdenken, wie KI-Training mit anonymen Daten möglich wäre. Das ist alles aber auch noch sehr im Fluss.


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Gesellschaft für Freiheitsrechte: Klage gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten geht weiter

Von: Daniel Leisegang

Beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit sollen die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten zusammenlaufen. Ein Gerichtsverfahren dagegen wird nun fortgesetzt. Dessen Ausgang könnte Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken durchkreuzen.

Zwei Menschen vor blauem Hintergrund
Karl Broich und Nina Warken auf der Pressekonferenz zur Eröffnung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit im Oktober 2025. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Drei Jahre lang herrschte Stillstand. Nun geht ein Gerichtsverfahren weiter, das sich gegen die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) richtet.

Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht. Weil das FDZ aber jahrelang nicht arbeitsfähig war und kein IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte, ruhte das Verfahren seit Februar 2023. Im vergangenem Herbst wurde das FDZ offiziell eröffnet, weshalb die GFF das Verfahren nun nach eigenen Angaben fortsetzt und weitere Schriftsätze eingereicht hat.

Der Ausgang der Klage könnte weitreichende Folgen haben. Denn es geht um die Forschung mit Gesundheitsdaten, eine zentrale Säule der erst vor wenigen Wochen vorgestellten Digitalisierungsstrategie von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sollte das Gericht zugunsten der Klagenden entscheiden, könnten wichtige Vorhaben ihres Ministeriums ins Wanken geraten.

Kläger:innen fordern effektiven Widerspruch und besseren Schutz

Die Klagenden werden von dem Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker vor dem Sozialgericht Berlin und dem Sozialgericht Frankfurt vertreten. Aus ihrer Sicht verstößt die zentrale Sammlung hochsensibler Gesundheitsinformationen beim FDZ zum einen gegen das Grundrecht der Versicherten, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, sowie gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union.

Zum anderen seien die gespeicherten Daten nicht ausreichend geschützt. Für deren Übermittlung werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt. Ein von der GFF in Auftrag gegebenes Gutachten des Kryptographie-Professors Dominique Schröder kommt zu dem Schluss, dass eine solche Pseudonymisierung die Versicherten nicht ausreichend schützt. Durch den Abgleich mit anderen Datensätzen ließen sich Betroffene ohne großen Aufwand re-identifizieren.

Die GFF fordert daher für alle Versicherten ein „voraussetzungsloses Widerspruchsrecht“, dass ihre eigenen Gesundheitsdaten für Forschung und andere Zwecke weitergenutzt werden. „Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt und sind ein lukratives Ziel für Kriminelle“, sagt Jürgen Bering, Jurist bei der GFF. „Forschung darf daher nur unter ausreichenden Schutzmaßnahmen stattfinden.“

Auf dem Weg zu „einem der größten Daten-Hubs“

Gesundheitsministerin Warken sieht das Forschungsdatenzentrum als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung. Die Einrichtung ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Seit 2022 werden dort Gesundheitsdaten zu allen gesetzlich Versicherten in einer zentralen Datenbank zusammengeführt und für die Dauer von bis zu 100 Jahren gespeichert. Forschende müssen sich bei diesem Zentrum registrieren, um mit den Daten arbeiten zu können.

Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen nur die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das FDZ. Diese Daten geben Auskunft darüber, welche Leistungen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben und mit welchen Diagnosen diese versehen sind.

Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte hinzukommen. BfArM-Chef Karl Broich geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist.

„Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen“

Sollte die GFF mit ihrer Klage Erfolg haben, könnte dieses Ziel verfehlt werden. Denn bislang ist vorgesehen, dass die ePA-Daten automatisch an das FDZ gehen – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen. Dieser Automatismus müsste dann möglicherweise einer aktiven Einwilligung der Versicherten weichen.

Aus Sicht der Klagenden wäre dies zu begrüßen. „Es wird höchste Zeit, dass das Verfahren fortgeführt wird“, sagt Constanze Kurz. „Denn es braucht Klarheit zur Sicherheit und zum Widerspruchsrecht, schon weil inzwischen der Kreis der nutzungsberechtigten Stellen ganz erheblich erweitert wurde.“


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NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

Von: Tomas Rudl

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


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Datenschutz-Reform: Mitgliedstaaten gehen auf Abstand zu Plänen der EU-Kommission

Von: Ingo Dachwitz

Es ist das erste Signal des Rates im Ringen um den sogenannten Datenomnibus: In einem ersten Positionierungsentwurf stellen sich die Mitgliedstaaten gegen mehrere Vorschläge der EU-Kommission, die von Datenschutz-Expert:innen kritisiert worden waren. Wir veröffentlichen den Zwischenstand.

Eine Straße im Sonnenlicht, im Vordergrund Verkehrsschilder auf den "Stop" in rot und "Go" in grün stehen
Stop and Go für unterschiedliche Vorschläge im „Digital Omnibus“ – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tanya Barrow

Die Europäische Union verhandelt derzeit über den „Digitalen Omnibus“. So wird ein Gesetzespaket genannt, mit dem die EU-Kommission Teile der europäischen Digitalregulierung überarbeiten will – und das möglichst schnell. Während die Kommission selbst lediglich von „technischen Änderungen“ und „Vereinfachung“ spricht, sehen viele andere auch einen Rückbau von Regulierung.

Industrieverbänden geht dieser nicht weit genug, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Datenschützer:innen zu weit.

Während sich bei angestrebten Anpassungen der KI-Verordnung mögliche Kompromisse andeuten, sind vor allem weitreichende Änderungen im Bereich des Datenschutzes umstritten. Nun gibt es einen ersten Positionierungsentwurf des Rates zu diesem sogenannten Datenomnibus, der zentrale Vorschläge der EU-Kommission ablehnt oder abschwächt. Wir veröffentlichen das Dokument, über das erste Medien am Freitag berichteten.

Keine Neudefinition personenbezogener Daten

Eine von der EU-Kommission geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten soll laut dem Ratspapier gestrichen werden. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hätte zur Konsequenz, dass pseudonymisierte Daten unter Umständen nicht mehr von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfasst wären. Das kritisierten unter anderem der Europäische Datenschutzausschuss und der EU-Datenschutzbeauftragte scharf. Sie sehen darin eine Schwächung des Schutzniveaus der DSGVO sehen und fürchten Rechtsunsicherheiten.

Die Mitgliedstaaten kommen anscheinend zu einer ähnlichen Einschätzung. Laut dem Verhandlungsstand des Rates sollen statt einer geänderten Definition lieber Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses klären, wann pseudonymisierte Daten möglicherweise nicht der DSGVO unterliegen. Wegfallen soll auch eine neue Regel, die der EU-Kommission ermöglicht hätte, per Durchführungsakt Standards zu setzen und so die Deutungshoheit über datenschutzrechtliche Auslegungsfragen zu erlangen.

Auch einen Kommissionsvorschlag, voll-automatisierte Entscheidungen unter bestimmten Umständen zu erlauben, will der Rat streichen. Diese sind nach der DSGVO bislang verboten und sollen es dem Papier zufolge bleiben. Das Papier der Mitgliedstaaten übernimmt jedoch weniger strittige Vorschläge der Kommission, etwa um Meldewege bei IT-Sicherheitsvorfällen zu vereinfachen.

Konkretisieren will der Rat eine sehr breit gefasste Regel, die es Datenverarbeitern ermöglichen würde, Auskunfts- oder Löschanfragen von Betroffenen sehr leicht abzulehnen. Dies soll dem Papier zufolge nur noch dann möglich sein, wenn Betroffene eine große Anzahl identischer oder weitgehend ähnlicher Anfragen einreichen und dies mit der alleinigen Absicht tun, dem Verantwortlichen Schaden zuzufügen.

Wo steht Deutschland?

Das Dokument ist ein erster Vorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft und beruht auf Beratungen der Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe Vereinfachung. Bevor der Rat seine Position beschließt, wird der Arbeitsstand in der Gruppe weiter diskutiert und in weiteren Gremien beraten werden, so etwa im ranghöheren Ausschuss der Ständigen Vertreter. Es handelt sich also nur um ein erstes Signal, aber dieses fällt deutlich aus.

Sollte der Digitale Omnibus, der ja eigentlich nur Vereinfachungen vornehmen soll, am Ende ohne größere Reform der DSGVO verabschiedet werden, bedeutet es nicht, dass diese vom Tisch sind. Tatsächlich hatte die Kommission bereits angedeutet, dass ein für später im Jahr geplanter Fitness-Check der Digitalregulierung der Rahmen für eine größere Datenschutzreform sein könnte.

Der Datenomnibus wird nun zunächst weiter im EU-Parlament und im Rat diskutiert. Die nächsten Beratungen der Ratsarbeitsgruppe Vereinfachung finden an diesem Freitag statt. Dort wird das Feedback der Mitgliedstaaten auf den Positionsentwurf besprochen.

Deutschland gehört zu den Ländern, die sich hier gegen den Vorschlag der Ratspräsidentschaft und hinter die Deregulierungspläne der Kommission stellen könnten. Das deutsche Digitalministerium hatte die EU-Kommission im letzten Jahr zu ihren weitreichenden Vorschlägen ermutigt, unter anderem mit einem Positionspapier, das wir veröffentlicht haben. Darin regte Deutschland unter anderem weitreichende Einschränkungen von Betroffenenrechte an.


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Digital Services Act: Datenzugang ist kein Plattformprivileg, sondern ein Recht

Von: Gastbeitrag · Jakob Ohme, LK Seiling

Die EU-Kommission hat X ein Bußgeld auferlegt, weil der Datenzugang, den die Plattform Forschenden zur Verfügung stellt, nicht DSA-konform ist. Die Urteilsbegründung ist bemerkenswert: Forschung wird darin nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

Ein Astronaut, der im flachen Wasser steht, dahinter ein hell erleuchtetes Tor.
Forschende brauchen Zugang, um forschen zu können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com KNXRT

Im Dezember vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission erstmals ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) abgeschlossen. Sie kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass das von X bereitgestellte System, über das Wissenschaftler:innen an Nutzungsdaten gelangen sollen, nicht DSA-konform ist. Die Kommission verhängte eine Strafe von 120 Millionen Euro; X hat bis Anfang März Zeit, seine Plattform anzupassen. Der DSA ist das zentrale EU-Gesetz zur Regulierung großer Online-Plattformen und soll unter anderem Transparenz schaffen, Risiken für die öffentliche Meinungsbildung begrenzen und Forschung zu diesen Risiken ermöglichen.

Inzwischen liegt die Begründung der Kommissionsentscheidung vor. Am 28. Januar veröffentlichte der von Republikanern geführte Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses ein Dokument der Europäischen Kommission, das die Gründe für ihre Entscheidung gegen X im Dezember darlegt. Es zeigt, wie die EU den DSA konkret durchsetzen will – und welche Rolle Datenzugang und wissenschaftliche Evidenz dabei spielen.

Die politisch motivierte Veröffentlichung und Einordnung durch den Justizausschuss, der im DSA vor allem europäische Zensurabsichten sieht, sind zwar fragwürdig. Sie ändern aber nichts an der inhaltlichen Bedeutung der Begründung selbst. Ein zentraler Bestandteil der Begründung betrifft Versäumnisse beim Gewähren von Datenzugang für Forschende nach Artikel 40(12) DSA. Dieser Datenzugang soll es ermöglichen, systemische Risiken für die EU zu erforschen – etwa Desinformation oder süchtigmachende Plattform-Designs.

Dass Plattformen diesen Zugang bislang häufig nicht freiwillig gewährten, war einer der Gründe für die Einführung des DSA. Aus dem Urteil liest sich, dass X nur knapp fünf Prozent der Anfragen von Wissenschaftler:innen genehmigt hat. Es handelt sich hier also um ein strukturelles Problem.

Enge Auslegung und Verzögerungstaktiken sind unzulässig

Die EU-Kommission stellt unmissverständlich klar, dass Plattformen das gesetzlich verankerte Recht auf Datenzugang nicht in ein von ihnen kontrolliertes Privileg umdeuten dürfen. X hatte Anträge systematisch abgelehnt, wenn Forschende nicht zweifelsfrei nachweisen konnten, dass die beantragten Daten ausschließlich der Erforschung systemischer Risiken dienen. Diese enge Auslegung widerspricht laut Kommission dem Zweck des Gesetzes. Forschende müssen nicht beweisen, dass man aus „Mehl, Butter und Eiern nur einen einzigen Kuchen backen kann“.

Erstmals wird zudem konkretisiert, was als unzulässige Verzögerung gilt: Eine Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten ordnet die Kommission ausdrücklich als „undue delay“ ein – also als unerlaubteVerzögerung. Damit erhalten Forschende erstmals eine belastbare rechtliche Orientierung. Auch der Versuch, Datenzugang an Kosten, institutionelle Zugehörigkeit oder einen EU-Standort zu knüpfen, weist die Europäische Kommission zurück.

Scraping ist zulässig – auch ohne Plattformgenehmigung

Eine weitere wegweisende Klarstellung betrifft das Scraping, also das automatisierte Auslesen öffentlich zugänglicher Inhalte. Diese Zugangsform ist zentral, um Plattformdaten auch ohne Mitwirkung der Anbieter zu erheben und von Plattformen bereitgestellte Daten überprüfen zu können.

Die Kommission stellt klar, dass Forschenden dieses Recht zusteht, sofern sie die Kriterien aus Artikel 40(12) und 40(8) DSA erfüllen: Forschung zu systemischen Risiken, kein kommerzielles Interesse, transparenter Umgang mit Finanzierung und nachweisbare Datenschutz- sowie Sicherheitsmaßnahmen.

Plattformen dürfen Scraping nicht pauschal über ihre Nutzungsbedingungen untersagen, und eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich – gerade weil hier die Gefahr eines „undue delay“ besteht.

Evidenz aus der Forschung hat Beweiswert

Besonders bemerkenswert ist, wie die Kommission mit der Frage der Evidenz umgeht. Sie weist die Vorstellung zurück, der Beweiswert müsse an akademische Seniorität, große Stichproben oder klassische Peer-Review-Formate gebunden sein. Entscheidend seien stattdessen methodische Sorgfalt und faktische Relevanz für den konkreten Fall.

In diesem Zusammenhang verweist die Begründung mehrfach auf den vom DSA40 Data Access Collaboratory am Weizenbaum-Institut betriebenen Data Access Tracker. Obwohl die Daten aus der wissenschaftlichen Community gesammelt wurden und keine Zufallsstichprobe darstellen, attestiert die Kommission der Erhebung ausdrücklich Beweiswert im juristischen Sinne. Auch ein von X kritisierter Preprint – ein noch nicht begutachteter Forschungsartikel – wird als relevante Evidenz anerkannt, nicht zuletzt, weil er später peer-reviewed veröffentlicht wurde.

Methodisch nachvollziehbare Forschung wird hier selbst zur Grundlage regulatorischer Durchsetzung.

Relevanz nicht nur für X

Politisch ist die Begründung der Kommission damit weit mehr als eine Einzelfallentscheidung gegen X. Sie markiert einen Meilenstein in der Durchsetzung des Digital Services Act: Forschung wird nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

Indem die Kommission methodisch nachvollziehbare Forschung ausdrücklich als rechtlich relevante Evidenz anerkennt und Plattformen klare Grenzen bei Verzögerung, Kosten und Zugangsbeschränkungen setzt, verschiebt sich das Machtgefüge zugunsten von Öffentlichkeit und Wissenschaft. Ob diese Standards künftig konsequent durchgesetzt werden und möglichen Klagen der Plattformen standhalten, wird entscheidend dafür sein, ob der DSA sein zentrales Versprechen einlösen kann: Plattformregulierung nicht nur auf dem Papier, sondern auf Basis überprüfbarer Beweise.

Dass diese Prinzipien nicht nur abstrakt gelten, sondern praktisch durchsetzbar sind, zeigt der jüngste Erfolg von Democracy Reporting International gegen X. Gerichte bestätigen zunehmend, dass Forschende ihren Anspruch auf Datenzugang aktiv einklagen können – und damit eine zentrale Rolle bei der demokratischen Kontrolle von Plattformen einnehmen.

Dr. Jakob Ohme leitet die Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und untersucht dort die Rolle des digitalen Journalismus im Spannungsfeld von Influencern und Künstlicher Intelligenz. Er ist zudem Co-Principal Investigator im #DSA40 Collaboratory und arbeitet dort an kooperativen Modellen für den Zugang zu Plattformdaten im Rahmen des Digital Services Act der EU. LK Seiling ist Plattformforscher in der Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und koordiniert die Arbeit des #DSA40 Collaboratory als Experte für Forschungsdatenzugang.


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Digitale Gewalt: Die Rhetorik der tausend Nadelstiche

Von: Gastbeitrag · Ingrid Brodnig

Beleidigungen sind wirkungsvoll, weil sie uns Menschen signalisieren, welchen Stellenwert wir in der Gesellschaft haben. Oftmals richten sie sich gegen Politikerinnen. Sie werden nicht als Individuum, sondern als Vertreterin ihres Geschlechts herabgestuft. Wie kommt es dazu? Und was können wir dagegen unternehmen?

Mehrere geöffnete Münder
Konstantes Beleidigen und Sticheln ist auf allen digitalen Plattformen möglich. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Nsey Benajah

In einem meiner Interviews mit einer jungen SPD-Abgeordneten zog diese während des Gesprächs ihr Handy hervor – und begann, an sie gerichtete Antworten auf der Plattform X vorzulesen:

  • „Wie viel Scheiße kann ein Mensch labern?“
  • „Frau XYZ und solche wie sie können nichts, leisten nichts und brauchen deshalb Steuergeld um sich wertvoll zu fühlen (…)“
  • „Was schreiben Sie hier für einen Unsinn?“
  • „Schluck deine Pillen und denk über eine Therapie nach.“
  • „Sagt die Lügnerin“
  • „Are you stupid?“ (Gepostet als Bild)

Dieses Bundestagsmitglied hat Migrationshintergrund. Sie erhält auch rassistische Antworten wie:

  • „Von wo kommst du?“
  • „Du nix Grammatik?“
  • „Wir schieben dich ab“

Die Abgeordnete sagte zu mir, „so extreme Sachen, extreme Gewaltfantasien“ habe sie bisher nicht erlebt, wie andere Politikerinnen, mit denen ich sprach.

Stellen Sie sich jedoch vor: Jedes Mal, wenn Sie eine App öffnen oder eine Ihrer Äußerungen eine größere Reichweite erzielt, müssen Sie damit rechnen, hasserfüllte Nachrichten zu bekommen. Manche abschätzigen Äußerungen entfalten ihre vollständige Wirkung vor allem indirekt und in der Menge. Nicht die einzelne Wortmeldung ist entscheidend – das größere Problem ist das Stakkato an Beleidigungen, mit dem manche Personen (und manche von mir befragte Abgeordnete) konfrontiert sind, wenn sie sich auf Social Media bewegen.

Einerseits kann es sein, dass Menschen in akuten Fällen von Shitstorms über ein paar Tage hinweg hunderte oder tausende solcher Botschaften abbekommen. Andererseits können sich solche Sticheleien über Wochen und Monate hinziehen.

Entscheidend ist vor allem die Masse

Buchcover "Feindbild Frau" von Ingrid Brodnig
„Feindbild Frau“ von Ingrid Brodnig, 208 Seiten, Brandstätter Verlag, 2026, ISBN 978-3-7106-0942-8. - Alle Rechte vorbehalten Brandstätter Verlag

Ich nenne das die Rhetorik der tausend Nadelstiche. Diese Art des konstanten Beleidigens und Stichelns gegen eine Person ist auf allen digitalen Plattformen möglich – auf X ist sie meines Erachtens besonders stark ausgeprägt.

Der Milliardär Elon Musk hat 2022 die Plattform Twitter gekauft und später zu X umbenannt. Er hat die Regeln gelockert und eine Generalamnestie für gesperrte Accounts ausgesprochen. Selbst extremistische User und Userinnen, die Hassrede verbreiten, durften auf die Plattform zurückkehren. Dass der Umgangston brutaler wurde, ist nicht einfach nur ein Bauchgefühl. Eine Gruppe von Forschenden aus Kalifornien berechnete, dass nach der Übernahme Twitters durch Elon Musk sowohl homophobe, rassistische als auch transfeindliche Posts zunahmen. Das Problem ist, dass sich besonders aggressive Communitys auf einzelne Accounts einschießen oder sehr aktiv werden können, wenn ein Tweet populär wird, der ihnen nicht recht ist.

Ich selbst bin nicht mehr auf X aktiv, weil ich diese Plattform nicht weiter unterstützen will. Mir ist es ab und zu passiert, dass einzelne Tweets größere Reichweite erzielten; ich bekam zuerst den Zuspruch von Gleichdenkenden und dann tagelang stichelnde, teils auch menschenfeindliche Kommentare. Zum Beispiel habe ich das Wahlkampf-Video eines FPÖ-Politikers kritisiert, in dem dieser eine Regenbogenfahne in den Müllkorb warf. Im Bild war der Slogan „Aufräumen für Österreich“ zu lesen. Über Tage hinweg erhielt ich beleidigende Äußerungen über queere Menschen. „Keine Macht den Perversen …“, schrieb ein anonymer Account. Jemand anders postete eine Zeichnung, auf der sich jemand den braunen Hintern nach dem Stuhlgang mit einer Regenbogenfahne abwischt. Viele Rückmeldungen auf X fallen in die Kategorie „jenseitig“: Ein Bild suggeriert zum Beispiel, Satan würde die Regenbogenfahne nähen.

Entscheidend ist hier vor allem die Masse: Wenn Sie auf Ihrem Account täglich mit solchem Unsinn und solchen menschenfeindlichen Reaktionen überschwemmt werden, ist das kein angenehmes Erlebnis. Man sieht irgendwann die konstruktiven Antworten gar nicht mehr, weil sie untergehen in der Vielzahl hämischer und unsachlicher Kommentare.

Das Ziel ist Verdrängung

Zurück zu der SPD-Abgeordneten, die ihr Handy gezückt hatte. Sie erzählt: „Bei mir hatte das zur Folge, dass ich mich bei X zum Beispiel zurückgezogen habe und nur noch ganz, ganz selten etwas poste.“ Ich fragte sie, wie es ihr damit geht, dass sie die Plattform meidet. Ihre Antwort: „Es erschwert meine Arbeit. Ich sage das immer wieder: Diese Debattenräume ermöglichen uns Politikerinnen natürlich auch, Debatten zu führen. Und wenn wir uns daraus zurückziehen, dann erschwert es mir die Arbeit, weil ich diesen Raum nicht mehr nutzen kann, um auch mein politisches Bild oder meine Meinung darin debattieren zu können. Gleichzeitig entziehe ich mich natürlich auch Diskursen von anderen. Das ist natürlich nicht gut, aber ich habe mich in erster Linie aus Selbstschutz dazu entschlossen.“

Beleidigungen sind wirkungsvoll – weil sie uns Menschen signalisieren, welchen Stellenwert wir in der Gesellschaft haben. Natürlich kann man manche Unfreundlichkeiten weglächeln oder rationalisieren. Sich selbst erinnern, dass gehässige Postings keine ernstzunehmenden Debattenbeiträge sind. Doch es gibt eine Grenze, wie gut dieses Weglächeln und Rationalisieren funktioniert. Die Philosophin Sybille Krämer schreibt: „Wir sind in unserer Existenz von Sprache abhängig, weil (…) wir darauf angewiesen sind, angeredet, angesprochen, angerufen zu werden. Zum Menschen werden wir nicht dadurch, dass wir Sprache haben oder gebrauchen, vielmehr ist die Sprache der ‚Stoff‘ aus dem der Mensch als ein soziales Wesen ‚gemacht‘ ist.“

Digitale Gewalt birgt die Gefahr, manche Gruppen ganz besonders aus der öffentlichen Debatte zu verdrängen. Man nennt das einen Chilling-Effekt, wenn das Erleben oder Beobachten von Beleidigungen bewirkt, dass sich jemand aus der öffentlichen Debatte zurückzieht. Und ich könnte jetzt viele Untersuchungen zitieren, die Chilling-Effekte bei Frauen beobachteten. Besonders aufschlussreich erscheint mir eine Auswertung aus Norwegen: Die Soziologin Marjan Nadim und der Politologe Audun Fladmoe beobachteten, „dass Frauen im Vergleich zu Männern eine stärkere Tendenz dazu haben, nach Online-Belästigung vorsichtiger darin zu werden, ihre Meinung öffentlich zu äußern“. Und mit steigender Intensität, also wenn Kommentare nicht nur „unangenehm“, sondern „hasserfüllt“ waren, vergrößerte sich der Abstand zwischen den Geschlechtern. Hatten sie „hasserfüllte“ Kommentare erhalten, gaben 42 Prozent der Frauen an, künftig vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung zu sein – dies sagten nur 16 Prozent der Männer.

„Es braucht gestandene Frauen und keine ‚Weibchen‘.“

Die CDU-Politikerin und damalige Vizepräsidentin des deutschen Bundestages Yvonne Magwas war immens viel negativen Reaktionen ausgesetzt, nachdem sie den AfD-Politiker Stephan Brandner angezeigt hatte. Er hatte sie „bemerkenswert dumm“ genannt. Auf ein hämisches Posting hierzu folgten zum Beispiel 500 Replys. Magwas wurde „saudumm“ genannt. Der Politikerin wurde „MI Mi MI“ vorgeworfen, also zu große Wehleidigkeit. Rasch fallen auch Geschlechterklischees. Ein anonymer Account schreibt: „Jeder weiß, dass es in der Politik auch mal rauer im Ton zugeht. Statt einer Anzeige sollten Frauen vielleicht mal lernen, damit umzugehen und sich Verbal zu wehren. Es braucht gestandene Frauen und keine ‚Weibchen‘. Wo ist eure Emanzipation, nach der ihr immer schreit!? 🙄“. Ein Detail dazu: Ich finde es grundsätzlich immer bemerkenswert, wenn anonyme Accounts Menschen, die mit ihrem Namen und ihrem Gesicht in der Öffentlichkeit stehen, ausrichten, sie müssten fähig sein, mehr auszuhalten.

Ich könnte hier sehr deutliche sexistische Beleidigungen zitieren, die im Rahmen dieses Austauschs gepostet wurden, die teils unter die Gürtellinie gingen oder pauschal Frauen in der Politik verteufelten. Aber nehmen wir ein Beispiel eines Postings heran, das Frauen auf der Bildebene negativ abstempelt:

Eine Grafik, die Gesichter verschiedener bekannter Frauen zeigt.

Ich zeige diesen Beitrag ausnahmsweise her, um die beleidigende Bildsprache in den Fokus zu rücken: Diese Collage besteht in einigen Fällen aus unvorteilhaften Fotos, die bekannte Politikerinnen zeigen – sie haben etwa den Mund geöffnet während einer Rede, sie grinsen, lachen oder schauen irritiert. Das ist eine sehr simple Methode, jemanden negativ auf der Bildebene vorzuführen. Für sich genommen sind die einzelnen Bilder noch eher unspektakulär, aber speziell in Kombination wecken sie einen negativen Eindruck. Ergänzend dazu vertritt der Text die Sichtweise: Frauen wären schlecht für die Politik (konkret, sie würden diese hässlicher und korrupter machen). Meines Erachtens disqualifiziert sich dieses Posting von selbst durch die Ausdrucksweise – sowohl in Wort als auch im Bild. Allerdings entspricht es einem wiederkehrenden Typ der Beleidigung: Ich nenne es eine Pars-pro-Toto- Beleidigung. Es wird eine oder mehrere Politikerinnen zitiert oder vorgeführt, die jemand nicht mag, um anhand dessen die Gesamtheit der Frauen in der Politik negativ zu bewerten.

In vielen Fällen werden Politikerinnen also nicht als Individuum, sondern als Vertreterin ihres Geschlechts herabgestuft. Ähnliche Abwertungslogiken passieren auch Minderheiten: zum Beispiel einzelnen Menschen mit Migrationshintergrund, deren angebliches Fehlverhalten oder Inkompetenz dann als Beleg für das angebliche Fehlverhalten oder die Inkompetenz der gesamten Gruppe gewertet wird. Die hier zitierte Collage ist nur eines von vielen Beispielen, wie auf der Bildebene Häme ausgeteilt wird.

Nur weiter so, Daumen hoch!

Aber treten wir einen Schritt zurück: Bei der Rhetorik der tausend Nadelstiche gibt es ein tiefergehendes Problem: Sie ist von einer starken Asymmetrie geprägt. Während es für die Betroffenen sehr unangenehm ist, hunderte, vielleicht tausende solcher Sticheleien abzubekommen, ist dieser Vorgang für die Personen, die sich an diesen Sticheleien beteiligen, oft witzig. Da lobt man sich gegenseitig noch dafür. Zum Beispiel schreibt ein User, dass er auch den Eindruck habe, die CDU-Politikerin Magwas wäre dumm. Für diese schlichte Aussage erhält er 159 Likes. In solchen Momenten lernen Menschen potenziell: Nur weiter so, Daumen hoch!

Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass abschätzige Wortmeldungen oft mit Likes belohnt werden. In einer Studie, die Facebook-Kommentare in den USA auswertete, beobachteten der Kommunikationswissenschaftler Jin Woo Kim und Kollegen: Mit steigender Toxizität (also steigender Unfreundlichkeit) stieg auch die Anzahl der Likes im Schnitt. Dieser Effekt kippt irgendwann, wenn die Sprache allzu gehässig wird. Aber eine gröbere Art des Ausdrucks scheint sich zu rentieren, wenn man Likes ernten will.

Dass Lerneffekte eintreten können, dafür gibt es Hinweise. Ich orientiere mich hier an Forschung zum Thema Lerneffekte auf Social Media. Konkret hat sich eine Gruppe von Psycholog:innen mit moralischer Empörung befasst – darunter versteht man, wenn Menschen etwas als Verstoß gegen ihre Wertvorstellungen wahrnehmen und mit Wut, Ekel, Abscheu reagieren. Die Untersuchung fand heraus, dass es zu Lerneffekten kommt, wenn Menschen moralisch empört posten. Als moralische Empörung wurden zum Beispiel Postings auf Twitter gewertet, die Sätze enthielten wie „du bist ein wertloses Stück Scheiße“ oder „halt deine Lügenfresse“.

Wenn User:innen eine Wortmeldung mit moralischer Entrüstung verfassten und daraufhin überdurchschnittlich viele Likes und Shares bekamen, dann stieg die Wahrscheinlichkeit, dass sie am Folgetag erneut empört posteten. Die Forschenden nennen das „bestärkendes Lernen“ oder „Reinforcement Learning“. Ein zweiter Lerneffekt kam hinzu: Wer sich neu auf einer Plattform anmeldet, erhält durch das Mitlesen der Postings einen Eindruck vom dort üblichen Umgangston. Hier fiel auf: Wenn sich Menschen in ideologisch extremeren Netzwerken befanden, also vielen Profilen am Rande des politischen Spektrums folgten, posteten sie auch eher selbst moralisch entrüstet. Diesen Effekt nennt man „Norm Learning“, Normenlernen. Diese Effekte „könnten moderatere Nutzerinnen und Nutzer motivieren, mit der Zeit weniger moderat zu sein“, notieren die Studienautorinnen und -autoren. Also die Sorge besteht, dass sich hier auch die Auffassung von Menschen, was sie als angemessene Ausdrucksweise empfinden, mit der Zeit verschieben könnte.

Wir alle können ein Korrektiv sein

Eine wichtige Beobachtung: Wir alle können ein Korrektiv sein. Wir haben natürlich nicht so viel Macht wie beispielsweise Milliardär Elon Musk mit seiner Plattform X. Auch können wir als Einzelne oder Einzelner nicht beeinflussen, dass es Communitys gibt, die in einer Tour solche Kampagnen gegen einzelne Personen oder auch Organisationen führen. Aber sinnvoll ist zu verstehen, dass die Wiederholung wirkmächtig ist, dass jede Wortmeldung einen Beitrag leistet: Denn es bedeutet, dass wir alle eine Möglichkeit des Gegensteuerns haben, indem wir selbst das Wort ergreifen.

Ich sprach mit der Psychologischen Psychotherapeutin Dorothee Scholz, ihre fachliche Spezialisierung liegt auf digitaler Gewalt. Sie sagte etwas, das gut die Wirkmacht der wiederkehrenden Abwertungen erklärt: „Es gibt eine Daumenregel in der Psychologie: In das eigene Gefühl kommt das, was man erlebt – nicht das, was man weiß.“ Das heißt, von Hasskommentaren und Diffamierungsversuchen Betroffene wissen auf einer rein rationalen Ebene, dass die Personen hinter solchen Botschaften eine Minderheit sind. Aber: „Den ganzen Tag nur Hasskommentare zu erleben, macht etwas mit der eigenen Weltwahrnehmung. Die Intensität dieser Erfahrung führt nachvollziehbarerweise zu einem ‚Verrutschen‘ der Sichtweise auf andere Menschen und damit auch zu einem starken Gefühl der Isolation.“

Ein Stück weit hilfreich gegen dieses „Verrutschen“ der Sichtweise kann es sein, Betroffenen immer wieder Wertschätzung zu kommunizieren: indem wir unsere Wertschätzung ausdrücken oder benennen, wie unfair ein Angriff ist. Dazu muss man nicht exakt dieselben Ansichten wie die betroffene Person haben – aber wenn man feststellt, dass sie über Gebühr fertiggemacht wird, ist es sinnvoll, etwas zu sagen.

Diese zivilgesellschaftliche Beharrlichkeit, immer wieder Solidarität mit Betroffenen zu zeigen, ist eine notwendige Antwort auf die Rhetorik der tausend Nadelstiche. Natürlich wird keine Person es schaffen, auf jede Wutkampagne im Internet zu reagieren, aber ab und zu kann man solche Signale senden. Und selbst wenn man nicht auf Social Media ist, ist es möglich, eine E-Mail zu schreiben. Ich persönlich glaube, in manchen Fällen kann dies einen Beitrag leisten, dass eine Situation nicht kippt und der Blick auf die Welt einer Person nicht zu sehr eintrübt.

Betroffene sollen sehen: Es gibt da draußen so viele andere Stimmen – und die meisten Menschen wollen mir Gutes.

Dieser Textauszug ist ein redigierter Auszug aus „Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig. Das Buch erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag.


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Digitale Gewalt: „Hass im Netz führt dazu, dass Frauen eher leise auftreten“

Von: Chris Köver

In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.

Mensch steht mit gekreuzten Armen vor einer Wand
Es ist leicht, ein dickes Fell einzufordern, wenn man nicht weiß, was Frauen im Netz erleben, sagt Journalistin Ingrid Brodnig. – Alle Rechte vorbehalten Gianmaria GAva

Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.

Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.

„Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“

netzpolitik.org: Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?

Ingrid Brodnig: Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.

Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?

netzpolitik.org: Was haben Sie erfahren?

Ingrid Brodnig: Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.

Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.

netzpolitik.org: Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?

Ingrid Brodnig: Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.

„Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“

netzpolitik.org: Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?

Ingrid Brodnig: Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.

Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.

Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.

Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.

„Frausein an sich ist eine Gefahr“

netzpolitik.org: Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?

Ingrid Brodnig: Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.

Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.

Und Frausein an sich ist eine Gefahr, weil wir eine sehr starke maskulinistische Szene im Netz haben, deren Mitglieder moderne, selbstbewusste Frauen als zentrales Problem ansehen.

Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.

netzpolitik.org: Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.

Ingrid Brodnig: Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.

Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

netzpolitik.org: Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?

Ingrid Brodnig: Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!

Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.

Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.

„Wir haben eine Zweiklassensituation“

netzpolitik.org: In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?

Ingrid Brodnig: Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.

netzpolitik.org: Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?

Ingrid Brodnig: Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.

„Die EU präsentiert sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte“

netzpolitik.org: Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?

Ingrid Brodnig: Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.

Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.

Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.

„Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“

netzpolitik.org: Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?

Ingrid Brodnig: Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.

netzpolitik.org: Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?

Ingrid Brodnig: In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.

Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.

Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag. Die Autorin hält am 23.2. und am 16.3. Lesungen in Wien sowie am 26.2. eine Lesung in Berlin.


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KI und Datenschutz: Wo der Digitale Omnibus der EU gerade hinrollt

Von: Anna Ströbele Romero · Ingo Dachwitz

Unter Hochdruck will die EU Teile ihrer Digitalregulierung überarbeiten. Während der AI Act auf den letzten Metern noch um ein Verbot sexualisierter Deepfakes ergänzt werden könnte, treten beim Datenomnibus zwei wichtige EU-Institutionen auf die Bremse. Die neuesten Entwicklungen im Überblick.

Bild eines weißen Busses, durch den verschwommenen Hintergrund sieht es so aus, als würde er schnell fahren
Zumindest teilweise ist der „Digital Omnibus“ der EU mit hoher Geschwindigkeit unterwegs – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Gen Pol

Am 19. November 2025 präsentierte die Europäische Kommission den sogenannten „Digitalen Omnibus“: Mit zwei Gesetzen will die EU ihre Digitalregulierung überarbeiten und auf einen Schlag zahlreiche bestehende Gesetze ändern. Die Kommission will mit dem Paket Regeln vereinfachen, Bürokratie abbauen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern.

Das erste dieser Gesetze, das die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), mehrere Datennutzungsgesetze und die Meldung von Cyber-Vorfällen betrifft, wird „Datenomnibus“ genannt. Das zweite Gesetz, welches die KI-Verordnung ändert, heißt „KI-Omnibus“. Für beide Vorhaben hat die Kommission ein hohes Tempo vorgegeben, die Änderungen sollen so schnell wie möglich beschlossen werden. Während dies beim KI-Omnibus, der unter anderem Teile der europäischen KI-Verordnung aufschieben soll, realistisch erscheint, dürften sich die Verhandlungen um den Datenomnibus deutlich länger hinziehen.

Sollen sexualisierte Deepfakes verboten werden?

Für den KI-Omnibus sind im Parlament zwei Ausschüsse verantwortlich: der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Daher gibt es in diesem Fall auch zwei federführende Abgeordnete, die sogenannten Berichterstatter:innen: Michael McNamara ist Teil der Fraktion der Liberalen, Arba Kokalari gehört der konservativen EVP an, zu der auch CDU/CSU gehören.

Sie haben am 4. Februar gemeinsam ihren ersten Berichtsentwurf vorgelegt. Dieser beschreibt, wie sie die KI-Verordnung im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission verändern wollen. Die verantwortlichen Abgeordneten anderer Fraktionen, die sogenannten Schattenberichterstatter:innen, haben bis zum 12. Februar ihre Änderungswünsche vorgelegt. Diese sind noch nicht öffentlich.

Bekannt ist jetzt schon, dass derzeit diskutiert wird, ob die Erstellung von sexualisierten Deepfakes im Rahmen des Omnibusses verboten werden soll – und unter welchen Umständen. Nach dem Skandal um Elon Musks Chatbot Grok, mit dem Nutzer:innen unfreiwillige Nacktbilder von Frauen und Minderjährigen erstellt haben, gibt es dafür gerade viel politischen Willen, sowohl im Parlament als auch unter den Mitgliedstaaten. Wie ein solches Verbot ausgestaltet werden könnte, ist jedoch umstritten.

Bei den Verhandlungen wird auch diskutiert, wer die Verantwortung für KI-Schulungen haben soll – die Anbieter der KI-Systeme oder die Regierungen. Außerdem soll entschieden werden, ob die verschobenen Fristen für Hochrisiko-Systeme fest oder flexibel sein werden. Dass sie überhaupt verschoben werden, scheint unter den Verhandelnden niemand mehr anzufechten. Ein weiteres Thema ist die Zentralisierung der Aufsicht im KI-Büro der EU-Kommission und das KI-Training mit sensiblen Daten, um Verzerrungen zu vermeiden. Ebenfalls besprochen werden mögliche Ausnahmen im Transparenzregister für KI-Systeme.

KI-Omnibus könnte bald schon am Ziel sein

Bereits nächste Woche startet im Parlament die Verhandlung, deren Ziel ein finaler Bericht ist. Es ist vorgesehen, dass die beiden Ausschüsse am 18. März darüber abstimmen. Damit würde dann die Parlamentsposition stehen und wäre bereit für den sogenannten Trilog mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten.

Letztere erarbeiten im Moment ebenfalls ihre Position im Rat der Europäischen Union. Derzeit finden die Gespräche auf Ebene der Arbeitsgruppe „Vereinfachung“ statt. Es gibt bereits zwei Entwürfe. Wenn der Text final ist, wird er an die Diplomat:innen im „Ausschuss der Ständigen Vertreter“ gegeben. Auf der höchsten Ebene ist der Rat für Allgemeine Angelegenheiten für den KI-Omnibus verantwortlich.

Das Steuer hat dabei die derzeitige Ratspräsidentschaft Zypern in der Hand. Sie hat bereits angekündigt, den KI-Omnibus mit Priorität zu behandeln. Und das nicht ohne Grund: Schließlich sollen im Omnibus die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme angepasst werden, die eigentlich ab dem 2. August 2026 gelten würden. Der Omnibus muss daher spätestens bis zu diesem Datum in Kraft treten.

Insgesamt scheinen sich Rat und Parlament beim KI-Omnibus bisher relativ einig zu sein. Sie tendieren in vielen Punkten dazu, zum ursprünglichen Text der KI-Verordnung zurückzugehen. Unterschiede gibt es selbstverständlich in den Details.

Institutionen warnen vor Datenomnibus

Unübersichtlicher und umstrittener ist die Lage beim Datenomnibus. Während die Zusammenlegung von Datennutzungsgesetzen oder die Vereinfachung der Meldewege bei IT-Sicherheitsvorfällen für relativ wenig Aufregung gesorgt haben, ist um die Datenschutzaspekte des Vorhabens eine heftige Debatte entbrannt.

De EU-Kommission behauptet weiter steif und fest, lediglich technische Änderungen vorgeschlagen zu haben, die das Datenschutzniveau in der EU nicht verändern würden. Inzwischen mehren sich jedoch die Stimmen, die sagen: Vorschläge wie eine erleichterte Nutzbarkeit von Daten für KI, Einschränkungen von Betroffenenrechten oder eine Änderung der Definition personenbezogener Daten würde an Grundpfeilern des Datenschutzes rütteln.

In diesen Chor hat sich vergangene Woche auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eingereiht, in dem die nationalen Datenschutzbehörden der EU zusammenarbeiten. „Einige vorgeschlagene Änderungen geben Anlass zu erheblichen Bedenken, da sie das Schutzniveau für Einzelpersonen beeinträchtigen, Rechtsunsicherheit schaffen und die Anwendung des Datenschutzrechts erschweren können“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des EDSA mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski.

Ehemalige Meta-Lobbyistin verhandelt über Datenschutz

Zwar begrüße man einige Vorschläge, die zu tatsächlichen Vereinfachungen führen. Darunter falle etwa eine Anhebung des Risikoschwellenwerts, ab dem eine Datenschutzverletzung der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden muss, oder die Verlängerung der Frist für die Meldung von Datenpannen. Auch Vorschläge zu Vereinfachungen bei Cookie-Bannern begrüßen die Datenschützer:innen.

Deutlich länger ist jedoch die Liste der gravierenden Mängel, die die Datenschützer:innen ausmachen. Allen voran kritisieren die Behörden die vorgeschlagene Neudefinition personenbezogener Daten, die pseudonymisierte Daten unter Umständen von der DSGVO ausnehmen würde. Dazu heißt es von der Vorsitzenden des Europäischen Datenschutzausschusses, Anu Talus: „Wir fordern die beiden gesetzgebenden Organe jedoch nachdrücklich auf, die vorgeschlagenen Änderungen der Definition personenbezogener Daten nicht anzunehmen, da sie den Schutz personenbezogener Daten erheblich schwächen könnten.“

Was die beiden angesprochenen Organe, das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten, mit dem Input der Datenschutz-Expert:innen anfangen werden, ist derzeit noch ziemlich offen. Der Datenomnibus wird zwar in den legislativen Prioritäten für 2026 genannt, auf welche sich die drei EU-Institutionen Ende des Jahres einigten. Das bedeutet: Das Vorhaben soll eigentlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Eine Positionierung des Rates ist nach Auskunft von Beobachter:innen in den nächsten Monaten allerdings nicht zu erwarten.

Im Parlament stellt man sich ebenfalls auf langwierige und zähe Verhandlungen ein. Hier teilen sich auch beim Datenomnibus zwei Ausschüsse die Federführung. Während im LIBE-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten die Sozialdemokratin Marina Kaljurand Berichterstatterin für das Thema ist, hat im Industrieausschuss (ITRE) Aura Salla das Ruder übernommen. Die finnische Politikerin von der konservativen Europäischen Volkspartei war von 2020 bis 2023 Chef-Lobbyistin des US-Tech-Konzerns Meta in Brüssel. Mit Blick auf den Datenomnibus sagte sie im Januar auf einer Veranstaltung: „Wir müssen deregulieren, nicht nur vereinfachen.“


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Kinderähnliche Sexpuppen und süchtig machendes Design: EU eröffnet Verfahren gegen Shein

Von: Laura Jaruszewski

Nach Temu ermittelt die EU-Kommission nun auch gegen einen zweiten Online-Händler aus China. Die Fast-Fashion-Plattform Shein unternimmt vermutlich zu wenig gegen die Risiken, denen sie ihre Nutzer*innen aussetzt. Zur Debatte stehen gleich mehrere Verstöße gegen den Digital Services Act.

Die App Shein wird im App Store angezeigt.
Der Online-Händler Shein hat nicht nur Kleidung, sondern auch illegale Waren verkauft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Mit dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet die EU sehr große Online-Plattformen, Risiken ihrer Angebote zu identifizieren und zu beheben. Weil der chinesische Fast-Fashion-Händler Shein diesen Vorgaben möglicherweise nicht ausreichend nachgekommen ist, hat die EU-Kommission nun ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Das teilte sie am heutigen zweijährigen Geburtstag der EU-Verordnung über digitale Dienste mit.

Die Shopping-Plattform soll monatlich etwa 126 Millionen aktive Nutzer*innen in der EU haben. Seit Juni 2024 hatte die Kommission mehrfach Informationen von Shein angefragt. Die Entscheidung, eine Untersuchung einzuleiten, basiert auf diesen Auskunftsersuchen, auf einer vorläufigen Analyse der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte und auf Einschätzungen dritter Parteien.

In Frankreich hatte sich im letzten Jahr bereits Widerstand gegen den Online-Händler geregt, jedoch war die französische Regierung mit dem Versuch gescheitert, die Plattform für drei Monate zu sperren.

„Illegale Produkte sind verboten“

Die Kommission attestiert dem Konzern Handlungsbedarf in drei Bereichen. An erster Stelle steht der Verkauf illegaler Waren, wegen dem der Fast-Fashion-Händler in der Vergangenheit bereits in Kritik stand. Zum Beispiel konnten genehmigungspflichtigen Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen auf dem Marktplatz erworben werden.

Bei der Untersuchung geht es jedoch nicht darum, dass die EU gezielt den Verkauf einzelner Produktgruppen kontrollieren will. Vielmehr will sie dafür sorgen, dass die Plattform selbst ihre Systeme so gestaltet, dass Risiken minimiert werden. Konkret muss Shein also dafür sorgen, dass auf dem Marktplatz keine illegalen Waren gehandelt werden können.

„In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden“, so EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen zu dem Verfahren. „Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Käufern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren.“

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft mutmaßlich süchtig machendes Design des Online-Händlers. Er vergibt unter anderem Verbraucherpunkte oder Belohnungen für Engagement auf der Plattform. Das könne Suchtpotenzial entwickeln, welches sich negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer*innen und den Verbraucherschutz im Internet auswirkt.

Außerdem kritisiert die Kommission mangelnde Transparenz des algorithmischen Empfehlungssystems von Shein. Dieses muss nach dem DSA zudem so gestaltet sein, dass sich Nutzer*innen optional für ein nicht-personalisiertes Empfehlungssystem entscheiden können.

EU ermittelt auch gegen Temu

Shein ist die zweite sehr große Plattform im Bereich Online-Handel, gegen die eine Untersuchung wegen süchtig machender Designpraktiken besteht. Bereits im Jahr 2024 hatte die EU-Kommission aus den gleichen Gründen ein Verfahren gegen Temu eröffnet.

Sollte die Kommission im Zuge der formalen Untersuchung zu einer Nichteinhaltungsentscheidung kommen, also einen tatsächlichen Verstoß gegen den DSA feststellen, kann sie zum Beispiel Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen. Bis dahin ist es der Online-Plattform aber möglich, auf Forderungen zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen. Wann es zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommt, bleibt jedoch offen, denn der DSA schreibt hierfür keine Frist vor.

Der Online-Händler zeigt sich nach Angaben von Zeit.de bisher kooperationswillig: „Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.“ Bei altersbeschränkten Produkten habe man bereits weitere Sicherheitsvorkehrungen ergriffen.


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Geschichten aus dem DSC-Beirat: Leicht lädiert am zweiten Geburtstag

Von: Svea Windwehr

Seit zwei Jahren gelten neue Regeln für Plattformen in der EU. Die haben schon kleine Fortschritte bewirkt und machen Hoffnung. Aber um sie wirksam durchzusetzen, ist noch viel zu tun.

Ein bunter Kuchen auf dem eine Kerze in Form der Ziffer "2" steht.
2 Jahre Digital Services Act, Grund zum Gratulieren? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kelly Sikkema

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Seit dem 17. Februar 2024, also seit genau zwei Jahren, gilt in der EU der Digital Services Act. Das Regelwerk soll Nutzende schützen und mehr Transparenz und Fairness gegenüber Online-Plattformen und -Diensten schaffen. Gibt es etwas zu feiern?

Die Bilanz ist gemischt: Ein erstes Verfahren gegen X wurde zum Abschluss gebracht, viele andere Ermittlungen laufen noch. Die Rahmenbedingungen für Forschungsdatenzugang stehen endlich, in der Praxis gibt es aber noch massive Probleme. Zivilgesellschaft und Forschende haben unzählige Verfahren angestoßen und liefern wichtige Evidenz zu DSA-Verstößen, sind jedoch Repression und Delegitimierung ausgesetzt.

Pünktlich zum Geburtstag hat sich der neu berufene DSC-Beirat in neuer, kleinerer Konstellation zu seiner ersten gemeinsamen Sitzung getroffen und sich mit dem Stand der DSA-Durchsetzung beschäftigt. Der Beirat ist im Vergleich zu seiner letzten Besetzung geschrumpft, da die vier Vorschläge der AfD im Plenum des Deutschen Bundestages keine Mehrheit fanden. Deshalb und wegen der christ-demokratischen Definition von Zivilgesellschaft ist insbesondere von deren gesetzlich angedachter Stärke im Beirat des DSC nicht viel übrig geblieben.

Fortschritt in kleinen Schritten

Bei der Durchsetzung des DSA geht es nach wie vor oft schleppend voran. Der Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland prüft noch, ob weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Trusted Flagger zugelassen werden sollen. Während die Streitbeilegungsstellen etwa bei strittigen Moderationsentscheidungen zwischen Nutzer:innen und Plattformen vermitteln sollen, agieren die Trusted Flagger als vertrauenswürdige Hinweisgeber, deren Meldungen die Plattformen priorisiert bearbeiten sollen. Aktuell gibt es in Deutschland vier Organisationen, die als Trusted Flagger anerkannt sind, sowie zwei Streitbeilegungsstellen.

Von inzwischen insgesamt 30 durch den DSC eingeleiteten Verwaltungsverfahren gegen in Deutschland ansässige Plattformen wegen DSA-Verstößen scheint noch keines zum Abschluss gekommen zu sein. Und auch auf europäischer Ebene wurde seit der Verhängung eines Bußgelds gegen X im Dezember 2025 kein weiteres Verfahren zu Ende gebracht.

Immerhin kleine Fortschritte gibt es beim Datenzugang für Forschende. Nachdem detaillierte Hinweise, wie genau der Datenzugang ausgestaltet werden soll, Ende Oktober 2025 endlich in Kraft getreten sind, können Forschende Anträge auf Datenzugang bei ihren nationalen Aufsichtsbehörden stellen. Über dieses durch den DSA neu geschaffene Recht können sie zum ersten Mal qualitative und quantitative Daten von Plattformen anfragen, um systemische Risiken zu erforschen. Damit schafft der DSA längst überfällige Rahmenbedingungen, die unabhängige Forschung und ein besseres Verständnis von Online-Plattformen ermöglichen sollen – und potenziell wichtige Grundlagen für Durchsetzungsverfahren schaffen können.

Beim deutschen DSC sind seitdem immerhin neun Anträge auf Datenzugang eingegangen. Das klingt vielversprechend, allerdings wurden die meisten der neun Anträge wieder zurückgezogen, da die benötigten Daten auch über den niedrigschwelligeren Datenzugang über Schnittstellen der Plattformen angefragt werden konnten. Diese Möglichkeit, Daten über APIs anzufragen, funktioniert in der Praxis je nach Plattform durchwachsen bis schlecht – mangelnder Zugang zu Forschungsdaten ist einer der DSA-Verstöße, die zum Bußgeld gegen X beigetragen haben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Democracy Reporting International haben X kürzlich zum zweiten Mal deswegen verklagt.

Es ist also noch zu früh, um sich über große Durchbrüche beim Datenzugang zu freuen, aber immerhin können Forschende jetzt das System ausprobieren, Anträge stellen und auf Durchsetzung pochen, wenn die Plattformen sich weigern.

Ebenfalls hoffnungsvoll stimmen die kürzlich veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse zu einem Verfahren gegen TikTok. Dort kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Videoplattform nicht genug getan hat, um Risiken von suchtfördernden Mechanismen insbesondere für Minderjährige zu mindern, beispielsweise endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen. Das ist spannend, weil die Kommission davon ausgeht, dass TikTok das „grundlegende Design“ der Plattform ändern muss, um diesen Risiken beizukommen.

Sollte die Kommission bei dieser Einschätzung bleiben und nach Abschluss des Verfahrens Bußgelder gegen TikTok verhängen, hätte der Fall Auswirkungen weit über TikTok hinaus: Endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen sind Kernelemente aller großen sozialen Netzwerke und Videosharingplattformen. Hier zeigt der DSA sein Potenzial, einerseits strukturelle Änderungen zu erstreiten, die das Businessmodell der Plattformen direkt betreffen. Das könnte zu anderen und besseren digitalen Räumen führen .

Andererseits zeigt die Argumentation, dass der DSA sinnvolle Werkzeuge bietet, um den Features und Plattform-Praktiken zu begegnen, die in der Debatte um Verbote von sozialen Medien für Kinder und Jugendliche im Fokus stehen: süchtigmachendes Design, Personalisierung basierend auf Unmengen persönlicher Daten, Produktdesign, das die Rechte und Interessen von Kindern wahrt.

Ein solches Verbot wurde Anfang Februar von Spaniens Premierminister Pedro Sanchez angekündigt, wofür er prompt von Elon Musk als Tyrann und Verräter Spaniens betitelt wurde. Daraufhin solidarisierte sich die Europäische Kommission mit Sanchez, während sie gleichzeitig festhielt, dass nur die Europäische Kommission durch den DSA weitere Verpflichtungen gegenüber sehr großen Online-Plattformen aussprechen darf. Angesichts des Eifers von Mitgliedstaaten wie Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich und den Niederlanden bleibt abzuwarten, ob sich EU-Regierungen diesem Machtwort aus Brüssel beugen werden. Ob es also europäische Verboten von sozialen Medien geben wird, ist nach wie vor unklar.

Keine Durchsetzung ohne Repression

Solidarisch hatte sich die Europäische Kommission Ende Dezember auch gegenüber Mitgliedern eines angeblichen „globalen Zensur-industriellen Komplexes“ gezeigt, nachdem sie vom US-Außenministerium mit Visa-Sanktionen belegt worden waren, unter ihnen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid. HateAid ist eine der Organisationen, die als Trusted Flagger in Deutschland zugelassen sind.

Mit diesen Sanktionen markiert die Trump-Regierung Menschen als politische Feinde, die Online-Plattformen für Verstöße gegen geltendes Recht zur Verantwortung ziehen, bestraft sie und versucht, sie an ihrer Arbeit zu hindern.

Seit den Sanktionen gegen Zivilgesellschaft und Forschende vom Dezember hat ein neuer Bericht des Rechtsausschusses des US-Abgeordnetenhauses die Situation weiter verschärft. Die Beschäftigung des Ausschusses mit dem DSA ist getrieben von Jim Jordan, einem republikanischen Abgeordneten, der seit Jahren damit beschäftigt ist, die angebliche Zensur von US-Amerikaner:innen durch den DSA zu beweisen.

Auf 160 Seiten breitet der Bericht Jordans wirre Fantasie aus, dass die Europäische Kommission, unterstützt von der europäischen Zivilgesellschaft, nur ein Ziel mit dem DSA verfolge: die Unterdrückung konservativer, US-amerikanischer Stimmen. Dabei stützt sich der Bericht auf massenweise E-Mails, Screenshots und Dokumente, die Jordan durch Herausgabeverlangen von US-Plattformen bekam – wogegen sich Plattformen offensichtlich nicht oder kaum gewehrt haben.

Der Jordan-Bericht stellt jedoch nicht nur eine Reihe von Falschbehauptungen auf, sondern identifiziert und markiert auch eine ganze Reihe von Kommissionsmitarbeitenden und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, die an Workshops der Kommission zur DSA-Durchsetzung teilnahmen oder anderweitig an der Durchsetzung des DSA beteiligt sind. Ein gefundenes Fressen für jene Kräfte, die genau diese Arbeit verhindern wollen.

Die Repressionen gegen HateAid und Co. werden also wahrscheinlich nicht die letzten gegen Menschen und Organisationen gewesen sein, die sich um die Durchsetzung des DSA bemühen. Auf Seite der Behörden scheint man auch nach dem Shitstorm um Trusted Flagger und der Demontage des Stanford Internet Institute auf Druck rechtskonservativer Politiker kaum auf solche Szenarien vorbereitet sein – um nur zwei Beispiele zu nennen, in denen rhetorische Delegitimierungen durch rechte Akteure zu Einschüchterung, Gefahren für Einzelpersonen und dem Verlust von institutionellen Strukturen geführt haben.

Aufsichtsbehörden, Politik und die Kommission sind jetzt gefragt, nicht nur ihre Solidarität auszudrücken, sondern konkrete Maßnahmen zum Schutz von Zivilgesellschaft und Forschung zu ergreifen. Dabei darf aber nicht nur in die USA geschaut werden: Auch in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten setzen konservative und rechte Kräfte die Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck. Vom Anti-NGO-Kurs der Union über die Gemeinnützigkeitsdebatte und Kontoschließungen linker Organisationen bis zu physischen Angriffen gegen Aktivist:innen – wenn es der Politik ernst damit ist, zivilgesellschaftliche Arbeit zu schützen, darf sie nicht zwischen politisch genehmen und unbequemen Organisationen unterscheiden.

Ein ganzheitlicher Ansatz muss her: nachhaltige und großzügige Finanzierung, rechtliche Absicherung und vor allem eine Regierungspartei, die versteht, dass die Delegitimierung von NGOs letztlich nur einer Seite hilft – den Feinden demokratischer und offener Gesellschaften.


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Digitalisierungsstrategie: Wie „Künstliche Intelligenz“ unser Gesundheitswesen verändern soll – und welche Fragen das aufwirft

Von: Gastbeitrag · Manuel Hofmann

Das Bundesgesundheitsministerium hat in der vergangenen Woche ein Update zur Digitalisierungsstrategie des Gesundheitswesens vorgelegt. Die sogenannte Künstliche Intelligenz spielt darin eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die richtigen Fragen stellen.

Eine Ärztin weist auf eine Röntgenaufnahme, die einen Schädel zeigt. Ein älterer Mensch hört ihr zu,
Hört ihr bereits eine „KI“ zu? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Vitaly Gariev

Die Versprechungen, die mit „Künstlicher Intelligenz“ („KI“) und mit Digitalisierung einhergehen, sind gewaltig. Das ist auch im „Update der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ nicht anders, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 11. Februar vorstellte. Ein „gesünderes und längeres Leben für alle“ soll die Digitalisierung ermöglichen, sie soll die medizinische Versorgung und Pflege „besser und effizienter“ machen, heißt es darin zum Beispiel.

Die Strategie hatte der damalige Minister Karl Lauterbach ursprünglich im Jahr 2023 vorgelegt. Der Aufbau des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), neue Erwartungen im Bereich der „Künstlichen Intelligenz“ sowie der Plan eines neuen Systems für die Erstversorgung machten das nun vorgelegte Update notwendig.

Die wichtigsten Elemente: Die ePA soll zur zentralen Anwendung für Gesundheitsthemen ausgebaut werden, Digitalisierung der Schlüssel zu einem erfolgreichen Primärärzt*innensystem sein und „KI“ soll „sicher, flächendeckend und wirksam“ eingesetzt werden.

Digitalisierung und „KI“ werden das Gesundheitswesen fraglos verändern. Doch es ist wichtig, jetzt die richtigen Fragen zu stellen.

Wie weit hilft „KI“ dem Gesundheitswesen?

Während Digitalisierung und „KI“ durchaus das Potenzial haben, Prozesse im Gesundheitswesen zu vereinfachen und die Versorgung zu verbessern, kommt es auf eine gewissenhafte Abwägung bei der Umsetzung an.

Dabei dürfen wir vor allem nicht vernachlässigen, wie weitreichend die Auswirkungen auf Menschen in Gesundheitsberufen, auf Patient*innen und auf das Verhältnis zwischen ihnen sein können. Dazu braucht es mehr strategische Auseinandersetzung und Debatten.

Den großen Hoffnungen, mit denen der Einsatz von „KI“ derzeit verbunden ist, müssen wir realistisch begegnen. Weder wird „KI“ alle strukturellen Probleme im Gesundheitswesen wie Personalmangel oder Kostenexplosion lösen können. Noch sind die großen Versprechungen medizinischer Spitzenleistungen und Effizienzgewinne bisher eingetreten – oder auch nur auf absehbare Zeit erwartbar.

Die technische Architektur der KI-Systeme gründet auf massenhaften Daten plus Stochastik, also der mathematischen „Kunst des Vermutens“. Das begrenzt diese Systeme dauerhaft. Es gibt keine Garantie dafür, dass Aussagen der „KI“ wahr und richtig sind.

Anders als bei einem Algorithmus, der nach festen Regeln funktioniert und bei gleichen Bedingungen wiederholbare Ergebnisse liefert, ist diese Wiederholbarkeit bei „KI“ gerade nicht gewährleistet. Auch ist es nicht nachvollziehbar, was genau den jeweiligen Antworten zugrunde liegt.

Welche Zwecke soll und kann Dokumentation erfüllen?

„KI“-gestützte Dokumentation soll in wenigen Jahren bei mehr als 70 Prozent der Einrichtungen der Standard sein, heißt es in der Strategie.

Sicherlich: Dokumentation ist oft lästig, aber sie kann auch dabei helfen, ein gemeinsames Verständnis zwischen Patient*in und Ärzt*in herzustellen, Angaben zu überprüfen oder eine wichtige abschließende Reflexion über einen Fall darstellen.

Was bewirkt Automatisierung mit „KI“?

Doch selbst wenn eine Entlastung durch Automatisierung in diesem Fall naheliegt: Schafft sie am Ende tatsächlich mehr qualitativ hochwertige Zeit für die Behandlung von Patient*innen? Oder wird sie am Ende die Arbeit von Menschen in Gesundheitsberufen noch weiter verdichten?

Das ist gerade angesichts des demografischen Wandels erwartbar. Er wird in den nächsten Jahren dazu führen, dass viele ältere Patient*innen größere Behandlungsbedarfe in die Praxen und Krankenhäuser bringen, während zugleich viele Menschen in Gesundheitsberufen in Rente gehen. Weniger Ärzt*innen müssen also künftig mehr Patient*innen behandeln – wenn nicht gegengesteuert wird.

Dabei entscheidet eine gute Beziehung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen über den Heilungsverlauf mit, auch bei körperlichen Erkrankungen. Doch dafür braucht es vor allem eines: Zeit.

So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

Wie wichtig ist uns digitale Souveränität?

Bei der Automatisierung der Dokumentation strebt die Ministerin ein hohes Tempo an. Mit Blick auf die bisher auf dem Markt dominierenden Anbieter könnte das dazu führen, dass schon bald OpenAI, Google Gemini und Co. regelmäßig ebenfalls im Sprechzimmer anwesend sind. Die Abhängigkeit von den US-amerikanischen Tech-Konzernen wächst bei verstärktem Einsatz dieser Dienste also weiter an.

Große Anbieter von Praxisverwaltungssystemen werben bereits mit „KI“-Tools zur Dokumentation und Automatisierung. Schaut man genauer in deren Datenschutzbestimmungen, bestätigt sich diese Vermutung.

Doctolib setzt Anthropic und Google Gemini als „KI“ ein und hostet bei Amazon Web Services. Konkurrent Jameda begrüßt die neue Strategie als „wichtiges Signal für die Branche“ und verweist auf das eigene Dokumentationstool Noa Notes, das ebenfalls auf Amazon Web Services sowie Microsoft Azure setzt und auch OpenAI in seiner Datenschutzerklärung stehen hat.

VIA Health verspricht als „erster virtueller Assistent speziell für die Psychotherapie“ besten Datenschutz. Gleichzeitig weist das Unternehmen in seiner Datenschutzerklärung darauf hin, zur „Transkribierung der Audiospur sowie […] Erstellung der Sitzungsprotokolle“ verschiedene Drittanbieter von „Large Language Models (LLMs)“ einzusetzen.

Das alles spiegelt die gegenwärtige Realität weiter Teile unserer digitalen Infrastruktur wider. Zugleich passt es nicht zusammen mit politischen Forderungen nach mehr digitaler Souveränität, die auch von der Bundesregierung selbst regelmäßig vorgetragen werden.

Wie verändern Sprachmodelle die Beziehung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen?

Auch zu „KI“-gestützten Systemen der medizinischen Ersteinschätzung müssen wir uns Gedanken machen. Künftig sollen Symptome in ein Computersystem eingegeben werden, danach erfolgt eine technische Einschätzung.

Dieses Verfahren soll Teil des Erstversorgungssystems werden und so den Zugang ins Gesundheitswesen (mit)regeln. Noch ist nicht klar, ob regelbasierte Algorithmen oder „KI“ die technische Grundlage dafür bilden werden.

Es kann grundsätzlich sinnvoll sein, vor dem Besuch einer Praxis die Symptome in ein technisches System einzugeben und sich gegebenenfalls aufgrund einer besseren Steuerung Wartezeit zu ersparen.

Eines genaueren Blicks bedürfen allerdings Themen, die sensibler und oft schambesetzt sind. Einfühlsam und ohne Vorurteile über Sexualität zu reden, fällt Menschen oft schwer. Viele Patient*innen sprechen das Symptom einer Geschlechtskrankheit daher erst am Ende einer Sprechstunde an. Oder eine psychische Belastungssituation wird erst im Laufe eines Gesprächs deutlich.

Öffnen wir mit digitalen Angeboten also tatsächlich neue Wege für Patient*innen? Oder verlieren wir etwas, wenn wir auf standardisierte digitale Ersteinschätzungen setzen? Und wie können geschützte Räume entstehen für sensible Themen wie Sexualität, Geschlechtskrankheiten, Substanzkonsum oder psychische Störungen, wenn das vertrauliche Gespräch mit einer behandelnden Person von einem „KI“-Tool mitgeschnitten wird?

Wie gut sind Sprachmodelle als Gesundheitsassistenzen wirklich?

„KI“ soll zur ständigen Begleiterin für Patient*innen werden und perspektivisch „individualisierte Gesundheitsempfehlungen“ geben, heißt es in der Strategie. Das Bundesgesundheitsministerium möchte so die Eigenverantwortung der Versicherten stärken.

Dabei hat gerade erst eine in der wissenschaftlichen Zeitschrift „Nature“ veröffentlichte Studie gezeigt, dass „KI“-Systeme faktisch daran scheitern, richtige Ergebnisse hervorzubringen, sobald man sich von theoretischem Lehrbuchwissen verabschiedet und reale Patient*innen auf sie loslässt.

Hinzu kommt: Bei Sprachmodellen, der Grundlage von KI-Systemen, werden die Eingaben nicht über Standardfragen geleitet. Sondern das Verfahren hängt stark von den Eingaben der User*innen ab – und damit die Ausgaben der Systeme.

Weil aber die Anzahl möglicher Nutzer*inneneingaben unbegrenzt ist, lässt sich damit auch nicht verlässlich für alle Anwendungsfälle überprüfen, wie gut ChatGPT und Co. im Einzelfall reagieren. Die Erwartung an Verlässlichkeit von Software-Programmen, die sich aus Zeiten regelbasierter Programmierung speist, ist bei auf Stochastik gründenden Ansätzen nicht haltbar – denn da sind immer Wahrscheinlichkeiten oder sogar der Zufall im Spiel.

Zwar gibt es mittlerweile Beispiele, in denen Menschen sagen: „KI“ hat mir dabei geholfen, dass es mir gesundheitlich wieder besser geht. Gerade bei seltenen Erkrankungen, denen Ärzt*innen in ihrem Berufsalltag nur überaus selten begegnen, wird den Sprachmodellen ein solches Potenzial zugesprochen.

Gleichzeitig gibt es jedoch groteske Beispiele, in denen ChatGPT bei der Bewertung von Daten eines Gesundheitstrackers die Note „ungenügend“ – also kurz vor Herzinfarkt – „erraten“ hat, während zwei Ärzte keine Anhaltspunkte für eine Erkrankung finden konnten.

Menschen handeln als Menschen und sind damit – auch in der Interaktion mit Maschinen und bei der Interpretation „maschineller“ Antworten – oft unberechenbar.

Das wiederum kann weitreichende Auswirkungen für Interaktionen zwischen Mensch und Mensch im Behandlungszimmer haben. Fragen Ärzt*innen in der Sprechstunde künftig mit ab, ob Patient*innen bereits vorab mit „KI“ recherchiert haben? Wie gehen Versicherte damit um, wenn sich Empfehlungen von „KI“-Systemen von denen realer Mediziner*innen unterscheiden? Oder wenn die von der „KI“ vorgeschlagenen Behandlungen nicht von den Kassen gedeckt werden?

Wie bleibt das Gesundheitswesen menschlich?

Wenn sie gut gemacht sind, bieten Technologien die Chance, Medizin besser zu machen. Dafür müssen wir uns allerdings die richtigen Fragen stellen – jenseits von Heilsversprechen und Technikgläubigkeit sowie im Wissen um den hochkomplexen Faktor Mensch.

Der Mensch ist dabei kein „nerviges Beiwerk“. Am Ende sollen es ja wir alle sein, die von den neuen Technologien profitieren – und nicht nur die Tech-Milliardäre, die sie mit den größten Versprechungen bewerben.

Manuel Hofmann ist Referent für Digitalisierung der Deutschen Aidshilfe. Offenlegung: Der Autor hat im vergangenen Jahr auf Einladung der Gematik am Fachforum Technologien und Anwendungen“ für die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital“ teilgenommen.


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Bundesgesundheitsministerium: So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

Von: Daniel Leisegang

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke.

Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken schaut konzentriert
Ganz auf die Vernetzung von Gesundheitsdaten fokussiert: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.

Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.

Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden

Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.

Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.

Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.

„Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten

Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.

Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.

Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.

Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken

Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.

Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.

Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.

Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.

Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.

„Real-World-Überwachung“ ermöglichen

Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.

Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.

Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.

Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.

Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.

Wie „Künstliche Intelligenz“ unser Gesundheitswesen verändern soll – und welche Fragen das aufwirft

Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen

Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.

Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.

Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.

Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.

Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.

Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.

Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an

Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.

Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.

Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.

Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.

Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU

Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.

Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.

Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.


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