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EU ringt um Einigung: Das sind die strittigen Fragen beim Digitalen Euro

Von: Anna Ströbele Romero · Leonhard Pitz

Das Europäische Parlament sucht eine gemeinsame Position zum Digitalen Euro. Ein besonders umstrittener Vorschlag ist nun erst einmal vom Tisch, Themen wie Datenschutz und sogenannte Haltelimits aber noch offen. Viel Zeit für eine Einigung bleibt nicht mehr.

Ein erleuchtetes Euro-Zeichen vor einem Hochhaus in der Dämmerung.
Schon in drei Jahren will die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro ausgeben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Masood Aslami

Dass einer Person der Zugang zu Visa, Mastercard, Paypal und Co. abgestellt werden kann und wie schwer der Alltag dadurch wird, haben in letzter Zeit mehrere Fälle gezeigt. Auch deshalb will sich die Europäische Union beim Bezahlen unabhängiger von US-Anbietern machen. Schon vor drei Jahren stellte die EU-Kommission den Gesetzentwurf für den Digitalen Euro (D€) vor, seitdem wird er verhandelt.

Die Mitgliedstaaten einigten sich im Dezember auf ihre Position und auch im Parlament scheint es einen Durchbruch gegeben zu haben. Dort waren die Verhandlungen zeitweise ins Stocken geraten. Wie Euronews berichtete und aus Verhandlungskreisen gegenüber netzpolitik.org bestätigt wurde, haben sich die zuständigen Abgeordneten darauf geeinigt, dass man mit dem Digitalen Euro sowohl online als auch offline bezahlen können soll. Dem war ein monatelanger Streit vorausgegangen.

Bankenlobby hat erst einmal das Nachsehen


Der für das Thema zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Fernando Navarrete von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), hatte zunächst einen sogenannten Konditionalitätsmechanismus vorgeschlagen. Demnach hätte die Europäische Zentralbank (EZB) nur dann einen Online‑D€ launchen dürfen, wenn es bis zum Start kein privatwirtschaftliches pan-europäisches Bezahlsystem gegeben hätte.

Navarrete bekam dafür vor allem Lob von der Bankenlobby. Sie befürchtet, durch den D€ Einlagen zu verlieren und Profite bei den Zahlungen einzubüßen und treibt deswegen Wero als Alternative zu bestehenden Zahlungsmitteln voran. Schon in der vorherigen Legislaturperiode wurde der EVP vorgeworfen, den Digitalen Euro im Sinne der Banken zu verschleppen. Und auch ein Bericht der Organisation Finanzwende zeigte jüngst auf, wie die Banken erfolgreich gegen den Digitalen Euro lobbyieren.

Die EZB, die EU-Kommission und die Fraktionen von links (The Left) über sozialdemokratisch (S&D) bis liberal (Renew) hatten sich hingegen für einen D€ ausgesprochen, der sowohl on- als auch offline funktioniert. Auch der bei der EU-Kommission für den D€ zuständige Ulrich Clemens sagte vor kurzem bei einer Veranstaltung, es müsse “von Anfang an” eine Online- und Offline-Variante geben. Das sei eine grundlegende Voraussetzung, damit der Digitale Euro erfolgreich sein wird.

Aus der Wissenschaft erhielten die EVP-Pläne ebenfalls spürbaren Gegenwind: “Ein starker Digitaler Euro erfordert sowohl Online- als auch Offline-Funktionalität”, schrieb das Leibniz-Institut für Finanzforschung (SAFE). Kompromisse, die ausschließlich auf Online- oder ausschließlich auf Offline-Nutzung setzen, würden den strategischen Wert des Projekts schmälern. Im Januar warnten gleich 70 Ökonom:innen vor einer Aushöhlung des Vorhabens.

Welche dieser kritischen Stimmen den Berichterstatter Navarrete letztlich davon überzeugte, die Konditionalität fallen zu lassen, ist offen.

Kommt die schrittweise Einführung des Digitalen Euro?


Dennoch ist im Parlament noch keine Einigung in Sicht. Im Gegenteil: Die Verhandlungen sind in vollem Gange. Die zentrale Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) war eigentlich für den 5. Mai geplant gewesen. Doch weil es noch zu viel zu besprechen gibt und die Visionen bislang zu unterschiedlich sind, wurde die Abstimmung auf den 23. Juni verschoben. Brüsseler Beobachter:innen zeigen sich davon wenig überrascht.

So steht derzeit die Frage im Raum, ob der Digitale Euro stufenweise eingeführt werden könnte. Dabei geht es nicht nur um Online- oder Offline-Funktionalität, sondern auch um die Frage, ob man schon zum Start sowohl physisch im Handel als auch beim Online-Shopping bezahlen kann und ob Nutzer:innen ihren Freund:innen und Bekannten auch privat Digitale Euros schicken können.

Die Banken begrüßen diesen Ansatz, auch weil er ihnen mehr Zeit geben würde, die eigene IT-Infrastruktur für den Digitalen Euro umzubauen. “Bei der schrittweisen Einführung geht es nicht um eine Verwässerung, sondern um die Nachfrage des Marktes und eine erfolgreiche Einführung”, sagte etwa Katharina Paust-Bokrezion von der Deutschen Bank bei einer Podiumsdiskussion im vergangenen März.

Aus Sicht von Befürworter:innen des Digitalen Euros könnte eine stufenweise Einführung auch Verzögerungen bei dessen Einführung verhindern. Sollte die Offline-Variante länger brauchen, könnte so schon einmal mit der Online-Variante gestartet werden, statt dass sich beide verspäten.

Datenschutz auch für kleinere Zahlungen


Für Diskussionen werden voraussichtlich auch noch weitere wichtige Vorschriften für die Digitale Währung sorgen, die etwa Datenschutz und Privatsphäre betreffen. Diese Themen wurden in den Verhandlungen noch nicht im Detail besprochen.

Der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan setzt sich für ein höheres Datenschutzniveau beim Online‑D€ ein. Gegenüber netzpolitik.org erklärte er: “Wir brauchen einen Privatsphäre-Schwellenwert bei kleineren Zahlungen, der ähnlich wie Bargeld die höchstmögliche Anonymität gewährleistet.” Ähnlich lautende Änderungsanträge finden sich quer durch das politische Spektrum. Markus Ferber von der bayerischen CSU etwa schlägt einen Schwellenwert von 100 Euro pro Transaktion vor.

Der Schattenberichterstatter für die Grünen-Fraktion, Damian Boeselager (Volt), schlägt darüber hinaus vor, dass für den D€ das Prinzip “privacy by design and default” (Datenschutz als Standard) gelten soll. Kryptografische Verfahren und „neueste Technologien“ sollen demnach ermöglichen, dass Daten minimiert und nicht verknüpft werden. Dass sich Menschen gegenüber Zahlungsdienstleistern mit biometrischen Daten identifizieren müssen, will Boeselagers Fraktion ebenso wie die fraktionslose Abgeordnete Sibylle Berg (Die PARTEI) verbieten.

Verschiedene Ansichten gibt es hingegen beim „zentralen Zugangspunkt“ (single-access-point). Mit seiner Hilfe sollen einerseits die Haltelimits durchgesetzt, andererseits aber auch der Wechsel zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleister ermöglicht werden. Während die meisten Fraktionen auf diesen Vorschlag der Kommission setzen, plädiert etwa Berg für eine dezentrale Speicherung, wie sie auch der Europäische Datenschutzausschuss vorschlägt.

Wie viel Digitale Euro dürfen wir halten?


Die Haltelimits legen fest, wie viele Digitale Euros jede:r Nutzer:in halten darf. Das soll vor allem verhindern, dass die Europäer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Umgekehrt verringert ein zu niedriges Haltelimit möglicherweise die Attraktivität des Digitalen Euros.

Selbst die EVP ist sich hier nicht einig. Eine Mehrheit um Berichterstatter Navarrete, zu der auch Markus Ferber (CSU) gehört, sorgt sich vor allem um die Finanzstabilität und will dies zum zentralen Maßstab bei der Bestimmung der Limits machen. Andere EVP-Abgeordnete stimmen eher mit Sozialdemokrat:innen, Grünen und Linken überein und wollen, dass Haltelimits nicht zu niedrig angesetzt werden.

Bisher wurden Haltelimits zwischen 500 und 3000 D€ pro Person diskutiert. Von den Abgeordneten haben nur die wenigsten konkrete Zahlen vorgeschlagen. Stärker diskutiert wird hingegen, wer die verschiedenen Haltelimits setzen darf. Teile der EVP sowie die liberale Renew-Fraktion wollen, dass die Kommission die Haltelimits bestimmt. Sozialdemokrat:innen, Grüne und Linke sowie einzelne EVP-Abgeordnete sehen hier die EZB in der Verantwortung.

Die Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, selbst eine Obergrenze für die Obergrenze setzen zu wollen. Die EZB dürfte das jeweilige Haltelimit somit nur unterhalb dieser Obergrenze festlegen. Die Mitgliedstaaten brachten auch eine Obergrenze von null Euro für Unternehmen ins Spiel. Dank einer automatischen Umwandlung und der Verknüpfung mit einem herkömmlichen Bankkonto könnten Unternehmen dann zwar trotzdem in D€ Geschäfte abwickeln, selbst jedoch keine Digitalen Euros halten.

Europäische Zentralbank scharrt mit den Hufen


Bis wann all diese Fragen geklärt sind? Markus Ferber von der CSU sagt: „Unser Ziel bleibt unverändert, die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments noch vor der Sommerpause zu fixieren.“

Dass sich das Parlament bis dahin auf den Digitalen Euro einigt, ist wichtig für den Zeitplan. Die Europäische Zentralbank, die das Projekt maßgeblich vorantreibt, scharrt schon mit den Hufen. Im Jahr 2029 möchte sie den Digitalen Euro unter die Menschen bringen. Und schon im nächsten Jahr sollen die eigenen Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit anderen europäischen Zentralbanken den D€ testen.

Für die Vorbereitungen braucht die EZB Klarheit darüber, was die europäischen Gesetzgeber für den D€ vorschreiben. Die Zentralbank bestätigt auf netzpolitik.org-Anfrage, dass der Zeitplan des Projekts an den Gesetzgebungsprozess gebunden ist. Bisher rechneten die EZB und die Bundesbank damit, den Zeitplan einhalten zu können, wenn das Gesetz bis 2026 verabschiedet ist.

Ob das aktuell noch gilt, lässt die EZB auf Anfrage offen. Fest stehe hingegen, dass das Pilotprojekt 2027 anlaufen wird, “auch wenn das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 noch nicht abgeschlossen sein sollte”, schreibt eine Sprecherin. Und sie fügt hinzu, dass die EZB die Vorbereitungen eines “potenziellen” Digitalen Euros weiter vorantreiben werde, auch wenn der EZB-Rat erst dann eine Entscheidung über dessen Ausgabe treffen werde, wenn die Regulierung der EU verabschiedet wurde.

Trilog unter Zeitdruck


Damit es dazu kommt, müssen sich nicht nur die Abgeordneten unter sich einig werden, sondern auch mit den Mitgliedsstaaten. Solche Trilog-Verhandlungen könnten in der ersten Juli-Hälfte starten, bevor in Brüssel die Sommerpause beginnt. Die Verhandlungen können sich dann ohne weiteres über mehrere Monate hinziehen; bei der KI-Verordnung lagen zwischen Parlamentsposition und endgültiger Annahme rund neun Monate.

Immerhin einigten sich EU-Parlament, Kommission und Rat vergangene Woche noch einmal offiziell darauf, den Digitalen Euro mit höherer Priorität zu behandeln und den Gesetzesprozess noch in diesem Jahr abzuschließen. Wie lange die Verhandlungen aber am Ende tatsächlich dauern werden, hängt maßgeblich davon ab, was das Parlament demnächst beschließt und wie sehr sich seine Position von der des Rates unterscheidet. Sollten die Position weit auseinanderliegen, werde es überaus schwierig, die gesetzte Frist bis zum Jahresende noch einzuhalten, heißt es in Brüssel.


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Huduma Namba: Wie Kenias Zivilgesellschaft die Totalerfassung der Bevölkerung bekämpfte

Von: Ingo Dachwitz

Mit radikaler Verweigerung brachte die kenianische Zivilgesellschaft eine geplante Mega-Datenbank ihrer Regierung zu Fall. Wie das gelang und warum der Kampf noch nicht gewonnen ist, berichtete Inklusionsaktivist Mustafa Mahmoud Yousif auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg.

Eine Person hält eine Art Tablet und fertigt damit ein Passfoto einer anderen Person an
Biometrische Erfassung für die staatliche Datenbank „Huduma Namba“ in Kipcherere, Bariongo (Kenia). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Hoffnung in verzweifelten Zeiten zu stiften ist keine leichte Aufgabe, das macht Mustafa Mahmoud Yousif gleich zu Beginn seines Vortrags klar. Und doch hat sich der Menschenrechtsaktivist genau das vorgenommen. Er ist nach Hamburg auf den 39. Chaos Communication Congress gekommen, um von der Kraft der Zivilgesellschaft zu berichten und Mut zu machen. Er spricht über den erfolgreichen Protest einer Bürger:innenbewegung gegen ein digitales Identifikationssystem in Kenia.

Das Problem mit dem „Huduma Namba“ genannten System ist schnell umrissen: In einer riesigen zentralen Datenbank wollte die kenianische Regierung 2019 die Bevölkerung erfassen. Diese sollte zahlreiche Angaben über sie beinhalten, von Größe, Alter, Landbesitz und Stammeszugehörigkeit über Einkommens- und Bildungslevel bis zu Angaben über Familienangehörige. Auch biometrische Daten und DNA sollten erfasst werden.

Nur wer registriert ist, sollte Zugang zu staatlichen Leistungen bekommen, etwa sein Kind auf eine Schule schicken können. Die Regierung wollte sich zudem das Recht einräumen, Daten mit autorisierten Stellen zu teilen – auch mit Unternehmen, fürchtete die kenianische Zivilgesellschaft. Mit den umfangreichen Daten könnten zudem Profile von Personen erstellt werden, so die Sorge. In einem Land, in dem staatlichen Stellen nicht zu trauen sei, eine echte Gefahr, so der Ko-Vorstandsvorsitzende des Instituts für Staatenlosigkeit und Inklusion.

Koloniales Echo

Huduma Namba sollte zur „einzigen Quelle der Wahrheit“ über die Menschen in Kenia werden, erklärt Yousif. Und das in einem Land, das unter britischer Kolonialherrschaft alles andere als gute Erfahrungen mit Identitätssystemen gemacht hat. Denn für die Kolonialherren war die Identitätskontrolle ein Herrschaftsinstrument, mit dem sie die unterdrückte Bevölkerung spalten und in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken konnte.

Die Briten hätten das Land in 42 Regionen für 42 Stämme geteilt, mit der Hauptstadt Nairobi als 43. Bezirk. Schwarze Menschen, so Yousif, mussten jederzeit Ausweisdokumente, die sogenannten Kipande, bei sich tragen und der Polizei vorlegen. Die Dokumente enthielten Angaben über die Identität der Personen, wo sie lebten und in welchen Gebieten sie sich aufhalten durften. „Sie haben die Menschen in Ethnien und Bezirke unterteilt, damit sie nicht gemeinsam aufbegehren können“, so Yousif.

Im digitalen Zeitalter seien Daten zum neuen Rohstoff geworden, der nicht mehr in klassischen Minen, sondern beim Data Mining gewonnen wird. Statt auf Datenminimierung zu setzen, wie es aus Perspektive des Datenschutzes geboten wäre, habe die kenianische Regierung bei „Huduma Namba“ deshalb auf Datenmaximierung gesetzt.

In einer übereilten Roll-out-Phase von nur sechs Monaten habe die kenianische Regierung versucht, die Bevölkerung zur Registrierung zu drängen. Gerade ohnehin marginalisierte Gruppen, etwa Menschen ohne gültige Dokumente, seien jedoch gefährdet gewesen, zurückgelassen zu werden, kritisiert Yousif. Kinder, deren Eltern teils kenianische Staatsangehörige und geflüchtete Personen seien, wären auf Dauer als Geflüchtete registriert und dem Risiko der Staatenlosigkeit ausgesetzt worden.

Radikale Verweigerung

Weil es an einer politischen Opposition zu dem Projekt fehlt, habe es an der Zivilgesellschaft gelegen, Widerstand zu organisieren. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen hätten sich zusammengeschlossen, um in Sozialen Medien gegen den ID-Zwang mobil zu machen.

Insbesondere die junge Generation sei auf die Kampagne angesprungen. „Sie hatten das Gefühl, dass sie in ein System gezwungen werden, bei dem nicht Menschen, sondern Unterdrückung im Mittelpunkt stehen.“ Die Antwort darauf war radikale Verweigerung: Als die Regierung damit gedroht habe, nicht-registrierte Menschen des Landes zu verweisen, trendete der Hashtag #deportme, also „schiebt mich ab“. Zum Schlachtruf der Bewegung wurde der Slang-Begriff „Hatupangwingwi“, das in etwa „Wir lassen uns nichts vorschreiben“ bedeutet.

Auch traditionelle Medien hätten das Thema und dem Protest zu mehr Wucht verholfen. NGOs klagten zudem auf Basis des neuen kenianischen Datenschutzgesetzes. Mit Erfolg: Das Verfassungsgericht erklärte die Datenbank für ungültig, unter anderem, weil eine Datenschutz-Folgenabschätzung fehlte. Erhobene DNA-Daten dürfen zudem nur dann genutzt werden, wenn entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.

2022 wählten die Menschen in Kenia eine neue Regierung, die einen Neuanfang versprach und erstmalig Vertreter:innen der Zivilgesellschaft mit an den Tisch holte.

Der Kampf geht weiter

Doch damit endete der Kampf für Mustafa Mahmoud Yousif und seine Mitstreier:innen nicht. Auch die neu aufgesetzte Datenbank „Maisha Namba“ soll umfangreiche Daten über die Menschen Kenias enthalten. Auch hier fehlen der Zivilgesellschaft ausreichende Schutzmechanismen, um Bürger:innen vor Profilbildung und Diskriminierung zu schützen.

Doch Yousif gibt die Hoffnung nicht auf. Immerhin: Statt einer überhasteten Registrierungsphase werden Menschen Stück für Stück und ab Geburt registriert. Und die Verantwortlichkeiten für das Projekt sind jetzt klarer geregelt, sagt der Aktivist. „Wir wissen jetzt, wen wir verklagen müssen.“


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Stuttgart: Bündnis plant Demonstration gegen Palantir-Einsatz

Von: Markus Reuter

Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird.

Fußballfans halten Transparent "Polizei BW & Demokratiefeinde Hand in Hand. Massenüberwachung stoppen - Palantir verhindern."
Im Stadion in Stuttgart gab es schon Proteste gegen Palantir, am 4. Oktober geht es nun auf die Straße. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ActionPictures

Etwa zwei Drittel der Deutschen lehnen den Einsatz der Big-Data-Software von Palantir ab, Hunderttausende haben eine Petition von Campact unterschrieben. Das Unbehagen ist bei Bürger:innen groß, einem Unternehmen mit engen Beziehungen zu US-Geheimdiensten, in dem zudem der Trump-Getreue Peter Thiel eine tragende Rolle spielt, weitgehenden Zugriff auf polizeiliche Datenbanken zu geben.

Jetzt soll sich dieses Unbehagen erstmals als Protest auf der Straße manifestieren. Ein „Bündnis für Grundrechtsschutz durch vertrauenswürdige und eigenständige Polizei-IT“ hat angekündigt, am Samstag, den 4. Oktober, in Stuttgart am Schlossplatz gegen den Einsatz von Thiels Software in Baden-Württemberg zu demonstrieren. Das Bündnis mobilisiert auch für eine Petition gegen den Palantir-Einsatz im Südwesten.

„Gefahr für die Demokratie“

„Wir rufen die Menschen auf, gegen die Einführung der US-Sicherheitssoftware ‚Gotham‘ von Palantir zu protestieren“, sagt ein Sprecher des Bündnisses gegenüber netzpolitik.org. Die geplanten automatisierten Datenanalysen durch eine Software, die von den Betreibern selbst als Waffensystem bezeichnet würde, bedeuteten einen „unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für die Demokratie“.

Das Bündnis hat „erhebliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz und digitaler Souveränität“ und verweist dabei darauf, dass Palantir von Peter Thiel mitbegründet wurde, einem langjährigen Unterstützer Donald Trumps und erklärten Gegner der liberalen Demokratie. „Wie kann eine Landesregierung im Jahr 2025 nach Edward Snowden tatsächlich noch so naiv sein, so ein System nach Deutschland zu holen?“, fragt der Sprecher gegenüber netzpolitik.org. „Das geht nicht!“

Zusage ohne Rechtsgrundlage

In Baden-Württemberg ist die grün-schwarze Landesregierung gerade erst dabei, eine gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Datenanalyse durch die Polizei zu schaffen, bisherige Gesetze reichen für den Einsatz von Palantir nicht aus.

Die Polizei im Ländle hatte dennoch einen Vertrag mit Palantir bereits im März 2025 geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand. 25 Millionen Euro soll der Einsatz der umstrittenen Software das Land kosten, den Vertrag soll das Innenministerium ohne Wissen des Koalitionspartners abgeschlossen haben. Die Argumentation ist dabei, dass es keine Alternative zur Software von Thiel gäbe – ein Argument, dass die Konkurrenz von Palantir von sich weist.

Auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern wird die Software von Palantir aktuell eingesetzt. Datenschützer:innen sehen in allen vier Bundesländern, dass die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2023 nicht ausreichend umgesetzt sind.


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Psychische Erkrankungen: Polizeiliche Erfassung bringt Stigmatisierung statt Schutz

Von: Anna Biselli · Martin Schwarzbeck

Nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg fordern Politiker:innen, psychisch erkrankte Gewalttäter:innen in Registern zu erfassen. Diese Idee ist nicht neu, tatsächlich werden bereits Daten zur psychischen Verfassung bei der Polizei erfasst. Doch statt Sicherheit bringt das Stigmatisierung.

Schwarz-weiß-Foto einer Menschenmenge, bei der man nur die Hinterköpfe sieht. Über manchen Köpfen ist ein rotes Fragezeichen.
Viele Menschen haben psychische Erkrankungen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com davide ragusa, Bearbeitung: netzpolitik.org

Mehr als 40 Prozent der gesetzlich versicherten Erwachsenen bekamen im Jahr 2023 in Deutschland eine Diagnose für eine psychische Erkrankung. Das ist mehr als jede dritte Person. Der Anteil der betroffenen Personen steigt seit Jahren, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts hervorgeht. Das heißt nicht unbedingt, dass mehr Menschen erkranken. Es kann ebenso bedeuten, dass mehr Leute sich Hilfe suchen, wenn sie Suchtprobleme oder Depressionen haben oder wenn sie psychotische Symptome erleben. Was die Zahlen aber zeigen: Psychische Erkrankungen können alle betreffen.

Als der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember forderte, ein Zentralregister für „psychisch kranke Gewalttäter“ einzurichten, weil es Berichte darüber gab, dass der mutmaßliche Täter psychisch auffällig war, gab es viel Empörung. Auch nach dem Messerangriff in Aschaffenburg diese Woche gibt es Spekulationen, ob die Tat mit einer psychischen Erkrankung des Festgenommenen zusammenhängen könnte. Von der Tat bis zu den ersten Forderungen nach einem Register dauerte es dieses Mal nur wenige Stunden.

Was dabei kaum jemand erwähnte: Bereits seit langem gibt es polizeiliche Datensammlungen, in denen psychische Erkrankungen vermerkt sind.

Hinweis auf „Psychische und Verhaltensstörung“

Die Grundlage dafür sind sogenannte „personengebundene Hinweise“, kurz: PHWs. Man kann sich das als eine Zusatzinformation zu einem Eintrag in einer Polizeidatenbank vorstellen. Laut dem BKA-Gesetz dürfen solche Zusätze gespeichert werden, wenn sie für den Schutz der betroffenen Person oder zur Eigensicherung der Polizist:innen notwendig sind.

Für die vernetze Polizeidatenbank INPOL etwa gibt es verschiedene PHWs wie „bewaffnet“, „gewalttätig“, „Ausbrecher“, „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittelkonsument“ oder „Explosivstoffgefahr“. Zur psychischen Verfassung der in INPOL erfassten Personen gibt es beispielsweise die PHWs „Psychische und Verhaltensstörung (PSYV)“ und „Freitodgefahr (FREI)“.

INPOL besteht aus verschiedenen Dateien, in einer sind Daten zu Personen gespeichert, nach denen gefahndet wird. In einer anderen befinden sich Personen, die erkennungsdienstlich behandelt oder deren DNA erfasst wurde. Polizist:innen können Daten aus INPOL abfragen, zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle.

Bundesländer haben teilweise zudem weitere PHWs in eigenen Datensammlungen. So nutzt die Polizei Berlin etwa den PHW „Konsument harter Drogen“. In Bremen gibt es die Kategorisierung „Schwellen-Täter“, die sich vor allem auf Kinder und Jugendliche bezieht, bei denen sich eine Zukunft als Intensivstraftäter:innen abzeichnen soll.

Auf unsere Anfrage schreibt das Bundeskriminalamt, derzeit liege in INPOL zu 15.724 Personen der PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“ vor und zu 3.593 Personen der PHW „Freitodgefahr“.

Wer bestimmt, was eine „Störung“ ist?

Laut einem Leitfaden des BKA können diese Hinweise aber nicht ungeprüft vergeben werden. So heißt es zum PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“:

Der PHW „Psychische und Verhaltensstörung“ darf nur vergeben werden, wenn ärztlich festgestellt ist, dass der Betroffene an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können.

Diese Feststellung soll schriftlich, beispielsweise in Form eines Gutachtens vorliegen. Bei einer vermerkten Suizidgefahr liegen die Voraussetzungen niedriger, hier reichen „Anhaltspunkte“, etwa wenn es zurückliegende Suizidversuche gegeben hat.

Offenbar wurden diese Voraussetzungen jedoch nicht immer beachtet. Im Tätigkeitsbericht des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für das Jahr 2023 schreibt er, er sei auf „mindestens 3.035 Fälle gestoßen“, bei denen das BKA personengebundene Hinweise aus mehreren Kategorien ohne die notwendigen Belege und Prüfungen vergeben habe. Sie waren laut dem Bericht durch den Text „ALTBESTAND BESITZER NICHT GEPRÜFT“ gekennzeichnet. Außerdem bemängelte Kelber die Dokumentation in Zusammenhang mit den Vermerken. Nach der Beanstandung seien die Bestände vom BKA bereinigt worden.

Doch nicht nur das BKA trägt personengebundene Hinweise ein, auch die Landespolizeien nutzen die Vermerke – in sehr unterschiedlichem Umfang. Wir haben in allen Bundesländern nachgefragt, wie viele PHWs mit Bezug zur psychischen Gesundheit von ihnen derzeit eingetragen sind. Die meisten nutzen Bayern (4.436 Mal PHW PSYV und 2.035 PHW FREI) und Baden-Württemberg (5.237 Mal PHW PSYV und 2.632 PHW FREI). Während die Polizei Bremen bei 2.179 Datensätzen den PHW „PSYV“ nutzt und bei 2.035 Hinweise auf „Suizidgefahr“ eingetragen sind, gibt es vom einwohnerstärkeren Hamburg nur 175 Datensätze mit dem Hinweis „PSYV“. Der PHW „FREI“ werde in Hamburg überhaupt nicht angewendet, heißt es auf unsere Anfrage.

„Erfassung reduziert das Risiko nicht“

Fachleute kritisieren eine Speicherung zu psychischer Gesundheit und zweifeln ihren Sinn an. Elisabeth Dallüge ist psychologische Psychotherapeutin und Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV). Sie hat viel mit psychisch erkrankten Straftäter:innen im Maßregelvollzug gearbeitet, bei denen Erkrankung und Straftat in einem Zusammenhang stehen.

Dallüge sagt: „Wenn psychisch erkrankte Personen Straftaten begehen, besteht in den meisten Fällen überhaupt kein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Tat. Es ist nur ein sehr kleiner Prozentsatz, wo von Menschen mit psychischen Erkrankungen wegen dieser Erkrankung ein Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial ausgeht.“ Auch deshalb fragt sie sich, was der Nutzen einer solchen Erfassung – sei es in Registern oder PHWs – sein soll. „Das Risiko reduziert sich nicht, indem ich eine Person erfasse“, so Dallüge.

Das betont auch Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Sie ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und arbeitet als ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln. Gouzoulis-Mayfrank kann nachvollziehen, dass es nützlich sein kann, wenn die Polizei weiß, dass Menschen sich in der Vergangenheit auffällig oder aggressiv gezeigt haben. „Ob im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder aus anderen Gründen ist dabei aber eher zweitrangig“, sagt sie im Interview. „Manche Menschen sind niemals auffällig, aber erkrankt. Bei anderen ist es umgekehrt. Da besteht in der Regel keine direkte Verbindung, diese ist nur in wenigen Fällen sichtbar.“

Es fehlt an Mindeststandards

Aus ihrer eigenen Berufserfahrung weiß Psychiaterin und Neurologin Gouzoulis-Mayfrank, dass Polizeibeamt:innen für den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ganz unterschiedlich gewappnet sind. Sowohl, was das Erkennen einer möglichen Erkrankung angeht, als auch in Bezug auf das Verhalten in einer Situation, bei der die Erkrankung bekannt ist: „Ich habe Situationen erlebt, wo die Polizisten gut vorbereitet waren. In anderen war noch viel Luft nach oben.“ Aus ihrer Sicht fehlt ein Mindeststandard für die Vermittlung eines sinnvollen Umgangs mit psychisch erkrankten Menschen in der Aus- und Fortbildung der Beamt:innen.

Um die Polizei zu unterstützen, gibt es in der DGPPN mittlerweile eine spezielle Arbeitsgruppe, die einen Werkzeugkasten mit Methoden für die polizeiliche Aus- und Fortbildung erarbeitet. Diese soll sowohl mehr Wissen bezüglich unterschiedlicher Arten psychischer Erkrankungen schaffen als auch auf den Umgang mit Menschen in akuten psychischen Ausnahmesituationen vorbereiten.

Während das Thema zwar in der Polizeiausbildung einen festen Platz hat, gibt es noch nicht überall regelmäßige, verpflichtende Fortbildungen dazu. Diese Kritik wird auch immer wieder laut, wenn Polizeibeamt:innen Menschen in psychischen Krisen erschießen oder Taser einsetzen.

Dallüge sagt: Wenn die Polizei nur wisse, dass eine Person als psychisch erkrankt gekennzeichnet ist, helfe das nicht weiter. „Die Polizei braucht Schulungen und Weiterbildungen für einen besseren Umgang mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Ausnahmesituationen“, sagt sie. „Es ist beispielsweise überhaupt nicht hilfreich, falls eine Person gerade sehr agitiert ist und dadurch vielleicht aggressiv wirkt, dass dann die Polizei als Antwort ebenfalls aggressiv auftritt. Was in einer solchen Situation die größte Sicherheit schafft, ist ein guter Umgang mit den betroffenen Menschen.“

Was bringen die Hinweise?

Einige der angefragten Länderpolizeien betonen in ihren Antworten auf unsere Frage, welche praktische Bedeutung die PHWs in der Polizeiarbeit haben, dass dieser Umgang für sie ein Thema ist. So schreibt etwa Baden-Württemberg, wo derzeit 5.237 Hinweise zum PHW PSYV und 2.632 Hinweise zum PHW FREI im Datenbestand sind, die Bedeutung der PHWs richte sich nach dem Einzelfall.

„Psychische Auffälligkeiten zu erkennen und adäquat auf Betroffene, die sich in einem Ausnahmezustand befinden, zu reagieren, setzt ein aufmerksames Gespür und eine hohe Sensibilität voraus“, heißt es aus Baden-Württemberg. Die Einsatzkräfte müssten darauf in der Regel ad hoc reagieren. „Der frühzeitige Hinweis auf psychische Störungen und Verhaltensstörungen bzw. eine Freitodgefahr – beispielsweise über PHW – ermöglicht es den Einsatzkräften, sich auf das polizeiliche Gegenüber einzustellen und möglichst angemessen auf die Person einzugehen.“

Die Polizei Bremen weist selbst auf kritische Punkte im Umgang mit den PHW hin: „Sie dürfen nicht zu einer Vorverurteilung oder Stigmatisierung der betroffenen Person führen. Personengebundene Hinweise sind als Hilfsmittel zu betrachten, die in Kombination mit einer professionellen, einzelfallbezogenen Einschätzung eingesetzt werden.“ Die anderen Länderpolizeien ähneln sich in ihren Antworten und verweisen vor allem darauf, dass die PHWs zur Eigen- und Fremdsicherung genutzt werden.

Prävention statt Stigmatisierung

Am wichtigsten ist für Gouzoulis-Mayfrank der Aspekt der Prävention: „Der Schlüssel liegt nicht in Registern oder Datenspeicherung – wir müssen die Behandlungsmöglichkeiten optimieren.“ Das betont auch Elisabeth Dallüge. In ihrer Arbeit im Maßregelvollzug kam sie vor allem mit Patient:innen in Kontakt, die nicht freiwillig einen Weg zur Behandlung gefunden haben und daher oft erst therapeutisch begleitet werden, wenn bereits etwas passiert ist.

Das kann die Erfassung von erkrankten Personen nicht ändern. Stattdessen bringt sie Dallüges Ansicht nach noch mehr Stigmatisierung und Datenschutzprobleme: „Viel wichtiger wäre es, Prävention und Früherkennung zu stärken, Betroffenen den Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten zu geben und auch durch Sozialarbeit Ansprechpartner zu bieten.“


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WordPress Post lässt sich nicht mehr laden / kein Zugriff möglich

Von: jdo

Ich weiß derzeit noch nicht, ob das Problem an meinem Server oder an WordPress liegt. Möglicherweise ist es auch ein Plug-in und das Problem kann ich nicht reproduzieren. Allerdings habe ich eine Lösung gefunden, wie es sich bereinigen lässt. In der Zwischenzeit ist das Problem bereits dreimal aufgetreten. Warum? Weiß ich nicht, wie bereits erwähnt. Was ist passiert? Was sind die Symptome? Beim Speichern oder beim Veröffentlichen hat sich anscheinend irgendwas verhaspelt. Folgende Probleme sind dann aufgetreten: Der Post lässt […]

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