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Landtagswahl in Berlin: So wollen die Parteien die Hauptstadt nazifest machen

Von: Martin Schwarzbeck

Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten.

Ein Schild auf dem steht "Vegantifa". Das A ist eingekreist.
Antifaschismus gibt es in Berlin in vielen Darreichungsformen. CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Die AfD wird auch bei der Berliner Landtagswahl am 20. September ganz oben mitspielen und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie stärkste Kraft wird. Zwar droht in der Bundeshauptstadt keine Alleinherrschaft wie in Sachsen-Anhalt – die Berliner Parteien können wohl eine Koalition ohne sie schmieden. Dennoch ist auch das ein Zeichen, dass die Demokratie krankt.

Wir haben uns angeschaut, was die demokratischen Parteien, die nach den jüngsten Umfragen voraussichtlich ins Abgeordnetenhaus einziehen werden, so für Ideen haben, um den Rechtsruck aufzuhalten.

Die Linke nennt ein Kapitel ihres Berlin-Wahlprogramms schlicht „Antifaschismus“. Darin plädiert sie dafür, ebendiesen als Staatsziel in die Berliner Verfassung aufzunehmen. Außerdem will sie sich für einen breiten Konsens aller demokratischen Fraktionen einsetzen, der jegliche parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Zudem will die Partei darauf drängen, dass Berlin im Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert.

Außerdem will Die Linke eine ressortübergreifende Landesstrategie zur systematischen Bekämpfung von extrem rechten Strukturen und Aktivitäten aufsetzen und regelmäßig evaluieren. Damit sollen die rechte Raumnahme zurückgedrängt, die demokratische Zivilgesellschaft gestärkt, Betroffene geschützt und die demokratische Funktion des Staates gesichert werden. Ein jährlicher Behördentag zum Thema soll den diesbezüglichen Austausch auf Verwaltungsebene fördern.

Beratung und Prävention

Beratungsangebote – beispielsweise zur Distanzierung von extrem rechten Szenen –, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen möchte Die Linke strukturell und finanziell stärken. Zielgruppenspezifische Präventionsprogramme sollen Risikofaktoren wie Armutsbetroffenheit, Gewalterfahrungen, schulische Benachteiligung oder erschwerte Ausbildungszugänge adressieren. Digitale Präventions-Formate sollen den Einfluss von Propaganda schmälern, sozialräumliche Programme sollen Jugendlichen Alternativen zu gewaltorientierten Gruppenidentitäten eröffnen.

Wichtig ist der Linken dabei, dass sich die Prävention mehrdimensional gegen die vielen Ausprägungen von Ungleichheitsdenken und antidemokratische Einstellungen richtet. Also nicht nur gegen Nazi-Ideologie, sondern auch gegen Antifeminismus, Alltagsrassismus, Antisemitismus sowie Verschwörungsdenken und religiös fundamentalistische Einstellungen.

In der Lehrer*innenausbildung will Die Linke eine Sensibilisierung für den Umgang mit rechten Ideologien verankern. Daneben soll ein Sicherheits- und Vernetzungskonzept potenziell von rechter Gewalt betroffene Vereine und Jugendklubs schützen. Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechte Hetze und Gewalt einsetzen, will Die Linke Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, auch mittels einer zentralen und niedrigschwelligen Anlaufstelle in der Landesfreiwilligenagentur. Verpflichtende Weiterbildungen soll es für Mitarbeitende in der Bildung, im sozialen Bereich, im öffentlichen Dienst sowie für Sicherheitspersonal, Personal- und Betriebsräte geben. Auf Werbeflächen und Social Media will die Partei über extrem rechte Ideologien aufklären.

Die Linke kritisiert die Angriffe auf antifaschistische Strukturen, beispielsweise mittels Entzug der Gemeinnützigkeit oder Kontokündigungen. Sie erklärt ihre Solidarität und setzt sich für die Entkriminalisierung von antifaschistischem zivilem Ungehorsam ein. Angebote zur Bekämpfung von Kinderarmut will die Partei enger verzahnen, „denn soziale Ungerechtigkeit macht junge Menschen nachweislich anfälliger für autoritäres Gedankengut.“

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Länderübergreifende Ermittlungen

Rechte Straftaten sollen mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln konsequent verfolgt werden. Um militante neonazistische Organisationen zu bekämpfen, sollen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten.

Die Linke will bekannte Neonazis aus öffentlichen Sportstätten, insbesondere im Kampfsportbereich, ausschließen. Außerdem soll ein Untersuchungsausschuss Berlin-Bezügen aus der NSU-Terrorserie nachgehen.

Eine wichtige Front im Kampf gegen den rechtsradikalen Backlash sieht Die Linke in der Erinnerungskultur. Sie will das Gedenken an die Opfer des Faschismus aufrechterhalten und einen weiteren Fokus auf den deutschen Kolonialismus legen. Die Finanzierung wichtiger Institutionen wie der „Topographie des Terrors“ oder des Hauses der Wannseekonferenz sollen in der Landesverfassung verankert werden. Zudem soll eine Stelle geschaffen werden, die kleine lokale Gedenkstättenprojekte unterstützt. Neu gründen will Die Linke einen Gedenkort für Opfer deutscher Besatzungspolitik und des Vernichtungskriegs in Osteuropa sowie einen Erinnerungsort für die im Faschismus verfolgten und ermordeten sogenannten „Asozialen und Berufsverbrecher“.

CDU thematisiert die Bedrohung von rechts nur spärlich

Die CDU nennt das entsprechende Kapitel ihres Wahlprogramms: „Unsere Verfassung schützen. Extremismus und Antisemitismus bekämpfen.“ Dabei hat sie einen völlig anderen Fokus als Die Linke: Die größte Gefahr für die Demokratie kommt aus Sicht der CDU – trotz der Nazis, die vor der Tür stehen – offenbar weiterhin von links. Das zeige etwa der Anschlag auf die Stromversorgung vom Januar. Dabei ist nicht klar, wer diesen verübt hat.

Liegen Anhaltspunkte für drohende Straftaten vor, will die CDU Versammlungen präventiv untersagen oder akut auflösen. So ziehe sie „eine klare Grenze gegenüber Chaoten“. Der Verfassungsschutz soll derweil erweiterte Befugnisse bekommen und womöglich auf Kommunikationsdaten und Videoüberwachung zugreifen dürfen. Das Referat Linksextremismus soll wieder eingerichtet und gestärkt, das „linksextreme Vorfeld“ in Parteien und Verbänden genau beobachtet werden.

Danach erst thematisiert die CDU die Gefahr von rechts. Sie will ihr „mit der vollen Härte des Rechtsstaates“ entgegentreten und Aussteigerprogramme bedarfsgerecht fortführen.

Verfassungstreue-Check für den öffentlichen Dienst

Nach diesem kurzen Exkurs erweitert die Partei ihren Fokus direkt wieder und fordert, die Abteilung für Staatsschutzdelikte und Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft zu stärken. Organisationen und Initiativen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten oder menschenfeindliche Positionen vertreten, sollen von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Vereinigungen mit „nachweislich verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ werde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sollen einen Verfassungstreue-Check absolvieren müssen. Wer antisemitische Straftaten billigt, soll nach Möglichkeit ausgewiesen werden.

Das Kapitel im Wahlprogramm der Grünen, in dem diese sich mit Antifaschismus beschäftigen, heißt: „Kampf gegen Rechtsextremismus – Demokratie schützen“. Die Partei will das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sowie die Landeskommission gegen Gewalt erweitern. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Expert*innen gewährleisten, dass Bildungseinrichtungen die Gefahren des Rechtsextremismus aufgreifen und im Umgang mit rechtsextremen Ideologien professionell unterstützt werden.

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Digitale Präventionsangebote sollen in allen Altersgruppen Medienkompetenz fördern, um Desinformation und Hass frühzeitig zu erkennen. Social-Media-Plattformen sollen in die Verantwortung genommen werden, entsprechende Inhalte zu löschen.

Sicherheitsgipfel gegen rechtsextreme Jugendgewalt

Die Grünen wollen Präventionsprojekte an Schulen verstetigen und den Umgang mit Rechtsextremismus zu einem verpflichtenden Teil der Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals machen. Ein ressortübergreifender Sicherheitsgipfel aus Land und Bezirken soll sich mit der Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt beschäftigen.

Opfer rechtsmotivierter Straftaten sollen stärkere Informations- und Beratungsangebote erhalten, Melderegister-Sperrungen sollen für sie vereinfacht werden. Polizei und Justiz sollen rechte Straftaten konsequent verfolgen und Betroffene transparent über ihre Handlungsoptionen sowie die Ermittlungsschritte informieren. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt soll die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordinieren.

Um den öffentlichen Dienst vor Rechtsextremist*innen zu schützen, wollen die Grünen interne Beschwerde- und Meldestrukturen verbessern und ausbauen. Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeind*innen im Staatsdienst sollen konsequent durchgeführt werden.

SPD für AfD-Verbot

Das Antifa-Kapitel im SPD-Programm heißt: „Unsere wehrhafte Demokratie schützen“. Die Partei will dafür ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Auch sie möchte, dass Berlin über den Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert. Wichtig im Kampf gegen Rechts seien auch digitale Präventionsansätze gegen Hassrede, Desinformation und Radikalisierung. Dabei soll der Fokus ebenfalls über nationalsozialistische Ideologien auf Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt erweitert werden. Zusätzlich will die Partei ein Kompetenzzentrum für Deradikalisierungs‑, Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus einrichten.

In der Extremismusbekämpfung sollen Sicherheitsbehörden vermehrt mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Um alle Berliner*innen mitzunehmen, will die SPD die Beteiligungsplattform „Mein Berlin“ weiterentwickeln und die Büros für Bürgerbeteiligung finanziell absichern. Die Vermittlung von Teilhabemöglichkeiten und die Stärkung der Mündigkeit der Berliner*innen lege dabei den Grundstein politischer Bildung. Träger politischer Bildung sollen auskömmlich finanziert und ihre inhaltliche Unabhängigkeit gesichert werden.

Anmerkung: Die Reihenfolge der Parteien entspricht den Ergebnissen der zur Erstellung dieses Textes aktuellsten Wahlumfrage.


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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

Von: Chris Köver

Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Laden von außen
Buchladen Zur schwankenden Weltkugel: Einer der Läden, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beauftragt hat es der Bundestagsabgeordnete David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. „Nachdem nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar festgestellt hat, dass das ‚Haber-Verfahren’ verfassungswidrig ist, erwarte ich, dass die Bundesregierung die Praxis umgehend beendet“, sagt er. Der Geheimdienst dürfe nicht mehr gegen Kultureinrichtungen eingesetzt werden.

Das Haber-Verfahren sieht vor, dass bundesstaatliche Stellen wie etwa Ministerien vor einer Förderzusage eine Auskunft beim Verfassungsschutz einholen können, ob zu bestimmten Personen oder Organisationen relevante Erkenntnisse vorliegen. Der Geheimdienst antwortet darauf zunächst nur mit ja oder nein. Im Einzelfall können die Ministerien anschließend weitere Details abfragen. Die betroffenen Personen werden über den Vorgang zu keinem Zeitpunkt informiert.

Benannt ist das Verfahren nach Emily Haber, die 2017 als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasste, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.

Dürfen sie das?


Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage.

„Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.

Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen


Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.

Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten Betroffene zumindest nachträglich von einem heimlichen Überwachungsvorgang erfahren, wenn die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.

Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr „politische Extremisten“ nennen


Das Verfahren erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Weimer Anfang des Jahres die von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchpreis ausgewählten Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ. In der Folge strich er drei Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste: The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin.

Die Betreiber*innen der Läden gingen daraufhin rechtlich gegen Weimer vor. Mit einem Teilerfolg: Im Frühjahr urteilte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass Weimer die beiden Inhaberinnen der Schwankenden Weltkugel nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Kritik am Haber-Verfahren ist nicht neu. Bereits 2018 kam ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von mehreren zivilgesellschaftlichen Demokratie-Projekten zu dem Schluss, dass das Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Initiativen waren vom Bundesfamilienministerium zur Überprüfung an den Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

Hinweis, 13.08.: Wir haben ergänzt, von wem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. 


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Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?

Von: Chris Köver

Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig.

Mensch im roten Blazer am Bundestagspult
Die Pläne der Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt: Im Strafrecht klar, der Rest etwas schwammig. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Im Frühjahr 2024 geschah in Brüssel ein kleiner menschenrechtlicher Wumms. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geeinigt. Zwar waren Vergewaltigungen am Ende nicht Teil der Richtlinie – für Feminist*innen eine Enttäuschung. Doch immerhin schrieb das Regelwerk den Staaten jetzt einheitlich vor, nicht nur Zwangsverheiratungen und Stalking unter Strafe zu stellen, sondern auch Gewalt im Digitalen.

Künftig sollen Cyberstalking, Belästigung und das Weiterleiten von intimen Bildern ohne Einverständnis im Strafrecht verankert werden. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endet am 14. Juni 2027. Somit bleiben der Bundesregierung noch rund zehn Monate, um umzusetzen, worauf sich Europaparlament und Rat geeinigt haben.

Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zeigt jetzt: Während einiges bereits auf dem Weg ist, sieht die Regierung an anderen Stellen gar keinen Handlungsbedarf oder die Verantwortung bei den Bundesländern.

Bildbasierte Gewalt: Was Hubigs Gesetzentwurf vorsieht


Die Richtlinie verpflichtet Staaten etwa dazu, bildbasierte Gewalt einheitlich unter Strafe zu stellen. Ein intimes Bild, das jemand ohne Einverständnis im Netz oder in einer Chatgruppe teilt, oder ein sexualisierter Deepfake mit dem eigenen Gesicht – das ist in Deutschland bislang nur auf Umwegen strafbar. So etwa als Nachstellung, Beleidigung oder Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

Das soll sich mit einem Gesetzentwurf ändern, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr vorgestellt hat. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Die eine soll Betroffenen helfen, ihre Rechte auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen – also selbst zu klagen. Die andere Säule betrifft das Strafrecht und sieht dort mehrere neue Tatbestände vor.

So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu erstellen und zu verbreiten. Mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe muss rechnen, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbildet“ oder „die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.

Das gilt auch dann, wenn diese Bilder oder Videos nicht echt sind, sondern mit Hilfe von KI-Generatoren erstellt, also Deepfakes.

Auf Nachfrage der Linken zum Zeitplan will die Bundesregierung sich nicht festlegen. Sollte der Entwurf jedoch im Herbst im Bundestag debattiert und noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, wären diese Punkte aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Der Schutz in Deutschland würde sogar über die europäischen Standards hinausgehen, denn der Entwurf sieht derzeit vor, schon die Erstellung solchen Materials unter Strafe zu stellen, etwa den Prompt in einem Online-Generator. Die EU-Richtlinie setzt erst bei der Verbreitung an.

Keine neuen Regeln zum Schutz vor Belästigung


Strafbar soll laut Hubigs Plänen auch werden, andere heimlich mit einem GPS-Tracker oder anderen vergleichbaren Ortungstechnologien zu verfolgen. Das soll in den bereits existierenden Nachstellungsparagrafen eingehen, wo bereits der Einsatz von heimlichen Überwachungsapps auf dem Handy strafverschärfend wirkt.

Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.

An anderen Punkten sieht die Regierung aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Die Linke weist in ihrer Anfrage auf diese Stellen hin.

So schreibt das EU-Regelwerk Staaten auch vor, Cyberbelästigung unter Strafe zu stellen, etwa das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte Kampagnen. In Deutschland ist das Zusenden solchen Materials an eine erwachsene Person kein eigener Straftatbestand und wird auch nicht als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung behandelt.

Es steht allerdings als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ unter Strafe. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf diesen Umstand und hält das für ausreichend. „Es ist anerkannt, dass die Pornographiedelikte neben ihrer primären Schutzrichtung, dem Kinder- und Jugendschutz, auch die sexuelle Selbstbestimmung der Personen schützen, die pornographische Inhalte empfangen.“

Außerdem soll die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts in der EU künftig unter Strafe stehen. Der Volkverhetzungsparagraf nennt diese Kategorie aber bisher nicht. Hierzu ist im aktuellen Gesetzentwurf auch nichts vorgesehen.

Vorbeugen, Unterstützen und Zahlen erfassen


Die EU-Richtlinie betrachtet Gewalt als gesellschaftliches Problem. Neben dem Strafrecht geht es darin auch um Hilfsangebote für Betroffene und Maßnahmen zur Prävention, etwa an Schulen oder in der Arbeit mit Täter*innen. Auf die Nachfrage, was in diesen Bereichen geplant sei, verweist die Bundesregierung auf das Gewalthilfegesetz. Es wurde bereits Anfang 2025 verabschiedet und sieht auch ein Recht auf Beratung in Fällen digitaler Gewalt vor, allerdings erst ab 2032. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bundesländern.

Außerdem erarbeite das Bundesfamilienministerium derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, „insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und digitale Gewalt“. Dazu seien Modellprojekte geplant.

Das EU-Regelwerk schreibt den Staaten auch vor, systematisch Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Merkmalen. In Deutschland herrschte hier lange Unkenntnis. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur angezeigte Taten. Wie häufig bestimmte Taten tatsächlich vorkommen, ließ sich damit nicht sagen.

Diese Lücke sollte eine Dunkelfeldstudie schließen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Regierung Anfang des Jahres vorstellte. Für die Lebenssituationsbefragung (LeSuBiA = Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) befragte das BKA eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu ihrer Gewalterfahrung, auch im Netz. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Daten zu wenig aussagekräftig seien, da sie verschiedene Gewaltformen in einer Kategorie vermengen.


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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wollen die Parteien die autoritäre Wende aufhalten

Von: Martin Schwarzbeck

Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen.

Ein Sticker auf einem Mülleimer. Darauf steht: Gegen Nazis
Sticker in Magdeburg: Antifaschismus hat viele Aktionsformen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Müller-Stauffenberg

Nicht mehr lange, dann müssen womöglich erstmals im 21. Jahrhundert Demokrat*innen die Kontrolle über ein deutsches Bundesland an rechtsradikale Kräfte übergeben. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich über 50 Prozent der Landtagssitze gewinnen, bekäme sie nicht nur Zugang zum Sitz des Ministerpräsidenten, sondern auch Kontrolle über den Landesverfassungsschutz, Polizei und einen mächtigen Überwachungs- und Kontrollapparat.

Wir haben uns die Programme aller Parteien mit Chance auf einen Landtags-Sitz in Sachsen-Anhalt durchgelesen und nach Ideen gesucht, die demokratische Strukturen abhärten.

Menschen zusammenbringen


Faschismus funktioniert mit Ausgrenzung, einer Dichotomie von „Wir“ und „Die“. Deshalb ist die Inklusion aller Menschen in ein gemeinsames Miteinander ein mächtiges Mittel dagegen.

Die Linke, nach AfD und CDU laut aktueller Umfragen derzeit drittstärkste Kraft im Land, will die Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung verbessern. Inklusion soll zum Standard werden im Regelschulsystem, das „fördert sozialen Zusammenhalt“, glaubt der Landesverband. Migrant*innen will Die Linke besser integrieren, beispielsweise mit dem Angebot von Begegnungsräumen, der Vernetzung von Hilfseinrichtungen und dem Ausbau von Sprachkursen. „Die diskriminierende Bezahlkarte wird durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt.“ Auch queere Geflüchtete sollen kulturelle Orte finden, die für ihre Bedürfnisse ausgelegt sind.

Die Grünen schreiben: „Durch Inklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, werden unterschiedliche Lebensrealitäten anerkannt und politische Entscheidungen gerechter und wirksamer“. Dabei wollen sie Barrierefreiheit weiter denken und auch Menschen mit wenig Zeit, geringem Einkommen oder Verständnisproblemen Angebote machen, demokratisch zu wirken. Sie wollen zudem aktiv auf Gruppen zugehen, die in klassischen politischen Formaten unterrepräsentiert sind: Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende, Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht, Menschen mit Behinderung oder ältere Alleinlebende.

Die SPD hat weitere Ideen zur verbesserten Integration von Menschen, die aus dem Ausland stammen. Sie will Übersetzungsangebote verlässlich finanzieren sowie antirassistische und diversitätssensible Fortbildungen für medizinisches und pflegerisches Personal stärken.

Die CDU sieht die Kommunen „als Herzkammern der Demokratie“ und will insbesondere „ehrenamtlich getragene Anlaufstellen im ländlichen Raum“ unterstützten, „die das soziale Miteinander vor Ort sichern“.

Gegen die Einsamkeit


Demokratie braucht Begegnung und Beteiligung. Deshalb will die Landes-SPD eine Strategie gegen Einsamkeit aufsetzen und die bereits existierende Engagementstrategie besser finanzieren. Zudem will sie Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort unbürokratisch unterstützen – „auch als Schutz vor Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit.“

Die CDU will Vereinsamung ebenfalls entgegenwirken und dafür unter anderem Seniorentreffs, alternative Wohnformen und generationenverbindende Projekte stärken.

Auch die Grünen sehen die Einsamkeit als zentrales Problem. „Denn Einsamkeit macht krank und soziale Isolation kann Radikalisierung und Extremismus fördern.“ Sie sehen ebenfalls Räume der Begegnung als Basis des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. „Demokratie lebt weit über die Parlamente hinaus überall dort, wo Menschen in Kulturhäusern oder Bibliotheken zusammenkommen und sich in Jugendclubs oder beim Gespräch am Stammtisch begegnen.“

Das sieht auch Die Linke so, wenn sie schreibt: „Interkulturelle Feste und Projekte schaffen Verständnis und Austausch, Partnerschaften zwischen Stadtteilen und Dörfern stärken den Zusammenhalt, generationenübergreifende Projekte verbinden Menschen verschiedener Altersgruppen und schaffen gegenseitiges Verständnis.“ Außerdem erklärt sie: „Wo Raum fehlt, wird Leerstand zum Freiraum, gemeinsam mit Jugendlichen gestaltet.“

Diskriminierung verhindern


Politik kann Diskriminierung entgegenwirken, indem sie Menschen zusammenbringt. Doch es gibt auch direkte Maßnahmen, mit denen Parteien die Diskriminierungsfreiheit unterstützen wollen. Die ergeben Sinn, denn ohne Sündenbock haben es faschistische Ideologien deutlich schwieriger.

Die Linke will ein Gleichstellungsgesetz für alle Geschlechtsidentitäten entwickeln. Gleichzeitig will sie das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTI+ modernisieren und besser finanzieren sowie die sexuelle Bildung an Schulen durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützen. Entlang des Bildungs- und Erziehungsweges sollen queere Themen mitbehandelt werden. CSDs sollen gefördert und besser geschützt werden.

Die FDP will in der Jugendarbeit und in der Schule Diskriminierung entgegenwirken und mit Aufklärung für Toleranz und Akzeptanz werben. Zudem unterstützt sie den Aufbau von festen Ansprechpersonen für Antidiskriminierung in der Polizei und fordert Fortbildungen dazu.

SPD und Grüne wollen beide ein „Landes-Antidiskriminierungsgesetz“ einführen. Die SPD will zudem das Frauenfördergesetz modernisieren und eine Untersuchung zu antifeministischen Einstellungen einleiten. Lehrkräfte, die Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus zeigen, will die SPD unterstützen.

Die Grünen wollen eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-Prüfung für Landesgesetze schaffen, so dass die Interessen aller Geschlechter in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Präventivangebote sowie Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte will die Partei ausbauen.

Die Linke will zudem, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst kommen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen mit Weiterbildungen fördern. Die SPD will derweil die rassismuskritische Bildungsarbeit in Verwaltung, Schulen und Polizei ausbauen. Die Grünen wollen in der Ausbildung der Polizei einen stärkeren Fokus auf demokratische Werte, Menschenrechte und Deeskalation legen. „Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Fluchtursachen, Migration und dem historischen Erbe“, schreiben sie.

Mehr Mitbestimmung an den Schulen


Wenn das politische System alle mitnehmen will, muss es sich öffnen – und Räume schaffen, in denen Menschen Beteiligung üben können.

Die Linke will die Schulen daher zu Orten „gelebter Demokratie “ machen. Sie setzt sich für mehr Mitbestimmungsrechte für Schüler*innen ein, damit diese über organisatorische, finanzielle und pädagogische Fragen mitentscheiden können. Und auch an den Hochschulen wollen Linke wie Grüne die Mitbestimmung und Selbstverwaltung stärken und Gremien demokratisieren.

Auch die SPD konstatiert: „Bildungseinrichtungen sind Orte gelebter Demokratie.“ Sie will ebenfalls mehr Mitbestimmung. Kinder und Jugendliche „wollen mitreden, mitgestalten und ernst genommen werden“, schreibt sie. Diese Beteiligung sei „Voraussetzung für demokratisches Lernen“. Das BSW will Mitbestimmung an Schulen und in Kommunen verbindlich machen. Frühe Mitbestimmung von Schüler*innen sichere deren spätere politische Mündigkeit, so das Wahlprogramm.

Jugendparlament für mehr Mitsprache


Außerhalb der Schulen will Die Linke jungen Menschen in Kommunen und Kreistagen eine Beteiligung über digital gewählte Jugendparlamente ermöglichen. Die sollen neben dem eigenen Budget ein Mitsprache- und ein Vetorecht bei allem bekommen, was junge Menschen betrifft.

Die FDP wünscht sich ebenfalls eine Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen für Jugendparlamente. „Darüber hinaus streben wir langfristig die Einführung eines Landesjugendparlaments an, welches echte Mitbestimmung auch auf Landesebene sicherstellt.“

Auch die Grünen wollen auf diesem Weg die Mitbestimmung stärken. Ein „Landeszentrum Jugend und Demokratie“ soll die Beteiligung dauerhaft in den Blick rücken. Die Beteiligungsrechte von Kindern sollen sogar in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dabei soll die politische Grundausbildung schon in der Kita beginnen. In der Schulkonferenz sollen die Schüler*innen gleichberechtigt mit Lehrer*innen und Eltern entscheiden.

Grüne, Linke, SPD und BSW wollen zudem Bürgerräte einführen, die auch über Bürgerhaushalte entscheiden können und deren Empfehlungen von Entscheidungsträgern berücksichtigt werden müssen. So sollen politische Beschlüsse „die Vielfalt der Meinungen und Bedürfnisse der Bevölkerung besser widerspiegeln“, schreiben die Grünen.

Die CDU spricht sich für „altersgerechte Beteiligungsformate und eine verlässliche Jugendhilfe“ aus. Unter anderem will sie das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten stärken und spezialisierte Fachberatungsstellen ausbauen.

Wahlalter und Quoren senken


Die SPD will das Wahlalter auf 16 Jahre absenken, um politische Teilhabe und demokratische Verantwortung zu stärken.

Die Grünen wollen, dass das aktive Wahlrecht bei Landtags- und Kommunalwahlen schon für 14-Jährige gilt; 16-Jährige sollen sich zu Kommunalwahlen aufstellen lassen dürfen. Das aktive und passive Wahlrecht soll darüber hinaus für EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige gelten, die in Deutschland leben.

Außerdem wollen die Grünen die Quoren – also die Zahlen der für Bürgerbegehren und ‑entscheide nötigen Stimmen – senken.

Die Linke geht in Sachen Mitbestimmung noch einen Schritt über die Standpunkte der übrigen Parteien hinaus. Sie will die Bürger*innen auch über Sicherheitspolitik beraten lassen. Neue Sicherheitsgesetze würden demnach in öffentlichen Anhörungen vorgestellt.

Die Zivilgesellschaft fördern


„Den braunen Sumpf trocknen wir nicht mit immer mehr Überwachung aus“, schreibt Die Linke, „sondern mit lebendiger Demokratie vor Ort.“ Sie will daher den kommunalen Eigenanteil des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ übernehmen, um so die Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Außerdem will Die Linke die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung und für die politische Bildung freier Träger erhöhen.

Die SPD will derweil das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit ausbauen, Projekte für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt sollen mehrjährig gefördert werden. Die Landesprogramme „Für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ und „Queer leben in Sachsen-Anhalt“ werden, geht es nach der SPD, weiterentwickelt. Das Landesprogramm „Schule ohne Rassismus“ möchte sie stärken.

Die Grünen schreiben: „Die Zivilgesellschaft hält unsere Städte und Dörfer zusammen und sorgt dafür, dass demokratische Werte im Alltag erlebbar bleiben.“ Zu ihrer Unterstützung wollen sie ein Landes-Demokratiefördergesetz schaffen. Ein solches Gesetz biete die Möglichkeit, Projekte gegen Extremismus, Hass und Gewalt dauerhaft zu fördern und unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen zu schützen.

Medienkompetenz aufbauen


Zur Aufgabe aufgeklärter Staatsbürger*innen gehört heutzutage auch: Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit checken, Beeinflussungsversuche identifizieren, Fake News einordnen. Die Parteien haben vielfältige Ideen, wie sich derartige Medienkompetenz aufbauen lässt.

Die CDU will kritische Reflexionsfähigkeit im Umgang mit digitalen Medien stärken, die Vermittlung von Medienkompetenz soll Teil der Lehrer*innenausbildung werden. Zudem will sie den koordinierten Einsatz von Bots und Fake-Accounts zur Desinformation verbieten. Online-Plattformen müssten mehr Verantwortung übernehmen.

Die Linke will einen kompetenten Umgang mit Datenschutz und mit Persönlichkeitsrechten, die SPD will die Medienbildung insbesondere zu Desinformation und Hass im Netz ausbauen. Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sollen dazu digitale Beratungsangebote machen.

Quellen bewerten, Desinformation erkennen, verantwortungsvoll kommunizieren: Für die FDP gehört das in den Stundenplan. Die Grünen schreiben: „Menschen sollen erkennen können, wie Informationen entstehen und wie man sich sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum bewegt.“ Sie wollen derartige Medienkompetenz auch Erwachsenen nahebringen und Strukturen stärken, die Falschmeldungen erkennen.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk absichern


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat die Aufgabe, die demokratische Bildung zu stärken. Die Grünen stehen daher „für die Bestands- und Entwicklungsgarantie“ des ÖRR, sehen aber auch die Notwendigkeit von Reform- und Sparprozessen. Sie wollen etwa Spitzengehälter im MDR deckeln und die Transparenz erhöhen.

Gleichzeitig wollen die Grünen über den ÖRR hinaus Medienangebote fördern, speziell im ländlichen Raum. Finanziert werden soll dies eine Digitalabgabe sehr großer Medienplattformen.

Die Linke will die Rundfunkgebühren nach Einkommen staffeln und den ÖRR demokratisch reformieren. Darüber hinaus will sie den unabhängigen Lokaljournalismus in Sachsen-Anhalt mit mindestens fünf Millionen Euro jährlich fördern. Genossenschaftliche Medienmodelle sollen Bürger:innen zu Miteigentümer:innen ihrer lokalen Medien machen. Zudem will Die Linke offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios verlässlich gefördert wissen.

FDP, BSW und CDU wollen tendenziell, dass sich der ÖRR auf seine Kernaufgaben konzentriert, Sender zusammenlegen oder Spartensender streichen.

Den Staat zu Transparenz verpflichten


Transparenzpflichten machen staatliches Handeln nachvollziehbarer und erleichtert demokratische Kontrolle.

„Informationsfreiheit ist nicht verhandelbar“, schreibt Die Linke in ihrem Programm. Menschen sollen einsehen dürfen, was der Staat über sie weiß. Geht es nach der Linken, muss die Polizei alle relevanten Statistiken veröffentlichen, Beamt*innen würden individuell gekennzeichnet, bei Waffengebrauch ginge automatisch die Bodycam an, außerdem will sie ein unabhängiges Meldesystem für rechtsextreme Umtriebe in der Polizei schaffen. Daneben fordert sie eine Kennzeichnungs- und Begründungspflicht für alle KI-gestützten Verwaltungsentscheidungen sowie Transparenzpflichten für den Energieverbrauch von KI-Systemen.

Die Grünen wollen mit einem Lobbyregister auf Landesebene offenlegen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. „Eine transparente Verwaltung schafft die Grundlage für Beteiligung, stärkt die demokratische Kultur und verhindert das Entstehen von Gerüchten, Misstrauen und Politikverdrossenheit“, schreiben sie in ihrem Programm. In der Polizei soll eine unabhängige Beschwerdestelle für Transparenz sorgen und dem Landtag jährlich Bericht erstatten.

Antifaschistische Sofortmaßnahmen


Die Parteien haben nicht zuletzt zahlreiche Ideen, die sich unmittelbar gegen antidemokratische Bestrebungen richten.

Geht es nach der Linken, unterstützen mobile Beratungsteams Kommunen beim Umgang mit rechtsextremen Umtrieben. Zudem soll eine Agentur für Demokratie und Menschenrechte den Verfassungsschutz ersetzen. „Damit schützen wir die Verfassung durch eine Bildungsoffensive statt Bespitzelung: Wir wollen aktive Aufklärungsarbeit an Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Kommunen über verfassungsfeindliche Tendenzen und die Werte unserer Demokratie.“

Die SPD fordert wie auch Die Linke eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Rechtsextremismus. Sie setzt sich außerdem für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens über eine Bundesratsinitiative ein und will Beratungsstellen, Aussteigerprogramme und zivilgesellschaftliche Initiativen verlässlich unterstützen. Kommunale Amtsträger:innen sollen für Strategien wie die „völkische Landnahme“ sensibilisiert werden.

Auch die Grünen fordern, „dass das Land Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren durch den Bundesrat initiiert“. Sie wollen eine bundesweite Taskforce zur Sammlung von Erkenntnissen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD.

Außerdem wollen sie den Entzug der Finanzierung extremistischer Parteien prüfen und vorbereiten. Extremist*innen sollen keine Waffen besitzen dürfen. Erkenntnisse über rechtsradikale Netzwerke müssten von den Sicherheitsbehörden effektiv genutzt und entsprechende Strukturen dauerhaft zerschlagen werden. Außerdem wollen die Grünen die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken, das sie als „Rückgrat demokratischer Kontrolle“ sehen.


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Queerfeindliche Gewalt: „Gewalt beginnt nicht erst auf der Straße“

Von: Chris Köver

Beleidigungen, Zwangsoutings oder Bedrohung: Queere Menschen, die von Gewalt im Netz betroffen sind, haben seit Juli in Berlin eine eigene Anlaufstelle – die zugleich helfen soll, Zahlen zu sammeln.

Regenbogenflagge im Wind
Rechtsextreme wie Islamist*innen schüren den Hass auf queere Menschen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Rob Maxwell/Unsplash

Queerfeindliche Gewalt nimmt zu. Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr eine Steigerung um 12,8 Prozent bei queerfeindlichen Straftaten verzeichnet und schreibt, auffällig sei der hohe Anteil an Gewaltdelikten. Vor allem rechtsextreme Gruppen mobilisieren massiv gegen die queere Community. Aber auch islamistische Akteur*innen schüren den Hass.

Das Projekt Queersafe Berlin des LSVD Verband Queere Vielfalt e.V. Berlin Brandenburg bietet eine Anlaufstelle für Menschen, die queerfeindliche Gewalt im Netz erfahren. Florian Winkler-Schwarz spricht über das neue Projekt und darüber, welche Lücken es schließt.

Person lächelt in die Kamera
Florian Winkler-Schwarz war lange Leiter des queeren Clubs SchwuZ und ist seit März 2025 Geschäftsführer des LSVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg. – Alle Rechte vorbehalten: Thomas Schwarz


netzpolitik.org: Florian Winkler-Schwarz, warum braucht Berlin jetzt eine eigene Fachstelle gegen digitale Gewalt?

Florian Winkler-Schwarz: Die Fachstelle ist ein Ergebnis des runden Tisches gegen queerfeindliche Gewalt. Dieser ist entstanden, weil die Gewaltzahlen in Berlin an queeren Menschen so hoch sind und man Maßnahmen dagegen ergreifen will. Eine der Annahmen, die dabei entstanden ist: Gewalt beginnt nicht erst auf der Straße, sondern bereits im Netz – durch Beleidigungen, Bedrohungen, Hasskommentare, die queere Menschen dort erfahren.

Bis dato gab es dazu aber keine Erhebung. Wir sind jetzt die erste Stelle, die das systematisch erfasst. Außerdem ist unser Auftrag, den Opfern von queerfeindlicher digitaler Gewalt zu helfen – psychosozial, aber auch juristisch.

netzpolitik.org: Welche Art von Unterstützung bieten Sie an?

Florian Winkler-Schwarz: Zum einen unterstützen wir durch Beratungen. Wir hören den Betroffenen zu und hören heraus, was sie brauchen. Das kann etwa bedeuten, dass wir helfen, die Sicherheits-Einstellungen im eigenen Online-Profil zu verbessern. Bei einer anderen Person kann es heißen, dass wir Anzeige bei der Polizei erstatten und bei der dritten ist es eine psychosoziale Beratung, weil die Person traumatisiert ist von der Gewalt, die sie erlebt hat.

netzpolitik.org: Warum schicken Sie die Betroffenen nicht einfach zur Polizei?

Florian Winkler-Schwarz: Queere Menschen haben oft Bedenken im Umgang mit der Polizei oder schlechte Erfahrungen gemacht. Dann kann dieser gesamte Anzeigenvorgang über uns abgewickelt werden. Wir dienen auch als Stelle, wenn Menschen bei einer Anzeige nicht ihre Privatadressen angeben wollen. In so einem Fall können wir das als Verband direkt mit der Staatsanwaltschaft machen.

Im Bedarfsfall klagen wir auch auf dem zivilrechtlichen Weg. Ein Beispiel: Im Netz kursiert gerade ein KI-generiertes Video von einem vermeintlichen Computerspiel, in dem Menschen mit einem Transporter in eine queere Demo rasen können. Wir prüfen juristisch, wie wir dagegen vorgehen können – nicht nur gegen die Person, die das erstellt hat, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Technologie anbietet, mit der das Video erstellt wurde.

netzpolitik.org: Ihre Fachstelle arbeitet seit Juli. Wer nimmt die Beratung bisher in Anspruch?

Florian Winkler-Schwarz: Bisher sind es weniger Einzelpersonen und überraschend oft queere Organisationen, die sich an uns wenden und unsere Unterstützung im Umgang mit Hass im Netz suchen. Sie wollen wissen: Was zeigen wir an, wie können wir das rechtssicher anzeigen? Welche Einstellungen sollte ich vornehmen? Sollte ich auf Hass reagieren oder es einfach ausblenden oder löschen?

netzpolitik.org: Sie arbeiten auch mit der Organisation HateAid zusammen, die bereits seit mehreren Jahren Betroffene von digitaler Gewalt berät. Welche Rolle spielt HateAid?

Florian Winkler-Schwarz: HateAid ist ein sogenannter „Trusted Flagger“, also eine Organisation, die laut EU-Recht bei den sozialen Medien bevorzugt Löschungen und Bewertungen von Kommentaren einreichen kann. Wenn Einzelpersonen Inhalte melden, werden diese oft nicht gelöscht, weil Meta oder andere Plattformbetreiber das anders auslegen, oder alles dauert sehr lange. Wenn hingegen HateAid diese Inhalte meldet, kommt es zu einer beschleunigten Bearbeitung. Wir können über HateAid also dafür sorgen, dass Kommentare, Videos oder Fotos, die jemanden belasten, schneller wieder verschwinden.

Umgekehrt verweist HateAid an uns, wenn es um spezifische Formen von digitaler Gewalt gegen queere Menschen geht. Das sind Themen wie Zwangsoutings oder wenn Menschen Nacktbilder aus queeren Datingapps stehlen und mit der Veröffentlichung drohen.

„Beleidigungen, blöde Sprüche, kotzende Smilies sind für viele Tagesordnung“


netzpolitik.org: Es gibt bei digitaler Gewalt offenbar ein sehr großes Dunkelfeld von Taten, die niemals angezeigt werden. Queere Personen sind besonders oft betroffen, doch sie zeigen die Gewalt nur selten an. Warum?

Florian Winkler-Schwarz: Das hat mehrere Gründe. Viele Menschen nehmen digitale Gewalt oft gar nicht als Gewalt wahr. Beleidigungen, blöde Sprüche, kotzende Smilies unter Kommentaren: Das ist bei vielen Personen leider so an der Tagesordnung, dass eine Form von Resilienz entstanden ist. Wenn einem jemand auf der Straße eine Beleidigung hinterherschreit, ist die Chance, dass das zur Anzeige kommt, wesentlich höher, als wenn genau der gleiche Satz im Netz unter einem Kommentar steht.

Der zweite Grund: Queere Menschen haben nicht immer gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Viele lehnen die Polizei ab, auch wegen ihrer Historie im Umgang mit queeren Menschen. Außerdem glauben viele Menschen, dass eine Anzeige gar nichts bringen würde, da das Netz oftmals anonym ist und man den Täter eh nicht ermitteln kann. Die Realität ist aber, dass enorm viele Menschen, anders als man das denken könnte, mit Klarnamen agieren. Wir sind ja selber als LSVD immer wieder von Hasskommentaren betroffen und sehen: Der überwiegende Teil der Menschen agiert mit Klarnamen.

„Nicht für alle Menschen ist eine Anzeige das Beste aller Mittel“


netzpolitik.org: Raten Sie Betroffenen auch mal von einer Anzeige ab?

Florian Winkler-Schwarz: Wir raten allen Menschen, Vorfälle bei uns zu melden, damit sie in die Statistik eingehen. Aber nicht für alle Menschen ist eine Anzeige das beste Mittel. Manche wollen vielleicht einfach nur reden, eine Einschätzung bekommen, ob ein Kommentar überhaupt strafbar ist. Vieles im Netz schrammt ja absichtlich an der Grenze zur Strafbarkeit entlang. Am Ende entscheidet immer die betroffene Person, was sie tun möchte.

netzpolitik.org: In Berlin wurde gerade ein 20-Jähriger verurteilt, weil er insgesamt sieben schwule Männer mit einer Dating-App in eine Falle gelockt, ausgeraubt, zusammengeschlagen und erniedrigt hatte. Andere ahmen die Taten nach.

Florian Winkler-Schwarz: Das ist ein Phänomen, wo wir die Grauzone sehen zwischen digitaler und körperlicher Gewalt auf der Straße. Da sieht man, dass es eine krasse Schnittstelle gibt zwischen Anbahnung dieser Gewalttat im Netz und Ausführung im öffentlichen Raum oder in der privaten Wohnung. So etwas ist noch nicht im Strafgesetz ausreichend berücksichtigt.

netzpolitik.org: Die Berliner Polizei hatte diese Fälle teils nur als „schweren Raub“ eingeordnet und nicht als queerfeindliche Straftat. Was ist da schief gelaufen?

Florian Winkler-Schwarz: Das müssen Sie die Polizei fragen. Wenn das Merkmal Queerfeindlichkeit nicht erfasst wird in der Anfangsanzeigenaufnahme, dann verschwindet so ein Fall auch aus der Statistik. Da wäre die dringende Bitte an die Polizei, dafür zu sorgen, dass alle Kolleg*innen so sensibel geschult werden, dass queerfeindliche Gewalt von Anfang an richtig gekennzeichnet wird.

netzpolitik.org: Was würden Sie jemanden sagen, der gerade digitale Gewalt erlebt und zögert, sich zu melden?

Florian Winkler-Schwarz: Bitte melde dich auf jeden Fall bei uns. Das Beratungsgespräch ist komplett unverbindlich und wir sind vor allem da, um dir zuzuhören. Du entscheidest am Schluss, was passiert. Wenn gar nichts passieren soll, ist das total in Ordnung. Aber wir würden dir gerne die Möglichkeiten aufzeigen, die du hast, dich zu wehren.


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Interview about resistance: „Palantir is really toxic“

Von: Constanze · Timur Vorkul

Resistance against Palantir in Europe is growing. We speak with US activists from „Purge Palantir“ about why and how they organize protests against the corporation in its home country.

Alexander Karp, Palantir CEO at World Economic Forum 2026
Alexander Karp, Palantir CEO. CC-BY-NC-SA 4.0: World Economic Forum

Business for Palantir is not going well now in Europe: The Swiss army has decided against it, the French domestic intelligence agency no longer wants it, London’s mayor has blocked a million-dollar police deal and all across the United Kingdom, political pressure is mounting around a million-dollar contract with the British health system.

The company, founded by libertarian billionaire Peter Thiel in 2003, is also facing criticism in its home market. In the United States, where it is headquartered, Palantir provides software not only to military and intelligence, but also to Immigration and Customs Enforcement. ICE uses their surveillance tools to hunt down unwanted groups or individuals.

Protest by civil society is being organized against the cooperation with ICE and against other unethical business practices. We speak to the two activists Jeff and Kay from the US campaign „Purge Palantir“.

Jeff is a long-time activist and an organizer, he is also an author. Kay is an organizer, trainer, and movement builder.

Dieses Interview gibt es auch auf Deutsch.



The three worst things that Palantir is doing


netzpolitik.org: Here in Germany, the U.S. business of Palantir is mostly known for working together with ICE and also with U.S. Army and intelligence agencies. What is the most problematic use of Palantir’s software?

Purge Palantir: Before we say what we’re most critical about we should explain what Palantir says they are doing. Palantir says that their product sits on top of existing software and supposedly makes everything better. It supposedly sees patterns and connections between all the massive amounts of data that are coming in, whether it’s a hospital, whether it’s a department store, whether it’s military. They sort of aggregate that data and help their customers see patterns, and they help to make them more efficient. That’s what they’re saying they’re doing.

It’s very hard to get them out once they’re in, because they have specialists who connect their system to the other systems of the given, whether that’s a company, whether that’s a city government, whether it’s a military. It’s unclear what data they are holding and keeping.

The three worst things that they’re doing: One, as many German readers might know, Elon Musk and a number of coders came in when the Trump administration took over and started taking down the U.S. government civil service and bureaucracy. There was the so-called Department of Governmental Efficiency or DOGE. It destroyed departments of the government, it fired lots of workers, but it also sucked up tons and tons of data.

Government data consisted of different parts: The Social Security Administration didn’t talk to the passport agency in the interest of data privacy. The U.S. doesn’t have a national ID like many other countries. This data was all aggregated, and Palantir had a role in all of that. Palantir software is in many of the governmental departments, not just the military.

The second thing is obviously: We do know that Palantir software is not just finding patterns in order to track down immigrants, but it’s also using various facial recognition systems for people who are protesting against deportation and ICE.

The third thing: Palantir has had a significant role with the Israeli defense forces and has given instructions for where Hamas allegedly is, where to bomb. It has a role in the genocide. If you listen to Alex Karp’s talk, …

netzpolitik.org: … Palantir’s CEO …

Purge Palantir: … he said that they’ve killed lots of people in Gaza, most of them Hamas. It’s an incredibly unprincipled thing to say they’re just happy to have played a role in this destruction.

netzpolitik.org: What was the beginning of „Purge Palantir“? Why did you start the campaign?

Purge Palantir: „Purge Palantir“ actually has a bit of a longer history, we’re like a current iteration of a much longer fight. During Trump’s first term, some advocates and organizers started noticing that ICE was able to find and pinpoint people in ways that were previously just not possible. They started doing a lot of digging and discovered a web of data brokers and companies like Palantir that helped ICE specifically, using all of our public and private data to be able to find people.

So out of that came a campaign called „No Tech for ICE“. It was targeting Palantir, but also Google, Amazon, some of the other tech companies that were enabling ICE to separate families and to conduct kidnappings. „Purge Palantir“ grows out of that, now under the second Trump administration. During the first Trump administration, Palantir’s Karp was pretty explicit that they’re going to help the agents in the background, at the offices. Back then he said that they are not going to be involved in what’s called enforcement and removal operations where the agents are picking people up physically for deportation.

Under the second Trump administration that has vanished. Palantir is now enabling the worst of Trump’s attacks. I think that’s been one of the catalysts for „Purge Palantir“.

Mit Palantir und Paragon auf Migrantenjagd

The „Palantir Payroll“


netzpolitik.org: What is the volume of contracts Palantir holds with the U.S. Government? How much money are we talking about?

Purge Palantir: It grows every day, so I’m outdated. The last number I saw: They were in 21 or 26 different federal agencies. They’ve said for a long time that their goal is to become the central operating system of the U.S. Government and now increasingly the central operating system of the West. About half of their revenue comes from U.S. federal governments and the military, the rest is commercial and foreign governments.

netzpolitik.org: Palantir has long-term contracts that extend well beyond the Trump administration’s term in office. Is it a problem that will persist under Trump’s successor?

Purge Palantir: Yes, the contracts are longer than the current administration. But I think that’s not permanent or untouchable. Contracts get canceled in the federal government all the time.

A few months ago we launched something called the „Palantir Payroll“. It’s a list of all members of U.S. Congress who are getting money from Palantir. People have demanded that their members of Congress cut ties with the company. 12 or 14 people who are up for reelection this year have said that they’re not going to take any more money from Palantir. I think elected official members of Congress know that the company is really toxic and that people don’t want them to be bought and paid for by this company and people like Peter Thiel and Alex Karp.

A lot of people still don’t know what Palantir is


netzpolitik.org: How did you achieve that politicians refuse Palantir’s money or give it back?

Purge Palantir: It’s a great testament to the large number of coalition groups in „Purge Palantir“. There are many groups that want to fight, whether those are unions or community groups, whether that’s California or Connecticut or Maine. Because of what happened in Minnesota people find that their congressperson, their representative was taking money from the corporation that was identifying and abetting the kidnapping of people and the murder of two people who were trying to stop those kidnappings from ICE.

It’s a testament to how many different groups across the country started taking the message particularly to the Democrats and saying: Do you want to be part of that? It is the hard work of lots and lots of different kinds of people who have been standing up and asking their representatives to take a stand.

netzpolitik.org: What is the average American thinking about Palantir? And what do right-wing political forces say about the company?

Purge Palantir: It’s hard to say with certainty, but what we’ve seen is that, especially over the last year, a growing number of everyday people know about Palantir. Even if they don’t know exactly what they do, they know that they’re in surveillance. What we found is that a lot of younger people know about Palantir, even if they’re not paying attention to politics.

I think they’re becoming more of a household name. Peter Thiel especially, as someone who has his hands in a lot of anti-democratic and far-right things and in forms of surveillance and control, is someone that people on the left and the right don’t like. But a lot of people still don’t know what Palantir is.

One of the strengths of our campaign is that the things that Palantir is up to, like tearing down democracy, surveilling people, or AI driven warfare, are activities that people on the left and the right don’t like and are able to unite behind. There are Republicans running for office in Florida and other parts of the country that have been very outspoken against Palantir.

I think the right wing is also paying attention. Obviously, parts of the right-wing are in support of Palantir because they support military supremacy. But a lot of the working class people who support MAGA also care about surveillance.

Töten auf Basis von Metadaten

What is the goal you are fighting for?


netzpolitik.org: Your campaign helped to change the reputation of Palantir. What is the ultimate goal you are fighting for? Can the campaign be compared to a boycott campaign?

Purge Palantir: Palantir sells to businesses and to governments. So that’s harder to think about a boycott. But we just published a list of corporations that have contracts with Palantir. It’s really important to know who’s doing business with Palantir, who’s choosing that software because they’re making a moral choice. We do think it’s important to let those companies know that they could choose not to use software that engages in the genocide, that kidnaps our neighbors, that creates a military with no guardrails, and that stands for a surveillance state and for Western supremacy.

One of the main things that we’re doing and have been doing is large-scale public education. People need to know how pernicious Palantir is, what they’re doing, what they stand for. They say it: We kill people, we believe in Western supremacy. They’re pretty honest about where they stand. We don’t believe that we should be funding and supporting those kinds of businesses.

netzpolitik.org: Are there any lawsuits or similar legal actions in the U.S. in which people are challenging Palantir by calling on the law?

Purge Palantir: Unfortunately, in the U.S., we don’t have strong laws for data and privacy and against corruption. The crimes that they’re committing in Gaza and in Iran and other parts of the world are war crimes.

You should not siding with technofascists


netzpolitik.org: A lot of the tech billionaires right now are coming from the U.S. What makes Alex Karp, Peter Thiel and Palantir so special that you set up the campaign against them?

Purge Palantir: The tech companies are concentrated largely in the U.S. And they’re exporting their tech all across the world. Peter Thiel is traveling and donating to far-right candidates that align with him all over Europe, all over South America, increasingly parts of Asia. The fantasies are to completely deregulate everything, privatize everything, and have some sort of „AI God“ run things.

netzpolitik.org: What would you suggest to activists in Europe and especially in Germany? What can they do about Palantir?

Purge Palantir: What health care workers in the UK are doing is bigger and stronger than what we have in the U.S. I think the fact that football ultras are carrying banners in Germany, that’s impressive. We want to have that: Be in the cultural zeitgeist. We were talking with folks in Argentina who were collaborating with people in Bavaria.

I think it’s impressive where Europe’s at. I don’t think we have great advice for you.

I think on the larger strategy, we should politically force politicians to make a decision: If you are on the left, on the center left, or on the center, you are not siding with technofascists. And as we’ve talked about earlier: There are many people on the far right that also don’t trust this level of surveillance.

What gives hope


netzpolitik.org: What gives you hope and makes you believe you can win this fight against a multi-billion dollar company?

Purge Palantir: The wins we’re seeing every day like the mayor of London rejecting Palantir, the people across the UK and the German intelligence rejecting Palantir. Those wins give me hope. Just recently SEIU (Service Employees International Union), one of the largest unions here, came out and said that they are engaged in a campaign against the company. So seeing every day the growing amount of people and of organizations who are speaking out across the world and who are fighting back. Palantir might have money, sure. But we have more people …

netzpolitik.org: … and some European governments who do not share Palantir’s values?

Purge Palantir: Like I said before: Half of their revenue comes from the U.S. federal government. Under this current administration, there’s not a lot of room to affect that. But the other half comes from the private sector and international governments. I think that people and organizers in Europe have real leverage in slowing down this company, maybe even more than we have in the U.S. Because their success depends on their ability to grow across European governments. Slowing down and stopping that is a huge success.

netzpolitik.org: Thank you very much!


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Offener Brief gegen ZDF-Entscheidung: „Wir halten die Absage für einen Fehler“

Von: Erik Tuchtfeld

Die Entscheidung des ZDF, einen Auftritt des Rappers Danger Dan und des Pianisten Igor Levit aus dem Programm zu nehmen, schlägt hohe Wellen. In einem offenen Brief kritisieren mehrere Fernsehräte, dass der Sender damit die Chance vergeben habe, eine Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus anzustoßen.

Eine Person mit roter Jacke sitzt am E-Piano
Danger Dan durfte in der Sendung "Die Anstalt" nicht auftreten. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Carsten Thesing

Das ZDF hat Danger Dan und Igor Levit aus der Kabarettsendung „Die Anstalt“ ausgeladen, weil das Lied „Keine Angst“ als Aufruf zur Gewalt verstanden werden könne. Die Ausladung erfolgt gegen den Willen der Redaktion, die die Entscheidung in ihrer Sendung (ab etwa Minute 47:00) kritisch aufarbeitet.

In einem offenen Brief kritisieren mehrere Fernsehräte die Entscheidung des ZDF als mutlos. Sie bedauern, dass der Redaktion nicht das Vertrauen entgegengebracht wurde, den Liedtext kritisch einzuordnen.

Ich habe diesen Brief ebenfalls unterschrieben. Seit September 2025 vertrete ich im ZDF-Fernsehrat den Bereich „Internet“. Über meine Erfahrungen dort schreibe ich auf netzpolitik.org regelmäßig meine Kolumne „Neues aus dem Fernsehrat“.

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Intendant, lieber Herr Dr. Himmler,

wir schreiben Ihnen heute als Mitglieder des Fernsehrats, um unserer Besorgnis und auch Ärger über die Ausladung der Künstler Danger Dan und Igor Levit aus der Jubiläumssendung zur 100. Ausgabe der „Anstalt“ Ausdruck zu verleihen.

Sie haben uns persönlich sowie die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Geschäftsleitung des ZDF die Präsentation des Liedes „Keine Angst“ unterbunden hat, weil „der Text des Liedes als Anleitung zum politischen Extremismus verstanden werden kann, der Selbstjustiz propagiert und rechtswidrige Taten und Gewalt nicht ausschließt.“ Die Entscheidung fiel gegen den Willen der Redaktion der „Anstalt“.

Es ist die – im ZDF-Staatsvertrag und in den Programmrichtlinien definierte – Aufgabe des ZDF, durch seine Angebote zu einem vielfältigen und kontroversen öffentlichen Diskurs beizutragen und dabei insbesondere die Menschenwürde sowie den demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe tragen Satiresendungen wie die „Anstalt“ wesentlich bei. Sie thematisieren politische Entwicklungen in zugespitzter Form, fördern kritisches Denken und tragen so zur öffentlichen Meinungsbildung bei.

Der erstarkende Rechtsextremismus ist eine besondere Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Danger Dan entwirft in „Keine Angst“ eine Anleitung für den Einsatz gegen die Bedrohung durch die extreme Rechte. Viele Menschen im Land, Medienschaffende, Jurist*innen, Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, Künstler*innen erleben täglich rechtsextreme Gewalt und Einschüchterung. Auch Berichte über mangelnden Schutz durch staatliche Strukturen sind kein Einzelfall. Diese Entwicklung dürfte sich zuspitzen und besondere Bedeutung erlangen, wenn Rechtsextreme in Deutschland in Verantwortung kommen.

Das ZDF hat hier die Gelegenheit verpasst, anders als nach der Vorstellung von „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ im ZDF Magazin Royale in 2021, eine Debatte über Rechtsextremismus in Deutschland und die vielfältigen Möglichkeiten seiner Bekämpfung anzustoßen. Auch „Keine Angst“ ist unserer Auffassung nach von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Die darüber hinausgehende Frage, ob ein – die Programmrichtlinien verletzender – Aufruf zur Gewalt vorliegt, kann sich nicht aus der isolierten Betrachtung einzelner Liedzeilen, sondern nur im Kontext der gesamten Sendung beantworten lassen. Die dafür relevante kritische Einordnung des Liedtexts, auch mit den Künstlern, wäre Aufgabe der Redaktion der „Anstalt“ gewesen. Diese Möglichkeit wurde ihr ohne Not genommen. Nicht zuletzt weil der Text laut der öffentlichen Berichterstattung dem Justitiariat bereits Wochen vor dem geplanten Auftritt bekannt war, hätte die Geschäftsleitung bereits deutlich früher an die „Anstalt“ herantreten und sich von einer ausreichenden inhaltlichen Auseinandersetzung überzeugen können.

Die Absage des Auftritts von Danger Dan und Igor Levit zeugt damit nicht nur von fehlendem Mut, sondern auch von fehlendem Vertrauen in die Redaktion der Sendung, sich angemessen mit dem Lied auseinanderzusetzen. Wir befürchten, dass dies auch abschreckende Auswirkungen auf andere Formate haben kann. Auch aufgrund des konkreten Verfahrens und der Kurzfristigkeit der Absage entsteht zudem der öffentliche Eindruck, dass diese notwendige Debatte unterbunden werden soll. Wir halten die Absage daher für einen Fehler.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Berger
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Maike Finnern
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Dilan Deniz Kılıç
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des Bereichs „Muslime“

Lisa Paus
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des Bundes

Angela Spizig
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin aus dem Bereich „Medienwirtschaft und Film“ aus dem Land Nordrhein-Westfalen

Gabriela Terhorst
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.

Erik Tuchtfeld
Mitglied im Fernsehrat als Vertreter des Bereichs „Internet“

Jörn Voß
Mitglied im Fernsehrat als Vertreter des Bereichs „Bürgerschaftliches Engagement“


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Meinungsfreiheit: Wie wir Hass bekämpfen, ohne die Freiheit des Wortes zu verlieren

Von: Gastbeitrag · Johannes Masing

Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit, auch für beunruhigende Meinungen. Die Geistesfreiheit ist inhaltlich unbeschränkt und gerichtlich durchsetzbar. Doch Meinungsstreit schützt nicht vor Widerspruch, Protest und Empörung. Wir brauchen klare Regeln gegen Hass und Hetze – gerade im Netz.

Man mit Brille und Anzug spricht in Mikrofone
Professor Johannes Masing hält seine Grundsatzrede. – Alle Rechte vorbehalten: Simone Neumann / Wegweiser

Dürfen wir heute jede Meinung, jede politische Position öffentlich äußern? Dürfen wir auch für Ordnungsvorstellungen eintreten, die die Errungenschaften der Verfassungsrechtsprechung, die Grundrechte, die Gleichheit der Menschen wie letztlich die Meinungsfreiheit selbst infrage stellen?

Die verfassungsrechtliche Antwort ist ein klares: Ja.

Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit



Das Bundesverfassungsgericht formuliert das so: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung […] grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit. Der parlamentarische Rat bekannte sich hierzu auch gegenüber dem soeben erst überwundenen Nationalsozialismus. […] Entsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 Grundgesetz die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit“.

Wir dürfen also auch die Grundlagen unserer liberal-individualistischen Ordnung selbst infrage stellen – bis hin zu Forderungen nach einem Kalifat, einem fundamentalistisch-christlichen Staat, autoritären Führern oder einen libertären Staat des Stärkeren. Wir dürfen Forderungen erheben, die nach der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes nie durchgesetzt werden dürften. Das Grundgesetz setzt darauf, dass sich der Geist der Freiheit in Freiheit behauptet.

Inhaltliche Grenzen gibt es im Privatrechtsverhältnis zwischen Bürgern, wo die Grundrechte nicht unmittelbar gelten: Über meine Nachbarn kann ich nicht beliebig herziehen, da kann ich auch nicht alles sagen, was ich denke. Im Übrigen aber gibt es Grenzen nur für das „Wie“ der Meinungsverbreitung. Das Grundgesetz ermächtigt erst dann zum Eingriff, „wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.“

Die maßgebliche Grenze bildet die Friedlichkeit. Der Gesetzgeber darf vor Äußerungen schützen, die „ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind, d. h. den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren“. (Dies ist auch die Interpretationsanleitung für die Strafnormen von Hass und Hetze oder die Befürwortung von Gewalt.)

Meinungsfreiheit unter Druck



Diese Meinungsfreiheit gerät unter Druck. In einer zunehmend polarisierten Gesellschaft und umso mehr, wenn Kriege in sie hineinwachsen, werden Gegenpositionen leicht als feindliche Einschüchterung, Rechtsgutverletzung oder Aggression empfunden.

Umgekehrt schlagen in einer solchen Situation Meinungsäußerungen auch tatsächlich schneller in Einschüchterung und bedrohliche Feindseligkeit um. Hier die Linie zu finden, ist nicht einfach.

Dabei macht es mir durchaus Sorge, wenn der Europarat ein förmliches Anschreiben an den deutschen Innenminister richtet, um seiner Sorge um die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland Ausdruck zu geben – auch wenn das Schreiben nicht in jedem Punkt überzeugt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt jedenfalls in einem freiheitlichen Sinne klar, dass allein der Schutz vor Beunruhigung durch Konfrontation mit provokanten Meinungen keine Einschränkung der Meinungsfreiheit erlaubt. „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ‚allgemeinen Friedensgefühls’ oder der ‚Vergiftung des geistigen Klimas’ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien.“

Hierin liegt eine Zumutung ‑ und zugleich ein großes Zutrauen in die Meinungsfreiheit.

Menschenbild des Grundgesetzes



Allerdings ist dieses Zutrauen in der neuen Rechtsprechung zu den Parteiverboten und zum Ausschluss der Parteienfinanzierung ein Stück weit verloren gegangen. Hier wird nicht mehr wie früher maßgeblich auf eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ abgestellt, sondern unmittelbar darauf, ob die Programmatik einer Partei inhaltlich mit dem Kernbereich der Verfassung vereinbar ist.

Unabhängig von der Art der Propagierung ihrer Ziele wird materiell geprüft, ob etwa die Vorstellungen zum Staatsangehörigkeitsrecht oder zum Umgang mit Religion einer Partei mit der Menschenwürde und, abstrakter, dem „Menschenbild des Grundgesetzes“ vereinbar sind – oder andernfalls zu Sanktionen berechtigen.

Konsequenterweise findet dies dann seine Fortsetzung in den Berichten der Verfassungsschutzämter, und nicht anders dann in den sie kontrollierenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.

Man kann fragen, ob es richtig ist, der wehrhaften Demokratie ein so weites, primär wertebezogen-inhaltlich definiertes Verständnis zu unterlegen. Die Gefahr, hier auf eine abschüssige Bahn zu geraten, ist groß. Für Parteien nimmt dies die Meinungsfreiheit jedenfalls zurück – und zwar schon inhaltlich.

Inhaltlich unbeschränkte Geistesfreiheit



Es bleibt aber zu betonen, dass dies eine Ausnahme für die Parteien ist. Eine solche inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit gilt nur für politisch aktive Parteien, insbesondere für solche mit politischem Potential, und kann auch nur im Rahmen des aufwendigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sanktioniert werden.

Den Bürgerinnen und Bürgern als Individuen werden solche inhaltlichen Grenzen des Denkens nicht vorgegeben. Das gilt auch dann, wenn sie sich mit anderen zusammenschließen.

Für andere Vereinigungen als politische Parteien bleibt es auch nach neuerer Rechtsprechung dabei, dass Maßnahmen erst dann ergriffen werden können, wenn die Ziele kämpferisch-aggressiv verfolgt werden. Hier hält das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich daran fest, dass die wehrhafte Demokratie die Meinungsfreiheit als inhaltlich unbeschränkte Geistesfreiheit für Vereinigungen nicht zurück nimmt. Die Offenheit der Meinungsfreiheit ist auch Vereinigungen verbürgt.

Verfassungstreue im öffentlichen Dienst



Noch nicht ganz ausgelotet sind die Grenzen der Meinungsfreiheit, die sich aus der Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst ergeben.

Die letzten Jahrzehnte bestand weitestgehend Einigkeit, dass die alte Praxis des Radikalenerlasses mit der Regelanfrage zur Verfassungstreue bei den Verfassungsschutzämtern zutiefst illiberal und einer freiheitlich Ordnung nicht würdig war. Anfragen wurden deshalb nach 1990 in der Praxis nur noch aus konkretem Anlass in Ausnahmefällen gestellt – freilich mit erheblichen Unterschieden in den Ländern. Dies ist heute jedoch wieder unsicher geworden.

Bemerkenswert ist jedenfalls, dass sich die Gesetzeslage hierzu kaum geändert hat und weiterhin viel Raum für eine Kontrolle der politischen Überzeugungen von Beamtenanwärtern lässt; inzwischen kommt auch die Regelanfrage zurück.

Fraglich ist im Zuge der neueren Rechtsprechung allerdings, unter welchen verfassungsrechtlichen Bedingungen entsprechende Erkenntnisse von den Verfassungsschutzämter übermittelt werden dürfen. Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt dies aber praktisch uneingeschränkt.

Es ist sicher richtig und durch die Verfassung vorgezeichnet, dass Beamte für die freiheitliche, demokratische Grundordnung jedenfalls funktionsabhängig einstehen müssen und insoweit Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit unterliegen.

Deutschland hat hier aber noch kein klares Maß gefunden, wieweit solche Pflichten reichen – und geht insoweit jedenfalls weiter als andere europäische Länder.

Meinungsstreit und Kampf um Tabus



All dies ändert nichts daran, dass die Meinungsfreiheit im allgemeinen Staat-Bürger-Verhältnis inhaltlich strikt gilt. Sie ist dabei auch gerichtlich durchsetzbar.

Dennoch fordert der Umgang mit ihr Mut. Denn selbstverständlich schützt Meinungsstreit nicht vor Widerspruch, vor Protesten und vor Empörung aus der Gesellschaft. Der Kampf nicht nur um das, was richtig ist, sondern auch um das, was zu sagen akzeptabel oder inakzeptabel ist, ist Teil der Meinungsfreiheit.

Meinungskampf ist immer auch Kampf um Tabus. Das liberale Skript vertraut darauf, dass erstarrten Tabus dann auch immer wieder entgegengetreten wird – nicht mit Ressentiments und Hetze, sondern mit der Kraft des Arguments.

Es ist die große Aufgabe des Rechts und der Gerichte dafür zu sorgen, dass dieses möglich ist und Tabus nicht durch soziale Macht erstickend wirken oder sogar zu Recht werden und erstarren. Den Gerichten ist hier eine große Verantwortung aufgetragen.

Unsere Gerichte leisten hier, insgesamt betrachtet, gute Arbeit. Erwähnt sei nur die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die Folgen der Bundestagsresolution zur BDS-Kampagne eingeschränkt wurden oder die zahlreichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, mit denen Versammlungsverbote – etwa gegenüber fundamentalistisch-religiösen Vereinigungen, Verschwörungstheoretikern, Rechtsradikalen, pro-palästinensischen oder pro-russischen Gruppen aufgehoben wurden und werden.

Solche Entscheidungen sorgen dafür, dass Meinungsfreiheit nicht nur auf dem Papier steht, sondern Wirklichkeit ist.

Klare Regeln für Kommunikation



Mit der Meinungsfreiheit setzen wir letztlich immer auf das Argument – allem zum Trotz, und auch wenn man hieran heute manchmal verzweifeln möchte.

Eine Chance hat das Vertrauen in die Meinungsfreiheit nur dann, wenn es gelingt, klare Kommunikationsregeln zu installieren – Regeln, die nicht provokante Inhalte, aber manipulative Kommunikation, Hass und Hetze eindämmen. Unser zentrales Problem liegt dabei heute in der Eigenlogik der Netzkommunikation und ihrer Manipulationsanfälligkeit. Es wird alles darauf ankommen, dass solche Regeln auch im Netz Wirksamkeit entfalten.

Die Europäische Union setzt hierzu an. Insbesondere mit dem Digital‑Services‑ und dem Digital‑Markets‑Act hat sie eine anspruchsvolle Regulierung auf den Weg gebracht. Sie begibt sich damit auf einen steinigen Weg, der auch seinerseits aus der Perspektive der Meinungsfreiheit kritisch begleitet werden muss.

Dabei zeigt die Geschichte, dass faire Kommunikationsregeln immer nur sehr begrenzt gegenüber wirtschaftlicher Macht gesichert werden konnten. Wir müssen dies aber mit Macht angehen und die Europäische Union hierbei unterstützen – auch gegenüber den Interessen der USA und deren Unternehmen.

Wenn dieses wenigstens ansatzweise gelingt, dürfen wir weiter Zutrauen in die Meinungsfreiheit haben – auch das Zutrauen, dass sich die Kraft individueller Freiheit in Freiheit gegen deren Anfeindungen zu behaupten vermag.

Dass Freiheit freilich immer auch Risiko ist, gehört zu ihr selbst. Es definiert die Freiheit, dass wir ihr Ergebnis nicht voraussagen können.

Vielleicht ist dieses Risiko aber geringer als manch Sicherheitsversprechen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Johannes Masing ist Rechtswissenschaftler und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Text ist sein Keynote-Vortrag auf dem Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie.


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Misstrauen gegen Arbeitssuchende: Das Schattenboxen mit dem „organisierten Leistungsmissbrauch“

Von: Timur Vorkul

Mit einem neuen Kompetenzzentrum will die Bundesagentur für Arbeit effizienter „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Fachleute zweifeln, ob das Problem existiert, und befürchten: Insbesondere rassistisch diskriminierte Menschen könnten so ins Visier geraten und nicht die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Eine Ampel leuchtet rot,, dahinter ist das braune Gebäude des Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Manche Menschen werden bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen und können keinen Antrag auf Leistungen stellen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Revierfoto

„Wir vergleichen das Jobcenter mit einem Taschenspieler, immer fehlt ein bißchen was im Bewilligungsbescheid und verbleibt in der Tasche.“ So schildert eine Sprecherin der Berliner Erwerbsloseninitiative BASTA! auf Anfrage von netzpolitik.org ihre Erfahrungen. Mal sei es die korrekte Miethöhe, mal der Regelbedarf für eine Person im Haushalt, mal das Geld für Bildung und Teilhabe, mal die Kosten für die Reparatur der Brille. Ein anderes Mal finde überhaupt keine Antragsbearbeitung statt.

Die Initiative BASTA! berät und unterstützt Menschen, die Bürgergeld erhalten, bei Klagen. „Es sind wirklich viele Gelder, die erst gar nicht zur Auszahlung kommen“, berichtet die Sprecherin. „Gerade bei Menschen aus Osteuropa kommt das Geld nicht in gesetzlich geregelter Höhe an.“ Dass Menschen trotz ihres Rechtsanspruchs Leistungen verweigert werden, fürchtet BASTA!, könnte sich bald noch weiter verschlimmern. Der Grund: das neue Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch.

Die kürzliche Reform des Bürgergelds zum Grundsicherungsgeld, die am 1. Juli weitgehend in Kraft getreten ist, sah nämlich neue und erweiterte Aufgaben zur Bekämpfung des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ für die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Dafür hat das neue zentrale „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ in Nürnberg am Monatsanfang seine Arbeit aufgenommen. Es soll die bisherigen Ressourcen bündeln und dadurch noch effizienter gegen „organisierten Leistungsmissbrauch“ vorgehen – durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen soll es diesen bekämpfen.

Ganze 72 Mitarbeiter*innen soll die zentrale Einheit in Nürnberg beschäftigen. Im ersten Halbjahr 2027 sollen fünf weitere regionale Zentren dazukommen. Ihre zukünftigen Standorte stehen noch nicht abschließend fest.

Alle sechs Zentren zusammen sollen mehr als 10 Millionen Euro jährlich kosten. Diesen Kosten sollen jedoch „Einsparungen in etwa dreifacher Höhe gegenüberstehen“, heißt es im Bericht des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Diese Schätzung beruht auf zwei laufenden Pilotprojekten in NRW und Berlin.

Laut Vanessa Ahuja, der zuständigen Vorständin bei der Bundesagentur für Arbeit, treten „kriminelle, organisierte Strukturen nicht massenhaft, aber auch nicht nur in Einzelfällen auf“ und sind „ausdrücklich nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt“. Die Datenlage, die auf solche vermeintlichen organisierten Strukturen hinweist, ist jedoch mehr als dünn.

Gibt es überhaupt ein Problem mit organisiertem Leistungsmissbrauch?


„Organisierter Leistungsmissbrauch“ – die Arbeitsagentur spricht von „bandenmäßigem“ Missbrauch – besteht laut der Behörde etwa darin, dass EU-Bürger*innen nach Deutschland kommen, ihre Arbeitsverträge oder ihre Selbständigkeit vortäuschen, um dann aufstockende Leistungen zu erhalten. Sie würden von Kriminellen nach Deutschland gelockt, die im Hintergrund agieren und die gezahlten Leistungen für sich einbehalten.

Die Daten zu Verfahren wegen Verdachts auf „bandenmäßigen“ Betrug liegen nur aus den 300 Jobcentern vor, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden. Daten aus den 104 rein kommunal organisierten Jobcentern fehlen hierzu. Auch kann die Dunkelziffer – wie so häufig – höher sein. Dennoch sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache.

Vergangenes Jahr haben die Jobcenter 430 Verfahren eröffnet. In rund drei Viertel der Fälle haben sie eine Strafanzeige gestellt. Im Jahr davor gab es ähnlich viele eröffnete Verfahren, in rund der Hälfte der Fälle kam es zu einer Strafanzeige. Wie die Strafverfolgungsbehörden mit den Anzeigen weiterverfahren, bleibt häufig unklar. Den Ausgang teilen sie den Jobcentern nicht immer mit.



Für das Jahr 2025 weiß die Arbeitsagentur in 39 Fällen, was aus den Anzeigen wurde. In 10 von ihnen gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Im Jahr 2024 kam es bei 36 Fällen mit bekanntem Ausgang zu 3 Verurteilungen zu Geldstrafen. Im Jahr 2023 kam es zu 6 Verurteilungen zu Geldstrafen bei 44 Fällen mit bekanntem Ausgang. Selbst in diesen Fällen waren die Gerichte offenbar nicht überzeugt, dass es sich tatsächlich um „bandenmäßigen“ Betrug handelte. Für diesen Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch nämlich eine Freiheitsstrafe vor – in minder schweren Fällen ab sechs Monaten.

Zum Vergleich: Zuletzt bezogen rund 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ eröffnen die Jobcenter nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst.

Beim Arbeitslosengeld ist von „organisiertem Leistungsmissbrauch“ etwa die Rede, wenn eine Firma Menschen einstellt, ihnen fiktiv Lohn zahlt und sie dann nach Ablauf von 12 Monaten arbeitslos meldet. Hier liegen die Zahlen in einem noch niedrigeren zweistelligen Bereich. Die Bundesagentur gibt an, dass die Agenturen für Arbeit im vergangenen Jahr lediglich zehn Fälle „bandenmäßigen“ Betrugs zur Anzeige gebracht und sechs an den Zoll abgegeben haben. Zum Ausgang dieser Verfahren liegen der Behörde keine Daten vor. Auch hier zum Vergleich: Etwa eine Million Menschen bezog zuletzt Arbeitslosengeld.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.



Nicht umsonst haben zahlreiche Expert*innen und Verbände darauf hingewiesen, dass es in der Debatte um Leistungsmissbrauch an Fakten mangele und die Diskussion extrem unverhältnismäßig und diffamierend geführt werde. Beispielsweise haben im Herbst 60 Organisationen die öffentliche Debatte scharf verurteilt. Sie stigmatisiere armutsbetroffene Menschen und blende strukturelle Ursachen wie Ausbeutung, unsichere Beschäftigung und fehlenden Schutz von Arbeitsmigrant*innen aus.

Wo in den Daten steckt „organisierter Leistungsmissbrauch“?


Mit Hilfe von strukturellen und einzellfallunabhängigen Datenanalysen soll das neue Kompetenzzentren Auffälligkeiten finden, die auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ hinweisen. So seien etwa „eine gehäufte zeitgleiche Anmeldung von Mitarbeitern einer Firma, auffällige Fluktuation oder die Anmeldung von übermäßig vielen Personen an einer Wohnadresse“ Hinweise solcher Art, teilte die Sprecherin der Bundesarbeitsagentur auf Anfrage mit.

Wie genau das Zentrum die Daten analysieren und auf solche „Auffälligkeiten“ stoßen will, möchte die Arbeitsagentur nicht offenlegen. „Die konkreten Prüfmechanismen, wie Leistungsmissbrauch aufgedeckt wird, werden im Detail nicht veröffentlicht“, so die Sprecherin. „Es werden die bereits bestehenden IT-Verfahren der BA genutzt.“

Bisher war für solche Analysen der sogenannte Fachbereich „Enterprise Fraud Management“ der Zentrale der BA zuständig. Dieser analysiert monatlich Auszahlungsdaten der BA, um zeitgleiche, doppelte Auszahlungen von Leistungen zu identifizieren. Hegen die Datenanalyst*innen den Verdacht, dass etwa Arbeitsbescheinigungen manipuliert oder Arbeitsverhältnisse fingiert sind, führen sie durch gezielte Abfragen im Datenbestand anlassbezogene „Plausibilisierungen“ durch. Wie aus einem geleakten Dokument hervorgeht, dessen erste Version im Jahr 2019 an die Öffentlichkeit gelang, stellt diese Abteilung die Ergebnisse ihrer Analysen in einer sogenannten Heatmap zusammen und verschickt sie an die jeweiligen Jobcenter.

Bei dieser Heatmap handelt es sich um eine aus der Polizeiarbeit entlehnte Methode der „Mustererkennung“, mit der sich die Daten von bestimmten Leistungsbeziehenden etwa nach „Adressen, Arbeitgebern, über mehrere Leistungsfälle hinweg genutzten Telefonnummern oder Zahlungsverbindungen“ sortieren und anzeigen lassen. Die Jobcenter sollen dann die Heatmaps nutzen, um „Auffälligkeiten zu entdecken“ und weitere Ermittlungen vor Ort durchzuführen.

Ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht


Nicht alle Leistungsbeziehenden werden auf möglichen Leistungsmissbrauch durch den Fachbereich durchleuchtet. Offenbar wird es beim Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch auch so bleiben. „Die Datenanalyse wird sich ausschließlich auf ausgewählte Fallkonstellationen, Gruppen oder Risikohinweise begrenzen“, sagte die Sprecherin der BA gegenüber netzpolitik.org.

So berichtet beispielsweise die Leiterin eines Jobcenters, die in einer Ende 2025 veröffentlichten Studie zitiert wird, dass ihrem Jobcenter mit der Heatmap „Adressen von 200 Rumänen zur Verfügung gestellt“ wurden. Sie beschreibt, dass Heatmaps soziale Netzwerke widerspiegeln sollen, bei denen die Häufung von Leistungsbeziehenden an einem bestimmten Ort als Hinweis auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ gilt. Nach näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war.

Welche Gruppen beim Verdacht des „organisierten Missbrauchs“ im Visier der BA stehen, geht ebenfalls aus der bereits erwähnten geleakten Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ hervor. Beratungsstellen und Verbände wie der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. und das Netzwerk Europa in Bewegung kritisierten nach der Veröffentlichung, dass diese Arbeitshilfe rassistische und Rom*nja-feindliche Zuschreibungen reproduziere und insbesondere Menschen aus Rumänien und Bulgarien unter Generalverdacht des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ stelle.

Organisierter Leistungsmissbrauch oder institutioneller Rassismus?


Eine Beweisführung, dass diese Menschen tatsächlich „organisierten Leistungsmissbrauch“ begehen, fehle im Dokument vollkommen, so die Kritik weiter. Die darin genannten „Tatmuster“ und „Erkennungsmerkmale“ – etwa das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags, einer Anmeldung des Betriebs bei einem Unfallversicherungsträger oder eine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses – seien keine Indizien für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“, sondern sprächen vielmehr für „das Vorliegen einer tatsächlichen, echten – aber prekären, ungeschützten, unsicheren und ausbeuterischen Beschäftigung“. Die Arbeitshilfe deute die eigentlichen Opfer zu Täter*innen um.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitshilfe nach den Protesten der Verbände etwas entschärft und nennt in späteren Fassungen keine konkreten Nationalitäten und ethnischen Gruppen mehr. Trotzdem kommt beispielsweise die Berliner Ombudsstelle gegen Diskriminierung zu der Einschätzung, dass die Arbeitshilfe Rom*nja-feindliche Diskriminierung bewirkt und gegen das Grundgesetz verstößt.

Während die BA darin nun „ausdrücklich darauf hinweist, dass EU-Bürger nicht unter Generalverdacht stehen, Leistungsmissbrauch zu begehen“, entfaltet die Arbeitshilfe in der behördlichen Praxis eben diese Wirkung. Zu diesem Schluss kommen auch Sozialwissenschaftler*innen in einer Studie von Ende 2025, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat. Zuschreibungen des „Sozialmissbrauchs“ würden häufig mit Bezug auf Menschen aus dem südöstlichen Europa artikuliert und insbesondere Rom*nja „virulenten Verdachtsmomenten“ ausgesetzt. Dabei handle es sich nicht nur um persönliche Vorurteile einzelner Mitarbeitender, sondern um rassistische institutionalisierte Praktiken. Das digitale Verfahren der Heatmap sei ein Ausdruck hiervon.

„Gefahr, stereotype Zuschreibungen zu institutionalisieren“


Verbände und Beratungsstellen weisen seit Jahren auf eine besonders restriktive Behandlung von Unionsbürger*innen in Jobcentern hin. In vielen Fällen werden die Leistungen trotz eines Anspruchs verweigert. Insbesondere Rom*nja oder Menschen, die als solche wahrgenommen werden, sind schon jetzt mit systematischen und rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen konfrontiert. „Wir erleben dies beispielsweise derzeit bei ukrainischen Roma“, schreibt Roma Antidiscrimination Network (RAN) an netzpolitik.org. RAN ist ist ein bundesweites Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung von Rom*nja, das an der Organisation Roma Center e. V. angesiedelt ist. „Immer wieder wird ihnen unterstellt, sie seien keine ukrainischen Staatsangehörigen, obwohl entsprechende Dokumente vorliegen.“ Dies führe zu verzögerter Leistungsgewährung, zusätzlichen Nachweispflichten und erheblichen Unsicherheiten.

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Auch das Roma Antidiscrimination Network weist auf die Gefahr hin, bereits bestehende stereotype Zuschreibungen weiter zu institutionalisieren. „Deutschland hat sich aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Verfolgung bewusst gegen die Erfassung ethnischer Zugehörigkeit entschieden“, so das Netzwerk. „Auch wenn formell keine ethnischen Daten erhoben werden dürfen, besteht die Gefahr, dass über Nationalität, Wohnort, Namen oder bestimmte Sozialdaten faktisch ethnische Profile entstehen.“

„Präventive Datenanalysen sehen wir besonders kritisch“


Laut dem neuem Gesetz soll die Bundesagentur für Arbeit nun insbesondere auch präventiv wirksam werden und Leistungsmissbrauch verhindern, noch bevor er entsteht. Das kann bedeuten, dass das Kompetenzzentrum die Angaben „bereits bei Antragstellung“ auf Unstimmigkeiten prüft, erklärt die Sprecherin der Arbeitsagentur. Beispielsweise kann das eine Prüfung auf zeitgleiche Leistungsbezüge über Rechtskreise oder Kreisgrenzen hinweg sein. Die regionalen Zentren sollen die Auffälligkeiten dann einer vertieften Sachverhaltsaufklärung unterziehen.

Gerade vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze bewertet das Roma Center den Ausbau präventiver Datenanalysen und die enge Zusammenarbeit von Sozialbehörden mit Strafverfolgungsbehörden kritisch. Staatliche Stellen seien dazu verpflichtet, jede Form von Datensammlung, Datenverknüpfung und Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Strafverfolgungsbehörden besonders streng an Grundrechten, Diskriminierungsschutz und dem Schutz vor rassistischer Profilbildung auszurichten“, schreibt das Roma Center in einer Pressemitteilung.

Zudem zeigten Erfahrungen aus mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen, dass ein repressiver Ansatz gegen sogenannte Problemimmobilien oder vermeintlichen Leistungsmissbrauch soziale Probleme nicht löst. „Trotz jahrelanger Taskforces, Kontrollen und Räumungen sind weder Ausbeutung noch Armut verschwunden“, kritisiert RAN gegenüber netzpolitik.org. Stattdessen würden die betroffenen Menschen verdrängt und sie verlieren ihre Wohnungen, ihre Arbeitsplätze und die Anbindung an Schulen oder soziale Hilfen. Die eigentlichen Profiteure der Ausbeutung blieben dagegen unbehelligt. „Aus unserer Sicht sollte diese Bilanz Anlass sein, neue Kontrollstrukturen kritisch zu hinterfragen, anstatt sie auf Bundesebene auszuweiten“, fügt RAN hinzu.

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und CDU-Politiker Michael Brand, zeigt sich hingegen gelassen: „Einer Institution, die ihre Arbeit noch nicht begonnen hat und die sich aufgrund von massenhaft festgestelltem Leistungsmissbrauch unserer Sozialsysteme auf die Bekämpfung dieses Leistungsmissbrauchs fokussiert, implizit vorab bereits das Risiko von Rassismus zur unterstellen, ist nicht die Haltung der Bundesregierung, auch nicht die des Beauftragten“, sagte er auf Anfrage von netzpolitik.org.


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Degitalisierung: Look behind you

Von: Bianca Kastl

Die letzten Wochen waren voller dreiköpfiger Affen, mit denen die tollpatschig bis fintenreich agierende Bundesregierung von ihren Gesetzesvorhaben ablenken will. Was will sie aber damit eigentlich erreichen?

Eine Nebelkerze auf einer Straße stößt orangenen Rauch aus
Nebelkerze (Symbolbild). – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Sara Kurfeß

Look behind you, a three headed monkey!

Um die politischen Entwicklungen der letzten Tage besser verstehen zu können, hilft es vielleicht, an Guybrush Threepwood zu denken. Guybrush Threepwood ist die Hauptfigur der Computerspielreihe Monkey Island und ein sehr tollpatschiger Kerl, der eigentlich ein mächtiger Pirat sein will. Zu den Finten, um seine Gegner abzulenken und zu übertölpeln, gehört auch der Ausspruch mit einem dreiköpfigen Affen. Schau! Da, hinter dir! Ein dreiköpfiger Affe. Und schon ist der Gegner abgelenkt und Guybrush kann so auch Gegner überwinden, an denen er normalerweise nicht vorbeigekommen wäre.

Die letzten Wochen waren leider voller dreiköpfiger Affen, die uns informationspolitisch immer wieder abgelenkt haben. Geht man dem Ziel dieser Finten aber genauer auf den Grund, so zeigt sich doch eine oftmals bösartige Doppelmoral und leider ein ebenso äußerst fragliches Verhalten, das einer Demokratie nicht würdig ist. Aber diese Degitalisierung wird ein Fechtkampf über mehrere Runden, also: en garde.

Kapitel 1: Die Krankschreibung

Am 1. Juli hat sich der Koalitionsausschuss auf ein Eckpunktepapier für unterschiedliche Reformen geeinigt. „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ wird das betitelt. Inhaltlich ist vieles unscharf, aber bereits ein Punkt fiel durch seine Absonderlichkeit auf und muss eher als Finte gesehen werden, denn als sinnhafte Politik: die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

„Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, sagte dazu Kanzler Merz. Das klingt noch geradezu diplomatisch. Denn der eigentliche Kern dieser Regelung scheint eher ein tiefes Misstrauen von einigen wenigen Arbeitgebern zu sein. Oder wie ein Sprecher der „Unternehmer Baden-Württemberg“ dazu zitiert wird: „Wir können uns keinerlei Missbrauch mehr leisten und diesen auch nicht länger dulden.“

Allerdings stehen Unternehmer*innen-Verbände wie diese mit ihrer Sichtweise auf die Reformvorhaben als „wichtiges gesellschaftspolitisches Signal“ eher isoliert da. Hausärzte warnen vor einer Flutung von Praxen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt sogar vor mehr Fehltagen. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, um damit den Krankenstand senken zu wollen, geht im Kern am Problem vorbei. Der aktuelle Krankenstand und die Meldung und Erfassung sind eigentlich eine bemerkenswerte Geschichte von teilerfolgreichen Digitalisierungsmaßnahmen in Kombination mit Folgen der Corona-Pandemie.

Auf der Suche nach den tieferen Gründen für den hohen Krankenstand kommen aus unterschiedlichen Quellen dann ganz andere Gründe hervor als nur ein vermeintlich sprunghafter Anstieg massenhaften „Blaumachens“. Das Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung kommt 2025 zu dem Ergebnis, dass sowohl die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als auch hohe Infektionswellen nach der Corona-Pandemie maßgeblich für höhere Krankenstände sind. Ähnlich sieht das auch der Spitzenverband der Betriebskrankenkassen.

Damit gibt es beim Krankenstand in Deutschland also tatsächlich eine wirksame Digitalisierungsmaßnahme mit der eAU, nur ist das Ergebnis politisch anscheinend nicht so genehm. Krankenstände werden statistisch besser erfasst, sind damit aber erst einmal höher als in einer Zettelwelt. Die Transparenz über den eigentlichen Krankenstand hat also zugenommen, das scheint jedoch nicht zu gefallen. Ein generell höheres Krankheitsniveau ist aber auch eine Folge der Corona-Pandemie, deren Folgen ja auch politisch hätten einzudämmen versucht werden können.

Die Befürchtung eines Anstiegs eines massenhaften „Blaumachens“ durch die telefonische Krankschreibung ist in Relation auch nicht anhand der realen Zahlen von Arbeitsunfähigkeit belegbar, weil die telefonische Krankschreibung bei gerade einmal 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen liegt (Zahlen bis 2024). Das kann also nicht den ach so hohen Krankenstand begründen.

Einen möglichen Effekt auf vermeintliches „Blaumachen“ könnte man vielleicht in stärker aufkommenden Videosprechstunden sehen, allerdings liegt deren Anteil auch bei unter einem Prozent. Online-Krankschreibungen über Tele-Gesundheitsanbieter wie Teleclinic könnten ebenso als mögliche Quelle massenhaften Blaumachens gesehen werden, weil es hier doch relativ einfach sein kann, an eine Krankschreibung zu kommen. Nur sind Anbieter wie Teleclinic zugleich auch auf das Gesundheitswesen angepasste Abrechnungsoptimierer: Jede Videosession eine neue Ärzt*in, um möglichst alle Abrechnungsziffern immer voll mitnehmen zu können. Das Ganze dann digital skaliert, um mit möglichst wenigen Kosten viel Ertrag aus dem Gesundheitswesen ziehen zu können. Grundlage für so ein wirtschaftsoptimiertes Gesundheitsunternehmen wie Teleclinic schuf aber ausgerechnet das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege aus dem Jahr 2021. Minister damals war ein gewisser Jens Spahn (CDU), das sollte der Transparenz halber dann doch gesagt werden.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

Diese Finte mit dem „Hier, ein Blaumacher, der dem Sozialsystem auf der Tasche liegt“ geht also eher nach hinten los. Die Koalition scheint das inzwischen auch verstanden zu haben, wird doch jetzt vom Pragmatismus bei Krankschreibungen gesprochen, wie auch immer der juristisch und praktisch genau funktionieren soll.

Aber vielleicht ist der Wirbel um die telefonische Krankschreibung ja auch eher Ablenkung von weiteren Vorhaben.

Kapitel 2: Geheimnisdienst

Allein die letzten Tage waren von unzähligen unschönen politischen Finten geprägt, auf unterschiedlichen Ebenen. Eine Chatkontrolle, die über einen Verfahrens­trick auf EU-Ebene doch wieder möglich gemacht wurde. Ein Bundespolizeigesetz, das im letzten Änderungsantrag noch schnell die Möglichkeit biometrischer Echtzeitüberwachung schuf. Schau! Hinter dir! Hier schnell ein Änderungsantrag und eine neue Abstimmung! Als netzpolitisch engagierte Person kannst du gar nicht so schnell gucken. Mit Transparenz und nachvollziehbarer Politik hat das nichts mehr zu tun. Ein solches Verhalten muss geradezu als Versuch gewertet werden, sich bewusst demokratischer Kontrolle zu entziehen.

Mehr Möglichkeiten bei gleichzeitig weniger Kontrolle wollen auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz, die zu „echten“ Geheimdiensten werden sollen, wie Anna, Daniel und Markus zum Entwurf der Reform des Nachrichtendienstrechts feststellen.

Fintenreich ist im Gesetzentwurf die Formulierung etwa im Kontext von Schwachstellen von IT-Sicherheitssystemen. Unter anderem geht es darum, „Schwachstellen in Wert bringen zu können“. „Vor allem im Bereich der 0‑Day-Schwachstellen schafft die Übermittlung einen erheblichen Mehrwert.“ Alles, was an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet wird, soll unverzüglich mit den Nachrichtendiensten geteilt werden. Das BSI würde damit zu einem Hoflieferanten für Schwachstellen, wie Dennis-Kenji Kipker bei heise schreibt.

Aus Sicht der Sicherheitsforschung oder betroffener Organisationen und Unternehmen ergibt sich hier ein mehrfaches Dilemma in der aktuellen Situation: Das verantwortungsvolle Melden von Sicherheitslücken würde dazu führen, dass der deutsche Geheimdienst Schwachstellen „in Wert bringen möchte“ oder, deutlich formuliert, vielmehr offensiv ausnutzen wird. Das kann nicht im Sinne der Sicherheit an sich sein, denn Sicherheitslücken schauen nicht auf die Nation derer, die sie ausnutzen, sie sind einfach ein Risiko für alle.

Das BSI würde also von der Community der IT-Sicherheit mit Misstrauen beäugt werden, weil es zur Zusammenarbeit mit Geheimdiensten gesetzlich verpflichtet wäre. Für eine Behörde, deren Sinn und Zweck es ist, IT-Sicherheit und damit Vertrauen in digitale Systeme zu schaffen, wäre das eine Hypothek, die letztlich zu weniger IT-Sicherheit führen wird – für uns alle.

Das bewusste Offenhalten von Sicherheitslücken führte bei großen staatlichen Akteuren in der Historie ohnehin nicht selten zu erheblichen Problemen, weil selbst diese Akteure schon nicht unbedingt alles geheimhalten konnten, was diese in ihrem offensiven Cyber-Arsenal haben. Große Cyberattacken wie WannaCry und NotPetya, beide erfolgten 2017, hatten ihren Ursprung in Schwachstellen, die über die Shadow Brokers wohl aus den Arsenalen amerikanischer staatlicher Cyber-Akteure kamen.

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Die Finte mit dem Verweis auf Bedrohungen von außen, die unbedingt mit allen Mitteln abgewehrt werden müssen, geht also wieder nach hinten los und streut nur Misstrauen und Unsicherheit, die uns alle negativ betreffen würde.

Kapitel 3: Die Informationsfreiheit

In die vor Misstrauen und zweifelhaftem Demokratieverständnis strotzenden Gesetzesvorhaben reiht sich zuletzt eine Maßnahme, die geradezu unbeschränktes Vertrauen in das Handeln staatlicher Organisationen suggeriert. Im Eckpunktepapier wird im Bereich des Bürokratierückbaus das Informationsfreiheitsgesetz erwähnt. Es soll „weiterentwickelt werden“. Die fintenreiche Formulierung der Weiterentwicklung ist eigentlich de facto eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Der Widerstand gegen diese Pläne ist infolgedessen entsprechend groß, von ganz unterschiedlichen Seiten. Journalist*innen und deren Organisationen wie etwa das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit sind tief besorgt über die Auswirkungen auf die Pressefreiheit und sehen die Gefahr, dass Korruption, die Veruntreuung öffentlicher Gelder und andere Missstände unentdeckt bleiben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne folgerichtig für undemokratisch. Es gibt einen offenen Brief von einem breiten Bündnis von mehr als 100 Organisationen.

Nichts im geplanten Gesetzesvorhaben, was bisher als Grund für eine Anpassung des IFGs vorgebracht wurde, ist belastbar. Anfragen, die die öffentliche Sicherheit gefährden würden, können heute schon abgelehnt werden. Schwärzungen der Namen von Beschäftigten in der Verwaltung sind ebenso möglich und bei vielen Behörden gang und gäbe. Keines der Schutzargumente ist glaubhaft bei kritischer Prüfung.

Es ist, um auf die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu verweisen, nichts anderes als ein Vorwand, eine Finte. Ein dreiköpfiger Affe, da schau! Hinter dir! Informationsfreiheit ist „eben der Aufwand, der in einer Demokratie anfällt“, wie Leutheusser-Schnarrenberger das treffend zusammenfasst.

Am Ende dieser Kolumne bleibt nach den letzten Tagen eine Frage übrig: Guybrush Threepwood will mit seinen Finten auf den dreiköpfigen Affen ja irgendwie ein Pirat sein. Bei vielen aktuellen Gesetzesvorhaben stellt sich die Frage, was die tollpatschig bis fintenreich agierende Regierung eigentlich sein will? Steigbügelhalter für autoritäre Zustände? Quelle von Misstrauen, das die soziale Schieflage noch weiter verstärken könnte? Bereiter einer Wirtschaftsherrschaft, einer Korporatokratie?

In einem solchen politischen System wird das Digitale dann weniger zu einem Hilfsmittel für Transparenz, Demokratie und Teilhabe, sondern zu einem Herrschaftsinstrument. Es ist der Regierung dringend anzuraten, sich der Folgen und der Wahrnehmung ihres Handelns gewahr zu werden. Denn aktuell fühlen sich Teile der Bevölkerung wahrscheinlich wie Guybrush Threepwood nach einer ziemlich sinnfreien Übung im Schwertkampf:

I can’t help but feel I’ve been ripped off.
I’m sure you’re feeling something similar.

Offenlegung: Die Autorin ist ehrenamtlich Vorsitzende des Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e.V., der zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes gehört.


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Junge Menschen schützen: Warten aufs Sofortprogramm

Von: Sebastian Meineck

56 Empfehlungen haben Fachleute für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Sie fordern ein Sofortprogramm. Die Kommunen loben die Ideen, aber fragen sich, wer das bezahlen soll. Das Familienministerium will noch nicht über Geld sprechen.

Ein Grundschüler lässt seinen Kopf auf dem Tisch ruhen; das Gesicht ist nicht zu sehen.
"Jede Schule soll über mindestens eine medienpädagogisch qualifizierte Ansprechperson verfügen", empfehlen die Expert*innen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon; Bearbeitung: netzpolitik.org

Vor gut zwei Wochen hat ein Gremium aus Expert*innen insgesamt 56 Empfehlungen vorgelegt, um junge Menschen vor digitalen Gefahren zu schützen. Fachkräfte sollen Eltern, Kinder und Jugendliche begleiten, von der Schwangerschaft über die Kita bis zur Schule. Bundesweit sollen Erwachsene mehr über Digitales lernen; Grundschüler*innen sollen ein „KI-Seepferdchen“ absolvieren. Die Expert*innen sehen ihre Empfehlungen als „zusammenhängendes Ganzes“, die Bundesregierung solle daraus ein „Sofortprogramm“ machen.

Erste Reaktionen aus den Kommunen werfen nun die Frage auf, was davon Realität werden kann. Auf Anfrage von netzpolitik.org loben die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise zwar die Ideen, machen jedoch klar, dass es für die Umsetzung vor allem Geld und Personal braucht.

Das Bundesfamilienministerium will auf Anfrage noch nicht über Geld sprechen. Allerdings bestätigt eine Sprecherin, dass bis Ende des Jahres ein Sofortprogramm kommen soll. Auch das Expert*innen-Gremium ist mit seiner Arbeit noch nicht ganz fertig. Am 11. September soll es ausführliche Hintergründe zu den 56 Empfehlungen vorlegen. Wir haben die Positionen von Kommunen, Ländern und dem Bund im Überblick zusammengestellt.

Städtetag: „Städte eng einbinden“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Städtetag vertritt rund 3.200 Städte und Gemeinden mit rund 54 Millionen Einwohner*innen.

📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen „enthalten viele fachlich sinnvolle Ansätze“, lobt Geschäftsführer Christian Schuchardt gegenüber netzpolitik.org. Aber: Viele Vorschläge würden Personal und Geld voraussetzen. „Angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage und des anhaltenden Fachkräftemangels können viele Städte neue Aufgaben derzeit nicht aus eigener Kraft übernehmen.“ Schuchardt warnte vor neuen Projekten, die parallel entstehen. Stattdessen sollten vorhandene Angebote in Schulen und Jugendhilfe gestärkt werden.

💡 Was fällt auf? Die Städte wollen mehr Mitsprache. „Von der Bundesregierung erwarten wir nun, die Städte von Beginn an eng einzubinden“, schreibt Schuchardt. „Wünschenswert“ wäre es gewesen, wenn das bereits die Expert*innen-Kommission getan hätte.

Städte- und Gemeindebund: „finanzielle Schieflage“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt nach eigenen Angaben rund 11.000 Kommunen, dabei sind auch kleinere Gemeinden.

📌 Was ist die Position? Wieder geht es ums Geld. Auf Anfrage lobt der Sprecher die Empfehlungen zwar als „Grundlage“, aber Knackpunkt sei „die finanzielle Schieflage der kommunalen Haushalte“. Bund und Länder müssten „neue oder erweiterte Aufgaben der Kommunen auskömmlich und dauerhaft finanzieren“.

💡 Was fällt auf? Der Verband nennt einige konkrete Punkte, die zwingend zum Sofortprogramm der Bundesregierung gehören müssten: Frühe Hilfen wie Medienbildung in Kita und Schulen, Sozialarbeit in der Schule und niedrigschwellige Beratung.

Landkreise bräuchten „erhebliche Ressourcen“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Landkreistag vertritt die 294 Landkreise in Deutschland. Dort leben laut Landkreistag mehr als zwei Drittel der Bevölkerung.

📌 Was ist die Position? Der Landkreistag will die Empfehlungen sorgfältig auswerten, schreibt deren Pressesprecher auf Anfrage. „Schon jetzt ist aber erkennbar, dass die Umsetzung anspruchsvoll wäre und erhebliche zusätzliche Ressourcen voraussetzen würde – personell wie finanziell.“ Das sei bei allen guten Ansätzen der eigentliche Knackpunkt. Als Beispiele nennt der Sprecher unter anderem Jugendhilfe, Beratungsangebote und Sozialarbeit in der Schule.

Länder warten auf den Bund


👤 Wer ist das? Hessen hat gerade den Vorsitz in der Konferenz Jugend- und Familienminister*innen (JFMK) aller Bundesländer. Die 56 Empfehlungen hat Miriam Zeleke kommentiert, hessische Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen dürften nicht nur zur Kenntnis genommen und abgelegt werden, mahnt Zeleke in einem öffentlichen Statement. Sie gehörten „mit Ressourcen hinterlegt und umgesetzt“. Hessen will die Empfehlungen demnach in die JFMK mitnehmen. Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich die JFMK in Wartehaltung. Einem Sprecher zufolge warte man auf den finalen Bericht der Expert*innen und das Sofortprogramm des Bundes.

💡 Was fällt auf? Wir wollten von der JFMK wissen, welche Empfehlungen die Länder direkt umsetzen wollen. Darauf gab es keine Antwort. Stattdessen schrieb ein Sprecher, „dass bereits Vieles umgesetzt ist“. Mit Blick auf Alterskontrollen verwies der Sprecher auf die kürzlich angekündigte Alterskontroll-App der EU, die sogenannte Mini-Wallet. Allerdings hatten die Expert*innen des Familienministeriums diese Lösung ausdrücklich abgelehnt.

Familienministerium: Sofortprogramm „bis Ende des Jahres“


👤 Wer ist das? Das CDU-geführte Familienministerium ist in der schwarz-roten Bundesregierung für Kinder- und Jugendschutz im Netz zuständig. Vor dem Hintergrund der internationalen Debatte um mehr Schutz für junge Menschen im Netz hat es die Expert*innen-Kommission einberufen.

📌 Was ist die Position? Das Familienministerium bezeichnet die Empfehlungen auf Anfrage als „belastbare Grundlage“. Nun würden Bundesressorts, Länder und EU-Ebene die Empfehlungen auswerten. Deutsche Städte und Gemeinden hat die Sprecherin in dem Kontext allerdings nicht erwähnt. „Für die Umsetzung soll ein Sofortprogramm bis Ende des Jahres 2026 eingerichtet werden.“ Von wem genau? Keine Antwort.

💡 Was fällt auf? Während mehrere kommunale Spitzenverbände vor allem die Finanzierung als Knackpunkt nennen, will das Ministerium derzeit nicht über Geld sprechen. Auch auf Fragen zur Priorisierung der 56 Empfehlungen gibt es keine Antwort.


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Gefilmt, bestraft, zum Schweigen gebracht: Wie russische Überwachungssoftware die georgische Zivilgesellschaft unterdrückt

Von: Gastbeitrag · Anonym

Auch nach fast 580 Tagen demonstrieren in der georgischen Hauptstadt Tiflis jeden Abend Hunderte Menschen gegen die autoritäre Regierung. Der gelang es, die Protestbewegung in Georgien zu brechen: mit physischer Gewalt – und mit Gesichtserkennungssoftware und einem Netzwerk aus KI-gestützten Kameras. Eine Reportage.

Demonstrierende bei Nacht vor einem Gebäude
Seit rund 580 Tagen demonstrieren Menschen allabendlich vor dem Parlamentsgebäude in Tiflis. CC-BY 4.0: Anonym

Mitte März 2025 erhält Nino einen Anruf vom Gericht. Der Assistent eines Richters am Stadtgericht von Tiflis erklärt der georgischen PR-Dozentin in ihren Vierzigern, sie sei zu einer Anhörung vorgeladen. Der Grund: Nino habe zweieinhalb Monate zuvor eine Straße in der georgischen Hauptstadt blockiert.

Der Anruf überrascht Nino. Zwar hat sie tatsächlich gegen die mutmaßliche Manipulation der letzten Wahlen und die Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche protestiert. Und sie wusste schon lange, dass die Umgebung bei den Protesten rund um das georgische Parlament mit Überwachungskameras übersät ist. Allerdings hatte sie das Überwachungssystem nicht für so effektiv gehalten, dass sie leicht zu identifizieren wäre.

Bei der Anhörung einige Tage später sieht sie Videoaufnahmen, die sie bei der Demonstration zeigen – aufgenommen von eben jenen Überwachungskameras rund um das Parlament. Auf dem Video ist zu sehen, wie sie versucht, eine Straße zu überqueren, während ihr andere Demonstrant*innen von der gegenüberliegenden Seite entgegenkommen. Nino wird vorgeworfen, eine Straßenblockade initiiert zu haben.

Viele Menschen in einer Stadt bei Nacht
Die Fahnen Georgiens und der EU sind auf dem Demonstrationen häufig zu sehen.

Das System hatte sie mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware identifiziert und als unrechtmäßige Demonstrantin registriert – die Geldstrafe beläuft sich auf 5.000 Georgische Lari, umgerechnet etwa 1.620 Euro. Doch schickt ihr das Gericht den Bußgeldbescheid nie zu. Stattdessen werden fünf Monate später Ninos Bankkonten gesperrt. Sie ist gezwungen, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, um die Geldstrafe zu begleichen. Erst einige Wochen später werden ihre Konten wieder freigegeben und Zahlungen gehen regulär ein und ab.

Ähnlich wie viele andere Betroffene in Tiflis kann sich Nino das Risiko weiterer Bußgelder nicht leisten, demonstrieren geht sie deshalb kaum noch. Ihr Fall entspricht dem vieler Menschen in Georgien, die seit 2025 nicht mehr an Demonstrationen gegen die Regierungspartei „Georgischer Traum“ teilnehmen. Die Partei ist seit 2012 an der Macht und wird hinter den Kulissen von ihrem Gründer Bidzina Iwanischwili gesteuert – einem Milliardär, der sein Vermögen im postsowjetischen Russland gemacht hat. Die erst kürzlich eingeführten Überwachungstechniken, zu denen Gesichtserkennungssoftware und ein umfangreiches Netzwerk aus KI-gestützten Kameras gehören, ermöglichten das, was physische Gewalt allein nicht vermochte: Den Behörden gelang es, die Protestbewegung zu brechen – indem sie Druck und Angst verbreiteten.

Von der EU-Kandidatur zu autoritärer Unterdrückung

2023 erhielt Georgien den Status als EU-Beitrittskandidat – ein Meilenstein, der für die meisten Menschen in Georgien weit mehr bedeutet als eine diplomatische Formalität: Die mögliche EU-Mitgliedschaft repräsentiert einen Weg in Richtung institutioneller Reformen, rechtlichen Schutzes und wirtschaftlicher Integration – und einen strukturellen Ankerpunkt gegen den Einfluss eines mächtigen und feindseligen Nachbarn. Die Meinungsfreiheit ist bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten garantiert, sowohl gesetzlich als auch im täglichen Leben.

Nach den mutmaßlich manipulierten Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 gehen viele Menschen in Georgien auf die Straße. Sie protestieren ununterbrochen für mehr als anderthalb Jahre. Das Europäische Parlament fordert eine Wiederholung der Wahl. Als Reaktion darauf verkündet Georgiens Premierminister Irakli Kobakhidze, seine Regierung werde den EU-Beitrittsprozess bis 2028 aussetzen. Dieser Schritt wird mehrheitlich als verfassungswidrig angesehen, da die georgische Verfassung alle öffentlichen Stellen ausdrücklich dazu verpflichtet, den Beitritt zu befördern. Zudem unterstützen 86 Prozent der Menschen in Georgien laut einer Umfrage von 2023 den Beitritt.

Je länger die Proteste anhalten, desto mehr Rechte verlieren die Demonstrierenden: Während 2023 Versammlungen ohne Genehmigung organisiert werden durften und die Meinungsfreiheit garantiert war, gilt im Jahr 2024 schon das Verhüllen des Gesichts als Ordnungswidrigkeit, und die Strafe für das Blockieren einer Straße steigt von 500 auf 5.000 GEL. Zwei Jahre später werden beide Handlungen zu Straftaten erklärt, und selbst das Versammeln auf einem Gehweg erfordert nun eine staatliche Anmeldung. Seit 2026 steht es zudem unter Strafe, die Regierung als illegitim zu bezeichnen oder sie online mit Ausdrücken zu kritisieren, die als beleidigend erachtet werden könnten. Transparency International kommt zu dem Schluss, dass „die vom ‚Georgischen Traum’ geänderten Gesetze die durch die georgische Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit faktisch abgeschafft haben“.

Viele Menschen in einer Stadt bei Nacht, eine Person hält ein Schild hoch auf dem auf Englich steht, dass die Wahl gefälscht gewesen sei.
„Die Wahlen waren manipuliert“, steht auf dem Schild.

Shako, eine Beamtin und Demonstrantin, die die repressiven Maßnahmen des Staates entschieden ablehnt, kommentiert: „Sie können den Protest nicht aus den Köpfen der Menschen verbannen – also versuchen sie, ihn von den Straßen zu verbannen.“

Für Nino hat die Geldstrafe für ihre angebliche Straßenblockade Auswirkungen, die ihr gesamtes Leben beeinflussen: „Jetzt gehe ich praktisch nicht mehr nach draußen – ich gehe nur noch zu den Demonstrationen.“ Damit meint sie die Versammlungen am Samstag, die jeweils ein spezifisches Thema adressieren. Sie unterscheiden sich von den allgemeinen Rustaveli-Protesten, die nach der Allee benannt wurden, auf der sich die Menschen täglich vor dem Parlamentsgebäude versammeln. „Ich habe das Geld [für die Strafe] innerhalb einer halben Stunde per Crowdfunding aufbringen können – aber was ist mit jemandem, der nicht über die gleichen Kontakte verfügt wie ich? Ich wollte andere nicht in eine Lage bringen, in der sie mich ständig unterstützen müssten. Also habe ich aufgehört, zu den Rustaveli-Protesten zu gehen.“

Ähnlich geht es Luka. Vor den Repressalien nahm das Leben des Winzers in seinen späten Zwanzigern einen typischen Weg: Weinfeste, sein Freundeskreis, ganz normale Wochenenden. Der Wendepunkt kam, als er mit ansehen musste, wie ein Polizist bei einem Angriff auf eine Demonstration einem Freund von ihm die Knochen brach. Danach war sein Leben nicht mehr dasselbe.

Luka ist seit November 2024 regelmäßig bei den Protesten dabei und hat bereits drei Bußgeldbescheide für Straßenblockaden erhalten. Im georgischen System werden die Bescheide allerdings nicht unmittelbar zugestellt: Die Briefe treffen erst Wochen oder Monate später ein. Bis dahin haben die Schulden bereits eine automatische Kontosperre ausgelöst. Für Luka bedeutet das, dass sein Konto jederzeit konfisziert werden kann. „Jetzt habe ich drei Strafzahlungen am Hals. Jeder Bescheid, der eintrifft, jede Beschwerde, die ich einreichen muss, jeder Anruf von einer unbekannten Nummer bereitet mir bis heute einen enormen Stress. Meine Lebensqualität verschlechtert sich mit jedem Tag, an dem sie [der Georgische Traum] an der Macht bleiben“, erläutert er.

Da sein eigenes Konto jederzeit gesperrt werden könnte, fängt Luka an, die Konten anderer Personen für Zahlungen zu nutzen. Geld auf seinem eigenen Konto anzusparen, ist nicht mehr möglich. Die psychischen Folgen wiegen allerdings schwerer, erklärt er.

Bis Dezember 2024 weiten sich die Proteste auf Dutzende Städte in Georgien aus; viele lokale Medien bezeichnen sie als die größten Demonstrationen seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1990. Die Regierung reagiert mit Brutalität: Die Polizei setzt Wasserwerfer und Gummigeschosse ein, um die Demonstrierenden zu unterdrücken, während physische Angriffe sowohl durch Ordnungskräfte als auch durch regierungsnahe „Tituschki“ (Söldner) dokumentiert sind.

Die Ombudsstelle erfasst 282 Fälle von körperlicher Misshandlung durch die Ordnungskräfte. Allein im November und Dezember 2024 werden mindestens 486 Menschen festgenommen. Dennoch kehren die Menschenmengen immer wieder zurück und verbringen selbst Weihnachten und Silvester auf der Straße. Es entstehen thematisch fokussierte Proteste unter der Anleitung von Lehrkräften, Kunstschaffenden, Sportler*innen und medizinischem Fachpersonal, die sich auf insgesamt 37 der 55 Städte in Georgien und mehr als 40 Städte im Ausland ausbreiten. Die Gewalt schreckt sie nicht ab.

Doch dann beginnen die Identifizierungen, und die ersten Bußgelder werden verhängt. Bis März 2025 erhalten die Demonstrierenden nach Angaben der Georgian Young Lawyers Association, dem Verband junger Anwält*innen in Georgien, insgesamt Strafen in Höhe von mindestens 2 Millionen GEL (rund 640.000 Euro). Schlagartig sind die Behörden in der Lage, Teilnehmende der Demonstrationen präzise zu identifizieren und nur wenige Wochen später vor Gericht zu bringen. Zunächst verstehen die Menschen nicht, wie sie so leicht ausfindig gemacht werden konnten. Die Antwort darauf war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Jahren vorbereitet.

Die Macht russischer Überwachungssysteme

Der georgische Überwachungsapparat entstand nicht aufgrund der Proteste von 2024. Nika Simonishvili, ein Anwalt, der Dutzende Fälle im Kontext der georgischen Proteste vor Gericht betreut hat, erfuhr nur zufällig von der Gesichtserkennungssoftware: „Während einer Verhandlung ist es einer Staatsanwältin herausgerutscht: ‚Wir benutzen Künstliche Intelligenz.‘ Die andere Vertreterin griff sie sofort am Arm: ‚Hör auf, sei still‘, sagte sie zu ihr. Daraufhin erklärte die Staatsanwältin: ‚Wir nutzen ein spezielles Programm‘“, erinnert sich Simonishvili.

Das „spezielle Programm“, das die Staatsanwältin versehentlich erwähnte, nennt sich Polyface. Seit 2013 besteht ein Vertrag zur Nutzung des Gesichtserkennungssystems zwischen dem georgischen Innenministerium und Papillon AO, einem Unternehmen mit Sitz in Moskau. Papillon AO wurde von der Schweiz, der Ukraine, Japan und den Vereinigten Staaten mit Sanktionen belegt. Seine Dienste werden in erster Linie von russischen Strafverfolgungsbehörden und von Staaten eingesetzt, die von Russland kontrolliert werden – darunter Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan und Belarus.

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2008 war Russland, das Georgien nun also durch seine Überwachungstechnologien unterstützt, während eines fünftägigen Kriegs in das Land eingefallen und hatte anschließend die abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien zu unabhängigen Staaten erklärt – eine Position, die von der internationalen Gemeinschaft nie anerkannt wurde. Seitdem sind russische Truppen in den Gebieten stationiert. Fast zwei Jahrzehnte später kontrolliert Moskau noch immer rund 20 Prozent des georgischen Staatsgebiets, und die sogenannten Verwaltungslinien, die das besetzte vom unbesetzten Georgien trennen, fungieren in der Praxis als eine lebendige und sich schleichend verschiebende Grenze.

Das Überwachungssystem wurde in den vergangenen elf Jahren fünf Mal aktualisiert und erhielt im Oktober 2024 eine unbefristete Lizenz. Laut einem Vertrag über ein Update aus dem Jahr 2018 sollen die Mitarbeitenden des georgischen Ministeriums direkt von russischem Personal geschult worden sein. Nach wie vor unterliegt eine Kernkomponente der staatlichen Sicherheitsinfrastruktur von Georgien der gesetzlichen Zuständigkeit des besetzten Gebiets. Das bedeutet, dass Papillon AO – wie jedes andere in Georgien aktive russische Unternehmen – nach russischem Recht verpflichtet ist, auf Verlangen mit russischen Sicherheitsdiensten zusammenzuarbeiten.

Sechs Spalten sind mit sechs Jahreszahlen überschrieben und mit Informationen versehen.
Das georgische Innenministerium hat seine Kapazitäten zur Gesichtserkennung seit 2013 durch sechs Verträge ausgebaut. Die Ausschreibungsunterlagen sind hier einsehbar.

Automatisierte Repression

Mehrere Demonstrierende, die für diese Reportage interviewt wurden, haben sich während der Anhörungen zum ersten Mal in den Aufnahmen der Überwachungskameras gesehen und gaben zu, dass sie von der Präzision des Systems schockiert waren. „Ich bezeichne diese Kameras immer als ‚Seelenleser‘“, erklärt Simonishvili. „Dieser Zoom, den sie haben…“

„Levani (eine Freundin von mir) befand sich kaum am Rand des Bildausschnitts, aber die Kamera hatte so stark herangezoomt, dass jeder Gesichtsausdruck, jedes Lächeln sichtbar war. Das war unvorstellbar“, beschreibt Elene die Aufnahmen. Sie ist Forscherin, die sich mit Themen der Zivilgesellschaft beschäftigt und ein Jahr lang im Auftrag der Demonstrierenden die Aufnahmen von Protesten ausgewertet hat. Nino erinnert sich an einen Clip, der sich weit verbreitet hatte – die Kamera war so hochauflösend, dass der Text auf einem Blatt Papier in der Hand einer demonstrierenden Person vollständig lesbar war. In einem anderen Video war der Text auf dem Bildschirm eines Handys zu erkennen, den gerade jemand tippte.

Eine Person mit roter Kapuze und von hinten gefilmt liest einen Text von einem Blatt Papier
Ein Bild aus den Aufnahmen einer Kamera aus dem Jahr 2025. Es wurde in den sozialen Medien verbreitet und zeigt den Zoom einer Überwachungskamera auf eine bedruckte Seite.

Durch die Linse des Systems

Polyface 3.7.0, das neueste System-Update, das das georgische Innenministerium erworben hat, wurde Anfang Juni 2025 installiert. Zu diesem Zeitpunkt haben die massenhaften Identifizierungen aus der Ferne und die Ahndung von Verstößen bereits begonnen. Polyface basiert auf einem Deep-Learning-Algorithmus zur Bilderkennung, der von 3DiVi entwickelt wurde. Dabei handelt es sich um ein weiteres russisches KI-Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Nowosibirsk hat und von einem russischen Staatsfonds für Risikokapitalanlagen unterstützt wird. Die Technik hinter Polyface 3.7.0 macht selbst bei schlechten Lichtverhältnissen hochauflösende Aufzeichnungen von großen Menschenmengen und kann individuelle Gesichter selbst unter Masken oder bei teilweiser Bedeckung identifizieren.

Aus der Ausschreibung geht hervor, dass das georgische Ministerium ausdrücklich Lizenzen für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer*innen angefordert hat; bis 2025 war das System auf 30 gleichzeitige Nutzer*innen begrenzt. Diese Änderung impliziert einen gestiegenen Bedarf zur Überwachung von Demonstrationen seitens des Ministeriums.

Um Gesichter mit Identitäten abzugleichen, nutzt das System die „Unified Information Bank“, eine Datenbank, die Zugriff auf Fotos aus dem georgischen Melderegister bietet. Die Software kann zudem Suchvorgänge anhand von zusätzlichen Bildern aus sozialen Medien und anderen externen Quellen durchführen, die dem System eingespeist werden – eine Funktion, die das Ministerium 2024 angefordert hat. Das neue Feature deutet auf einen Einsatz des Systems zur plattformübergreifenden Überwachung hin.

Durch den Abgleich von zuvor nicht veröffentlichtem Videomaterial der Überwachungskameras mit den Spezifizierungen der Ausschreibung seitens der georgischen Regierung und den öffentlich zugänglichen Unterlagen von Polyface können drei Einsatzmöglichkeiten der Software identifiziert werden:

  • Automatisierte Identifizierung: Polyface scannt eine Live-Übertragung der Überwachungskameras, wählt jedes suchbare Gesicht in der Menschenmenge aus und setzt es für einige Sekunden in den Fokus – lang genug, um ein Foto abzuspeichern, mit dem die Person identifiziert werden kann. Anschließend wechselt das System zum nächsten Gesicht. Dieser Vorgang läuft kontinuierlich ab, ohne dass ein Mensch die Kamera bedient.
  • Gesteuerte Suche: Die manuelle Steuerung einer Kamera wird von einem Menschen übernommen: Die Person richtet die Kamera auf ein Gesicht, zoomt heran und gleicht das Bild des Gesichts in Echtzeit mit der Datenbank ab. Der Vertrag von 2018 sieht vor, 30 individuellen Nutzer*innen gleichzeitig Zugang zu geben. Der Vertrag von 2024 hebt diese Nutzungsbeschränkung auf.
  • Warnmeldungen zu Zielpersonen: Eine Liste von Personen von Interesse – Aktivist*innen, Organisator*innen von Protesten, Demonstrant*innen, die mit Bußgeldern belegt wurden, oder Personen, die bei früheren Razzien identifiziert wurden – wird vorab in das System geladen. Wenn eine Kamera eine Zielperson von dieser Liste entdeckt, markiert Polyface die Person sofort. Diese Funktion ist seit der ursprünglichen Anschaffung im Jahr 2013 Teil des Systems.

Der Clip zeigt, wie sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch bewegt. Sie verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern – wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.
Videoclip 1

Im ersten Videoclip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.

Der Clip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.
Videoclip 2

Im zweiten Videoclip bewegt sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch und verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.

Beide Vorgänge entsprechen den dokumentierten Fähigkeiten von Polyface; es gibt keinen technischen Grund, der verhindern würde, dass sie parallel auf verschiedenen Kameras oder zu unterschiedlichen Zeiten ablaufen.


Unterdrückung durch Unsicherheit

Elene hat erlebt, wozu die Kameras fähig sind. Dass die Behörden im Nachhinein Aufnahmen von dem Zeitraum durchforsten könnten, zu dem sie an Protesten teilgenommen hat, lässt sie nicht mehr los. Eine Geldstrafe kann jeden Moment eintreffen – eine weitere Belastung, zusätzlich zu ihrer Erwerbslosigkeit und allem anderen, mit dem ihre Familie zu kämpfen hat.

Schon früh richten Aktivist*innen Hilfsfonds ein: Menschen spenden Geld, die Fonds begleichen die Strafzahlungen, und der Protest kann weitergehen. „Anfangs fühlte sich ein Bußgeld fast wie ein Abzeichen an – die Leute sammelten Geld für einen, es herrschte Solidarität“, sagt Elene. Dann konfisziert die Regierung die Konten und die Demonstrierenden sind wieder auf sich gestellt. „Ich habe diese Zeit genau beobachtet. Manche Menschen konnten überhaupt kein Geld aufbringen – Leute in Rente, Barkeeper*innen, Arbeiter*innen, Menschen, die von Sozialhilfe leben. Am Ende nahmen manche von ihnen Kredite auf.“

Da die Bußgelder erst Wochen oder sogar Monate später eintreffen, wird den Teilnehmenden klar, dass das Demonstrieren keine zeitlich begrenzte Handlung mehr ist. Sie wird zu einem permanenten, stets durchsuchbaren Datensatz innerhalb der Überwachungsinfrastruktur. „Die Software identifiziert nicht nur den Menschen – sie kann seine komplette Protestgeschichte rekonstruieren: wann jemand angekommen ist, wie lange die Person blieb, wie oft sie zurückkam. Sobald jemand bei einer Demonstration identifiziert wurde, kann das System ihn bei jeder anderen Veranstaltung mit Videoüberwachung ausfindig machen“, erklärt Giorgi Lubaretsi, ein georgischer Cybersicherheitsexperte.

Der Abschreckungseffekt zeigt Wirkung

Elene stellt fest, dass ihr Wissen darüber, wie leistungsfähig die Kameras sind, einen Einfluss darauf hat, wie sie sich durch die Stadt bewegt. „Ich bin schon lange nicht mehr durch das Parlamentsviertel gelaufen, nicht einmal bei Tageslicht. Die Dichte an Kameras dort ist enorm, deshalb nehme ich einen längeren Weg zur Arbeit. Einmal war die Straße wegen der Proteste bereits gesperrt, und ich habe aus Angst trotzdem den Tunnel genommen, um hinüberzukommen“, sagt sie und fügt hinzu: „Ich habe meine Kommunikation auf Facebook komplett eingestellt. Alles läuft jetzt über Signal. Ich spreche kaum noch mit jemandem auf öffentlichen Plattformen.“

Eine Grafik veranschaulicht Anordnung von 46 Kameras auf der Rustaveli-Allee.
Die Anordnung von 46 Kameras auf der Rustaveli-Allee.

Mehrere Demonstranten berichten, wie sie aus Angst vor einer Identifizierung aufgehört haben, Parolen zu skandieren, Trillerpfeifen zu benutzen, Plakate hochzuhalten, Fotos zu machen oder sogar auffällige Kleidung zu tragen.

„Ich wurde paranoid. Sobald ich das Haus verließ, verdeckte ich mein Gesicht. Ich trug unauffällige Kleidung und hatte trotzdem das Gefühl, identifiziert werden zu können“, beschreibt die 22-jährige Tamuna, eine Studentin und regelmäßige Demonstrantin, ihre damaligen Gefühle. „Keine Trillerpfeifen mehr, keine Plakate mehr. Ich vermied es, mit bestimmten Leuten zu sprechen oder in ihrer Nähe zu stehen – solche, von denen ich dachte, dass der Staat sie im Auge hat. Ich ging auch nicht mehr zu den Demonstrationen, weil an den Kreuzungen, an denen die Demonstrationszüge vorbeikamen, mittlerweile zu viele Kameras installiert waren. Ich meide diese Gegend immer noch, selbst bei Tageslicht.“

Etliche Kameras an einer Säule
Überwachungskameras am Torbogen des Parlaments.

Die Masken, die Demonstrierende zum Schutz vor den Überwachungskameras vermehrt trugen, fangen an, die Demonstration anonymer zu machen. Die Teilnehmenden können in der Menge nicht mehr ihre Freund*innen ausmachen. Die Maßnahme, die eigentlich dem Eigenschutz dienen sollte, sorgt selbst für Beunruhigung. „Als alle anfingen, Masken zu tragen, bekam ich auf dem Rustaveli-Platz Angst. Man sieht keine Gesichter mehr, man verliert den Kontakt, man erkennt die Leute nicht mehr. Das ist sehr belastend“, sagt Nino.

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Die abschreckende Wirkung der intensiven Überwachung führt zu einer geringeren Bereitschaft der Menschen, an den Protesten teilzunehmen. „Das Ausmaß hat sich enorm verändert“, bestätigt Nino. „Als dann auch noch die Gelder beschlagnahmt wurden und keine Hoffnung mehr auf Hilfe bestand, kamen weitaus weniger Menschen auf die Straße.“

Tamuna blickt zurück auf ihren Optimismus zu Beginn der Proteste: „Ich hatte das Gefühl, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen – das hatte für mich eine enorme Bedeutung. Ich habe fünf Tage pro Woche an den Protesten teilgenommen, ohne Ausnahmen.“ Doch der Einsatz des Überwachungssystems bringt eine drastische Änderung mit sich: „Als ich hörte, dass das Gericht Kameraaufnahmen nutzt, um Personen zu identifizieren, war meine erste Reaktion Wut. Wut darüber, beobachtet zu werden und ungerecht bestraft zu werden. Dann setzte allmählich die Angst ein. Ich änderte meinen Weg zu den Protesten. Ich begann, mein Gesicht zu verhüllen. Dann wurde auch das Verhüllen des Gesichts unter Strafe gestellt. Ich wollte die Strafen vermeiden, ich musste sie vermeiden. Diese Angst war einer der Hauptgründe, warum ich aufhörte, hinzugehen. Es war nicht meine Entscheidung.“

Elene beschreibt die Schuldgefühle, die darauf folgten: „Als ich aufhörte, zu den Demonstrationen zu gehen, schämte ich mich, als hätte ich mich wie ein feiges Kind verhalten. Anfangs konnte ich nicht einmal mit Freund*innen darüber sprechen.“

Der Beamte Shako erlebte ein ähnliches Trauma. Als das Blockieren von Straßen oder Gehwegen zu einer Straftat wurde und er hört, dass Kameras mit Gesichtserkennungssoftware die Demonstrierenden identifizierten, fällt seine Entscheidung schnell. Mit drei kleinen Kindern zu Hause kann er nicht länger das Risiko rechtfertigen, durch eine Verhaftung möglicherweise länger von ihnen getrennt zu werden.

Erekle, ein Lehrer aus Tiflis, ergänzt das Bild einer sich wandelnden Stimmung unter den Demonstrierenden. „Monatelang war ich fast jeden Tag dabei. Jetzt gehe ich nur noch selten“, sagt er. „Als das Blockieren der Straße unter Strafe gestellt wurde, bin ich auf den Gehweg ausgewichen. Als das Gesetz gegen Demonstrationen auf Gehwegen kam, habe ich mich noch weiter zurückgezogen. Es fühlt sich an wie ein Rückzug im Krieg. Aber das ist nicht das Ende der Schlacht. Sie [die Regierung] haben es immer noch nicht geschafft, das Feuer zu löschen.“

Viele Menschen in einer Straße bei Nacht, über ihnen hängt Weihnachtsschmuck der zwischen den Häusern aufgespannt wurde
Seit bald 600 Tagen demonstrieren die Menschen in Tiflis.

Die moralische Distanz zwischen jenen, die es weiterhin riskieren, an den Protesten teilzunehmen, und jenen, die es sich nicht mehr leisten wollen oder können, wird dabei immer größer. Seit mehr als anderthalb Jahren ist diese Situation für viele Menschen in Tiflis der Alltag.

Luka, der Winzer, geht immer noch regelmäßig zu den Protesten und ist wütend auf Menschen wie Nino, die damit aufgehört haben. „Ehrlich gesagt bin ich überrascht von Leuten, die wegen der Bußgelder nicht mehr hingehen. Hätten sie sich damals nicht einschüchtern lassen, als Masken noch erlaubt waren [um Kameras zu vermeiden], das Rumstehen auf den Gehwegen noch erlaubt war und es noch tausend Auswege gab, stünden wir heute stärker da.“

„Die Leute, die immer noch dort stehen, haben sich so weit von uns entfernt, sind so verletzt“, entgegnet Elene. Erekle fügt hinzu: „Das System verändert die Art und Weise, wie wir protestieren. Manchmal bremst es uns aus, spaltet uns oder versucht, die Aufmerksamkeit auf etwas anderes zu lenken. Die Gesellschaft zerbricht leichter als ein Pfirsich.“

Der demokratische Schein

Gesichtserkennungssysteme sind kein Alleinstellungsmerkmal autoritärer Staaten. Die gleiche Infrastruktur existiert in Städten überall in Europa und darüber hinaus. Der Unterschied liegt – fürs Erste – im politischen Willen. In Georgien führt er dazu, dass Proteste unterdrückt und zum Schweigen gebracht werden.

Eto Buziashvili, Forscher am Digital Forensic Research Lab des Atlantic Council in Washington, USA, fügt dem Bild eine strategische Dimension hinzu: „Papillon ist ein zentraler Bestandteil der russischen Sicherheitsinfrastruktur. Die Integration dieser Art biometrischer Technologie aus Russland in die nationale Infrastruktur stellt ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit Georgiens dar. Der Einsatz feindlicher KI-Systeme ist ein Mechanismus zur langfristigen Dominanz der Informationsfreiheit von Bürger*innen eines anderen Landes.“

Buziashvili identifiziert zwei unterschiedliche Risiken: „Integritätsangriffe könnten darin bestehen, Software so zu programmieren, dass bestimmte Personen ‚ignoriert‘ werden – beispielsweise ausländische Geheimdienstmitarbeitende eines feindlichen Landes –, während gleichzeitig eine detaillierte Karte der Machtstrukturen im Gastland entsteht: von hochrangigen Beamt*innen bis zu bürgerlichen Aktivist*innen. Politische Dissident*innen können gleichzeitig gezielt ins Visier genommen werden.“

In diesem Fall ist der Einsatz importierter Technologie zur Beeinflussung der Regierungsgeschäfte nachvollziehbar. Buziashvili erinnert an den russischen Einmarsch in Georgien im Jahr 2008, als der georgische Internetverkehr über russische Server umgeleitet wurde – eine Taktik zur Isolierung der georgischen Regierung. „Wenn ein Gegner Zugang zu Datenbanken erhält, die für die Gesichtserkennung verwendet werden, kann er sie zur Erstellung von Geheimdienstprofilen nutzen. Es gibt einen tragischen Präzedenzfall: Als die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, erhielten sie auch Zugang zu den biometrischen Systemen, die die USA errichtet hatten, und nutzten sie, um ebenjene Afghan*innen zu identifizieren und ins Visier zu nehmen, die mit den Vereinigten Staaten zusammengearbeitet hatten.“

Elene hat Monate damit verbracht, das Filmmaterial aus den Überwachungskameras zu sichten. Ob russische Behörden tatsächlich auf die Daten zugreifen, ist bisher nicht bestätigt. Doch für sie reicht schon die Möglichkeit, um ihr Angst zu machen: „Der Gedanke, dass ein anderes Land – und ausgerechnet Russland – meine biometrischen Daten haben könnte. Ich weiß nicht, was sie damit anstellen werden. Wir schlagen denselben Weg ein wie Russland. Das Ziel dieser Art von totaler Kontrolle ist es, dass ein Mensch ständig Angst empfindet, dass in ihm bei jeder Handlung, selbst der legitimsten, das Gefühl aufkommt, etwas Illegales, Falsches, Ungerechtes zu tun.“

Die Geldstrafen sind nur der Anfang. Auf dem Bürgersteig zu stehen, ohne sich vorher bei der Regierung angemeldet zu haben, ist mittlerweile ein Vergehen, das mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird. Der Preis für das Teilnehmen an einer Demonstration in Georgien wird nicht mehr mit Geld gebüßt, sondern mit Freiheit.

Was auf dem Spiel steht, ist nicht weniger als die fundamentalste Frage der postsowjetischen Zeit Georgiens: Welchen Weg will das Land einschlagen? Seit den frühen 1990er-Jahren, als das Land die Unabhängigkeit von der Sowjetunion errungen hatte, und seit der Rosenrevolution von 2003, die zum Rückzug des Präsidenten Eduard Schewardnades führte, wurde diese Frage nicht mehr so heftig diskutiert. Was die Kameras letztlich aufzeichnen, sind keine Unruhen. Es handelt sich um die Verteidigung des verfassungsmäßigen Rechts, zu fordern, dass Georgien an seiner europäischen Zukunft festhält, für die sich seine Bürger*innen ausgesprochen haben.

Auch nach fast 580 Tagen versammeln sich jeden Abend weiterhin Hunderte, wenn nicht Tausende, um auf der Rustaveli-Allee zu protestieren – und jede einzelne Person wird beobachtet. „Früher war ihre Kapazität begrenzt, sie konnten vielleicht 2.000 Menschen aktiv überwachen“, schätzt Nino. „Diese neuen Kameras geben ihnen unbegrenzte Kapazität. Selbst eine ‚unbedeutende‘ Person kann nun kostengünstig verfolgt werden. Das ist das Beängstigende daran: Es spielt keine Rolle mehr, wie harmlos dein Verhalten ist.“

Um die Demonstrierenden vor polizeilichen oder juristischen Maßnahmen oder Folgen zu schützen, wurden Namen und persönliche Details verändert, sodass sie nicht identifiziert werden können. Eine englischsprachige Fassung findet sich hier.


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Jugendschutz-Empfehlungen: Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor

Von: Chris Köver

Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.

Drei Menschen vor einer Treppe
Familienministerin Karin Prien flankiert von den Co-Vorsitzenden ihrer Expert*innenkommission, Olaf Köller und Nadine Schön. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?


Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).


In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?


Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?


Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?


Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?


Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

Was war der Arbeitsauftrag?


Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?


Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

Was passiert auf Ebene der EU?


Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?


Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.


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Sachsen: Vielzahl von Protesten gegen Polizeigesetz

Von: Leonhard Pitz

Die geplante Polizeirechtsnovelle schadet politischem Protest und bedeutet massive Grundrechtseingriffe. Mit dieser Warnung positionieren sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Sachsen gegen das Polizeigesetz – kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag. Kritik kommt von Fußballfans, antifaschistischen Bündnissen, den Jusos, dem CCC sowie der Landesdatenschutzbeauftragten.

Spruchband im Fussballstadion: Mit Massenüberwachung und Tasern schützt man keine Bürgerrechte!
Fußballfans protestieren gegen die Pläne zum neuen Polizeigesetz Sachsen. Die geplante Ausweitung bei Tasern wurde inzwischen abgesagt. – Alle Rechte vorbehalten: Ultras Dynamo

Kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag warnen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der massiven Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Die Kritik an den Grundrechtseingriffen kommt von antifaschistischen Bündnissen, Fan-Anwält:innen, Netzaktivist:innen, dem Chaos Computer Club, der Landesdatenschutzbeauftragten sowie den sächsischen Jusos und der Grünen Jugend.

Sie fordern die Abgeordneten auf, lediglich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, aber auf neue Überwachungsbefugnisse zu verzichten. Zwei Demos sind bereits angekündigt.

Neue Überwachungsbefugnisse für die sächsische Polizei

Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) steht vor einer massiven Verschärfung. Die schwarz-rote Minderheitskoalition will gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Polizei viele neue technische Möglichkeiten geben, Bürger präventiv zu überwachen. Konkret soll die Polizei folgende Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen:

  • eine Plattform für die automatisierte Datenanalyse,
  • verdeckte Kennzeichenscanner,
  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ),
  • softwaregestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung) sowie
  • biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz.

Vergangene Woche ging der gemeinsame Änderungsantrag der drei Fraktionen zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung durch den Innenausschuss. Am 24. Juni soll die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von BSW, CDU und SPD im Plenum des Landtags verabschiedet werden. Dagegen formiert sich jetzt Widerstand aus der Zivilgesellschaft.

Breites Bündnis kritisiert Biometriedatenbank und Generalverdacht

So hat heute ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzaktivist:innen einen Appell an die Abgeordneten veröffentlicht. Zu den Unterzeichner:innen gehören die großen antifaschistischen Aktionsnetzwerke „Leipzig nimmt Platz“ und „Dresden WiEdersetzen“. Letztere organisieren etwa den Protest gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche, die zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stattfinden. Auch der Chaos Computer Club und seine Lokalgruppen in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden sowie der Verein netzbegrünung haben unterzeichnet.

Das Bündnis sieht die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW nicht ausgeräumt:

Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.

Die Organisationen kritisieren insbesondere die biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz. Sie war auch von Sachverständigen im Innenausschuss kritisiert worden, da sie gegen die KI-Verordnung der EU verstoße. Die Unterzeichner:innen befürchten eine massenhafte Überwachung von unverdächtigen Personen: „Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter“.

Deine Daten landen bei der Polizei.

Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.

Auch die automatisierte Datenanalyse und die Ausweitung der Staatstrojaner-Nutzung lehnen sie ab und verweisen auch auf zukünftige Gefahren:

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. […] Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.

Der Chaos Computer Club nennt den Gesetzentwurf „ein Stelldichein digitaler Repression“ und „eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt“. Der CCC-Sprecher Dirk Engling warnt: „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen.“

„Leipzig nimmt Platz“ befürchtet Einschränkungen von Protest

In einer Antwort an netzpolitik.org äußert sich „Leipzig nimmt Platz“ noch deutlicher. Für das Aktionsnetzwerk ist die geplante Novelle ein „sicherheitspolitischer Offenbarungseid und frontaler Angriff“ auf die Bürgerrechte.

Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.

Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich verhindert werden.

Das Aktionsnetzwerk befürchtet auch Einschränkungen der eigenen antifaschistischen Arbeit und von demokratischem Protest:

Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Dass einige Befugnisse, wie die Erstellung eines KI-basierten Verhaltensprofils, unter Vorbehalt einer richterlichen Zustimmung stehen, beruhigt „Leipzig nimmt Platz“ nicht: „Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk auf netzpolitik.org-Anfrage.

Fußballanwält:innen sehen „polizeilichen Präventivstaat“

Kritik kommt auch von organisierten Fußballfans. In einem Statement warnen drei sächsische Fanhilfen vor der Polizeirechtsnovelle. Fanhilfen organisieren juristische Unterstützung für Fußballfans, die in Konflikt mit der Polizei geraten.

Die Fanhilfe Zwickau, die Dresdener Schwarz-Gelbe-Hilfe sowie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig schreiben:

Das Bekanntwerden der Einigung zwischen der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten und der Wagenknecht-Partei lässt uns Fanhilfen – und Fußballfans im Allgemeinen – nur noch kopfschüttelnd zurück. Schob das BSW noch Ende April 2026 in einer Stellungnahme den effektiven Schutz der Grundrechte voran, rollt die Kleinstpartei dem Polizei- und Überwachungsstaat jetzt den roten Teppich aus.

Dass der US-Konzern Palantir für die automatisierte Datenanalyse nicht beauftragt werden soll und auf Druck des BSW die Einführung von Tasern für alle Polizist:innen abgesagt wurde, überzeugt die Fanhilfen nicht:

Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat.

Grünen-Entwurf als Alternative

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 das derzeitige SächsPVDG in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse und ihre Eingriffsschwellen waren zu unbestimmt geregelt, stellte das Gericht fest – und ordnete Nachbesserungen an. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) verband die verfassungsrechtlichen Reparaturen jedoch mit einer erheblichen Ausweitung der polizeilichen Befugnisse.

Einen alternativen Weg zeigten die Grünen auf. Die grüne Fraktion im Landtag veröffentlichte im April einen eigenen Gesetzentwurf, der auf die neuen Überwachungsbefugnisse verzichtet. Stattdessen enthält er lediglich die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebenen Änderungen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Befugnisse zur Drohnenabwehr.

Datenschutzbeauftragte: „Grundrechte bleiben auf der Strecke“

Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert wünscht sich, dass der Landtag dem von BSW, CDU und SPD geplanten Gesetz nicht zustimmt und stattdessen nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umsetzt. Hundert bewertet die Einigung von BSW und Schwarz-Rot zwar als deutliche Verbesserung im Vergleich zum Regierungsentwurf, „insbesondere wurde das KI-Training mit personenbezogenen Daten oder die Nutzung von Internetdaten zur automatisierten Datenanalyse gestrichen“.

Dennoch, sagt die Datenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org, könne sie „die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse aus datenschutzrechtlicher und damit bürgerrechtlicher Sicht nicht gutheißen“. Sachsen steige damit „wieder in die Verschärfungsspirale der Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder ein. Die Grundrechte bleiben dabei leider auf der Strecke.“

Jusos positionieren sich gegen die Novelle

Das sehen offenbar auch weite Teile der in Sachsen mitregierenden SPD so. Insbesondere die Jusos positionieren sich deutlich gegen das geplante Gesetz. Auf Anfrage von netzpolitik.org sagt Mats Rudolph, Vorsitzender der sächsischen Jusos, dass trotz einiger Verbesserungen zentrale Probleme bestehen blieben.

Das Gesetz bleibt ein sicherheitspolitischer Wunschkatalog der CDU. Das zeigen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Echtzeitüberwachung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus unserer Sicht sind diese Eingriffe schlicht zu weitreichend und nicht ausreichend begrenzt. […] Nicht alles, was technisch möglich ist, muss der Staat auch dürfen.

Die Jusos fordern die Abgeordneten der SPD-Fraktion auf, der geplanten SächsPVDG-Novelle nicht zuzustimmen. Die Änderung des Gesetzes solle sich auf die Umsetzung des Urteils beschränken.

Jede Stimme zählt

Einen entsprechenden Antrag hatten die Jusos auch auf dem SPD-Landesparteitag eingebracht, der am vergangenen Wochenende in Dresden stattfand. Dieser wurde mit 57 zu 50 Stimmen allerdings knapp abgelehnt.

Ein solch gespaltenes Bild in der SPD-Fraktion würde die Novelle vermutlich kippen. Da das BSW nach Informationen von Freier Presse und netzpolitik.org nur elf Stimmen zugesichert hat, hätte die Verschärfung des SächsPVDG lediglich eine Mehrheit von zwei Stimmen – wenn CDU und SPD vollständig zustimmen. Grüne und Linke im Parlament haben angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.

Eine Petition und zwei Demos

Neben den Jusos macht auch eine weitere Parteijugend gegen die geplante Polizeirechtsverschärfung mobil. Schon im Mai hat die Grüne Jugend Sachsen eine Petition gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse gestartet.

Für den 23. Juni, den Vorabend der finalen Abstimmung im Landtagsplenum, hat die Grüne Jugend eine Demo angemeldet. Um 17 Uhr soll vor dem Sächsischen Landtag in Dresden demonstriert werden. Ronja Zierold, Sprecherin der Grünen, sagt in dem Demoaufruf:

Wenn staatliche Stellen technische Möglichkeiten erhalten, Kommunikation auszuspähen, Bewegungen nachzuverfolgen oder Daten automatisiert auszuwerten, trifft das nicht nur einzelne Verdächtige. Es verändert das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundsätzlich. Das schadet politischem Protest, zivilgesellschaftlichem Engagement und einer lebendigen Demokratie. Freiheitsrechte werden Stück für Stück ausgehöhlt! Mit jeder neuen Befugnis, jeder neuen Datei, jeder neuen Kamera, jeder neuen Ausrede. Genau deshalb gehen wir auf die Straße.

In Leipzig wird bereits am Samstag, den 20. Juni, demonstriert. Zu diesem Protest aufgerufen hatten unter anderem Copwatch Leipzig, „Leipzig nimmt Platz“ und das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig.


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Schweiz: „Die Republik“ setzt sich gegen Palantir durch

Von: Constanze

Palantir kassiert vor einem Handelsgericht in der Schweiz eine Niederlage. Der US-Konzern wollte nach kritischer Berichterstattung der „Republik“ eine Gegendarstellung erreichen. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Darstellung der Tatsachen weitestgehend korrekt sei.

Alex Karp, CEO of Palantir, January 2026, Davos.
Alexander Karp, Geschäftsführer von Palantir, im Januar 2026 in Davos. CC-BY-NC-SA 4.0: World Economic Forum

Es wirkt wie eine David-gegen-Goliath-Geschichte: ein kleines Magazin aus Zürich gegen einen milliardenschweren US-Konzern. Denn „Die Republik“ aus der Schweiz war nach einer kritischen Berichterstattung über Palantir mit einer Klage des Tech-Giganten konfrontiert. Er forderte eine Gegendarstellung wegen „sachlicher Ungenauigkeiten“ und zog vor das Handelsgericht des Kantons Zürich.

Anfang Dezember letzten Jahres hatte „Die Republik“ zusammen mit dem WAV-Recherche­kollektiv ausführlich darüber geschrieben, wie Palantir in der Schweiz jahrelang versuchte, mit staatlichen Behörden ins Geschäft zu kommen. Dafür hatten die Journalisten zahlreiche Dokumente zum Lobbying ausgewertet.

Sie legten auch eine Bewertung des Schweizer Militärs offen, in der eine Zusammenarbeit mit dem US-Konzern erwogen, strategische Risiken analysiert und eine Kooperation dann aus mehreren Gründen abgelehnt worden war: wegen Unwägbarkeiten bei Datenhoheit, Abhängigkeiten und digitaler Souveränität, wegen des Risikos eines Datenabflusses und aus Grundrechtserwägungen.

Palantir hatte dem Gericht mit der Klage einen Text zur Gegendarstellung übermittelt, der unterhalb des „Republik“-Artikels angefügt werden sollte, um angeblich falsche Tatsachen zu korrigieren und die eigenen Sichtweisen zu unterstreichen. Das Handelsgericht urteilte am 4. Juni nun in weiten Teilen gegen diese Forderung nach einer Gegendarstellung.

Den Tatsachen entsprochen

Es wird aus dem Urteil deutlich, dass die Darstellung der „Republik“ über die Versuche von Palantir, über sieben Jahre hinweg eine Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesbehörden zu etablieren, den Tatsachen entsprechen. Sie sind weder unsachlich noch falsch. Auch die sprachlichen Wertungen zu den Rechercheergebnissen waren nach Ansicht des Gerichts zulässig.

Auch die Darstellung über die Analyse der Schweizer Armee beanstandet das Urteil nicht. Darin riet die Armee, keine Kooperation mit Palantir einzugehen. Das Zürcher Gericht ließ die vorgebrachte Kritik daran nicht gelten: In dem Artikel werde nicht so getan, als wäre ein handfestes Angebot des Konzerns abgelehnt worden. Die Autoren hätten deutlich gemacht, dass es vielmehr darin um eine Bewertung der Vor- und Nachteile einer Zusammenarbeit ging.

Palantir-Software hat verheerende Risiken

Insgesamt entschied das Gericht bei 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen zugunsten des Magazins „Republik“. Damit ist nur ein kleines Detail der umfänglichen Recherche korrekturbedürftig, das die Entstehungsgeschichte eines Software-Produkts von Palantir betrifft.

Was wäre, hätte Palantir Recht bekommen?

Adrienne Fichter
Journalistin Adrienne Fichter. CC-BY-SA 2.0: republica GmbH

Adrienne Fichter, die an der Recherche gearbeitet und bei „Die Republik“ darüber geschrieben hatte, ist über das Urteil erfreut: „Es ist ein riesiger Gewinn für ein kleines investigatives Medienmagazin wie uns, das sauber und solide arbeitet.“ Sie merkt gegenüber netzpolitik.org aber auch an, dass die Richter mit dem Urteil „alle europäischen Medien“ gestärkt hätten.

Denn hätte Palantir mehrheitlich Recht bekommen, hätte das nicht nur für die Schweizer Presse ein falsches Signal gesendet. Das wäre „ein Präzedenzfall“ gewesen, sagt Fichter, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen.“ Schließlich berichteten in Europa viele Medien kritisch über den Konzern. Die Ablehnung in ganz Europa habe merklich zugenommen: „Hier haben sie Mühe, neue Kunden zu gewinnen.“

Weitere rechtliche Schritte

Der Konzern Palantir, der nationalistische Ideologien vertritt und über X verbreitet, und die mit ihm verbundenen prominenten Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp kommentieren öffentliche Kritik aus Europa wenig. Im Blog von Palantir wurde aber eine wortreiche deutschsprachige „Korrektur“ zu den „Republik“-Recherchen veröffentlicht, die den Journalisten Falschaussagen vorwirft.

Anders als der „Korrektur“-Blogbeitrag vom Dezember 2025 ist eine aktuelle Erwiderung auf das Urteil, die am Wochenende von Palantir veröffentlicht worden war, schon am Montag wieder gelöscht worden. Darin stand, dass der Konzern das Urteil begrüße. Auch die vollständigen Gegendarstellungsforderungen sind entfernt worden. Ob das eine Bedeutung für das weitere rechtliche Vorgehen hat, ist bisher unklar.

Denn das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Palantir könnte dagegen innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgericht einlegen. Wir haben den Konzern gefragt, ob er weitere rechtliche Schritte erwägt. Darauf bekamen wir keine Antwort.


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Degitalisierung: Montage

Von: Bianca Kastl

Ähnlich wie in Propagandafilmen wird heute daran geforscht, wie sich Werbebotschaften gut in KI-Suchen integrieren lassen. Mit Blick auf Google stellt sich die Frage, ob es da nicht einen harten Schnitt braucht.

Filmrollen
Der Film als Montage. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Denise Jans

Für das Verständnis der heutigen Degitalisierung hilft es, einmal etwa 100 Jahre in die Vergangenheit zu schauen. In den 1920er-Jahren war der Film speziell in Russland bzw. der Ende 1922 gegründeten Sowjetunion eine ganz neue Art, die Bevölkerung zu prägen und zu beeinflussen. Regisseure wie Sergei Eisenstein oder Dsiga Wertow nutzen für die Propaganda im Sinne des Kommunismus im Film auch Methoden der Montage, also des Filmschnitts.

Eisenstein und Wertow brachten eindrucksvolle Filme hervor wie Panzerkreuzer Potemkin, Oktober oder Der Mann mit der Kamera. Propagandistische geprägte Filme, die die Errungenschaften der damals noch jungen Sowjetunion einerseits mittels opulenter Bilder, aber auch entsprechend sorgsam aneinandergereihten Filmsequenzen zum Ausdruck brachten.

1921 führte ein gewisser Lew Wladimirowitsch Kuleschow Experimente des Filmschnitts durch, bei denen er den an sich neutral erscheinenden Gesichtsausdruck eines Schauspielers mit unterschiedlichen Zwischensequenzen kombinierte. Als Kuleschow die Zuschauenden dann befragte, was der Schauspieler in diesem Moment zum Ausdruck brachte, zeigte sich, dass sich die Bedeutung sehr stark veränderte, je nachdem, welche Sequenzen miteinander kombiniert wurden. Derselbe, eigentlich neutrale Gesichtsausdruck wurde in Kombination mit einer Zwischensequenz von einer Speise als Hunger interpretiert, in Kombination mit einer Zwischensequenz, die eine Frau zeigte, als Begierde oder Zuneigung.

Dieser Effekt wurde in der Filmtheorie fortan als Kuleschow-Effekt bezeichnet und bezeichnet die Fähigkeit des Gehirns, zwei aufeinanderfolgende, eigentlich unzusammenhängende Bilder zu einer neuen Bedeutung zu verknüpfen. Getrennte Einzelteile in einem neuen Ganzen können also eine ganz andere Bedeutung haben, so schien es damals schon.

Der Kuleschow-Effekt wurde in den Jahren darauf immer wieder wissenschaftlich untersucht. Je nach Studiendesign belegten die meisten Studien, wenn auch nicht alle, dass ein gewisser Effekt der Beeinflussung, speziell emotional, ausgenutzt werden kann.

Informationstorwächter

Harter Sprung ins Jahr 2026. Film ist nicht mehr die interessanteste Form der Informationsvermittlung und Ziel des Versuches einer möglichen Einflussnahme. Inzwischen gibt es sogenannte künstliche Intelligenz, im Speziellen generative KI in Form von Chatbots und damit in Zusammenhang stehende Anwendungen.

Es scheint zumindest aus Sicht von Unternehmen weiter logisch, dass dialogische Mechaniken von Chatbots überall Anwendung finden müssen, um im Trend zu bleiben. Also auch, dass ein scheinbar so banales Problem wie das Finden von Informationen über eine Suchmaschine wie Google oder Bing auch so schnell wie möglich mit möglichst viel KI und „Informationsagenten“ angereichert werden muss.

Zur Hausmesse I/O verkündete Google Mitte Mai folglich einen KI Modus für die Suche, eines der Kernprodukte des Unternehmens. Größte Änderung: Die zehn blauen Links, die – wenn auch mit leichten Abwandlungen – immer Kern der Google-Suche waren, sind verschwunden. Stattdessen eine Eingabemaske für einen Chatbot, der dynamisch aus der Anfrage verschiedene Widgets befüllt, und „Informationsagenten“, die rund um die Uhr das Web überwachen können. Dazu agentisches Coding, „persönliche Intelligenz“ und so weiter und so fort.

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Wie der Designer Matthias Ott als Reaktion auf die Ankündigung bereits schrieb, ist der radikale Produktwandel aus Sicht von Google durchaus bemerkenswert. Schließlich war Googles eigentliches Kernversprechen immer, eine schnörkellose Suchmaschine zu sein, die schnell Inhalte findet. Kurze Suche und schon bist du auf der richtigen Webseite. So zumindest seit den ersten Versionen von Google ab 1997. Mit der Zeit kamen zwar zunehmend weitere Zusatzfunktionen dazu, am Ende war Google aber immer noch eine Liste von Links, teils mit Werbung und Widgets angereichert, aber immer sehr darauf fokussiert, Absprungpunkt zu anderen Angeboten zu sein.

Googles neue KI-Suche hingegen ist vollkommen anders: Sie hält User mehr oder weniger vollständig in Googles Anwendung und extrahiert Informationen von anderen Webseiten, um sie dann in der Suchanwendung immer tiefer zu integrieren. Andere Webseiten besuchen? Eigentlich gar nicht mehr notwendig. Quellen von Informationen? Nur noch sehr dezent im Hintergrund.

Nun muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass Google schon länger zentraler Informationstorwächter für den Zugang zu Informationen war. Der Marktanteil der Google-Suche in Deutschland war über die letzten Jahre konstant bei 80 bis weit über 90 Prozent. Der Zugang zu Informationen im Internet lief schon länger nicht vollständig neutral, sondern eher durch eine bestimmte Vorauswahl geprägt ab. Methoden der Suchmaschinenoptimierung haben historisch gesehen oftmals Inhalte in der Suche Googles bevorzugt, die nicht unbedingt inhaltlich besser geeignet waren, sondern trickreicher Inhalte präsentiert haben. Googles PageRank-Algorithmus trug mit Netzwerkeffekten ebenso dazu bei, dass sich optimierte Webseiten gegenseitig nach oben zogen.

Experimente der Beeinflussung

Eigentlich ist Googles besonders immersiver KI-Modus aber nun eine Gefahr für das eigene Geschäftsmodell. Unternehmen konnten bisher mit Google Ads beziehungsweise ehemals AdWords auf eine möglichst gute Platzierung zu bestimmten Suchbegriffen bieten und zahlen dafür entsprechende Provisionen.

Klassische Suchergebnisse mit Seiten, bei denen sich Unternehmen eine bessere Position kaufen können, treten aber jetzt in den Hintergrund. Wer sollte aber noch für einen Klick auf eine Webseite zahlen, wenn es den gar nicht mehr braucht? Das bedeutet auch, dass mit dem neuen Informationsmedium „Chatbot“ auch neue Formen der Werbeplatzierung gefunden werden müssen für das Zeitalter von Large-Language-Modellen.

Ähnlich wie sowjetische Filmregisseure in den 1920ern, die Methoden zur Ausgestaltung des Mediums Film im propagandistischen Sinne suchten, wird nun auch im Kontext von LLMs an Methoden geforscht, wie eine bestimmte Botschaft von zahlenden Werbekunden gut integriert werden kann. Werbeanzeigen im Zeitalter der KI-Suche sehen dabei noch nahtloser integriert aus als bisher. Googles eigenes Vermarktungsmodell von Auktionen für Werbeplätze könnte dabei zu einer sehr paradoxen Situation führen, dass Nutzende der Suche für dieselbe Suche ganz unterschiedliche Produkte und Anbieter untergejubelt bekommen, je nachdem, wie die Werbeauktion gerade ausging – in Echtzeit. Darüber hinaus ist es auch fraglich, ob die Grenzen von Werbung und echten Inhalten innerhalb der KI-Suche überhaupt noch so klar definierbar sind, wenn alles eine „Wall of Text“ in einer Konversation wird.

Im letzten Jahrhundert gab es Techniken der Montage im Film, die eine gewisse dramaturgische und emotional beabsichtigte Wirkung bezwecken sollten, etwa die Assoziation von politischen Gegnern mit negativen Gefühlen wie den Zaren bei Panzerkreuzer Potemkin. Leider sind die möglichen Einflussnahmen im KI-Zeitalter noch vielschichtiger. KI-Suchen montieren in Kombination mit Werbung ganz individuell auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert ganz neue Zwischensequenzen in die Suche nach Informationen. Dabei wird – ähnlich wie bei Kuleschow – etwas ganz Neues, das weitaus mehr ist als die einzelnen Teile.

Suchen nach eher mit Freiheit assoziierten Begriffen? Vielleicht platziert sich da eine bestimmte politische Partei oder ihr nahestehende Organisationen mit in den Werbeauktionen. Suche nach dem neutral betrachtet besten Produkt? Gar nicht so einfach, wenn bestimmte Produkte schon mundfertig mit allen Vorteilen aufbereitet werden.

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Googles Marktmacht und Reichweite werden hier zu einem differenziert einstellbaren, global skalierbaren Beeinflussungsinstrument, dem sich zu entziehen einen Aufwand bedeuten wird, den sich eher nur digital sehr mündige Bürger*innen werden gönnen können.

Grenzen der Verantwortungsdiffusion

Bisher schien Google sich nicht wirklich um die Konsequenzen seiner KI-Funktionen zu scheren.

Doch Folgen von mehr KI in Suchmaschinen gibt es bereits: Googles KI-Zusammenfassungen „Übersicht mit KI“ zu Suchbegriffen, die in gewisser Weise bereits eine Art Mini-KI-Modus auf der herkömmlichen Google-Suchseite waren, hatten durch die Extraktion von fremden Inhalten auf anderen Seiten bereits Auswirkungen auf die Besuche auf beispielsweise Seiten von Medienhäusern. Zero-Klick-Suchen haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Kleine und unabhängige Publikationen oder Blogs verlieren an Traffic, und das könnte letztendlich zu einer verringerten Medien- und Meinungsvielfalt führen, wie AlgorithmWatch inzwischen genauer untersucht und was auch auf der letzten re:publica diskutiert wurde. Aspekte, die zumindest gerade in Diskussion und unter Beobachtung stehen.

An der bisherigen Verantwortungsdiffusion der Folgen von Googles KI-Gebaren im Umgang mit dem Informationszugang vieler, die immer noch mit der Fußnote „KI-Antworten können Fehler enthalten“ versehen wird, wurde aber in dieser Woche zumindest teilweise gerüttelt. Das Landgericht München I urteilte in einem Eilverfahren, dass Google in der „Übersicht mit KI“ nicht weiterhin unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage verbreiten kann.

Bemerkenswert ist auch die Begründung des Gerichts: Aus Sicht durchschnittlicher Nutzer wirke die Übersicht mit KI wie eine direkte Information von Google, weil hier aus Inhalten Dritter ein zusammenhängender Fließtext erzeugt wird. Die bisherige, eher eingeschränkte Haftung von Suchmaschinen für Drittinhalte sei daher auf dieses generative Format nicht übertragbar, urteilte die Kammer. Weiter führt das Gericht aus, dass in der „Übersicht mit KI“ Äußerungen enthalten sind, die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden. Schlecht für halluzinierende LLMs.

Damit könne sich Google hier nicht aus der Verantwortung für Falschaussagen stehlen. Wie sich das Urteil weiterentwickeln wird, wenn das Verfahren durch weitere Instanzen getragen wird, muss sich noch zeigen.

Es stimmt aber zumindest gelinde optimistisch, weil immerhin erkannt wird, dass die Konsequenzen und Intentionen einer Neukomposition von Inhalten im 21. Jahrhundert wieder neu betrachtet und ausgehandelt werden müssen. Die Frage ist aber, ob es hier nicht doch eher einen harten Schnitt braucht. Ähnlich wie bei Kuleschow erkennen wir also allmählich, dass Informationsverarbeitung in dieser Zeit mittels KI etwas ganz Neues erschaffen kann, was eigentlich gar nicht in den ursprünglichen Inhalten enthalten ist. Und dabei muss es sich nicht nur um Halluzinationen einer KI handeln.


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Vorreiter, Verwaltung und politischer Rückhalt: Wie Open Source in die Schulen kommt

Von: Gastbeitrag · Marcel Roth

Schulbildung macht mündig, Open-Source-Software ebenfalls. Ob aber an den mehr als 30.000 deutschen Schulen Open Source eingesetzt wird, hängt oftmals von drei Faktoren ab. Das zeigen erfolgreiche Beispiele in Lübeck und im Harz.

Bildschirme in einem Computerraum, die alle einen einen lächelnden Cartoon-Pinguin mit Entenfüßen und einem Entenschnabel zeigen
So sieht Open Source an Schulen aus: Tux, das offizielle Maskottchen des freien Linux-Kernels. – Alle Rechte vorbehalten: Marcel Roth

Das Katharineum ist ein altes Backsteingebäude mitten in der Lübecker Altstadt. An der Eingangstür des Gymnasiums: das Schild für ein Handyverbot. Und an den Wänden im Foyer steht eine Reihe silberfarbener Einsen und Nullen – der Binärcode für das Schulmotto „Trau dich.“

Der stellvertretende Schulleiter am Katharineum ist Frank Poetzsch-Heffter. Er ist Lehrer für Mathe, Geographie und Informatik. Und Poetzsch-Heffter ist Open-Source-Fan. Für ihn ist klar, welches Betriebssystem auf den Rechnern im Gymnasium läuft. „Die Schüler sollen auf Linux arbeiten. Damit können sie sehen, dass es andere Betriebssysteme gibt und dass sie Software auch zu Hause installieren können, die hier in der Schule läuft“, sagt Poetzsch-Heffter.

Vor 25 Jahren hat er die Schulkonferenz an der Lübecker Schule von der Open-Source-Idee überzeugt. Damals seien alle froh gewesen, dass sich jemand diesem „Digitalen“ annahmen, sagt Poetzsch-Heffter. Seit 20 Jahren haben alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler eine schuleigene E‑Mail-Adresse. An den meisten anderen Schulen in Lübeck gilt das erst seit fünf Jahren.

Erfolgsbedingungen 1: Vorreiter

Am Katharineum war das eine jahrelange Arbeit für Poetzsch-Heffter: Internetanschluss organisieren, WLAN, Server, Switches, Drucker und Computer einrichten und pflegen. Die Zahl der Nutzenden ist dabei größer als in kleinen Unternehmen: 860 Schülerinnen und Schüler und 70 Lehrkräfte hat das Katharineum. Informatik wird hier in der fünften und siebten Klasse unterrichtet. Es gibt 120 Laptops als Klassensätze und 30 Arbeitsplätze im Computerraum. Sie alle müssen pünktlich ab 8 Uhr einsatzbereit sein. Kein Update soll den Unterricht ausbremsen. Um all das kümmert sich Poetzsch-Heffter nicht allein.

Der Computerraum ist in einem Gebäudeteil aus dem 13. Jahrhundert untergebracht. Die Rechner dort haben die Schülerinnen und Schüler der Computer-AG konzipiert, zusammengebaut und eingerichtet.

Die zeigen sich begeistert. „Ich finde Open-Source wichtig, weil man damit eine Art Unabhängigkeit hat“, sagt eine Schülerin, „Die Software, die wir verwenden, ist frei, oft kostenlos und ohne Werbung – das passt wie die Faust aufs Auge für eine Schule.“

Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Von Open Source überzeugt: Frank Poetzsch-Heffter.

Wie viele Schulen Open Source so ganzheitlich nutzen wie das Lübecker Katharineum, weiß niemand: Kein einziges deutsches Bildungsministerium, kein Landkreistag, kein Städte- und Gemeindebund erhebt entsprechende Zahlen.

Bei IT an Schulen zeigt sich der deutsche Bildungsföderalismus: Lehrkräfte sind beim jeweiligen Bundesland angestellt, das ihnen auch Dienstgeräte geben kann. Wie gut und sinnvoll die digitale Ausstattung der Schulen ist, hängt maßgeblich von der Finanzkraft der Schulträger ab. Manche Länder haben den Breitbandanschluss für Schulen finanziert und stellen auch Lernplattformen zur Verfügung. Alles, was im Schulgebäude passiert, ist jedoch Aufgabe der Schulträger: Gemeinden, Landkreise oder eben kreisfreie Städte kümmern sich um die Geräte von Schülern, Hausmeistern, Sekretariatskräften und sozialpädagogischem Personal.

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Ob an ihren Schulen dann auch Open Source eingesetzt wird, hängt dann aber stark von Vorreitern wie Frank Poetzsch-Heffter ab.

Erfolgsbedingungen 2: Stadtverwaltung und IT-Dienstleister

In Lübeck hat die Stadtverwaltung eine eigenständige IT-Abteilung nur für ihre Schulen. Tobias Stahl, der sie leitet, hat acht Mitarbeitende. Sie planen und konzipieren die IT; die Stadtwerke Lübeck betreibt sie. Tobias Stahl ist ausgebildeter Informatiker. Er ist selbst Open-Source-Fan und sagt, seine Netzinfrastruktur basiert zu großen Teilen auf Linux. Das sei einfacher zu händeln.

Aber von den insgesamt 56 Schulen, die Stahl betreut, haben sich nur drei für Open Source entschieden. In den meisten Schulen stehen Windows-Rechner: „Wir haben noch nicht die lübeckweit funktionierende Open-Source-Lösung, die auf dem gleichen Niveau funktioniert, wie es die Lehrkräfte der anderen Schulen erwarten.“ Support gibt es deshalb nur für Schulen, die auf Windows setzen.

Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
Tobias Stahl leitet eine IT-Abteilung eigens für Schulen bei der Lübecker Stadtverwaltung.

Für Tobias Stahl ist das Katharineum das kleine gallische Dorf, die Open-Source-Ausnahme. Er muss sich um IT in Konzerngröße kümmern: um 35.000 Nutzer, 8.000 iPads, mehr als 5.000 Windows-Laptops, PCs und interaktive Displays. Ihr Betrieb ist mit Windows teurer als mit Linux, vermutet der IT-Mann: „Über den Daumen gepeilt kann es sein, dass wir auf ein Viertel der laufenden Betriebskosten kommen, wenn man einen reinen Linux-Client mit einem Windows-Client vergleicht.“

Dabei kann Stahl nicht einmal auf alle Clients – Endgeräte – in seinem Netz zugreifen. Weil die Lehrkräfte als Angestellte des Landes Schleswig-Holstein von dort ihre Geräte bekommen. Mit denen müssen sie sowohl ins Netz der Landesverwaltung kommen als auch in das Netz, das Lübeck betreibt. Schleswig-Holsteins Landesregierung rühmt sich derzeit zwar für Open Source – aber für die Geräte der Lehrkräfte gilt das nicht. Auf ihnen läuft Windows oder Apples Betriebssystem MacOS. „Pragmatisch, aber aufgeschlossen“, nennt Schleswig-Holsteins Bildungsministerium diesen Umgang mit Open Source.

Ob des Katharineum in Lübeck auch zukünftig Open Source bleibt, steht für Frank Poetzsch-Heffter nicht fest: „Ich bin jetzt 60 Jahre alt. Schafft es der Schulträger bis zu meinem Ruhestand nicht, ein Linux-System zentral für Schulen anzubieten, dann läuft es vermutlich nicht mehr lange.“

Poetzsch-Heffter glaubt, Schulen würden von sich aus kaum sagen, dass sie gern Linux hätten. Land und Schulträger müssten es anbieten. Für ihn ist klar: Mit dem Rückenwind von Stadtverwaltung und IT-Dienstleister hat Open Source weitaus größere Chancen an den Schulen.

Erfolgsbedingung 3: Politische Rückendeckung

300 Kilometer südlich in Sachsen-Anhalt setzt der Landkreis Harz für seine Schulen komplett auf Open Source. Die Schul-IT dort leitet Martina Müller. Sie hat sechs Mitarbeitende. Mit einem Dienstleister betreuen sie rund 11.000 Geräte für 17.000 Nutzer – und das in 33 Schulen an 43 Standorten.

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Eine Person mit langen Haaren steht vor einer Treppe in einem Schulgebäude
Martina Müller leitet die Schul-IT im Landkreis Harz.

Die Schüler haben eine E‑Mail-Adresse und einen Cloud-Speicher, der es ihnen ermöglicht, von überall auf ihre Arbeit zuzugreifen. Die Laptop-Klassensätze bestehen aus gebrauchten Business-Laptops.

Müller sagt, an drei Pilotschulen wurden drei verschiedene Open-Source-Systeme ausprobiert: „Linux-Muster“, „Puavo“ von „Opensys“. „Nach einem Jahr haben wir uns mit Lehrkräften und Schülern zusammengesetzt und uns für eine Lösung entscheiden.“ Am Ende hat sich der Landkreis Harz einen Vertrag mit für „Puavo“ abgeschlossen. Für alle Schülergeräte, den Benutzerkonten, Cloud‑, Videokonferenz‑, Datensicherung- und E‑Mail-Lösungen zahlt er pro Jahr derzeit 700.000 Euro. „Im industriellen Umfeld ist das ein Spottpreis“, sagt Frederik Kramer, Wirtschaftsinformatiker an der Hochschule Harz.

Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
Bildungsalltag am Katharineum: Ein Schüler richtet einen Server ein.

Während der Pilotprojekte hat Müller die Kosten gegenübergestellt. “Und zwar die korrekten Microsoft-Lizenzen, nicht die Lizenzen von eBay für 1,99 Euro!” Damit hätten Schulen tatsächlich gearbeitet. “Ohne Benutzerverwaltung, ohne Management. Das reinste Chaos.” Für den Landrat vom Landkreis hat Martina Müller dann einen Ordner vorbereitet. “Ich bin super aufgeregt zu unserem Landrat gegangen. Der wollte den Ordner überhaupt nicht sehen.” Er habe nur gefragt, ob es funktioniere, ob die Schulen zufrieden seien und ob es günstiger sei als das, was wir bisher machen. “Und als ich bei allen drei Punkten genickt habe, hatte ich sein Okay.”

Das ist zwar noch keine aktive politische Rückendeckung, die bewusst und mit mehr Ressourcen einen Wandel an deutschen Schulen anstrebt. Bis es soweit ist, braucht es aber zumindest solche Offenheit und das Vertrauen – in die Open Source Community und in einzelne engagierte Menschen.


Einen Überblick über Open Source an Schulen zubekommen, ist schwer. An einer noch laufenden Online-Umfrage zur Infrastruktur an Schulen haben bislang mehr als 300 Menschen teilgenommen. Sie sind naturgemäß Open Source interessiert, berichten aber trotzdem, dass an den meisten Schulen Windows eingesetzt wird. Weitere Ergebnisse:

  • Setzen Schulen Open Source ein, geht das überwiegend auf die Initiative einzelner Lehrkräften zurück.
  • Als Gründe für den Open Source Einsatz werden vor allem die günstigeren Kosten angegeben.
  • Viele glauben, dass Vorbehalte bei Lehrkräften und Schulleitungen den Open Source Einsatz hemmen.
  • Damit Open Source funktioniere, braucht es die Rückendeckung von Schulleitungen und Schulträgern.

Interessierte können hier an der Umfrage teilnehmen.


Marcel Roth ist Redakteur und Reporter bei MDR Sachsen-Anhalt. Für seine Recherche wurde er vom Nina Grunenberg Recherchestipendium gefördert. Es wurde ermöglicht durch den Nina Grunenberg Recherche Grant, den Schöpflin Stiftung, Wübben Stiftung Bildung und ZEIT Bucerius Stiftung finanzieren. Das Netzwerk Recherche ist Kooperationspartner und unterstützt die Autor:innen über ein Mentor:innenprogramm in der Recherche.


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Krise der Meinungsfreiheit: Die Beleidigten

Von: Markus Reuter

Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

Schild mit der Aufschrift "Merz an die Front"
Schilder wie dieses gab es auf mehreren Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Stefan Trappe

8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

Keine Straftat


Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.


Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

Chilling Effect


Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

Moderne Majestätsbeleidigung


Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748 Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“ und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

Merz widerspricht Ermittlungen nicht


Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.org beschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

Machtgefälle ignoriert


Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit


Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzen und sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.


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Demo gegen Überwachung: „Wir können die Welle brechen“

Von: Martin Schwarzbeck

Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“


Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?

Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.

Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“


netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?

Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.

Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?

„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“


Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.

netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?

Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?

Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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