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Geheimdienstreform: „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“

Von: Anna Biselli

Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.

Ein Mensch in Presseweste und mit Kamera steht in einer kargen Landschaft, hinter ihm kniet eine Person mit Sturmgewehr
Journalist:innen berichten aus Kriegs- und Krisenregionen weltweit, für die sich auch der BND interessiert. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0: SaporaSkap

Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.

Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte.

Porträtfoto von Maximilian Jung.
Maximilian Jung fürchtet, dass durch die neuen Befugnisse der Quellenschutz in Gefahr ist. – Alle Rechte vorbehalten: Prisca Martaguet

Einen absoluten Schutz vor Überwachung gibt es nicht


netzpolitik.org: Journalist:innen sind Berufsgeheimnisträger:innen. Was bedeutet das eigentlich?

Maximilian Jung: Das sind Menschen mit bestimmten Berufen: zum Beispiel Rechtsanwält:innen, Geistliche und auch Journalist:innen. Es geht darum, daraus hervorgehende Beziehungen zu schützen. Damit etwa Informationen, die Menschen im vertraulichen Gespräch mit ihrem Anwalt teilen, nicht in Strafverfahren genutzt werden können. Deshalb gibt es für Berufsgeheimnisträger:innen besondere Schutzmechanismen, sowohl in Polizeigesetzen als auch in Gesetzen für Nachrichtendienste.

Dass das bei Journalist:innen und ihren Quellen auch der Fall ist, haben Journalist:innen und Journalismusverbände in Deutschland hart erkämpft.

Leider gibt es aber eine Art Zweiklassengesellschaft und Rechtsanwält:innen und Geistliche erhalten oft ein höheres Schutzniveau. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gilt, dass ein relativer Schutz ausreicht und im Einzelfall abgewogen werden muss: Ist jetzt der Schutz der Pressefreiheit wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse oder das nachrichtendienstliche Interesse einer Behörde?

Natürlich ist Journalist:innen an einem absoluten Schutz vor Überwachungen oder polizeilichen Maßnahmen gelegen. Aber diesen absoluten Schutz gibt es leider nicht.

netzpolitik.org: Wann darf denn nach der aktuellen Rechtslage der BND Journalist:innen überwachen?

Maximilian Jung: Heutzutage kommt das darauf an, wo die Journalist:in sich aufhält. Denn klassischerweise ist der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Journalist:innen im Ausland, die mit Gesprächspartner:innen im Ausland sprechen, und Journalist:innen in Deutschland, die mit Menschen im Ausland sprechen.

Bei Journalist:innen im Inland muss eine konkrete Beteiligung an Straftaten oder an Bestrebungen, die die Bundesrepublik gefährden könnten, belegt sein, bevor sie überwacht werden dürfen.

netzpolitik.org: Das bedeutet also, wenn ich jetzt einen Terroranschlag plane und darüber mit jemandem im Ausland spreche, bin ich nicht mehr geschützt?

Maximilian Jung: Genau, das dürfte der BND überwachen, das hat ja auch nichts mehr mit der journalistischen Tätigkeit zu tun.

netzpolitik.org: Was soll sich nun im geplanten BND-Gesetz ändern?

Maximilian Jung: Die Trennung zwischen Ausland-Ausland-Kommunikation und Ausland-Inland-Kommunikation wird praktisch aufgegeben. Das hat erst mal mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Dafür wird die G10-Kommission abgeschafft, die für die Kontrolle solcher Ausland-Inland-Kommunikation zuständig ist. Die Kontrolle soll professionalisiert werden und beim Unabhängigen Kontrollrat liegen.

Aber im Gesetzentwurf ist das so gelöst, dass die Eingriffsschwellen konsequent an das frühere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werden, also nun überall niedriger sein sollen. Der Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen wird dadurch systematisch abgebaut.

Wie der BND Journalist:innen erkennt


netzpolitik.org: Was bedeutet das konkret für Journalist:innen in Deutschland?

Maximilian Jung: Bei Journalist:innen, die aus Deutschland mit Gesprächspartner:innen im Ausland kommunizieren, bräuchte es in Zukunft für eine Überwachung keinen konkreten Nachweis mehr, dass man an der Straftat oder ihrer Planung beteiligt ist. Es würde schon reichen, in einen weiten Zusammenhang mit einer erheblichen Bedrohung gebracht zu werden, weil der Nachrichtendienst annimmt, dass man entsprechende Nachrichten oder Informationen übermittelt oder entgegennimmt. Also wenn man mit einer Person Kontakt hat, bei der es um bedrohungsrelevante Informationen geht, die von Interesse für den BND sind.

netzpolitik.org: Wie kann der BND überhaupt erkennen, wer Journalist:in ist? Es gibt ja kein Register über Menschen im Journalismus.

Maximilian Jung: Das ist besonders kurios. Die Gesetzesbegründung verweist auf die Rangliste der Pressefreiheit, die wir bei Reporter ohne Grenzen jedes Jahr erstellen. Laut der Begründung soll der BND in Zukunft in diese Rangliste reinschauen. Und bei Ländern, die wir als „dunkelrot“ einstufen, weil es dort keine Pressefreiheit gibt oder sie stark unter Druck ist, dürfte er dann alle Personen überwachen, die für Staatsmedien arbeiten. Weil er dann annehmen würde, dass das keine Journalist:innen sind, sondern sie als verlängerter Arm diktatorischer Regime dienen.

Darunter fallen ganz unterschiedliche Länder wie China, Russland und auch die Türkei.

Wir lehnen das aus zwei Gründen ab: Die Rangliste der Pressefreiheit ist erstens nicht dazu da, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Sondern sie soll ein Instrument sein, um eben das Fehlen von Pressefreiheit anzuprangern, Missstände aufzudecken und internationalen Druck auszuüben.

Zweitens ist die Rangliste nicht dazu geeignet, einzelne Journalist:innen zu bewerten, sondern sie macht Angaben dazu, wie es um die Pressefreiheit in einem Land strukturell bestellt ist.

netzpolitik.org: Was wäre ein besserer Weg, Journalist:innen zu identifizieren?

Maximilian Jung: Es gibt Standards wie die Journalism Trust Initiative. Dort gibt es einen Katalog, um zu überprüfen, ob Journalist:innen bestimmte ethische Standards und journalistische Praktiken einhalten oder sich etwa an das Zwei-Quellen-Prinzip halten. Das ist wesentlich geeigneter, als eine landesbezogene Rangliste zu nutzen und anzunehmen, dass es in einem Land keine Journalist:innen gibt.

netzpolitik.org: Neben der individuellen Überwachung von Personen und Gruppen betreibt der BND auch die sogenannte strategische Aufklärung. Dabei sucht er zum Beispiel in Kommunikationsströmen nach bestimmten Mustern und Suchbegriffen. Wie soll der BND dabei erkennen, dass er gerade die Kommunikation von Journalist:innen erfasst?

Maximilian Jung: Auch die strategische Aufklärung soll mit dem neuen Gesetz ausgeweitet werden. Im Gesetzentwurf steht: Sobald der BND davon erfährt, dass Kommunikation von Medienschaffenden überwacht und heruntergeladen worden ist, muss das sofort gelöscht werden.

Das heißt, man muss am Ende darauf vertrauen, dass solche Prozesse funktionieren. Aber es wäre deutlich besser, das engmaschig zu kontrollieren.

Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu den Befugnissen


netzpolitik.org: Wer sollte eine solche Kontrolle durchführen?

Maximilian Jung: Momentan gibt es unterschiedliche Kontrollinstitutionen, zum Beispiel den Unabhängigen Kontrollrat und die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit. Laut dem Entwurf soll deren Aufsicht jetzt beim Unabhängigen Kontrollrat konzentriert werden.

Wir kritisieren sehr stark, dass es dort an einer entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung und technischen Expertise mangelt. Gerade wenn man das dazu ins Verhältnis setzt, wie viele neue Befugnisse und Mittel der BND in Zukunft bekommt. Da stellt sich die Frage: Wer soll das effektiv kontrollieren?

netzpolitik.org: Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, wo der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen gut umgesetzt ist?

Maximilian Jung: Ein Kontrollelement könnte eine „Anwältin der Betroffenen“ sein, die es in anderen Ländern wie Großbritannien gibt. Das bedeutet, wenn der BND Journalist:innen individuell überwachen will, müsste er sich das von einer Person absegnen lassen, die die Betroffenenperspektive einnimmt und kennt – beispielsweise weil sie selbst einmal als Journalist:in gearbeitet hat.

netzpolitik.org: Der BND soll künftig auch viele Befugnisse bekommen, um Dinge automatisiert auszuwerten, beispielsweise mit KI-Systemen. Betrifft das auch Journalist:innen?

„Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird“


Maximilian Jung: Wie so ziemlich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen jetzt auch der Verfassungsschutz und der BND Plattformen für die automatisierte Datenanalyse erhalten. In den vergangenen Monaten gab es ja viel Diskussionen über Palantir-Software.

Im Entwurf für die Geheimdienstreform ist alles, was mit KI und automatisierter Auswertung zu tun hat, sehr vage formuliert. Das würde dazu führen, dass es am Ende sehr weitreichende Befugnisse in diesem Bereich gibt, die nur schwer kontrolliert werden können.

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird. Der BND dürfte zukünftig Person mit Hilfe automatisierter Datenanalyse auswerten, die dazu bislang keinerlei Anlass geboten haben. Und das selbstlernende System könnte daraus automatisch ein Risikoprofil erstellen. Dass die Nachrichtendienste das wollen, ist nachvollziehbar, wenn man beispielsweise an Spionageabwehr denkt.

Aber wenn wir das auf Quellen von Journalist:innen beziehen, dann könnte das bedeuten, dass eine Person schon als Risiko markiert ist, bevor überhaupt eine Information weitergegeben wurde. Wir befürchten, dass Instrumente wie die automatisierte Datenanalyse dazu führen können, dass der Informationsfluss für relevante Informationen schon frühzeitig unterbrochen wird.

netzpolitik.org: Die Geheimdienstreform steht noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses. Was erhofft ihr euch für das weitere Verfahren?

Maximilian Jung: Wir tauschen uns mit anderen Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft und auch dem Bundeskanzleramt aus. Wir werden das parlamentarische Verfahren eng begleiten und uns für einen besseren Schutz von Journalist:innen einsetzen.

In der Vergangenheit haben wir auch schon gegen Gesetze geklagt. Auch dass diese Reform notwendig geworden ist, ist die Folge einer erfolgreichen Klage von Reporter ohne Grenzen. Wenn die geplanten Änderungen in der jetzigen Form kommen, dann würden wir uns gut überlegen, ob es nicht wieder eine Klage geben müsste.


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Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet

Von: Anna Biselli

Die schwarz-rote Regierung will die Geheimdienstgesetze grundlegend erneuern. Los geht es mit einer neuen Rechtsgrundlage für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf auf dem Verteidigungsministerium würde dem bislang kleinsten Geheimdienst des Bundes deutlich mehr erlauben.

Schild am Tor des MAD mit Bundesadler, im Hintergrund Paragrafen
Der MAD soll eine neue gesetzliche Grundlage bekommen. – Alle Rechte vorbehalten Schild: IMAGO / Panama Pictures, Paragrafen: Pixabay / geralt, Bearbeitung: netzpolitik.org

5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

MAD wird zum Verfassungsschutz

Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

Alles ist eine Information

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

Informelle Aufteilung von Aufgaben

Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

Dienstvorschrift als Transparenzproblem

Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

Virtuelle Agenten

Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZ aus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

Wenn „fremde Mächte“ angreifen

Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

Warum gerade das MAD-Gesetz?

Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

„Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.


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