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Polizeirechtsnovelle verabschiedet: Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen

Von: Leonhard Pitz

Der Sächsische Landtag hat heute sein Polizeigesetz erheblich verschärft. Obwohl die Zivilgesellschaft deutliche Kritik übte, stimmten Abgeordnete von CDU, SPD und BSW für eine massive Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Freistaat.

Eine Person im Anzug steht an einem Rednerpult im Landtag
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warb heute im Landtag für die Novelle.

Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.

Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.

Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.

Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“

Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:

  • eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;
  • KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);
  • Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;
  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);
  • verdeckte Kennzeichenscanner.

Einige dieser neuen Befugnisse unterliegen einem Richtervorbehalt. Allerdings warnt das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“, dass solche Vorbehalte in der Vergangenheit auch schon umgangen wurden. „Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk in einem offenen Brief.

Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft

Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.

So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“

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Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.

Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken

Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.

Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.

Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.

Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“

Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.

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Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.

Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“

Gesetz gilt ab 1. Juli

Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.

Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits am 1. Juli in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.

Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.

Korrektur, 29. Juni: In einer früheren Version des Artikels, stand
fälschlicherweise, dass das Gesetz bereits am Tag nach der
Landtagsabstimmung in Kraft treten würde. Das Gesetz sieht jedoch
vor, dass die Novelle am Tag nach der Verkündung gilt. Wie das
Sächsische Innenministerium auf Nachfrage mitteilt, erfolgt die
Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt am Dienstag, 30. Juni
2026. Das Gesetz tritt somit zum 1. Juli 2026 in Kraft. Wir haben
das korrigiert und bedanken uns für den Hinweis des Lesers, der uns
auf den Fehler aufmerksam gemacht hat.


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Sachsen: Vielzahl von Protesten gegen Polizeigesetz

Von: Leonhard Pitz

Die geplante Polizeirechtsnovelle schadet politischem Protest und bedeutet massive Grundrechtseingriffe. Mit dieser Warnung positionieren sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Sachsen gegen das Polizeigesetz – kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag. Kritik kommt von Fußballfans, antifaschistischen Bündnissen, den Jusos, dem CCC sowie der Landesdatenschutzbeauftragten.

Spruchband im Fussballstadion: Mit Massenüberwachung und Tasern schützt man keine Bürgerrechte!
Fußballfans protestieren gegen die Pläne zum neuen Polizeigesetz Sachsen. Die geplante Ausweitung bei Tasern wurde inzwischen abgesagt. – Alle Rechte vorbehalten: Ultras Dynamo

Kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag warnen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der massiven Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Die Kritik an den Grundrechtseingriffen kommt von antifaschistischen Bündnissen, Fan-Anwält:innen, Netzaktivist:innen, dem Chaos Computer Club, der Landesdatenschutzbeauftragten sowie den sächsischen Jusos und der Grünen Jugend.

Sie fordern die Abgeordneten auf, lediglich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, aber auf neue Überwachungsbefugnisse zu verzichten. Zwei Demos sind bereits angekündigt.

Neue Überwachungsbefugnisse für die sächsische Polizei

Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) steht vor einer massiven Verschärfung. Die schwarz-rote Minderheitskoalition will gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Polizei viele neue technische Möglichkeiten geben, Bürger präventiv zu überwachen. Konkret soll die Polizei folgende Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen:

  • eine Plattform für die automatisierte Datenanalyse,
  • verdeckte Kennzeichenscanner,
  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ),
  • softwaregestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung) sowie
  • biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz.

Vergangene Woche ging der gemeinsame Änderungsantrag der drei Fraktionen zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung durch den Innenausschuss. Am 24. Juni soll die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von BSW, CDU und SPD im Plenum des Landtags verabschiedet werden. Dagegen formiert sich jetzt Widerstand aus der Zivilgesellschaft.

Breites Bündnis kritisiert Biometriedatenbank und Generalverdacht

So hat heute ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzaktivist:innen einen Appell an die Abgeordneten veröffentlicht. Zu den Unterzeichner:innen gehören die großen antifaschistischen Aktionsnetzwerke „Leipzig nimmt Platz“ und „Dresden WiEdersetzen“. Letztere organisieren etwa den Protest gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche, die zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stattfinden. Auch der Chaos Computer Club und seine Lokalgruppen in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden sowie der Verein netzbegrünung haben unterzeichnet.

Das Bündnis sieht die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW nicht ausgeräumt:

Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.

Die Organisationen kritisieren insbesondere die biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz. Sie war auch von Sachverständigen im Innenausschuss kritisiert worden, da sie gegen die KI-Verordnung der EU verstoße. Die Unterzeichner:innen befürchten eine massenhafte Überwachung von unverdächtigen Personen: „Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter“.

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Auch die automatisierte Datenanalyse und die Ausweitung der Staatstrojaner-Nutzung lehnen sie ab und verweisen auch auf zukünftige Gefahren:

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. […] Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.

Der Chaos Computer Club nennt den Gesetzentwurf „ein Stelldichein digitaler Repression“ und „eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt“. Der CCC-Sprecher Dirk Engling warnt: „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen.“

„Leipzig nimmt Platz“ befürchtet Einschränkungen von Protest

In einer Antwort an netzpolitik.org äußert sich „Leipzig nimmt Platz“ noch deutlicher. Für das Aktionsnetzwerk ist die geplante Novelle ein „sicherheitspolitischer Offenbarungseid und frontaler Angriff“ auf die Bürgerrechte.

Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.

Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich verhindert werden.

Das Aktionsnetzwerk befürchtet auch Einschränkungen der eigenen antifaschistischen Arbeit und von demokratischem Protest:

Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Dass einige Befugnisse, wie die Erstellung eines KI-basierten Verhaltensprofils, unter Vorbehalt einer richterlichen Zustimmung stehen, beruhigt „Leipzig nimmt Platz“ nicht: „Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk auf netzpolitik.org-Anfrage.

Fußballanwält:innen sehen „polizeilichen Präventivstaat“

Kritik kommt auch von organisierten Fußballfans. In einem Statement warnen drei sächsische Fanhilfen vor der Polizeirechtsnovelle. Fanhilfen organisieren juristische Unterstützung für Fußballfans, die in Konflikt mit der Polizei geraten.

Die Fanhilfe Zwickau, die Dresdener Schwarz-Gelbe-Hilfe sowie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig schreiben:

Das Bekanntwerden der Einigung zwischen der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten und der Wagenknecht-Partei lässt uns Fanhilfen – und Fußballfans im Allgemeinen – nur noch kopfschüttelnd zurück. Schob das BSW noch Ende April 2026 in einer Stellungnahme den effektiven Schutz der Grundrechte voran, rollt die Kleinstpartei dem Polizei- und Überwachungsstaat jetzt den roten Teppich aus.

Dass der US-Konzern Palantir für die automatisierte Datenanalyse nicht beauftragt werden soll und auf Druck des BSW die Einführung von Tasern für alle Polizist:innen abgesagt wurde, überzeugt die Fanhilfen nicht:

Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat.

Grünen-Entwurf als Alternative

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 das derzeitige SächsPVDG in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse und ihre Eingriffsschwellen waren zu unbestimmt geregelt, stellte das Gericht fest – und ordnete Nachbesserungen an. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) verband die verfassungsrechtlichen Reparaturen jedoch mit einer erheblichen Ausweitung der polizeilichen Befugnisse.

Einen alternativen Weg zeigten die Grünen auf. Die grüne Fraktion im Landtag veröffentlichte im April einen eigenen Gesetzentwurf, der auf die neuen Überwachungsbefugnisse verzichtet. Stattdessen enthält er lediglich die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebenen Änderungen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Befugnisse zur Drohnenabwehr.

Datenschutzbeauftragte: „Grundrechte bleiben auf der Strecke“

Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert wünscht sich, dass der Landtag dem von BSW, CDU und SPD geplanten Gesetz nicht zustimmt und stattdessen nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umsetzt. Hundert bewertet die Einigung von BSW und Schwarz-Rot zwar als deutliche Verbesserung im Vergleich zum Regierungsentwurf, „insbesondere wurde das KI-Training mit personenbezogenen Daten oder die Nutzung von Internetdaten zur automatisierten Datenanalyse gestrichen“.

Dennoch, sagt die Datenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org, könne sie „die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse aus datenschutzrechtlicher und damit bürgerrechtlicher Sicht nicht gutheißen“. Sachsen steige damit „wieder in die Verschärfungsspirale der Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder ein. Die Grundrechte bleiben dabei leider auf der Strecke.“

Jusos positionieren sich gegen die Novelle

Das sehen offenbar auch weite Teile der in Sachsen mitregierenden SPD so. Insbesondere die Jusos positionieren sich deutlich gegen das geplante Gesetz. Auf Anfrage von netzpolitik.org sagt Mats Rudolph, Vorsitzender der sächsischen Jusos, dass trotz einiger Verbesserungen zentrale Probleme bestehen blieben.

Das Gesetz bleibt ein sicherheitspolitischer Wunschkatalog der CDU. Das zeigen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Echtzeitüberwachung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus unserer Sicht sind diese Eingriffe schlicht zu weitreichend und nicht ausreichend begrenzt. […] Nicht alles, was technisch möglich ist, muss der Staat auch dürfen.

Die Jusos fordern die Abgeordneten der SPD-Fraktion auf, der geplanten SächsPVDG-Novelle nicht zuzustimmen. Die Änderung des Gesetzes solle sich auf die Umsetzung des Urteils beschränken.

Jede Stimme zählt

Einen entsprechenden Antrag hatten die Jusos auch auf dem SPD-Landesparteitag eingebracht, der am vergangenen Wochenende in Dresden stattfand. Dieser wurde mit 57 zu 50 Stimmen allerdings knapp abgelehnt.

Ein solch gespaltenes Bild in der SPD-Fraktion würde die Novelle vermutlich kippen. Da das BSW nach Informationen von Freier Presse und netzpolitik.org nur elf Stimmen zugesichert hat, hätte die Verschärfung des SächsPVDG lediglich eine Mehrheit von zwei Stimmen – wenn CDU und SPD vollständig zustimmen. Grüne und Linke im Parlament haben angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.

Eine Petition und zwei Demos

Neben den Jusos macht auch eine weitere Parteijugend gegen die geplante Polizeirechtsverschärfung mobil. Schon im Mai hat die Grüne Jugend Sachsen eine Petition gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse gestartet.

Für den 23. Juni, den Vorabend der finalen Abstimmung im Landtagsplenum, hat die Grüne Jugend eine Demo angemeldet. Um 17 Uhr soll vor dem Sächsischen Landtag in Dresden demonstriert werden. Ronja Zierold, Sprecherin der Grünen, sagt in dem Demoaufruf:

Wenn staatliche Stellen technische Möglichkeiten erhalten, Kommunikation auszuspähen, Bewegungen nachzuverfolgen oder Daten automatisiert auszuwerten, trifft das nicht nur einzelne Verdächtige. Es verändert das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundsätzlich. Das schadet politischem Protest, zivilgesellschaftlichem Engagement und einer lebendigen Demokratie. Freiheitsrechte werden Stück für Stück ausgehöhlt! Mit jeder neuen Befugnis, jeder neuen Datei, jeder neuen Kamera, jeder neuen Ausrede. Genau deshalb gehen wir auf die Straße.

In Leipzig wird bereits am Samstag, den 20. Juni, demonstriert. Zu diesem Protest aufgerufen hatten unter anderem Copwatch Leipzig, „Leipzig nimmt Platz“ und das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig.


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