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Gerichtsurteil: Facebook Messenger gilt weiterhin als dominanter Internet-Dienst

Von: Tomas Rudl

Meta wollte seinen Facebook Messenger und den Marketplace nicht als marktmächtige Kerndienste eingestuft sehen. Der US-Konzern wehrte sich vor Gericht gegen die strengeren Auflagen des Digital Markets Act, bekam aber nur in einem Punkt recht.

App-Logo des Facebook Messenger
Der Facebook Messenger muss sich weiterhin an strenge DMA-Regeln halten, hat heute ein Gericht entschieden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Brett Jordan

Der Messenger von Meta gilt weiterhin als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA) und muss sich an strengere Vorgaben halten als kleinere Wettbewerber. Das hat heute das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.

Der DMA richtet sich in erster Linie an marktmächtige Digitalunternehmen. Erlangen sie in einem bestimmten Marktsegment eine kritische Größe, müssen sie sicherstellen, dass der Wettbewerb gewahrt bleibt. In diesem Fall war Meta etwa gezwungen, Interoperabilität herzustellen, also den Austausch von Nachrichten mit anderen Messenger-Anbietern zu erlauben.

Meta war gegen die Einstufung des Messengers als Gatekeeper vor Gericht gezogen, blieb dabei jedoch erfolglos. Dem Urteil zufolge kann der Messenger unabhängig und eigenständig von sonstigen Angeboten Metas genutzt werden, beispielsweise Facebook oder Instagram. Den Einwand, dass Meta die Produkte integriert anbieten würde, ließ das Gericht nicht gelten. Damit stufte das Gericht den Messenger als einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten interpersonellen Kommunikationsdienst ein, der auch alleine als Gatekeeper gelten würde.

Mit strengen Regeln gegen Tech-Riesen


Urspünglich hatte die EU-Kommission im Herbst 2023 eine ganze Reihe von Meta-Produkten als Gatekeeper eingestuft, darunter Facebook, Instagram, WhatsApp, die Werbeplattform Meta Ads und den Facebook Marketplace. Meta nahm die Entscheidung weitgehend an, wehrte sich jedoch beim Messenger sowie beim Marketplace juristisch dagegen.

Zwar hat die Kommission die Designierung des Marketplace als Gatekeeper im Vorjahr zurückgezogen, da der Schwellenwert gewerblicher Nutzer nicht erreicht wurde. Das Gerichtsverfahren lief jedoch davon unberührt weiter.

Hierbei schloss sich der Gerichtshof der Meinung von Meta an. Laut dem Urteil hat die Kommission vor allem formale Fehler begangen. So hätten sich die Brüsseler Wettbewerbswächter fälschlicherweise ausschließlich auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt, ohne Änderungen zu berücksichtigen, die Ende Juli 2023 eintraten.

Entsprechend sei ihr Beschluss unzureichend begründet, so das Gericht. Weder habe die Kommission eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf ihre Schlussfolgerung erläutert. Die im Beschluss angeführten Argumente blieben „hypothetisch und unvollständig“, sodass ihn das Gericht für nichtig erklärte.

Eine Berufung gegen das Urteil ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Ob die Kommission einen erneuten Anlauf starten wird, den Marketplace strenger zu regulieren, bliebt vorerst offen. Auf Anfrage teilte ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org mit, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Allerdings seien die Auswirkungen beim Marketplace „gering“, da der Dienst nicht mehr als Gatekeeper eingestuft ist. Solange die Nutzungszahlen nicht sprunghaft ansteigen, dürfte sich daran nichts ändern.

Das Urteil in puncto Messenger bewertet die EU-Kommission hingegen als „wichtigen Schritt“, um Fairness auf digitalen Märkten zu gewährleisten. So müsse Meta weiterhin darauf hinarbeiten, die Interoperabilität zwischen seinem Messenger und anderen vergleichbaren Kommunikationsdiensten sicherzustellen – „ähnlich wie bereits bei WhatsApp“, so der Sprecher.

Regulierung unter Beschuss


Der DMA hat sich seit seinem Start im Jahr 2023 sowohl als wirtschaftlicher als auch geopolitischer Zankapfel erwiesen. Viele dominante Tech-Konzerne stammen aus den USA und sind entsprechend stärker betroffen als etwa europäische Unternehmen. Neben Meta müssen unter anderem Amazon, Apple und Microsoft derart eingestufte Kerndienste für die Konkurrenz öffnen.

Parallel zu etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen spannen sie die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump ein, um auf politischer Ebene gegen den DMA zu lobbyieren. Zuletzt wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein eigenes Gremium einrichten will, in dem die USA und die EU „verstärkt“ bei der Regulierung von Tech-Riesen zusammenarbeiten sollen. Das hat wiederholt für Unmut in Brüssel und europäischen Hautstädten gesorgt.

Indes streitet die Kommission ab, europäische Digitalgesetze aufweichen zu wollen. Im Vorjahr verhängte sie erstmals millionenschwere DMA-Geldbußen gegen Meta und Apple, zudem untersucht sie weitere potenzielle Verstöße gegen das Gesetz. In einer ersten Evaluation des Digitalgesetzes zog sie jüngst eine grundsätzlich positive Bilanz.

Ungeachtet dessen läuft ein weiteres DMA-Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union weiter. In dem Fall wehrt sich Bytedance, der Eigentümer des Videodienstes TikTok, ebenfalls gegen eine Einstufung als übermächtiger Gatekeeper. Im Mai fand eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht statt, mit einem Urteil wird im Laufe des Jahres gerechnet.


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Peinliche Lücke: Hacker bringen Meta-KI dazu, fremde Instagram-Accounts herauszugeben

Von: Markus Reuter

Der Meta-Konzern hat mit seinem KI-Support eine deftige Sicherheitslücke aufgemacht. Angreifer konnten fremde Instagram-Accounts übernehmen, ohne Zugriff auf die originale Mailadresse des Kontos zu haben.

Smartphone mit dem Schriftzug 'Meta AI' vor unscharfen lila Kreisen im Hintergrund
Intelligent geht anders: Meta AI hat die Sicherheit sträflich vernachlässigt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images

Einfacher geht’s kaum: Hacker:innen haben den KI-gestützten Support-Chatbot von Meta genutzt, um sich Zugang zu Profilen auf der Plattform Instagram zu verschaffen, berichtet das Online-Medium 404. Betroffen von dem Angriff waren unter anderem das White-House-Profil von Barack Obama und ein Account eines ranghohen Offiziers der US Space Force. Auch ganz normale Nutzer:innen waren von Account-Übernahmen betroffen.

Meta hat die Sicherheitslücke mittlerweile bestätigt und nach eigenen Angaben behoben. Es ist nicht bekannt, wie viele Accounts mit dieser Methode übernommen wurden.

In einem Video, das in sozialen Medien kursierte, wird klar, wie simpel der Angriff funktionierte. Der Angreifer täuschte mit einem VPN vor, aus der Region des Ziel-Accounts zu stammen und nutzte dann die „Passwort vergessen“-Funktion. Danach gab er dem Meta-Chatbot eine neue Mailadresse für den fremden Account und forderte den Bot auf, mit dieser zu kommunizieren. An diese Adresse schickte Meta dann fahrlässigerweise einen Verifikationscode, mit dem der Angreifer den anvisierten Instagram-Account übernehmen konnte.

Zu keinem Zeitpunkt musste der Angreifer Zugriff auf die echte Mailadresse des Accounts haben. Die Nutzung der originalen Mailadresse soll grundlegend vor Accountübernahmen schützen, da sich Angreifer in der Regel Zugriff auf diese Adressen verschaffen müssen. Hilfreich gegen Account-Übernahmen ist auch die Aktivierung einer weiter gehenden 2‑Faktor-Authentifizierung.

Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass so genannte Künstliche Intelligenz nicht nur Sicherheitslücken entdecken, sondern selbst grobe Sicherheitslücken eröffnen kann. Meta hatte den „KI Support Assistenten“ weltweit am Anfang dieses Jahres für Facebook und Instagram eingeführt.


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KI-Klimaschwindel und Greenwashing: Big Tech erklärt das Problem zur Lösung

Von: Denis Glismann

Die Beweise für positive Klimaauswirkungen durch sogenannte „KI“ sind schwach, während die Klimaschäden klar belegt sind. Ein Bericht von AlgorithmWatch zeigt, dass die Klima-Versprechen nicht eingelöst werden können. Um das zu verschleiern, vermischen die Unternehmen verschiedene KI-Technologien – und klammern die energiehungrige generative KI dabei aus.

KI-Unternehmen setzen beim Klimawandel die KI-Schwindel-Brille auf. – Alle Rechte vorbehalten: Victoria O’May

Der Ausbau von KI-Rechenzentren führt zu einer steigenden Nachfrage nach fossilen Brennstoffen, denn der Energiehunger von KI-Technologien ist offensichtlich. Die nachweislich negativen Auswirkungen auf das Klima werden von den Technologieunternehmen jedoch heruntergespielt, während sie gleichzeitig in Aussicht stellen, KI könne in der Zukunft helfen, die Probleme des Klimawandels zu bewältigen.

Die Behauptungen von Big Tech beruhen dabei nicht auf glaubwürdigen und belegbaren Daten, sondern auf der Selbstausstellung eines „Blanko-Schecks“, um „die Umwelt unter Verweis auf leere Heilsversprechen weiter zu verschmutzen“.  Zu diesem Ergebnis kommt der neue Bericht von AlgorithmWatch: „Der KI-Klimaschwindel: Hinter den Kulissen des Big-Tech-Greenwashings“. Während die negativen Auswirkungen nachweisbar seien sowie immer weiter zunehmen würden, basierten die Lösungsversprechen hauptsächlich auf Wunschdenken mit geringer Faktenbasis.

Der Bericht untersucht systematisch die Stichhaltigkeit der Behauptung eines angeblichen „Netto-Klimanutzens“ durch KI. Aus insgesamt acht Quellen wurden dafür 154 KI-Klimaversprechen extrahiert. Das Ergebnis: 150 Versprechen (97 Prozent) bezogen sich entweder auf die „herkömmliche“ KI, also insbesondere auf Vorhersagemodelle und Computer-Vision, oder generative KI mit einem nur sehr eng begrenzten Anwendungsbereich. Nur vier Behauptungen (drei Prozent) bezogen sich tatsächlich auf klar definierbare generative KI-Anwendungen für Verbraucher:innen (wie Chatbots), die mit großen öffentlich zugänglichen Datensätzen trainiert wurden. Die Klimaauswirkungen generativer KI werden durch verallgemeinerte „KI-Nachhaltigkeitsbehauptungen“ also gezielt verschleiert, indem grundsätzlich verschiedene Technologien gleichgesetzt werden.

„ ‚KI’ ist ein sehr neuer Begriff, auch wenn einige der Technologien schon sehr alt sind“, sagt der Hauptautor des Berichts, Energie- und Klimaanalyst Ketan Joshi, gegenüber netzpolitik.org. „Daher nutzen sie diese Unvertrautheit aus. Indem sie diese beiden Dinge miteinander vermischen und den Wandel als unvermeidlich darstellen, entziehen sie sich jeglicher Verantwortung, auf die schlechten, verschwenderischen und schädlichen Dinge zu verzichten.“

KI ist nicht gleich KI


Der für das Jahr 2030 prognostizierte Energieverbrauch generativer KI-Anwendungen liegt dabei um das Dreizehnfache höher als der Energieverbrauch herkömmlicher KI. Dennoch werde unterschlagen, dass die Klimaschäden durch KI-Nutzung überwiegend durch eben diese generativen KI-Anwendungen entstehen. Die Analyse fand so kein einziges Beispiel einer generativen Consumer-KI, die nachweislich zu einer Emissionsreduktion geführt hätte.

„Wenn es Nachhaltigkeitsvorteile durch künstliche Intelligenz gibt, dann durch Anwendungen traditioneller KI mit wenig Ressourcenverbrauch. Die großen sprach- und bildgenerierenden Modelle wie ChatGPT […] verbrauchen Unmengen an Strom und Wasser, verursachen CO₂-Emissionen in der Höhe ganzer Länder, bringen aber keinerlei positiven Nutzen für die Umwelt“, sagt Senior Policy Manager bei AlgorithmWatch, Julian Bothe, gegenüber netzpolitik.org.

Ferner stützen sich laut der Analyse des Reports nur 26 Prozent der 154 untersuchten KI-Klimaversprechen auf tatsächlich wissenschaftliche Studien. 36 Prozent führten keinerlei Belege an, während der Rest überwiegend auf die Unternehmensberichte und Unternehmenswebseiten verwies. Hinzu kämen Verweise auf Medien, sonstige Institutionen oder unveröffentlichte Studien.

Viel Behauptung, kaum Beleg


Ein besonders prägnantes Beispiel sei Google: Der Konzern wirbt seit Jahren damit, KI könne bis 2030 fünf bis zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen einsparen. Dies entspräche dem gesamten Jahresausstoß der Europäischen Union. Die Quelle dieser Statistik hält allerdings keiner Überprüfung stand: Diese ist nämlich der Blogbeitrag eines Beratungsunternehmens aus dem Jahr 2021, das diese Einschätzung offenbar aus der eigenen „Kundenerfahrung“ entnommen hatte. Dennoch tauchte die Behauptung noch im April 2025 in einer Policy-Roadmap von Google auf, die auf die EU zielte – und zwar unter dem Verweis auf „Studien“.

Einige der Zahlen stammen jedoch nicht unmittelbar aus der Unternehmens-PR und tragen ein wissenschaftliches Etikett. Eine Analyse des Ökonomen Nicholas Stern, veröffentlicht in einem Nature-Fachjournal, kommt zu dem Schluss, KI werde die weltweiten Emissionen bis 2035 um 36 Prozent senken. Amy Luers, Head of Sustainability Science and Innovation bei Microsoft, beziffert das Einsparpotenzial in einem Kommentar in Nature auf 1,4 Gigatonnen jährlich. Auch der einflussreiche IEA-Bericht „Energy and AI“ vom April 2025, dessen Entwurf unter anderem von Beschäftigten von Amazon, Google, Nvidia, Meta und Microsoft begutachtet wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass KI unter bestimmten Bedingungen Netto-Emissionen einsparen könnte. Der AlgorithmWatch-Bericht hält solche Rechnungen jedoch für fragwürdig, weil sie auf schwach begründeten Beispielen aufbauen. „Es hat mich überrascht, solche Behauptungen in Nature zu sehen“, sagt Joshi. Viele wissenschaftliche Publikationen seien beim KI-Thema enthusiastisch und „womöglich nicht im Einklang mit dem, was wir über die Umweltschäden wissen“.

Ein weiteres Beispiel für irreführende Behauptungen sei auch die der Internationalen Energieagentur, dass das Kreuzfahrtunternehmen Carnival Cruise Lines dank KI seinen Treibstoffverbrauch erheblich gesenkt habe, so Joshi gegenüber netzpolitik.org. „Es scheint wahrscheinlich, dass der Verweis auf der Website größtenteils mithilfe von KI generiert wurde – oder dass es sich zumindest um eine schwache Quelle handelt, die keinen Bezug zu den tatsächlichen Berichten des Unternehmens aufweist.“ Dies verdeutliche laut Joshi, wie das Potenzial von KI nicht nur überbewertet wird, sondern auch, wie KI selbst das Informationsumfeld zerstöre.

Neue Form des Greenwashings


Rechenzentren verbrauchten 2024 rund 1,5 Prozent des weltweiten Stroms, bis 2030 erwartet die IEA eine Verdopplung. Die großen Tech-Konzerne verfehlen ihre eigenen Klimaziele und an den Standorten von Meta, OpenAI und xAI entstehen neue Gaskraftwerke. Der Bericht sieht so eine neue Greenwashing-Strategie. Emissionsintensive Industrien versuchen seit jeher ihre angerichteten Schäden kosmetisch „auszugleichen“, beispielsweise mit betrugsanfälligen Klimazertifikaten. Neu sei hingegen, dass unterschiedliche Technologien unter dem Überbegriff „KI“ zusammengefasst werden, um der Verantwortung für den Ausbau energiehungriger generativer KI zu entgehen.

Tatsächlich gibt es laut Bericht keinerlei glaubwürdige Grundlage für die Aussage, die klimafreundlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz würden die schädlichen Folgen der Technologie wieder ausgleichen können. Der Bericht behauptet gleichwohl nicht, dass KI keinerlei Klimanutzen haben könne. Unbelegt sei jedoch das Narrativ, KI könne Schäden im Gigatonnen-Bereich ausgleichen. Statt mit vagen Begriffen und schwachen Belegen die Klimaschäden zu verschleiern, läge die Verantwortung, in echte Nachhaltigkeit zu investieren, weiterhin bei den Big-Tech-Konzernen.

„Wenn es Google, Microsoft und Co. ernst wäre mit ihrer Sorge um die Umwelt, würden sie die Auswirkungen ihrer KI-Technologien offenlegen und auch die tatsächlichen Verbräuche der dafür genutzten Rechenzentren transparent veröffentlichen“, findet Bothe. „Tatsächlich passiert das Gegenteil: Die großen Tech-Unternehmen tun alles dafür, um sich sogar der gesetzlich geregelten Veröffentlichungspflichten zu entledigen – und die Regierungen auf EU- und Bundesebene knicken vor den Forderungen der Tech-Giganten ein.“


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TikTok, Instagram, Youtube: Plattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren

Von: Denis Glismann

Wenn Social-Media-Plattformen zu viel oder zu wenig löschen, können sich Nutzer:innen beim Appeals Centre Europe beschweren. In mehr als 1.700 Fällen hielten die Schlichter:innen die Entscheidungen der Tech-Konzerne für falsch. Sie bemängeln „markante und immer wiederkehrende Probleme“.

Sprachblase mit dem Inhalt "Blaw Blaw Blaw" als Straßenkunst-Motiv auf einer gefärbten Wand.
Werden eigene Regeln von den Social-Media-Plattformen nicht befolgt, bleiben sie reines Blabla. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mika Baumeister

Plattformen setzen ihre eigenen Regeln gegen Hassrede, Gewalt und Kriminalität im Netz nur lückenhaft durch. Das geht aus dem zweiten Transparenzbericht des Appeals Centre Europe hervor, der Dubliner Streitbeilegungsstelle, über die man in der EU Moderationsentscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten kann. In 70 Prozent der geprüften Streitfälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online gelassen hatten, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität waren es 75 Prozent.

Bei mehr als 1.400 geprüften Hassrede-Entscheidungen widersprach das Appeals Centre Europe am häufigsten TikTok: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Plattform gemeldete Hassrede online gelassen hatte, hielt das Zentrum dies für falsch. Es folgen Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent. Die strittigen Inhalte richteten sich unter anderem gegen Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.

Das Zentrum erkennt inzwischen wiederkehrende Muster, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der Plattformrichtlinien hindeuten – in beide Richtungen. Einerseits bleibt gemeldete Hassrede zu oft online: Ging es um Inhalte, die eine Plattform stehen gelassen hatte, kam das Zentrum in 63 Prozent der geprüften Fälle zu dem Schluss, dass sie hätten entfernt werden müssen. Andererseits löschen die Plattformen Inhalte, die gegen keine Regel verstoßen: Ging es um entfernte Inhalte, entschied das Zentrum in 52 Prozent der Fälle, dass die Löschung nicht hätte erfolgen dürfen. Bezog sich das Entfernen von Inhalten auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen, hielt das Zentrum die Löschung in 65 Prozent der Fälle für unberechtigt.

Der Transparenzbericht nennt auch die Zahl der gemeldeten Fälle. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen demnach mehr als 24.000 Beschwerden ein – rechnerisch alle 22 Minuten eine. Nur etwa die Hälfte davon fiel in den Zuständigkeitsbereich der Stelle. Im März 2026 erhielt das Zentrum neunmal so viele zulässige Fälle wie ein Jahr zuvor.

Das Appeals Centre Europe ist eine unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die nach Artikel 21 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert ist. Über sie können Personen und Organisationen in der EU Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten, ohne vor Gericht zu ziehen. Aktuell bearbeitet die Stelle Streitfälle zu Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, TikTok und YouTube.

Plattformen rücken strittige Inhalte nicht raus


Inhaltlich prüfen kann das Zentrum eine Beschwerde jedoch nur, wenn die Plattform den strittigen Inhalt auch herausgibt, was meistens nicht geschieht. Von mehr als 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen – dort widersprach es der Plattform in 59 Prozent der Fälle. In den übrigen mehr als 7.000 Fällen lieferte die Plattform die Inhalte nicht. In solchen Fällen bekommen Nutzer:innen automatisch recht.

Besonders ausgeprägt ist zudem das Problem mit gesperrten Konten, dem mit Abstand häufigsten Beschwerdetyp. Bis März 2026 gingen dazu mehr als 14.000 Meldungen ein. Auch hier liefern die Plattformen oft gar nicht erst die Inhalte, die eine Überprüfung möglich machen würden. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Facebook- und Instagram-Konten legte Meta laut Bericht nur in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor. In den wenigen Fällen, die das Zentrum tatsächlich prüfen konnte, gab es den Nutzer:innen jedoch nur in etwa einem Drittel der Fälle recht.

Durchsetzen lassen sich die Entscheidungen des Appeals Centre Europe allerdings nicht. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Allein bei den mehr als 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die zivilgesellschaftliche Organisationen angestoßen hatten, kenne das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. In den übrigen sei sie abgelehnt oder ignoriert worden. Die beanstandeten Inhalte blieben demnach online.


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Du siehst aber jung aus: Meta will uns bis auf die Knochen überwachen

Von: Sebastian Meineck

Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.

Ein freundlich wirkendes Skelett vor schwarzem Hintergrund, es scheint zu lächeln.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org

Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.

Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.

Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.

Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.

Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.

1. Bergen Metas Alterskontrollen Gefahren?


Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.

  • Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
  • Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
  • Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
  • Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
  • Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.

2. Warum macht Meta das?


Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.

Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.

  • Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
  • Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
  • Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.

3. Ist das neu?


Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.

Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.

4. Darf Meta das?


Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.

Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.


Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“

Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:

Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.


Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“

5. Was passiert als nächstes?


Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.

Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.


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Nach Enthüllungen zur Überwachungsbrille: Meta kündigt Outsourcing-Firma, die entlässt daraufhin 1000 Menschen

Von: Markus Reuter

Meta verletzte mit seinen „Smart Glasses“ die Privatsphäre der eigenen Nutzer:innen. Leidtragende des Vorfalls sind nun ausgerechnet Datenarbeiter:innen in Kenia, denen das intime Material zur Bewertung vorgesetzt wurde.

Menschenmenge. Mehrere Gesichter sind umrahmt.
Metas Überwachungsbrille gefährdet die Privatsphäre – in Zukunft vermutlich auch mit Gesichtserkennung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Reporters

Nachdem im März schwedische Zeitungen berichtet hatten, dass intime Aufnahmen aus Metas Kamera-Brille in Nairobi auf dem Bildschirm von Datenarbeiter:innen landen, kündigte Meta seinem Outsourcing-Dienstleister Sama den Vertrag. Dieser entließ in der Folge nun 1000 Mitarbeiter:innen in Kenia, berichtet der Guardian. Die schwedische Recherche hatte sich auf Aussagen von etwa 30 Whistleblower:innen bei Sama gestützt.

Sama ist ein US-Unternehmen, das in Ländern wie Kenia, Uganda oder Costa Rica für viele westliche Unternehmen Aufgaben wie Inhalte-Moderation und Daten-Annotation übernimmt. Letztere Tätigkeit wird benötigt, um so genannte Künstliche Intelligenz zu verbessern. Dabei werden zum Beispiel Bilder und Gegenstände mit Metadaten versehen, also beschrieben und kategorisiert. Bei der Auswertung solcher Daten aus den Meta-Brillen hatten die Sama-Mitarbeiter:innen auch Videos gesehen von Nutzer:innen, die sich umzogen, auf der Toilette waren oder Sex hatten.

Intime Aufnahmen aus Metas Kamera-Brille landen in Nairobi

Ausbeutung als Geschäftsmodell

Meta begründete laut dem Guardian das Ende des Vertrages mit Sama damit, dass das Unternehmen Standards nicht erfülle. Am vergangenen Donnerstag verkündete Sama dann, dass es mehr als 1000 Mitarbeiter:innen entlassen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Tagen, wie der Guardian berichtet.

Sama stand schon mehrfach in der Kritik durch ehemalige Angestellte, unter anderem wegen ausbeuterischer Arbeitsbedingungen bei der Daten-Annotation für das Training von ChatGPT. Außerdem haben mehr als 140 ehemalige Content-Moderator:innen, die bei Sama für Meta gearbeitet hatten, die beiden Firmen verklagt. Bei ihnen wurden schwerwiegende post-traumatische Belastungsstörungen diagnostiziert.

Kauna Malgwi, eine ehemalige Mitarbeiterin von Sama, sagte gegenüber dem britischen Medium: „Dieses Problem beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Unternehmen oder einen Vertrag. Es zeigt, wie die globale KI-Branche gestaltet ist. Die Macht liegt bei den großen Technologieunternehmen. Das Risiko fließt nach unten und betrifft ausgelagerte Arbeitskräfte, oft im globalen Süden, die den geringsten Schutz und die höchste Gefährdung haben.“

Erst vergangene Woche berichteten Sachverständige bei einem Fachgespräch im Bundestag von den problematischen Bedingungen in der Branche. Sie machten zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung, von fairer Bezahlung über die Obergrenzen für die Arbeitszeit an belastendem Material bis zur Etablierung von Content-Moderation als Ausbildungsberuf.

Smart Glasses: „Unethische Technologie“

Metas Überwachungsbrille steht unterdessen auch aus anderen Gründen in der Kritik. Vermarktet wird das im September 2025 von Meta-Chef Mark Zuckerberg wie eine Sensation vorgestellte Gadget als stylischer Allround-Assistent, der den Alltag erleichtern soll. Dabei greift das Gerät nicht nur in die Privatsphäre der Nutzer:innen selbst, sondern auch in die von Unbeteiligten ein.

Die neuartigen Brillen von Meta sind ein großes Problem für die Privatsphäre und den Datenschutz. Wenn viele Menschen solche Brillen tragen, droht die kommerzielle Totalerfassung von privaten und öffentlichen Räumen; bald könnte Meta die Brille zusätzlich mit Gesichtserkennung aufrüsten.

Probleme gab es zuletzt schon, weil Menschen die Brillen vor Gericht trugen. Ein Bündnis von 75 US-Bürgerrechtsorganisationen wehrt sich gegen die Nutzung der Brillen im öffentlichen Raum. In einer Presseerklärung schreibt Cody Venzke, leitender Anwalt bei der Bürgerrechtsorganisation ACLU: „Es handelt sich um eine von Natur aus in die Privatsphäre eingreifende und unethische Technologie. Die Gefahren sind nicht hypothetisch – sie sind sehr real, wie wir am Einsatz der Gesichtserkennung in anderen Kontexten gesehen haben. Die Einbettung dieser Technologie in Brillen für Verbraucher würde das Risiko von Schäden für Einzelpersonen, Familien und unsere Demokratie selbst erheblich erhöhen.“


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Sampling vor dem EuGH: Was ist eigentlich „Pastiche“?

Von: Leonhard Dobusch · Konstantin Hondros

Neigt sich die „unendliche Geschichte“ des Sampling-Streits zu „Metall auf Metall“ dem Ende zu? Der europäische Gerichtshof hat der Auseinandersetzung ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Wir geben eine kurze Einschätzung zum Urteil, seiner Bedeutung für den Fall und für Sampling als Remix-Praxis allgemein.

Die Band Kraftwerk steht vor einem weißen Bildschirm, auf dem ZUKUNFT steht
Das Urteil zu „Metall auf Metall“ wird auch für die Zukunft der Remix-Kunst relevant sein. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sven Gleisberg

Der Gerichtsstreit „Metall auf Metall“ verhandelt weiterhin die Nutzung eines zwei Sekunden langen Musiksamples, das Moses Pelham dem Track „Metall auf Metall“ von Kraftwerk entnommen und bei der Produktion von Sabrina Setlurs Hiphop Song „Nur mir“ verwendet hat. Nach vielen Wendungen hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2022 drei rechtlich-historische Phasen zur urheberrechtlichen Bewertung dieser Nutzung unterschieden, von der die letzte Phase weiterhin in Streit steht. Mittlerweile geht es darum, ob Sampling in „Nur mir“ unter die urheberrechtliche Ausnahme („Schranke“) des Pastiche fällt.

Schranken im Urheberecht wie das Zitatrecht oder die Privatkopie erlauben unter bestimmten, eng abgegrenzten Voraussetzungen, ein Werk auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen. Die Schranke des „Pastiche“ fand erst 2021 im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie Eingang in das deutsche Urheberrecht, konkret in § 51a UrhG. Für „Nur mir“ stellt sich seither die Frage: Stellt die Nutzung des Samples ein Pastiche dar? Damit wäre zumindest seit 2021 die Verbreitung des Songs wegen dieser Ausnahme zulässig.

Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg diese Bewertung in seiner Entscheidung von 2022 weitgehend gerechtfertigt hatte, legte der deutsche Bundesgerichtshof dem europäischen Gerichtshof Fragen vor, um die Schranke des Pastiche genauer auszulegen. Im Detail fragt der Bundesgerichtshof, ob Pastiche einerseits einen Auffangtatbestand für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk darstellt und ob andererseits Pastiche die Intention zur Schaffung eines Pastiche in der Nutzerin voraussetzt, oder es ausreicht, dass es von informierten Personen als Pastiche erkannt wird.

Kein Auffangtatbestand: der „künstlerische oder kreative Dialog“

Der europäische Gerichtshof sieht davon ab, mit dem Pastiche eine allgemeine Ausnahme für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk zu schaffen. Entscheidend für ein Pastiche ist in erster Linie die offen erkennbare Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. „Versteckte Imitationen“ oder auch die in der ersten Entscheidung des europäischen Gerichtshof von 2019 ausgeführte Nutzung in „nicht wiedererkennbarer Form“ werden nicht vom Pastiche umfasst. So schreibt Gerichtshof, dass Pastiche…

…Schöpfungen erfasst, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, um mit diesen Werken eine als solche erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs aufzunehmen.

Dieser Dialog könne „verschiedene Formen annehmen“, das Gericht unterscheidet die Form einer „offenen Nachahmung des Stils dieser Werke, einer Hommage an sie oder einer humoristischen oder kritischen Auseinandersetzung mit ihnen“. Damit formuliert der europäische Gerichtshof eine nicht-abgeschlossene Liste konkreter Zwecke, die einen künstlerischen oder kreativen Dialog auszeichnen und erweitert die Taxonomie von „Karikatur, Parodie und Pastiche“. Mit dieser Auflistung bleibt der europäische Gerichtshof hinter dem Vorschlag des Generalanwalts von 2025 zurück. Dieser hatte formuliert, dass „der mit dieser offenen stilistischen Nachahmung verfolgte Zweck hingegen unerheblich [ist]“. Allerdings scheint die Auflistung offen für Erweiterungen aus der künstlerischen Praxis zu sein.

Intention zum Pastiche?

Hinsichtlich der Frage nach der Intention der Nutzerin folgt der europäische Gerichtshof hingegen weitestgehend den Vorschlägen des Generalanwalts. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit, so das Gericht, müssten objektive Kriterien zur Prüfung der Absicht einer Nutzerin herangezogen werden. Insofern genügt…

… für eine Nutzung ‚zum Zwecke von‘ Pastiches im Sinne dieser Bestimmung, dass der Charakter als ‚Pastiche’ für denjenigen erkennbar ist, dem das bestehende Werk bekannt ist, dem diese Elemente entnommen sind.

Damit müssen Nutzerinnen nicht nachweisen, die Absicht gehabt zu haben, mit einem anderen Werk in einen Dialog zu treten. Es genügt, wenn eine mit dem genutzten Werk vertraute und über die Bedeutung von Pastiche informierte Person ein solches in dem neu geschaffenen Werk erkennt. Das könnte beispielsweise eine Musikgutachterin sein.

Was bedeutet das für den Fall „Metall auf Metall“?

„Metall auf Metall“ verlässt nach der Entscheidung des EuGH nun wieder die europäische Bühne und wird weiter vor dem deutschen Bundesgerichtshof verhandelt. Zu klären dürfte noch sein, ob „Nur mir“ in einen künstlerischen oder kreativen Dialog mit „Metall auf Metall“ tritt. Das ist – zumindest vor dem Hintergrund der jetzt durch den europäischen Gerichtshof eingeführten Begrifflichkeiten – noch nicht in ausreichendem Maß geschehen.

Ausgeschlossen werden kann wohl die Einordnung als „humoristische Auseinandersetzung“, da ja bereits mehrfach Karikatur und Parodie als Schranken für Sampling in „Nur mir“ abgelehnt wurden. Auch die Einordnung als „offene Nachahmung des Stils“ für einen HipHop-Song wie „Nur mir“ muss wohl als unwahrscheinlich angesehen werden.

Weniger eindeutig ist das bei Punkten wie „kritischer Auseinandersetzung“ oder „Hommage“. Womit wir beim Kern der Frage angekommen sind: Ist Sampling im Fall von „Nur mir“ eine „erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs“ im Sinne des EuGH-Urteils? Und angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht Hamburg in seiner Entscheidung von 2022 bereits eine „künstlerische Auseinandersetzung“ festgestellt hat, ist das in diesem konkreten Fall mit dem überaus bekannten Sample wohl zu bejahen.

Ist Remix-Kunst jetzt Pastiche?

Pastiche als Auffangtatbestand für die Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk wäre hingegen einer noch weitreichenderen Legalisierung Remix-basierter Kunstformen gleichgekommen. Der europäische Gerichtshof hat sich gegen eine solche allgemeine Ausnahmeregelung entschieden.

Dennoch: Die weitreichenden Verschiebungen in diesem Urteil des europäischen Gerichtshofs sind bemerkenswert. Im Jahr 2019 urteilte der europäische Gerichtshof noch, dass allein die nicht-wiederkennbare Nutzung eines Samples ohne Zustimmung rechtlich erlaubt sei. Eine Einschätzung, die den Praktiken und Diskursen in der Remix-Kunst widersprechen.

Im neuen Urteil wird hingegen die Bedeutung der wahrnehmbaren Unterschiede und des Dialogs zwischen urheberrechtlich geschützten Werken für die Freiheit künstlerischen Schaffens in den Vordergrund gerückt. Das ist ein deutliches Signal für Remix-Kunst als Pastiche und für die Legalisierung von Remix-Kunst allgemein.

Abzuwarten bleibt allerdings, wie sich diese inklusive Auslegung des Pastiche-Begriffs in die digitale Praxis überführen lassen wird und welche Fallstricke die Konkretisierung der Dialogformen für Remix-Kunst und Sampling bereithält. So könnte die Verwendung besonders obskurer oder unbekannter Samples größeren Rechtfertigungsdruck erzeugen als die Nutzung weit verbreiteter Werke. Auch das graduelle Kriterium der „wahrnehmbaren Unterschiede“ bleibt noch unterspezifiziert und könnte zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen, die auch zukünftig einer Einzelfallbewertung unterliegen.

Was passiert als nächstes?

Mit dem vorliegenden Urteil des europäischen Gerichtshofs ist die unendliche Geschichte von „Metall auf Metall“ ein gutes Stück weitergekommen. Das nächste Kapitel spielt erneut am deutschen Bundesgerichtshof. Es liegt an ihm, ob Sampling in „Nur mir“ nach den Vorgaben des europäischen Gerichtshofs als Pastiche bewertet werden kann.

Die Geschichte könnte also bald zu Ende gehen. Denkbar ist allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof für seine Entscheidung eine weitere Konkretisierung des Dialog-Charakters der in Streit stehenden Sample-Nutzung benötigt. Dann könnte sogar eine erneute Schleife über das Oberlandesgericht Hamburg eingeschoben werden.


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EuGH präzisiert: Sampling geht klar

Von: Denis Glismann

Der legendäre Urheberrechtsfall „Metall auf Metall“ geht in die letzte Runde. Der Europäische Gerichtshof hat gerade nach weitläufiger Auffassung das Recht auf Remix und Sampling gestärkt. Jetzt muss noch der Bundesgerichtshof final entscheiden.

Vier Musiker stehen hinter elektronischen Instrumenten vor einer großen, farbigen, geometrischen Lichtprojektion
Kraftwerk live bei einem Konzert. Die Band hatte 1999 wegen eines Samples geklagt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung präzisiert, die es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung ihrer Rechtsinhaber:innen zu verwenden. Demnach müssen bestimmte Voraussetzungen zutreffen, damit ein Sample als erlaubtes „Pastiche“ gilt.

27 Jahre – so lange streiten sich der Musikproduzent Moses Pelham und die Band Kraftwerk bereits vor Gericht. Recht auf Sampling gegen Urheberrecht. Gestritten wird um einen zwei Sekunden langen Musikschnipsel aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“. Der stammt aus 1977. Rund 20 Jahre später schnitt Pelham aus den zwei Sekunden die Dauerschleife für den Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur. Kraftwerk klagte 1999 dagegen.

Das Oberlandesgericht Hamburg, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof – sie alle haben sich im letzten Vierteljahrhundert mit dem Fall beschäftigt. Derweil ist das Samplen gängige Kulturpraxis, nicht nur in HipHop und Techno.

Um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, führte die EU 2019 eine „Pastiche-Regel“ ein, die 2021 im deutschen Urheberrecht verankert wurde. Dort heißt es in § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche: „Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Wann ist Pastiche Pastiche?

Nun hat der Europäische Gerichtshof sich zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“ im Zusammenhang mit dem Sampling geäußert. Demnach sei entscheidend, ob die Neuschöpfung im Zuge des Samplings mit den urheberrechtlich geschützten Werken einen „erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog“ führe, „gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede“ aufweise. Beispielsweise in Form einer offenen Nachahmung des Stils oder kritischer Auseinandersetzung. Auf diese Weise solle ein angemessener Rechts- und Interessenausgleich zwischen Rechteinhaber:innen und der Kunstfreiheit gesichert werden. Eine Nachahmung ohne erkennbare Auseinandersetzung mit dem Original sei demnach kein zulässiges Pastiche.

Nach weitläufiger Interpretation hat der Europäische Gerichtshof damit das Recht auf Remix und Sampling gestärkt – und damit geht der Fall „Metall auf Metall“ in die letzte Runde und zurück an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Dieser muss nun entscheiden, ob Pelham sich in dem Song von 1997 in einem ausreichenden Dialog mit „Metall auf Metall“ befindet und wahrnehmbare Unterschiede bestehen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits festgestellt, dass die Rhythmussequenz trotz leichter Abwandlung in „Nur mir“ als Anspielung auf das Original erkennbar bleibe – darauf weist der Europäische Gerichtshof hin. Fraglich ist jetzt, ob der Bundesgerichtshof dieser Auffassung folgen wird.


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Freiwillige Chatkontrolle: Big Tech will ohne Rechtsgrundlage weiterscannen

Von: Markus Reuter

Am Wochenende ist die Ausnahmeregelung für die freiwillige Chatkontrolle ausgelaufen. Doch große Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder Microsoft wollen weiter massenhaft die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen scannen.

Streetart mit einem stilisierten Facebook-Logo, umgeben von mehreren kleineren Facebook-Symbolen und dem Text 'YOU'VE BEEN ZUCKED'
Zuckerbergs Meta-Konzern will weiter die unverschlüsselte Kommunikation der Nutzer:innen durchsuchen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Annie Spratt

Am vergangenen Samstag ist die europäische Ausnahmeregelung zum Scannen von privater Kommunikation nach Inhalten sexualisierten Kindesmissbrauchs – die sogenannte „freiwillige Chatkontrolle“ oder Chatkontrolle 1.0 – ausgelaufen. Die Tech-Konzerne Google, Meta, Microsoft und Snapchat wollen aber dennoch weiter die Kommunikation ihrer Nutzer:innen massenhaft und anlasslos nach solchen Inhalten durchsuchen. Das verkündeten die Unternehmen am 4. April in einer gemeinsamen Erklärung. Wie genau die Unternehmen die Maßnahmen fortsetzen wollen, ließen sie allerdings offen.

Das Auslaufen der Ausnahmeregelung „trübe“ die Rechtssicherheit, so die vier Konzerne, die sich enttäuscht über das „unverantwortliche Versäumnis“ zeigen. In der Erklärung heißt es weiter, dass man „weiterhin freiwillige Maßnahmen in Bezug auf unsere relevanten Dienste für die interpersonale Kommunikation ergreifen“ werde. Die Konzerne fordern zudem die EU-Institutionen auf, die Verhandlungen über einen Rechtsrahmen abzuschließen.

In einem Schreiben vom 25. März hatten mehrere EU-Kommissare, unter ihnen der Innenkommissar Magnus Brunner, in einem Schreiben an EU-Abgeordnete gewarnt, dass es nach dem 3. April den Anbietern gemäß der ePrivacy-Richtlinie untersagt sei, Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet nach eigenem Ermessen aufzuspüren und zu melden. In der heutigen Pressekonferenz wollte die EU-Kommission allerdings nicht auf die Frage antworten, ob die eigenmächtige Fortführung der freiwilligen Chatkontrolle durch die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen würde.

Scheitern mit Ansage

Das Scheitern der freiwilligen Chatkontrolle war vor allem durch die fehlende Verhandlungsbereitschaft des Rates im Trilog zustande gekommen, wie Dokumente belegen, die netzpolitik.org veröffentlicht hat. Das Parlament hatte zuvor dafür gestimmt, dass die freiwillige Chatkontrolle nicht mehr anlasslos sein sollte, sondern nur noch auf Verdacht. Die Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wollten jedoch die Anlasslosigkeit beibehalten. Nach dem Scheitern des Trilogs hatten die Konservativen im EU-Parlament das Thema mit einem Verfahrenstrick noch einmal auf die parlamentarische Agenda gehoben – und waren dort gescheitert.

Die freiwillige Chatkontrolle wird unterschiedlich bewertet. Die Befürworter:innen halten sie für unverzichtbar, um Inhalte und Kriminelle aus dem Bereich des sexualisierten Kindesmissbrauchs ausfindig zu machen. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass es sich um bekanntes Material handele und dass man damit keinen laufenden Kindesmissbrauch stoppe. Sie verweisen zudem darauf, dass das anlasslose Scannen von Kommunikation ein tiefer Eingriff in Grundrechte ist.

Der ehemalige Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer nannte das Aus der anlasslosen Chatkontrolle in einer Pressemitteilung keinen Rückschlag, „sondern eine Chance für echten Kinderschutz“. Statt Massenüberwachung solle auf „Löschen statt Wegsehen“, auf sicheres Design bei Apps, mehr Prävention an Schulen sowie einer Stärkung der Ermittlungsbehörden gesetzt werden.

Verhandlungen über CSA-Verordnung

Ungleich wichtiger als die Ausnahmeregelung der Chatkontrolle 1.0 ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.

Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.

Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.


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NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

Von: Tomas Rudl

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


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Social-Media-Debatte: Ursachenbekämpfung statt Verbote

Von: Laura Jaruszewski

In Los Angeles stehen Meta und Google vor Gericht, in der EU muss TikTok nachschärfen. In beiden Fällen geht es um ihr süchtig machendes Design. Das verweist auf einen besseren Weg im Kinder- und Jugendschutz: Ursachenbekämpfung statt Verbote. Ein Kommentar.

Auf einer Wand sind Like-Symbole, ein Herz und ein Smiley, wie sie bei Social Media aussehen, gesprüht.
Es braucht etwas anderes, um Kinder zu schützen. Und Erwachsene auch. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Foto von George Pagan III auf Unsplash

„Ich male mir die Welt, so wie sie mir gefällt.“ – Das gelingt den Plattformbetreibern hinter Instagram, Youtube, Snapchat oder TikTok bisher ganz gut. Das in Los Angeles eröffnete Verfahren könnte an diesem Prinzip jedoch rütteln und zeigen, dass es etwas anderes als ein Verbot für Jugendliche braucht, um die negativen Effekte sozialer Medien zu reduzieren.

Die 20-jährige Hauptklägerin will Meta und Google für ihr süchtig machendes Design zur Verantwortung ziehen. Vor Gericht gibt sie an, seit über zehn Jahren von sozialen Medien abhängig zu sein – einem Effekt, dem sich die Unternehmen laut interner Dokumente bewusst waren. Und wenn man ehrlich ist: Es ist ein Effekt, den die kommerziellen Plattformen wollen, damit sich die Aufenthaltszeit auf Plattformen verlängert, sie mehr Werbung an die Nutzer*innen abspielen und so mehr Gewinne einfahren können.

Wenn in den USA eine Person vor Gericht geht, deren Generation bisher am frühesten in der digitalen Welt aufgewachsen ist, führt das unweigerlich zu der Frage, wie für diese und nachfolgende Generationen eine bessere und andere Version von sozialen Medien aussehen könnte. Denn ob mit dem Verfahren letztlich ein Präzedenzfall geschaffen werden kann oder nicht – der Prozess stärkt eine andere Stoßrichtung als das derzeit heiß diskutierte Social-Media-Verbot.

Ein Verbot ist die falsche Antwort

Von einem Verbot sozialer Medien für junge Menschen werden viele negative Effekte erwartet: Für Minderheiten oder vulnerable Gruppen fällt ein Kanal zur Vernetzung und Gemeinschaftsbildung weg, ebenso ein Kanal zur Information, Menschen ohne Papiere könnten ganz ausgeschlossen sein und auf Kinder und Jugendliche entfallen die Folgen je nach Familiensituation und Wohnort ungleich.

Diese Nebeneffekte müssten weniger ins Gewicht fallen, wenn unterm Strich auf den Plattformen und ohne Verbot das ursprüngliche Ziel erreicht werden würde: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitalem Missbrauch, vor Mobbing sowie übermäßigem Konsum und Sucht.

Ein Blick nach Australien zeigt, dass Verbote einerseits löchrig bleiben und andererseits große Risiken für Privatsphäre und Datenschutz bergen. Wie die australische Regierung erwartet hatte, finden Jugendliche einfach Schlupflöcher, das Verbot zu umgehen. Sie ändern ihren Standort über VPN-Verbindungen, legen sich neue Accounts an, wechseln auf nicht betroffene Apps oder nutzen Accounts von älteren Personen. Mit KI-generierten Bildern, Ausweisen von Älteren oder durch einfaches Stirnrunzeln bestehen sie Altersabfragen, die jetzt zur Architektur von Plattformen dazugehören.

Sollte die australische Regierung an diesen Stellen nachschärfen, bleiben Alterskontrollen aus datenschutzrechtlicher Perspektive trotzdem bedenklich. Ein vorab durchgeführtes Gutachten verzeichnet massive Bedenken, wie erhobene Daten gesammelt und an Behörden weitergegeben werden könnten. Das ist der eine Fall. Der andere Fall ist auch datenschutzrechtlich problematisch, wenn personenbezogene Daten aus Alterskontrollen an Drittanbieter weitergegeben werden, wie der Fall von Discord deutlicht.

Plattformen in die Pflicht nehmen statt Probleme in die Zukunft verlagern

Der Medienrechtler Stephan Dreyer erwartet, dass ein EU-Verbot den Jugendschutz auf sozialen Plattformen verschlechtern würde, wie er gegenüber netzpolitik.org darlegte.

Dazu kommt: Soziale Medien sind allgegenwärtiger Teil des Lebens auf der ganzen Welt. Haben Jugendliche die magische Grenze von 16 Jahren überschritten, sind sie zusammen mit den Älteren weiterhin endlosen Feeds, manipulativem Design, personalisierten Empfehlungssystemen und Dopamin-Kicks ausgesetzt. Statt „Cybergrooming“ heißt die Gefahr dann „digitale Gewalt“, wie der Grok-Skandal gerade deutlich vor Augen geführt hat.

Und warum eigentlich nur Jugendliche? Sind nicht auch gestandene Mittvierziger dem suchtmachenden Design der Plattformen verfallen und geraten nicht auch Boomerinnen in den Strudel, der sie in den verschwörungsideologischen Kaninchenbau zieht? Werden nicht uns allen polarisierende Inhalte von intransparenten Algorithmen gezeigt, damit wir möglichst lange mit den Plattformen interagieren und sie uns mit personalisierter Werbung zuballern können.

Bessere Plattformen für alle

Ein Verbot für Jugendliche macht die Plattformen nicht besser. Anstatt Plattformen zur Umsetzung von Alterskontrollen zu zwingen und junge Menschen auszuschließen, müssen die Plattformen zu einer anderen Architektur verpflichtet werden. Fairness by Design und by Default nennt sich der Ansatz, der digitale Plattformen dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps nutzerfreundlich und manipulationsfrei zu gestalten. Die EU ist gegenüber TikTok einen Schritt gegangen, aber die Liste an manipulativen Techniken ist lang.

Ein Verbot ist letztlich eine platte und hilflose Maßnahme. Es erinnert an überforderte Eltern, die den Kindern das Handy wegnehmen, weil sie nicht weiterwissen. Dabei könnten auch die Verbotsbefürworter*innen beim Ansatz Fairness by Design auf ihre Kosten kommen. Er wäre einer von mehreren Ansätzen, die Plattformen nachhaltig zu verändern. Und es gibt Gesetzgebungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz oder wie das geplante Gesetz für digitale Fairness, mit denen man Plattformen verändern kann.

Die Politik muss sich nur trauen – und nicht weiter vor der Lobby der Tech-Riesen einknicken.

 


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1500 Euro wegen illegaler Überwachung: Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

Von: Martin Schwarzbeck

Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

Eine Hand hält eine Mobiltelefon, auf dem die Startseite von Instagram zu sehen ist.
Wer einen Insta-Account hat, gilt als betroffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen Feyissa

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

Ein Urteil mit Strahlkraft

Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.


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Aufrüstung im All: Bundeswehr plant eigenes „Starlink“ mit Laserwaffen und Störsystemen

Von: Matthias Monroy

Rheinmetall und der Satellitenbauer OHB wollen ein militärisches Satellitennetzwerk für die Bundeswehr aufbauen. Das soll auch offensive Fähigkeiten haben. Es wäre der größte Weltraumauftrag deutscher Militärs.

Aufnahme des Mondes aus dem erdnahen Orbit von der ISS.
Aus 100 bis 200 Satelliten im niedrigen Erdorbit soll das System bestehen. – Public Domain NASA

Der geplante Aufbau eines satellitengestützten Kommunikationsnetzes für die Bundeswehr enthält auch eine bewaffnete Dimension: Neben dem bereits bekannten Vorhaben eines militärischen Gegenstücks zu Elon Musks Starlink-System geht es laut einem neuen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters auch um offensive und nicht‑kinetische Fähigkeiten im Weltraum – darunter Laser, Störsysteme und sogenannte Inspektionssatelliten.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass der Rüstungskonzern Rheinmetall und der Bremer Satellitenhersteller OHB über eine mögliche Kooperation für das Projekt „SATCOMBw Stufe 4“ verhandeln. Das Netzwerk soll aus 100 bis 200 Satelliten im niedrigen Erdorbit bestehen und der Bundeswehr eine abhörsichere, robuste Kommunikation ermöglichen. Es ist Teil eines insgesamt rund 35 Milliarden Euro schweren Budgets, das die Bundesregierung für militärische Weltraumtechnologie vorgesehen hat. Der Auftragswert allein für „SATCOMBw Stufe 4“ wird auf acht bis zehn Milliarden Euro geschätzt, das System soll bis zum Ende des Jahrzehnts einsatzbereit sein.

Ein deutsches Starlink für die Bundeswehr

Das geplante „SATCOMBw Stufe 4“ gilt als größter Einzel‑Weltraumauftrag in der Bundeswehr-Geschichte. Es soll Panzer, Schiffe, Flugzeuge und Soldat*innen weltweit miteinander vernetzen und insbesondere Einsätze an der Ostflanke der Nato absichern, wo das deutsche Verteidigungsministerium derzeit eine dauerhaft stationierte Brigade mit perspektivisch rund 5.000 Soldat*innen in Litauen aufbaut.

Rheinmetall, bislang vor allem als Hersteller von Panzern, Artillerie und Munition bekannt, treibt seit der Aufstockung des Verteidigungshaushalts gezielt den Einstieg in den Weltraumsektor voran. Ende vergangenen Jahres erhielt der Konzern seinen ersten Auftrag im Wert von 1,7 Milliarden Euro für militärische Aufklärung aus dem All.

Gemeinsam mit dem Satellitenbetreiber Iceye gründete Rheinmetall dafür ein neues Unternehmen. Die dazu unter dem Projektnamen „Spock 1“ geführten Satelliten sollen in einer ehemaligen Autofabrik in Neuss produziert werden. OHB wiederum gehört zu den zentralen deutschen Satellitenbauern und ist bereits an zahlreichen militärischen und zivilen Raumfahrtprojekten beteiligt.

Weltraum als neues Gefechtsfeld

Nach Angaben von Michael Traut, dem Kommandeur des Weltraumkommandos der Bundeswehr, ist der Weltraum für die Truppe längst zu einem operativen Einsatzgebiet geworden. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 habe sich die Bedrohungslage im All drastisch verschärft, wird Traut von Reuters zitiert.

Ziel sei es, so der Kommandeur, die eigene Abschreckungsfähigkeit im All zu erhöhen. Deutschland und seine Verbündeten müssten deshalb nicht nur ihre Weltraum-Systeme schützen, sondern auch verteidigen. Etwa indem gegnerische Weltraumsysteme gestört oder außer Gefecht gesetzt werden.

Laut dem Reuters‑Bericht will Deutschland gezielt in sogenannte nicht‑kinetische Mittel investieren, um feindliche Satelliten zu behindern. Dazu zählen elektronische Störmaßnahmen (Jamming), Eingriffe im elektromagnetischen und optischen Spektrum sowie der Einsatz von Lasern. Diese sollen Satelliten nicht physisch zerstören, sondern deren Sensoren oder Kommunikationsverbindungen lahmlegen oder zeitweise blenden.

Weltraumwaffen ohne Trümmer

Traut betont, die Bundeswehr wolle keine destruktiven Waffen im Orbit stationieren. Als Begründung nennt der Kommandeur die Gefahr von Weltraumschrott, der eigene wie fremde Satelliten langfristig gefährden würde.

Das neue Satellitennetz soll sich am Modell der US Space Development Agency orientieren, die ein engmaschiges Netzwerk aus Low‑Earth‑Orbit‑Satelliten für Kommunikation und Raketenfrühwarnung aufbaut. Bei der Umsetzung seines Systems aus in geringer Höhe fliegenden Erdtrabanten will Deutschland nach Angaben des Weltraumkommandos vorrangig auf deutsche und europäische Unternehmen setzen.

Hinzu kommen sogenannte Inspektionssatelliten: kleine, manövrierfähige Raumfahrzeuge, die sich anderen Satelliten annähern können. Russland und China würden solche Systeme nach Angaben des Weltraumkommandeurs bereits einsetzen. Auch Angriffe auf Bodensegmente – etwa Kontrollstationen auf der Erde – gelten als Option, um gegnerische Weltraumsysteme funktionsunfähig zu machen. Für solche Angriffe wären allerdings andere deutsche Truppengattungen zuständig.


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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

Von: Carla Siepmann

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Eine Faust vor einer weißen Wand.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.


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Datenatlas der Bundesdruckerei: Verwaltungsmodernisierung von vorvorgestern

Von: Esther Menhard

Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.

der Titan Atlas, der auf seinen Schultern den Kosmos aus 0 und 1 trägt; im Hintergrund eine aufgehende Sonne; ein goldener Rahmen umfasst das Bild
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)

Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.

Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.

Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.

Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“

Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.

Großprojekt für datengetriebene Verwaltung

Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.

Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.

Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.

Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend

Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.

Ein alter monochromer Monitor
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich

Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.

Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.

Gefangen in proprietärer Software

Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.

Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.

Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.

Es drohen weitere Datensilos

Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.

Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.

Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.

Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte

Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.

Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“

„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“

Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.


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Neue irische Datenschutzbeauftragte: Menschenrechtsorganisation reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Von: Paula Clamor

Der Streit um die Berufung der ehemaligen Meta-Angestellten Niamh Sweeney zur irischen Datenschutzbeauftragten erreicht Brüssel. Doch auch nach einer formalen Beschwerde des Irish Council for Civil Liberties will die EU-Kommission offenbar nicht in das Verfahren eingreifen.

Bild des Gebäudes der EU-Kommission. Menschen stehen auf einem regenbogenfarbenden Fußgängerüberweg vor dem Gebäude.
Die EU-Kommission sei nicht zuständig, sagt die Kommission. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Michael Kneffel

Das Irish Council for Civil Liberties (ICCL) hat am 28. Oktober eine formale Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Darin kritisiert die Menschenrechtsorganisation die Ernennung von Niamh Sweeney zur Leiterin der irischen Data Protection Commission (DPC). Die Berufung stelle die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde infrage.

Bereits vergangene Woche hatten mehrere Nichtregierungsorganisationen der irischen Regierung einen Beschwerdebrief übergeben, in dem sie die Ernennung Sweeneys kritisieren. Als Grund führen sie zum einen an, dass diese mehr als sechs Jahre als Lobbyistin für den Tech-Konzern Meta tätig war. Meta ist eines der Unternehmen, das die DPC überwacht.

Zum anderen kritisieren die NGOs das Auswahlverfahren selbst. Dafür stellte das Unternehmen publicjobs ein Gremium aus fünf Personen zusammen. Darunter war auch Leo Moore. Der Anwalt der Kanzlei William Fry hat mit mehreren Big-Tech-Unternehmen zusammengearbeitet. Neben Moore gehörte außerdem ein Vertreter des irischen Justizministeriums dem Auswahlgremium an: Deputy Secretary General Doncha O’Sullivan.

Irland: Liebling der Tech-Branche

In seiner Beschwerde betont das ICCL, dass die DPC eine Schlüsselposition bei der Durchsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einnehme. Außerdem müsse die irische Datenschutzkommission laut EU-Recht vollkommen unabhängig gegenüber jeglichen Weisungen von außen agieren – auch gegenüber möglicher Einflussnahme der irischen Regierung.

Viele Technologiekonzerne haben ihren europäischen Hauptsitz in Irland, darunter Meta, Google, Apple, Microsoft und TikTok. Die Unternehmen tragen einen erheblichen Teil zu Irlands Wirtschaft bei. Und Meta allein zahlte im Jahr 2023 mehr als 280 Millionen Euro Steuern an die irischen Behörden.

Derweil geriet die Durchsetzung der DSGVO in Irland den vergangenen Jahren immer wieder ins Stocken. Im Jahr 2022 klagte die DPC sogar gegen eine Entscheidung des ihr übergeordneten European Data Protection Board, um keine weitergehenden Ermittlungen zu Metas Datenverarbeitung aufnehmen zu müssen.

Die Berufung Sweeneys zur dritten Datenschutzkommissarin lässt den ICCL an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde zweifeln. In ihrer Beschwerde an die EU Kommission schreibt die Organisation:

„Angesichts der bisherigen Bilanz der irischen Datenschutzkommission und der begründeten Zweifel an ihr hätte Irland sich über jeden Vorwurf [der Parteilichkeit] erheben müssen, unter anderem durch die Einführung von Verfahrensgarantien für die Ernennung der Mitglieder seiner Behörde.“

EU-Kommission will offenbar nicht eingreifen

Bei einer Pressekonferenz der EU-Kommission am 29. Oktober erkundigte sich eine Journalistin bei einem Kommissionssprecher, ob die Kommission die Beschwerde des ICCL annehmen werde. Der Sprecher antwortete, dass die europäischen Mitgliedstaaten für die Besetzung ihrer jeweiligen Datenschutzbehörde zuständig seien.

Die Kommission sei nicht in das Auswahlverfahren involviert gewesen und habe auch keine Kompetenzen einzuschreiten. Zugleich versuche die Kommission „immer sicherzustellen […], dass alle europäischen Datenschutzbehörden die Mittel und Unabhängigkeit haben, um ihrer Arbeit nachzugehen“.

Die Reaktion der EU-Kommission kritisiert Itxaso Domínguez de Olazábal vom Verband europäischer Digitalorganisationen European Digital Rights (EDRi): „Die Kommission kann nicht weiter wegschauen, während eine nationale Regulierungsbehörde die Grundsätze der Union untergräbt“, sagt de Olazábal gegenüber netzpolitik.org. „Der Schutz personenbezogener Daten und Grundrechte ist Teil dessen, wofür die EU steht – und die Kommission muss entsprechend handeln.“

Domínguez betont, dass die Beschwerde des ICCL nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Unabhängigkeit der DPC beziehe. Daher liege das Verfahren durchaus im Zuständigkeitsbereich der Kommission. „Die Kommission konzentriert sich offenbar auf das Auswahlverfahren und übersieht dabei das tieferliegende Problem: die anhaltende mangelnde Unabhängigkeit der irischen Datenschutzbehörde, die durch diese Ernennung offengelegt wird“.


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DSA: EU-Kommission bemängelt Verstöße bei Instagram, Facebook und TikTok

Von: Anna Ströbele Romero

TikTok, Instagram und Facebook lassen Forschende nicht ausreichend an ihre Daten heran. Und bei Instagram und Facebook ist das Melden von Inhalten zu schwer. Das hat die EU-Kommission festgestellt und fordert Nachbesserungen – sonst drohen Geldstrafen.

Schnell und einfach sollen Instagram-Nutzende in der EU Inhalte melden können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Claudio Schwarz

Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission die jeweils ersten Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) für Meta (Instagram, Facebook) und für TikTok eröffnet. Seitdem hat die Behörde vorläufig mehrere Verstöße festgestellt, etwa im Bereich des Jugendschutzes und der Desinformation vor Wahlen. Heute hat sie weitere Untersuchungsergebnisse geteilt.

Alle drei Plattformen – also TikTok, Instagram und Facebook – setzen demnach den Zugang zu Daten für Forschende nicht ausreichend um. Es sei sehr umständlich, die Daten zu beantragen und es gebe Probleme im Überprüfungsprozess der Forschenden. Und auch wenn die Daten bereitgestellt würden, seien diese oft unvollständig und nicht zuverlässig. Ähnliche Punkte hatte die Kommission bereits vor einem Jahr bei X bemängelt. Laut DSA ist die Kommission die zuständige Aufsichtsbehörde für „sehr große Plattformen“ (VLOPs).

Die weiteren der heute vorgestellten Ergebnisse betreffen nur Instagram und Facebook. Die Meldewege seien zu kompliziert, sagte eine Kommissionsbeamtin heute in einem Pressebriefing. Wenn Nutzende auf den Plattformen auf illegale Inhalte stoßen, etwa die Darstellung von Missbrauch oder Betrugsmaschen, sollen sie diese selbst möglichst einfach bei den Plattformen melden können. Der DSA will so die Nutzendenrechte stärken und ein System schaffen, das sich quasi “selbst reinigt”.

Manipulative Designs beim Meldeweg

Doch in der Realität sei der Weg so anspruchsvoll und lang, dass viele Nutzende die Meldungen abbrechen würden, heißt es aus der Kommission. Außerdem kämen hier manipulative Designs zum Einsatz. Das bedeutet, dass Meldewege etwa irreführend oder kompliziert gestaltet sind, zum Beispiel über schwer auffindbare Buttons oder unnötig viele Klicks.

In der Folge würden Inhalte nicht gemeldet, Plattformen also nicht darauf aufmerksam gemacht, und es könnten entsprechend auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Inhalte zu entfernen. Hierzu hätten die Kommission viele Beschwerden erreicht. Es sei klar, dass Meta hier nachbessern müsse.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission den Mechanismus zum Umgang mit Beschwerden zur Inhaltsmoderation. Wenn Plattformen Inhalte oder Accounts sperren, können sich betroffene Nutzende an die Plattformen wenden und Beschwerde einreichen. Allerdings laufe auch das bei Meta nicht zufriedenstellend ab, so die Kommission. Zum Beispiel sei es nicht möglich, in der Kommunikation mit den Plattformen Dokumente anzuhängen, um etwa zu beweisen, dass eine Facebook-Seite einem selbst gehöre. In der Konsequenz würden Beschwerden nicht beantwortet.

So geht es jetzt weiter

Meta und TikTok können nun die Dokumente der Kommission einsehen und schriftlich auf die Kritikpunkte antworten – etwas, das nach Einschätzung der Kommissionsbeamtin zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könne. Im nächsten Schritt soll es weitere Gespräche zwischen Kommission und betroffenen Unternehmen geben. Die Hoffnung der Kommission dabei ist, dass die Plattformen ihre Mechanismen anpassen und damit die Vorgaben des DSA erfüllen.

Sollte dies nicht passieren, könnte die Kommission abschließend feststellen, dass sich die Plattformen nicht an den DSA halten und eine Geldstrafe verhängen – in Höhe von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Auch dann hätten die Plattformen noch die Möglichkeit, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten.


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Instagram, Whatsapp, Facebook: Meta hört bald zu, wenn du dich mit der KI unterhältst

Von: Martin Schwarzbeck · Paula Clamor

Tech-Gigant Meta will Daten, die Nutzer*innen in seinen Chatbot eingeben, künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden. Es gibt nur einen Weg, sich der Datensammlung zu entziehen.

Eine Hand hält ein Handy, auf dem der Meta Chatbot aktiv ist, vor ein Meta AI Logo
Unterhaltungen mit dem Meta-Chatbot sind nicht privat – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Den Meta-Chatbot können Menschen über Instagram, Whatsapp und Facebook ansprechen. Laut Meta nutzen ihn monatlich mehr als eine Milliarde Menschen. Viele davon teilen intime Informationen mit der Software.

Die Gespräche, die Menschen mit der sogenannten Künstlichen Intelligenz führen, will Meta künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden und die Daten sollen auch beeinflussen, welche Posts Nutzer*innen in den Sozialen Netzwerken angezeigt bekommen. Das erklärte Meta gestern in einem Blogpost. Der Konzern behält sich dabei vor, die Informationen aus den Gesprächen in allen seinen Produkten zu nutzen.

Ein Beispiel nannte der Konzern direkt: Wer sich mit der KI etwa übers Wandern unterhalte, bekomme danach womöglich Empfehlungen für Wandergruppen, Wanderstrecken von Bekannten und Werbung für Wanderschuhe angezeigt.

Auch sensible Konversationen werden ausgelesen

Meta gibt zwar an, sensible Konversationen über religiöse Ansichten, die sexuelle Orientierung, politische Meinungen, Gesundheit und ethnische Herkunft nicht für personalisierte Werbung nutzen zu wollen, die Daten werden aber dennoch mit ausgelesen.

Die neue Regelung will Meta ab dem 16. Dezember umsetzen, allerdings zunächst nicht in der EU und Großbritannien. Dort solle das Feature später ausgerollt werden, weil die hiesigen Datenschutzbestimmungen strenger seien. Für das KI-Training werden die Chatprotokolle in Europa wohl schon genutzt.

Seit Juni ist bereits bekannt, dass Meta mit Hilfe von KI Anzeigen erstellen will. Werbetreibende müssen dann nur ein Produktbild und ein Budget vorgeben. Meta möchte durch diese Investitionen die größte Einnahmequelle Werbung noch rentabler machen. Hier bieten sich auch Spielräume für individuelle Personalisierung von Anzeigen – anhand der mit dem Chatbot erhobenen Daten.

Nutzer*innen teilten unbewusst Chatprotokolle

Meta hat den Chatbot für seine Messenger erst vor wenigen Monaten in Europa eingeführt. Er stand schon mehrfach in der Kritik, etwa weil ihm erlaubt war, „sinnliche“ und „romantische“ Konversationen mit Minderjährigen zu führen. Ein anderes Mal, weil viele Nutzer*innen ihre teils sehr persönlichen Chatprotokolle scheinbar unbewusst veröffentlicht hatten.

Die Nutzer*innen können einstellen, in welchem Ausmaß die ihnen ausgespielte Werbung personalisiert werden soll, aber es gibt keine Möglichkeit, sich gegen die Datenerfassung zur Personalisierung zu wehren – außer, den Chatbot nicht zu nutzen. In Whatsapp kann es allerdings sein, dass andere Nutzer*innen ihn zu einer Konversation hinzuziehen. Das lässt sich mit der Funktion „erweiterter Chat-Datenschutz“ verhindern. Oder mit dem Verzicht auf die datensammelwütige App zugunsten von datensparsamen Alternativen.


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Vietnamesisch-deutsches Exilmedium: „Wenn Facebook dieses Konto löscht, sind wir tot“

Von: Timur Vorkul

Das vietnamesischsprachige Nachrichtenportal Thoibao, das in Berlin sitzt, kämpft um sein Überleben. Facebook gefährdet die Finanzierung des Exilmediums. Und der größte private Konzern Vietnams überzieht den Chefredakteur mit Abmahnungen.

Der Journalist Trung Khoa Lê in einem Büro. Er hat ein weißes Hemd und eine blaue Anzugsjacke an.
Der Journalist und Chefredakteur Trung Khoa Lê kämpft seit Jahren gegen Zensur und Angriffe auf sein Nachrichtenportal Thoibao. CC-BY-SA 4.0 Trung Khoa Lê

Thoibao ist eines der reichweitenstärksten Nachrichtenportale in vietnamesischer Sprache außerhalb Vietnams. Die Redaktion besteht vor allem aus einem Raum, in dem Chefredakteur Trung Khoa Lê zwischen mehreren großen Bildschirmen, die an den Wänden montiert sind, hin und her blickt. Auf einem sieht Lê in Echtzeit, wo und wie oft seine Webseite thoibao.de weltweit aufgerufen wird. Einen anderen nutzt er, um Beiträge auf Facebook und YouTube zu posten – Plattformen, über die er seine Leser*innenschaft in Vietnam erreicht. Ein weiterer zeigt Aufnahmen von Überwachungskameras, die rund um das Büro installiert sind. Denn aufgrund seiner Berichterstattung lebt Lê in ständiger Gefahr.

Im Jahr 2018 hat die vietnamesische Armee Lê als Staatsfeind eingestuft. Er hat mehrfach Morddrohungen von mutmaßlichen Anhänger*innen des vietnamesischen Regimes erhalten. Der Journalist steht unter Personenschutz des Landeskriminalamtes Berlin, die Polizei kommt regelmäßig zu seinem Büro im Dong Xuan Center, Berlins größtem Markt für asiatische Waren.

Nun ist auch seine Plattform Thoibao gefährdet. „Wir werden gerade massiv von vielen Seiten gleichzeitig angegriffen: Cyberattacken, unsere Konten auf Facebook werden gelöscht und der größte Konzern Vietnams versucht uns einzuschüchtern“, sagt Lê. Die Angriffe seien politisch motiviert, da Thoibaos unabhängige Berichterstattung der vietnamesischen Regierung in Hanoi ein Dorn im Auge ist. Insbesondere die Löschung der Facebook-Konten bedrohe die finanzielle Grundlage der Redaktion.

Die Leser*innenschaft wächst rasant

Lê berichtet seit 2008 zu politischen Entwicklungen in Vietnam und weltweit. Thoibao hat dank eines großen Netzes an Informant*innen viele exklusive Nachrichten aus der vietnamesischen Politik. Seit der Einstellung vietnamesischsprachiger Medienangebote in Voice of Amerika und Radio Free Asia in den USA durch die Trump-Administration wächst die Leser*innenschaft rasant. Laut eigenen Angaben erhalten alle Kanäle der Redaktion zusammen rund 700 Millionen Zugriffe im Monat, die meisten davon aus Vietnam.

Facebook ist der wichtigste Kanal. Aufgrund der vom Staat zensierten Medien ist die Plattform die Hauptnachrichtenquelle in Vietnam. Doch nun entfernt Facebook nach und nach die Konten der Redaktion. Zwei Konten, Thoibao.eu und Thoibao.news, wurden vergangenes Jahr gelöscht. Nun ist auch das Hauptkonto Thoibao.de mit 1,2 Millionen Followern vom Löschen bedroht. Ein Beitrag im August soll laut Facebook gegen die Gemeinschaftsstandards zu Suizid, Selbstverletzung und Essstörungen verstoßen haben. Das Video enthalte möglicherweise etwas, das andere Personen zu Selbstverletzung veranlassen könnte, heißt es in der Begründung. Allerdings berühre das Video diese Themen nicht annähernd, sagt Lê, es gehe um vietnamesische Polizeigeneräle.

Auch über dem persönlichen Profil von Lê mit rund einer Viertelmillion Followern prangt ein gelbes Warn-Icon: „Für das Profil liegen einige Probleme vor“. Beiträge wurden wegen angeblicher Verletzung der Gemeinschaftsstandards entfernt. Die Redaktion erhob zwar Einspruch, doch das war bislang vergeblich. Nach erneuter Überprüfung blieben die Videos offline – bei den bereits gelöschten Konten war es genau so.

„Sollte auch thoibao.de von Facebook gelöscht werden, sind wir als Medium tot“, sagt der Chefredakteur. Denn dieses Konto ist Thoibaos wichtigste Einnahmequelle. Mit den Werbeeinnahmen bezahlt Lê die Technik und seine 20 Mitarbeiter*innen weltweit. Schon jetzt haben die Einschränkungen zur Folge, dass die Inhalte weniger Menschen ausgespielt werden. Die Einnahmen sind drastisch eingebrochen. Sie betragen nicht mehr rund 17.000 Euro im Monat sondern unter 500 Euro. Lê musste seine Mitarbeiter*innen bereits darum bitten, weniger Inhalte zu produzieren.

Facebook in Vietnam: eine Geschichte der Unterdrückung

Die jüngsten Einschränkungen durch Facebook treffen Thoibao zwar besonders hart, sind aber nicht die ersten. 2018 machten Unbekannte Lê ohne sein Wissen zum Administrator einer Facebookseite, die massiv gegen Gemeinschaftsstandards verstieß. Daraufhin sperrte Facebook zeitweise alle von ihm administrierten Seiten inklusive Thoibao. 2021 erschien eine gefälschte Todesanzeige auf Lês Profil. Weil er angeblich tot war, konnte er keine Beiträge mehr posten.

„Vietnams Zensurbehörden ordnen an – Facebook führt aus. Anders kann man die Störmanöver nicht beschreiben, denen das Medienunternehmen Thoibao.de ausgesetzt ist“, sagt die Journalistin und Mitarbeiterin von Thoibao Marina Mai. „Als globales Soziales Netzwerk muss sich Facebook solchen Angriffen widersetzen und Pressefreiheit garantieren“, fügt sie hinzu.

Die vietnamesische Abteilung von Facebook löscht immer wieder regimekritische Posts auf Wunsch der Regierung. Auf Grundlage des sogenannten Cybersicherheitsgesetzes kann Hanoi die Entfernung „schädlicher“ Inhalte – ein weit gefasster Begriff, der oft Kritik am Staat umfasst – innerhalb von 24 Stunden verlangen. So hat Facebook allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 4.520 Inhalte gesperrt.

Um weiterhin im bevölkerungsreichen Land seine Dienste anbieten zu können, macht die Plattform bereitwillig Zugeständnisse an den Einparteienstaat. Mark Zuckerberg, Chef von Meta, dem Konzern dem Facebook gehört, hat Mitarbeiter*innen persönlich angewiesen, sich den Zensurwünschen der Regierung zu beugen, wie die Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US-Senatsausschuss berichtete. Das Land mit den siebtmeisten Facebook-Nutzer*innen weltweit ist für den Konzern ein lukrativer Markt. Etwa 75 Prozent der 100 Millionen Einwohner*innen nutzen die Plattform.

Eine Bildschirmaufnahme, die zeigt, dass thoibao.de auf Facebook gefährdet ist: über dem Icon ist ein rotes Ausrufezeichen.
So erging es auch den Konten Thoibao.eu und Thoibao.news, bevor sie endgültig gelöscht wurden. - CC-BY-NC 4.0 Timur Vorkul / netzpolitik.org

Facebook bestreitet nicht, eng mit der vietnamesischen Regierung zusammenzuarbeiten. „Sollten wir feststellen, dass wir zur Einschränkung von Inhalten verpflichtet sind, beschränken wir dies ausschließlich auf das Land, in dem sie illegal sind“, schreibt Meta auf unsere Anfrage. „So stellen wir sicher, dass der Eingriff so gering wie möglich bleibt und diese Regierungsanfragen keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung unserer globalen Community haben“. Unsere Frage, wieso Beiträge und sogar ganze Konten von Thoibao gelöscht und somit auch nicht mehr in Deutschland verfügbar sind, ließ Meta unbeantwortet.

Laut Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, komme Meta dem eigenen Anspruch, Meinungsfreiheit zu garantieren, nicht nach. „Facebook kennt den Fall von Thoibao seit Jahren und weiß, dass die Nachrichtenseite im Visier des vietnamesischen Regimes steht.“ Facebook müsse den Fall gründlich untersuchen und prüfen, ob Hanoi eine mögliche Sicherheitslücke ausnutzt. Osterhaus fordert, „Meta muss seiner Verantwortung endlich nachkommen und die Einschränkungen beenden.“

Lê und Mai setzen sich dafür ein, dass die Inhalte von Thoibao auf Facebook gemäß deutscher Gesetze moderiert werden. Da die Redaktion in Berlin ansässig ist, sind ihre Inhalte durch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit geschützt. „Thoibao ist ein deutsches Medienunternehmen. Deutschland muss unsere Pressefreiheit schützen“, sagt Lê. Die beiden Journalist*innen haben Bundestagsabgeordnete kontaktiert, damit diese auf Meta einwirken und das Recht auf Pressefreiheit für Thoibao verteidigen. „Wenn Deutschland nicht aufpasst, werden die für unsere Demokratie wertvollen Rechte wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit durch Facebook langsam sterben“, warnt Lê vor möglichen Entwicklungen, die auch andere deutsche Medien in Zukunft treffen könnten.

Alte und neue Cyberangriffe

Die Website thoibao.de wird regelmäßig Opfer von Ddos-Angriffen. Dabei überlasten Hunderttausende gleichzeitige Aufrufe den Server der Seite und legen sie absichtlich lahm. Kürzlich hat ein Cyberangriff es so aussehen lassen, als ob Thoibao selbst einen Ddos-Angriff vorgenommen hätte, und zwar gegen eine Webseite einer Schweizer Universität. Dabei wurde die IP-Adresse des eigentlichen Ddos-Angreifers manipuliert und mit der von Thoibao ersetzt. Ganz so, als ob jemand ein Paket mit einer falschen Absenderadresse sendet. Dass nun auch derartiges IP-Spoofing gegen Thoibao eingesetzt wird, ist laut Lê neu.

Eine weitere Taktik, mit der Thoibao bekämpft wird, sind Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzungen. Eine Seite namens Song Ngam News, die sich als vietnamesisches Nachrichtenportal präsentiert, hat mehrfach eine solche Beschwerde gegen Thoibao eingereicht. In diesen Beschwerden wird verlangt, dass der angeblich kopierte Inhalt aus dem Internet entfernt wird. Doch Lê betont, dass genau das Gegenteil der Fall ist: Inhalte von Thoibao werden kopiert und mit einem älteren Datum versehen, damit diese Version wie das Original aussieht.

Unklar ist, ob es sich bei Song Ngam News um eine seriöse und echte Nachrichtenseite handelt. Eine Analyse des Unternehmens EvenInsight, das auf Cybersicherheit und Website-Analyse spezialisiert ist, zeigt, dass die Seite weitgehend unbekannt ist und kaum Besucher*innen verzeichnet. Die Domain songngam.com wurde vor weniger als zwei Jahren in den Niederlanden registriert. Die Identität des Eigentümers ist nicht öffentlich zugänglich. Als Chefredakteur ist ein gewisser Lê Toàn Khánh genannt, jedoch bleibt unklar, ob es sich hierbei um eine tatsächlich existierende Person handelt.

Besonders problematisch bei solchen Angriffen: Nach jedem Vorfall hat Lê lediglich ein Zeitfenster von 24 Stunden um zu reagieren. Verstreicht die Frist, droht die Abschaltung von Thoibaos Server. Lê vermutet, dass hinter diesen Angriffen die Cyberarmee Vietnams steht, die laut offiziellen vietnamesischen Angaben 10.000 Personen umfasst und unter dem Kommando des Ministeriums für öffentliche Sicherheit agiert. Diese versuche alles, um Thoibao zum Schweigen zu bringen, sagt Lê.

Einschüchterung durch reichsten Mann Vietnams

Anfang des Monats ist außerdem eine Abmahnung vom reichsten Mann Vietnams, Phạm Nhật Vượng, eingetroffen. Dieser ist Vorsitzender des größten vietnamesischen Konzerns VinGroup und gilt als der erste Milliardär Vietnams. Er wirft Lê sowie weiteren 67 Organisationen und Einzelpersonen vor, Falschinformationen über seine Unternehmensgruppe und seine Person verbreitet zu haben. Nachdem Lê über die Abmahnung in seinen Videos berichtet hatte, kam vergangenen Donnerstag gleich die zweite an.

Journalist*innen und Blogger*innen hatten auf TikTok, Facebook und YouTube berichtet, dass VinGroups Immobilien-Tochter VinHomes mit enorm hohen Schulden wirtschaftet und das Unternehmen VinFast, das Elektroautos herstellt, Verluste macht. Diese Wirtschaftsdaten stützen sich auf öffentliche Angaben des Konzerns sowie auf Einschätzungen von Finanzanalyst*innen.

Offenbar versucht VinGroup mit den Abmahnungen sein Image zu schützen und Investor*innen vom Rückzug abzubringen. Der Mischkonzern hat bereits in der Vergangenheit versucht, ungünstige Berichterstattung durch Besuche und Verfolgung durch die Polizei zu unterdrücken.

Lês Presserechtsanwalt Raphael Thomas schätzt die Abmahnungen als einen recht hilflosen Versuch ein, Lê einzuschüchtern und kritische Berichterstattung über die Vingroup und Phạm Nhật Vượng zu unterdrücken. „Herrn Phạm Nhật Vượng oder der Vingroup fehlt offenbar das Verständnis dafür, dass auch scharfe Kritik an einem großen Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung zulässig ist“, so Thomas. Die Abmahnungen muten dilettantisch an, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Thoibao seien nicht besonders hoch.

Auch der Menschenrechtsanwalt und Vietnams prominentester Dissident Nguyễn Văn Đài, der in Hessen lebt, ist von der internationalen Abmahnungs- und Klagewelle durch VinGroup betroffen. Seine Anwältin Loan Truong kommt zu der ähnlichen Einschätzung, dass die Abmahnung mangelhaft und die Zuständigkeit deutscher Gerichte äußerst zweifelhaft sind. Đài hat mehrere Gefängnisstrafen in Vietnam abgesessen. 2017 hat er den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes verliehen bekommen.

Laut Lê ist die Kampagne ein Versuch von VinGroup, die Justiz demokratischer Staaten für die Behinderung von Pressefreiheit in Vietnam zu missbrauchen. Neben dem Kampf gegen diese Angriffe bleibt dem Journalisten kaum mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Menschen in Vietnam mit Nachrichten jenseits staatlicher Propaganda zu versorgen.


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