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GStreamer 1.28.4 Adds Support for FLAC Decoding and New Codec Profile Mappings

Von: Marcus Nestor

GStreamer

GStreamer 1.28.4 open-source multimedia framework is now available for download with support for decoding FLAC files and new codec mime/profile mappings for Android, bug fixes, and various other improvements.

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Trugbild: Schöne (un-)heile Welt

Von: Vincent Först

Der Online-Einkauf ist in jeder Hinsicht billig geworden. Schwindeleien gehören zum Geschäft und machen das Vertrauen in die Welt kaputt. Opfer kann jeder werden – auch ich.

Eine Edelstahltasse mit quadratischem Untersetzer
Die Originaltasse ist längst verschenkt – Symbolbild von ChatGPT. – Gemeinfrei: ChatGPT

Zwischen goldenen Sanddünen steht ein minimalistisch gedeckter Tisch. Die Teller und Kaffeetassen mit ihren quadratischen Untersetzern sind aus trendy Edelstahl und erinnern an das zeitlos sterile Design eines MacBooks.

„1+1 FREE ENDS TODAY“ prangt in Serifen-Schrift über der Instagram-Werbung. Das reicht, um mich auf die offizielle Website des Amsterdamer Tableware-„Ateliers“ zu locken. Hier wandern die ersten Produkte in den Warenkorb. Zur Bestellung kommt es – noch – nicht. Der Preis ist mir trotz des „Kauf eines und erhalte zwei“-Angebots zu hoch.

Am Tag darauf folgt eine Erinnerungs-E-Mail mit persönlicher Ansprache: „Es sieht so aus, als hättest du etwas liegen lassen …“ Und es gibt „exklusive“ 10 Prozent Rabatt obendrauf. Der Sale läuft. Ich beuge mich. Kann der Deal überhaupt besser werden? Einige Wochen später sehe ich die Edelstahl-Tasse mit Quadrat-Untersetzer wieder auf Instagram – bei einem anderen Verkäufer.

Eine generische Internetsuche nach „Edelstahl Tasse Design“ bringt prompt drei weitere Anbieter ans Licht. Alle haben irgendein „Collective“, „Studio“ oder „Atelier“ im Namen, alle verkaufen die Tassen mit Untersetzer, die sie angeblich selbst entworfen haben. Dazu kommt eine Horde Content Creator auf Instagram, die das Produkt mit bezahlter Werbung vermarkten und es teilweise sogar als ihre eigene Kreation ausgeben.

Der perfide Plan der Verkäufer besteht darin, Edelstahl-Massenware an gutgläubige Tableware-Laien wie mich zu verhökern. Mit der schönen heilen Welt der auf den Websites und Instagram-Posts beworbenen „art of socializing“ oder der „magic of shared meals“ hat das nichts zu tun.

Hashtag „kuratiert“


Einmal entlarvt begegnet mir das Muster immer wieder. Airbnb präsentiert mir Unterkünfte als „ein seltenes Fundstück, das normalerweise ausgebucht ist“. Bei der Konkurrenz booking.com ist beim gewünschten Hotel wie zufällig nur noch ein Zimmer frei. Und auf Amazon reihen sich die Artikel mit prominent gekennzeichnetem Rabatt aneinander. Wenn alles reduziert ist, ist nichts reduziert.

Selbst vermeintliche Nischenmarken arbeiten mit diesen Tricks, wie die Edelstahl-Tassen-Verschwörung beweist. Ihre in der Regel kaufstarke Zielgruppe sind Menschen, die auf Hashtags wie #analog, #curated oder #design anspringen. Wir lassen uns mit künstlich klein gehaltenen Auflagen, Countdowns, Wartelisten und Personalisierung ködern.

Persönlicher Rat vom Sprachmodell


Zusätzlich instrumentalisieren die Verkäufer Content Creator, um ihren generischen Produkten den Anschein von Persönlichkeit zu geben. Instagram schlägt mir innerhalb weniger Minuten drei verschiedene Creator vor, die euphorisch verkünden: „Ich glaube das 1+1 Angebot ist heute immer noch verfügbar 😳 😍“

Will ich mir Kaufberatung von sogenannter künstlicher Intelligenz oder anderen Nutzern holen, werde ich nur weiter in die Irre geführt. Suche ich mit ChatGPT nach einem Produkt, etwa den auf Amazon extrem beliebten Überwachungskameras für zuhause, spuckt mir der Chatbot einen gewohnt selbstbewussten Text aus: „Ich würde heute meist zu Hersteller XY greifen. Die Kameras bieten ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und funktionieren ohne Cloud-Abo.“

Die „Quelle“ der Recherche ist die Seite eines Kameraherstellers, der dort seine eigenen Produkte empfiehlt. Das Sprachmodell antwortet als fiktives „Ich“ und gibt der recycelten Eigenwerbung eine menschliche Note. Einen augenscheinlichen Betrug stellen dagegen die gefälschten Produktrezensionen bei Amazon dar. Manchmal sind sie so achtlos dahinkopiert, dass vor der Rezension noch die Bemerkung des Chatbots steht: „Hier ist eine beispielhafte positive Rezension für einen GPS-Tracker, die du z. B. für Amazon, eBay oder deinen Online-Shop verwenden kannst:“

Der Schwindel trübt den Blick auf die Welt


Wenn sich die Produkte selbst nicht mehr unterscheiden, brauchen Marken und Menschen für Verkauf und Kauf den Schein einer verlockenden Erzählung oder die trügerische Wärme von Empfehlungen, die in Wahrheit blutleere Erzeugnisse von Chatbots und Auftragsrezensenten sind.

Kommerziell lohnt sich das. „Das Schwindeln liegt in der DNA dieser Nation“, schreibt die Autorin Jia Tolentino etwa über die USA, Mutterland von Meta-Chef Mark Zuckerberg, ohne dessen Plattform Instagram ich mir keine Edelstahl-Tasse mit quadratischem Untersetzer gekauft hätte.

Die alltäglichen Täuschungen zwischen Verkäufern und Kunden schleifen am Fundament unserer Beziehungen. Eine Umfrage des US-amerikanischen Instituts für Meinungsforschung Pew aus dem Jahr 2019 zeigt: 71 Prozent der Befragten finden, das Vertrauen untereinander sei gesunken. Knapp 60 Prozent rechnen damit, dass andere sie ausnutzen, sobald sich die Gelegenheit bietet. Zwei Drittel glauben, die Regierung halte ihnen wichtige Informationen bewusst vor.

Ein System, das Schwindelei fördert und belohnt, destabilisiert sich selbst. Hinter der Fassade wächst das Misstrauen und ein vages Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Entfremdung ist das Stichwort unserer Gegenwart. Wer es nicht mehr aushält, sehnt sich möglicherweise nach einer Vergangenheit, in der angeblich alles besser und einfacher war. Die Trendforscherin Anu Lingala bezeichnet das als regressive Nostalgie. „Make America Great Again“ ist wohl eine der bekanntesten Formen dieses Phänomens.

Mir wurde die Anwesenheit der Edelstahltasse schließlich unerträglich. Zu groß war die Scham, zu bedrückend die Erkenntnis. Sie endete als Geburtstagsgeschenk, das heute, vom neuen Besitzer ungeliebt und ungenutzt, in einer dunklen Kiste im Berliner Wedding vergammelt. Rund ein Jahr nach meiner verfluchten Bestellung sehen wir uns auf Instagram wieder: Der „1+1 FREE ENDS TODAY“-Sale läuft immer noch.


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Peinliche Lücke: Hacker bringen Meta-KI dazu, fremde Instagram-Accounts herauszugeben

Von: Markus Reuter

Der Meta-Konzern hat mit seinem KI-Support eine deftige Sicherheitslücke aufgemacht. Angreifer konnten fremde Instagram-Accounts übernehmen, ohne Zugriff auf die originale Mailadresse des Kontos zu haben.

Smartphone mit dem Schriftzug 'Meta AI' vor unscharfen lila Kreisen im Hintergrund
Intelligent geht anders: Meta AI hat die Sicherheit sträflich vernachlässigt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images

Einfacher geht’s kaum: Hacker:innen haben den KI-gestützten Support-Chatbot von Meta genutzt, um sich Zugang zu Profilen auf der Plattform Instagram zu verschaffen, berichtet das Online-Medium 404. Betroffen von dem Angriff waren unter anderem das White-House-Profil von Barack Obama und ein Account eines ranghohen Offiziers der US Space Force. Auch ganz normale Nutzer:innen waren von Account-Übernahmen betroffen.

Meta hat die Sicherheitslücke mittlerweile bestätigt und nach eigenen Angaben behoben. Es ist nicht bekannt, wie viele Accounts mit dieser Methode übernommen wurden.

In einem Video, das in sozialen Medien kursierte, wird klar, wie simpel der Angriff funktionierte. Der Angreifer täuschte mit einem VPN vor, aus der Region des Ziel-Accounts zu stammen und nutzte dann die „Passwort vergessen“-Funktion. Danach gab er dem Meta-Chatbot eine neue Mailadresse für den fremden Account und forderte den Bot auf, mit dieser zu kommunizieren. An diese Adresse schickte Meta dann fahrlässigerweise einen Verifikationscode, mit dem der Angreifer den anvisierten Instagram-Account übernehmen konnte.

Zu keinem Zeitpunkt musste der Angreifer Zugriff auf die echte Mailadresse des Accounts haben. Die Nutzung der originalen Mailadresse soll grundlegend vor Accountübernahmen schützen, da sich Angreifer in der Regel Zugriff auf diese Adressen verschaffen müssen. Hilfreich gegen Account-Übernahmen ist auch die Aktivierung einer weiter gehenden 2‑Faktor-Authentifizierung.

Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass so genannte Künstliche Intelligenz nicht nur Sicherheitslücken entdecken, sondern selbst grobe Sicherheitslücken eröffnen kann. Meta hatte den „KI Support Assistenten“ weltweit am Anfang dieses Jahres für Facebook und Instagram eingeführt.


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Du siehst aber jung aus: Meta will uns bis auf die Knochen überwachen

Von: Sebastian Meineck

Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.

Ein freundlich wirkendes Skelett vor schwarzem Hintergrund, es scheint zu lächeln.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org

Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.

Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.

Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.

Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.

Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.

1. Bergen Metas Alterskontrollen Gefahren?


Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.

  • Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
  • Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
  • Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
  • Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
  • Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.

2. Warum macht Meta das?


Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.

Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.

  • Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
  • Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
  • Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.

3. Ist das neu?


Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.

Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.

4. Darf Meta das?


Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.

Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.


Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“

Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:

Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.


Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“

5. Was passiert als nächstes?


Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.

Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.


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Ein Jahr Schwarz-Rot: „Neuer Tiefpunkt“ in Sachen Transparenz

Von: Ingo Dachwitz

Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis: Das erste Jahr Schwarz-Rot ist geprägt von skandalöser Intransparenz und zähem Ringen um Informationsfreiheit. Der vielleicht größte Umbruch: Unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist Transparenz erstmals seit langem kein politisches Ziel mehr.

Friedrich Merz CDU, Bundeskanzler, aufgenommen waehrend seiner Regierungserklaerung zum Europaeischen Rat im Deutschen Bundestag in Berlin, 18.03.2026, durch Lichteinfall oder Bearbeitung sieht es so aus, als würde der Bundeskanzler im Dunkeln am Redepult stehen und selbst nur leicht beleuchtet sein
Transparenz ist für die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz kein Thema – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Es ging schon nicht gut los mit der neuen Regierung und der Transparenz: Noch bevor sie im Amt war, löste die Koalition in spe einen öffentlichen Ausschrei aus, weil sie auf Vorschlag der CDU über eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes diskutierte. Am Ende flog die umstrittene Formulierung zwar aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, doch ein Jahr nach Amtsantritt stellen Transparenzorganisationen der Regierung von Friedrich Merz ein vernichtendes Zeugnis aus.

„Der Stellenwert, den diese Regierung Transparenz einräumt, ist sehr gering“, schreibt uns etwa Sarah Schönewolf, Pressesprecherin des Portals Abgeordnetenwatch. „Der politische Wille, Transparenz zu priorisieren und zu stärken, ist in der Regierung Merz praktisch nicht vorhanden“, heißt es auch von FragDenStaat. Die Organisation Lobbycontrol sieht mit Blick auf „die Informationspolitik der schwarz-roten Bundesregierung und den Umgang mit Fragen aus Parlament, Presse und Öffentlichkeit“ sogar „einen neuen Tiefpunkt“ erreicht.

Wir haben die drei Organisationen um eine Transparenz-Bilanz des ersten Jahres Schwarz-Rot gebeten. Sie berichten uns von willkürlichen Auskunftsverweigerungen, verschleppten Anfragen und vorgeschobenen Ausnahmetatbeständen. Immer wieder würden einzelne Ministerien und ihre Leitungen durch skandalöse Intransparenz auffallen. Dass die Regierung die gesetzliche Lage der Informationsfreiheit verbessern könnte, erwartet von ihnen niemand mehr.

Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis


„Ob Interessenkonflikte, Lobbykontakte oder Maskendeals, die aktuelle Regierung zeigt sich besonders zugeknöpft, schmallippig und teilweise geradezu dreist darin, wie Antworten verweigert werden“, schreibt uns etwa Timo Lange von Lobbycontrol. Als Beispiel nennt er unter anderem den vom Gesundheitsministerium seitenweise geschwärzten Sudhoff-Bericht zu den Maskengeschäften des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn.

Ein zentrales Problem macht Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch in der Wirtschaftsnähe wichtiger Akteur:innen aus. „Überdurchschnittlich viele Mitglieder dieser Regierung waren bis kurz vor ihrer Ernennung selbst als Lobbyist:innen tätig und legen einen sehr unbefangenen Umgang mit Lobbyeinfluss einerseits und einen sehr zurückhaltenden Umgang mit Transparenz darüber andererseits an den Tag.“

Das Paradebeispiel hierfür dürfte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sein, die bis kurz vor ihrem Amtsantritt Vorstandsvorsitzende einer Tochtergesellschaft des Energiekonzerns E.ON war. Erinnert sei beispielhaft an die vermeintlich rein private Reise zu einem Lobby-Treffen in Tirol im Oktober 2025, das von ihrem Ehemann Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiert wurde. Als Journalist:innen Anfragen zu dem exklusiven Stelldichein mit Wirtschaftsbossen und internationalen Politiker:innen stellten, verweigerte das Wirtschaftsministerium die Auskunft. Reiche sei schließlich privat bei dem Event gewesen, auch wenn sie im Programm als „Ihre Exzellenz“ und amtierende Bundeswirtschaftsministerin vorgestellt wurde.

Ein anderes Beispiel ist Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der zunächst behauptet hatte, sein Medienunternehmen, das unter anderem das Online-Magazin The European herausgibt, mit Amtsantritt verlassen zu haben. Erst durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung wurde öffentlich, dass er weiter Anteile an der Weimer Media Group hielt. In Reaktion auf den öffentlichen Aufschrei ließ der Unternehmer seine Beteiligung ruhen.

Auch Weimers Vorgehen zum Buchhandlungspreis war durch Intransparenz geprägt: Die Streichung dreier linker Buchhandlungen von der Liste der Preisträger:innen wurde zunächst als Jury-Entscheidung getarnt. Als später klar wurde, dass der Staatsminister die Läden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ ausschließen ließ, verweigerte er konkretere Auskünfte. Inzwischen haben die betroffenen Buchhandlungen Klagen angekündigt.

4.000 Euro Gebühren für eine Akteneinsicht


Womöglich noch gravierender als das Verhalten einzelner Regierungsvertreter:innen sind systematische Hürden bei Auskunftsanfragen durch Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen.

Als Abgeordnetenwatch beispielsweise Einsicht in Unterlagen zu acht Lobbyterminen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche beantragte, drohte ihr Ministerium der Organisation nach Auskunft von Pressesprecherin Sarah Schönewolf mit Bearbeitungsgebühren von bis zu 4.000 Euro. Die Begründung: Es handele sich um acht separate Anträge, sodass acht Mal der Höchstbetrag von 500 Euro aufgerufen werden könne. Dabei habe das Bundesverwaltungsgericht eine vergleichbare Praxis bereits 2016 für rechtswidrig erklärt: „Abschreckend wirkende Gebühren sind mit dem IFG unvereinbar“, so Schönewolf. Bei einem vergleichbaren Fall unter Reiches Vorgänger Robert Habeck habe das Ministerium lediglich einmal die Höchstgebühr verlangt.

Erst nachdem man Klage angedroht habe, hätte das Ministerium eingelenkt, erzählt Schönewolf. „Das ist kein Einzelfall: Wir erleben wiederholt, dass Ministerien versuchen, den Zugang zu Informationen durch hohe Gebühren oder Verzögerungen von deutlich mehr als der einmonatigen Frist zu erschweren.“

FragDenStaat muss häufiger Klagen


Auch FragDenStaat berichtet von immer neuen Steinen, die der Transparenzorganisation in den Weg gelegt werden. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz würden immer wieder verschleppt oder komplett ignoriert, so Pressesprecherin Michelle Trimborn. Außerdem mache man die Erfahrung, dass häufig Ausnahmetatbestände vorgeschoben und etwa Sicherheitsbedenken extrem großzügig ausgelegt werden oder Dokumente plötzlich als geheime „Verschlusssache“ gelten würden.

Die Zahl der Klagen und Verfahren, die man deshalb gegen die Regierung führe, habe zugenommen. Man würde „manche Ministerien in Sachen Transparenz als ‚mangelhaft‘ bewerten“.

Besonders auffällig sei das Innenministerium mit seinen nachgeordneten Behörden. Aktuell versucht FragDenStaat beispielsweise, Fragenkataloge zu erhalten, die das Ministerium an Politische Stiftungen geschickt hat. Eine Antwort wäre laut gesetzlicher Vorgaben bis Anfang April fällig gewesen, bislang hat das Ministerium laut Dokumentation auf der Plattform nicht einmal reagiert. Auch zur Durchleuchtung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch den Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannter Haber-Verfahrens schweigt das Innenministerium beharrlich.

Erstmals ist Transparenz kein politisches Ziel mehr


Auch wir bei netzpolitik.org machen unsere Erfahrungen mit der schweigsamen Regierung. Gerne hätten wir zum Beispiel erfahren, ob auch deutsche Behörden mutmaßlich illegal aus der Werbeindustrie gesammelte Informationen von Datenhändlern kaufen, doch die Regierung schweigt sich dazu aus. Selbst als die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt im Parlament eine Kleine Anfrage zu dem Thema stellt, erhält sie keine Auskunft, nicht mal eine eingestufte. „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, so die Begründung.

Dabei ist es natürlich nicht so, als hätten vorangegangen Bundesregierungen in Sachen Transparenz immer besonders geglänzt. Schon vor zehn Jahren war die „Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages“ eine beliebte Rubrik auf netzpolitik.org. Auch unter den Kanzler:innen Merkel und Scholz wurden IFG-Anfragen gerne mal unter Verweis auf absurde Gründe wie das Urheberrecht abgelehnt.

Neu sei allerdings, dass die Regierung Merz Transparenz nicht mal mehr als politisches Ziel benenne, so Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch:

Die Ampel hatte sich Transparenz explizit auf die Fahnen geschrieben und trotz einiger Schwächen zumindest teilweise umgesetzt. Schwarz-Rot habe nicht einmal das. Im Koalitionsvertrag findet sich kein einziges konkret benanntes Transparenzvorhaben in den für uns relevanten Bereichen. Das ist eine unambitionierte und uninspirierte Fortführung des Status quo.


Informationsfreiheit unter Druck


Zu den Fortschritten unter der Ampel-Regierung zählt etwa der „exekutive Fußabdruck“, der den Einfluss von Interessengruppen auf Gesetzestexte sichtbar machen soll. Dieser werde von den Ministerien bisher kaum angewendet, kritisieren Abgeordnetenwatch und Lobbycontrol. Aktuell evaluiert das Digitalministerium die Regelung, Timo Lange von Lobbycontrol fordert deshalb, dass das Instrument dringend nachgebessert werden müsse.

Auf der Wunschliste der drei Organisationen bleibt zudem die Einführung eines Transparenzgesetzes auf Bundesebene. „Transparenz bleibt ein wichtiges Mittel, um Vertrauen in die Regierung, Teilhabe und letztlich Demokratie zu stärken“, so Michelle Trimborn. „Dass die schwarz-rote Regierung gerade jetzt nicht für mehr Transparenz sorgt, um autoritären Entwicklungen und Desinformation etwas entgegenzusetzen, ist fahrlässig und gefährlich.“

Tatsächlich stehen die Zeichen aktuell sogar eher auf Abbau von Transparenz. Im Bund ist der erwartete Angriff bislang zwar nicht erfolgt, dafür jedoch auf Länderebene. In mehreren Bundesländern laufen derzeit Gesetzgebungsverfahren, die die Informationsfreiheit im Namen von Bürokratieabbau und Sicherheit beschneiden.

Dabei sei Transparenz keine Kür, sondern eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass Demokratie funktioniert, so Sarah Schönewolf. „Wer sie verweigert, schwächt den Rechtsstaat.“


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✇OMG! Ubuntu!

Framework’s Laptop 13 Pro is its first Ubuntu Certified machine

Von: Joey Sneddon

Framework Laptop 13 Pro with Ubuntu logo on screen.Framework’s new 13 Pro laptop is the company’s first to ship as certified for Ubuntu, who say you can buy it knowing you’ll get “guaranteed support right out of the box”. Framework hardware have been popular with Linux users for years, not just for the company’s ethos around upgradeable and repairable hardware but their kernel contributions and financial support for open-source projects and developers. Specs wise, the new Framework 13 Pro is powered by Intel Core Ultra Series 3 or AMD Ryzen AI 300 series processors. It uses LPCAMM2 memory (modular LPDDR5X), available with up to 64GB (higher densities will […]

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Framework Announces Framework Laptop 13 Pro with Touchscreen Display

Von: Marcus Nestor

Framework Laptop 13 Pro

Framework Laptop 13 Pro has been announced today by Framework Computer as a Linux-first notebook with a touchscreen display and 20-hour battery.

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Abschiebepolitik: Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann

Von: Chris Köver

Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat.

Eine Mauer im Morgengrauen, darauf ein Wachturm.
Der Wachturm der JVA Köln Ossendorf: Hier saß Idris in Untersuchungshaft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Funke Foto Services / Andreas Buck

Winter 2024. Idris ist gerade in der JVA Siegburg angekommen. Um seine Cracksucht zu finanzieren, war er in einen Kiosk und mehrere Gaststätten eingestiegen, hatte Parfum in einer Drogerie geklaut, war immer wieder erwischt worden. Weil er die Taten während laufender Bewährungszeiten begangen hatte, muss er jetzt für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis.

Ein Beamter reicht ihm die Gefängniskleidung und einem Umschlag mit seinen Wertsachen. Die Sachen sind aus der Untersuchungshaft überstellt worden, in der er vorher gewesen ist. Idris soll den Inhalt prüfen, bevor der Umschlag wieder verplombt und eingeschlossen wird. Im Umschlag liegt seine Halskette. Aber das Handy, das er beim Antritt der U-Haft Anfang des Jahres ebenfalls abgegeben hatte, fehlt.

Was damit passiert ist, erfährt er erst zwei Monate später, durch einen Brief der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Köln. „Anbei übersende ich Ihnen den Datenträger des oben genannten Inhaftierten zurück“, heißt es darin und weiter in bestem redundanten Amtsdeutsch. „Der Datenträger wurde im Zuge einer Datenträgerauswertung ausgewertet“, er könne nun zurück in die Verwahrung.

Seit 40 Jahren geduldet

Idris, der eigentlich anders heißt, lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Er kam als Kind, hat hier die Schule besucht, einen Hauptschulabschluss gemacht, eine Schlosserlehre begonnen. Er hat auch früh eine Karriere als Kleinkrimineller begonnen, wie er selbst sagt. All das erzählt er vom Festnetztelefon des Gefängnisses aus, das er zu vorgeschriebenen Zeiten benutzen darf.

Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht, sein Antrag auf Asyl wurde bereits 1987 abgelehnt. Seit Jahrzehnten lebt er mit einer Duldung im Land, doch damit ist jetzt Schluss. Nach seiner Entlassung soll er Deutschland verlassen, das hat ihm das Ausländeramt im Herbst mitgeteilt.

Das Problem: Das Land, aus dem er mit seiner Tante einst geflohen ist, der heutige Staat Eritrea, will ihn nicht. Eine Abschiebung dorthin ist ohnehin so gut wie unmöglich. Das Land gilt als eine der brutalsten Diktaturen der Welt, Abgeschobenen drohen Folter und willkürliche Haft. Als Geflüchteter aus der ehemaligen äthiopischen Provinz besaß Idris zudem nie eritreische Papiere, Eritrea erkennt ihn nicht als Staatsbürger an. „Ich bin faktisch staatenlos, seit über vierzig Jahren“, sagt Idris zu seinem Fall.

Den deutschen Verwaltungsapparat interessiert das nicht. Für das Ausländeramt Köln ist Idris ein ausreisepflichtiger Straftäter, in so einem Fall gilt ein besonders schwerwiegendes „Ausweisungsinteresse“. Das Amt muss alles dafür vorbereiten, dass er nach seiner verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden kann. Dazu darf es laut Aufenthaltsgesetz auch seine Datenträger durchsuchen.

Vom Gefängnis in die IT-Forensik

Während Idris in einer Zelle sitzt, geht sein Handy deswegen auf Reisen. Aus dem Umschlag mit seinen persönlichen Dingen in der Gefängnisverwahrung gelangt es an das Ausländeramt in Köln, dieses schickt es mit einem Prüfauftrag weiter an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen.

Die Behörde ist dafür zuständig, die Ämter in Köln und Düsseldorf bei Abschiebungen zu unterstützen. Dort arbeitet seit Herbst 2023 auch die „Stabsstelle Datenforensik“. Ihre Aufgabe: Die Datenträger von Menschen durchsuchen, die „ausreisepflichtig“ sind, um darauf nach Hinweisen für ihre Herkunft oder Identität zu suchen.

Diese Abteilung eingerichtet hat das von den Grünen geführte Fluchtministerium in Nordrhein-Westfalen. In einem Erlass, der damals an alle Ausländerbehörden im Land ging, heißt es dazu: „Demnach ist ein Ausländer, der keinen Pass oder Passersatz besitzt, verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken und alle Dokumente oder Datenträger auf Verlangen der Ausländerbehörde vorzulegen, die für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können.“ Komme die betroffene Person dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, könne die Behörde die Durchsuchung anordnen.

Die Ausländerbehörden werden in dem Schreiben gebeten, „sich bei Bedarf an einer Datenträgerauswertung“ mit der jeweils für ihren Regierungsbezirk zuständigen Zentralen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen dazu finde man unter dem Reiter „Auswertung Datenträger“ im System.

Was ein Handy über Herkunft verraten soll

Was in Essen mit seinem Handy geschieht, erfährt Idris nicht. Die Stadt Köln will dazu keine Auskunft erteilen. Ausgehend von dem, was ein Sprecher der Stadt mitteilt und was aus bisherigen Recherchen von netzpolitik.org bekannt ist, würde die Durchsuchung aber so ablaufen:

Die Abteilung soll auf Idris’ Handy nach Indizien suchen, die auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten können. Im besten Fall – aus Sicht der Behörde – wären das Fotos von Papieren oder Passnummern. Im weniger guten Fall geht es um „sachdienliche Hinweise“: Anrufe in ein bestimmtes Land etwa, gespeicherte Kontakte oder Sprachen, die er in Chatnachrichten verwendet hat.

Um die Handys zu durchsuchen, schließen die Forensik-Fachleute die Geräte an einen Computer an, der alle Daten aus dem Gerät ausliest. Idris‘ Fotos, seine Nachrichten, wen er angerufen hat, was er auf Social Media postete – all das liegt nun bei der Behörde offen. Aus den relevanten Hinweisen, die sie in den Daten finden, erstellen Mitarbeiter*innen einen Bericht und schicken ihn zusammen mit dem Handy zurück an die Ausländerbehörde.

Dieser letzte Schritt, die Auswertung und der Bericht, werde von einer Person mit Befähigung zum Richteramt gemacht, schreibt ein Sprecher der Stadt. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen.

„Was ist das für eine Verarscherei?“

Formal ist das alles korrekt, rechtlich abgesichert. Ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Handydurchsuchung bereits seit mehr als zehn Jahren, wenn die Identität nicht mit anderen „milderen Mitteln“ geklärt werden kann, etwa durch die Vorlage einer Geburtsurkunde. Die Behörde darf in so einem Fall Datenträger einziehen, auch gegen den Willen der Betroffenen. In vielen Bundesländern ist das inzwischen Standard.

Nur: Was soll das im Fall von Idris bringen? Seine Abschiebung scheitert ja nicht daran, dass seine Identität oder Staatsbürgerschaft nicht bekannt wären. Die deutschen Behörden kennen seinen Namen, sein Geburtsdatum.

Idris kann nicht abgeschoben werden, weil die eritreische Botschaft ihm keine Papiere ausstellt. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Was erhofft sie sich von der Durchsuchung? Und warum sammelt ein Staat überhaupt digitale Daten für eine Abschiebung, die diplomatisch unmöglich ist? Einfach, weil er es kann?

„Auf meinem Handy werden sie sicher nichts finden“, sagt Idris. Darauf seien Fotos seiner drei Kinder in Deutschland. Der älteste studiert, der jüngste ist gerade zwölf Jahre alt. Von der Mutter der beiden jüngeren lebt er schon seit Jahren getrennt. „In Eritrea kenne ich niemanden, habe da niemanden.“

Die Abschiebeanordnung im Herbst 2025 kommt trotzdem. „Was ist das für eine Verarscherei?“

Zugriff aus der Haft

Nordrhein-Westfalen wird seit 2022 von einer schwarz-grünen Koalition regiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) setzt auf eine harte Abschiebepolitik. Seit dem Anschlag von Solingen wurde die Linie noch weiter verschärft. Straftäter*innen sollen noch konsequenter abgeschoben werden. Nur wohin, wenn es keinen Zielstaat gibt? Für die Politik ist Idris ein Problem ohne Lösung.

Liegt es daran, dass die Ausländerbehörden im Land derzeit besonders viele Handys einziehen? Allein in Köln hat das Ausländeramt im vergangenen Jahr mehr als 130 Datenträger eingezogen und durchsuchen lassen, teilt ein Sprecher der Stadt mit.

„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt er. Weigert sie sich, darf sie auch durchsucht werden.

Bei Ausreisepflichtigen, die wie Idris in Haft sitzen, werde jeweils die zuständige Justizvollzugsanstalt angefragt. Seien dort Handys oder andere Datenträger in der Verwahrung, würden diese eingezogen.

Eigentlich hätte Idris über den Einzug seines Handys informiert werden müssen, die Ausländerbehörde stellt dafür eine Bescheinigung aus. Diese gehe in solchen Fällen an das Gefängnis, schreibt der Sprecher, mit der Bitte, den Gefangenen zu informieren. Ob das jedoch im Einzelfall geschieht, das „entzieht sich des Einflussbereichs der Ausländerbehörde“.

Öffentliche Zahlen, geheime Werkzeuge

Um Smartphones wie das von Idris durchsuchen zu können, hat NRW einigen Aufwand betrieben. Die meisten Geräte sind heute mit Zugangscodes oder per Gesichtserkennung gesichert, nicht alle Betroffenen geben die Daten heraus, auch wenn das Aufenthaltsgesetz das vorschreibt. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang verschaffen kann.

Die „Stabsstelle Datenforensik“, die in Essen auch Idris‘ Handy durchsucht hat, arbeitet deswegen mit einer IT-forensischen Ausstattung, die die Zentrale Ausländerbehörde eigens dafür angeschafft hat. Solche Werkzeuge funktionieren wie ein Dietrich, mit dem sich die meisten Smartphones öffnen lassen, auch ohne Zugangsdaten.

Im Jahr 2024 hat die Stabsstelle auf diesem Weg die Datenträger von 114 Personen durchsucht und 93 Auswertungsberichte erstellt. Nur in zwei Prozent der Fälle scheiterten die Durchsuchungen. Das schreibt die Stadt Essen in ihrem Jahresbericht zur Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Im Jahr darauf waren es bereits 254 durchsuchte Datenträger und 176 Berichte, teilt das zuständige Fluchtministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Eine weitere solche Stelle arbeitet in der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Zusammengenommen hätten beide Stellen im Jahr 2024 205 Datenträger durchsucht. Im Jahr darauf waren es 402.

Bis zur Ausreise verwahrt

Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Wie viel das kostet und von welchem Hersteller die Ausstattung stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage keine Angaben machen.

In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software für die Durchsuchungen nach dem Aufenthaltsgesetz einsetzen, ist hingegen dokumentiert, woher die Produkte stammen: vom Unternehmen Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensischen Produkte unter anderem an Polizeibehörden, die damit in den Handys mutmaßlicher Straftäter nach Beweisen suchen, aber auch an Geheimdienste oder das Militär. Seit einigen Jahren gehören auch Ausländerbehörden in Deutschland zum Kundenkreis. (Hier ist eine Karte, die zeigt, wo Cellebrite bereits für die Durchsuchung der Handys von Ausreisepflichtigen eingesetzt wird.)

Stellt Cellebrite auch das Produkt, mit dem die Abteilung in Essen Handys durchsucht? Dafür gibt es keinen Beleg. Im bislang aktuellsten Jahresbericht der Stadt werden jedoch die Namen von zwei weiteren Cellebrite-Produkten genannt, die 2025 eingeführt werden sollten: Sie heißen Collector und Inspector und dienen dazu, die Festplatten von Computern zu durchsuchen. Auch das sind Datenträger und sie dürfen von den Ausländerbehörden ebenfalls eingezogen werden.

Auf die Nachfrage, ob diese Werkzeuge inzwischen im Einsatz sind, antworteten die Zentrale Ausländerbehörde Essen und das Ministerium nicht.

„Strafrechtlich relevante Zufallsfunde“

Das Ministerium sieht in der Geheimhaltung offenbar auch eine Art ermittlungstaktischen Vorteil. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt es im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Nur: Es handelt sich streng genommen ja um gar keine Ermittlungen. Die Betroffenen sind keiner Straftat verdächtig, die Zentrale Ausländerbehörde ist auch keine Strafverfolgungsbehörde. Sie soll lediglich nach Hinweisen auf eine Nationalität suchen.

Dass die Grenzen zwischen den Aufgaben von Ausländerbehörden und der Strafverfolgung hier zunehmend aufweichen, darauf deutet auch ein weiterer Satz aus dem Jahresbericht der Stadt Essen hin. In einem Abschnitt zu den „hervorragenden Ergebnissen“, die mit der Auswertung der Datenträger hätten erzielt werden können („In 87 Prozent der Fälle zumindest identitätsklärende Hinweise“), heißt es dort auch, „entdeckte und möglicherweise strafrechtlich relevante Zufallsfunde“ seien „an die zuständige Ausländerbehörde bzw. Strafermittlungsbehörde“ gemeldet worden.

Auf Nachfrage, wie häufig es in den vergangenen Jahren zu solchen Zufallsfunden mit entsprechender Meldung kam und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, antwortet die Behörde nicht.

Eine Maßnahme ohne Ziel

Der Berliner Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten. Er hält eine solche Weitergabe für rechtswidrig. Das Aufenthaltsgesetz erlaube den Zugriff auf Datenträger ausschließlich, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen sowie eine Rückführung zu ermöglichen. „Eine Befugnis, dabei gefundenen Daten zu anderen Zwecken – etwa zur Strafverfolgung – an andere Behörden weiterzuleiten, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Weitergabe ist damit unzulässig.“

Rechtswidrig sei auch das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall von Idris, sagt Wang. „Der Zugriff auf den gesamten Datenbestand des Handys stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und darf nicht erfolgen, wenn damit der verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.“

Das Aufenthaltsgesetz erlaube diesen Eingriff nur unter engen Voraussetzungen. Im Falle von Idris sei klar, dass der Zweck – das Ermöglichen einer Rückführung – nicht erreichbar sei: „Seine Rückführung scheitert an faktischen Hindernissen, die im Verantwortungsbereich der eritreischen Botschaft liegen.“ Durch das Auswerten der Handydaten könnten diese weder beseitigt noch beeinflusst werden.

„Solche Fälle zeigen, dass der Datenzugriff in der Praxis nicht als enges Ausnahmeinstrument gehandhabt wird, sondern als Routinemaßnahme“, sagt Wang, „auch dort, wo sie von vornherein nichts bewirken kann.“ Damit werde die Privatsphäre der betroffenen Personen jedoch strukturell ausgehöhlt. „Die Durchsuchung wird als Druckmittel zur Durchsetzung migrationspolitischer Ziele missbraucht.“

Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. „Die Regierungen der letzten Jahre haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, sich immer wieder neue grenzwertige oder sogar offen rechtswidrige Maßnahmen auszudenken, die den alleinigen Zweck haben, ausreisepflichtige Personen unter Druck zu setzen und sie zur Ausreise zu drängen“, sagt sie. Das ändere aber nichts daran, dass manche Menschen nicht abgeschoben werden könnten, weil sie zum Beispiel staatenlos sind.

Auch wenn es am Ende nicht zur Abschiebung komme, hätten die Maßnahmen schwere Konsequenzen. „Häufig werden solche Grundrechtseingriffe zuerst an Geflüchteten oder anderen Gruppen mit geringer Beschwerdemacht getestet“, sagt sie. „Wenn Protest ausbleibt, werden sie später ausgeweitet.“

„Bundesgebiet unverzüglich verlassen“

Idris sitzt weiterhin in Haft, inzwischen in der JVA Aachen. Er hofft darauf, dass er vorzeitig entlassen wird und einen Entzug machen kann, in einer christlichen Einrichtung für Suchthilfe. Dort war er schon einmal, bevor er rückfällig wurde.

Für ihn gilt allerdings weiterhin die Abschiebeanordnung aus Köln: „Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Haft entlassen werden, haben Sie das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach einer eventuellen Haftentlassung zu verlassen“, steht darin. Dass er das ohne Papiere nicht tun kann, ist klar.

Idris hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen seine Abschiebeanordnung eingereicht und bittet um eine Aufenthaltserlaubnis. Nur damit kann er eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie machen. „Nach einer erfolgreichen Drogentherapie würde die Abkehr von meinen kleinkriminellen Aktivitäten wirklich näher rücken, die mir bislang nicht gelungen ist“, schreibt er. „Genau darin setze ich meine Hoffnungen. Diesen Weg möchte ich endlich gehen. Ich bin krank. Und ich möchte meine Krankheit überwinden.“

Das Schreiben hat er selbst mit Unterstützung verfasst, einen Rechtsbeistand hat er derzeit nicht.


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Mit zRAM den Arbeitsspeicher besser nutzen

Von: Ferdinand
Bei den heutigen RAM-Preisen ist guter Rat teuer. Wer jetzt nicht kaufen möchte, kann mit zRAM mehr aus seinem vorhandenen RAM herausholen. Wir erklären, wie's geht.
✇9to5Linux

GStreamer 1.28.1 Released with Support for the AV1 Stateful V4L2 Decoder

Von: Marcus Nestor

GStreamer

GStreamer 1.28.1 open-source multimedia framework is now available for download with a new Whisper-based speech-to-text transcription element and many other changes.

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NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

Von: Tomas Rudl

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


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1500 Euro wegen illegaler Überwachung: Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

Von: Martin Schwarzbeck

Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

Eine Hand hält eine Mobiltelefon, auf dem die Startseite von Instagram zu sehen ist.
Wer einen Insta-Account hat, gilt als betroffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen Feyissa

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

Ein Urteil mit Strahlkraft

Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.


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KDE Frameworks 6.22 Fixes Multiple Clipboard-Related Issues on Wayland

Von: Marcus Nestor

KDE Frameworks 6.20

KDE Frameworks 6.22 open-source software suite is out now with various improvements and bug fixes for KDE apps and the Plasma desktop. Here’s what’s new!

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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

Von: Carla Siepmann

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Eine Faust vor einer weißen Wand.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.


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KDE Frameworks 6.21 Adds Support for Nim Code Files to the Breeze Icon Theme

Von: Marcus Nestor

KDE Frameworks 6.20

KDE Frameworks 6.21 open-source software suite is out now with various improvements and bug fixes for KDE apps and the Plasma desktop. Here’s what’s new!

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Neue irische Datenschutzbeauftragte: Menschenrechtsorganisation reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Von: Paula Clamor

Der Streit um die Berufung der ehemaligen Meta-Angestellten Niamh Sweeney zur irischen Datenschutzbeauftragten erreicht Brüssel. Doch auch nach einer formalen Beschwerde des Irish Council for Civil Liberties will die EU-Kommission offenbar nicht in das Verfahren eingreifen.

Bild des Gebäudes der EU-Kommission. Menschen stehen auf einem regenbogenfarbenden Fußgängerüberweg vor dem Gebäude.
Die EU-Kommission sei nicht zuständig, sagt die Kommission. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Michael Kneffel

Das Irish Council for Civil Liberties (ICCL) hat am 28. Oktober eine formale Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Darin kritisiert die Menschenrechtsorganisation die Ernennung von Niamh Sweeney zur Leiterin der irischen Data Protection Commission (DPC). Die Berufung stelle die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde infrage.

Bereits vergangene Woche hatten mehrere Nichtregierungsorganisationen der irischen Regierung einen Beschwerdebrief übergeben, in dem sie die Ernennung Sweeneys kritisieren. Als Grund führen sie zum einen an, dass diese mehr als sechs Jahre als Lobbyistin für den Tech-Konzern Meta tätig war. Meta ist eines der Unternehmen, das die DPC überwacht.

Zum anderen kritisieren die NGOs das Auswahlverfahren selbst. Dafür stellte das Unternehmen publicjobs ein Gremium aus fünf Personen zusammen. Darunter war auch Leo Moore. Der Anwalt der Kanzlei William Fry hat mit mehreren Big-Tech-Unternehmen zusammengearbeitet. Neben Moore gehörte außerdem ein Vertreter des irischen Justizministeriums dem Auswahlgremium an: Deputy Secretary General Doncha O’Sullivan.

Irland: Liebling der Tech-Branche

In seiner Beschwerde betont das ICCL, dass die DPC eine Schlüsselposition bei der Durchsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einnehme. Außerdem müsse die irische Datenschutzkommission laut EU-Recht vollkommen unabhängig gegenüber jeglichen Weisungen von außen agieren – auch gegenüber möglicher Einflussnahme der irischen Regierung.

Viele Technologiekonzerne haben ihren europäischen Hauptsitz in Irland, darunter Meta, Google, Apple, Microsoft und TikTok. Die Unternehmen tragen einen erheblichen Teil zu Irlands Wirtschaft bei. Und Meta allein zahlte im Jahr 2023 mehr als 280 Millionen Euro Steuern an die irischen Behörden.

Derweil geriet die Durchsetzung der DSGVO in Irland den vergangenen Jahren immer wieder ins Stocken. Im Jahr 2022 klagte die DPC sogar gegen eine Entscheidung des ihr übergeordneten European Data Protection Board, um keine weitergehenden Ermittlungen zu Metas Datenverarbeitung aufnehmen zu müssen.

Die Berufung Sweeneys zur dritten Datenschutzkommissarin lässt den ICCL an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde zweifeln. In ihrer Beschwerde an die EU Kommission schreibt die Organisation:

„Angesichts der bisherigen Bilanz der irischen Datenschutzkommission und der begründeten Zweifel an ihr hätte Irland sich über jeden Vorwurf [der Parteilichkeit] erheben müssen, unter anderem durch die Einführung von Verfahrensgarantien für die Ernennung der Mitglieder seiner Behörde.“

EU-Kommission will offenbar nicht eingreifen

Bei einer Pressekonferenz der EU-Kommission am 29. Oktober erkundigte sich eine Journalistin bei einem Kommissionssprecher, ob die Kommission die Beschwerde des ICCL annehmen werde. Der Sprecher antwortete, dass die europäischen Mitgliedstaaten für die Besetzung ihrer jeweiligen Datenschutzbehörde zuständig seien.

Die Kommission sei nicht in das Auswahlverfahren involviert gewesen und habe auch keine Kompetenzen einzuschreiten. Zugleich versuche die Kommission „immer sicherzustellen […], dass alle europäischen Datenschutzbehörden die Mittel und Unabhängigkeit haben, um ihrer Arbeit nachzugehen“.

Die Reaktion der EU-Kommission kritisiert Itxaso Domínguez de Olazábal vom Verband europäischer Digitalorganisationen European Digital Rights (EDRi): „Die Kommission kann nicht weiter wegschauen, während eine nationale Regulierungsbehörde die Grundsätze der Union untergräbt“, sagt de Olazábal gegenüber netzpolitik.org. „Der Schutz personenbezogener Daten und Grundrechte ist Teil dessen, wofür die EU steht – und die Kommission muss entsprechend handeln.“

Domínguez betont, dass die Beschwerde des ICCL nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Unabhängigkeit der DPC beziehe. Daher liege das Verfahren durchaus im Zuständigkeitsbereich der Kommission. „Die Kommission konzentriert sich offenbar auf das Auswahlverfahren und übersieht dabei das tieferliegende Problem: die anhaltende mangelnde Unabhängigkeit der irischen Datenschutzbehörde, die durch diese Ernennung offengelegt wird“.


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DSA: EU-Kommission bemängelt Verstöße bei Instagram, Facebook und TikTok

Von: Anna Ströbele Romero

TikTok, Instagram und Facebook lassen Forschende nicht ausreichend an ihre Daten heran. Und bei Instagram und Facebook ist das Melden von Inhalten zu schwer. Das hat die EU-Kommission festgestellt und fordert Nachbesserungen – sonst drohen Geldstrafen.

Schnell und einfach sollen Instagram-Nutzende in der EU Inhalte melden können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Claudio Schwarz

Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission die jeweils ersten Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) für Meta (Instagram, Facebook) und für TikTok eröffnet. Seitdem hat die Behörde vorläufig mehrere Verstöße festgestellt, etwa im Bereich des Jugendschutzes und der Desinformation vor Wahlen. Heute hat sie weitere Untersuchungsergebnisse geteilt.

Alle drei Plattformen – also TikTok, Instagram und Facebook – setzen demnach den Zugang zu Daten für Forschende nicht ausreichend um. Es sei sehr umständlich, die Daten zu beantragen und es gebe Probleme im Überprüfungsprozess der Forschenden. Und auch wenn die Daten bereitgestellt würden, seien diese oft unvollständig und nicht zuverlässig. Ähnliche Punkte hatte die Kommission bereits vor einem Jahr bei X bemängelt. Laut DSA ist die Kommission die zuständige Aufsichtsbehörde für „sehr große Plattformen“ (VLOPs).

Die weiteren der heute vorgestellten Ergebnisse betreffen nur Instagram und Facebook. Die Meldewege seien zu kompliziert, sagte eine Kommissionsbeamtin heute in einem Pressebriefing. Wenn Nutzende auf den Plattformen auf illegale Inhalte stoßen, etwa die Darstellung von Missbrauch oder Betrugsmaschen, sollen sie diese selbst möglichst einfach bei den Plattformen melden können. Der DSA will so die Nutzendenrechte stärken und ein System schaffen, das sich quasi “selbst reinigt”.

Manipulative Designs beim Meldeweg

Doch in der Realität sei der Weg so anspruchsvoll und lang, dass viele Nutzende die Meldungen abbrechen würden, heißt es aus der Kommission. Außerdem kämen hier manipulative Designs zum Einsatz. Das bedeutet, dass Meldewege etwa irreführend oder kompliziert gestaltet sind, zum Beispiel über schwer auffindbare Buttons oder unnötig viele Klicks.

In der Folge würden Inhalte nicht gemeldet, Plattformen also nicht darauf aufmerksam gemacht, und es könnten entsprechend auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Inhalte zu entfernen. Hierzu hätten die Kommission viele Beschwerden erreicht. Es sei klar, dass Meta hier nachbessern müsse.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission den Mechanismus zum Umgang mit Beschwerden zur Inhaltsmoderation. Wenn Plattformen Inhalte oder Accounts sperren, können sich betroffene Nutzende an die Plattformen wenden und Beschwerde einreichen. Allerdings laufe auch das bei Meta nicht zufriedenstellend ab, so die Kommission. Zum Beispiel sei es nicht möglich, in der Kommunikation mit den Plattformen Dokumente anzuhängen, um etwa zu beweisen, dass eine Facebook-Seite einem selbst gehöre. In der Konsequenz würden Beschwerden nicht beantwortet.

So geht es jetzt weiter

Meta und TikTok können nun die Dokumente der Kommission einsehen und schriftlich auf die Kritikpunkte antworten – etwas, das nach Einschätzung der Kommissionsbeamtin zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könne. Im nächsten Schritt soll es weitere Gespräche zwischen Kommission und betroffenen Unternehmen geben. Die Hoffnung der Kommission dabei ist, dass die Plattformen ihre Mechanismen anpassen und damit die Vorgaben des DSA erfüllen.

Sollte dies nicht passieren, könnte die Kommission abschließend feststellen, dass sich die Plattformen nicht an den DSA halten und eine Geldstrafe verhängen – in Höhe von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Auch dann hätten die Plattformen noch die Möglichkeit, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten.


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Instagram, Whatsapp, Facebook: Meta hört bald zu, wenn du dich mit der KI unterhältst

Von: Martin Schwarzbeck · Paula Clamor

Tech-Gigant Meta will Daten, die Nutzer*innen in seinen Chatbot eingeben, künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden. Es gibt nur einen Weg, sich der Datensammlung zu entziehen.

Eine Hand hält ein Handy, auf dem der Meta Chatbot aktiv ist, vor ein Meta AI Logo
Unterhaltungen mit dem Meta-Chatbot sind nicht privat – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Den Meta-Chatbot können Menschen über Instagram, Whatsapp und Facebook ansprechen. Laut Meta nutzen ihn monatlich mehr als eine Milliarde Menschen. Viele davon teilen intime Informationen mit der Software.

Die Gespräche, die Menschen mit der sogenannten Künstlichen Intelligenz führen, will Meta künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden und die Daten sollen auch beeinflussen, welche Posts Nutzer*innen in den Sozialen Netzwerken angezeigt bekommen. Das erklärte Meta gestern in einem Blogpost. Der Konzern behält sich dabei vor, die Informationen aus den Gesprächen in allen seinen Produkten zu nutzen.

Ein Beispiel nannte der Konzern direkt: Wer sich mit der KI etwa übers Wandern unterhalte, bekomme danach womöglich Empfehlungen für Wandergruppen, Wanderstrecken von Bekannten und Werbung für Wanderschuhe angezeigt.

Auch sensible Konversationen werden ausgelesen

Meta gibt zwar an, sensible Konversationen über religiöse Ansichten, die sexuelle Orientierung, politische Meinungen, Gesundheit und ethnische Herkunft nicht für personalisierte Werbung nutzen zu wollen, die Daten werden aber dennoch mit ausgelesen.

Die neue Regelung will Meta ab dem 16. Dezember umsetzen, allerdings zunächst nicht in der EU und Großbritannien. Dort solle das Feature später ausgerollt werden, weil die hiesigen Datenschutzbestimmungen strenger seien. Für das KI-Training werden die Chatprotokolle in Europa wohl schon genutzt.

Seit Juni ist bereits bekannt, dass Meta mit Hilfe von KI Anzeigen erstellen will. Werbetreibende müssen dann nur ein Produktbild und ein Budget vorgeben. Meta möchte durch diese Investitionen die größte Einnahmequelle Werbung noch rentabler machen. Hier bieten sich auch Spielräume für individuelle Personalisierung von Anzeigen – anhand der mit dem Chatbot erhobenen Daten.

Nutzer*innen teilten unbewusst Chatprotokolle

Meta hat den Chatbot für seine Messenger erst vor wenigen Monaten in Europa eingeführt. Er stand schon mehrfach in der Kritik, etwa weil ihm erlaubt war, „sinnliche“ und „romantische“ Konversationen mit Minderjährigen zu führen. Ein anderes Mal, weil viele Nutzer*innen ihre teils sehr persönlichen Chatprotokolle scheinbar unbewusst veröffentlicht hatten.

Die Nutzer*innen können einstellen, in welchem Ausmaß die ihnen ausgespielte Werbung personalisiert werden soll, aber es gibt keine Möglichkeit, sich gegen die Datenerfassung zur Personalisierung zu wehren – außer, den Chatbot nicht zu nutzen. In Whatsapp kann es allerdings sein, dass andere Nutzer*innen ihn zu einer Konversation hinzuziehen. Das lässt sich mit der Funktion „erweiterter Chat-Datenschutz“ verhindern. Oder mit dem Verzicht auf die datensammelwütige App zugunsten von datensparsamen Alternativen.


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GStreamer 1.26.3 Multimedia Framework Patches H.266 Video Parser Security Flaw

Von: Marius Nestor

GStreamer 1.26.3

GStreamer 1.26.3 open-source multimedia framework is now available for download with various improvements and bug fixes, as well as other changes. Here’s what’s new!

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