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Unsichere Billigimporte: EU-Kommission überzieht Temu mit einer satten Strafe

Von: Tomas Rudl

Der chinesische Online-Händler Temu schlampt im Umgang mit gefährlichen und illegalen Produkten, hat heute die EU-Kommission festgestellt. Nach X handelt es sich um den zweiten Online-Dienst, der gegen den Digital Services Act verstoßen hat.

Ein Nutzer schaut auf ein Handy, dahinter ein Logo des Online-Händlers Temu.
Temu hat den Digital Services Act verletzt, hat heute die EU-Kommission verkündet. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images

Billige Schnäppchen haben meist einen Preis, der nicht auf dem Etikett steht. Giftige Schwer­metalle in Ohrringen, unsicheres Kinderspielzeug oder überhitzende Ladegeräte: Verbraucherschutzorganisationen warnen seit Langem wiederholt vor Online-Ramschläden wie der aus China stammenden Handelsplattform Temu.

Nun untermauert die EU-Kommission die Warnungen mit Konsequenzen. In einer eigenen Untersuchung hat die Brüsseler Behörde festgestellt, dass Kund:innen in der EU einem hohen Risiko ausgesetzt sind, auf der Temu-Plattform unwissentlich illegale Produkte zu erwerben. Damit habe Temu gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen, gab die EU-Kommission heute bekannt. Als Folge muss Temu eine Geldbuße in der Höhe von 200 Millionen Euro bezahlen. Zudem muss der Anbieter der Kommission bis Ende August einen Plan vorlegen, wie er die illegalen Praktiken künftig abstellen wird.

Strenge Auflagen für sehr große Anbieter


Temu gilt als sehr großer Online-Dienst nach dem DSA. Für derart eingestufte Anbieter, darunter auch soziale Medien wie Snapchat oder Porno-Dienste wie XVideos, gelten schärfere gesetzliche Bestimmungen als für kleinere Dienste. Sie müssen etwa regelmäßig das Risiko ihrer Angebote bewerten und gegebenenfalls gegensteuern. Kommen sie den Auflagen nicht nach, drohen ihnen empfindliche Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Seit dem Start im Frühjahr 2023 ist das Europa-Geschäft von Temu rasant gewachsen. Bei der Einstufung als sehr großer Online-Dienst vor zwei Jahren konnte der Anbieter monatlich rund 75 Millionen aktive Nutzer:innen in der EU verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2025 waren laut eigenen Angaben bereits durchschnittlich knapp 116 Millionen Kund:innen monatlich aktiv. Schätzungen zufolge hat der chinesische Anbieter im Jahr zuvor allein in Deutschland rund 3,4 Milliarden Euro umgesetzt. Auf dem Radar der Kommission dürfte das Unternehmen von Beginn an gewesen sein, die aktuelle Untersuchung hat sie bereits im Herbst 2024 eingeleitet.

Tatsächlich hatte Temu im Jahr 2024 eine Risikobewertung vorgenommen. Dabei habe der Anbieter jedoch keine spezifischen Einzelheiten zu seinem eigenen Marktplatz untersucht, sondern sich auf allgemeine Informationen der Branche verlassen, so die EU-Kommission.

Verdeckte Testkäufe


Bei eigenen verdeckten Streifzügen durch den Online-Laden sei die Kommission etwa über einen „sehr hohen Anteil“ an Ladegeräten gestolpert, die grundlegende Sicherheitstests nicht überstanden hätten. Auch bei Spielzeug bestehe eine hohe Gefahr, dass diese Produkte unter anderem Schwellenwerte für toxische Chemikalien überschreiten und Kinder schädigen würden. Zudem habe Temu nicht ausreichend untersucht, ob seine Empfehlungssysteme womöglich zur Verbreitung illegaler Produkte beitragen würden, moniert die Kommission.

Anders als andere Tech-Konzerne reagierte Temu zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung aus Brüssel. Der Anbieter habe während des gesamten Prozesses „konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet“ und werde dies auch weiterhin tun, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit. Den Beschluss der EU-Kommission nehme man zur Kenntnis, werde ihn „sorgfältig prüfen und alle verfügbaren Optionen in Betracht ziehen“, so der Sprecher.

In einer später nachgereichten Stellungnahme stellt Temu jedoch klar, mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden zu sein und die Geldbuße für unangemessen zu halten. „Die Entscheidung bezieht sich auf unsere erste DSA-Bewertung im Jahr 2024 und spiegelt nicht den aktuellen Stand unserer Systeme wider.“ Seitdem habe man „weitere Schritte unternommen, um die Risikobewertung, die Plattform-Governance sowie den Schutz von Nutzer:innen zu stärken“, sagt der Sprecher.

DSA beginnt zu wirken


Temu ist der zweite sehr große Online-Dienst, dem offiziell eine Verletzung des seit 2022 geltenden Digitalgesetzes vorgeworfen wird. Im Winter hat die Kommission das soziale Netzwerk X des US-Milliardärs Elon Musk zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt. X habe gegen DSA-Auflagen zur Transparenz verstoßen, kein funktionales Archiv für Werbeanzeigen geschaffen sowie Forschenden keinen DSA-konformen Datenzugang gewährt, stellte die Kommission fest.

Eine Untersuchung des ebenfalls aus China stammenden Temu-Konkurrenten Shein läuft seit vergangenem Februar. Der auf sogenannte Fast-Fashion spezialisierte Online-Marktplatz steht im Verdacht, massenweise illegale Waren zu verkaufen, darunter genehmigungspflichtige Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen. Zudem sei der Dienst womöglich so gestaltet, um Nutzer:innen süchtig zu machen, vermutet die Kommission. Ob sich die Untersuchung ebenfalls über Jahre hinweg ziehen wird, bleibt offen: Die Kommission werde sie „vorrangig behandeln“, teilte sie damals mit.

Neben potenziellen Geldbußen kommt auf Billigimporteure ein strikteres Zollsystem zu. Bislang ließen sich Pakete im Warenwert von unter 150 Euro zollfrei nach Europa verschicken. Zunächst sollen sie ab Juli mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt werden. In einem weiteren Schritt sollen schließlich alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.


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Kinderähnliche Sexpuppen und süchtig machendes Design: EU eröffnet Verfahren gegen Shein

Von: Laura Jaruszewski

Nach Temu ermittelt die EU-Kommission nun auch gegen einen zweiten Online-Händler aus China. Die Fast-Fashion-Plattform Shein unternimmt vermutlich zu wenig gegen die Risiken, denen sie ihre Nutzer*innen aussetzt. Zur Debatte stehen gleich mehrere Verstöße gegen den Digital Services Act.

Die App Shein wird im App Store angezeigt.
Der Online-Händler Shein hat nicht nur Kleidung, sondern auch illegale Waren verkauft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Mit dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet die EU sehr große Online-Plattformen, Risiken ihrer Angebote zu identifizieren und zu beheben. Weil der chinesische Fast-Fashion-Händler Shein diesen Vorgaben möglicherweise nicht ausreichend nachgekommen ist, hat die EU-Kommission nun ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Das teilte sie am heutigen zweijährigen Geburtstag der EU-Verordnung über digitale Dienste mit.

Die Shopping-Plattform soll monatlich etwa 126 Millionen aktive Nutzer*innen in der EU haben. Seit Juni 2024 hatte die Kommission mehrfach Informationen von Shein angefragt. Die Entscheidung, eine Untersuchung einzuleiten, basiert auf diesen Auskunftsersuchen, auf einer vorläufigen Analyse der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte und auf Einschätzungen dritter Parteien.

In Frankreich hatte sich im letzten Jahr bereits Widerstand gegen den Online-Händler geregt, jedoch war die französische Regierung mit dem Versuch gescheitert, die Plattform für drei Monate zu sperren.

„Illegale Produkte sind verboten“

Die Kommission attestiert dem Konzern Handlungsbedarf in drei Bereichen. An erster Stelle steht der Verkauf illegaler Waren, wegen dem der Fast-Fashion-Händler in der Vergangenheit bereits in Kritik stand. Zum Beispiel konnten genehmigungspflichtigen Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen auf dem Marktplatz erworben werden.

Bei der Untersuchung geht es jedoch nicht darum, dass die EU gezielt den Verkauf einzelner Produktgruppen kontrollieren will. Vielmehr will sie dafür sorgen, dass die Plattform selbst ihre Systeme so gestaltet, dass Risiken minimiert werden. Konkret muss Shein also dafür sorgen, dass auf dem Marktplatz keine illegalen Waren gehandelt werden können.

„In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden“, so EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen zu dem Verfahren. „Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Käufern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren.“

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft mutmaßlich süchtig machendes Design des Online-Händlers. Er vergibt unter anderem Verbraucherpunkte oder Belohnungen für Engagement auf der Plattform. Das könne Suchtpotenzial entwickeln, welches sich negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer*innen und den Verbraucherschutz im Internet auswirkt.

Außerdem kritisiert die Kommission mangelnde Transparenz des algorithmischen Empfehlungssystems von Shein. Dieses muss nach dem DSA zudem so gestaltet sein, dass sich Nutzer*innen optional für ein nicht-personalisiertes Empfehlungssystem entscheiden können.

EU ermittelt auch gegen Temu

Shein ist die zweite sehr große Plattform im Bereich Online-Handel, gegen die eine Untersuchung wegen süchtig machender Designpraktiken besteht. Bereits im Jahr 2024 hatte die EU-Kommission aus den gleichen Gründen ein Verfahren gegen Temu eröffnet.

Sollte die Kommission im Zuge der formalen Untersuchung zu einer Nichteinhaltungsentscheidung kommen, also einen tatsächlichen Verstoß gegen den DSA feststellen, kann sie zum Beispiel Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen. Bis dahin ist es der Online-Plattform aber möglich, auf Forderungen zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen. Wann es zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommt, bleibt jedoch offen, denn der DSA schreibt hierfür keine Frist vor.

Der Online-Händler zeigt sich nach Angaben von Zeit.de bisher kooperationswillig: „Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.“ Bei altersbeschränkten Produkten habe man bereits weitere Sicherheitsvorkehrungen ergriffen.


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