Staatliche Stellen haben letztes Jahr über 35 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese Abfragen haben sich innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, laut Telekom vor allem wegen Urheberrechtsverletzungen.
Wem gehört eine Telefonnummer? Das können 135 staatliche Stellen von 142 Telekommunikations-Unternehmen erfahren, ohne dass die betroffenen Firmen oder Kunden davon etwas mitbekommen.
Damals sagte uns das CDU-geführte Innenministerium, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ gibt.
Bundesnetzagentur kontrolliert Daten
Diese Zusage gilt jetzt nicht mehr. Sicherheitsbehörden beklagen, dass manche Daten eine „mangelhafte Datenqualität“ hätten, also Anschlüsse auf ein Pseudonym registriert sind. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Auslegungshinweise zum Gesetz „erweitert und fortentwickelt“. Auf einem „Compliance Gipfel“ diskutieren Branchenvertreter und berechtigte Stellen „Lösungsansätze zur Verbesserung der Datenqualität“.
Zu diesen Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern anfragen. Die Bundesnetzagentur könnte diese Statistiken erheben und veröffentlichen. Doch dazu fehlt der politische Wille – aller Bundesregierungen.
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Der Bundesrat will bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung weiter gehen als die Bundesregierung: Die Speicherfrist soll auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden. Auf die Daten der Sicherungsanordnungen bei Internet-Zugangs- und E‑Mail-Anbietern sollen auch alle Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder zugreifen dürfen.
Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Symbolbild) – CC-BY-ND 2.0: Jim Bauer
In dieser Legislaturperiode soll nach den Wünschen der schwarz-schwarz-roten Bundesregierung eine Neuauflage der anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten kommen: Ende April hat sie den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat gestern Empfehlungen vorgelegt, wie aus seiner Sicht die geplante Vorratsdatenspeicherung und weitere neue Datenspeicherungsvorschriften ganz erheblich ausgeweitet werden sollen.
Es geht um die generelle anlassunabhängige Speicherung von IP-Adressen von sämtlichen Kunden, die allen Internetdiensteanbietern durch das geplante Gesetz vorgeschrieben werden soll. Neben der IP-Adresse sieht der Gesetzentwurf vor, auch Zusatzinformationen bei den Providern festzuhalten: jeweils die Anschlusskennung, die zugehörige Nutzerkennung, das Datum mit einer sekundengenauen Start- und Ende-Uhrzeit der IP-Zuweisung zum Anschlussinhaber sowie die zugehörige Portnummer.
Die zu speichernde Datenmenge wird damit gegenüber den bloßen IP-Adressen erheblich vergrößert. All diese Informationen sollen von den Internetdiensteanbietern für ein vorgegebenes standardisiertes Abrufverfahren bereitgehalten werden.
Zwist um Speicherlänge
Bisher ist eine Speicherlänge von drei Monaten vorgesehen, die dem Rechtsausschuss des Bundesrats jedoch nicht weit genug geht. Er fordert eine Verdopplung auf sechs Monate. Schon ob die bisher geplanten drei Monate Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern „das absolut Notwendige“ sind, auf die eine anlasslose Massenspeicherung nach dem jüngsten EuGH-Urteil zu begrenzen ist, wird stark in Zweifel gezogen. Nun soll nach Ansicht des Rechtsausschusses sogar ein halbes Jahr „absolut notwendig“ sein.
Eine solche Speicherpflicht ermöglicht es, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile aus den Daten zu gewinnen. Deswegen und vor allem wegen der unterschiedslosen Massensammlung der Daten aller Menschen wird seit Jahrzehnten heftig über die Vorratsdatenspeicherung gestritten.
Neues Rechtsinstrument Sicherungsanordnung
Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sollen die Vorratsdaten künftig nutzen dürfen. Dazu kommen noch weitere „berechtigte Stellen“ wie Geheimdienste, aber auch Finanzbehörden und der Zoll. Eine strenge Begrenzung der Verwendungszwecke ist dabei nicht vorgesehen, was etwa der Deutsche Anwaltverein als europarechtswidrig einstuft.
Der Gesetzentwurf geht aber noch weiter: Er sieht neue sogenannte Sicherungsanordnungen für Internet-Zugangs-Anbieter und auch E‑Mail-Anbieter vor, die neben den Metadaten nun auch Standort- und Inhaltsdaten betreffen sollen. Dieses Verfahren ähnelt der Idee des Quick Freeze, ist aber weniger Grundrechte-freundlich. Der Rechtsausschuss fordert nun, dass auch sämtliche Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder diese Daten abrufen dürfen.
Keine verpflichtenden Richtervorbehalte
Für die strafprozessualen Sicherungsanordnungen sind keine verpflichtenden Richtervorbehalte vorgesehen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft sie bei einem Anfangsverdacht für maximal drei Monate anordnen und weitere drei Monate noch verlängern können. Bei Gefahr im Verzug soll sie sogar die Ermittlungsperson anordnen dürfen. Das hat dem Gesetzentwurf Kritik wegen des Prinzips der Gewaltenteilung eingebracht, weil eben kein Richter einen prüfenden Blick auf die Anordnung und auch nicht auf deren Verlängerung wirft. Für das Abrufen der Daten gilt hingegen der Richtervorbehalt.
Diese Sicherungsanordnungen für Verkehrs‑, Nutzungs- und Bestandsdaten sind ganz neue Rechtsinstrumente und umfassen deutlich mehr Daten als die anlasslose IP-Adressen-Speicherung. Sie schaffen die Möglichkeit der sofortigen Zuordnung der IP-Adressen zum Anschluss mitsamt des Kommunikationsprofils (Zeit, Ort, Dauer der Nutzung).
Die per Anordnung gesicherten Daten sollen anlassbezogen zur Strafverfolgung, aber auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden dürfen. Die Gefahrenabwehr ist auch die Begründung des Rechtsausschusses, warum Länderpolizeien und die Geheimdienste der Länder eine Abruferlaubnis bekommen sollen: Sie seien „in erster Linie“ die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden. Bisher sind das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei als abrufende Behörden vorgesehen.
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Für eine dreistellige Millionensumme sollen SAP und Telekom eine „KI-Cloud“ für die öffentliche Verwaltung bauen. Digitalminister Karsten Wildberger nennt das souverän. Unabhängig wird Deutschlands Verwaltung damit nicht, warnen Opposition und Fachleute.
Karsten Wildberger freut sich auf die KI-Cloud für die Verwaltung. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Für 250 Millionen Euro sollen deutsche Konzerne IT-Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung aufbauen. Im Mittelpunkt steht eine „KI-Cloud“. Das sind Server, auf denen KI-Software laufen soll.
Damit setzt Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) seinen KI-freundlichen Kurs fort. Zuletzt hatte er den Agentic AI Hub gestartet. Sogenannte KI-Agenten sollen Beamt*innen zum Beispiel dabei helfen, Dokumente auf Vollständigkeit zu prüfen. Im Gegensatz zu Sprachmodellen wie ChatGPT geben KI-Agenten nicht nur Antworten, sondern erfüllen Aufgaben mit digitalen Werkzeugen.
Die neue „KI-Cloud“ soll nun „zur zentralen Schaltstelle für die öffentliche Verwaltung werden“, erklärt das Digitalministerium. Zunächst soll die KI-Plattform KIPITZ dorthin umziehen. Die Cloud sei das „Rückgrat einer souveränen, digitalen und KI-fähigen Verwaltung“, sagt der Digitalminister. Die dafür veranschlagten 250 Millionen Euro will sein Ministerium an zwei Konsortien verteilen: 70 Prozent erhalten die Telekom-Tochter T‑Systems und SAP; weitere 30 Prozent ein Konsortium um den Wiesbadener IT-Dienstleister SVA.
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sei der Auftrag „bewusst zweigeteilt“ worden, um die Abhängigkeit von nur einem Anbieter zu umgehen. Wildberger sprach von einer „Infrastruktur, die wir selbst kontrollieren“. Telekom-Chef Tim Höttges sagte: „Zusammen sorgen wir dafür, dass Deutschland und Europa die digitale Zukunft selbst in der Hand haben.“ Das soll unter anderem mit SAPs „Business AI Platform“ geschehen. SAP-Chef Christian Klein zeigte sich zufrieden, dass seine KI-Cloud „Teil des Deutschland-Stacks“ werden soll.
Bund zahlt hunderte Millionen für Lizenzen
SAP profitiert bereits in großem Stil von Steuergeldern: Allein im Haushaltsjahr 2025 überwies der Bund an das deutsche Softwareunternehmen 110 Millionen Euro für Lizenzen und weitere 71 Millionen Euro für Produkte und Dienstleistungen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von Sonja Lemke von der Linksfraktion, die netzpolitik.org vorliegt.
Zum Vergleich: Im selben Jahr hat der Bund 481 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen ausgegeben. Die Kosten sind im Vergleich zu den beiden Vorjahren stetig gestiegen: 2023 waren es noch rund 274 Millionen Euro, ein Jahr später bereits rund 348 Millionen.
Nicht nur Lizenzen großer US-Unternehmen sind „ein wahnsinniger Kostenfaktor“, kommentiert die Abgeordnete gegenüber netzpolitik.org.
Warnung vor Lock-in-Effekt
Die Projekte aus dem Digitalministerium zeigen: Künftig könnte vermehrt Geld an deutsche oder europäische Konzerne fließen. Das entspricht dem Tenor aus dem Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität im November: „buy european“, kauft in Europa ein. Kritik daran gibt es von der Opposition und von Fachleuten. Sie warnen vor neuen Abhängigkeiten durch andere Konzerne.
So kritisiert Linken-Abgeordnete Lemke: US-Konzerne hätten kein Patent darauf, Kunden von sich abhängig zu machen. Sie warnt vor dem Lock-in-Effekt – also davor, dass die Verwaltung von einem einmal gewählten Anbieter nicht mehr loskommt. Dieser Effekt richtet sich nicht danach, wo ein Unternehmen sitzt, sondern danach, wie das IT-Produkt gestaltet ist. „Wer einmal SAP nutzt, kann die eigenen Daten nicht mehr einfach zu einem anderen Anbieter umziehen“, warnt Lemke.
Deshalb fordert sie ein Umdenken: „Digitalisierung muss endlich heißen, eigene Infrastrukturen aufzubauen.“ Dafür brauche es eigene Rechenzentren sowie eigene Betriebssysteme und Software, über die die öffentliche Hand selbst verfügen kann. Die Verwaltung brauche mehr IT-Kompetenz, um weniger von externen Beraterfirmen abhängig zu sein.
Ähnlich argumentiert die Free Software Foundation Europe. Mit Blick auf die Debatte um digitale Souveränität in Deutschland pocht der gemeinnützige Verein auf das Credo „Public Money, Public Code“.
Dahinter steht der Gedanke: Wenn Bürger*innen mit ihren Steuern eine Software zahlen, dann sollte sie allen gehören und öffentlich einsehbar sein. „Nur so lässt sich die strukturelle Abhängigkeit öffentlicher Verwaltungen von proprietärer Software und ihren Herstellern beenden und technologische Souveränität erreichen.“
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Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg als erstem Bundesland doppelte KI-Videoüberwachung ausrollen: Kameras, die Menschen auf verdächtiges Verhalten überprüfen und sie gleichzeitig mit Gesichtserkennung analysieren. In Mannheim und zwei weiteren Städten soll das Pilotprojekt starten.
Die "intelligente" Videoüberwachung in Mannheim soll ausgeweitet werden.
Gestern haben Cem Özdemir und Manuel Hagel den grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vorgestellt. Hier sollen demnach erstmals in Deutschland Kameras eingesetzt werden, die sowohl das Verhalten der Abgebildeten analysieren und bewerten, als auch deren Gesichter vermessen, um per Gesichtserkennung herauszufinden, ob sie von polizeilichem Interesse sind.
Die Verhaltenskontrolle wird bereits seit acht Jahren in Mannheim trainiert. Das Modellprojekt soll nun räumlich ausgeweitet werden, auf zwei weitere, bislang ungenannte Städte. Auch der Umfang wird erweitert, denn zusätzlich zur Verhaltenserkennungs-Technologie sollen künftig auch Objekte und Gesichter von den Kameras erkannt werden.
Live-Gesichtserkennung läuft in Deutschland bislang nur in Frankfurt am Main hinter öffentlichen Überwachungskameras. Die Software vermisst jedes Gesicht im Erfassungsbereich und schlägt Alarm, sobald es einem gesuchten Gesicht sehr ähnlich ist. Gesucht wird damit nach Terrorist*innen, nach vermissten Menschen, nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Analysiert und mit den Polizeidatenbanken abgeglichen wird aber jedes Gesicht, das die Kameras aufnehmen.
Zusätzlich zur Echtzeit-Fernidentifizierung wollen Grüne und CDU der Polizei in Baden-Württemberg auch die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet erlauben. Auf Bundesebene gibt es aktuell ebenfalls Bestrebungen, das Tool einzuführen. Damit können Beamt*innen beispielsweise Menschen auf Social Media finden, etwa auf Bildern, die Vereine oder Arbeitgeber ins Netz stellen. Selbst auf Totalaufnahmen von Großveranstaltungen könnten Personen gefunden werden. Wenn die Verhaltensanalyse in einer der Pilotstädte eine Straftat detektiert, kann damit theoretisch auch die tatverdächtige Person retrograd identifiziert werden.
„Schonung der Grundrechte“
Für die Echtzeit-Fernidentifizierung und die Gesichtersuchmaschine muss die Koalition das Polizeigesetz von Baden-Württemberg ändern. Dabei hatte Grün-Schwarz das erst Ende vergangenen Jahres getan. Damals hatte die Landesregierung der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlaubt, die diese ohnehin schon lange betrieb. Außerdem genehmigten die alten und neuen Koalitionspartner der Polizei auch das KI-Training mit den persönlichen Daten von Bürger*innen sowie die Weitergabe dieser an externe Stellen.
Nun soll also eine neue Polizeigesetznovelle kommen, die auch Echtzeit-Fernidentifizierung ermöglicht. Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind ebenfalls daran, Gesetzesgrundlagen dafür einzuführen. Die Technologie ist in Sicherheitsbehörden ziemlich beliebt, genauso wie der Verhaltensscanner, der in Mannheim trainiert wird. Vergangenes Jahr hat ihn Hamburg übernommen, Berlin folgt wohl als nächstes, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits Rechtsgrundlagen dafür oder arbeiten daran.
Bislang hat sich noch niemand getraut, beide Technologien auf einmal einzusetzen. Die Datenschutzbedenken sind bei beiden allein schon sehr hoch. In Baden-Württemberg gibt es nun aber scheinbar keine Scheu mehr. „KI-Videoschutz kann für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte sorgen“, schreiben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag.
Dass es bei den drei Standorten bleibt, an denen die Koalition die multiple KI-Überwachung pilotieren will, ist vermutlich eher unrealistisch. Bereits vor der Wahl hatten sich Özdemir und Hagel dazu bekannt, den Einsatz von Videoüberwachungskameras entgrenzen zu wollen. Für den Einsatz soll keine erhöhte Kriminalitätsbelastung mehr nötig sein, die Kommunen sollen freihändig darüber entscheiden.
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Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILD
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hofft, dass „die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch“ ist. Das schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Sie und andere Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren das Brechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das verpflichtende Scannen von Nachrichten, das sogenannte Client-Side-Scanning.
Specht-Riemenschneider weiter: „Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.“
Trotz leichter Verbesserungen in der Rats-Position gäbe es weitere kritische Punkte bei dem EU-Gesetzesvorhaben. Neben der eigentlichen Chatkontrolle hat die Bundesdatenschutzbeauftragte hier unter anderem „pauschal verpflichtende Altersprüfungen in App-Stores“ im Auge, diese seien auszuschließen. „Solche Methoden können nur konkret risikoangemessen und datenminimiert eingesetzt werden, was einer pauschalen Vorschaltung entgegensteht“, heißt es weiter.
Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fehlt
Auch eine freiwillige Chatkontrolle sieht Specht-Riemenschneider kritisch: „Für das von der CSA-Verordnung vorgesehene freiwillige CSAM-Scannen als Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation fehlt es an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Eine solche ist bisher nicht in den Vorschlägen enthalten, aber aus meiner Sicht zwingend erforderlich.“ CSAM ist ein Sammelbegriff für Darstellungen und Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Zudem würden durch die Einrichtung eines EU-Zentrums und Berichtspflichten an dieses Anreize für Diensteanbieter geschaffen, Chatkontrollen als faktisch verpflichtend anzusehen und durchzuführen. Dies könnte laut Specht-Riemenschneider dazu beitragen, dass Diensteanbieter ohne Rechtspflicht eingriffsintensivere Technologien entwickeln und verwenden. Ihre bisherige Kritik an diesen Technologien, wie zum Beispiel Client-Side-Scanning und Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bleibe bestehen.
Specht-Riemenschneider warnt davor, dass derart intensive Eingriffe auf freiwilliger Basis „besonders kritisch“ seien. Nicht zuletzt bestünde das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern könnten.
Anlasslose Chatkontrolle endgültig aufgeben
Bereits gestern hatte sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Thema zu Wort gemeldet. Die Datenschützer appellierten in einer Entschließung an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür sei die voraussichtlich am 11. Mai beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
In ihrer jüngsten Entschließung wiesen die Datenschützer:innen zum wiederholten Male darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Brechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe seien und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen würden.
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Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis: Das erste Jahr Schwarz-Rot ist geprägt von skandalöser Intransparenz und zähem Ringen um Informationsfreiheit. Der vielleicht größte Umbruch: Unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist Transparenz erstmals seit langem kein politisches Ziel mehr.
Transparenz ist für die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz kein Thema – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek
Es ging schon nicht gut los mit der neuen Regierung und der Transparenz: Noch bevor sie im Amt war, löste die Koalition in spe einen öffentlichen Ausschrei aus, weil sie auf Vorschlag der CDU über eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes diskutierte. Am Ende flog die umstrittene Formulierung zwar aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, doch ein Jahr nach Amtsantritt stellen Transparenzorganisationen der Regierung von Friedrich Merz ein vernichtendes Zeugnis aus.
„Der Stellenwert, den diese Regierung Transparenz einräumt, ist sehr gering“, schreibt uns etwa Sarah Schönewolf, Pressesprecherin des Portals Abgeordnetenwatch. „Der politische Wille, Transparenz zu priorisieren und zu stärken, ist in der Regierung Merz praktisch nicht vorhanden“, heißt es auch von FragDenStaat. Die Organisation Lobbycontrol sieht mit Blick auf „die Informationspolitik der schwarz-roten Bundesregierung und den Umgang mit Fragen aus Parlament, Presse und Öffentlichkeit“ sogar „einen neuen Tiefpunkt“ erreicht.
Wir haben die drei Organisationen um eine Transparenz-Bilanz des ersten Jahres Schwarz-Rot gebeten. Sie berichten uns von willkürlichen Auskunftsverweigerungen, verschleppten Anfragen und vorgeschobenen Ausnahmetatbeständen. Immer wieder würden einzelne Ministerien und ihre Leitungen durch skandalöse Intransparenz auffallen. Dass die Regierung die gesetzliche Lage der Informationsfreiheit verbessern könnte, erwartet von ihnen niemand mehr.
Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis
„Ob Interessenkonflikte, Lobbykontakte oder Maskendeals, die aktuelle Regierung zeigt sich besonders zugeknöpft, schmallippig und teilweise geradezu dreist darin, wie Antworten verweigert werden“, schreibt uns etwa Timo Lange von Lobbycontrol. Als Beispiel nennt er unter anderem den vom Gesundheitsministerium seitenweise geschwärzten Sudhoff-Bericht zu den Maskengeschäften des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn.
Ein zentrales Problem macht Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch in der Wirtschaftsnähe wichtiger Akteur:innen aus. „Überdurchschnittlich viele Mitglieder dieser Regierung waren bis kurz vor ihrer Ernennung selbst als Lobbyist:innen tätig und legen einen sehr unbefangenen Umgang mit Lobbyeinfluss einerseits und einen sehr zurückhaltenden Umgang mit Transparenz darüber andererseits an den Tag.“
Das Paradebeispiel hierfür dürfte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sein, die bis kurz vor ihrem Amtsantritt Vorstandsvorsitzende einer Tochtergesellschaft des Energiekonzerns E.ON war. Erinnert sei beispielhaft an die vermeintlich rein private Reise zu einem Lobby-Treffen in Tirol im Oktober 2025, das von ihrem Ehemann Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiert wurde. Als Journalist:innen Anfragen zu dem exklusiven Stelldichein mit Wirtschaftsbossen und internationalen Politiker:innen stellten, verweigerte das Wirtschaftsministerium die Auskunft. Reiche sei schließlich privat bei dem Event gewesen, auch wenn sie im Programm als „Ihre Exzellenz“ und amtierende Bundeswirtschaftsministerin vorgestellt wurde.
Ein anderes Beispiel ist Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der zunächst behauptet hatte, sein Medienunternehmen, das unter anderem das Online-Magazin The European herausgibt, mit Amtsantritt verlassen zu haben. Erst durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung wurde öffentlich, dass er weiter Anteile an der Weimer Media Group hielt. In Reaktion auf den öffentlichen Aufschrei ließ der Unternehmer seine Beteiligung ruhen.
Auch Weimers Vorgehen zum Buchhandlungspreis war durch Intransparenz geprägt: Die Streichung dreier linker Buchhandlungen von der Liste der Preisträger:innen wurde zunächst als Jury-Entscheidung getarnt. Als später klar wurde, dass der Staatsminister die Läden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ ausschließen ließ, verweigerte er konkretere Auskünfte. Inzwischen haben die betroffenen Buchhandlungen Klagen angekündigt.
4.000 Euro Gebühren für eine Akteneinsicht
Womöglich noch gravierender als das Verhalten einzelner Regierungsvertreter:innen sind systematische Hürden bei Auskunftsanfragen durch Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen.
Als Abgeordnetenwatch beispielsweise Einsicht in Unterlagen zu acht Lobbyterminen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche beantragte, drohte ihr Ministerium der Organisation nach Auskunft von Pressesprecherin Sarah Schönewolf mit Bearbeitungsgebühren von bis zu 4.000 Euro. Die Begründung: Es handele sich um acht separate Anträge, sodass acht Mal der Höchstbetrag von 500 Euro aufgerufen werden könne. Dabei habe das Bundesverwaltungsgericht eine vergleichbare Praxis bereits 2016 für rechtswidrig erklärt: „Abschreckend wirkende Gebühren sind mit dem IFG unvereinbar“, so Schönewolf. Bei einem vergleichbaren Fall unter Reiches Vorgänger Robert Habeck habe das Ministerium lediglich einmal die Höchstgebühr verlangt.
Erst nachdem man Klage angedroht habe, hätte das Ministerium eingelenkt, erzählt Schönewolf. „Das ist kein Einzelfall: Wir erleben wiederholt, dass Ministerien versuchen, den Zugang zu Informationen durch hohe Gebühren oder Verzögerungen von deutlich mehr als der einmonatigen Frist zu erschweren.“
FragDenStaat muss häufiger Klagen
Auch FragDenStaat berichtet von immer neuen Steinen, die der Transparenzorganisation in den Weg gelegt werden. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz würden immer wieder verschleppt oder komplett ignoriert, so Pressesprecherin Michelle Trimborn. Außerdem mache man die Erfahrung, dass häufig Ausnahmetatbestände vorgeschoben und etwa Sicherheitsbedenken extrem großzügig ausgelegt werden oder Dokumente plötzlich als geheime „Verschlusssache“ gelten würden.
Die Zahl der Klagen und Verfahren, die man deshalb gegen die Regierung führe, habe zugenommen. Man würde „manche Ministerien in Sachen Transparenz als ‚mangelhaft‘ bewerten“.
Besonders auffällig sei das Innenministerium mit seinen nachgeordneten Behörden. Aktuell versucht FragDenStaat beispielsweise, Fragenkataloge zu erhalten, die das Ministerium an Politische Stiftungen geschickt hat. Eine Antwort wäre laut gesetzlicher Vorgaben bis Anfang April fällig gewesen, bislang hat das Ministerium laut Dokumentation auf der Plattform nicht einmal reagiert. Auch zur Durchleuchtung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch den Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannter Haber-Verfahrens schweigt das Innenministerium beharrlich.
Erstmals ist Transparenz kein politisches Ziel mehr
Auch wir bei netzpolitik.org machen unsere Erfahrungen mit der schweigsamen Regierung. Gerne hätten wir zum Beispiel erfahren, ob auch deutsche Behörden mutmaßlich illegal aus der Werbeindustrie gesammelte Informationen von Datenhändlern kaufen, doch die Regierung schweigt sich dazu aus. Selbst als die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt im Parlament eine Kleine Anfrage zu dem Thema stellt, erhält sie keine Auskunft, nicht mal eine eingestufte. „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, so die Begründung.
Dabei ist es natürlich nicht so, als hätten vorangegangen Bundesregierungen in Sachen Transparenz immer besonders geglänzt. Schon vor zehn Jahren war die „Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages“ eine beliebte Rubrik auf netzpolitik.org. Auch unter den Kanzler:innen Merkel und Scholz wurden IFG-Anfragen gerne mal unter Verweis auf absurde Gründe wie das Urheberrecht abgelehnt.
Neu sei allerdings, dass die Regierung Merz Transparenz nicht mal mehr als politisches Ziel benenne, so Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch:
Die Ampel hatte sich Transparenz explizit auf die Fahnen geschrieben und trotz einiger Schwächen zumindest teilweise umgesetzt. Schwarz-Rot habe nicht einmal das. Im Koalitionsvertrag findet sich kein einziges konkret benanntes Transparenzvorhaben in den für uns relevanten Bereichen. Das ist eine unambitionierte und uninspirierte Fortführung des Status quo.
Informationsfreiheit unter Druck
Zu den Fortschritten unter der Ampel-Regierung zählt etwa der „exekutive Fußabdruck“, der den Einfluss von Interessengruppen auf Gesetzestexte sichtbar machen soll. Dieser werde von den Ministerien bisher kaum angewendet, kritisieren Abgeordnetenwatch und Lobbycontrol. Aktuell evaluiert das Digitalministerium die Regelung, Timo Lange von Lobbycontrol fordert deshalb, dass das Instrument dringend nachgebessert werden müsse.
Auf der Wunschliste der drei Organisationen bleibt zudem die Einführung eines Transparenzgesetzes auf Bundesebene. „Transparenz bleibt ein wichtiges Mittel, um Vertrauen in die Regierung, Teilhabe und letztlich Demokratie zu stärken“, so Michelle Trimborn. „Dass die schwarz-rote Regierung gerade jetzt nicht für mehr Transparenz sorgt, um autoritären Entwicklungen und Desinformation etwas entgegenzusetzen, ist fahrlässig und gefährlich.“
Tatsächlich stehen die Zeichen aktuell sogar eher auf Abbau von Transparenz. Im Bund ist der erwartete Angriff bislang zwar nicht erfolgt, dafür jedoch auf Länderebene. In mehreren Bundesländern laufen derzeit Gesetzgebungsverfahren, die die Informationsfreiheit im Namen von Bürokratieabbau und Sicherheit beschneiden.
Dabei sei Transparenz keine Kür, sondern eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass Demokratie funktioniert, so Sarah Schönewolf. „Wer sie verweigert, schwächt den Rechtsstaat.“
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Nach langer Diskussion kehren SPD, Linke und Grüne der Plattform X gemeinsam den Rücken. Sie begründen diesen Schritt mit Chaos und Desinformation auf Elon Musks Netzwerk. Viele der Accounts machen bei Bluesky weiter.
Kritik an Elon Musks rechten Umtrieben an einer Hauswand in Großbritannien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images
In einer konzertierten Aktion empfehlen die Parteien SPD, Linke und Grüne ihren Mitgliedern den Ausstieg bei der Plattform X und ziehen selbst die Konsequenz, indem sie ihre Accounts still legen, privat stellen oder deaktivieren. Über die Aktion der Parteien berichtete zuerst Table.Media.
In der wortgleichen Begründung, die unter anderem von den drei Bundestagsfraktionen sowie zahlreichen Parteigliederungen und Politiker:innen unter dem Hashtag #WirVerlassenX verbreitet wurde, heißt es:
X ist in den letzten Jahren im Chaos versunken. Politische Debatten leben vom Austausch, der Menschen erreicht & informiert. X hingegen fördert zunehmend Desinformation. Deswegen nutzen wir diesen Account nicht mehr.
Im Januar hatten die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen noch gesagt, dass sie über die Zukunft auf der Plattform diskutieren würden. Diese Diskussion hat nun offenbar ein Ende gefunden. In den Tweets verweisen die Accounts vor allem auf die Plattform Bluesky, wo sie weiterhin erreichbar sein werden. Gleichzeitig siedelten heute mehrere Stiftungen, unter anderem die Zeit-Stiftung, zu Mastodon über.
Weitere Abwanderungswelle
Seit der Multi-Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 das damalige Twitter gekauft hatte und in der Folge zunehmend zu einer rechtsradikalen Propagandaplattform umbaut, haben in Wellen immer mehr Prominente, Sportvereine, Verbände, Medien, Behörden, Politiker:innen und Nutzer:innen der Plattform den Rücken gekehrt.
Entgegen dem Triumphgeheul von rechten Accounts auf der Plattform über den Ausstieg der drei Parteien, ist eine Abwanderung von weiten Teilen der Parteipolitik für X nicht ungefährlich. Aufgrund der asymmetrischen Netzwerk-Struktur könnte die Aktion weitere Menschen zur Abwanderung bewegen, der Plattform drohen dadurch Relevanzverluste. Doch dafür braucht es vermutlich noch weitere, die X verlassen.
Ministerien und viele Medien weiter auf X
Weiterhin auf X verbleiben zahlreiche Bundesministerien und Behörden. Sie begründen dies mit ihrem Informationsauftrag und der Reichweite, die das soziale Netzwerk angeblich biete. Untersuchungen zeigen, dass dies nur sehr bedingt zutrifft. Denn sonderlich erfolgreich sind die Behörden auf der Plattform nicht, wie eine Reichweitenanalyse des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie im März zeigte. Die Beiträge der Behörden und Ministerien werden in Summe kaum angesehen, kommentiert oder weiterverbreitet. Wenn es Interaktionen gibt, dann fallen diese selten konstruktiv aus. Stattdessen hetzen etwa unter Posts des Innenministeriums mal mutmaßliche, mal offen rechtsradikale Accounts gegen Geflüchtete oder verbreiten rassistische Kriminalitätserzählungen.
Ähnlich sieht die Situation bei den auf X verbliebenen Medien aus. Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf Elon Musks Plattform und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält. Eine Analyse von netzpolitik.org hat im Februar gezeigt, dass die Medien weder viele Views noch positive Interaktionen auf X bekommen, sondern sich in einem permanenten Shitstorm befinden.
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Die schwarz-rote Koalition will ein Gesetzespaket verabschieden, das ein neues Zeitalter der Überwachung einläutet. Was steckt da konkret alles drin? Wir haben es durchgesehen, damit ihr es nicht tun müsst.
Bundesinnenminister Dobrindt (links) und Vizekanzler Klingbeil: Große Einigkeit in der Großen Koalition, dass Polizeibehörden weitere Ermittlungsbefugnisse brauchen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Eigentlich war es ja eine Idee der Ampel-Regierung, der deutschen Polizei die Suche nach Gesichtern im Internet zu erlauben sowie Software einzusetzen, die so viele Daten wie möglich zusammenführt und auswertet. Beides sind Überwachungstechnologien, die auf sogenannter Künstlicher Intelligenz basieren. Auf Bundesebene gibt es derartiges noch nicht, die Ampel hatte es nicht mehr durchgekriegt. Zugleich haben inzwischen zahlreiche Bundesländer ihren Polizeien Gesichtersuchmaschinen und die Datenanalysen genehmigt.
Nun zieht die inzwischen schwarz-rot geführte Bundesregierung nach: Sie will der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) beide Instrumente in die Hand geben. Das zugehörige Gesetzespaket hat sie Ende April im Kabinett verabschiedet. Daten, die nötig sind, um die Überwachungstools zu füttern, sollen demnach die Bundesbürger*innen liefern. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnen vor „Instrumenten zur Massenüberwachung“ und halten das Paket für verfassungswidrig.
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Überwachungspaket in diesen FAQ.
Die Polizei soll Fahndungsfotos mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Also auch mit Selfies auf Social Media, dem Teamfoto deiner Handballmannschaft und einem Stockfoto der Innenstadt von Hannover, auf dem du aus Versehen im Hintergrund zu sehen bist. Sie soll mit dieser Suche die Identität abgebildeter Personen herausfinden dürfen. Dabei bekäme sie Zugriff auf potenziell äußerst persönliche Informationen.
Davor warnt auch die GFF: Die Behörden könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung ziehen, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten. Das Internet mache mittlerweile einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes aus, so die Bürgerrechtsorganisation. Mit den neuen Befugnissen werde die Anonymität in diesem digitalen öffentlichen Raum faktisch unmöglich gemacht. Das sei mit enormen Abschreckungseffekten verbunden und habe erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, kritisiert die GFF.
Laut den Plänen soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten, aber auch von Zeug*innen festzustellen. Im Zweifel muss man also nicht mal selbst einer Straftat verdächtig sein, um zum Fahndungsziel zu werden. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.
Das Problem: Um im öffentlichen Internet nach Personen fahnden zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.
Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.
Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.
Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung der EU verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Aber eine zielgerichtete Suche wäre demnach wohl durchaus möglich. Beispielsweise: Vergleiche dieses Bild mit allen Menschen, die sich auf Social Media für das Wacken-Festival interessieren.
Eine Gesichtersuchmaschine hat die deutsche Polizei ja bereits: Das Gesichtserkennungsystem (GES) des BKA, das eingespeiste Bilder mit, unter anderem, Menschen vergleicht, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Über fünf Millionen Menschen sind dort drin. Die Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein Riesen-Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen identifiziert und gefunden werden können. Wer hat schon keine Fotos von sich im Netz?
Was ist das Problem mit der automatisierten Datenanalyse?
Geplant ist eine Super-Datenbank. Die Datenanalyse soll verschiedene Datenquellen verbinden und die aggregierten Daten sinnvoll aufbereiten. Damit können Polizist*innen Fragen nachgehen wie: Wer gehört zu einer bestimmten Gruppe? Oder: Wo wird wohl demnächst eingebrochen?
Das Problem an dieser Datenbank: Da sind nicht nur Daten von Verurteilten oder zumindest Verdächtigen drin, sondern auch die von Opfern und Zeugen von Straftaten oder Kontaktpersonen von Verdächtigen. Also potenziell: wir alle. Die Quellen, aus denen die Daten dazu stammen dürfen, sind im Gesetzpaket auch nicht beschränkt. Daten, auf die beispielsweise das BKA „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen“ darf, dürfte es auch in die Super-Datenbank kippen.
Denkbar sind also Standortdaten, Fingerabdrücke, Genproben, abgehörte Gespräche, wer wann mit wem wie lange telefonierte, sowie natürlich sämtliche polizeiinterne Vorgangsdaten. Außerdem kann die Datenbank live an polizeiliche Datenbanken anderer EU-Staaten angeschlossen werden.
Amnesty International und ein Dutzend andere Organisationen warnen, dass die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen Teil derselben „Super-Datenbank“ werden würden. Das Resultat wären demnach „tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.“
„Automatisierte Datenanalysen sind mächtige Überwachungsmaßnahmen“, schreibt die GFF in ihrer Stellungnahme zum Gesetzespaket. Deswegen seien strenge Beschränkungen zum Schutz der Grundrechte nötig. Doch diese sieht die Bundesregierung nicht vor.
Was ist das Problem am KI-Training?
Laut der Gesetzentwürfe dürfen Beamt*innen sogenannte KI mit deinen Daten füttern. Die Trainingsdaten müssen beispielsweise dann nicht an- oder pseudonymisiert werden, wenn das „einen unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeuten würde. Die Polizei darf bei ihr vorhandene personenbezogene Daten zum KI-Training auch weitergeben, beispielsweise an privatwirtschaftliche Unternehmen. Das Problem: Sprachmodelle können die Informationen, mit denen sie trainiert werden, nahezu perfekt wiedergeben. Das kam im Rahmen von Urheberrechtsstreitigkeiten heraus.
Das heißt: Informationen, die in derartiger Software landen, können nicht nur von der Software gegen dich verwendet werden – indem sie dich einem Verdacht aussetzt – sondern auch von jedem Menschen, der Zugriff auf die Software hat, rekonstruiert werden. Das ist ein Problem, wenn die Polizei anfängt, wahllos persönliche Informationen in Überwachungssoftware zu füttern. Die Hersteller der Programme sind ja meist auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die unsere Informationen womöglich gewinnbringend weiterverarbeiten. So entwickelt beispielsweise Datenanalyse-Marktführer Palantir seine Produkte auch auf Basis realweltlicher Daten.
Ist das nicht alles verfassungswidrig?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket (PDF) die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab.
Systeme zur automatisierten Analyse könnten umfassende Persönlichkeitsprofile erzeugen, die Daten Unbeteiligter würden mitverarbeitet und es drohten falsche Treffer und Fehlverdächtigungen. Die GFF verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2023, das ähnliche Regelungen in Hessen und Hamburg bereits teilweise kassiert hat. Karlsruhe stellte damals klar: Automatisierte Datenanalyse greift schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und braucht deshalb enge gesetzliche Grenzen. Diese sehe das aktuelle Entwurf nicht vor.
Auch im Fall der Foto-Fahndung sieht die Organisationen Grundrechte in Gefahr, etwa weil auch hier die Daten vieler Unbeteiligter betroffen wären und die Maßnahmen nicht ausreichend auf schwerste Straftaten begrenzt sind.
Auch AlgorithmWatch kommt zu einem ähnlichen Urteil. Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon die GFF – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte.
Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).
Was sind die Unterschiede zum Ampel-Sicherheitspaket?
Das Gesetzespaket ist nicht der erste Anlauf, um Gesichtserkennung und Big-Data-Analysen auf Bundesebene einzuführen. Nach dem Messeranschlag in Solingen haben die Ampel-Fraktionen im Bundestag bereits ein „Sicherheitspaket“ beschlossen, das allen Polizeibehörden den Einsatz von Gesichtserkennung und KI erlauben sollte.
Das Ampel-Paket bestand aus zwei Gesetzen. Das eine – in dem es um Messerverbote und verschärfte Asylregelungen ging – trat in Kraft. Das andere – mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitsbehörden – scheiterte. Genau diese gescheiterten Instrumente tauchen jetzt in verschärfter Form im Kabinettsentwurf wieder auf: biometrische Gesichtserkennung und automatisierte Datenanalyse. Das Paket holt also nach, was im ersten Anlauf nicht durchkam.
Was sagen die Kritiker*innen?
Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag:
Die Bundesregierung treibt den Ausbau digitaler Kontrollwerkzeuge massiv voran und hebelt damit den Schutz unserer Privatsphäre mithilfe künstlicher Intelligenz aus. Besonders die biometrische Gesichtserkennung erfordert den Aufbau riesiger Datensammlungen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen und gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Dieser Weg führt geradewegs in einen digitalen Überwachungsstaat.
Donata Vogtschmidt, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
Mehr Überwachung kann Ursachen von Kriminalität und sozialen Problemen nicht lösen. Das Sicherheitspaket 2.0 ist in der Summe nichts weiter als der höchst zweifelhafte Versuch, durch ein Gefühl der ständigen Überwachung im öffentlichen Raum die Handlungsfreiheit der Menschen zu ersticken und KI auch dort zu entfesseln, wo sie gesellschaftlich besonders großen Schaden anrichten kann. Diese fundamentale Fehlentwicklung sollte und muss endlich wachrütteln!
Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen:
Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger.
Matthias Spielkamp, Geschäftsführer der NGO AlgorithmWatch:
Damit macht die Bundesregierung den Weg dafür frei, die Fotos aller Menschen, die im Internet verfügbar sind, ob von der Familienfeier oder dem Sommerurlaub, biometrisch zu speichern und auszuwerten. Zudem sollen mit KI-Software wie der von Palantir alle Daten ausgewertet werden, die die Behörden über uns gesichert haben. Davon träumen sonst nur autoritäre Regierungen.
Kai Kempgens vom vom Deutschen Anwaltverein:
Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte ‚Gigadatenbank‘ mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten. Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft.
Wer tut etwas dagegen?
Das Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ agitiert gegen die Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene: Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse nach Palantir-Art und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem ist eine Demonstration in Berlin am 13. Juni 2026 um 14 Uhr an der Warschauer Straße / Marchlewskistraße geplant.
Update, 5.5.2026, 15.25 Uhr: In einer vorherigen Fassung schrieben wir, dass im GES des BKA alle Menschen verzeichnet seien, die je erkennungsdienstlich behandelt wurden. Das ist nicht korrekt. Teilweise werden die dabei erhobenen Daten nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.
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Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden führen die Überwachungsmaßnahme durch.
Verwirrter Ermittler. (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Depositphotos
Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.
Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.
Wieder falsche Zahlen
Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.
Abhören und Hacken verwechselt
Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.
Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschicktFragebögen mit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.
Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.
Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.
Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und setzen die Überwachungsmaßnahmen ein.
Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.
Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.
Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.
Mehr Einstellungen als Anklagen
Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.
In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.
Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.
Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.
Antwort oder Sicherheit
Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.
Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.
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Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.
Verantworten die Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chris Emil Janßen
Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat. Behörden dürfen ohne Richtervorbehalt darauf zugreifen.
Auf Anordnung müssen auch Internet-Dienste wie E-Mail-Anbieter und Messenger Verkehrsdaten speichern und herausgeben.
Das ist bereits das dritte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sowohl das erste Gesetz von 2007 als auch das zweite Gesetz von 2015 wurden von höchsten Gerichten gekippt.
Die verfassungswidrigen Vorgänger-Gesetze wurden mit Terrorismus begründet. Die Bundesregierung begründet das neue Gesetz mit Fake-Shops und digitaler Gewalt.
Ursprünglich sollten nur Strafverfolgungs- und Polizeibehörden die Vorratsdaten abfragen. Jetzt dürfen auch „andere berechtigte Stellen“ die Daten nutzen, darunter Geheimdienste wie Verfassungsschutz, Finanzbehörden und Zoll.
Die Behörden sollen Verkehrsdaten nicht mehr nur abfragen dürfen, wenn eine Ermittlung „auf andere Weise aussichtslos wäre“, sondern breits, wenn sie sonst „wesentlich erschwert wäre“.
Der neue Entwurf stellt klar, dass lokale WLANs nicht unter die Speicherpflicht fallen, neben Hotels auch Freifunk. Daten sollen nicht länger als drei Monate gespeichert werden, auch wenn eine Internet-Verbindung länger besteht. Das war im ersten Entwurf noch vorgesehen.
Grundrechtseingriffe müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Andere Länder wie die USA haben keine Vorratsdatenspeicherung, dort ist sie nicht notwendig. Deutschland hatte schon mal eine Vorratsdatenspeicherung. Damals hat das Max-Planck-Institut für Strafrecht wissenschaftlich untersucht: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.
Im Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung abzuschätzen, wie oft die Polizei Vorratsdaten abfragen wird. Sie kommen auf 143.000 pro Jahr – 86.000 Abfragen durch das Bundeskriminalamt und 57.000 Abfragen durch die Länder.
Diese Schätzung widerspricht den Daten der Telekom. Ganz ohne Vorratsdatenspeicherung hat die Telekom in einem Jahr fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Tausende Anbieter betroffen
Die Speicherpflicht betrifft „unterschiedslos alle Anbieter von Internetzugangsdiensten“, in Deutschland etwa 700. Verbände rechnen mit Kosten von ein bis zwei Millionen Euro für große und 80.000 Euro für kleine Internet-Anbieter.
Die Abfrage von Verkehrsdaten betrifft „alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten“, also auch Anbieter für E-Mail und Messenger. Die Bundesnetzagentur rechnet mit „rund 3.000 Verpflichteten“. Nicht alle Anbieter sind auch kommerzielle Unternehmen, es gibt auch ehrenamtliche und gemeinnützige Anbieter.
Die Bundesregierung schafft also mehr Regulierung und Belastungen für Internet-Dienste, gegen deren Willen.
Der Deutsche Anwaltverein kritisierte bereits den Entwurf mit deutlichen Worten: Die Regierung „setzt sich über die europarechtlichen Maßgaben hinweg“ und steht „nicht mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang“. Eine „wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke“ fehlt, deshalb ist „die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.
Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung. Tatsächlich wären in erheblichem Ausmaß unbescholtene Bürger*innen betroffen.
In einer Zeit, in der neue Technologien immer stärker in die Privatsphäre eindringen und zugleich autoritäre Kräfte an Macht und Einfluss gewinnen, stellt sich noch die Frage: Was passiert, wenn Regierungen ihre Polizeibehörden dazu anweisen oder ermuntern, ihre Zugriffsmöglichkeiten auf IP-Adressen und Portnummern zu nutzen, um gegen politische Gegner vorzugehen?
Auch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose IP-Adressenspeicherung betrifft die Rechte von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger – während Kriminelle genügend Möglichkeiten kennen, ihre Identität zu verschleiern.
Die Speicherdauer von drei Monaten geht deutlich über das erforderliche Maß hinaus. Für die Verwertung ist weder eine richterliche Kontrolle noch eine Beschränkung auf eine Mindestschwere der aufzuklärenden Straftat vorgesehen. Damit ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht fraglich.
Dieser Entwurf wird erneut vor den Gerichten krachend scheitern. Ich fordere die Bundesregierung auf, diese Täuschung zu beenden und den Entwurf zurückzuziehen. Als Linke lehnen wir jegliche Vorratsdatenspeicherung ab.
Auch nach dem Kabinettsbeschluss gilt: Der Entwurf verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung. Drei Monate IP-Adressspeicherung bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Datenspeicherung auf Verdacht.
Auch die jüngste Vorlage der Bundesregierung mit einer dreimonatigen Speicherfrist begegnet weiterhin erheblichen juristischen Bedenken, bspw. mit Blick auf die Frage, ob die dezidierten Vorgaben höchster Gerichte (die u.a. die Speicherdauer auf das absolute Minimum beschränken) eingehalten werden. Die Gefahr, dass auch diese Regelung nicht lange Bestand haben wird, ist daher sehr real.
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Wero verspricht mehr digitale Unabhängigkeit und will eine europäische Alternative zu US-Bezahldiensten sein. Doch der Dienst nutzt ausgerechnet Cloud-Infrastruktur der Amazon-Tochter AWS. Das ist auch ein Sicherheitsrisiko für die dort hinterlegten Daten.
Farbenfroh und digital souverän – so präsentiert sich Wero. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot wero-wallet.eu
Direkt Geld an Freunde und Bekannte überweisen, jederzeit und in Sekundenschnelle. Das verspricht Wero. Der neue Bezahldienst startete im Juli 2024 und will sich als europäische Alternative zu US-Bezahldiensten wie Visa, Mastercard und PayPal etablieren.
Hinter dem Angebot steht die European Payments Initiative (EPI), ein Zusammenschluss europäischer Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. In Deutschland machen unter anderem die Deutsche Bank, die Postbank, die ING, die GLS, die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken mit.
Auf der Wero-Website präsentiert sich der Dienst farbenfroh als „DIE starke und unabhängige europäische Lösung beim digitalen Bezahlen“. Mehr als 50 Millionen Menschen nutzen Wero bereits. Auch im Online- und im Einzelhandel soll der Dienst eine Alternative zur US-Konkurrenz bieten.
Auf Anfrage von netzpolitik.org muss EPI allerdings einräumen, dass Wero seine Dienste teilweise über das US-Unternehmen Amazon Web Services abwickelt. Das aber widerspricht nicht nur dem selbst gestellten Anspruch der digitalen Unabhängigkeit, sondern die bei AWS hinterlegten Daten sind auch potenziell dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt.
Cloud „made in Europe“
Nach eigenen Angaben greift EPI „auf eine Kombination aus europäischen und internationalen Technologieanbietern“ zurück, darunter auch „Managed-Infrastructure- und Software-Services von AWS“. Zugleich betont die Initiative, dass sie „die volle Kontrolle über deren Architektur, Sicherheitsmodell und Betrieb“ habe und mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen anwende, „darunter Verschlüsselung während der Übertragung und im Ruhezustand“. Doch diese Kontrolle stößt an rechtliche Grenzen.
Mit Beginn von Trumps zweiter Amtszeit gewann in der EU die Debatte um die „digitale Souveränität“ an Fahrt. Einige US-Tech-Konzerne passten daraufhin ihre Angebote an.
So auch AWS. Das Unternehmen ist ein US-amerikanischer Cloud-Anbieter und Tochterunternehmen des Online-Versandhändlers Amazon.com. Zu Beginn dieses Jahres hat es die „AWS European Sovereign Cloud“ in Betrieb genommen. Das Versprechen steckt im Produktnamen: Die Daten der Kunden sollen hier nicht in Übersee, sondern innerhalb der EU gespeichert werden.
Nach eigenen Angaben will AWS seine Kunden so dabei unterstützen, „ihre sich wandelnden Souveränitätsanforderungen zu erfüllen“ – inklusive rechtlicher Schutzmaßnahmen, „die dem Bedarf von Behörden und Unternehmen in Europa gerecht werden“.
US-Behörden könnten Zugriff auf Daten erhalten
EPI hat unter anderem „aus Sicherheitsgründen“ nicht sagen wollen, welche Infrastruktur- und Plattformanbieter Wero im Detail nutzt. Doch selbst wenn der Dienst Daten in der „AWS European Sovereign Cloud“ speichert, bliebe das Souveränitätsversprechen uneingelöst. Vor allem aber wären die Daten dann wohl nicht vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden sicher.
Dafür sorgt der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, aus dem Jahr 2018. Das Gesetz verpflichtet US-Tech-Anbieter unter bestimmten Bedingungen dazu, Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen – auch wenn sich diese außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Schließt ein Unternehmen den Zugriff technisch aus, kann dies Geldbußen oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Köln aus dem März 2025, welches das Bundesinnenministerium (BMI) in Auftrag gegeben hatte. Es wurde im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf FragdenStaat veröffentlicht. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte nach der Veröffentlichung gegenüber Tagesspiegel Background, dass die Nutzung von US-Clouddiensten ein „erhebliches Risiko des Datenabflusses“ bedeute.
Das Risiko „extraterritorialer Zugriffsanfragen“
AWS bestreitet, jemals außerhalb der USA gespeicherten Kundeninhalte gegenüber der US-Regierung offengelegt zu haben, wenn es Anfragen erhalten hat, die sich auf den CLOUD Act bezogen – zumindest für die vergangenen sechs Jahre, „seit wir 2020 mit der statistischen Erfassung begonnen haben“.
Das ist keine Gewähr dafür, dass es nicht doch noch dazu kommt. Zumal Jeff Bezos, Gründer von Amazon und heute geschäftsführender Vorsitzender des Verwaltungsrats, inzwischen als „Fanboy“ von Präsident Donald Trump gilt.
Dieses Risikos ist sich offenbar auch EPI bewusst.“Potenzielle extraterritoriale Zugriffsanfragen“ sehe die Initiative „als relevantes rechtliches und geopolitisches Risiko“. Sie verfüge „bereits über Notfall- und Ausstiegspläne für kritische Technologiedienstleistungen“.
Außerdem verfolgt die Initiative nach eigenen Angaben das Ziel, künftig mit mehr europäischen Anbietern zusammenarbeiten und „dabei die für eine kritische Zahlungsinfrastruktur erforderliche Sicherheit, Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit zu gewährleisten“.
Welche europäischen Dienstleister das sind, verrät EPI nicht. Ebenso bleibt die Frage offen, wann Wero sein Versprechen nach digitaler Unabhängigkeit einlösen wird.
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Die von der Polizei erfasste Kriminalität geht in vielen Feldern deutlich herunter. Dennoch will CSU-Innenminister Dobrindt mehr Überwachungmaßnahmen und schärfere Gesetze.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung der Statistik. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Die von der Polizei registrierte Kriminalität ist laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, bei Zuwanderern sogar um 7,2 Prozent. Dennoch versendete das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, welche das Thema nicht-deutsche Straftaten in den Mittelpunkt stellt.
Die jährliche Statistik, hier die Zusammenfassung, steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache schon länger in der Kritik. Bei grober Betrachtung der polizeilichen Zahlen fallen sowohl demographische als auch soziale Faktoren unter den Tisch. Auch dass die Polizei einen verstärkten Fokus auf bestimmte Tätergruppen hat und die Bevölkerung je nach Tätergruppe unterschiedliches Anzeigeverhalten zeigt, bleibt dabei unbeachtet.
Daneben ist die Kriminalstatistik auch nur ein Ausschnitt der Kriminalitätsentwicklung, die nicht zeigt, wie viele Straftaten später tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht führen. Sie ist deshalb immer mit Vorsicht zu genießen, wie wir im Vorfeld der Veröffentlichung beschrieben haben.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückgeht, doch auch ohne diese ist die erfasste Kriminalität um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch der Anteil an Kindern (-6,4 Prozent) und Jugendlichen (-10,4 Prozent) an Tatverdächtigen ist zurückgegangen. Auch die Gewaltkriminalität ist laut Bundeskriminalamt (BKA) um 2,3 Prozent rückläufig. Die Aufklärungsquote aller Straftaten bleibt mit 57,9 Prozent stabil (Vorjahr 58 Prozent).
Angestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte um etwa 2,8 Prozent. Hier erklärt das BKA den Anstieg mit veränderten Gesetzen, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern, sowie mit einer steigenden Bereitschaft, Sexualdelikte auch zur Anzeige zu bringen. Sexualdelikte haben in der Regel ein hohes Dunkelfeld, die Steigerung der registrierten Fälle muss nicht heißen, dass es mehr Fälle insgesamt gibt.
Im Bereich der Internet- und Betrugskriminalität weist das BKA auf einen Rückgang von Taten aus Deutschland hin, aber eine Steigerung von solchen, die aus dem Ausland heraus in Deutschland begangen werden. Die Fallzahlen glichen sich mittlerweile an.
Dobrindt will es trotzdem härter
BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem „differenzierten Bild“, das die Statistik wiedergebe. „Die registrierte Kriminalität ist 2025 gesunken, wir sehen Rückgänge bei Gewaltkriminalität und bei der Zahl der Tatverdächtigen.“ Gleichzeitig verändere sich Kriminalität, sie würde digitaler, internationaler und in manchen Bereichen auch brutaler, so Münch weiter.
Der insgesamt starke Rückgang der polizeilich erfassten Kriminalität führt nicht dazu, dass sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufrieden zeigt. In einem verbreiteten Statement verweist er stattdessen auf die „gefühlte Sicherheit“ und fordert weitere Maßnahmen wie einen „harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ sowie „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ und „klare, unmissverständliche Gesetze zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten“.
Beide Projekte stehen in der Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
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Das Digitalministerium hatte die Zivilgesellschaft aufgerufen, sich beim Deutschland-Stack einzubringen. Doch in beiden Konsultationsphasen wurde deren Expertise nicht gefragt. Dabei bringt die Zivilgesellschaft Fragen ein, die sonst untergehen. Das zeigt der Workshop zu „KI in der Verwaltung“ des Bündnisses F5.
In der Kommunikation mit dem Digitalministerium: Zivilgesellschaft steht vor Rätseln. (Symbolbild) – CC-BY-SA 2.0 Flickr/Captain of the Burning Ship; Bearbeitung: netzpolitik.org
Der Deutschland-Stack ist das Großprojekt des jungen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung schlechthin. Damit will Karsten Wildberger (CDU) ein „digitales Update“ (€) für Deutschland. Mit der „einheitlichen IT-Infrastruktur mit Basiskomponenten wie Cloud- und IT-Diensten und klar definierten Schnittstellen“ adressiert er die grundlegenden Versäumnisse der seit Jahren schleppenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Eigentlich könnte das Ministerium hier aus dem Vollen zivilgesellschaftlicher Expertise schöpfen. Viele zivilgesellschaftliche Akteure beobachten die scheiternde Verwaltungsdigitalisierung nicht nur seit Jahrzehnten, sondern bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen häufig ehrenamtlich in Digitalisierungsprojekte und nachhaltige Lösungswege ein.
Zum Start des Konsultationsprozesses im Herbst erhielt das Ministerium zunächst viel Lob. Öffentlich rief es Gruppen, Verbände, aber auch Einzelpersonen dazu auf, über die Plattform openCode ihr Feedback zum Stack einzubringen. Der Zugang dazu ist niedrigschwellig und die einzelnen Beiträge sind öffentlich einsehbar. Die volle Transparenz hebt hier die Konsultation stark von bisherigen Beteiligungsformaten ab.
Workshops ohne die Zivilgesellschaft
Doch um Feedback zu bekommen, fährt das Ministerium von Anfang an zweigleisig. Denn zeitgleich zur offenen Konsultation plante es Workshops mit Verbänden aus den Bereichen Start-ups, Wissenschaft, IT- und Digitalwirtschaft sowie weiteren. Mit von der Partie waren vor allem Wirtschaftsverbände. Dabei erhielt die Zivilgesellschaft bislang keinen Zugang.
Was bei den Workshops herauskam, ist nicht bekannt. Die hätten „generell im Haus intern und auf Arbeitsebene stattgefunden – zu diesen gibt es keine öffentliche Berichterstattung“, erklärt ein Sprecher des BMDS gegenüber netzpolitik.org.
Wie aus der Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Sonja Lemke (Die Linke) hervorgeht, gab es im November fünf Workshops – zu den Themen Markt und Integrationsplattform, Startups und Agentic AI. Sie wurden unter anderem ausgerichtet von eco, dem KI-Verband, Bitkom und Databund. Die Bundesregierung betonte, sie habe Expertise zum Thema „technische Standards und Technologien des Deutschland-Stacks“ angefragt, aber an den Workshops lediglich als „Impulsgeber“ teilgenommen.
Digitalministerium lässt sich bitten
Bei der Terminvergabe ging die Zivilgesellschaft leer aus, sowohl in der ersten Konsultationsphase vom 1. Oktober bis zum 30. November als auch in der zweiten vom 16. Januar bis zum 15. Februar. Dabei hatte das Bündnis F5 bereits im Herbst beim Ministerium nach einem Termin gefragt, so Kai Dittmann. Er leitet die Advocacy- und Policyarbeit bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und koordiniert das Bündnis.
Zu diesem Bündnis haben sich die Organisationen Reporter ohne Grenzen, AlgorithmWatch, Wikimedia Deutschland, Open Knowledge Foundation Deutschland und GFF zusammengeschlossen, sie setzen sich für eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik ein.
„Wir hatten gehofft, dass das BMDS von sich aus einen Konsultationsworkshop zum Deutschland-Stack anbietet“, sagt Dittmann, „um zunächst ein paar grundlegende Informationen zu vermitteln, etwa was zum Stack gehört und was nicht. Es wäre sinnvoll gewesen, zu Beginn darüber zu diskutieren, bei welchen Fragestellungen die Zivilgesellschaft aktiv eingebunden sein sollte“, etwa bei der Frage nach dem Einsatz digitaler Identitäten und danach, wie der sich auf Grundrechte auswirkt und wie er eingeschränkt werden müsste. Auch zur Frage einer sinnvollen Datenhaltung, um diesen Deutschland-Stack zu befüllen, hätte das BMDS von der Expertise von Wikimedia profitieren können, so Dittmann.
F5-Workshop zu KI in der Verwaltung
Schließlich fand Ende März ein Workshop mit F5 statt. Das Thema: „KI in der Verwaltung“. Doch wie das BMDS auf Anfrage erklärt, habe der Workshop „keinen speziellen Bezug zum Deutschland-Stack“. Das überrascht in doppelter Hinsicht. Denn laut Antwort der Bundesregierung vom Dezember sei ein Workshop mit der Zivilgesellschaft „in Klärung“ und als Organisation benannte sie das Bündnis F5. Das suggeriert, dass der F5-Workshop im Kontext des Deutschland-Stacks geplant war.
Zweitens waren bei diesem Workshop laut BMDS nicht nur Vertreter:innen aus der Zivilgesellschaft eingeladen, sondern auch aus der Wirtschaft. Überraschend ist die „Klarstellung“ des Ministeriums auch, weil KI im überarbeiteten „Gesamtbild“ ausdrücklich Teil des Deutschland-Stacks ist.
Agentische KI soll Verwaltungsaufgaben künftig erleichtern und teilweise übernehmen. Dazu hat das BMDS einen eigenen Hub gegründet und fördert eine Reihe an Pilotprojekten. Eines davon setzt agentische KI beim Antragsverfahren für Wohnberechtigungsscheine ein. Sie betrifft einen sensiblen Bereich, in dem es um die Existenz von Menschen geht. Fehler wären hier verheerend. Das veranschaulicht das Beispiel um die Kindergeldaffäre in den Niederlanden.
„Ins Machen kommen“ braucht klare Grenzen
„Im Workshop haben wir viele Fragen erst angerissen“, so Dittmann. Wie gehen Verwaltungen und Mitarbeiter:innen etwa damit um, wenn was schief geht? Wer trägt die Verantwortung für den Fall, dass Fehler passieren, die unter Umständen gravierende Konsequenzen haben? Der Sachbearbeiter, die Software-Hersteller, der IT-Dienstleister, die Behörde, die das KI-System eingekauft hat, oder der Minister, der das Ganze vorangetrieben hat? Wer ist zuständig, wenn entsprechende KI-Systeme nicht die gewünschten Ergebnisse liefern?
Was passiert, wenn ein einzelner Sachbearbeiter mithilfe von KI-Agenten immer mehr Anträge bearbeitet und etwas übersieht? „Müssen wir mit einer Verantwortungsdiffusion in diesem System rechnen?“, fragt Dittmann. Denn klar sei, die Maschine kann keine Verantwortung tragen.
Das alles seien gesellschaftliche Fragen, über die wir sprechen und die wir klären müssten. Angesichts des Mottos „ins Machen kommen“ seien sie bislang untergegangen. Ins Machen zu kommen, heiße aber auch zu entscheiden, „was wir alles nicht machen“ und Grenzen abzustecken, so Dittmann.
Aufsuchende Beteiligung
Dass das BMDS im Rahmen des D-Stacks die Zivilgesellschaft auf Abstand hält, ist umso unverständlicher, als es laut Sprecher beim KI-Transformationsprozess ausdrücklich darum gehe, deren Perspektiven einzubeziehen.
Auch wenn die Kommunikation des Ministeriums bislang unstet war, den Workshop Ende März sieht Dittmann als Startschuss dafür, zivilgesellschaftliche Expertise nicht nur einzubeziehen, sondern auch als Ressource zu begreifen. Die könne das Ministerium noch mehr nutzen, wenn es sich um eine aufsuchende Beteiligung bemüht.
Das kann bedeuten, die Expertise engagierter Menschen über andere Wege einzuholen. Denn die arbeiten häufig ehrenamtlich und können Workshops nicht wahrnehmen, wenn die an einem Werktag zu normalen Geschäftszeiten stattfinden. Das betrifft zum Beispiel Ehrenamtliche von D64, dem Zentrum für digitalen Fortschritt, vom Chaos Computer Club oder InÖG, dem Innovationsverbund öffentliche Gesundheit.
Das Ministerium könnte Forschungsmittel bereitstellen oder bei Forschenden anfragen, welche Personen oder ehrenamtlichen Organisationen sich bei bestimmten Fragen besonders gut auskennen. Beispielsweise könne das BMDS auch nach Erfahrungen fragen, die ehrenamtliche Digitalisierungsprojekte in Berlin, auf Bundesebene, aber auch in Städten und kleineren Gemeinden eingeholt haben.
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Die Justizministerin hat das lange erwartete Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgelegt. Betroffene sollen mutmaßliche Täter*innen leichter verklagen können. Für sexualisierte Deepfakes drohen bis zu zwei Jahre Haft. Im Entwurf steckt aber auch die Neuauflage der Speicherung von IP-Adressen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will schärfere Maßnahmen gegen digitale Gewalt – bis hin zur Speicherung von IP-Adressen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am heutigen Freitag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Betroffene digitaler Gewalt besser schützen soll. Digitale Gewalt sei ein „Massenphänomen“, sagte Hubig bei der Vorstellung der Pläne. „Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphone-Kameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen.“ Millionen von Menschen seien betroffen, „besonders häufig Frauen“.
Der Referentenentwurf ist zu einem der meist beachteten Projekte des Ministeriums geworden, nachdem der Spiegel vor zwei Wochen erstmals die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen öffentlich gemacht hatte. Über seinen Anwalt geht er gegen die Berichterstattung vor; es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt.
Hubig hatte den Fall zum Anlass genommen, auf den bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen, fast fertigen Gesetzentwurf hinzuweisen und angekündigt, ihn bald vorzustellen. Nun ist es so weit.
Zu „digitaler Gewalt“ zählt das Ministerium laut Entwurf ein breites Spektrum an Taten, unter anderem „Hate Speech“, also Beiträge, die andere bedrohen, abwerten oder zu Straftaten aufrufen. Ebenso zählt dazu das unerlaubte Veröffentlichen von Daten wie Adresse oder Telefonnummer („Doxing“), das unerwünschte Versenden pornografischer Bilder („Dickpics“), der gezielte Kontakt zu Kindern mit sexueller Absicht („Cybergrooming“), außerdem bildbasierte Gewalt, Cybermobbing, Cyberstalking und Identitätsmissbrauch, etwa wenn Fake-Profile einer anderen Person erstellt werden.
Heimliches Filmen und sexualisierte Deepfakes
Der Entwurf basiert auf zwei Säulen. Die erste ist eine strafrechtliche Säule, die wir bereits Ende März veröffentlicht und analysiert haben. Darin vorgesehen sind drei neue Straftatbestände.
Geplant ist demnach eine Überarbeitung des geltenden § 184k Strafgesetzbuch (StGB), der die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen regelt. Er soll künftig nicht nur das sogenannte Upskirting umfassen, sondern auch weitere Phänomene bildbasierter Gewalt, etwa das nicht-einvernehmliche Filmen in öffentlichen Saunen oder Umkleiden oder sexualisierte Deepfakes. Auch das Filmen bekleideter Körperteile wie Genitalien, Gesäß oder weiblicher Brust “in sexuell bestimmter Weise” soll verfolgt werden können. Strafmaß: bis zu zwei Jahre Haft.
Mit einem neuen Paragrafen zur „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB) soll zudem das Erstellen und Verbreiten solcher Deepfakes unter Strafe gestellt werden, die “geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden”.
Eine weitere neue Vorschrift soll außerdem das unbefugte digitale Tracken und Ausspionieren einer anderen Person unter Strafe stellen. Solches Verhalten war bislang schon im Rahmen von Nachstellung strafbar.
Auskunft zu anonymen Accounts
Neu und bislang unbekannt ist dagegen die zivilrechtliche Säule des Entwurfs. Die neuen Regeln sollen es für Betroffene von etwa beleidigenden und herabsetzenden Postings einfacher machen, selbst vor Gericht dagegen vorzugehen.
Betroffene sollen von Plattformen und Internetzugangsanbietern leichter als bisher Auskunft über die Identität einer Person hinter einem anonymen oder pseudonymen Account bekommen. Dazu sollen Anbieter künftig – sofern vorhanden – den Klarnamen und die Adresse herausgeben, wenn ein Gericht dies anordnet. Beides wird gebraucht, damit Betroffene etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen können.
Betroffene sollen eine solche Auskunft vor dem Landgericht beantragen können. Dazu müssen sie glaubhaft machen, dass eine unbekannte Person eine Rechtsverletzung begangen hat, und sie gegen diese Person zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wollen. „Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten“, schreibt das Ministerium dazu.
Neu ist außerdem, dass sich Betroffene in einem Verfahren „durch zivilgesellschaftliche Organisationen als Bevollmächtigte vertreten lassen“ können, sofern das unentgeltlich – also kostenlos – geschieht. Auch das soll die Schwellen für Betroffene senken: Hilfsorganisationen könnten dann zumindest manchen Betroffenen die Kosten und Strapazen eines Gerichtsverfahrens abnehmen.
„Vorsorglich gespeicherte IP-Adressen“
Der Entwurf soll auch die Vorratsdatenspeicherung zurückbringen. Das ist ein umstrittenes Verfahren zur Massenüberwachung im Netz, das in Deutschland seit 2017 ausgesetzt ist. Im Zuge des Auskunftsanspruchs für Betroffene richtet das Gesetz den Blick zu Plattformen und Zugangsanbieter wie Vodafone oder die Telekom. Sie sollen künftig durch eine beweissichernde Anordnung dazu verpflichtet werden können, “bereits bei ihnen vorhandene Daten” über mutmaßliche Rechtsverletzer*innen zu sichern. Dazu sollen sie auch „vorsorglich gespeicherte IP-Adressen” verwenden. Der aktuell diskutierte Entwurf für die Vorratsspeicherung sieht vor, dass IP-Adressen für voraussichtlich drei Monate gespeichert werden sollen.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland erstmals 2007 eingeführt, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch wieder aufgehoben, weil sie gegen Grundrechte verstieß. Eine neue Regelung von 2015 wurde später durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs faktisch gestoppt, weil eine anlasslose, flächendeckende Speicherung von Kommunikationsdaten gegen EU-Recht verstößt.
Auf die Frage, wie sich das Vorhaben für eine erneute Speicherung von IP-Adressen mit dem EU-Recht vereinbaren lasse, sagte Hubig, es gehe bei dem Entwurf, der kommende Woche im Kabinett vorgelegt werden soll, nicht um eine Vorratsdatenspeicherung, sondern lediglich darum, IP-Adressen und Portnummern für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Das sei in dieser reduzierten Form rechtskonform. Große Netzbetreiber und Verbände kamen in ihren Stellungnahmen zu anderen Einschätzungen.
In besonders schweren Fällen sollen Landgerichte darüber hinaus auch zeitweilige Account-Sperren verhängen können. So solle verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
Kritik an hohen Kosten und massenhafter Datenspeicherung
Die Organisation HateAid, die Betroffene von digitaler Gewalt berät, begrüßt die geplanten Reformen im Zivilrecht und auch, dass Plattformen und Zugangsanbieter nun IP-Adressen herausgeben sollen. Zugleich weist die Organisation darauf hin, dass die Auskunftsverfahren für die Betroffenen mit hohen Kosten verbunden seien. Sie müssten nicht nur ihre eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Rechtsvertretung der Plattformen selbst zahlen.
Der Entwurf sieht hierfür eine Ausnahmeregelung vor, von der Gerichte nach Erfahrung der Organisation jedoch in der Regel keinen Gebrauch machten. HateAid hatte gefordert, Gerichtskosten pauschal zu regeln.
Benjamin Lück, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, kommt zu einem kritischeren Urteil. Gut sei, dass das Ministerium mit Account-Sperren einen wirkungsvollen Mechanismus für Betroffene vorsehe.
Die in der Begründung des Entwurfs versteckte Verknüpfung der Auskunftsansprüche mit der geplanten IP-Vorratsdatenspeicherung lehnen wir dagegen ab. Solche anlasslosen, massenhaften Datenspeicherungen halten wir grundsätzlich für das falsche Mittel.
Im Vorfeld hatten sich bereits mehrere Fachleute für digitale Gewalt gegen Überwachungsmaßnahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt ausgesprochen, darunter auch die Vorratsdatenspeicherung.
Bereits unter der Ampel angekündigt
Mit der Vorstellung des Entwurfs liefert Hubig nun etwas, das bereits ihr Vorgänger Marco Buschmann (FDP) zur Zeit der Ampel-Regierung vor fünf Jahren angekündigt hatte. Seine Pläne zum Schutz vor digitaler Gewalt umfassten allerdings nur das Zivilrecht und versandeten zum Ende der letzten Legislaturperiode.
Hubig betont nun, sie habe ein “Gesamtkonzept” vorlegen wollen, das sowohl das Zivilrecht als auch die Verschärfungen im Strafrecht umfasst.
Der Entwurf wird nun an Verbände und Bundesländer geschickt, die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Er muss noch im Kabinett abgestimmt werden und erreicht danach erst den Bundestag und Bundesrat.
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Wenn die jährliche Statistik zur Kriminalität veröffentlicht wird, folgen oft rassistische Hetze und Rufe nach Strafrechtsverschärfungen. Dabei sagt die Statistik weniger darüber aus, wie die Sicherheitslage im Land wirklich ist, als viele vermuten.
Die Kriminalstatistik wird jährlich unter großem Interesse veröffentlicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / IPON
Jedes Jahr im Frühling veröffentlicht das Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird von Vielen wahrgenommen als genaues Abbild von Kriminalität im Land und dementsprechend oft auch politisch instrumentalisiert. Dabei ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zuallererst eine Art Arbeitsbericht der Polizei. Sie ist mit Vorsicht zu genießen.
In der PKS werden mutmaßliche Straftaten erfasst, welche die Polizei an die Staatsanwaltschaften weitergibt. Ob diese dann die Verfahren einstellen und ob jemand verurteilt wird, erfahren wir aus dieser Statistik nicht. Wir erfahren auch nicht, ob die Steigerung einer Kriminalitätsart darauf beruht, dass die Polizei ihren Schwerpunkt verlagert hat, die Ermittlungsmethoden besser wurden, das Dunkelfeld sich aufhellt oder Menschen bereitwilliger Straftaten anzeigen.
Zudem gibt es rassistische Einstellungen, die dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Polizei stärker kontrolliert oder von der Mehrheitsbevölkerung öfter angezeigt werden, was deren Präsenz in der Statistik erhöht. Das alles verzerrt die Polizeiliche Kriminalstatistik.
Polarisierung und Stigmatisierung
Die Statistik steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache in der Kritik. „Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet“, hieß es in einem offenen Brief (PDF), den zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Kriminolog:innen vergangenes Jahr unterzeichnet haben. Vielmehr trage die Statistik zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei, so die Unterzeichnenden.
Das Medienhaus Correctiv hat nun beliebte Mythen und Instrumentalisierungen rund um die Kriminalstatistik einem Faktencheck unterzogen. Der Artikel weist zum Beispiel darauf hin, dass eine Verbindung von polizeilicher Statistik und Justizstatistiken überfällig wäre. Dann könnte man nachvollziehen, wie häufig aus der polizeilichen Erfassung als Straftat am Ende auch eine Verurteilung vor Gericht wird. Den wie Correctiv schreibt, wurden laut statistischem Bundesamt 60 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt.
Der Faktencheck zeigt auch, dass die Zahl der Fälle mit dem Bevölkerungswachstum zu tun hat. Mehr Tatverdächtige heiße nicht notwendigerweise, dass auch prozentual mehr Menschen kriminell geworden seien. Der prozentuale Wert wird mittels der „Tatverdächtigenbelastungszahl“ statistisch erfasst. Correctiv hat nun diesen Wert angeschaut und kommt zum Schluss:
[..] obwohl die absolute Zahl der Tatverdächtigen in den vergangenen Jahren zwischendurch gestiegen ist (etwa zwischen 2013 und 2015 oder zwischen 2021 und 2023): Der Anteil der Menschen in der Gesellschaft, die von der Polizei eines Verbrechens verdächtigt wurden, ist seit 2009 insgesamt gesunken.
Ein anderes Feld im Bericht von Correctiv sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese sind in den vergangenen Jahrzehnten laut der PKS dramatisch angestiegen. Die Hintergründe sind dabei vor allem auch ein besserer gesetzlicher Schutz vor solchen Straftaten durch eine Erweiterung dessen, was überhaupt strafbar ist, sowie eine gestiegene Sensibilität, so dass mehr Menschen und vor allem Frauen sich trauen, solche Straftaten auch anzeigen. Dennoch ist das Dunkelfeld in diesem Gebiet immer noch groß, so kam kürzlich heraus, dass bei digitaler Gewalt etwa 97 Prozent aller Fälle nicht zur Anzeige kommen.
Demografische und soziale Aspekte ignoriert
Beliebt in rassistischer Stimmungsmache, die ja derzeit von AfD bis zum Bundeskanzler Konjunktur hat, ist das Narrativ von kriminellen Migrant:innen. Die PKS erfasst keinen Migrationshintergrund, wer einen deutschen Pass hat, ist deutsch – egal, wo die Person geboren ist oder welche Nationalität die Eltern hatten. Die in der PKS erfassten Nicht-Deutschen hingegen sind nicht nur Geflüchtete oder hier lebende Menschen ohne deutschen Pass, sondern auch Tourist:innen. Wer also mit Fallzahlen aus der PKS hantiert, um rechte Stimmung zu machen, ignoriert nicht nur das, sondern auch, dass bei den Nicht-Deutschen die Altersstruktur jünger ist und jüngere Menschen, egal von wo sie kommen, in der Regel mehr Straftaten begehen. In Lagebildern erfasst das Bundeskriminalamt hingegen erst seit 2015 die Kriminalität von „Zuwanderern“, laut dem BKA Menschen, die ein Asylverfahren durchlaufen, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung haben oder abgeschoben werden sollen.
Rechtsradikale hantieren gerne mit der sogenannten „Messerkriminalität“, die angeblich seit dem Jahr 2015 explodiert sei. Das ist unseriös, wie Correctiv darlegt: Denn „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“ werden erst seit dem 1. Januar 2024 vollständig erfasst. 90 Prozent der erfassten „Messerkriminalität“ wird von Männern über 21 Jahren verübt. Tatsächlich sind dabei in der Statistik nicht-deutsche Täter überrepräsentiert. Neben demografischen und sozialen Aspekten gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die dieses Ungleichgewicht begünstigen, wie die Kriminologin Gina Wollinger darlegt.
Verzerrte Wahrnehmung von Kriminalität
Die Gefahr einer Verfälschung des Kriminalitätsbildes durch die polizeiliche Statistik wird verstärkt dadurch, dass sehr viele Menschen eine völlig von der Realität abgekoppelte Wahrnehmung der Kriminalität haben. In einer Befragung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) aus dem Jahr 2021 gingen fast zwei Drittel von einer starken bis sehr starken Zunahme der Kriminalität in den letzten fünf Jahren aus, während nur sechs Prozent der Befragten die Kriminalitätsentwicklung realistisch einschätzten.
Woher diese Fehlwahrnehmung kommt, ist nicht abschließend untersucht. Die Studie der KAS zeigte sich hier einigermaßen ratlos: Die Sorge vor einer Zunahme der Kriminalität lasse sich nicht mit sinkender tatsächlicher Kriminalität aus der Welt schaffen, stellten die Autor:innen damals fest.
Einen Anteil an diesem Phänomen haben vermutlich die Nachrichtenwertfaktoren Negativität und Nähe, die Medien dazu bringen, Berichte mit Schaden und Kriminalität in unserer Nähe als relevanter zu bewerten. So entsteht medial eine Schieflage, die nicht der realen Entwicklung entspricht. Diese Schieflage wird befeuert von einer Innenpolitik, die auf diese Fehlwahrnehmungen eingeht, was die Berichterstattung zum Thema Sicherheit weiter verstärkt. Hinzu kommt auch ein Altersfaktor, den die Studien bestätigen: Je älter die Befragten, desto mehr Angst haben sie vor Kriminalitätszunahme. In einer alternden Gesellschaft steigt also die Furcht und damit auch der politische Druck auf das Thema.
Eng gefasster Sicherheitsbegriff
Der Fokus des Sicherheitsbegriffs auf Delinquenz und Kriminalität trägt zudem zu einer weiteren Verzerrung und damit verschobenen politischen Prioritäten bei. Ein erweiterter Sicherheitsbegriff würde soziale Sicherheit hervorheben, dazu gehören Wohnraum, eine gerechte Vermögensverteilung, ein gutes Gesundheitssystem, einfache Mobilität sowie die Absicherung von Arbeitsplätzen. Ein noch weiter in die Zukunft gerichteter Sicherheitsbegriff würde auch die Gefahr von Kriegen, Umweltkatastrophen und Klimakollaps in den Fokus nehmen.
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Hinter dem Erfolg von Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien stecken ausgebeutete Arbeiter:innen. Bei einem Fachgespräch im Deutschen Bundestag wurde heute diskutiert, wie ihre Lage verbessert werden kann. Die Botschaft der Sachverständigen war klar: Deutschland muss mehr Verantwortung übernehmen.
Im Bundestag wurde heute erstmals über die Arbeitsbedingungen von Datenarbeiter:innen hinter Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien diskutiert. Die Ausschüsse für Digitales und Arbeit hatten zu einem Fachgespräch zum Thema Data Labeling geladen. Die klare Botschaft der drei Sachverständigen: Wenn Deutschland auf KI setzt, dann muss es mehr Verantwortung für die Menschen im Maschinenraum der Technologie übernehmen.
Als Data Labeling oder auch Daten-Annotation bezeichnet man eine Tätigkeit, bei der Menschen zum Beispiel Bildmaterial mit Metadaten versehen, also mit Labels, die den Inhalt beschreiben. Das ist unter anderem für Machine-Learning-Systeme erforderlich, die hinter fast allem stehen, auf dem heute das Label „KI“ klebt. Die Arbeiter:innen sind selten bei den Tech-Konzernen selbst beschäftigt, sondern werden häufig unter ausbeuterischen Bedingungen bei Outsourcing-Firmen oder -Plattformen angestellt.
Seit Jahren bringen Whistleblower:innen, Aktivist:inen, Forscher:innen und Journalist:innen die unsichtbar gemachten Arbeitskräfte in die Öffentlichkeit. Auch wir auf netzpolitik.org berichten kontinuierlich darüber. Die Arbeitsbedingungen in der Branche haben sich aber kaum verbessert, weshalb Erwartungen an die Politik groß sind. Das heutige Fachgespräch, an dem sich Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linkspartei beteiligten, könnte ein Anfang sein. An konkreten Ideen, wie sich die Lage der Arbeiter:innen verbessern lässt, mangelt es jedenfalls nicht.
„Sie sehen die KI, aber uns sehen Sie nicht“
Die ehemalige Datenarbeiterin Joan Kinyua war virtuell aus der kenianischen Hauptstadt Nairobi zugeschaltet. Sie habe mehr als acht Jahre in der Branche gearbeitet hat, die „Künstlicher Intelligenz dabei hilft, die Welt zu verstehen“. Für unterschiedliche Anbieter habe sie unter anderem Bilder von Straßen mit Metadaten versehen, damit selbstfahrende Autos keine Unfälle bauen. Auch mit Straßenszenen aus Berlin habe sie arbeiten müssen (lest dazu mehr in unserem kürzlich veröffentlichten Interview mit Joan).
Später habe sie auch Bilder mit Gewaltdarstellungen klassifizieren müssen, sogar solche, die Gewalt an Kindern zeigten. Gleichzeitig habe sie selbst Daten für das KI-Training erzeugen sollen, indem sie Bilder ihrer Tochter zur Verfügung stellt.
Ausgeübt habe sie die Tätigkeit meist vom eigenen Computer zuhause, über sogenannte Microwork-Plattformen – „ohne Arbeitsvertrag, Sozialversicherung oder Gesundheitsversorgung“. Oft habe sie stundenlang auf neue Aufträge warten müssen, teilweise bis zu 20 Stunden am Tag auf Stand-By. Immer wieder hätten Auftraggeber:innen ihre Ergebnisse abgelehnt. Den Input hätten sie trotzdem behalten, sie selbst sei leer ausgegangen. So habe es Tage gegeben, an denen sie in fünf Stunden nur zwei Cent verdient habe. Im Schnitt würden Datenarbeiter:innen in Kenia 250 US-Dollar im Monat verdienen, was kaum zum Überleben reiche.
Von ihrer Arbeit habe sie außerdem Panik-Attacken und Angstzustände erhalten. Wie ihr gehe es vielen in der Branche, schildert Kinyua. Als Präsidentin der kenianischen Data Labelers Association vertrete sie inzwischen die Interessen von mehr als tausend Datenarbeiter:innen. Viele von ihnen litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen.
„Sie sehen die KI, aber uns sehen Sie nicht“, so beschrieb Joan Kinyua den Abgeordneten ihre Lage. Es sei auch in der Verantwortung des Deutschen Bundestages, das zu ändern und für bessere Bedingungen zu sorgen. Unter anderem schlug die Kenianerin Mindeststandards für Datenarbeiter:innen in Deutschland und weltweit vor. Dazu zählt auch eine Obergrenze für die Arbeit an belastenden Inhalten. Zudem brauche es unabhängige Audits der Anbieter, sowie Register für KI-Arbeiter:innen und ganz grundsätzlich mehr Transparenz über Outsourcing und Lieferketten von Tech-Konzernen.
Milliarden-Profite dank Prekarisierung
Dr. Milagros Miceli von der TU Berlin berichtete von ihren Erkenntnissen aus fast einem Jahrzehnt Forschung zu Datenarbeit. Die von Joan Kinyua geschilderten Arbeitsbedingungen seien „kein Einzelfall, sondern ein konstantes Muster“. Oder genauer gesagt: das Geschäftsmodell einer milliardenschweren Branche.
Der von ihr geprägte Begriff der Datenarbeit umfasse mehr als das Labeling von Daten im engeren Sinne: Auch das Generieren und Sammeln von Daten zähle dazu, in zunehmendem Maße außerdem die Validierung des algorithmischen Outputs und das Korrigieren von Fehlern. Zudem müssten Arbeiter:innen immer wieder so tun, als seien sie eine KI.
Miceli ist eine der Initiator:innen des „Data Workers Inquiry“, in dem Datenarbeiter:innen von ihrer Wirklichkeit berichten. Kürzlich hat das Projekt die Geschichte einer Person veröffentlicht, die sich als AI Girlfriend ausgeben musste, also als Chatbot, der eine Liebesbeziehung mit seinen Nutzer:innen simuliert.
Die unterschiedlichen Formen der Datenarbeit seien essenzieller Bestandteil von KI-Produkten, einer Studie zufolge würde sie 80 Prozent der Entwicklungsarbeit von Künstlicher Intelligenz ausmachen. Miceli ist in ihrer Botschaft deshalb klar: „Ohne Datenarbeit und ohne Menschen wie Joan Kinyua gibt es keine KI“. Tech-Konzerne würden Milliarden damit verdienen „dass sie Arbeiter:innen durch Outsourcing und Plattformisierung prekarisieren und austauschbar machen“. Wenn Deutschland KI fördern wolle, müsse deshalb unbedingt für bessere Arbeitsbedingungen sorgen.
Viele der Arbeiter:inen seien hochqualifiziert, hätten Bachelor-Abschlüsse oder sogar promoviert, berichtet die Forscherin. Dabei sei wichtig, dass die Tätigkeit nicht auf Länder wie Kenia beschränkt ist, sondern auch in Deutschland und Europa viele Menschen in der Branche tätig seien. Wie viele genau, das könne man aufgrund der Intransparenz der Unternehmen nicht sagen.
Probleme bei Gesundheits- und Datenschutz
Bekannt ist, dass mehrere Tech-Konzerne und Outsourcing-Unternehmen in Deutschland große Zentren für die Moderation von Inhalten auf Social-Media-Plattformen unterhalten. Eine Tätigkeit, die die Sachverständigen ebenfalls zum Feld der Datenarbeit zählt und die bereits vor drei Jahren bei einem Fachgespräch im Bundestag Thema war. Julia Kloiber vom Superrr Lab war damals bereits dabei und wies heute erneut darauf hin, dass dabei oft Menschen in vulnerablen Lebenssituationen ausgenutzt würden.
Kloiber empfahl unter anderem besseren Schutz für Menschen, die mit schädlichen Inhalten arbeiten müssen. Bei der Polizei etwa, wo ebenfalls Menschen mit Darstellungen von Kindesmissbrauch arbeiten müssten, gebe es klare Expositionsbegrenzungen. Auch für Datenarbeiter:innen brauche es eine Obergrenze, die die Arbeit mit belastendem Material festlegt. Außerdem brauche es Trauma-Prävention und Zugang zu professioneller psychologischer Unterstützung. Content Moderation als Ausbildungsberuf zu etablieren, könne helfen, Standards für die Branche zu setzen.
Der heute oft fehlende Schutz habe nicht nur schwerwiegende Folgen für die Betroffenen, sondern auch für das Gesundheitssystem, schließlich könnten Menschen ein ganz Leben lang unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden. Manchmal könnten sie deshalb nicht mehr arbeiten. Die dadurch entstehenden Kosten würden von den Tech-Konzernen externalisiert und von der Allgemeinheit aufgefangen.
Kloiber wies zudem auf Datenschutzprobleme beim Outsourcing hin: Nicht nur würden die Datenarbeiter:innen selbst stark überwacht, bei ihnen landeten auch große Mengen personenbezogener Daten und sensibler Inhalte. Erst kürzlich hatten Datenarbeiter:innen als Whistleblower:innen darüber berichtet, dass sie Aufnahmen aus Meta-Brillen bearbeiten müssten und dabei auch Nacktaufnahmen und andere intime Szenen von Nutzer:innen zu Gesicht bekämen.
„Unsere digitale Zukunft darf nicht auf Ausbeutung fußen“
Deutlich wurde bei dem Fachgespräch, dass auch deutsche Firmen davon profitieren, dass sie prekäre Arbeit an Menschen wie Joan Kinyua auslagern. Auch die Auto-Industrie, die Pharma-Branche oder Tech-Unternehmen wie Siemens gehörten zu den Kunden von Outsourcing-Unternehmen im Datenbereich, berichtete etwa Milagros Miceli.
Für Julia Kloiber ist klar, dass Deutschland deshalb auch Verantwortung übernehmen müsse. Eine Untersuchung des Fairwork-Projekt der Universität Oxford und Wissenschaftszentrums Berlin habe die Löhne von vier Outsourcing-Unternehmen untersucht. Nur zwei von ihnen hätten Mindestlohn gezahlt, keines den sogenannten Existenzlohn („Living Wage“), der nicht nur das bloße physische Überleben, sondern auch soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht.
Einen wichtigen Ansatzpunkt sieht die Geschäftsführerin des Superrr Lab deshalb in der Regulierung von Lieferketten. Hier drohe der hohe Standard des erst kürzlich eingeführten und dann schon wieder halb gecancelten deutschen Lieferkettengesetzes abgesenkt zu werden. Die Schwarz-Rote Koalition hatte sich darauf geeinigt, nicht über die – ebenfalls gerade ausgehöhlte – EU-Lieferkettenrichtlinie hinauszugehen.
Bei der Umsetzung der Richtlinie müsse Deutschland sicherzustellen, dass der Geltungsbereich nicht eingeschränkt werde. Die EU-Regeln sollen nur Unternehmen ab 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro gelten. In Deutschland würden dann 95 Prozent der Unternehmen von den Sorgfaltspflichten für ihre Lieferketten entbunden, so Kloiber.
Die Expertin brachte zudem ein Direktanstellungsgebot ins Spiel, wie es erst kürzlich gefeuerte und streikende TikTok-Angestellte in Deutschland gefordert hatten. Ganz grundsätzlich fordert Kloiber eine realistischere Kosten-Nutzen-Rechnung, wenn in Deutschland KI ausgebaut und etwa in der Verwaltung eingesetzt wird. Soziale und auch ökologische Kosten dürften nicht länger ausgeblendet werden: „Unsere digitale Zukunft darf nicht auf Ausbeutung fußen.“
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.
Nina Warken hat unser aller Gesundheitsdaten fest im Blick. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).
Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.
Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.
Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle
Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.
Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.
Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.
Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.
Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.
Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.
Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.
Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.
Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte
Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.
Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.
Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.
„Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“
Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.
Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse
Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.
Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.
Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für dievielfachkritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.
Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.
Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.
Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.
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Bevor das Recht auf einen zeitgemäßen Internetanschluss greift, springt wohl zunehmend der Satellitenanbieter Starlink ein. Doch wie oft das tatsächlich vorkommt, kann die Bundesregierung nicht beantworten.
Wer wie Thomas Jarzombek (CDU) Empfang hat, hat leicht lachen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jens Schicke
In Deutschland soll niemand ohne Internetversorgung dastehen. Seit einigen Jahren stellt das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten eigentlich sicher, dass niemand den Anschluss verpasst. Doch wie viele Menschen beziehungsweise Haushalte potenziell nur eingeschränkten Zugang zum Internet haben, kann die Bundesregierung nicht genau sagen.
Wenn es um den Anschluss über Kabelleitungen geht, würden rund 4,4 Prozent aller Haushalte als potenziell unterversorgt gelten. Das wäre eine ganz schöne Menge: Es geht um rund 1,8 Millionen Anschlüsse an rund 1,4 Millionen Adressen, wie aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek (CDU) auf eine schriftliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Rebecca Lenhard hervorgeht.
Indes spielt es beim Recht auf Internet keine Rolle, ob der Zugang über eine Kabelleitung oder drahtlos angeboten wird. Wenn sich eine Mobilfunk- oder Satellitenverbindung herstellen lässt, welche die Mindestanforderungen erfüllt und leistbar ist, dann gelten solche Haushalte als versorgt. Derzeit sind Schwellenwerte von 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden festgeschrieben.
Wie viele Haushalte letztlich von diesen Kriterien abgedeckt werden, erfasst die Bundesregierung jedoch nicht im Detail. „Da die konkrete Versorgung am Standort stark von verschiedenen Faktoren abhängt und dadurch volatil ist, kann nur im Einzelfall die Eignung einer funkbasierten Lösung bewertet werden“, heißt es im Antwortschreiben. Allerdings zeige die Praxis, dass funkbasierte Technologien die „Anzahl potenziell unterversorgter Adressen stark senken“.
Wenige Anträge, noch weniger Bewilligungen
Wie jüngst eine Recherche von netzpolitik.org zeigte, bleibt das seit dem Jahr 2021 gesetzlich verankerte Recht weitgehend ein Papiertiger. Trotz des hohen Bedarfs werden nur verhältnismäßig wenige Anträge gestellt. Im Vorjahr waren es laut Bundesnetzagentur insgesamt rund 1.650 Eingaben, die das Recht einzufordern versuchten. Geschätzte 95 Prozent davon wurden mit einem Verweis auf „alternative Versorgungsmöglichkeiten“ schnell erledigt, so die Bonner Behörde.
Auf die restlichen Fälle wartet eine langwierige Prozedur, die oft genug mit einem Hinweis auf den Satellitenbetreiber Starlink endet. Der zum Firmenimperium des US-Milliardärs Elon Musk gehörende Anbieter deckt inzwischen praktisch das gesamte Bundesgebiet ab. Wenn ein Ortstermin ergibt, dass sich eine halbwegs funktionsfähige Verbindung zu den Satelliten herstellen lässt, dann ist die Sache erledigt.
„Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten war bei seiner Einführung gut und wichtig gedacht“, sagt die Autorin der schriftlichen Frage zu netzpolitik.org. Doch kaum jemand scheine es noch zu nutzen, was wohl am Verfahren selbst liege: „Es ist zu kompliziert, zu langwierig und für viele schlicht nicht zumutbar“, so die Abgeordnete Lenhard. Im Weg stünden undurchsichtige Formulare, aufwendige Nachweispflichten und Klagen der Telekommunikationsunternehmen, die eine Lösung für Betroffene jahrelang hinauszögerten.
Neues Test-Tool soll Hürden senken
Derweil bemüht sich die Bundesnetzagentur darum, zumindest einige Barrieren abzubauen. Seit Kurzem steht etwa eine Web-Anwendung bereit, mit der Betroffene relativ einfach herausfinden können, ob an ihrer Adresse die Mindestversorgung potenziell verfügbar wäre. Noch handelt es sich um eine Test-Version, die allerdings laufend verbessert werden soll, unter anderem durch eine erweiterte Datengrundlage.
Diese zusätzlichen Daten dürften sich in erster Linie auf Mobilfunk beziehen, wie sich aus dem Schreiben von Staatssekretär Jarzombek herauslesen lässt. „Eine angepasste Datenerhebung der Versorgungsdaten des Mobilfunks soll die Datenlage hier zukünftig verbessern“, verspricht der langjährige Digitalpolitiker.
Auf Anbieter wie Starlink lässt sich das nicht notwendigerweise übertragen. „Versorgungsdaten der Satellitenanbieter liegen der Bundesnetzagentur derzeit nicht vor, wobei abstrakte Aussagen von Satellitenanbietern aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht geeignet sind, die Versorgung vor Ort zu bewerten“, bremst der Staatssekretär.
Ortstermine bleiben Pflicht
Dies liege daran, dass hierfür die lokalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. „Dazu gehören insbesondere ein freier Blick zum Himmel sowie das Fehlen von Signalverschattungen durch Gebäude oder andere Hindernisse“, heißt es. Diese Aspekte müssten vor Ort im Einzelfall geprüft werden, um eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Versorgung zu ermöglichen. „Eine Aussage dahingehend, wie viel Prozent der versorgten Adressen über Satelliteninternet angeschlossen sind, lässt sich anhand der vorhandenen Datenlage nicht bestimmen“.
Unabhängig davon fordert die Grünen-Abgeordnete den konservativen Digitalminister Karsten Wildberger auf, beim Recht auf Breitband nachzuschärfen: „Ein moderner Universaldienst braucht verbraucherfreundliche Verfahren, klare Mindeststandards und echte Entlastung, etwa durch pauschale Entschädigungen statt aufwendiger Einzelnachweise“, sagt Lenhard.
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Noch nie gab es so viele Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen bloßer Worte. Heute gelten etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar erlaubt waren. Dabei sollten wir gerade in der gegenwärtigen Lage mehr Meinungsfreiheit wagen.
Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Niedersachsen. – Alle Rechte vorbehalten CBS, 60 Minutes
Das zentrale Prinzip, auf dem jede Demokratie beruht, die Meinungsfreiheit, entzweit die Demokratien gerade gewaltig. Die USA auf der einen Seite, Europa auf der anderen.
Im Februar 2025 trat auf der Münchner Sicherheitskonferenz der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance in einem Luxushotel auf die Bühne in einem Saal voller europäischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter – und schaltete gleich auf Angriff. Europa würge die Meinungsfreiheit ab, behauptete der Amerikaner, dunkler Anzug, blaue Krawatte, ernster Ton. Die größte Bedrohung für Europa heute komme gar nicht mehr aus Russland oder China, sondern „von innen“. Infolge eines, wie Vance es ausdrückte, „Rückzugs Europas von einigen seiner grundlegenden Werte“. Dann belehrte der US-Vizepräsident seine Zuhörer – und besonders seine deutschen Gastgeber – darüber, dass die „Demokratie auf dem heiligen Prinzip ruht, dass die Stimme der Menschen ein Gewicht hat“.
Mit Blick auf die zahlreichen, immer schärfer werdenden europäischen Gesetze gegen sogenannte Hassrede, also solche Dinge wie die staatlichen „Zensurwünsche“ an die Adresse sozialer Medien wie Facebook oder X, die staatlich verordneten Online-Blocker und -Filter, wie sie vor allem Deutschland in den zurückliegenden zehn Jahren stark forciert hat, formulierte der Gast aus den USA: „Firewalls haben da keinen Platz.“ Das Prinzip der Meinungsfreiheit verlange nämlich eine spezielle Fähigkeit von Regierenden: die Fähigkeit, Kritik zu erdulden. „Entweder man hält dieses Prinzip hoch, oder man hält es nicht hoch.“
Entsetzen und Belustigung
Stille herrschte im Saal, europäische Teilnehmer waren für einen Moment sprachlos, und einige erzählten hinterher, wie sie innerlich geschwankt hätten zwischen Gefühlen des Entsetzens, aber auch der Belustigung. Denn, natürlich: Von Leuten wie J. D. Vance, die in ihrer Heimat kritische Journalisten diffamieren, Universitäten unter Druck setzen und Late-Night-Show-Hosts wegmobben, lässt man sich nicht so gern über demokratische Tugenden belehren. Für deutsche Politiker war es ein Leichtes, darauf hinzuweisen, dass der Amerikaner nicht wirklich gut positioniert sei, um über den Respekt vor abweichenden Meinungen zu dozieren.
Immerhin, gerade hatte die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump und seines Vizes Vance die Nachrichtenagentur Associated Press achtkantig aus dem Weißen Haus geworfen, weil die Journalisten sich die Freiheit genommen hatten, den Golf von Mexiko weiterhin als „Golf von Mexiko“ zu bezeichnen, während die Trump-Regierung lieber kindisch von einem „Golf von Amerika“ sprechen wollte. Gleichzeitig hatte in den USA der Kampf gegen unliebsame Stimmen, auch mit drastischen Mitteln wie der Durchsuchung von Handys und sozialen Netzwerken nach kritischen Äußerungen gegen Amerikas Verbündeten Israel, gerade erst begonnen.
Sprachtabus in Deutschland
Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte? Der US-Vizepräsident ist schließlich nicht der Erste, der in Bezug auf Europa etwas bemerkt hat, auch Linksliberale in den USA blicken gegenwärtig mit zunehmend mulmigen Gefühlen auf das, was sich in Europa und besonders in Deutschland vollzieht. Von außen sieht man Dinge vielleicht manchmal klarer als von innen: Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. Und: In dem Jahrzehnt zwischen 2015 und 2025, in dem die demokratische Kultur sich beiderseits des Atlantiks als äußerst volatil erwiesen hat und die Demokratie in einen Stresstest geraten ist, hat Deutschland sich entschieden, noch einmal deutlich mehr vom selben zu versuchen.
Das heißt, Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. Der Bundestag hat Strafparagrafen erweitert und vermehrt, der Tatbestand der Volksverhetzung ist gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden, der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten ist so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden kann, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Fantasie spielen. Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.
Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben. Wegen reiner Äußerungsdelikte, wie Juristinnen und Juristen sagen. Die Zahlen der Ermittlungen haben sich in diesem Jahrzehnt – je nachdem, welchen Tatbestand man ansieht – teils verdreifacht, vervierfacht, verfünffacht, bei manchen, früher völlig unbekannten Delikten wie der öffentlichen Billigung von Straftaten sogar verhundertfacht, von jährlich knapp 20 auf 2000. Selbst wegen des Uraltdelikts der Blasphemie, „Beschimpfen von Bekenntnissen“, gab es im Jahr 2024 plötzlich 125 Ermittlungen – ein Rekord. Das liegt zum einen sicher daran, dass das Internet nichts vergisst und Äußerungen dort technisch leichter zu dokumentieren sind als im analogen Raum. Zum anderen aber auch daran, dass die Bereitschaft des Staates, auf Worte mit Verboten und Strafen zu reagieren, groß ist wie nie.
Vulnerable Gruppen schützen
Anfangs ist dies zweifellos aus besten Absichten geschehen. Als es losging mit der härteren Gangart, etwa 2015/16, lautete die Idee, dass man vor allem vulnerable Gruppen besser davor beschützen müsse, niedergebrüllt zu werden. Das ist richtig – ein wichtiger Gedanke. Als etwa die ZDF-Journalistin Dunja Hayali sich im Sommer 2025 zu einem tödlichen Attentat in den USA äußerte, dem Anschlag auf den Rechtsradikalen Charlie Kirk, da prasselten in den sozialen Medien so viele Kommentare auf sie ein, dass einen der Mut zum offenen Wort schon mal verlassen könnte. Hayali hatte unter anderem gesagt, es sei nicht zu rechtfertigen, dass manche Gruppen Kirks Tod feierten – „auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“. Das genügte schon, um manche zu triggern.
„Sie werden bald für ihre Äußerungen bitter bezahlen“, schrieb @gordons_katzenabenteuer auf Instagram an die Journalistin, „Sie haben nur das allerschlimmste verdient. Schauen sie lieber ab jetzt öfter über ihre Schulter.“ Ein Nutzer namens @nocebo_the_mortem schrieb: „Ich hoffe, sie werden auch vor ihrer Familie erschossen“. @jaroabroad pflichtete bei: „Du bist ein Stück Scheiße sondergleichen und die Drohungen sind völlig gerechtfertigt!“ @juki030 schrieb: „Wir werden dich noch hängen sehen!“ @team.114hrc schrieb: „Heul leise du Dre…… Wirst bald die nächste sein“. @volkersuthoff schrieb: „Hoffentlich erschießt dich einer, du miese dreckslesbe!“
Wenn Täter mit solchen Gewaltdrohungen durchkämen, dann bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig. Zumal solche Attacken oft strategisch sind. Eine Studie der britischen Zeitung The Guardian ergab, dass von den zehn am häufigsten in Online-Kommentaren beleidigten Autorinnen und Autoren der Zeitung acht Frauen waren, vier von ihnen nicht weiß. Die anderen beiden waren schwarze Männer. In Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft von Online-Beschimpfungen betroffen wie andere. Das sind Menschen, die noch nicht sehr lange eine Stimme im politischen Diskurs haben und die aus Sicht der Pöbler wieder „auf ihre Plätze“ verwiesen werden sollen. Dahinter steckt der Wunsch, diese Gruppen gezielt aus dem Diskurs herauszutreiben.
Über Ziel hinausgeschossen
Das ist reaktionär, es ist antidemokratisch. Dagegen braucht es eine Verteidigung. Auch durch den Staat. Aber: Inzwischen ist der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen. Zunehmend geht es nicht erst bei Drohungen los, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, dann ist normalerweise klar, dass das keine Staatsanwaltschaft in Bewegung versetzt. Widerfährt das einem Politiker oder einer Politikerin, dann bilden sich gerade neue Maßstäbe heraus. Ein Bürger in Bayern bekam einen Strafbefehl, weil er die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock als die „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ bezeichnet hatte. Ein Fall für den neuen Strafparagrafen der „Politikerbeleidigung“.
Seit 2021 werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ in einem einzigen Paragrafen zusammengefasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die der Staat auf dieser Grundlage eingeleitet hat, hat sich seither jährlich verdoppelt. 2021 waren es 748, im Jahr darauf schon 1.404. Im Jahr darauf dann 2.598. Und dann, zuletzt, 4.439 Fälle Fälle. Wohlgemerkt: Um Bedrohungen – oder andere Formen von Gewalt – geht es hier nicht.
Wie weit ist zu weit?
Der neue Wind weht scharf: Bis vor zehn Jahren war es noch undenkbar, dass die Polizei im Morgengrauen zu Razzien in Privatwohnungen anrückt, allein weil jemand das juristische Delikt der Beleidigung begangen haben soll, das in der Regel nur zu sehr geringen Strafen führt. Man hätte es für unverhältnismäßig gehalten. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Heute geschieht dies dagegen laufend, bei „Aktionstagen“ wird gleich an Dutzenden oder gar Hunderten Türen von Tatverdächtigen parallel geklingelt.
Man liest darüber sogar in der New York Times, in Artikeln, deren Autoren allerdings verwundert klingen über die Entwicklung der Meinungsfreiheit auf dem alten Kontinent. „Wie weit kann man gehen, bevor es zu weit geht?“, schrieben zwei Europa-Korrespondenten der Zeitung in einer langen Reportage im September 2022 über die neue Strenge, mit der Deutschland weiter gehe als „jede westliche Demokratie“. How far is too far?
Razzia wegen „Pimmel“
Hausdurchsuchungen erleben nun zunehmend auch Menschen, die im Netz ihre Meinung zu Ereignissen der internationalen Politik äußern. In den aufwühlenden Debatten zum Nahostkonflikt zum Beispiel war dies der Fall. Als ein Mann in München bei Instagram schrieb, dass das Massaker der palästinensischen Terrormiliz Hamas gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 natürlich entsetzlich sei, andererseits aber ein besetztes Volk das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“ habe, genehmigte das Amtsgericht die Beschlagnahme seines Handys und anderer „internetfähiger Endgeräte“. Das kam unerwartet. Dass Menschen in Diskussionen solche kruden Aussagen einwerfen, die förmlich danach rufen, dass andere Menschen ihnen in der Diskussion widersprechen und mit Kontext oder Differenzierung antworten, ist nicht neu. Dass dies solche strafrechtlichen Interventionen nach sich zieht, ist durchaus neu.
In den Debatten zur innerdeutschen Politik ist dies ebenso zu beobachten. So hat etwa ein altgedienter Lokalpolitiker der Grünen in München erlebt, dass ihm verboten wurde, dem bayerischen Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger von den Freien Wählern vorzuwerfen, dessen „Hetze“ gegen die Grünen ähnele in ihrer Sündenbock-Struktur der einstigen antisemitischen Agitation der Nazis. Der Grünen-Lokalpolitiker bekam dafür seinerseits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, worüber er sehr staunte, und 2024 sogar schon Schuldsprüche in nicht nur einer, sondern zwei Gerichtsinstanzen; seine politische Karriere ist erledigt. Anderen zur Warnung.
Als Hamburgs Innensenator während der Corona-Pandemie eine strenge Ermahnung an seine Bürgerinnen und Bürger aussprach, keine Partys zu feiern, dann aber dabei erwischt wurde, wie er selbst eine – illegale – Party mit Dutzenden Gästen zelebrierte, kommentierte der Betreiber einer Punkkneipe aus dem Stadtteil St. Pauli im sozialen Netzwerk X, das damals noch Twitter hieß, diese Heuchelei lakonisch: „Du bist so 1 Pimmel.“ Kurz darauf tauchten vier uniformierte, bewaffnete Beamte vor der Wohnungstür des Gastronomen auf. Sie durchsuchten Räume, beschlagnahmten Geräte. Ein weiteres Verfahren wegen Politikerbeleidigung begann.
Gestern erlaubt, heute verboten
Damit hatte der Hamburger Gastronom nicht gerechnet. Damit hätte aber auch ich, ein ausgebildeter Jurist, der an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt unterrichtet, nicht gerechnet. Selbst wenn man sich sehr anstrengt, im Bilde zu sein, die teils sehr weite neue Interpretation des Strafrechts und von solchen sehr offenen Begriffen wie „Beleidigung“ im Blick zu behalten und politisch informiert zu bleiben, kann man bei diesem Tempo der Entwicklung immer häufiger auch überrascht werden.
Und das ist, meine ich, ein Problem. Damit hat sich in diesem Land etwas verändert. Nicht nur die USA haben ein Problem mit der Meinungsfreiheit, sondern, auf unsere Weise, auch wir. Darum soll es in diesem Buch gehen. Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. Die Schwelle, von der an Polizei und Justiz hierzulande von strafbarer „Hetze“ ausgehen, ist an etlichen Stellen rapide abgesenkt worden, teils durch Änderungen der Gesetze, teils durch eine Änderung der Gesetzesinterpretation. Gestern noch erlaubt, heute verboten: Das ist ein juristischer Großtrend, den ich darstellen, analysieren und auf den ich auch eine kritische Antwort zu formulieren versuchen möchte.
UN-Sonderberichterstatter entsetzt
Im Frühjahr 2025, als J. D. Vance in München war, war ich, umgekehrt, in den USA. Ich habe in Kalifornien an Universitäten geforscht, die gerade große Not hatten, sich gegen die autoritären Übergriffe der Trump-Regierung zur Wehr zu setzen. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern zusammengesessen, die gerade dabei waren, sich für Proteste gegen diese Trump-Politik zu vernetzen. David Kaye zum Beispiel, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der mir sein Lieblingscafé in Santa Monica zeigte, vegan und hundefreundlich. Aber so groß ihr Entsetzen über die Trump-Pläne war, so wenig hat das gleichzeitig ihre Sorge über das gemindert, was sie von der anderen Seite des Atlantiks her mitbekamen. „Diese Razzien“, sagte David Kaye.
Als in Kalifornien der Sommer begann, brachte die Sendung 60 Minutes des US-Senders CBS eine Reportage aus – Niedersachsen. Eine amerikanische Reporterin interviewte zwei deutsche Staatsanwälte und eine Staatsanwältin, die auf die Verfolgung von Hatespeech spezialisiert waren. Die Strafverfolger erzählten von den inzwischen üblichen Hausdurchsuchungen wegen Online-Postings und den teils verdutzten Reaktionen der Betroffenen, die oft sagen würden: Sie hätten gar nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien. So erzählte es einer der Staatsanwälte und grinste.
Voraussetzung jeder Freiheit
In Santa Monica sprach mich David Kaye darauf an. Er fand das befremdlich. Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit der Information, dass etwas neuerdings verboten sei? Was sei das für ein Verständnis von Rechtsstaat? Und er wies mich noch auf einen weiteren Aspekt hin, der ihm Sorgen bereite. „Pimmel“ sei in den USA noch das Mildeste, was man an Spott über den Präsidenten lesen könne. Es geschehe praktisch jeden Tag, dass jemand ihn als „Schwachkopf“ bezeichne, als „dümmsten Präsidenten aller Zeiten“ sowieso. Das ist nach amerikanischem Recht straffrei, zum Glück. Nicht auszudenken, was Donald Trump anstellen könnte, wenn sich die USA mit ihrem Strafrecht ein Beispiel an Deutschland nähmen.
Die Meinungsfreiheit wird in Demokratien traditionell als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden, weil sie sozusagen die Voraussetzung aller weiteren Freiheiten schafft. Sie ist die Basis, auf der man politisch überhaupt in einen Streit eintreten kann, Forderungen stellen, sich Gehör verschaffen und so weiter. Die Bundesrepublik war noch jung, es war 1952, da schrieben die Richter des Bundesverfassungsgerichts (in diesem Fall waren es sieben Männer und eine Frau) in einem ihrer ersten Urteile, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie „schlechthin konstituierend“ sei. Sprachlich schöner, auch ein wenig pathetischer: Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, sei „die notwendige Voraussetzung beinahe jeder anderen Form der Freiheit“, so lauten die berühmten Worte des einstigen amerikanischen Supreme-Court-Richters Benjamin Cardozo. Und, ja: Es darf auch polemisch sein. Überspitzt. Oder emotional. Jedenfalls bis hin zu einer Grenze.
Was würde Trump damit tun?
Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer „dümmsten Außenministerin der Welt“ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger. In der amerikanischen Cartoon-Serie „South Park“ taucht derweil der amerikanische Präsident Donald Trump als Sexpartner des Teufels auf, und es werden Zoten gerissen über das kleine Gemächt des Commanders in Chief.
Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie Deutschland, dann würde dies J. D. Vance und Co. noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. Dieses Szenario, in dem ein rechtsautoritärer Regierungschef mit einem fragilen Ego à la Trump oder Vance seine Kritiker wegen krimineller „Beleidigung“ verfolgen lassen könnte: Liberale Amerikaner wie David Kaye sind heilfroh, dass dies gerade nicht ansteht und dass wahrscheinlich auch der amerikanische Supreme Court verhindern würde, dass solche Instrumente diesen Rechtspopulisten in die Hände fielen. In Deutschland, wo die Anklagebehörden in diesem Punkt immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekommen haben, ist dieses Szenario vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt.
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