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Krise der Meinungsfreiheit: Die Beleidigten

Von: Markus Reuter

Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

Schild mit der Aufschrift "Merz an die Front"
Schilder wie dieses gab es auf mehreren Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Stefan Trappe

8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

Keine Straftat


Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.


Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

Chilling Effect


Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

Moderne Majestätsbeleidigung


Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748 Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“ und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

Merz widerspricht Ermittlungen nicht


Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.org beschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

Machtgefälle ignoriert


Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit


Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzen und sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.


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Digitales Bezahlen: „Die Leute haben sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen“

Von: Leonhard Pitz

Digitale Zahlungen sind auch eine soziale Frage. Die Soziologin Barbara Brandl hat untersucht, wie digitale Zahlungen Ungleichheit verstärken. Im Interview erklärt sie, wie dabei von unten nach oben umverteilt wird und was uns Beispiele aus anderen Ländern für den Digitalen Euro lehren.

Geldscheine und Kreditkarten liegen auf einem Tisch
Digitales Zahlen kann Ungleichheit verstärken. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Vardan Papikyan

Ob an der Eisdiele oder an der Kinokasse – immer weniger Menschen zahlen mit Bargeld. Viele zücken eine Plastikkarte oder gleich ihr Smartphone. Den Kostenanteil für den gemeinsamen Ausflug PayPal-en einem die Freund:innen sowieso lieber direkt auf der Rückfahrt.

Digitale Bezahlsysteme sind nicht nur längst Teil unseres Alltags, sondern auch Gegenstand politischer Debatten. Diese drehen sich – sofern sie den Dunstkreis technokratischer Diskurse verlassen – meist um Datenschutz oder Digitale Souveränität. Doch hinter den Apps und Karten versteckt sich auch eine soziale Frage.

Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Organisationssoziologie. Zudem ist sie Sprecherin des Forschungsprojektes „Die normativen Dimensionen des Digitalen Euro“. Wir haben mit ihr über soziale Ungleichheit, digitalisierte Zahlungen und Lektionen für den Digitalen Euro gesprochen.

netzpolitik.org: Frau Brandl, Sie sind Soziologin. Warum beschäftigen Sie sich mit PayPal und Kreditkarten?

Barbara Brandl: Ich beschäftige mich immer mit dem Zwischenfeld von Technologieentwicklung und Gesellschaft und bin eigentlich über das Thema Blockchain zum Thema Zahlungen gekommen. Ich habe aber festgestellt, dass Blockchain für den Alltag der meisten Menschen keine allzu große Bedeutung hat. Was hingegen eine große Bedeutung hat, sind alle Systeme, über die wir digital bezahlen.

Wir alle müssen zahlen: Um zu überleben, weil wir eben nicht alles selber herstellen und mit Nachbarn tauschen, sondern weil der absolut größte Teil über formale Märkte funktioniert. In meiner For­schung habe ich dann festgestellt, dass digitale Zahlungen und soziale Ungleichheit sehr stark mit­einander zusammenhängen. Und das ist natürlich das Kernthema der Soziologie.

Die drei Wellen der Zahlungsdigitalisierung

netzpolitik.org: Was sind überhaupt digitale Bezahlsysteme? Nur PayPal und GooglePay?

Barbara Brandl: „Digitale Bezahlsysteme“ umfasst erst einmal alles, was nicht Bargeld ist. Insgesamt gab es drei Wellen der Digitalisierung von Zahlungen im Globalen Norden. Die erste Welle der digitalen Zahlungen begann etwa 1950 mit den Kreditkarten in den USA. Das war lange auch das einzige vorhandene System. Die zweite Welle digitaler Zahlungen begann in den 1990er-Jahren umfasst alles, was Internet-basiert ist, auch PayPal war da ganz wichtig. Die dritte Welle sind für mich App-basierte-Lösungen, die sich mit der Nutzung von Smartphones in den 2010er-Jahren ausbreiteten. Beispiele dafür sind etwa Apple oder GooglePay aber auch „Buy Now, Pay Later“-Angebote wie Klarna.

netzpolitik.org: Das gilt aber nur für den Globalen Norden, wie ist das im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Dort haben sich eigene Systeme digitaler Zahlungen herausgebildet, deren Entwicklungen sich mit denen im Globalen Norden überschneiden. Das erste und vielleicht spannendste ist das sogenannte „Mobile Money“. Der Hintergrund war, dass in Subsahara-Afrika der Großteil der Menschen überhaupt keinen Zugang zu Bankkonten hatte. Und auch Bankfilialen waren in den Flächen quasi nicht vorhan­den. Das war sehr ungünstig, denn viele Menschen waren darauf angewiesen, regelmäßig Geld zu versenden, zum Bei­spiel, weil jemand in der Stadt gearbeitet hat, aber die eigene Familie auf dem Land versorgen wollte. Oder weil die eigenen Kinder im Internat waren und Bücher brauchten.

Barbara Brandl steht in einem Flur
Barbara Brandl forscht zu sozialen Ungleichheiten bei digitalen Bezahlsystemen.

In den 90er Jahren kam dann der Mobilfunk auf und das ist die Revolution. In ihrer Verzweif­lung erfanden die Menschen Geld neu und verschicken über SMS die Codes, die auf den PrePaid-Karten aufgedruckt waren. Die haben das also nicht mehr nur als Mobilfunkguthaben benutzt, sondern als Geld. Und dann gab es relativ schnell Leute, die das informell gewechselt haben, Mobilfunkguthaben in Bargeld und umgekehrt. Diese Dienste wurden dann rasch kommerzialisiert von den Mobilfunkanbietern und das war die erste Form einer digitalen Währung.

netzpolitik.org: Was sind die anderen Systeme digitaler Zahlungen im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Einerseits Super-Apps wie Alipay oder Tencent, die in China entstehen und sich dann in Ostasien sowie teilwiese auch in Lateinamerika ausbreiten. Und anderseits Echtzeitzahlungssysteme wie das brasilianische PIX, die von Zentralbanken bereitgestellt werden und insbesondere in Lateinamerika populär sind, aber jüngst auch in Ländern wie Indien oder Israel eingerichtet wurden.

„Technologie ist nicht neutral“

netzpolitik.org: Sie forschen dazu, inwiefern digitale Bezahlmöglichkeiten soziale Ungleichheit verändern – was haben Sie herausgefunden?

Barbara Brandl: Technologie ist nicht neutral, auch nicht die Systeme digitaler Zahlung. Sie wurden von be­stimmten Schichten mit bestimmen Ideen eingerichtet. Am krassesten sieht man das bei den Kredit­karten in den Vereinigten Staaten. Die wurden eingerichtet, damit die Mittelschichten schnellen Zu­gang zu Krediten bekommen und einfach bezahlen können. Das waren vor allem die weißen Mittelschichten und die profitieren bis heute am stärksten von den Kreditkarten.

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Es gibt verschiedene Dimensionen sozialer Ungleichheit. Eine davon ist Zugang. Weiße haben sehr viel häufiger Kredit­karten als Schwarze oder Hispanics. Die Mittelschicht hat viel häufiger Kreditkarten als die Unter­schicht. Man kann hier schon von Ausschluss sprechen. Das war bis in die 1990er-Jahre noch bruta­ler, dort haben Menschen gar keine Kreditkarte bekommen, wenn sie in bestimmten Vierteln ge­wohnt haben. Seither wurde der Zugang extrem ausgeweitet, man spricht auch von einer Demokratisierung der Kreditvergabe. Trotz allem haben Hispanics und Schwarze bis heute bei gleichen Einkommensverhältnissen seltener Kreditkarten als weiße US-Bürger.

Hinzu kommt die zweite Dimension: die systematische Benachteiligung in der Nutzung. Das funktioniert zum Beispiel durch massive Kreditkartenzinsen auf „Bad Credit“, also wenn sie mit ei­ner schlechten Bonität einen Kredit aufnehmen. Der Zins kann schon mal 30 Prozent betragen. Alle Schichten haben Kreditkartenschulden. Aber Menschen aus mittleren und oberen Schichten können diese Schulden mit einem guten Gehalt relativ schnell zurückzahlen. Aber die einkommensärmsten zehn Prozent der Bevölkerung müssen, sofern sie Kreditkartenschulden haben, durchschnittlich 80 Prozent ihres Einkommens für die Tilgung dieser Schulden aufwenden.

netzpolitik.org: Wie werden ärmere Menschen noch systematisch benachteiligt?

Barbara Brandl: Ein weiterer Faktor bei der Umverteilung von arm zu reich sind sogenannte „Loyality“- beziehungsweise Cashback-Programme. Das funktioniert so: Immer wenn sie mit ihrer Kreditkarte im Supermarkt zahlen, kriegen sie Punkte. Die reichen sie am Ende des Jahres ein und kriegen Geld zurück. Allerdings ist die Kre­ditkarte das teuerste Zahlungsmittel für die Händler:innen. Die schlagen das wiederum bei den Preisen drauf. In der untersten Schicht – in den USA – haben nur 30 Prozent der Menschen eine Kreditkarte. Die zahlen aber trotzdem natürlich alle die höheren Preise und subventionieren damit die höheren Preise für Güter sowie die Prämien quer, die den höheren Schichten ausgezahlt werden.

Ökonomen der US-amerikanischen Zentralbank haben ausgerechnet, dass alleine dieser Mechanismus über zwölf Milliarden Euro im Jahr umverteilt, von schlechter Bonität zu guter Bonität, also in der Regel von Menschen mit geringer Bildung zu Menschen mit höherer Bildung. Höhere Schichten profitieren von Kreditkarten und niedrigere Schichten tragen die Kosten.

„Der größte Teil der Gewinne kommt von Überziehungszinsen“

netzpolitik.org: Wie meinen Sie das?

Barbara Brandl: Der größte Teil der Gewinne von Kreditkartenfirmen – und generell innerhalb dieses Sektors – kommt durch Überziehungszinsen. Transaktionsgebühren, die bei jeder Zahlung anfallen, sind zwar die älteste Einnahmequelle, bringen aber nicht so viel Gewinn ein. Die modernste Einnahmequelle ist der Ver­kauf von Daten. Das machen etwa die Super-Apps in Asien. Aber auch Buy-Now-Pay-Later-Anbieter im Globalen Norden, wie PayPal, Klarna und AfterPay, verkaufen Daten für Werbezwecke. Dennoch sind die Zinsen auf Konsumkreditschulden immer noch die finanzstärkste Ein­nahmequelle.

netzpolitik.org: Am Ende nehmen die Menschen einen Kredit ja freiwillig auf. Sind sie dann nicht auch ein Stück weit selbst verantwortlich, wenn sie sich überschulden?

Barbara Brandl: Das ist genau der Punkt, wie das in unserer Gesellschaft moralisch funktioniert und warum hier nicht mehr reguliert wird. Eine sehr bekannte Kollegin von mir, Greta Krippner, argumentiert dazu wie folgt: Wir haben in der Gesellschaft immer asymmetrische Beziehungen. Eine ganz klassische asymmetrische Beziehung ist die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die regu­lieren wir sehr stark und es gibt starke Schutzmechanismen für Arbeitnehmer, wie etwa Kündi­gungsschutz für Schwangere.

Diese Schutzmechanismen fehlen in der Beziehung Kreditnehmer versus Kreditgeber, obwohl diese Beziehung ebenfalls hoch-asymmetrisch ist. Und diese Schutzlosigkeit ist bei Konsumkrediten am stärksten.

Aber es gibt noch eine weitere Ebene und da sehe ich eine Parallele zur Debatte um die Regulierung von Social-Media-Plattformen.

Geschäftspraktiken, die menschliche Schwächen ausnutzen

netzpolitik.org: Worin besteht diese Parallele?

Barbara Brandl: Es geht um Geschäftspraktiken, die systematisch menschliche Schwächen ausnutzen. Dazu gibt es ein ganzes Forschungsfeld, die sogenannten Behavioral Economics. Daraus wissen wir: Unser Ge­hirn funktioniert auf eine bestimmte Art und Weise und bestimmte Dinge können wir nicht gut ver­arbeiten, zum Beispiel Kosten und Nutzen von Kreditkarten.

Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die sagen: Wir unterschätzen systematisch, wie viel uns Kreditkarten kos­ten und überschätzen den Nutzen. Wir kommen darauf, wenn wir länger nachdenken, aber so auf die Schnelle passieren syste­matische Fehleinschätzungen. Und diese systematischen Verzerrungen werden eben ausgenutzt. Dann ist es nun mal zynisch, immer zu schreien, dass wir mehr Finanzbildung und den mündigen Konsumenten bräuchten. Ebenso wie in der Plattform-Debatte derzeit oft nach Medienbildung gerufen und gefordert wird, die Eltern sollten sich jetzt mal bitte besser um ihre Kinder kümmern.

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netzpolitik.org: Wir haben bisher viel über Kredite gesprochen, aber haben das Interview eigentlich bei digitalen Zahlungen angefangen. Das sind ja erst mal zwei verschiedene Dinge. Für Sie gehört aber beides zusammen, korrekt?

Barbara Brandl: Richtig, das ist ein zentraler Befund meiner Forschung. Ich habe mir fünf Systeme ange­schaut, wie digitale Zahlungen abgewickelt werden. Was mich erschreckt hat: Je mehr digitale Zah­lungen getätigt werden, desto stärker spielen Konsumkredite eine Rolle.

Das krasseste Beispiel ist vielleicht das Zahlungssystem PIX in Brasilien. PIX wird von der brasilianischen Zentralbank zur Ver­fügung gestellt und man sieht, für ein Prozent mehr PIX-Nutzer:innen erhöht sich die Menge der Kon­sumkredite um 0,8 Prozent. Das war das Ergebnis einer multivariaten Analyse. Das heißt, je mehr Leute, und das wissen wir auch aus anderen Studien, digital bezahlen, desto mehr geben sie aus und deswegen verschulden sie sich auch schneller.

Die Mechanismen dahinter sind ausführlich von den Verhaltensökonom:innen beschrieben worden. Ein Beispiel für diese Mechanismen ist: Sie gehen beispielsweise in die Stadt und wol­len sich einen Mantel kaufen. Dann nehmen Sie, je nachdem wie Ihr Budget ist, 100 oder 200 Euro mit und vielleicht noch 20 Euro extra. Wenn das ausgegeben ist, können Sie nicht mehr kau­fen. Wenn Sie aber digital bezahlen, haben Sie ihr ganzes Geld ja immer dabei. Dann können Sie sich auch einen Mantel kaufen, der doppelt so teuer ist wie ihr Budget – oder noch einen Gürtel ex­tra.

„Gut für die Finanzindustrie, aber nicht für uns“

netzpolitik.org: Wo sind da die Parallelen zum digitalen Euro?

Barbara Brandl: Die brasilianischen Banken setzen auf die PIX-Bezahlfunktion ihre eigenen Kreditprodukte drauf und nennen es dann PIX Parcellado, also Ratenzahlung. Das heißt, sie bezahlen es mit PIX und PIX wird immer über die App der Bank benutzt und dann bietet Ihnen die Bank in der App so­fort einen Kredit an, sofort eine Ratenzahlung an. Und da liegt die Parallele zum digitalen Euro.

Weil der viel Gegenwind aus der Finanzlobby bekommt, wirbt nun die Europäische Zentralbank mit dem Argument, dass die Banken ihre eigenen Finanzdienstleistungen auf den digitalen Euro draufbauen können. Und aus der brasilianischen Erfahrung würde ich sagen, das können wir eigentlich gar nicht wollen. Die EZB versucht, die Finanzindustrie mit dem Argument „Das ist doch gut für euch“ zu überzeugen. Ich würde sagen, das stimmt: Es ist auch für die Fi­nanzindustrie gut, aber nicht für uns.

netzpolitik.org: Wie muss ein digitaler Euro aus Ihrer Sicht ausgestaltet sein, dass er mög­lichst sozial gerecht wird?

Barbara Brandl: Die Verknüpfung zu anderen Dienstleistungen, insbesondere der Aufnahme von Konsum­krediten, muss maximal weit weg davon sein. Das hat in Kenia nicht gut geklappt, aber in anderen Mo­bile-Money-Systemen in Subsahara-Afrika hat es besser funktioniert, dass man damit nur bezahlen kann.

Natürlich ist auch der Zugang ein Thema. In der Europäischen Union haben 96 Prozent der Menschen ein Konto. Und neben dem Basiskonto gibt es auch im Entwurf der Kommission zum Digitalen Euro schon Vorschläge, um Menschen ohne Konto zu integrieren. Das viel größere Problem ist hier ein anderes, nämlich dass ein Sechstel der Menschen zwar Konten hat, aber nicht in der Lage ist, Online-Banking zu nutzen. Leider wird das in der Diskussion oft so dargestellt, als seien die einfach ein bisschen altmodisch.

Ich würde mittlerweile aber sagen: Die nutzen zurecht Bar­geld. Erstens behandeln die Banken Menschen aus einkommensschwächeren Schichten systema­tisch schlechter, das sehen wir überall auf der Welt. Deswegen ist das Misstrauen gegenüber Banken durchaus gerechtfertigt. Zweitens hat das natürlich auch was mit den Lebensumständen zu tun. Sie und ich sitzen den ganzen Tag am PC, da können wir das Online-Banking auch noch ne­benbei machen. Wer auf dem Bau arbeitet, für den ist das ein sehr viel größerer Aufwand, sich da am Feierabend für das Online-Banking noch einmal hinzusetzen. Und dann ist es für Menschen mit geringem Einkommen viel einfacher, die eigenen Ausgaben mit Bargeld zu kalkulieren.

Ich würde trotzdem sagen, es gibt letztlich wahrscheinlich keine Alternative zum Digitalen Euro. Das ist immer noch die beste Lö­sung, die es gibt, wenn wir weiterhin digital bezahlen wollen und dabei nicht auf ein US-amerikanisches Oligopol von Kreditkartenfirmen angewiesen sein wollen, das den Großteil seiner Gewinne mit Überziehungszinsen und dem Verkauf von Daten macht.

netzpolitik.org: Also Ja zum Digitalen Euro, aber Bargeld auf jeden Fall erhalten?

Barbara Brandl: Das Bargeld erhalten will ja auch die EZB, nach eigener Aussage. Mein Appell ist sehr viel stärker, den Hang zum Bargeld nicht abzutun als irgendeine Schrulligkeit oder eine Verschrobenheit: Die Leute haben wirklich sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen.


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Autoritäres Instrument: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie

Von: Markus Reuter

Merz will eine Klarnamenpflicht im Netz. Doch die verschlechtert das Leben vieler Menschen und bedroht gleich mehrere Grundrechte. Der Kanzler wäre gut beraten, die Forderung sofort wieder einzupacken – und stattdessen vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein Kommentar.

Illustration eines geöffneten Kopfes mit einem kleinen Menschen, der in die Gitterstäbe greift, die den Kopf verschließen.
Die Klarnamenpflicht schränkt viele Grundrechte ein, zum Beispiel die Meinungsfreiheit. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ANP

Nun hat also die uralte Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Netz mit dem Bundeskanzler die höchste Ebene deutscher Politik erreicht. Besser wird die Forderung dadurch nicht. Eine Klarnamenpflicht ist nicht wirkungsvoll, sondern autoritär, falsch und extrem gefährlich für gleich mehrere Grundrechte.

Mit der derzeitigen Debatte um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche, die vermutlich mit flächendeckenden Ausweiskontrollen umgesetzt würde,  ergibt sich allerdings gerade ein Möglichkeitsfenster für diese Art der Einschränkung des freien Internets. Dabei ist die Debatte sogar schon soweit entgleist, dass sogar die im Gesetz als freiwillig festgeschriebene digitale Brieftasche der EU von Mitgliedern der Bundesregierung jetzt als Pflicht-Instrument zur Identifizierung gefordert wird.

Dabei ist eine Klarnamenpflicht im Internet und sozialen Netzwerken bislang als Unterdrückungsinstrument von autoritären Ländern wie China bekannt.

Für freie und demokratische Gesellschaften sind Anonymität und Pseudonymität im Internet jedoch unerlässlich. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Und nicht umsonst ist die Anonymität im Netz in Deutschland gesetzlich festgeschrieben.

Klarnamenpflicht verschlechtert das Leben vieler Menschen

Wer eine Klarnamenpflicht im Internet oder sozialen Netzwerken einführen will, verschlechtert das Leben vieler Menschen. Wir haben schon vor Jahren zahlreiche fiktive, aber alltägliche Beispiele aufgeschrieben, die zeigen, dass Pseudonymität und Anonymität dem Schutz der Grundrechte und der freien Entfaltung und Entwicklung von Menschen dienen.

Die Möglichkeit unter einem erfundenen Namen im Internet aufzutreten, ist elementar für die Pressefreiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst, die informationelle Selbstbestimmung und die Religionsfreiheit. Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz. Das trifft nicht nur für marginalisierte Gruppen und Minderheiten zu, aber für diese besonders.

Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz

Anonym heißt nicht gewaltvoll

Die Befürworter:innen der Klarnamenpflicht ignorieren die demokratische Notwendigkeit von Anonymität und Pseudonymität. Sie bleiben aber auch den Beweis schuldig, dass diese schwerwiegende Maßnahme überhaupt etwas bringt. Es ist nämlich alles andere als wissenschaftlich gesichert, dass durch eine Klarnamenpflicht der Diskurs befriedet wird.

Die Idee hinter der Forderung ist die Annahme, dass Menschen „mit offenem Visier“ zurückhaltender kommunizieren würden. Dafür gibt es wenig Belege. Im Gegenteil gibt es Studien, die zeigen, dass anonyme Nutzer:innen weniger aggressiv kommunizieren und solche die zeigen, dass Rassisten ganz offen hetzen.

Oftmals spielen Umfeld, Kultur und wirksame Moderation auf den jeweiligen Plattformen die entscheidende Rolle, wie diskutiert wird und wie Nutzer:innen auftreten. Dort wo Nutzer:innen selbst bestimmen können, wen sie aus ihrer Kommunikation ausschließen wollen, wird der Diskurs besser.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Orte im Netz, in denen Menschen anonym oder pseudonym, aber vollkommen zivilisiert, achtsam und geregelt miteinander kommunizieren.

Rechtsdurchsetzung statt neuer Einschränkungen

Die Bundesregierung sollte nicht mit diesem gefährlichen Instrument gegen die Bevölkerung vorgehen. Sie sollte stattdessen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen Plattformen durchzusetzen und gegen Plattformen vorgehen, wenn diese gegen EU-Gesetze verstoßen.

Man könnte den Kampf gegen Hass und Hetze in Form von gut ausgebildeten Polizeien und Staatsanwaltschaften unterstützen und Möglichkeiten schaffen, gegen strafbare Formen der Kommunikation einfacher und besser vorzugehen.

16 Beispiele, warum Pseudonymität im Netz unverzichtbar ist

Schlüsselfertiges autoritäres Haus für die AfD

Was früher noch eine eher hypothetische Warnung von Bürgerrechtlern war, ist heute leider die neue Realität. Was passiert eigentlich, wenn wir autoritäre Instrumente in einer Demokratie schaffen, die dann in die Hände der Falschen fallen? Genau vor diesem Problem stehen wir.

Die gesichert rechtsextreme AfD ist kurz davor, stärkste Partei zu werden. Eine Klarnamenpflicht würde eine mögliche Absicherung der Macht der AfD unterstützen, wenn die Rechtsradikalen an die Regierung kommen. Man baut den Zerstörern der Demokratie unnötigerweise ein schlüsselfertiges Haus, das die diese gleich beziehen können – anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo man nur kann.

Kritik nur noch mit Nummernschild?

Vielleicht sollte Friedrich Merz zunächst bei sich selbst anfangen. Er könnte zum Beispiel noch heute aufhören, auf der Hass- und Hetzplattform X zu posten. Denn dort findet genau der vergiftete Diskurs statt, der nun kritisiert wird – er wird dort durch den Eigentümer Elon Musk sogar noch aufgeheizt und befeuert. Wer als Bundeskanzler so einer toxischen Plattform durch die eigene Anwesenheit Relevanz und Seriosität verleiht, sollte von gepflegten demokratischen Diskursen besser schweigen.

Merz hat zudem wenig verstanden von der demokratischen Wichtigkeit anonymer Kommunikation, wenn er die Klarnamenpflicht auf sich selbst bezieht und aus seiner privilegierten, mächtigen Rolle als Bundeskanzler eine Zwangsoffenlegung der Namen aller Menschen fordert, die „sich sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“ Kritik nur noch mit Nummernschild, oder wie ist das zu verstehen?

In Merzens Kopf schwirrt vermutlich herum, dass er als Bundeskanzler öfter einmal Gegenstand von Beleidigungen ist. Die kann er allerdings mit der ganzen Macht eines Bundeskanzlers und der Unterstützung des Bundeskriminalamts bekämpfen. Aber Privilegien und die damit verbundene Verantwortung zu verstehen, war offenbar noch nie Sache eines Kanzlers, der Privatflugzeuge fliegt, aber sich zur Mittelschicht zählt.

Merz befeuert selbst die verrohte Debattenkultur

Die ohne Frage schlechter werdende Diskurskultur, die gesellschaftliche Verrohung und das feindliche Klima hängen unmittelbar mit dem Aufstieg der AfD und ihren Narrativen zusammen. Durch permanente Diskursverschiebung und anhaltende Abwertung von Menschen verschieben die Rechtsextremen die Grenzen des Sagbaren und ermutigen Menschen zu hetzen und Grenzen zu überschreiten.

Wenn ein Friedrich Merz selbst von „kleinen Paschas“ über muslimische Jugendliche redet oder davon, dass Geflüchtete einem die Zahnarzttermine wegnehmen, dann ist dies ein Ausdruck eben genau jener Entgrenzung, die wiederum andere motiviert auch entgrenzt zu kommunizieren.

Wer also Hass und Hetze im Netz verringern will, der sollte sich selbst mit Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung zurückhalten – und lieber ganz konkret die AfD und ihre Diskurse bekämpfen statt diese in die demokratische Mitte zu heben und zu normalisieren.


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