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Statt Durchsetzung von Völkerrecht: EU-Mittelmeermission IRINI dient künftig nur noch der Migrationsabwehr

Von: Matthias Monroy

Griechenland und Frankreich lassen das UN-Mandat der Mittelmeermission IRINI gegen Waffenlieferungen auslaufen. Stattdessen unterstützt die EU nun auch das abtrünnige Ostlibyen mit Überwachungstechnik und der Ausbildung libyschen Personals, das dann Flüchtlingsboote abfangen soll.

Patrouillenboot der libyschen Küstenwache auf dem Meer
Ein Patrouillenboot der libyschen Küstenwache im August 2025 – Alle Rechte vorbehalten: Max Cavallari / SOS MEDITERRANEE

Vor sechs Jahren startete die Europäische Union ihre Mittelmeermission IRINI zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen. Grundlage war ein entsprechendes UN-Mandat. Mit dessen Umsetzung sollte EU-Militär auch zur Stabilisierung Libyens und zum politischen Friedensprozess beitragen. Nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi kämpfen dort seit 15 Jahren zwei verfeindete Regierungen in Tripolis und Benghazi mit ihren Milizen um Einfluss.

Mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, entsenden in IRINI Schiffe, U‑Boote, Flugzeuge oder Drohnen vor die Küsten Nordafrikas. Mit dem Auslaufen des UN-Mandats am Montag dieser Woche erlischt aber die rechtliche Grundlage für Schiffskontrollen auf hoher See. Trotzdem wird die EU-Mission nicht beendet – sondern zu einer komplett anderen Operation umgebaut. Im Mittelpunkt steht nun die Migrationsabwehr, die bislang nur als Nebenaufgabe rangierte. Dazu wird nun auch der abtrünnige Osten Libyens eingebunden.

Neue Details stehen in einem aktuellen Ratsdokument, über das die britische Nichtregierungsorganisation Statewatch am Donnerstag berichtete. Der dazu veröffentlichte Entwurf für ein technisches Abkommen soll dem militärischen Komitee der „Europäischen Friedensfazilität“ in Brüssel zur Abstimmung vorgelegt werden.

Das Dokument listet auf, was unter den Kapazitätsaufbau fallen kann – und hält sich dabei alle Optionen offen: Verbesserung, Instandsetzung, Ausstattung oder operative Befähigung maritimer Koordinationsstrukturen, „einschließlich, aber nicht beschränkt auf Seenotleitstellen, Kommunikationseinrichtungen und andere als prioritär eingestufte operative Infrastruktur“. Welche Milizen in Ostlibyen konkret von der EU-Unterstützung profitieren sollen, lässt der Vertragsentwurf aber offen.

Schnellverfahren für neue Abschottung

Hintergrund der Neugestaltung von IRINI ist ein Antrag Italiens für ein „Projekt mit rascher Wirkung“. Die Möglichkeit solcher „Quick Impact Projects“ wurde erstmals im vergangenen Jahr im erneuerten Mandat der Militärmission verankert. Der Vorteil: Beschlüsse und Umsetzung der Maßnahmen können in Brüssel auf kürzeren Wegen erfolgen.

In dem nun vorliegenden Entwurf für ein technisches Abkommen zwischen IRINI und den libyschen Behörden für Strafverfolgung und Seenotrettung werden vor allem Ausrüstungs- und Trainingsprogramme geregelt. Demnach soll IRINI in der östlichen Hauptstadt Benghazi ein maritimes Lagezentrum (Maritime Rescue Co-ordination Centre, MRCC) errichten und in Tobruk einen Überwachungsturm mit Radar- und Sensortechnik. Beides soll dauerhaft in libyschen Besitz übergehen.

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Vorbild ist eine Struktur, die Italien mit Geldern aus Brüssel ab 2017 in Tripolis errichtet hat. Eine dort neu geschaffene Seenotleitstelle kann von den Küstenwachen der europäischen Mittelmeeranrainer angerufen werden, um Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückzuholen – was nach offizieller Lesart nicht gegen das Verbot der Zurückweisung von Schutzsuchenden verstößt: In Libyen sind Misshandlung, Folter und Tod von Geflüchteten an der Tagesordnung, wie NGOs und auch die Vereinten Nationen regelmäßig berichten.

Pullbacks statt Pushbacks

Ein solches Pushback-Verbot hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem wegweisenden Urteil 2012 für alle EU-Staaten vorgegeben. Auch Agenturen wie etwa Frontex müssen sich daran halten.

Wenn nun aber libysche Milizen alarmiert, Menschen dann auf hoher See abgefangen und wieder nach Libyen zurückgebracht werden, handelt es sich aus Sicht von Kritiker*innen um Pushbacks durch die Hintertür. Diese werden deshalb als Pullbacks bezeichnet. Die EU-Grenzagentur Frontex übernimmt dabei die Luftaufklärung, da Libyen selbst über keine Flugzeuge oder Hubschrauber verfügt.

Die Neukonfiguration von IRINI geht vor allem auf Griechenland und Frankreich zurück, die 2016 die Sicherheitsratsresolution 2292 zum Waffenembargo gegen Libyen entworfen hatten. Die beiden Regierungen beantragten dieses Jahr keine Verlängerung mehr. Was bleibt, ist eine reine EU-Mission ohne völkerrechtliche Befugnisse.

Annäherung an Haftars Ostlibyen

Die EU umgarnt nun Ostlibyen, das bislang hauptsächlich von den EU-Schiffskontrollen betroffen war. Diese politische Schlagseite steht dem EU-Ziel entgegen, eine neu entstandene Fluchtroute aus Ostlibyen nach Kreta einzudämmen. Hier verfolgt Brüssel eine sogenannte „Ein-Libyen-Politik“, bei der die Rivalität der Hauptstädte Tripolis und Benghazi mit Geld und Aktivität übertüncht wird.

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Die nun vom neuen „Quick Impact Project“ begünstigten Städte Benghazi und Tobruk liegen im Herrschaftsgebiet von General Khalifa Haftar, der einst den Bürgerkrieg gegen die international anerkannte Regierung in Tripolis begann. Die Anschubfinanzierung für das MRCC in Benghazi soll drei Millionen Euro betragen. Weitere Kosten für die auf 18 Monate angesetzte Implementierungsphase übernimmt wie im Westen Libyens Italien.

Im Gegenzug erhalten die Grenzbehörden der EU-Staaten – und wohl auch Frontex – regelmäßige „taktische“ Informationen über Migrationsbewegungen. Für die Kommunikation zwischen IRINI und libyschen Kräften ist das existierende SMART-System vorgesehen, eine netzwerkbasierte Plattform für den Austausch maritimer Lagedaten, ergänzt durch Satelliten- und Funkkommunikation.

Keine Haftung für Menschenrechtsverletzungen

Die Ausbildung des libyschen Personals soll auf IRINI-Schiffen erfolgen, weitere Trainings sind in EU-Ausbildungszentren an Land sowie direkt in Libyen geplant. Die Kurse umfassen Kenntnisse über IT-Systeme für maritime Lagezentren, Boardingverfahren und Radarführung. Für alle Beteiligten ist außerdem ein einstündiger Menschenrechtskurs vorgesehen.

Auch die deutsche Marine dürfte sich daran beteiligen wollen. Die Bundesregierung hatte dazu letztes Jahr die Unterstützung und Ausbildung der libyschen Küstenwache trotz NGO-Protest wieder in das Mandat aufgenommen – obwohl deren Milizen wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten und zivilen Seenotretter*innen im Mittelmeer begehen.

Der nun bekannt gewordene Vertragsentwurf sieht zwar vor, dass IRINI das Verhalten der ausgebildeten Kräfte beobachtet. Dazu sind unter anderem Besuche in Libyen vorgesehen. IRINI soll aber keinerlei Verantwortung für das Gebaren der libyschen Milizen übernehmen: Das Monitoring begründe keine Verantwortung für Entscheidungen libyscher Behörden, keine Haftung für laufende Einsätze und keine Weisungsbefugnis gegenüber libyschen Einheiten, heißt es im Entwurf.


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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

Von: Timur Vorkul

Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Zwei Polizisten bringen eine Person durch eine Gangway in ein Flugzeug.
Wenig bis keine Alternativen zur Abschiebung: die geplante Rückführungsverordnung hat mehr und schnellere Abschiebungen zum Ziel. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?


Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys


Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen


Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?


Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung


Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen


Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?


Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.


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Offener Brief: Bürgerrechtsorganisationen pochen auf Unabhängigkeit der irischen Datenschutzaufsicht

Von: Paula Clamor

Die Berufung der ehemaligen Meta-Angestellten Niamh Sweeney zur neuen irischen Datenschutzbeauftragten sorgt weiter für Empörung. Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen wenden sich nun in einem offenen Brief an die EU-Kommission.

Meta-Chef Mark Zuckerberg lächelt breit in die Kamera. Er trägt eine schwarze Sonnenbrille.
Dürfte sich über die Ernennung Sweeneys freuen: Meta-Chef Mark Zuckerberg – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Cover-Images

Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen sprechen sich in einem offenen Brief gegen die neuberufene irische Datenschutzbeauftragte aus. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Access Now, ARTICLE 19, European Digital Rights (EDRi) und Statewatch. Ihren offenen Brief gegen die Ernennung von Niamh Sweeney zur dritten Datenschutzkommissarin der irischen Data Protection Commission (DPC) reichten die Organisationen gestern bei der irischen Regierung ein.

Die ehemalige Journalistin Sweeney arbeitete mehrere Jahre in unterschiedlichen Funktionen für den Tech-Konzern Meta. Sie war unter anderem die irische „Head of Public Policy“ von Facebook. Im September dieses Jahres hatte die irische Regierung sie zur Commissioner for Data Protection ernannt.

Bereits unmittelbar nach der Personalentscheidung regte sich Protest. Max Schrems von der österreichischen Nichtregierungsorganisation noyb kritisierte die Entscheidung als Selbstregulierung von und durch Big Tech:

„Wir haben jetzt buchstäblich eine Lobbyistin der US-Big-Tech-Branche, die die US-Big-Tech-Branche für Europa überwacht. 20 Jahre lang hat Irland das EU-Recht nicht wirklich durchgesetzt. Aber zumindest hatte die irische Regierung genug Schamgefühl, um die Durchsetzung heimlich zu untergraben.“

Die NGOs sehen in der Entscheidung ein „besorgniserregendes Level von Missachtung von europäischem Recht“. Sweeney habe sich vor wenigen Monaten noch für große Tech-Unternehmen eingesetzt. Auch fürchten die Unterzeichnenden, dass Sweeney an sogenannte Non-disclosure Agreements gebunden sein könnte, die sie dazu verpflichten, Geschäftsgeheimnisse etwa von Meta zu wahren. Ihre Ernennung stelle die Unabhängigkeit der DPC ernsthaft in Zweifel, so die NGOs.

Undurchsichtiges Auswahlverfahren

Auch das Auswahlverfahren von Niamh Sweeney kritisieren die Nichtregierungsorganisationen in ihrem Schreiben. Laut einem Bericht von Politico gehörte dem Ausschuss, der Sweeney rekrutiert hat, unter anderem der Anwalt Leo Moore an. Moore ist Partner bei der Kanzlei William Fry. Er vertritt nationale sowie multinationale Unternehmen in der Technologiebranche. Ein Mitbewerber Sweeneys hatte Moore Interessenskonflikte unterstellt, seine Beschwerde gegen die Zusammenstellung des Ausschusses blieb allerdings erfolglos.

Auch die DPC selbst wird von den NGOs kritisiert. „Das Fehlen einer wirksamen Durchsetzung ist mittlerweile systemisch geworden, wodurch Irland zum Nadelöhr bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung wurde“, schreiben die Bürgerrechtsorganisationen.

Um das Vertrauen in die DPC zu fördern, schlagen die NGOs zwei Maßnahmen vor. Sie fordern zum einen ein neues Auswahlverfahren, um die Stelle der Datenschutzbeauftragten mit einer Person zu besetzen, die nachgewiesenermaßen über ausreichend Qualifikationen bei den Themen Grundrechte und Datenschutz verfügt. Zum anderen drängen sie darauf, das bestehende Auswahlverfahren unabhängig prüfen zu lassen.


Der offene Brief in Wortlaut


Date 14-10-2025

Re: Concerns Regarding the Independence of the Irish Data Protection Commission Following Recent Appointment

For the attention of Michael McGrath, European Commissioner for Democracy, Justice, the Rule of Law and Consumer Protection.

Dear Commissioner,

We, a large group of civil society organisations are writing to you to express our extreme concern regarding the recent appointment of the new Commissioner at the Irish Data Protection Commission (DPC). The person in question has held a long-standing senior public affairs position at one of the largest technology platforms that the DPC is mandated to regulate, and indeed in her latest role (which ended only last August) continued to advocate on behalf of these platforms. All this raises serious questions about the perception and reality of the DPC’s independence at a time when its impartiality is of critical importance for the entire Union.

The GDPR requires, under Article 52, that supervisory authorities act with full independence. Equally, Article 41 of the Charter requires that procedures are handled ‚impartially‘ and ‚fairly‘. This principle is fundamental to the credibility of the Regulation and to the rights it is designed to protect. Its importance is amplified in Ireland, where the DPC has responsibility as lead supervisory authority for many of the world’s largest technology companies. Indeed, the importance of independence has already been affirmed by the Court of Justice in Case C-288/12 Commission v. Hungary, where the premature ending of a data protection supervisor’s mandate was found to have violated EU law. This precedent underlines both the necessity of safeguarding supervisory authorities‘ independence and the Commission’s role in ensuring compliance.

Concerns about enforcement are long-standing and ongoing. At the Irish DPC, investigations against major companies have been seldom in the last several years, with critical decisions often only materialising, if at all, under pressure from the European Data Protection Board (EDPB) and other Member State authorities, or indeed even after intervention by the Court of Justice of the European Union (CJEU). Patterns of delayed or limited enforcement continue to undermine trust in the DPC as an effective enforcer of the law.

Furthermore, recent revelations have confirmed that intimate data, including sensitive information about survivors of sexual abuse, is still being traded through real-time bidding systems with the case having been discussed at a session in the Irish parliament in the last weeks. That this continues today is the direct result of years of inaction by the Irish DPC, despite clear evidence of unlawful practices. This failure is not limited to one case. Since 2017, civil society organisations have filed highly important and strategic complaints in Ireland, yet these cases have either not been treated or have faced years of delay. The absence of meaningful enforcement has become systemic, making Ireland the bottleneck in the application of the GDPR.
The appointment of a Commissioner with such close ties to an industry under investigation threatens to only reinforce perceived distrust in the Irish DPC at precisely a time when even greater assurances of independence are needed given wider geo-political events. Any contractual obligations, such as non-disclosure agreements with entities regulated by the DPC, would exacerbate these risks from the outset.

The broader context only further compounds these concerns. Across the Union, data protection is increasingly under pressure, with proposals to weaken safeguards under the guise of simplification. Enforcement of the GDPR has too often been treated as a secondary priority, despite being essential to the protection of fundamental rights. The credibility of the EU’s digital rulebook depends on strong, impartial, and effective supervisory authorities.

We therefore respectfully urge the European Commission to:

  • Assess whether the independence of the Irish DPC can be guaranteed under Article 52 GDPR and Article 41 CFR in light of this appointment;
  • Clarify the steps the Commission will take if the independence of a supervisory authority is compromised, including the initiation of infringement procedures where appropriate;
  • Develop a work programme to demonstrate how the task entrusted to you in this mandate – the effective enforcement of the GDPR (as set out in your mandate letter) – will be put into practice as a political priority, including EU-level safeguards to prevent conflicts of interest in supervisory authorities, including transparent appointment processes and revolving-door restrictions.

Ensuring that supervisory authorities are independent, impartial, and effective is not only a legal requirement but also a political necessity for safeguarding rights and maintaining public trust. Undermining supervisory authority independence also risks weakening protections guaranteed under the Charter of Fundamenta Rights. We remain at your disposal for further discussion and would be glad to contribute to the Commission’s reflections on this matter.

Yours sincerely,

Access Now
AI Accountability Lab, Trinity College Dublin
AI Forensics
Albanian Media Council
Alliance4Europe
ARTICLE 19
Asociația pentru Tehnologie și Internet (ApTI)
Balanced Economy Project
Bits of Freedom
Center for Countering Digital Hate
Civil Liberties Union for Europe
Coalition for Women In Journalism
Corporate Europe Observatory
Defend Democracy
Ekō
Electronic Frontier Norway
European Digital Rights (EDRi)
Global Witness
HateAid
Homo Digitalis
Hope and Courage Collective
ICCL
Irish Network Against Racism
IT-Pol
Lie Detectors
LobbyControl
New School of the Anthropocene
noyb
Open Markets Institute
Panoptykon Foundation
People Vs Big Tech
Politiscope
The Good Lobby
SOMI
Statewatch
SUPERRR Lab
Uplift, People Powered Change
Vrijschrift.org
Waag Futurelab
WHAT TO FIX
Xnet, Institute for Democratic Digitalisation


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Offener Brief an EU-Kommission: Kritik an geplantem Europol-Abkommen mit Ägypten

Von: Matthias Monroy

Anstatt Ägyptens repressive Politik zu unterstützen, soll die EU-Kommission Verhandlungen mit der Militärdiktatur stoppen und Reformen fordern. Das schreiben mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen in einem offenen Brief an den Innenkommissar.

Ein Mitglied der Sicherheitskräfte hält am 25. Januar 2016, dem fünften Jahrestag der Aufstände von 2011, in Kairo Wache.
Ein Mitglied der ägyptischen Sicherheitskräfte hält am 25. Januar 2016, dem fünften Jahrestag der Aufstände von 2011, in Kairo Wache. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die EU-Kommission sei kurz davor, ein sogenanntes Arbeitsabkommen zwischen Ägypten und der Polizeiagentur Europol zu unterzeichnen, erklärte im vergangenen Herbst die damalige EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gegenüber der Presse. Die Regierung unter Abdel Fatah Al-Sisi sei ein „echter strategischer Partner der EU und für die Stabilität in der Region“, hieß es zur Begründung. In einem heute veröffentlichen offenen Brief an den neuen Innenkommissar Magnus Brunner warnen jedoch 41 Menschenrechts-, Flüchtlings-, Digital- und Bürgerrechtsorganisationen vor den Risiken einer solchen Polizeikooperation.

Die Unterzeichnenden sind neben nordafrikanischen Organisationen auch EDRI, Access Now, EuroMed Rights Network, Statewatch und Privacy International. Sie sehen in dem geplanten Abkommen eine Legitimierung des ägyptischen Sicherheitsapparats, der für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt ist. Die Kommission soll deshalb ihre Verhandlungen stoppen und Druck auf Ägypten ausüben, damit das Land Reformen zum Schutz der Menschenrechte, bürgerlicher Freiheiten, der Justiz und der Demokratie verabschiedet.

Die Organisationen verweisen auf die Willkürjustiz in Ägypten: Schätzungsweise 60.000 politische Gefangene befinden sich demnach in Haft – unter ihnen ist auch der Blogger und Aktivist Alaa Abd el-Fattah, über dessen Fall netzpolitik.org regelmäßig berichtet. UN-Gremien bestätigen systematische Folter durch Polizei und Militär, besonders gegen Regierungskritiker:innen. Anti-Terror-Gesetze werden missbraucht, um Oppositionelle zum Schweigen zu bringen.

Unterstützung von repressivem Migrationsregime

Besondere Sorge bereitet den Unterzeichner:innen das Thema Migration. Während die Kommission Ägyptens Behandlung von Geflüchteten und Migrant:innen insbesondere aus dem Sudan lobte, dokumentieren Menschenrechtsorganisationen systematische Verhaftungen und Zwangsrückführungen.

Zwar hat Ägypten mittlerweile ein Asylgesetz erlassen, es enthält aber auch Verschärfungen. Wer Geflüchtete ohne Benachrichtigung der Behörden unterbringt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die Regierung hat weitreichende Befugnisse erhalten, um während Sicherheitskrisen, Anti-Terror-Operationen oder in Kriegszeiten „notwendige Maßnahmen“ gegen Flüchtlinge zu ergreifen.

Das repressive ägyptische Migrationsregime wird durch EU-Mittel unterstützt. Die Kommission hat dazu im vergangenen Jahr 200 Millionen Euro für „Schleuserbekämpfung“, Grenzüberwachung und -kontrolle, Rückkehrprogramme sowie Förderung privilegierter Migration für benötigte Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. Die Anstrengungen haben vermutlich dazu beigetragen, dass Ankünfte über die zentrale Mittelmeerroute aus Ägypten im Jahr 2024 um zwei Drittel sanken.

Kommission drängt auf Folgeabkommen

Das nun geplante Arbeitsabkommen mit Europol ist strategischer Natur und soll keinen Austausch personenbezogener Daten umfassen. Auf Basis ähnlicher Abkommen arbeitet Europol etwa mit der Polizei in Singapur, Chile, Mexiko und Israel zusammen. Im Falle Ägyptens plant die Kommission aber offenbar noch ein weitergehendes Folgeabkommen, das den Austausch persönlicher Daten ermöglicht. Das könnte die Repression gegen im ausländischen Exil lebende Menschenrechtsverteidiger erleichtern, warnen die Kritiker:innen.

Problematisch am gegenwärtig verhandelten Abkommen ist auch der Datenschutzaspekt: Obwohl Ägypten 2020 ein erstes entsprechendes Gesetz verabschiedete, wurde dieses nie implementiert. Damit fehlt ein rechtlicher Rahmen für den Datenschutz – eine wesentliche Voraussetzung für ein Abkommen zum Austausch personenbezogener Informationen mit der EU.

Die Organisationen fordern die Kommission deshalb dazu auf, eine umfassende Folgenabschätzung für Menschenrechte und Datenschutz durchzuführen. Sie verweisen auf eine Resolution des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2018, die eine solche Prüfung bereits forderte. Der Rat erlaubte der Kommission jedoch die Verhandlungen mit Ägypten, ohne das Parlament zu konsultieren.

Weitere Abkommen geplant

Auch grundsätzlich kritisieren die Unterzeichner:innen die EU-Strategie der Zusammenarbeit mit autoritären Regimen im Mittelmeerraum in den Bereichen Polizei, Justiz und Migrationskontrolle. Diese stelle Sicherheitsinteressen über Demokratie und Menschenrechte. Statt mehr Polizeikooperation anzustreben, solle die EU ihren Einfluss nutzen, um Reformen für Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten und Demokratie in Ägypten zu fordern.

Neben Ägypten plant die EU-Kommission weitere Europol-Abkommen mit Bolivien, Brasilien, Ecuador, Mexiko und Peru. Auch sie sollen den Austausch von personenbezogenen Daten ermöglichen, um die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen. Die Verhandlungen mit Brasilien sind abgeschlossen. Mit Bolivien wurden bislang drei Verhandlungsrunden durchgeführt, mit Ecuador zwei sowie ein technisches Treffen, mit Peru fanden zwei Treffen statt. Mit Mexiko haben die Verhandlungen bisher noch nicht begonnen.


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