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Abschiebungen: Durchsucht und angezeigt

23. Juni 2026 um 15:03

Eigentlich sollen Handy-Durchsuchungen bei Menschen, die abgeschoben werden sollen, nur die Herkunft klären. Doch eine Recherche zeigt: Zufallsfunde landen bei der Polizei. Juristen sehen darin einen fragwürdigen Grundrechtseingriff.

Bild eines Hochhauses, links parkt ein Fahrzeug des Zolls.
Von "Zufallsfunden" bei der Durchsuchung von Abzuschiebenden erfährt auch der Zoll. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / 5VISION.NEWS

Ausländerbehörden melden mutmaßliche Hinweise auf Straftaten, die sie bei der Durchsuchung von Computern und Handys von abzuschiebenden Personen finden, an die Polizei oder den Zoll. Das zeigen die Antworten der zuständigen Behörden und Ministerien in den Bundesländern auf Anfrage von netzpolitik.org.

In Bayern kam es etwa in den vergangenen fünf Jahren zu 12 solcher Meldungen, teilt ein Sprecher des zuständigen Landesamtes für Rückführungen mit. „Die Mitteilung strafrechtlich relevanter ‚Zufallsfunde’ erfolgt jeweils in Form einer Verdachtsmeldung an die sachlich zuständige Polizeidienststelle sowie an die zuständige Ausländerbehörde.“

In Nordrhein-Westfalen liegt die Aufgabe seit 2022 bei der Zentralen Ausländerbehörde Essen. Dort arbeiten drei Personen in einer „Stabsstelle Datenforensik“ an der Durchsuchung. 2024 kam es in sieben Fällen zu Zufallsfunden während der Auswertung, im Jahr 2025 in sechs Fällen, schreibt eine Sprecherin der Stadt Essen. Gebe es Anhaltspunkte für eine Straftat, würden diese angezeigt – als Beispiele nennt sie „Fälle von Kinderpornographie oder Tötungsaufzeichnungen“.

Auch Berlin, Hessen und Niedersachsen bringen Zufallsfunde zur Anzeige. Allerdings erfassen die Länder nicht, wie oft das geschieht. In Hamburg sei es bislang zu keinem Fall gekommen.

Dafür schreibt die Sprecherin aus Niedersachsen, an welche Art von Behörden die Meldungen gehen, darunter: „Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung oder Zoll“.

Was das Aufenthaltsrecht vorsieht


Ausländerbehörden dürfen seit mehr als zehn Jahren die Datenträger von ausreisepflichtigen Personen durchsuchen, die abgeschoben werden sollen. Voraussetzung ist, dass die Identität oder Herkunft der Person nicht mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Die Durchsuchungen sind in vielen Bundesländern inzwischen Standard.

Nachdem die Behörden dafür anfangs bei den jeweiligen Landeskriminalämtern andockten, haben inzwischen mehrere Bundesländer eigene Abteilungen für die forensischen Untersuchungen etabliert. Die Ausländerbehörden können die Datenträger einziehen und zur Auswertung einschicken.

Laut Aufenthaltsrecht dienen die Durchsuchungen dazu, Hinweise auf die Identität oder Herkunft einer Person zu erlangen. Anhand von angerufenen Telefonnummern, Dokumenten auf einem Handy oder verwendeten Sprachen soll die Behörde darauf schließen, welches Herkunftsland für die Person Passpapiere ausstellen könnte. Zahlen dazu, wie erfolgreich dieses Vorgehen im Sinne der Behörden ist, werden nicht erfasst.

Eine Weitergabe von Informationen an Ermittlungsbehörden ist im Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen. Die Betroffenen sind auch keiner Straftat beschuldigt, sie haben lediglich keine Papiere, die ihre Herkunft bestätigen könnten.

Laut den Behörden ist dies aber auch nicht notwendig. Die Sprecherin der Stadt Essen verweist etwa auf das nordrhein-westfälische Datenschutzgesetz als Rechtsgrundlage.

Die Sprecherin der Landesaufnahmestelle Niedersachsen schreibt: „Einschlägig sind die rechtlichen Normen der Strafprozessordnung, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes.“

„Kein Verbot“ als Freifahrtschein


Auch das Landesamt für Rückführungen in Bayern legt ein fehlendes Verbot im zuständigen Paragrafen im Aufenthaltsrecht als Erlaubnis aus: Die „Zulässigkeit einer Datenweitergabe“ bemesse sich an den allgemeinen Datenschutzregeln im Bundesland (BayDSG). Dieses erlaube die Weitergabe, „da die Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Polizei zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind“.

In Hessen schließlich zieht das Innenministerium das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) heran. Es regele auch die Datenübermittlung zwischen Gefahrenabwehr– und Polizeibehörden, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich erscheint. Die Ausländerbehörden im Land gelten laut Verordnung als Gefahrenabwehrbehörden.

Schwere der Tat muss maßgeblich sein


Der Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle von Betroffenen, deren Datenträger laut Aufenthaltsrecht eingezogen oder durchsucht werden. Er sagt: Finden Ausländerbehörden bei der Durchsuchung von Datenträgern zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit Anhaltspunkte für Straftaten und leiten diese an Ermittlungsbehörden weiter, dann sei das eine „zweckändernde Weiterverarbeitung“. „Sie begründet einen neuen Grundrechtseingriff und braucht eine eigenständige Rechtsgrundlage.“

Entscheidend sei deswegen, dass die Verantwortlichen nach der Schwere der jeweiligen Tat unterscheiden. Laut Verfassung dürften vorliegende Daten nur dann für einen neuen Zweck genutzt werden, wenn sie dafür mit vergleichbar eingriffsintensiven Mitteln hätten erhoben werden dürfen. „Die vollständige Auswertung von Datenträgern, die teilweise höchstsensible private Daten beinhalten, greift besonders tief in die Grundrechte der Betroffenen ein.“

Eine Übermittlung sei daher nur bei hinreichend schweren Straftaten zulässig, bei leichteren Delikten und Ordnungswidrigkeiten dürfte sie unverhältnismäßig sein, sagt er. „Ansonsten wird die Datenträgerauswertung im Aufenthaltsrecht zum Einfallstor für eine Strafverfolgung, die auf direktem Weg unzulässig gewesen wäre.“

Anders gesagt: Weil Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein oder der Besitz von Drogen in geringen Mengen in Deutschland keine Durchsuchung von Smartphone oder Computer rechtfertigen, dürften solche Delikte auch im Fall einer zufälligen Entdeckung bei der Datenträgerdurchsuchung von den Ausländerbehörden nicht an die Polizei gemeldet werden.

Regierung hält an Durchsuchungen fest


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit strategischen Verfahren Grundrechte schützt, hält die Durchsuchungen für nicht verfassungskonform. Vor Gericht hat der Verein gegen das BAMF gewonnen, das ebenfalls Handyforensik einsetzt: Die Behörde darf nicht mehr pauschal von allen Schutzsuchenden ohne Identitätspapiere das Handy verlangen, sondern muss prüfen, ob es mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Herkunft gibt.

Fachleute bezweifeln, dass die Handydurchsuchungen überhaupt Vorteile für das erklärte Ziel der Identitätsfeststellung bringen. Das BAMF etwa schaut auf Anrufhistorie, Browserdaten oder auch Geodaten auf den Geräten, um Sprachen oder Länderbezüge herauszufinden. Diese seien aber wenig aufschlussreich, um auf die Identität oder Staatsbürgerschaft einer Person zu schließen, kritisiert die GFF.

Die Bundesregierung will trotzdem weiter an der Rechtsgrundlage für die Maßnahme festhalten. Zuletzt hatte die Ampelregierung das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter verschärft und dabei die Befugnisse der Ausländerbehörden noch erweitert: Sie dürfen nun auch in die Privaträume von Menschen eindringen, die abgeschoben werden sollen, um darin nach Dokumenten oder Geräten zu suchen. Außerdem darf neben den Daten auf Computer oder Handy nun auch alles durchsucht werden, was Betroffene in der Cloud gespeichert haben.


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Automatisierte Anklage: China entwickelt „Staatsanwalt mit Künstlicher Intelligenz“

30. Dezember 2021 um 14:19
Shanghai Polizei
Ermittlungsbehörden könnten in China bald weitere digitale Unterstützung erhalten. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press

Chinesische Wissenschaftler:innen haben einen „Staatsanwalt mit Künstlicher Intelligenz“ entwickelt, berichtet die South China Morning Post. Die Software könne mit 97-prozentiger Zuverlässigkeit Anklage erheben und sei auf die Erkennung der acht gängigsten Straftaten in Shanghai spezialisiert.

Schon heute setzen chinesische Strafverfolger auf automatisierte Unterstützung, besonders verbreitet ist seit dem Jahr 2019 das sogenannte „System 206“. Dieses transkribiert unter anderem Vernehmungsprotokolle, digitalisiert Akten und soll widersprüchliche Beweise identifizieren. Selbstständige Entscheidungen trifft es allerdings bislang nicht.

Umfangreiches Trainingsmaterial

Das nun vorgestellte System wurde in Shanghai entwickelt und getestet, der größten Staatsanwaltschaft in China. Als Trainingsmaterial dienten mehr als 17.000 Fälle aus den Jahren 2015 bis 2020. Aus den von Menschen erstellen Akten könne das System anhand von 1.000 „Eigenschaften“ Verdächtigte bewerten, so die Zeitung.

Zu den gängigen Straftaten sollen Kreditkartenbetrug und Diebstahl, aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und Störung der öffentlichen Ordnung zählen. Letzteres werde oft eingesetzt, um abweichende Meinungen zu ersticken, schreibt die Post. Ein Upgrade des Systems sei bereits in Vorbereitung. Dieses könne weitere Straftaten erkennen und mehrere Anklagen gegen einen einzelnen Verdächtigten erheben.

Ganz ohne Kritik dürfte eine Einführung des Systems jedoch nicht ablaufen. „Die Zuverlässigkeit von 97 Prozent klingt vielleicht hoch, von einer technologischen Warte aus gesehen, aber es wird immer das Risiko von Fehlern geben“, zitiert die Post einen ungenannten menschlichen Staatsanwalt aus Guangzhou. „Wer übernimmt dann in solchen Fällen die Verantwortung? Der Staatsanwalt, die Maschine oder die Entwickler des Algorithmus?“ Zudem könne das System nur auf vorhergegangene Fälle aufbauen und dementsprechend neue soziale Entwicklungen nicht berücksichtigen.

Globaler Wettlauf um Künstliche intelligenz

China hatte 2017 einen ambitionierten Entwicklungsplan rund um Künstliche Intelligenz vorgestellt, bis 2030 will das Land zum internationalen Spitzenreiter beim Einsatz der Technik werden. Seitdem geht es rasant voran: Bereits 2020 wurden in China die weltweit meisten wissenschaftlichen Arbeiten und Patente zu Künstlicher Intelligenz eingereicht, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments.

Im Unterschied zu Europa müsse sich China hierbei keine großen Sorgen um Datenschutz und Privatsphäre machen, zudem helfe der riesige heimische Markt bei der Entwicklung. So ist Videoüberwachung mit Gesichtserkennung inzwischen Alltag geworden, seine Überwachungstechnik exportiert das Land zunehmend ins Ausland.

Als Labor für neuartige Repressionstechniken gilt die mehrheitlich muslimische Provinz Xinjiang. Dort verfolgt der chinesische Apparat die Volksgruppe der Uiguren unter anderem mit Videoüberwachung und künstlicher Intelligenz für Racial Profiling, auch Lügendetektoren mit Gefühlserkennung sind im Einsatz. Rund eine Million Uiguren sollen in sogenannten Umerziehungslagern sitzen, wo massive Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit an der Tagesordnung sind.

Kritik aus dem Ausland verbittet sich China: Nachdem sich die neue deutsche Außenministerin Annalena Baerbock für einen härteren Kurs gegenüber autoritär regierten Staaten ausgesprochen hatte, mahnte China, die „chinesisch-deutschen Beziehungen objektiv und ganzheitlich“ zu betrachten. Kürzlich hatte Baerbock angekündigt, angesichts der Menschenrechtslage nicht zu den Olympischen Spielen in China zu reisen.


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