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Software zur Überwachung Berlins ausgewählt: Verhaltensscanner am Kotti startet noch im Sommer

03. Juli 2026 um 08:07

Die Berliner Polizei hat sich für eine Verhaltensscanner-Software entschieden. Die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums soll noch in diesem Quartal am Kottbusser Tor starten. Später soll das System auch an weiteren hochfrequentierten Orten das Verhalten von Passant*innen analysieren.

Eine Installlation mit Postern auf denen Augenpaare abgedruckt sind und die an der Hochbahn-Station Kottbusser Tor hängen, Schriftzug scheint spiegelverkehrt durchs Glas.
Kottbusser Tor – Kreisverkehr (+U-Bahn-Station) unter Beobachtung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mikolas Voborsky

Die Berliner Polizei hat sich eine neue Software ausgesucht. Die analysiert, was Menschen tun, und teilt das in „egal“ und „problematisch“ ein. Dazu kommt eine spezielle Videokamera-Variante, die Bilder für die Analyse-Software liefert. Nicht nur die Auswahl, sondern auch die „validierende Teststellung“ des Systems sei abgeschlossen, so die Polizei zu netzpolitik.org.

Noch im dritten Quartal, also bis Ende September, wird voraussichtlich die erste Verhaltensscanner-Kamera am Kottbusser Tor installiert. Es wird die erste Kamera, die in Berlin für die Polizei anlasslos und legal den öffentlichen Raum filmt. Eine Zeitenwende.

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagt: „Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn. Seit Jahren belegen Studien, dass Videoüberwachung bestenfalls Kriminalität verlagert, aber nicht wirksam bekämpft.“

Das Verhaltensscanner-System soll automatisiert Gewalt- und Notsituationen erkennen und die kritischen Aufnahmen einer Person vorführen, die dann womöglich zu weiteren Maßnahmen greift. In Mannheim scannt ein derartiges System seit acht Jahren Passant*innen, oft ohne deren Kenntnis. Seit vergangenem Jahr ist die gleiche Technologie in Hamburg im Einsatz. Die Hälfte der Bundesländer hat die automatische Verhaltenskontrolle bereits erlaubt oder will sie erlauben.

Die Software diskriminiert Wohnungslose

Aus Mannheim ist bekannt, wie die Software funktioniert. Sie sucht nicht – was ihr erklärtes Ziel ist – nur Schläge oder Tritte, sondern detektiert auch „Tanzen“, „jemanden Umarmen“ und viele andere harmlose Tätigkeiten, um diese von einem Schlag oder Tritt abzugrenzen.

Wie die Berliner Polizei mitteilt, soll das Berliner System auch bei liegenden Personen Alarm schlagen. Um in Notsituationen schnell zu reagieren, so die Begründung. In Hamburg ist der Alarm bei „Liegen“ ebenfalls scharfgeschaltet. Auf den dort überwachten Plätzen halten sich, wie in Berlin am Kottbusser Tor, viele wohnungslose Menschen auf. Dass die Alarmierung einen diskriminierenden Fokus auf die bereits stigmatisierte Personengruppe legt, ist unumgänglich.

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Nach dem Kottbusser Tor will die Berliner Polizei die Warschauer Brücke an die Videoüberwachung und das Verhaltenserkennungs-System anbinden, dann den Alexanderplatz und den Görlitzer Park mit umliegenden Arealen. All das sind hochfrequentierte Gebiete in Berlin.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, sagt: „CDU und SPD schaffen eine Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann, wenn man sich durch den öffentlichen Raum bewegt. Zudem müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass ihre Daten weiterverwendet werden, um die KI zu trainieren.“ Auch das erlaubt nämlich das neue Berliner Polizeigesetz.

Der Hersteller ist noch geheim

Am 26. Mai 2026 wurde das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Entschluss für eine Software gefällt, so die Polizei. Sie weiß also seit über einem Monat, mit welcher Technologie sie die Menschen auf Straßen und Plätzen überwachen wird. Aber den Hersteller hält sie noch geheim.

Fünf Unternehmen hätten sich auf die Ausschreibung des Verhaltensanalyse-Systems beworben. Die Namen der Wettbewerber und des Gewinners sollen später öffentlich gemacht werden. Mannheim und Hamburg haben ihre Verhaltensscanner-Software vom Fraunhofer IOSB, aber auf dem Markt sind auch für Menschenrechtsverletzungen kritisierte Anbieter wie Hikvision.

Neben den genannten, mutmaßlich kriminalitätsbelasteten Orten will die Polizei auch im Objektschutz Verhaltensscanner-Technologie nutzen: am Berliner Rathaus, Alten Stadthaus und Jüdischen Museum. Hier ist der Betriebsstart für Ende 2026 geplant.


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Videoüberwachung: Hamburger Polizei soll KI mit personenbezogenen Daten trainieren

14. Januar 2025 um 17:17

Ein kurzfristiger Änderungsantrag zum Hamburger Polizeigesetz sieht vor, personenbezogene Daten und auch Klarnamen in automatisierte Systeme einzuspeisen. Zum KI-Training dürfen die Daten auch an Dritte weitergegeben werden. Morgen wird über den Entwurf von Rot-Grün abgestimmt.

Ein Mast mit fünf Kuppelkameras daran
Videokameras am Hansaplatz in Hamburg – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Schöning

In Hamburg wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch eine Aktualisierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Der bislang vorliegende Entwurf beschäftigt sich vor allem mit DNA-Proben und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Vor einer Woche veröffentlichten die Hamburger Regierungsparteien SPD und Grüne allerdings kurzfristig einen Änderungsantrag dazu, der ein neues Themenfeld in die Überarbeitung des Polizeigesetzes einbringt. Demnach soll die Hamburger Polizei fortan mit ihr vorliegenden Daten KI-Systeme trainieren dürfen.

In bestimmten Fällen soll das KI-Training unter Verwendung des Klarnamens der Person erfolgen können, von der die Daten stammen. Außerdem soll die Polizei Daten zum KI-Training auch an Dritte weiterleiten dürfen. Beides ist möglich, sobald die inhäusige Datenverarbeitung beziehungsweise die Anonymisierung oder Pseudonymisierung für die Polizei einen „unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeuten.

Hintergrund des Änderungsantrages ist wohl Hamburgs Plan, die Videoüberwachung auszubauen und zu automatisieren. Im Juli 2023 ging in Hamburg KI-gestützte Verhaltenserkennung in den Testbetrieb. Die Bilder von vier Kameras auf dem Hansaplatz wurden von einem Programm daraufhin geprüft, ob sie atypisches Verhalten wie Schubsen, Schlagen oder das Zusammenkommen Schaulustiger zeigen. Das überwachungskritische Bündnis Hansaplatz rief zu Protesten auf.

Testlauf führte zu einem einzigen Strafverfahren

In China werden Systeme zur automatischen Verhaltensanalyse auch dazu genutzt, um nicht genehmigte Versammlungen zu identifizieren. Ein solcher Einsatz wäre ebenfalls mit dem Hamburger System technisch möglich.

Der Testlauf der Verhaltenserkennung wird von offiziellen Stellen als erfolgreich eingeordnet. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wir dank der Software sehr frühzeitig auf Gefahrensituationen aufmerksam werden und unmittelbar intervenieren können“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) der dpa. Tatsächlich hatten die Videoanalysen nur ein einziges Strafverfahren zur Folge.

Nun soll die Polizei die eingesetzte KI weiter trainieren dürfen. Die Hamburgische Behörde für Inneres und Sport, die die Videoüberwachung verantwortet, hat auf netzpolitik.org-Anfrage nicht geantwortet.

Unbestimmte Rechtsbegriffe

Die Hamburgische Datenschutzbehörde erachtet es verfassungsrechtlich nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass sogenannte intelligente Videoüberwachung auch Realdaten von unbeteiligten Passant:innen auf öffentlich zugänglichen Plätzen verwendet. Allerdings habe das Gesetz eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dafür bislang nicht hergegeben. „Das Ausloten von Möglichkeiten und  Grenzen der Technik darf letztlich nicht der Exekutive überlassen werden“, schreibt die Datenschutzbehörde auf Anfrage von netzpolitik.org.

Die Behörde begrüßt daher die neue Rechtsgrundlage. Die konkrete Ausgestaltung der Norm lasse aber viel Raum für Verbesserungen. „Kritisch zu beurteilen ist vor allem, dass die Norm unbestimmte Rechtsbegriffe wie einen ‚unverhältnismäßigen Aufwand‘ verwendet, dessen Auslegung dann über die Frage der Weitergabe an Dritte oder den Verzicht auf Anonymisierung entscheidet“, schreibt die Datenschutzbehörde weiter. Außerdem müsse eine technologische Abhängigkeit der Polizei etwa von privaten Anbietern vermieden werden.

In einem zweijährigen Anschlussprojekt sollen die Polizei und das Fraunhofer-Institut die automatische Verhaltenserkennung weiterentwickeln – gegebenenfalls auch mit mehr Kameras und an weiteren Orten.


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