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bund.ee: Vertippt und umgekippt

28. Dezember 2025 um 22:14

Beim Umgang mit Domains kann einiges schiefgehen. Einige Probleme ließen sich leicht verhindern, das würde die IT-Sicherheit verbessern und es Betrüger:innen schwerer machen. Doch bei Bundesbehörden deckt ein Sicherheitsforscher immer wieder Probleme auf.

Buchstaben E,D, E und eine Tastatur
.de, .ee – ziemlich nah beieinander. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com D: Girl with red hat, E: Greg Rosenke, Tastatur: Stefen Tan, Bearbeitung: netzpolitik.org

Mehrmals hat Tim Philipp Schäfers in den vergangenen Monaten gezeigt, welche Folgen ein leichtfertiger Umgang mit Domains haben kann: Anfang des Jahres entdeckte der Sicherheitsforscher von Mint Secure, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Sicherheitsproblem schuf, weil es Test-Accounts für seine Systeme mit fiktiven E-Mail-Adressen auf einer Domain anlegte, die das Bundesamt nicht kontrollierte: testtraeger.de. Schäfers holte sich die bis dahin unregistrierte Domain und erhielt so Zugriff auf einen Administrator-Account eines Test-Systems.

Im Dezember folgte eine weitere Recherche: Frühere Behörden-Domains wurden leichtfertig abgestoßen, auch hier im Fall des BAMF. Das hieß früher BAFl und ließ die Domain bafl.de offenbar einfach auslaufen. Als Schäfers die Domain einige Jahre später für sich registrierte, stellte er fest, dass weiterhin regelmäßig automatisierte sowie manuelle Anfragen aus dem IP-Adress-Bereich von Bundesbehörden bei der Domain ankamen. Mittlerweile hat Schäfers die Domain zum BAMF zurückübertragen, berichtete er in einem Vortrag zum Thema auf dem 39. Chaos Communication Congress.

Eine Kleine Anfrage zeigte außerdem, dass Dritte abgelegte Behörden-Domains für sich registrieren und offenbar deren vormalige Vertrauenswürdigkeit ausnutzen, um dort Werbung für illegales Glücksspiel zu platzieren oder gar Schadsoftware zu verteilen. Eine Liste aller Bundesdomains zu veröffentlichen, verweigerte die Bundesregierung jedoch.

All das zeigt: Ein achtloser Umgang mit Domains ist sowohl ein Risiko für IT-Sicherheit als auch ein Einfallstor für Manipulation und Desinformation.

Deutschland und Estland sind Nachbarn auf der Tastatur

Auf dem 39. Chaos Communication Congress fasst Schäfers seine Erkenntnisse zusammen und präsentiert ein neues Problem: die Gefahr durch sogenannte Typosquatting- und Bitsquatting-Domains. Also Domains, die echten Web-Adressen ähnlich sind und die schnell durch Tippfehler und Fehler in der Datenverarbeitung entstehen.

Schäfers registrierte eine solche Domain. Sie heißt: bund.ee. Nur ein Buchstabe unterscheidet sie von bund.de, einer wichtigen Domain, die die deutsche Bundesregierung verwaltet und mindestens seit 1998 nutzt. Statt der Länder-Domain von Deutschland steht also dort diejenige von Estlands.

Bei einem Besuch von bund.de leitet die Seite auf das Bundesportal weiter. Darüber sollen Bürger:innen auf Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zugreifen können. Auf den zahlreichen Subdomains von bund.de finden sich beispielsweise Websites von Ministerien wie die des Innenministeriums unter bmi.bund.de. Auf anderen Unterseiten wie id.bund.de können sich Bürger:innen mit der BundID anmelden. Das ist ein zentrales Konto, über das sie etwa Bescheide von Behörden empfangen oder sich online ausweisen können. Unter gesund.bund.de befindet sich eine Service-Seite des Gesundheitsministeriums mit Informationen zur Arztsuche oder zu Diagnosen.

Schäfers war also gespannt, welche Anfragen bei bund.ee ankommen würden.

Menschen und Maschinen „vertippen“ sich

Dass Menschen aus Versehen versuchen würden, eine bund.ee-Adresse aufzurufen, war absehbar: Die Buchstaben D und E liegen auf den meisten Tastaturen direkt nebeneinander, schnell hat man sich vertippt und eine Mail nicht an beispielsweise „bewerbung@bmg.bund.de“, sondern „bewerbung@bmg.bund.ee“ verschickt. Das sind menschliche Fehler. Treten die nicht nur bei einmaligen Vertippern auf, sondern haben sie sich in eine Konfigurationsdatei geschlichen, besteht der Fehler permanent, solange er nicht entdeckt wird.

Aber auch Maschinen versuchen teils, die falsche Domain bund.ee zu erreichen, etwa wenn es durch eine Fehlfunktion in der Übertragung zu einem falschen Bit kommt. In ASCII-Kodierung entspricht die „00110100“ einem „d“, die „00110101“ einem „e“. Also nur das letzte Bit ist anders, ein „Bitflip“. Damit liegen „d“ und „e“ auf Bitebene ähnlich nah aneinander wie auf vielen Tastaturen.

Tim Philipp Schäfers bei seinem Vortrag auf dem 39C3.
Alte Domains sind interessant.

Dass es zu einem Datenverarbeitungsfehler kommt, ein Bit „umkippt“ und dann ein Gerät die falsche Adresse ansteuert, kann unterschiedliche Ursachen haben. Große Hitze beeinträchtigt mitunter die Funktion von Computern und Bauteilen, sodass es zu Fehlern kommt. Intensive kosmische Strahlung, etwa nach Sonnenstürmen, ebenfalls. IT-Sicherheitsforscher von Cisco zeigten auf einer Konferenz im Jahr 2021, dass Bitsquatting-Domains ein Problem werden können.

Welche genauen Ursachen die Anfragen hatten, die Schäfers an bund.ee erfasste, lässt sich nicht feststellen. Sie zeigen aber: Würde ein böswilliger Angreifer Tipp- und Verarbeitungsfehler ausnutzen, sich eine entsprechende Domain registrieren und eine Weile mitlauschen, was auf der Adresse passiert, könnte er eine Menge Informationen erfahren, die nicht für ihn bestimmt sind.

So zeigte Schäfers in seinem Vortrag, dass er Anfragen von einem Webmail-System des Bundesamtes für Risikoermittlung erhielt und Hostnamen interner Systeme mitgeteilt bekam. Außer wurden offenbar Mails versucht zuzustellen – unter anderem zu bnd.bund.ee.

Probleme lassen sich vermeiden

Schäfers Sicherheitsforschung zeigt: Behörden – und andere – sollten sorgfältig mit Domains umgehen. Aus den Problemen, die er in diesem Jahr fand, lassen sich einige hilfreiche Lehren ziehen.

  • Man sollte niemals Domains für Test-Accounts nutzen, die man nicht selbst kontrolliert. Die Ausnahme: explizit dafür vorgesehene Domain-Endungen oder Adressen. Dazu gehören etwa die Top-Level-Domains „.test“ oder „.example“. Auch „example.com“ kann sicher genutzt werden, da sie dauerhaft reserviert ist und nicht frei registriert werden darf. Test-Domains sollten auch sorgfältig dokumentiert, Test-Accounts regelmäßig auf notwendige Berechtigungen geprüft werden.
  • Domains, die nicht mehr benötigt werden, sollten nicht einfach achtlos wieder freigegeben werden. Schon bei der Registrierung einer neuen Domain sollten öffentliche Stellen überlegen, wie sie im späteren Verlauf damit umgehen. Verweise auf die Domain müssen aus anderen Systemen entfernt werden. Ist das Risiko zu hoch, dass Dritte die Domain missbräuchlich nutzen, sollte sie dauerhaft unter Kontrolle der Behörde bleiben. Um den Umgang mit Domains zu regeln, sollte es mindestens einheitliche Handlungsempfehlungen geben. Diese fehlen Bundesbehörden-übergreifend bislang.
  • Um zu vermeiden, zahllose extra registrierte Domains zu verwalten, sollten öffentliche Stellen auf Subdomains vertrauenswürdiger Adressen zurückgreifen, die eindeutig als Web-Auftritt staatlicher Institutionen zu erkennen sind. Für Bundesbelange steht dafür bund.de zur Verfügung. Die Domain gov.de ist Bestandteil einer „digitalen Dachmarke“, die auch Institutionen auf Länder- und kommunaler Ebene nutzen können. Sie ist aber noch sehr wenig verbreitet.
  • Behörden sollten klassische Vertipper- oder Bitsquatting-Domains im Blick haben, Methoden zur Vermeidung entsprechender Fehler implementieren und sie gegebenenfalls auch registrieren.
  • Geheimhaltung, welche Domains öffentliche Stellen nutzen, hilft nicht weiter. Sie verhindert Sicherheitsforschung und erschwert es Nutzenden zu prüfen, welche Domains zu staatlichen Stellen gehören.

Geheimhaltung löst keine Probleme

Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen, veröffentlicht Tim Philipp Schäfers gemeinsam mit FragDenStaat nun eine Liste mit 2.000 derzeit bekannten Behörden-Domains und Subdomains: von 60-jahre-sozialstaat.de über brexit-training.it.bund.de bis punktereform.de.

Die Liste ergänzt bereits bestehende Domain-Listen, die Menschen teils mit Informationsfreiheitsanfragen erhalten hatten. Strukturiert Domains mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes herauszufinden, ist jedoch nicht erfolgversprechend. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte in einem Verfahren gegen das Bundesgesundheitsministerium, dass Behörden ihre Domain-Listen nicht offenbaren müssen.

Doch auch alternative Methoden geben Informationen über die Web-Adressen des Staates: „Suchmaschinen, automatisierte DNS-Scans, Zertifikatstransparenz-Logs, Fehlkonfigurationen oder einfache Leaks führen häufig dazu, dass solche Domains früher oder später entdeckt werden“, schreibt Schäfers auf FragDenStaat. „Die Annahme, eine unbekannte Domain bleibe dauerhaft unsichtbar, ist daher realitätsfern.“

Generell lehnt er den Ansatz der Geheimhaltung ab. Die bringe keine Sicherheit vor gezielten Angriffen. „Moderne IT-Sicherheit folgt deshalb dem Grundsatz, dass Systeme auch dann sicher sein müssen, wenn ihre Architektur und ihre Adressen bekannt sind“, so Schäfers. Denn: „Sicherheit entsteht nicht durch Verbergen – sondern durch Transparenz.“


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Frühere Behörden-Domains: Ein gefährliches Glücksspiel

10. Dezember 2025 um 09:00

Wenn Behörden nicht mehr benötigte Domains aufgeben, kann das zu Problemen führen: Die vormals staatlich genutzten Adressen sind attraktiv und lassen sich für Desinformation nutzen. Einheitliche Regeln für den Umgang mit den Domains hat der Bund nicht. Auch ein Überblick fehlt.

Im Vordergrund fallen Spielkarten auf einen Tisch. Auf dem schwarzn Hintergrund stehen sehr viele verschiedene Domains.
Im Hintergrund sind Domains, die Bundesinstitutionen nutzen. Aber was, wenn sie nicht mehr gebraucht werden? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Karten: Thilak Lees, Liste von Domain: https.jetzt

Wenn eine Behörde einen anderen Namen bekommt, verursacht das jede Menge Aufwand: Vom Hinweisschild bis zum Briefpapier müssen viele Details aktualisiert werden. Nicht zuletzt bekommen die Ämter dann meist auch eine neue Domain.

So lief es auch beim BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bis 2005 hieß die Asylbehörde noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, kurz: BAFl. Der neue Name sollte widerspiegeln, dass das jetzige BAMF auch für Migration und Integration zuständig ist und sich seine Aufgaben erweitert hatten. Und so wechselte das Bundesamt auch die Adresse, unter der es im Netz erreichbar war.

Aus bafl.de wurde bamf.de. Noch einige Jahre nach der offiziellen Umbenennung, mindestens bis zum Jahr 2013, leitete die alte Domain Besucher:innen auf die neue BAMF-Seite weiter. Doch irgendwann stieß der Bund die nicht mehr benötigte Web-Adresse ab. Der neue Name hatte sich längst etabliert. Die alte Domain geriet in Vergessenheit.

Hartnäckige Altlasten

Wenn öffentliche Stellen Domains aufgeben, kann das zum Problem werden. Denn die alten Domains verschwinden nicht völlig. Nachrichtenmedien, wissenschaftliche Papiere oder Adresslisten von Vereinen und Verbänden verlinken auf die früheren Behörden-Websites, lange über deren aktive Nutzung hinaus. In Suchmaschinen sind sie leicht zu finden. Sie genießen Vertrauen.

Gerade diese Faktoren machen abgelegte Adressen staatlicher Stellen zum attraktiven Ziel für Aufmerksamkeitssuchende oder gar Betrüger. Unter den Domains früherer Behördenseiten finden sich heute Werbung für illegales Glücksspiel, Casinos und Schadsoftware. Und manchmal schaffen es staatliche Stellen auch nach mehreren Jahren nicht, alle Abhängigkeiten von den längst verlassenen Domains aus ihren Systemen zu entfernen.

Letzteres auch beim BAMF, das seit 20 Jahren nicht mehr BAFl heißt. Auf der alten Domain passierte lange nichts, bis sich ab August 2022 vorübergehend eine andere Website unter bafl.de fand.

Ein neues BAFl taucht auf

Die Website, die über Asyl informierte und sich angeblich für vertriebene Familien engagierte, wirkt eigenartig. Ein Impressum gab es nicht, die Bilder stammten teils aus kostenlosen Stockfoto-Datenbanken. Verlinkungen erschienen wahllos, aber nicht irreführend. Die Beschreibungen der vermeintlichen Teammitglieder, etwa Mike als „Praktikantin für digitales Eigenkapital“, irritieren. Eine seltsame, aber offenbar nicht schädliche Website.

Screenshot einer Website, im Hintergrund das Foto eines Mädchens, darauf steht "Willkommen zu BAFL"
Dieser Inhalt war zwischenzeitlich unter der Domain bafl.de zu finden. - Screenshot: archive.org

Im Sommer 2025 lief die Domainregistrierung erneut aus. Wer auch immer bafl.de zuvor kontrollierte, legte offenbar keinen Wert darauf, die Seite weiterzuführen. Der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers nutzte diese Gelegenheit und holte sich Ende August die Domain bafl.de. Er wollte wissen, ob noch Aufrufe an die Domain gehen.

Aufrufe an längst vergangene Systeme

Zu Schäfers Überraschung gab es solche Aufrufe und zwar aus den Netzen von Bundesbehörden. Von dort erreichten täglich Anfragen bafl.de, das sich nun unter seiner Kontrolle befand. Schäfers meldete sich beim CERT-Bund des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er vermutete, interne IT-Systeme könnten weiter automatisiert Signale an bafl.de senden, etwa durch eine Fehlkonfiguration. Das CERT ist eine Anlaufstelle, wenn es zu IT-Sicherheitsproblemen kommt. Das CERT antwortete ihm, die Meldung erhalten zu haben und sie an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des BSI, „einen entsprechenden Hinweis binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde weitergeleitet“ zu haben. Doch die Anfragen an Schäfers Domain hörten nicht auf, zwei Wochen später fragte Schäfers erneut nach.

Ende Oktober, einen Monat nach der ersten Meldung an das CERT, meldete sich nun das BAMF selbst zurück, bedankte sich für den Hinweis und beteuerte, der Sache nachgehen zu wollen. Man nahm die Sache offenbar ernst. Auch ein Sprecher des BAMF bestätigt das gegenüber netzpolitik.org:

Das BAMF teilt die Einschätzung des Sicherheitsforschers Herrn Schäfers, dass ein fortbestehender Verweis (Verwendung einer Domain außerhalb der Kontrolle der Behörde) auf ehemalige Domains ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Die Aufrufe hören einfach nicht auf

Man könne Gefahren und Missbrauch dadurch begegnen, „dass keine Dienste mehr eine ehemalige Domain oder Sub-Domain wie bafl.de verwenden“, so der Sprecher weiter. Daher habe das BAMF „eine Löschung von bafl.de aus allen Konfigurationen durch ITZBund“ veranlasst. Das „Informationstechnikzentrum Bund“ ist zentraler IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung und verwalte, so ein Sprecher der Asylbehörde, in der Regel Domains im Auftrag der jeweiligen Behörden.

Doch nach außen hin passierte nicht mehr viel. Selbst nach der Presseanfrage an das BAMF reißen die regelmäßigen Anfragen nicht ab. Seit September 2025 habe es tausende solcher Anfragen gegeben. „Einige finden täglich und automatisiert statt, andere offenbar durch manuelle Pings oder Anfragen an IT-Systeme“, schreibt Schäfers in seiner Analyse.

Was ist das Risiko, wenn ein Dienst aus den Netzen von Bundesbehörden offenbar wiederholt versucht, eine nicht mehr kontrollierte Domain zu erreichen? Schäfers sieht darin ein mehrstufiges Problem. Angreifende könnten versuchen, durch die beständigen Anfragen auszuforschen, wie die interne IT-Infrastruktur aufgebaut ist. Und wenn sie passende Antworten auf die Anfragen geschickt hätten, wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, Systeme zu manipulieren.

Lieber reservieren als riskieren

Der Sicherheitsforscher sagt gegenüber netzpolitik.org: „Im Fall von bafl.de wurde die Domain über 10 Jahre aktiv genutzt und ist – offenbar bis zum heutigen Tage – tief in den IT-Systemen des BAMF verankert.“ Dass eine Domain einfach abgestoßen wird und somit für Dritte nutzbar ist, wenn in internen Systemen weiter Verweise auf die Adresse existieren, kann er nicht nachvollziehen: „Eine solche Domain sollte man erst dann freigeben, wenn man absolut sichergestellt hat, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird oder sicherheitshalber reserviert halten, wenn man das nicht garantieren kann.“ Auch ein Sprecher des BAMF schreibt: „Es ist erforderlich, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.“ Passiert ist das bei bafl.de offenbar nicht.

Wenn Max Mustermann zum Sicherheitsproblem wird

Doch wenn Bundesbehörden Domains aufgeben, lauern darin nicht nur potenzielle Gefahren für die IT-Sicherheit der Systeme. Gerade wenn Domains mehrere Jahre von Behörden genutzt wurden oder zu bekannten Kampagnen gehörten, ergeben sich große Risiken für Desinformation, Phishing oder Betrug. Dass das kein theoretisches Szenario ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Donata Vogtschmidt.

Dort benennen mehrere Ministerien, dass vormals durch ihnen zugeordnete Behörden genutzte Domains mittlerweile von Dritten registriert wurden, die sie für unerwünschte Zwecke nutzen.

Wettanbieter statt Landwirtschaft

Ein Beispiel ist eine Website, die bis 2020 von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) für das Landwirtschaftsministerium betrieben wurde. Sie diente der Information über sogenannte Energiepflanzen, die beispielsweise für die Biogas-Produktion angebaut werden. Wer heute die Domain besucht, erhält auf den ersten Blick weiterhin Informationen über entsprechende Biomassenutzung, doch in den Webauftritt mischen sich Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern.

Screenshot der Fake-Energiepflanzen-Seite
Neben vermeintlichen Infos zu Energiepflanzen finden sich Links zu Online-Casinos. - Screenshot

„Aktuell verlinkt die Domain auf eine missbräuchliche abgewandelte Abbildung der damaligen FNR-Webseite“, schreibt die Bundesregierung dazu. „Hiergegen konnte bislang nicht erfolgreich vorgegangen werden“, heißt es weiter.

Das ist kein Einzelfall, auch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) kämpft mit ungenutzten Domains. Besser bekannt ist die Behörde im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums vermutlich noch unter ihrem alten Namen, bis Februar hieß sie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und startete immer wieder reichweitenstarke Informationskampagnen, von Suchtprävention bis zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten.

Casino-Werbung statt Impf-Kampagne

Für viele dieser Kampagnen registrierte man eigene, einprägsame Domains und gestaltete bunte Websites. „Das Impfbuch“ etwa sollte in der Corona-Pandemie mit Beiträgen des populären Arztes und Fernsehmoderators Eckart von Hirschhausen die Bevölkerung zu Impfungen informieren. Mittlerweile lassen sich über die Domains Wettanbieter finden, die in Deutschland gesperrten Spieler:innen dennoch das Wetten erlauben. Dasselbe gilt für weitere drei Domains, die das BIÖG untersuchte: Sie „führen auf optisch und inhaltlich gleichartige Seiten, die möglicherweise illegale Inhalte zu Online-Glücksspiel enthalten“. Und zwei dieser Seiten geben vor, dass weiterhin die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinter den Inhalten stecke.

Screenshot der Impfbuch-Website, auf der nur noch Wett-Werbung zu sehen ist.
Hier gab es früher Impf-Informationen aus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. - Screenshot

Offenbar fielen die Seiten erst durch die Kleine Anfrage auf und wurden nun dem Justiziariat der Behörde „zur Prüfung rechtlicher Schritte gemeldet“.

Schadsoftware statt Kinderlieder

Eine andere der Seiten verteilt auch Schadsoftware. Sie gehörte zu einer Initiative, die vor 15 Jahren mit kindgerechten Liedern Themen wie Liebe, Körpererfahrungen und Sexualität aufbereiten wollte. Die heute zugehörige Seite werde „durch die Netze des Bundes (NdB) blockiert, da diese Domain offenbar auf eine Seite weiterleitet, die Schadcode verbreitet“, schreibt die Bundesregierung.

Außer dem Landwirtschafts- und dem Gesundheitsministerium hat kein anderes Ressort der Bundesregierung Domains gemeldet, die nach der eigenen Nutzung von Dritten und missbräuchlich genutzt würden. „Fehlanzeige“, heißt es in der Antwort. Diese Ergebnislosigkeit irritiert. Dass es hier tatsächlich keinerlei Funde gibt, ist nicht plausibel. Allein die eingangs genannte frühere BAMF-Domain bafl.de ist ein Beispiel aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums und war den entsprechenden Stellen zum Zeitpunkt der Anfrage bekannt.

Fragestellerin Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik, kann das nicht verstehen: „Das Totalversagen bei der Sicherung eines vertrauenswürdigen und resilienten Webauftritts der Bundesregierung ist äußerst irritierend“, so die Abgeordnete. „Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Bundesregierung nicht vor der hybriden Bedrohung warnt, auch von höchster Stelle.“ Dafür gebe es auch immer wieder „großspurige“ Ankündigungen wie den Cyberdome oder mehr KI-Nutzung. „Aber einfach mal den Webauftritt des Bundes gegen Desinformation resilient machen, scheint keine Rolle zu spielen“, kritisiert Vogtschmidt die Prioritäten der Bundesregierung.

Um systematisch zu untersuchen, wie groß das Problem ist und ob böswillige Akteure gezielt alte Bundes-Domains kaufen, müsste man wissen, welche Domains es überhaupt gibt – und welche in den vergangenen Jahren aufgegeben wurden.

Welche Bundes-Domains es gibt, bleibt geheim

Doch wie viele Domains überhaupt in Bundeshand befinden und welche Kosten damit verbunden sind, will die Bundesregierung nicht offenlegen. Sie stuft ihre Antwort dazu als Verschlusssache ein und argumentiert, eine Liste könne die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Die Informationen seien geeignet, Systeme etwa mit DDOS-Attacken anzugreifen, sie also durch gezielte massenhafte Anfragen zu überlasten.

Die schiere Menge der Domains, die sich in Bundeshand befanden oder befinden, lässt sich aus punktuellen öffentlichen Angaben daher nur schätzen. So gab es vor rund zehn Jahren systematisch Informationsfreiheitsanfragen. Viele angefragte Stellen lehnten eine Beantwortung ab. Aus den Antworten lassen sich jedoch Größenordnungen erahnen. So hielt allein der Deutsche Wetterdienst im Jahr 2015 fast hundert verschiedene Domains, das Bundesverwaltungsamt 44 unterschiedliche Adressen und das damalige Bundesministerium für Arbeit und Soziales kam auf 295 Domains. Dieser kleine, eine Dekade alte Ausschnitt zeigt, dass es sich bezogen auf alle Bundesbehörden leicht um Tausende Domains handeln dürfte, die Inhalte staatlicher Stellen enthalten oder enthielten. Mehr als 600 listet ein Projekt von robbi5 auf Github.

Schäfers schreibt gegenüber netzpolitik.org, Geheimhaltung sei beim Umgang mit Domains der falsche Ansatz. Ausschließlich intern genutzte Domains müsse man nicht für die Allgemeinheit listen. Aber in der Regel seien viele Domains durch öffentliche Nutzung oder Archivseiten ohnehin sichtbar. „Gleichzeitig erschwert vollständige Geheimhaltung internes Inventar-Management, externe Transparenz und Sicherheitsforschung“, so der Sicherheitsforscher. „Aus meiner Sicht ist ein Geheimhaltungsansatz nicht mehr zeitgemäß und schadet eher, als das er hilft.“

Wer macht Regeln für die Registrierung?

Wesentlich effektiver als Geheimhaltung sei „ein gutes Lifecycle-Management, starke Authentifizierung und Monitoring, um Missbrauch zu verhindern“. Doch Regeln dazu, wie Bundesbehörden mit nicht mehr benötigten Domains umgehen sollten, scheint es trotz der Dimension staatlicher Domainverwaltung nicht zu geben. „Es sind keine entsprechenden Vorschriften bekannt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Zuständigkeit dafür, etwa Desinformation durch die gezielte Registrierung von Domains zu unterbinden, liege bei der jeweiligen Behörde.

Auch das BSI antwortet auf Anfrage, dass innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches entsprechende Vorschriften nicht bekannt seien. Das Bundesamt empfiehlt jedoch: „Aus Sicht des BSI besteht bei sogenannten Vertipper-Domains und vergleichbaren Fällen das Risiko eines Datenabflusses. Bei nachgewiesenem Missbrauch sollte daher die Übernahme der Domain durch die jeweilige Behörde verfolgt werden.“

Um das Problem der ständig wechselnden Domain-Inhaber zu vermeiden, könnten Bundesinstitutionen auch Subdomains von bund.de nutzen. So sind die Ministerien des Bundes in der Regel unter „kürzel.bund.de“ erreichbar, das Gesundheitsministerium also zum Beispiel unter bmg.bund.de. Auch andere Inhalte lassen sich als Unterseiten der Bundes-Domain ansteuern, so das Infektionsradar des Gesundheitsministeriums oder die Login-Seite zur BundID. So können Nutzende schnell erkennen, dass es sich um ein echtes staatliches Angebot handelt.

Damit auch Internetauftritte von Ländern und Kommunen besser als solche erkennbar sind, gibt es seit 2024 die „Digitale Dachmarke“ für Deutschland. Sie besteht aus vier Kennzeichnungselementen: einer Website-Kopfzeile, die eine Seite als „offizielle Website“ kennzeichnet, ein dedizierter Bundesadler mit dem Schriftzug „Bund Länder Kommunen“ als Bildwortmarke, ein einheitliches Designsystem sowie ein Domainname, der auf „gov.de“ endet. Nicht alle diese Elemente müssen gleichzeitig genutzt werden, sie sollen jedoch helfen, einen Vertrauensanker zu markieren. Um die Informationen auf den Seiten als verlässlich einzustufen oder auch bevor man sensible Daten dort eingibt.

gov.de soll Vertrauen schaffen

Noch befindet sich das Projekt, so die Bundesregierung, in der Pilotierung. Nur wenige Angebote nutzen die Möglichkeit, eine Subdomain von gov.de zu beziehen. Dazu gehören das Digital- und das Verteidigungsministerium sowie der IT-Planungsrat und die Föderale IT-Kooperation FITKO. Die Website des „Veteranentags 2025“ erreicht man ebenfalls so. Eine Subdomain, um die PIN des Personalausweises zurückzusetzen, ist unter „pin-ruecksetzbrief-bestellen.gov.de“ schon vergeben, auch wenn der Inhalt der Seite auf sich warten lässt. Ab 2026, heißt es in der Antwort, soll jedoch der breitere Roll-out des Vorhabens erfolgen.

Der Digitalpolitikerin Donata Vogtschmidt von den Linken geht das nicht schnell genug. „Die Umsetzung hinkt und ist keine Pflicht, was dem Zweck widerspricht“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. „Wer Desinformation verbreiten will, hat leichtes Spiel, und der Bundesregierung scheint die Bedeutung der Domains des Bundes nicht klar zu sein.“

Andernorts ist die konsequente Nutzung von Subdomains für staatliche Angebote deutlich etablierter. In Österreich etwa sind viele öffentliche Angebot als Subdomain von gv.at abrufbar, wer diese wie nutzen darf, ist klar geregelt. Ähnlich ist es in Großbritannien mit „gov.uk“ und in vielen anderen Ländern. Für zurückliegende Registrierung ist das zwar keine Lösung. Aber für unzählige weitere Domains, die im Laufe von Infokampagnen, Namenswechseln oder neuen Behörden künftig nötig werden, könnte das viele Probleme von Anfang an vermeiden.

Korrektur: Es hieß irrtümlich, die Anfragen würden aus den Netzen des Bundes kommen, es handelt sich aber um Netze von Bundesbehörden.


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